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Hendricks & Co. GmbHD&O Insurance Brokers

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hendricks holt Gunnar Siebert von Aon

Dr. Gunnar Siebert verstärkt seit Anfang Januar 2026 die Howden-Tochter hendricks als Chief Cyber Consultant. In dieser Funktion leitet er den Bereich Cyber Risk & Security Advisory. Siebert kommt von Aon, wo er als Chief AI & Security Advisor für die DACH-Region tätig war.

Seit dem 01.01.2026 ist Dr. Gunnar Siebert als Chief Cyber Consultant für den Spezialversicherungsmakler hendricks GmbH tätig, Teil der Howden-Gruppe. In dieser Funktion übernimmt Siebert die Leitung des Bereichs Cyber Risk & Security Advisory und wird die strategische Weiterentwicklung der Beratungsleistungen im Bereich Cybersicherheit verantworten. Der 62-Jährige war zuvor bei Aon als Chief AI & Security Advisor für die DACH-Region tätig. Er gilt als ausgewiesener Experte für Cyberresilienz – insbesondere im Kontext von M&A-Transaktionen sowie den Bereichen NIS2 und OT-Sicherheit.

Siebert verfügt über langjährige Erfahrung in der Entwicklung von Sicherheitsstrategien, der Erstellung von Notfallplänen, Incident Response, Managementtrainings, Risikoassessments und der Implementierung moderner SOC-Technologien. (tik)

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Howden

 

Chancen und Risiken für Makler beim Cyber-Renewal

Unternehmen fordern beim Renewal von Cyberpolicen mehr von Vermittlern als nur den „Standard-Service“: Zwischen dynamischen Risiken, neuen regulatorischen Vorgaben und steigenden Kundenerwartungen ändert und wächst ihre Rolle. Was müssen Vermittler hier beachten?

Ein Gastbeitrag von Florian Salm, Senior Cyber Specialist bei hendricks GmbH Versicherungsmakler

Die alljährliche Vertragsverlängerung (Renewal) von diversen Versicherungspolicen bei Unternehmenskunden ist für viele Vermittler nichts Neues. Vertraute Emails, vertraute Telefonate, vertraute Sparten. Das alles gilt innerhalb der Cyberversicherungssparte nicht. Die immer noch junge Sparte entwickelt sich auch beim Thema Renewal weiter und stellt die Vermittler vor neue Herausforderungen:

  • Der Vermittler soll das Risikoprofil der Versicherungsnehmerin (VN) korrekt und sorgfältig analysieren und auf Veränderungen sowie daraus entstehenden Anforderungen und Bedürfnisse im Rahmen der Vertragsverlängerung reagieren.
  • Der Vermittler soll als Übersetzer und Bindeglied für Rückfragen, Auflagen und Projekten rund um die IT-Sicherheit und Datenschutz zwischen Versicherer und VN dienen.
  • Die Erwartungen der Unternehmenskunden an Vermittler hinsichtlich der Beratungsleistung innerhalb der Cyberrisiken nehmen insgesamt zu.
  • Der Vermittler darf die weiterhin komplexe und dynamische Entwicklung innerhalb des Marktumfeldes aller Anbieter für Cyberversicherung nicht aus den Augen verlieren.
Herausforderung: Veränderung des Risikoprofils

Die Veränderungen in Unternehmensstrukturen aus der Brille des Risikomanagements können vielfältig sein, bspw. technisch, strategisch, betrieblich. Somit entstehen neue Risiken und damit verbundene Absicherungsmöglichkeiten. Einige Beispiele hierfür:

  • Die VN hat einen Wechsel von einer On-Premise-Infrastruktur zu einer Cloud-Lösung (Cloud-Migration) durchgeführt. Hierbei werden Daten, Anwendungen und IT-Prozesse von lokalen Servern in die Cloud übertragen.
  • Die VN hat ein oder mehrere Unternehmen erworben. Es bestehen unterschiedliche IT-Infrastrukturen innerhalb der Unternehmensgruppe mit unterschiedlichen IT-Reifegraden, neuen Anforderungen sowie abweichenden Bedürfnissen.
  • Die VN hat digitale Plattformen (bspw. Web-Shop) eingeführt und neue Abhängigkeiten hinsichtlich der IT-Unterstützung erzeugt.
  • Als Folge von den genannten Veränderungen können bspw. veränderte Anforderung im Bereich von Deckungsinhalte (bspw. Betriebsunterbrechung aufgrund Ausfall IT-Dienstleister) und Deckungssummen (neue Risiko-Szenarien) entstehen.
Vermittler = IT-Fachmann

Die Kommunikation seitens der Versicherer gegenüber Vermittlern wird zunehmend von Fachbegriffen aus der IT-Sicherheit und dem Datenschutz geprägt.

  • Welche Backupstrategie(n) werden genau seitens der VN betrieben? Es fallen Begriffe wie Inkremental- und Differential-Backup, Offline-Backup, Immutable-Backup.
  • Werden seitens der VN IT-Systeme zur Steuerung von industriellen Prozessen eingesetzt, bspw. SCADA, DCSs, PLCs, WMS oder TMS?
  • Welche Maßnahmen ergreift die VN zur Verringerung des Risikos für nicht mehr unterstützte/End-of-Life-Systeme? Restriktives Anwendungs-Whitelisting, Netzwerk-Isolierung, virtuelles Patching?

Als Folge daraus ist die Kommunikation zwischen Vermittler und Kunde häufig arbeitsintensiv und schleppend, es entstehen Fragen und Rückfragen zwischen allen teilnehmenden Parteien. Ausreichend eigene Bordmittel hinsichtlich dieser „Fremdsprache Namens IT“ bestehen häufig nicht.

Steigende Kundenerwartungen

Mit Inkrafttreten der NIS-2-Richtlinie stellen sich viele Unternehmen die Frage nach Anforderungen hinsichtlich IT-Sicherheit und Resilienz. Die bestehende Cyberversicherung scheint hier ein naheliegender Anker für Rückfragen und verbindliche Antworten zu sein.

  • Ist unser Unternehmen von NIS-2 betroffen? Was bedeutet NIS-2 konkret für unser Unternehmen? Welche Maßnahmen muss ich treffen? Hilft die Cyberversicherung bei all diesen Problemen und Fragen?
  • Welcher Dienstleister kann mich bei der Umsetzung der geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen unterstützen?
  • Was genau ist die Anforderung hinsichtlich „Business Continuity“? Welche Verantwortung hat die Geschäftsführung im Sinne von NIS-2? Welche Meldeprozesse muss ich bei zukünftigen IT-Sicherheitsvorfällen als Unternehmen beachten?

Der Vermittler einer Cyberversicherung hat die Bürde und gleichzeitig die Chance aus diesem neuen Kapitel zu profitieren. Im Vordergrund steht hier die Möglichkeit und Forderung nach Kompetenzen für dieses Beratungsfeld.

Wie ist der Anbietermarkt aufgestellt?

