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AfW - BundesverbandFinanzdienstleistung e.V.

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Verwirrung: Plattformen fordern 34i-Erlaubnis

Chaos bei der Umsetzung des § 34i GewO. Vermittler werden derzeit von einigen Geschäftspartnern nach ihrer Erlaubnis gefragt, obwohl diese überhaupt noch nicht vorliegen kann, da der Gesetzgeber noch nicht die notwendigen Grundlagen geschaffen hat. Dies meldet der AfW.

<p>Nach Informationen des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. werden derzeit Darlehensvermittler von einigen ihrer Geschäftspartner dazu aufgefordert, diesen bis zum 31.03.2016 eine Erlaubnis nach § 34i GewO vorzulegen, um weiter Geschäft einreichen zu können.</p><h5>Übergangsfrist bis zum 20.03.2017</h5><p>Aus Sicht des AfW entbehrt diese Forderung jeglicher gesetzlichen Grundlage, da die Übergangsfrist für 34c-Inhaber im § 160 GewO Abs. 1 bis zum 20.03.2017 festgelegt ist. Zusätzlich sei diese Forderung derzeit auch faktisch gar nicht erfüllbar, weil durch die verspätet in Kraft tretende ImmVermV bis 31.03.2016 bundesweit tatsächlich keine § 34i Erlaubnisse erteilt werden können. </p><p>AfW Vorstand Frank Rottenbacher: „Diese nun entstehende Verwirrung ist aber aus unserer Sicht nicht den jeweiligen Plattformen, sondern ausschließlich dem Gesetzgeber anzulasten, der nicht in der Lage ist, seine Gesetze und Verordnungen fristgerecht zu verabschieden.“ </p><h5>Musterantwort für Mitglieder</h5><p>Der AfW hat seinen Mitgliedern eine Musterantwort zur Verfügung gestellt, mit der sie auf derartige Aufforderungen reagieren können. (kb) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C24EF09E-6363-4FD7-9CB7-2FAC2D698912"></div>

 

AfW: „Die undifferenzierte Panik vor FinTechs, Apps und Vergleichsportalen wird sich relativieren“

Die POOLS & FINANCE findet in diesem Jahr an zwei verschiedenen Standorten statt: am 07.06.2016 in Nürnberg und am 14.06.2016 in Hamburg. AssCompact spricht im Vorfeld mit den Mitveranstaltern über die Branche, die Rahmenbedingungen und natürlich über die POOLS & FINANCE. Heute steht Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW e.V., Rede und Antwort.

