AssCompact suche
Home

AfW - BundesverbandFinanzdienstleistung e.V.

4915

Vorstandswechsel beim AfW

Matthias Wiegel ist ab sofort im AfW-Vorstand für den Bereich „Mitgliedsbetreuung/strategische Partnerschaften“ verantwortlich. Der langjährige Vorstand Carsten Brückner ist aus gesundheitlichen Gründen von seinem Amt zurückgetreten.

<p>Seit 01.02.2017 ist Matthias Wiegel neu im Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und dort für den Bereich „Mitgliedsbetreuung/strategische Partnerschaften“ zuständig. Der langjährige AfW-Vorstand Carsten Brückner ist aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten. Er will sich zukünftig mehr seiner eigenen selbstständigen Tätigkeit zuwenden, aber nach seiner Genesung auch dem AfW wieder aktiv zur Seite stehen.</p><p>Matthias Wiegel war als Vertriebsvorstand für den Aufbau der Skandia Lebensversicherungs AG in Deutschland verantwortlich. Im Anschluss leitete er bei der UBS AG als Managing Director den Vertrieb der Fondsprodukte in Frankfurt/Main und Zürich und war dann Vertriebsvorstand Deutschland für die Standard Life Versicherung. </p><h5>Über den AfW</h5><p>Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie eine wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/FF933DB8-CDD5-44C3-A2F6-06A8B6988689"></div>

 

Der weitere Zeitplan für die IDD-Umsetzung

Aufmerksam verfolgt die Branche, wie es nach Vorlage des Referentenentwurfs zur IDD-Umsetzung und den kritischen Reaktionen insbesondere von Vermittlerverbänden weitergeht. Dem AfW-Verband liegt nun aus den beteiligten Bundesministerien der weitere Fahrplan vor.

<p>Das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) soll noch vor der Bundestagswahl 2017 beschlossen werden. Ein erster Referentenentwurf wurde vor kurzem veröffentlicht. Danach hatten Verbände und Institutionen bis 12.12.2016 Zeit, ihre Stellungnahmen zu dem Entwurf abzugeben. Vermutet wurde, dass noch vor Weihnachten eine Überarbeitung vorliegen würde. Nach Informationen des AfW-Verbands liegt nun aber ein anderer Zeitplan vor.</p><p>Wie der AfW berichtet, hat das Bundeswirtschaftsministerium, das den Entwurf auf den Weg gebracht hat, gegenüber dem Verband einen neuen Terminplan bestätigt. Der entsprechende Zeitplan selbst leitet sich nach AfW-Angaben aus einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Maria Flachsbarth, ab. </p><p>Demnach ist für den 18.01.2017 ein Beschluss durch das Kabinett geplant. Anschließend werde mit dem Bundesrat beraten. Die weitere Terminierung sieht dann wie folgt aus: </p><ul><li>30.03.2017: Erste Lesung im Bundestag</li><li>31.05.2017: Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages</li><li>01./02.06.2017: Zweite und dritte Lesung im Bundestag</li><li>07.07.2017: Beschluss im Bundesrat (tos)</li></ul><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/30F234BB-580A-433F-A25C-2E5B003BD50F"></div>

 

Bei 34d- und 34f-Vermittler wächst Zustimmung zur Regulierung

So ungeliebt Regulierung erst einmal ist, scheint im Lauf der Zeit die Zufriedenheit mit den regulatorischen Maßnahmen zuzunehmen. Zumindest lässt das 9. AfW-Vermittler-Barometer diesen Schluss zu: 65% der befragten § 34d-Vermittler stehen heute den gewerberechtlichen Regulierungen positiv bis sehr positiv gegenüber.

<p>Am Mittwoch hatte der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung zum 13. AfW-Hauptstadtgipfel nach Berlin geladen. Im Vordergrund des Treffens stand der Austausch der Verbandsmitglieder mit Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen zur Regulierung der Finanz- und Versicherungsvermittlung. AfW-Vorstand Frank Rottenbacher präsentierte zudem erste Ergebnisse des aktuellen AfW-Vermittlerbarometers. </p><h5>Zustimmung zur Regulierung verbessert sich im Zeitverlauf</h5><p>Passend zum Thema der Veranstaltung wurde aus der Studie, an der rund 1.000 Vermittler – knapp die Hälfte davon AfW-Mitglieder – teilgenommen haben, auch das Stimmungsbild zur Regulierung vorgestellt. Und das fällt beifälliger als vermutet aus. Denn knapp über 65% der Versicherungsmakler sehen ihre gewerberechtliche Regulierung positiv oder sogar sehr positiv. Mit wachsendem zeitlichem Abstand zur Einführung steigt die Zufriedenheitskurve stetig an. Bei den 34f-Vermittlern erreicht die zustimmende Grundhaltung 53%, im vergangenen AfW-Barometer lag der Wert bei 44%. Bei den erst jüngst regulierten 34h- und 34i-Vermittlern sieht das anders aus: Von ihnen können nur 22 bzw. 36% positive Signale in der Regulierung erkennen.</p><h5>Geschäftliche Zukunftsaussichten auf die nächsten ein bis drei Jahre</h5><p>Immer mehr Finanzanlagenvermittler und Versicherungsmakler scheinen demnach die Hürden der Regulierung erfolgreich zu meistern. So erklärt sich vielleicht auch das insgesamt solide Stimmungsbild der Befragten. 63% von ihnen schätzen die geschäftliche Zukunft positiv bis sehr positiv ein. Ein Viertel zeigt sich in der Frage unentschieden. Rund 10% geben einen negativen Ausblick an. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/E077230E-80E9-4AE4-95F9-A67259BE4BE5"></div>

