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Assekuranz Sach allgemein

Naturkatastrophen: Munich Re meldet hohen Quartalsverlust

Aufgrund der hohen Belastungen durch Naturkatastrophen hat Munich Re im 1. Quartal 2011 einen Konzernverlust von 948 Mio. Euro. Der Rückversicherer rechnet dennoch insgesamt mit einem Jahresgewinn.

<p>Munich Re meldet hohen Quartalsverlust wegen Naturkatastrophen</p><p>Aufgrund der hohen Belastungen durch Naturkatastrophen hat Munich Re im 1. Quartal 2011 einen Konzernverlust von 948 Mio. Euro verzeichnet. Im Vorjahr hatte der Konzern noch einen Gewinn von 485 Mio. Euro verbucht. Der Rückversicherer rechnet dennoch insgesamt mit einem Jahresgewinn. </p><p>Finanzvorstand Jörg Schneider betonte: „Das Erdbeben in Japan, die Naturkatastrophen in Australien und Neuseeland – das war der seit langem schwierigste Start in ein Geschäftsjahr für uns. Dank unserer soliden Kapitalausstattung sind sie für uns verkraftbar.“ Die Gruppe hatte von Januar bis März in der Rückversicherung Schäden aus Naturkatastrophen von 2,7 Mrd. Euro zu verkraften. Das sind laut Munich Re – vor Steuern – fast 2,5 Mrd. Euro mehr, als für ein Quartal zu erwarten gewesen wären. </p><p>Eigenkapital sinkt um 11%</p><p>Diese hohen Aufwendungen führten zu einem operativen Vor-Steuer-Verlust von 1.384 Mio. Euro (Vorjahresgewinn: 770). Das Eigenkapital sank im Vergleich zum Jahresende um 11,0% auf 20,5 Mrd. Euro. Dies war laut dem Rückversicherer auch auf den Zinsanstieg, einen relativ starken Euro und Aktienrückkäufe zurückzuführen. Annualisiert lag die risikoadjustierte Eigenkapitalrendite (RoRaC) bei –18,5%. Die Rendite auf das gesamte Eigenkapital (RoE) lag bei –17,4%. Die gebuchten Bruttobeiträge stiegen um 11,3% auf 13,0 (11,7) Mrd. Euro. Bei unveränderten Wechselkursen wäre das Beitragsvolumen gegenüber dem Vorjahr um 8,7% gestiegen. </p><p>Für 2011 positives Ergebnis erwartet</p><p>Trotz der herben Verluste bleibt der Rückversicherer für den Rest des Geschäftsjahres optimistisch. Die Gruppe rechnet für das laufende Geschäftsjahr 2011 im Rückversicherungssegment mit Bruttobeiträgen zwischen 25 und 26 Mrd. Euro. </p><p>Für die Erstversicherung werden gebuchte Bruttobeiträge zwischen 17 und 18 Mrd. Euroerwartet. Die gesamten Beitragseinnahmen in der Erstversicherung (inkl. Spar-beiträgen aus fondsgebundenen Lebensversicherungen und Kapitalisierungs-produkten) sollten zwischen 19 und 20 Mrd. Euro liegen. Für Munich Health werden rund 6 Mrd. Eurogebuchte Bruttobeiträge erwartet. Insgesamt erwartet Munich Re in der Erst- und Rückversicherung sowie bei Munich Health gebuchte Bruttobeiträge zwischen 47 und 49 Mrd. Euro(konsolidierter Gesamtumsatz). Voraussetzung dafür ist es laut Munich Re, dass die Wechselkurse konstant bleiben. </p><p>Tornados im April</p><p>Die Tornados, die im April in den USA weiteres Unheil anrichteten, führen laut Munich Re zu einer erwarteten Schadenbelastung von 100 bis 150 Mio. Euro. In der Erstversicherung hingegen sollte die Schaden-Kosten-Quote im Jahr 2011 unter der langfristigen Zielmarke von 95% liegen. </p><p>Für 2011 rechnet Munich Re trotz der außergewöhnlich großen Schadenbelastungen in den ersten vier Monaten damit, ein positives Jahresergebnis zu erzielen, selbst wenn weitere Großschäden eintreten. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/189D070D-24BC-4353-B4B2-68A7B1BE23B5"></div>

 