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Lassen Sie uns ganz allgemein beginnen. Was treibt Sie als Verband aktuell am meisten um?</h5>
<p>Nur auszugsweise: Digitalisierung, Niedrigzinsumfeld und damit reduzierte Produktvielfalt, Regulierung der Baufinanzierung, Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, MiFID 2, fehlender Nachwuchs, Umdenken bei den tradierten Gesch&auml;fts- und Verg&uuml;tungsmodellen.</p>
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In Sachen Regulierung waren mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie nun die Vermittler von Baufinanzierungen &bdquo;an der Reihe&ldquo;. Wie zufrieden sind Sie aus Verbands- und Vermittlersicht mit der Umsetzung?</h5>
<p>Grunds&auml;tzlich begr&uuml;&szlig;en wir es als AfW, dass die Regulierung analog der Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlerregulierung erfolgt ist. Auf der Vermittlerseite scheinen die Regelungen erf&uuml;llbar. Zur Erleichterung der Umstellung tragen eine &Uuml;bergangsfrist, eine Alte-Hasen-Regelung sowie gro&szlig;z&uuml;gige Anerkennungsregelungen f&uuml;r die praktische IHK-Sachkundepr&uuml;fung bei. Sorgen machen uns die Anforderungen an die Banken, die diese eventuell teilweise an die Vermittler weitergeben. So bleibt zur Zeit noch offen, wie weit Vermittler doch dokumentieren m&uuml;ssen, weil die Banken ihre Dokumentationsverpflichtungen auf die Vermittler auslagern. Sehr &auml;rgerlich ist die Tatsache, dass es der Gesetzgeber nicht geschafft hat, die ImmVermV rechtzeitig zu verabschieden. Dadurch kommt Unruhe in den Markt und die &Uuml;bergangszeit wird faktisch verk&uuml;rzt.</p>
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Was erwarten Sie noch an weiterer Regulierung?</h5>
<p>Der Fahrplan ist vorgegeben. Aktuell wird der &sect; 34i GewO eingef&uuml;hrt. Bis Februar 2017 muss die IDD, die Versicherungsvertriebsrichtlinie, in deutsches Recht umgesetzt werden. Und die Umsetzung von MiFID 2 ist auch auf der Zielgeraden, wenn auch eventuell mit Verschiebung um ein Jahr. Dazu kommt noch die Ansage der Bundesregierung, die Honorarberatung gesetzlich weiter zu st&auml;rken. Da rechnen wir mit einem &bdquo;Aufbohren&ldquo; des &sect; 34e GewO, dahingehend, dass der Versicherungsberater zuk&uuml;nftig auch Provisionstarife vermitteln kann &ndash; bei unmittelbarer Weiterleitung an den Kunden, analog dem Honorar-Finanzanlagenberater nach &sect; 34h GewO.</p>
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Im Rahmen Ihrer Initiative &bdquo;Pools f&uuml;r Makler&ldquo; haben die Mitglieder im Januar eine Erkl&auml;rung unterschrieben, mit der FinTechs aus der Branche herausgehalten werden sollen. So werden Versicherer aufgefordert, nicht mit FinTechs zusammenzuarbeiten. Das wirkt etwas hilflos &ndash; oder sollen damit die neuen App-Angebote der Pools gesch&uuml;tzt werden? Was waren die Reaktionen von Versicherer-Seite?</h5>
<p>Weder war die Erkl&auml;rung hilflos, noch sollen damit sogenannte FinTechs aus der Branche gehalten werden. Die &bdquo;Mannheimer Erkl&auml;rung&ldquo;, auf die Sie Bezug nehmen, wurde von den ma&szlig;geblichen Pools am Markt, die sich in der AfW-Initiative &bdquo;Pools f&uuml;r Makler&ldquo; gefunden haben, verabschiedet. Die Erkl&auml;rung richtete sich keinesfalls gegen FinTechs sondern gegen Gesch&auml;ftsmodelle und Werbung, die ausschlie&szlig;lich auf dem Versprechen von Provisionsabgabe oder des Auslobens sonstiger Verg&uuml;tungen f&uuml;r den Abschluss eines Versicherungsvertrages an den Kunden ausgerichtet sind. Derartige Modelle k&ouml;nnen von FinTechs, von traditionell arbeitenden Maklern aber auch von Versicherungsgesellschaften installiert werden. Sie widersprechen unseren Qualit&auml;tsvorstellungen und unserem Selbstverst&auml;ndnis an eine kundenorientierte Beratungsleistung. Eine qualifizierte Beratung hat ihren Preis. Die Erkl&auml;rung war und ist damit ein klares und gemeinsames Bekenntnis der engagierten Maklerpools! Ein Bekenntnis daf&uuml;r, den Berufsstand des unabh&auml;ngigen Versicherungsmaklers, der im ausschlie&szlig;lichen Interesse seiner Kunden handelt und hierf&uuml;r angemessen verg&uuml;tet werden muss, zu erhalten. Versicherer &auml;u&szlig;erten sich bereits sehr zustimmend zu der Erkl&auml;rung.</p>
