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AfW - BundesverbandFinanzdienstleistung e.V.

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AfW-Chef in Vorstand der FECIF gewählt

Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V., wurde kürzlich in das Gremium des europäischen Dachverbands European Federation of Financial Advisers and Financial Intermediaries gewählt.

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. verstärkt sein Engagement auf europäischer Ebene. Auf der Mitgliederversammlung des europäischen Dachverbands der Vermittlerverbände, der European Federation of Financial Advisers and Financial Intermediaries (FECIF), wurde AfW-Vorstand Frank Rottenbacher am 10.06.2024 einstimmig in den Vorstand gewählt.

„Mit dem Sitz im Vorstand der FECIF können wir uns mit noch mehr Nachdruck und Leidenschaft für die Interessen der vom AfW vertretenen Versicherungs-, Investment- und Immobiliardarlehensvermittlerinnen und -vermittler einsetzen und für weniger Bürokratie streiten“, sagt Rottenbacher über seine künftige Aufgabe.

Seit 25 Jahren ist die FECIF auf europäischer Ebene aktiv. Im letzten Jahr waren die Aktivitäten auf die Begleitung der Retail Investment Strategy fokussiert. Für das zweite Halbjahr 2024 steht die Begleitung der Trilog-Verhandlungen zur Kleinanlegerstrategie im Mittelpunkt der FECIF-Aktivitäten.

Bereits seit 2023 war Rottenbacher als Advisor to the board (Berater des Vorstands) in alle FECIF-Aktivitäten eingebunden. (sts)

Bild: © AfW

 

Digitale Tools im Vermittleralltag: Nutzung leicht rückläufig

Der AfW hat nachgefragt, wie es um den Einsatz digitaler Tools in der täglichen Arbeit von Vermittlern bestellt ist. Demnach nutzen etwas weniger Vermittler Tools in der Beratung als 2022. Leicht erhöht hat sich der Anteil derer, die gänzlich darauf verzichten wollen. Fast die Hälfte der Vermittler bietet Kunden eine App.

Wie sieht es mit der Nutzung digitaler Tools im Alltag der Vermittler tatsächlich aus? Der AfW wollte im Rahmen des letztjährigen Vermittlerbarometers von Finanzberatern auch wissen, wie und wofür sie auf Apps, Beratungsprogramme und RoboAdvisor setzen. „Die Ergebnisse mögen an einigen Stellen nicht überraschend sein, zeigen jedoch, dass auch im Jahr 2023 noch viele Vermittlerinnen und Vermittler auf vermeintliche technische Spielereien verzichten“; heißt es in der Pressemitteilung des AfW.

Individuelle Datenerhebung bei Privatkunden

Was die Datenerhebung bei Privatkunden angeht, hat sich der Anteil der Vermittler, die die DIN-Norm 77230 anwenden, nur marginal geändert. Laut AfW sei aber überraschend, dass deutlich mehr Vermittler angeben, die Datenerhebung nicht standardisiert, sondern individuell bei jedem Kunden zu gestalten. Der Anteil liegt bei knapp 40%. Strukturierte Datenerhebung betrachten mit einem Anteil von ca. 55% (berücksichtigt man die DIN-Analyse) viele als das passende Werkzeug zum Einstieg in die Kundenberatung.

60% der Vermittler nutzen digitale Tools im Beratungsgespräch

Stärker hat die Digitalisierung bereits in die Beratung der Vermittlerschaft Einzug gehalten. Etwa 60% der Befragten setzen Tools im Beratungsprozess ein, etwa 12% möchten dies auch künftig tun. Doch auch hier scheint noch nicht jeder auf den Zug der digitalen Beratung aufspringen zu wollen. Nach wie vor beabsichtigen knapp 19% der Umfrageteilnehmer, auf jegliche digitale Beratungstools auch künftig zu verzichten.

Fast jeder fünfte Vermittler will auf digitale Tools verzichten

Wie der AfW weiter mitteilt, sind die Zahlen zum Einsatz digitaler Tools nach einem starken Anstieg in den letzten Jahren damit nun etwas rückläufig. Gaben 2019 nur gut 50% der Befragten an, digitale Hilfsmittel zu verwenden, waren es 2022 dann 65%, was einen Höchststand markiert.

Im Gegenzug hat sich die Anzahl derer, die gänzlich auf digitale Tools verzichten wollen, zum ersten Mal seit 2019 wieder erhöht. Während in den vergangenen Jahren recht konstant nur etwa 15% der Befragten an, auch weiterhin analog beraten zu wollen, sind es im letztjährigen Vermittlerbarometer mit den erwähnten 19% wieder etwas mehr.

Fast die Hälfte der Vermittler bietet Kunden eine App

Ein klarer Trend zeigt sich bei der Zahl der Vermittler, die ihren Kunden eine App zu Übersicht ihrer Verträge bereit stellt. Im Vermittlerbarometer 2023 gaben immerhin schon gut 43% aller Befragten an, eine solche App für Ihre Kunden bereit zu stellen. Laut AfW zeigt die Entwicklung der vergangenen Jahre, dass die anfängliche Skepsis überwunden wurde.

Mehr als 20% der Kunden scheinen diese Apps auch wirklich zu nutzen. Wie der Verband dazu mitteilt, schwankten die Ergebnisse in den letzten Jahren des Vermittlerbarometers stark. So gaben im Jahr 2021 Vermittler an, sogar 31% würden eine App verwenden. Unterm Strich zeige sich aber, dass Apps nicht nur schönes Beiwerk seien, sondern aktiv eingefordert würden.

