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AfW - BundesverbandFinanzdienstleistung e.V.

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AfW bittet um Teilnahme am 17. Vermittlerbarometer

Zum 17. Mal ruft der AfW Vermittlerinnen und Vermittler zur Teilnahme am Vermittlerbarometer auf. Bis zum 03.11.2024 können Teilnehmende der Online-Umfrage dem AfW anonym Informationen für seine politische Interessenvertretung in Berlin und Brüssel übermitteln.

Jährlich ruft der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW (AfW) Vermittlerinnen und Vermittler auf, am Vermittlerbarometer teilzunehmen. Zum diesjährigen 17. AfW Vermittlerbarometer besteht nun die Möglichkeit, seine Meinung und Erfahrung in der Online-Umfrage mitzuteilen.

„Wir benötigen Daten direkt aus der Branche, um die Interessen der Vermittlerinnen und Vermittler überzeugend und mit Fakten in Berlin und Brüssel vertreten zu können“, ruft AfW-Vorstand Frank Rottenbacher alle Vermittlerinnen und Vermittler zur Teilnahme auf.

Welche Herausforderungen haben Vermittlerinnen und Vermittler?

Die Ergebnisse der Umfrage sollen die aktuelle Situation und die Herausforderungen der Vermittlerinnen und Vermittler sichtbar machen und ihre Anliegen gegenüber der Politik untermauern.

Laut AfW ist die Umfrage absolut anonym und richtet sich an alle Vermittlerinnen und Vermittler im Versicherungs- und Finanzanlagenbereich sowie an diejenigen mit Zulassung zur Darlehensvermittlung. Besonders wichtig seien dabei die vielfältigen Perspektiven aus allen Erlaubnisbereichen, um ein umfassendes Stimmungsbild der Branche zu erhalten. Aufgrund der Regulierung der Verbraucherkreditvermittlung, die ab 2026 wirksam wird, wurde dieses Thema ebenfalls verstärkt in die Umfrage integriert.

Teilnahme bis 03.11.2024

Bis zum 03.11.2024 besteht unter vermittlerbarometer.de Gelegenheit zur Beteiligung. Die Teilnahme dauert rund 20 bis 25 Minuten. (lg)

Bild: © margsor – stock.adobe.com

 

Altersvorsorgereform: So reagiert die Branche

Der Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge liegt vor. Am Montag wurde er vorgelegt. Kernpunkte: Details zum Altersvorsorgedepot sowie zu einigen Upgrades zur Riester-Rente. Viele Branchenvertreter haben bereits erste Einschätzungen veröffentlicht – auf Nachfrage von AssCompact auch der BDVM.

Die Bundesregierung knöpft sich nun anscheinend ernsthaft die dritte Säule der Altersvorsorge vor: die private. Am Montag wurde der Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt. Die wichtigsten Punkte sind zum einen das viel diskutierte staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Jeder eigens angesparte Euro soll mit 20 ct vom Staat gefördert werden – bis zu einer jährlichen Maximalanlage von 3.000 Euro. Ab 2023 soll dieser Betrag auf 3.500 Euro erhöht werden. Außerdem sind für Eltern mit Kindern unter 18 Jahren, Geringverdiener und Berufseinsteiger zusätzliche Förderungen geplant. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert, also nur bei der Auszahlungsphase, nicht aber in der Ansparphase.

Auch bei der Riester-Rente soll es einige Veränderungen geben: Eine Erhöhung des jährlichen Sonderausgabenabzugs von 2.100 Euro auf 3.500 Euro, und außerdem mehr Wahlmöglichkeiten bei der Garantie. Neben einem 100%-igen Garantiekapital sind dann auch Produkte mit einer 80%-igen Garantie angedacht. Und: Die Verrentungspflicht soll abgeschafft werden, sodass Riester-Sparer einen Auszahlungsplan wählen können, der bis zum 85. Lebensjahr läuft.

Die Meinungen aus der Branche sind erwartungsgemäß vielschichtig. Bereits am Montagnachmittag wurde erste Statements von Branchenvertretern zu den Reformplänen veröffentlicht. AssCompact hat die wichtigsten zusammengefasst.

Begrüßungen über Begrüßungen

Eine gerne gewählte Formulierung bei der Beurteilung politischer Initiativen, bei denen zumindest die Idee gut zu sein scheint, ist die der „Begrüßung“. Denn diese haben gleich mehrere Verbände nach der Vorstellung des Entwurfs zur Altersvorsorgereform geäußert, so z. B. der Fondsverband BVI, der den Entwurf laut einer Pressemitteilung zum Thema „begrüßt“. Hauptgeschäftsführer Thomas Richter sieht darin einen großen Wurf, der einen Paradigmenwechsel in der privaten Altersvorsorge bedeute. „Das bisherige, weltweit längst überholte Mantra, dass Altersvorsorge 100% Beitragsgarantie und eine Leibrente umfassen muss, gilt nicht mehr. Das ist revolutionär und macht die Altersvorsorge für die Sparer attraktiv, weil sie renditestärker anlegen können. Ein wichtiger Schritt sei dementsprechend die Wahlfreiheit in der Auszahlphase, mit der die Bürger „endlich Wahlfreiheit statt gesetzlichen Zwang“ hätten.

