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Assekuranz Leben allgemein

NÜRNBERGER hebt Überschussbeteiligung an

Die NÜRNBERGER Lebensversicherung hat ihre Überschussbeteiligung für das Jahr 2025 deklariert und ist damit eines der ersten Unternehmen, die sich dazu äußern. Gute Nachrichten für Kunden: Der Versicherer hebt die Gesamtverzinsung auf rund 3,37% an.

Die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG erhöht für das Jahr 2025 die laufende Verzinsung für Lebens- und Rentenversicherungen um 0,2% auf 2,95%. Die Gesamtverzinsung der aktuellen Tarifgenerationen liegt nun bei 3,37% im Vergleich zu 3,15% für das laufende Jahr. In den Tarifen des Einkommensschutzes bleiben die Überschüsse auf hohem Niveau, so der Versicherer.

Bereits im Vorjahr hatte der Versicherer die Überschussbeteiligung angehoben. Die erneute Anhebung setze ein Zeichen der Verlässlichkeit und Stabilität, so Katja Briones-Schulz, NÜRNBERGER Konzernvorständin für die Lebensversicherung. Dazu komme, dass der Versicherer sich in seinem Kerngeschäft – dem Einkommensschutz und der privaten Altersvorsorge – besser entwickle als der Markt.

Bild: © Nürnberger Versicherung

 

Verbraucherfehler bei der Altersvorsorge aus Maklersicht

Keine Lust, keine Zeit, das falsche Produkt: Welche Fehler Verbraucher aus Sicht von Versicherungsmaklern bei der privaten Altersvorsorge machen, das hat eine AssCompact Studie im Auftrag von Canada Life ermittelt. Die schwerwiegendste Fehlentscheidung aus Maklerperspektive ist die, gar keine Absicherung vorzunehmen.

Altersvorsorge ist ein komplexes Thema. Für Laien ist es oft schwierig, die vielfältigen Produkte zu verstehen und je nach individueller Lebenssituation und Risikobereitschaft das passende auszuwählen. Makler können helfen, Licht ins Dunkel zu bringen. Was Verbraucher aus Maklersicht in der privaten Altersvorsorge falsch machen, das hat nun eine AssCompact Studie im Auftrag des Lebensversicherers Canada Life ermittelt.

Welche Fehler befinden Makler für am schwerwiegendsten?

Welche Fehlentscheidungen halten die Makler für am gravierendsten? Für die Mehrheit ist es das Nichts-Tun. 59,1% halten es für den schlimmsten Fehler, wenn aus mangelndem Risikobewusstsein gar keine Versicherung abgeschlossen wird.

 

Altersvorsorge: Diese Fehler machen Verbraucher aus Maklersicht

 

Auch eine Kündigung des Vertrags, ohne dass die Konsequenzen verstanden werden, sieht mehr als die Hälfte der befragten Makler (57,7%) als kritisch an, genau wie den Abschluss eines Tarifs, der nicht zur individuellen Lebenssituation passt (54,8%). Auch wenn Verbraucher zu viel Wert auf Garantien anstatt auf Renditeoptionen legen oder den Abschlusskosten zu viel Beachtung schenken, empfinden die Befragten das als Fehler.

Information und Transparenz nötig, um Fehlentscheidungen zu vermeiden

Sind Makler dafür gerüstet, Verbraucher vor diesen potenziellen Fehlern zu bewahren? Ja, antworten mehr als drei Viertel (75,1%) der Befragten. 4,1% glauben dies nicht oder eher nicht. Fast jeder Fünfte ist unentschlossen.

Nach der Art und Weise gefragt, wie Makler Kunden am besten vor Fehlentscheidungen bewahren können, sind laut den Maklern vor allem zwei Schritte nötig: 37,1% glauben, umfassende Information und Aufklärung zur Absicherungssituation sind von großer Bedeutung, ein transparentes Aufzeigen des Bedarfs und der Rentenlücke halten mit 36,2% fast genauso viele Makler für nötig. Auch Transparenz beim Aufzeigen der Chancen und Risiken sowie der Leistungen und Kosten halten 13% bzw. 7,2% der Befragten für dringend nötig.

Fehlendes Risikobewusstsein verantwortlich für fehlende Absicherung

Warum schieben Verbraucher die Absicherung auf die lange Bank? Die Mehrheit der befragten Makler (64,3%) haben die Perspektive, dass viele Verbraucher sich aufgrund ihres Alters dem Risiko gar nicht bewusst sind oder sich ungern mit dem Thema beschäftigen (62,9%). Mehr als die Hälfte der Makler (57,1%) glaubt, dass Verbraucher sich nicht genug dafür interessieren oder dass sie glauben, zu wenig davon zu verstehen (29,3%).

Dr. Igor Radović, Vorstandsmitglied bei Canada Life, betont dass Makler völlig zurecht darauf hinweisen, dass sie kompetente Ansprechpartner sind, wenn es um die Absicherung des Ruhestands geht. „Eine gute Beratung hilft nicht nur, die Zukunft zu planen. Sie entlastet Kunden im Hier und Jetzt, da sie ein verdrängtes Thema mit Profi-Unterstützung endlich angehen können,“ so Radović. (js)

Bild: © Jo Panuwat D – stock.adobe.com

 

Die besten Rententarife laut Franke und Bornberg

Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat in ihrem Altersvorsorgerating 2024 alle drei Schichten der kapitalgedeckten Altersversorgung untersucht und die besten Rententarife ausgearbeitet. Privatrenten der dritten Schicht stellen den größten Teil der insgesamt 872 untersuchten Tarife. Erstmals werden auch Produkte mit Einmalbeitrag bewertet.

Franke und Bornberg nimmt sich die private Altersvorsorge zur Brust. Diese ist für viele Menschen alternativlos, schreibt die Ratingagentur in ihrer Mitteilung zum Altersvorsorgerating 2024, welches am Dienstag veröffentlicht wurde. Trotzdem aber kämpft die private Rentenversicherung mit schrumpfendem Neugeschäft. 2023 kamen demnach 4,4% weniger Verträge in die Bücher als im Jahr zuvor. Für das laufende Geschäftsjahr ist keine Trendwende in Sicht. Es mangele bis zum Anstieg des Höchstrechnungszinses von 0,25% auf 1% im Januar 2025 an Impulsen, so Franke und Bornberg.