Schadensbilanz 2012 – Zahl der Wildunfälle erreicht Höchststand

Die deutschen Kraftfahrtversicherer registrierten 2012 so viele Wildunfälle wie noch nie. Sie stiegen sprunghaft um 10% auf 258.000. Für Zusammenstöße mit Rehen, Wildschweinen und anderem Wild zahlten die Versicherer 583 Mio. Euro an ihre Kunden – auch das ist ein neuer Rekord. Diese Zahlen liefert eine aktuelle Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

<p></p><p>Angeführt wird die Schadensbilanz für Pkws allerdings mit weitem Abstand von Glasbruchschäden. Die Kraftfahrtversicherer zahlten letztes Jahr gut 1,1 Mrd. Euro für diese Schäden. Schäden durch Wildunfälle rangieren auf Platz zwei, dicht gefolgt von Schäden durch Marderbisse und Unwetter. Das Schadensvolumen für Sturm- und Hagelschäden fällt um 265 Mio. Euro geringer aus als im Jahr zuvor. 2012 gab es nur wenige Naturereignisse. Auf Platz fünf landen Diebstähle von beispielsweise Radios und Navigationsgeräten. </p><p>Tipp für unterwegs: Riskante Ausweichmanöver vermeiden</p><p>Jeden Tag passieren mehr als 700 Wildunfälle auf deutschen Straßen, obwohl Verkehrsschilder an bekannten Gefahrenstellen vor Wildwechsel warnen. „Autofahrer sollten ihre Fahrweise der Situation anpassen“, sagt Bernhard Gause, Mitglied der Hauptgeschäftsführung im GDV. Vor allem in der Dämmerung gilt es, am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern die Geschwindigkeit zu verringern und vorausschauend zu fahren. „Im Ernstfall sollte man riskante Ausweichmanöver vermeiden“, rät Gause. Der Zusammenprall mit einem anderen Auto oder einem Baum hat meist größere Ausmaße als die Kollision mit einem Tier. </p><p>Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, zahlt die Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben ihren Schutz sogar auf alle Wirbeltiere ausgeweitet. „Bei einem Unfall sind Fotos vom Unfallort, dem Tier und dem Fahrzeug hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung“, erläutert Gause. Das verletzte oder tote Tier sollte man wegen möglicher Tollwutgefahr nicht anfassen. Das ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/50525E75-96F4-40DE-AB31-1071CEB4D4E4"></div>

 

„Eine Elementarschadenversicherung ist genauso wichtig wie eine Feuerversicherung“

Der Ruf nach einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wurde nach dem jetzigen – teilweise noch immer andauernden – Hochwasser wieder laut. Aber macht eine Pflichtversicherung Sinn, oder ist das nur ein weiterer Eingriff in die Vertragsfreiheit? Nachgefragt bei Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Fachanwalt für Versicherungsrecht in der Kanzlei BLD Bach Langheid Dallmayr und Professor am Institut für Versicherungswesen an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der FH Köln

