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Unternehmensmeldungen

BüchnerBarella: Thorsten Gerckens neu im Management Board

Der Makler BüchnerBarella baut seine Führungsstruktur weiter aus. Mit seinem vertrieblichen Schwerpunkt soll Thorsten Gerckens zusätzliche operative Stärke in einen für das Unternehmen zentralen Bereich bringen. Zum 01.12.2025 ist er weiterer Partner im Management Board von BüchnerBarella geworden.

Die BüchnerBarella Unternehmensgruppe hat bekannt gegeben, dass sie ihre erweiterte Führungsstruktur komplettiert. Damit will der technische Versicherungsmakler für Industrie- und Gewerbekunden seine strategische Ausrichtung stärken.

Zum 01.12.2025 ist Thorsten Gerckens als weiterer Partner von BüchnerBarella im Management Board gestartet. Sein vertrieblicher Schwerpunkt soll zusätzliche operative Stärke in einem für die Unternehmensgruppe zentralen Bereich bringen, heißt es.

Seit dem 01.01.2025 besteht das Management Board aus den drei geschäftsführenden Gesellschaftern Christina Holzinger, Benno Walter und Andreas Zelmer, dem Gesellschafter Thomas Prenzel und den beiden Partnern Regina Schulz und Dr. Michael Vothknecht.

BüchnerBarella will mit diesem Schritt den Anspruch betonen, auch in Zukunft als inhabergeführter Versicherungsmakler aktiv und marktprägend im Risikomanagement aufzutreten, teilt das Unternehmen mit. Für die nächsten Jahre bleibe vor allem die vertriebsorientierte Weiterentwicklung ein wesentlicher Baustein. (lg)

Bild v. l. n. r.: Thorsten Gerckens, Thomas Prenzel, Regina Schulz, Christina Holzinger, Benno Walter, Andreas Zelmer, Dr. Michael Vothknecht; © BüchnerBarella

 

VHV als Risikoträger bei AutoProtect an Bord

Die Spezialmakler im Automobilhandel AutoProtect GmbH und die VHV Allgemeine haben eine Partnerschaft gestartet. Die VHV fungiert als neuer Carrier für das von AutoProtect entwickelte Kfz-Retail-Abschlussportal im Automobilhandel. Der Vertrieb der Kfz-Produkte der VHV erfolgt über das Online-Portal.

Die AutoProtect GmbH aus Niedersachsen ist ein 2018 gegründeter Spezialmakler im Automobilhandel und seit diesem Jahr Teil der LEADING BROKERS UNITED GmbH. AutoProtect, das Multi-Risk-Autohauspolicen sowie digitale Automotive-Lösungen im Kfz-Handel anbietet, hat nun einen weiteren Risikoträger an Bord: Seit Anfang November ist die VHV Allgemeine Versicherung AG neuer Carrier für das Kfz-Retail-Abschlussportal von AutoProtect. Der Vertrieb der Kfz-Produkte der VHV erfolgt über das onlinebasierte Portal und ist digital in den Autokaufprozess eingebunden. Zum Kundenstamm von AutoProtect zählen Kfz-Herstellerbanken, Händlerverbände sowie deutschlandweit mehrere hundert Autohausbetriebe.

„Mit der VHV Allgemeine haben wir für unser Retail-Portal einen sehr bedeutenden Partner gewinnen können, der hervorragend zu uns passt. Nicht nur die starken Kfz-Versicherungsprodukte, sondern auch die innovative Zusammenarbeit auf allen IT-Ebenen erlauben uns, dem deutschen Automobilhandel ein einzigartiges Kfz-Angebot bereitzustellen und unsere Marktstellung 2026 weiter auszubauen.“

„Wir freuen uns, mit AutoProtect einen seit Jahren leistungsstarken Partner an der Seite zu haben. Auf diese Weise haben wir die Möglichkeit, neue Kunden schon im Moment des Autokaufs am Point of Sale mit einem passenden VHV-Produkt abzusichern und sehen hier Potenzial für gemeinsames Wachstum“, erklärt Dr. Angelo O. Rohlfs, Vorstand für Vertrieb und Marketing der VHV Allgemeine. (tik)

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Christian Kussmann startet bei ATTIKON

Zum Dezember 2025 ist Christian Kussmann Teil des Vorstands bei der ATTIKON Finanz AG geworden. Bei der ATTIKON ImmoSecur Assekuradeur GmbH führt er nun zudem gemeinsam mit Bastian Bauer die Geschäfte des Unternehmens.

