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bvk Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.

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BVK greift Kritik an Stiftung Warentest auf

Empfehlungen und Ratings von Stiftung Warentest und der Zeitschrift „Finanztest“ wurden zuletzt häufiger in Zweifel gezogen. Dieser Kritik schließt sich nun auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) an. Zudem stellt er Forderungen zu Qualifizierung und Haftungsübernahme auf.

<p></p><p/><p>Die Kritik des BVK richtet sich beispielsweise gegen einen Online-Versicherungscheck von Stiftung Warentest. Dort werden Selbstständigen Riesterverträge empfohlen, obwohl diese Berufsgruppe in der Regel nicht in den Genuss der staatlichen Zulagen kommen kann. Lebensversicherungen würden zudem als ein „sehr teures Produkt“ verteufelt, die „weder als Sparanlage noch als Todesfallschutz brauchbar“ seien, so der BVK. Der Verband betont dagegen, dass Lebensversicherungen immer noch eine Verzinsung von durchschnittlich über 3,6% mit einem eingebauten Todesfallschutz für die Familie bietet.</p><p/><p>Der BVK führt auch den Test von Berufsunfähigkeitsversicherungen im vergangenen Jahr an, der insbesondere im Internet für Aufruhr sorgte. Versicherungsmakler Matthias Hellberg analysierte den Test, bei dem 58 von 75 getesteten Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) die Note „sehr gut“ erhielten, und zeigte auf, dass wichtige Klauseln in den Versicherungsbedingungen für das Rating nicht oder nicht vollständig einbezogen worden sind. In dem Zusammenhang spricht der BVK sogar von einem „Geschmäckle“, da die Zeitschrift ihr Logo-Lizenzsystem, mit dem Anbieter für ihre Produkte mit Finanztest-Urteilen werben können, kurz zuvor deutlich verteuert hatte.</p><p/><p>„Diese Liste ließe sich noch verlängern“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Allein an diesen aktuellen Beispielen sieht man, dass sich die Stiftung Warentest öfter irrt und eine unzureichende Gewichtung der Kriterien erstellt. Das ist für uns Versicherungskaufleute umso unverständlicher, weil wir im Gegensatz dazu für eine Falschberatung der Kunden belangt werden können. Doch die mit Steuergeldern finanzierte Stiftung Warentest braucht kaum Konsequenzen aus Fehlurteilen zu tragen.“</p><p/><p>Der BVK ist deshalb der Auffassung, dass eine so populäre Bewertungsinstitution wie die Stiftung Warentest auf die gleichen fachlichen Voraussetzungen und Haftungsregeln verpflichtet werden sollte, wie sie für Versicherungsvermittler bereits seit Jahren gelten. Schließlich habe dieser Berufsstand Beschwerdequoten im kaum noch zu bezifferbaren Promillebereich, wie der Ombudsmann für Versicherungen attestiere.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/9149FEB8-503E-4D7A-8BE0-EF4EB76C2835"></div>

 

BVK-Strukturanalyse: 13% abwanderungswillige Ausschließlichkeitsvertreter

Die Mehrheit der Vermittler ist mit ihrem aktuellen Vertriebsweg zufrieden. Die telefonische Erreichbarkeit der einzelnen Versicherer hingegen, bewerten die Vermittler als verbesserungsbedürftig. Das haben die repräsentativen Ergebnisse der 23. Strukturanalyse des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ergeben.

