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Assekuranz bAV allgemein

Änderungen bei Betriebsrente: Bindungsgedanke der bAV geht verloren

Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie mit dem Schwerpunkt auf Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung ist laut Experten zwar insgesamt sachgerecht, allerdings büße die bAV dabei ihre Attraktivität als Personalbindungsinstrument ein.

<p>Der Regierungsentwurf (18/6283) zur geplanten Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie mit dem Schwerpunkt auf Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung sei insgesamt sachgerecht, auch wenn das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel der Stärkung der betrieblichen Altersversorgung damit nicht erreicht werde. So urteilte Jean Baptist Abel vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 09.10.2015. Und Florian Swyter von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Regelung aus Arbeitgebersicht „nicht gerade erfreulich“. Die enthaltene Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist für arbeitgeberfinanzierte Zusagen von fünf auf drei Jahre sowie die Herabsetzung des Mindestalters auf 21 Jahre mache die betriebliche Altersversorgung als Personalbindungsinstrument nicht gerade attraktiv. Davon ausgehend, dass auf EU-Ebene sogar von einer Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist auf ein Jahr die Rede gewesen sei, stelle das Gesetz aber einen tragfähigen Kompromiss dar, sagte der BDA-Vertreter. </p><p>Die Regelung führe „auf den ersten Blick“ zu Verbesserungen für die Arbeitnehmer, sagte Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Ein Mehr an Betriebsrenten werde es damit aber nicht geben, fügte er hinzu. Ähnlich sah das auch Reinhold Höfer, Gutachter für betriebliche Altersversorgung. Die EU-Richtlinie sei zwar korrekt umgesetzt worden. Es werde sich aber die Zusagefreudigkeit der Arbeitgeber einschränken, da mit der Neureglung der Bindungsgedanke der betrieblichen Altersversorgung gegen Null gehe. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/3DEBF9DE-EAA0-4990-A561-5C6772BBC696"></div>

 

Basler: Vorsorge mit Nettotarifen

Seit Anfang Oktober stellt die Basler Lebensversicherungs-AG neben den provisionsbasierten Produkten auch Rententarife zur Verfügung, die keine Abschluss und Vertriebskosten enthalten.

<p>Die Basler Lebensversicherungs-AG hat ihr Produktangebot in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge um Nettotarife erweitert. Seit Anfang Oktober stellt das Unternehmen neben den provisionsbasierten Produkten nun Rententarife zur Verfügung, die keine Abschluss- und Vertriebskosten enthalten: Die Basisrente Basler BasisRente Invest, die private Rente Basler PrivatRente Invest und die Direktversicherung BetriebsRente Invest werden nun als Nettotarife angeboten. </p><p>Die Nettotarife können ausschließlich über den Makler-Vertriebskanal erworben werden. Der Versicherer betont, dass das Nebeneinander von Brutto- und Nettotarifen ausdrücklich gewünscht ist. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/98D55875-2715-4082-ABF6-6AA30281FE27"></div>

 

HDI: Strategische Neuausrichtung im Bereich bAV

HDI Leben will ab 2016 keine traditionellen klassischen Lebensversicherungen mehr anbieten und statt dessen das Geschäft mit kapitalmarktförmigen Pensionsfonds forcieren.

<p>HDI Leben richtet sich im Bereich betrieblicher Altersversorgung (bAV) strategisch neu aus. Ab dem Jahr 2016 will HDI Leben im Breitengeschäft auf die Direktversicherung und die Unterstützungskasse setzen und das Neugeschäft in weniger profitablen Durchführungswegen, wie beispielsweise versicherungsförmiger Pensionsfonds und Pensionskasse, zum Jahreswechsel auslaufen lassen. Alle bestehenden Verträge werden nach Angaben des Unternehmens unverändert fortgeführt. Für Firmenkunden mit Gruppenverträgen soll es eine Übergangsphase bis Mitte 2016 geben. Forcieren wird die HDI Leben das Geschäft mit dem kapitalmarktförmigen Pensionsfonds.</p><p> Die strategische Neuausrichtung ist die Antwort von HDI Leben auf veränderte Rahmenbedingungen des Marktes. Wie im Juli 2015 bekanntgegeben, werden die deutschen Lebensversicherer der Talanx AG das Neugeschäft mit konventionellen Lebensversicherungen alter Bauart zugunsten von kapitaleffizienteren Produkten aufgeben. Dies gilt somit auch für die HDI Lebensversicherung, die ab 2016 keine traditionellen klassischen Lebensversicherungen mehr anbieten wird. Um in allen Risikoklassen geeignete Produkte bieten zu können, wird HDI Leben zum 01.01.2016 in der bAV ein modernes, klassisches Produkt für sicherheitsorientierte Kunden einführen. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/798FE274-11E0-4994-ACA3-1D48E8B14531"></div>

 

AssCompact TV Thema betriebliche Vorsorge: ALTE LEIPZIGER

Jochen Prost, Leiter bAV-Vertriebsunterstützung der ALTE LEIPZIGER, ist zu Gast in der AssCompact TV Themensendung „betriebliche Vorsorge“. Er referiert über „Auslagerung versus Ausfinanzierung -Umgang mit bestehenden Direktzusagen“.

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Neues genossenschaftliches Netzwerk für bAV und Zeitwertkonten

Ein neuer Verbund will die Rechtsgebiete der bAV und der Zeitwertkonten zusammenführen. Zur DK bAV zusammengeschlossen haben sich Vertreter verschiedener Disziplinen – vom Rechtsanwalt bis zum Finanzdienstleister. Auch Versicherungsmakler können auf die Dienstleistung des Netzwerkes zugreifen.