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hält sich mit seiner „Begrüßung“ nicht zurück und „begrüßt“ den Entwurf. Insbesondere unterstütze er das Ziel der Reform, die geförderte private Altersvorsorge flexibler, transparenter und renditestärker zu machen, um ihre Attraktivität insgesamt und damit ihren Verbreitungsgrad zu erhöhen. Die vom BVI gelobte Wahlfreiheit bei der Auszahlungsphase bei Garantieprodukten sieht der BVK allerdings skeptisch, da so keine Absicherung des Langlebigkeitsrisikos erfolgen muss. Aus BVK-Sicht sollte daher zwingend eine vorherige Beratung erfolgen, um sicherzustellen, dass die monatlichen Fixkosten im Alter auch dauerhaft abgesichert werden und die Verbraucher vor Grundsicherungsbedarf im hohen Alter geschützt werden.

Das sagen AfW und BDVM

In eine ganz ähnliche Kerbe schlagen die Äußerungen des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW. Dieser „begrüßt“ ebenfalls den Gesetzentwurf, da mit dem darin enthaltenen Altersvorsorgedepot eine renditestarke und flexible Alternative zu bisherigen Fördervarianten geschaffen werde, die insbesondere jüngere Sparer anspreche. Und auch die flexiblere Gestaltung der Auszahlungsphase mit Optionen für Leibrenten oder Auszahlungspläne bis zum 85. Lebensjahr befindet der AfW für eine „wichtige Neuerung, die den Bedürfnissen nach mehr Flexibilität in der Altersvorsorge Rechnung trägt“. Allerdings halte es der Verband für problematisch, wenn es geplant sein sollte, dass Verbraucher Anlageentscheidungen beim vorgesehenen Referenzdepot ohne qualifizierte Beratung treffen könnten. Daher werde man sich weiter für verbindliche Beratungsstandards einsetzen, um sicherzustellen, dass Verbraucher über eventuelle Risiken und die Chancen ihrer Anlagewahl umfassend aufgeklärt werden.

Auf Nachfrage von AssCompact hat sich auch Dr. Bernhard Gause, geschäftsführender Vorstand beim Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler, geäußert – und er bzw. der BDVM „begrüßt“ die Flexibilisierung der staatlich geförderten Altersvorsorge. Die erweiterte Produktauswahl könne mehr Menschen von der Notwendigkeit zur Eigenvorsorge überzeugen, werde aber gleichzeitig den Beratungsaufwand für Versicherungsmakler erhöhen, so Gause. Die Mitglieder des BDVM werden demnach ihre Kunden individuell mit Blick auf die Höhe möglicher Garantien und die Länge von Rentenzahlungen beraten und begleiten.

Lebenslange Absicherung die „Stärke“ der Lebensversicherung

Die Versicherer „begrüßen“ den Vorschlag zur Modernisierung ebenfalls, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) noch am Montag mitteilte. Sie unterstützen den Vorschlag, einfache und transparente Produkte mit lebenslanger Auszahlgarantie zu fördern, sowie ein beitragsproportionales Fördersystem einzuführen. Zu der Auswahlmöglichkeit aus drei Garantiestufen, 100%, 80% und ohne Garantie, sagt Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen: „Die Balance von Sicherheit und Rendite ist weiterhin wichtig. Die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sind jedoch unterschiedlich. Daher ist der optionale Wegfall der vollen Beitragsgarantie richtig und wurde lange von uns gefordert.“

Die größte Kritik lässt der GDV an dem potenziellen Wegfall der Verrentungspflicht. Denn so wie die Reform gestaltet ist, bleibe die lebenslange Absicherung „auf der Strecke: Altersvorsorge ist mehr als Vermögensaufbau. Die lebenslange Absicherung ist die Stärke der Lebensversicherung“.

Ähnlich sieht es auch Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Lebensversicherung, der die „überfällige Reform“ einerseits – richtig – „begrüßt“. Deutschland brauche eine attraktive steuerlich geförderte private Absicherung neben der gesetzlichen Rente. Bader halte jedoch die Wahlmöglichkeit für Auszahlpläne bis zum 85. Lebensjahr für falsch: „Für mich sollte eine staatlich geförderte Altersvorsorge zwingend eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen. Alles andere ist ein fahrlässiger Umgang mit Steuergeldern. Das Langlebigkeitsrisiko muss abgesichert sein.“ Auch beim Altersvorsorgedepot fehle es Bader an Sicherungsmechanismen. Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt sollte eine gewisse Grundabsicherung bieten, da Totalverluste, wie zuletzt beispielsweise bei bestimmten Russland-Fonds, leider nie völlig auszuschließen seien.

