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ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G.

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Betriebsunterbrechung – Eine oft unterschätzte Gefahr

Betriebsunterbrechungen können verheerende Auswirkungen auf ein Unternehmen haben – im schlimmsten Fall droht Insolvenz. Daher gilt es, Firmenkunden auch im Hinblick auf dieses Risiko zu beraten. Unterstützt werden Vermittler dabei nicht zuletzt durch die ALTE LEIPZIGER. Ein Artikel von Sven Waldschmidt, Vorstand der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG

Betriebsunterbrechungen infolge von Sachschäden können eine ernstzunehmende Gefahr für den Fortbestand eines jeden Unternehmens sein. Häufig werden jedoch die möglichen Auswirkungen eines Schadens auf einen Gewerbebetrieb unterschätzt. In der Folge werden zu niedrige Versicherungssummen oder zu kurze Haftzeiten gewählt oder die Betriebsunterbrechungsversicherung gar für nicht notwendig oder nachrangig erachtet.

Im Schadenfall wird dann die ganze Tragweite einer Betriebsunterbrechung sichtbar: Neben dem Verlust wichtiger Kundenver­bindungen oder der Aufgabe von Teilbereichen der Unternehmung droht im schlimmsten Fall die Insolvenz.

Wieso wird das Risiko Betriebsunterbrechung oft unterschätzt?

Im Zuge der eigenen Risikoermittlung und der Abwägung möglicher Auswirkungen eines Schadens auf den eigenen Betrieb werden wichtige Faktoren oft unterschätzt oder schlichtweg nicht erkannt. Es wird davon ausgegangen, praktisch direkt nach einem Schadenfall aufräumen und neu loslegen zu können.

Wer sich jahrelang mit vollem Einsatz für den Aufbau seines Unternehmens engagiert hat, dem fehlt häufig der klare Blick auf die vielfältigen Herausforderungen in einem komplexen Schadenszenario. Hinzu kommt mangelnde Erfahrung mit den Auswirkungen von Schadenfällen und im Umgang damit – schließlich hat ja bislang immer alles funktioniert und es ist (ohne einen Schaden) immer gut gegangen.

In der Summe gelangt der Kunde – ohne fachkundige Unterstützung – bei der eigenen Risikoermittlung zu einer deutlich zu positiven Sichtweise der Auswirkungen und Aufwände nach einem Schadenfall.

Zeit als Risikofaktor

Der Faktor Zeit wird häufig falsch eingeschätzt, wenn es darum geht, mögliche Schadenauswirkungen und den daraus für den Betrieb entstehenden Verlust zu beziffern. Unternehmer berücksichtigen oft nur die Kosten und die Zeit für die Wiederbeschaffung notwendiger Betriebsmittel. Das sind ohne Frage sehr wichtige Positionen. Schnell werden darüber aber weitere Zeitfaktoren vergessen oder vernachlässigt:

  • Bei unklaren Schadenursachen, der Schädigung von Personen oder der Ermittlung im Falle des Verdachts auf Brandstiftung kann die Schadenstätte oft nicht unmittelbar für Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten freigegeben werden.
  • Auch die Dauer von Dekontaminierungs- oder Abbrucharbeiten wird von den Kunden meist unterschätzt. So vergehen schnell Tage oder in einigen Fällen Wochen, in denen der Betrieb durch die Ermittlung des Schadenhergangs und den Wiederaufbau blockiert wird.
  • Müssen anschließend noch behördliche Auflagen für die Weiterführung des Betriebs erfüllt werden, ergibt sich eine weitere Verzögerung. Die behördlichen Auflagen wurden in jüngerer Zeit weiter verschärft.
  • Kann der Geschäftsbetrieb nicht vorübergehend an einem anderen Ort fortgeführt werden oder ist ein Ausweichen auf einen anderen Standort nicht möglich, so wirkt sich dies ebenfalls voll auf den Unterbrechungsschaden aus.

Dies sind nur wenige Beispiele für die vielen klassischen Einflussfaktoren auf Ausmaß und Dauer einer Betriebsunterbrechung. Werden diese bei Vertragsabschluss nicht beachtet, kann der Versicherungsschutz unzureichend sein.

Neue Herausforderungen und Chancen

Die Digitalisierung führt in vielen Branchen zu schnellen und tiefgreifenden Veränderungen. Dies bringt komplett neue Faktoren bei der Ermittlung des tatsächlichen Umfangs eines Schadens mit sich:

  • Legt die vom Schaden betroffene IT weitere davon abhängige Betriebsteile lahm, obwohl diese räumlich vom Schaden gar nicht betroffen sind?
  • Wandern treue Stammkunden eines Ladengeschäfts aufgrund des nicht mehr verfügbaren lokalen Angebots zu Online-Händlern ab?

Daraus ergeben sich für die Zeit der Betriebsunterbrechung beispielsweise folgende Fragestellungen:

  • Welche Möglichkeiten gibt es, der Abwanderung von Kunden entgegenzu­wirken und so die Auswirkungen des Schadens zu reduzieren?
  • Welchen Anteil hat das klassische Geschäft überhaupt noch am gesamten Unter­nehmenserfolg?
  • In welcher Form können die Kunden mithilfe von Online-Medien über den Schaden, die zu erwartende Ausfallzeit, aber auch über die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs informiert werden?
  • Stehen überhaupt notwendige Informationen und das Einverständnis der Kunden zu dieser Maßnahme bereit?