<p>Das Deutsche Kompetenznetzwerk betriebliche Altersversorgung eG (DK bAV) bietet ab sofort einen neuen bAV-Beratungsservice an. Ziel des genossenschaftlichen Netzwerkes um Vorstand Andreas Jakob ist es, interdisziplinär zu arbeiten und die verschiedenen Rechtsgebiete in der bAV und den Zeitwertkonten zusammenzuführen. Hierzu haben sich Rechtsanwälte, Renten- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Aktuare sowie Finanzdienstleister zusammengeschlossen.</p><p>Unter der Leitidee „Orientierung, Expertise, Lösungen“ stellt das Kompetenznetzwerk seine Beratungsleistung allen Marktteilnehmern zur Verfügung. Dazu gehören neben Unternehmen aller Branchen und Größen auch Versicherungsgesellschaften, Pensions- und Unterstützungskassen, private und öffentliche Versorgungsträger ebenso wie Makler und Finanzdienstleister.</p><h5>Prinzip Fünfpunkte-Projektplan</h5><p>Seine Vorgehensweise beschreibt das neue Netzwerk wie folgt: Nach einem Fünfpunkte-Projektplan wird mit einem Expertenteam eine Lösung erarbeitet, die auf Unternehmen jeder Größe zugeschnitten wird. Auf den Erstkontakt und die Datenaufnahme folgt zunächst eine honorarfreie Telefonkonferenz mit ausgewählten Spezialisten, die den Sachverhalt und die Unternehmenssituation im Gespräch genauer analysieren. Anschließend werden Lösungen entwickelt, die verschiedene Szenarien berücksichtigen. Im vierten Schritt einigt man sich auf die weitere Vorgehensweise, bevor es nach einem festgelegten Zeit- und Maßnahmenplan in die Umsetzung geht. Jeder Auftraggeber hat einen persönlichen Ansprechpartner, der die Themen koordiniert. Bei Bedarf zieht er weitere Experten hinzu. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/0AC093BF-1060-4B09-89D1-BF3158AC66EF"></div>

 

Stuttgarter bAV-Tarife mit „Restkapitalisierung“

Für verschiedene Tarife ihrer DirektRente und ihrer Rückdeckungsversicherung bietet die Stuttgarter Lebensversicherung nun die Option „Restkapitalisierung“ an. Diese ermöglicht eine höhere Todesfallleistung nach Rentenbeginn.

<p>Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. bietet ihren Kunden seit Juli 2015 neben der „Rentengarantiezeit“ eine neue Option der Todesfallsicherung nach Rentenbeginn im bAV-Bereich an: Ab sofort ist auch die Option „Restkapitalisierung“ für die DirektRente und die Rückdeckungsversicherung möglich. Klaus-Peter Klapper, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing, erläutert: „Die ,Restkapitalisierung’ ist dann attraktiv, wenn der Kunde Wert auf eine hohe Leistung für seine Hinterbliebenen legt. Im Gegenzug erhält er eine geringere Altersrente. Die einmalige Kapitalabfindung hingegen ist bei beiden Varianten gleich hoch.“</p><p>Die Stuttgarter zieht zur Berechnung der Hinterbliebenenleistung das zum Rentenbeginn vorhandene Kapital heran, abzüglich bereits gezahlter vereinbarter Renten. Als Alternative dazu steht den Kunden weiterhin die „Leistung aus Rentengarantiezeit“ zur Verfügung. Zwischen beiden Systemen können Kunden bis zum Rentenbeginn jederzeit flexibel wechseln.</p><p>Die Option „Restkapitalisierung“ ist für folgende bAV-Produkte der Stuttgarter wählbar: DirektRente classic (Tarife 37 und 38), DirektRente performance-safe (Tarife 88BO und 88ML), sowie Rückdeckungsversicherung für Pensionszusagen und Unterstützungskassen-Lösungen (Tarife 33Ro, 33Roi, 33Rm). (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A1BF5A63-3532-4232-AA3A-E66C5CFF2061"></div>

 

Biometrische Risiken: Zurich erweitert Leistungsspektrum

Im Rahmen des „TEAM® – Team Existenz Absicherungsmodell“ der Zurich können Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter nun auch Einmalzahlungen anstelle einer Rentenzahlung im Falle einer Invalidität vereinbaren. Außerdem können nun auch Leistungszusagen und bestehende Anwartschaften bereits ausgeschiedener Mitarbeiter mit dem Produkt abgesichert werden.

