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Assekuranz bAV allgemein

MORGEN & MORGEN: Die Versicherer mit der größten bAV-Expertise

MORGEN & MORGEN hat zum ersten Mal die Expertise der Lebensversicherer im Bereich betriebliche Altersvorsorge unter die Lupe genommen. Das neue Rating bewertet die fachliche, technische und prozessuale Stärke der Anbieter. Achtmal haben die Experten die Höchstnote vergeben.

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN hat erstmals untersucht, welche Lebensversicherer wie kompetent im Bereich betriebliche Altersvorsorge (bAV) sind. Die bAV gewinnt angesichts demografischer Veränderungen, Fachkräftemangel und wachsender regulatorischer Anforderungen immer weiter an Bedeutung. Mit der Verabschiedung des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes durch den Bundestag Anfang Dezember erhofft sich die Bundesregierung, mehr Menschen für die bAV zu gewinnen – sollte der Bundesrat zustimmen, könnte das Gesetz bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten. Zudem bringt das neue Jahr weitere wichtige Änderungen in der bAV.

Beratung im Bereich bAV ist komplex

Die bAV gilt als eines der komplexesten Beratungsfelder in der Versicherungswirtschaft. Vor diesem Hintergrund haben die Analysten das erste bAV-Expertise-Rating veröffentlicht, welches die fachliche, technische und prozessuale Stärke der Versicherer systematisch bewerten soll. „Die bAV erfordert weit mehr als gute Tarife“, erklärt Thorsten Saal, Bereichsleiter Rating und Mathematik bei MORGEN & MORGEN. „Arbeitgeber brauchen verlässliche Partner, die fachlich stark aufgestellt sind und sie sicher durch komplexe rechtliche, steuerliche und prozessuale Themen führen.“

Rating bewertet bAV-Leistungsfähigkeit in fünf Bereichen

Das Rating bewertet die Leistungsfähigkeit der Anbieter im bAV-Geschäft anhand von den fünf zentralen Komponenten Bestand, Produkte, Allgemein, Beratung und Vertrieb sowie Verwaltung. Die Teilnahme am Rating ist für die Versicherer freiwillig. Um teilzunehmen, müssen sie einen detaillierten und umfangreichen Fragebogen beantworten, der eine Abstimmung über mehrere Fachbereiche hinweg benötigt und eine hohe zeitliche Anforderung an die Teilnehmer stellt, erklärt MORGEN & MORGEN.

Für das Erstrating haben 13 Versicherer alle Anforderungen für die Teilnahme erfüllt. Die fehlende Teilnahme weiterer Anbieter sei in erster Linie auf den erforderlichen Ressourceneinsatz zurückführen und erlaube keine Rückschlüsse auf deren bAV-Expertise.

Diese Versicherer erhalten im Erstrating die Höchstnote

Der erste Jahrgang zeigt ein durchgehend hohes Bewertungsniveau. Das ließe sich vor allem darauf zurückführen, dass gerade Versicherer mit einem starken bAV-Fokus bereit waren, sich der Analyse zu unterziehen. So können 8 der 13 Teilnehmer die Höchstbewertung von fünf Sternen erhalten. Das sind (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Allianz
  • Alte Leipziger
  • BL die Bayerische
  • ERGO Vorsorge
  • Stuttgarter
  • Swiss Life
  • Württembergische
  • WWK

Die restlichen fünf Teilnehmer erreichen die zweitbeste Bewertung von vier Sternen:

  • Canada Life
  • Continentale
  • Gothaer
  • LVM
  • VOLKSWOHL BUND

Die Ergebnisse und die Ratingdokumentation sind auf der Website von MORGEN & MORGEN verfügbar. (js)

 

 

Die bAV-Anbieter mit dem besten Maklerservice

Service ist im Zusammenspiel von Versicherern und Vermittlern von großer Bedeutung. Die Studie „AssCompact AWARD – Maklerservice 2025“ beleuchtet in verschiedenen Sparten die Favoriten der Vermittler in Sachen Maklerservice – darunter auch die bAV-Anbieter, die in diesem Bereich punkten.

 
von
 

PSVaG setzt Beitragssatz für 2025 auf 1,2 Promille fest

Steigende Insolvenzen und ein höheres Schadenvolumen sorgen dafür, dass der PSVaG den Beitragssatz für 2025 deutlich anhebt. Dank verschiedener entlastender Faktoren konnte der Anstieg aber unterhalb des Durchschnittswertes abgefedert werden.

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) in Köln hat in der vergangenen Woche den Beitragssatz für das Jahr 2025 auf 1,2 Promille festgelegt. Im Vorjahr lag er noch bei 0,4 Promille.