Allein die hier aufgeführten wenigen Fragestellungen zeigen, wie viele Auswirkungen eine Betriebsunterbrechnung auf den jeweiligen Gewerbebetrieb haben kann. Diese Vielzahl an neuen Fragestellungen – viele sind vom Kunden nicht immer gleich eindeutig zu beantworten – birgt enormes weiteres Potenzial, das Risiko einer Betriebsunterbrechung nicht ausreichend zu bewerten.

Persönliche Beratung weiterhin topaktuell

Da der Kunde seinen Fokus auf das Tagesgeschäft legt und Versicherungsfragen, gerade wenn sie unbequem oder kompliziert sind, gerne auf die lange Bank schiebt, ist eine fachkundige Beratung durch den Versicherungsmakler und den Versicherer auch heute so aktuell wie eh und je. Kunden benötigen Unterstützung dabei, die richtigen Fragen zu stellen, diese korrekt zu beantworten und so eine ausgewogene und umfassende Absicherung für ihre Betriebsunterbrechungsrisiken zu erhalten.

Die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG steht seit 200 Jahren für eine qualitativ hohe Beratung und Betreuung der Vertriebspartner und Kunden. Durch qualifizierte und mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattete Mitarbeiter, insbesondere mit den bundesweit präsenten Accountmanagern und fachlich spezialisierten Direktionsbevollmächtigten, bietet die ALTE LEIPZIGER vor Ort persönliche Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Betriebs­unterbrechungsver­sicherung und die Absicherung weiterer Risiken von Gewerbekunden.

  • Diesen Artikel sowie weitere Artikel zum Thema finden sich in unserem E-Paper zur Sonderedition „Gewerbeversicherung“, das im Rahmen des AssCompact Gewerbe-Symposiums entstanden ist. Eine Zusammenfassung der Veranstaltung lesen Sie hier.
 

ALTE LEIPZIGER frischt BU-Versicherung auf

Die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung bietet in der BU-Versicherung neue Features an. Dazu gehören eine Soforthilfe bei Krebs, ein neues Tool für die Risikovoranfrage und eine risikoangepasstere Schüler-BU.

Die ALTE LEIPZIGER startet ins Jahr 2019 mit neuen Merkmalen in der BU-Versicherung. So erleichtert der Versicherer Kunden mit einer Krebs-Diagnose den Zugang zu Leistungen mit einer Soforthilfe. Der Kunde muss nur einen vereinfachten Nachweis mit Diagnose und Behandlungsplan einreichen. Leistungsprüfung und -bestätigung werden innerhalb von fünf Werktagen vorgenommen, verspricht die ALTE LEIPZIGER. Zudem wird die Sofort-Rente für bis zu 15 Monate gezahlt, auch wenn sich in dieser Zeit die Gesundheit des Kunden wieder verbessert.

Schüler-BU wird risikogerechter und günstiger

Günstiger wird zudem die BU-Versicherung für Schüler bei Erweiterung der Risikogruppen. Den Berufsunfähigkeitsschutz der ALTE LEIPZIGER gibt es für Schüler ab zehn Jahren und neuerdings mit vier statt zwei Risikogruppen. Die Beiträge seien dadurch teilweise um bis zu 27% gesenkt worden, erläutert die Gesellschaft, die zu den Maklerfavoriten in der BU zählt. Die BU-Rente gibt es bis zu einer maximalen Höhe von 1.500 Euro. Im Leistungsfall wird die Fähigkeit geprüft, die zuletzt besuchte Schule weiterhin zu besuchen: Eine abstrakte Verweisung auf eine andere Schulform ist nicht möglich.

Neuartiges Tool für die Risikovoranfrage

Der Arbeitserleichterung im Maklerbüro soll die neue elektronische Risikovoranfrage „e-Votum“ dienen. Mit dem Tool kann durch wenige Fragen innerhalb von vier bis fünf Minuten geprüft werden, ob der Kunde eine BU-Versicherung abschließen kann. Wenn Zuschläge oder Ausschlüsse erforderlich sind, wird dies im Ergebnis ausgewiesen. e-Votum enthält rund 7.500 Erkrankungen und wird zukünftig durch weitere Krankheitsbilder ergänzt.

Der Vermittler erhalte dank e-Votum innerhalb weniger Minuten eine vollständige Dokumentation und das verbindliche Votum. Das neue Tool bilde das in vielen Jahren erworbene, umfassende Know-how der Gesellschaftsärzte und Risikoprüfer des Unternehmens ab und sei dadurch mit keinem anderen Tool am Markt vergleichbar, zeigt sich die ALTE LEIPZIGER selbstbewusst. (bh)

 

ALTE LEIPZIGER Leben beteiligt Neukunden bis zu 3,1%

Die ALTE LEIPZIGER hält ihre Überschussbeteiligung für 2019 stabil: Wer sich bei dem Versicherer für eine moderne Variante in der Rentenversicherung entscheidet, bekommt 2,6%. In der Gesamtverzinsung macht dies 3,1%.

Die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung deklariert ihre Überschussbeteiligung 2019 für ihre klassischen Rentenversicherungen bei 2,5%. Diese bietet der Versicherer weiter für die betriebliche Altersversorgung an. Für die Rentenversicherungen AL_RENTEFlex und AL_RENTEKlassikPur werden 2,6% deklariert. Es ergibt sich hier eine Gesamtverzinsung für 2019 bei 3,1%, wobei Kunden hier neben einer höheren Überschussbeteiligung auch von einem etwas höheren Schlussanteil profitieren.

Hinweis auf hohe Solvenz-Werte

Im Rahmen der Deklaration verweist der Versicherer auf seine gute Solvenzquote. Diese lag zuletzt bei 302%, Übergangsmaßnahmen musste die ALTE LEIPZIGER nicht in Anspruch nehmen.