<p></p><p>Die allgemeine Zufriedenheit hat sich mit 87% der Teilnehmer, die ihren aktuellen Vertriebsweg nicht ändern möchten, gegenüber 2010 (88%) kaum verändert. Unter den zurückgesandten auswertbaren einzelnen Gesellschaften gibt es aber nach wie vor große Unterschiede: Die Bandbreite reicht von nur 3,8% (W&amp;W-Konzern) wechselwilligen Vermittlern bis zu 34,9% (Versicherungskammer Bayern) unzufriedenen Vermittlern. Die Ergebnisse der einzelnen Gesellschaften haben sich gegenüber 2010 teilweise verbessert, zum Beispiel R + V Versicherung. Aber auch deutlich verschlechtert, wie ERGO und Versicherungskammer Bayern. Hier sollte - laut den Machern der Studie - Ursachenforschung betrieben werden.</p><p>Erstmals wurde von der BVK die telefonische Erreichbarkeit der einzelnen Versicherer abgefragt. Die Erreichbarkeitszufriedenheit ist nach Schulnoten im Durchschnitt mit der Gesamtnote von 2,77 nicht mehr als gut zu bezeichnen. Hier ist zu berücksichtigen, dass die Note 6 nicht zu vergeben war, sonst wäre der Durchschnitt schlechter ausgefallen. Auch bei dieser Analyse ist die Spreizung der Ergebnisse von 1,41(LVM) bis zu 3,59 (Zurich) sehr groß. Die Hälfte der Gesellschaften schafft keine 2 vor dem Komma. </p><p>Außerdem hat die Analyse ergeben, dass Vermittler und deren Mitarbeiter häufig und lange in telefonischen Warteschleifen ihre Vertriebszeit verschenken. Der BVK zieht daraus das Fazit, dass die Gesellschaften die schlechte Erreichbarkeit teilweise in Kauf nähmen, um selber Kosten zu sparen. Die Kosten der ungenutzten Vertriebszeiten in den Vermittlerbetrieben würden dann jedoch den Gewinn der Agenturen schmälern. Eine gute Erreichbarkeit sei auch ein wichtiges Indiz für die Bemühungen der Gesellschaften um ihre Vermittler. </p><p>Demographie: Problem oder Chance</p><p>Der Anteil der über 60jährigen Teilnehmer liegt bei 9,2%. Das heißt, die Agenturinhaber oder die Gesellschaften, je nachdem wer für die Nachfolgefrage verantwortlich ist, haben spätestens innerhalb der nächsten fünf Jahre die Nachfolge zu regeln. Das Problem für die Einen bietet auf der anderen Seite für viele junge Mitarbeiter in den Agenturen die Chance auf eine selbstständige Tätigkeit als Inhaber eines Vermittlerbetriebes. Diese Chancen nehmen zur Zeit aber nur wenige unter 30jährige wahr. Ihr Anteil an der Befragung liegt nur bei 3,1%.</p><p>Der Altersdurchschnitt aller Teilnehmer liegt bei 48,8 Jahren. Hier liegen die Gesellschaften zwischen 46,8 (VGH/ÖVB/ÖF) Jahren und bis zu 52,2 Jahren (Signal Iduna) – immerhin 5,4 Jahre – auseinander. Dadurch greift die Altersproblematik zum Beispiel bei der Signal Iduna fünf Jahre eher als bei der VGH/ÖVB/ÖF. Die öffentlichen Versicherer scheinen tendenziell einen Vorteil gegenüber der privaten Gesellschaft zu haben, ergab die Analyse.</p><p>Qualifizierungsoffensive macht sich bemerkbar</p><p>Der Anteil der Teilnehmer ohne versicherungsspezifische Ausbildung hat sich um 20% reduziert (von 11% in 2010 auf nur noch 8,8% in 2012). Dies sei der Beweis, dass die Qualifizierung im Versicherungsvertrieb auch im Verbraucherinteresse zunehme, so der BVK. Auch die Versicherungsgesellschaften investieren in die Ausbildung der zukünftigen Agenturmitarbeiter. Der Anteil der Gesellschaften, die sich mit Kostenzuschüssen für die Ausbildung des jungen Nachwuchses engagieren, ist seit 2008 um 33% gestiegen. Mit dieser Maßnahme versuchen die Gesellschaften, geeignete Agenturnachfolger für die Zukunft heranzubilden. Für die Agenturinhaber ist diese Zunahme der Förderung sicher von Vorteil, so der BVK. Der Verband zieht daraus den Schluss: Ohne Zuschuss ist die Azubi-Ausbildung für einen Vermittlerbetrieb häufig nicht wirtschaftlich.</p><p>Für die 23. Strukturanalyse hat der BVK seine Mitglieder und darüber hinaus die Mitglieder des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV) durch die einzelnen Hausverbände befragt. Die Befragung erfolgte im Januar und Februar 2013 für das Kalenderjahr 2012. Sie wird alle zwei Jahre durchgeführt. Aus 1.683 auswertbaren Analysen hat das IFH Institut für Handelsforschung GmbH (Köln) im Auftrag des BVK die repräsentativen Ergebnisse ermittelt.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CC78444D-7DAC-4642-9B56-B8952D8EF916"></div>

 

Vermittler reagieren mit heftiger Kritik auf Provisionsobergrenzen in der Lebensversicherung

Die Pläne der Versicherer, die Provisionen von vermittelten Lebensversicherungsverträgen von der nächsten Bundesregierung gesetzlich deckeln zu lassen, rufen heftige Reaktionen auf Vermittlerseite hervor. Schon lange geistert nach der Provisionsdeckelung in der PKV das Gerücht durch die Branche, dass auch die Provisionen im Bereich der Lebensversicherungen begrenzt werden sollen.

