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Assekuranz Leben allgemein

BGH spricht sich bei Klage zu Stornoklausel für Versicherer aus

Ein Versicherer hat eine Klausel zu einem kapitalmarktabhängigen Stornoabzug im Falle einer Kündigung einer Renten- oder Lebensversicherung im Vertrag stehen. Verbraucherschützer klagten dagegen wegen angeblicher Intransparenz. Der Fall ging bis zum BGH.

Die Verbraucherschützer haben es auf die Debeka abgesehen. Die hat nämlich in ihren Leben-Policen eine kapitalmarktabhängige Stornoabzugsklausel, die besagt, dass im Falle einer Kündigung ein Stornoabzug in Höhe von maximal 15% des Deckungskapitals erhoben werden darf – abhängig vom sogenannten Null-Kupon-Euro-Zinsswapsatz mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Der Abzug richtet sich nach der Differenz des für den maßgeblichen Monat gebildeten Zehnjahresdurchschnitts des Zinsswapsatzes und des Zinsswapsatzes, der für den dritten Monat vor dem Beendigungstermin veröffentlicht wurde.

Das findet die Verbraucherzentrale Hamburg intransparent gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Außerdem verstoße er mangels Bezifferung des Stornoabzugs gegen § 169 Abs. 5 Satz 1 VVG. Dementsprechend klagte die Verbraucherzentrale vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz und forderte die Unterlassung der Klausel. Das OLG hat dem auch stattgegeben, soweit der Kläger von dem beklagten Versicherer die Unterlassung der Verwendung der Klauseln und Ersatz der Abmahnkosten begehrt hat. Ferner hat es der Klage insoweit stattgegeben, als es den Beklagten dazu verurteilt hat, die betroffenen Verbraucher in geeigneter Weise über die Unwirksamkeit der Klauseln zu informieren.

Die Debeka wollte sich dies jedoch nicht gefallen lassen und legte Revision ein mit dem Ziel der vollständigen Abweisung der Klage. Das war auch erfolgreich.

BGH gibt Debeka Recht

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab daraufhin der Debeka auch Recht. Die verwendeten Klauseln erfüllen die sich aus § 169 Abs. 5 Satz 1 VVG im Hinblick auf die Bezifferung des Abzugs vom Rückkaufswert bei Kündigung des Vertrages ergebenden Anforderungen, so heißt es in der Pressemitteilung des BGH.

Die Bestimmung, nach der der Abzug vereinbart, beziffert und angemessen sein muss, verlange es dem Versicherer nicht ab, den Abzug bereits bei Vertragsschluss als konkreten Betrag zu vereinbaren. Vielmehr könne der Versicherer auch auf die Regelung eines Berechnungsverfahrens für den Stornoabzug zurückgreifen. Hierbei müsse er allerdings die Art und Weise der Berechnung des Abzugs so ausgestalten und beschreiben, dass Ermessensspielräume des Versicherers bei der Festsetzung der Höhe des Abzugs ausgeschlossen sind, der Versicherungsnehmer die potenzielle wirtschaftliche Tragweite des Abzugs bereits bei Vertragsschluss zweifelsfrei erkennen kann und seine Berechnung im Rahmen der Abwicklung des Vertrages für ihn eigenständig nachvollziehbar und -prüfbar ist.

Was muss noch geklärt werden?

Nicht abschließend entscheiden konnte der Senat allerdings, ob die Klauseln gegen das sich aus § 169 Abs. 5 Satz 1 VVG zudem ergebende Gebot der Angemessenheit des Abzugs verstoßen, weil das OLG hierzu bislang keine Feststellungen getroffen habe. Der Senat hat das Urteil des OLG, soweit mit ihm zum Nachteil des Versicherers entschieden wurde, aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, damit weitere Feststellungen dazu getroffen werden können, ob und in welcher Höhe dem Versicherer oder dem Versichertenkollektiv infolge von vorzeitigen Vertragsauflösungen überhaupt die durch den beklagten Versicherer behaupteten Nachteile entstehen, welche durch den Abzug ausgeglichen werden sollen. (mki)

 

GDV erwartet wieder magerere Zeiten für Versicherer

Die Versicherungswirtschaft ist im Jahr 2025 gewachsen. Doch für 2026 ist die Prognose zurückhaltender. Um wettbewerbsfähiger zu werden, schlägt der GDV u. a. ein Aussetzen der Beratungspflicht für das geplante Standardprodukt in der geförderten privaten Altersvorsorge vor.

Die Versicherer blicken auf ein „anspruchsvolles, aber zugleich solides“ Jahr zurück – soweit die Einschätzung des Präsidenten des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Dr. Norbert Rollinger, während der Jahresmedienkonferenz des Branchenverbandes. Insgesamt sind im vergangenen Jahr die Beitragseinnahmen über alle Sparten hinweg um 6,6% auf 254 Mrd. Euro gestiegen. Allerdings gehe ein Teil dieses Wachstums auch auf die Inflationsauswirkungen zurück, die sich mit zeitlicher Verzögerung auf die Versicherungswirtschaft auswirken.

Doch gleich nach den positiven Zahlen des vergangenen Jahres dämpft der Präsident des Branchenverbandes die Erwartungen wieder: Für das laufende Jahr sei man zwar „vorsichtig optimistisch“, aber die Aussichten seien klar „gedämpft“. „Das solide Wachstum 2025 darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Spielräume kleiner werden“, so Rollinger. Für 2026 prognostiziert der GDV ein Beitragsplus von 4,7%.