 

Unabhängigkeit auch im Marketing betonen

Verbände, Dienstleister und Pools unterstützen Vermittler immer öfter auch im Bereich Marketing. Die Form der Unterstützung ist dabei ganz unterschiedlich. AssCompact hat in Ergänzung zum Juli-Sonderthema „Marketing für das Vermittlerbüro“ nachgefragt, unter anderem beim AfW. Rede und Antwort steht AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

<h5>Welche Unterstützung bietet der AfW Vermittlern und Mitgliedern im Bereich Marketing? </h5><p>Zum einen können unsere Mitglieder das AfW-Logo auf ihren Kommunikationsmedien nutzen und somit dokumentieren, dass sie Mitglied in einem Berufsverband sind und sich für die Ziele der objektiven Beratung einsetzen. Zum anderen können sie natürlich seit über einem Jahr die Komponenten unserer Kampagne „Besser.Objektiv.Beraten.“ in Anspruch nehmen und auf ihren Betrieb individualisieren. </p><h5>Welche Marketingmaßnahmen können Makler damit vor Ort umsetzen?</h5><p>Sie können durch zahlreiche Poster, die mit ihrem Logo versehen sind, den Status bzw. die Idee der objektiven Beratung nach außen kommunizieren. Des Weiteren gibt es Online-Anzeigen fix und fertig vorformatiert in den gängigsten Formaten sowie Aktionskarten, die der Vermittler zum Beispiel beim Arzt oder im Golfclub auslegen kann. Weitere Informationen zu den Motiven finden Makler und Vermittler <a href="http://www.afw-verband.de/afw-kampagne/&quot; target="_blank" >hier</a>.</p><h5>Finden die Angebote Anklang?</h5><p>Das Feedback zu den Motiven, Aussagen sowie zur Einsetzbarkeit der Aktionskarten ist durchweg positiv. Auch die Individualisierung der Medien mit dem Logo und der Adresse des Vermittlers zu äußerst vernünftigen Preisen kommt sehr gut an.</p><h5>Wie würden Sie Qualität und Quantität des Marketings und/oder die Markenbildung der unabhängigen Maklerbüros einschätzen?</h5><p>Wenn der Makler seine Unabhängigkeit auch im Außenauftritt und im Marketing betonen will, muss er selbst aktiv werden und kann nicht auf fertige Kampagnen zurückgreifen. Das ist anstrengend, weil er viel selbst bedenken und organisieren muss, darin liegt aber auch die Chance, sich über Qualität und Objektivität von den großen Vertriebsorganisationen abzugrenzen und die eigenen Stärken zu betonen.</p><h5>Ihr Marketing-Tipp?</h5><p>Die AfW-Kampagne nutzen und die Online-Welt nicht vergessen. </p><p>Lesen Sie mehr zum Thema „Marketing im Vermittlerbüro“ in der AssCompact-Ausgabe 07/2016, die in den kommenden Tagen erscheint.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/971D7DBA-A9A8-4CBE-841B-A9D211CB55F3"></div>

 
Ein Artikel von
Frank Rottenbacher

BCA: „Der aktuelle Hype um FinTechs ist teilweise unreflektiert und übertrieben“

Die POOLS & FINANCE findet in diesem Jahr an zwei verschiedenen Standorten statt: Am vergangenen Dienstag war sie zu Gast in Nürnberg, am 14.06.2016 macht sie Station in Hamburg. AssCompact spricht mit den Mitveranstaltern über die Branche, die Rahmenbedingungen und natürlich über die POOLS & FINANCE. Heute steht Dr. Frank Ulbricht, Vorstand der BCA AG, Rede und Antwort.

