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AfW - BundesverbandFinanzdienstleistung e.V.

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BCA als weiterer Gesellschafter bei comparit an Bord

Die cpit comparit GmbH hat ihren Gesellschafterkreis um den Oberurseler Maklerpool BCA erweitert. Damit haben sich inzwischen elf Pools und Finanzvertriebe der Initiative angeschlossen. Zugleich wurden die Vergleichsrechner von comparit in das Maklerverwaltungsplattform DIVA der BCA eingebunden.

Die cpit comparit GmbH, die 2022 als Brancheninitiative zur Entwicklung einer unabhängigen Vergleichsplattform gestartet ist, hat einen neuen Gesellschafter im Boot: Der Allfinanz-Maklerpool BCA AG aus Oberursel ist an comparit beteiligt. Neben der BCA haben sich bereits zehn weitere Maklerpools und Finanzvertriebe der Initiative angeschlossen: Apella, blau direkt, FiNet, FondsKonzept, germanBroker.net, Netfonds, PHÖNIX MAXPOOL, TauRes, die TELIS Unternehmensgruppe und WIFO.

Die Beteiligung dieser elf Branchenteilnehmer unterstreiche den Bedarf an einer neutralen Vergleichsplattform, die unabhängig von den Interessen einzelner Versicherer oder Vertriebsgesellschaften agiere, wie comparit unterstreicht.

Maklerpartner der BCA haben künftig die Möglichkeit, die comparit Vergleichsrechner zu nutzen, die in die Maklerverwaltungsplattform „DIVA“ der BCA integriert wurden. (tik)

 

Orientierungshilfe zur KI-Verordnung

Mit der neuen EU-KI-Verordnung gelten schrittweise neue Vorgaben für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Firmen. Wie der AfW mitteilt, hat eine Expertengruppe, die sich bereits mit datenschutzrechtlichen Fragen in der Vermittlerbranche befasst hat, nun ein Informationspapier zur Verordnung vorgelegt.

Die neue EU-KI-Verordnung nennt klare Regeln für den professionellen Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) und unterscheidet verschiedene Risikoklassen. Allgemeine Anwendungen wie Chatbots oder Textgeneratoren unterliegen Transparenzpflichten, während für sogenannte Hochrisiko-KI wie etwa in der automatisierten Kreditwürdigkeitsprüfung oder Schadensregulierung – besonders strenge Regeln gelten. In diesem Zusammenhang weist der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung darauf hin, dass sich Vermittler zudem mit datenschutzrechtlichen Fragen beschäftigen müssen, weil der Einsatz von KI oft mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden sei.

Informationspapier zu Auswirkungen der KI-Verordnung

„Die Geschwindigkeit, mit der sich KI entwickelt, stellt die Branche vor neue Herausforderungen“, beton Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „Mit dem nun veröffentlichten Infoblatt bieten wir eine fundierte Orientierungshilfe, die Vermittler dabei unterstützt, die Auswirkungen der KI-VO besser zu verstehen und sich frühzeitig darauf vorzubereiten“, so Wirth weiter.

Branchenstandard als Vorbild für künftige KI-Regelungen

Die Expertengruppe, die die Orientierungshilfe veröffentlicht ha, ist auch für den Branchenstandard zur Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung zuständig, der 2020 als freiwilliger Standard für die Vermittlerbranche konzipiert wurde. Ziel des Branchenstandards ist es, möglichst breit am Markt akzeptierte und laufend aktualisierte Vorlagen rund um die Themen Einwilligungserklärung, Risikovoranfrage und Information zur Datenverarbeitung zu bieten. Durch den Einsatz des Branchenstandards sollen Vermittlerprozesse wie Bestandsübertragungen, Bestandsverkäufe und Risikovoranfragen erleichtert werden. Die kostenlosen Dokumente gibt es unter bundesverband-finanzdienstleistung.de.

KI künftiger Bestandteil des Branchenstandards

Die Orientierungshilfe zur KI-Verordnung soll eine Vorarbeit für die künftige Integration von KI-Themen in den Branchenstandard zur Einwilligungserklärung darstellen. Denn laut AfW werde es mit der zunehmenden Nutzung von KI in der Vermittlerbranche unerlässlich sein, KI auch in die Einwilligungsprozesse der Kunden mit einzubeziehen. Die Expertengruppe sehe hier langfristig Handlungsbedarf, um den Standard weiterzuentwickeln und den neuen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.

Das vollständige Informationspapier lässt sich hier abrufen. (tik)

 

Finfluencer sind laut BaFin keine Anlageberater

Die BaFin hat ein aktualisiertes Merkblatt zur Anlageberatung veröffentlicht, in dem auch festgehalten wird, wie Finfluencer aufsichtsrechtlich einzuordnen sind. Das Merkblatt sorgt für Diskussionsbedarf, vor allem bei den Vermittlerverbänden BVK und AfW.