Höher, schneller, weiter? Offenkundig ein Synonym für den Marktüberblick der Anbieter für Cyberversicherungsprodukte in Deutschland. Die Entwicklung hinsichtlich Lösungen und Möglichkeiten zur Optimierung für diese Sparte hört nicht auf.

  • Die Gestaltung und Interpretation von Klauseln und Deckungsbausteinen wird mit zunehmender Marktgröße undurchsichtiger. Begriffe wie Cyberdiebstahl und Cyberbetrug sind in der Wortwahl bei vielen Anbietern identisch, unterscheiden sich aber inhaltlich massiv.
  • Über viele Marktanbieter besteht für VN die Möglichkeit weitere Tools rund um die Cybersicherheit zu nutzen, teils kostenlos oder zu vergünstigten Konditionen; beispielhaft sind an dieser Stelle Awarenessmaßnahmen, Passwortrichtlinien oder Informationen zum Thema Datenschutz zu nennen.
  • Für preissensible Kunden bietet der steigende Wettbewerb von etablierten und neuen Anbietern Chancen. Ein Wechsel umfasst jedoch auch häufig die Herausforderungen neuer Risikofragen für den neuen Anbieter.
  • Fehlinterpretation oder Unsicherheiten, verpasste Möglichkeiten, Wettbewerbsdruck. Die Arbeitsfelder für Vermittler sind riesengroß und kaum zufriedenstellend einordbar.
Best Practices

Eine ideale Herangehensweise für das Renewal bietet ein 360-Grad-Cyberblick auf alle relevanten Bereiche dieser Sparte. Die Anforderungen in der Risikobewertung, sei es aufgrund von technischen, strategischen, betrieblichen Änderungen bei der VN oder den technischen Rückfragen von Versicherern können im Zusammenspiel von Spezialisten aus den Bereichen Versicherung und IT-Risikoingenieure bestmöglich gelöst werden. Der Austausch von IT-Spezialisten auf beiden Seiten, d.h. von VN und Vermittler, schafft größtmögliche Effizienz sowie Zufriedenheit.

Darüber hinaus zeigt dieser Dialog auf Augenhöhe auch eine hohe Kompetenz des Vermittlers auf. Das Sahnehäubchen dieser Konversation ist eine nachfolgende Projektbeziehung zwischen VN und Vermittler um bspw. aufgetretene Anforderungen im Kontext zu NIS-2 umzusetzen.

Eine positive und exzellente Grundlage für den Versicherungsschutz soll das ausgewählte Bedingungswerk bieten. Die Interpretation eines Bedingungswerkes obliegt in der Regel dem Versicherer. Insbesondere bei einer neuen Sparte wie der Cyberversicherung ist die Gestaltung und Verwendung von eigenen Bedingungswerken unerlässlich. Das gemeinsame Verständnis für die Auslegung und Lesart der Deckungsbausteine ist von entscheidendem Vorteil. Die parallele Begleitung von Schadenfällen rundet dieses Verständnis ab.

Die Spezialisierung von eigenen Mitarbeitern für diesen Bereich gewährt bspw. den sicheren Überblick hinsichtlich Neuordnungen am Anbietermarkt oder auch den kontinuierlichen Austausch mit handelnden Personen der Risikoträger. Die erfolgreiche sowie richtige Bestimmung und Platzierung von Kapazitäten für die VN ist wichtig. Ebenso wichtig ist aber auch der Dialog mit den Entscheidern auf Seiten VN hinsichtlich der Inhalte der Versicherungspakete zu den unterschiedlichen Anbietern. Der 360-Grad-Cyberblick ist als Ansatz aus unserer Sicht unerlässlich.

Fazit

Die optimale Betreuung von Cyberpolicen im eigenen Kundenbestand ist herausfordernd. Ein Einsatz von verschiedenen Spezialisten fördert die Stabilität der Kundenbeziehung auf diesem Feld nachhaltig. Die Risikoentwicklung und -bedeutung rechtfertigt diese Herangehensweise vollkommen.

 
Ein Artikel von
Florian Salm

So gelingt Maklern die weltweite Absicherung von Risiken

Für Versicherungseinkäufer in international agierenden Unternehmen lautet die Aufgabe: Risiken müssen weltweit abgesichert werden, und zwar rechtssicher, steuerlich sauber und auf das Risikoprofil des Mandanten zugeschnitten. Wie das zu meistern ist, erklärt Marcel Braun von hendricks Versicherungsmakler.

Ein Gastbeitrag von Marcel Braun, CEO hendricks GmbH Versicherungsmakler

Ob D&O-, Cyber- oder Vertrauensschadenversicherung – bei internationalen Versicherungsprogrammen stehen Versicherungseinkäufer zunächst vor der zentralen Frage: integriert, koordiniert oder hybrid?

Integrierte Programme bündeln lokale Deckungen unter einem globalen Mastervertrag. Sie versprechen Einheitlichkeit, zentrale Steuerung und vereinfachte Schadenbearbeitung, was besonders vorteilhaft ist, weil es die Verwaltung und Koordination der Versicherungen erheblich erleichtert. Durch die zentrale Steuerung können Unternehmen sicherstellen, dass alle lokalen Policen den gleichen Standards entsprechen und konsistente Bedingungen eines Versicherers bieten. Dies reduziert das Risiko von Deckungslücken und erleichtert die Schadenbearbeitung, da alle Ansprüche zentral verwaltet und bearbeitet werden können. Zudem ermöglicht es eine bessere Übersicht und Kontrolle über die gesamten Versicherungsaktivitäten des Unternehmens, was zu einer effizienteren Nutzung der Ressourcen und einer verbesserten Risikomanagementstrategie führt.

Koordinierte Programme setzen auf lokale Policen

Koordinierte Programme hingegen setzen auf eigenständige lokale Policen, die dezentral abgeschlossen, aber zentral koordiniert werden. Dies kann im Einzelfall besser zu lokalen Anforderungen oder politischen Rahmenbedingungen passen, weil sie eine größere Flexibilität bieten und es ermöglichen, spezifische lokale Gesetze und Vorschriften abzusichern. Zudem können sie besser auf die individuellen Bedürfnisse und Risiken der jeweiligen Länder eingehen, was zu einer maßgeschneiderten und effektiveren Risikodeckung führt. Durch die zentrale Koordination bleibt dennoch eine übergeordnete Kontrolle und Konsistenz gewahrt, was die Verwaltung und Überwachung der verschiedenen Policen erleichtert und sicherstellt, dass alle lokalen Einheiten optimal abgesichert sind.

Hybride Lösungen kombinieren Vorteile

Hybride Lösungen kombinieren Elemente aus integrierten und koordinierten Versicherungsprogrammen, um die Vorteile beider Ansätze zu nutzen. So liegen die Vorteile von hybriden Lösungen in der höheren Flexibilität, da sie sowohl zentrale Steuerung als auch lokale Anpassungen ermöglichen. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn unterschiedliche Länder spezifische Anforderungen oder Vorschriften haben. Damit können Unternehmen sicherstellen, dass sie alle lokalen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllen, was die Compliance verbessert.