<p>Zurich erweitert seine arbeitgeberfinanzierte Gruppenabsicherung gegen biometrische Risiken „TEAM® – Team Existenz Absicherungsmodell“ um neue Leistungsmerkmale. Das Produkt richtet sich an Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter gegen existenzielle Risiken durch frühzeitiges Ableben und Invalidität absichern und ihrer Fürsorgepflicht nachkommen möchten. Ab sofort können Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter auch Einmalzahlungen anstelle einer Rentenzahlung im Falle einer Invalidität vereinbaren. Es wird dann einmalig die vereinbarte Summe – in der Regel bis zu 250.000 Euro pro Mitarbeiter – ausgezahlt.</p><p>Neben einer einjährigen beitragsorientierten Leistungszusage, können nun auch Leistungszusagen und bestehende Anwartschaften bereits ausgeschiedener Mitarbeiter mit TEAM® abgesichert werden. Außerdem werden künftig Leistungen aus der gesetzlichen Kranken- bzw. Rentenversicherung nicht mehr zu 100% angerechnet. Stattdessen wird eine Obergrenze von 60% des letzten Bruttoeinkommens für die Leistungen aus der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung und TEAM® sowie Teile des Einkommens nach Invalidität festgelegt. Scheiden Mitarbeiter aufgrund einer Invalidität aus dem Unternehmen aus, bleibt der Todesfallschutz bestehen, sofern der Arbeitgeber die Beiträge hierfür an den Versicherer entrichtet.</p><p>Das Produkt TEAM® ermöglicht im Rahmen eines Gruppenvertrages die Absicherung des Einkommens bei Wegfall der Arbeitskraft. Bei einer versicherten Jahresrente bis zu 60.000 Euro und einem Todesfallschutz bis zu 500.000 Euro sind dabei in der Regel keine Gesundheitsfragen erforderlich. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/EEEE6B67-C9DD-4989-AEA0-B3973507D475"></div>

 

Erster Stresstest für EbAV gestartet

Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hat mit dem ersten europäischen Stresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung begonnen. Die Pensionsfonds erlebten derzeit ein „herausforderndes Umfeld mit niedrigen Zinsen und steigender Lebenserwartung“, so Gabriel Bernardino, Vorsitzender der EU-Aufsichtsbehörde.

<p>Die Anbieter der betrieblichen Altersversorgung in Europa stehen aktuell im Mittelpunkt mehrerer Initiativen. So wird derzeit im Europäischen Parlament die Überarbeitung der Richtlinie über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) diskutiert. Für grenzüberschreitend tätige EbAV sollen „aufsichtsrechtliche Hindernisse“ beseitigt, ein „gutes Risikomanagement“ gewährleistet und „klare und relevante Informationen für die Versorgungsanwärter“ zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sollen die Aufsichtsbehörden über die notwendigen Instrumente zur wirksamen Beaufsichtigung der EbAV verfügen. Das geht aus dem Entwurf der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hervor. </p><h5>Zwei Marktszenarien, ein Langlebigkeitsszenario</h5><p>Wie das Europäische Parlament zum Kommissionsvorschlag steht, wird sich wahrscheinlich erst in der zweiten Jahreshälfte zeigen. Parallel zur Debatte im EU-Parlament hat die EU-Versicherungsaufsicht EIOPA diesen Monat mit ihrem ersten Stresstest für EbAV begonnen. Neben den Stresstest führt EIOPA zeitgleich die zweite „Quantitative Untersuchung“ (QU) zur Solvenz von EbAV durch. In Deutschland sind hiervon Pensionskassen und Pensionsfonds betroffen. Vom Stresstest sind Unternehmen betroffen, die mindestens 50% des nationalen Marktes vertreten. Er wird in 17 europäischen Ländern durchgeführt. Bestandteil der Prüfung ist die Widerstandsfähigkeit („resilience“) der EbAV, ungünstige Marktentwicklungen und ein Langlebigkeitsszenario. So soll der Stresstest das Bewusstsein der Branche um ihre eigenen Risiken schärfen.</p><h5>Die „ganzheitliche Bilanz“</h5><p>Die zweite Quantitative Untersuchung bezieht sich auf die Konsultation zur Solvenz der EbAV, die EIOPA vergangenes Jahr durchgeführt hat. Hier geht es um das von EIOPA entwickelte „Holistic Balance Sheet“ (HBS), also um eine „ganzheitliche Bilanz“. „Es werden Daten für sechs verschiedene Beispiele möglicher Aufsichtssysteme auf Grundlage der HBS zu liefern sein“, zitiert die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) aus einem Schreiben der BaFin. Pensionsfonds erlebten „ein herausorderndes Umfeld mit niedrigen Zinsen und steigender Lebenserwartung“, so EIOPA-Chef Gabriel Bernardino.</p><p>Einen wunden Punkt der EbAV sieht Bernardino in einer lang anhaltenden Niedrigzinsphase in Verbindung mit einem Rückgang der Preise von Vermögenswerten aufgrund einer Neubewertung der Risiken an den Finanzmärkten. Beide Übungen laufen bis zum 10. August dieses Jahres. Im Dezember schließlich sollen die Ergebnisse veröffentlicht werden. </p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/55F2F146-840B-4890-BA2D-2E861B83AD8D"></div>

 

Der Trend zur Auslagerung der bAV-Administration setzt sich fort

Die komplexe Materie und das steigende Verwaltungsvolumen der bAV wird den Auslagerungstrend der bAV-bezogenen Administrationsaufgaben aufseiten der Arbeitgeber fortsetzen. Bereits heute erfasst dieser Trend mehr und mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Vermittler sollten deshalb dieses Feld besetzen.