<p>Die Pläne der Versicherer, die Provisionen von vermittelten Lebensversicherungsverträgen von der nächsten Bundesregierung gesetzlich deckeln zu lassen, rufen heftige Reaktionen auf Vermittlerseite hervor. Schon lange geistert nach der Provisionsdeckelung in der PKV die Angst durch die Branche, dass auch die Provisionen im Bereich der Lebensversicherungen begrenzt werden. </p><p>„Nach der Provisionsdeckelung in der PKV letztes Jahr ist das ein weiterer Sündenfall der Versicherer, gegen den wir mit aller Macht kämpfen werden“, kritisiert Michael H. Heinz vom BVK die Pläne: „Im Interesse aller BVK-Mitglieder werden wir uns eine weitere Begrenzung unserer Verdienste nicht gefallen lassen. Das Risiko der Kapitalmärkte und der staatlich verordneten Niedrigzinsphase, die die Rentabilität der Lebensversicherung schmälern, würden damit auf den Schultern tausender Vermittlerbetriebe abgewälzt. Das ist nicht hinnehmbar und widerspricht den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft.“ Der BVK kritisiert daher aufs Schärfste diese Pläne der Versicherungswirtschaft, will aber mit den Versicherern Gespräche darüber führen, wie man die Wirtschaftlichkeit des Produkts Lebensversicherung in diesen Zeiten verbessern könne, ohne dabei die Versicherungsvermittler einseitig zu belasten. Schließlich müssten alle Seiten dazu beitragen und der BVK weist darauf hin, dass die Ertragslage der Versicherer in diesem Jahr vergleichsweise gut aussieht. „Zudem ist zu bedenken, dass der GDV hier mit dem Feuer eines weiteren gesetzlichen Eingriffs spielt“, betont der BVK-Präsident. „Irgendwann muss man sich dann nicht wundern, wenn der Staat ganz selbstverständlich auch ein Gesetz auf den Weg bringt, das eine Renditeobergrenze für Versicherungskonzerne vorsieht.“ </p><p>Heftige Kritik kam auch vom Verband Deutscher Versicherungsmakler. „Dass die Versicherer den Gesetzgeber anrufen, ist ein Armutszeugnis“, bezog VDVM-Vorstand Dr. Hans-Georg Jenssen in der Süddeutschen Zeitung Stellung. Gegenüber dem Handelsblatt äußert sich der VOTUM-Verband: „Mit gutem Grund unterscheiden sich die Vergütungen im Markt, weil sich auch die Beratungs- und Betreuungsleistungen der freien Finanzvermittler in Qualität und Umfang von gebundenen Vertrieben unterscheiden“, erklärte Lüder Mehren, Vorstandsvorsitzender von VOTUM. Und weiter: Vermittlervergütungen seien kein Steinbruch für die Versicherer, um die wegen der niedrigen Kapitalmarktzinsen schwachen Renditen aufzubessern.</p><p>Dem Diskussionsentwurf nach sollen die Provisionen auf maximal 4% begrenzt werden, während die Stornohaftungszeit auf zehn Jahre verlängert werden soll. Eine GDV-Variante sieht laut BVK eine Kappung auf 2,5% bei einer Stornohaftungszeit von fünf Jahren vor und zusätzlich eine laufende Vergütung von 2%, gestreckt über die gesamte Laufzeit der Verträge. Betroffen wären von einer Deckelung insbesondere Großvertriebe und Pools.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BA9FF3AF-39E8-43B4-9215-E4ECC40380BA"></div>

 

Was passiert eigentlich in Sachen EU-Vermittlerrichtlinie?

Seit 03.07.2012 liegt ein Entwurf für die Neufassung der europäischen Richtlinie der Versicherungsvermittlung vor. Seitdem ist es in der Öffentlichkeit rund um die EU-Vermittlerrichtlinie ruhig geworden. In Brüssel wird aber weiter lebhaft diskutiert. Ziemlich genau ein Jahr später, am 02.07.2013, könnte nun das Europäische Parlament über die Richtlinie entscheiden. Bleibt es bei der Offenlegung der Provisionspflichten und bis wann ist die Umsetzung in Deutschland zu erwarten?