Die Nachteile von hybriden Lösungen liegen in der Komplexität der Verwaltung, da sie sowohl zentrale als auch lokale Elemente enthalten. Dies erfordert eine sorgfältige Koordination und Verwaltung, um sicherzustellen, dass alle Teile des Programms effektiv zusammenarbeiten.

Hybride Lösungen werden gewählt, wenn zum Beispiel Projekte oder Versicherungsprogramme komplexe Anforderungen haben, die sowohl globale als auch lokale Aspekte berücksichtigen müssen oder in Branchen oder Regionen, in denen sich die Rahmenbedingungen häufig ändern. Hier ermöglichen hybride Lösungen eine schnelle Anpassung an neue Gegebenheiten. 

Schadenabwicklung im Fokus

Die Entscheidung für eine integrierte oder koordinierte Lösung hat erhebliche Auswirkungen auf die Qualität der lokalen Deckung. Denn bei integrierten Programmen wird eine einheitliche Deckung unter einem globalen Mastervertrag geboten, was zu einer konsistenten und umfassenden Absicherung führt. Bei koordinierten Programmen hingegen können lokale Policen besser auf spezifische regionale Anforderungen und gesetzliche Rahmenbedingungen abgestimmt werden, was die Qualität der lokalen Deckung in diesen Bereichen verbessern kann.

Die Schadenabwicklung schließlich erfolgt bei einem integrierten Programm zentralisiert unter Einbindung der lokalen Gesellschaft. Hier kommt es stark darauf an, wie gut die Schadenabteilung des Versicherers lokal aufgestellt ist. Denn nur dann ist eine schnellere, effizientere und konsistentere Bearbeitung der Schadensfälle möglich.

Bei der koordinierten Variante erfolgt die Schadenabwicklung dezentral, was bedeutet, dass der lokale Versicherer für die Bearbeitung der Schadensfälle bis zu seiner lokalen Deckungssumme verantwortlich ist. Wenn der Schaden zusätzlich auch noch in den Mastervertrag fällt, kann zu Verzögerungen und Inkonsistenzen in der Schadenregulierung kommen, wenn keine enge Abstimmung zwischen dem lokalen Versicherer und dem Versicherer im Mastervertrag erfolgt. Vorteil bleibt jedoch, dass lokale Gegebenheiten und spezifische Anforderungen besser berücksichtigt werden können.

Individuelle Prüfung ist entscheidend

Viele Versicherer, die internationale Programme mit Lokalpolicen anbieten, bevorzugen standardisierte lokale Versicherungskonzepte. Dies hat den Nachteil, dass die Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens und dessen Risikoprofil nicht optimal berücksichtigt werden. Zu bevorzugen ist deshalb eine individuelle Prüfung, im Rahmen derer für den einzelnen Versicherungskunden analysiert wird, welcher Programmtyp – integriert, koordiniert oder hybrid – den größtmöglichen Nutzen bietet. Dabei werden nicht nur Deckungssummen und Compliance berücksichtigt, sondern auch administrative Belastung, Umsetzbarkeit vor Ort und Risikoverständnis der Tochtergesellschaften.

Bei der Prüfung sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

  • Wie ist das Verhältnis zwischen lokaler Risikolandschaft und globaler Steuerung? Es ist wichtig zu verstehen, wie lokale Risiken in das globale Risikomanagement integriert werden können und welche Anpassungen notwendig sind, um eine effektive Steuerung zu gewährleisten.
  • Welche aufsichtsrechtlichen Einschränkungen (z. B. Non-Admitted-Verbot) bestehen?
  • Ist die lokale Schadenregulierung sichergestellt (Parameter: Qualität, Geschwindigkeit und Ressourcen)?
  • Wo liegen mögliche Schwächen eines integrierten Ansatzes, z. B. bei Kapazitätsverzehr durch andere versicherte Einheiten?

Diese Fragen sollten auf Basis realer Programminstallationen weltweit beantwortet werden, das heißt, es sollten konkrete Beispiele und Erfahrungen aus der Praxis herangezogen werden, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Dies umfasst die Analyse von bestehenden Programmen, die Bewertung ihrer Effektivität und die Identifikation von Best Practices, die auf andere Programme übertragen werden können. Durch die Nutzung realer Schadendaten und Erfahrungen des Versicherungsmaklers können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Versicherungsprogramme optimal auf ihre spezifischen Bedürfnisse und Risiken abgestimmt sind.

Wenn „Good Local Standard“ nicht reicht

In der Praxis zeigt sich zunehmend: Lokale Deckungssummen oberhalb von 1 Mio. Euro sind in vielen Ländern schwer zu realisieren. Dies gilt insbesondere für Programme mit vielen Lokalpolicen insbesondere in den USA, da hier auch das Thema Kumul für den Versicherer eine Rolle spielen kann. Die Folge: Was einmal „Good Local Standard“ war, verfällt zu einem „Below Average“-Kompromiss durch die immer stärkere Standardisierung der integrierten Lokalpolicen durch die Versicherer. Die Herausforderung für die Versicherungseinkäufer – und ihrer Makler – liegt hier darin, solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und alternative Konzepte zu prüfen, auch wenn dies bedeutet, auf gezielte koordinierte Lokalpolicen in einzelnen Ländern oder insgesamt zurückzugreifen.

Effektiver Risikoschutz braucht individuellen Ansatz

Die Auswahl und Struktur internationaler Versicherungsprogramme ist heute mehr denn je ein strategischer Einkaufsvorgang – mit massiven Auswirkungen auf Risikoabsicherung, Schadenmanagement und Bilanzstabilität. Pauschale Antworten und standardisierte Konzepte bringen Unternehmen hier zumeist nicht weiter. Für eine gezielte und wirksame Risikoabsicherung, die global gedacht und lokal umsetzbar ist, braucht es einen individuellen Ansatz.

 
Ein Artikel von
Marcel Braun

Carmen Röhr wird Teil der Geschäftsleitung bei hendricks

Die hendricks GmbH baut die Geschäftsleitung aus. Neu ist das Ressort Internal Services & Quality Management. Carmen Röhr wird dieses als Leiterin übernehmen und ist seit 01.07.2025 Teil des Führungsgremiums.

Carmen Röhr ist bereits seit 2012 für hendricks in verschiedenen Positionen tätig gewesen, darunter Kundenbetreuung, Administration, Finance und Quality Management. Zuletzt hat sie sich als Teamleiterin um den Bereich Accounts Receivable & Quality Management gekümmert.

Nun wird Röhr Teil der Geschäftsleitung, wie der Spezialversicherungsmakler mitteilt. Der neue Bereich Internal Services & Quality Management wird auf Geschäftsleitungsebene angesiedelt. Röhr, Head of Internal Services & Quality Management, ist damit mit Wirkung zum 01.07.2025 in das Führungsgremium aufgestiegen, wie das Maklerhaus nun bekannt gab.