Die Schutzeinrichtung für die betriebliche Altersversorgung, der rund 105.400 Unternehmen angehören, begründet den Anstieg mit der seit 2022 kontinuierlich steigenden Zahl an Unternehmensinsolvenzen. Neben der Zunahme der Insolvenzen ist auch das Schadenvolumen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Bereits im Juli hatte der PSVaG einen Beitragssatz für 2025 unterhalb des Zehnjahresdurchschnitts von 1,9 Promille in Aussicht gestellt. Dank entlastender Effekte aus dem insgesamt freundlichen Kapitalmarktumfeld sowie der Auflösung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung aus dem Vorjahr konnte nun ein Satz von 1,2 Promille festgesetzt werden. Durch den Beitragssatz von 1,2 Promille und die gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage von 402 Mrd. Euro ergibt sich für dieses Jahr ein Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen von rund 482 Mio. Euro. Im Vorjahr lag es noch bei 157 Mio. Euro.

Wie der PSVaG zudem mitteilt, ist für Zusagen über Pensionskassen in diesem Jahr letztmalig ein zusätzlicher Beitrag zu entrichten. Dieser dient der Dotierung des Ausgleichsfonds und beträgt 1,5 Promille der jeweiligen Beitragsbemessungsgrundlage für Pensionskassenzusagen. (bh)

 

SIGNAL IDUNA und Metzler gehen bAV-Kooperation ein

SIGNAL IDUNA und Metzler sind eine strategische Partnerschaft eingegangen und stellen gemeinsam eine digitale Bestandsverwaltung für bAV-Lösungen bereit. Ziel sei es laut den Unternehmen, die Verbreitung der bAV zu unterstützen und Zugangshürden zu senken.

SIGNAL IDUNA und Metzler sind eine Kooperation in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) eingegangen. Die Vertragspartner SIGNAL IDUNA Pensions-Management GmbH und die Metzler Pension Management GmbH wollen gemeinsam eine „digitale und hocheffiziente Bestandsverwaltung mit Hilfe moderner bAV-Systeme anzubieten“.

Der Schwerpunkt der Zusammenarbeit liege auf der Bestandsverwaltung von Kunden des Metzler Sozialpartner Pensionsfonds und des Metzler Mittelstands-Pensionsfonds. Insbesondere soll die Kooperation kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie größeren Kollektiven mit heterogenen Arbeitgeberstrukturen leichteren und transparenteren Zugang zu bAV-Lösungen ermöglichen.

Durch die Kombination aus „innovativen Anlagestrategien und einer vollständig digitalisierten Prozesslandschaft“ soll nicht nur eine nachhaltige Finanzierung der Pensionsverpflichtungen sichergestellt werden, sondern auch die Verwaltungsaufwände für alle Beteiligten spürbar reduziert werden.

Laut den Unternehmen bringt Metzler Pension Management seine langjährige Erfahrung als Pensionsanbieter in die Kooperation ein. SIGNAL IDUNA steuert ihre Expertise für die Systeme und die digitale Information und Verwaltung von bAV-Beständen bei. (js)

 

Was sich 2026 bei der betrieblichen Altersversorgung ändert

Versicherungsmakler und Arbeitgeber sollten rechtzeitig prüfen, welche Änderungen 2026 für die betriebliche Altersversorgung (bAV) bringt, etwa neue Beitragsbemessungsgrenzen, das BRSG II und die Aktivrente. Die DCS Deutsche Clearing Stelle hat wichtige Aspekte zusammengestellt.

Auch 2026 bringt wichtige Änderungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Versicherungsmakler sollten also wissen, was sich für Arbeitgeber und Beschäftigte ändert. Die DCS Deutsche Clearing Stelle GmbH, Spezialistin für bAV-Verwaltung und -Abwicklung, hat hierzu relevante Punkte zusammengestellt.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen und höhere Zuschüsse

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass zum 01.01.2026 die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bundeseinheitlich auf 101.400 Euro jährlich bzw. 8.450 Euro monatlich angehoben wird. Daraus ergeben sich neue Höchstbeträge für die bAV: Bis zu 8% der BBG – also 8.112 Euro pro Jahr bzw. 676 Euro im Monat – können steuerfrei in eine Direktversicherung eingebracht werden. Sozialversicherungsfrei bleiben davon 4% der BBG, entsprechend 4.056 Euro jährlich oder 338 Euro monatlich.

Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Zuschuss von 15% der umgewandelten Entgeltbestandteile zu leisten. Wer den maximal sozialversicherungsfreien Betrag von 338 Euro nutzt, erhält somit 44,09 Euro monatlich vom Arbeitgeber. Unternehmen, die ihren Beschäftigten freiwillig mehr bieten möchten, können diesen Zuschuss auf die volle 8%-Grenze ausweiten – das entspricht 88,17 Euro monatlich.

Maximale Arbeitgeberförderung bleibt 2026 unverändert

Der maximale Arbeitgeberförderbetrag nach § 100 EStG bleibt im kommenden Jahr noch unverändert. Er beträgt weiterhin 288 Euro pro Jahr, bei einem förderfähigen Arbeitgeberbeitrag von bis zu 960 Euro. Erst 2027 ist eine Erhöhung auf 360 Euro jährlich und einen förderfähigen Beitrag von 1.200 Euro vorgesehen.

