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Assekuranz bAV allgemein

Vermittler küren Top-Anbieter im Bereich bAV

Auf dem AssCompact Wissen Forum bAV in Neuss wurden die Gewinner des AssCompact Awards bAV bekannt gegeben. Die Allianz verteidigt dabei ihre Spitzenpositionen. Die Gewinner wurden anhand einer Online-Umfrage der SMARTcompagnie GmbH im Auftrag der bbg Betriebsberatungs GmbH unter unabhängigen Vermittlern der Finanz- und Versicherungsbranche ermittelt.

<p></p><p>Die Sieger nach den Durchführungswegen</p><p>Direktversicherung</p><p>1. Allianz Lebensversicherungs-AG</p><p>2. Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.</p><p>3. Swiss Life AG</p><p>Pensionskasse</p><p>1. Allianz Pensionskasse AG</p><p>2. Pro bAV Pensionskasse AG</p><p>3. Swiss Life Pensionskasse AG</p><p>Unterstützungskasse</p><p>1. Allianz Pensions-Management e.V.</p><p>2. Nürnberger überbetriebliche Versorgungskasse e.V.</p><p>3. Swiss Life Unterstützungskasse e.V</p><p>Begleitstudie</p><p>Die bbg Betriebsberatungs GmbH führt zusammen mit der SMARTcompagnie GmbH eine Vermittlerbefragung unter den Lesern des Fachmagazins AssCompact durch. Ziel der Studienreihe ist es – neben der Bewertung der Versicherer durch die unabhängigen Vermittler – den Gesellschaften aufzuzeigen, in welche Richtung sie ihr Leistungsangebot weiterentwickeln können. So geben die befragten Vermittler beispielsweise Auskunft zu den Bereichen Unternehmensführung, Produktmanagement, Vertriebsunterstützung und Abwicklungsservice der Versicherer. Die Umfrageergebnisse werden in einer Studie zusammengefasst und von der bbg Betriebsberatungs GmbH veröffentlicht.</p><p>Die Befragung zur AssCompact Award-Studie „bAV“ wurde online durchgeführt. Die Studie kann zum Preis von 1.775 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. erworben werden. Ansprechpartnerin ist Frau Karin Jelitto (Telefon 0921 7575833, E-Mail: jelitto@bbg-gruppe.de).</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/88D30C41-D641-4640-B5E2-B27DED008396"></div>

 

Riester-Rente oder bAV – kein Königsweg, aber einige Wegmarken

Die in der Öffentlichkeit häufig zu hörende pauschale Argumentation, dass für Personen mit niedrigem Einkommen die Riester-Rente wegen der staatlichen Zulagen generell günstiger ausfällt, stimme nicht. Auch bei geringen Einkommen, sowohl für ledige als auch verheiratete Personen, könne die betriebliche Altersversorgung eine höhere Nettorente ergeben, als dies bei einem vergleichbaren Riester-Vertrag der Fall ist. Das will eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) herausgefunden haben.