Wie die ATTIKON Finanz AG mitteilt, wurde Christian Kussmann zum 01.12.2025 in den Vorstand berufen. Darüber hinaus übernimmt er zusammen mit Bastian Bauer die Geschäftsführung der ATTIKON ImmoSecur Assekuradeur GmbH. Er wird damit Nachfolger von Dr. Mathias Bühring-Uhle. Dieser ist in den Aufsichtsrat der ATTIKON FINANZ AG gewechselt.

Der 44-jährige Kussmann bringt langjährige Erfahrung in der Versicherungswirtschaft mit. Seine Karriere startete er 2007 bei ERGO als Assistent des Vorstandsvorsitzenden. Daraufhin kamen ihm Führungsaufgaben im Underwriting der Industriehaftpflicht sowie im Maklervertrieb Schaden/Unfall zu. Im Jahr 2018 wechselte er zur Gothaer, wo er für das Geschäftsfeld Gewerbe verantwortlich war. Ab 2021 kümmerte er sich als Vorstandsmitglied der HDI Versicherung AG um das Ressort Firmen und Freie Berufe.

Mit seiner Expertise in der Gewerbe- und Industrieversicherung und seiner Führungserfahrung soll Kussmann laut ATTIKON maßgeblich dazu beitragen, die strategische Weiterentwicklung und das Wachstum der ATTIKON-Gruppe voranzutreiben. (lg)

Lesen Sie auch: Weiteres Maklerhaus wird Teil der ATTIKON Gruppe
News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © ATTIKON

 

Makler zu Unabhängigkeitsurteil: „Unser Schaden ist immens“

Nach Auffassung des OLG Dresden kann die Werbung eines Maklers mit dem Begriff „unabhängig“ irreführend sein, weil sie ein falsches Bild erwecke. Wie geht der betroffene Makler mit dem Urteil um? Was sagen seine Kunden? Und bekommt er Unterstützung aus der Branche?

Interview mit Markus Haybach, Gründer und Geschäftsführer der RISK007 GmbH
Herr Haybach, das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat kürzlich in einem Berufungsurteil entschieden, dass sich Versicherungsmakler in Sachsen nicht mehr als „unabhängig“ bezeichnen dürfen, wenn sie Provisionen und Courtagen von Versicherern erhalten. Die Darstellung als unabhängiger Versicherungsmakler verstoße gegen die Trennung von Versicherungsmakler und Versicherungsberater, die ausschließlich vom Kunden vergütet werden. Bei dem Urteil ging es um Ihr Unternehmen. Wie haben Sie und Ihre Teammitglieder das Urteil aufgenommen? Wie sehr sind Sie über das Urteil enttäuscht?

Wir sind von dem Urteil sehr enttäuscht. Sowohl mein eigener Weg als auch der sämtlicher Teammitglieder hat einmal in der Ausschließlichkeit begonnen, also der Arbeit für einen spezifischen Versicherer. Das war jedem, der bei uns arbeitet, aber ein Dorn im Auge, da wir für den Kunden da sein und für diesen die optimale Lösung erarbeiten wollen. Deshalb sind wir Versicherungsmakler geworden, um eben den Kunden gegenüber dem Versicherer zu vertreten – nicht umgekehrt.

In unserem Selbstverständnis sind wir klar unabhängig, da wir keinerlei Produkt- oder Absatzvorgaben von Versicherern unterliegen und spätestens seit dem „Sachwalter-Urteil“ des BGH IVa ZR 190/83 eindeutig als treuhänderischer Vertreter des Kunden definiert sind.

Sie beraten im Privatkundenbereich. Wie sehr achten Ihre Kunden, in deren Auftrag Sie ja weiterhin unterwegs sind, auf den Unabhängigkeitsbegriff? Werden Sie in der Beratung darauf angesprochen?