<h5>
Herr Dr. Ulbricht, die BCA z&auml;hlt zu den gro&szlig;en Playern im Poolmarkt. Oben an der Spitze der allgemein bekannten Rankings stehen heute aber andere Pools und Dienstleister. Hat sich der Wettbewerb versch&auml;rft und wo wurde die BCA von anderen &uuml;berholt?</h5>
<p>Wie Sie zu Recht feststellen, z&auml;hlen wir auch noch nach 30 Jahren Marktpr&auml;senz zu den f&uuml;hrenden Playern im Poolmarkt. Darauf sind wir sehr stolz, zumal wir uns ungeachtet unseres bereits vor Jahren eingeleiteten Konsolidierungsprozesses weiterhin durch eine &uuml;berdurchschnittlich hohe Eigenkapitaldecke und Schuldenfreiheit auszeichnen. Auf Basis unserer gro&szlig;en Markterfahrung und verl&auml;sslichen Innovationskraft entwickeln wir uns bei der BCA dabei ganz bewusst Richtung &bdquo;Know-how-Leadership&ldquo;, die sich mit erstklassiger Servicepartnerschaft verbindet &ndash; und dies analog wie digital. Wenn wir aufgrund dessen zwischenzeitlich den Platz ganz &bdquo;oben an der Spitze&ldquo; frei machen, so r&uuml;ttelt dies nicht an unserer wohlbedachten Unternehmensstrategie, die unseren Maklerpartnern im Wettbewerbsvergleich erwiesenerma&szlig;en beste Rahmenbedingungen bereitzustellen vermag. Als Best&auml;tigung unserer Vorgehensweise denke ich hier zum Beispiel an das aktuell starke Commitment unserer Bestandskunden bzw. die aktuelle Focus-Money Maklerpool Studie, bei der uns die Makler zum diesj&auml;hrigen Gesamtsieger k&uuml;rten. Derart aussagekr&auml;ftige Ratingergebnisse beweisen uns, dass wir im rechten Moment den richtigen Kurs eingeschlagen haben.</p>
<p>Ungeachtet dessen ist der Wettbewerb innerhalb der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsbranche aufgrund von Rahmenbedingungen wie MiFID II, IDD und einem anhaltend lockeren geldpolitischen EZB-Kurs insgesamt intensiver geworden. Dabei vertritt jeder Marktteilnehmer grunds&auml;tzlich ein eigenst&auml;ndiges Gesch&auml;ftsmodell mit unterschiedlichen Visionen sowie kurz-, mittel- und langfristigen Zielvorstellungen. Als Vollsortimenter sehen wir uns an dieser Stelle im Wettbewerb weiterhin sehr gut ger&uuml;stet und f&uuml;r die Zukunft hervorragend aufgestellt.</p>
<h5>
Die Umsatzgenerierung und das Neugesch&auml;ft sind das eine, immer mehr f&auml;llt der Blick aber auf die Kostenseite. Das ist auch bei Pools und der BCA nicht anders. Wie gestaltet sich die Situation bei Ihnen und treiben die Investitionen f&uuml;r Software und Digitalisierung die Kosten weiter in die H&ouml;he?</h5>
<p>Prinzipiell geht die beschriebene BCA-Fokussierung auf Service und Technologie mit umfangreichen Investitionen einher. Gro&szlig;e Chancen f&uuml;r die Zukunft resultieren nun einmal aus einer Professionalisierung in allen Belangen, um den sich rasch wandelnden gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund sind auch k&uuml;nftig Investitionen in Software und digitale Prozesse ebenso wichtig wie richtig, wobei die BCA in diesem Fall mit Blick auf Leistung zu Ertrag seit Jahren sehr kostenbewusst und effizient wirtschaftet. Zugute kommt uns zudem, dass wir dank gezielter IT-Investments schon heute eine Vielzahl von Prozessen vollautomatisch abbilden k&ouml;nnen, die bei nicht wenigen FinTech-Unternehmen noch manuell gesteuert werden m&uuml;ssen. Im Ergebnis wird das Mega-Thema Digitalisierung also unsere Investitionskosten nicht ungewollt in die H&ouml;he treiben.</p>
<h5>
Ein wichtiger &bdquo;Baustein&ldquo; der BCA-Gruppe ist die BfV Bank f&uuml;r Verm&ouml;gen AG. Welche Rolle spielen Haftungsd&auml;cher heute und in Zukunft?</h5>
<p>Ein Haftungsdach bietet heute und mehr noch in der Zukunft eine grundsolide Alternative zu einer Zulassung nach &sect; 34f GewO. Zudem wird es dem Tied Agent erm&ouml;glicht, dass er seinen Kunden neben Fonds auch k&uuml;nftig Aktien, Anleihen und Zertifikate rechtssicher anbieten kann. Sollte sich im &Uuml;brigen die &bdquo;Regulationswut&ldquo; in den kommenden Jahren weiter ungebremst fortsetzen, werden Haftungsd&auml;cher beinahe zwangsl&auml;ufig verst&auml;rkten Zuspruch erfahren.</p>
<p>Und da sich bekannterma&szlig;en eine Bank hinsichtlich Regulierungsvorgaben in der Regel fr&uuml;her als etwa ein Pool den regulatorischen Anforderungen stellen muss, sind wir auch an dieser Stelle top vorbereitet. Mit der BfV Bank f&uuml;r Verm&ouml;gen AG sind wir als einziger Pool mit hauseigener Bank aufgestellt und k&ouml;nnen so die Expertise unserer Bank direkt ins ganze Unternehmen einflie&szlig;en lassen. Nicht umsonst sehen wir uns speziell beim Thema Regulierung aktuell als Innovationstreiber der Branche. So k&ouml;nnen etwa unsere Maklerpartner &uuml;ber unser erfolgreiches Private Investing Konzept auf eine &ndash; den Vorgaben von MiFID II entsprechende &ndash; standardisierte, Fonds-Verm&ouml;gensverwaltung zur&uuml;ckgreifen.</p>
<h5>
Die BfV kooperiert beispielsweise mit dem Maklerpool FondsNet. Wird die Bedeutung von Kooperationen bei Pools und Haftungsd&auml;chern zunehmen?</h5>