<p>Erst wenn mehr als ein Kind vorhanden sei, schlage das Pendel zu Gunsten der Riester-Rente aus. </p><p>Vergleich der prognostizierten Rente</p><p>Das DIA hat für jeweils 34 Musterfälle die Nettorenten der zwölf größten Anbieter am Markt für einen Riester-Renten-Vertrag und für eine Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung ermittelt und verglichen. Bei einer Nettokapitalanlage von jeweils 100 Euro monatlich wurde berechnet, welche Effekte sich durch die staatlichen Zulagen und die Verschiebung der Besteuerung in die Rentenphase ergeben und welche Leistung nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen für die Alterssicherung zur Verfügung steht. Anders als in vielen bislang veröffentlichten Berechnungen verglich das DIA dabei nicht nur die garantierte, sondern auch die prognostizierte Rente, da dem Sparer später diese Rente zur Verfügung steht, auch wenn sie nicht vom Versicherer garantiert wird. </p><p>Vorteil durch Zulagen für Kinder </p><p>Die Studie kam zu dem Schluss, dass es kein klares Votum für die eine oder andere Vorsorgeform gibt. So führt zum Beispiel der Zuschlag von 0,25% für einen Single ohne Kinder in der Pflegeversicherung dazu, dass auch bei geringen Einkommen die betriebliche Altersvorsorge günstiger ist als die Riester-Rente, trotz der Grundzulage für den Riester-Vertrag. Erst die Zulagen für Kinder lassen einen Vorteil für die Riester-Rente entstehen. Bei einkommensstärkeren Sparern (2.500 Euro pro Monat) hingegen liegt die Riester-Rente unabhängig von der Kinderzahl im Vorteil, während sich ab 3.000 Euro monatliches Einkommen die Situation wieder umkehrt. Dann wirken die ersparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in der Ansparphase stärker als die Zulagen, die für die Riester-Rente gewährt werden. </p><p>Bemerkenswert an den Berechnungen, so das DIA, ist auch die Weise, in der bei steigenden Einkommen die bAV-Renten netto sinken, wofür die wachsende Steuerprogression wegen der höheren gesetzlichen Rente und die zusätzliche Belastung durch die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung verantwortlich sind. Im Zusammenhang damit verweist das DIA darauf, dass bei Entscheidungen für die zusätzliche Altersvorsorge immer auch die kumulierte Steuer- und Abgabenbelastung im Rentenalter berücksichtigt werden muss. </p><p>Abwägung anhand individueller Bedingungen</p><p>Insgesamt zeichnet sich anhand der Untersuchung die Tendenz ab, dass die Vorteile für die betriebliche Altersversorgung umso stärker wiegen, je höher das Einkommen ist, weil die Bruttoanlage in der langen Ansparphase die Nachteile der vollen Belastung mit Sozialabgaben und die Steuerprogression aufwiegen. Grundsätzlich sollten vor der Entscheidung für einen Vertrag aber in jedem Fall eine Abwägung anhand der individuellen Bedingungen vor-genommen werden. So könnte zum Beispiel bei Personen mit einem höheren Einkommen, die drei oder mehr Kinder haben, die Riester-Rente wegen der insgesamt höheren Zulagensumme besser ausfallen. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/40B40596-36CA-437E-BAF0-9CDDCA21A7DD"></div>

 

Deutsches Alterssicherungssystem laut Longial-Umfrage instabil

Viele Arbeitgeber machen sich Sorgen über die Stabilität des deutschen Rentensystems. Das ergab eine TED-Umfrage des Pensionsberaters Longial unter den rund 300 Teilnehmern der 14. Handelsblatt-Jahrestagung Betriebliche Altersversorgung, die vom 12. bis 13.03.2013 in Berlin stattfand.