Finfluencer, also Influencer, die in ihrem Content Informationen zu finanziellen Themen aufbereiten, sind in der Beraterbranche ein kontroverses Thema. Hintergrund ist, dass sie vor allem bei jüngeren Menschen, vornehmlich Generation Y und Z, mittlerweile vermehrt als Informationsquelle dienen (wie auch die BaFin letztes Jahr in einer eigenen Studie ausgewertet hat), viele davon aber gar keine entsprechende Ausbildung gemacht haben. Auch sprechen Finfluencer in ihren Inhalten Empfehlungen aus, die dann über Affiliate-Links durchgeführt werden können und somit zu einer Vergütung für den Finfluencer führen.

Aus regulatorischer Sicht dürften diese Umstände dafür sorgen, einmal genauer hinzuschauen – und das hat die BaFin wohl auch getan. Mittlerweile hat sie ein aktualisiertes Merkblatt zum Thema Anlageberatung herausgebracht, welches auch Finfluencer beinhaltet und diese entsprechend einstuft.

Finfluencer sind keine Anlageberater

Das Merkblatt der BaFin ist sehr ausführlich, die Kernpunkte sind aber folgende: Eine Anlageberatung liegt dann vor, wenn eine „persönliche“ Empfehlung ausgesprochen wird, sie muss also laut BaFin „entweder auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder zumindest als für den Anleger geeignet dargestellt werden“. Auch muss sich die Empfehlung auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, gegenüber Kunden oder deren Vertreter ausgesprochen werden, und außerdem nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.

Der für das Thema Finfluencer springende Punkt ist folgender Abschnitt des Merkblatts: „So genannte Finfluencer werden den Tatbestand der Anlageberatung regelmäßig nicht erfüllen, da es sich mangels unmittelbaren Kontakts zu den Followern nicht um eine ‚Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden‘ handeln wird, die Empfehlung aber insbesondere nicht auf eine ‚Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt‘ oder als ‚für ihn geeignet dargestellt‘ sein wird. Darüber hinaus wird eine Anlageberatung hier regelmäßig ausscheiden, da Finluencer ihre Empfehlungen üblicherweise ‚ausschließlich über ‚Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit‘ bekannt geben.“

BVK kritisiert BaFin-Einschätzung

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat sich in der Folge zu dem Merkblatt der BaFin kritisch geäußert. Dass Finfluencer mangels individueller Empfehlungen und mangels direkten Kontakts zu ihren Followern nicht als Anlageberater einzustufen sind und demnach auch nicht deren strengen Regularien unterliegen, greife zu kurz und „verkennt die tatsächliche Einflussnahme von Finfluencern auf die Anlageentscheidungen insbesondere junger Anleger“, so Präsident Michael H. Heinz im Statement des Vermittlerverbands. Der BVK beruft sich dabei auch auf die eigens von der BaFin erstellte und oben bereits angesprochene Studie aus dem Jahr 2024, die zeigt, dass viele Menschen im Alter von 18 bis 45 Jahren soziale Medien als primäre Informationsquelle für Finanzentscheidungen nutzen. Finfluencer spielen dabei eine zentrale Rolle und beeinflussen maßgeblich die Investitionsentscheidungen dieser Altersgruppe, so der BVK.

Heinz: „Es kann nicht sein, dass professionelle Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler strengen Regularien unterliegen, während Finfluencer mit oftmals fragwürdigen Empfehlungen Millionen von Anlegern beeinflussen – ohne jede Kontrolle. Die BaFin verpasst hier eine wichtige Gelegenheit, Verbraucher besser zu schützen.“

Indem die BaFin Finfluencer von der Anlageberatung ausnimmt, entstehe eine regulatorische Lücke, die „potenziell gefährliche Folgen für unerfahrene Anleger“ haben könne, findet der BVK. Ohne angemessene Aufsicht bestehe das Risiko, dass Finfluencer unqualifizierte oder gar irreführende Ratschläge erteilen, die zu erheblichen finanziellen Verlusten führen könnten. Der BVK setze sich satzungsgemäß dafür ein, „den Berufsstand von ungeeigneten Personen freizuhalten“

AfW: „Richtig, aber…“

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat seine Ansichten zur BaFin-Einschätzung ebenfalls abgegeben – und geht dabei nicht ganz so kritisch mit ihr um, sieht aber stattdessen die Politik in der Pflicht. Denn laut AfW setzt die BaFin als Exekutivorgan lediglich bestehende Gesetze um. Entscheidend seien daher nicht die Bewertung durch die Aufsichtsbehörde, sondern die gesetzlichen Rahmenbedingungen selbst.