Wir haben ein strukturiertes Erstgespräch, in dem wir jeden Neukunden fragen, wieso sie bei uns sind und wie sie uns gefunden haben. Etwa jeder Zweite sagt, er habe einen „Unabhängigen“ gesucht und verwendet auch diesen Begriff. Zur Festigung machen wir dann für alle noch eine kleine Begriffsklärung und grenzen uns gegenüber Versicherungsvertretern und Versicherungsberatern ab.

Was sagen denn Ihre Kunden zu dem Urteil? Haben Sie Reaktionen bekommen? Oder spüren Sie es anderweitig?

Von Bestandskunden kommen fast keine Nachfragen. Bei Neukunden sieht es ganz anders aus. Wir werden hauptsächlich über Suchmaschinen gefunden. Auf Platz 2 und 3 der Suchergebnisse steht unser Unternehmen jetzt mit je einem Eintrag auf der Verbandsklageseite der Verbraucherzentrale und im Verbandsklageregister des Bundesamtes für Justiz. Das Ganze nun bald seit zwei Jahren am Stück. Wie gut sich das in der Außendarstellung macht, kann sich jeder selbst ausmalen.

Erst letzte Woche hatten wir die Buchung für ein Erstgespräch, welche noch vor dem Termin wieder vom Interessenten storniert wurde, da dieser zwischenzeitlich über das anhängige Verfahren der Verbraucherzentrale gegen uns erfahren hat. Wie viele Interessenten aufgrund der Negativwerbung gar nicht erst einen Termin bei uns buchen, können wir nur erahnen. Der wirtschaftliche Schaden ist immens.

Warum sollte ich mir einen Termin bei einem Makler buchen, der gerade vom Verbraucherschutz verklagt wird, wenn daneben noch drei andere (unabhängige) Versicherungsmakler stehen, die gerade nicht verklagt werden?

Sofern wir allerdings die Gelegenheit bekommen, den Sachverhalt im persönlichen Gespräch zu erläutern, ist noch kein Kunde oder Interessent deshalb abgesprungen.

Wie einfach wird es für Sie in Zukunft, (Neu-)Kunden ihre Aufgaben und Funktion als Makler zu erklären? Würden Sie sagen, Sie sind als Makler – sei es, um sich abzuheben, z. B. von Vertretern – auf einen Begriff wie „unabhängig“ oder „ungebunden“ angewiesen oder geht es aus Ihrer Sicht auch anders?

Wie schon vorab erwähnt gelingt die Erklärung im persönlichen Gespräch problemlos. Das Problem liegt eher in der Außendarstellung und Sichtbarkeit, hier vor allem auf unserer Website.

Auf Ihrer Website und in Ihrem Marketing geht es derzeit noch an mehreren prominenten Stellen um die Unabhängigkeit Ihres Unternehmens und Ihrer Beratung. Wie werden und müssen Sie hier nun weiter vorgehen? Wie gehen Sie in dieser Hinsicht mit dem Urteil um?

Wir werden wohl einen Ersatzbegriff wie „ungebunden“ oder „frei“ finden und sämtliche Text auf Websites, Unterseiten und Listungen auf Drittanbieterportalen anpassen müssen.

In der Maklerbranche ist das Urteil jedenfalls viel beachtet und mehrere Verbände etc. haben bereits reagiert und Ihre Meinung kundgetan bzw. Empfehlungen ausgesprochen. Haben auch Sie Reaktionen aus der Branche direkt erhalten?

Ich stehe mit vielen Kollegen im ständigen Austausch, was sehr positiv ist, aber auch enorme zeitliche Ressourcen beansprucht. Wir selbst sind im IGVM e. V. organisiert. Nachdem wir in der ersten Instanz beim LG Leipzig als erster Versicherungsmakler überhaupt gegen die Verbraucherzentrale in diesem Thema obsiegt haben, haben wir durch den IGVM auch finanzielle Rückendeckung für Berufung am OLG bekommen. Dafür sind wir sehr dankbar.

An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, wiederholt jeden einzelnen Versicherungsmakler dazu aufzurufen, sich zu organisieren. Beschwert euch nicht, wenn wir in der Politik keine Stimme haben, sondern werdet Mitglied im IGVM.

Was sagt der Anwalt des Maklers zu dem Urteil? Zum Interview mit Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, geht es hier.