<p> Produktanbieter und Dienstleister aus der bAV-Branche ebenso wie Arbeitgeber und Pensionsmanager waren aufgefordert, ihre Einschätzung über das deutsche Alterssicherungssystem abzugeben. Dabei zeigte sich, dass 74% der Arbeitgeber einen weiteren Ausbau der zweiten und dritten Säule des Alterssicherungssystems für dringend erforderlich halten. </p><p>Klar ist, Lösungen müssen her. Aber welcher politisch diskutierte Handlungsbedarf in der Altersversorgung hat für die Befragten die höchste Priorität? 42% der Arbeitgeber sehen den Fokus bei der Erleichterung eines flexiblen Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Nahezu 37% dieser Gruppe sind der Meinung, dass eine größere Flächendeckung in der Altersversorgung erreicht werden müsse. Die Vermeidung von Altersarmut nennen 31% der Arbeitgeber als weiteren wichtigen Schwerpunkt.</p><p>Welche Maßnahmen aber sind am wirkungsvollsten, wenn es um die Bekämpfung zukünftiger Altersarmut geht? Kann das Opting-out in der Entgeltumwandlung dieses Problem lösen? Ja, meinen jedenfalls knapp 39% der Arbeitgeber. Jeder Vierte der befragten Arbeitgeber fordert zudem die Einführung einer steuerfinanzierten Solidar-/Lebensleistungs- oder Garantierente.</p><p>Dr. Paulgerd Kolvenbach, Sprecher der Geschäftsführung der Longial GmbH: „Der flexiblere Rentenübergang und das Opting-out in der bAV sind mögliche, aber weiterhin auch kritisch diskutierte Lösungen. Arbeitgeber schrecken vor einem möglichen zusätzlichen administrativen Aufwand sowie vor eventuellen finanziellen Zusatzbelastungen zurück. Außerdem befürchten sie, die Arbeitnehmer könnten sich gegängelt fühlen und dafür andere, notwendige Vorsorgemaßnahmen unterlassen. Hier hilft nur die Aufklärung auf beiden Seiten.“</p><p>Ein klares Meinungsbild ergab sich auch bei der Frage, was die Arbeitgeber von dem Vorhaben der Bundesregierung halten, Zusatzbeiträge durch den Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung zu ermöglichen. Mehr als 71% der Arbeitgeber halten überhaupt nichts von zusätzlichen Finanzierungsvarianten in der Altersversorgung. Vielmehr solle man darüber nachdenken, wie man eine stärkere Verbreitung in der zweiten Säule erreichen könne, so das mehrheitliche Statement der Befragten.</p><p>Auch die Kombirente war ein Thema der Umfrage. Mehr als 47% der Arbeitgeber halten die Kombirente für hilfreich, weil dadurch die Altersteilzeit und die vorgezogene Rente besser kombinierbar werden. Rund 36% der befragten Arbeitgeber meinen jedoch, dass die Kombirente nur dann wirklich sinnvoll sei, wenn sich auch bei den Rahmenbedingungen in der bAV etwas tue.</p><p>Dr. Paulgerd Kolvenbach: „Politik, Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen handeln, um das aktuelle Dilemma in der bAV zu lösen. Die Bereitschaft der Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern entsprechende Versorgungszusagen zu erteilen, muss gefördert werden. Denn nur durch entsprechende Angebote, kontinuierliche Aufklärung und zusätzliche Anreize können die Hemmnisse auf Seiten der Arbeitnehmer, in eine bAV zu investieren, überwunden werden.“</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/524C5342-A9B1-46D6-BDD3-4A10835796A7"></div>

 

Unisex-Tarife im Vergleich

Verwirrung über die Unisex-Tarife der Versicherer. Wie sehen die bereits heute angebotenen Unisex-Tarife im Vergleich aus? Stephan Schinnenburg vom Analysehaus Morgen & Morgen gibt einen Überblick.

<p>Verwirrung über die Unisex-Tarife der Versicherer. Wie sehen die bereits heute angebotenen Unisex-Tarife im Vergleich aus? Stephan Schinnenburg vom Analysehaus Morgen &amp; Morgen gibt im Expertentalk einen Überblick.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A6AF6643-0377-4838-B3A6-0562CC5C0FC1"></div>

 

Unisex-Tarife in der bAV: Clearing-Stelle des DGbAV

Ab Mitte Dezember 2012 werden bAV-Verträge der rückdeckenden Lebensversicherer auf geschlechtsneutrale Tarife umgestellt. Um ein Nachhaftungsrisiko des Arbeitgebers zu vermeiden, führen die Versicherer zum Jahresende auch im bAV- Neugeschäft Unisex-Tarife ein. Der DGbAV hat für bestehende Verträge eine Clearing-Stelle eingeführt.

<p></p><p>Die Unisex-Tarife bedeuten nach Auskunft einiger großer Versicherungsgesellschaften für männliche Arbeitnehmer eine Erhöhung von rund 5 bis 6%. Die monatlichen Beiträge für weibliche Arbeitnehmer sinken um 2 bis 3%. </p><p>Unisex auf in der bAV</p><p>Die Europäische Kommission hat in einer Mitteilung zwar darauf verwiesen, dass sich das Urteil des EuGH über geschlechtsspezifische Tarife nicht auf die betriebliche Altersversorgung bezieht. Aber die Versicherer bauen vor. Schließt ein Arbeitgeber weiterhin geschlechtsabhängige Tarife für Zusagen ab dem 21.12.2012 ab, die auf Leistungen aus einer Versicherung Bezug nehmen, hat er das Risiko, dass benachteiligte Arbeitnehmer höhere als die versicherten Leistungen gegen ihn geltend machen. Um ein Nachhaftungsrisiko des Arbeitgebers zu vermeiden, führen die Versicherer zum Jahresende auch im bAV- Neugeschäft Unisex-Tarife ein. Verträge, die bestehen, bleiben unverändert. Diesen Vorteil können Arbeitnehmer durch die DGbAV-Clearing-Stelle nutzen.</p><p>Nach Absprache mit dem neuen Arbeitgeber können Arbeitnehmer ihre bestehenden bAV-Verträge zum neuen Arbeitsplatz mitnehmen und durch die DGbAV-Clearing-Stelle verwalten lassen. Das erspart dem neuen Arbeitgeber Verwaltungskosten und erhält dem Arbeitnehmer die günstigeren, bisherigen Konditionen.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D353791F-96C4-4302-8332-9498A2779DB3"></div>