„Die BaFin kann sich nicht einfach auf Wunsch über die geltende Rechtslage hinwegsetzen“, erklärt AfW-Vorstand Norman Wirth. „Solange keine individuelle Beratung, Empfehlung oder Vermittlung erfolgt, greifen die aktuellen gesetzlichen Regelungen nicht – unabhängig davon, ob die Aussagen auf TikTok, von Verbraucherzentralen oder bei Stern TV von Hermann-Josef Tenhagen von Finanztip und dem selbsternannten Versicherungsberater Ron Perduss stammen. Das BaFin-Merkblatt ist in diesem Punkt völlig korrekt und gesetzeskonform“, so Wirth.

Dennoch sieht der AfW Handlungsbedarf. Das Thema sei in Berlin und Brüssel platziert, „und wir erwarten im Laufe der Legislaturperioden entsprechende Ergebnisse der Gesetzgeber“, meldet Wirth. Sobald der Gesetzgeber klare Vorgaben schafft, liege es an den zuständigen Aufsichtsorganen, diese konsequent umzusetzen. (mki)

 

ELEMENT-Insolvenz: Was Makler wissen müssen

Die Pleite von ELEMENT hat etliche Fragen aufgeworfen. Die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte beleuchtet die Lage aus rechtlicher Sicht und gibt Handlungsempfehlungen für Vermittler. Auf ihrer Webseite bietet die Kanzlei FAQ für Makler. Die Experten erläutern unter anderem, warum schnelles Handeln gefragt ist.

Die Insolvenz der ELEMENT Insurance AG hat für Verunsicherung bei Kunden und Geschäftspartnern gesorgt. Doch auch für Vermittler bringt die Insolvenz Herausforderungen mit sich. Für Makler bietet die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte nun eine ausführliche Übersicht mit einer rechtlichen Einordnung sowie Auswirkungen auf Versicherungskunden. Außerdem geben die Fachanwälte für Versicherungsrecht Tobias Strübing und Norman Wirth Handlungsempfehlungen für Vermittler.

Kunden informieren

Die beiden Experten erläutern mit Blick auf die Dynamik des Geschehens, warum eine schnelle Reaktion wichtig ist. Konkret heißt es von der Kanzlei, die Unsicherheit über die Zukunft des Unternehmens erfordere proaktives Handeln. Verzögerungen könnten dazu führen, dass Kunden ohne Versicherungsschutz bleiben würden.

Weiter weist die Kanzlei darauf hin, dass Makler verpflichtet seien, ihre Kunden über die Einschränkungen des Versicherungsschutzes zu informieren. Die unterlassene Aufklärung könne zu Haftungsansprüchen führen. Regelmäßige Updates zur Entwicklung des Insolvenzverfahrens seien empfehlenswert.

Vertragsanalyse und Beratungsdokumentation

Die Empfehlungen der Fachanwälte beziehen sich unter anderem auch auf die Vertragsanalyse, die Empfehlung von Alternativen sowie die Beratungsdokumentation, um spätere Haftungsansprüche zu vermeiden. Außerdem rät die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte Vermittlern, mit ELEMENT in Kontakt zu bleiben, um aktuelle Informationen zur Schadensregulierung und zu möglichen Anweisungen der BaFin zu erhalten. Auch wichtige Updates der Finanzaufsicht oder des Insolvenzverwalters sollten Makler zeitnah an Kunden weiterleiten.

FAQ für Vermittler

„Die Insolvenz der ELEMENT Versicherung AG ist nicht nur eine erhebliche Herausforderung für alle Betroffenen, sondern auch eine Gelegenheit, Kompetenz und Professionalität unter Beweis zu stellen. Proaktive Kommunikation, umfassende Beratung und rechtssichere Dokumentation sind essenziell, um das Vertrauen der Kunden zu bewahren und Haftungsrisiken zu minimieren“, unterstreicht Norman Wirth.

Die Übersicht sowie FAQ für Versicherungsmakler hat die Kanzlei Wirth Rechtsanwälte hier zusammengestellt. (tik)

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ELEMENT-Insolvenz: Was der Bund der Versicherten jetzt rät

ELEMENT-Pleite: BaFin bietet FAQ für Versicherte

 

Gutachten: Massenkündigungen von Versicherern sind rechtswidrig

Einzelne Versicherer griffen zuletzt zu kollektiven Massenkündigungen, um ihre Risikostrukturen anzupassen und finanzielle Belastungen zu reduzieren. Besonders betroffen davon war die Wohngebäudeversicherung. Ein aktuelles Gutachten kommt zu dem Schluss, dass dies unzulässig ist.