Im Ausblick auf das Jahr 2019 bekräftigt der Versicherer, dass er seine Finanzkraft auch 2019 kontinuierlich stärken wolle. Gleichermaßen kündigt er an, dass zahlreiche Bedingungsverbesserungen für BU-Neuverträge umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus will die ALTE LEIPZIGER im kommenden Jahr ein neues fondsgebundenes Einmalbeitragsprodukt am Markt einführen. (bh)

Foto: Firmensitz der ALTE LEIPZGER in Oberursel (Quelle: ALTE LEIPZIGER)

 

ALTE LEIPZIGER - HALLESCHE „Wir werden uns weiterhin auf unsere Stärken besinnen“

Sowohl Kennzahlen als auch Marktakzeptanz stimmen im ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern. Damit dies so bleibt, will sich das Unternehmen auch künftig weniger auf Abenteuer einlassen, sondern die Stärken Stück für Stück in Richtung Zukunft ausbauen, sagt der Vorstandsvorsitzende Christoph Bohn im AssCompact Interview.

Herr Bohn, zur Mitte des Jahres haben Sie den Vorstandsvorsitz des ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzerns übernommen und Kontinuität versprochen. Was sind hier für Sie die wichtigsten Punkte?

Schon in den letzten Jahren habe ich die erfolgreiche Geschäftsstrategie unseres Konzerns mitgestaltet. Deshalb ist es für mich selbstverständlich, dass wir uns weiterhin auf unsere Stärken besinnen und diese kontinuierlich ausbauen. Zentral sind für mich vor allem die sehr gute Kapitalausstattung der Konzerngesellschaften, attraktive und leistungsstarke Produkte für unsere Kunden sowie die verlässliche, rundum kompetente Unterstützung unserer Vertriebspartner.

Lässt sich damit dann schon die Frage klären, dass es einen externen Run-off in der Lebensversicherung bei Ihnen nicht geben wird?

Ja, da hat sich nichts geändert: Kunden, die ein Leistungsversprechen bekommen, erwarten zu Recht, dass wir den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit einhalten. Zu diesem Versprechen stehen wir. Für uns ist eine dauerhafte Kundenbeziehung eine Verpflichtung, der wir aufgrund unserer Finanzstärke, insbesondere des hohen Eigenkapitals, auch langfristig nachkommen.

Wie sehen Sie denn darüber hinaus die Herausforderungen, die die Regulierungen mit sich bringen? Solvency II bleibt ja ein Thema. Bei der Zinszusatzreserve (ZZR) soll es ja erst einmal Erleichterungen geben.

Unsere Gesellschaften verfügen über eine sehr gute Kapitalausstattung: Die Solvenzquoten zum 31.12.2017 bestätigen unsere finanzielle Solidität, ohne dass wir Übergangs-, Hilfsmaßnahmen oder ergänzende Eigenmittel in Anspruch genommen haben.

Die Erleichterungen bei der Dotierung der Zinszusatzreserve sind vernünftig, weil nach der bisherigen Regelung mehr ZZR aufgebaut würde als für die Garantien erforderlich ist. Das belastete die Überschussbeteiligung der Kunden unnötig stark und führte zu einem starken Auflösen von Kapitalanlagereserven im Niedrigzinsumfeld. Die Rückführung der ZZR auf eine angemessene Höhe begrüßen wir daher.

Und IDD und LVRG II?

Das Thema IDD hat vor allem unsere Vermittler stark beschäftigt. Wir haben deshalb zum Beispiel im Bereich der Altersvorsorge ein spezielles Online-Tool entwickelt, um dem Vermittler passende Produkte zum Risikoprofil des Kunden anzuzeigen, inklusive automatischer IDD-Dokumentation. So kann er die neuen Pflichtaufgaben in Beratung und Dokumentation zügig erledigen.

In der Evaluierung zum LVRG 2014 sind die Abschlusskosten besonders beachtet worden. Das war zu erwarten. Fakt ist aber, dass seit 2015 die Abschlusskosten deutlich gesunken sind. Auch wir haben damals unsere Vergütungsregelungen angepasst. Da die Provisionszahlungen im Markt insgesamt jedoch nicht so stark gesunken sind wie erhofft, ist die Diskussion über den Provisionsdeckel noch nicht vom Tisch.

Eine Ihrer wichtigsten Aufgaben wird es aber wohl sein, die Digitalisierung im Haus voranzutreiben. Sehen Sie hier im Marktvergleich noch Aufholbedarf?

Im Markt ringen aktuell viele Anbieter mit Hinweis auf „die Digitalisierung“ um Aufmerksamkeit. Von solchen Worthülsen halte ich nichts. Aber natürlich werden auch in unserem Konzern neue, vor allem digitale Prozesse angestoßen.

Zielführend ist dabei die Frage: „Was bringt es?“ Zum Beispiel kümmern wir uns um Schnittstellen und -portale, damit unser Konzern auch in Zukunft ertragreich wachsen und seine Position im Markt festigen kann. Dieses strategisch ausgerichtete Vorgehen hat viele Vorteile – für uns, unsere Vertriebspartner und unsere Endkunden.

Welche Projekte stehen konkret an?