Die Verbände wollen weiter den Entwurf prüfen und auch zeitnah und fristgerecht Stellungnahmen abgeben. Befassen will sich das Kabinett mit dem Entwurf am 13.11.2024. (mki)

Bild: © Andrii Yalanskyi – stock.adobe.com

 

AfW VSH-Checkliste Version 2.4 veröffentlicht

Jährlich updatet der AfW seine Checkliste zur Überprüfung des Versicherungsschutzes für Makler. Die Version 2.4 wurde nun u. a. um neue Tätigkeitsfelder wie Demografieberatung und Dozententätigkeit erweitert. Zudem gibt es Anpassungen bei der Versicherungssumme im Ruhestand.

Bereits seit dem Jahr 2021 gibt der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW eine Checkliste zur Überprüfung des Versicherungsschutzes für Versicherungsmaklerinnen und -makler heraus. „Aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermittlerschaft führen wir das Projekt fort“, sagt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Daher wurde die Liste nun wieder mit Unterstützung der Hans John Versicherungsmakler GmbH aktualisiert.

Checkliste 2.4: Erweiterte Tätigkeitsfelder und Versicherungssummen

Die Checkliste in Version 2.4 wurde um zusätzliche Tätigkeitsfelder erweitert, die als versicherte Risiken in den jeweiligen Versicherungsvertrag aufgenommen werden sollten, sofern der Vermittler in diesen Bereichen tätig ist. Dies umfasst neben der Vermittlung von Fertighäusern auch die Tätigkeit als Demografieberater sowie als Autor, Dozent oder Referent.

Darüber hinaus wurde die Checkliste bei der Versicherungssumme ergänzt, und zwar in Bezug auf die zusätzliche Versicherungssumme im Ruhestand, die immer häufiger in Bedingungswerken zu finden ist. Dies wird auch „Retirement Cover“ genannt. Neben kleineren redaktionellen Änderungen wurden auch die Erläuterungen zu den Anzeigepflichten im Schadenfall angepasst. Hier soll klarer verdeutlicht werden, dass es mehrere Auslöser für diese Obliegenheit gibt.

Wirth ergänzt: „Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen, damit es nicht irgendwann heißt: Der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe!“

Download steht bereit

Denn zum eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber auch vor allem zum Schutz der Kunden im Ernstfall, brauchen Versicherungsmaklerinnen und -makler nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler nach § 34f GewO für die Erlaubnis der Berufsausübung eine Berufshaftpflichtversicherung – oder auch Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (VSH).

Um auf der sicheren Seite zu bleiben, ist es laut AfW für Vermittlerinnen und Vermittler entscheidend, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen, etwa nach folgendem Schema:

  • Sind alle Mitarbeitenden erfasst?
  • Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert?
  • Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen?
  • Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden, vom Versicherungsschutz umfasst?

Die gesamte Checkliste steht frei zugänglich unter bundesverband-finanzdienstleistung.de/vsh-checkliste zur Verfügung. (lg)

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Zu komplex: Jeder fünfte Vermittler scheut Gewerbegeschäft

Mehr als 20% der Versicherungsvermittler vermitteln keine Gewerbeversicherungen. Viele empfinden die Produkte als zu komplex und die Haftungsrisiken in der Beratung als zu hoch. Das geht aus Zahlen des aktuellen AfW-Vermittlerbarometers hervor.

Mehr als jeder fünfte Versicherungsvermittler hierzulande hält sich aus dem Geschäft der Gewerbeversicherungen heraus. Und das, obwohl es scheint, als ob Versicherer mithilfe von Kombipolicen, einfacheren Antragsstrecken und Onlinevergleichsprogrammen versuchen, den Abschluss von Gewerbeprodukten möglichst einfach zu gestalten.

Das zeigt eine Auswertung aus dem aktuellen Vermittlerbarometer des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung. Im Rahmen der jährlichen Umfrage wurden im November 2023 mehr als 1.100 Vermittler zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Branchenthemen befragt.

Befragte sehen zunehmend Herausforderungen im Gewerbegeschäft

Als größte Herausforderung beim Vertrieb von Gewerbeprodukten sehen die Vermittler demnach die Komplexität der Produkte sowie die Haftungsrisiken im Beratungsprozess. Auch der Beratungsaufwand und die Komplexität im Schadenfall sind vermehrt unter den Gründen, warum Vermittler das Gewerbegeschäft scheuen (siehe Grafik). Auffällig sei auch, dass weniger Teilnehmende angeben, keine besonderen Herausforderungen im Vertrieb von gewerblichen Versicherungen zu sehen, so der AfW.

 

Zu komplex: Jeder fünfte Vermittler scheut Gewerbegeschäft

 

Die Zurückhaltung sei eine Folge von einer immer stärker reduzierten Zahl direkter Ansprechpartner für Vermittler wie beispielsweise Underwriter. „Was früher noch Nasengeschäft war, bei dem man gemeinsam unkompliziert gute Lösungen für die Unternehmen kreierte, wird heute zunehmend auf Produkte von der Stange und Hotlines gesetzt – auch im Gewerbebereich“, kommentiert AfW-Vorständin Franziska Geusen.

Jüngere Vermittler verdienen mehr durch Gewerbegeschäft

Immerhin: Jüngere Versicherungsvermittler generieren einen höheren Anteil ihres Umsatzes aus dem Geschäft mit Gewerbekunden. Im letzten Jahr erzielten Vermittler rund 21% ihrer Einnahmen aus dem Gewerbegeschäft. In der Gruppe der Vermittler bis 40 Jahre liegt der Anteil bei 24%.