Kfz-Versicherung wieder in der Gewinnzone

Aber zunächst zu den Zahlen des gerade zu Ende gegangenen Jahres: In der Schaden- und Unfallversicherung kann der Branchenverband positive Nachrichten vermelden, denn nach mehreren Jahren in der Verlustzone konnten die Schaden- und Unfallversicherer 2025 wieder ein positives versicherungstechnisches Ergebnis erzielen.

GDV erwartet wieder magerere Zeiten für Versicherer

Die Beitragseinnahmen kletterten um 7,7% auf 99,7 Mrd. Euro, die Combined Ratio in der gesamten Schaden- und Unfallversicherung sank von 96,1% im Vorjahr auf 91%. Hauptverantwortlich für die höheren Einnahmen war die Kfz-Versicherung. Hier stiegen die Einnahmen um 13,4%, bedingt durch inflationsbedingte Nachholeffekte und steigende Reparaturkosten. Zum ersten Mal seit dem Jahr 2021 gelang es, die Combined Ratio in der Kfz-Versicherung wieder unter die kritische 100%-Marke zu drücken. Sie lag im Jahr 2025 bei 96%. Zudem wirkte sich das Ausbleiben größerer Naturkatastrophen positiv auf die Schlussbilanz aus. Das dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Klimarisiken langfristig weiter zunehmen, so Rollinger.

Für das laufende Jahr erwartet der GDV wieder höhere Beitragseinnahmen, aber auf deutlich geringerem Niveau als im Vorjahr. So geht der Branchenverband von einem Wachstum von 5,2% aus.

Einmalbeitrag treibt Wachstum in der Lebensversicherung

In der Lebensversicherung war insbesondere das deutliche Plus bei den Einmalbeiträgen im Vergleich zum Vorjahr (+16,9%) ein Treiber für das Wachstum. Die laufenden Beiträge stagnierten dagegen (0,1%). Insgesamt kletterten die Beitragseinnahmen in der Lebensversicherung um 5,1% auf 99,4 Mrd. Euro. Sinkende Inflation, steigende Reallöhne sowie stabile Langfristzinsen und der erhöhte Rechnungszins haben die Attraktivität der Sparprodukte wieder gesteigert, so der Branchenverband.

Auch für 2026 erwartet der GDV weitere Zuwächse bei den Einmalbeiträgen (+4,8%), während die Prognose für die laufenden Beiträge im negativen Bereich liegt (-0,8%). Das sei vor allem demografiebedingt – durch die demografische Entwicklung nehme der Abgang im laufenden Beitrag „naturgemäß“ zu, das Neugeschäft kann diesen Abgang jedoch nicht ausgleichen. Insgesamt rechnet der GDV mit einem moderaten Plus von 1,1% in der Lebensversicherung.

Steigende Leistungsausgaben plagen Krankenversicherung

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung stiegen 2025 um 7,3% auf 54,4 Mrd. Euro. Gleichzeitig kletterten die Leistungsausgaben um 7,1% auf 42,1 Mrd. Euro. Maßgeblich dafür verantwortlich sind der medizinische Fortschritt und die allgemein steigenden Kosten im Gesundheitswesen.

GDV will Beratungspflicht bei Standardprodukt aussetzen

Neben den Zahlen äußerte sich der Branchenverband auch zu Themen, die im laufenden Jahr aus Sicht der Versicherungswirtschaft von Bedeutung sind, allem voran die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Kurz vor Weihnachten hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf aus dem Finanzministerium verabschiedet. Der GDV begrüße den Gesetzesentwurf „ausdrücklich“ und unterstütze die Reform, betont GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen während des Gesprächs. Nun entscheide aber die Umsetzung, ob daraus eine echte Zusatzrente für eine breite Bevölkerungsschicht wird.

Der GDV hat mehrere Vorschläge: So müsse es ein „wirklich einfaches, online abschließbares Standardprodukt“ geben. Dazu bräuchte es gleiche Regeln für vergleichbare Produkte. Das heißt: Man möchte die gleichen Voraussetzungen wie Banken, Neobroker und Fondsgesellschaften. Dies gelte insbesondere bei der Beratungspflicht im Onlinevertrieb.

Für den Verkauf des Standardprodukts sollte diese ausgesetzt werden und ein execution-only-Ansatz möglich sein, so der Bundesverband. Das sei vor allem vor dem Hintergrund wichtig, dass sich das Kundenverhalten in den letzten Jahren verändert habe: Beratung bleibe – insbesondere abseits von Standardprodukten – wichtig und ein Alleinstellungsmerkmal der Versicherungswirtschaft, aber mit dem Schritt könne man ein „level playing field“ anstreben und so wettbewerbsfähig bleiben, um den Abwärtstrend in der Lebensversicherung wieder umzukehren. Zudem brauche es noch eine Förderung, die für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen einen „echten Unterschied“ mache und den Anbieterwechsel nicht mit doppelten Abschlusskosten bestrafe. (js)

Bild: V.l.n.r.: Jörg Asmussen, Dr. Norbert Rollinger

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Leben: Die Versicherer mit den meisten Neuverträgen

Die Lebensversicherung hatte es in den letzten Jahren insbesondere aufgrund wirtschaftlicher Herausforderungen und Inflation nicht einfach – trotzdem halten die meisten Sparer an ihren Verträgen fest. Wer 2024 die meisten Verträge und gewonnen und verloren hat, weiß der Branchenmonitor Lebensversicherung 2025.