<p>Eine Kooperation macht immer dann Sinn, wenn diese beiden Unternehmen einen greifbaren Mehrwert bietet. Denken Sie etwa an gemeinsame IT-L&ouml;sungen, die angesichts versch&auml;rfter Regulierung und ausgedehnter Digitalisierung immer wichtiger f&uuml;r alle Marktteilnehmer werden. Hier lassen sich innerhalb der Entwicklung und Nutzung durchaus sp&uuml;rbare Kosten- und Effizienzvorteile durch eine Zusammenarbeit erzielen. Zudem erm&ouml;glichen wir es Pools, &uuml;ber eine Interessengemeinschaft auf unser Haftungsdachangebot zur&uuml;ckzugreifen, was letztlich mit einer Erweiterung ihres eigenen Leistungsspektrums bzw. Know-hows einhergeht. Von derartig ausgerichteten Kooperationen auf Augenh&ouml;he profitieren in aller Regel die Partner beider H&auml;user. Ob jedoch die Bedeutung von Joint-Ventures zwischen Pools und Haftungsd&auml;chern k&uuml;nftig messbar zunehmen wird, ist nicht vorherherzusehen.</p>
<h5>
Der Vertriebswegewettbewerb hat mit den FinTechs Fahrt aufgenommen. Werden Vermittler Marktanteile einb&uuml;&szlig;en und welche Rolle werden Pools dabei spielen?</h5>
<p>Zun&auml;chst sehen wir den aktuellen Hype um FinTechs als teilweise unreflektiert und &uuml;bertrieben an. Nicht ohne Grund zeigen wir auf der POOLS &amp; FINANCE 2016 im Rahmen unseres BCA-Kongresses &bdquo;Digital total?&ldquo; Auswirkungen, Chancen und Risiken von FinTechs und Co. f&uuml;r Makler auf. Unter anderem sorgen wir zu diesem Punkt mit einer Podiumsdiskussion f&uuml;r Transparenz. Unserer Ansicht nach wird die pers&ouml;nliche Beratung eines Maklers nicht zugunsten von RoboAdvisor-Anbietern komplett abgel&ouml;st werden. Den Self-Directed-Customer wird es auch k&uuml;nftig nicht vorherrschend geben. Auch fl&auml;chendeckende elektronische Umdeckungen im Versicherungsbereich halten wir f&uuml;r &auml;u&szlig;erst unwahrscheinlich.</p>
<p>Nichtsdestotrotz belegen eine Vielzahl von Finanz- und Versicherungsvertriebsstudien den Trend hin zum hybriden Kunden, der sich online informiert und offline abschlie&szlig;t. Alleine aus diesem Grund muss sich ein Makler selbstverst&auml;ndlich den neuen digitalen Anforderungen stellen und Prozesse, Dienstleistungen bzw. gegebenenfalls gar sein Gesch&auml;ftsmodell technisch effizient anpassen. Die Bedeutung eines Pools als hochwertiger und innovativer Dienstleister wie L&ouml;sungsanbieter wird somit k&uuml;nftig wesentlich f&uuml;r den Maklererfolg sein. Im Ergebnis glauben wir weniger an eine Marktanteilverschiebung von Makler zu FinTech. Wir sehen eher einen Trend darin, dass sich der Marktanteil der unabh&auml;ngigen Vermittler als Konkurrenz zu den Hausbanken, die in der Fl&auml;che mehr und mehr Filialen schlie&szlig;en, steigern kann.</p>
<h5>
Die POOLS &amp; FINANCE 2016 findet mit ihren Terminen am vergangenen und am kommenden Dienstag zur &bdquo;Halbzeit&ldquo; des Jahres 2016 statt. Der richtige Zeitpunkt also f&uuml;r einen R&uuml;ckblick und einen Ausblick. Welche Sparten/Produkte haben sowohl im Versicherungs- als auch im Investmentbereich in der ersten Jahresh&auml;lfte &uuml;berzeugt und wie sieht es f&uuml;r den Rest des Jahres 2016 aus?</h5>
<p>Rundum &uuml;berzeugt vor allem die positive Entwicklung unseres fondsgebundenes Verm&ouml;gensverwaltungskonzeptes &bdquo;Private Investing&ldquo; mit seinen sechs Portfolios, das seit Anfang des Jahres zus&auml;tzlich im Versicherungsmantel angeboten wird. &Auml;hnlich vielversprechende Nachfrage stellen wir innerhalb der Versicherungssparte im Gewerbe- und Kompositbereich fest. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Niedrigzinses gehen wir f&uuml;r das Jahr 2016 davon aus, dass Anleger sowohl im Anlage- als auch im Versicherungsbereich k&uuml;nftig st&auml;rker auf die Vorteile von Fondsl&ouml;sungen &ndash; als eine Br&uuml;cke hin zu Aktieninvestments &ndash; setzen werden. Einfach gesprochen: Auf dem Sparbuch gibt es keine Zinsen mehr, da entdecken offenkundig einige Anleger allm&auml;hlich die Chancenpotenziale der B&ouml;rse wieder.&nbsp;</p>
<h5>
Was k&ouml;nnen die Besucher der POOLS &amp; FINANCE 2016 in Hamburg von der BCA erwarten? Welche Neuigkeiten gibt es aus Ihrem Hause?</h5>
<p>An allererster Stelle freuen wir uns schon heute auf rege Teilnahme bei unserem BCA-Kongress &bdquo;Digital total?&ldquo; Weiterhin ist es nat&uuml;rlich der gro&szlig;e Wunsch, dass teilnehmende Makler am Ende des Tages mit vielen wertvollen Informationen und Impulsen zufrieden von der POOLS &amp; FINANCE nach Hause gehen. Am BCA Stand pr&auml;sentieren wir hierzu unsere aktuellen technischen Neuerungen und Unterst&uuml;tzungsangebote, wie etwa unser nachgefragtes Investmentangebot DIVA inklusive Portfolio-Master oder das clevere Versicherungstool BCA Tipp, konzipiert f&uuml;r den effizienten Produkt&uuml;berblick samt Empfehlungen.</p>
<p>Daneben k&ouml;nnen sich unsere Besucher &uuml;ber die Vorteile unserer aktuellen Dienstleistungsangebote wie dem BCA Websitemanager inklusive Online-Depoteinsicht oder unserer Facebook-Unterst&uuml;tzung f&uuml;r Vermittler pers&ouml;nlich &uuml;berzeugen. Last but not least stellen wir unsere umfassende Marketing-Kampagne&nbsp;unter dem Motto &bdquo;Bankzinsen&nbsp;machen &auml;rmer&ldquo; vor, mit der sich unabh&auml;ngige Finanzdienstleister erfolgreich gegen lokale Banken positionieren k&ouml;nnen. Ein Besuch an unserem Stand lohnt sich demnach auf alle F&auml;lle. (kb)</p>
<div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F8876BA3-02C6-4FFB-A3A3-52001B845A2F"></div>

