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AfW - BundesverbandFinanzdienstleistung e.V.

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Maklerpool-Initiative will „Provisionsabgeber“ ausschließen

Beim 10. Treffen der Initiative „Pools für Makler” des AfW-Verbands in Mannheim wurde eine Erklärung zur Provisionsabgabe verabschiedet. Die Mitgliedsunternehmen sollen demnach auf die Zusammenarbeit mit Vermittlern oder anderen Organisationen, die mit einer Provisionsabgabe werben, verzichten.

<p>Die Mitgliedsunternehmen der Initiative „Pools für Makler“ haben vergangene Woche bei einem Treffen am Rande des Fondskongress eine Erklärung zur Provisionsabgabe unterzeichnet. Die „Mannheimer Erklärung“ soll dazu beitragen, den Berufsstand des unabhängigen Versicherungsmaklers zu erhalten, der im ausschließlichen Interesse seiner Kunden handelt und hierfür angemessen vergütet werden muss, erklärt der AfW-Verband, der hinter der Pool-Initiative steht. Unterzeichner der Erklärung sind die Maklerpools BCA, Fonds Finanz, Jung DMS &amp; Cie. AG, maxpool, Netfonds, Fondskonzept, WIFO, Degenia und aruna.</p><p>In der Erklärung heißt es, dass die unterzeichnenden Pools und der AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung für eine qualitativ hochwertige, an den Kundenbedürfnissen orientierte Beratung und Betreuung stehen. Sie sehen die onlinegestützte Beratung als zukunftsorientierte Ergänzung des Beratungs- und Betreuungsangebotes an. Eine ausschließlich auf die Provisionsabgabe gestützte Werbung, mit der einige FinTechs und „digitale Makler“ auf den Markt gehen, widerspreche dagegen dem Leitsatz der guten Beratung und Betreuung. Die Unterzeichner sollen daher auf eine Zusammenarbeit mit Unternehmen verzichten, deren Geschäftsmodell und Werbung ausschließlich auf das Versprechen von Provisionsabgabe oder das Ausloben sonstiger Vergütungen für den Abschluss eines Versicherungsvertrages an den Kunden ausgerichtet ist. Gleichzeitig fordern die Unterzeichner die Versicherer auf, die Zusammenarbeit mit diesen „Provisionsabgebern“ einzustellen bzw. erst gar nicht aufzunehmen. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6A39F903-ACD8-4F73-BD80-56C1755762FC"></div>

 

Baufinanzierung: Hälfte der Vermittler wollen 34i-Erlaubnis

Der § 34i rückt in Sichtnähe, auch wenn bisher weder Gesetz noch Verordnung zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorliegen. Dabei endet die Frist am 21.03.2016. Danach gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, bevor für die Immobilienkreditvermittlung eine Erlaubnis gemäß § 34i GewO benötigt wird. Da stellt sich die Frage, wie viele Vermittler die Erlaubnis überhaupt beantragen wollen.

<p>Die Regulierung von Versicherungsmaklern, Finanzanlagenvermittlern und Honorarberatern ist l&auml;ngst geschehen. Nun folgt die Darlehensvermittlung. Wer k&uuml;nftig Baufinanzierungen vermitteln will, muss eine Erlaubnis nach &sect; 34i GewO vorweisen. Dies bedeutet weiteren Aufwand und Kosten f&uuml;r die Vermittler. Ob sich das jedes Vermittlerb&uuml;ro antun will, stellt sich hier als Frage. Die Erfahrung des &sect; 34f GewO zeigt, dass die Zahl der Fondsvermittler zur&uuml;ckgegangen ist.</p>
<p>Der AfW-Verband hat in seinem 8. Vermittlerbarometer eine Antwort auf diese Frage gesucht. Demnach will fast jeder zweite Vermittler, genau genommen 47,9%, eine Erlaubnis zur Vermittlung von Immobiliendarlehen beantragen &ndash; vorausgesetzt allerdings, dass die gesetzlichen Regelungen sowie die Kosten vergleichbar mit den bereits abgeschlossenen Regulierungen f&uuml;r die Paragrafen 34d und 34f GewO w&auml;ren. In den Blick f&auml;llt hier etwa der Prozess der Erlaubniserteilung, der Abschluss einer Verm&ouml;genschaden-Haftpflicht oder auch das Ablegen der geforderten Sachkundepr&uuml;fung. Allerdings ist das entsprechende Gesetz zur Umsetzung der europ&auml;ischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie noch nicht endg&uuml;ltig verabschiedet, so dass hierzu Fragen offen bleiben.</p>
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Beschluss wohl erst Ende Januar</h5>
<p>Der AfW-Verband geht anhand des Terminplans von Bundestag und Bundesrat davon aus, dass ein entsprechender Beschluss zum &sect; 34i GewO erst zu Ende Januar 2016 erfolgen wird, was von den Verbandsvertretern kritisiert wird. &bdquo;Es ist ein Unding, dass das Gesetz sowie die Verordnung zwei Monate vor Inkrafttreten noch nicht verabschiedet sind und es somit keine sichere Planungsbasis f&uuml;r unsere Branche gibt. Die gesetzlichen Grundlagen m&uuml;ssen dringend verabschiedet werden&ldquo;, fordert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.</p>
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Baufinanzierung mit Cross-Selling-Potential</h5>
<p>Die AfW-Umfrage ergab aber nicht nur Erkenntnisse zur neuen Regulierung, sondern auch zur Vertriebspraxis. Demnach arbeiten rund 60% der befragten Vermittler im Bereich der Baufinanzierung mit Pools zusammen, 48% mit speziellen Finanzierungsvermittlern wie zum Beispiel ProHyp oder Dr. Klein. Es folgen Banken mit 46% Bausparkassen mit 30% und sonstige Finanzierungspartner mit 4,8%. (Mehrfachnennungen waren zul&auml;ssig).</p>
<p>Dass die Immobilienfinanzierung auch T&uuml;r&ouml;ffner f&uuml;r Zusatzgesch&auml;ft ist, zeigt zudem ein weiteres Ergebnis des AfW-Barometers: Jeder vierte der Befragten vermittelt neben der Finanzierung stets auch weitere Produkte wie eine Berufsunf&auml;higkeitsversicherung oder eine Hinterbliebenenabsicherung an seine Kunden. Weitere 29% vermitteln neben der Finanzierung weitere Produkte in mindestens jedem zweiten Beratungsfall.</p>
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Zum 8. AfW-Vermittlerbarometer</h5>
<p>Nach Auskunft des AfW-Verbands wurden f&uuml;r das 8. AfW-Vermittlerbarometer Finanzdienstleistung im Sommer 2015 &uuml;ber einen Online-Fragebogen 1.700 Vermittler zu den wichtigsten aktuellen Branchenthemen und -entwicklungen befragt. 91% der Umfrageteilnehmer haben eine Erlaubnis f&uuml;r die Versicherungsvermittlung, 48% f&uuml;r die Finanzanlagenvermittlung. 22% der befragten Vermittler sind Mitglieder im AfW. (bh)</p>
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AfW: „2015 ist auch für Pools das Jahr der Weichenstellung“