Die Lebensversicherer haben ein paar harte Jahre hinter sich – doch 2024 konnte die Sparte eine Wende zum Besseren hinlegen, vor allem dank dem sich erholenden Einmalbeiträgen.

Der Gesamtbestand der Vorsorgeverträge lag 2024 bei mehr als 84 Millionen Verträgen, davon mehr als 46 Millionen Rentenversicherungen. Das bedeutet, die große Mehrheit der Sparer hielt trotz enger finanzieller Spielräume – insbesondere getrieben von der Inflation – an ihren Vorsorgeverträgen fest, erklärt die Studie. Die Stornoquote stieg im Vergleich zum Vorjahr leicht von 2,6% auf 2,7% an und befinde sich damit weiterhin auf einem niedrigen Niveau.

Sondereffekte bei Provinzial und Gothaer

Der Branchenmonitor 2025 untersucht die Zahlen der 50 größten Lebensversicherer, die gemeinsam 92% des Marktes abdecken, für den Zeitraum 2019 bis 2024. Welche Versicherer konnten im Jahr 2024 die meisten Kunden gewinnen, welche mussten Verluste im Bestand hinnehmen?

Die höchsten Zuwächse im Bestand können die Provinzial Leben (+1,077 Millionen Verträge) sowie die Gothaer Leben (+272.919 Verträge) verbuchen. Bei beiden Versicherern war das Wachstum jedoch nicht allein von organischer, sondern vor allem struktureller Natur: So hat die Provinzial im Oktober vergangenen Jahres die beiden Lebensversicherer des Konzerns zusammengeführt. Auch bei der Gothaer wurde im Zuge der Fusion mit der Barmenia rückwirkend zum 01.01.2024 der Bestand der Lebensversicherungen der Barmenia auf die Gothaer übertragen.

Gewinne und Verluste bleiben auf moderater Ebene

Abseits dieser beiden Fälle bleiben die Bestandsgewinne moderat. So können beispielsweise die Allianz (+157.000), ERGO Vorsorge (+53.600), NÜRNBERGER (+43.000), Continentale (+31.400) und die Alte Leipziger (+9.600) Verträge gewinnen.

Viele Versicherer mussten auch Verluste hinnehmen, auch hier bleiben die meisten in moderaten Bandbreiten. Die ERGO Leben geht mit einem Minus von 340.650 Verträgen aus dem Jahr. Die Debeka Leben muss 132.000 Verträge gehen lassen, die R+V Leben verzeichnet ein Minus von 126.000 Verträgen, die SIGNAL IDUNA verliert etwa 93.300 Verträge.

Die Württembergische verliert 80.000 Verträge, die HDI 55.000, eine ähnliche Nummer wie die Zurich Deutscher Leben Herold.

Hauptversicherungen machen 86% des Bestands aus

Im Durchschnitt hielten die Lebensversicherer im Jahr 2024 1.806.375 Verträge an Haupt- und Zusatzversicherungen in ihrem Bestand. Davon entfielen 86% auf Hauptversicherungsverträge und 14% auf Zusatzversicherungen.

Gemessen an der Anzahl der Verträge nahm die Rentenversicherung mit 27% den größten Anteil der Hauptversicherungen ein. Auf die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung entfallen jeweils 17% bei den Hauptversicherungen. Bei den Zusatzversicherungen macht die Berufsunfähigkeitsversicherung mit 61% den größten Anteil aus. (js)

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MORGEN & MORGEN beleuchtet Überschussbeteiligungen 2026

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN hat die Deklarationen von 50 Lebensversicherern unter die Lupe genommen. Die Analysten sehen einen anhaltend positiven Trend. Die Verzinsung liegt mittlerweile bei einem Drittel der Gesellschaften zwischen 3,0% und 3,6%.

Wie es um die Überschussbeteiligungen der Lebensversicherer hierzulande bestellt ist, haben die Analysten von MORGEN & MORGEN untersucht. Dabei wurden die Überschussbeteiligungen von 50 Gesellschaften betrachtet. Fazit: Der positive Trend setzt sich fort.

Schon zu Beginn des Jahres 2023 ließen erstmals seit längerer Zeit höhere Überschussdeklarationen in der Lebensversicherung eine mögliche Trendwende erkennen, so MORGEN & MORGEN. 2024 gewann diese Entwicklung an Dynamik, getragen vom weiter steigenden Zinsniveau am Kapitalmarkt, und setzte sich auch 2025 fort. Auch aktuell sind laut dem Analysehaus Anhebungen zu beobachten, allerdings nicht mehr in der gleichen Breite wie im Vorjahr.

Neue Tarifgeneration

Zu Beginn der Trendwende erhöhten zum Jahreswechsel noch 37 Versicherer ihre Überschussbeteiligung, anschließend waren es 18 und heute sind es 14 Gesellschaften. Für 2026 haben damit von den aktuell 50 betrachteten Lebensversicherern zwar weniger Anbieter als in den Vorjahren ihre Deklarationen angehoben, dennoch steigt der Mittelwert über alle Deklarationen von 2,5 auf 2,6%. Die höchste Überschussbeteiligung liegt nun bei 3,6%, nachdem sie im Vorjahr noch 3,25% betrug.