 

Für Image von Versicherungen ist Kundenservice entscheidend

Für das Image einer Versicherung ist Kundenservice am wichtigsten. Das geht aus einer Umfrage des Marktforschungsinstituts forsa unter 1.003 Bundesbürgern im Auftrag der Generali Versicherungen hervor. 98% der Bundesbürger erachten Service für das Image einer Versicherung als bedeutsam.

<p>Auch wirtschaftliche Substanz entscheidet in einem hohen Ma&szlig;e &uuml;ber das Ansehen eines Assekuranz-Unternehmens. Dies sagten 92%.Knapp dahinter folgt transparente Kommunikation (91%). F&uuml;r rund zwei Drittel sind Empfehlungen und Referenzen wichtig (65%), f&uuml;r rund die H&auml;lfte der Befragten innovative Produkte (54%). Kreative Werbekampagnen (12%) erachten die Befragten eher als sekund&auml;r. &bdquo;Das Ergebnis wundert uns nicht&ldquo;, erl&auml;utert Winfried Spies, Vorstandsvorsitzender der Generali Versicherungen. &bdquo;Es spiegelt den Wunsch von Kunden nach Kundenn&auml;he und Dienstleistungsqualit&auml;t wider. Versicherer sind gefordert, ihre Unternehmensstrategien darauf auszurichten.&ldquo; Hoher Service, so Spies, sei auch ein wichtiger Baustein der Strategie der Generali Versicherungen.</p>
<p>Meinungsbildung &uuml;ber Versicherungen: pers&ouml;nliche Erlebnisse am wichtigsten</p>
<p>Ferner ergab die Umfrage, dass Meinungen &uuml;ber Versicherungen prim&auml;r auf Basis eigener Erfahrungen entstehen. Dies gaben 78% der Befragten an. Auch Gespr&auml;che mit Verwandten, Bekannten oder Arbeitskollegen sind hierf&uuml;r wichtig (65%). &bdquo;Pers&ouml;nliche Erfahrungen sind f&uuml;r die Meinungsbildung entscheidend. Entsprechend wichtig ist es f&uuml;r Versicherungsunternehmen, mit gutem Service beim Kundenkontakt die Meinungsbildung positiv zu beeinflussen&ldquo;, so Spies.</p>
<p>Bei der Meinungsbildung auf Basis von Medienberichterstattung sind Beitr&auml;ge in Zeitungen/Magazinen am einflussreichsten. 39% der Befragten bilden sich ihre Meinung aufgrund von Berichten in Printmedien. 32% gaben an, dass das Internet ihre Meinung beeinflusse, 26% das Fernsehen und 16% das Radio.</p>
<p>Auff&auml;llig bei den Ergebnissen: Je h&ouml;her das Einkommen, umso gr&ouml;&szlig;er ist die Bedeutung von Printmedien. W&auml;hrend bei Befragten mit einem Haushaltsnettoeinkommen von unter 1.000 Euro lediglich 28% sich ihre Meinung &uuml;ber Versicherungen aufgrund von Printmedien bilden, sind es bei Befragten mit einem Haushaltsnettoeinkommen von &uuml;ber 3.000 Euro 49%.</p>
<p>Kundenservice entscheidet &uuml;ber Image von Versicherungen</p>
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Einladung zur POOLS & FINANCE 2012

Noch wenige Wochen, dann öffnet das Frühjahrshighlight POOLS & FINANCE Forum für unabhängige Finanzdienstleistung am 26.04.2012 in Darmstadt erstmals seine Tore. Mit dabei sind unter anderem Wolfgang Clement, Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit a.D. und „Mr. Dax“ Dirk Müller. Kommen Sie auf Einladung von AssCompact und asset avenue kostenfrei zum Branchenevent!