Am 12.05.2015 findet in Frankfurt am Main die vierte Auflage der POOLS & FINANCE statt. AssCompact spricht im Vorfeld mit den Veranstaltern über die Branche, die Rahmenbedingungen und natürlich über die POOLS & FINANCE. Heute steht Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW e.V., Rede und Antwort.

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Alle Marktteilnehmer der Finanz- und Versicherungsbranche haben mit den derzeitigen Rahmenbedingungen und Unsicherheiten zu k&auml;mpfen. Wo stehen wir 2015?</h5>
<p>2015 ist f&uuml;r viele Unternehmen in der Branche das Jahr der Weichenstellung f&uuml;r die Zukunft, weil neues Denken, neue Strategien gefragt sind, um die regulatorischen Vorgaben wie auch die gesamtwirtschaftliche Situation erfolgreich zu meistern. Das betrifft Versicherer, Investmentgesellschaften, Vertriebe, Pools und Vermittler gleicherma&szlig;en.</p>
<p>Die Regulierung wird zudem auch im Jahr 2015 weitergehen: Die Umsetzung des &sect; 34i Gewerbeordnung wird diskutiert und beschlossen werden. Das Kleinanlegerschutzgesetz wird die Vermittlung von Nachrangdarlehen, partiarischen Darlehen und Sachinvestments unter das Regime des &sect; 34f Gewerbeordnung bringen. Die Nahles-Rente in ihrer derzeit geplanten Form gilt es abzuwenden. Und insbesondere werden wir die ersten gravierenden Auswirkungen der Niedrigzinsphase und allem, was an Problemen damit einhergeht, erleben.</p>
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Was sind Ihrer Ansicht nach die gr&ouml;&szlig;ten kommenden Herausforderungen f&uuml;r die Branche und im Speziellen f&uuml;r die Pools?</h5>
<p>&bdquo;We created a monster.&ldquo; Das sagte ein Verantwortlicher aus Br&uuml;ssel mit Bezug auf die &uuml;berbordende B&uuml;rokratie in unserer Branche und die vom Umfang her schon nicht mehr zu fassenden Informationspflichten. Dabei &uuml;berhaupt noch kundenorientierte Beratung und Vermittlung zu erm&ouml;glichen, ist eine riesige Herausforderung. Ein &bdquo;Einzelk&auml;mpfer&ldquo; kann das schlichtweg nicht mehr. N&ouml;tig sind L&ouml;sungen und Service. Das sind Themen, bei denen die Pools punkten k&ouml;nnen. Sie taten das schon in der Vergangenheit und was ich derzeit an Entwicklung sehe, l&auml;sst mich da auch f&uuml;r die Zukunft optimistisch sein.</p>
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Die AfW-Initiative &bdquo;Pools f&uuml;r Makler&ldquo; wurde im Jahr 2013 gegr&uuml;ndet. Zeit f&uuml;r einen R&uuml;ckblick und Ausblick.</h5>
<p>Das Fazit f&auml;llt f&uuml;r uns &auml;u&szlig;erst positiv aus. Der AfW lud bekanntlich Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer und Vorst&auml;nde von Maklerpools im September 2013 nach Berlin ein. Anlass war damals die &ouml;ffentlich gewordene Diskussion innerhalb des GDV &uuml;ber Eingriffe in das Provisionssystem. Die Teilnehmer unterstrichen einhellig die Unabh&auml;ngigkeit der Versicherungsmakler von den Versicherungsgesellschaften und verwahrten sich gegen Bestrebungen, diese Unabh&auml;ngigkeit anzutasten. Weiter betonten sie ausdr&uuml;cklich die Relevanz der Maklerschaft f&uuml;r den deutschen Versicherungsmarkt. Das Treffen m&uuml;ndete damals in der Verabschiedung der &bdquo;Berliner Erkl&auml;rung&ldquo;, die so noch heute G&uuml;ltigkeit hat.</p>
