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bvk Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.

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Was passiert eigentlich in Sachen EU-Vermittlerrichtlinie?

Seit 03.07.2012 liegt ein Entwurf für die Neufassung der europäischen Richtlinie der Versicherungsvermittlung vor. Seitdem ist es in der Öffentlichkeit rund um die EU-Vermittlerrichtlinie ruhig geworden. In Brüssel wird aber weiter lebhaft diskutiert. Ziemlich genau ein Jahr später, am 02.07.2013, könnte nun das Europäische Parlament über die Richtlinie entscheiden. Bleibt es bei der Offenlegung der Provisionspflichten und bis wann ist die Umsetzung in Deutschland zu erwarten?

<p></p><p>Nachgefragt bei Rechtsanwältin Anja C. Kahlscheuer, Geschäftsführerin des BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.</p><p>AssCompact: Frau Kahlscheuer, Verbände und Institutionen konnten ihre Stellungnahmen zum vorliegenden IMD-2-Entwurf abgeben. Wird es noch einmal zu Änderungen im Entwurf kommen?</p><p>Anja C. Kahlscheuer: Der Entscheidung des Europäischen Parlamentes über die Richtlinie möchte ich nicht vorweg greifen. Wenngleich es nicht zu übersehen ist, dass die derzeit involvierten Ausschüsse, sowohl der IMCO-Ausschuss (Binnenmarkt und Verbraucherschutz) als auch der ECON-Ausschuss für Wirtschaft und Währung hier entsprechende Diskussionen führen. </p><p>Erfreulicherweise konnten wir in vielen Gesprächen mit Europa-Parlamentariern als auch mit Teilnehmern der entsprechenden Ausschüsse erreichen, dass die Problematik der Provisionsoffenlegung erneut diskutiert wird. Immer wieder haben wir unsere Auffassung bekundet, dass wir für eine Kostentransparenz bei Versicherungsverträgen eintreten, die es dem Kunden ermöglicht, zu erkennen, in welcher Höhe sein eingezahltes Kapital in die Anlage fließt bzw. die Abschlusskosten gedeckt sind. </p><p>Dieses Interesse sehen wir mit der VVG-Informationspflichtenverordnung als erfüllt an. Eine festgeschriebene Verpflichtung zur Offenlegung der Abschlusskosten halten wir für verbraucherfreundlicher und lehnen daher eine Offenlegung von Provisionen und Courtagen ab. Für den Kunden ist es unserer Auffassung nach entscheidend, welche Leistungen er zu welchem Preis bekommt. Dafür muss er die Gesamtkosten kennen und nicht die Höhe der Provision. Gerade auch der Vorschlag, für Produkte der Schadensversicherung nach Ablauf von fünf Jahren eine Offenlegung zu fordern, dürfte für den Verbraucher keinen besseren Schutz darstellen. </p><p>AC: Aber bleibt es bei der Offenlegung der Provisionen?</p><p>ACK: Ob es zu Änderungen kommen wird, können wir definitiv nicht sagen. Wir sehen jedoch in vielerlei Hinsicht noch Änderungsbedarf, zum einen im Bereich der Offenlegung der Provisionen, aber auch in der grundsätzlichen Frage der Erweiterung des Anwendungsbereiches auf den Internet-Vertrieb und die Angestellten im Versicherungsvertrieb sowie die Regelungen in den Artikeln 22 ff des Entwurfes für die so genannten PRIBS-Produkte.</p><p>AC: Und wie sieht es mit PRIBs genau aus und dem Punkt, dass unabhängige Beratung nur noch vorliegt, wenn gegen Honorar beraten wird?</p><p>ACK: Eine eindeutige Einschätzung kann ich leider nicht abgeben. Ich denke aber, dass ein Kompromiss zwischen den Ausschüssen im Europäischen Parlament dahingehend gefunden wird, dass es zu einer Offenlegung der Provisionen auf Nachfrage des Kunden, das heißt die so genannte Soft-Disclosure-Lösung kommt. Dieses Modell können sich zumindest nach unserer Auffassung viele in Brüssel vorstellen. </p><p>AC: Und wie sieht der Umgang mit Fondspolicen künftig aus?</p><p>ACK: Zunächst möchten wir festhalten, dass wir es grundsätzlich begrüßen, dass diese Produkte, die eher den Versicherungsprodukten zuzuordnen sind als den Wertpapierprodukten, auch in der Richtlinie für Versicherungen aufgenommen werden. Eine anderweitige Regelung dieser Produkte in der MiFiD hätte dazu geführt, dass das Prinzip der IMD, berufszugangs- und berufsausübungsrechtliche Bestimmungen in einer Richtlinie zu regeln, unterlaufen würden. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen handelt es sich nach deutschem Recht im Übrigen um ein Versicherungsprodukt, dessen Vermittlung durch Versicherungsvermittler erfolgt, so dass die Aufsicht über diese Tätigkeit der Vermittlung den IHK’s obliegen sollte. </p><p>Auf der anderen Seite bedauern wir es, dass die Frage der unabhängigen Beratung an die Form der Verprovisionierung geknüpft wird. Dieses lehnen wir ausdrücklich ab. Die Tatsache, ob man unabhängig oder abhängig berät, hat nichts mit der Form der finanziellen Vergütung zu tun. </p><p>AC: Wie viel Einigkeit herrscht eigentlich unter den europäischen Vermittlerverbänden? Und was bedeutet das Provisionsverbot in England für den weiteren Fortgang?</p><p>ACK: Die großen europäischen Vermittlerverbände sind im Wesentlichen im europäischen Dachverband – BIPAR – organisiert. Dort versuchen wir gemeinsame Lösungen und Stellungnahmen zu entwickeln, was uns in der Vergangenheit auch immer sehr gut gelungen ist. Dennoch gibt es natürlich nationale Unterschiede, die jeder Vermittlerverband im Interesse seiner Mitglieder auch berücksichtigen muss. Dies bedeutet für den deutschen Verband, der Makler, Mehrfachagenten und Exklusivagenten vertritt, auch die besondere Berücksichtigung aller Berufsgruppen. Ob das englische Provisionsverbot Ausflüsse auf den deutschen Markt haben wird, bezweifele ich eher. Im Übrigen ist nicht nur England diesem Schritt gefolgt, sondern auch die Niederlande haben seit dem 01.01.2013 ein Provisionsverbot für den Lebensversicherungsbereich. Der englische Markt ist jedoch im Wesentlichen ein maklerorientierter Markt, so dass dieser nicht mit dem deutschen Markt vergleichbar ist. </p><p>AC: Wie ist der weitere Fahrplan für die IMD 2 und wann müssen sich Vermittler auf die Umsetzung in Deutschland einstellen?</p><p>ACK: Der derzeitige Fahrplan sieht so aus, dass wir zunächst einmal die Entscheidungen der einzelnen Ausschüsse im Europäischen Parlament abwarten müssen. Hier stehen wir im direkten Kontakt mit den Mitgliedern dieser Ausschüsse. Sollten diese Entscheidungen dann vorliegen, würden sie in das Europäische Parlament getragen und dort letztendlich final entschieden werden. Mit einer Umsetzung rechnen wir frühestens 2015.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/2494B055-37C4-47CB-BE51-88DB372F225F"></div>