Wenn sich Versicherer von unrentablem Geschäft trennen, ist dies mehr als ärgerlich für Versicherungsnehmer und Versicherungsmakler. Passiert dies im Rahmen einer Bestandsübertragung bleibt der Versicherungsschutz zumindest bestehen, kommt es aber zur Kündigung vonseiten des Versicherers steht der Kunde ohne Schutz da und der Versicherungsmakler vor der Herausforderung, die Kündigung zu erklären und neuen Versicherungsschutz zu suchen. Umso ärgerlicher, wenn Versicherer in großem Stil Massenkündigungen aussprechen oder ankündigen. Dies war zuletzt vor allem in der Wohngebäudeversicherung ein großes Thema.

Gutachten: Kollektive, bestandsauflösende Kündigungen sind rechtswidrig

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) hat diesbezüglich ein rechtswissenschaftliches Gutachten bei Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität zu Berlin in Auftrag gegeben. Dieses bezieht sich insbesondere auf die Wohngebäudeversicherung und stuft im Ergebnis die Praxis kollektiver, bestandsauflösender Kündigungen durch Versicherer als rechtswidrig ein.

Laut Gutachten verstößt die flächendeckende Auflösung von Versicherungsbeständen – oder großer Teile der Bestände – mittels kollektiver Kündigungen gegen grundlegende Rechtsprinzipien, wie das Schädigungsverbot (§ 226 BGB) und die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Derartige Maßnahmen würden einen Missbrauch des Kündigungsrechts darstellen und seien rechtlich unzulässig. Die Vorgehensweise sei ein Fall für die BaFin.

Katastrophal für Versicherungsmakler

Für unabhängige Versicherungsvermittler sei diese Praxis katastrophal, so der AfW. Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, betont: „Das Vorgehen einzelner Versicherer bringt Vermittler in unmögliche Situationen und hinterlässt Kunden völlig unvorbereitet in einer Lage, in der sie ohne Versicherungsschutz dastehen oder deutlich höhere Prämien zahlen müssen. Die BaFin muss einschreiten, um solche Praktiken sofort zu unterbinden.“

Ein weiterer kritischer Punkt, den der AfW hervorhebt, ist die essenzielle Bedeutung der Wohngebäudeversicherung für die Immobilienfinanzierung. Banken und Kreditinstitute setzen bei der Vergabe von Bau- oder Immobilienkrediten in der Regel eine gültige Wohngebäudeversicherung voraus, um das finanzierte Objekt abzusichern. Der Verlust dieser Versicherung kann zu erheblichen Problemen für Immobilieneigentümer führen.

Verband warnt vor rechtlichen Konsequenzen

Sollten Versicherer dennoch versuchen, Massenkündigungen umzusetzen, warnt der Verband vor rechtlichen Konsequenzen. Unwirksame Kündigungen würden dazu führen, dass die betroffenen Verträge fortbestehen würden. Zudem könnten Versicherer Schadensersatzansprüche seitens der Versicherten ausgesetzt sein. (bh)

Bild: © Mumpitz – stock.adobe.com

 

Vermittler-Barometer: CDU/CSU bei Versicherungsvermittlern vorn

Die Ergebnisse des AfW-Vermittlerbarometers 2024, erhoben noch vor dem Bruch der Ampelkoalition, werfen ein Licht auf die politische Stimmung in der Vermittlerschaft: Die CDU/CSU führt darin mit 43% vor der FDP mit 20%. Die Liberalen haben seit 2021 deutlich an Zuspruch verloren.

Nach dem Bruch der Ampelkoalition blicken viele politische Beobachter und Branchenakteure auf die Stimmung im Land und spekulieren, welche Partei wohl von den Ereignissen profitieren könnte. Gerade vor dem Hintergrund zahlreicher offener Reformvorhaben der bisherigen Regierung könnte sich die Meinung auch unter Versicherungsvermittlern weiter verändern. Noch kurz vor dem Ampel-Aus hatte der AfW-Verband in seinem Vermittlerbarometer 2024 unter anderem die Sonntagsfrage „Wen würden Sie wählen, wenn heute Bundestagswahl wäre?“ gestellt und starke Veränderungen im Vergleich zum Beginn der Legislaturperiode konstatiert.