BRSG II: Mehr Dynamik für die bAV

Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) sollen ab 2026 weitere Impulse zur Verbreitung der bAV gesetzt werden. Auch hierzu informiert die DCS: Erstmals soll ein Opting-out-Modell auch außerhalb von Tarifverträgen ermöglicht werden. Beschäftigte werden damit automatisch in eine bAV einbezogen, können aber widersprechen. Außerdem sollen Geringverdiener stärker gefördert werden – etwa durch höhere Einkommensgrenzen und verbesserte Zuschüsse.

Aktivrente: Neue Spielräume, aber auch Beitragspflichten

Zum 01.01.2026 wird mit der Aktivrente ein steuerfreies Einkommen von bis zu 2.000 Euro monatlich für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Rentner eingeführt. Laut DCS unterliegt dieser Freibetrag nicht dem Progressionsvorbehalt und wird nicht auf die bAV angerechnet. Allerdings gilt: Auf die ausgezahlte Betriebsrente wie auch auf das Arbeitseinkommen fallen weiterhin Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an – sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind hiervon betroffen.

Jetzt bAV-Vereinbarungen prüfen und Chancen nutzen

Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen in der bAV empfiehlt es sich, dass Arbeitgeber und Versicherungsmakler bestehende Versorgungsvereinbarungen frühzeitig prüfen und bei Bedarf anpassen, um die neuen Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen. (bh)

Lesen Sie auch: Änderungen zur Jahresmitte: Was schon gilt, kommt und geplant ist
 

„Durchdachtes Versorgungskonzept ist strategische Investition“

Xempus setzt darauf, betriebliche Vorsorge für alle Beteiligten zu vereinfachen. Im Interview im Rahmen der DKM 2025 erklären Martin Bockelmann und Malte Dummel, Co-CEOs von Xempus, welche Rolle digitalen Lösungen zukommt, um die bAV weiter zu verbreiten – und warum die DKM Impulsgeber ist.

Interview mit Martin Bockelmann, Gründer und Co-CEO der Xempus AG, und Malte Dummel, Co-CEO der Xempus AG
Herr Bockelmann, Xempus begleitet die DKM schon seit etlichen Jahren. Was zeichnet die Messe Ihrer Ansicht nach aus?

Martin Bockelmann: Die DKM ist für uns ein zentraler Treffpunkt der Branche. Sie bringt Menschen zusammen, die Vorsorge gestalten – Vermittlerinnen und Vermittler, Produktanbieter sowie Technologiepartner. Der persönliche Austausch ist wertvoll, weil er zeigt, was die Branche bewegt. Für uns ist die DKM ein Impulsgeber: Wir nehmen konkrete Rückmeldungen mit, die direkt in die Weiterentwicklung unserer Lösungen einfließen.

Herr Dummel, wie erleben Sie den persönlichen Austausch mit den Fachbesuchern? Und welche Impulse erhalten Sie darauf für Ihr Angebot und Ihre Services?

Malte Dummel: Der Dialog auf Augenhöhe ist für uns entscheidend. Vermittlerinnen und Vermittler berichten uns, wie sie mit dem XEMPUS advisor beraten und wo sie sich noch mehr Unterstützung wünschen. Diese Gespräche helfen uns, unsere Lösungen noch besser auf die Praxis abzustimmen – verständlich, effizient und skalierbar.

In den vergangenen „DKM-Jahren“ hat sich bei Xempus viel getan. Was waren im Rückblick besondere Meilensteine?

Martin Bockelmann: In den vergangenen Jahren haben wir die ganzheitliche Beratung der betrieblichen Vorsorge konsequent weiterentwickelt. Vermittlerinnen und Vermittler beraten heute mit dem XEMPUS advisor die betriebliche Altersversorgung, die betriebliche Krankenversicherung und die betriebliche Arbeitskraftabsicherung – verständlich, digital und in einem Prozess. Mit dem Budget-Berater lässt sich gemeinsam mit dem Arbeitgeber ein Versorgungskonzept entwickeln, das alle Bausteine berücksichtigt. Damit alle Beteiligten den vollen Mehrwert erhalten, sollte der gesamte Prozess einfach, effizient und digital ablaufen – von der Bedarfsermittlung über den Abschluss bis zur Verwaltung. Daran arbeiten wir.

Wie sehen Sie das Unternehmen heute aufgestellt und wo liegen die Schwerpunkte?

Malte Dummel: Xempus ist heute breit aufgestellt. Vermittlerinnen und Vermittler nutzen unsere Lösungen, um betriebliche Versorgungskonzepte verständlich und effizient umzusetzen – von der Bedarfsermittlung über die Beratung bis zur Verwaltung. Arbeitgeber profitieren von klaren Prozessen und einfacher Administration. Und Versicherer von automatisierten Prozessen. Der Fokus liegt auf der weiteren Automatisierung. KI-gestützte Datenintegration, zentrale Schnittstellen und vernetzte Systeme schaffen die Grundlage für skalierbare Beratung und digitale Verwaltung. So wird Vorsorge für alle Beteiligten einfacher – und zukunftssicher.

