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17. Juni 2025
Änderungen zur Jahresmitte: Was schon gilt, kommt und geplant ist
Änderungen zur Jahresmitte: Was schon gilt, kommt und geplant ist

Änderungen zur Jahresmitte: Was schon gilt, kommt und geplant ist

Im Jahresverlauf traten und treten immer wieder Neuerungen in Kraft – von gesetzlichen Anpassungen bis zu Branchen-Updates. Die AssCompact Bildergalerie zeigt, was sich kürzlich geändert hat, was in der zweiten Jahreshälfte ansteht und auf welche Termine es zu achten gilt.

 
Ab dem 01.07.2025 wird es für Pflegepersonen etwas einfacher: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden in einem Budget zusammengeführt. Wer mindestens Pflegegrad 2 hat, profitiert dann von einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro, der ganz flexibel für beide Pflegeformen eingesetzt werden kann – je nachdem, was gerade gebraucht wird. Die bisherigen unterschiedlichen Regelungen zur Übertragung zwischen den beiden Leistungen gehören damit der Vergangenheit an.
Einführung eines gemeinsamen Jahresbetrags für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Ab dem 01.07.2025 wird es für Pflegepersonen etwas einfacher: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden in einem Budget zusammengeführt. Wer mindestens Pflegegrad 2 hat, profitiert dann von einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro, der ganz flexibel für beide Pflegeformen eingesetzt werden kann – je nachdem, was gerade gebraucht wird. Die bisherigen unterschiedlichen Regelungen zur Übertragung zwischen den beiden Leistungen gehören damit der Vergangenheit an.
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