InsurTechs und RoboAdvisor betrachten Vermittler nicht als Konkurrenz

Nach anfänglichen Bedenken, InsurTechs könnten Maklern den Rang ablaufen, scheint hier etwas Ruhe eingekehrt zu sein. Sahen im Jahr 2021 noch knapp 14% der befragten Vermittler in FinTechs und RoboAdvisor eine Konkurrenz, sind es in 2023 nur noch gute 6%. Doch auch die Anzahl derer, die der Ansicht sind, dass digitale Lösungen in der privaten Altersvorsorge nicht von Bedeutung sind, hat sich verringert. So geben dies nur noch 18% der Befragten an. 2021 betrug der Anteil noch 31%.

„Das Thema Digitalisierung beschäftigt die Vermittlerschaft nicht erst seit gestern. Inwieweit die nun exponentiell voranschreitende Entwicklung durch branchenfremde Tools wie ChatGPT oder auch Weiterentwicklungen innerhalb unserer Branche, z. B. durch das BiPRO-Hub die Zahlen in den nächsten Jahren beeinflussen, bleibt abzuwarten. Wir rechnen hier jedoch mit einer deutlichen Veränderung der Daten, auch durch Generationswechsel in den Vermittlerhäusern“, erklärt Franziska Geusen, Vorständin beim AfW. (tik)

Bild: © Goran – stock.adobe.com

 

ESG-Präferenzabfrage: Mit oder ohne Softwaretools?

Wie gehen Vermittler bei der Abfrage der ESG-Präferenzen vor? Laut AfW-Vermittlerbarometer nutzen 38% ein PDF oder einen Papierausdruck, 42% ein IT-Tool. Viele Vermittler verwenden eine Software, die am Ende eine Produktauswahl ermöglicht. Laut AfW der „einzig sinnvolle Weg“.

Mit einem Software-Tool oder klassisch mit dem Stift auf Papier oder einem PDF? Im Rahmen des 16. AfW-Vermittlerbarometer wurden Finanz- und Versicherungsvermittler auch dazu befragt, wie die ESG-Präferenzen ihrer Kundschaft am besten erhoben werden. Die Umfrage ergibt folgendes Bild: 42% setzen auf ein Software-Tool, wohingegen 38% ein PDF oder einen Papierausdruck verwenden.

IT-Lösungen mit und ohne Produktauswahl im Einsatz

60% der Vermittler, bei denen ein IT-Tool Gebrauch findet, haben sich für eine Software entschieden, die nach Eingabe der Nachhaltigkeitspräferenzen eine dazu passende Produktauswahl für ihre Kunden ausgibt. Bei 34% bietet die Software keine Produktauswahl. „Ein Softwaretool kann den Aufwand für Vermittler sehr erleichtern, und gerade, wenn am Ende auch eine Produktauswahl möglich ist, scheint das der einzig sinnvolle Weg. Es gibt zwar auch hervorragende schriftliche Beratungshilfen, an denen der AfW aktiv mitgearbeitet hat, die ebenfalls eine rechtssichere Umsetzung der Vorgaben zur ESG-Präferenzabfrage versprechen. Deren Ergebnis dann mit passenden Produkten zu matchen, dürfte jedoch äußerst mühselig bis unmöglich sein“, erklärt Norman Wirth, Vorstandsmitglied des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.

Wichtig sei aber in jedem Fall, dass Vermittler ein für sie passendes Vorgehen für die Abfrage im Beratungsgespräch umsetzen. Sollte der Kunde die Beratung nach seinen Nachhaltigkeitspräferenzen wünschen, gilt es für Vermittler, diese ebenso wie die darauf beruhende Produktempfehlung auch entsprechend zu dokumentieren.

Über zwei Drittel setzen auf Tools von Pools und Verbünden

Rund 68% der Vermittler verwenden für die Präferenzabfrage Lösungen von Maklerpools und -verbünden. Angebote von Produktgebern wie Versicherungs- oder Fondsgesellschaften kommen bei rund 23% zum Einsatz. Lediglich etwa 2% der Tools für die ESG-Präferenzabfrage stammen aus anderen Quellen.

„Die Bedeutung der Pools und Verbünde als Servicepartner in Fragen der Regulierung ist nicht zu unterschätzen und nimmt mehr und mehr zu. Sie haben auch bei der Umsetzung der Präferenzabfrage in Digitallösungen super reagiert“, unterstreicht Wirth. (tik)

Bild: © gradt – stock.adobe.com

 

Hälfte der freien Vermittler erzielt unter 50.000 Euro Gewinn

Freie Vermittlerinnen und Vermittler konnten ihre Gewinne im Jahr 2023 zwar steigern und den Durchschnittsgewinn anheben – doch 50% der Vermittler erzielten lediglich einen Gewinn von 50.000 Euro oder weniger. Das zeigt das Vermittlerbarometer des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung.

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) hat in seinem Vermittlerbarometer auch die Gewinne der freien Vermittlerinnen und Vermittler erfragt. Die Befragung wurde im November 2023 unter 1.100 Vermittlern durchgeführt. Rund 80% der befragten Vermittler wiesen sich dabei als unabhängige Versicherungsmaklerinnen und -makler aus, so der AfW in einer Mitteilung zur Umfrage.