Auch wenn die Bedeutung der bAV immer wieder betont wird, stagniert die weitere Verbreitung in den vergangenen Jahren, vor allem bei kleinen Unternehmen. Worin bestehen nach wie vor die größten Hürden?

Martin Bockelmann: Viele kleine Unternehmen scheuen den Aufwand und die Komplexität. Genau hier setzen wir an: Mit digitalen Lösungen, die einfach zu nutzen sind und die Verwaltung erleichtern. Wenn die bAV verständlich erklärt und unkompliziert umgesetzt wird, steigt die Bereitschaft zur Einführung deutlich.

Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die bAV ausgebaut und breiter etabliert werden. Fachleute sehen Licht und Schatten. Welche Aspekte sind aus Ihrer Sicht zu begrüßen, wo gehen die vorgesehenen Maßnahmen nicht weit genug?

Martin Bockelmann: Es ist positiv, dass die Politik die betriebliche Altersversorgung weiter stärken will. Die gesetzlichen Vorgaben zu Opting-out und die verbesserte Geringverdienerförderung sind wichtige Schritte. Gleichzeitig braucht es mehr Wahlfreiheit und Flexibilität als bisherige Lösungen, damit die bAV bei Arbeitgebern und Mitarbeitenden an Akzeptanz gewinnt.

In den vergangenen Jahren sind die betriebliche Krankenversicherung (bKV) und die betriebliche Arbeitskraftabsicherung (bAKS) zunehmend in den Fokus gerückt. Wie beurteilen Sie hier die Entwicklungen?

Martin Bockelmann: Arbeitgeber erkennen zunehmend, wie wichtig es ist, betriebliche Vorsorge ganzheitlich zu denken. Die Kombination aus bAV, bKV und bAKS hilft, Versorgungslücken zu schließen und die Belegschaft langfristig zu binden. Entscheidend ist, die Vorteile zu verstehen und zu wissen, wie sich Vorsorge einfach und kostengünstig finanzieren lässt.

Ein gut gestaltetes Versorgungskonzept ist eine strategische Investition. Es hilft, Kosten durch Vakanzen, Krankheitstage oder Kündigungen zu reduzieren. Je besser die Bausteine ineinandergreifen, desto stärker wirkt Vorsorge als Wettbewerbsvorteil. Digitale Lösungen helfen in der Beratung, die Vorteile aufzuzeigen und mit dem Arbeitgeber ein ganzheitliches Versorgungskonzept zu erstellen und das notwendige Budget dafür zu verteilen.

Digitale Prozesse spielen in der Vorsorgeberatung eine immer größere Rolle und sollen sie einfacher und transparenter machen. Sehen Sie die Branche hier ein gutes Stück vorangekommen?

Malte Dummel: Ja, definitiv. Die Digitalisierung hat die Beratung verändert – sie ist heute schneller, verständlicher und effizienter. Aber es bleibt noch viel zu tun. Wir als Branche müssen weiter daran arbeiten, Prozesse zu vereinfachen und Medienbrüche zu vermeiden. Wir leisten gerne unseren Beitrag dazu.

Welchen Stellenwert hat die Beratung angesichts der zunehmenden Digitalisierung?

Malte Dummel: Beratung bleibt zentral. Digitale Tools unterstützen, aber sie ersetzen nicht das persönliche Gespräch. Vermittlerinnen und Vermittler sind entscheidend, wenn es darum geht, komplexe Themen verständlich zu machen und Vertrauen aufzubauen. Unsere Lösungen stärken sie in dieser Rolle.

Übernimmt diese Aufgabe vielleicht schon bald die KI?

Malte Dummel: Künstliche Intelligenz wird die heute etablierten Abläufe maßgeblich verändern – beispielsweise bei der Analyse von Daten oder der Vorbereitung von Gesprächsinhalten. Dennoch bleibt Vorsorge für viele ein Vertrauensthema und somit die persönliche Beratung unverzichtbar. In Kombination mit KI wird sie auf ein neues Level gehoben.

 

Aufschlag für mehr bAV!

Die Betriebsrente ist wieder in aller Munde. Canada Life hat auch Vermittler gefragt, wie eine gute bAV aussehen sollte, und ihre eigene Lösung aktualisiert: Der Tarif GENERATION business plus bietet eine variable Bruttobeitragsgarantie, kombiniert mit einer freien Fondsanlage. Was steckt hinter der neuen Absicherung?

Ein Artikel von Andreas Behrens, Senior Manager Sales Operations and Solutions Canada Life

Nachdem das Bundeskabinett am 03.09.2025 den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG II) beschlossen hat, ist die Betriebsrente wieder in aller Munde – und das ist auch gut so. Denn die Betriebsrente gilt als eine der effizientesten Möglichkeiten, auf eine Zusatzrente zu sparen. Gleichzeitig erhöht sie die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber: Gerade heute stellt eine bAV eine besonders gefragte und werthaltige Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rentenversicherung dar, da die Leistungen aus der gesetzlichen Rente den Lebensstandard für viele nicht mehr decken können.