„Dass wir den Bereich Internal Services & Quality Management auf die Geschäftsleitungsebene heben, reflektiert die hohe Bedeutung des Ressorts für unser Unternehmen. Service und Qualität sind der zentrale Baustein in der Zufriedenheit unserer Kunden“, so Marcel Braun, CEO der hendricks GmbH. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen in der Branche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © hendricks

 

D&O: Steigende Ansprüche und neue Herausforderungen

Die Zunahme der Unternehmensinsolvenzen hat auch eine merkliche Steigerung der Schadenfälle in der D&O-Versicherung zur Folge. Wie war die Bilanz im zurück­liegenden Jahr? Welche neuen Entwicklungen sind zu beobachten? Und welchen Risiken und Herausforderungen sind Führungskräfte besonders ausgesetzt?

Ein Artikel von Marcel Braun, CEO der hendricks GmbH

Die D&O-Versicherung verzeichnete 2023 eine merkliche Zunahme der Schadenfälle. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) stieg die Zahl der Fälle um knapp 7% auf 2.200. Im Schnitt knapp 100.000 Euro pro Fall leisteten die Versicherer, in Summe gut 9% mehr als im Vorjahr. Der GDV sieht einen klaren Zusammenhang mit der Zunahme der Unternehmensinsolvenzen, aufgrund derer sich Manager häufiger Haftungsansprüchen ausgesetzt sehen. Auch aus verschärften Compliance-Anforderungen ergeben sich weiterhin hohe Haftungsrisiken. Wie sich die Risikolandschaft und vor allem D&O-Schäden in den vergangenen Monaten entwickelt haben, zeigt eine Analyse der hendricks Schadendatenbank. Ausgewertet wurden rund 500 Schadenfälle im Zeitraum von 2019 bis 2024. Auch für 2024 rechnen die Versicherer nach Aussage der GDV mit vermehrten Schadensersatzforderungen.

Ex-Führungskräfte verstärkt betroffen

D&O-Versicherungsfälle sind komplex und rechtlich betrachtet meist mit hohen Unklarheiten verbunden. Nur etwa 7% der gemeldeten D&O-Fälle zeigen eine klare Haftungslage. Wenig überraschend entfallen rund 70% der Zahlungen aus D&O-Policen auf Rechtsberatungs- und Verfahrenskosten.

Mehr als 90% der D&O-Verfahren auf Schadensersatz enden mit einem Vergleich, oftmals jedoch erst nach Einreichung einer Klage. Dass Endurteile selten sind, deutet darauf hin, dass die Parteien in den meisten Fällen eine möglichst schnelle und geräuschlose Einigung anstreben, um Kosten und Öffentlichkeit zu vermeiden. Die Abwicklungszeiten variieren je nach Unternehmensgröße stark: Im Mittelstand beträgt die durchschnittliche Dauer eines D&O-Verfahrens etwa drei Jahre, während es bei Großunternehmen rund sieben Jahre sind. Die langen Abwicklungszeiten sind vor allem auf Haftungsstreitigkeiten über mehrere Instanzen und häufige Deckungseinwände durch Vorsatzbehauptungen zurückzuführen.

Drastisch erhöht hat sich in den vergangenen drei Jahren die Zahl der Fälle, in denen ehemalige Führungskräfte in Anspruch genommen werden. Waren 2021 noch etwa 80% der in Anspruch genommenen Manager zum Zeitpunkt des Anspruchs weiterhin im Unternehmen tätig, waren es 2024 nur noch rund 30%.

Die Daten zeigen, dass immer mehr Fälle in die Nachmeldefrist von Vorverträgen fallen. Besonders bei der Anpassung von Versicherungsschichten innerhalb eines bestehenden Versicherungsschutzes können Deckungslücken entstehen, wenn nicht alle Aspekte berücksichtigt werden. Diese können im Schadenfall zu erheblichen Problemen führen.

Haftungsansprüche – die zehn häufigsten Gründe

Die zehn häufigsten Gründe für Haftungsansprüche verdeutlichen die potenziellen Risiken und Heraus­­forderungen, denen Führungskräfte ausgesetzt sind.

1. Projektfehler

Projektfehler zählen zu den häufigsten Haftungsgründen. Sie treten auf, wenn Mängel im Projektmanagement wie etwa unzureichende Planung oder Fehler bei der Umsetzung zu finanziellen Verlusten führen. Besonders komplexe Projekte bergen ein erhöhtes Risiko, da die Koordination mehrerer Abteilungen oder externer Partner oft zu Missverständnissen und Fehlentscheidungen führen kann.

2. Unzureichende Organisation und Überwachung

Eine wesentliche Pflicht von Führungskräften ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Organisation und Überwachung der operativen Abläufe. Mängel in der internen Organisation oder eine unzureichende Überwachung können zu Haftungsansprüchen führen. Besonders wichtig ist hier die Einrichtung eines Compliance-Systems, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.

3. Insolvenzbezogene Forderungen

Die Haftung im Zusammenhang mit Insolvenzen ist ein häufiges Risiko für Manager. Vorwürfe der Insolvenzverschleppung oder fortgesetzte Zahlungen trotz bestehender Zahlungsunfähigkeit sind typische Gründe für Haftungsansprüche. Darüber hinaus können auch Verstöße gegen Kapitalerhaltungs-vorschriften zu erheblichen Forderungen führen.

4. Strafrechtliche Ermittlungen und behördliche Verfahren

Manager sehen sich nicht nur zivilrechtlichen, sondern auch strafrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt. Ermittlungen und Verfahren durch Strafverfolgungsbehörden aufgrund von Untreue oder Betrug belasten die betroffenen Führungskräfte erheblich.

5. Steuerthemen ohne Insolvenzbezug

Auch steuerliche Verfehlungen sind häufige Ursachen für Haftungsansprüche. Fehlerhafte Steuererklärungen, unterlassene Steuerzahlungen oder falsche Buchhaltungsangaben können zu Nachforderungen führen.

6. Kartellrechts- und Datenschutzverstöße

Verstöße gegen das Kartellrecht und gegen Datenschutzvorgaben aus der Datenschutzgrundverordnung führen vermehrt zu Bußgeldern. Bei illegalen Preisabsprachen oder unrechtmäßiger Daten­verar­beitung können Unternehmen und ihre Organe zur Verantwortung gezogen werden.

7. Rückforderung von Fördermitteln, Subventionen und Coronahilfen

Manager haften auch bei Verstößen gegen die Bedingungen von Fördermitteln oder staatlichen Hilfen. Rückforderungen drohen, wenn die Mittel zweckentfremdet wurden oder die erforderlichen Nachweise fehlen. Fehlerhafte Anträge oder die Nichteinhaltung von Fristen können ebenfalls zu Regressansprüchen führen.