 

MORGEN & MORGEN beleuchtet Überschussbeteiligungen 2026

 

Auch die niedrigste Beteiligung fällt dieses Jahr mit 1,95% höher aus – vergangenes Jahr waren es 1,75%. Die einzelnen Erhöhungen gegenüber dem Vorjahr bewegen sich je nach Versicherer in einer Spanne von 0,1 bis 0,9 Prozentpunkten. Im vergangenen Jahr lag diese Bandbreite bei 0,1 bis 0,8 Prozentpunkten.

Der Großteil der Versicherer belässt die Überschussbeteiligung auf dem Niveau des Vorjahres. Ein Anbieter senkt seine Deklaration um 0,4 Prozentpunkte.

Guter Einfluss auf die Lebensversicherung

Die stabile Zins- und Kapitalmarktlage wirke sich laut MORGEN & MORGEN zunehmend positiv auf die Lebensversicherung aus. Versicherungsnehmen profitieren demnach von steigenden Überschussbeteiligungen und höheren Garantien. Mit der Anhebung des Höchstrechnungszinses Anfang 2025 auf 1% können Versicherer in vielen Neugeschäftstarifen wieder höhere Garantiezinsen kalkulieren. Dadurch sind auch zuvor nicht darstellbare Produkte, etwa Riester-Tarife, wieder attraktiv, urteilt das Analysehaus.

Eine Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung besteht jedoch nicht. Während in einzelnen Sparten wie der Biometrie vereinzelt weiterhin niedrigere Rechnungszinsen verwendet werden, steht in der Altersvorsorge das Ziel möglichst hoher Garantien im Vordergrund. Wie stark Versicherer die neuen Spielräume nutzen, hängt von individuellen Faktoren wie Bestandsstruktur, Kapitalanlage und Geschäftspolitik ab. Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik & Rating, erläutert: „Die Überschussbeteiligung spiegelt die individuelle Situation jedes Versicherers wider. Aktuell sehen wir einen stabilen Markt, der Versicherte wieder stärker an der positiven Entwicklung beteiligt und attraktivere Produkte ermöglicht.“ (mki)

 

Lebensversicherer: Die höchsten und niedrigsten Stornoquoten

Die BaFin hat die Erstversichererstatistik 2024 veröffentlicht. Diese beinhaltet im Rahmen zahlreicher Kennzahlen auch die Gesamtstornoquoten der verschiedenen Versicherer. AssCompact hat die höchsten und niedrigsten Stornoquoten der Unternehmen herausgesucht.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht jährlich die Erstversichererstatistik. Die Tabellen daraus enthalten Statistiken zu Stand und Entwicklung der deutschen Erstversicherer und Pensionsfonds.

Die aktuelle Veröffentlichung zeigt Daten zu den Erstversicherungsunternehmen im Jahr 2024 aus den Sparten Lebensversicherung, Krankenversicherung sowie Schaden- und Unfallversicherung. Darunter finden sich neben den verdienten Bruttobeiträgen und Daten zu den Kapitalanlagen auch die Gesamtstornoquoten der einzelnen Versicherer in Prozent.

Die Werte in Spalte F der Tabelle 160 („Gesamtstorno in %“) ermöglichen einen direkten Vergleich der Lebensversicherer hinsichtlich des relativen Umfangs ihrer Stornobewegungen im Jahr 2024. AssCompact listet im Folgenden die Lebensversicherer mit den höchsten und niedrigsten Stornoquoten auf, gemäß der Auswertung der BaFin, die sich auf deren Website finden lässt.

Lebensversicherer mit den niedrigsten Stornoquoten

Zu den niedrigsten in der BaFin-Tabelle aufgeführten Stornoquoten gehören im Jahr 2024:

  • WGV-Lebensversicherung AG: 0,9%
  • EUROPA Lebensversicherung AG: 1,2%
  • Deutsche Lebensversicherungs-AG: 1,3%
  • Hannoversche Lebensversicherung AG: 1,5%
  • AGER Lebensversicherung AG: 1,6%
Lebensversicherer mit den höchsten Stornoquoten

Auf der anderen Seite weist die BaFin 2024 auch deutlich höhere Stornoquoten aus. Die Lebensversicherer mit den höchsten Stornoquoten sind:

  • Lifestyle Lebensversicherung AG: 15,3%
  • TARGO Lebensversicherung AG: 14,5%
  • Aioi Nissay Dowa Life Insurance Europe AG: 10,0%
  • SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G.: 6,5 %
  • Die Dortmunder Lebensversicherung AG: 6,2 % (mki)
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PEPP bekommt zweite Chance – doch Vermittler warnen vor Risiken

Die EU-Kommission startet einen neuen Anlauf für das bislang gescheiterte PEPP. Ziel bleibt: Europäern grenzüberschreitend eine einfache, langfristige Vorsorge zu ermöglichen. Verbände wie GDV, BVK, AfW und VOTUM bewerten Reformen und Beratungspflichten unterschiedlich.

Bei vielen Versicherungsmaklern ist es bisher gar nicht angekommen: das PEPP (Pan-Europäisches Pensionsprodukt). Von Beginn an verfolgte die EU-Kommission mit diesem Projekt eine Strategie, die Vermittler weitgehend außen vor ließ. Doch auch aufseiten der Anbieter wollte der Funke nicht recht überspringen: Das Produkt fand kaum Anklang, sodass nur zwei Angebote überhaupt den Weg auf den Markt fanden.