<p>In der Folge dieses Treffens gr&uuml;ndete sich die Initiative &bdquo;Pools f&uuml;r Makler&ldquo;, der inzwischen quasi alle relevanten Maklerpools angeh&ouml;ren. Auch alle Mitveranstalterpools der POOLS &amp; FINANCE sind in der Initiative. Wir sind schon ein St&uuml;ck stolz darauf, dass wir es geschafft haben, alle diese Pools in einer Initiative zusammenzubringen, die inzwischen von einer kollegialen und problemorientierten Basis getragen wird. Dass der AfW diese Schwergewichte im Markt der Makler und freien Finanzdienstleister an seiner Seite hat und von ihnen in seinem st&auml;ndigen Bem&uuml;hen um den Bestand der unabh&auml;ngigen Vermittlerschaft unterst&uuml;tzt wird, ist f&uuml;r uns von gro&szlig;er Relevanz.</p>
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Verb&auml;nde sind gefragte Experten in Ausschussanh&ouml;rungen und leisten nat&uuml;rlich Lobbyarbeit f&uuml;r ihre Mitglieder. Seit dem LVRG und aktuell mit dem &Auml;nderungsvorschlag zum Betriebsrentengesetz &ndash; Stichwort &bdquo;Nahles-Rente&ldquo; &ndash; hat man das Gef&uuml;hl, dass die &bdquo;Verbandslandschaft&ldquo; enger zusammenger&uuml;ckt ist und vermehrt mit einer Stimme gesprochen wird. In der Vergangenheit wurde eher das Gegenteil kritisiert. Gibt es hier einen Wandel?</h5>
<p>Der AfW ist mit Sitz in Berlin &ndash; also am Puls der Politik &ndash; &auml;u&szlig;erst aktiv, was die Wahrnehmung der Interessen unserer Mitglieder betrifft. So waren wir &ndash; neben dem Bundesverband deutscher Verm&ouml;gensberater (BDV) &ndash; als einziger Vermittlerverband zur Anh&ouml;rung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum LVRG geladen. Wir konnten dort als geladene Sachverst&auml;ndige die Interessen der unabh&auml;ngigen Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler vertreten.</p>
<p>Im Vorfeld hatte es aber auch eine gemeinsame Aktion verschiedener Verb&auml;nde zum LVRG gegeben. Gemeinsam mit dem GDV, dem BVK, ver.di und anderen wurde eine Erkl&auml;rung in Richtung Politik verabschiedet, um die wettbewerbsverzerrende und arbeitsplatzbedrohende Provisionsoffenlegung zu verhindern. Erneut geschah dies jetzt wieder zum leidigen Thema Nahles-Rente. Das sind die Positivbeispiele. Negativbeispiele gibt es leider genauso. Von einem wirklichen Wandel w&uuml;rde ich insofern derzeit leider noch nicht sprechen. Wir halten auf jeden Fall einen Schulterschluss der Branche zu existenziellen Themen f&uuml;r dringend erforderlich. Eine gewisse Verb&auml;ndevielfalt ist historisch gewachsen. Das kann man gut finden oder auch nicht. Sie ist da, sie ist Realit&auml;t. Es muss aber m&ouml;glich sein, dass &ndash; bei allen eventuell vorhandenen, regelm&auml;&szlig;ig banalen Befindlichkeiten &ndash; bei gro&szlig;en Themen miteinander gesprochen wird. Die Au&szlig;enwirkung &ndash; auch und insbesondere in der Politik &ndash; ist ansonsten katastrophal.</p>
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Was erwarten Sie von der POOLS &amp; FINANCE 2015?</h5>
<p>F&uuml;r die eingangs erw&auml;hnten erforderlichen neuen Strategien auch der einzelnen Vermittler ist die POOLS &amp; FINANCE sicherlich ein perfekter Ort, um sich hierf&uuml;r Anregungen zu holen. Hier k&ouml;nnen sich die Besucher einen guten Markt&uuml;berblick &uuml;ber die teilnehmenden Pools und Produktgeber verschaffen und von deren geballten Know-how profitieren. Wir sind davon &uuml;berzeugt, dass es auch dank des breiten Rahmenprogramms mit Vortr&auml;gen und Workshops ein informatives, vielf&auml;ltiges Event sein wird. (kb)</p>
<p>Interesse an der POOLS &amp; FINANCE 2015 teilzunehmen? Unter <a href="http://poolsandfinance.de/asscompact">http://poolsandfinance.de/asscomp…; k&ouml;nnen Sie sich kostenlos f&uuml;r das Branchenhighlight anmelden.</p>
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Ein Artikel von
Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW e.V.