<p>In der Praxis herrscht in vielen Personalabteilungen deutscher Unternehmen mitunter ein Durcheinander in Bezug auf die bAV. Mangelndes Know-how in arbeits- und steuerrechtlichen Themen sowie fehlende Ressourcen sind wichtige Gr&uuml;nde f&uuml;r eine Auslagerungsentscheidung der Arbeitgeber und reduzieren die wirtschaftlichen Risiken der Unternehmen. Dies sollte Versicherungsmakler und Finanzdienstleister anregen, sich mit der Frage zu besch&auml;ftigen, welche zus&auml;tzlichen Qualifikationen, Services und Dienstleistungen notwendig sind, um sich (neu) zu positionieren. Nicht nur, um die Risiken f&uuml;r die Kunden zu reduzieren und den eigenen Bestand zu sichern, sondern auch, um eigene Gesch&auml;ftsmodelle anzupassen und zu erweitern und damit zus&auml;tzliche Einnahmen zu erm&ouml;glichen.</p>
<h3>
Standortbestimmung des Vermittlers</h3>
<p>Die Regelungen und Reformen der letzten Jahre f&uuml;hrten zu einer umfassenden Neuordnung des Berufs des Vermittlers. Kaum ist das LVRG in Kraft getreten und die sich daraus ergebenden Herausforderungen f&uuml;r den Vermittler noch nicht vollst&auml;ndig erkennbar, wird die n&auml;chste Nebelkerze von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles gez&uuml;ndet &ndash; Stichwort: &bdquo;Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente&ldquo;. Und &uuml;ber allem schwebt die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie (IDD vormals als IMD2 bezeichnet) in nationales Recht mit der unbeantworteten Frage nach der Zukunft der Provisionen. Kurz und knapp: Die Situation ist schwierig und die (wirtschaftliche) Zukunft des Vermittlers unsicher. Der Markt wird sich ver&auml;ndern und jeder selbstst&auml;ndige Vermittler wird dadurch vor existenzielle Entscheidungen gestellt.</p>
<p>Mehrheitlich unbestritten aber wird die bAV als Gesch&auml;ftsfeld mit Potenzial angesehen; die individuellen Motive und Belange eines Unternehmens, sich mit der bAV (neu) auseinanderzusetzen, sind so vielf&auml;ltig und individuell wie die bAV selbst. Durch die Vielzahl der Gestaltungsvarianten wird der Vermittler stark gefordert. Auf der einen Seite sollte die fachliche bAV-Qualifikation des Vermittlers ein Selbstverst&auml;ndnis sein. Jedoch muss auf der anderen Seite die Frage gestellt werden, inwieweit diese fachlichen und praktischen Anforderungen vom Vermittler heute noch allein bew&auml;ltigt werden k&ouml;nnen.</p>
<h3>
Zu viele Aufgaben f&uuml;r Personalverantwortliche</h3>
<p>Die Aufgaben der personalverantwortlichen Mitarbeiter sind vielf&auml;ltig. Personalwirtschaftliche T&auml;tigkeiten wie zum Beispiel Personalplanung, -beschaffung, -verwaltung und -entwicklung sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung geh&ouml;ren ebenso dazu wie die Aufgabe, als erster Ansprechpartner den Mitarbeitern bei Fragen zu Lohnabrechnung, Steuer, Renten-, Sozial- und Krankenversicherung zur Verf&uuml;gung zu stehen.</p>
<p>Die Aufgaben der Personalverantwortlichen&nbsp;sind in der Regel bei gro&szlig;en Unternehmen spezifischer und enger umrissen, w&auml;hrend in kleinen Betrieben eher Gesamtprozesse zu bearbeiten sind. Oftmals erfolgt die Verwaltung und Administration der bAV anhand nicht standardisierter, stark von manuellen Eingriffe gepr&auml;gter Prozesse und erfordert somit viel &bdquo;Handarbeit&ldquo;; erh&ouml;hte Personalkosten und vermeidbare Fehler sind die Folge. Dies f&uuml;hrt insbesondere in kleinen- und mittelst&auml;ndischen Betrieben dazu, die Verwaltung und Administration der betrieblichen Versorgung aus dem Verantwortungsbereich der Personalverantwortlichen auszugliedern und auf einen Dienstleister zu &uuml;bertragen. Mit Erfahrung und umfangreichen Fachkenntnissen in der betrieblichen Versorgung steht der Dienstleister sodann als (externer) Ansprechpartner der Belegschaft und der Personalabteilung zur Verf&uuml;gung. Dadurch werden vollst&auml;ndige und abschlie&szlig;ende Arbeits- und Kommunikationsprozesse gew&auml;hrleistet. Die freigesetzten Ressourcen k&ouml;nnen anderweitig verwendet oder eingespart werden.</p>
<h3>
Das &bdquo;optimale&ldquo; Konzept</h3>
<p>Das &bdquo;optimale&ldquo; bAV Konzept gibt es nicht &bdquo;von der Stange&ldquo;. Die Individualit&auml;t der Unternehmen pr&auml;gt das jeweilige Versorgungswerk. Entscheidend f&uuml;r ein nachhaltig hochwertiges betriebliches Versorgungskonzept ist die gr&ouml;&szlig;tm&ouml;gliche Schnittmenge der zum Teil unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten. Dies zu erreichen, ist das Ziel einer individuellen, objektiven und qualifizierten Bedarfsermittlung aufseiten des Unternehmens. Das betrifft nicht nur die Konzeptentwicklung, gegebenenfalls unter Ber&uuml;cksichtigung der bereits vorhandenen Versorgungssituationen, sondern auch die ganzheitliche und professionelle Umsetzung und laufende Betreuung f&uuml;r das Unternehmen.</p>