Kommt die Klassik zurück?

Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer des Ratinghauses, erläutert, dass ein höherer Rechnungszins Produkte zur Altersversorgung auf den ersten Blick attraktiver machen würde. Er glaube aber trotzdem nicht an eine Renaissance der alten Klassiktarife: „Garantien sind teuer. Sie müssen für die gesamte Laufzeit finanzierbar sein und schränken den Spielraum in der Kapitalanlage ein. Diese schmerzliche Erfahrung haben viele Versicherer gemacht. Für Kunden gehen Garantien zulasten ihrer Rendite. Deshalb werden Hybridtarife und fondsgebundene Versicherungen der Klassik auch in Zukunft den Rang ablaufen.“

Neues Rating für Rentenversicherungen mit Einmalbeitrag

Mit im Paket des Altersvorsorgeratings ist diesmal eine Auswertung von Rentenversicherungen mit Einmalbeitrag. Laut Franke solle man hier bei der Qualität und der Stabilität besser zweimal hinsehen, da es um viel Geld gehe, das auf einmal angelegt wird. Spätere Korrekturen seien meist mit Verlust verbunden. Das neue Rating unterstützt die faktenbasierte Auswahl von Rentenversicherungen mit Einmalzahlung. Die Basis liefert das Rating für Produkte mit laufendem Beitrag. Der Schwerpunkt liegt aber auf Kriterien, die für Einmalbeitragskunden von besonderem Interesse sind.

Das ist neu im Altersvorsorgerating

Da das Leben nicht immer nach Plan verläuft, verleiht Franke und Bornberg Flexibilität im Rentenbezug nun mehr Gewicht. Extrapunkte gibt es für Tarife mit Innovationsklausel. Diese ebnet Versicherten den Zugang zu allen Rentenbezugsarten, die ihr Versicherer vor Rentenbeginn bietet. Für Hybrid-Produkte gewichtet das Rating die finanzielle Sicherheit stärker als zuvor. Dafür zieht Franke und Bornberg die Ergebnisse des map-Reports heran.

Weniger Punkte gibt es für die Kriterien Beitragszahlung, Serviceleistungen und Verwaltungsgebühren. Damit bleiben Relevanz und Gewichtung einzelner Aspekte in einem ausgewogenen Verhältnis.

Das Altersvorsorgerating im Detail

Das Altersvorsorgerating 2024 untersucht alle drei Schichten der Altersversorgung. In Summe sind das 872 Tarife von 55 Anbietern. Abhängig von Garantien und Kapitalanlage unterscheidet es Klassik, neue Klassik, Index, beitragsorientierte Hybride, garantieorientierte Hybride und Fonds. Für das Rating verwendet Franke und Bornberg insgesamt 63 Kriterien. Die meisten Kriterien umfasst der Kriterienkatalog für beitragsorientierte Hybride (50), die wenigsten Tarife der neuen Klassik mit 33 Kriterien.

Bei geförderten Produkten schrumpft das Angebot, Tarife der dritten Schicht (Privatrente) boomen derweil. Hier haben Vermittler und Verbraucher aktuell die Wahl aus 268 Tarifen. Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit erläutert, dass in der dritten Schicht die Musik spiele und Produktentwickler ihre Stärken voll ausspielen könnten. Andererseits erfordere die größere Gestaltungsfreiheit eine besonders akribische Analyse von Stärken und Schwächen im Bedingungswerk, so Wedekind.

 

Die besten Rententarife laut Franke und Bornberg

 

Die mit Abstand größte Gruppe bilden fondsgebundene Rentenversicherungen (111 Tarife oder 41% aller Privatrenten mit laufendem Beitrag), gefolgt von garantieorientierten Hybriden (60 Tarife). Die relativ gesehen meisten Bestnoten „FFF+“ bei Produkten mit laufendem Beitrag erhielten mit 46 die fondsgebundenen Rentenversicherungen (41,44%) gefolgt von Indexpolicen mit vier Tarifen mit FFF+ (23,53%). Auf Platz 3 folgen dann gleich die garantieorientierten Hybride mit 12 Tarifen bzw. 20% der analysierten garantieorientierten Hybridprodukte. 73,33% der analysierten garantieorientierten Hybridtarife erhielten außerdem die zweitbeste Note „FFF“ und auch bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen fuhr mit 37,84% ein beachtlicher Teil der analysierten Produkte ein „FFF“ ein.

 

Die besten Rententarife laut Franke und Bornberg

 

Die Kategorien „Garantieorientierte Hybride“ und „Fonds“ konnten dementsprechend mit vielen qualitativ hochwertigen Tarifen punkten. Beim Konzept Klassik jedoch befindet sich bei denen mit laufenden Beiträgen kein einziges Produkt in der höchsten Ratingklasse. Oft kommen sie nicht über ein „Ausreichend“ hinaus.

Fazit und Ausblick

Franke und Bornberg resümiert, dass es nicht an der Qualität liege, wenn private Rententarife derzeit unter mangelnder Nachfrage leiden. Vor allem Fondstarife und hybride Produkte überzeugen mit klugen Konzepten und kundenfreundlichen Bedingungen. Die meisten Gesellschaften setzen auf Nachhaltigkeit und bieten eine breite Auswahl an nachhaltigen Fonds. Viele stufen ihr Sicherungsvermögen zudem nach Art. 8 SFDR (Transparenzverordnung) ein. Ein höherer Rechnungszins werde die Nachfrage moderat beflügeln, findet Franke und Bornberg. Für einen Turboanstieg reiche der Anstieg um 0,75 Prozentpunkte allerdings nicht. Zudem würden Garantien den Spielraum in der Kapitalanlage einschränken.