Im Durchschnitt gaben die Befragten einen Umsatz in Höhe von 243.000 Euro und einen Gewinn von rund 79.000 Euro an. Im Vergleich zur Vorjahrsbefragung stieg der durchschnittliche Umsatz damit um 40.000 Euro (+20%) und der durchschnittliche Gewinn um 4.000 Euro (+5,3%). Der AfW weist allerdings auch darauf hin, dass sich die Erhebungsmethode in diesem Jahr im Vergleich zu den Vorjahren etwas verändert habe, weswegen die Veränderungen nicht so aussagekräftig seien wie in den Vorjahren. Bislang wurde der Gewinn so abgefragt, dass er in vorgegebenen Spannen (z. B. 0–24.999 Euro) anzugeben war. Seit 2023 können die Befragten einen exakten Wert eingeben.

Gesamtgewinnentwicklung positiv

Trotz der Steigerung des durchschnittlichen Gewinns befindet sich die Hälfte der befragten Vermittler in den unteren Gewinnsegmenten bis 50.000 Euro. Über 100.000 Euro Gewinn vermeldete nur jeder fünfte Vermittler (19%). Nach Gewinn-Segmenten betrachtet gewannen vor allem diejenigen Vermittler hinzu, die Gewinne ab 300.000 Euro erzielt haben (+3,5%). Die Anzahl der Vermittler, die lediglich bis 50.000 Euro Gewinn aufwiesen, erhöhte sich hingegen leicht um 1,5% im Vergleich zum Vorjahr. Der AfW spricht bei dieser Entwicklung von einer „Polarisierung“ der Gewinnentwicklung der Vermittler.

Nach AfW-Einschätzung seien die weiteren Aussichten „leicht positiv“. Insgesamt rechnen laut Vermittlerbarometer die befragten Vermittler mit einem durchschnittlichen Umsatzplus von 2% für die Zukunft. Die Unter-40-Jährigen erwarten sogar eine Umsatzsteigerung von 16%. Am skeptischsten dagegen sind Vermittler, die 60 Jahre oder älter sind. Diese erwarten lediglich ein leichtes Minus von 2%. Reine Versicherungsvermittler blicken mit einer Umsatzprognose von +4% optimistischer in die Zukunft als Vermittler, die ausschließlich eine Erlaubnis nach § 34f GewO besitzen (-2%).

So positioniert sich der AfW

Frank Rottenbacher, Vorstandsmitglied beim AfW, erläutert die Ergebnisse: „Unabhängige Finanzberaterinnen und -berater haben insgesamt ihren Profit erhöht. Dennoch ist ein durchschnittlicher, noch zu versteuernder Gewinn von 80.000 Euro, der auch zur Risikovorsorge und zur Deckung der persönlichen Altersvorsorge verwendet werden muss, kein Grund für die Neiddiskussionen, die seitens der Politik oder Verbraucherschützern häufig angestoßen werden.“

Das weitere Vorgehen des AfW beim politischen Engagement werde sein, so Rottenbacher, einen „klaren Fokus“ darauf zu setzen, ein aus der EU-Kleinanlegerstrategie möglicherweise resultierendes Provisionsverbot für Makler abzuwenden. Den politischen Prozess zur Implementierung der Ergebnisse der Fokusgruppe Altersvorsorge werde man außerdem „aktiv und im besten Interesse unserer Mitglieder“ begleiten. (mki)

Zur Studie

Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Neun von zehn Befragten (89,1%) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§ 34d GewO), davon beraten rund 90% im Maklerstatus. 63% der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach § 34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild der Vermittlerschaft weist weit über den Verband hinaus, denn 58% der Befragten sind (noch) keine Mitglieder des AfW.

Bild: © David – stock.adobe.com

 

Vergütungstransparenz: Finanzanlagenvermittler ganz vorne

Wie klar kommunizieren Vermittler ihre Leistungen und ihre Vergütung? Das 16. AfW-Vermittlerbarometer stellt fest, dass 34f-Vermittler ihren Kunden gegenüber oft transparenter sind. Unter den 34d-Vermittlern lehnen 37% die Offenlegung der Vergütung ab. Potenzial besteht bei Servicevereinbarungen.

Von den im 16. AfW-Vermittlerbarometer befragten Vermittlern erklären rund zwei Drittel den Kunden ihre Leistungen und ihren Mehrwert. Zudem sprechen viele bereits offen über ihre Vergütung. Diese Ergebnisse zur Transparenz bezeichnet der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) als „erfreulich“.

So steht es um die Transparenz gegenüber Kunden

Vergütungstransparenz: Finanzanlagevermittler liegen vorne

In den Umfrageergebnissen kristallisieren sich aber Unterschiede zwischen Finanzanlagenvermittlern (nach §34f GewO) und Versicherungsvermittlern (nach §34d GewO) heraus: So sind ausschließlich als Finanzanlagenvermittler (nach §34f GewO) Tätige dem Kunden gegenüber hier teilweise transparenter als die, die wiederum ausschließlich als Versicherungsvermittler (nach §34d GewO) unterwegs sind.

Unter den 34f-Vermittlern stimmen nämlich 37% der oben genannten Aussage voll zu, bei den 34d-Vermittlern sind es 25%. Allerdings können 44% der 34d-Vermittler der Aussage zwar nicht voll, aber trotzdem zustimmen. Bei den 34f-Vermittlern sind es 29%. Damit relativiert sich das Bild etwas. Zudem gibt jeder zehnte Versicherungsvermittler an, keine Transparenz bezüglich seiner Leistung zu bieten. Im Kapitalanlagebereich ist es rund jeder Zwölfte. Auch interessant: Laut der Umfrage stimmte kein einziger Finanzanlagenvermittler der Transparenzaussage gar nicht zu.