Trotz dieses offensichtlichen Flops hält die Kommission an ihrem Ziel fest, den Bürgerinnen und Bürgern Europas einen einfachen, grenzüberschreitenden Zugang zu langfristiger Vorsorge zu ermöglichen. In der vergangenen Woche startete sie einen neuen Versuch und legte einen Vorschlag zur Reform des PEPP vor.

Vorschlag findet Zustimmung des GDV

Der deutsche Versichererverband GDV begrüßt die europäische Zusatzrente und sieht in dem Vorschlag längst überfällige Schritte, um das PEPP aus seiner bisherigen Bedeutungslosigkeit zu führen. „Das neue PEPP ist die Chance, die Weichen für eine zukunftsfeste Altersvorsorge in der EU zu stellen. Es schafft die Möglichkeit, einfache und integrierbare Produkte anzubieten, die Menschen EU-weit eine verlässliche Zusatzvorsorge ermöglichen“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Besonders wichtig sei dabei die Abschaffung des bislang obligatorischen Basis-PEPP. Künftig können Versicherer eigene Varianten entwickeln, was deutlich mehr Freiheit bei der Gestaltung von Vorsorgeprodukten ermögliche.

Das Rentenpaket der EU-Kommission

Die PEPP-Reform ist Teil des umfassenden „Supplementary Pension Package“ der EU-Kommission. Dazu gehören Empfehlungen für ein europaweites Pension-Tracking-System, das den digitalen Überblick über Rentenansprüche erleichtern soll – ähnlich der digitalen Rentenübersicht in Deutschland. Zudem setzt die Kommission auf automatische Teilnahmeverfahren in ergänzenden Vorsorgemodellen sowie auf eine Überarbeitung der EbAV-II-Richtlinie zur Stärkung der bAV. Nationale Pensions-Dashboards sollen künftig länderweite Informationen bündeln.

BVK: Ohne Beratung erhebliche Risiken

„Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass der Kostendeckel von einem Prozent und die fehlende Möglichkeit einer qualifizierten Beratung die größten Schwachstellen des PEPP sind“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz nach Bekanntwerden der Pläne. „Die nun vorgesehene Abschaffung des Kostendeckels ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Sie ermöglicht endlich eine qualitativ hochwertige Beratung, die für eine sichere Altersvorsorge unverzichtbar ist.“

Der BVK kritisiert jedoch, dass das Basis-PEPP ohne Beratung angeboten werden soll. „Altersvorsorge ist komplex und erfordert individuelle Lösungen. Ein Produkt ohne Beratung birgt erhebliche Risiken für Verbraucher, die ihre Entscheidungen oft nicht allein auf Basis von Informationsmaterial treffen können“, so Heinz weiter. Der BVK fordert daher, dass auch für das Basis-PEPP zumindest eine verpflichtende Beratung vor Vertragsabschluss vorgesehen wird, um Fehlentscheidungen und Versorgungslücken zu vermeiden.

AfW: Bruch mit Qualitätsstandards und Provisionsverbot durch die Hintertür

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung teilt diese Bedenken. Während bisher eine vollständige Beratung nach den üblichen europäischen Standards erforderlich war, soll künftig im Falle einer Beratung für das Basic-PEPP keine Abfrage der Kenntnisse und Erfahrungen des potenziellen Sparers mehr erfolgen müssen. Dies stelle, so der AfW, aber einen klaren Bruch mit sämtlichen bestehenden Qualitätsstandards in Deutschland und Europa dar.

Die Beratung zum Basic-PEPP soll künftig ausschließlich unabhängig erfolgen. Das ist aus Sicht des AfW besonders kritisch, denn es bedeute aus Sicht der EU-Kommission: Eine Vergütung durch Produktgeber, mit anderen Worten eine Provision, darf nicht mehr fließen. Damit verbindet die EU eine Absenkung der Beratungspflichten mit einer weitgehenden Einschränkung der Vergütungsmodelle.

„Eine Beratung zweiter Klasse, verbunden mit einem Provisionsverbot – das passt nicht zusammen. Wer hochwertige Altersvorsorgeberatung leisten und für deren Inhalt auch haften soll, braucht ein tragfähiges Geschäftsmodell. Hier schafft die EU ein strukturell komplett unausgegorenes Regime,“ betont AfW-Vorstand Norman Wirth.

Die Folge: Unabhängige Vermittler könnten diesen Bereich kaum noch wirtschaftlich abdecken. Große Banken, Versicherer oder digitale Plattformen könnten das PEPP-Produkt hingegen als standardisiertes Massengeschäft etablieren – ohne individuellen Beratungsanspruch. Dies würde zu deutlichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten der unabhängigen Beratung führen. Deshalb fordert der AfW deutliche Nachbesserungen. Demnach dürften die bestehenden Beratungsstandards keinesfalls abgesenkt werden. Insbesondere die verpflichtende Abfrage von Kenntnissen und Erfahrungen müsse erhalten bleiben. Gleichzeitig brauche es Vergütungsmodelle, die eine unabhängige Beratung auch wirtschaftlich tragfähig machen und keine Wettbewerbsnachteile für kleine und mittelständische Beratungshäuser schaffen. Der AfW warnt zudem vor einem faktischen Provisionsverbot durch die Hintertür und plädiert insgesamt dafür, die qualifizierte persönliche Beratung zu stärken, statt gewachsene Qualitätsstandards zurückzufahren.