Netfonds wird Fördermitglied des AfW

Der Berufsverband unabhängiger Finanzdienstleister (AfW) hat ein neues Fördermitglied: die Hamburger Netfonds AG. Der Beitritt des unabhängigen Pool-Dienstleisters soll unter anderem die erfolgreich gestartete Initiative „Pool für Makler“ stärken.

<p>Der AfW hat mit der Netfonds AG ein neues F&ouml;rdermitglied gewonnen. Das Neumitglied verf&uuml;gt heute &uuml;ber 100 Mitarbeiter und ca. 4.160 Vertriebspartner. 2013 verzeichnete die Netfonds Gruppe Umsatzerl&ouml;se in H&ouml;he von 61,4 Mio. Euro. Der Pool bietet den angeschlossenen Beratern und Vermittlern Zugang zu fast allen bekannten Finanzdienstleistern und deren Produkten. Dazu geh&ouml;ren Investmentfonds, Versicherungen, Riester-Altersvorsorge, Direktimmobilien, Baufinanzierungen sowie Beteiligungen. Des Weiteren umfasst das angebotene Serviceportfolio die Bereiche Haftungsdach und Verm&ouml;gensverwaltung.</p>
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St&auml;rkung der Poolinitiative</h5>
<p>Mit dem Beitritt der Netfonds AG, wird laut AfW die Ende 2013 gestartete Initiative &bdquo;Pool f&uuml;r Makler&ldquo; erheblich gest&auml;rkt. &bdquo;Wir freuen uns mit der Netfonds AG einen weiteren Top-Pool im AfW als F&ouml;rdermitglied begr&uuml;&szlig;en zu k&ouml;nnen. Besonders die Service-Qualit&auml;t des Maklerpools wurde in der Vergangenheit mehrfach durch AWARD Auszeichnungen in der Fachpresse geehrt. Das Engagement der Netfonds AG im AfW wird mit ihren Erfahrungen dazu beitragen, gemeinsam auch in der Zukunft die unabh&auml;ngige Beratung zu sichern&ldquo;, erl&auml;utert Carsten Br&uuml;ckner, Vorstand des AfW.&nbsp;(mh)</p>
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Berufsregeln für Darlehensvermittler rücken näher

Mit Umsetzung der europäischen „Richtlinie zu Wohnimmobilienkreditverträgen“ in deutsches Recht reicht § 34 c GewO für Wohnimmobiliendarlehensvermittler nicht mehr aus. Geplant ist, § 34 i in die Gewerbeordnung einzuführen. Die europäischen Vorgaben werden wohl analog zu den Regelungen der Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler umgesetzt. Betroffen sind nach Schätzungen des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. rund 15.000 bis 20.000 Vermittler.