37% der 34d-Vermittler lehnen Offenlegung der Vergütung ab

Vergütungstransparenz: Finanzanlagevermittler liegen vorne

Und wie sieht es bei der Offenlegung der Vermittlervergütung gegenüber den Kunden aus? Hierbei liegen die Finanzanlagenvermittler weit vor den Versicherungsvermittlern: 74% von ihnen machen ihre Vergütung zumindest in gewissem Maße transparent. Bei ihren Versicherungsvermittlungskollegen liegt der Wert bei 37%.

Dementsprechend, heißt es vom AfW, lehnen fast dreimal so viele 34d- wie 34f-Vermittler die Transparenz bezüglich ihrer Vergütung ab (37% vs. 13%). AfW-Vorstand Norman Wirth kommentiert dies wie folgt: „Dieses Ergebnis verwundert natürlich wenig. Im Investmentbereich besteht schon seit mehr als zehn Jahren die Pflicht, die vereinnahmte Provision dem Kunden gegenüber offenzulegen – entsprechend den Wohlverhaltensregeln des WpHG (Wertpapierhandelsgesetz).“

Großteil stellt Kunden Dienstleistungen nicht in Rechnung

Vergütungstransparenz: Finanzanlagevermittler liegen vorne

Für langfristige Dienstleistungen, die über die gesetzlich normierten Maklerpflichten hinaus gehen und nicht mit den üblichen Provisionen abgegolten sind, kann mit den Kunden eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.

Und auch hier fallen die Meinungen der Befragten 34f- und 34d-Vermittler wieder sehr unterschiedlich aus. Unter den 34f-Vermittlern denken 27% an eine Rechnung, bei den 34d-Vermittlern wiederum sind es 58% – mehr als doppelt so viele. 54,6% stellen der Umfrage gemäß ihren Kunden keine Honorarrechnung. Wenn Vermittler dies aber tun, sind Servicegebühren im Bereich Versicherungen (14,7%) und für die Betreuung im Bereich Finanzanlagen (10,6%) sowie für die Versicherungsvermittlung (10,1%) die häufigsten Gründe.

„Servicevereinbarungen bieten eine sinnvolle wiederkehrende Einkommensquelle für Vermittler und sorgen für eine deutliche höhere Vertragsdichte. Das diesbezügliche Potenzial ist in der Branche noch längst nicht ausgeschöpft.“, so Norman Wirth. Der AfW weist außerdem darauf hin, dass die Praxis bereits gezeigt habe, dass Kunden bei der richtigen Argumentation die Mehrwerte goutierten.

Über das Vermittlerbarometer

Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmende beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. In den obigen Grafiken gilt „34f und 34d“ für diejenigen, die beide Zulassungen haben.

Neun von zehn Befragte (89,1%) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90% im Maklerstatus. 63% der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild der Vermittlerschaft weist weit über den Verband hinaus, denn 58% der Befragten sind (noch) keine Mitglieder des AfW. (lg)

Bild: © Studio Romantic – stock.adobe.com; Grafiken: © AfW

 

Vermittlerbüro: Vorschriften zu Geldwäsche schwer umsetzbar

Wie gehen Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler, die Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind, mit den Vorgaben des Gesetzes um? Dieser Frage ging der AfW in einer Umfrage nach. Auch zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräfenzen gibt es Erkenntnisse.

Auch zuletzt gab es wieder zahlreiche neue Vorschriften für Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler. Dazu zählen beispielsweise Verschärfungen zu dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“, kurz Geldwäschegesetz (GwG).

Geldwäschegesetz: Bei Umsetzung noch Nachholbedarf

Demnach sind auch Anlageberater, Finanzanlagenvermittler, Immobilienmakler und Versicherungsmakler, die Versicherungsanlageprodukte vermitteln, Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 GwG. Finanzanlagenvermittler, die nur solche Anlagen vermitteln, die von Kapitalanlagegesellschaften, die dem Geldwäschegesetz unterliegen, vertrieben bzw. emittiert werden, sind davon ausgenommen.

Die Pflichten, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind umfassend und dauerhaft. Geldwäschevorgaben müssen ernst genommen werden, darauf weisen die Vermittlerverbände regelmäßig hin. Wie nun Vermittlerinnen und Vermittler mit ihren Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zurechtkommen, hat der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) in seinem aktuellen Vermittlerbarometer abgefragt. Demnach sind 65% der an der Online-Umfrage teilnehmenden Vermittlerschaft der Ansicht, sich in dieser Frage bereits gut aufgestellt zu haben. 26% zeigten sich unsicher, was die GwG-Konformität ihres Unternehmens angeht.

Allerdings stellt der AfW-Verband auch fest, dass es an der Umsetzung dennoch hapert. So führen lediglich 27% der Teilnehmer jährlich eine schriftliche Risikoanalyse ihres Unternehmens durch, 46% tun dies noch nicht. Die Risikoanalyse ist ein zentrales Element der GwG-Pflichten.

„Die betroffenen Vermittler müssen über ein Risikomanagement und interne Sicherungsmaßnahmen verfügen. Sie müssen ihre Beschäftigten entsprechend schulen und haben spezielle Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Sorgfaltspflichten“, sagt AfW-Vorstand Norman Wirth und verweist auf die Arbeitshilfen, die die Verbände AfW und Votum zur Verfügung stellen. Die Ergebnisse zeigten schließlich, dass es in den betroffenen Vermittlerbüros noch Nachholbedarf gibt.