<p></p><p>Nachgefragt bei Rechtsanwältin Anja C. Kahlscheuer, Geschäftsführerin des BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.</p><p>AssCompact: Frau Kahlscheuer, Verbände und Institutionen konnten ihre Stellungnahmen zum vorliegenden IMD-2-Entwurf abgeben. Wird es noch einmal zu Änderungen im Entwurf kommen?</p><p>Anja C. Kahlscheuer: Der Entscheidung des Europäischen Parlamentes über die Richtlinie möchte ich nicht vorweg greifen. Wenngleich es nicht zu übersehen ist, dass die derzeit involvierten Ausschüsse, sowohl der IMCO-Ausschuss (Binnenmarkt und Verbraucherschutz) als auch der ECON-Ausschuss für Wirtschaft und Währung hier entsprechende Diskussionen führen. </p><p>Erfreulicherweise konnten wir in vielen Gesprächen mit Europa-Parlamentariern als auch mit Teilnehmern der entsprechenden Ausschüsse erreichen, dass die Problematik der Provisionsoffenlegung erneut diskutiert wird. Immer wieder haben wir unsere Auffassung bekundet, dass wir für eine Kostentransparenz bei Versicherungsverträgen eintreten, die es dem Kunden ermöglicht, zu erkennen, in welcher Höhe sein eingezahltes Kapital in die Anlage fließt bzw. die Abschlusskosten gedeckt sind. </p><p>Dieses Interesse sehen wir mit der VVG-Informationspflichtenverordnung als erfüllt an. Eine festgeschriebene Verpflichtung zur Offenlegung der Abschlusskosten halten wir für verbraucherfreundlicher und lehnen daher eine Offenlegung von Provisionen und Courtagen ab. Für den Kunden ist es unserer Auffassung nach entscheidend, welche Leistungen er zu welchem Preis bekommt. Dafür muss er die Gesamtkosten kennen und nicht die Höhe der Provision. Gerade auch der Vorschlag, für Produkte der Schadensversicherung nach Ablauf von fünf Jahren eine Offenlegung zu fordern, dürfte für den Verbraucher keinen besseren Schutz darstellen. </p><p>AC: Aber bleibt es bei der Offenlegung der Provisionen?</p><p>ACK: Ob es zu Änderungen kommen wird, können wir definitiv nicht sagen. Wir sehen jedoch in vielerlei Hinsicht noch Änderungsbedarf, zum einen im Bereich der Offenlegung der Provisionen, aber auch in der grundsätzlichen Frage der Erweiterung des Anwendungsbereiches auf den Internet-Vertrieb und die Angestellten im Versicherungsvertrieb sowie die Regelungen in den Artikeln 22 ff des Entwurfes für die so genannten PRIBS-Produkte.</p><p>AC: Und wie sieht es mit PRIBs genau aus und dem Punkt, dass unabhängige Beratung nur noch vorliegt, wenn gegen Honorar beraten wird?</p><p>ACK: Eine eindeutige Einschätzung kann ich leider nicht abgeben. Ich denke aber, dass ein Kompromiss zwischen den Ausschüssen im Europäischen Parlament dahingehend gefunden wird, dass es zu einer Offenlegung der Provisionen auf Nachfrage des Kunden, das heißt die so genannte Soft-Disclosure-Lösung kommt. Dieses Modell können sich zumindest nach unserer Auffassung viele in Brüssel vorstellen. </p><p>AC: Und wie sieht der Umgang mit Fondspolicen künftig aus?</p><p>ACK: Zunächst möchten wir festhalten, dass wir es grundsätzlich begrüßen, dass diese Produkte, die eher den Versicherungsprodukten zuzuordnen sind als den Wertpapierprodukten, auch in der Richtlinie für Versicherungen aufgenommen werden. Eine anderweitige Regelung dieser Produkte in der MiFiD hätte dazu geführt, dass das Prinzip der IMD, berufszugangs- und berufsausübungsrechtliche Bestimmungen in einer Richtlinie zu regeln, unterlaufen würden. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen handelt es sich nach deutschem Recht im Übrigen um ein Versicherungsprodukt, dessen Vermittlung durch Versicherungsvermittler erfolgt, so dass die Aufsicht über diese Tätigkeit der Vermittlung den IHK’s obliegen sollte. </p><p>Auf der anderen Seite bedauern wir es, dass die Frage der unabhängigen Beratung an die Form der Verprovisionierung geknüpft wird. Dieses lehnen wir ausdrücklich ab. Die Tatsache, ob man unabhängig oder abhängig berät, hat nichts mit der Form der finanziellen Vergütung zu tun. </p><p>AC: Wie viel Einigkeit herrscht eigentlich unter den europäischen Vermittlerverbänden? Und was bedeutet das Provisionsverbot in England für den weiteren Fortgang?</p><p>ACK: Die großen europäischen Vermittlerverbände sind im Wesentlichen im europäischen Dachverband – BIPAR – organisiert. Dort versuchen wir gemeinsame Lösungen und Stellungnahmen zu entwickeln, was uns in der Vergangenheit auch immer sehr gut gelungen ist. Dennoch gibt es natürlich nationale Unterschiede, die jeder Vermittlerverband im Interesse seiner Mitglieder auch berücksichtigen muss. Dies bedeutet für den deutschen Verband, der Makler, Mehrfachagenten und Exklusivagenten vertritt, auch die besondere Berücksichtigung aller Berufsgruppen. Ob das englische Provisionsverbot Ausflüsse auf den deutschen Markt haben wird, bezweifele ich eher. Im Übrigen ist nicht nur England diesem Schritt gefolgt, sondern auch die Niederlande haben seit dem 01.01.2013 ein Provisionsverbot für den Lebensversicherungsbereich. Der englische Markt ist jedoch im Wesentlichen ein maklerorientierter Markt, so dass dieser nicht mit dem deutschen Markt vergleichbar ist. </p><p>AC: Wie ist der weitere Fahrplan für die IMD 2 und wann müssen sich Vermittler auf die Umsetzung in Deutschland einstellen?</p><p>ACK: Der derzeitige Fahrplan sieht so aus, dass wir zunächst einmal die Entscheidungen der einzelnen Ausschüsse im Europäischen Parlament abwarten müssen. Hier stehen wir im direkten Kontakt mit den Mitgliedern dieser Ausschüsse. Sollten diese Entscheidungen dann vorliegen, würden sie in das Europäische Parlament getragen und dort letztendlich final entschieden werden. Mit einer Umsetzung rechnen wir frühestens 2015.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/2494B055-37C4-47CB-BE51-88DB372F225F"></div>