<h3>
Was m&uuml;ssen Vermittler ihren bAV-Kunden heute bieten?</h3>
<p>Seit 13 Jahren ist der Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung nun im Betriebsrentengesetz verankert. Viele Erfolge aus Sicht der Vermittler wurden dadurch erst m&ouml;glich. Arbeitgeber wurden mit einer Vielzahl von Aussagen und Informationen zu diesem Thema konfrontiert, teilweise berechtigt, teilweise auch &uuml;berzogen und undifferenziert oder schlichtweg falsch. Es ist der richtige Zeitpunkt, den problemorientierten bAV-Verkauf in Unternehmen zu beenden. Stattdessen sollten Konzepte favorisiert und thematisiert werden, die die relevanten Themenbereiche f&uuml;r das Unternehmen ganzheitlich erfassen.</p>
<p>Es ist nahe liegend, dass eine ganzheitliche Betreuung eines bAV-Mandats das &bdquo;bessere&ldquo; Szenario f&uuml;r ein Unternehmen darstellt. Gleichzeitig wird der Vermittler durch diesen Betreuungs- und Konzept&shy;ansatz in die Lage versetzt, die W&uuml;nsche des Unternehmens auf Entlastung zu erf&uuml;llen und gleichzeitig den Einstieg in die courtageunabh&auml;ngigen Verg&uuml;tungsmodelle zu finden.</p>
<p>Zu Klarstellung: Es geht hierbei (noch) nicht um einen Ersatz der Vermittlungs&shy;courtage, sondern vielmehr um einen notwendigen Einstieg in vermittlungsunabh&auml;ngige Zusatzverg&uuml;tungen. Viele bAV-Vermittler werden die Situation kennen: Am Ende der geleisteten Arbeit erfolgt keine Verg&uuml;tung durch Courtagen. So werden mitunter Beratungsleistungen oder T&auml;tigkeiten im Backoffice zur Unterst&uuml;tzung bei Deckungskapital&uuml;bertragungen, Schuld&uuml;bernahmen, Austritten oder entgeltlosen Dienstzeiten erbracht, jedoch nicht verg&uuml;tet. M&uuml;ssen dar&uuml;ber hinaus noch Themen wie das LVRG vom Vermittler umgesetzt werden, kann dieser betriebswirtschaftlich stark unter Druck geraten. Durch Umdenken und Anpassen des Gesch&auml;ftsmodelles aufseiten des Vermittlers wird die M&ouml;glichkeit er&ouml;ffnet, je nach Ausgestaltung und Tiefe der individuellen bAV-Konzeption Honorare f&uuml;r kaufm&auml;nnische Nebenleistungen und Services als Vermittler beim Arbeitgeber zu thematisieren und durchzusetzen. Je konkreter es dem Vermittler gelingt, dem Unternehmen bewusst zu machen, wie komplex und facettenreich die bAV in der Verwaltung und Betreuung ist, und je qualifizierter der eigene Betreuungsansatz das Unternehmen entlastet, desto &bdquo;einfacher&ldquo; ist die Honorarentscheidung f&uuml;r das Unternehmen.</p>
<h3>
Zusammenfassung</h3>
<p>F&uuml;r den Vermittler wird die Zukunft viele Herausforderungen bereithalten und so werden sich auch zwangsl&auml;ufig neue Chancen daraus entwickeln. Gerade weil die bAV ein anspruchsvolles und komplexes Thema ist und bleiben wird, besteht f&uuml;r jeden Vermittler die M&ouml;glichkeit, dies als Fundament f&uuml;r eine langfristige Kundenbeziehung zu verwenden.</p>
<p>Die HUB unterst&uuml;tzt Vermittler dabei als bAV-Serviceprovider im Rahmen einer Netzwerkpartnerschaft. Die Besonderheit dieser Partnerschaft ist, dass der jeweilige Vermittler grunds&auml;tzlich mit seiner eigenen &bdquo;Identit&auml;t&ldquo; und &bdquo;Marke&ldquo; bei seinem Kunden vor Ort als Ansprechpartner und Bestandsinhaber erhalten bleibt und nicht wie in bekannten Dienstleistungskonzepten das Mandat an den bAV-Spezialisten abgibt.</p>
<p>Durch die Flexibilit&auml;t der Netzwerkpartnerschaft entscheidet der Vermittler bei jedem Mandat neu, welchen Unterst&uuml;tzungsgrad er ben&ouml;tigt und f&uuml;r sich in Anspruch nehmen m&ouml;chte. Diese Partnerschaft verleiht der praktischen Umsetzung h&auml;ufig einen Qualit&auml;tsschub und ebnet dem Vermittler den Weg zu h&ouml;heren Einkommen, da die Durchdringungsquote und das Beitragsvolumen in der Regel deutlich steigen. Im Ergebnis ist es widerspruchsfrei m&ouml;glich, ein attraktives, einheitliches und rechtssicheres Konzept zur betrieblichen Versorgung zu erarbeiten und gleichzeitig die Belange und langfristigen Motive und Ziele der Beteiligten in Einklang zu bringen.</p>
<p>Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 04/2015, Seite 50f.</p>
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Ein Artikel von
Andreas Moritz, Rentenberater und Gesellschaftergeschäftsführer der HUB Hanseatische Unternehmensberatung für betriebliche Versorgungswerke GmbH