 

 
Ein Interview mit
Markus Haybach

Anwalt zum Unabhängigkeitsurteil: „Ziehen nicht vor BGH“

Das OLG Dresden hat geurteilt: Ein Leipziger Makler darf sich nicht „unabhängig“ nennen, da er Provisionen von Versicherern erhält. Wie ist der juristische Blick darauf? Und welche Folgen hat dieses Urteil für andere Makler? Antworten vom Anwalt des Maklers, Björn Thorben M. Jöhnke, im Interview mit AssCompact.

Interview mit Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
Herr Jöhnke, wie ist das Urteil juristisch zu bewerten? Ist es schlüssig begründet?

Vorliegend ging es im Kern um die Frage der „Unabhängigkeit des Maklers“ bzw. konkret um die Frage, ob ein Versicherungsmakler mit Unabhängigkeit werben darf. Hierzu gibt es sehr viele rechtliche Argumente sowohl dafür als auch dagegen. Diese Argumente haben wir in zwei Instanzen vollständig und umfassend erörtert. Das OLG Dresden hat sich bedauerlicherweise der ablehnenden Meinung angeschlossen und hält den Versicherungsmakler nicht für unabhängig, da er in aller Regel von der Versicherung vergütet wird. Diese Rechtsauffassung teilen wir nach wie vor nicht. Jedenfalls hat das Gericht seine Meinung nachvollziehbar begründet. Unsere Rechtsauffassung hat sich durch dieses Urteil jedenfalls nicht geändert.

Und warum kommt das OLG zu dieser abweichenden Auffassung vom LG Leipzig (Urteil v. 04.12.2024 – Az. 05 O 1092/24)?

Wie angeführt gibt es zu dieser Frage mehrere zulässige Meinungen. Das LG Leipzig war von unserer Argumentation und unserem Vortrag überzeugt und übernahm diese. Dass sich das OLG Dresden eher der Argumentation der Gegenseite angeschlossen hat, war natürlich bedauerlich, aber zulässig.

Gilt das Urteil denn nun für alle Maklerhäuser in Deutschland?

Nein. Eine rechtliche Einheitlichkeit liegt noch nicht vor. Bevor sich der BGH nicht zu dieser Frage äußert, werden nur die Parteien der jeweiligen Verfahren an die gerichtlichen Entscheidungen gebunden. Allerdings sollten Versicherungsmakler in den Bezirken der Oberlandesgerichte Leipzig, Köln und Bremen vorsichtig sein, da davon auszugehen ist, dass diese Oberlandesgerichte nicht anders entscheiden werden, wenn gleich gelagerte Fälle zu Gericht getragen werden. Auch kommt es natürlich immer auf den Einzelfall an, wie das werbliche Wording des Versicherungsmaklers auf seiner Webseite ausgestaltet ist. Denn nur daran kann ein möglicher Irreführungstatbestand rechtlich überprüft werden.

Das Landgericht (LG) Leipzig hatte vorher erstinstanzlich zu Ihren Gunsten entschieden. Nun hat das OLG Dresden also der Klage nachgegeben. Als nächstes und letztes müsste der Bundesgerichtshof ein finales Urteil fällen. Werden Sie diesen Weg gehen – mit allen Risiken und Chancen? Welche weiteren juristischen Schritte sind denkbar? Oder werden Sie das Urteil akzeptieren?

In dieser Sache wird keine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt werden. Das Urteil des OLG Dresden erwächst so dann in Rechtskraft und muss entsprechend beachtet werden. Fraglich wird sein, ob der Bundesverband der Verbraucherzentralen weiterhin Versicherungsmakler abmahnen wird, um weitere Urteile „zu sammeln“. Warum der Bundesverband der Verbraucherzentralen nicht den Dialog zur Maklerschaft sucht bzw. gesucht hat, sondern diese Fragen im Rahmen wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen mit anschließenden Gerichtsverfahren klärt, erschließt sich nicht. Es hätten im Vorwege Gespräche mit Berufsverbänden der Versicherungsmakler geführt werden können, um Probleme zu besprechen und Lösungen erarbeiten zu können. Aber vermittelnde Lösungen waren scheinbar nicht gewollt.

Was sagt Markus Haybach, Gründer und Geschäftsführer der RISK007 GmbH, zu dem Urteil? Zum Interview mit dem betroffenen Makler geht es hier.
 