Das sei eine gute Nachricht für die Branche, so Geusen. „Wenn wir gemeinsam mehr junge Menschen auch in den spezielleren Bereichen der Versicherungsbranche ausbilden, sollten auch diese beratungsintensiveren Produkte risikoadäquat vermittelt werden können.“ (js)

Bild: © 1001color – stock.adobe.com

 

AfW-Chef in Vorstand der FECIF gewählt

Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V., wurde kürzlich in das Gremium des europäischen Dachverbands European Federation of Financial Advisers and Financial Intermediaries gewählt.

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. verstärkt sein Engagement auf europäischer Ebene. Auf der Mitgliederversammlung des europäischen Dachverbands der Vermittlerverbände, der European Federation of Financial Advisers and Financial Intermediaries (FECIF), wurde AfW-Vorstand Frank Rottenbacher am 10.06.2024 einstimmig in den Vorstand gewählt.

„Mit dem Sitz im Vorstand der FECIF können wir uns mit noch mehr Nachdruck und Leidenschaft für die Interessen der vom AfW vertretenen Versicherungs-, Investment- und Immobiliardarlehensvermittlerinnen und -vermittler einsetzen und für weniger Bürokratie streiten“, sagt Rottenbacher über seine künftige Aufgabe.

Seit 25 Jahren ist die FECIF auf europäischer Ebene aktiv. Im letzten Jahr waren die Aktivitäten auf die Begleitung der Retail Investment Strategy fokussiert. Für das zweite Halbjahr 2024 steht die Begleitung der Trilog-Verhandlungen zur Kleinanlegerstrategie im Mittelpunkt der FECIF-Aktivitäten.

Bereits seit 2023 war Rottenbacher als Advisor to the board (Berater des Vorstands) in alle FECIF-Aktivitäten eingebunden. (sts)

Bild: © AfW

 

Digitale Tools im Vermittleralltag: Nutzung leicht rückläufig

Der AfW hat nachgefragt, wie es um den Einsatz digitaler Tools in der täglichen Arbeit von Vermittlern bestellt ist. Demnach nutzen etwas weniger Vermittler Tools in der Beratung als 2022. Leicht erhöht hat sich der Anteil derer, die gänzlich darauf verzichten wollen. Fast die Hälfte der Vermittler bietet Kunden eine App.

Wie sieht es mit der Nutzung digitaler Tools im Alltag der Vermittler tatsächlich aus? Der AfW wollte im Rahmen des letztjährigen Vermittlerbarometers von Finanzberatern auch wissen, wie und wofür sie auf Apps, Beratungsprogramme und RoboAdvisor setzen. „Die Ergebnisse mögen an einigen Stellen nicht überraschend sein, zeigen jedoch, dass auch im Jahr 2023 noch viele Vermittlerinnen und Vermittler auf vermeintliche technische Spielereien verzichten“; heißt es in der Pressemitteilung des AfW.

Individuelle Datenerhebung bei Privatkunden

Was die Datenerhebung bei Privatkunden angeht, hat sich der Anteil der Vermittler, die die DIN-Norm 77230 anwenden, nur marginal geändert. Laut AfW sei aber überraschend, dass deutlich mehr Vermittler angeben, die Datenerhebung nicht standardisiert, sondern individuell bei jedem Kunden zu gestalten. Der Anteil liegt bei knapp 40%. Strukturierte Datenerhebung betrachten mit einem Anteil von ca. 55% (berücksichtigt man die DIN-Analyse) viele als das passende Werkzeug zum Einstieg in die Kundenberatung.

60% der Vermittler nutzen digitale Tools im Beratungsgespräch

Stärker hat die Digitalisierung bereits in die Beratung der Vermittlerschaft Einzug gehalten. Etwa 60% der Befragten setzen Tools im Beratungsprozess ein, etwa 12% möchten dies auch künftig tun. Doch auch hier scheint noch nicht jeder auf den Zug der digitalen Beratung aufspringen zu wollen. Nach wie vor beabsichtigen knapp 19% der Umfrageteilnehmer, auf jegliche digitale Beratungstools auch künftig zu verzichten.

Fast jeder fünfte Vermittler will auf digitale Tools verzichten

Wie der AfW weiter mitteilt, sind die Zahlen zum Einsatz digitaler Tools nach einem starken Anstieg in den letzten Jahren damit nun etwas rückläufig. Gaben 2019 nur gut 50% der Befragten an, digitale Hilfsmittel zu verwenden, waren es 2022 dann 65%, was einen Höchststand markiert.

Im Gegenzug hat sich die Anzahl derer, die gänzlich auf digitale Tools verzichten wollen, zum ersten Mal seit 2019 wieder erhöht. Während in den vergangenen Jahren recht konstant nur etwa 15% der Befragten an, auch weiterhin analog beraten zu wollen, sind es im letztjährigen Vermittlerbarometer mit den erwähnten 19% wieder etwas mehr.

