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17. November 2025
PSVaG setzt Beitragssatz für 2025 auf 1,2 Promille fest
PSVaG setzt Beitragssatz für 2025 auf 1,2 Promille fest

PSVaG setzt Beitragssatz für 2025 auf 1,2 Promille fest

Steigende Insolvenzen und ein höheres Schadenvolumen sorgen dafür, dass der PSVaG den Beitragssatz für 2025 deutlich anhebt. Dank verschiedener entlastender Faktoren konnte der Anstieg aber unterhalb des Durchschnittswertes abgefedert werden.

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) in Köln hat in der vergangenen Woche den Beitragssatz für das Jahr 2025 auf 1,2 Promille festgelegt. Im Vorjahr lag er noch bei 0,4 Promille.

Die Schutzeinrichtung für die betriebliche Altersversorgung, der rund 105.400 Unternehmen angehören, begründet den Anstieg mit der seit 2022 kontinuierlich steigenden Zahl an Unternehmensinsolvenzen. Neben der Zunahme der Insolvenzen ist auch das Schadenvolumen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Bereits im Juli hatte der PSVaG einen Beitragssatz für 2025 unterhalb des Zehnjahresdurchschnitts von 1,9 Promille in Aussicht gestellt. Dank entlastender Effekte aus dem insgesamt freundlichen Kapitalmarktumfeld sowie der Auflösung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung aus dem Vorjahr konnte nun ein Satz von 1,2 Promille festgesetzt werden. Durch den Beitragssatz von 1,2 Promille und die gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage von 402 Mrd. Euro ergibt sich für dieses Jahr ein Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen von rund 482 Mio. Euro. Im Vorjahr lag es noch bei 157 Mio. Euro.

Wie der PSVaG zudem mitteilt, ist für Zusagen über Pensionskassen in diesem Jahr letztmalig ein zusätzlicher Beitrag zu entrichten. Dieser dient der Dotierung des Ausgleichsfonds und beträgt 1,5 Promille der jeweiligen Beitragsbemessungsgrundlage für Pensionskassenzusagen. (bh)