Ein Interview mit
Björn Thorben M. Jöhnke

Personelle Neuaufstellung im uniVersa-Vorstand

Bei den uniVersa Versicherungsunternehmen wird das Vorstandsteam neu zusammengesetzt. Neue Positionen im Vorstand beziehen Frank Sievert, Dr. Marco Wimmer, Jutta Holzmann und Stefan Krause. Michael Baulig und Werner Gremmelmaier verabschieden sich in den Ruhestand.

Die uniVersa Versicherungsunternehmen haben bekannt gegeben, dass zum 01.12.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein neuer Geschäftsverteilungsplan des Vorstands in Kraft getreten ist. Dort wird die Nachfolge des bisherigen Vorstandsvorsitzenden Michael Baulig geregelt. Er ist im Alter von 67 Jahren zum 30.11.2025 in den Ruhestand gegangen. Baulig war mehr als 46 Jahre im Unternehmen tätig, davon 17 Jahre als Mitglied des Vorstands und acht Jahre an der Unternehmensspitze.

Neuer Vorstandssprecher (CEO) ist Frank Sievert. Der 58-Jährige ist bereits seit 2012 als Vorstandsmitglied für die uniVersa tätig. In seiner Verantwortung liegen die Bereiche Immobilien, Wertpapiere, Finanzierungen, Recht, Rechnungswesen, Betriebsrestaurant, Vorstandssekretariat, Inkassobuchhaltung und Zentrale Services.

Zum stellvertretenden Vorstandsmitglied wurde aus den eigenen Reihen Dr. Marco Wimmer berufen. Der 45-Jährige übernimmt die Fachbereiche Lebens- und Krankenversicherung sowie HUK/Sach, Kundenservicecenter, Zentrales Controlling, Personal und Prozess- und Betriebsentwicklung.

Darüber hinaus teilt uniVersa mit, dass die 46-jährige Jutta Holzmann zum 01.02.2026 stellvertretendes Vorstandsmitglied und damit Nachfolgerin von Vertriebsvorstand Werner Gremmelmaier wird. Auch Gremmelmaier verabschiedet sich dann in den Ruhestand.

Ebenfalls zum 01.02.2026 wird der bisherige Abteilungsdirektor und Prokurist Stefan Krause zum stellvertretenden Vorstandsmitglied berufen. Der 50-Jährige verantwortet künftig die Bereiche Informationstechnologie, Mathematik und Revision. (lg)

Bild: © uniVersa

 

Überschussbeteiligung: Allianz und Ideal halten Verzinsung stabil

Derzeit deklarieren viele Versicherer ihre Überschussbeteiligung für das kommende Jahr. Auch der Branchenprimus Allianz hat nun seine Gesamtverzinsung bekannt gegeben – und hält sie stabil bei 3,8%. Bei der IDEAL bleibt die Verzinsung für 2026 ebenso auf dem Niveau des laufenden Jahres.

Nun hat auch die Allianz Lebensversicherungs-AG ihre Verzinsung für das Jahr 2026 bekannt gegeben: Der Versicherer hält die Gesamtverzinsung aus seinem Sicherungsvermögen stabil bei 3,8%. Damit liegt sie zum dritten Jahr in Folge bei diesem Wert. Die Verzinsung aus dem Sicherungsvermögen basiert auf der Kapitalanlage von Allianz Leben mit einem aktuellen Marktwert von über 270 Mrd. Euro, erklärt das Unternehmen.

Für das Vorsorgekonzept Perspektive deklariert die Allianz eine Gesamtverzinsung von 3,8%. In der klassischen Lebens- und Rentenversicherung liegt sie 2026 weiterhin bei 3,5%. Dabei beträgt die in der Gesamtverzinsung enthaltene laufende Verzinsung bei Perspektive 2,8%, bei Klassik 2,7%. Bei den kapitalmarktnahen Vorsorgekonzepten KomfortDynamik und InvestFlex bietet die Allianz für den Teil des Kapitals, der im Sicherungsvermögen angespart wird, ebenfalls eine Gesamtverzinsung von 3,8%.