Fast die Hälfte der Vermittler bietet Kunden eine App

Ein klarer Trend zeigt sich bei der Zahl der Vermittler, die ihren Kunden eine App zu Übersicht ihrer Verträge bereit stellt. Im Vermittlerbarometer 2023 gaben immerhin schon gut 43% aller Befragten an, eine solche App für Ihre Kunden bereit zu stellen. Laut AfW zeigt die Entwicklung der vergangenen Jahre, dass die anfängliche Skepsis überwunden wurde.

Mehr als 20% der Kunden scheinen diese Apps auch wirklich zu nutzen. Wie der Verband dazu mitteilt, schwankten die Ergebnisse in den letzten Jahren des Vermittlerbarometers stark. So gaben im Jahr 2021 Vermittler an, sogar 31% würden eine App verwenden. Unterm Strich zeige sich aber, dass Apps nicht nur schönes Beiwerk seien, sondern aktiv eingefordert würden.

InsurTechs und RoboAdvisor betrachten Vermittler nicht als Konkurrenz

Nach anfänglichen Bedenken, InsurTechs könnten Maklern den Rang ablaufen, scheint hier etwas Ruhe eingekehrt zu sein. Sahen im Jahr 2021 noch knapp 14% der befragten Vermittler in FinTechs und RoboAdvisor eine Konkurrenz, sind es in 2023 nur noch gute 6%. Doch auch die Anzahl derer, die der Ansicht sind, dass digitale Lösungen in der privaten Altersvorsorge nicht von Bedeutung sind, hat sich verringert. So geben dies nur noch 18% der Befragten an. 2021 betrug der Anteil noch 31%.

„Das Thema Digitalisierung beschäftigt die Vermittlerschaft nicht erst seit gestern. Inwieweit die nun exponentiell voranschreitende Entwicklung durch branchenfremde Tools wie ChatGPT oder auch Weiterentwicklungen innerhalb unserer Branche, z. B. durch das BiPRO-Hub die Zahlen in den nächsten Jahren beeinflussen, bleibt abzuwarten. Wir rechnen hier jedoch mit einer deutlichen Veränderung der Daten, auch durch Generationswechsel in den Vermittlerhäusern“, erklärt Franziska Geusen, Vorständin beim AfW. (tik)

Bild: © Goran – stock.adobe.com

 

ESG-Präferenzabfrage: Mit oder ohne Softwaretools?

Wie gehen Vermittler bei der Abfrage der ESG-Präferenzen vor? Laut AfW-Vermittlerbarometer nutzen 38% ein PDF oder einen Papierausdruck, 42% ein IT-Tool. Viele Vermittler verwenden eine Software, die am Ende eine Produktauswahl ermöglicht. Laut AfW der „einzig sinnvolle Weg“.

Mit einem Software-Tool oder klassisch mit dem Stift auf Papier oder einem PDF? Im Rahmen des 16. AfW-Vermittlerbarometer wurden Finanz- und Versicherungsvermittler auch dazu befragt, wie die ESG-Präferenzen ihrer Kundschaft am besten erhoben werden. Die Umfrage ergibt folgendes Bild: 42% setzen auf ein Software-Tool, wohingegen 38% ein PDF oder einen Papierausdruck verwenden.

IT-Lösungen mit und ohne Produktauswahl im Einsatz

60% der Vermittler, bei denen ein IT-Tool Gebrauch findet, haben sich für eine Software entschieden, die nach Eingabe der Nachhaltigkeitspräferenzen eine dazu passende Produktauswahl für ihre Kunden ausgibt. Bei 34% bietet die Software keine Produktauswahl. „Ein Softwaretool kann den Aufwand für Vermittler sehr erleichtern, und gerade, wenn am Ende auch eine Produktauswahl möglich ist, scheint das der einzig sinnvolle Weg. Es gibt zwar auch hervorragende schriftliche Beratungshilfen, an denen der AfW aktiv mitgearbeitet hat, die ebenfalls eine rechtssichere Umsetzung der Vorgaben zur ESG-Präferenzabfrage versprechen. Deren Ergebnis dann mit passenden Produkten zu matchen, dürfte jedoch äußerst mühselig bis unmöglich sein“, erklärt Norman Wirth, Vorstandsmitglied des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.

Wichtig sei aber in jedem Fall, dass Vermittler ein für sie passendes Vorgehen für die Abfrage im Beratungsgespräch umsetzen. Sollte der Kunde die Beratung nach seinen Nachhaltigkeitspräferenzen wünschen, gilt es für Vermittler, diese ebenso wie die darauf beruhende Produktempfehlung auch entsprechend zu dokumentieren.

Über zwei Drittel setzen auf Tools von Pools und Verbünden

Rund 68% der Vermittler verwenden für die Präferenzabfrage Lösungen von Maklerpools und -verbünden. Angebote von Produktgebern wie Versicherungs- oder Fondsgesellschaften kommen bei rund 23% zum Einsatz. Lediglich etwa 2% der Tools für die ESG-Präferenzabfrage stammen aus anderen Quellen.