Letztes Jahr haben wir unsere App fin4u eingeführt, die wir noch weiter ausbauen. Die Kunden unserer Geschäftspartner haben mit fin4u die Möglichkeit, ihre Versicherungs- und Bankangelegenheiten digital zu managen, ohne dass damit automatisch im Hintergrund eine Vollmacht für einen anderen Makler in Kraft tritt. Ein schönes Beispiel dafür, dass wir bei unseren Digitalisierungsbemühungen immer zuerst auch an unsere Geschäftspartner denken.

Der HALLESCHE bietet sich die Chance, Kunden als digitaler Gesundheitspartner Mehrwerte zu bieten. Die neue App hallesche4u steht in den Startlöchern. Ab 2019 unterstützen wir unsere Kunden damit bei der Leistungserstattung, der Prävention und der Erhaltung ihrer Gesundheit.

Ihr Haus hat sich einen guten Ruf bei Versicherungsmaklern erarbeitet. Inwieweit werden diese in Ihre digitale Welt eingebunden sein?

Für den Vertrieb werden Tools zur Risikoprüfung immer wichtiger. Über entsprechende Plattformen beantworten wir Vermittlern bereits heute zeitnah Risikovoranfragen zu BU- und Risikolebensversicherungen sowie zu Krankenvoll- und Zusatzversicherungen. Ganz neu ist unser Onlinetool „e-Votum“ für die Lebensversicherung: Ein Dialogsystem mit einfachen Fragen ermöglicht schnell eine verbindliche Entscheidung.

Im Online-Vertrieb für beratungsarme Produkte sehen wir eine Ergänzung zu den bisherigen Vertriebswegen. Hier realisieren wir Online-Endkundenrechner für Produkte von HALLESCHE und AL-Sach. Unsere Vertriebspartner können sämtliche Online-Tools auch für ihren Direktvertrieb beratungsarmer Produkte verwenden.

Ihr Haus steuert immer mehr in Richtung Firmengeschäft. Die bAV dürfte dabei gut laufen. Welche Rolle wird künftig das Konsortium zum Sozialpartnermodell spielen, das Sie mit anderen Versicherern eingegangen sind?

Als einer der führenden Anbieter im Markt bieten wir alle fünf Durchführungswege an. Neben dem Privatkundengeschäft und der BU ist die bAV unser wichtigstes Geschäftsfeld. Auch für die Politik hat die bAV Priorität: Hier rückt jetzt die kollektive Vorsorge in Form der neuen reinen Beitragszusage in den Vordergrund. Mit unserer Konsortiallösung, der Initiative Vorsorge, sind wir gut vorbereitet und hoffen auf ein stärkeres Engagement der Sozialpartner.

Machen Sie auch Fortschritte bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV)? Vermutlich wäre das Geschäft hilfreich auch im Ausgleich zum ausbleibenden Neugeschäft in der Vollkostenversicherung?

Die bKV ist ein junger Markt. Die HALLESCHE hat sich hier schon früh mit Kompetenz, Innovationskraft und umfassender Beratung erfolgreich platziert. Auch in Zukunft werden wir unser Potenzial ausspielen: Auf der DKM haben wir das neue Produkt FEELfree vorgestellt. Ich bin sicher, es wird wieder für viel Beachtung im Markt sorgen – vor allem bei unseren Firmenkunden.

Wie ist denn im Allgemeinen die Entwicklung bei der HALLESCHE? Was sind Ihre Pläne?

Wir werden die Vollversicherung weiterhin im Fokus halten. Trotz schwieriger Zeiten sind wir absolut von ihrer Zukunftsfestigkeit überzeugt. Daneben bauen wir die Zusatzversicherung unter Ertragsgesichtspunkten weiter aus. Mit erfolgreichen Produkten wie OLGAflex, der DENT-Reihe und in der bKV sehe ich uns auf einem sehr guten Weg.

Werden Sie denn gleichermaßen im Gewerbegeschäft als wichtiger Wettbewerber gesehen?

Ja, Vermittlerbefragungen zeigen, dass wir als ein wichtiger Wettbewerber im Gewerbegeschäft angesehen werden, was uns freut. Im Bereich Heilwesen zum Beispiel haben wir uns inzwischen als maßgeblicher Anbieter positioniert. Im Gewerbegeschäft sehen wir insgesamt viel Potenzial – für Versicherer und für Vermittler. Wir arbeiten an weiteren Lösungen, die der wachsenden Komplexität der Risiken mittelständischer Unternehmen gerecht werden und auch den hohen Bedarf an persönlicher Beratung und Betreuung erfüllen.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 11/2018, Seite 32 f.

 
Ein Artikel von
Christoph Bohn

ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE lädt bei der DKM 2018 zum persönlichen Austausch

Für Vermittler von Finanzdienstleistungen fast ein Pflichtbesuch: die DKM in Dortmund. Hier trifft sich die Branche – auch auf dem Messestand des ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzerns in Halle 3B, Stand E04.

Viele Vermittler empfehlen ihren Kunden Fondsprodukte für eine langfristig ausgerichtete, private Altersvorsorge. Sie fragen sich allerdings auch, was passiert, wenn sich der Markt „dreht“ und die Zinsen wieder steigen. Hier ist ein flexibles Produkt wie AL_RENTEFlex aus dem Haus der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. angesagt. Sie steht auf der DKM im Mittelpunkt des Angebots der ALTE LEIPZIGER für eine moderne Altersvorsorge. In diesem Produktkonzept können die Beiträge sowohl in Fonds als auch im klassischen Sicherungsvermögen oder in beidem angelegt werden. Bei AL_RENTEFlex kann sich der Kunde während der Laufzeit immer wieder neu entscheiden, ob er mehr Sicherheit möchte oder die Chancen auf eine höhere Rendite nutzen will.