IDEAL deklariert erneut laufende Verzinsung von 3%

Auch die IDEAL Lebensversicherung a.G. setzt auf Stabilität. Der Berliner Versicherer deklariert für das Jahr 2026 erneut eine laufende Verzinsung von 3,0% – und bietet Kunden damit das sechste Jahr in Folge eine marktüberdurchschnittliche Überschussbeteiligung, erklärt das Unternehmen in seiner Pressemitteilung. Durch die zusätzlichen Schlussüberschüsse ergibt sich damit je nach Vertragskonstellation eine Gesamtverzinsung von bis zu 3,7%. Auch für die IDEAL UniversalLife liegt die laufende Verzinsung im Jahr 2026 bei 3,0%. (js)

Lesen Sie auch: Alte Leipziger, AXA & Co. deklarieren Überschussbeteiligung
NÜRNBERGER und INTER deklarieren Überschussbeteiligung
 

Adam Riese: Neue Maklertarife in der Hundehalterhaftpflicht

Der Digitalversicherer der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, Adam Riese, hat neue Tarife in der Hundehalterhaftpflicht für den Maklervertrieb gestartet. Es gibt die Absicherung in zwei verschiedenen Tariflinien. Beide enthalten mehrere neue und erweiterte Leistungen.

Adam Riese, der Digitalversicherer der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W) hat neue Tarife in der Hundehalterhaftpflichtversicherung für den Maklervertrieb gelauncht. Künftig können die neuen Tariflinien Besser und Riesig über Maklerinnen und Makler abgeschlossen werden.

Die neuen Tariflinien sollen individuellere Absicherungsmöglichkeiten und ein nachhaltigeres Produkt ermöglichen, so der Versicherer. Beide Tariflinien enthalten verschiedene neue und erweiterte Leistungsmerkmale. Zu den Schwerpunkten der neuen Tarife gehören Absicherungen im Bereich Tierwohl und Welpennachwuchs, die Versicherungs beweglicher Mietschäden sowie nachhaltiger Schadenersatz.

In der Tariflinie Riesig werden künftig Kosten von bis zu 10.000 Euro für eine Hundepension oder eine Tierarztbehandlung übernommen, falls die Verletzung durch ein fremdes Tier erfolgt ist. Verursacht der Hund Sachschäden, übernimmt der Versicherer auch Reparaturkosten, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen – somit können Reparaturen einem Neukauf vorgezogen werden, erklärt Adam Riese.

In beiden Tariflinien können Welpen bis zu 12 bzw. 18 Monaten ohne zusätzliche Beiträge mitversichert werden. Auch im Leistungskatalog enthalten ist Schutz bei Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen, bei Auslandsaufenthalten, beim Führen des Hundes ohne Leine oder Maulkorb sowie eine Absicherung für Therapie-, Assistenz-, Rettungs- und Suchhunde.

Zudem bietet der Versicherer mit „Riesig Plus“ einen optionalen Zusatzbaustein zur Tariflinie Riesig. Dieser sichert unter anderem Gefahren durch Giftköder sowie etwaige Notfallrücktransporte ab. (js)

News zu weiteren neuen Produkten und Anpassungen finden Sie in unserer Rubrik Assekuranz.
 

W&W-Gruppe verstärkt ihr Asset-Management-Team

Im Laufe des ersten Quartals 2026 übernimmt Alexander Hauser die Sprecherfunktion in der Geschäftsführung der W&W Asset Management GmbH, teilt das Unternehmen mit. Die Geschäftsführung besteht außerdem aus Kathrin Vogels und Marlies Wiest-Jetter.

Die W&W-Gruppe hat bekannt gegeben, ihr Asset Management stärken zu wollen. Aufgrund zunehmender Bedeutung der Kapitalanlage für den Konzern sowie wachsender Unsicherheiten an den internationalen Finanzmärkten wird es dort personelle Änderungen im Asset-Management-Team geben. Im Laufe des ersten Quartals 2026 soll Alexander Hauser die Sprecherfunktion in der Geschäftsführung der W&W Asset Management GmbH übernehmen. Dies gilt noch vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsgremien, wie das Unternehmen mitteilt. Der 49-Jährige wird seinen Fokus auf die strategische Asset Allocation sowie die liquiden Kapitalanlagen legen, heißt es.