Bei Riester-Verträgen helfe der neue Rechnungszins, die geförderte Mindestbeitragsgarantie zu erfüllen. Manche Versicherer würden Franke und Bornberg zufolge Riester jetzt wieder einführen oder die Einführung prüfen. Auch könnten die geplanten Neuerungen für die geförderte Altersvorsorge auch Produkten der ersten und zweiten Schicht zu mehr Bedeutung verhelfen. Durch das bevorstehende Ampel-Aus jedoch sind die weiteren Aussichten hierauf unsicher. (mki)

Die genauere Aufschlüsselung des Altersvorsorgeratings gibt es hier und hier.

Bild: © pek – stock.adobe.com

 

Value for Money in der Altersvorsorge: Führt es zu mehr Transparenz und Kundennutzen?

Die neue Kleinanlegerstrategie zielt auf mehr Transparenz und ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bei Altersvorsorgeprodukten ab. Die Anforderungen führen zu höherem Aufwand bei Versicherern und Vermittlern. Ob dies tatsächlich zu mehr Kundennutzen führt, ist fraglich, meint das IVFP.

Ein Artikel von Michael Staffe, Aktuar (DAV) Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Der europäische Gesetzgeber unternimmt erneut Anstrengungen, den Verbraucherschutz im Bereich der Altersvorsorge zu verbessern. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Erhöhung der Vergleichbarkeit und Messbarkeit des Kundennutzens verschiedener Produkte, um Transparenz insbesondere bei Kosten und Preisleistung zu schaffen. Trotz vieler Bemühungen konnten die in den vergangenen Jahren neu eingeführten Produkt­informationsblätter bei geförderten Produkten und Basisinformationsblätter in der dritten Schicht die gewünschte Transparenz bisher nicht (vollständig) herstellen.

Regulatorische Vorgaben

Am 24. Mai 2023 hat die Europäische Kommission ihren Gesetzentwurf für eine Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) präsentiert. Diese Strategie zielt darauf ab, mehr Menschen für den Kapitalmarkt zu gewinnen und dadurch ihre Vorsorge für die Zukunft zu verbessern. Die Strategie umfasst weitreichende Anpassungen an den bestehenden regulatorischen Anforderungen, wobei das „Value for Money“-Konzept eine zentrale Rolle spielt. Dieses Konzept führt einen neuen Preisfindungsprozess ein. Ziel ist, Produkte mit einem ungünstigen Preis-Leistungs-Verhältnis von vornherein zu verhindern. Neue oder überarbeitete Produkte müssen vor ihrer Markteinführung einer umfassenden Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden und werden im Vergleich zu einer breiten Benchmark hinsichtlich Kosten und Performance bewertet.

Die Kleinanlegerstrategie, an der bereits seit 2020 gearbeitet wird, ist der Ausgangspunkt für die Äußerungen der europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden. 2022 griff die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA das Thema „Value for Money“ auf und definierte eine Reihe von Kennzahlen zur Überprüfung des Kundennutzens. Kurz darauf äußerte sich auch die BaFin in ihrem Merkblatt 01/2023 zu diesem Thema. Hier wird aufgezeigt, wie Unternehmen einen angemessenen Kundennutzen ihrer Produkte ermitteln können. Im Rahmen des Produktfreigabeverfahrens ist das Produkt zu definieren, der Zielmarkt zu bestimmen und ein angemessener Kundennutzen festzustellen.

Herausforderungen für Produktanbieter

Aber was bedeutet das für die unterschiedlichen Akteure im Lebensversicherungsmarkt? Versicherungsunternehmen stehen vor der Herausforderung nachzuweisen, dass ihre Produkte dem Kunden einen Nutzen bringen. Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Produkte soll anhand von Kosten- und Performance-Kennzahlen beurteilt werden. Die sogenannte Reduction in Yield (RIY) hat sich als Kostenkennziffer etabliert, die alle Kosten eines Produkts in eine jährliche Renditeminderung umrechnet und somit eine relativ gute Vergleichbarkeit der Kosten unterschiedlicher Produkte gewährleistet. Ein hoher RIY-Wert im Marktvergleich kann dazu führen, dass die Aufsicht den Kundennutzen infrage stellt und das Produkt genauer untersucht.

Jedoch stellen niedrige Kosten noch keine hinreichende Bedingung für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis dar. Entscheidend für die Performance ist das Renditepotenzial der Produkte. Hierfür haben sich stochastische Simulationen als Bewertungsmethode bewährt, die viele mögliche zukünftige Entwicklungspfade für unterschiedliche Kapitalmarktszenarien analysieren. Darauf aufbauend müssen die Versicherungsunternehmen für ihre Produkte unter Berücksichtigung der entsprechenden Zielmärkte Renditeziele definieren und prüfen, ob diese mit „hinreichender Wahrscheinlichkeit“ erreicht werden. Die regelmäßige Überprüfung und Bestätigung des Kundennutzens bedeutet einen erheblichen Mehraufwand bei der Produktentwicklung und Verwaltung.

Steigender Aufwand im Vertrieb

Auch für den Vertrieb wird der Aufwand für die Produktauswahl und Beratung vermutlich steigen. Neue Werkzeuge wie Performancekennzahlen sollen dabei helfen, den Kundennutzen besser nachvollziehen und beurteilen zu können. Gleichzeitig müssen Makler überprüfen, ob der Kunde zum entsprechenden Zielmarkt des Produkts passt. Dabei wird zu beachten sein, wie breit der Zielmarkt von den Produktgebern gesteckt wird. Je breiter der Zielmarkt, desto höher wird der Beratungsaufwand beim Kunden sein. Auch die regelmäßige Überprüfung, ob der Zielmarkt des Produkts noch zum Kunden passt, wird Aufgabe des Maklers sein.

Da eine alleinige Beurteilung eines angemessenen Kundennutzens rein auf Basis von quantitativen Kennzahlen nicht möglich ist, sind vom Versicherer Produkteigenschaften zu bestimmen, die für die Prüfung eines angemessenen Kundennutzens im Hinblick auf die Bedürfnisse des Zielmarkts notwendig sind. Darunter fallen bspw. die Kalkulation der Tarife, die Kapitalanlage und deren Kostenstruktur sowie weitere Eigenschaften wie beispielsweise Nachhaltigkeitsziele. Aber auch ein vorgesehener Rentenbezug gehört dazu. Ein durchaus spannender Aspekt vor dem Hintergrund der angekündigten Einführungen eines Altersvorsorgedepots, das anstatt einer lebenslangen Absicherung einen Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr vorsieht.