Außerdem geht bald die BU-Risikoprüfung online: Ab Dezember können Vermittler Risikovoranfragen für ihre Kunden online durchführen und erhalten in nur wenigen Minuten ein verbindliches Ergebnis: Die BU-Risikoprüfung „e-Votum“ bündelt das Wissen der Gesellschaftsärzte und Risikoprüfer, ist dadurch hochindividuell.

HALLESCHE: Weg in eine neue bKV-Welt

In ihrem Kerngeschäft, der Voll- und Zusatzversicherung, genießt die HALLESCHE Krankenversicherung a.G. schon seit vielen Jahren die Aufmerksamkeit von Verbrauchermedien, Kunden und Vermittlern. Auf der DKM präsentiert sie ein Produkt, das den Weg in eine neue bKV-Welt weisen soll: Informationen dazu gibt Robert Gladis, Leiter Kompetenzcenter Firmenkunden, in einem Workshop am 24.10.2018 um 15:15 Uhr (Halle 5, Raum 2).

Wiltrud Pekarek, Mitglied des Vorstands der HALLESCHE, wird am 25.10.2018 zudem in einem Dialog die HALLESCHE als „digitalen Gesundheitspartner“ vorstellen (13:00 Uhr, Halle 3B, Raum 9). Ziel des Unternehmens ist es, Kunden bei der Erhaltung ihrer Gesundheit und der Organisation ihrer Genesung noch besser zu unterstützen.

AL-Sach: wichtiger Wettbewerber im Gewerbegeschäft

Vermittler-Befragungen zeigen, dass die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG (AL-Sach) als wichtiger Wettbewerber im Gewerbegeschäft angesehen wird. Hier sieht der Sachversicherer viel Potenzial – für Versicherer und für Vermittler. Im Vordergrund stehen Lösungen, die der wachsenden Komplexität der Risiken mittelständischer Unternehmen gerecht werden und gleichzeitig den hohen Bedarf an persönlicher Beratung und Betreuung erfüllen. Auf die-sem Weg wurden in den vergangenen Monaten Produkterweiterungen und -verbesserungen umgesetzt.

Bausparen auch in der Niedrigzinsphase attraktiv

Bausparen ist auch in der Niedrigzinsphase attraktiv, denn mit einem Bausparvertrag lassen sich die derzeit extrem niedrigen Darlehenszinsen langfristig sichern. Der neue Bausparta-rif „AL_Neo“ aus dem Haus der ALTE LEIPZIGER Bauspar AG umfasst drei Produktvarianten für unterschiedliche Kundenwünsche. Wichtig für Kunden ist die schnelle Zuteilung: Bei zwei Tarifvarianten kann die Zuteilung des Darlehens bereits mit einer Ansparung von 20% bzw. 30% der Bausparsumme ermöglicht werden. Kunden, die Wert auf eine attraktive Verzinsung ihres Guthabens legen, profitieren in der Variante „AL_Neo Dynamik“ von variablen Zinspaaren.

KMU im Blick: Unterdeckungen bei Direktzusagen flexibel ausfinanzieren

Über ihre Vertriebspartner bietet die ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbH in Kooperation mit der ALTE LEIPZIGER Treuhand eine moderne Produktlösung an, mit der Unterdeckungen bei Direktzusagen flexibel und insolvenzgeschützt ausfinanziert werden können. Zielgruppe sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Für die Anlage stehen bei der ALTE LEIPZIGER Trust drei Strategien zur Wahl, die sich in der Höhe des Aktienanteils unterscheiden: Stabilität, Wachstum und Chance. Je nach voraussichtlicher Laufzeit der Pensionsverpflichtungen und der individuellen Anlageaffinität kann der entsprechend geeignete Fonds ausgewählt werden.

 

Steuer- und arbeitsrechtliche Auswirkungen des BRSG

Das BRSG bringt neue arbeits- und steuerrechtliche Fragen mit sich. Arbeitgeber müssen sich intensiv mit der Thematik befassen und suchen sich von Vermittlern kompetente Unterstützung. Von Jochen Prost, Leiter bAV-Vertriebsunterstützung bei der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G.

Zum 01.01.2018 trat das im Vorfeld viel diskutierte Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Erhöhung des Verbreitungsgrades der betrieblichen Altersversorgung. Als sogenanntes Artikelgesetz hat das BRSG Auswirkungen auf insgesamt 16 andere Gesetze, insbesondere auf das Betriebsrenten- und das Einkommensteuergesetz.

Die schon bisher komplexen gesetzlichen Regelungen für die bAV werden dadurch noch umfangreicher und werfen teilweise Zweifelsfragen auf. Daher nahm das Bundesministerium der Finanzen am 06.12.2017 mit einem Schreiben zu diesen Fragen Stellung. Mit der gestiegenen Komplexität ist auch der Anspruch an die Beratungsqualität und die Qualifikation der Berater gestiegen. Ein positiver Effekt: Unternehmen müssen sich nun intensiv mit der betrieblichen Altersversorgung beschäftigen und daraus ergeben sich zahlreiche neue Vertriebsansätze und -chancen.

Die wichtigsten Änderungen infolge des BRSG

Im Folgenden werden wesentliche Änderungen beziehungsweise Neuerungen beschrieben.

