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AfW - BundesverbandFinanzdienstleistung e.V.

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Auf dem Weg zur Bundestagswahl

Die Betriebsratsinitiative „Bürgerversicherung? Nein danke!“ reagiert wütend auf ein Youtube Video von Andrea Nahles und ist sauer auf die SPD. Unabhängige Finanzdienstleister und Vermittler hängen an der schwarz-gelben-Koalition. Aber auch eine noch junge Partei liegt bei ihnen gut im Rennen, hat die „Sonntagsfrage“ des AfW-Vermittlerbarometers ergeben.

<p>Die Betriebsratsinitiative „Bürgerversicherung? Nein danke!“ reagiert wütend auf ein Youtube Video von Andrea Nahles und ist sauer auf die SPD. Der Wahlkampf für die Bundestagswahl habe offiziell noch nicht begonnen und die Verantwortliche für den SPD-Wahlkampf, Generalsekretärin Andrea Nahles, demontiere ihre Partei so gut sie nur kann, heißt es in einer Pressemitteilung der Initiative. Anlass des Ärgers ist ein <a href="http://www.youtube.com/watch?v=6uFUa-8IJHM&amp;list=PLA26B284329F6AEE4&…; target="_blank" >Kurzvideo</a>, das Nahles vor dem Plakatwagen der Betriebsratsinitiative mit der Aufschrift „Bürgerversicherung? Nein danke! ...denn eins ist sicher: Die ‚Bürgerversicherung‘ vernichtet 75.000 Arbeitsplätze!!!“ zeigt. Nahles deutet auf da Plakat und zeigt dann den Vogel. </p><p/><p>Neben deutlichen Worten zu der Aktion, ärgern sich die Betriebsräte der PKV-Versicherer insbesondere darüber, dass ihr Angebot eines sachlichen und fachlichen Dialogs bisher nicht von den Politikern angenommen wurde. Die Betriebsräte weisen allerdings darauf hin, dass der SPD Bundestagsabgeordnete und Gesundheitsexperte Prof. Dr. Karl Lauterbach erst vor kurzem vor der SPD- Parteizentrale über 50 Betriebsräten versichert habe, dass er ihre Ängste um den Arbeitsplatzverlust verstehe. Er nehme die Ängste der Betroffenen sehr ernst und mit ihm die SPD, sagte er. Die jetzige Aktion von Andrea Nahles ließe solche Aussagen aber unglaubwürdig werden: Die Betriebsräte der PKV wundern sich, dass sich eine Partei, die sich normalerweise mit Betriebsräten und Arbeitnehmern solidarisiert, so verhalte.</p><p>Wie Finanzdienstleister am 22.09. wählen würden</p><p>Und noch eine Meldung zur Politik. Im sechsten AfW-Vermittlerbarometer können die Teilnehmer/-innen auch angeben, welcher Partei sie bei der kommenden Bundestagswahl ihre Stimme geben würden. Die „Sonntagsfrage“ ist ein fester Bestandteil des AfW-Vermittlerbarometers. Aktuell würden unabhängige Finanzdienstleister im September wie folgt den Bundestag wählen:</p><p/><p>42,6% CDU/CSU</p><p>18,6% FDP</p><p>10,8% AfD</p><p>8,8% SPD</p><p>8,1% Bündnis 90/Grüne</p><p/><p>„Wenn nur die unabhängigen Finanzdienstleister zur Wahl gehen würden, dann würde die schwarz-gelbe-Koalition mit deutlicher Mehrheit weiter regieren können“, so AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher. Mit beinahe 11% scheint jedoch die noch junge Partei Alternative für Deutschland (AfD), die insbesondere mit Euro-Kritik auf sich aufmerksam macht, einige Sympathien zu erhalten. </p><p/><p>Die Teilnahme am <a href="http://de.surveymonkey.com/s/AfW_sechstes_Vermittlerbarometer&quot; target="_blank" >AfW-Vermittlerbarometer</a> ist noch bis zum 21.07.2013 möglich...</p><p/><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/3386D96B-659F-4C48-B433-78D14FAC15A4"></div>


 

AfW bietet seinen Mitgliedern Zugang zum AVAD-Auskunftsverfahren

AfW-Mitglieder haben von nun an die Möglichkeit, AVAD-Auskünfte über Angestellte oder selbstständige Personen, die in der Versicherungs- und/oder Bausparvermittlung tätig sind und mit ihnen zusammenarbeiten möchten, einzuholen. Voraussetzung ist, dass die Person, über die Auskunft erteilt werden soll, vorher einwilligt.