Nutzen für Vermittler und Endverbraucher?

Viele der von der BaFin im Merkblatt aufgeführten Punkte sind nicht neu; bereits heute müssen beispielsweise Effektivkosten und Chance-Risiko-Kennzahlen auf Basis stochastischer Simulationen dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Neu ist jedoch, dass Versicherer den Kundennutzen explizit nachweisen müssen, insbesondere die für die Zielmärkte definierten Renditeziele mit Hilfe von Simulationsmodellen. Da sowohl die Modellwahl als auch die Modellparameter über die Erreichung des Renditeziels entscheiden, bedarf es für deren Beurteilung eines hohen fachlichen Know-hows. Die entsprechenden Kennzahlen können somit für Experten einen Nutzen darstellen. Für die Kunden und viele Makler sind diese Kenngrößen vermutlich kaum bis gar nicht interpretierbar. Die Einteilung der Produkte in Zielmärkte und die Bestimmung der Produkteigenschaften können zukünftig sowohl für Vermittler als auch für Endverbraucher ein nützliches Instrument sein, das richtige Produkt zu finden.

Fazit: Reduzierung der Kosten fraglich

Mit dem Value-for-Money-Ansatz unternimmt die Aufsicht einen weiteren Versuch, für mehr Transparenz auf dem Vorsorgemarkt zu sorgen. Die Produkte sollen dadurch einfacher und kostengünstiger werden. Kritisch zu beäugen ist der Punkt, dass der inzwischen bereits (sehr) hohe Dokumentationsaufwand, der durch die in den vergangenen Jahren eingeführten Regulierungen entstanden ist, noch weiter zunehmen wird. Vor diesem Hintergrund bleibt es fraglich, ob ein erhöhter Aufwand für Versicherungsunternehmen durch zusätzliche Regulierung zu einer Reduzierung der Kosten führen kann.

Die Aufsicht macht jedoch Ernst. Die ersten Anbieter wurden inzwischen genauer unter die Lupe genommen. Das Ergebnis scheint der BaFin gar nicht zu gefallen. Die Hauptkritikpunkte einiger Produkte sind hohe Kostenbelastungen und zu hohe Stornoquoten. Zugleich macht sie deutlich, gegen diese Missstände vorzugehen. Nach Angaben der BaFin wurden bereits Produkte vom Markt genommen, die keinen angemessenen Kundennutzen bieten.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 10/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Creative Clicks – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Michael Staffe

Lebensversicherungskunden häufig unzufrieden mit Kundenservice

Lebensversicherer haben Schwierigkeiten, Kundenerwartungen zu erfüllen. Vor allem jüngere Versicherungsnehmer sind häufiger mit dem Kundenservice frustriert. Das zeigen die Ergebnisse eines weltweiten Reports des Capgemini Research Institute. Was tun die besten Versicherer, um sich von der Masse abzuheben?

Jeder zweite Lebensversicherungskunde ist unzufrieden mit dem Kundenservice. Das zeigt der aktuelle World Life Insurance Report 2025 des Capgemini Research Institute, in dem die Ansichten von 6.186 Lebensversicherungskunden aus 18 Ländern sowie Interviews mit 213 Führungskräften von Lebensversicherern in 16 Ländern eingeflossen sind. Demnach hat die Lebensversicherungsbranche weltweit Probleme, gestiegene Kundenerwartungen zu erfüllen. Angesichts der hohen Inflation, wirtschaftlichen Unsicherheit und des schwindenden Interesses befinden sich die Lebensversicherer ohnehin an einem kritischen Punkt, heißt es in der Studie. Zudem war die Branche von 2007 bis 2023 mit einem „Rückgang der Marktdurchdringung in den reifen Märkten um 33% konfrontiert.“

Eine große Herausforderung für die Unternehmen stellen veraltete Systeme und Prozesse dar. Das hat Einfluss auf die Kundenzufriedenheit. „Viele Versicherer ringen mit veralteten Technologien oder Modernisierungsvorhaben, die ihre angestrebten Ziele verfehlen. Die Kunst bei der kundenzentrierten Transformation ist es, den Spagat zwischen Kunden- und Kostenorientierung zu meistern“, kommentiert Klaus Thummert, Senior Director im Bereich Insurance bei Capgemini Invent in Deutschland.

Unzufriedenheit beginnt oft schon vor dem Abschluss

Die Unzufriedenheit der Versicherungsnehmer zieht sich häufig durch den gesamten Kundenprozess. Besonders oft betroffen sind die Bereiche Produktangebot, Vertragsabschluss, Service und Leistungsfälle/Abwicklungen.

Bei über einem Drittel (35%) der Privatkunden fangen die Probleme bereits vor Vertragsabschluss an: Sie haben mit komplexen Bedingungen zu kämpfen. Über ein Viertel (27%) hadert mit dem langwierigen Antragsverfahren. Nach dem Abschluss sind Kunden vor allem mit den langen Wartezeiten frustriert oder sie vermissen den Zugang zu Self-Service-Optionen für Vertragsänderungen. Bei der Leistungsabwicklung bereitet vor allem die mangelnde Digitalisierung ein Problem: 35% finden das Meldeverfahren zu kompliziert, 27% vermissen Empathie bei der Leistungsabwicklung.

Jüngere häufiger frustriert mit Kundenservice als Ältere

Jüngere Kunden zwischen 18 und 40 Jahren sind während ihres gesamten Versicherungsverlaufs häufiger frustriert als ältere Kunden zwischen 41 und 60 Jahren. Vor allem langsame und komplexe Abschlussprozesse sowie das Fehlen geeigneter Self-Services und Kommunikationsmöglichkeiten sind jüngeren Kunden häufiger ein Dorn im Auge als älteren.