Doch wie kann die Betriebsrente in der Praxis gestärkt werden? Der Markt diskutiert mehrere Punkte: Entbürokratisierung und Stärkung der Geringverdiener-Förderung gehen auf jeden Fall in die richtige Richtung. Auch die Opting-out-Pläne, mit denen Unternehmen ihre Mitarbeiter automatisch in eine Betriebsrente einbeziehen können, ist ein guter Ansatz – nur leider ist er noch beschränkt auf Unternehmen ohne Tarifvertrag. Ebenfalls gefordert werden flexiblere Garantien und mehr Renditechancen.

Flexibler Ansatz bei Garantien und Rendite benötigt

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Canada Life belegt: bAV-erfahrene Versicherungsmakler sind davon überzeugt, dass sich Garantien und Rendite an die Risikopräferenz des Kunden anpassen lassen müssen. Während im Kollektivgeschäft ein ausgewogenes Verhältnis von Renditechancen und Garantien besonders gefragt ist, zeigt sich im Gesellschafter-Geschäftsführer-Segment ein stärkeres Renditebewusstsein: Über ein Viertel (27%) der bAV-Makler ist der Meinung, dass in diesem Segment höchstmögliche Renditechancen und weniger Garantien wichtig sind. Bei Vermittlern, die Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern betreuen, sind es mit 32% sogar deutlich mehr.

Die Risikopräferenz der Kunden haben wir im Blick und reagieren auf den Bedarf im Markt: Im upgedateten GENERATION business plus können Kunden ab sofort das Verhältnis von Garantien und Renditechancen variabel festlegen – das sorgt für noch bessere Renditechancen. 

Starkes Garantie-Level plus attraktive Fondsauswahl

Kunden erhalten eine Beitragsgarantie von mindestens 60%, wenn die Garantievoraussetzungen zum Rentenbeginn erfüllt sind. Den gewählten Garantieanteil ergänzen sie nach Wunsch mit einer freien Fondsauswahl. Dies steht bei Zustimmung des Arbeitgebers allen im Vertrag versicherten Mitarbeitenden offen. Der Garantieanteil wird für Anlagedauern ab zwölf Jahren (Einmalbeitrag zehn Jahre) durch den bewährten Unitised-with-Profits- (UWP-)Fonds mit seinen endfälligen Garantien sichergestellt. Alternative: Das Automatische Portfolio-Management (APM Serie bAV) für Anlagedauern von fünf- bis elf Jahren (Einmalbeitrag fünf bis neun Jahre). Wichtig: Damit legen Kunden schon zu Beginn des Vertrags das Garantieniveau fest, das zwischen 60% und 90% betragen kann. Nach Vertragsbeginn kann es nicht mehr reduziert werden. Dazu kombinieren Kunden auf Wunsch aus über 60 Einzelfonds verschiedener Anlageklassen und Schwerpunkte. Die Einzelfondsauswahl können sie dabei jederzeit ändern und auch in den Garantieanteil umschichten, um so die Beitragsgarantie zu erhöhen. Beim UWP-Fonds und laufendem Beitrag geht dies bis zwölf Jahre vor dem Rentenbeginn, beim APM (Serie bAV) bis fünf Jahre davor. Den UWP-Fonds kann man mit bis zu 30 Fonds ergänzen, das APM (Serie bAV) mit 20.

Mit der freien Fondsauswahl trifft Canada Life ebenfalls den Marktbedarf: In der Umfrage waren 87% der bAV-Makler davon überzeugt, dass Arbeitgebern eine variable Fondsauswahl wichtig ist, die verschiedene Anlageklassen und Schwerpunkte wie zum Beispiel Nachhaltigkeit gut abbildet. Ebenso viele Makler sind der Meinung, dass für Unternehmen eine gemanagte Fondsvermögensverwaltung (87%) von Bedeutung ist. Als weitere wichtige Kriterien werden variable Garantien (86%) und zusätzlicher Risikoschutz durch eine BU-Option (81%) betrachtet.

Fonds-Neuheit: Die SAMA-Fonds

Wer von den neuen Renditechancen der bAV bei Canada Life profitieren und professionell verwaltet investieren möchte, kann zum Beispiel die Setanta Active Multi-Asset- (SAMA-)Fonds nutzen. Die vermögensverwaltenden Fonds mit Volatilitätssteuerung sind in drei Risikoprofilen mit jeweils unterschiedlichem Sachwertanteil erhältlich. Je nach gewähltem Profil reduziert die Volatilitätssteuerung Risiken und sorgt für ein Investment nach Anlagementalität. Der Fonds Setanta Active Multi-Asset 70+ II investiert zwischen 70 und 90% in Sachwerte. Bei Setanta Active Multi-Asset 50+ II sind es 50 bis 70% und bei Setanta Active Multi-Asset 30+ II 30 bis 50% Sachwerte. Neben klassischen Asset-Klassen wie Aktien und Anleihen spielen in den SAMA-Fonds auch alternative Investments wie Immobilien, Infrastruktur oder Private Equity eine Rolle. Dies sorgt für zusätzliche Diversifikation und Renditechancen jenseits der klassischen Märkte.