<p> Liegt die Einwilligung vor, kann das AfW-Mitglied sie zusammen mit dem Anfrage-Formular an den AfW senden und erhält sodann Auskunft.</p><p>Indem er Vermittlern den Zugang zum AVAD-Auskunftsverfahren ermöglicht, will der AfW erreichen, dass möglichst nur vertrauenswürdige Personen als Vermittler tätig sind. Außerdem soll verhindert werden, dass Personen, die sich bei anderen Unternehmen als unzuverlässig erwiesen haben, erneut die Versicherungs- und Bausparkassenwirtschaft belasten und diese und die Vermittlerschaft insgesamt in Misskredit bringen können.</p><p>In der Vergangenheit stand der AfW, der seit einigen Jahren Mitglied der AVAD ist, einzelnen Verfahrensweisen beim AVAD-Auskunftsverfahren sehr kritisch gegenüber. Diese Kritik ändert sich durch das neue Serviceangebot nicht, heißt es aus dem Verband. Der AfW wolle weiter darum kämpfen, dass Vermittler vor einem Negativeintrag informiert werden, um sich so gegen mögliche fehlerhafte Eintragungen schon vor deren Verbreitung wehren zu können.</p><p>Siehe zu diesem Thema: <a href="http://www.asscompact.de/article/unpraezise-verdachtsmeldungen-bei-der-…; target="_blank" >&quot;Unpräzise Verdachtsmeldungen bei der AVAD sind zu unterlassen&quot;</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6DE92B36-201F-41D8-9D6F-1154596CAAB3"></div>

 

Die Regulierung der Finanzanlagenvermittlung

Welche Abschlüsse werden anerkannt? Welche Fristen gelten für „Alte Hasen“? Benötigen Makler für Fondspolicen den § 34 f? Fragen zur Berufshaftpflicht.

<p></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/E3C55469-334B-434B-B52F-DE51F6DFC8B1"></div>

 

AfW fordert Alte-Hasen-Regelung bei Fondsvertrieb-Regulierung

Die bevorstehende Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts heizt mangels Veröffentlichung eines Entwurfs die Gerüchteküche mächtig an.

<p>AfW fordert Alte-Hasen-Regelung bei Fondsvertrieb-Regulierung...</p><p></p><p/><p>Nach Informationen des Bundesverbands Finanzdienstleistung e.V. (AfW) plant die Bundesregierung die sogenannte Alte-Hasen-Regelung für die Vermittlung von geschlossenen Fonds und Investmentfonds nicht in den Referentenentwurf mit auf zu nehmen. Somit müssten langjährig am Markt erfolgreich tätige Berater/Vermittler sich einer Sachkundeprüfung unterziehen. </p><p/><p>Der AfW lehnt dies ab und schlägt vor, dass Berater/Vermittler, die seit dem 01.11.2007 ununterbrochen Fonds vermitteln, von der Pflicht zur Sachkundeprüfung ausgenommen werden sollen. Das hieße, dass alle Berater/Vermittler, die ausweislich ihrer Gewerbeanmeldung vor dem 01.11.2007 ihre Beratertätigkeit aufgenommen haben unter die Alte-Hasen-Regelung fallen würden. „An diesem Tage wurde die MiFid in nationales Recht umgesetzt, die für „tied agents“, das sind Vermittler unter einem Haftungsdach, bereits eine ausreichende Qualifikation verlangt“, so AfW-Vorstand Carsten Brückner. </p><p/><p>Gleichzeitig fordert der AfW den Gesetzgeber auf, bei dem geplanten Gesetz keine Vertriebswege von den geplanten Auflagen auszunehmen und eine Bevorzugung, wie sie die gebundenen Versicherungsvermittler genießen, hier zu unterlassen und eine Wettbewerbsgleichheit herzustellen.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D6993BC7-C744-4A94-866C-6E24243888D7"></div>