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Hei&szlig;t das auch, dass Maklerpools st&auml;rker in den &bdquo;technischen&ldquo; Wettbewerb einsteigen m&uuml;ssen?</h5>
<p>Sie tun das bereits und ich bin &uuml;berzeugt davon, dass sie das in Zukunft sehr erfolgreich tun werden. Fakt ist: Unsere Branche hinkt dem technischen Fortschritt hinterher. Auch hier gilt aber &bdquo;Wer zu sp&auml;t kommt, den bestraft das Leben!&ldquo; Sicher wird sich die undifferenzierte Panik vor FinTechs, Apps und Vergleichsportalen 2016 relativieren. Die Zukunft liegt f&uuml;r mich eindeutig in kundenorientierten Hybridmodellen mit pers&ouml;nlicher Betreuung durch qualifizierte Vermittler. Die &bdquo;letzte Meile&ldquo; zum Kunden entscheidet. Und hier bieten vor allem die Maklerpools &auml;u&szlig;erst hilfreiche Tools an oder werden das in K&uuml;rze tun.</p>
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Im Oktober 2015 sind Sie mit Ihrer Kampagne &bdquo;BESSER OBJEKTIV BERATEN&ldquo; gestartet. Hier geht es vor allem um Werbemittel, die der Verband zur Verf&uuml;gung stellt. Kann man generell sagen, dass viele Vermittler zwar Produkte verkaufen k&ouml;nnen, aber oft nicht ihre eigene Leistung, und dass es an Marketing(kenntnissen) mangelt?</h5>
<p>Ja. Das kann man wohl so sehen. Ich bin schon der Meinung, dass noch viele Kollegen statt bei Verkaufstrainingsveranstaltungen die S&auml;le zu f&uuml;llen, erst einmal einen etwas professionelleren Au&szlig;enauftritt hinlegen sollten. Seit Jahren h&ouml;ren wir auch, dass es doch bitte eine gro&szlig;e Kampagne geben soll, um die Vorteile der unabh&auml;ngigen Finanzdienstleister und Versicherungsmakler dem Kunden n&auml;herzubringen. Eine solche, wirklich wirksame bundesweite Kampagne k&ouml;nnen wir aber finanziell keinesfalls stemmen. Da w&auml;ren wir locker im zweistelligen Millionenbereich. Aber was wir machen konnten, haben wir in sehr hoher Qualit&auml;t geliefert. N&auml;mlich eine umfassende Werbekampagne f&uuml;r alle Medien, die jeder Makler nutzen kann. Es ist an jedem selbst, seine Vorteile nach au&szlig;en zu kommunizieren. Der Sinn der Kampagne ist, Hilfestellung bei der Professionalisierung des Au&szlig;enauftritts zu geben. Zu unschlagbar g&uuml;nstigen Preisen zum Beispiel f&uuml;r individualisierbare Plakate, Webanzeige, Aktionskarten, Webbanner.</p>
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Der AfW war schon mehrmals Mitveranstalter der POOLS &amp; FINANCE. Auch beim neuen Messekonzept sind Sie dabei. Was sind die Gr&uuml;nde f&uuml;r Ihr Engagement?</h5>
<p>F&uuml;r uns ist die POOLS &amp; FINANCE inzwischen ein fester Bestandteil der Jahresplanung. Bereits zum 5. Mal &uuml;bernimmt der AfW einen aktiven Part. Wir sind das sehr gern, versprechen wir uns doch f&uuml;r die Besucher wieder hervorragende Events. Viele der ebenfalls engagierten Pools nehmen auch an der AfW-Initiative &bdquo;Pools f&uuml;r Makler&ldquo; teil. Das zeigt, dass die Branche in vielen Punkten zusammen stehen und &ndash; wie hier &ndash; gemeinsam agieren kann. F&uuml;r uns bietet sich mit der POOLS &amp; FINANCE eine weitere und etablierte Plattform, um direkt mit unseren Mitgliedern und potenziellen neuen Mitgliedern in pers&ouml;nliche Gespr&auml;che zu kommen.</p>
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Was k&ouml;nnen die Besucher der POOLS &amp; FINANCE 2016 dort vom AfW erwarten?</h5>
<p>Wir werden selbstverst&auml;ndlich mit einem Informationsstand vor Ort sein. Die Kampagne &bdquo;BESSER OBJEKTIV BERATEN&ldquo; wird einer der Schwerpunkte sein. Wir wollen damit die Kollegen direkt erreichen. Wir wollen aber auch den bisher nicht organisierten Vermittlern Rede und Antwort dar&uuml;ber stehen, warum es unbedingt Sinn macht, Mitglied im AfW zu werden. Kurzfassung: Nur gemeinsam sind wir stark! Zudem sind wir mit einem Workshop bzw. Vortrag zu aktuellen Regulierungsthemen dabei. Mein Vorstandskollege Frank Rottenbacher wird insbesondere Fragen zum neuen &sect; 34i Gewerbeordnung erl&auml;utern. Zu IDD und MiFID werde ich aufkl&auml;ren und sicher auch manche &Auml;ngste nehmen k&ouml;nnen. (kb)</p>
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Ein Artikel von
Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW e.V.