CDU/CSU liegt im AfW-Vermittlerbarometer vorne

Die Umfrage ergab, dass die CDU/CSU mit 43% die bevorzugte Partei der Vermittlerschaft wäre. Auf Platz zwei folgt die FDP mit 20% der Stimmen. Damit wäre eine Koalition aus CDU/CSU und FDP (Schwarz-Gelb) das favorisierte Bündnis unter den Vermittlern. Die Umfrage wurde Ende Oktober 2024 durchgeführt, 1.045 Vermittlerinnen und Vermittlern hatten an ihr teilgenommen, teilt der AfW mit.

FDP verliert in Legislaturperiode deutlich in der Gunst der Vermittler

„Zu Beginn der Legislaturperiode 2021 hatte die FDP mit 55% der Stimmen unter den Vermittlern noch ihren Höchstwert im Vermittlerbarometer erreicht. Seitdem hat die Partei jedoch viele Stimmen verloren, obwohl sie sich sowohl in Berlin als auch in Europa für die unabhängige Beratung und gegen ein Provisionsverbot eingesetzt hat“, analysiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Entwicklungen. Trotz ihres Engagements für die Branche scheint es der Partei nicht gelungen zu sein, die volle Unterstützung der Vermittlerschaft zu halten, so Rottenbacher.

Die AfD hat in der Umfrage den Zuspruch von 18%, die Grünen von 8%. Beide Parteien haben im Vergleich zum Vorjahres-Barometer verloren - die AfD drei Prozentpunkte, die Grünen einen. Die FDP stand 2023 mit 25% noch besser da als nun 2024. Die SPD spielt mit 2% der Stimmen weiterhin fast keine Rolle. Die großen Gewinner sind mit einem Zuwachs von zehn Prozentpunkten die Schwesterparteien CDU/CSU.

Schwarz und Gelb wird Altersvorsorge-Kompetenz zugesprochen

Gefragt wurde im aktuellen Vermittlerbarometer auch, welcher im Bundestag vertretenen Partei die Vermittler am ehesten zutrauen, das Thema Altersvorsorge zu lösen. Hier liegt die FDP mit 38% in Führung, gefolgt von der CDU/CSU mit 33%. Die AfD wurde mit 15%, andere Parteien deutlich seltener genannt. Dies verdeutliche, dass trotz des Rückgangs an allgemeiner Zustimmung für die FDP die Vermittlerinnen und Vermittler ihr immer noch eine besondere Kompetenz bei der Altersvorsorge zutrauen, erklärt der AfW.

Schon vor Ampel-Aus war Einigung zur Altersvorsorgereform unsicher

Wie es allerdings mit der Reform der privaten Altersvorsorge nun weitergeht, steht in den Sternen. Auch die Branche fragt sich, ob die Umsetzung wie geplant kommen wird oder nicht. Allerdings gab es auch schon vor dem Ampel-Aus die Befürchtung, dass es diesbezüglich in den Ampelparteien zu keiner Einigung kommen werde. (bh)

 

Bild: © Ingo Bartussek – stock.adobe.com

 

AfW bittet um Teilnahme am 17. Vermittlerbarometer

Zum 17. Mal ruft der AfW Vermittlerinnen und Vermittler zur Teilnahme am Vermittlerbarometer auf. Bis zum 03.11.2024 können Teilnehmende der Online-Umfrage dem AfW anonym Informationen für seine politische Interessenvertretung in Berlin und Brüssel übermitteln.

Jährlich ruft der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW (AfW) Vermittlerinnen und Vermittler auf, am Vermittlerbarometer teilzunehmen. Zum diesjährigen 17. AfW Vermittlerbarometer besteht nun die Möglichkeit, seine Meinung und Erfahrung in der Online-Umfrage mitzuteilen.

„Wir benötigen Daten direkt aus der Branche, um die Interessen der Vermittlerinnen und Vermittler überzeugend und mit Fakten in Berlin und Brüssel vertreten zu können“, ruft AfW-Vorstand Frank Rottenbacher alle Vermittlerinnen und Vermittler zur Teilnahme auf.

Welche Herausforderungen haben Vermittlerinnen und Vermittler?

Die Ergebnisse der Umfrage sollen die aktuelle Situation und die Herausforderungen der Vermittlerinnen und Vermittler sichtbar machen und ihre Anliegen gegenüber der Politik untermauern.

Laut AfW ist die Umfrage absolut anonym und richtet sich an alle Vermittlerinnen und Vermittler im Versicherungs- und Finanzanlagenbereich sowie an diejenigen mit Zulassung zur Darlehensvermittlung. Besonders wichtig seien dabei die vielfältigen Perspektiven aus allen Erlaubnisbereichen, um ein umfassendes Stimmungsbild der Branche zu erhalten. Aufgrund der Regulierung der Verbraucherkreditvermittlung, die ab 2026 wirksam wird, wurde dieses Thema ebenfalls verstärkt in die Umfrage integriert.