„Trotz des Bestrebens, die Kundenbetreuung, den Service und die Leistungsregulierung neu zu gestalten, haben es nur 9% der Versicherer geschafft, relevante Services aus dem Ökosystem wie etwa Ärzte in ihre Prozesse zu integrieren“, so Thummert.

Das macht die „Elite“ der Lebensversicherer anders beim Kundenservice

Oft erkennen die Unternehmen zwar die dringende Notwendigkeit, ihre Abläufe zu modernisieren, haben aber ihre Transformationsziele bisher nicht erreichen können.

In der Studie kristallisiert sich jedoch ein kleiner Kreis (5%) von Lebensversicherern weltweit heraus, die ein „herausragendes“ Kundenerlebnis bieten. Was ist es, was diese Unternehmen von ihren Konkurrenten abhebt? Sie nutzen vor allem die neuesten Technologien, so die Studie. 78% der besten Versicherer haben das Underwriting automatisiert – unter den übrigen Versicherern sind es nur 15%. Ebenfalls 78% der Elite bieten Self-Service-Portale an, im Vergleich zu 13% der restlichen. Mehr als die Hälfte der besten Versicherer setzt zudem auf KI-Unterstützung für Sprache und Stimmungsanalyse, von den übrigen Versicherern sind es nur 3%.

Viele Unternehmen erkennen das Potenzial generativer KI für die Lebensversicherungsbranche, doch rund ein Drittel (34%) der befragten Führungskräfte sieht in diesem Bereich den Fachkräftemangel als ein kritisches Hindernis für den Fortschritt. (js)

Bild: © Antonioguillem – stock.adobe.com

 

uniVersa reagiert auf steigenden Höchstrechnungszins

Zum Jahreswechsel wird der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung auf 1,0% angehoben. Die uniVersa gibt für Produkte in der Privatvorsorge eine Umstellungsgarantie bzw. ein Umtauschrecht für Abschlüsse ab dem 16. September.

Der gesetzlich festgelegte Höchstrechnungszins steigt zum 01.01.2025 von den aktuellen 0,25% auf 1,0%. Darauf hat nun auch die uniVersa reagiert. Für die private Altersvorsorge mit Fondsprodukten ohne Garantien hat die uniVersa eine Umstellungsgarantie für Abschlüsse ab dem 16. September eingeführt. Damit erhalten Versicherte „automatisch und kostenfrei“ die verbesserten Konditionen beim garantierten Rentenfaktor. Dieser wird, je nach Vertragskonstellation, zwischen 6% und 15% höher sein, so die uniVersa.

Kunden, die ab sofort eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen, erhalten ein Umtauschrecht. Damit können Versicherte bis zum 31.03.2025 in den dann angebotenen neuen BU-Tarif mit dem höheren Rechnungszins wechseln. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig. (js)

Bild: © Kiattisak – stock.adobe.com

 

Verrentung bleibt Thema bei anstehender Altersvorsorgereform

Bereits seit Ende der Sommerpause wartet die Finanz- und Versicherungswirtschaft auf einen Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge. Einige Aspekte sind allerdings schon bekannt. Großes Thema bleibt die Verrentung.

Das Altersvorsorgedepot ist in aller Munde. Es soll neben der Riester-Reform das Kernstück der Reform der privaten Altersvorsorge werden. Zuletzt hatte auch Bundesfinanzminister Christian Lindner schon skizziert, wie dieses aussehen könnte. Die Reform soll noch 2025 beschlossen werden, deshalb wird auch täglich ein entsprechender Gesetzentwurf erwartet. Diskutiert wird zwischen den involvierten Ministerien beispielsweise noch, welche Anlageklassen final förderfähig werden.

Auch wenn die Reform nicht vor 2026 in Kraft treten wird, müssen sich Finanzanlagenvermittler und Versicherungsmakler schon frühzeitig damit auseinandersetzen. Die Kundenberatung wird sich voraussichtlich anpassen müssen, zum Beispiel im Hinblick auf geringere Garantien, weniger Sicherheit und höheren Renditechancen. Zudem basierte die staatliche Förderung im Bereich der Altersvorsorge in der Auszahlungsphase auf dem Grundsatz lebenslanger Leistungen, wie er von der Versicherungswirtschaft vertreten wurde. Nun könnte der Zwang der Verrentung aber kippen. Auch Fonds könnten dann in der Auszahlungsphase staatlich gefördert werden. Die Versicherer kritisieren jedoch, dass ein Auszahlungsmodell, das eine lebenslange Leistung nicht garantiert, keine gleichwertige Ergänzung zur gesetzlichen Rente sei.

Diskussion um „Fondsrente“ entbrannt

So war zuletzt auch ein Disput um eine BVI-Studie entstanden, in der von einer Fondsrente die Rede ist und Berechnungen vorweist, dass bei einer Fondsrente das Geld in rund 96 von 100 Fällen bis zum Lebensende reiche. Selbst wenn das Kapital vorzeitig aufgezehrt werde, decke die Fondsrente den größten Teil des Ruhestands ab. Der BVI hatte errechnet, dass nur in rund 1% der Fälle das Kapital für eine private Zusatzrente fünf oder mehr Jahre zu früh verzehrt sei.

Sowohl der Begriff Fondsrente stieß beim GDV, bei den Aktuaren und auch beim BVK auf Kritik, als auch die Simulation und Berechnung hinter der Analyse. Die Simulation basiere auf zu optimistischen oder falschen Annahmen zur Sterblichkeit sowie zu den Renditen, so die Argumentation der Versicherer. Der BVI zeigte sich der Kritik gegenüber allerdings gelassen, die Annahmen seien konservativ und basierten auf öffentlich geprüften und zugänglichen Annahmen. Den Begriff Fondsrente hatte der GDV zudem als Mogelpackung bezeichnet, da ein Fonds-Auszahlungsplan dahinter stecke und keine zugesagte lebenslange Rentenzahlung.