VOTUM mit genereller Kritik an EU-Bürokratismus

Der VOTUM-Verband stellt vor die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Reformvorschlag eine allgemeine Kritik der europäischen Politik.

Getäuscht von der Nebelkerze der Kommission, mit dem Entwurf einen starren Kostendeckel für PEPP‘s abzuschaffen, habe es bereits zustimmende Bewertungen der Versicherungs- und Vermittlerbranche zu dieser Vorlage gegeben. Diese Einschätzung werde jedoch bei einer gründlichen Prüfung des Verordnungsentwurfs sicher noch revidiert werden, heißt es in der VOTUM-Stellungnahme: „Unter dem Deckmantel der Abschaffung von augenscheinlichen Kostenbegrenzungen erleben wir hier ein klassisches vom Regen in die Traufe mit einem nochmaligen Zuwachs erheblicher Bürokratie.“

Im Ergebnis sei dieser Verordnungsentwurf nicht zustimmungsfähig. Das gesamte Gebaren der EU-Kommission sei hier tatsächlich mehr als kritikwürdig. Sie habe im Jahr 2019 mit der PEPP-Verordnung einen überbürokratischen Ansatz gewählt, dessen erwartetes Scheitern von allen Marktteilnehmern vorhergesehen wurde. Der neue Vorschlag sei die Fortsetzung dieses Irrwegs mit anderen Mitteln.

EU-Gesetzgebungsverfahren läuft

Mit dem vorliegenden Reformvorschlag läuft nun das EU-Gesetzgebungsverfahren weiter. Die Vorschläge zur Änderung der PEPP-Verordnung müssen nun vom Europäischen Parlament und vom Rat ausgehandelt und dann im weiteren Verlauf gebilligt werden. (bh)

 

Kundennähe, KI und Kooperationen: So wollen Versicherer zukunftsfest werden

Die Welt verändert sich im großen Tempo. Davon bleibt auch die Versicherungswirtschaft nicht verschont. Wie stellen sich die Versicherer zukunftsfest auf? Während der als „Elefantenrunde“ bekannten Diskussionsrunde auf der DKM zeigen sich die Versicherer überzeugt: Ein ganz wesentlicher Bestandteil ist die persönliche Beratung.

Hohes Schadenaufkommen, sich wandelnde Kundenansprüche und Vertriebsstrukturen, wirtschaftlicher Druck … die List der Herausforderungen, der sich die Versicherungswirtschaft aktuell stellen muss, ist auch dieses Jahr nicht kürzer geworden. Wie können sich Versicherer angesichts dessen zukunftssicher aufstellen? Und wie können sie Kunden und Vermittlern einen Mehrwert bieten, der über Beitrag und Police hinausgeht?

Diesen Fragen und mehr stellten sich am Mittwochmorgen während der als „Elefantenrunde“ bekannten Diskussion auch dieses Jahr wieder vier Versicherervorstände in der Speaker’s Corner auf der DKM. Der von AssCompact Chefredakteur Dr. Alexander Ströhl moderierten Runde gehörten dieses Jahr Dr. Ruedi Kubat, Vorstandsvorsitzender der Allianz Lebensversicherungs-AG, Stefanie Schlick, Vorstandsvorsitzende der Sparkassen-Versicherung Sachsen, Dr. Thilo Schumacher, CEO der AXA Konzern AG, sowie Torsten Uhlig, Vorstandsvorsitzender der SIGNAL IDUNA Gruppe, an.

Persönliche Beratung auch künftig von großer Bedeutung

Welche Prioritäten setzen Versicherer also, um mehr als nur „Beitrag und Police“ zu sein, wollte Ströhl gleich zu Beginn der Diskussion von den Teilnehmern wissen. Diese sind sich weitgehend einig: Gerade in Zeiten, wo soziale Sicherungssysteme an Gewicht verlieren und Eigenvorsorge zunehmend in den Vordergrund rückt, sei es wichtig, Kunden die passenden Lösungen für diese Herausforderungen zu bieten- und diese in Form von der richtigen Beratung auch dort zu platzieren. Das könne auch die zunehmende Digitalisierung nicht ersetzen, insbesondere bei komplexen Produkten und Sachverhalten. „Die Zukunft hängt am Menschen, der die Schnittstelle zum Kunden hat, der berät, der diese Komplexität aus diesem ganzen System rausnimmt“, so Schlick. Ein persönlicher Begleiter wollen sie also sein, die Versicherer, und das für das ganze Leben.

KI als „Gegner“ der menschlichen Beratung?

Gerade aber junge Zielgruppen würden zur Informationsbeschaffung bereits jetzt häufig auf künstliche Intelligenz setzen, die Antworten in Sekundenschnelle liefern könne, gab Ströhl zu bedenken und fragte, ob dies die Mensch-zu-Mensch-Interaktion erodieren würde.

Die übereinstimmende Antwort aller Teilnehmer: KI wird in Zukunft zwar unterstützen, aber nicht ersetzen. Das habe bereits die Vergangenheit gezeigt, so Kubat, als vor etwa zwei Jahrzehnten die ersten E-Commerce-Aktivitäten aufkamen. „Da hat man gesagt, die Kfz-Versicherung ist tot. Der Vertreter oder der Makler, der Privatkunden berät, ist tot“, so Kubat weiter. Doch es sei anders gekommen. Online habe zwar an Bedeutung gewonnen, sowohl als Absatzkanal als auch zur Kundeninformation – doch das persönliche Gespräch sei trotzdem wichtig geblieben.