<p>Der AfW hat in einer Presseerkl&auml;rung darauf hingewiesen, dass die Verb&auml;ndeanh&ouml;rung der Bundesregierung zur Richtlinie f&uuml;r Wohnimmobilienkreditvertr&auml;ge (mortgage credit directive &ndash; mcd) kurz bevorstehe. Bereits Anfang Juni habe das Bundesministerium f&uuml;r Wirtschaft und Energie auf dem 11. AfW-Hauptstadtgipfel einen Einblick gegeben, mit welchen Vorgaben Vermittler rechnen m&uuml;ssen. Martina Giesler, Regierungsdirektorin im Bundesministerium f&uuml;r Wirtschaft und Energie: &bdquo;Die Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie ins Gewerberecht werden sich systematisch unter anderem an der bereits durchgef&uuml;hrten Regulierung der Finanzanlagenvermittlung nach &sect; 34 f orientieren.&ldquo; Damit m&uuml;ssen Wohnimmobiliendarlehensvermittler zuk&uuml;nftig mit einem Sachkundenachweis mit Pr&uuml;fung bei der IHK, einer Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung und einer Registrierung in einem Vermittlerregister rechnen.</p>
<p>Die k&uuml;nftig geforderte Sachkunde umfasst nach den Vorgaben der Richtlinie unter anderem angemessene Kenntnisse &uuml;ber die Kreditprodukte, die Rechtsvorschriften f&uuml;r Verbraucherkreditvertr&auml;ge, die Bewertung von Sicherheiten, die Verfahren des Immobilienerwerbs, die Organisation und die Funktionsweise des Grundbuchamts, die ethischen Standards im Gesch&auml;ftsgebaren, den Markt und die Verfahren zur Pr&uuml;fung der Kreditw&uuml;rdigkeit sowie angemessene wirtschaftliche und finanzielle Kompetenzen.</p>
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Alte Hasen k&ouml;nnen von Sachkundepr&uuml;fung befreit werden</h5>
<p>Laut der Regierungsdirektorin Giesler soll es eine &Uuml;bergangsfrist bis 2017 geben, dann muss sp&auml;testens die 34i-Erlaubnis vorliegen. F&uuml;r erfahrene Vermittler sei eine Alte-Hasen-Regelung geplant, die sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Sachkundepr&uuml;fung befreit. Erg&auml;nzende Detailregelungen f&uuml;r die gewerberechtliche Regulierung der Immobiliendarlehensvermittlung sollen, wie auch bereits bei der Finanzanlagenvermittlung, in einer Rechtsverordnung zur erfolgen.</p>
<p>Offen ist noch die Frage der Mindest-Deckungssummen in der Verm&ouml;genschaden-Haftpflichtversicherung. Giesler erwartet hier Summen, die unterhalb der entsprechenden Vorgaben beim &sect; 34 f GewO liegen. Im neuen Register werden nach den Vorgaben der Richtlinie nicht nur die Vermittler sondern auch ihre Mitarbeiter verzeichnet werden, sofern diese in leitender Position t&auml;tig sind. Diese m&uuml;ssen ebenso wie die Darlehensvermittler &uuml;ber ausreichende Kenntnisse und Kompetenzen verf&uuml;gen.</p>
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Regelungen zur Vorf&auml;lligkeitsentsch&auml;digung</h5>
<p>Neben den berufsrechtlichen Regelungen sieht die mcd weiter Ma&szlig;nahmen zum Schutz der Verbraucher vor. So sieht die Richtlinie eine standardisierte vorvertragliche Verbraucherinformation (ESIS) vor. Mit der Richtlinie wird auch die Angabe zum effektiven Jahreszins neu geregelt. Die Einzelheiten der Berechnungsmethode sind in der mcd festgelegt. Diese k&ouml;nnen sich aber &auml;ndern, um Marktentwicklungen Rechnung zu tragen. Die ebenfalls in der mcd festgelegten Regelungen zur Vorf&auml;lligkeitsentsch&auml;digung sehen vor, dass Verbraucher grunds&auml;tzlich ein Recht zur vorzeitigen R&uuml;ckzahlung haben sollen. Allerdings d&uuml;rfen die Mitgliedstaaten dieses Recht beschr&auml;nken und auch Entsch&auml;digungszahlungen vorsehen. Diese Zahlungen d&uuml;rfen den tats&auml;chlichen Schaden dabei auf keinen Fall &uuml;bersteigen und k&ouml;nnen begrenzt werden.</p>
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EU-Kommissar Michel Barnier: &bdquo;Die Regelungen der mcd helfen, das Vertrauen der Verbraucher in den Finanzsektor wieder herzustellen.&ldquo;</h5>
<p>Bereits am 04.02.2014 wurde die Richtlinie 2014/17/EU &uuml;ber Wohnimmobilienkreditvertr&auml;ge (mcd) auf europ&auml;ischer Ebene angenommen. Ziel ist die Schaffung eines europaweiten Immobilienkreditmarktes mit hohem Verbraucherschutz zu schaffen. Eine Umsetzung in das nationale Recht ist bis M&auml;rz 2016 vorgesehen. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der mcd, der neben &Auml;nderungen der Gewerbeordnung insbesondere auch &Auml;nderungen im B&uuml;rgerlichen Gesetzbuch nach sich ziehen wird, soll im Herbst 2014 vorliegen. Die Gesamtfederf&uuml;hrung hierf&uuml;r liegt beim Bundesministerium der Justiz und f&uuml;r Verbraucherschutz. (kb)</p>
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IGVM und AfW entwickeln ebenfalls Vermittler-Verhaltensrichtlinien

Die Vermittlerverbände VDVM, BVK und VOTUM hatten im vergangenen Jahr kurz nach Bekanntwerden des „GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten“ reagiert und eine Art Basis-Kodex für den breiten Markt der nicht verbandsmäßig organisierten Vermittler aufgelegt. Damit wollte man dem Kodex der Versicherer einen eigenen der Vermittler gegenüberstellen und verhindern, dass auf dem Markt eine Vielzahl unterschiedlicher Compliance-Richtlinien Einzug hält. Mittlerweile haben aber zwei weitere Verbände eigene Verhaltensregeln für ihre Mitglieder entwickelt.