8. Untersuchungen von Aufsichtsbehörden im Bereich Finanzen

Unternehmen im Finanzsektor werden regelmäßig durch Behörden wie die BaFin oder die Europäische Zentralbank überprüft. Ver­stöße gegen regulatorische Anforderungen führen zu erheblichen Sanktionen und Haftungsrisiken für die verantwortlichen Manager.

9. Unzureichende Schutz­konzepte und Versicherungen

Manager sind verpflichtet, geeignete Schutz- und Absicherungskonzepte für das Unternehmen zu etablieren. Wenn etwaige Risiken nicht ausreichend abgedeckt sind oder Versicherungen fehlen, können daraus Schadensersatz­ansprüche folgen.

10. Fehler im Rahmen von M&A-Transaktionen

Fehler im Rahmen von M&A-Transaktionen – insbesondere bei der Due Diligence oder der Bewertung von Kaufpreisen – können zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Manager haften in diesem Zusammenhang für unzureichende oder falsche Risikoeinschätzungen.

Fazit

Die überwiegende Zahl der D&O-Fälle ist höchst komplex und mit vielfältigen Haftungsrisiken für Manager verbunden. Auch wenn neun von zehn D&O-Verfahren mit einem Vergleich enden, ziehen sich die Verfahren meist über mehrere Jahre hin und sind mit entsprechend hohen Kosten, vor allem für die Rechtsberatung, verbunden. Der zunehmende Anteil an ehemaligen Führungskräften, die zur Verantwortung gezogen werden, stellt eine besondere Herausforderung für die Versicherungsbranche dar. Eine gut strukturierte Umdeckungs-­strategie ist in diesen Fällen wesentlich, um Deckungslücken auch in komplexen Haftungssituationen zu vermeiden.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 03/2025 und in unserem ePaper.

 
Ein Artikel von
Marcel Braun

Insolvenzwelle: Herausforderungen für D&O-Versicherung

Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland nimmt seit Mitte 2023 zweistellig zu. Eine Trendumkehr ist nicht in Sicht. Was heißt das für die D&O-Versicherung und für die Realität von Führungskräften?

Ein Artikel von Marcel Braun, CEO der hendricks GmbH

Im Dezember 2023 war in Deutschland ein Anstieg von 12,3% bei den Insolvenzen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Auch für das laufende Jahr wird wieder mit mehr Unternehmensinsolvenzen gerechnet. Groß­insolvenzen, das heißt, Insolvenzen von Unternehmen mit einem Mindestumsatz von 50 Mio. Euro, sind laut einer Studie der Kreditversicherung Allianz Trade auf dem Vormarsch. Sie erreichten allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 ein Niveau von 45 Fällen. Im Jahr 2020, dem bisherigen Rekordjahr bei den Insolvenzen, waren es insgesamt 58 Fälle.

Die am stärksten von Insolvenzen betroffenen Sektoren sind die Baubranche gefolgt vom Handel und Unternehmen im Dienstleistungssektor. Die Gründe liegen in den gestiegenen Kosten durch die Inflation, den hohen Energiepreisen und steigenden Finanzierungskosten. Zusammen mit einer Kaufzurückhaltung bei den Verbrauchern machen diese Faktoren den Unternehmen zunehmend zu schaffen und lassen sich kaum noch kompensieren. Hinzu kommt, dass die umfangreichen staatlichen Hilfen, die viele Unternehmen während und nach der Corona-Pandemie am Leben gehalten haben, in den vergangenen zwei Jahren ausgelaufen sind.

Insolvenzwelle: Herausforderungen für D&O-Versicherung

Grafik: Die zehn größten Unternehmensinsolvenzen in Deutschland im Jahr 2023

Höhere Risiken für Geschäftsleiter und Führungskräfte

Organe und Führungskräfte stehen vor der Aufgabe, flexibel und vorausschauend zu handeln, um ihre Unternehmen erfolgreich durch unsichere wirtschaftliche Phasen zu führen. Mit steigenden Insolvenzzahlen erhöht sich jedoch zugleich die Wahrscheinlichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Organe und Führungskräfte. Denn haben diese bei einer sich abzeichnenden Krise des Unternehmens nicht oder zu spät gehandelt, gar die Insolvenz verschleppt, können sie dafür persönlich haftbar gemacht werden.

Insolvenzverwalter spielen in diesem Szenario eine Schlüsselrolle. Die Aufgabe des Insolvenzverwalters besteht darin, die Insolvenz ordnungsgemäß abzuwickeln und dabei sicherzustellen, dass die Interessen aller Beteiligten, insbesondere der Gläubiger, in angemessener Weise berücksichtigt werden. Das beinhaltet auch die Prüfung, ob Ansprüche gegen die Organe des Unternehmens wegen einer Pflichtverletzung geltend gemacht werden können, um letztlich die Insolvenzmasse zu vergrößern.

Die D&O-Versicherungen, deren Aufgabe es ist, das Management gegen die Risiken einer persönlichen Haftung abzusichern, sind damit durch eine steigende Zahl von Insolvenzverfahren ebenfalls besonders gefordert. Die Versicherungsgesellschaften müssen sich auf eine verstärkte Nachfrage nach Deckung aus den Policen vorbereiten. Nicht ausgeschlossen ist, dass dies zu Prämienerhöhungen und einer intensiveren Risikobewertung führen kann.

Anforderungen an die Geschäftsleitung in Krisenzeiten

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten muss die Geschäftsleitung sicherstellen, dass das Unternehmen über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die operativen Herausforderungen zu bewältigen. Eine solide Liquiditätsplanung ist in Zeiten steigender Insolvenzen von entscheidender Bedeutung. Zudem kann das frühzeitige Knüpfen von Kontakten zu Insolvenzexperten und -beratern wertvoll sein. Dies ermöglicht im Fall der Fälle einen schnellen Zugang zu Fachleuten, die bei der Bewältigung von Insolvenzsituationen unterstützen können.

Die Erfahrung lehrt, dass es gerade Insolvenz- und Restrukturierungssituationen sind, in denen sich Geschäftsleitungen plötzlich mit D&O-Ansprüchen oder strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert sehen. Organe und Führungskräfte sollten deshalb ihre D&O- und Strafrechtsschutzpolicen sorgfältig überprüfen lassen, um sicherzustellen, dass ihre Versicherungen ausreichend Schutz bieten und potenzielle Risiken abdecken. Wichtig ist, dass die Versicherung insbesondere keinen Insolvenzausschluss beinhaltet – ansonsten kann das für den einzelnen Geschäftsführer oder Vorstand verheerende Folgen haben.

Darüber hinaus kommt es für Manager darauf an, Vorsorge für Rechtsverteidigung in einem potenziellen Zivil- und Strafverfahren zu treffen und sich entsprechend mit einer Firmen-D&O- und einer separaten Strafrechtsschutzversicherung abzusichern. Aufgrund ihrer einschlägigen Schadenexpertise können Spezialmakler wertvollen Input bieten, wenn es darum geht zu klären, ob die Versicherungen alle Risikoszenarien abdecken.