 
Ein Artikel von
Anja C. Kahlscheuer

LVM zum zweiten Mal „exzellent“ im BVK-Rating „Fairness für Versicherungsvertreter“

Die LVM Versicherung bleibt ein exzellenter Versicherungspartner für Ausschließlichkeitsvermittler. Beim unabhängigen Rating des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wurde sie zum zweiten Mal in Folge mit fünf Sternen und der Höchstnote „exzellent“ ausgezeichnet.

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<p>Im Vergleich zum Vorjahr konnte sich die LVM nochmals verbessern und kommt nun in vier von f&uuml;nf Kategorien auf ein &bdquo;Exzellent&ldquo;. Das liegt an den guten Beurteilungen durch die LVM-Vermittler, die ihre unternehmerische Freiheit in der exklusiven Zusammenarbeit mit der LVM besonders hervorheben. Zudem empfinden sie vor allem die Produkte, die Unterst&uuml;tzung durch den Innendienst und die Beratungssoftware als hervorragend. Ebenfalls weit &uuml;ber dem Branchenschnitt liegt die Bewertung f&uuml;r die Schadenregulierung.</p>
<p>&Uuml;ber die Vergabe des Siegels entscheidet ein unabh&auml;ngiger Expertenrat, der f&uuml;r die Qualit&auml;t und Unabh&auml;ngigkeit des Ratings sorgt und parit&auml;tisch besetzt ist mit Vertretern aus Wissenschaft, des Berufsstandes und dem durchf&uuml;hrenden Marktforschungsinstitut YouGov. Er begleitet den gesamten Rating-Prozess aus fachlicher und wissenschaftlicher Sicht. Ziel des seit 2009 durchgef&uuml;hrten Ratings ist es, diejenigen Unternehmen zu w&uuml;rdigen, die sich in besonderer Weise als verl&auml;ssliche und faire Partner f&uuml;r Versicherungsvertreter auszeichnen und es ihnen erm&ouml;glichen, als eigenverantwortliche Unternehmer handeln zu k&ouml;nnen. Berufseinsteiger und wechselinteressierte Vermittler erhalten so die M&ouml;glichkeit, sich aus neutraler Quelle ein objektives Bild der m&ouml;glichen Gesch&auml;ftspartner zu machen. Dabei m&ouml;chte der BVK den teilnehmenden Unternehmen aufzeigen, in welchen Bereichen Verbesserungspotenzial besteht und helfen, Schwachstellen zu beseitigen &ndash; zum Nutzen beider, des Unternehmens und der Vertreter.</p>
<p>Das BVK-Fairness-Siegel &bdquo;exzellent&ldquo; mit f&uuml;nf Sternen darf die LVM Versicherung 14 Monate lang f&uuml;hren, bevor sie sich wieder der Beurteilung durch ihre Vermittler stellen wird.</p>
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BVK: Honorarberatung ist kein Allheilmittel