<p></p><p>So hat die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) e.V. am 10.04.2014 einen eigenen Verhaltenskodex veröffentlicht. Der Verband empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen, diesen für sich als verbindlich anzuerkennen. Allerdings erfolgt der Beitritt auf freiwilliger Basis. Der IGVM-Verhaltenskodex fasst die wesentlichen gesetzlichen und durch Rechtsprechung normierten Grundlagen der Zusammenarbeit von Versicherungsmaklern und deren Kunden hinsichtlich Rechtsstellung, Pflichten, Vertragsgrundlagen, Beratung, Umdeckungen, Dokumentation, Schadenhilfe, Datenschutz, Geldwäsche sowie Aus- und Fortbildung zusammen. Gleichzeitig tritt die IGVM mit der eigenen Ausarbeitung dem GDV-Verhaltenskodex entgegen. Der Verband sieht in dem GDV-Kodex einen Eingriff in die Versicherungsmaklerbetriebe und wehrt sich insbesondere gegen Nachträge zu Courtagezusagen, die den GDV-Kodex zum Inhalt haben. </p><p>Im versicherungstip („vt“ 18/14) kündigte der 1. Stellvertretende Vorsitzende der IGVM, Wilfried E. Simon, zudem weitere Schritte an: Verstöße gegen die Verhaltensregeln des IGVM sollen demnach auch angemessen geahndet werden. Auf der Jahreshauptversammlung im September sollen die Einführung einer Rechtsordnung mit einem Sanktionskatalog und die Einrichtung einer verbandseigenen Schlichtungsstelle diskutiert werden. </p><p>AfW stellte am Montag ebenfalls einen Kodex vor</p><p>Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hat nun in dieser Woche reagiert und einen eigenen Versicherungsvermittlerkodex vorgestellt. Dieser enthält elf Punkte, darunter die Themen Vergütung, Umdeckung, Compliance und Weiterbildung. Die Inhalte basieren einerseits auf der Fortführung des bereits 2002 entworfenen Wohlverhaltenskodex der damaligen „Aktionsgemeinschaft der Finanzdienstleisterverbände (AGFin)“, in der verschiedene Vermittlerverbände organisiert waren. Andererseits basiert er auf dem derzeit „kursierenden sogenannten Basis-Kodex“, wie der AfW mitteilt. </p><p>In dem Zusammenhang weist der Verband darauf hin, dass er nicht an dem Basis-Kodex, auf den sich mittlerweile einige Versicherer in der Zusammenarbeit mit unabhängigen Vermittlern berufen, mitgearbeitet habe. Damit würden die 1.700 im AfW organisierten Vermittler und Vermittlerunternehmen unberücksichtigt bleiben. Wie es in einer Stellungnahme heißt, hält der AfW zudem „einen nicht unabhängig überprüfbaren Kodex, der dazu noch fast ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften in anderen Worten widergibt, für wenig dringend. Ein solcher Kodex ist eher Augenwischerei.“ Dennoch wolle man den AfW-Mitgliedern die Arbeit mit Versicherungsunternehmen erleichtern und habe deshalb seinen Mitgliedern nun einen eigenen Kodex an die Hand gegeben. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BA314247-A88F-4F06-AA98-64BA435000B2"></div>

 

62% der Vermittler wollen § 34i GewO-E beantragen

Ab März 2016 wird die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Deutschland unter anderem durch einen neuen § 34i Gewerbeordnung (GewO) umgesetzt. In einer AfWUmfrage äußerten 62% der Vermittler, dass sie eine Erlaubnis zur Vermittlung von Immobilienfinanzierungen beantragen werden, wenn die „Spielregeln“ sowie die Kosten zu den Regelungen der §§ 34d und 34f GewO vergleichbar sind.

<p>Ab März 2016 wird die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Deutschland unter anderem durch einen neuen § 34i Gewerbeordnung (GewO) umgesetzt. In einer AfWUmfrage mit über 650 Teilnehmer/-innen äußerten 62% der Vermittler, dass sie eine Erlaubnis zur Vermittlung von Immobilienfinanzierungen beantragen werden, wenn die „Spielregeln“ sowie die Kosten zu den Regelungen der §§ 34d und 34f GewO vergleichbar sind.</p><p>Zurzeit arbeiten das Bundesjustiz- und Bundeswirtschaftsministerium an der nationalen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Diese muss am 21.03.2016 in Deutschland in Kraft treten. Der AfW hatte eine große Umfrage zu diesem Themen durchgeführt, um Informationen über dieses Vermittlersegment zu erhalten und in seine politische Arbeit einfließen zu lassen. In einer ersten Auswertung zeigten sich außerdem folgende Ergebnisse: 28% beantworteten die Frage, ob sie eine Erlaubnis zur Finanzierungsvermittlung gem. § 34i-E beantragen würden, wenn die Spielregeln sowie die Kosten zu den Regelungen der §§ 34d und 34f vergleichbar sind, mit „Vielleicht“. Für nur 10% der Befragten kommt der § 34i nicht in Frage. Sollte es zu einer Alte-Hasen-Regelung kommen und der Nachweis der Berufserfahrung unter anderem durch den Nachweis einer § 34c Erlaubnis gefordert werden (was sich andeutet), dann würden viele Vermittler diese Alte-Hasen-Regelung in Anspruch nehmen können. Sollte es erneut eine Siebenjahres-Frist geben, dann hätten 85% der Vermittler ihren 34c schon länger als sieben Jahre und würden unter diese Regelung fallen, sofern sie die Finanzierungsvermittlung auch durch weitere Geschäftsunterlagen nachweisen können. Im Schnitt werden 17 Finanzierungen pro Jahr vermittelt, die durchschnittlich vermittelte Darlehenssumme beträgt 170.000 Euro. Die absolute Anzahl der Vermittlungen pro Jahr zeigt, dass die Vermittlung von Immobilienfinanzierungen bei vielen Vermittlern noch kein zentraler Baustein ihrer Tätigkeit ist und somit noch großes Wachstumspotenzial besteht. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F2A2F375-9BF9-4551-9578-D6024CF42C1B"></div>

 
Ein Artikel von

Dr. Frank Schirrmacher und Prof. Günter Verheugen Hauptredner bei der POOLS & FINANCE

Das Rahmenprogramm der 3. POOLS & FINANCE am 13.05.2014 im Forum auf dem Frankfurter Messegelände steht weitgehend fest und verspricht auch dieses Jahr wieder viele interessante Vorträge. Als Key-Note Speaker konnten die Veranstalter den Mitherausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Dr. Frank Schirrmacher gewinnen.