<p>Noch wenige Wochen, dann &ouml;ffnet das Fr&uuml;hjahrshighlight POOLS &amp; FINANCE Forum f&uuml;r unabh&auml;ngige Finanzdienstleistung am 26.04.2012 in Darmstadt erstmals seine Tore. Mit dabei sind unter anderem Wolfgang Clement, Bundesminister f&uuml;r Wirtschaft und Arbeit a.D. und &bdquo;Mr. Dax&ldquo; Dirk M&uuml;ller. Kommen Sie auf Einladung von AssCompact und asset avenue kostenfrei zum Branchenevent!</p>
<p>Das &bdquo;Gesicht der B&ouml;rse&ldquo; Dirk M&uuml;ller spricht in seinem Vortrag &uuml;ber die &bdquo;M&auml;rkte 2012 - Chancen und Risiken im &Uuml;berblick&ldquo;. Und Wolfgang Clement &auml;u&szlig;ert sich &bdquo;Zur aktuellen Lage in Deutschland und Europa - Was jetzt zu tun ist!&ldquo; Au&szlig;erdem erwartet die Besucher ein sehr breit gef&auml;chertes und bunt gemischtes Informations- und Kommunikationsangebot: &Uuml;ber 140 Aussteller aus den Bereichen Versicherungen, Investment, Software, Weiterbildung, Verlagswesen... stehen f&uuml;r Fragen und Ausk&uuml;nfte zur Verf&uuml;gung und bieten zudem am Rand des Messebetriebs 50 halbst&uuml;ndige Workshops zu brandaktuellen Themen. Und nat&uuml;rlich kommen auch das leibliche Wohl und die Entspannung zum Ausklang des Messetages nicht zu kurz: Das Catering w&auml;hrend der Ausstellungszeit sowie die abschlie&szlig;ende Abendveranstaltung &bdquo;POOL-Night&ldquo; mit vielen &Uuml;berraschungen sind inklusive, wenn Sie sich von AssCompact und asset avenue zur POOLS &amp; FINANCE 2012 einladen lassen.</p>
<p>Besuchen Sie AssCompact und asset avenue am Stand Nr. 310, Ebene 3. Wir freuen uns auf Sie! Zur kostenfreien Anmeldung gelangen Sie <a href="http://www.poolsandfinance.de/asscompact&quot; target="_blank">hier</a>.</p>
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EU-Kommission zur Reform der Pensionsfondsrichtlinie

Morgen findet in Brüssel eine öffentliche Anhörung der EU-Kommission zur Reform der sogenannten Pensionsfondsrichtlinie (EbAV-RL) statt. Hintergrund ist die geplante Überarbeitung der EbAV-RL.

<p>Morgen tagt die EU-Kommission zur Reform der #Pensionsfonds Richtlinie...</p><p> Diese setzt seit 2003 EU-weite aufsichtsrechtliche Mindeststandards für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV). Zu den EbAV zählen in Deutschland Pensionskassen und Pensionsfonds. </p><p>Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (AbA), Heribert Karch, erklärte heute in Frankfurt in Bezug auf die Anhörung: „Ob die Solvency II-Regulierung für die Versicherungswirtschaft gut ist, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Auf die betriebliche Altersversorgung passen die quantitativen Anforderungen von Solvency-II aber auf gar keinen Fall. Angesichts der zusätzlichen Sicherungsmechanismen in der zweiten Säule würden Eigenmittelanforderungen à la Solvency-II die Betriebsrenten unnötig verteuern. Es würde nur europaweit totes Kapital im dreistelligen Milliardenbereich in den Einrichtungen angesammelt was für dringend notwendige Konjunkturprogramme nicht mehr zur Verfügung stünde. „ </p><p>Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hatte am 15.02.2012 ihre 515-seitige Antwort auf das Konsultationsersuchen zur Überarbeitung der EbAV-RL an die EU-Kommission gegeben. Die AbA hat die im Vorfeld von EIOPA durchgeführten Konsultationen ausgewertet. Am Rande einer Investorenkonferenz in Frankfurt erklärte Heribert Karch dazu: </p><p>„Von den 170 abgegebenen Stellungnahmen kamen die meisten aus Großbritannien, Deutschland, Niederlande und Frankreich. Nur 11 Länder haben sich überhaupt mit den zentralen Themen der Konsultation, der risikobasierten Eigenmittelanforderung und der marktkonsistenten Bewertung von Vermögen und Verbindlichkeiten bei EbAV, beschäftigt. Im Wesentlichen sprechen sich nur Frankreich sowie verschiedene Lebensversicherer und ihre Verbände für eine Übertragung der Solveny-II-Eigenmittelanforderungen auf EbAV aus. Im Fokus künftiger Diskussionen sollten aber die Interessen der Arbeitgeber und der Begünstigten stehen – und nicht jene der Versicherungswirtschaft.“ </p><p>Die AbA ist der deutsche Fachverband für Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung ein.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6B994125-88A8-4371-9030-72C6B13A5FD7"></div>