Dazu käme, dass trotz der Geschwindigkeit und der Bequemlichkeit von KI, insbesondere Large Language Models (LLM), es nicht immer klar wäre, ob die dargestellten Antworten auch wirklich der Wahrheit entsprächen, so AXA-Konzernchef Schumacher. „Was ist denn wahr? Was ist falsch? Weiß keiner mehr. Und das wird dazu führen, dass wir die Welle haben. Und dann werden die Kunden zurückgehen zum Berater des Vertrauens.“

Standardisierung muss zunehmen

Auch die zunehmende Maklerkonsolidierung war ein Thema der Runde. Wie stehen die Versicherer zu den Aufkäufen? Bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen sehe man insbesondere die Standardisierung im Zuge der Maklerkonsolidierung als großes Plus.

Da wolle er sogar noch eins draufsetzen, fügte Uhlig von der SIGNAL IDUNA hinzu. Denn insgesamt täte der Versicherungsbranche mehr Standardisierung gut, auch untereinander. Über die Jahre sei Fragmentierung entstanden, doch es wäre vorteilhaft, sowohl auf Consumer- als auch auf Providerseite, einheitlicher zu werden. Das käme auch der Kosteneffizienz zugute.

Modernisierungen setzen Versicherer unter Druck

Apropos Kosten: Den Kostendruck, der vor allem mit der Notwendigkeit einhergeht, massiv in die Modernisierung von IT-Systemen zu investieren, spüren alle Versicherer. Nicht einmal am Branchenprimus Allianz geht dieser vorbei, so Kubat. „Selbst mit unserer Größe ächzen wir manchmal schon bei den Investitionen, die wir tätigen müssen.“

Vor allem die Geschwindigkeit, mit der die Modernisierungen auf die Branche zukommen, übe zusätzlich Druck auf sie aus, fügte Schumacher hinzu.

Uhlig plädierte an dieser Stelle für mehr Kooperationen. Doch auch weitere Konsolidierungen werden in den nächsten Jahren nicht ausblieben, auch darin sind sich die Teilnehmer einig.

Quo vadis, Versicherungswirtschaft?

Zu guter Letzt fragte Ströhl noch, ob die Versicherungswirtschaft auch künftig ihre Relevanz behalten werde. Wenig überraschend fiel die Antwort der Teilnehmer positiv aus. Doch man müsse auch dafür arbeiten, geben die Versicherer zu. Beispielsweise müsse man dafür sorgen, Versicherungen weiterhin bezahlbar zu halten und sich als Branche auf die Kernelemente zu besinnen – dazu gehöre auch, mit Maklern zusammenzuarbeiten, um empathische und emotionale Beziehungen zu schaffen. Weitere Elemente seien gute Servicequalität, tiefe Kosten, hervorragende Beratung und ein friktionsfreier End-to-End-Prozess für Kunden, fügt Kubat hinzu. Und dann? „Wir sind schon relevant und wir werden relevant bleiben. Bin ich 100% überzeugt.“ (js)

Bild: v.l.n.r.: Dr. Ruedi Kubat, Stefanie Schlick, Dr. Alexander Ströhl, Dr. Thilo Schumacher, Torsten Uhlig

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Fusion von Baloise und Helvetia: Termin steht

Die Versicherer Helvetia und Baloise kommen ihrem Zusammenschluss immer näher. Nun hat auch die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) ihre Genehmigung erteilt. Wann soll die Transaktion abgeschlossen werden und wie läuft dieses Prozedere dann ab?

WEKO erteilt Genehmigung

Nun haben die Unternehmen weitere Bewilligungen für den geplanten Zusammenschluss im Dezember 2025 erhalten. Diesmal hat die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) ihre Genehmigung erteilt. Die Europäische Kommission hat zudem die Prüfung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation, FSR) abgeschlossen, wie Baloise mitteilt.

Transaktion soll Anfang Dezember vollzogen werden

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Genehmigungsverfahren haben Baloise und Helvetia nun gemeinsam beschlossen, die Transaktion am 05.12.2025 zu vollziehen. Dies geschieht natürlich vorbehaltlich aller noch ausstehenden behördlichen Genehmigungen. Baloise und Helvetia arbeiten weiterhin eng mit den Aufsichtsbehörden zusammen, um alle verbleibenden Genehmigungen zu erhalten, die für das Closing der Transaktion im Dezember erforderlich sind, heißt es.

Was wird dann passieren?

Die Aktien von Baloise werden am 05.12.2025 letztmalig gehandelt und dann aus dem Handel genommen. Die neu ausgegebenen Aktien von Helvetia Baloise werden voraussichtlich zum ersten Mal am 08.12.2025 gehandelt. Die Unternehmen teilen mit, dass beide weiterhin zuversichtlich seien, alle noch ausstehenden Auflagen für den Abschluss des vorgesehenen Zusammenschlusses wie geplant erfüllen zu können. (lg)

 

Nur 42% der Deutschen kennen „Digitale Rentenübersicht“

Ein Großteil der Deutschen wünscht sich eine einfache digitale Übersicht über die Einkünfte im Alter. Das Online-Portal „Digitale Rentenübersicht“ kennen allerdings insgesamt nicht viele. Und: Altersvorsorgeprodukte erscheinen oft so kompliziert, dass die Menschen sie auch digital nicht ohne Hilfe abschließen würden.