Explosionsgefahr in deutschen Bilanzen

Ihre Pensionsrückstellungen werden vielen deutschen Unternehmen zur Belastung. Schuld daran ist der niedrige Marktzins. Damit dies nicht zur Katastrophe führt, sind ­gesetzliche Maßnahmen notwendig.

<p>Pensionsr&uuml;ckstellungen entwickeln sich zu bilanziellem Dynamit. Im Jahresabschluss eines Unternehmens sorgen sie f&uuml;r zwei Probleme gleichzeitig: Sie mindern in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) den Gewinn (in Konzernbilanzen unter Umst&auml;nden nur teilweise) und damit das Eigenkapital des Unternehmens (in Konzernbilanzen unter Umst&auml;nden ohne den Umweg &uuml;ber die GuV) und vergr&ouml;&szlig;ern gleichzeitig die Schulden: Das Eigenkapital (EK) sinkt in dem Ausma&szlig;, wie sich die ungewissen Verbindlichkeiten vermehren. Dies wirkt sich gravierend, weil von zwei Seiten, auf die Eigenkapitalquote aus, jene Bilanzkennziffer, die eine &shy;erhebliche Rolle beim Rating des Unternehmens spielt; im Rahmen von Basel III sind davon auch die KMU betroffen. Die Bank erh&ouml;ht deshalb unter Umst&auml;nden den Darlehenszins oder dreht den Kredithahn ganz oder teilweise zu und es er&shy;geben sich negative Folgen f&uuml;r den Unternehmenswert. Und noch schlimmer: Es kann zur Insolvenz kommen, wenn das Eigenkapital aufgezehrt ist und &Uuml;berschuldung eintritt. Banken, Rating-Agenturen und der Kapitalmarkt sehen Pensionsr&uuml;ckstellungen daher mit Argwohn.</p>
<h3>
Pensionsr&uuml;ckstellungen als Risiko f&uuml;r das &shy;Unternehmen</h3>
<p>Jenes Misstrauen hat in den letzten Jahren ganz erheblich &shy;zugenommen: Grund daf&uuml;r ist eine ge&auml;nderte Sichtweise, die insbesondere nach 2004 mit neuen Regeln zur Konzernbilanzierung im Rahmen von IFRS auch in Deutschland Einzug &shy;gehalten hat, welche mehr Realit&auml;tsn&auml;he f&uuml;r den Bilanzleser zum Ziel hatte. Wurden Pensionsr&uuml;ckstellungen bis dahin als Innenfinanzierung angesehen und von den Banken teilweise dem Eigenkapital zugeordnet, stuft man sie seither kon&shy;sequent als Belastungen und Risiken f&uuml;r das jeweilige Unternehmen ein. Dass sie tats&auml;chlich einen erheblichen Innen&shy;finanzierungsbeitrag leisten, indem sie &ndash; insoweit, wie sie den Gewinn mindern &ndash; Aussch&uuml;ttungen, Entnahmen und Steuerzahlungen verhindern bzw. aufschieben, wird dabei ausgeblendet. Was zun&auml;chst mit IFRS f&uuml;r Konzernbilanzen begann, wurde 2010 mit der Reform des Handelsgesetzbuches (HGB) durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) auf die Einzelbilanzen deutscher Unternehmen ausgedehnt.</p>
<p>IFRS und BilMoG brachten dar&uuml;ber hinaus eine ganz gravierende Versch&auml;rfung der Bombe mit sich, die sich mittlerweile als reines TNT erweist: Die Abh&auml;ngigkeit der H&ouml;he der Pensionsr&uuml;ckstellungen vom Marktzins. Vor Inkrafttreten jener Reformen durften die Konzerne und Firmen die Betriebsrentenlasten n&auml;mlich mit einem im Steuerrecht gesetzlich festgelegten Rechnungszins von 6% berechnen, der f&uuml;r die Steuerbilanz noch heute gilt. Seither werden jene Zinss&auml;tze zugrunde gelegt, die die Bundesbank extra f&uuml;r die Handelsbilanz monatlich &shy;ermittelt und die f&uuml;r die Konzernbilanz aus der Rendite f&uuml;r AA-geratete Unternehmensanleihen abgeleitet werden.</p>
<h3>
Niedrigzinsen werden zur &shy;Belastung</h3>
<p>Das Problem: Sinkende Zinsen erh&ouml;hen den R&uuml;ckstellungsbetrag. Besonders gro&szlig; ist das Problem in den Konzernbilanzen, denn hier ist mit dem &shy;aktuell g&uuml;ltigen Zinssatz zu rechnen, welcher zum 28.02.2015 f&uuml;r einen &shy;gemischten Bestand von Rentnern und Anw&auml;rtern 1,60% betr&auml;gt. Exakt ein Jahr zuvor lag der Satz mit 3,34% mehr als doppelt so hoch; mehr als eine Halbierung in &shy;einem Jahr wirkt sich geradezu dramatisch auf die Pensionsr&uuml;ckstellungen aus. F&uuml;r die Handelsbilanzen der KMU ist das Problem momentan noch ein wenig ged&auml;mpft, da deren Rechnungszins als &bdquo;durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Gesch&auml;ftsjahre&ldquo; zu ermitteln ist und daher langsamer absinkt; der aktuell g&uuml;ltige Satz bel&auml;uft sich zum 28.2.2015 auf 4,43% und lag ein Jahr zuvor bei 4,85%. Im Gegensatz zu den Konzernbilanzen nach IFRS geht die erhebliche R&uuml;ckstellungszuf&uuml;hrung in den KMU-Bilanzen nach HGB allerdings zu 100% als Aufwand in die GuV und mindert daher das Jahresergebnis in voller H&ouml;he; Verluste sind daher die h&auml;ufige Folge. Au&szlig;erdem spielt die Altersstruktur eine Rolle: Je mehr junge Mitarbeiter und je weniger Rentner, desto st&auml;rker die Auswirkungen einer Rechnungszinssenkung.</p>