Mehr Wahlmöglichkeiten für den Altersvorsorgesparer

Grundsätzlich werden dem Sparer mit der geplanten Reform größere Wahlmöglichkeiten geboten. Schließlich bieten sich selbst neben den zwei geförderten Produkten Riester-Rente und Altersvorsorgedepot weitere Möglichkeiten. Eine gewisse Spannung vor der Veröffentlichung des Gesetzentwurf ist dem zuvor genannten Diskurs aber deutlich anzumerken. Vielleicht wird der Spannung nun aber tatsächlich bald ein Ende gesetzt. (bh)

 

Bild: © Yury Zap – stock.adobe.com

 

Welche Versicherer Marktanteile gewonnen oder verloren haben

Die Allianz bleibt weiterhin unangefochtener Marktführer im deutschen Erstversicherungsmarkt. In den restlichen Top 10 gibt es sowohl Gewinner als auch Verlierer. Mit der Fusion von Gothaer und Barmenia könnte es weiter Bewegung im Markt geben.

Das Kölner Institut für Versicherungsinformation und Wirtschaftsdienste (KIVI GmbH) hat seine aktuelle Auswertung zur Marktanteilsentwicklung im deutschen Erstversicherungsmarkt vorgelegt. In der Analyse werden Unternehmen mit einem Prämienumsatz von über 50 Mio. Euro jährlich untersucht. Insgesamt wurden die Zahlen von 265 Gesellschaften, darunter 149 Schaden- und Unfallversicherer, 80 Lebensversicherer und 36 Krankenversicherer, untersucht. Zusammen decken diese etwa 98% des deutschen Versicherungsmarktes ab, so KIVI. Der Beobachtungszeitraum ist das Jahr 2023.

Allianz bleibt mit deutlichem Abstand Marktführer

Wer hält also die größten Anteile im deutschen Versicherungsmarkt? Auf dem Spitzenplatz bleibt unangefochten die Allianz. Der Gesamtmarktanteil des Versicherungsriesen aus München beträgt 17,15%, ein Plus von 0,20 Prozentpunkten – die größte Zunahme im Markt. Zurückzuführen ist der Zuwachs insbesondere auf das Wachstum im Schaden- und Unfallgeschäft, wo der Marktanteil der Allianz um 0,39 Prozentpunkte stieg. Die Allianz Direkt allein verzeichnete ein Beitragsplus von 300 Mio. Euro.

Auf Rang 2 landet die R+V mit einem Anteil von 6,36, gefolgt von der Generali mit 6,17%. Auf dem 4. Platz liegt die ERGO (5,77%), vor der Debeka mit 5,35%.

Wer gewinnt und verliert Marktanteile?

Ihre Marktanteile ausbauen konnten neben der Allianz auch die HUK-Coburg und die AXA. Sie verzeichnen einen Zuwachs von 0,16 bzw. 0,08 Prozentpunkten.

Der größte Verlierer war die Versicherungskammer Bayern, die insgesamt 0,16 Prozentpunkte verlor. Auch die Debeka und R+V mussten einen Verlust hinnehmen, mit einem Minus von jeweils 0,15 Prozentpunkten.

Hier sei anzumerken, dass für die Analyse die Union Krankenversicherung und die Bayerische Beamtenkrankenkasse vollständig der Versicherungskammer Bayern zugerechnet wurden. „Die Versicherungskammer Bayern hält jedoch nur 70,11% der Anteile, während der Rest bei anderen öffentlich-rechtlichen Versicherern liegt, deren genaue Anteile nicht bekannt sind“, erklärt Reiner Will, Geschäftsführer der KIVI GmbH.

Das sind die Top 10 (Marktanteil in Klammern)
  • Allianz (17,15%)
  • R+V (6,36%)
  • Generali (6,17%)
  • ERGO (5,77%)
  • Debeka (5,35%)
  • AXA (4,91%)
  • Talanx (4,18%)
  • HUK Coburg (3,80%)
  • Versicherungskammer Bayern (3,60%)
  • Provinzial (2,70%)
Öffentlich-rechtliche Versicherer landen auf Platz 2

Betrachtet man alle öffentlich-rechtlichen Versicherer zusammen, belegt das Bündnis den 2. Platz mit einem Marktanteil von 9,70%. In der Grafik hat das Institut dieses Jahr auf die Darstellung der öffentlich-rechtlichen Versicherer verzichtet, um „aufzuzeigen, dass sich sowohl die Provinzial, als auch die Versicherungskammer Bayern, die zu diesem Konglomerat gehören, als Einzelunternehmen in die Top 10 einreihen“. Das teilt die KIVI GmbH auf Anfrage von AssCompact mit.

Allerdings mussten die öffentlich-rechtlichen Versicherer im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Verlust hinnehmen. Im Vorjahr betrug der Marktanteil noch 9,99%. Verantwortlich für den Rückgang ist insbesondere das Geschäft im Bereich Lebensversicherung. Hier verloren die öffentlich-rechtlichen Versicherer 1,06 Prozentpunkte und liegen nun bei einem Marktanteil von 7,97% (Vorjahr: 9,03%). „Die steigenden Zinsen wirken sich negativ auf das Einmalbeitragsgeschäft aus, das vor allem über die Sparkassen läuft, und beeinträchtigen das Wachstum der öffentlich-rechtlichen Versicherer“, kommentiert Will.

Barmenia-Gothaer wird nach Zusammenschluss in Top 10 rutschen

Der Zusammenschluss von Barmenia und Gothaer wird zudem weitere Bewegung in das Ranking bringen. Mit einem gemeinsamen Prämienvolumen von 7,62 Mrd. Euro – und damit einem Marktanteil von 3,21% – wird die Barmenia-Gothaer perspektivisch die Provinzial vom 10. Rang verdrängen. (js)

Bild: © tonstock – stock.adobe.com

 

„Makler müssen Impuls zur Hinterbliebenenvorsorge setzen“

Einer Studie von DELA und YouGov zufolge unterschätzen viele Menschen das Risiko des eigenen Todes und dessen Folgen für Familie und Partner. Edwin Brouwers, Hauptbevollmächtigter bei DELA, sieht darin eine Chance für Makler, sich über die Hinterbliebenenvorsorge als Vorsorgeexperte zu empfehlen.