Die Umfrage der Canada Life zeigt, dass flexible Anlagemöglichkeiten auch in der Altersvorsorge mehr und mehr gewünscht sind. Garantien bleiben nach wie vor wichtig, hier geht es immerhin um den Erhalt des Lebensstandards im Alter, dennoch rücken Renditechancen in den Fokus. Mit der aktualisierten GENERATION business plus ist Canada Life am Puls der Zeit, denn hier verbinden sich die Renditechancen und Garantien. Durch die flexible Gestaltung werden die Bedürfnisse der Geschäftspartner und Kunden optimal erfüllt. Zudem zeigt Canada Life dadurch auch, dass sie auf die Anforderungen von Kunden und Geschäftspartnern nach innovativen Produkten jederzeit reagieren kann.

Lesen Sie auch: bAV-Umfrage: Garantie und Rendite sollen flexibel kombinierbar sein

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Ein Artikel von
Andreas Behrens

Warum klassische Verwaltungstools für die bAV nicht mehr ausreichen

In Unternehmen arbeiten viele verschiedene Menschen. Sie haben diverse Hintergründe, sprechen oft mehrere Sprachen usw. Vermittlern, die mit der bAV in die Betriebe gehen, kann es helfen, wenn sie Tools anbieten, die Beschäftigte gezielt abholen und individuell ansprechen. Kommunikation ist das A und O.

Ein Artikel von Udo Trödel, Geschäftsführer der bavonline gmbh

In Zeiten von Fachkräftemangel, wachsender Benefitvielfalt und immer komplexer werdenden HR-Strukturen brauchen nicht nur Unternehmen eine neue Lösung für die betriebliche Altersvorsorge (bAV), sondern auch Vermittler. Denn: Viele klassische Verwaltungstools decken zwar Prozesse ab, sie lösen aber keine Kommunikationsprobleme. Und genau diese erleben Vermittler immer häufiger in der Praxis: HR-Abteilungen sind überlastet, Mitarbeitende schlecht informiert, Fristen verstreichen und Budgets bleiben ungenutzt.

Das Kundenproblem: Viel Benefit, wenig Wirkung

Die bAV ist oft Teil einer attraktiven Arbeitgeberstrategie. Doch viele Benefits laufen ins Leere, weil sie die Mitarbeitenden nicht erreichen oder nicht verstanden werden. Personalabteilungen haben schlicht keine Zeit, zielgruppengerechte Kampagnen zu entwickeln. Genau hier können Vermittler mit speziellen Tools echte Mehrwerte liefern:

  • Sie bieten eine Lösung, die HR konkret entlastet.
  • Sie ermöglichen differenzierte Kommunikation je nach Zielgruppe.
  • Sie helfen ihren Kunden, deren Arbeitgebermarke zu stärken.

Damit positioniert sich der Vermittler nicht nur als Produktexperte, sondern als moderner bAV-Partner mit strategischem Beratungsansatz.

Unterschiedliche Inhalte für unterschiedliche Zielgruppen – innerhalb eines Betriebs

Das Tool bav|guard z. B. bietet ein integriertes Kampagnentool: Mit wenigen Klicks lassen sich Aktionen starten, Erinnerungen setzen und zielgruppengerechte Inhalte verteilen – je nach Alter, Geschlecht, Herkunft oder Beschäftigungsart. Auch an die Sprachenvielfalt für eine Belegschaft mit unterschiedlichen Muttersprachen sollte gedacht sein. Denn: Informationen in mehreren Sprachen machen die Kommunikation inklusiv und wirksam. Zudem muss der Gender-Pension-Gap heutzutage Berücksichtigung finden. Frauen können gezielt angesprochen werden. Für viele Unternehmen und Frauen, die sich bewerben, ist das ein starkes Zeichen moderner Personalpolitik.

Mehrwert für den Vermittler, Vertrauen beim Kunden

Was das Branding angeht, ist es empfehlenswert, dass die Plattform im „Look & Feel“ des Kundenunternehmens erscheint, weil das die Arbeitgebermarke stärkt und dem Vermittler wiederum einen zusätzlichen Vertrauensvorsprung bringt. Ein gutes bAV-Tool bietet auf technischer Seite zudem Schnittstellen zur HR-Software: Einfache Integration in bestehende Systeme reduziert technischen Aufwand und überzeugt auch IT-Entscheider.

Fazit: Kommunikation ist der Schlüssel

Mit einer solchen Softwarelösung gewinnt der Vermittler ein starkes Verkaufsargument: Er bietet nicht nur Lösungen an, sondern auch Wirkung. Und das bedeutet für ihn mehr Bindung beim Kunden, weil Prozesse digitalisiert und vereinfacht werden. Das HR-Team kann er begeistern, weil Kommunikation „plötzlich“ funktioniert. Und in der Belegschaft selbst kreiert der Vermittler mit solchen Tools mehr Reichweite, da Mitarbeitende individuell angesprochen und erreicht werden. Last, but not least: Mehr Durchdringung führt üblicherweise auch zu höherem Umsatzpotenzial, weil die Benefit-Kommunikation lebt.