 
Ein Artikel von
Anja C. Kahlscheuer

LVM zum zweiten Mal „exzellent“ im BVK-Rating „Fairness für Versicherungsvertreter“

Die LVM Versicherung bleibt ein exzellenter Versicherungspartner für Ausschließlichkeitsvermittler. Beim unabhängigen Rating des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wurde sie zum zweiten Mal in Folge mit fünf Sternen und der Höchstnote „exzellent“ ausgezeichnet.

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<p>Im Vergleich zum Vorjahr konnte sich die LVM nochmals verbessern und kommt nun in vier von f&uuml;nf Kategorien auf ein &bdquo;Exzellent&ldquo;. Das liegt an den guten Beurteilungen durch die LVM-Vermittler, die ihre unternehmerische Freiheit in der exklusiven Zusammenarbeit mit der LVM besonders hervorheben. Zudem empfinden sie vor allem die Produkte, die Unterst&uuml;tzung durch den Innendienst und die Beratungssoftware als hervorragend. Ebenfalls weit &uuml;ber dem Branchenschnitt liegt die Bewertung f&uuml;r die Schadenregulierung.</p>
<p>&Uuml;ber die Vergabe des Siegels entscheidet ein unabh&auml;ngiger Expertenrat, der f&uuml;r die Qualit&auml;t und Unabh&auml;ngigkeit des Ratings sorgt und parit&auml;tisch besetzt ist mit Vertretern aus Wissenschaft, des Berufsstandes und dem durchf&uuml;hrenden Marktforschungsinstitut YouGov. Er begleitet den gesamten Rating-Prozess aus fachlicher und wissenschaftlicher Sicht. Ziel des seit 2009 durchgef&uuml;hrten Ratings ist es, diejenigen Unternehmen zu w&uuml;rdigen, die sich in besonderer Weise als verl&auml;ssliche und faire Partner f&uuml;r Versicherungsvertreter auszeichnen und es ihnen erm&ouml;glichen, als eigenverantwortliche Unternehmer handeln zu k&ouml;nnen. Berufseinsteiger und wechselinteressierte Vermittler erhalten so die M&ouml;glichkeit, sich aus neutraler Quelle ein objektives Bild der m&ouml;glichen Gesch&auml;ftspartner zu machen. Dabei m&ouml;chte der BVK den teilnehmenden Unternehmen aufzeigen, in welchen Bereichen Verbesserungspotenzial besteht und helfen, Schwachstellen zu beseitigen &ndash; zum Nutzen beider, des Unternehmens und der Vertreter.</p>
<p>Das BVK-Fairness-Siegel &bdquo;exzellent&ldquo; mit f&uuml;nf Sternen darf die LVM Versicherung 14 Monate lang f&uuml;hren, bevor sie sich wieder der Beurteilung durch ihre Vermittler stellen wird.</p>
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BVK: Honorarberatung ist kein Allheilmittel