Sind die derzeit in der Diskussion befindlichen Denkansätze des Bundesverbraucherministeriums, der SPD und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zur Honorarberatung ein ideologisches Trugbild oder dienen sie tatsächlich dem angestrebten Ziel, mehr Verbraucherschutz zu schaffen?

<p>Aus Sicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist jedenfalls die Beschr&auml;nkung auf ein bestimmtes Verg&uuml;tungssystem, Versicherungsvermittlung auf Provisionsbasis hier, Honorarberatung dort, keine f&uuml;r den Verbraucher befriedigende L&ouml;sung. In seiner jetzt ver&ouml;ffentlichten Stellungnahme stellt der BVK klar, dass die Qualit&auml;t der Beratung f&uuml;r den Kunden messbar und darstellbar sein muss. Sie ist nicht abh&auml;ngig von einer bestimmten Verg&uuml;tungsform, sondern muss weitere Kriterien wie finanzielles Verst&auml;ndnis des Kunden / Verbrauchers, den Umgang des Vermittlers mit komplexen Produkten, die Qualifikation des Vermittlers und auch interne Anreizsysteme ber&uuml;cksichtigen.</p>
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<p>&bdquo;Die Verg&uuml;tungsform allein ist kein Garant f&uuml;r eine qualifizierte Beratung&ldquo;, sagt BVK-Pr&auml;sident Michael H. Heinz. &bdquo;Auch bei einer Beratung auf Honorarbasis sind Interessenkonflikte, die sich aus der Verg&uuml;tung ergeben, nicht ausgeschlossen.&ldquo; Zudem ist bei dem bew&auml;hrten System der Versicherungsvermittlung zu bedenken, dass Vermittler von Versicherungen f&uuml;r ihre T&auml;tigkeit von den Produktgebern eine Provision oder Courtage erhalten, mit der nicht nur die Vermittlung, sondern auch die Beratung und &ndash; oft jahrelange &ndash; Betreuung der Kunden gleich mitverg&uuml;tet werden.</p>
<p>Einseitige Bevorzugung verhindert Wahlfreiheit</p>
<p>Beide Verg&uuml;tungsformen &ndash; Provision bzw. Courtage, die f&uuml;r die Dienstleistungen Beratung, Abschluss und Betreuung gezahlt werden und das Honorar, das allein f&uuml;r die Beratung&nbsp;f&auml;llig wird &ndash; haben Vor- und Nachteile. Eine Koexistenz der Verg&uuml;tungsmodelle ist daher am ehesten geeignet, Fehlanreize bei der Beratung zu verhindern. Der BVK sieht in den bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen der Versicherungsvermittlung mit provisionsverg&uuml;teten und honorarbasierten Beratungsm&ouml;glichkeiten einen ausgewogenen vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen und deshalb keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Alle Verbraucher haben eine Wahlfreiheit und profitieren davon.</p>
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<p>&bdquo;Daher lehnt der BVK regulatorische Eingriffe durch den Gesetzgeber und die ungerechtfertigte Bevorzugung einer bestimmten Verg&uuml;tungsform im Bereich der Versicherungsvermittlung ab&ldquo;, so der BVK-Pr&auml;sident.</p>
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Der BVK zum Provisionsabgabeverbot

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) vertritt in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme im Konsultationsverfahren 4/2012 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Auffassung, dass das Provisionsabgabeverbot aufrechterhalten bleiben muss.