Interview mit Edwin Brouwers, Hauptbevollmächtigter der DELA Lebensversicherungen in Deutschland
Herr Brouwers, laut DELA-Vorsorgestudie, die in Kooperation mit YouGov durchgeführt wird, verfügt nur etwas mehr als ein Zehntel der Deutschen über eine Risikolebens- oder Sterbegeldversicherung. Warum tun sich die Menschen hierzulande so schwer mit der Todesfallabsicherung?

Eine sehr plausible Erklärung finden wir im Risikoempfinden der Menschen. Unsere Vorsorgestudie zeigt deutlich, dass Menschen medial sehr präsenten Risiken wie Naturkatastrophen, Pandemien und politischem Extremismus deutlich mehr Bedeutung zumessen als persönlichen Risiken wie Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder dem Todesfallrisiko. Lediglich 21% halten es für wahrscheinlich, dass sie selbst vom vorzeitigen Ableben ihres Ehepartners oder Lebensgefährten betroffen sein könnten. Und nur 28% empfinden den eigenen vorzeitigen Tod als Risiko. Das ist gefährlich, denn das eigene plötzliche Ableben oder das des Partners kann die finanzielle Existenz der Liebsten bedrohen. Makler sollten dies bei ihren Kunden ansprechen und sie darüber aufklären.

Welche Erfahrungen aus den Niederlanden können beim Thema Tod und Sterben für die deutsche Versicherungsbranche relevant sein?

Als DELA möchten wir einen Beitrag dazu leisten, dass sich auch in Deutschland eine Kultur des bewussten und offenen Umgangs mit den Themen Tod und Sterben entwickelt. Zwar haben sich unserer Studie zufolge bereits drei Viertel aller Deutschen schon einmal Gedanken über den eigenen Tod gemacht, aber die wenigsten Menschen haben auch dafür vorgesorgt. In unserem Mutterland, den Niederlanden, gehört die Auseinandersetzung mit und die wichtige Vorsorge für den eigenen Tod zum Leben dazu. Beides zusammen steht für eine Kultur der gegenseitigen Verantwortung. Dieses Denken und Handeln tragen wir in unserer DNA und unser Leitmotiv „Einer trage des anderen Last“ drückt aus, was Menschen spüren, wenn sie mit uns sprechen. Deshalb vertrauen sie seit über 85 Jahren beim Schutz ihrer Liebsten auf die Finanzstärke der DELA – und immer mehr auch in Deutschland.

Welche Ansätze liefert die DELA-Studie, um die Vorsorgelücken bei Kunden zu schließen, und wie können Versicherungsmakler diese nutzen?

Das zentrale Motiv der Hinterbliebenenvorsorge ist, Familie und Partner in einer schwierigen Lebenssituation entscheidend zu entlasten. Unsere Studie zeigt, dass sich viele Menschen mehr Aufklärung und Information zu diesem Thema wünschen. Sie zeigt aber auch, dass der Anstoß zum Handeln von außen kommt, meist durch persönliche Erfahrungen und Ereignisse im Umfeld des Kunden. Makler müssen den notwendigen Impuls zur Hinterbliebenenvorsorge setzen, indem sie ihre Kunden auf Themen wie Vorsorgevollmachten und -verfügungen und die finanzielle Absicherung von Familie und Partner ansprechen. In diesen Gesprächen dürfte sehr schnell deutlich werden, dass viele Risiken in Verbindung mit dem eigenen Tod nicht richtig eingeschätzt werden und dadurch nicht oder nur unzureichend finanziell und organisatorisch vorgesorgt wird. Zusammen mit unseren Maklern wollen wir diese gefährlichen Lücken in der Hinterbliebenenvorsorge schließen.

Und wie unterstützt die DELA Versicherungsmakler, die das Thema Tod und Sterben offensiver in ihre Beratungsagenda aufnehmen möchten?

Als der Spezialist für die Hinterbliebenenvorsorge helfen wir Maklern dabei, dieses Thema mit ihren Kunden anzusprechen. In unseren Fach-Webinaren vermitteln wir in Kooperation mit verschiedenen Portalen wertvolles Wissen und direkt anwendbare Beratungsansätze. Weitere Themen für die Beratung liefert unsere neue Videoplattform DELA+. Im DELA-Vermittlerportal stehen eigens entwickelte Beraterleitfäden und Notfallpläne, auch für Unternehmer, bereit. Ebenso stellen wir dort juristisch geprüfte Vorsorgedokumente zur Verfügung, darunter Vorsorgevollmacht, Sorgerechts- und Patientenverfügung sowie Dokumente zur Nachlassregelung. Zudem unterstützen wir unsere Makler bei der Kundenkommunikation mit digitalen Marketingtools und ermöglichen durch unsere vollständig digitalen Antragsstrecken den direkten Abschluss und die schnellstmögliche Antragsbearbeitung.

Die Sterbegeldversicherung steht häufig bei Verbraucher­schützern als zu teuer in der Kritik. Warum ist es Ihrer Ansicht nach wichtig, Verbraucher dennoch zur Sterbegeldver­sicherung zu beraten?

Diese Kritik lässt vollkommen außer Acht, worum es bei der finanziellen Vorsorge für Bestattung und Trauerfeier geht. Das Geld muss zur Verfügung stehen, wenn es gebraucht wird. Da die wenigsten Menschen den Zeitpunkt ihres Todes kennen, können Sparbuch und Sparplan das kaum leisten. Hinzu kommt, dass die zweckgebundene Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen zählt und im Todesfall sofort bereitsteht. Nicht zweckgebundenes Kapital kann beispielsweise für Pflegekosten in Anspruch genommen werden.

Inwiefern reicht die Bedeutung einer Sterbegeldversicherung über die reine Absicherung des Todesfallrisikos hinaus?