<p>Das Rahmenprogramm der 3. POOLS &amp; FINANCE am 13.05.2014 im Forum auf dem Frankfurter Messegelände steht weitgehend fest und verspricht auch dieses Jahr wieder viele interessante Vorträge. Als Key-Note Speaker konnten die Veranstalter den Mitherausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Dr. Frank Schirrmacher gewinnen. </p><p>Zudem wird es am Nachmittag eine Podiumsdiskussion geben, unter anderem mit dem früheren Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Prof. Günter Verheugen, mit Prof. Dr. Wolfgang Gerke, Präsident des Bayerischen Finanz Zentrums (BFZ) in München und Ralph Brinkhaus, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU im Deutschen Bundestag, sowie Dr. Thomas Gambke, Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied des Finanzausschusses. Die Runde wird vom Finanzmarkt-Experten Björn Drescher moderiert. Die Messetore öffnen um 10.00 Uhr und schließen um 18.15 Uhr.</p><p>Erwartet werden insgesamt rund 130 Aussteller aus der Versicherungs- und Investment-Branche, Software-Anbieter und Weiterbildungsinstitute. Nach bisherigen Planungen sind wieder 48 Workshops in Vorbereitung. Jeder Pool organisiert für seine Partner eine eigene Vorabend-Veranstaltung. Unmittelbar nach der Messe startet die gemeinsame Abendveranstaltung „POOL Night“. Hier gibt es gute Möglichkeiten für einen persönlichen Austausch im angenehmen Ambiente.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/35EAC171-029A-4425-9189-6A1B4B64415B"></div>

 

„Die positive Stimmung kann sehr schnell kippen“

Am 13.05.2014 findet die POOLS & FINANCE 2014 in Frankfurt am Main statt. Seit der ersten Veranstaltung vor drei Jahren haben sich die Markt- und Rahmendaten für Pools und Servicedienstleister geändert. Im Vorfeld der POOLS & FINANCE hat sich AssCompact Antworten von den neun Veranstaltern auf Fragen zu Unternehmen, Markt und zur Veranstaltung eingeholt. Diesmal: Nachgefragt bei Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.