<p>Angesichts der auch heute noch fortgeltenden Bedeutung des Verbotes schl&auml;gt der BVK wie auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) dar&uuml;ber hinaus vor, dieses Verg&uuml;tungsabgabeverbot in einer eigenen gesetzlichen Regelung im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu verankern. Damit unterst&uuml;tzt der BVK die Empfehlung des Bundesrates zur gesetzlichen Regelung. Gleichzeitig sollte die BaFin erm&auml;chtigt werden, wirksamer und informativer die Zusammenarbeit zwischen Verbrauchern und Verb&auml;nden zu gestalten, so dass auch Anzeigende von Verst&ouml;&szlig;en gegen das Provisionsabgabeverbot &uuml;ber die Bearbeitung und den Ausgang von Anzeigen informiert werden k&ouml;nnen. Die komplette Stellungnahme des BVK lesen Sie <a href="http://www.asscompact.de/media/PDF/AssCompact/BVK-Stellungnahme_Provisi…; target="_blank">hier.</a></p>
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Versicherungskaufleute kritisieren Pläne zur Förderung der Honorarberatung

Auf seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung in Oldenburg hat sich der größte Vermittlerverband Deutschlands, der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) für eine Festigung und Bewahrung des Provisionssystems in der Versicherungsvermittlung ausgesprochen.

<p>Die BVK-Delegierten stimmten einstimmig am 03.05.2012 f&uuml;r den Leitantrag des Pr&auml;sidiums &bdquo;Festigung der Provisionen&ldquo;. Der BVK kritisiert darin, dass die rund 260.000 registrierten Versicherungsvermittler, die schon jahrzehntelang kundenorientiert und auf einem qualitativ hohen Niveau auf Provisionsbasis Versicherungen vermitteln, von einigen politischen Entscheidungstr&auml;gern und Verbrauchersch&uuml;tzern unzul&auml;ssigerweise f&uuml;r die Finanzkrise verantwortlich gemacht werden. Dabei war dieser Berufsstand gar nicht Ausl&ouml;ser der Wirtschaftskrise, so dass auch eine Abschaffung von Provisionsverg&uuml;tungen zugunsten eines Honorarsystems bei der Versicherungsvermittlung kein Mittel zu deren Vermeidung sein kann.</p>
<p>Umkehrung des Verbraucherschutzes</p>
<p>&bdquo;Kunden werden doppelt belastet. Denn sie w&uuml;ssten, dass die honorarpflichtige Versicherungsberatung nicht zum Versicherungsschutz f&uuml;hrt und dass bei Vertragsabschluss in der Regel zus&auml;tzliche Kosten entstehen. Daher w&uuml;rden gerade diejenigen mit schwacher Finanzkraft und mit einer h&auml;ufig unzureichenden Absicherung ihrer Lebensrisiken auf die wichtige Beratung verzichten. Das konterkariert die ganzen staatlichen Bem&uuml;hungen um einen besseren Verbraucherschutz und ist unsozial&ldquo;, kritisiert BVK Pr&auml;sident Michael H. Heinz die geplante F&ouml;rderung der Honorarberatung. &bdquo;Die Umstellung des Vermittlermarktes auf eine Honorarberatung w&uuml;rde zudem dazu f&uuml;hren, dass abertausende Vermittleragenturen mit ihren Mitarbeitern gef&auml;hrdet w&auml;ren&ldquo;, so der BVK-Pr&auml;sident. &bdquo;Ganz abgesehen davon, dass mit den derzeit 240 registrierten Versicherungsberatern gar nicht fl&auml;chendeckend beraten werden kann.&ldquo; Der BVK sieht au&szlig;erdem erhebliche Umstellungskosten und Steuermindereinnahmen bei der Versicherungsteuer auf den Staat zukommen. Der B&uuml;rokratieaufwand f&uuml;r die Versicherungsunternehmen und die Verwaltung w&uuml;rde enorm zunehmen.</p>
<p>Apell gegen die einseitige Maximierung der Unternehmensgewinne</p>
<p>Daher unterst&uuml;tzt der BVK ausdr&uuml;cklich entsprechende Tendenzen in der Regierungskoalition, die eine Konsolidierung im Versicherungsvermittlermarkt anstreben. Schlie&szlig;lich ist in Deutschland mit der Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts im Jahre 2007, dem Inkrafttreten der Versicherungsvermittlungsverordnung, der Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes sowie der Regelung der Informationspflichtenverordnung ein umfassender und vorbildlicher Kundenschutz bei der Vermittlung gew&auml;hrleistet. Deshalb ist die hohe Qualifikation der Versicherungsvermittler ebenso garantiert wie ihre Verpflichtungen zur umfassenden Beratung und Information. Die BVK-Delegierten richteten au&szlig;erdem einen Appell an die Versicherungsunternehmen, das Kundenwohl und den Solidargedanken, der diese Branche auszeichnet, zu erhalten und nicht einseitig die Unternehmensgewinne zu maximieren.</p>
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Vermittler sehen einer Absenkung des Garantiezinses gelassen entgegen

Vermittler und Verbände sehen in der Absenkung des Höchstrechnungszinssatzes keine Gefahr für die Lebensversicherung. Diese wird nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) immer noch als sicherer Hafen angesehen.

