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bvk Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.

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BVK befürchtet Geeignetheitserklärung für „reine Versicherungsprodukte“

Der Entwurf zum Finanzmarktnovellierungsgesetz soll die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II umsetzen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. befürchtet auch Auswirkungen auf „reine Versicherungsprodukte“. So könnte unter anderem die Verzichtsmöglichkeit auf die Beratung ausgehebelt werden.

<p>Der Referentenentwurf zum Finanzmarktnovellierungsgesetz – abrufbar unter <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2015…; target="_blank" >www.bundesfinanzministerium.de</a&gt; – sieht in Art. 12 vor, die Gewerbeordnung in § 34g Abs. 1 zu ändern und den Begriff Beratungsprotokoll durch eine Geeignetheitserklärung zu ersetzen. Diese Erklärung soll die erbrachte Beratung nennen und erläutern, wie sie auf die Präferenzen, Anlageziele und die sonstigen Merkmale des Kunden abgestimmt wurde. </p><h5>Widerspruch zur IDD</h5><p>In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), dass die Änderung der Vorschrift nicht nur für die Anlageberatung im Wertpapierbereich gelten würde, sondern aufgrund der bevorstehenden nationalen Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) zukünftig auch für „reine Versicherungsprodukte“ erforderlich werden könnte. „Dies widerspricht jedoch der IDD, die eine Geeignetheitserklärung für den Versicherungsvertrieb durch Vermittler gerade nicht vorsieht“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz.</p><p>Aus Sicht des BVK könnte zudem die im Gesetz (§ 61 VVG) weiterhin vorgesehene Beratungspflicht mit Verzichtsmöglichkeit ausgehebelt werden. „Dies ist sicherlich nicht Absicht des Gesetzgerbers, da für die Umsetzung der IDD in nationales Recht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie federführend ist und bereits signalisiert hat, an der bisherigen Regelung festhalten zu wollen“, so Heinz.</p><h5>Keine Statusänderung für 34f-Berater</h5><p>Der BVK begrüßt, dass der Entwurf zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften, der die Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II regelt, auch weiterhin die Ausnahmeregelung vom Kreditwesengesetz (KWG) für § 34f-Berater vorsieht, wodurch sich deren Status zukünftig nicht ändern wird. (kb) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/105AAE83-7C7E-4A67-93AC-B116057F4F5E"></div>

 

BVK: Digitalisierung und Bestandsbewertung als Herausforderungen für den Maklermarkt

Bei seiner traditionellen Pressekonferenz auf der DKM 2015 in Dortmund stellte der Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Andreas Vollmer, zwei große Herausforderungen für den Maklermarkt und die Lösungsansätze des BVK vor.