Bundesverband Deutscher Investmentberater löst sich auf

Anfang März wurde beschlossen, dass der BVDI (Bundesverband Deutscher Investmentberater e.V.), der seit 22 Jahren besteht, aufgelöst wird. Die Gründungsziele des Vereins seien erreicht worden, so der Verband. Mitglieder könnten ihre Interessen nun über den AfW durchsetzen.

<p>Die Mitgliederversammlung des Bundesverband Deutscher Investmentberater e.V. (BVDI) beschloss am 03.03.2016 die Aufl&ouml;sung des Verbandes. Grund f&uuml;r die Aufl&ouml;sung ist das Erreichen der satzungsgem&auml;&szlig;en Ziele durch das seit 2013 geltende Finanzanlagenvermittlerrecht. Der BVDI wurde vor 22 Jahren in Hamburg von unabh&auml;ngigen Finanzberatern gegr&uuml;ndet, um Qualit&auml;tsstandards in der Investmentberatung zu etablieren.</p>
<p>Da es beiden Verb&auml;nden um eine starke politische Branchenvertretung geht, empfiehlt das Pr&auml;sidium des BVDI seinen Mitgliedern, zuk&uuml;nftig ihre Interessen &uuml;ber eine Mitgliedschaft im AfW wahrzunehmen. &bdquo;Wir freuen uns f&uuml;r unsere Mitglieder, dass sich die Geschichte des BVDI nun &uuml;ber den AfW fortsetzt&ldquo;, sagt Pr&auml;sident Burkhard Baye. Auch AfW-Vorstand Norman Wirh begr&uuml;&szlig;te die Entscheidung des BVDI. (sg)</p>
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AfW begrüßt WIKR-Anpassung: „Das war weltfremd“

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hat Stellung zu der im Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) bezogen – und den finalen Gesetzestext begrüßt. Die ursprünglich vorgesehenen Anforderungen an Immobiliardarlehensvermittler seien schließlich weltfremd gewesen.

<p>Der AfW begrüßt, dass die Bundesregierung die Anforderung an Immobiliardarlehensvermittler für das Erreichen der Alte-Hasen-Regelung an die übliche Verwaltungspraxis angepasst hat. „Die zwischenzeitliche Anforderung, neben der Darlehensvermittlung auch seit 2011 die Genehmigung zur Immobilienvermittlung nachweisen zu können, war weltfremd“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Wir begrüßen es als AfW daher sehr, dass zukünftige Immobiliardarlehensvermittler nun nur noch die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 nachweisen müssen, um evtl. alter Hase zu sein.“</p><h5>Übergangsfrist beachten</h5><p>Der AfW weist zudem darauf hin, dass die Übergangsfrist zwar bis zum 20.03.2017 gehen wird, die gesetzlichen Neuerungen aber bereits ab dem 21.03.2016 gelten werden. In der Übergangsfrist profitieren laut AfW die Erlaubnisinhaber gemäß § 34c, da sie ihre persönliche Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnisse nicht mehr neu nachweisen müssen. Sie benötigen nur noch den VSH-Nachweis sowie eine Bestätigung ihrer Sachkunde. (mh)</p><p>Lesen Sie auch: <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/wohnimmobilienkreditrichtlinie-wi…; target="_blank" >Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR): „Viele offene Fragen für Makler“</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/84CBAFEE-BE34-4698-AE4F-9A1BD8C0B693"></div>

 

Maklerpool-Initiative will „Provisionsabgeber“ ausschließen

Beim 10. Treffen der Initiative „Pools für Makler” des AfW-Verbands in Mannheim wurde eine Erklärung zur Provisionsabgabe verabschiedet. Die Mitgliedsunternehmen sollen demnach auf die Zusammenarbeit mit Vermittlern oder anderen Organisationen, die mit einer Provisionsabgabe werben, verzichten.