 

W&W-Gruppe verstärkt ihr Asset-Management-Team

 

Zudem wird die Geschäftsführung durch Kathrin Vogels und Marlies Wiest-Jetter komplettiert. Vogels ist für illiquide Assets und Immobilien zuständig und bereits seit Juli 2024 Teil der Geschäftsführung, Wiest-Jetter kümmert sich um das Thema Marktfolge und ist seit seit September 2023 dabei.

Darüber hinaus wird Hauser in der Württembergischen Lebensversicherung (WürttLeben) Generalbevollmächtigter für Kapitalanlagen. Zuletzt leitete er den Bereich Group Clients Investment Management & Public Markets Solutions bei der Meag Munich Ergo AssetManagement (MEAG), wo er seit 2007 tätig war. (lg)

Bilder: Alexander Hauser: © benkonte.de (Ben Konte); Kathrin Vogels/Marlies Wiest-Jetter: © W&W-Gruppe

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
 

LSH AG fungiert als Assekuradeur der Ostangler Brandgilde

Die Ostangler Brandgilde stellt nach ihrer Fusion mit der Landesschadenhilfe Versicherung VVaG die strategische Neuausrichtung der neuen Unternehmensgruppe vor. Künftig übernimmt die LSH AG als Assekuradeur der Ostangler Brandgilde das Privatkunden-Maklergeschäft.

Gut ein Jahr ist es her, dass die Landesschadenhilfe und die Ostangler Brandgilde ihre Fusion verkündet hatten. Mitte des Jahres wurde die Fusion schließlich vollzogen. Nun hat die Unternehmensgruppe in einer Mitteilung ihre neue strategische Ausrichtung bekanntgegeben.

Demnach wird die LSH AG künftig als Assekuradeur der Ostangler Brandgilde das Privatkunden-Maklergeschäft übernehmen sowie mit eigenem Logo und eigenem Produktportfolio am Markt auftreten. Die Ostangler Brandgilde konzentriert sich dagegen nun auf die Versicherung von landwirtschaftlichen Betrieben, gewerblichen Unternehmen, Firmenverbünden sowie Privatkunden im Gebiet Angeln.

„Bis Mitte Dezember sollen die internen Strukturen und Daten vollständig zusammengeführt sein – damit ist der Weg frei für eine klare Marktaufstellung und neue Wachstumsfelder“, so Jens-Uwe Rohwer, Vorstandsvorsitzender der Ostangler Brandgilde.

Gezielte Segmentierung für Kunden und Vermittler

Die Unternehmensgruppe setzt eine klare Segmentierung nach Kundengruppen um, so die Mitteilung. Während die LSH AG im Privatkundengeschäft über Makler agiert, liegt der Schwerpunkt der Ostangler Brandgilde auf landwirtschaftlichen und gewerblichen Risiken sowie technischen Versicherungen. Diese Aufteilung soll die Produktentwicklung und Vertriebsunterstützung vereinfachen und Vermittlern eine präzisere Ansprache ihrer Zielgruppe ermöglichen.

Im Bereich Wohngebäudeversicherung liegt ein stärkerer Fokus auf Rentabilität und risikoadäquate Kalkulation. Grund sind die Beteiligungsverhältnisse innerhalb der Gruppe: Die LSH AG hält 50% an diesem Segment, der Anteil am Gesamtunternehmen liegt bei 25%. Es soll eine wirtschaftlich ausgewogene Steuerung gewährleistet werden.

Stabile Strukturen an zwei Standorten

Die Unternehmensgruppe beschäftigt rund 200 Mitarbeitende an den Standorten Kappeln (Hauptsitz) und Fallingbostel. Der Standort Fallingbostel wird gezielt ausgebaut, um das Maklergeschäft der LSH AG weiter zu stärken. Zum Verbund gehören außerdem rund 15 Tochtergesellschaften, die auf die Vermittlung von Versicherungsprodukten spezialisiert sind. Sie bilden ein wichtiges Fundament für regionale Präsenz und effiziente Abläufe, so die Unternehmensmitteilung.

Gleichzeitig plant die Gruppe, ihr Geschäft in Österreich weiter auszubauen. Es verbleibt direkt beim Risikoträger Ostangler Brandgilde, um Entscheidungen vor Ort zu beschleunigen und individuelle Lösungen für Kunden zu ermöglichen. (mki)