<p>So ist es wenig verwunderlich, dass die Unternehmensberatung Towers Watson die aktuellen Pensionsr&uuml;ckstellungen der 30 Dax-Konzerne Ende 2014 auf insgesamt 391,7 Mrd. Euro beziffert, w&auml;hrend es ein Jahr zuvor noch ca. 300 Mrd. Euro waren. Einen solch dramatischen Anstieg hat es noch nie gegeben. Dadurch waren Ende 2014 im Schnitt der 30 Dax-Konzerne auch nur ca. 55% der Pensionsverpflichtungen r&uuml;ckgedeckt (bei den 50 M-Dax- Unternehmen: 45%); noch ein Jahr zuvor lag die Quote bei &uuml;ber 65%. Auch dies ein einmaliger Rekordr&uuml;ckgang, der selbst von der hervorragenden Durchschnittsrendite jenes Planverm&ouml;gens von &uuml;ber 7% (!) nicht aufgehalten werden konnte; bei Thyssen und der Lufthansa macht der ungedeckte Teil ihrer Pensions&shy;verpflichtungen sage und schreibe 70% ihres B&ouml;rsenwertes aus. Wie eingangs dargestellt, zehrt jene Entwicklung das Eigenkapital der Unternehmen auf. 2015 wird die Belastung f&uuml;r die 30 Dax-&shy;Unternehmen rund 80 Mrd. Euro ausmachen; im Schnitt sinkt das Eigenkapital dadurch um rund 10%. Ein bedeutender Mittelst&auml;ndler aus dem Kreditgewerbe, der nicht genannt werden m&ouml;chte, klagte gegen&uuml;ber dem Autor, dass seine Pensionsr&uuml;ckstellungen, die 2013 nach moderatem Wachstum noch rund 40 Mio. Euro betrugen, 2015 auf 80 Mio. Euro explodieren werden. Das sehr solide Unternehmen, welches ca. 750 Mitarbeiter &shy;besch&auml;ftigt und eines der gr&ouml;&szlig;ten seines Branchensegmentes in Deutschland ist, kommt damit an die absolute Grenze seiner Belastbarkeit.</p>
<p>Wem es bis jetzt noch nicht klar ist: Die Bewertung der Pensionsr&uuml;ckstellungen mit den niedrigen, stichtagsorientierten Marktzinsen gef&auml;hrdet die deutsche Wirtschaft massiv und das Gesetz sieht keine M&ouml;glichkeit vor, den vom Zinsr&uuml;ckgang bewirkten Anstieg der R&uuml;ckstellungen zeitlich zu verteilen. Was jetzt schon f&uuml;r die Dax-Konzerne gilt, rollt auch auf die KMU zu und wahrscheinlich sogar noch st&auml;rker, denn deren Deckungsgrad durch Planverm&ouml;gen liegt bei der H&auml;lfte der KMU unter 25%. Sollte sich der Zinstrend jedoch umkehren, kommen die KMU auch erst viel sp&auml;ter als die Konzerne aus dem Dilemma wieder heraus. Das Thema bleibt uns also noch sehr lange erhalten.</p>
<h3>
Gesetzliche &Auml;nderungen notwendig</h3>
<p>Erst jetzt darauf zu reagieren, ist f&uuml;r die Unternehmen allerdings zu sp&auml;t. Daher ist der Gesetzgeber gefragt! Die drohende Kettenreaktion und der GAU k&ouml;nnen nur durch gesetzliche &Auml;nderungen bei der Bewertung von Pensionsr&uuml;ckstellungen verhindert werden. Daf&uuml;r gibt es gute Argumente:</p>
<ul>
<li>
Die Bewertung k&uuml;nftiger ungewisser Belastungen mit einem fiktiven Zins ist lediglich eine Momentaufnahme am betreffenden Bilanzstichtag, die bei Rentenbeginn unter Umst&auml;nden v&ouml;llig anders aussieht. Im Extremfall kann sie dazu &shy;f&uuml;hren, dass ein Unternehmen durch die drastische Erh&ouml;hung seiner Pensionsr&uuml;ckstellungen &uuml;berschuldet ist und &shy;Insolvenz anmelden muss, obwohl es noch keine Empf&auml;nger laufender Renten, sondern lediglich Anw&auml;rter in seinem Bestand hat. Das Beispiel zeigt: Es entspricht gerade nicht dem Prinzip kaufm&auml;nnischer Vorsicht, langfristige Verpflichtungen mit einem lediglich an einem bestimmten Bilanzstichtag oder an wenigen Stichtagen geltenden (durchschnittlichen) Zinssatz zu bewerten.</li>
</ul>
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Der in Konzern- und Handelsbilanzen zur Bewertung von Pensionsr&uuml;ckstellungen anzusetzende Rechnungszins ist eine pauschale, fiktive Gr&ouml;&szlig;e, die mit der Verzinsungssituation im betreffenden Unternehmen ohnehin nichts zu tun hat. R&uuml;ckstellungen sind n&auml;mlich auch heute, nach Inkrafttreten <span class="textabschluss">O </span>des IFRS und des BilMoG, noch immer eine Form der Innenfinanzierung. Sie mindern den Gewinn der Handels- und der Steuerbilanz und verhindern dadurch insoweit Aussch&uuml;ttungen, Entnahmen und Steuerzahlungen. Derartig gebundene Gelder werden entweder zur Rendite des betreffenden Unternehmens angelegt, in Planverm&ouml;gen investiert oder zur Tilgung von hochverzinslichen Verbindlichkeiten genutzt, aber grunds&auml;tzlich nicht zum pauschalen Zinssatz, den IFRS und HGB vorgeben. Meist ist die Verzinsung jener Innenfinanzierung daher h&ouml;her als die pauschalen Rechnungszinsen.</li>