<p>Der Maklermarkt steht in nächster Zukunft vor mindestens zwei Herausforderungen, annonciert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bei seiner traditionellen Pressekonferenz auf der diesjährigen DKM in Dortmund: Erstens vor der Integration von digitalen Insellösungen und der Entwicklung einer einheitlichen Datensprache sowie zweitens vor einer marktgerechten Bewertung von Maklerbeständen.</p><p>An diesen beiden Herausforderungen arbeite man derzeit mit den Gesprächspartnern bei Unternehmen und anderen Verbänden, informiert BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer. „Digitale Insellösungen zwischen Maklern und Unternehmen sind Bremsklötze, die abgeschlagen gehören, wenn wir die Effizienz und Integration erhöhen wollen. Viele Vermittler wünschen sich einen effektiveren digitalen Workflow mit ihren Versicherern. Denn die fortschreitende Digitalisierung bietet große Chancen, wesentlich schneller an die notwendigen Informationen zu Tarifen, Kunden, Verträgen, Schadenregulierung etc. zu gelangen, als über tradierte konventionelle Zugangswege, und hilft auch, die Transaktionskosten zu senken.“ Dazu arbeitet der BVK schon seit 2006 im Rahmen des Brancheninstituts Prozessoptimierung (BiPRO). Zusammen mit dem VDVM setzt sich der BVK im BiPRO-Beirat, dem auch der GDV angehört, für eine einheitliche Datensprache zwischen Maklern und Unternehmen ein. </p><h5>Kalkulationsprogramm für Bestandsbewertung</h5><p>Für die zweite unternehmerische Herausforderung von Maklern, die eine objektive und marktgerechte Bewertung ihrer Bestände vornehmen müssen, bietet der BVK ein auf Excel basierendes Kalkulationsprogramm an. Denn anders als Ausschließlichkeitsvertreter haben Versicherungsmakler keinen Ausgleichsanspruch zur Finanzierung ihrer Altersversorgung gegenüber den Versicherungsunternehmen. Sie können daher nur durch einen Verkauf ihres Maklerunternehmens eine ausreichende Altersversorgung realisieren.</p><p>Doch wie ist ihr Bestand objektiv zu bewerten? Der wichtigste Wert eines Maklerunternehmens beruht zwar auf der Aussicht auf künftige Courtagen aus den im Bestand vorhandenen Versicherungsverträgen. Doch dabei reicht es nicht aus, die Courtagehöhen rein quantitativ zu betrachten. Auch qualitative Aspekte wie etwa „Versicherungsunternehmen“, „Kunden“, „Risikomanagement“, „Ressourcen“ und „Bestandshistorie“ spielen bei der Bewertung des Maklerunternehmens ebenfalls eine große Rolle. Das von der betriebswirtschaftlichen Kommission des BVK gemeinsam mit Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund entwickelte BVK-Exceltool kombiniert daher für die Bewertung von Maklerbeständen erstmals einen quantitativen (Courtagehöhe) mit einem qualitativen (Kunden, Ressourcen) Ansatz. Damit kann eine nachvollziehbare Indikation für einen Wert des Maklerbestands ermittelt werden. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6AB0F0DC-E183-4D8F-B114-86FB45106308"></div>

 

BVK befürwortet mehr Verbraucherschutz bei Wohnimmobilienkrediten

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat den Gesetzentwurf für mehr Verbraucherschutz bei Wohnimmobilienkrediten befürwortet. Der Vermittlerverband sieht allerdings auch Nachjustierungsbedarf. Der Verband fordert unter anderem ein grundsätzliches Verbot von Kopplungsgeschäften.

<p>Die Bundesregierung will den Schutz von Darlehensnehmern mit dem <a target="_blank" href="https://www.asscompact.de/nachrichten/versch%C3%A4rfte-anforderungen-f%…; target="_blank" >„Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“</a> stärken. Der dafür vorgesehene Gesetzentwurf geht jetzt in die Zielgerade. Der BVK begrüßt grundsätzlich die Regierungspläne. „In unserer Stellungnahme befürworten wir grundsätzlich den Regierungsentwurf, weil er ähnliche Bestimmungen vornimmt, wie sie schon seit Jahren im Versicherungsvermittlerrecht erfolgreich gelten“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. </p><h5>Registrierung gut für Verbraucherschutz</h5><p>Tritt das Gesetz in Kraft, müssten die Vermittler von Hypothekendarlehen auch eine gesonderte Erlaubnis zur Berufsausübung durch eine Registrierung bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern beantragen (§ 34i Gewerbeordnung) und ihre Sachkunde sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Das sei gut für den Verbraucherschutz. „Wir kritisieren jedoch eine Änderung des ursprünglichen Entwurfes, wonach langjährig tätige und erfahrene Darlehensvermittler ihre Sachkunde in einer Prüfung erst nachweisen müssen, wenn sie nicht vorher auch schon zusätzlich Grundstücke und Immobilien vermittelt haben“, so Heinz. </p><h5>Unnötige Verschärfung</h5><p>Von der Regelung wären auch Versicherungs- und Bausparkaufleute betroffen, die neben Bausparverträgen Hypothekendarlehen vermitteln. Daher moniert der BVK, dass der geänderte Gesetzentwurf für Darlehensvermittler zukünftig nicht nur die bisherige Erlaubnis für die Darlehensvermittlung des § 34c Gewerbeordnung, sondern zusätzlich eine Erlaubnis für die Grundstücks- und Immobilienvermittlung einfordert, um in den Genuss von Erleichterungen der Übergangsvorschriften, wie die Alte-Hasen-Regelung, zu kommen. „Damit verschärft der Gesetzgeber im jetzigen Entwurf die Bedingungen für die Beantragung der Erlaubnis unnötigerweise“, so der BVK-Präsident. „Unser Ziel ist es, den Parlamentariern zu verdeutlichen, den Bestandsschutz für Darlehensvermittler in der ursprünglichen Form des Gesetzentwurfes zu erhalten.“</p><h5>Verbot von Kopplungsgeschäften gefordert</h5><p>Der BVK begrüßt, dass für den Bereich der Immobilienkreditvermittler das bereits bestehende Vermittlerregister bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) erweitert wird. Damit könne eine bereits bestehende Struktur genutzt werden, denn die bisherige einheitliche Regelung der Registerführung im Bereich der Versicherungsvermittlung habe sich bewährt. Zudem befürwortet der BVK die im Gesetzentwurf vorgesehene Einschränkung von Kopplungsgeschäften zwischen Wohnimmobiliendarlehen mit anderen Finanzprodukten, wie sie noch heute gängige Praxis von Kreditinstituten ist. Der Verband fordert konsequenterweise ein grundsätzliches Verbot von Kopplungsgeschäften und kritisiert daher die im Entwurf vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten. Für äußerst problematisch hält der BVK auch die enthaltene Pflicht zur Offenlegung von Provisionen, weil sie für Verbraucher keine Vorteile bringe. (mh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/91C8E39F-151A-4860-8510-DBCEA1A2B203"></div>