<p>Der Ruf nach einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wurde nach dem jetzigen – teilweise noch immer andauernden – Hochwasser wieder laut. Aber macht eine Pflichtversicherung Sinn, oder ist das nur ein weiterer Eingriff in die Vertragsfreiheit? Ob Befürworter oder Kritiker einer Pflichtversicherung: Alle wollen, dass die Versicherungsdichte bei der Elementarschadenversicherung erhöht wird. Nachgefragt bei Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Fachanwalt für Versicherungsrecht in der Kanzlei BLD Bach Langheid Dallmayr und Professor am Institut für Versicherungswesen an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der FH Köln</p><p>AssCompact: Herr Professor Günther, was halten Sie von einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden?</p><p>Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther: Nun, die Einführung einer Elementarschadenversicherung scheint sich angesichts der aktuellen Hochwasserkatastrophe aufzudrängen. Auf der anderen Seite wäre dies ein Eingriff in die Vertragsfreiheit in einen funktionierenden Markt. Er wäre auch systemfremd, da es bei den Pflichtversicherungen in Deutschland um die Abdeckung von Schäden Dritter, wie in der Kfz-Pflichtversicherung, geht, nicht um die Abdeckung des Eigenschadens. Warum ich gegen eine Pflichtversicherung bin: Gegenwärtig sind nur ein Drittel aller Wohnhäuser gegen Elementarschäden versichert. Nicht versicherbar sind nur Häuser in der höchsten Gefährdungsklasse 4 des von den Sachversicherern benutzten Zonierungsmodells „ZÜRS“. Diese soll aber nur 1 bis 3% des Gesamtbestandes ausmachen. Mit anderen Worten: Fast alle Hauseigentümer können sich gegen Elementarschäden versichern – tun es aber oft nicht. </p><p>AC: In anderen Ländern gibt es bereits Pflichtversicherungen. Auch in der ehemaligen DDR gab es eine. Könnten diese ein Vorbild für ein deutsches Modell sein? </p><p>DCG: Auch in der alten BRD existierte bis zur Deregulierung des Versicherungsmarktes im Jahr 1994 eine Pflichtversicherung, und zwar in Baden-Württemberg und Hamburg. Eine „richtige“ Pflichtversicherung wäre allerdings absurd. Wie soll deren Einhaltung überprüft werden? Sollen Ordnungsämter oder Polizei überprüfen, ob jeder eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat und Verstöße werden wie in der Kfz-Pflichtversicherung verfolgt? </p><p>Denkbar wäre eine Übernahme des Schweizer Modells. Dort ist in Art. 33 des Versicherungsaufsichtsgesetzes geregelt, dass Feuerversicherungsverträge nur mit eingeschlossener Elementarschadenversicherung vom Versicherer angeboten werden dürfen. Ferner muss der Deckungsumfang und der Prämientarif einheitlich sein. Es gibt dort aber keinen Zwang für den Versicherungsnehmer eine Gebäudeversicherung abzuschließen.</p><p>AC: Welche Schäden müssten eine Pflichtversicherung abdecken und wäre sie überhaupt bezahlbar?</p><p>DCG: Eine „Pflichtversicherung“ würde dieselben Gefahren abdecken, wie die gegenwärtig bestehende „freiwillige“ Elementarschadenversicherung, also neben Überschwemmung und witterungsbedingtem Rückstau auch zum Beispiel Erdrutsch, Schneedruck, Erdbeben. Gegenwärtig sind die Kosten für eine Elementarschadendeckung recht gering. Bei einer „Pflichtversicherung“ wären natürlich alle Gebäude zu versichern, also auch die eher nicht gefährdeten. Dies hat zur Folge, dass ein Großteil der Versicherungsnehmer mit ihren Prämien dann die wenigen Versicherungsnehmer in den hochgefährdeten Gebieten „subventionieren“. Auch dies spricht gegen eine Pflichtversicherung.</p><p>AC: Auch die Versicherer sind nach jetzigem Stand gegen eine Pflichtversicherung. Wie könnte denn eine Alternative aussehen?</p><p>DCG: Das Allerwichtigste ist es, die Versicherungsdichte bei der Elementarschadenversicherung, und zwar ganz deutlich, zu erhöhen. Es ist leider immer noch nicht im Bewusstsein vieler Gebäudeeigentümer verankert, dass eine Elementarschadenversicherung genauso wichtig ist wie eine Feuerversicherung. Bei den wenigen nicht versicherbaren Gebäuden in der höchsten Gefährdungslage sollten die Versicherer nicht pauschal eine Elementarschadendeckung verweigern, sondern versuchen individuelle Lösungen zu finden, zum Beispiel höherer Selbstbehalt, Vereinbarung von vertraglichen Sicherungsobliegenheiten...</p><p>Bei den selbst dann nicht versicherbaren Häusern stellt sich bei allem persönlichen Leid die Frage: Macht es wirklich Sinn, diese extrem gefährdeten Häuser nach jeder Flut auf Kosten des Versicherers und damit der Versichertengemeinschaft an derselben Stelle und ohne zusätzliche Schutzvorkehrungen wieder aufzubauen? Bei der gegenwärtigen Diskussion kommt mir die Prävention zu kurz, und zwar sowohl beim einzelnen Hauseigentümer als auch beim staatlichen Hochwasserschutz.</p><p>AC: Was glauben Sie, wird tatsächlich passieren? Wird die Pflicht kommen?</p><p>DCG: Nach der Flut des Jahres 2002 gab es intensive Überlegungen zur Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung. Zwei Jahre später wurde diese verworfen. Grund sollen verfassungs- und europarechtliche Bedenken gewesen sein, aber wohl in erster Linie, dass die Frage einer staatlichen Absicherung in Form einer Staatsgarantie nicht geklärt werden konnte. Eine Elementarschadenversicherung als Vollversicherung wird sich ohne zumindest mittelbare staatliche Unterstützung nicht realisieren lassen.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D1041B4A-07F4-4D50-B7DE-5E69CBA0D3E4"></div>

 
Ein Artikel von
Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther