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Assekuranz Leben allgemein

Altersvorsorge: Effektivkostenquote – Orientierungshilfe mit Grenzen

Die Effektivkostenquote gilt als zentrale Kennzahl, um die Kosten von Altersvorsorgeprodukten vergleichbar zu machen. Sie bietet Orientierung, basiert jedoch auf Annahmen und lässt individuelle Vertragsoptionen sowie die Auszahlungsphase unberücksichtigt.

Die Effektivkostenquote hat sich als eine zentrale Vergleichskennzahl etabliert, wenn es um die Bewertung fondsgebundener Rentenversicherungen geht. Versicherungsmakler ziehen die Kennzahl in Beratung und Produktauswahl zu Rate. Die BaFin nimmt sie im Rahmen ihrer Wohlverhaltensaufsicht und des „Value for Money“-Ansatzes“ als eine Basisgröße, mit der sie sicherstellen will, dass Altersvorsorgeprodukte einen hinreichenden Kundennutzen bieten und die Kosten in einem angemessenen Verhältnis dazu stehen.

Da die Berechnung der Effektivkostenquote aber vor allem auf Annahmen basiert und mögliche individuelle Vertragsausgestaltungen nicht einbezieht, gibt es auch immer wieder Zweifel an der tatsächlichen Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Kennzahl.

Zentrale Einflussgrößen: Beitragshöhe, Vertragslaufzeit, Renditeannahmen

Welche Einflussfaktoren auf die Effektivkostenquote wirken, hat Lars Heermann, Bereichsleiter der Assekurata Rating-Agentur GmbH, in einem Online-Beitrag zusammengetragen.

Ein entscheidender Einflussfaktor ist demnach die Beitragshöhe: Höhere Beiträge führen in der Regel zu einer geringeren Effektivkostenquote, da sich Fixkosten relativ gesehen auf eine größere Beitragsbasis verteilen. Kunden mit höheren Beiträgen profitieren daher oft von niedrigeren Effektivkosten.

Ein weiterer bedeutender Aspekt ist die Vertragslaufzeit. Je länger die Laufzeit eines Vertrags, desto geringer fällt die jährliche Kostenbelastung aus, da sich die anfänglichen Kosten auf einen längeren Zeitraum verteilen. Dies führt dazu, dass die Effektivkostenquote bei langfristigen Verträgen in der Regel günstiger ist.

Schließlich spielen auch die Renditeannahmen eine wichtige Rolle. Bei der Berechnung der Effektivkostenquote wird häufig eine konstante jährliche Rendite der Kapitalanlage, beispielsweise 4%, angenommen. Diese Annahme schafft einheitliche Vergleichswerte, berücksichtigt jedoch nicht mögliche Schwankungen der Kapitalmärkte.

Anhand von sogenannten Sensitivitätsanalysen berechnet Assekurata, wie stark die Effektivkostenquote auf diese Einflussfaktoren reagiert. Dabei zeigt sich, dass die Effektivkostenquote je nach Verschiebungen bei Laufzeit und Beitragshöhe signifikant variiert. Bei den Berechnungen mit verschiedenen Renditeannahmen – beispielsweise 6% oder 8% – verändern sich die Effektivkostenquote dagegen nicht so stark. Es sind aber eben von vornherein Annahmen, die die tatsächlichen Entwicklungen der Kapitalmärkte nicht abbilden.

So beeinflussen individuelle Vertragsoptionen die Kosten

Grundsätzlich könnte also ein Kostenvergleich verschiedener Tarifangebote dann sinnvoll sein, wenn einheitliche Parameter vorliegen. Doch auch dann hat die Kennzahl ihre Tücke, berichtet Assekurata. Denn wenn ein Kunde individuelle Vertragsoptionen ausübt, hat auch dies Auswirkungen auf die Effektivkosten. Die Assekurata-Berechnungen konnten besonders große Steigerungen von bis zu 30 Basispunkten für Dynamikanpassungen, Teilauszahlungen und Beitragsfreistellungen nachweisen. Zudem wirkt sich auch die Überschussbeteiligung der Anbieter auf die Höhe der Effektivkosten aus. Die Vergleichbarkeit ist insoweit nur dann gewährleistet, wenn Fondskosten und Überschüsse während der Laufzeit unverändert bleiben.

Herrmann kommt zu dem Schluss, dass die Effektivkostenquote zwar eine sinnvolle Orientierungshilfe sein kann, um die zu erwartende Kostenbelastung abzuschätzen – dies aber stets nur unter „Laborbedingungen“. Direkte Tarifvergleiche und auf dieser Basis getroffene Kaufentscheidungen sollten daher mit Bedacht getroffen werden, da die Effektivkostenquote ein Indikator, aber eben kein Preisschild ist.

Weitere Faktoren zur Entscheidung heranziehen

Da die Kosten aber die Diskussion in der Altersvorsorge bestimmen, bleiben sie ein wichtiger Faktor in der Beratung von Versicherungsmaklern. Als alleiniger Faktor in der Entscheidungsfindung sollten sie jedoch nicht betrachtet werden. Andere wichtige Aspekte wie Renditechancen, Flexibilität, Leistungsumfang oder die finanzielle Stabilität des Versicherers dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Denn Produkte mit niedrigeren Kosten sind nicht automatisch die besten Lösungen für den Kunden. Zudem zeichne sich eine gute Rentenversicherung, so Heermann, nicht zuletzt durch ihre eigentliche Zweckbestimmung, nämlich die Zahlung einer lebenslangen Rente im Alter, aus. Und auch hier erkennt Heermann einen Haken: „Auf diesem Auge ist die Effektivkostenquote im Übrigen ebenfalls blind, da die Kosten in der Auszahlungsphase bei der Berechnung vollständig unberücksichtigt bleiben.“ (bh)

 

Fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung: Neue Maklerfavoriten

Bei den Favoriten der Vermittler in der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung hat sich einiges getan. In den Top 10 ist nichts geblieben, wie es im Vorquartal war. Und: Laut der Studie „AssCompact TRENDS IV/2024“ gehört das Produkt zu den Aufsteigern.

Immer mehr Menschen entdecken die fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherung als Alternative z. B. zur klassischen Lebensversicherung. Sie bietet somit auch neues Potenzial für Vermittlerinnen und Vermittler.

Das meistvermittelte Produkt in der Altersvorsorge
 
Neue Maklerfavoriten in der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung

 

Und tatsächlich war die fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung zum vierten Quartal 2024 unter Maklerinnen und Maklern sowie Mehrfachagentinnen und -agenten das am meisten vermittelte Produkt in der Altersvorsorge. Das hat die aktuelle Studie „AssCompact TRENDS IV/2024“ herausgefunden. Mit 66% liegt das Produkt noch vor betrieblicher Altersvorsorge (56%) und Rürup-Vorsorge (42%).

Befragte erwarten positive Entwicklung

In der Produkt-Hitparade verbucht die fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherung in den TRENDS IV Platz 15 für sich. Im Vorquartal lag sie noch auf Platz 18 und hat damit drei Plätze gut gemacht. Und auch bei den wichtigsten Trenderwartungen, wo die Teilnehmenden gefragt wurden, wie diverse Produkte ihrer Meinung nach in den nächsten ein bis fünf Jahren laufen werden, kommt die fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung in der aktuellen Studie auf Platz 11. Im Vergleich zum Vorquartal ist sie damit zwei Plätze nach oben gestiegen.

Laut Produkt-Trend-Indikator zählt sie damit zu den Trend-Aufsteigern. Der Produkt-Trend-Indikator wird genutzt, um potenzielle Trends aus der heutigen Vertriebsstimmung abzuleiten. Dafür wurden die Produkte, die im dritten Quartal 2024 stark nachgefragt wurden, sowie die Bedeutung der Produkte in der Zukunft gegenübergestellt und abgeglichen.

Welche Produkte in der Produkt-Hitparade und im Produkt-Trend-Indikator die Top 3 belegen, lässt sich hier nachlesen.
Das sind die Maklerfavoriten „Fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung“

Doch welche Anbieter dürfen sich in diesem Quartal die „Favoriten der Vermittler“ nennen? Die Befragten haben entschieden: In den Top 10 der Maklerfavoriten für die fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherung sollte sich einiges tun. Und es gibt einen „neuen alten“ Favoriten auf der Spitzenposition. Und auf den Plätzen 5 bis 10 befindet sich u. a. der Top-Favorit aus dem Vorquartal.

Plätze 5 bis 10

Doch eins nach dem anderen: Universa (Platz 10) und Helvetia (Platz 8) waren im Vorquartal nicht in den Top 10 und sind nun mit dabei. Platz 9 geht an die Stuttgarter, Platz 7 an die Continentale (Leben). Den 6. Rang besetzt Canada Life, die in den TRENDS III/2024 noch auf Platz 1 war.

Top 5 der Maklerfavoriten

 

Neue Maklerfavoriten in der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung

 

Und auch in den Top 5 ist nichts geblieben, wie es war. Die Nürnberger (Leben) steigt von Platz 8 im Vorquartal auf nun Platz 5. Die Allianz rutscht einen Platz nach unten auf Rang 4. Unter den Top 3 tummeln sich nun VOLKSWOHL BUND auf Platz 3 (Vorquartal: Platz 5) und LV 1871 auf dem 2. Rang (Vorquartal: Platz 4). Sie beide sind damit neu in die Top 3 gekommen.

Der Spitzenreiter unter den Maklerfavoriten „Fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung“ ist zum vierten Quartal 2024 Alte Leipziger (Leben). Bereits in den ersten beiden Quartalen dieses Jahres wurde der Anbieter auf diese Spitzenposition gewählt, in den TRENDS III/2024 dann abgelöst von Canada Life. Nun ist die Alte Leipziger somit zum dritten Mal auf Platz 1 der Maklerfavoriten „Fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung“ im Jahr 2024.

Dynamischer Markt

Dr. Mario Kaiser, Leiter der AssCompact Studien bei der bbg Betriebsberatungs GmbH, meint: „Die Ergebnisse der AssCompact TRENDS IV/2024 zeigen, dass die fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Vermittlerinnen und Vermittler erkennen das Potenzial dieses Produkts sowohl für die heutige Nachfrage als auch für die zukünftige Entwicklung. Die Verschiebungen in den Top 10 der Maklerfavoriten unterstreichen zudem, wie dynamisch der Markt aktuell ist.“

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact TRENDS IV/2024“ wurde vom 02.10.2024 bis 18.10.2024 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 338 Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittler und -vermittlerinnen hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt. Die Studie kann hier kostenpflichtig erworben werden.

Informationen zu allen weiteren AssCompact Studien sind unter asscompact-studien.de zu finden.

Bild: © Centric – stock.adobe.com; Grafiken: Studie „AssCompact TRENDS IV/2024“

 

Weitere Versicherer erhöhen Überschussbeteiligung

Die Versicherer sind eifrig dabei, ihre Überschussbeteiligungen und Verzinsungen für das nächste Jahr festzuschreiben. Jetzt haben sich auch die DEVK, SIGNAL IDUNA und die Viridium Gruppe zu Wort gemeldet.

Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und die Versicherungsbranche tüftelt an ihren Überschussbeteiligungen und ihrer Gesamtverzinsung. Einige Versicherer hatten bereits verkündet, wie sie es damit im kommenden Jahr halten, mehr und mehr schließen sich an – so nun auch die DEVK, SIGNAL IDUNA und Proxalto und Entis von der Viridium Gruppe.

DEVK hält Verzinsung stabil

Die im Vorjahr deutlich angehobene Überschussbeteiligung für Kapital- und Rentenversicherungen bleibt bei der DEVK auch im Jahr 2025 stabil. Die Versicherten der DEVK Allgemeine Leben erhalten eine Gesamtverzinsung von bis zu 3,3% inklusive endfälliger Komponenten. Die laufende Verzinsung liegt hier unverändert bei 2,4% inklusive Rechnungszins.

Für den DEVK-Lebensversicherungsverein beträgt die laufende Verzinsung inklusive Rechnungszins weiterhin 3,0%. Die Gesamtverzinsung steigt je nach Vertrag auf bis zu 4,1%, wobei auch Schlussgewinne und eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven berücksichtigt sind.

SIGNAL IDUNA hebt Gesamtverzinsung auf 3,25% an

Die SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG meldet ihrerseits, dass sie dank einer erfolgreichen Kapitalanlagepolitik ihre Gesamtverzinsung moderat erhöhen könne. Für Zuteilungen im Jahr 2025 wird die laufende Verzinsung von 2,6% auf 2,75% (Rechnungszins zzgl. Zinsüberschuss) angehoben. Der Schlussüberschuss und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven betragen 0,5%. Somit beträgt die Gesamtverzinsung 3,25% (im Vorjahr: 3,1%).

Viridium: Proxalto und Entis erhöhen Überschussbeteiligungen

Die Viridium Gruppe erhöht zum 01.01.2025 erneut die Überschussbeteiligungen für die traditionellen Lebensversicherungen Proxalto Lebensversicherung und Entis Lebensversicherung. Für die hauptsächlich fondsgebundenen Lebensversicherungen Heidelberger Lebensversicherung und Skandia Lebensversicherung gibt es keine Änderungen der laufenden Verzinsung.

Die Proxalto erhöht ab 2025 die laufende Mindestverzinsung auf 2,6% und damit über den aktuellen Marktdurchschnitt, so die Unternehmensmitteilung. Dies ist ein weiterer Anstieg um 0,25 Prozentpunkte, nach der Erhöhung von 1,1 Prozentpunkten im vergangenen Jahr.

Die Entis Lebensversicherung erhöht den Wert ab 2025 um 0,1 Prozentpunkte von 3,25% auf 3,35%. (mki)

Bild: © Andrii Yalanskyi – stock.adobe.com

 

NÜRNBERGER hebt Überschussbeteiligung an

Die NÜRNBERGER Lebensversicherung hat ihre Überschussbeteiligung für das Jahr 2025 deklariert und ist damit eines der ersten Unternehmen, die sich dazu äußern. Gute Nachrichten für Kunden: Der Versicherer hebt die Gesamtverzinsung auf rund 3,37% an.

Die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG erhöht für das Jahr 2025 die laufende Verzinsung für Lebens- und Rentenversicherungen um 0,2% auf 2,95%. Die Gesamtverzinsung der aktuellen Tarifgenerationen liegt nun bei 3,37% im Vergleich zu 3,15% für das laufende Jahr. In den Tarifen des Einkommensschutzes bleiben die Überschüsse auf hohem Niveau, so der Versicherer.

Bereits im Vorjahr hatte der Versicherer die Überschussbeteiligung angehoben. Die erneute Anhebung setze ein Zeichen der Verlässlichkeit und Stabilität, so Katja Briones-Schulz, NÜRNBERGER Konzernvorständin für die Lebensversicherung. Dazu komme, dass der Versicherer sich in seinem Kerngeschäft – dem Einkommensschutz und der privaten Altersvorsorge – besser entwickle als der Markt.

Bild: © Nürnberger Versicherung

 

Verbraucherfehler bei der Altersvorsorge aus Maklersicht

Keine Lust, keine Zeit, das falsche Produkt: Welche Fehler Verbraucher aus Sicht von Versicherungsmaklern bei der privaten Altersvorsorge machen, das hat eine AssCompact Studie im Auftrag von Canada Life ermittelt. Die schwerwiegendste Fehlentscheidung aus Maklerperspektive ist die, gar keine Absicherung vorzunehmen.

Altersvorsorge ist ein komplexes Thema. Für Laien ist es oft schwierig, die vielfältigen Produkte zu verstehen und je nach individueller Lebenssituation und Risikobereitschaft das passende auszuwählen. Makler können helfen, Licht ins Dunkel zu bringen. Was Verbraucher aus Maklersicht in der privaten Altersvorsorge falsch machen, das hat nun eine AssCompact Studie im Auftrag des Lebensversicherers Canada Life ermittelt.

Welche Fehler befinden Makler für am schwerwiegendsten?

Welche Fehlentscheidungen halten die Makler für am gravierendsten? Für die Mehrheit ist es das Nichts-Tun. 59,1% halten es für den schlimmsten Fehler, wenn aus mangelndem Risikobewusstsein gar keine Versicherung abgeschlossen wird.

 

Altersvorsorge: Diese Fehler machen Verbraucher aus Maklersicht

 

Auch eine Kündigung des Vertrags, ohne dass die Konsequenzen verstanden werden, sieht mehr als die Hälfte der befragten Makler (57,7%) als kritisch an, genau wie den Abschluss eines Tarifs, der nicht zur individuellen Lebenssituation passt (54,8%). Auch wenn Verbraucher zu viel Wert auf Garantien anstatt auf Renditeoptionen legen oder den Abschlusskosten zu viel Beachtung schenken, empfinden die Befragten das als Fehler.

Information und Transparenz nötig, um Fehlentscheidungen zu vermeiden

Sind Makler dafür gerüstet, Verbraucher vor diesen potenziellen Fehlern zu bewahren? Ja, antworten mehr als drei Viertel (75,1%) der Befragten. 4,1% glauben dies nicht oder eher nicht. Fast jeder Fünfte ist unentschlossen.

Nach der Art und Weise gefragt, wie Makler Kunden am besten vor Fehlentscheidungen bewahren können, sind laut den Maklern vor allem zwei Schritte nötig: 37,1% glauben, umfassende Information und Aufklärung zur Absicherungssituation sind von großer Bedeutung, ein transparentes Aufzeigen des Bedarfs und der Rentenlücke halten mit 36,2% fast genauso viele Makler für nötig. Auch Transparenz beim Aufzeigen der Chancen und Risiken sowie der Leistungen und Kosten halten 13% bzw. 7,2% der Befragten für dringend nötig.

Fehlendes Risikobewusstsein verantwortlich für fehlende Absicherung

Warum schieben Verbraucher die Absicherung auf die lange Bank? Die Mehrheit der befragten Makler (64,3%) haben die Perspektive, dass viele Verbraucher sich aufgrund ihres Alters dem Risiko gar nicht bewusst sind oder sich ungern mit dem Thema beschäftigen (62,9%). Mehr als die Hälfte der Makler (57,1%) glaubt, dass Verbraucher sich nicht genug dafür interessieren oder dass sie glauben, zu wenig davon zu verstehen (29,3%).

Dr. Igor Radović, Vorstandsmitglied bei Canada Life, betont dass Makler völlig zurecht darauf hinweisen, dass sie kompetente Ansprechpartner sind, wenn es um die Absicherung des Ruhestands geht. „Eine gute Beratung hilft nicht nur, die Zukunft zu planen. Sie entlastet Kunden im Hier und Jetzt, da sie ein verdrängtes Thema mit Profi-Unterstützung endlich angehen können,“ so Radović. (js)

Bild: © Jo Panuwat D – stock.adobe.com

 

Die besten Rententarife laut Franke und Bornberg

Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat in ihrem Altersvorsorgerating 2024 alle drei Schichten der kapitalgedeckten Altersversorgung untersucht und die besten Rententarife ausgearbeitet. Privatrenten der dritten Schicht stellen den größten Teil der insgesamt 872 untersuchten Tarife. Erstmals werden auch Produkte mit Einmalbeitrag bewertet.

Franke und Bornberg nimmt sich die private Altersvorsorge zur Brust. Diese ist für viele Menschen alternativlos, schreibt die Ratingagentur in ihrer Mitteilung zum Altersvorsorgerating 2024, welches am Dienstag veröffentlicht wurde. Trotzdem aber kämpft die private Rentenversicherung mit schrumpfendem Neugeschäft. 2023 kamen demnach 4,4% weniger Verträge in die Bücher als im Jahr zuvor. Für das laufende Geschäftsjahr ist keine Trendwende in Sicht. Es mangele bis zum Anstieg des Höchstrechnungszinses von 0,25% auf 1% im Januar 2025 an Impulsen, so Franke und Bornberg.

Kommt die Klassik zurück?

Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer des Ratinghauses, erläutert, dass ein höherer Rechnungszins Produkte zur Altersversorgung auf den ersten Blick attraktiver machen würde. Er glaube aber trotzdem nicht an eine Renaissance der alten Klassiktarife: „Garantien sind teuer. Sie müssen für die gesamte Laufzeit finanzierbar sein und schränken den Spielraum in der Kapitalanlage ein. Diese schmerzliche Erfahrung haben viele Versicherer gemacht. Für Kunden gehen Garantien zulasten ihrer Rendite. Deshalb werden Hybridtarife und fondsgebundene Versicherungen der Klassik auch in Zukunft den Rang ablaufen.“

Neues Rating für Rentenversicherungen mit Einmalbeitrag

Mit im Paket des Altersvorsorgeratings ist diesmal eine Auswertung von Rentenversicherungen mit Einmalbeitrag. Laut Franke solle man hier bei der Qualität und der Stabilität besser zweimal hinsehen, da es um viel Geld gehe, das auf einmal angelegt wird. Spätere Korrekturen seien meist mit Verlust verbunden. Das neue Rating unterstützt die faktenbasierte Auswahl von Rentenversicherungen mit Einmalzahlung. Die Basis liefert das Rating für Produkte mit laufendem Beitrag. Der Schwerpunkt liegt aber auf Kriterien, die für Einmalbeitragskunden von besonderem Interesse sind.

Das ist neu im Altersvorsorgerating

Da das Leben nicht immer nach Plan verläuft, verleiht Franke und Bornberg Flexibilität im Rentenbezug nun mehr Gewicht. Extrapunkte gibt es für Tarife mit Innovationsklausel. Diese ebnet Versicherten den Zugang zu allen Rentenbezugsarten, die ihr Versicherer vor Rentenbeginn bietet. Für Hybrid-Produkte gewichtet das Rating die finanzielle Sicherheit stärker als zuvor. Dafür zieht Franke und Bornberg die Ergebnisse des map-Reports heran.

Weniger Punkte gibt es für die Kriterien Beitragszahlung, Serviceleistungen und Verwaltungsgebühren. Damit bleiben Relevanz und Gewichtung einzelner Aspekte in einem ausgewogenen Verhältnis.

Das Altersvorsorgerating im Detail

Das Altersvorsorgerating 2024 untersucht alle drei Schichten der Altersversorgung. In Summe sind das 872 Tarife von 55 Anbietern. Abhängig von Garantien und Kapitalanlage unterscheidet es Klassik, neue Klassik, Index, beitragsorientierte Hybride, garantieorientierte Hybride und Fonds. Für das Rating verwendet Franke und Bornberg insgesamt 63 Kriterien. Die meisten Kriterien umfasst der Kriterienkatalog für beitragsorientierte Hybride (50), die wenigsten Tarife der neuen Klassik mit 33 Kriterien.

Bei geförderten Produkten schrumpft das Angebot, Tarife der dritten Schicht (Privatrente) boomen derweil. Hier haben Vermittler und Verbraucher aktuell die Wahl aus 268 Tarifen. Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit erläutert, dass in der dritten Schicht die Musik spiele und Produktentwickler ihre Stärken voll ausspielen könnten. Andererseits erfordere die größere Gestaltungsfreiheit eine besonders akribische Analyse von Stärken und Schwächen im Bedingungswerk, so Wedekind.

 

Die besten Rententarife laut Franke und Bornberg

 

Die mit Abstand größte Gruppe bilden fondsgebundene Rentenversicherungen (111 Tarife oder 41% aller Privatrenten mit laufendem Beitrag), gefolgt von garantieorientierten Hybriden (60 Tarife). Die relativ gesehen meisten Bestnoten „FFF+“ bei Produkten mit laufendem Beitrag erhielten mit 46 die fondsgebundenen Rentenversicherungen (41,44%) gefolgt von Indexpolicen mit vier Tarifen mit FFF+ (23,53%). Auf Platz 3 folgen dann gleich die garantieorientierten Hybride mit 12 Tarifen bzw. 20% der analysierten garantieorientierten Hybridprodukte. 73,33% der analysierten garantieorientierten Hybridtarife erhielten außerdem die zweitbeste Note „FFF“ und auch bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen fuhr mit 37,84% ein beachtlicher Teil der analysierten Produkte ein „FFF“ ein.

 

Die besten Rententarife laut Franke und Bornberg

 

Die Kategorien „Garantieorientierte Hybride“ und „Fonds“ konnten dementsprechend mit vielen qualitativ hochwertigen Tarifen punkten. Beim Konzept Klassik jedoch befindet sich bei denen mit laufenden Beiträgen kein einziges Produkt in der höchsten Ratingklasse. Oft kommen sie nicht über ein „Ausreichend“ hinaus.

Fazit und Ausblick

Franke und Bornberg resümiert, dass es nicht an der Qualität liege, wenn private Rententarife derzeit unter mangelnder Nachfrage leiden. Vor allem Fondstarife und hybride Produkte überzeugen mit klugen Konzepten und kundenfreundlichen Bedingungen. Die meisten Gesellschaften setzen auf Nachhaltigkeit und bieten eine breite Auswahl an nachhaltigen Fonds. Viele stufen ihr Sicherungsvermögen zudem nach Art. 8 SFDR (Transparenzverordnung) ein. Ein höherer Rechnungszins werde die Nachfrage moderat beflügeln, findet Franke und Bornberg. Für einen Turboanstieg reiche der Anstieg um 0,75 Prozentpunkte allerdings nicht. Zudem würden Garantien den Spielraum in der Kapitalanlage einschränken.

Bei Riester-Verträgen helfe der neue Rechnungszins, die geförderte Mindestbeitragsgarantie zu erfüllen. Manche Versicherer würden Franke und Bornberg zufolge Riester jetzt wieder einführen oder die Einführung prüfen. Auch könnten die geplanten Neuerungen für die geförderte Altersvorsorge auch Produkten der ersten und zweiten Schicht zu mehr Bedeutung verhelfen. Durch das bevorstehende Ampel-Aus jedoch sind die weiteren Aussichten hierauf unsicher. (mki)

Die genauere Aufschlüsselung des Altersvorsorgeratings gibt es hier und hier.

Bild: © pek – stock.adobe.com

 

Value for Money in der Altersvorsorge: Führt es zu mehr Transparenz und Kundennutzen?

Die neue Kleinanlegerstrategie zielt auf mehr Transparenz und ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bei Altersvorsorgeprodukten ab. Die Anforderungen führen zu höherem Aufwand bei Versicherern und Vermittlern. Ob dies tatsächlich zu mehr Kundennutzen führt, ist fraglich, meint das IVFP.

Ein Artikel von Michael Staffe, Aktuar (DAV) Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Der europäische Gesetzgeber unternimmt erneut Anstrengungen, den Verbraucherschutz im Bereich der Altersvorsorge zu verbessern. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Erhöhung der Vergleichbarkeit und Messbarkeit des Kundennutzens verschiedener Produkte, um Transparenz insbesondere bei Kosten und Preisleistung zu schaffen. Trotz vieler Bemühungen konnten die in den vergangenen Jahren neu eingeführten Produkt­informationsblätter bei geförderten Produkten und Basisinformationsblätter in der dritten Schicht die gewünschte Transparenz bisher nicht (vollständig) herstellen.

Regulatorische Vorgaben

Am 24. Mai 2023 hat die Europäische Kommission ihren Gesetzentwurf für eine Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) präsentiert. Diese Strategie zielt darauf ab, mehr Menschen für den Kapitalmarkt zu gewinnen und dadurch ihre Vorsorge für die Zukunft zu verbessern. Die Strategie umfasst weitreichende Anpassungen an den bestehenden regulatorischen Anforderungen, wobei das „Value for Money“-Konzept eine zentrale Rolle spielt. Dieses Konzept führt einen neuen Preisfindungsprozess ein. Ziel ist, Produkte mit einem ungünstigen Preis-Leistungs-Verhältnis von vornherein zu verhindern. Neue oder überarbeitete Produkte müssen vor ihrer Markteinführung einer umfassenden Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden und werden im Vergleich zu einer breiten Benchmark hinsichtlich Kosten und Performance bewertet.

Die Kleinanlegerstrategie, an der bereits seit 2020 gearbeitet wird, ist der Ausgangspunkt für die Äußerungen der europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden. 2022 griff die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA das Thema „Value for Money“ auf und definierte eine Reihe von Kennzahlen zur Überprüfung des Kundennutzens. Kurz darauf äußerte sich auch die BaFin in ihrem Merkblatt 01/2023 zu diesem Thema. Hier wird aufgezeigt, wie Unternehmen einen angemessenen Kundennutzen ihrer Produkte ermitteln können. Im Rahmen des Produktfreigabeverfahrens ist das Produkt zu definieren, der Zielmarkt zu bestimmen und ein angemessener Kundennutzen festzustellen.

Herausforderungen für Produktanbieter

Aber was bedeutet das für die unterschiedlichen Akteure im Lebensversicherungsmarkt? Versicherungsunternehmen stehen vor der Herausforderung nachzuweisen, dass ihre Produkte dem Kunden einen Nutzen bringen. Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Produkte soll anhand von Kosten- und Performance-Kennzahlen beurteilt werden. Die sogenannte Reduction in Yield (RIY) hat sich als Kostenkennziffer etabliert, die alle Kosten eines Produkts in eine jährliche Renditeminderung umrechnet und somit eine relativ gute Vergleichbarkeit der Kosten unterschiedlicher Produkte gewährleistet. Ein hoher RIY-Wert im Marktvergleich kann dazu führen, dass die Aufsicht den Kundennutzen infrage stellt und das Produkt genauer untersucht.

Jedoch stellen niedrige Kosten noch keine hinreichende Bedingung für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis dar. Entscheidend für die Performance ist das Renditepotenzial der Produkte. Hierfür haben sich stochastische Simulationen als Bewertungsmethode bewährt, die viele mögliche zukünftige Entwicklungspfade für unterschiedliche Kapitalmarktszenarien analysieren. Darauf aufbauend müssen die Versicherungsunternehmen für ihre Produkte unter Berücksichtigung der entsprechenden Zielmärkte Renditeziele definieren und prüfen, ob diese mit „hinreichender Wahrscheinlichkeit“ erreicht werden. Die regelmäßige Überprüfung und Bestätigung des Kundennutzens bedeutet einen erheblichen Mehraufwand bei der Produktentwicklung und Verwaltung.

Steigender Aufwand im Vertrieb

Auch für den Vertrieb wird der Aufwand für die Produktauswahl und Beratung vermutlich steigen. Neue Werkzeuge wie Performancekennzahlen sollen dabei helfen, den Kundennutzen besser nachvollziehen und beurteilen zu können. Gleichzeitig müssen Makler überprüfen, ob der Kunde zum entsprechenden Zielmarkt des Produkts passt. Dabei wird zu beachten sein, wie breit der Zielmarkt von den Produktgebern gesteckt wird. Je breiter der Zielmarkt, desto höher wird der Beratungsaufwand beim Kunden sein. Auch die regelmäßige Überprüfung, ob der Zielmarkt des Produkts noch zum Kunden passt, wird Aufgabe des Maklers sein.

Da eine alleinige Beurteilung eines angemessenen Kundennutzens rein auf Basis von quantitativen Kennzahlen nicht möglich ist, sind vom Versicherer Produkteigenschaften zu bestimmen, die für die Prüfung eines angemessenen Kundennutzens im Hinblick auf die Bedürfnisse des Zielmarkts notwendig sind. Darunter fallen bspw. die Kalkulation der Tarife, die Kapitalanlage und deren Kostenstruktur sowie weitere Eigenschaften wie beispielsweise Nachhaltigkeitsziele. Aber auch ein vorgesehener Rentenbezug gehört dazu. Ein durchaus spannender Aspekt vor dem Hintergrund der angekündigten Einführungen eines Altersvorsorgedepots, das anstatt einer lebenslangen Absicherung einen Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr vorsieht.

Nutzen für Vermittler und Endverbraucher?

Viele der von der BaFin im Merkblatt aufgeführten Punkte sind nicht neu; bereits heute müssen beispielsweise Effektivkosten und Chance-Risiko-Kennzahlen auf Basis stochastischer Simulationen dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Neu ist jedoch, dass Versicherer den Kundennutzen explizit nachweisen müssen, insbesondere die für die Zielmärkte definierten Renditeziele mit Hilfe von Simulationsmodellen. Da sowohl die Modellwahl als auch die Modellparameter über die Erreichung des Renditeziels entscheiden, bedarf es für deren Beurteilung eines hohen fachlichen Know-hows. Die entsprechenden Kennzahlen können somit für Experten einen Nutzen darstellen. Für die Kunden und viele Makler sind diese Kenngrößen vermutlich kaum bis gar nicht interpretierbar. Die Einteilung der Produkte in Zielmärkte und die Bestimmung der Produkteigenschaften können zukünftig sowohl für Vermittler als auch für Endverbraucher ein nützliches Instrument sein, das richtige Produkt zu finden.