Teilnahme bis 03.11.2024

Bis zum 03.11.2024 besteht unter vermittlerbarometer.de Gelegenheit zur Beteiligung. Die Teilnahme dauert rund 20 bis 25 Minuten. (lg)

Bild: © margsor – stock.adobe.com

 

Altersvorsorgereform: So reagiert die Branche

Der Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge liegt vor. Am Montag wurde er vorgelegt. Kernpunkte: Details zum Altersvorsorgedepot sowie zu einigen Upgrades zur Riester-Rente. Viele Branchenvertreter haben bereits erste Einschätzungen veröffentlicht – auf Nachfrage von AssCompact auch der BDVM.

Die Bundesregierung knöpft sich nun anscheinend ernsthaft die dritte Säule der Altersvorsorge vor: die private. Am Montag wurde der Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt. Die wichtigsten Punkte sind zum einen das viel diskutierte staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Jeder eigens angesparte Euro soll mit 20 ct vom Staat gefördert werden – bis zu einer jährlichen Maximalanlage von 3.000 Euro. Ab 2023 soll dieser Betrag auf 3.500 Euro erhöht werden. Außerdem sind für Eltern mit Kindern unter 18 Jahren, Geringverdiener und Berufseinsteiger zusätzliche Förderungen geplant. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert, also nur bei der Auszahlungsphase, nicht aber in der Ansparphase.

Auch bei der Riester-Rente soll es einige Veränderungen geben: Eine Erhöhung des jährlichen Sonderausgabenabzugs von 2.100 Euro auf 3.500 Euro, und außerdem mehr Wahlmöglichkeiten bei der Garantie. Neben einem 100%-igen Garantiekapital sind dann auch Produkte mit einer 80%-igen Garantie angedacht. Und: Die Verrentungspflicht soll abgeschafft werden, sodass Riester-Sparer einen Auszahlungsplan wählen können, der bis zum 85. Lebensjahr läuft.

Die Meinungen aus der Branche sind erwartungsgemäß vielschichtig. Bereits am Montagnachmittag wurde erste Statements von Branchenvertretern zu den Reformplänen veröffentlicht. AssCompact hat die wichtigsten zusammengefasst.

Begrüßungen über Begrüßungen

Eine gerne gewählte Formulierung bei der Beurteilung politischer Initiativen, bei denen zumindest die Idee gut zu sein scheint, ist die der „Begrüßung“. Denn diese haben gleich mehrere Verbände nach der Vorstellung des Entwurfs zur Altersvorsorgereform geäußert, so z. B. der Fondsverband BVI, der den Entwurf laut einer Pressemitteilung zum Thema „begrüßt“. Hauptgeschäftsführer Thomas Richter sieht darin einen großen Wurf, der einen Paradigmenwechsel in der privaten Altersvorsorge bedeute. „Das bisherige, weltweit längst überholte Mantra, dass Altersvorsorge 100% Beitragsgarantie und eine Leibrente umfassen muss, gilt nicht mehr. Das ist revolutionär und macht die Altersvorsorge für die Sparer attraktiv, weil sie renditestärker anlegen können. Ein wichtiger Schritt sei dementsprechend die Wahlfreiheit in der Auszahlphase, mit der die Bürger „endlich Wahlfreiheit statt gesetzlichen Zwang“ hätten.

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hält sich mit seiner „Begrüßung“ nicht zurück und „begrüßt“ den Entwurf. Insbesondere unterstütze er das Ziel der Reform, die geförderte private Altersvorsorge flexibler, transparenter und renditestärker zu machen, um ihre Attraktivität insgesamt und damit ihren Verbreitungsgrad zu erhöhen. Die vom BVI gelobte Wahlfreiheit bei der Auszahlungsphase bei Garantieprodukten sieht der BVK allerdings skeptisch, da so keine Absicherung des Langlebigkeitsrisikos erfolgen muss. Aus BVK-Sicht sollte daher zwingend eine vorherige Beratung erfolgen, um sicherzustellen, dass die monatlichen Fixkosten im Alter auch dauerhaft abgesichert werden und die Verbraucher vor Grundsicherungsbedarf im hohen Alter geschützt werden.