 

BVK lehnt Einführung eines staatlichen Vorsorgekontos ab

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat vorgeschlagen, ein sogenanntes „Vorsorgekonto“ als weiteres Instrument der Altersvorsorge einzuführen. Es soll eine Alternative zu Riester unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung darstellen. Der BVK bezweifelt den Sinn eines solchen Vorsorgekontos: Der Aufbau einer zusätzlichen staatlichen Altersvorsorge abseits der Rentenversicherung sei unnötig. Der Staat solle sich hier besser heraushalten.

<p>Ein staatliches Vorsorgekonto soll die Palette der heutigen Riester-Produkte der Banken, Bausparkassen und Versicherungen erweitern und Sparern die Möglichkeit geben, unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung und mit staatlicher Förderung ein Vorsorgevermögen aufzubauen – so beschreibt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ihre Idee, wie Altersarmut in Deutschland verhindert werden könne. Es ist ein Modell, das insbesondere in Skandinavien verbreitet ist. Von dem Vorsorgekonto verspricht sich die Deutsche Rentenversicherung, damit auch die Menschen zu erreichen, die von den privaten Produktanbietern bisher nicht erreicht werden konnten.</p><h5>Kritik vom BVK</h5><p>Auf Kritik stoßen die Pläne, die bisher vom Gesetzgeber nicht aufgegriffen wurden, beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Die Altersvorsorge über das private Kapitaldeckungsverfahren funktioniert in Deutschland“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. In Deutschland gewährleiste die Dualität des obligatorischen staatlichen Umlageverfahrens in Kombination mit der wahlfreien privaten Altersvorsorge über das Kapitaldeckungsverfahren durch Versicherungen, Fonds, Aktien, Banksparpläne usw. nach Ansicht des BVK eine optimale Mischung, um den Lebensstandard der Bundesbürger im Alter halten zu können. Der Aufbau einer zusätzlichen staatlichen Altersvorsorge abseits der Rentenversicherung sei daher unnötig. </p><h5>„Staat soll sich heraushalten“</h5><p>„Der Staat sollte sich, wie bei manchen Großbaustellen auch, aus diesem Bereich heraushalten und die Profis machen lassen. Außerdem sollte er nicht als Akteur in einen funktionierenden Marktwettbewerb eingreifen“, so der BVK-Präsident. Zudem lässt Heinz nicht gelten, dass ein solches Modell mehr Sicherheit biete. Das Gegenteil sei der Fall, führt er an: Gerade die jüngste Vergangenheit habe gezeigt, dass einige krisengeschüttelte europäische Staaten die Leistungen aus staatlichen Altersvorsorgefonds kurzerhand gesenkt hätten, um ihre Haushalte zu sanieren. Daher gehe die Gleichung, staatliche Vorsorge gleich sichere Vorsorge, nicht zwangsläufig auf. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/89657FC7-6F8A-4C75-8B07-F47491EB533B"></div>

 

Unlauterer Wettbewerb: BVK verklagt check24

Verbirgt sich hinter check24 eine Vermittlungsplattform für Versicherungen, die unlauter handelt? Diese Frage will der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gerichtlich klären lassen. Er hat deshalb nun Klage gegen das Internetportal eingereicht.

<p>Bei check24 werden laut dem BVK Verbraucher angelockt, um letztendlich Versicherungsverträge über das Vergleichsportal abzuschließen. „Dabei werden aber die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler nicht eingehalten“, erläutert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Das Landgericht München soll daher nun klären, ob das Internetportal zu Lasten der Verbraucher gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstößt. </p><h5>Fehlende Gleichbehandlung</h5><p>Zum Schutz der Verbraucher wird die Branche seit Jahren stark reguliert. „Wir können daher nicht tolerieren, dass sich einzelne Akteure einfach darüber hinwegsetzen“, so Heinz. Der BVK fordert eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer. Auch für die Internetportale müsse gelten: die deutliche Übermittlung der Statusinformation als Versicherungsvermittler in verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt, die Durchführung einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie eine umfassende individuelle Beratung. </p><h5>Verbraucherschutz muss auch im Internet gelten</h5><p>„Verbraucherschutz darf im Internet nicht aufhören“, sagt Heinz. Bestätigt fühlt er sich durch die Verbraucherzentrale Hamburg, die den Vorstoß begrüßt. Im Vorfeld der Klage hatte der BVK das Internetportal abgemahnt und check24 eine Frist bis zum 10.07.2015 zur Beseitigung der Missstände eingeräumt. Basis der juristischen Schritte ist ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers und Versicherungsexperten Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski. Demnach handelt eine Vergleichsplattform unlauter, wenn sie dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthält. (mh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BCC9636A-CD9A-4AAC-A733-FCA1B09964EA"></div>

 

Wechselbereitschaft im Versicherungsvertrieb steigt

Einfirmenvertreter, Mehrfachagent oder Makler? Jeder achte Angestellte im Versicherungsvertrieb beschäftigt sich laut der aktuellen Strukturanalyse des BVK mit dieser Frage. Vor allem Einfirmenvertreter plagen demnach Wechselgedanken – Tendenz steigend. Die Zufriedenheit ist dabei von Gesellschaft zu Gesellschaft sehr unterschiedlich.