65% der Deutschen hätten gerne eine einfache digitale Übersicht über all ihre Einkünfte im Alter. Denn nicht jeder kann seine finanzielle Situation im Ruhestand einschätzen. Unter den Befragten, die noch nicht im Ruhestand sind, wünschen sich dies sogar 77%. Das hat eine repräsentative Befragung unter 1.003 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom herausgefunden. Darunter waren auch 674 Personen, die noch nicht in Rente oder Ruhestand sind. Insgesamt würde übrigens knapp die Hälfte (46%) am liebsten alles rund um die Altersvorsorge online erledigen können, so ein weiteres Ergebnis.

„Viele wissen nicht, welche Ansprüche sie im Alter haben“

Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer, kommentiert es so: „Viele Menschen wissen nicht, welche Ansprüche sie im Alter haben. Dabei sind fundierte Entscheidungen über die Vorsorge wichtiger denn je. Digitale Angebote können hier Transparenz schaffen und die individuelle Finanzplanung erleichtern.“

Nur 42% kennen Online-Portal „Digitale Rentenübersicht“

Und es gibt ja bereits seit dem Jahr 2023 ein kostenloses Online-Portal, das Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über ihre Altersvorsorge gibt: die Digitale Rentenübersicht. Dort liegen Informationen aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge gebündelt vor. Doch laut Bitkom kennt die Mehrheit das Portal bisher nicht. Demnach haben bisher lediglich 42% der Deutschen vom Portal „Digitale Rentenübersicht“ gehört oder gelesen. Bei den Befragten ohne Altersbezüge sind es immerhin bereits 50%.

Altersvorsorgeprodukte sind zu kompliziert

Darüber hinaus sind immer mehr Menschen offen für neue digitale Beratungsformen, wie die Befragung zeigt. 42% der Deutschen möchten sich von einer KI auf Grundlage ihrer Lebenssituation zu ihrer Altersvorsorge beraten lassen, heißt es da. In der Gruppe, die noch keine Pension oder Altersrente erhält, sind es sogar 53%.

Und hier könnte auch eine Chance für Vermittler liegen: Zugleich sind sich nämlich insgesamt 45% der Deutschen und 52% derer, die noch nicht in Rente sind, einig, dass Produkte zur Altersvorsorge so kompliziert sind, dass sie sie digital nicht ohne Hilfe abschließen könnten. „Gerade bei der oft komplexen Altersvorsorge sollten digitale und persönliche Beratung eng verzahnt werden“, meint Rohleder daher. Und er ergänzt: Künstliche Intelligenz könne dabei helfen, eine Vielzahl relevanter Daten auch unter sich ändernden Lebensumständen auszuwerten, und so die Entscheidungsfindung unterstützen.

Über die Bitkom-Befragung

Als Basis der Angaben dient eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.003 Personen in Deutschland ab 16 Jahren telefonisch befragt, darunter 674 Personen, die noch nicht in Rente oder Ruhestand sind. Die Befragung fand im März und April 2025 statt. Die Gesamtumfrage ist repräsentativ. Die Fragestellung war: „Welche der folgenden Aussagen zu Vorsorgeprodukten trifft auf Sie zu?“. (lg)

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Zurich feilt an Produktpalette

Zurich hat Neuerungen an ihrer Schwere-Krankheiten-Versicherung und ihrer Risikolebensversicherung vorgestellt. Unter anderem wurden die Leistungsvoraussetzungen deutlich vereinfacht und die Versicherungsbedingungen überarbeitet, um mehr Transparenz zu schaffen.

Die irische Zurich Life Assurance plc hat ihre Schwere-Krankheiten-Versicherung („Krankheits-Schutzbrief“) sowie ihre Risikolebensversicherung in den Varianten basic und top überarbeitet. In Deutschland werden die Produkte von der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherungs-AG vertrieben.

Die Änderungen in der Schwere-Krankheiten-Versicherung nehmen insbesondere Herzerkrankungen in den Fokus. Dabei hat der Versicherer die Leistungsvoraussetzungen deutlich vereinfacht und den medizinischen Fortschritt berücksichtigt, besonders bei minimalinvasiven Eingriffen, heißt es. So ist für die Leistungserbringung künftig lediglich eine ärztliche Bestätigung erforderlich, eine Operation muss nicht abgewartet werden. Im Fall eines Komas müssen neurologische Folgeschäden nicht mehr nachgewiesen werden, um eine Leistung zu erhalten.

Soforthilfe bei Todesfall

Auch die Versicherungsbedingungen wurden angepasst. Das soll mehr Transparenz und Verständlichkeit schaffen und Kunden dabei unterstützen, im Versicherungsfall zu verstehen, welche Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch erfüllt sein müssen.

Eine weitere Neuerung: Eine Leistung bei Erwerbsunfähigkeit ist nun bereits nach sechs Monaten möglich. Bisher war das nach drei Jahren der Fall.

Sowohl beim Krankheits-Schutzbrief als auch bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall eine Soforthilfe von 10.000 Euro bereitgestellt. Die Nachversicherungsgarantie wurde ebenfalls erweitert: Der Vertrag kann nun bei 21 definierten Lebensereignissen angepasst werden und der Versicherungsschutz erhöht werden. (js)