Sind die derzeit in der Diskussion befindlichen Denkansätze des Bundesverbraucherministeriums, der SPD und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zur Honorarberatung ein ideologisches Trugbild oder dienen sie tatsächlich dem angestrebten Ziel, mehr Verbraucherschutz zu schaffen?

<p>Aus Sicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist jedenfalls die Beschr&auml;nkung auf ein bestimmtes Verg&uuml;tungssystem, Versicherungsvermittlung auf Provisionsbasis hier, Honorarberatung dort, keine f&uuml;r den Verbraucher befriedigende L&ouml;sung. In seiner jetzt ver&ouml;ffentlichten Stellungnahme stellt der BVK klar, dass die Qualit&auml;t der Beratung f&uuml;r den Kunden messbar und darstellbar sein muss. Sie ist nicht abh&auml;ngig von einer bestimmten Verg&uuml;tungsform, sondern muss weitere Kriterien wie finanzielles Verst&auml;ndnis des Kunden / Verbrauchers, den Umgang des Vermittlers mit komplexen Produkten, die Qualifikation des Vermittlers und auch interne Anreizsysteme ber&uuml;cksichtigen.</p>
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<p>&bdquo;Die Verg&uuml;tungsform allein ist kein Garant f&uuml;r eine qualifizierte Beratung&ldquo;, sagt BVK-Pr&auml;sident Michael H. Heinz. &bdquo;Auch bei einer Beratung auf Honorarbasis sind Interessenkonflikte, die sich aus der Verg&uuml;tung ergeben, nicht ausgeschlossen.&ldquo; Zudem ist bei dem bew&auml;hrten System der Versicherungsvermittlung zu bedenken, dass Vermittler von Versicherungen f&uuml;r ihre T&auml;tigkeit von den Produktgebern eine Provision oder Courtage erhalten, mit der nicht nur die Vermittlung, sondern auch die Beratung und &ndash; oft jahrelange &ndash; Betreuung der Kunden gleich mitverg&uuml;tet werden.</p>
<p>Einseitige Bevorzugung verhindert Wahlfreiheit</p>
<p>Beide Verg&uuml;tungsformen &ndash; Provision bzw. Courtage, die f&uuml;r die Dienstleistungen Beratung, Abschluss und Betreuung gezahlt werden und das Honorar, das allein f&uuml;r die Beratung&nbsp;f&auml;llig wird &ndash; haben Vor- und Nachteile. Eine Koexistenz der Verg&uuml;tungsmodelle ist daher am ehesten geeignet, Fehlanreize bei der Beratung zu verhindern. Der BVK sieht in den bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen der Versicherungsvermittlung mit provisionsverg&uuml;teten und honorarbasierten Beratungsm&ouml;glichkeiten einen ausgewogenen vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen und deshalb keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Alle Verbraucher haben eine Wahlfreiheit und profitieren davon.</p>
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<p>&bdquo;Daher lehnt der BVK regulatorische Eingriffe durch den Gesetzgeber und die ungerechtfertigte Bevorzugung einer bestimmten Verg&uuml;tungsform im Bereich der Versicherungsvermittlung ab&ldquo;, so der BVK-Pr&auml;sident.</p>
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Der BVK zum Provisionsabgabeverbot

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) vertritt in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme im Konsultationsverfahren 4/2012 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Auffassung, dass das Provisionsabgabeverbot aufrechterhalten bleiben muss.