<p>Bei der 24. Strukturanalyse hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) Besch&auml;ftigte des Versicherungsvertriebs unter anderem zu ihrer Wechselbereitschaft befragt. Mit einem Anteil von 12,7% zeigte sich dabei gut jeder achte wechselbereit. Im Vergleich 2010 (11,9%) und 2012 (12,2%) ist er damit erneut leicht gestiegen. Das ist das Ergebnis unter insgesamt 4.202 teilnehmenden Mitgliedern des BVK sowie des Arbeitskreises Vertretervereinigung der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV), wie der BVK in der Zeitschrift selbst&auml;ndiger Versicherungskaufleute und Bausparkaufleute mitteilt.</p>
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Kaum Wechselgedanken bei Maklern</h5>
<p>Die Wechselbereitschaft ist allerdings fast ausschlie&szlig;lich auf Einfirmenvertreter begrenzt. 13,8% der gebundenen Vermittler denken demnach &uuml;ber einen Vertriebswegewechsel nach, bei Mehrfachagenten sind es dagegen nur rund 4%, bei Maklern sogar nur etwas mehr als 1%. Die Mehrheit von 55% der Wechselwilligen strebt eine T&auml;tigkeit als Makler an. 14 % wollen als Mehrfachagenten t&auml;tig werden. Ein knappes Drittel der Einfirmenvertreter m&ouml;chte lediglich die Gesellschaft wechseln.</p>
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H&ouml;here Zufriedenheit als Hauptziel</h5>
<p>Von einem Vertriebswegewechsel erhoffen sich die Umfrageteilnehmer vor allem eine h&ouml;here Zufriedenheit bei der t&auml;glichen Arbeit. Sieben von acht Umfrageteilnehmern haben das als Ziel angegeben. Mit einem Anteil von knapp zwei Dritteln folgt ein h&ouml;herer Betriebsgewinn bereits mit deutlichem Abstand. Weniger Vertriebsdruck erhofft sich knapp jeder Zweite. Die Weitergabe des eigenen Bestandes an Familienangeh&ouml;rige spielt mit rund 20% hingegen nur eine untergeordnete Rolle.</p>
<h5>
Deutliche Unterschiede</h5>
<p>Bei der Zufriedenheit mit den Gesellschaften weist die Umfrage deutliche Unterschiede aus. Am zufriedensten zeigten sich die Einfirmenvertreter der Provinzial Kiel mit lediglich 2,7% Wechselwilligen. Auch bei LVM (3,1 %) und der Provinzial D&uuml;sseldorf (3,4 %) ist der Anteil sehr niedrig. Den gr&ouml;&szlig;ten Anteil der Vermittler mit Wechselabsichten weist dagegen die N&Uuml;RNBERGER mit 24,1% auf. Dahinter folgen ERGO (21,8 %) und Generali (20,9 %). Die BVK-Kommission empfiehlt den Vertriebsverantwortlichen der drei Unternehmen dringend gegenzusteuern. Wenn mehr als jeder f&uuml;nfte Vertreter &uuml;ber einen Vertriebswegewechsel nachdenkt, seien die Unternehmen gefordert, den partnerschaftlichen Umgang mit ihren Vertragspartnern in den Vordergrund zu stellen. Sie sollten Strukturen schaffen, die motivieren, eine Entwicklung in der Zukunft zulassen und Kundenorientiertheit ohne Vertriebszw&auml;nge in den Vordergrund stellen. (mh)</p>
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BVK startet Projekt mit unternehmensberatenden Dienstleistungen

Der BVK möchte die unternehmerische Kompetenz seiner Mitglieder stärken und hat zu diesem Zweck ein Projekt initiiert, dessen Angebote individuell nach dem Wissensbedarf und Nutzen der BVK-Vermittlerbetriebe gebucht werden können.

<p>Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat im Rahmen seiner Jahreshauptversammlung 2015 in der vergangenen Woche in Rostock ein Projekt initiiert, das unternehmensberatende Dienstleistungen anbietet. Damit soll die unternehmerische Kompetenz seiner Mitglieder gestärkt werden. „Es ist geplant, den BVK-Mitgliedern neben der rechtlichen Beratung ein erweitertes Angebot zur Abdeckung betriebswirtschaftlicher Fragestellungen und unternehmensberatender Dienstleistungen zu geben“, erläutert BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer das neue Projekt. „Dabei sollen vorhandene Angebote des BVK, wie der Betriebsvergleich, das Qualitätsmanagement, der Unternehmertag und die Versicherungsbestandsbewertung integriert werden.“</p><h5>Aufbau eines Netzwerks von Unternehmensberatern</h5><p>Die BVK-Unternehmerberatung wird einen Pool von ausgewiesenen Unternehmensberatern beinhalten, die vom BVK akkreditiert werden. Der BVK achtet dabei eigenen Angaben zufolge auf die berufsethischen Voraussetzungen wie Neutralität, Objektivität, Vertraulichkeit und Treuepflicht. Die neue Dienstleistung ist vielfältig und kann thematisch beispielhaft reichen von „Einstieg in die Honorarberatung“, über den „Bestands- und Unternehmenskauf“ und „Kundensegmentierung“ bis hin zur „professionellen Personalauswahl“. Dabei können die Angebote individuell nach dem Wissensbedarf und Nutzen der BVK-Vermittlerbetriebe gebucht werden und sind breit gefächert. </p><p>„Die neue BVK-Unternehmerberatung spiegelt auch unser neues Berufsbild wider, das die unternehmerische Kompetenz als gleichbedeutenden Baustein neben Qualifikation und Ethik setzt“, so BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer. „Damit machen wir die teilnehmenden Vermittlerbetriebe für die Herausforderungen der Zukunft fit.“ (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/28FCB3AF-7997-4051-AB0F-FA216C9AF6FA"></div>