Neuer Förderhöchstrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG

Eine sehr begrüßenswerte Änderung betrifft die Erhöhung des steuerfreien Höchstbeitrags nach § 3 Nr. 63 EStG. Bisher waren die Beiträge bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BGB) in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steuerfrei. Wenn keine Beiträge nach § 40 b EStG a.F. pauschal versteuert wurden, konnten weitere 1.800 € eingezahlt werden. Dieser zusätzliche Beitrag ist entfallen und dafür wurde die Grenze von 4% auf 8% erhöht. Hat ein Kunde einen Vertrag nach § 40 b EStG a.F., wird dieser Beitrag von den möglichen 8% abgezogen. Die Höchstgrenze der sozialversicherungsfreien Beiträge bleibt leider unverändert bei 4% der BBG. Gerade im Bereich der Entgeltumwandlung ist das wenig sinnvoll, denn wie bisher auch sind bei Entgeltumwandlung zweimal 4% der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei möglich. Allerdings muss man dann zwei Durchführungswege kombinieren: einen versicherungsförmigen mit Unterstützungskasse oder die Direktzusage. Das erhöht die Verwaltungsaufwände beim Arbeitgeber.

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung

Zukünftig müssen Arbeitgeber, soweit sie bei Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen, 15% des umgewandelten Entgelts als Zuschuss leisten. Diese Regelung gilt ab 01.01.2019 für neu abgeschlossene Verträge mit Entgeltumwandlung. Bis dahin sind die Arbeitgeber nicht zu einem Zuschuss verpflichtet; sie sollten aber nicht außer Acht lassen, dass es im Sinne des Betriebsfriedens sinnvoll ist, diesen Zuschuss auch schon vor dem 01.01.2019 zu gewähren. Es besteht die Möglichkeit, „spitz“ abzurechnen, das heißt die tatsächliche Ersparnis an die Mitarbeiter weiterzugeben. Auch hierbei sollten die Arbeitgeber beachten, dass eine „spitze“ Abrechnung wieder mit Aufwänden verbunden ist, da sich sowohl die Beitragsbemessungsgrenzen als auch die Beitragssätze zu den verschiedenen Sozialversicherungszweigen ändern. Für die betriebliche Praxis empfiehlt es sich daher, pauschal 15% oder auch mehr an die Mitarbeiter weiterzugeben.

Für vor dem 01.01.2019 geschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen wird der Arbeitgeberzuschuss ab dem 01.01.2022 verpflichtend. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob bestehende Zuschüsse auf die 15% angerechnet werden können oder nicht. Beim bestehenden Zuschusssystem, dessen Intention die Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ist, überwiegt in der Fachliteratur die Meinung, dass in diesen Fällen eine Anrechnung erfolgen kann. Problematischer ist es bei Zuschusssystemen, die feste Beiträge vorsehen. In diesen Fällen kann nicht zwingend konkludent hergeleitet werden, dass Hintergrund der Regelung die Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis ist. Es besteht nach Meinung des Autors auch hier die Möglichkeit der Anrechenbarkeit, denn es kann nicht Intention des Gesetzgebers sein, die Arbeitgeber zu belasten, die bisher schon auf freiwilliger Basis die Entgeltumwandlung bezuschusst haben.

Förderbetrag für Geringverdiener nach § 100 EStG

Um die Arbeitgeber dafür zu motivieren, für einkommensschwächere Gehaltsgruppen eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung einzurichten, wurde mit § 100 EStG eine Förderung für Geringverdiener eingeführt. Hierfür erhält der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren eine Förderung in Höhe von 30% des aufgewendeten Beitrags. Maximal können es 144 Euro p. a. sein. Voraussetzung für die Förderung ist die Nutzung von ungezillmerten Tarifen und dass zum Zeitpunkt der Beitragszahlung der laufende Arbeitslohn nicht mehr als 2.200 Euro monatlich beträgt.

Sonstige Änderungen

Darüber hinaus wird mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz eine reine Beitragszusage als weitere Zusageform der betrieblichen Altersversorgung eingeführt. Die reine Beitragszusage ist nur auf der Ebene von Tarifvertragsparteien möglich und soll die Haftungsrisiken der Arbeitgeber beschränken. Im Rahmen dieses sogenannten Sozialpartnermodells gilt „pay and forget“, das heißt, die arbeitsrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers beschränkt sich lediglich auf die Zahlung der Beiträge.

Außerdem ist noch zu erwähnen, dass die sogenannte Vervielfältigungsregel bei vorzeitigem Ausscheiden vereinfacht wurde. Zukünftig wird die Zahl der Dienstjahre mit 4% multipliziert. Als Obergrenze gelten zehn Jahre. Das bisher geltende und deutlich kompliziertere Verfahren gilt nicht mehr. Hierbei wurden von dem Vervielfältigungsbetrag die im Jahr des Ausscheidens und den sechs Jahren davor geleisteten Beiträge abgezogen.

Darüber hinaus wurde in § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG die Möglichkeit geschaffen, Beiträge für Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, nachzuzahlen. Pro Kalenderjahr können 8% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung nachgezahlt werden. Hierbei gilt eine Maximierung auf zehn Kalenderjahre.

Fazit

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt viele Neuerungen und auch Verbesserungen für die betriebliche Altersversorgung. Die Arbeitgeber müssen sich intensiv mit der Thematik befassen. Sonst könnten sie Gefahr laufen, zusätzlich zu einem eventuell bereits bestehenden Arbeitgeberzuschuss auch noch den neuen verpflichtenden Zuschuss von 15% zahlen zu müssen. Dazu benötigen sie Beratung und Unterstützung, wodurch sich natürlich sehr viele Vertriebsansätze ergeben.