<p>Angesichts der auch heute noch fortgeltenden Bedeutung des Verbotes schl&auml;gt der BVK wie auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) dar&uuml;ber hinaus vor, dieses Verg&uuml;tungsabgabeverbot in einer eigenen gesetzlichen Regelung im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu verankern. Damit unterst&uuml;tzt der BVK die Empfehlung des Bundesrates zur gesetzlichen Regelung. Gleichzeitig sollte die BaFin erm&auml;chtigt werden, wirksamer und informativer die Zusammenarbeit zwischen Verbrauchern und Verb&auml;nden zu gestalten, so dass auch Anzeigende von Verst&ouml;&szlig;en gegen das Provisionsabgabeverbot &uuml;ber die Bearbeitung und den Ausgang von Anzeigen informiert werden k&ouml;nnen. Die komplette Stellungnahme des BVK lesen Sie <a href="http://www.asscompact.de/media/PDF/AssCompact/BVK-Stellungnahme_Provisi…; target="_blank">hier.</a></p>
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Versicherungskaufleute kritisieren Pläne zur Förderung der Honorarberatung

Auf seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung in Oldenburg hat sich der größte Vermittlerverband Deutschlands, der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) für eine Festigung und Bewahrung des Provisionssystems in der Versicherungsvermittlung ausgesprochen.

<p>Die BVK-Delegierten stimmten einstimmig am 03.05.2012 f&uuml;r den Leitantrag des Pr&auml;sidiums &bdquo;Festigung der Provisionen&ldquo;. Der BVK kritisiert darin, dass die rund 260.000 registrierten Versicherungsvermittler, die schon jahrzehntelang kundenorientiert und auf einem qualitativ hohen Niveau auf Provisionsbasis Versicherungen vermitteln, von einigen politischen Entscheidungstr&auml;gern und Verbrauchersch&uuml;tzern unzul&auml;ssigerweise f&uuml;r die Finanzkrise verantwortlich gemacht werden. Dabei war dieser Berufsstand gar nicht Ausl&ouml;ser der Wirtschaftskrise, so dass auch eine Abschaffung von Provisionsverg&uuml;tungen zugunsten eines Honorarsystems bei der Versicherungsvermittlung kein Mittel zu deren Vermeidung sein kann.</p>
<p>Umkehrung des Verbraucherschutzes</p>
<p>&bdquo;Kunden werden doppelt belastet. Denn sie w&uuml;ssten, dass die honorarpflichtige Versicherungsberatung nicht zum Versicherungsschutz f&uuml;hrt und dass bei Vertragsabschluss in der Regel zus&auml;tzliche Kosten entstehen. Daher w&uuml;rden gerade diejenigen mit schwacher Finanzkraft und mit einer h&auml;ufig unzureichenden Absicherung ihrer Lebensrisiken auf die wichtige Beratung verzichten. Das konterkariert die ganzen staatlichen Bem&uuml;hungen um einen besseren Verbraucherschutz und ist unsozial&ldquo;, kritisiert BVK Pr&auml;sident Michael H. Heinz die geplante F&ouml;rderung der Honorarberatung. &bdquo;Die Umstellung des Vermittlermarktes auf eine Honorarberatung w&uuml;rde zudem dazu f&uuml;hren, dass abertausende Vermittleragenturen mit ihren Mitarbeitern gef&auml;hrdet w&auml;ren&ldquo;, so der BVK-Pr&auml;sident. &bdquo;Ganz abgesehen davon, dass mit den derzeit 240 registrierten Versicherungsberatern gar nicht fl&auml;chendeckend beraten werden kann.&ldquo; Der BVK sieht au&szlig;erdem erhebliche Umstellungskosten und Steuermindereinnahmen bei der Versicherungsteuer auf den Staat zukommen. Der B&uuml;rokratieaufwand f&uuml;r die Versicherungsunternehmen und die Verwaltung w&uuml;rde enorm zunehmen.</p>
<p>Apell gegen die einseitige Maximierung der Unternehmensgewinne</p>
<p>Daher unterst&uuml;tzt der BVK ausdr&uuml;cklich entsprechende Tendenzen in der Regierungskoalition, die eine Konsolidierung im Versicherungsvermittlermarkt anstreben. Schlie&szlig;lich ist in Deutschland mit der Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts im Jahre 2007, dem Inkrafttreten der Versicherungsvermittlungsverordnung, der Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes sowie der Regelung der Informationspflichtenverordnung ein umfassender und vorbildlicher Kundenschutz bei der Vermittlung gew&auml;hrleistet. Deshalb ist die hohe Qualifikation der Versicherungsvermittler ebenso garantiert wie ihre Verpflichtungen zur umfassenden Beratung und Information. Die BVK-Delegierten richteten au&szlig;erdem einen Appell an die Versicherungsunternehmen, das Kundenwohl und den Solidargedanken, der diese Branche auszeichnet, zu erhalten und nicht einseitig die Unternehmensgewinne zu maximieren.</p>
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Vermittler sehen einer Absenkung des Garantiezinses gelassen entgegen

Vermittler und Verbände sehen in der Absenkung des Höchstrechnungszinssatzes keine Gefahr für die Lebensversicherung. Diese wird nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) immer noch als sicherer Hafen angesehen.