Nachhaltigkeit bleibt ein Problemthema im Vertrieb

Versicherungsmakler müssen seit Sommer 2022 beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten und Finanzanlagenvermittler seit April 2023 ihre Kunden zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen und beraten. Die Umsetzung der neuen Pflichten sorgte zunächst aufgrund noch nicht definierter Nachhaltigkeitsdefinitionen und nicht kategorisierter Produkte für Unruhe. Doch auch Monate später bleibt für Vermittler die Abfrage schwierig umsetzbar. Wie das AfW-Vermittlerbarometer ergab, liegt dies auch am fehlenden Kundeninteresse. Lediglich 22% der Kunden sind laut der befragten Vermittler daran interessiert, über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen zu sprechen. Jeder sechste Kunde lehnt glatt ab und 62% der Kunden sei das Thema laut Vermittlerangaben schlichtweg egal.

Im AfW-Vermittlerbarometer aus dem Jahr 2022 sah das noch anders aus. Damals wollte eine Mehrheit von 53% über Nachhaltigkeit und die eigenen Einstellungen dazu sprechen. Seither ist viel passiert, das Thema Klimawandel wurde von anderen Themen überholt.

Demnach haben sich in den vergangenen Monaten die Interessen der Kunden verschoben. Vermittler haben scheinbar aber auch weiterhin Schwierigkeiten, Finanz- und Versicherungsprodukte den erfragten Nachhaltigkeitspräferenzen zuzuordnen. So beurteilt jeweils nur knapp die Hälfte der Vermittler – 46,7% bei Finanzanlagen und 48,2% bei Versicherungen – das Produktanagebot als ausreichend, um ihre Kunden nach deren Nachhaltigkeitswünschen entsprechend optimal zu beraten. Rund jeder vierte Vermittler hält das bestehende Produktangebot für unzureichend.

Bei der Umsetzung bleibt also noch Luft nach oben. Von einer Zielerreichung der Regulierung ist man noch weit entfernt. Das dürfte weitere Regulierungsvorhaben nicht stoppen. In Sachen Nachhaltigkeitsabfrage wollen die Vermittlerverbände zumindest Erleichterungen und eine Aufwandsreduzierung bei den entsprechenden Stellen in Brüssel erreichen. Aber AfW-Vorstand Wirth weiß: „Das ist natürlich ein ganz dickes Brett, aber dringend notwendig, um überhaupt das bezweckte Ziel der Regulierung zu erreichen.“ (bh)

Zum AfW-Vermittlerbarometer

Die oben genannten Zahlen sind Ergebnisse des aktuellen AfW-Vermittlerbarometers. Die Online-Umfrage dazu wurde im Oktober und November 2023 durchgeführt. Insgesamt nahmen rund 1.100 ungebundene Finanz- und Versicherungsvermittler teil, von ihnen sind 58% kein Mitglied des AfW-Verbands.

Zu den GwG-Arbeitshilfen von AfW und Votum geht es hier.

Bild: © Bartek – stock.adobe.com

 

AfW: So wählen die Vermittler

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat Vermittlern im Rahmen ihres jährlich erhobenen Vermittlerbarometers die Frage nach der Wahlpräferenz gestellt. Die regierende Ampelparteien konnten dabei keine Mehrheit bekommen. Stattdessen zeigt sich ein deutlicher Ruck nach rechts.

„Wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahl wäre, wen würden Sie wählen?“ Diese sogenannte „Sonntagsfrage“ nach ihrer politischen Präferenz wurde mehr als 1.000 Vermittlern und Vermittlerinnen auch dieses Jahr wieder im Rahmen des 16. AfW-Vermittlerbarometers im Oktober und November 2023 gestellt.

Die stärkste Kraft unter den Vermittlern und Vermittlerinnen wäre demnach die CDU/CSU, die auf 33% kommt – ein Minus von 2% gegenüber der Vorjahresumfrage. Auf dem zweiten Rang folgt die FDP, der ein Viertel der Befragten ihre Stimme gegen würde (Vorjahr: 32%).

Damit hat sich an den Spitzenpositionen in den letzten Jahren wenig getan. „Wir sehen bereits seit Jahren, dass die Vermittlerinnen und Vermittler vor allem der Union und den Liberalen als Vertreter und Wahrer Ihrer Interessen vertraut“, kommentiert Norman Wirth, Vorstandsmitglied des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW das Ergebnis.

AfW bewertet Rechtsruck als „besorgniserregend“

Als „besorgniserregend“ bewertet der AfW den Zuwachs bei der AfD, die 21% der Befragten wählen würden – was einem Zuwachs von 10% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Damit landet die Partei auf Rang drei. Die restlichen beiden Parteien der Ampelregierung finden unter Vermittlern und Vermittlerinnen aktuell keinen großen Anklang: Das Bündnis90/Die Grünen würden 9% der Befragten wählen, die SPD erhält, genau wie die Linke, lediglich 2% der Stimmen. Anderen Parteien würden 8% der Vermittler und Vermittlerinnen ihre Stimme geben.

Über das Vermittlerbarometer

Die Online-Umfrage zum AfW-Vermittlerbarometer wurde im Oktober und November durchgeführt. Dabei beantworteten insgesamt 1.077 Teilnehmer und Teilnehmerinnen rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, Regulierung und anderen aktuellen Themen. (js)

Bild: © fotomek – stock.adobe.com1

 

AfW-Vorstand zu Provisionsverbot und Weiterbildungspflicht für 34f-Vermittler

EU-Kleinanlegerstrategie, Provisionen, Weiterbildung: Wie sind bei diesen Themen die Perspektiven für Finanzanlagenvermittler? Und was ist in dem Bereich in Sachen Konsolidierung zu erwarten? AfW-Vorstand Frank Rottenbacher hat sich diesen und weiteren Fragen gestellt.