 
Ein Artikel von
Dr. Frank Ulbricht

§ 34i ist in Kraft: erste Prüfungsmöglichkeit im Juni

Die „Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)“ ist am 06.05.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und seit dem 07.05.2016 in Kraft. Damit sind Erlaubnisbeantragungen gemäß § 34i GewO möglich, die ersten IHK-Sachkundeprüfungen werden ab Ende Juni angeboten. Darauf weist der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. in einer Presseerklärung hin.

<p>Die ersten IHK-Sachkundeprüfungen werden in einigen Kammern nach AfW-Informationen am 23.06.2016 abgenommen. Viele Kammern werden aber erst ab September Prüfungstermine für die Prüfungen „Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ anbieten können. Die Gründe für die späten Prüfungsmöglichkeiten erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher: „Für die Prüfungsabnahme und Gebührenfestlegung benötigt es unter anderem einen Beschluss der Vollversammlung einer jeden prüfungsabnehmenden IHK, dann eine Genehmigung der Rechtsaufsicht sowie eine anschließende Veröffentlichung im Amtsblatt. Je nach Termin der nächsten Vollversammlung kann dieser Prozess etwas dauern.“ </p><h5>Rasches Handeln</h5><p>Der AfW fordert alle Berater/Vermittler von Immobiliardarlehen auf, ihre § 34i-Erlaubnis möglichst zeitnah zu beantragen, um nicht am 21.03.2017 ohne entsprechende Erlaubnis dazustehen. (kb) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F8CED3CF-BFC5-4389-8050-FC3C34D46191"></div>

 

Verwirrung: Plattformen fordern 34i-Erlaubnis

Chaos bei der Umsetzung des § 34i GewO. Vermittler werden derzeit von einigen Geschäftspartnern nach ihrer Erlaubnis gefragt, obwohl diese überhaupt noch nicht vorliegen kann, da der Gesetzgeber noch nicht die notwendigen Grundlagen geschaffen hat. Dies meldet der AfW.

<p>Nach Informationen des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. werden derzeit Darlehensvermittler von einigen ihrer Geschäftspartner dazu aufgefordert, diesen bis zum 31.03.2016 eine Erlaubnis nach § 34i GewO vorzulegen, um weiter Geschäft einreichen zu können.</p><h5>Übergangsfrist bis zum 20.03.2017</h5><p>Aus Sicht des AfW entbehrt diese Forderung jeglicher gesetzlichen Grundlage, da die Übergangsfrist für 34c-Inhaber im § 160 GewO Abs. 1 bis zum 20.03.2017 festgelegt ist. Zusätzlich sei diese Forderung derzeit auch faktisch gar nicht erfüllbar, weil durch die verspätet in Kraft tretende ImmVermV bis 31.03.2016 bundesweit tatsächlich keine § 34i Erlaubnisse erteilt werden können. </p><p>AfW Vorstand Frank Rottenbacher: „Diese nun entstehende Verwirrung ist aber aus unserer Sicht nicht den jeweiligen Plattformen, sondern ausschließlich dem Gesetzgeber anzulasten, der nicht in der Lage ist, seine Gesetze und Verordnungen fristgerecht zu verabschieden.“ </p><h5>Musterantwort für Mitglieder</h5><p>Der AfW hat seinen Mitgliedern eine Musterantwort zur Verfügung gestellt, mit der sie auf derartige Aufforderungen reagieren können. (kb) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C24EF09E-6363-4FD7-9CB7-2FAC2D698912"></div>