Fazit: Reduzierung der Kosten fraglich

Mit dem Value-for-Money-Ansatz unternimmt die Aufsicht einen weiteren Versuch, für mehr Transparenz auf dem Vorsorgemarkt zu sorgen. Die Produkte sollen dadurch einfacher und kostengünstiger werden. Kritisch zu beäugen ist der Punkt, dass der inzwischen bereits (sehr) hohe Dokumentationsaufwand, der durch die in den vergangenen Jahren eingeführten Regulierungen entstanden ist, noch weiter zunehmen wird. Vor diesem Hintergrund bleibt es fraglich, ob ein erhöhter Aufwand für Versicherungsunternehmen durch zusätzliche Regulierung zu einer Reduzierung der Kosten führen kann.

Die Aufsicht macht jedoch Ernst. Die ersten Anbieter wurden inzwischen genauer unter die Lupe genommen. Das Ergebnis scheint der BaFin gar nicht zu gefallen. Die Hauptkritikpunkte einiger Produkte sind hohe Kostenbelastungen und zu hohe Stornoquoten. Zugleich macht sie deutlich, gegen diese Missstände vorzugehen. Nach Angaben der BaFin wurden bereits Produkte vom Markt genommen, die keinen angemessenen Kundennutzen bieten.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 10/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Creative Clicks – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Michael Staffe

Lebensversicherungskunden häufig unzufrieden mit Kundenservice

Lebensversicherer haben Schwierigkeiten, Kundenerwartungen zu erfüllen. Vor allem jüngere Versicherungsnehmer sind häufiger mit dem Kundenservice frustriert. Das zeigen die Ergebnisse eines weltweiten Reports des Capgemini Research Institute. Was tun die besten Versicherer, um sich von der Masse abzuheben?

Jeder zweite Lebensversicherungskunde ist unzufrieden mit dem Kundenservice. Das zeigt der aktuelle World Life Insurance Report 2025 des Capgemini Research Institute, in dem die Ansichten von 6.186 Lebensversicherungskunden aus 18 Ländern sowie Interviews mit 213 Führungskräften von Lebensversicherern in 16 Ländern eingeflossen sind. Demnach hat die Lebensversicherungsbranche weltweit Probleme, gestiegene Kundenerwartungen zu erfüllen. Angesichts der hohen Inflation, wirtschaftlichen Unsicherheit und des schwindenden Interesses befinden sich die Lebensversicherer ohnehin an einem kritischen Punkt, heißt es in der Studie. Zudem war die Branche von 2007 bis 2023 mit einem „Rückgang der Marktdurchdringung in den reifen Märkten um 33% konfrontiert.“

Eine große Herausforderung für die Unternehmen stellen veraltete Systeme und Prozesse dar. Das hat Einfluss auf die Kundenzufriedenheit. „Viele Versicherer ringen mit veralteten Technologien oder Modernisierungsvorhaben, die ihre angestrebten Ziele verfehlen. Die Kunst bei der kundenzentrierten Transformation ist es, den Spagat zwischen Kunden- und Kostenorientierung zu meistern“, kommentiert Klaus Thummert, Senior Director im Bereich Insurance bei Capgemini Invent in Deutschland.

Unzufriedenheit beginnt oft schon vor dem Abschluss

Die Unzufriedenheit der Versicherungsnehmer zieht sich häufig durch den gesamten Kundenprozess. Besonders oft betroffen sind die Bereiche Produktangebot, Vertragsabschluss, Service und Leistungsfälle/Abwicklungen.

Bei über einem Drittel (35%) der Privatkunden fangen die Probleme bereits vor Vertragsabschluss an: Sie haben mit komplexen Bedingungen zu kämpfen. Über ein Viertel (27%) hadert mit dem langwierigen Antragsverfahren. Nach dem Abschluss sind Kunden vor allem mit den langen Wartezeiten frustriert oder sie vermissen den Zugang zu Self-Service-Optionen für Vertragsänderungen. Bei der Leistungsabwicklung bereitet vor allem die mangelnde Digitalisierung ein Problem: 35% finden das Meldeverfahren zu kompliziert, 27% vermissen Empathie bei der Leistungsabwicklung.

Jüngere häufiger frustriert mit Kundenservice als Ältere

Jüngere Kunden zwischen 18 und 40 Jahren sind während ihres gesamten Versicherungsverlaufs häufiger frustriert als ältere Kunden zwischen 41 und 60 Jahren. Vor allem langsame und komplexe Abschlussprozesse sowie das Fehlen geeigneter Self-Services und Kommunikationsmöglichkeiten sind jüngeren Kunden häufiger ein Dorn im Auge als älteren.

„Trotz des Bestrebens, die Kundenbetreuung, den Service und die Leistungsregulierung neu zu gestalten, haben es nur 9% der Versicherer geschafft, relevante Services aus dem Ökosystem wie etwa Ärzte in ihre Prozesse zu integrieren“, so Thummert.

Das macht die „Elite“ der Lebensversicherer anders beim Kundenservice

Oft erkennen die Unternehmen zwar die dringende Notwendigkeit, ihre Abläufe zu modernisieren, haben aber ihre Transformationsziele bisher nicht erreichen können.