Interview mit Frank Rottenbacher, Vorstand AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sowie Vorstand GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG
Herr Rottenbacher, in der Diskussion um die EU-Kleinanlegerstrategie geht es oft um den Versicherungsmakler, um seine Vergütung und den Begriff der Unabhängigkeit bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten. Was ist aber mit dem Finanzanlagenvermittler?

Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler nach § 34f GewO werden unter diese Richtlinie fallen. Das hat uns das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt. In der Richtlinie selbst werden Regelungen mit der Thematik „Unabhängigkeit“ nur in Bezug auf Versicherungsvermittler benutzt, nicht aber in Bezug auf Finanzanlagenvermittler.

Es heißt einerseits, Provisionen spielen in der Fondsvermittlung gar nicht mehr so die große Rolle, andererseits heißt es auch, dass ein Provisionsverbot einen Zulauf zu Haftungsdächern bringen würde. Was stimmt?

Das Thema „Provisionen in der Fondsvermittlung“ wird erst mit der Evaluierung der Retail Investment Strategy in Bezug auf Vergütungsfragen wieder interessant. Die soll drei Jahre nach Inkrafttreten erfolgen. Sollte es zu einem flächendeckenden Provisionsverbot kommen, würde das aber auch die Vermittler unter einem Haftungsdach treffen. Deswegen sehe ich das nicht als „Fluchtmöglichkeit“. Auch für Finanzanlagenvermittler gilt: Sollte es zu einem Provisionsverbot kommen, dann müssten diese alternative Vergütungsmodelle einführen, also zum Beispiel Betreuungspauschalen, Honorare oder Gebühren für ihre Dienstleistungen.

Für den beratungsfreien Vertrieb soll es laut Entwurf ein Provisionsverbot geben. Wer ist davon betroffen und kann dies in irgendeiner Weise auch beratende Vermittler treffen?

Hier geht es um „execution only“. Davon werden Trading-Plattformen besonders betroffen sein, die ja auch schon in Brüssel Sturm gegen diese Regelung laufen. Wenn die EU möchte, dass für Verbraucher der Zugang zum Kapitalmarkt einfacher und günstiger ist, dann ist dieser Vorschlag in der Tat sehr kritisch zu hinterfragen. Denn einen für die Verbraucher gebührenfreien Zugang zum Kapitalmarkt zu kippen, macht wenig Sinn. Vermittler sehe ich hier nicht besonders betroffen. Execution only ist für Finanzanlagenvermittler eher die Ausnahme. Die Berichterstatterin des EP, Frau Yon-Courtin hat sich daher sehr ablehnend gegen ein solches Provisionsverbot ausgesprochen. Mal sehen, wie die einzelnen Fraktionen dazu stehen. Die S&D Fraktion (mit der SPD) hat sich leider bereits ablehnend gegenüber dem Bericht von Frau Yon-Courtin geäußert.

Für Finanzanlagenvermittler soll es eine Weiterbildungspflicht geben. Haben Sie eine Vorstellung davon, wie diese aussehen könnte?

Die EU-Kommission möchte ein „level-playing-field“ bei den Weiterbildungsanforderungen schaffen. Es sollen somit vergleichbare Anforderungen für Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler gelten. 34f-Vermittler werden sich somit auch 15 Stunden pro Jahr weiterbilden und diese durch Nachweise belegen müssen. In einem Anhang zur Retail Investment Strategy sind bereits die groben Themenbereiche umschrieben, die anerkannt werden sollen. Da ist zum Beispiel auch das Thema Nachhaltigkeit als Weiterbildungsziel explizit genannt. Die genauen Anforderungen und Spielregeln werden jedoch national durch eine Anpassung der FinVermV umgesetzt werden.

Befürchten Sie Dopplungen bei Vermittlern, die sowohl Versicherungsmakler als auch Finanzanlagenvermittler sind?

Bei den zuletzt eingeführten Weiterbildungsverpflichtungen für Immobilienmakler gemäß § 34c GewO und Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c GewO hat sich das federführende Bundeswirtschaftsministerium bereits gegen eine Anrechnung identischer Inhalte auf diese Weiterbildungsverpflichtung ausgesprochen. Beide müssen jeweils 20 Stunden in drei Jahren besuchen bzw. erfüllen und können identische Inhalte leider nicht auf die jeweils andere Weiterbildungspflicht anrechnen lassen. Als AfW werden wir dafür eintreten, dass identische Inhalte sowohl auf die IDD-Zeiten als auch auf 34f-Zeiten angerechnet werden können. Doppelungen identischer Inhalte halten wir für ineffizient.

Die Zahl der Honorar-Finanzanlagenberater bleibt niedrig. Welche Rolle spielt das Berufsbild am deutschen Markt?

Ich glaube die Frage beantwortet sich, wenn man die Zahlen vergleicht: Stand Juli 2023 stehen 316 Honorar-Finanzanlageberatern insgesamt 40.359 Finanzanlagenvermittlern gegenüber. Das Berufsbild kann also am deutschen Markt keine große Rolle spielen. Seit Jahresbeginn sind laut DIHK-Statistik gerade mal zehn Honorar-Finanzanlageberater hinzugekommen. Es ist somit auch keine große Dynamik bei diesem Berufsbild zu erkennen.

Im Markt der Versicherungsmakler findet eine Konsolidierung statt. Was ist im Markt der Finanzanlagenvermittler zu erwarten? Und was sind die Herausforderungen?