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Jene pauschalen Rechnungszinsen, die IFRS und HGB vorschreiben, sind selbst schon sehr unterschiedlich konzipiert. W&auml;hrend in der Konzernbilanz die jeweils aktuelle Rendite f&uuml;r AA-geratete Unternehmensanleihen zur Anwendung kommt, benutzt das HGB &uuml;ber die R&uuml;ckstellungsabzinsungsverordnung den um einen Aufschlag &shy;erh&ouml;hten Zinssatz nach der Null-Kupon-Euro-Zinsswapkurve im Schnitt der vergangenen sieben Gesch&auml;ftsjahre. Die daraus resultierenden unterschiedlichen Pensionsr&uuml;ckstellungen entsprechen bei Weitem nicht dem Barwert, den ein Versicherer als echte marktorientierte Deckungsr&uuml;ckstellung in seiner Bilanz ansetzen muss, und l&uuml;gen sich daher ohnehin in die eigene Tasche, indem sie eine nicht vorhandene Exaktheit vort&auml;uschen. Somit sollte man mit einer gesetzlich reformierten R&uuml;ckstellungsbewertung lieber ungef&auml;hr richtig liegen als exakt falsch.</li>
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Ganz absurd wird es, wenn man einen Blick in die Steuerbilanz wirft: F&uuml;r deren Pensionsr&uuml;ckstellungen schreibt &sect; 6a des Einkommensteuergesetzes n&auml;mlich einen Zinssatz von 6% gesetzlich und zeitlich konstant seit 1982 (!) vor: hoher Zins, niedrige R&uuml;ckstellung, wenig Steuern sparen. Ein Schuft, wer B&ouml;ses dabei denkt. Zwar haben Konzern-, Handels- und Steuerbilanz unterschiedliche Zielsetzungen. Die enormen Differenzen zwischen beiden kann man auf Dauer den Firmen jedoch nicht vermitteln. Bei Personengesellschaften ist es besonders krass: Die handelsbilanzielle Gewinnabsenkung verhindert die Entnahmen, die notwendig w&auml;ren, um die Einkommensteuer der Gesellschafter zu finanzieren. Sehr interessant ist dabei auch, wie das Bundesfinanzministerium die starren 6% rechtfertigt, denn dieses &shy;Argument findet sich bereits eingangs im vorliegenden Beitrag: Bei Pensionsr&uuml;ckstellungen handele &shy;es sich regelm&auml;&szlig;ig um sehr langfris&shy;tige Verpflichtungen. Hierf&uuml;r sei ein h&ouml;herer Zinssatz gerechtfertigt, da der langfristige Kapitalmarktzins in der Regel &uuml;ber dem kurzfristigen liege; die erhebliche Differenz sei innerhalb des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers.</li>
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Planbarkeit f&uuml;r Unternehmen</h3>
<p>Vor Inkrafttreten von IFRS und BilMoG durften die Unternehmen zur Bewertung von Pensionsr&uuml;ckstellungen in ihrer Handelsbilanz eine Zinsbandbreite zwischen 3% und 6% optional nutzen. Eine R&uuml;ckkehr zu dieser fr&uuml;heren M&ouml;glichkeit ist sinnvoll. Sie ist &shy;gesetzlich denkbar zum Wohle der deutschen Wirtschaft; schlie&szlig;lich hat eine erleichterte Interpretation des &shy;&sect; 341b HGB nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 auch dazu beigetragen, dass Versicherer einen erheblichen Teil ihrer Wertverluste auf Kapitalanlagen nicht abschreiben mussten. Was damals f&uuml;r eine bestimmte Branche zul&auml;ssig und zu ihrem Erhalt notwendig war, muss zur Vermeidung &shy;eines Desasters f&uuml;r alle Unternehmen erst recht m&ouml;glich sein.</p>
<p>Denkbar ist aber auch, die bisherigen Regelungen zu belassen und eine Zinsschranke von zum Beispiel 4,5% ein&shy;zuf&uuml;hren, die ein Absinken des Rechnungszinses unter diesen Wert unm&ouml;glich macht.</p>
<p>Unternehmen brauchen Planbarkeit, denn ihre unternehmerischen Risiken sind gro&szlig; genug. Kommen nun zu den rein unternehmerischen Risiken noch andere hinzu, die sie absolut nicht absch&auml;tzen k&ouml;nnen, die dar&uuml;ber hinaus pauschaler Natur und im Zeitablauf schwankend sind und sich ohne materielle Auswirkungen wieder verfl&uuml;chtigen k&ouml;nnen, so ist es die Pflicht des Gesetzgebers, die deutsche Wirtschaft davor zu sch&uuml;tzen. Eine &Auml;nderung der gegenw&auml;rtigen Rechtslage erscheint daher dringend geboten.</p>
<p>Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 04/2015, Seite 44ff.</p>
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Ein Artikel von
Prof. Dr. Thomas Dommermuth