„Die Bedeutung der Pools und Verbünde als Servicepartner in Fragen der Regulierung ist nicht zu unterschätzen und nimmt mehr und mehr zu. Sie haben auch bei der Umsetzung der Präferenzabfrage in Digitallösungen super reagiert“, unterstreicht Wirth. (tik)

Bild: © gradt – stock.adobe.com

 

Hälfte der freien Vermittler erzielt unter 50.000 Euro Gewinn

Freie Vermittlerinnen und Vermittler konnten ihre Gewinne im Jahr 2023 zwar steigern und den Durchschnittsgewinn anheben – doch 50% der Vermittler erzielten lediglich einen Gewinn von 50.000 Euro oder weniger. Das zeigt das Vermittlerbarometer des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung.

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) hat in seinem Vermittlerbarometer auch die Gewinne der freien Vermittlerinnen und Vermittler erfragt. Die Befragung wurde im November 2023 unter 1.100 Vermittlern durchgeführt. Rund 80% der befragten Vermittler wiesen sich dabei als unabhängige Versicherungsmaklerinnen und -makler aus, so der AfW in einer Mitteilung zur Umfrage.

Im Durchschnitt gaben die Befragten einen Umsatz in Höhe von 243.000 Euro und einen Gewinn von rund 79.000 Euro an. Im Vergleich zur Vorjahrsbefragung stieg der durchschnittliche Umsatz damit um 40.000 Euro (+20%) und der durchschnittliche Gewinn um 4.000 Euro (+5,3%). Der AfW weist allerdings auch darauf hin, dass sich die Erhebungsmethode in diesem Jahr im Vergleich zu den Vorjahren etwas verändert habe, weswegen die Veränderungen nicht so aussagekräftig seien wie in den Vorjahren. Bislang wurde der Gewinn so abgefragt, dass er in vorgegebenen Spannen (z. B. 0–24.999 Euro) anzugeben war. Seit 2023 können die Befragten einen exakten Wert eingeben.

Gesamtgewinnentwicklung positiv

Trotz der Steigerung des durchschnittlichen Gewinns befindet sich die Hälfte der befragten Vermittler in den unteren Gewinnsegmenten bis 50.000 Euro. Über 100.000 Euro Gewinn vermeldete nur jeder fünfte Vermittler (19%). Nach Gewinn-Segmenten betrachtet gewannen vor allem diejenigen Vermittler hinzu, die Gewinne ab 300.000 Euro erzielt haben (+3,5%). Die Anzahl der Vermittler, die lediglich bis 50.000 Euro Gewinn aufwiesen, erhöhte sich hingegen leicht um 1,5% im Vergleich zum Vorjahr. Der AfW spricht bei dieser Entwicklung von einer „Polarisierung“ der Gewinnentwicklung der Vermittler.

Nach AfW-Einschätzung seien die weiteren Aussichten „leicht positiv“. Insgesamt rechnen laut Vermittlerbarometer die befragten Vermittler mit einem durchschnittlichen Umsatzplus von 2% für die Zukunft. Die Unter-40-Jährigen erwarten sogar eine Umsatzsteigerung von 16%. Am skeptischsten dagegen sind Vermittler, die 60 Jahre oder älter sind. Diese erwarten lediglich ein leichtes Minus von 2%. Reine Versicherungsvermittler blicken mit einer Umsatzprognose von +4% optimistischer in die Zukunft als Vermittler, die ausschließlich eine Erlaubnis nach § 34f GewO besitzen (-2%).

So positioniert sich der AfW

Frank Rottenbacher, Vorstandsmitglied beim AfW, erläutert die Ergebnisse: „Unabhängige Finanzberaterinnen und -berater haben insgesamt ihren Profit erhöht. Dennoch ist ein durchschnittlicher, noch zu versteuernder Gewinn von 80.000 Euro, der auch zur Risikovorsorge und zur Deckung der persönlichen Altersvorsorge verwendet werden muss, kein Grund für die Neiddiskussionen, die seitens der Politik oder Verbraucherschützern häufig angestoßen werden.“

Das weitere Vorgehen des AfW beim politischen Engagement werde sein, so Rottenbacher, einen „klaren Fokus“ darauf zu setzen, ein aus der EU-Kleinanlegerstrategie möglicherweise resultierendes Provisionsverbot für Makler abzuwenden. Den politischen Prozess zur Implementierung der Ergebnisse der Fokusgruppe Altersvorsorge werde man außerdem „aktiv und im besten Interesse unserer Mitglieder“ begleiten. (mki)

Zur Studie

Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Neun von zehn Befragten (89,1%) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§ 34d GewO), davon beraten rund 90% im Maklerstatus. 63% der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach § 34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild der Vermittlerschaft weist weit über den Verband hinaus, denn 58% der Befragten sind (noch) keine Mitglieder des AfW.

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Vergütungstransparenz: Finanzanlagenvermittler ganz vorne

Wie klar kommunizieren Vermittler ihre Leistungen und ihre Vergütung? Das 16. AfW-Vermittlerbarometer stellt fest, dass 34f-Vermittler ihren Kunden gegenüber oft transparenter sind. Unter den 34d-Vermittlern lehnen 37% die Offenlegung der Vergütung ab. Potenzial besteht bei Servicevereinbarungen.