Bei den Versicherungsmaklern kann ich anhand der Registerzahlen keine Konsolidierung feststellen. In den ersten neun Monaten dieses Jahres sank die Anzahl der Versicherungsmakler um gerade einmal 100 Personen auf 46.407. Das sind 0,2% der Maklerschaft. Die Anzahl an Versicherungsmaklern ist darüber hinaus seit Jahren konstant. So waren es zum Oktober 2019 laut DIHK 46.371 registrierte Makler und Maklerinnen. Wenn Sie Konsolidierung vor dem Hintergrund von Aufkäufen und Zusammenschlüssen im Maklermarkt meinen: Grundsätzlich begrüßen wir die Bündelung von Kompetenzen und die Möglichkeit, durch Kooperationen effizienter tätig zu werden.

Durch die Retail Investment Strategy erwarte ich keinen Rückgang der Finanzanlagenvermittler. Größere Auswirkungen wird das schwierige Marktumfeld haben. Es wird zudem spannend zu beobachten, wie sich die Einführung der ELTIF 2.0 auf die Anzahl an § 34f-Vermittlern auswirkt.

Erwarten Sie weitere Regularien?

Leider ja. In der Thematik ESG ist noch mit vielen Regularien in den kommenden Jahren zu rechnen. Auch bei der Retail Investment Strategy werden auf Level-2- und Level-3-Ebene noch zahlreiche Vorschriften aus Brüssel kommen, die dann national umgesetzt werden müssen. Und dann gibt es ja auch noch branchenübergreifende Themen, wie z. B. das kommende Geldwäschepaket aus Brüssel und Open Finance. Als AfW werden wir diese natürlich für unsere Mitglieder im Blick haben und intensiv begleiten.

Bild: © Frank Rottenbacher, AfW bzw. © Pixel-Shot – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Frank Rottenbacher

AfW mit FAQ zu neuer Registrierungspflicht auf „goAML“

Auf bestimmte Vermittler kommt zum Jahreswechsel eine Registrierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz zu. Was haben die Betroffenen aber dabei zu beachten? Der AfW hat dazu nun einen Frage-Antwort-Katalog veröffentlicht.

Alle nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichteten müssen spätestens ab 01.01.2024 in dem Online-Meldeportal „goAML“ registriert sein (AssCompact berichtete). Meldepflichtige sind laut Vermittlerverband Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. (AfW) u. a. Immobilienmakler, Versicherungsvermittler – wenn sie Versicherungsanlageprodukte vermitteln – sowie Finanzunternehmen (also auch regelmäßig Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis gemäß § 34f bzw. § 34h GewO).

AfW stellt FAQ zur Verfügung

Mit Ablauf der bisher noch bestehenden Übergangsfrist am 31.12.2023 verstoßen alle Verpflichteten, die keine goAML-Registrierung vorweisen können, gegen das Geldwäschegesetz, warnt man daher beim AfW anlässlich der näher rückenden Frist. Die Registrierungspflicht gelte auch unabhängig davon, ob Geldwäsche-Verdachtsmeldungen abgeben werden.

Der Vermittlerverband hat nun die wichtigsten Fragen in einem Frage-Antwort-Katalog (FAQ) aufgegriffen und für Betroffene eine erste Handreichung für die Erfüllung ihrer Registrierungspflicht gegeben. Hier geht es direkt zu den FAQ auf der AfW-Website.

Vermittler können auch auf KI-basierten Chatbot zurückgreifen

Erstmals bietet der AfW Vermittlern auch Unterstützung durch einen KI-Chatbot. „Wir haben diesen Bot speziell auf die wichtigsten Fragen rund um die goAML-Registrierung trainiert. In das Training sind auch die vielen bereits an den AfW herangetragenen Fragen und Probleme eingeflossen. Vermittlerinnen und Vermittler können somit schnell Antworten auf ihre Fragen rund um die goAML-Registrierung erhalten“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Der KI-Chatbot ist ebenfalls auf der Services-Webseite des AfW erreichbar.

Hier geht es zur Registrierung im Online-Meldeportal „goAML“. (as)

Bild: © NicoElNino – stock.adobe.com

 

Aktienrente aufgeschoben: Branche setzt auf private Altersvorsorge

Finanzminister Lindner muss nach dem Karlsruher Urteil zum Nachtragshaushalt 2021 die Haushaltskosten etwas umorganisieren. Damit entfallen 2023 auch 10 Mrd. Euro Ausgaben für die Aktienrente. Die Versicherungsbranche hat sich auf Nachfrage von AssCompact geäußert.

Das am 15.11.2023 gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht weite Kreise. In Karlsruhe hatte man an jenem Tag die Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushalts 2021 festgestellt und damit eindeutig geregelt, dass Notlagenkreditermächtigungen lediglich für das Notlagenjahr zur Verfügung stehen und anschließend verfallen. Speziell davon betroffen sind der Klima- und Transformationsfonds (KTF), der nun über 60 Mrd. Euro weniger Rücklagen verfügt, der Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie, dessen Sondervermögen zum Ende des Jahres 2023 aufgelöst wird, sowie das Sondervermögen Aufbauhilfe 2021, dessen Mittel 2023 nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

Um dem Urteil gerecht zu werden, hat das Kabinett am Montag, 27.11.2023, einen Nachtragshaushalt 2023 beschlossen, über den das Finanzministerium auf seiner Website informiert. Und auch wenn man etwas suchen muss – bei den Haushaltsanpassungen steht auch ein Eintrag zur Aktienrente, einem der wichtigsten Vorhaben der Freien Demokraten (FDP).