 

AfW: „Die undifferenzierte Panik vor FinTechs, Apps und Vergleichsportalen wird sich relativieren“

Die POOLS & FINANCE findet in diesem Jahr an zwei verschiedenen Standorten statt: am 07.06.2016 in Nürnberg und am 14.06.2016 in Hamburg. AssCompact spricht im Vorfeld mit den Mitveranstaltern über die Branche, die Rahmenbedingungen und natürlich über die POOLS & FINANCE. Heute steht Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW e.V., Rede und Antwort.

<h5>
Lassen Sie uns ganz allgemein beginnen. Was treibt Sie als Verband aktuell am meisten um?</h5>
<p>Nur auszugsweise: Digitalisierung, Niedrigzinsumfeld und damit reduzierte Produktvielfalt, Regulierung der Baufinanzierung, Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, MiFID 2, fehlender Nachwuchs, Umdenken bei den tradierten Gesch&auml;fts- und Verg&uuml;tungsmodellen.</p>
<h5>
In Sachen Regulierung waren mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie nun die Vermittler von Baufinanzierungen &bdquo;an der Reihe&ldquo;. Wie zufrieden sind Sie aus Verbands- und Vermittlersicht mit der Umsetzung?</h5>
<p>Grunds&auml;tzlich begr&uuml;&szlig;en wir es als AfW, dass die Regulierung analog der Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlerregulierung erfolgt ist. Auf der Vermittlerseite scheinen die Regelungen erf&uuml;llbar. Zur Erleichterung der Umstellung tragen eine &Uuml;bergangsfrist, eine Alte-Hasen-Regelung sowie gro&szlig;z&uuml;gige Anerkennungsregelungen f&uuml;r die praktische IHK-Sachkundepr&uuml;fung bei. Sorgen machen uns die Anforderungen an die Banken, die diese eventuell teilweise an die Vermittler weitergeben. So bleibt zur Zeit noch offen, wie weit Vermittler doch dokumentieren m&uuml;ssen, weil die Banken ihre Dokumentationsverpflichtungen auf die Vermittler auslagern. Sehr &auml;rgerlich ist die Tatsache, dass es der Gesetzgeber nicht geschafft hat, die ImmVermV rechtzeitig zu verabschieden. Dadurch kommt Unruhe in den Markt und die &Uuml;bergangszeit wird faktisch verk&uuml;rzt.</p>
<h5>
Was erwarten Sie noch an weiterer Regulierung?</h5>
<p>Der Fahrplan ist vorgegeben. Aktuell wird der &sect; 34i GewO eingef&uuml;hrt. Bis Februar 2017 muss die IDD, die Versicherungsvertriebsrichtlinie, in deutsches Recht umgesetzt werden. Und die Umsetzung von MiFID 2 ist auch auf der Zielgeraden, wenn auch eventuell mit Verschiebung um ein Jahr. Dazu kommt noch die Ansage der Bundesregierung, die Honorarberatung gesetzlich weiter zu st&auml;rken. Da rechnen wir mit einem &bdquo;Aufbohren&ldquo; des &sect; 34e GewO, dahingehend, dass der Versicherungsberater zuk&uuml;nftig auch Provisionstarife vermitteln kann &ndash; bei unmittelbarer Weiterleitung an den Kunden, analog dem Honorar-Finanzanlagenberater nach &sect; 34h GewO.</p>
<h5>
Im Rahmen Ihrer Initiative &bdquo;Pools f&uuml;r Makler&ldquo; haben die Mitglieder im Januar eine Erkl&auml;rung unterschrieben, mit der FinTechs aus der Branche herausgehalten werden sollen. So werden Versicherer aufgefordert, nicht mit FinTechs zusammenzuarbeiten. Das wirkt etwas hilflos &ndash; oder sollen damit die neuen App-Angebote der Pools gesch&uuml;tzt werden? Was waren die Reaktionen von Versicherer-Seite?</h5>
<p>Weder war die Erkl&auml;rung hilflos, noch sollen damit sogenannte FinTechs aus der Branche gehalten werden. Die &bdquo;Mannheimer Erkl&auml;rung&ldquo;, auf die Sie Bezug nehmen, wurde von den ma&szlig;geblichen Pools am Markt, die sich in der AfW-Initiative &bdquo;Pools f&uuml;r Makler&ldquo; gefunden haben, verabschiedet. Die Erkl&auml;rung richtete sich keinesfalls gegen FinTechs sondern gegen Gesch&auml;ftsmodelle und Werbung, die ausschlie&szlig;lich auf dem Versprechen von Provisionsabgabe oder des Auslobens sonstiger Verg&uuml;tungen f&uuml;r den Abschluss eines Versicherungsvertrages an den Kunden ausgerichtet sind. Derartige Modelle k&ouml;nnen von FinTechs, von traditionell arbeitenden Maklern aber auch von Versicherungsgesellschaften installiert werden. Sie widersprechen unseren Qualit&auml;tsvorstellungen und unserem Selbstverst&auml;ndnis an eine kundenorientierte Beratungsleistung. Eine qualifizierte Beratung hat ihren Preis. Die Erkl&auml;rung war und ist damit ein klares und gemeinsames Bekenntnis der engagierten Maklerpools! Ein Bekenntnis daf&uuml;r, den Berufsstand des unabh&auml;ngigen Versicherungsmaklers, der im ausschlie&szlig;lichen Interesse seiner Kunden handelt und hierf&uuml;r angemessen verg&uuml;tet werden muss, zu erhalten. Versicherer &auml;u&szlig;erten sich bereits sehr zustimmend zu der Erkl&auml;rung.</p>