<p>Die Mitgliedsunternehmen der Initiative „Pools für Makler“ haben vergangene Woche bei einem Treffen am Rande des Fondskongress eine Erklärung zur Provisionsabgabe unterzeichnet. Die „Mannheimer Erklärung“ soll dazu beitragen, den Berufsstand des unabhängigen Versicherungsmaklers zu erhalten, der im ausschließlichen Interesse seiner Kunden handelt und hierfür angemessen vergütet werden muss, erklärt der AfW-Verband, der hinter der Pool-Initiative steht. Unterzeichner der Erklärung sind die Maklerpools BCA, Fonds Finanz, Jung DMS &amp; Cie. AG, maxpool, Netfonds, Fondskonzept, WIFO, Degenia und aruna.</p><p>In der Erklärung heißt es, dass die unterzeichnenden Pools und der AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung für eine qualitativ hochwertige, an den Kundenbedürfnissen orientierte Beratung und Betreuung stehen. Sie sehen die onlinegestützte Beratung als zukunftsorientierte Ergänzung des Beratungs- und Betreuungsangebotes an. Eine ausschließlich auf die Provisionsabgabe gestützte Werbung, mit der einige FinTechs und „digitale Makler“ auf den Markt gehen, widerspreche dagegen dem Leitsatz der guten Beratung und Betreuung. Die Unterzeichner sollen daher auf eine Zusammenarbeit mit Unternehmen verzichten, deren Geschäftsmodell und Werbung ausschließlich auf das Versprechen von Provisionsabgabe oder das Ausloben sonstiger Vergütungen für den Abschluss eines Versicherungsvertrages an den Kunden ausgerichtet ist. Gleichzeitig fordern die Unterzeichner die Versicherer auf, die Zusammenarbeit mit diesen „Provisionsabgebern“ einzustellen bzw. erst gar nicht aufzunehmen. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6A39F903-ACD8-4F73-BD80-56C1755762FC"></div>

 

Baufinanzierung: Hälfte der Vermittler wollen 34i-Erlaubnis

Der § 34i rückt in Sichtnähe, auch wenn bisher weder Gesetz noch Verordnung zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorliegen. Dabei endet die Frist am 21.03.2016. Danach gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, bevor für die Immobilienkreditvermittlung eine Erlaubnis gemäß § 34i GewO benötigt wird. Da stellt sich die Frage, wie viele Vermittler die Erlaubnis überhaupt beantragen wollen.

<p>Die Regulierung von Versicherungsmaklern, Finanzanlagenvermittlern und Honorarberatern ist l&auml;ngst geschehen. Nun folgt die Darlehensvermittlung. Wer k&uuml;nftig Baufinanzierungen vermitteln will, muss eine Erlaubnis nach &sect; 34i GewO vorweisen. Dies bedeutet weiteren Aufwand und Kosten f&uuml;r die Vermittler. Ob sich das jedes Vermittlerb&uuml;ro antun will, stellt sich hier als Frage. Die Erfahrung des &sect; 34f GewO zeigt, dass die Zahl der Fondsvermittler zur&uuml;ckgegangen ist.</p>
<p>Der AfW-Verband hat in seinem 8. Vermittlerbarometer eine Antwort auf diese Frage gesucht. Demnach will fast jeder zweite Vermittler, genau genommen 47,9%, eine Erlaubnis zur Vermittlung von Immobiliendarlehen beantragen &ndash; vorausgesetzt allerdings, dass die gesetzlichen Regelungen sowie die Kosten vergleichbar mit den bereits abgeschlossenen Regulierungen f&uuml;r die Paragrafen 34d und 34f GewO w&auml;ren. In den Blick f&auml;llt hier etwa der Prozess der Erlaubniserteilung, der Abschluss einer Verm&ouml;genschaden-Haftpflicht oder auch das Ablegen der geforderten Sachkundepr&uuml;fung. Allerdings ist das entsprechende Gesetz zur Umsetzung der europ&auml;ischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie noch nicht endg&uuml;ltig verabschiedet, so dass hierzu Fragen offen bleiben.</p>
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Beschluss wohl erst Ende Januar</h5>
<p>Der AfW-Verband geht anhand des Terminplans von Bundestag und Bundesrat davon aus, dass ein entsprechender Beschluss zum &sect; 34i GewO erst zu Ende Januar 2016 erfolgen wird, was von den Verbandsvertretern kritisiert wird. &bdquo;Es ist ein Unding, dass das Gesetz sowie die Verordnung zwei Monate vor Inkrafttreten noch nicht verabschiedet sind und es somit keine sichere Planungsbasis f&uuml;r unsere Branche gibt. Die gesetzlichen Grundlagen m&uuml;ssen dringend verabschiedet werden&ldquo;, fordert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.</p>
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Baufinanzierung mit Cross-Selling-Potential</h5>
<p>Die AfW-Umfrage ergab aber nicht nur Erkenntnisse zur neuen Regulierung, sondern auch zur Vertriebspraxis. Demnach arbeiten rund 60% der befragten Vermittler im Bereich der Baufinanzierung mit Pools zusammen, 48% mit speziellen Finanzierungsvermittlern wie zum Beispiel ProHyp oder Dr. Klein. Es folgen Banken mit 46% Bausparkassen mit 30% und sonstige Finanzierungspartner mit 4,8%. (Mehrfachnennungen waren zul&auml;ssig).</p>
<p>Dass die Immobilienfinanzierung auch T&uuml;r&ouml;ffner f&uuml;r Zusatzgesch&auml;ft ist, zeigt zudem ein weiteres Ergebnis des AfW-Barometers: Jeder vierte der Befragten vermittelt neben der Finanzierung stets auch weitere Produkte wie eine Berufsunf&auml;higkeitsversicherung oder eine Hinterbliebenenabsicherung an seine Kunden. Weitere 29% vermitteln neben der Finanzierung weitere Produkte in mindestens jedem zweiten Beratungsfall.</p>
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Zum 8. AfW-Vermittlerbarometer</h5>
<p>Nach Auskunft des AfW-Verbands wurden f&uuml;r das 8. AfW-Vermittlerbarometer Finanzdienstleistung im Sommer 2015 &uuml;ber einen Online-Fragebogen 1.700 Vermittler zu den wichtigsten aktuellen Branchenthemen und -entwicklungen befragt. 91% der Umfrageteilnehmer haben eine Erlaubnis f&uuml;r die Versicherungsvermittlung, 48% f&uuml;r die Finanzanlagenvermittlung. 22% der befragten Vermittler sind Mitglieder im AfW. (bh)</p>
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AfW: „2015 ist auch für Pools das Jahr der Weichenstellung“