Von den im 16. AfW-Vermittlerbarometer befragten Vermittlern erklären rund zwei Drittel den Kunden ihre Leistungen und ihren Mehrwert. Zudem sprechen viele bereits offen über ihre Vergütung. Diese Ergebnisse zur Transparenz bezeichnet der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) als „erfreulich“.

So steht es um die Transparenz gegenüber Kunden

Vergütungstransparenz: Finanzanlagevermittler liegen vorne

In den Umfrageergebnissen kristallisieren sich aber Unterschiede zwischen Finanzanlagenvermittlern (nach §34f GewO) und Versicherungsvermittlern (nach §34d GewO) heraus: So sind ausschließlich als Finanzanlagenvermittler (nach §34f GewO) Tätige dem Kunden gegenüber hier teilweise transparenter als die, die wiederum ausschließlich als Versicherungsvermittler (nach §34d GewO) unterwegs sind.

Unter den 34f-Vermittlern stimmen nämlich 37% der oben genannten Aussage voll zu, bei den 34d-Vermittlern sind es 25%. Allerdings können 44% der 34d-Vermittler der Aussage zwar nicht voll, aber trotzdem zustimmen. Bei den 34f-Vermittlern sind es 29%. Damit relativiert sich das Bild etwas. Zudem gibt jeder zehnte Versicherungsvermittler an, keine Transparenz bezüglich seiner Leistung zu bieten. Im Kapitalanlagebereich ist es rund jeder Zwölfte. Auch interessant: Laut der Umfrage stimmte kein einziger Finanzanlagenvermittler der Transparenzaussage gar nicht zu.

37% der 34d-Vermittler lehnen Offenlegung der Vergütung ab

Vergütungstransparenz: Finanzanlagevermittler liegen vorne

Und wie sieht es bei der Offenlegung der Vermittlervergütung gegenüber den Kunden aus? Hierbei liegen die Finanzanlagenvermittler weit vor den Versicherungsvermittlern: 74% von ihnen machen ihre Vergütung zumindest in gewissem Maße transparent. Bei ihren Versicherungsvermittlungskollegen liegt der Wert bei 37%.

Dementsprechend, heißt es vom AfW, lehnen fast dreimal so viele 34d- wie 34f-Vermittler die Transparenz bezüglich ihrer Vergütung ab (37% vs. 13%). AfW-Vorstand Norman Wirth kommentiert dies wie folgt: „Dieses Ergebnis verwundert natürlich wenig. Im Investmentbereich besteht schon seit mehr als zehn Jahren die Pflicht, die vereinnahmte Provision dem Kunden gegenüber offenzulegen – entsprechend den Wohlverhaltensregeln des WpHG (Wertpapierhandelsgesetz).“

Großteil stellt Kunden Dienstleistungen nicht in Rechnung

Vergütungstransparenz: Finanzanlagevermittler liegen vorne

Für langfristige Dienstleistungen, die über die gesetzlich normierten Maklerpflichten hinaus gehen und nicht mit den üblichen Provisionen abgegolten sind, kann mit den Kunden eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.

Und auch hier fallen die Meinungen der Befragten 34f- und 34d-Vermittler wieder sehr unterschiedlich aus. Unter den 34f-Vermittlern denken 27% an eine Rechnung, bei den 34d-Vermittlern wiederum sind es 58% – mehr als doppelt so viele. 54,6% stellen der Umfrage gemäß ihren Kunden keine Honorarrechnung. Wenn Vermittler dies aber tun, sind Servicegebühren im Bereich Versicherungen (14,7%) und für die Betreuung im Bereich Finanzanlagen (10,6%) sowie für die Versicherungsvermittlung (10,1%) die häufigsten Gründe.

„Servicevereinbarungen bieten eine sinnvolle wiederkehrende Einkommensquelle für Vermittler und sorgen für eine deutliche höhere Vertragsdichte. Das diesbezügliche Potenzial ist in der Branche noch längst nicht ausgeschöpft.“, so Norman Wirth. Der AfW weist außerdem darauf hin, dass die Praxis bereits gezeigt habe, dass Kunden bei der richtigen Argumentation die Mehrwerte goutierten.

Über das Vermittlerbarometer

Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmende beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. In den obigen Grafiken gilt „34f und 34d“ für diejenigen, die beide Zulassungen haben.

Neun von zehn Befragte (89,1%) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90% im Maklerstatus. 63% der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild der Vermittlerschaft weist weit über den Verband hinaus, denn 58% der Befragten sind (noch) keine Mitglieder des AfW. (lg)

Bild: © Studio Romantic – stock.adobe.com; Grafiken: © AfW

 

Vermittlerbüro: Vorschriften zu Geldwäsche schwer umsetzbar

Wie gehen Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler, die Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind, mit den Vorgaben des Gesetzes um? Dieser Frage ging der AfW in einer Umfrage nach. Auch zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräfenzen gibt es Erkenntnisse.