Ebenso wichtig ist die ernsthafte Auseinandersetzung mit einer zusätzlichen Individualabsicherung durch eine Personal-D&O-Versicherung. Mehr als 90% der D&O-Verfahren enden in einem Vergleich. Gerade im Insolvenzfall müssen sich die Organe einer Gesellschaft oft mit einem bisweilen hohen Eigenbetrag beteiligen. Hier offenbart sich dann oftmals die mangelnde Absicherung und Beratung des Managers. In dieser Situation, wo überraschend keine Deckung über die Konzernpolice und/oder keine Abdeckung des persönlichen Eigenbetrags vorhanden ist, hilft nur eine eigene Personal-D&O-Versicherung, die diese Risiken abgedeckt.

Ausblick

Auch wenn die Inflation in den vergangenen Monaten wieder gesunken ist, so deuten verschiedene Faktoren darauf hin, dass auch für das laufende Jahr mit unverändert hohen Inflationsraten oberhalb des Inflationsziels der EZB zu rechnen ist. Die Deglobalisierung und der demografische Wandel, der zu einem systematischen Rückgang der Anzahl der Erwerbstätigen mit einhergehenden dauerhaft steigenden Lohnentwicklungen führen kann, sind nur zwei dieser Faktoren.

Versicherer müssen sich auf höhere Inflationsraten einstellen und die Dynamik der Inflationsentwicklungen genau beobachten. Für die Schaden- und Unfallversicherer ist es nicht neu, dass die Preise für die Regulierung von Versicherungsschäden steigen. Die BaFin beobachtet mittlerweile allerdings sehr genau, wie die Versicherer die gestiegene Schadeninflation unter den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs und Solvency II berücksichtigen. Damit geraten die Versicherer immer stärker unter Zugzwang. Die leichte Erholung der D&O-Versicherung, wie sie kürzlich ihren Anfang nahm, könnte dies gefährden. Als gesichert kann indessen gelten: Die steigenden Insolvenzen erfordern von den Versicherungsgesellschaften eine Anpassung ihrer Strategien, um die wachsenden Risiken zu bewältigen.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © bluedesign – stock.adobe.com; Grafik: © Statista 2024

 
Ein Artikel von
Marcel Braun

Peter Pillath wird neuer Cyberchef bei Howden Deutschland

hendricks meldet eine neue Personalie: Ab April wird Peter Pillath neuer Head of Cyber, Howden Center of Excellence Germany. Der Cyberexperte folgt auf Theodoros Bitis, der das Unternehmen aus privaten Gründen verlässt.

Zum 01.04.2023 wird Peter Pillath neuer Head of Cyber, Howden Center of Excellence Germany, bei der hendricks GmbH. Er folgt in dieser Rolle auf Theodoros Bitis, der den Spezialversicherungsmakler nach fast fünf Jahren im Unternehmen aus privaten Gründen verlässt, wie es in einer Unternehmensmitteilung heißt.

Pillath verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich Cyber. Er begann seine Karriere 2008 bei der Allianz Versicherungs AG und hatte dort bis 2017 verschiedene Positionen inne, zuletzt als Underwriter Individual Commercial Liability und Referent für Cyber. Anschließend wechselte er als Head of Cyber & Financial Lines zur RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG. Nach einer dreijährigen Station bei Hiscox SA übernahm Pillath Ende 2021 die Funktion des Managing Director bei der Parametrix GmbH in München. (sts)

Bild: © hendricks

 

D&O – Wer nur auf den Preis schielt, springt zu kurz

Der Markt für D&O-Versicherungen hat erhebliche Preissteigerungen erfahren. Zuletzt gab es zwar Anzeichen für einen Stopp des Aufwärtstrends – doch das war wohl nur eine Atempause. Der Anstieg der Inflation und die Folgen der Rezession werden die Erhöhung der Prämien wahrscheinlich bereits bald befeuern.

Ein Artikel von Marcel Braun, CEO der hendricks GmbH

Aktuell gibt es in Deutschland rund 30 Anbieter von Manager-Haftpflichtpolicen – im Branchenjargon Director’s and Officer’s Liability Insurance (D&O) genannt. Getrieben durch teils besorgniserregende Schadenquoten einzelner Anbieter kam es in den Jahren 2020 und 2021 in Einzelfällen zu Prämienanhebungen von bis zu 1.000%. Damit einher gingen Deckungsausschlüsse in der D&O-Versicherung – unter anderem in den Bereichen Nachhaftung, Kontinuität und Insolvenz. Seit Jahren schon kommt es zu immer größeren D&O-Inanspruchnahmen.

Jüngstes öffentliches Beispiel ist Arcandor: Kürzlich urteilte ein Gericht 13 Jahre nach der Insolvenz des Handelskonzerns, dass Ansprüche des Insolvenzverwalters in Höhe von über 54 Mio. Euro gegen ehemalige Aufsichtsratsmitglieder gerechtfertigt sind. Und das ist bei Weitem kein Einzelfall – gerade bei Insolvenzen scheint es mittlerweile die Regel zu sein, dass Führungskräfte im Nachhinein in Haftung genommen werden. Bei der zahlungsunfähigen Fluggesellschaft Germania etwa fordert der Insolvenzverwalter insgesamt 381 Mio. Euro von mehreren Managern.

Doch auch abseits öffentlich bekannter Namen und Insolvenz­situationen kommt es in Unternehmen immer häufiger zu umfang­reicheren Forderungen gegen das (ehemalige) Management. Erst kürzlich hatte hendricks mit den Folgen einer wenig erfolgreichen Unternehmensakquisition (M&A) zu tun. Im Rahmen der Due Diligence war es zu Fehlern gekommen, die der Geschäftsführer der Käufergesellschaft nicht erkannt hatte. Der Deal wurde realisiert, gilt mittlerweile aber als „Flop“. Die Folge: Die Eigentümer der Gesellschaft forderten 110 Mio. Euro vom betreffenden Geschäftsführer. Nach jahrelangem Rechtsstreit einigte man sich zuletzt auf einen Vergleich in Höhe von 11 Mio. Euro. Auch wenn dieser Betrag sicherlich weit von der ursprünglich dreistelligen Ausgangsforderung entfernt ist, ist er doch nach wie vor ein erheblicher Aufwand für den involvierten Ver­sicherungsträger.

Entwicklung von Preisen und Deckungssummen

Als Marktführer für D&O-Ver­sicherungen in Deutschland verfügt hendricks über eine extrem umfangreiche und tiefe Kenntnis des Marktes und eine eigene Schadendatenbank. Man geht davon aus, dass die D&O-Preise in den vergangenen zwei Jahren segmentübergreifend durchschnittlich um rund 30 bis 40% erhöht wurden. Parallel dazu wurden die Deckungssummen sukzessive reduziert. hendricks schätzt, dass sich die weltweit verfügbare D&O-Kapazität mittler­weile auf weniger als 500 Mio. Euro halbiert hat.