Am 12.05.2015 findet in Frankfurt am Main die vierte Auflage der POOLS & FINANCE statt. AssCompact spricht im Vorfeld mit den Veranstaltern über die Branche, die Rahmenbedingungen und natürlich über die POOLS & FINANCE. Heute steht Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW e.V., Rede und Antwort.

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Alle Marktteilnehmer der Finanz- und Versicherungsbranche haben mit den derzeitigen Rahmenbedingungen und Unsicherheiten zu k&auml;mpfen. Wo stehen wir 2015?</h5>
<p>2015 ist f&uuml;r viele Unternehmen in der Branche das Jahr der Weichenstellung f&uuml;r die Zukunft, weil neues Denken, neue Strategien gefragt sind, um die regulatorischen Vorgaben wie auch die gesamtwirtschaftliche Situation erfolgreich zu meistern. Das betrifft Versicherer, Investmentgesellschaften, Vertriebe, Pools und Vermittler gleicherma&szlig;en.</p>
<p>Die Regulierung wird zudem auch im Jahr 2015 weitergehen: Die Umsetzung des &sect; 34i Gewerbeordnung wird diskutiert und beschlossen werden. Das Kleinanlegerschutzgesetz wird die Vermittlung von Nachrangdarlehen, partiarischen Darlehen und Sachinvestments unter das Regime des &sect; 34f Gewerbeordnung bringen. Die Nahles-Rente in ihrer derzeit geplanten Form gilt es abzuwenden. Und insbesondere werden wir die ersten gravierenden Auswirkungen der Niedrigzinsphase und allem, was an Problemen damit einhergeht, erleben.</p>
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Was sind Ihrer Ansicht nach die gr&ouml;&szlig;ten kommenden Herausforderungen f&uuml;r die Branche und im Speziellen f&uuml;r die Pools?</h5>
<p>&bdquo;We created a monster.&ldquo; Das sagte ein Verantwortlicher aus Br&uuml;ssel mit Bezug auf die &uuml;berbordende B&uuml;rokratie in unserer Branche und die vom Umfang her schon nicht mehr zu fassenden Informationspflichten. Dabei &uuml;berhaupt noch kundenorientierte Beratung und Vermittlung zu erm&ouml;glichen, ist eine riesige Herausforderung. Ein &bdquo;Einzelk&auml;mpfer&ldquo; kann das schlichtweg nicht mehr. N&ouml;tig sind L&ouml;sungen und Service. Das sind Themen, bei denen die Pools punkten k&ouml;nnen. Sie taten das schon in der Vergangenheit und was ich derzeit an Entwicklung sehe, l&auml;sst mich da auch f&uuml;r die Zukunft optimistisch sein.</p>
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Die AfW-Initiative &bdquo;Pools f&uuml;r Makler&ldquo; wurde im Jahr 2013 gegr&uuml;ndet. Zeit f&uuml;r einen R&uuml;ckblick und Ausblick.</h5>
<p>Das Fazit f&auml;llt f&uuml;r uns &auml;u&szlig;erst positiv aus. Der AfW lud bekanntlich Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer und Vorst&auml;nde von Maklerpools im September 2013 nach Berlin ein. Anlass war damals die &ouml;ffentlich gewordene Diskussion innerhalb des GDV &uuml;ber Eingriffe in das Provisionssystem. Die Teilnehmer unterstrichen einhellig die Unabh&auml;ngigkeit der Versicherungsmakler von den Versicherungsgesellschaften und verwahrten sich gegen Bestrebungen, diese Unabh&auml;ngigkeit anzutasten. Weiter betonten sie ausdr&uuml;cklich die Relevanz der Maklerschaft f&uuml;r den deutschen Versicherungsmarkt. Das Treffen m&uuml;ndete damals in der Verabschiedung der &bdquo;Berliner Erkl&auml;rung&ldquo;, die so noch heute G&uuml;ltigkeit hat.</p>
<p>In der Folge dieses Treffens gr&uuml;ndete sich die Initiative &bdquo;Pools f&uuml;r Makler&ldquo;, der inzwischen quasi alle relevanten Maklerpools angeh&ouml;ren. Auch alle Mitveranstalterpools der POOLS &amp; FINANCE sind in der Initiative. Wir sind schon ein St&uuml;ck stolz darauf, dass wir es geschafft haben, alle diese Pools in einer Initiative zusammenzubringen, die inzwischen von einer kollegialen und problemorientierten Basis getragen wird. Dass der AfW diese Schwergewichte im Markt der Makler und freien Finanzdienstleister an seiner Seite hat und von ihnen in seinem st&auml;ndigen Bem&uuml;hen um den Bestand der unabh&auml;ngigen Vermittlerschaft unterst&uuml;tzt wird, ist f&uuml;r uns von gro&szlig;er Relevanz.</p>
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Verb&auml;nde sind gefragte Experten in Ausschussanh&ouml;rungen und leisten nat&uuml;rlich Lobbyarbeit f&uuml;r ihre Mitglieder. Seit dem LVRG und aktuell mit dem &Auml;nderungsvorschlag zum Betriebsrentengesetz &ndash; Stichwort &bdquo;Nahles-Rente&ldquo; &ndash; hat man das Gef&uuml;hl, dass die &bdquo;Verbandslandschaft&ldquo; enger zusammenger&uuml;ckt ist und vermehrt mit einer Stimme gesprochen wird. In der Vergangenheit wurde eher das Gegenteil kritisiert. Gibt es hier einen Wandel?</h5>
<p>Der AfW ist mit Sitz in Berlin &ndash; also am Puls der Politik &ndash; &auml;u&szlig;erst aktiv, was die Wahrnehmung der Interessen unserer Mitglieder betrifft. So waren wir &ndash; neben dem Bundesverband deutscher Verm&ouml;gensberater (BDV) &ndash; als einziger Vermittlerverband zur Anh&ouml;rung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum LVRG geladen. Wir konnten dort als geladene Sachverst&auml;ndige die Interessen der unabh&auml;ngigen Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler vertreten.</p>
<p>Im Vorfeld hatte es aber auch eine gemeinsame Aktion verschiedener Verb&auml;nde zum LVRG gegeben. Gemeinsam mit dem GDV, dem BVK, ver.di und anderen wurde eine Erkl&auml;rung in Richtung Politik verabschiedet, um die wettbewerbsverzerrende und arbeitsplatzbedrohende Provisionsoffenlegung zu verhindern. Erneut geschah dies jetzt wieder zum leidigen Thema Nahles-Rente. Das sind die Positivbeispiele. Negativbeispiele gibt es leider genauso. Von einem wirklichen Wandel w&uuml;rde ich insofern derzeit leider noch nicht sprechen. Wir halten auf jeden Fall einen Schulterschluss der Branche zu existenziellen Themen f&uuml;r dringend erforderlich. Eine gewisse Verb&auml;ndevielfalt ist historisch gewachsen. Das kann man gut finden oder auch nicht. Sie ist da, sie ist Realit&auml;t. Es muss aber m&ouml;glich sein, dass &ndash; bei allen eventuell vorhandenen, regelm&auml;&szlig;ig banalen Befindlichkeiten &ndash; bei gro&szlig;en Themen miteinander gesprochen wird. Die Au&szlig;enwirkung &ndash; auch und insbesondere in der Politik &ndash; ist ansonsten katastrophal.</p>
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Was erwarten Sie von der POOLS &amp; FINANCE 2015?</h5>
<p>F&uuml;r die eingangs erw&auml;hnten erforderlichen neuen Strategien auch der einzelnen Vermittler ist die POOLS &amp; FINANCE sicherlich ein perfekter Ort, um sich hierf&uuml;r Anregungen zu holen. Hier k&ouml;nnen sich die Besucher einen guten Markt&uuml;berblick &uuml;ber die teilnehmenden Pools und Produktgeber verschaffen und von deren geballten Know-how profitieren. Wir sind davon &uuml;berzeugt, dass es auch dank des breiten Rahmenprogramms mit Vortr&auml;gen und Workshops ein informatives, vielf&auml;ltiges Event sein wird. (kb)</p>
<p>Interesse an der POOLS &amp; FINANCE 2015 teilzunehmen? Unter <a href="http://poolsandfinance.de/asscompact">http://poolsandfinance.de/asscomp…; k&ouml;nnen Sie sich kostenlos f&uuml;r das Branchenhighlight anmelden.</p>
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Ein Artikel von
Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW e.V.

Netfonds wird Fördermitglied des AfW

Der Berufsverband unabhängiger Finanzdienstleister (AfW) hat ein neues Fördermitglied: die Hamburger Netfonds AG. Der Beitritt des unabhängigen Pool-Dienstleisters soll unter anderem die erfolgreich gestartete Initiative „Pool für Makler“ stärken.