Auch zuletzt gab es wieder zahlreiche neue Vorschriften für Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler. Dazu zählen beispielsweise Verschärfungen zu dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“, kurz Geldwäschegesetz (GwG).

Geldwäschegesetz: Bei Umsetzung noch Nachholbedarf

Demnach sind auch Anlageberater, Finanzanlagenvermittler, Immobilienmakler und Versicherungsmakler, die Versicherungsanlageprodukte vermitteln, Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 GwG. Finanzanlagenvermittler, die nur solche Anlagen vermitteln, die von Kapitalanlagegesellschaften, die dem Geldwäschegesetz unterliegen, vertrieben bzw. emittiert werden, sind davon ausgenommen.

Die Pflichten, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind umfassend und dauerhaft. Geldwäschevorgaben müssen ernst genommen werden, darauf weisen die Vermittlerverbände regelmäßig hin. Wie nun Vermittlerinnen und Vermittler mit ihren Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zurechtkommen, hat der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) in seinem aktuellen Vermittlerbarometer abgefragt. Demnach sind 65% der an der Online-Umfrage teilnehmenden Vermittlerschaft der Ansicht, sich in dieser Frage bereits gut aufgestellt zu haben. 26% zeigten sich unsicher, was die GwG-Konformität ihres Unternehmens angeht.

Allerdings stellt der AfW-Verband auch fest, dass es an der Umsetzung dennoch hapert. So führen lediglich 27% der Teilnehmer jährlich eine schriftliche Risikoanalyse ihres Unternehmens durch, 46% tun dies noch nicht. Die Risikoanalyse ist ein zentrales Element der GwG-Pflichten.

„Die betroffenen Vermittler müssen über ein Risikomanagement und interne Sicherungsmaßnahmen verfügen. Sie müssen ihre Beschäftigten entsprechend schulen und haben spezielle Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Sorgfaltspflichten“, sagt AfW-Vorstand Norman Wirth und verweist auf die Arbeitshilfen, die die Verbände AfW und Votum zur Verfügung stellen. Die Ergebnisse zeigten schließlich, dass es in den betroffenen Vermittlerbüros noch Nachholbedarf gibt.

Nachhaltigkeit bleibt ein Problemthema im Vertrieb

Versicherungsmakler müssen seit Sommer 2022 beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten und Finanzanlagenvermittler seit April 2023 ihre Kunden zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen und beraten. Die Umsetzung der neuen Pflichten sorgte zunächst aufgrund noch nicht definierter Nachhaltigkeitsdefinitionen und nicht kategorisierter Produkte für Unruhe. Doch auch Monate später bleibt für Vermittler die Abfrage schwierig umsetzbar. Wie das AfW-Vermittlerbarometer ergab, liegt dies auch am fehlenden Kundeninteresse. Lediglich 22% der Kunden sind laut der befragten Vermittler daran interessiert, über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen zu sprechen. Jeder sechste Kunde lehnt glatt ab und 62% der Kunden sei das Thema laut Vermittlerangaben schlichtweg egal.

Im AfW-Vermittlerbarometer aus dem Jahr 2022 sah das noch anders aus. Damals wollte eine Mehrheit von 53% über Nachhaltigkeit und die eigenen Einstellungen dazu sprechen. Seither ist viel passiert, das Thema Klimawandel wurde von anderen Themen überholt.

Demnach haben sich in den vergangenen Monaten die Interessen der Kunden verschoben. Vermittler haben scheinbar aber auch weiterhin Schwierigkeiten, Finanz- und Versicherungsprodukte den erfragten Nachhaltigkeitspräferenzen zuzuordnen. So beurteilt jeweils nur knapp die Hälfte der Vermittler – 46,7% bei Finanzanlagen und 48,2% bei Versicherungen – das Produktanagebot als ausreichend, um ihre Kunden nach deren Nachhaltigkeitswünschen entsprechend optimal zu beraten. Rund jeder vierte Vermittler hält das bestehende Produktangebot für unzureichend.

Bei der Umsetzung bleibt also noch Luft nach oben. Von einer Zielerreichung der Regulierung ist man noch weit entfernt. Das dürfte weitere Regulierungsvorhaben nicht stoppen. In Sachen Nachhaltigkeitsabfrage wollen die Vermittlerverbände zumindest Erleichterungen und eine Aufwandsreduzierung bei den entsprechenden Stellen in Brüssel erreichen. Aber AfW-Vorstand Wirth weiß: „Das ist natürlich ein ganz dickes Brett, aber dringend notwendig, um überhaupt das bezweckte Ziel der Regulierung zu erreichen.“ (bh)

Zum AfW-Vermittlerbarometer

Die oben genannten Zahlen sind Ergebnisse des aktuellen AfW-Vermittlerbarometers. Die Online-Umfrage dazu wurde im Oktober und November 2023 durchgeführt. Insgesamt nahmen rund 1.100 ungebundene Finanz- und Versicherungsvermittler teil, von ihnen sind 58% kein Mitglied des AfW-Verbands.

Zu den GwG-Arbeitshilfen von AfW und Votum geht es hier.

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