Aktienrente wird verschoben

„Schuldenregelneutrale Minderausgaben durch Wegfall des Darlehens an das Generationenkapital im Jahr 2023 (10 Mrd. Euro)“ – oder etwas verständlicher: Der Bund wird in diesem Jahr anders als geplant keine 10 Mrd. Euro an sogenanntem Generationenkapital in einen von einer unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung verwalteten Fonds investieren, der die gesetzliche Rente mithilfe des Kapitalmarkts finanzieren soll.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Die FDP betont derweil, wie es in mehreren Medien übereinstimmend heißt, dass das Projekt trotzdem noch umgesetzt würde. Die Einzahlung der 10 Mrd. Euro sei lediglich verschoben worden, da es in der Koalition noch keine Einigung auf das Rentenpaket gebe. Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) seien sich weitgehend einig, doch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) stelle sich noch gegen das Vorhaben.

Das sagt die Branche zur Verschiebung der Aktienrente

Auf Nachfrage von AssCompact haben sich auch einige Vertreter der Versicherungsbranche zur Verschiebung der Aktienrente geäußert. Ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) sagte AssCompact, dass grundsätzlich jede Entlastung künftiger Generationen willkommen und es daher „im Prinzip richtig“ sei, zur Finanzierung der gesetzlichen Rente neben laufenden Beiträgen und Steuern auch auf den Kapitalmarkt zu setzen. „Für ein gutes Leben im Alter wird die gesetzliche Rente aber wohl auch dann nicht ausreichen“, so der GDV-Sprecher. Die Versicherungswirtschaft setze daher vor allem auf die dringend notwendige grundlegende Reform der geförderten privaten Altersvorsorge.

BVK: Politik in der Pflicht

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) nutzt auf Nachfrage von AssCompact die Gunst der Stunde, um die Politik in Sachen privater und betrieblicher Altersvorsorge in die Pflicht zu nehmen. BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Wir sehen die große Gefahr, dass wichtige Reformen auch in dieser Legislaturperiode nicht umgesetzt werden. Wir setzen uns weiter für eine reformierte Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge ein. Die derzeitige Haushaltssituation zeigt, dass sich die Bürger nicht allein auf staatliche Vorhaben verlassen sollten, sondern privat vorsorgen müssen.“

Der BVK befürchtet, dass ein weiterer Reformstau ein fatales Signal für die Altersvorsorge aussendet. „Die Rentenlücke der Bürger wird weiterwachsen und die Menschen sehnen sich nach adäquaten Möglichkeiten, vorzusorgen. Die Politik muss jetzt für die private und betriebliche Altersvorsorge die notwendigen Rahmenbedingungen und Impulse schaffen, um zukünftige Altersarmut zu verhindern“, erklärt Heinz.

„Politisch ein ungutes Signal“

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung e. V. (AfW), findet, dass die bisher erst vorgesehenen 10 Mrd. bis 12 Mrd. Euro, die dann jährlich zugeführt werden sollen, ein „Nice-to-have“ gewesen wären, die jedoch erst in ferner Zukunft überhaupt Auswirkungen auf die Stabilität der gesetzlichen Rente hätten. Mit 10 Mrd. Euro komme die gesetzliche Rente heute etwa zehn Tage weit. Die vorläufige Streichung werde dementsprechend nicht auffallen.

Die vorläufig erfolgte Streichung halte Wirth für „nachvollziehbar, schade und zumindest politisch ein ungutes Signal – aber nicht für dramatisch und wirkmächtig. Viel wichtiger für die Stabilisierung der gesetzlichen Rente wäre sowieso, endlich an die drei Haltelinien zu gehen – Rentenniveau, Beitragssatz, Rentenalter. Betriebliche Altersvorsorge ist und bleibt – unabhängig von der aktuellen Entscheidung – von höchster Relevanz“.

Fondsbranche äußert sich

Auch in der Fondsbranche regen sich langsam die Stimmen. Christoph Quiring, Head of Workplace Investing bei Fidelity International, teilte Folgendes mit: „Die Entscheidung, das Generationenkapital zu verschieben, ist ein herber Rückschlag für die Generationengerechtigkeit in unserem Land und verschiebt das Finanzierungsproblem der gesetzlichen Rentenansprüche weiter in die Zukunft. Es sendet ein schlechtes Signal an die junge Generation.“

Zustimmung vom VdK

Positiv aufgenommen wurde die Streichung der 10 Mrd. Euro dagegen vom Sozialverband VdK, wie aus einer am Mittwochmorgen veröffentlichten Pressemitteilung hervorgeht. Präsidentin Verena Bentele: "Selbst ohne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre es in diesen unsicheren Zeiten unverantwortlich gewesen, 10 Mrd. [Euro] zusätzliche Schulden aufzunehmen und auf dem Aktienmarkt zu parken." Zuallererst finanziere sich die gesetzliche Rente aus den Beiträgen der hart arbeitenden Menschen, weshalb die Bundesregierung jetzt, statt an die Börse zu gehen, in die Beschäftigten investieren und sich um gute und bezahlte Arbeit kümmern solle. "Staatliches Zocken am Aktienmarkt" sichere nicht langfristig die Rente.

Bentele empfiehlt der Bundesregierung, sich ganz von den Plänen des Generationenkapitals zu verabschieden und den Weg frei für das Rentenpaket II mit einer solide finanzierten Anhebung des allgemeinen Rentenniveaus zu machen, in dem alle Kürzungsfaktoren aus der Rentenformel gestrichen werden und die Renten wieder eins zu eins den Löhnen folgen müssten. (mki)

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