 

Entwarnung für Unisex-Tarife in der bAV

Mit Urteil vom 01.03.2011 hat der EuGH entschieden, dass spätestens ab 21.12.2012 keine geschlechtsabhängig kalkulierten Versicherungstarife mehr angewendet werden dürfen. Offen war bisher, ob auch bestehende Verträge zum Stichtag umgestellt werden müssen.

<p>Entwarnung für #Unisex-Tarife in der #bAV...</p><p> Am 22.12.2011 hat die Europäische Kommission Leitlinien zur Umsetzung des o. g. Urteils herausgegeben, in denen festgelegt ist, dass die neue Regelung nur für neue Verträge gilt. Unter einem neuen Vertrag versteht die Kommission nicht nur Neuabschlüsse ab dem 21.12.2012, sondern auch individuelle Vertragsänderungen sowie die individuell vereinbarte Verlängerung bestehender Verträge. Vor dem Stichtag abgeschlossene Versicherungen sollten deshalb ab 2013 möglichst nicht mehr verändert werden. Erfolgt eine Vertragsverlängerung oder –änderung jedoch automatisch aufgrund einer Vereinbarung vor dem 21.12.2012, so liegt kein Neuvertrag vor.</p><p>Richtlinie gilt nur für private Versicherungen</p><p>Für die betriebliche Altersversorgung hat die Kommission nochmals ausdrücklich bestätigt, dass die betroffene Richtlinie 2004/113/EG sowie die o.g. EuGH-Entscheidung nur für private Versicherungsverträge gilt. In der bAV sind somit bis auf weiteres unterschiedliche Leistungshöhen für Männer und Frauen erlaubt, wenn dies aus versicherungsmathematischen Gründen gerechtfertigt ist. Unter welchen Voraussetzungen eine Unterscheidung „gerechtfertigt“ erscheint, ist noch unklar. Hierzu nimmt die Kommission nicht Stellung. Auch für beitragsorientierte Zusagen, die über Versicherungen finanziert werden, stehen spätestens ab 2013 Unisex-Tarife zur Verfügung.</p><p>Regierungsentwurf steht noch aus</p><p>Mit einem Regierungsentwurf zur Umsetzung der Unisex-Entscheidung in deutsches Recht ist Anfang dieses Jahres zu rechnen. Dabei stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber den Interpretationen der Europäischen Kommission folgt oder vielleicht sogar darüber hinaus geht, um auch für die betriebliche Altersversorgung einer zukünftigen EuGH-Entscheidung vorzugreifen.</p><p/><p/><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/59D954D1-FE70-435C-A947-EDBD025D743A"></div>

 

bAV in all ihren Facetten auf dem AssCompact Wissen Forum in Neuss

Mit dem AssCompact Wissen Forum betriebliche Altersvorsorge fand die AssCompact Wissen-Reihe auch in diesem Jahr einen viel beachteten Abschluss. Über 700 Fachbesucher waren am 07.09.2011 ins Swissôtel Neuss gekommen, um sich in Sachen bAV auf den neuesten Stand zu bringen. Auch wer den Weg nach Neuss nicht geschafft hatte, konnte zuhause am PC Ausschnitte aus dem aktuellen Geschehen mitverfolgen – dank des AssCompact TV Thementags bAV, der live vom Forum aktuelle Beiträge sendete. Diese sind auch im Nachhinein noch auf www.asscompact.tv zu sehen.