<p></p><p>Versicherungen können für ihre Deckungsrückstellungen maximal den sogenannten Höchstrechnungszinssatz zugrunde legen. Dieser wird für Lebensversicherungen in der sogenannten Deckungsrückstellungsverordnung festgelegt. Zum 01.01.2012 wird der Zinssatz von 2,25% auf 1,75% abgesenkt werden. Auf bestehende Verträge hat diese Änderung aber keine Auswirkung. Trotz dieser Absenkung ist der BVK davon überzeugt, dass die Lebensversicherung nach wie vor ein attraktives Vorsorgeprodukt sei. „Diese Zinsanpassung durch das Bundesfinanzministerium, die aufgrund der niedrigen Marktzinses erfolgte, wird nur marginal die Leistungen aus den Lebensversicherungen schmälern“, so der BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der Garantiezins sei schließlich nur Teil der Gesamtverzinsung von Lebensversicherungen. </p><p>Die Diskussion um die Auswirkungen einer Absenkung des Garantiezinses geht natürlich nicht spurlos an den potentiellen Neukunden und Bestandskunden von Lebensversicherungen vorbei. Nach einer aktuellen Umfrage des Fachmagazins AssCompact von unabhängigen Vermittlern der Finanz- und Versicherungsbranche (AssCompact Trends I/2011) befürchten 21% der befragten Vermittler einen deutlichen und spürbaren Rückgang des Geschäfts aufgrund der unattraktiven Zinsbindung. Fast genauso viele Vermittler (21,4%) vermuten einen leichten Rückgang der Nachfrage durch die Absenkung des Garantiezinses. Der Großteil der Vermittler geht allerdings davon aus, dass die Nachfrage unverändert bleibt (37,1%) und sogar leicht bis stark anwachsen wird.</p><p>Anbieterportfolio erweitern</p><p>Als Reaktion auf ein möglicherweise geändertes Nachfrageverhalten von Seiten der Kunden wollen 32,3% der Vermittler ihr Anbieterportfolio erweitern und ihren Kunden somit Alternativen bieten. Des Weiteren werden die Vermittler zukünftig verstärkt die Versicherungszusagen prüfen (39,2%). 33,1% der befragten Vermittler werden Ihre Produktauswahl hingegen nicht verändern. Nach Ansicht der Vermittler werden vor allem Fondssparpläne und Garantiefonds von der Garantiezinssenkung profitieren. Aber auch die Nachfrage nach Edelmetallen und seltenen Erden werden zunehmen.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A69180B1-EB85-4731-8C56-302F10807277"></div>

 

Concordia im BVK-Rating

Aller guten Dinge sind drei: Ein dritter Versicherer kann sich dieses Jahr bei der Initiative „Fairness für Versicherungsvertreter“ des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) über das Ergebnis freuen: Die Concordia wurde mit der Gesamtnote „sehr gut“ und vier Sternen ausgezeichnet.

<p>Grundlage des BVK-Ratings ist eine Befragung der Vertreter der Concordia in fünf Dimensionen: Vertriebspolitik, Provisionen, Vermittlerunterstützung, Innendienstunterstützung und Kundenorientierung. Es wird nicht nur eine Gesamtnote vergeben, sondern jede Dimension auch einzeln bewertet, so dass interessierte Vermittler die Möglichkeit haben zu erkennen, ob die für sie individuell wichtigen Teilaspekte ihren Vorstellungen entsprechen. Bei der Siegelvergabe Anfang Dezember 2010 in Hannover kündigte der Vertriebschef der Concordia, Lothar See, an, dass dem Versicherer sehr an einer weiterhin erfolgreichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der eigenen Ausschließlichkeitsorganisation als tragenden Säule des Unternehmens gelegen sei. Deshalb wolle man beim nächsten BVK-Rating die Note „gut“ bei „Provisionen und Gegenleistungen“ zu „exzellent“ verbessern. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/37C4C675-CE92-4F14-A7DF-EC151CCF2801"></div>