In der Sterbegeldversicherung spiegelt sich der ureigene Wunsch vieler Menschen nach einem selbstbestimmten Leben über den Tod hinaus wider. Während entsprechende Vollmachten und Vorsorgeverfügungen dem eigenen Willen Rechnung tragen, sichert die Sterbegeldversicherung die individuellen Vorstellungen vom letzten Weg finanziell ab und entlastet gleichzeitig die Hinterbliebenen. Das ist gelebte Generationenverantwortung.

Auch die Bedeutung einer Risikolebensversicherung wird oft unterschätzt. Wie können Versicherungsmakler diese Perspektive in Beratungsge­sprächen vermitteln?

Wir legen besonderes Augenmerk darauf, unseren Maklern die ganze Bandbreite der DELA Risikolebensversicherung mit den Tarifen aktiv Leben und aktiv Leben plus+ zu vermitteln. Im Kern geht es bei der Risikolebensversicherung darum, die finanziellen Folgen, die durch den Tod eines lieben Menschen entstehen, abzusichern. Daraus lassen sich konkrete Beratungsfelder für unterschiedliche Zielgruppen ableiten. Die Bandbreite reicht vom jungen Paar, das eine eigene Familie gründet, über zwei Menschen, die zusammen ein Eigenheim erwerben, bis hin zu Geschäftspartnern eines Unternehmens, die sich gegenseitig absichern möchten. Für Makler ist es entscheidend, diese Anlässe im Leben ihrer Kunden zu antizipieren.

Welche weiteren Einsatzmöglichkeiten für Risikolebensversicherungen gibt es, die oft übersehen werden und worüber Versicherungsmakler ihre Kunden aufklären können?

Das Thema Erben gehört sicherlich dazu. Wir haben dazu von unseren Rechtsexperten abgesicherte Beratungsansätze für Makler, beispielsweise für unverheiratete Paare mit geringen Freibeträgen, die sich gegenseitig finanziell absichern und zugleich die Erbschaftsteuerbelastung reduzieren wollen. Hier ist die Risikolebensversicherung über Kreuz ein guter Rat. Auch das Problem, dass Erben häufig die notwendige Liquidität fehlt, um Pflichtteilsansprüche, Abfindungen von Miterben und steuerliche Forderungen aus dem Erbe zu bedienen, lässt sich über eine auf das Leben des Erblassers abgeschlossene Versicherung lösen. Auf diese Weise kann beispielsweise der Verkauf geerbter Immobilien oder Unternehmen vermieden werden.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 08/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Edwin Brouwers, DELA

 
Ein Interview mit
Edwin Brouwers

Menschen wollen mehr Flexibilität bei der privaten Altersvorsorge

Eine aktuelle Umfrage des DIVA und der Generali Deutschland AG zeigt: Das Verlangen nach Flexibilität bei der privaten Altersvorsorge steigt. Die Menschen wollen zunehmend ihre Altersvorsorge an ihre aktuelle Lebenssituation anpassen.

Die Kundenbedürfnisse verändern sich. Denn eine neue, repräsentative Umfrage des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) und der Generali Deutschland AG zeigt, dass Kunden bei der privaten Altersvorsorge immer weniger klassische Standardprodukte bevorzugen und stattdessen auf mehr Flexibilität Wert legen.

Die Befragung fand im Zusammenhang mit dem Deutschen Altersvorsorge-Index (DIVAX-AV) statt, für den das DIVA halbjährlich 2.000 Bürgerinnen und Bürger im Alter zwischen 18 und 65 Jahren zu ihren Einschätzungen und Erwartungen an die Rente befragt.

Wunsch nach mehr Anpassungsmöglichkeiten

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass den Menschen Flexibilität bei ihrer privaten Altersvorsorge wichtig ist. Zwar ist für über ein Drittel der Befragten (37,6%) die klassische Rentenversicherung mit garantierten Leistungen bis zum Lebensende nach wie vor die erste Wahl, selbst wenn diese mit Verzicht auf höhere Renditechancen verbunden ist. Umgekehrt will jedoch nahezu ein Viertel (22,9%) aller Befragten für diese höheren Renditechancen auf garantierte Leistungen verzichten. Fast die Hälfte aller Befragten legt Wert darauf, die Beiträge in sicherheits- und renditeorientierte Schwerpunkte aufteilen zu können (insgesamt 46,1%) sowie die Altersvorsorge mit einer Hinterbliebenenabsicherung im Todesfall zu kombinieren, auch in der Ansparphase (insgesamt 45,9%). Dreiviertel (74,1%) bewerten es zudem als „sehr wichtig“ oder „eher wichtig“, in demselben Produkt neben der reinen Altersvorsorge weitere Risiken absichern zu können, so das DIVA und die Generali in der gemeinsamen Pressemitteilung zur Umfrage. Von diesen Dreiviertel Befragten legen über 90% Wert darauf, ihre gewählten Risikoschwerpunkte während der Vertragslaufzeit ändern zu können – zum Beispiel das Gewicht von der Berufsunfähigkeit zur reinen Altersvorsorge oder zur Pflege zu verschieben.

Altersvorsorge: mehr als nur traditionelle Vorsorgeformen

Je nach der konkreten individuellen Lebenssituation seien die Anforderungen bezüglich finanzieller Absicherungsformen sehr unterschiedlich, erläutert Prof. Dr. Michael Heuser, Wissenschaftlicher Direktor des DIVA. Jenseits traditioneller Vorsorgeformen wie der privaten Rentenversicherung hätten etwa klassische Kapital- und fondsgebundene Lebensversicherungen oder aktienbasierte Sparformen und Sparpläne und nicht zuletzt Wohneigentum große Bedeutung für die Altersvorsorge.

Modernisieren der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge „dringend notwendig“

Neben den garantierten Leistungen stehen für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland Maßnahmen staatlicher Förderung ganz oben auf der Prioritätenliste, sagen Generali und DIVA. Denn sie würden die Attraktivität der Eigeninitiative zur Altersabsicherung erheblich erhöhen. Mehr als die Hälfte der Befragten (56,8%) gibt an, dass staatliche Anreize für sie höchste oder hohe Priorität bei den Leistungsmerkmalen für die private Altersversorgung haben. (mki)

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