Insbesondere für große Konzernunternehmen oder überdurchschnittlich komplexe und hohe Risiken gibt es bereits im aktuellen Marktumfeld nicht ausreichend Kapazitäten zu annehmbaren Preisen. Konnte man beispielsweise vor wenigen Jahren noch Deckungssummen über 700 Mio. Euro weltweit einkaufen, so kommt man heute häufig schon bei 350 Mio. Euro an Grenzen. Viele Versicherer haben ihre Deckungssumme massiv reduziert und erhöhen diese nicht oder nur sehr langsam wieder.

Zu früh für Entspannung?

Zuletzt gab es Anzeichen der Entspannung: So dürften 2022 die meisten Verträge ohne signifikante Aufschläge erneuert worden sein. Lediglich einzelne, aus Sicht der Versicherer unterbepreiste Risiken sollten im laufenden Jahr noch Prämienanpassungen durchlaufen.

Entlastung suggeriert zudem auch die erst Anfang Oktober revidierte D&O-Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). 2021 sank die Schadenquote nach Abwicklung den Daten zufolge auf 41% – weniger als die Hälfte des Vorjahreswerts (2020: 87%). Der Verband kommt zu dem Schluss, dass die D&O-Versicherer hierzulande nach Verlusten in den Jahren 2017, 2018 und 2020 zumindest im vergangenen Jahr Gewinne eingefahren haben. In den GDV-Zahlen sind jedoch keineswegs alle wesentlichen Versicherer mit ihren Zahlen vertreten. Beispielsweise fehlen etwa Allianz Global Corporate & Specialty und AXA XL als wesentliche Risiko­träger. Auch werden aufgrund der immer stärkeren Internationalisierung der Unternehmen Prämiener­höhungen der Versicherer für einzelne Branchen auch mit Blick auf die globalen Ergebnisse dieser Branchenunternehmen in anderen Ländern getroffen.

Aus Perspektive von hendricks ist es deshalb zu früh, hieraus bereits einen nachhaltigen Trend abzuleiten. Vor allem zwei Gründe sprechen dafür, dass wir aktuell nur eine kurze Atempause erleben: Da ist zunächst die Inflation, die Deutschland seit Ausbruch des Kriegs in der Ukraine mit zunehmender Vehemenz erfasst hat. So wird beispielsweise für September nach vorläufigen offiziellen Zahlen von einer Teuerungsrate von 10% ausgegangen. Kurzfristige Entspannung ist nicht in Sicht. Aktuell rechnen die meisten Wirtschaftsforschungsinstitute auch für das kommende Jahr mit hohen einstelligen Inflationsraten.

Kosten steigen aus verschiedenen Gründen

Das wiederum ist nicht nur für Verbraucher und Unternehmen relevant – es belastet auch D&O-­Anbieter und -Rückversicherer in ganz erheblichem Maße. Denn rund 70% der Zahlungen aus D&O-Policen betreffen Rechtskosten. Steigen aber die Stundensätze der Anwälte, erhöht sich automatisch auch die Belastung der Versicherer. Zugleich werden die Vergleichssummen in D&O-Streitigkeiten immer höher – und 90% aller Auseinandersetzungen enden selbst bei Beteiligung eines Gerichts nach wie vor mit einem Vergleich. Diesen Trend bestätigt im Übrigen auch die Statistik des GDV eindrücklich: So stiegen allein zwischen 2017 und 2021 die durchschnittlichen Kosten je D&O-Fall um 270%. Dieser Umstand allein wird also zu Preissteigerungen beitragen – selbst wenn die Zahl der Schadenfälle per se nicht steigen würde.

Mehr Insolvenzen zu erwarten

Doch genau letzteres Szenario zeichnet sich ab. Insbesondere die Zahl insolventer Unternehmen dürfte in den kommenden Quartalen deutlich zunehmen. Laut Statistischem Bundesamt stieg nach vorläufigen Zahlen bereits im August 2022 die Zahl der Regelinsolvenzen um 6,6% gegenüber dem Vormonat. Anfang Oktober warnte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) gar vor einer Pleitewelle deutscher Unternehmen. Die Gründe dafür sind hinlänglich bekannt: drastisch gestiegene Energiepreise und Materialkosten, anhaltende Lieferkettenprobleme sowie die Zurückhaltung der Verbraucher angesichts einer höchstwahrscheinlich bevorstehenden Rezession.

Die Erfahrung lehrt, dass es gerade diese Insolvenz- und Restrukturierungssituationen sind, in denen sich Organe plötzlich mit D&O-­Ansprüchen konfrontiert sehen. Ist in einem solchen Fall keine D&O-Police vorhanden, die genau diese Fälle deckt und eben keinen Insolvenzausschluss beinhaltet, kann das für den einzelnen Geschäftsführer oder Vorstand verheerende Folgen haben.

Manager müssen sich jetzt absichern

Umso mehr kommt es für Manager jetzt darauf an, Vorsorge für Rechtsverteidigung in einem potenziellen Zivil- und Strafverfahren zu treffen und sich entsprechend abzusichern. Dabei liegt es auf der Hand, dass sich im aktuellen Umfeld keine Schnäppchen erzielen lassen. Doch wer nur auf den Preis schielt, springt ohnehin zu kurz.

Mindestens ebenso entscheidend sind die D&O-Vertragsklauseln im Detail. Beispielsweise schließen Versicherer in Zeiten hoher Nachfrage und steigender Schadenbelastung häufig die Deckung für bestimmte Pflichtverletzungen sukzessive aus. Umso wichtiger ist es in diesen Fällen, dass sogenannte Kontinuitäts­klauseln enthalten sind. Sie stellen zumindest sicher, dass diese Deckungsausschlüsse nur auf künftige Pflichtverletzungen Anwendung finden. Für etwaige Pflichtverletzungen in der Vergangenheit kommen sie hingegen nicht zum Tragen – was für den Manager ein erhebliches Stück zusätzliche Sicherheit bedeutet. Genau aus diesem Grund sind Kontinuitätsklauseln wesentlicher Bestandteil der hendricks D&O- und Strafrechtsschutzpolice.

Die persönliche D&O

Ebenso lohnend ist die ernsthafte Auseinandersetzung mit einer zusätzlichen individuellen Absicherung (Personal D&O). Über 90% der D&O-Verfahren enden in einem Vergleich. Gerade im Insolvenzfall, aber auch bei außergerichtlichen Vergleichen müssen sich die Organe einer Gesellschaft oft mit einem bisweilen hohen Eigenbetrag beteiligen oder sehen im Schadenfall, dass der Ver­sicherer einen weitgehenden Insolvenzausschluss aufgenommen hat. Hier offenbart sich dann oftmals die mangelnde Absicherung und Beratung des Managers, denn seine Selbstbehaltspolice deckt nur bei einem rechtskräftigen Urteil den Selbstbehalt, nicht aber bei einem Vergleich. Auch folgt die Selbst­behaltspolice der Konzernpolice, die möglicherweise aber eben einen Insolvenzausschluss beinhaltet. In dieser Situation – keine Deckung über Konzernpolice und fehlende Abdeckung des persönlichen Eigenbetrags – hilft nur eine individuelle Personal D&O-Versicherung, die diese Risiken abdeckt. Ein weiterer Vorteil: Die oftmals angepriesene Selbstbehaltspolice wird hinfällig.