Für Versicherungsvermittler ist es äußerst hilfreich, wenn sie bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen in diesem Gesamtkontext auf Versicherer mit entsprechender bAV-Expertise zurückgreifen können. Die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. ist seit vielen Jahren ein führender Anbieter in diesem Markt und bringt darüber hinaus weitere Voraussetzungen mit, um in der betrieblichen Altersversorgung erfolgreich zu sein: hervorragende Bilanzkennzahlen, Solidität, Finanzstärke und eine langfristig ausgerichtete Unternehmensstrategie.

Der Artikel ist auch auf Seite 10 der AssCompact Sonderedition „betriebliche Versorgung“ zu finden.
 

Weiteres Konsortium fürs Sozialpartnermodell

Um gemeinsam eine Lösung für das Sozialpartnermodell in der bAV anbieten zu können, haben sich ALTE LEIPZIGER, LV 1871, Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung und VOLKSWOHL BUND zum Konsortium „Initiative Vorsorge“ zusammengeschlossen. Als Partner mit im Boot ist zudem HSBC Global AM.

Unter dem Namen „Initiative Vorsorge“ haben sich die ALTE LEIPZIGER, die LV 1871, die Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung und der VOLKSWOHL BUND in einem Konsortium zusammengeschlossen, um gemeinsam eine Lösung für das Sozialpartnermodell in der bAV anzubieten. Der Name „Initiative Vorsorge“ soll zum Ausdruck bringen, wofür das Konsortium steht: Aktiv die Altersvorsorge in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern stärken. Das Ziel: „Zukunft gemeinsam gestalten.“

Da die neue Produktlösung namens „LebensRente“, die individuell an die Bedürfnisse der Sozialpartner angepasst werden kann, keine Garantien enthalten darf, ist die Kapitalanlage freier und es entstehen größere Chancen auf eine höhere Rendite. Es ist aber auch viel Erfahrung in der freien Kapitalanlage notwendig. Hierfür hat sich die „Initiative Vorsorge“ einen weiteren Spezialisten mit ins Boot geholt: HSBC Global Asset Management. Das Unternehmen verfügt über umfassende internationale Erfahrungen im Management von Pensionsvermögen.

Zum Hintergrund

Der Gesetzgeber möchte mit der Einführung des Sozialpartnermodells eine größere Verbreitung der bAV in Deutschland erreichen. Dadurch sollen mehr Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, mit einer Betriebsrente vorzusorgen. Diese Zielsetzung begrüßt das Konsortium, denn auch die privaten Versicherer sehen sich in der Verantwortung, die Altersvorsorge in Deutschland zu verbessern. (ad)

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ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE schreibt Wachstums- und Digitalisierungskurs fort

An der Spitze des ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzerns wird es wie geplant zur Jahresmitte einen Wechsel geben: Christoph Bohn folgt auf Dr. Walter Botermann, der in den Ruhestand geht. Die Zahlen für 2017 belegen den langfristigen Wachstumskurs des Konzerns. Künftig soll noch mehr Gewicht auf Digitalisierung gelegt werden.

<p>Der ALTE LEIPZIGER &ndash; HALLESCHE Konzern setzte seinen Stabilit&auml;ts- und Wachstumskurs auch 2017 fort. Dazu beigetragen hat, wie schon die im Februar ver&ouml;ffentlichten Zahlen (<a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/alte-leipziger-%E2%80%93-hallesche…; target="_blank">ALTE LEIPZIGER &ndash; HALLESCHE bleibt auf Wachstumskurs</a>) zeigen, eine positive Beitragsentwicklung sowohl in der Leben- als auch in der Krankenversicherung. Gleicherma&szlig;en sei erneut die Finanzst&auml;rke und Solidit&auml;t gest&auml;rkt worden, erkl&auml;rte der Vorstandsvorsitzende Dr. Walter Botermann nun k&uuml;rzlich bei der Bilanzpressekonferenz.</p>
<p>An der Gesch&auml;ftspolitik, die in den vergangenen Jahren insbesondere die Risikotragf&auml;higkeit des Unternehmens im Blick hatte, soll auch k&uuml;nftig nichts gedreht werden. Das best&auml;tigte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Christoph Bohn, der im Sommer die Aufgaben von Dr. Walter Botermann, der in den Ruhestand geht, &uuml;bernehmen wird. Dabei solle sich auch nichts daran &auml;ndern, dass man zu seinem Gesch&auml;ftsmodell in der Lebensversicherung stehe.</p>
<p>Beide betonten vor Journalisten, dass die ALTE LEIPZIGER &bdquo;nat&uuml;rlich keine Abwicklung von Lebensversicherungsbest&auml;nden vornehmen und man nat&uuml;rlich zu seinen Best&auml;nden stehen&ldquo; werde. Wachstum erf&uuml;hren die Unternehmen, die zu ihren Kunden st&uuml;nden, zeigt sich die Konzernspitze &uuml;berzeugt. Eine Wertung gegen eine Abwicklung sei dies allerdings nicht, denn die Versicherungsaufsicht leiste an dieser Stelle eine sehr gute Arbeit, sodass die Kunden auf eine hohe Sicherheit vertrauen k&ouml;nnten.</p>
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Wichtiges Wachstumsfeld bAV</h5>
<p>Als besonderes Wachstumsfeld steht die bAV im Fokus der ALTE LEIPZIGER. Neben der Einarbeitung der BRSG-&Auml;nderungen in die eigene Produktwelt arbeitet der Lebensversicherer aktuell an einer eigenen Sozialpartnerrente. Parallel dazu werden Gespr&auml;che mit m&ouml;glichen Partnern gef&uuml;hrt. An einem der bisher bestehenden Konsortien wolle sich das Unternehmen aber nicht beteiligen.</p>
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Aufbau eines Gesundheitsportals</h5>
<p>Eine hohe Priorisierung wird k&uuml;nftig auch die Digitalisierung im Konzern einnehmen. Strategisches Ziel ist der sukzessive Ausbau von offenen, digitalen Kunden-Plattformen. Die im vergangenen Jahr gestartete App &bdquo;fin4u&ldquo; geh&ouml;rt zu dieser Strategie. Ebenso der Aufbau eines Gesundheitsportals. Damit will sich die HALLESCHE Krankenversicherung vom reinen Kostenerstatter zum digitalen Gesundheitspartner entwickeln. In der kommenden &Auml;gide des neuen Vorstandsvorsitzenden sollen zudem neuartige Gesch&auml;ftsmodelle und digitale Kooperationen vorangetrieben werden. Christoph Bohn war bisher f&uuml;r die Ressorts Betriebsorganisation und IT zust&auml;ndig und zeichnete bereits f&uuml;r die bisherigen digitalen Ver&auml;nderungen im Konzern verantwortlich. Seine Verantwortung hierf&uuml;r &uuml;bernahm zum 01.01.2018 Udo Wilcsek. (bh)</p>
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xbAV: Tarife der ALTE LEIPZIGER Leben nun im „bAV-Berater“