<p>Der AfW hat mit der Netfonds AG ein neues F&ouml;rdermitglied gewonnen. Das Neumitglied verf&uuml;gt heute &uuml;ber 100 Mitarbeiter und ca. 4.160 Vertriebspartner. 2013 verzeichnete die Netfonds Gruppe Umsatzerl&ouml;se in H&ouml;he von 61,4 Mio. Euro. Der Pool bietet den angeschlossenen Beratern und Vermittlern Zugang zu fast allen bekannten Finanzdienstleistern und deren Produkten. Dazu geh&ouml;ren Investmentfonds, Versicherungen, Riester-Altersvorsorge, Direktimmobilien, Baufinanzierungen sowie Beteiligungen. Des Weiteren umfasst das angebotene Serviceportfolio die Bereiche Haftungsdach und Verm&ouml;gensverwaltung.</p>
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St&auml;rkung der Poolinitiative</h5>
<p>Mit dem Beitritt der Netfonds AG, wird laut AfW die Ende 2013 gestartete Initiative &bdquo;Pool f&uuml;r Makler&ldquo; erheblich gest&auml;rkt. &bdquo;Wir freuen uns mit der Netfonds AG einen weiteren Top-Pool im AfW als F&ouml;rdermitglied begr&uuml;&szlig;en zu k&ouml;nnen. Besonders die Service-Qualit&auml;t des Maklerpools wurde in der Vergangenheit mehrfach durch AWARD Auszeichnungen in der Fachpresse geehrt. Das Engagement der Netfonds AG im AfW wird mit ihren Erfahrungen dazu beitragen, gemeinsam auch in der Zukunft die unabh&auml;ngige Beratung zu sichern&ldquo;, erl&auml;utert Carsten Br&uuml;ckner, Vorstand des AfW.&nbsp;(mh)</p>
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Berufsregeln für Darlehensvermittler rücken näher

Mit Umsetzung der europäischen „Richtlinie zu Wohnimmobilienkreditverträgen“ in deutsches Recht reicht § 34 c GewO für Wohnimmobiliendarlehensvermittler nicht mehr aus. Geplant ist, § 34 i in die Gewerbeordnung einzuführen. Die europäischen Vorgaben werden wohl analog zu den Regelungen der Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler umgesetzt. Betroffen sind nach Schätzungen des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. rund 15.000 bis 20.000 Vermittler.

<p>Der AfW hat in einer Presseerkl&auml;rung darauf hingewiesen, dass die Verb&auml;ndeanh&ouml;rung der Bundesregierung zur Richtlinie f&uuml;r Wohnimmobilienkreditvertr&auml;ge (mortgage credit directive &ndash; mcd) kurz bevorstehe. Bereits Anfang Juni habe das Bundesministerium f&uuml;r Wirtschaft und Energie auf dem 11. AfW-Hauptstadtgipfel einen Einblick gegeben, mit welchen Vorgaben Vermittler rechnen m&uuml;ssen. Martina Giesler, Regierungsdirektorin im Bundesministerium f&uuml;r Wirtschaft und Energie: &bdquo;Die Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie ins Gewerberecht werden sich systematisch unter anderem an der bereits durchgef&uuml;hrten Regulierung der Finanzanlagenvermittlung nach &sect; 34 f orientieren.&ldquo; Damit m&uuml;ssen Wohnimmobiliendarlehensvermittler zuk&uuml;nftig mit einem Sachkundenachweis mit Pr&uuml;fung bei der IHK, einer Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung und einer Registrierung in einem Vermittlerregister rechnen.</p>
<p>Die k&uuml;nftig geforderte Sachkunde umfasst nach den Vorgaben der Richtlinie unter anderem angemessene Kenntnisse &uuml;ber die Kreditprodukte, die Rechtsvorschriften f&uuml;r Verbraucherkreditvertr&auml;ge, die Bewertung von Sicherheiten, die Verfahren des Immobilienerwerbs, die Organisation und die Funktionsweise des Grundbuchamts, die ethischen Standards im Gesch&auml;ftsgebaren, den Markt und die Verfahren zur Pr&uuml;fung der Kreditw&uuml;rdigkeit sowie angemessene wirtschaftliche und finanzielle Kompetenzen.</p>
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Alte Hasen k&ouml;nnen von Sachkundepr&uuml;fung befreit werden</h5>
<p>Laut der Regierungsdirektorin Giesler soll es eine &Uuml;bergangsfrist bis 2017 geben, dann muss sp&auml;testens die 34i-Erlaubnis vorliegen. F&uuml;r erfahrene Vermittler sei eine Alte-Hasen-Regelung geplant, die sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Sachkundepr&uuml;fung befreit. Erg&auml;nzende Detailregelungen f&uuml;r die gewerberechtliche Regulierung der Immobiliendarlehensvermittlung sollen, wie auch bereits bei der Finanzanlagenvermittlung, in einer Rechtsverordnung zur erfolgen.</p>
<p>Offen ist noch die Frage der Mindest-Deckungssummen in der Verm&ouml;genschaden-Haftpflichtversicherung. Giesler erwartet hier Summen, die unterhalb der entsprechenden Vorgaben beim &sect; 34 f GewO liegen. Im neuen Register werden nach den Vorgaben der Richtlinie nicht nur die Vermittler sondern auch ihre Mitarbeiter verzeichnet werden, sofern diese in leitender Position t&auml;tig sind. Diese m&uuml;ssen ebenso wie die Darlehensvermittler &uuml;ber ausreichende Kenntnisse und Kompetenzen verf&uuml;gen.</p>
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Regelungen zur Vorf&auml;lligkeitsentsch&auml;digung</h5>
<p>Neben den berufsrechtlichen Regelungen sieht die mcd weiter Ma&szlig;nahmen zum Schutz der Verbraucher vor. So sieht die Richtlinie eine standardisierte vorvertragliche Verbraucherinformation (ESIS) vor. Mit der Richtlinie wird auch die Angabe zum effektiven Jahreszins neu geregelt. Die Einzelheiten der Berechnungsmethode sind in der mcd festgelegt. Diese k&ouml;nnen sich aber &auml;ndern, um Marktentwicklungen Rechnung zu tragen. Die ebenfalls in der mcd festgelegten Regelungen zur Vorf&auml;lligkeitsentsch&auml;digung sehen vor, dass Verbraucher grunds&auml;tzlich ein Recht zur vorzeitigen R&uuml;ckzahlung haben sollen. Allerdings d&uuml;rfen die Mitgliedstaaten dieses Recht beschr&auml;nken und auch Entsch&auml;digungszahlungen vorsehen. Diese Zahlungen d&uuml;rfen den tats&auml;chlichen Schaden dabei auf keinen Fall &uuml;bersteigen und k&ouml;nnen begrenzt werden.</p>
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EU-Kommissar Michel Barnier: &bdquo;Die Regelungen der mcd helfen, das Vertrauen der Verbraucher in den Finanzsektor wieder herzustellen.&ldquo;</h5>
<p>Bereits am 04.02.2014 wurde die Richtlinie 2014/17/EU &uuml;ber Wohnimmobilienkreditvertr&auml;ge (mcd) auf europ&auml;ischer Ebene angenommen. Ziel ist die Schaffung eines europaweiten Immobilienkreditmarktes mit hohem Verbraucherschutz zu schaffen. Eine Umsetzung in das nationale Recht ist bis M&auml;rz 2016 vorgesehen. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der mcd, der neben &Auml;nderungen der Gewerbeordnung insbesondere auch &Auml;nderungen im B&uuml;rgerlichen Gesetzbuch nach sich ziehen wird, soll im Herbst 2014 vorliegen. Die Gesamtfederf&uuml;hrung hierf&uuml;r liegt beim Bundesministerium der Justiz und f&uuml;r Verbraucherschutz. (kb)</p>
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IGVM und AfW entwickeln ebenfalls Vermittler-Verhaltensrichtlinien