Fazit in drei Punkten

Unter dem Strich lassen sich damit drei zentrale Punkte für die kommenden Monate festhalten.

Erstens: Eine weitere Entspannung im D&O-Markt ist nicht absehbar, vielmehr spricht derzeit vieles für einen erneuten Preisanstieg. Dies gilt umso mehr, als die Versicherer den zentralen Fehler der jüngeren Vergangenheit noch vor Augen haben – es wurden Risiken zu Dumping-Preisen gezeichnet.

Zweitens: In den kommenden Quartalen wird der Besitz einer D&O-Police für Manager so wichtig wie selten zuvor werden, was die Nachfrage und Schadenzahlen tendenziell weiter ansteigen lassen wird.

Drittens – und auch auf die Gefahr der Wiederholung hin: Wer nur auf den Preis schielt, springt zu kurz. Denn hohe Preise sind kein Garant für optimalen Schutz. Die Konditionen der einzelnen Anbieter variieren im Detail nach wie vor signifikant. Eine kompetente und erfahrene Beratung kann Managern hier erhebliche Vorteile sichern. Denn eines ist klar: Wer viel Geld für seine D&O ausgeben muss, möchte zumindest sicher sein, dass er im Schadenfall nicht im Regen steht.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2022, S. 30 ff., und in unserem ePaper.

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Ein Artikel von
Marcel Braun

hendricks startet neuen digitalen Versicherungsmarktplatz

Mit „hendricks digital“ bietet der Experte für Manager-Versicherungen hendricks eine neue Plattform. Der Financial-Lines-Versicherungsmarktplatz bildet die gesamte Wertschöpfungskette voll digital ab. Damit sollen zusätzliche Kundengruppen erschlossen werden.

<p>Auf seiner neuen Plattform verbindet hendricks einen digitalen Financial-Lines-Versicherungsmarktplatz mit bewährter Schaden- und Beratungsexpertise. „hendricks digital kombiniert für digital-affine Kunden besten Service, kompetente Beratung und Digitalisierung auf dem Weg zum Vertragsabschluss“, erklärt hendricks-Geschäftsführer Marcel Braun. „Der digitale Abschluss bietet Geschwindigkeit, Übersichtlichkeit und Vergleichsmöglichkeit, ohne dass dabei der persönliche Kontakt mit hendricks verloren geht“; so Braun weiter. In jedem Prozessschritt kann ein Kooperationsmakler einen hendricks-Experten hinzuziehen. Wer auf das direkte Gespräch setzt, kann bei hendricks weiterhin Beratung und Service auf analogem Wege nutzen. </p><p>Über die neue Plattform können Makler den kompletten Prozess von der Anfrage über Angebotserstellung und Beratung bis hin zur digitalen und rechtsgültigen Unterschrift innerhalb von 15 Minuten abschließen. Makler finden auf der Plattform die passende Lösung für Gewerbe- und Industriekunden und dies bezogen auf die Produkte fast aller Versicherer. Laut hendricks deckt der neue digitale Marktplatz ungefähr 90% der relevanten Versicherer in dem anvisierten Geschäftssegment ab. </p><h5>Vier Datenpunkte für eine erste Indikation </h5><p>Makler brauchen künftig nur noch vier Datenpunkte, um unmittelbar eine erste Indikation für den Versicherungsschutz eines Unternehmens zu bekommen. Mit Eingabe des Unternehmensnamens zieht sich das System die genaue Branche, ergänzt werden muss nur noch Außenumsatz und Dauer der Geschäftstätigkeit des anfragenden Betriebs. Zudem werden automatisch qualifizierte Deckungsvergleiche (Synopsen) bereit gestellt. Die Plattform bewertet in diesem Rahmen das Risiko und die Qualität der jeweils für das Unternehmen angebotenen Bedingungen der Versicherer. </p><h5>Vertragsverwaltung über hendricks digital</h5><p>Über die Plattform lassen sich Verträge verwalten und jederzeit einsehen. Auch Vertragsverlängerungen und Anpassungen inklusive Nachtragsdokumente sind sicher und direkt verfügbar. Darüber hinaus schlägt die Plattform dem Makler auf Wunsch weitere Produkte vor, die für einen spezifischen Kunden eine sinnvolle Ergänzung darstellen. </p><h5>Relevante Informationen für Versicherer in Echtzeit </h5><p>Die beteiligten Versicher erhalten über die Plattform Zugang und in Echtzeit umfassende Informationen für ihr Underwriting. Auf dieser Grundlage können Sie beispielsweise Angebotskonditionen oder auch Vertragsmodalitäten anpassen. Zugleich kann eine Betrachtung auf Portfoliobasis erfolgen, die etwa auch Über- und Untergewichtung einzelner Sektoren oder Unternehmensgrößen ermöglicht. (tk)</p><h5>Bild: © ZinetroN – stock.adobe.com</h5><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/717BB161-96C5-4913-B469-304B2F11B294"></div>

 

hendricks erweitert Geschäftsleitung um neues Ressort

Das Ressort Rechts- und Schadenangelegenheiten ist neuer Bestandteil der Geschäftsleitung beim Spezialversicherungsmakler hendricks GmbH. Die Verantwortung dafür übernimmt ab 01.04.2022 Claudia Pott als Head of Legal & Claims.

Die hendricks GmbH erweitert die Geschäftsleitung um das Ressort für Rechts- und Schadenangelegenheiten. Claudia Pott als Head of Legal & Claims steigt mit Wirkung zum 01.04.2022 in das Führungsgremium des Spezialversicherungsmaklers auf.

Pott ist bereits seit 2015 für hendricks tätig. Sie verantwortete zunächst den Bereich Schadenangelegenheiten und übernahm vom Jahr 2021 an als Head of Legal & Claims Department zusätzlich die Leitung der Rechtsabteilung. Ihre berufliche Laufbahn hatte sie 2002 als Justiziarin bei einem mittelständischen Unternehmen begonnen und war 2004 zum Kölner Gerling-Konzern gewechselt. Nach dessen Übernahme durch Talanx war Pott innerhalb der Rechtsabteilung für die vertriebsrechtlichen Angelegenheiten des HDI zuständig.

Claudia Pott ist die zweite Frau im nun neunköpfigen Führungsgremium der hendricks GmbH. Als Volljuristin steht sie zudem für die enge Verbindung zu Hendricks + Partner Rechtsanwälte. Mit der ebenfalls von Namensgeber Michael Hendricks gegründeten Anwaltskanzlei verfügt die hendricks Maklergesellschaft über rechtliche Expertise im Bereich Managerhaftung. (ad)

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