<h5>
Hei&szlig;t das auch, dass Maklerpools st&auml;rker in den &bdquo;technischen&ldquo; Wettbewerb einsteigen m&uuml;ssen?</h5>
<p>Sie tun das bereits und ich bin &uuml;berzeugt davon, dass sie das in Zukunft sehr erfolgreich tun werden. Fakt ist: Unsere Branche hinkt dem technischen Fortschritt hinterher. Auch hier gilt aber &bdquo;Wer zu sp&auml;t kommt, den bestraft das Leben!&ldquo; Sicher wird sich die undifferenzierte Panik vor FinTechs, Apps und Vergleichsportalen 2016 relativieren. Die Zukunft liegt f&uuml;r mich eindeutig in kundenorientierten Hybridmodellen mit pers&ouml;nlicher Betreuung durch qualifizierte Vermittler. Die &bdquo;letzte Meile&ldquo; zum Kunden entscheidet. Und hier bieten vor allem die Maklerpools &auml;u&szlig;erst hilfreiche Tools an oder werden das in K&uuml;rze tun.</p>
<h5>
Im Oktober 2015 sind Sie mit Ihrer Kampagne &bdquo;BESSER OBJEKTIV BERATEN&ldquo; gestartet. Hier geht es vor allem um Werbemittel, die der Verband zur Verf&uuml;gung stellt. Kann man generell sagen, dass viele Vermittler zwar Produkte verkaufen k&ouml;nnen, aber oft nicht ihre eigene Leistung, und dass es an Marketing(kenntnissen) mangelt?</h5>
<p>Ja. Das kann man wohl so sehen. Ich bin schon der Meinung, dass noch viele Kollegen statt bei Verkaufstrainingsveranstaltungen die S&auml;le zu f&uuml;llen, erst einmal einen etwas professionelleren Au&szlig;enauftritt hinlegen sollten. Seit Jahren h&ouml;ren wir auch, dass es doch bitte eine gro&szlig;e Kampagne geben soll, um die Vorteile der unabh&auml;ngigen Finanzdienstleister und Versicherungsmakler dem Kunden n&auml;herzubringen. Eine solche, wirklich wirksame bundesweite Kampagne k&ouml;nnen wir aber finanziell keinesfalls stemmen. Da w&auml;ren wir locker im zweistelligen Millionenbereich. Aber was wir machen konnten, haben wir in sehr hoher Qualit&auml;t geliefert. N&auml;mlich eine umfassende Werbekampagne f&uuml;r alle Medien, die jeder Makler nutzen kann. Es ist an jedem selbst, seine Vorteile nach au&szlig;en zu kommunizieren. Der Sinn der Kampagne ist, Hilfestellung bei der Professionalisierung des Au&szlig;enauftritts zu geben. Zu unschlagbar g&uuml;nstigen Preisen zum Beispiel f&uuml;r individualisierbare Plakate, Webanzeige, Aktionskarten, Webbanner.</p>
<h5>
Der AfW war schon mehrmals Mitveranstalter der POOLS &amp; FINANCE. Auch beim neuen Messekonzept sind Sie dabei. Was sind die Gr&uuml;nde f&uuml;r Ihr Engagement?</h5>
<p>F&uuml;r uns ist die POOLS &amp; FINANCE inzwischen ein fester Bestandteil der Jahresplanung. Bereits zum 5. Mal &uuml;bernimmt der AfW einen aktiven Part. Wir sind das sehr gern, versprechen wir uns doch f&uuml;r die Besucher wieder hervorragende Events. Viele der ebenfalls engagierten Pools nehmen auch an der AfW-Initiative &bdquo;Pools f&uuml;r Makler&ldquo; teil. Das zeigt, dass die Branche in vielen Punkten zusammen stehen und &ndash; wie hier &ndash; gemeinsam agieren kann. F&uuml;r uns bietet sich mit der POOLS &amp; FINANCE eine weitere und etablierte Plattform, um direkt mit unseren Mitgliedern und potenziellen neuen Mitgliedern in pers&ouml;nliche Gespr&auml;che zu kommen.</p>
<h5>
Was k&ouml;nnen die Besucher der POOLS &amp; FINANCE 2016 dort vom AfW erwarten?</h5>
<p>Wir werden selbstverst&auml;ndlich mit einem Informationsstand vor Ort sein. Die Kampagne &bdquo;BESSER OBJEKTIV BERATEN&ldquo; wird einer der Schwerpunkte sein. Wir wollen damit die Kollegen direkt erreichen. Wir wollen aber auch den bisher nicht organisierten Vermittlern Rede und Antwort dar&uuml;ber stehen, warum es unbedingt Sinn macht, Mitglied im AfW zu werden. Kurzfassung: Nur gemeinsam sind wir stark! Zudem sind wir mit einem Workshop bzw. Vortrag zu aktuellen Regulierungsthemen dabei. Mein Vorstandskollege Frank Rottenbacher wird insbesondere Fragen zum neuen &sect; 34i Gewerbeordnung erl&auml;utern. Zu IDD und MiFID werde ich aufkl&auml;ren und sicher auch manche &Auml;ngste nehmen k&ouml;nnen. (kb)</p>
<div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/71348B60-E4B8-45B9-A4E1-AE8D1994FB00"></div>