Die Anträge zur bAV und zur SBU der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung sind nun über die Beratungssoftware „bAV-Berater“ aus dem Haus der xbAV AG abrufbar. Die Vertriebslösung enthält außerdem die Optionen BU-Beitragsbefreiung und BU-Zusatzrente.

<p>Die Vertriebslösung „bAV-Berater“ der xbAV AG ermöglicht ab sofort den Zugang zu den Tarifen der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung. Es sind Anträge zur bAV und Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) in der bAV-Beratungssoftware abrufbar. Die Beratungssoftware enthält außerdem die Optionen BU-Beitragsbefreiung und BU-Zusatzrente. </p><h5>Über den „bAV-Berater“</h5><p>Der „bAV-Berater“ führt den Vermittler entlang eines roten Fadens durch den gesamten Beratungsprozess inklusive aller vertriebsrelevanten Schritte. Dabei ermittelt die Softwarelösung die individuelle Versorgungslücke, simuliert die Lohnabrechnung mit und ohne bAV, vergleicht bAV mit privater Vorsorge und beinhaltet die Nachsteuerbetrachtung in der Rentenphase. Der bAV-Berater kostet in der Basis-Version 39,80 Euro pro Monat.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/1FC3D0C2-A700-4FAA-94B3-05B615F5D38E"></div>

 

ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE bleibt auf Wachstumskurs

Der ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern ist auch 2017 in allen Sparten gewachsen und erzielte etwa 4,4% mehr Beitragseinnahmen. Das Neugeschäft der ALTE LEIPZIGER Leben entwickelte sich positiv, vor allem das bAV-Geschäft legte kräftig zu. Im Zuge des BRSG will der Versicherer „Zielrenten-Produkte“ einführen.

<p>Der ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern zieht für das vergangene Geschäftsjahr in allen Sparten eine positive Bilanz. Wie das Unternehmen meldet, sind die Beitragseinnahmen und Mittelzuflüsse um etwa 4,4% aufrund 3,6 Mrd. Euro gestiegen. Davon entfielen rund 3,6 Mrd. Euro auf die beiden Muttergesellschaften des Gleichordnungskonzerns, die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. und die HALLESCHE Krankenversicherung a.G. </p><h5>Mehr Beiträge bei der ALTE LEIPZIGER Leben </h5><p>Auch die ALTE LEIPZIGER Leben verzeichnet entgegen dem Branchentrend eine Zunahme der gebuchten Beitragseinnahmen um 2,7% auf 2,4 Mrd. Euro. Auch das Neugeschäft entwickelte sich positiv und lag mit etwa 935 Mio. Euro über dem Ergebnis des Vorjahres (2016: 921 Mio. Euro). Besonders kräftig ist 2017 das bAV-Geschäft gestiegen. Der Zinszusatzreserve wurden rund 450 Mio. Euro zugeführt und das Eigenkapital um etwa 40 Mio. Euro erhöht. </p><h5>HALLESCHE Kranken mit Zuwächsen in der Zusatzversicherung</h5><p>Auch 2017 verbuchte die HALLESCHE Krankenversicherung erneut ein starkes Neugeschäft, die Neugeschäftsbeiträge (inklusive gesetzlichem Zuschlag) beliefen sich im vergangenen Geschäftsjahr auf 3,7 Mio. Euro. Gerade auch die Bereiche Zahnzusatzversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung legten zu. So konnte der Versicherer in der Zusatzversicherung mehr als 55.000 Neukunden gewinnen (2016: 18.700). Die Bruttobeitragseinnahmen stiegen im vergangenen Jahr auf 1.195 Mio. Euro (2016: 1.149 Mio. Euro). </p><h5>ALTE LEIPZIGER bringt „Zielrenten-Produkte“ </h5><p>Wie der Gleichordnungskonzern mitteilt, wird 2018 ein Schwerpunkt auf dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) liegen. So habe die ALTE LEIPZIGER „Zielrenten-Produkte“ konzipiert, die in diesem Jahr eingeführt werden sollen. Ausführliche Informationen zu den Geschäftszahlen werden auf der Bilanzpressekonferenz im März veröffentlicht. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/1F22BC25-95F2-442F-8786-B2EF18A13CA7"></div>