Das sagen AfW und BDVM

In eine ganz ähnliche Kerbe schlagen die Äußerungen des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW. Dieser „begrüßt“ ebenfalls den Gesetzentwurf, da mit dem darin enthaltenen Altersvorsorgedepot eine renditestarke und flexible Alternative zu bisherigen Fördervarianten geschaffen werde, die insbesondere jüngere Sparer anspreche. Und auch die flexiblere Gestaltung der Auszahlungsphase mit Optionen für Leibrenten oder Auszahlungspläne bis zum 85. Lebensjahr befindet der AfW für eine „wichtige Neuerung, die den Bedürfnissen nach mehr Flexibilität in der Altersvorsorge Rechnung trägt“. Allerdings halte es der Verband für problematisch, wenn es geplant sein sollte, dass Verbraucher Anlageentscheidungen beim vorgesehenen Referenzdepot ohne qualifizierte Beratung treffen könnten. Daher werde man sich weiter für verbindliche Beratungsstandards einsetzen, um sicherzustellen, dass Verbraucher über eventuelle Risiken und die Chancen ihrer Anlagewahl umfassend aufgeklärt werden.

Auf Nachfrage von AssCompact hat sich auch Dr. Bernhard Gause, geschäftsführender Vorstand beim Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler, geäußert – und er bzw. der BDVM „begrüßt“ die Flexibilisierung der staatlich geförderten Altersvorsorge. Die erweiterte Produktauswahl könne mehr Menschen von der Notwendigkeit zur Eigenvorsorge überzeugen, werde aber gleichzeitig den Beratungsaufwand für Versicherungsmakler erhöhen, so Gause. Die Mitglieder des BDVM werden demnach ihre Kunden individuell mit Blick auf die Höhe möglicher Garantien und die Länge von Rentenzahlungen beraten und begleiten.

Lebenslange Absicherung die „Stärke“ der Lebensversicherung

Die Versicherer „begrüßen“ den Vorschlag zur Modernisierung ebenfalls, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) noch am Montag mitteilte. Sie unterstützen den Vorschlag, einfache und transparente Produkte mit lebenslanger Auszahlgarantie zu fördern, sowie ein beitragsproportionales Fördersystem einzuführen. Zu der Auswahlmöglichkeit aus drei Garantiestufen, 100%, 80% und ohne Garantie, sagt Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen: „Die Balance von Sicherheit und Rendite ist weiterhin wichtig. Die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sind jedoch unterschiedlich. Daher ist der optionale Wegfall der vollen Beitragsgarantie richtig und wurde lange von uns gefordert.“

Die größte Kritik lässt der GDV an dem potenziellen Wegfall der Verrentungspflicht. Denn so wie die Reform gestaltet ist, bleibe die lebenslange Absicherung „auf der Strecke: Altersvorsorge ist mehr als Vermögensaufbau. Die lebenslange Absicherung ist die Stärke der Lebensversicherung“.

Ähnlich sieht es auch Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Lebensversicherung, der die „überfällige Reform“ einerseits – richtig – „begrüßt“. Deutschland brauche eine attraktive steuerlich geförderte private Absicherung neben der gesetzlichen Rente. Bader halte jedoch die Wahlmöglichkeit für Auszahlpläne bis zum 85. Lebensjahr für falsch: „Für mich sollte eine staatlich geförderte Altersvorsorge zwingend eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen. Alles andere ist ein fahrlässiger Umgang mit Steuergeldern. Das Langlebigkeitsrisiko muss abgesichert sein.“ Auch beim Altersvorsorgedepot fehle es Bader an Sicherungsmechanismen. Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt sollte eine gewisse Grundabsicherung bieten, da Totalverluste, wie zuletzt beispielsweise bei bestimmten Russland-Fonds, leider nie völlig auszuschließen seien.

Die Verbände wollen weiter den Entwurf prüfen und auch zeitnah und fristgerecht Stellungnahmen abgeben. Befassen will sich das Kabinett mit dem Entwurf am 13.11.2024. (mki)

Bild: © Andrii Yalanskyi – stock.adobe.com

 

AfW VSH-Checkliste Version 2.4 veröffentlicht

Jährlich updatet der AfW seine Checkliste zur Überprüfung des Versicherungsschutzes für Makler. Die Version 2.4 wurde nun u. a. um neue Tätigkeitsfelder wie Demografieberatung und Dozententätigkeit erweitert. Zudem gibt es Anpassungen bei der Versicherungssumme im Ruhestand.

Bereits seit dem Jahr 2021 gibt der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW eine Checkliste zur Überprüfung des Versicherungsschutzes für Versicherungsmaklerinnen und -makler heraus. „Aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermittlerschaft führen wir das Projekt fort“, sagt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Daher wurde die Liste nun wieder mit Unterstützung der Hans John Versicherungsmakler GmbH aktualisiert.

Checkliste 2.4: Erweiterte Tätigkeitsfelder und Versicherungssummen

Die Checkliste in Version 2.4 wurde um zusätzliche Tätigkeitsfelder erweitert, die als versicherte Risiken in den jeweiligen Versicherungsvertrag aufgenommen werden sollten, sofern der Vermittler in diesen Bereichen tätig ist. Dies umfasst neben der Vermittlung von Fertighäusern auch die Tätigkeit als Demografieberater sowie als Autor, Dozent oder Referent.