 

BVK will neue Regeln für Vergleichsportale

Internetvergleichsportale müssen bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen dieselben Anforderungen erfüllen wie Versicherungsvermittler, fordert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) anlässlich seiner Jahreshauptversammlung, die gerade in Rostock stattgefunden hat. Unter anderem will der Verband, dass die Statusinformation, die jeder Vermittler abgeben muss, gut sichtbar auf den Internetseiten der Portale platziert wird.

<p>Im Zuge der Überarbeitung der EU-Vermittlerrichtlinie sind mittlerweile auch der Direktvertrieb und damit die Vergleichsportale ins Blickfeld der Aufseher und Gesetzgeber gerutscht. Das sei richtig so, hat der BVK auf seiner Jahreshauptversammlung bekräftigt. „Der BVK fordert schon seit Jahren die Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt inklusive der Internetportale auf nationaler Ebene nach dem Vorbild des europäischen Entwurfs zur Reform der Vermittlerrichtlinie (IDD)“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. </p><p>Er will aber noch mehr: Internetportale müssten eine klare Abgrenzung zwischen Tippgeber und Versicherungsvermittler vornehmen, so Heinz. Für den Verbraucher müsse diese Unterscheidung auch im Internet deutlich erkennbar sein. „Der Gesetzgeber schreibt bei Versicherungsvermittlern hierfür die schriftliche Abgabe einer Statusinformation gegenüber dem Verbraucher vor“, informiert der BVK-Präsident. „Diese Anforderung muss auch für Internetvergleichsportale gelten. Allerdings müssen Verbraucher bisher auf den Internetvergleichsportalen gezielt nach diesen Informationen suchen.“</p><p>Aus Sicht des BVK sollte daher ein gut sichtbarer Button „Statusinformation“ auf den Internetseiten der Vergleichsportale platziert werden. Außerdem sollten die Vergleichsportale transparent über ihr Geschäftsmodell und ihre kapitalmäßigen Verflechtungen (Besitzverhältnisse) informieren. Der Verband will weiterhin, dass Vergleichsportale gesetzlich verpflichtet werden, eine Leistungs- und Bedarfsanalyse durchzuführen, um den Kundenwunsch identifizieren zu können. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/39BC6AC9-107B-4CCD-A2DC-E5F0B0DF2FBC"></div>

 

Blendende Stimmung am Beteiligungskapitalmarkt

Das German Private Equity Barometer der KfW ist auf Dreijahreshoch gestiegen. Sowohl Früh- als auch Spätphasenfinanzierer sind optimistisch für 2015. Beim Fundraising ist das Klima sogar so gut wie nie.