Die Vermittlerverbände VDVM, BVK und VOTUM hatten im vergangenen Jahr kurz nach Bekanntwerden des „GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten“ reagiert und eine Art Basis-Kodex für den breiten Markt der nicht verbandsmäßig organisierten Vermittler aufgelegt. Damit wollte man dem Kodex der Versicherer einen eigenen der Vermittler gegenüberstellen und verhindern, dass auf dem Markt eine Vielzahl unterschiedlicher Compliance-Richtlinien Einzug hält. Mittlerweile haben aber zwei weitere Verbände eigene Verhaltensregeln für ihre Mitglieder entwickelt.

<p></p><p>So hat die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) e.V. am 10.04.2014 einen eigenen Verhaltenskodex veröffentlicht. Der Verband empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen, diesen für sich als verbindlich anzuerkennen. Allerdings erfolgt der Beitritt auf freiwilliger Basis. Der IGVM-Verhaltenskodex fasst die wesentlichen gesetzlichen und durch Rechtsprechung normierten Grundlagen der Zusammenarbeit von Versicherungsmaklern und deren Kunden hinsichtlich Rechtsstellung, Pflichten, Vertragsgrundlagen, Beratung, Umdeckungen, Dokumentation, Schadenhilfe, Datenschutz, Geldwäsche sowie Aus- und Fortbildung zusammen. Gleichzeitig tritt die IGVM mit der eigenen Ausarbeitung dem GDV-Verhaltenskodex entgegen. Der Verband sieht in dem GDV-Kodex einen Eingriff in die Versicherungsmaklerbetriebe und wehrt sich insbesondere gegen Nachträge zu Courtagezusagen, die den GDV-Kodex zum Inhalt haben. </p><p>Im versicherungstip („vt“ 18/14) kündigte der 1. Stellvertretende Vorsitzende der IGVM, Wilfried E. Simon, zudem weitere Schritte an: Verstöße gegen die Verhaltensregeln des IGVM sollen demnach auch angemessen geahndet werden. Auf der Jahreshauptversammlung im September sollen die Einführung einer Rechtsordnung mit einem Sanktionskatalog und die Einrichtung einer verbandseigenen Schlichtungsstelle diskutiert werden. </p><p>AfW stellte am Montag ebenfalls einen Kodex vor</p><p>Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hat nun in dieser Woche reagiert und einen eigenen Versicherungsvermittlerkodex vorgestellt. Dieser enthält elf Punkte, darunter die Themen Vergütung, Umdeckung, Compliance und Weiterbildung. Die Inhalte basieren einerseits auf der Fortführung des bereits 2002 entworfenen Wohlverhaltenskodex der damaligen „Aktionsgemeinschaft der Finanzdienstleisterverbände (AGFin)“, in der verschiedene Vermittlerverbände organisiert waren. Andererseits basiert er auf dem derzeit „kursierenden sogenannten Basis-Kodex“, wie der AfW mitteilt. </p><p>In dem Zusammenhang weist der Verband darauf hin, dass er nicht an dem Basis-Kodex, auf den sich mittlerweile einige Versicherer in der Zusammenarbeit mit unabhängigen Vermittlern berufen, mitgearbeitet habe. Damit würden die 1.700 im AfW organisierten Vermittler und Vermittlerunternehmen unberücksichtigt bleiben. Wie es in einer Stellungnahme heißt, hält der AfW zudem „einen nicht unabhängig überprüfbaren Kodex, der dazu noch fast ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften in anderen Worten widergibt, für wenig dringend. Ein solcher Kodex ist eher Augenwischerei.“ Dennoch wolle man den AfW-Mitgliedern die Arbeit mit Versicherungsunternehmen erleichtern und habe deshalb seinen Mitgliedern nun einen eigenen Kodex an die Hand gegeben. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BA314247-A88F-4F06-AA98-64BA435000B2"></div>