Darüber hinaus wurde die Checkliste bei der Versicherungssumme ergänzt, und zwar in Bezug auf die zusätzliche Versicherungssumme im Ruhestand, die immer häufiger in Bedingungswerken zu finden ist. Dies wird auch „Retirement Cover“ genannt. Neben kleineren redaktionellen Änderungen wurden auch die Erläuterungen zu den Anzeigepflichten im Schadenfall angepasst. Hier soll klarer verdeutlicht werden, dass es mehrere Auslöser für diese Obliegenheit gibt.

Wirth ergänzt: „Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen, damit es nicht irgendwann heißt: Der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe!“

Download steht bereit

Denn zum eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber auch vor allem zum Schutz der Kunden im Ernstfall, brauchen Versicherungsmaklerinnen und -makler nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler nach § 34f GewO für die Erlaubnis der Berufsausübung eine Berufshaftpflichtversicherung – oder auch Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (VSH).

Um auf der sicheren Seite zu bleiben, ist es laut AfW für Vermittlerinnen und Vermittler entscheidend, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen, etwa nach folgendem Schema:

  • Sind alle Mitarbeitenden erfasst?
  • Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert?
  • Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen?
  • Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden, vom Versicherungsschutz umfasst?

Die gesamte Checkliste steht frei zugänglich unter bundesverband-finanzdienstleistung.de/vsh-checkliste zur Verfügung. (lg)

Bild: © vegefox.com – stock.adobe.com

 

Zu komplex: Jeder fünfte Vermittler scheut Gewerbegeschäft

Mehr als 20% der Versicherungsvermittler vermitteln keine Gewerbeversicherungen. Viele empfinden die Produkte als zu komplex und die Haftungsrisiken in der Beratung als zu hoch. Das geht aus Zahlen des aktuellen AfW-Vermittlerbarometers hervor.

Mehr als jeder fünfte Versicherungsvermittler hierzulande hält sich aus dem Geschäft der Gewerbeversicherungen heraus. Und das, obwohl es scheint, als ob Versicherer mithilfe von Kombipolicen, einfacheren Antragsstrecken und Onlinevergleichsprogrammen versuchen, den Abschluss von Gewerbeprodukten möglichst einfach zu gestalten.

Das zeigt eine Auswertung aus dem aktuellen Vermittlerbarometer des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung. Im Rahmen der jährlichen Umfrage wurden im November 2023 mehr als 1.100 Vermittler zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Branchenthemen befragt.

Befragte sehen zunehmend Herausforderungen im Gewerbegeschäft

Als größte Herausforderung beim Vertrieb von Gewerbeprodukten sehen die Vermittler demnach die Komplexität der Produkte sowie die Haftungsrisiken im Beratungsprozess. Auch der Beratungsaufwand und die Komplexität im Schadenfall sind vermehrt unter den Gründen, warum Vermittler das Gewerbegeschäft scheuen (siehe Grafik). Auffällig sei auch, dass weniger Teilnehmende angeben, keine besonderen Herausforderungen im Vertrieb von gewerblichen Versicherungen zu sehen, so der AfW.

 

Zu komplex: Jeder fünfte Vermittler scheut Gewerbegeschäft

 

Die Zurückhaltung sei eine Folge von einer immer stärker reduzierten Zahl direkter Ansprechpartner für Vermittler wie beispielsweise Underwriter. „Was früher noch Nasengeschäft war, bei dem man gemeinsam unkompliziert gute Lösungen für die Unternehmen kreierte, wird heute zunehmend auf Produkte von der Stange und Hotlines gesetzt – auch im Gewerbebereich“, kommentiert AfW-Vorständin Franziska Geusen.

Jüngere Vermittler verdienen mehr durch Gewerbegeschäft

Immerhin: Jüngere Versicherungsvermittler generieren einen höheren Anteil ihres Umsatzes aus dem Geschäft mit Gewerbekunden. Im letzten Jahr erzielten Vermittler rund 21% ihrer Einnahmen aus dem Gewerbegeschäft. In der Gruppe der Vermittler bis 40 Jahre liegt der Anteil bei 24%.

Das sei eine gute Nachricht für die Branche, so Geusen. „Wenn wir gemeinsam mehr junge Menschen auch in den spezielleren Bereichen der Versicherungsbranche ausbilden, sollten auch diese beratungsintensiveren Produkte risikoadäquat vermittelt werden können.“ (js)

Bild: © 1001color – stock.adobe.com