Wer heute als Vermittler erfolgreich im Bereich bAV und bKV unterwegs ist, braucht mehr als eine Produktauswahl. Er braucht Lösungen, die kommunikative, administrative und strategische Probleme beim Kunden lösen. Der Vermittler wird echter Zukunftspartner – mit einem Tool, das berät, kommuniziert, verwaltet und begeistert.

Über bav|guard

bav|guard ist mehr als ein Ver­waltungstool. Es wurde mit und für HR-Teams entwickelt und kombiniert Kommunikations­stärke mit Ver­waltungsintelligenz. Mehr Infos unter shop.bavonline.com

Lesen Sie auch: Warum klassische Werbung für Vermittler von gestern ist

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Ein Artikel von
Udo Trödel

Ecclesia bündelt Vorsorgeeinheiten und launcht ecpension&benefits

Unter der neuen Marke ecpension&benefits fasst die Ecclesia Gruppe ihre Vorsorgeeinheiten in der Ecclesia Pension und Benefits GmbH zusammen. Dadurch sollen in Zukunft noch bessere Lösungen für Unternehmen und ihre Beschäftigten im Bereich betrieblicher Vorsorge angeboten werden können.

Die Ecclesia Gruppe fasst ihre Vorsorgeeinheiten in der Ecclesia Pension und Benefits GmbH zusammen. Ziel dieses Schrittes ist, zukünftig noch bessere und passgenauere Lösungen für Unternehmen und ihre Beschäftigten im Bereich betrieblicher Vorsorge anzubieten, wie das Unternehmen mitteilt. Dies ist auch der offizielle Start des gemeinsamen Marktauftritts unter der neuen Marke ecpension&benefits.

Mit ecpension&benefits bündelt das Unternehmen laut eigenen Angaben ein umfassendes Produktportfolio an Vorsorge- und Benefit-Lösungen – von betrieblicher Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsabsicherung und Krankenversicherung bis hin zu Altersteilzeit, Zeitwertkonten, privater Vorsorge und Unternehmervorsorge.

Bereits vor zwei Jahren hatte die Ecclesia Gruppe die Pension Solutions Group erworben und dort wurden seitdem Schritt für Schritt Strukturen, Prozesse und Teams enger verzahnt. Mit der nun erfolgten Zusammenführung aller Vorsorgeeinheiten ist dieser Integrationsprozess auch nach außen sichtbar abgeschlossen, heißt es. Geschäftsführer von ecpension&benefits sind Frank Buschmann, Tobias Bailer und Marc Sontowski.

ecpension&benefits will passgenaue Konzepte und digitale, nutzerorientierte Lösungen bieten, die Verwaltungsaufwand minimieren, Transparenz schaffen und den Mitarbeitenden eine einfache, intuitive Nutzung ermöglichen. (lg)

 

BRSG II: Hat die Halbherzigkeit ein Ende?

Endlich die 60% Teilnahmequote knacken und mehr Mitarbeiter in die Betriebsrente bringen: Der vorliegende Regierungsentwurf des BRSG II setzt dafür auf automatische Teilnahme-Modelle, bessere Förderung sowie weniger Auflagen für Anbieter. Was verspricht der Gesetzentwurf?

Eine Kolumne von Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Gesellschafter und Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirates des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Ursprünglich sollten erste Regelungen des Zweiten Gesetzes zur Stärkung von Betriebsrenten (BRSG II) zum Jahresbeginn 2025 in Kraft treten. Die neue Regierung hatte im Juni 2025 einen neuen Referentenentwurf vorgelegt und diesen nun im Regierungsentwurf ein wenig angepasst – die Zielsetzung ist identisch geblieben: der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) durch mehr Flexibilität Auftrieb geben. Was verspricht uns der vorliegende Gesetzentwurf?

Opting-out per Betriebsvereinbarung

Kernstück ist gegenüber der bisherigen Regelung ein erweitertes Opting-Out im neuen Abs. 3 des § 20 Betriebsrentengesetz (BetrAVG): Beschäftigte nehmen automatisch an der Entgeltumwandlung teil. Sie können widersprechen. Neu ist: Unternehmen ohne tarifvertragliche Grundlage, d.h. ohne Tarifvertrag bzw. Anbindung an einen einschlägigen Tarifvertrag dürfen solche Optionsmodelle über eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung einführen; Arbeitgeber ohne Betriebs- oder Personalrat haben andere Optionen.