<p>Mit dem AssCompact Wissen Forum betriebliche Altersvorsorge fand die AssCompact Wissen-Reihe auch in diesem Jahr einen viel beachteten Abschluss. &Uuml;ber 700 Fachbesucher waren am 07.09.2011 ins Swiss&ocirc;tel Neuss gekommen, um sich in Sachen bAV auf den neuesten Stand zu bringen. Auch wer den Weg nach Neuss nicht geschafft hatte, konnte zuhause am PC Ausschnitte aus dem aktuellen Geschehen mitverfolgen &ndash; dank des AssCompact TV Thementags bAV, der live vom Forum aktuelle Beitr&auml;ge sendete. Diese sind auch im Nachhinein noch auf <a href="http://www.asscompact.tv&quot; target="_blank">www.asscompact.tv</a&gt; zu sehen.</p>
<p>Harte Kost gab es f&uuml;r alle Forum-Teilnehmer gleich zu Beginn: Dr. Frank Baumann startete mit &bdquo;Rechtsberatung in der bAV&ldquo; in das Vortrags-Rahmenprogramm, das sich mit den vielen Gelegenheiten zur Information und zum pers&ouml;nlichen und fachlichen Austausch an den St&auml;nden der 26 ausstellenden Gesellschaften und ihrer zahlreichen Workshopangebote abwechselte. Vor voll besetztem Saal sprach Baumann &uuml;ber verschiedene Konfliktfelder, die sich bei der Rechtsberatung in der bAV auftun bzw. steckte klar den rechtlichen Rahmen ab, der durch das seit 2008 geltende Rechtsdienstleistungsgesetz grunds&auml;tzlich gegeben ist.</p>
<p>Der zweite Hauptreferent des Tages war nach einer ersten Kaffeepause Tobias Bailer, Mitglied der Gesch&auml;ftsleitung Pension Solutions GmbH, der in seinem Vortrag &bdquo;Der Maklervertrieb in der bAV &ndash; K&ouml;nigsweg oder Irrweg?&ldquo; zun&auml;chst einen &Uuml;berblick &uuml;ber die Geschichte des Maklervertriebs in der bAV gab und die Makler als die Tr&auml;ger der fachlichen Kompetenz in der Beratung von Arbeitgebern in der bAV heraushob &ndash; einer Kompetenz, die sich laut Bailer sowohl aus einer fachlichen als auch einer methodischen Komponente zusammensetzt.</p>
<p>Zeit f&uuml;r ein eventuelles Mittagstief blieb den Besuchern des Forums auch nach einem reichhaltigen Lunchbuffet nicht &ndash; Prof. Dr. Dr. h.c. Bert R&uuml;rup unterhielt seine Zuh&ouml;rer auf kurzweilige Art und Weise &uuml;ber seine Vision von einer &bdquo;Renaissance der bAV!&ldquo; (N&auml;heres finden Sie <a href="http://www.asscompact.de/article/ruerup-betriebliche-altersversorgung-v…; target="_blank">hier</a>). Der Spezialvortrag &bdquo;bAV in der Unternehmensnachfolge&ldquo; von Rechtsanw&auml;ltin Margret Kisters-K&ouml;lkes verlangte zum Abschluss des Tages allen Anwesenden nochmals eine geh&ouml;rige Portion Konzentration ab: Kisters-K&ouml;lkes lieferte zu diesem Thema, das sie zun&auml;chst als sehr wichtiges Thema f&uuml;r Makler und Versicherer identifizierte, umfangreiches Zahlenmaterial und etliche Praxisbeispiele und aktuelle gesetzliche &Auml;nderungen, sowie eigens erstellte Checklisten f&uuml;r die Bewertung von Vertr&auml;gen, wenn die bAV versicherungsf&ouml;rmig ausgestaltet ist.</p>
<p>Wie gewohnt wurden auf dem AssCompact Wissen Forum bAV auch in diesem Jahr wieder die AssCompact Awards bAV verliehen. Die Allianz durfte sich hier &uuml;ber den Gesamtsieg freuen. Detailliertere Informationen lesen Sie <a href="http://www.asscompact.de/article/asscompact-award-bav-verliehen/assekur…; target="_blank">hier</a>.</p>
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