<p>Das German Private Equity Barometers ist im vierten Quartal 2014 um 9,6 auf 57,4 Punkte gestiegen. Damit erreichte die Stimmung der deutschen Beteiligungskapitalgeber zum Jahresende ein Dreijahreshoch. Sowohl die aktuelle Geschäftslage (+5,5 auf 53,6 Punkte) als auch die Geschäftserwartung (+13,7 auf 61,2 Punkte) wurden besser eingeschätzt. Hauptgründe für den gestiegenen Optimismus sind die so gut wie nie eingeschätzten Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung (Fundraising) sowie ein nach wie vor gutes Umfeld für den Ausstieg aus Beteiligungen (Exits).</p><h5>Zuversichtlich für 2015</h5><p>„Der breite Stimmungsaufschwung zum Jahresende über die Segmente hinweg spricht für die Stabilität des Beteiligungsmarktes. Dies unterstreicht auch unsere Marktstatistik, die ein deutliches Investitionsplus gegenüber dem Vorjahr ausweist“, erläutert Ulrike Hinrichs, Geschäftsführerin des Bundesverbands deutscher Kapitalgesellschaften e. V. (BVK), der das Barometer zusammen mit der KfW berechnet. „Angesichts der optimistischen Erwartungen der Befragungsteilnehmer sind wir zuversichtlich, dass sich diese positive Entwicklung auch 2015 fortsetzen wird.“ </p><h5>Früh wie spät optimistisch</h5><p>Sowohl im Früh- als auch im Spätphasensegment des Beteiligungskapitalmarkts verbesserte sich das Klima. In der Spätphasenfinanzierung stieg das um 14,3 Zähler auf 57,8 P, im Frühphasensegment immerhin um 12,9 auf 56,8 Punkte. Die Geschäftslage und Geschäftserwartungen werden dabei im gleichen Ausmaß optimistischer betrachtet. Rückenwind spüren die Frühphasenfinanzierer dabei auch durch die weiterhin hohe Nachfrage nach Venture Capital. „Die Stimmung der Beteiligungskapitalgeber stieg, vor allem die Frühphasenfinanzierer zeigen sich zufriedener“, kommentiert Dr. Jörg Zeuner, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe. </p><h5>Überlebenswichtig für Unternehmen</h5><p>Für die weitere Verfügbarkeit von Venture Capital ist Zeuner zuversichtlich. Zudem betont er dessen Bedeutung für junge, innovative Technologieunternehmen: „Venture Capital ist überlebenswichtig, da hohe Anfangsverluste oder forciertes Wachstum nur über Eigenkapital aufzufangen sind. Die Versorgung mit Venture Capital ist daher ein zentraler Faktor für den Technologiestandort Deutschland.“ (mh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/11A63D65-0EBB-4179-98BD-FCA2AC775229"></div>

 

Überarbeitung der IMD II geht in die Endphase

Die Neuregelung der europäischen Vermittlerrichtlinie (IMD II) hat mit der Verabschiedung des Entwurfes durch den Europäischen Rat am 05.11.2014 konkretere Gestalt angenommen. Eine Offenlegung der konkreten Vergütung des Vermittlers ist im derzeitigen Entwurf nicht enthalten. Darauf hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hingewiesen.

<p>Nach dem bisherigen Stand des Entwurfs zur IMD II – die in IDD (Insurance Distribution Directive) umbenannt wird – sollen Kunden zukünftig transparenter über die Art der geleisteten Vermittlungsvergütung (Provision oder Honorar) sowie über die Vergütungsquelle informiert werden. Eine Offenlegung der konkreten Vergütung des Vermittlers für den Kunden ist aber im derzeitigen Entwurf nicht enthalten. Stattdessen sollen die Gesamtkosten ausgewiesen werden. „Wir halten den EU-Vorschlag, die Gesamtkosten eines Versicherungsabschlusses auszuweisen, für sinnvoll“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die Angabe der Abschluss- und Verwaltungskosten, wie sie durch den deutschen Gesetzgeber auch im Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) festgeschrieben wurde, ist viel verbrauchergerechter. Dagegen stellen Angaben zu einzelnen Positionen, wie etwa den Provisionen, keinen Mehrwert für den Verbraucher dar. Hier könnte das deutsche Modell Vorbild sein.“</p><h5>Weiterbildung: keine konkrete Stundenzahl vorgegeben</h5><p>Im Überarbeitungsentwurf des EU-Rats ist hinsichtlich der Qualifikation im Bereich der Fortbildung keine konkrete Stundenanzahl vorgesehen. Der BVK sieht Deutschland mit der branchenweiten Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ mit bereits über 45.000 registrierten Weiterbildungskonten auf dem richtigen Weg. </p><h5>Nächste Schritte</h5><p>In absehbarer Zeit werden die Trilogverhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Europäischem Rat beginnen. Sollten die Beratungen Anfang 2015 beendet sein und die IMD II / IDD verabschiedet werden, könnte die Richtlinie Anfang 2016 in Kraft treten. Dann haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die neugeregelte Vermittlerrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. (kb) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/3EBDA4A9-FF24-444C-8D79-58E78F1367A4"></div>