Voraussetzung ist ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20% auf den umgewandelten Lohn; im Gegensatz zum 15%-igen Zuschuss des § 1a Abs. 1a BetrAVG ist die gesetzliche Höchstgrenze nicht durch die SV-Ersparnis des Arbeitgebers gedeckelt. Die 20% Arbeitgeberanteil sind gem. § 1b Abs. 5 S. 1 BetrAVG-E sofort gesetzlich unverfallbar; der gesetzliche Zuschuss in Höhe von bis zu 15% nach § 1a Abs. 1a BetrAVG ist damit abgegolten Die Regelung darf sämtliche fünf Durchführungswege der bAV einbeziehen, sodass der Arbeitgeberanteil von 20% über den Umweg des Opting-Out im Gegensatz zu § 1a Abs. 1a BetrAVG auch bei Direktzusagen und Unterstützungskassen verpflichtend wird. Jene Opting-Out Lösungen können frühestens ab 01.07.2026 eingeführt werden.

Beurteilung des IVFP

In Großbritannien hatte ein tarifvertragsfreies, jedoch gesetzlich verpflichtendes Opting-Out die Teilnahmequote an der bAV vor ca. 20 Jahren deutlich auf ca. 90% gesteigert. Wir hätten dieses Potenzial auch in Deutschland, wenn wir den „Herdentrieb“ der Menschen mit qualitativ hochwertiger bAV nützen würden. Dazu bedarf es jedoch eines Opting-Out auf Basis gesetzlicher Verpflichtung für alle Arbeitgeber; dieses hier nach BRSG II ist freiwillig und daher, wie so oft nach deutscher Art, halbherzig.

Mehr Förderung für geringes Einkommen

Die steuerliche Förderung für arbeitgeberfinanzierte bAV über Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds von Geringverdienenden nach § 100 EStG wird ausgebaut. Der maximale Förderbetrag steigt gem. Abs. 2 jener Vorschrift von 288 Euro auf 360 Euro im Jahr und der Maximalbeitrag gem. Abs. 6 von 960 Euro auf 1.200 Euro. Die Einkommensgrenze wird gem. Abs. 3 Nr. 3 mit 3% dynamisch an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt; aktuell entspricht dies 2.898 Euro Bruttoeinkommen pro Monat.

Beurteilung des IVFP

Eine vom Staat geförderte rein arbeitgeberfinanzierte bAV für Geringverdienende, also diejenigen, die bislang überwiegend nichts vom Kuchen der bAV abbekommen, ist grundsätzlich sinnvoll. Die Anpassung der Geringverdienergrenze an die BBG-Renten ist begrüßenswert; so rutschen Beschäftigte nicht mehr allein wegen normaler Lohnerhöhungen aus der Förderung. Leider ändert die Reform an der Voraussetzung des Abs. 3 Nr. 5, dass nur ungezillmerte Tarife angeboten werden dürfen, nichts; dies ist sehr enttäuschend, da der Gesetzgeber erneut nicht verstanden hat, wie wichtig es im Zusammenhang mit Altersvorsorge ist, auch die Vertriebe zufriedenzustellen. Schließlich kommen die Änderungen erst zum 01.01.2027 und damit deutlich später als erforderlich.

Mehr Flexibilität für Bezieher von Teilrenten

Zum 01.07.2026 können Mitarbeiter gem. § 6 BetrAVG auch Betriebsrenten vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn sie eine Teilrente der Deutschen Rentenversicherung beziehen wollen. Das war bisher an den Bezug einer gesetzlichen Vollrente geknüpft. Betriebliche Regelungen, an die der gesetzliche Rentenbezug geknüpft ist, werden durch das Gesetz allerdings nicht automatisch außer Kraft gesetzt. Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarungen müssen entsprechend geprüft und ggf. angepasst werden.

Beurteilung des IVFP

Mehr Motivation für ältere Arbeitnehmende, mit ausreichend Auskommen länger zu arbeiten, jedoch keine Impulse für den Vertrieb von bAV.

Weitere durch das BRSG II geplante Änderungen
  • Für Pensionskassen werden Anlage- und Bedeckungsvorschriften flexibilisiert. Das soll höhere Renditechancen ermöglichen, ohne die Auszahlungen stark schwanken zu lassen. Sozialpartnermodelle sollen zusätzliche Puffer aufbauen können. Für Versicherte bleibt die Aufsicht bestehen.
  • Kleinere Anwartschaften lassen sich künftig leichter abfinden. Das Geld fließt dann unmittelbar in die gesetzliche Rentenversicherung. Damit wird die nachgelagerte Besteuerung sichergestellt und Bürokratie reduziert. Für Betroffene kann das administrativ entlastend sein.
  • Es soll, anders als im Referentenentwurf geplant, zu einer Evaluierung der Maßnahmen kommen. Gem. § 30a BetrAVG-E wird das BMAS bis 2030 untersuchen, ob die Verbreitung der bAV auch aufgrund der vorgesehenen Öffnung von Sozialpartnermodellen erkennbar gestiegen ist.
Zeitplan und nächste Schritte
  • 09.10.2025: 1. Lesung im Bundestag
  • 03.11.2025: Anhörung im Ausschuss für Arbeit & Soziales
  • 07.11.2025: 2./3. Lesung im Bundestag und Verabschiedung