<p>Am 13.05.2014 findet die POOLS &amp; FINANCE 2014 in Frankfurt am Main statt. Seit der ersten Veranstaltung vor drei Jahren haben sich die Markt- und Rahmendaten für Pools und Servicedienstleister geändert. Im Vorfeld der POOLS &amp; FINANCE hat sich AssCompact Antworten von den neun Veranstaltern auf Fragen zu Unternehmen, Markt und zur Veranstaltung eingeholt. Diesmal: Nachgefragt bei Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.</p><p>AssCompact: Herr Wirth, wie würden Sie als ein Interessenvertreter der Pools Stimmung und Marktlage der Unternehmen beschreiben?</p><p>Norman Wirth: Da wir als AfW nicht nur die Pools vertreten sondern alle unabhängigen Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler, welche bei uns Mitglied sind, beziehe ich mich besser auf alle Mitglieder – wobei die Einschätzung sicher auch auf die Pools zutrifft. Wir erleben derzeit eine äußerst gemischte Stimmung bei den Vermittlern. Die gesetzlichen Vorgaben aber auch die Unsicherheiten aus deren Anwendung lassen die eigentliche Tätigkeit beim und für den Kunden häufig in den Hintergrund rücken. Um so wichtiger ist es, gute Servicepartner an seiner Seite zu haben. Hier kommt den Pools eine wichtige Rolle zu. Durch Informationen und Service – insbesondere im IT-Bereich – können sie sich attraktiv für die Vermittler machen. </p><p>AC: Welche Rolle spielt dabei die Regulierung?</p><p>NW: Beim 6. AfW-Vermittlerbarometer 2013, einer Umfrage mit mehr als 600 Teilnehmern, wurden die Regulierungen der Versicherungsvermittler 2007 und der Finanzanlagenvermittler 2013 als überwiegend positiv angesehen. Ein Zeichen dafür, dass zunehmend qualitätsbewusste Vermittler am Markt sind, denen es auch auf ein positiv-reguliertes Berufsbild und damit auch ein positives Image ankommt. Ich will nicht verhehlen, dass es auch ein Zeichen dafür sein kann, dass nur mehrheitlich solch qualitätsbewusste Vermittler im AfW Mitglied sind oder an einer solchen Umfrage überhaupt teilnehmen. Diese positive Stimmung kann natürlich sehr schnell kippen, wenn z.B. das ständig herbei geredete, generelle Provisionsverbot kommen würde. Damit ist aber nicht zu rechnen. Weder MiFid 2 noch IMD 2 sehen das zwingend vor. Wir und andere Kollegen werden da unsere Arbeit im Interesse der Branche machen. Das bei den Vermittlern gerade zu diesem Thema eine erhebliche Unsicherheit herrscht, ist jedoch absolut nachvollziehbar. </p><p>AC: Wie bewerten Sie aktuell die Zusammenarbeit mit den Produktgebern?</p><p>NW: Differenziert. Im Bereich der Kapitalanlagen unkompliziert. Hier kämpft man gemeinsam mit den Vermittlern darum, die teilweise noch unklaren Vorgaben des Gesetzgebers im Zusammenhang mit §34 f Gewerbeordnung, der Finanzanlagenvermittlerverordnung und des Kapitalanlagegesetzbuches umzusetzen. Das geschieht jedoch in der Regel in einem Miteinander und nicht in einem Gegeneinander. Etwas anders sieht es bei den Versicherungsgesellschaften aus. Hier haben wir eine Vielzahl von Problemen in der Zusammenarbeit, jedoch auch nur mit manchen Versicherern. Das geht los bei der dem unsäglichen Versuch eine Diskussion über eine gesetzliche Provisionsdeckelung anzufachen, über die Frage der Korrespondenz mit Maklern, Vertriebsvorgaben als Bedingung einer Courtagezusage an Makler und einem irritierenden Verständnis der Umsetzung des GdV-Vertriebskodex, was soweit führt, dass sich manche Gesellschaft als zusätzliche Aufsichtsbehörde von Maklern ansieht.</p><p>AC: Welchen Hintergrund hat die AfW-Initiative „Pools für Makler“?</p><p>NW: Insbesondere die vorerwähnte, aus dem GdV heraus getragene Diskussion über eine Provisionsdeckelung im LV-Bereich führte dazu, dass auch seitens der maßgeblichen Pools erkannt wurde, dass es wichtig ist, Kräfte und Stimme zu bündeln. Hier gab es dann mit der „Berliner Erklärung“ im September 2013 ein erstes, hörbares Signal. Anschließend wurde die Initiative „Pools für Makler“ gegründet, der der AfW eine Plattform bietet. Es gab große Resonanz hierauf. Mehre Gesprächsrunden der Initiative fanden bisher statt und es wurden verschiedene, für alle Pools und damit auch die angeschlossenen Vermittler relevante Themen definiert, die nun gemeinsam bearbeitet werden und bei denen der AfW die gemeinsame Stimme der teilnehmenden Pools ist.</p><p>AC: Welche Erwartungen setzen Sie auf die POOLS &amp; FINANCE 2014? </p><p>NW: Ich verspreche mir für die Besucher, dass sie sich einen guten Marktüberblick über die teilnehmenden Pools und Produktgeber verschaffen können. Persönliche Netzwerke können gepflegt und erweitert werden. Ganz wesentlich ist sicher auch die weiter ausgebaute Wissensvermittlung in den zahlreichen Workshops, wobei häufig sogar die Möglichkeit geboten wird, Weiterbildungspunkte im Rahmen der Initiative „gut beraten“ zu erhalten. Besonders freue ich mich persönlich auf den direkten Austausch zu aktueller Themen.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/8D6306C4-5C9A-4EEC-AC7F-80145928F704"></div>

 
Ein Artikel von
Norman Wirth

„Initiative Pools für Makler“ beim AfW

Am Vortag der DKM kamen auf Einladung des AfW bereits zum zweiten Mal die Vertreter zahlreicher großer Maklerpools und Verbünde zusammen. Auf dem ersten Treffen im September 2013 wurde die „Berliner Erklärung“ für faire Vergütungsmodelle im Vertrieb verabschiedet. Neben dieser Thematik wurden in Dortmund zahlreiche weitere wichtige Themenfelder definiert und diskutiert.

<p></p><p>Als Ergebnis des Treffens wurde die „Initiative Pools für Makler“ innerhalb des AfW gegründet. Sie wird den Pools und Verbünden zukünftig ein Podium für den Meinungsaustausch und gemeinsame Aktionen bieten. Zugleich ist die Plattform die einheitliche „Stimme nach Außen“, um vereint die Interessen der Makler sowie der Pools und Verbünde kraftvoll vertreten zu können. Auch die Notwendigkeit hochspezialisierter Arbeitsgruppen wurde erkannt. Der AfW wird diese ebenfalls organisieren. Geplant sind mindestens drei regelmäßige Treffen pro Jahr.</p><p>Der Initiative sind alle Pools und Verbünde beigetreten, die bereits Mitglied im AfW sind. Zahlreiche weitere Beitrittsbekundungen wurden ausgesprochen. „Das ist ein wichtiger Schritt für die Interessenvertretung der Maklerschaft in Deutschland“, so AfW-Vorstand Norman Wirth. „Wir freuen uns, als AfW die Plattform für eine so hochkarätige Initiative bieten zu können“, so Wirth weiter.</p><p>Auf der Website des AfW werden die Teilnehmer der Initiative in den kommenden Tagen aufgeführt und regelmäßig aktualisiert.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/60473757-D391-4310-B550-24C2C8601DCB"></div>