In der Studie kristallisiert sich jedoch ein kleiner Kreis (5%) von Lebensversicherern weltweit heraus, die ein „herausragendes“ Kundenerlebnis bieten. Was ist es, was diese Unternehmen von ihren Konkurrenten abhebt? Sie nutzen vor allem die neuesten Technologien, so die Studie. 78% der besten Versicherer haben das Underwriting automatisiert – unter den übrigen Versicherern sind es nur 15%. Ebenfalls 78% der Elite bieten Self-Service-Portale an, im Vergleich zu 13% der restlichen. Mehr als die Hälfte der besten Versicherer setzt zudem auf KI-Unterstützung für Sprache und Stimmungsanalyse, von den übrigen Versicherern sind es nur 3%.

Viele Unternehmen erkennen das Potenzial generativer KI für die Lebensversicherungsbranche, doch rund ein Drittel (34%) der befragten Führungskräfte sieht in diesem Bereich den Fachkräftemangel als ein kritisches Hindernis für den Fortschritt. (js)

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uniVersa reagiert auf steigenden Höchstrechnungszins

Zum Jahreswechsel wird der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung auf 1,0% angehoben. Die uniVersa gibt für Produkte in der Privatvorsorge eine Umstellungsgarantie bzw. ein Umtauschrecht für Abschlüsse ab dem 16. September.

Der gesetzlich festgelegte Höchstrechnungszins steigt zum 01.01.2025 von den aktuellen 0,25% auf 1,0%. Darauf hat nun auch die uniVersa reagiert. Für die private Altersvorsorge mit Fondsprodukten ohne Garantien hat die uniVersa eine Umstellungsgarantie für Abschlüsse ab dem 16. September eingeführt. Damit erhalten Versicherte „automatisch und kostenfrei“ die verbesserten Konditionen beim garantierten Rentenfaktor. Dieser wird, je nach Vertragskonstellation, zwischen 6% und 15% höher sein, so die uniVersa.

Kunden, die ab sofort eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen, erhalten ein Umtauschrecht. Damit können Versicherte bis zum 31.03.2025 in den dann angebotenen neuen BU-Tarif mit dem höheren Rechnungszins wechseln. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig. (js)

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Verrentung bleibt Thema bei anstehender Altersvorsorgereform

Bereits seit Ende der Sommerpause wartet die Finanz- und Versicherungswirtschaft auf einen Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge. Einige Aspekte sind allerdings schon bekannt. Großes Thema bleibt die Verrentung.

Das Altersvorsorgedepot ist in aller Munde. Es soll neben der Riester-Reform das Kernstück der Reform der privaten Altersvorsorge werden. Zuletzt hatte auch Bundesfinanzminister Christian Lindner schon skizziert, wie dieses aussehen könnte. Die Reform soll noch 2025 beschlossen werden, deshalb wird auch täglich ein entsprechender Gesetzentwurf erwartet. Diskutiert wird zwischen den involvierten Ministerien beispielsweise noch, welche Anlageklassen final förderfähig werden.

Auch wenn die Reform nicht vor 2026 in Kraft treten wird, müssen sich Finanzanlagenvermittler und Versicherungsmakler schon frühzeitig damit auseinandersetzen. Die Kundenberatung wird sich voraussichtlich anpassen müssen, zum Beispiel im Hinblick auf geringere Garantien, weniger Sicherheit und höheren Renditechancen. Zudem basierte die staatliche Förderung im Bereich der Altersvorsorge in der Auszahlungsphase auf dem Grundsatz lebenslanger Leistungen, wie er von der Versicherungswirtschaft vertreten wurde. Nun könnte der Zwang der Verrentung aber kippen. Auch Fonds könnten dann in der Auszahlungsphase staatlich gefördert werden. Die Versicherer kritisieren jedoch, dass ein Auszahlungsmodell, das eine lebenslange Leistung nicht garantiert, keine gleichwertige Ergänzung zur gesetzlichen Rente sei.

Diskussion um „Fondsrente“ entbrannt

So war zuletzt auch ein Disput um eine BVI-Studie entstanden, in der von einer Fondsrente die Rede ist und Berechnungen vorweist, dass bei einer Fondsrente das Geld in rund 96 von 100 Fällen bis zum Lebensende reiche. Selbst wenn das Kapital vorzeitig aufgezehrt werde, decke die Fondsrente den größten Teil des Ruhestands ab. Der BVI hatte errechnet, dass nur in rund 1% der Fälle das Kapital für eine private Zusatzrente fünf oder mehr Jahre zu früh verzehrt sei.

Sowohl der Begriff Fondsrente stieß beim GDV, bei den Aktuaren und auch beim BVK auf Kritik, als auch die Simulation und Berechnung hinter der Analyse. Die Simulation basiere auf zu optimistischen oder falschen Annahmen zur Sterblichkeit sowie zu den Renditen, so die Argumentation der Versicherer. Der BVI zeigte sich der Kritik gegenüber allerdings gelassen, die Annahmen seien konservativ und basierten auf öffentlich geprüften und zugänglichen Annahmen. Den Begriff Fondsrente hatte der GDV zudem als Mogelpackung bezeichnet, da ein Fonds-Auszahlungsplan dahinter stecke und keine zugesagte lebenslange Rentenzahlung.

Mehr Wahlmöglichkeiten für den Altersvorsorgesparer

Grundsätzlich werden dem Sparer mit der geplanten Reform größere Wahlmöglichkeiten geboten. Schließlich bieten sich selbst neben den zwei geförderten Produkten Riester-Rente und Altersvorsorgedepot weitere Möglichkeiten. Eine gewisse Spannung vor der Veröffentlichung des Gesetzentwurf ist dem zuvor genannten Diskurs aber deutlich anzumerken. Vielleicht wird der Spannung nun aber tatsächlich bald ein Ende gesetzt. (bh)

 

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