<p></p><p>Versicherungen können für ihre Deckungsrückstellungen maximal den sogenannten Höchstrechnungszinssatz zugrunde legen. Dieser wird für Lebensversicherungen in der sogenannten Deckungsrückstellungsverordnung festgelegt. Zum 01.01.2012 wird der Zinssatz von 2,25% auf 1,75% abgesenkt werden. Auf bestehende Verträge hat diese Änderung aber keine Auswirkung. Trotz dieser Absenkung ist der BVK davon überzeugt, dass die Lebensversicherung nach wie vor ein attraktives Vorsorgeprodukt sei. „Diese Zinsanpassung durch das Bundesfinanzministerium, die aufgrund der niedrigen Marktzinses erfolgte, wird nur marginal die Leistungen aus den Lebensversicherungen schmälern“, so der BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der Garantiezins sei schließlich nur Teil der Gesamtverzinsung von Lebensversicherungen. </p><p>Die Diskussion um die Auswirkungen einer Absenkung des Garantiezinses geht natürlich nicht spurlos an den potentiellen Neukunden und Bestandskunden von Lebensversicherungen vorbei. Nach einer aktuellen Umfrage des Fachmagazins AssCompact von unabhängigen Vermittlern der Finanz- und Versicherungsbranche (AssCompact Trends I/2011) befürchten 21% der befragten Vermittler einen deutlichen und spürbaren Rückgang des Geschäfts aufgrund der unattraktiven Zinsbindung. Fast genauso viele Vermittler (21,4%) vermuten einen leichten Rückgang der Nachfrage durch die Absenkung des Garantiezinses. Der Großteil der Vermittler geht allerdings davon aus, dass die Nachfrage unverändert bleibt (37,1%) und sogar leicht bis stark anwachsen wird.</p><p>Anbieterportfolio erweitern</p><p>Als Reaktion auf ein möglicherweise geändertes Nachfrageverhalten von Seiten der Kunden wollen 32,3% der Vermittler ihr Anbieterportfolio erweitern und ihren Kunden somit Alternativen bieten. Des Weiteren werden die Vermittler zukünftig verstärkt die Versicherungszusagen prüfen (39,2%). 33,1% der befragten Vermittler werden Ihre Produktauswahl hingegen nicht verändern. Nach Ansicht der Vermittler werden vor allem Fondssparpläne und Garantiefonds von der Garantiezinssenkung profitieren. Aber auch die Nachfrage nach Edelmetallen und seltenen Erden werden zunehmen.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A69180B1-EB85-4731-8C56-302F10807277"></div>

 

Concordia im BVK-Rating

Aller guten Dinge sind drei: Ein dritter Versicherer kann sich dieses Jahr bei der Initiative „Fairness für Versicherungsvertreter“ des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) über das Ergebnis freuen: Die Concordia wurde mit der Gesamtnote „sehr gut“ und vier Sternen ausgezeichnet.

<p>Grundlage des BVK-Ratings ist eine Befragung der Vertreter der Concordia in fünf Dimensionen: Vertriebspolitik, Provisionen, Vermittlerunterstützung, Innendienstunterstützung und Kundenorientierung. Es wird nicht nur eine Gesamtnote vergeben, sondern jede Dimension auch einzeln bewertet, so dass interessierte Vermittler die Möglichkeit haben zu erkennen, ob die für sie individuell wichtigen Teilaspekte ihren Vorstellungen entsprechen. Bei der Siegelvergabe Anfang Dezember 2010 in Hannover kündigte der Vertriebschef der Concordia, Lothar See, an, dass dem Versicherer sehr an einer weiterhin erfolgreichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der eigenen Ausschließlichkeitsorganisation als tragenden Säule des Unternehmens gelegen sei. Deshalb wolle man beim nächsten BVK-Rating die Note „gut“ bei „Provisionen und Gegenleistungen“ zu „exzellent“ verbessern. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/37C4C675-CE92-4F14-A7DF-EC151CCF2801"></div>