 
Ein Artikel von
Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW e.V.

Bundesverband Deutscher Investmentberater löst sich auf

Anfang März wurde beschlossen, dass der BVDI (Bundesverband Deutscher Investmentberater e.V.), der seit 22 Jahren besteht, aufgelöst wird. Die Gründungsziele des Vereins seien erreicht worden, so der Verband. Mitglieder könnten ihre Interessen nun über den AfW durchsetzen.

<p>Die Mitgliederversammlung des Bundesverband Deutscher Investmentberater e.V. (BVDI) beschloss am 03.03.2016 die Aufl&ouml;sung des Verbandes. Grund f&uuml;r die Aufl&ouml;sung ist das Erreichen der satzungsgem&auml;&szlig;en Ziele durch das seit 2013 geltende Finanzanlagenvermittlerrecht. Der BVDI wurde vor 22 Jahren in Hamburg von unabh&auml;ngigen Finanzberatern gegr&uuml;ndet, um Qualit&auml;tsstandards in der Investmentberatung zu etablieren.</p>
<p>Da es beiden Verb&auml;nden um eine starke politische Branchenvertretung geht, empfiehlt das Pr&auml;sidium des BVDI seinen Mitgliedern, zuk&uuml;nftig ihre Interessen &uuml;ber eine Mitgliedschaft im AfW wahrzunehmen. &bdquo;Wir freuen uns f&uuml;r unsere Mitglieder, dass sich die Geschichte des BVDI nun &uuml;ber den AfW fortsetzt&ldquo;, sagt Pr&auml;sident Burkhard Baye. Auch AfW-Vorstand Norman Wirh begr&uuml;&szlig;te die Entscheidung des BVDI. (sg)</p>
<div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CD7D36F0-4C67-4C4B-BB69-2F5682D18B73"></div>

 

AfW begrüßt WIKR-Anpassung: „Das war weltfremd“

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hat Stellung zu der im Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) bezogen – und den finalen Gesetzestext begrüßt. Die ursprünglich vorgesehenen Anforderungen an Immobiliardarlehensvermittler seien schließlich weltfremd gewesen.

<p>Der AfW begrüßt, dass die Bundesregierung die Anforderung an Immobiliardarlehensvermittler für das Erreichen der Alte-Hasen-Regelung an die übliche Verwaltungspraxis angepasst hat. „Die zwischenzeitliche Anforderung, neben der Darlehensvermittlung auch seit 2011 die Genehmigung zur Immobilienvermittlung nachweisen zu können, war weltfremd“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Wir begrüßen es als AfW daher sehr, dass zukünftige Immobiliardarlehensvermittler nun nur noch die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 nachweisen müssen, um evtl. alter Hase zu sein.“</p><h5>Übergangsfrist beachten</h5><p>Der AfW weist zudem darauf hin, dass die Übergangsfrist zwar bis zum 20.03.2017 gehen wird, die gesetzlichen Neuerungen aber bereits ab dem 21.03.2016 gelten werden. In der Übergangsfrist profitieren laut AfW die Erlaubnisinhaber gemäß § 34c, da sie ihre persönliche Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnisse nicht mehr neu nachweisen müssen. Sie benötigen nur noch den VSH-Nachweis sowie eine Bestätigung ihrer Sachkunde. (mh)</p><p>Lesen Sie auch: <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/wohnimmobilienkreditrichtlinie-wi…; target="_blank" >Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR): „Viele offene Fragen für Makler“</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/84CBAFEE-BE34-4698-AE4F-9A1BD8C0B693"></div>