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bvk Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.

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Erste richterliche Einschätzung zur BVK-Klage gegen Vergleichsportal

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht sich in seiner Kritik an dem Vergleichsportal Check24 bestätigt und begrüßt die am Mittwoch getroffenen ersten Einschätzungen des Landgerichts München I zur BVK-Klage. Eine Entscheidung gab es allerdings nicht.

<p>Das Landgericht M&uuml;nchen I hatte sich am Mittwoch damit zu besch&auml;ftigen, ob das Internetportal Check24 gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verst&ouml;&szlig;t. Hintergrund ist eine Klage des BVK, mit der der Vermittlerverband eine Gleichbehandlung auch der digitalen Vertriebswege fordert. Der Vorwurf: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals w&uuml;rden Verbraucher angelockt, um Versicherungsvertr&auml;ge &uuml;ber das Portal abzuschlie&szlig;en. All das geschehe, ohne die gesetzlichen Anforderungen f&uuml;r Versicherungsvermittler einzuhalten.</p>
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BVK sieht positive Signale</h5>
<p>Erste Einsch&auml;tzungen der vorsitzenden Richterin deutet der BVK nun als Best&auml;tigung. Sie habe deutlich zu erkennen gegeben, dass zum Wohl des Verbrauchers grunds&auml;tzlich alle Vertriebswege denselben Pflichten unterworfen sein sollten. Auch habe das Gericht signalisiert, dass sich Check24 gegen&uuml;ber dem Kunden klar als Versicherungsmakler zu erkennen geben muss.</p>
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Prozess am 11.05.2016</h5>
<p>&bdquo;Als BVK begr&uuml;&szlig;en wir diese vorl&auml;ufigen Einsch&auml;tzungen des Gerichts und sehen darin eine St&auml;rkung des Verbraucherschutzes&ldquo;, so BVK-Pr&auml;sident Michael H. Heinz nach der Verhandlung vor dem Landgericht M&uuml;nchen I. Ein Urteil gab es nicht. Der Prozess wurde auf den 11.05.2016 vertagt. Der BVK hatte im vergangenen September eine Klage gegen Check24 eingereicht.</p>
<p>Lesen Sie auch: <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/landgericht-m%C3%BCnchen-i-besch%C…; target="_blank">Landgericht M&uuml;nchen I besch&auml;ftigt sich mit Check24</a></p>
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Landgericht München I beschäftigt sich mit Check24

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte bereits im September letzten Jahres Klage gegen das Vergleichsportal Check24 eingereicht. Aktuell beschäftigt sich das Landgericht München I in einer mündlichen Verhandlung damit, ob das Portal unlauteren Wettbewerb betreibt.

<p>Der BVK kritisiert das Geschäftsmodell des Vergleichsportals Check24. Der Vorwurf: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals würden Verbraucher angelockt, um Versicherungsverträge abzuschließen. „All das geschieht, ohne die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler einzuhalten – das können wir im Interesse unserer Kunden so nicht akzeptieren und daher haben wir uns zur Klage entschieden“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. </p><h5>Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer gefordert</h5><p>Verbraucherschutz dürfe im Internet nicht aufhören. Es müsse eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer geben, um einen einheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Auch für die Internetportale, die Versicherungen vermitteln, müsse gelten: die deutliche Übermittlung der Statusinformation als Versicherungsvermittler in verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt, die Durchführung einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie eine individuelle Beratung. Dem werde Check24 nicht gerecht, so der BVK.</p><p>Im Vorfeld der Klage hatte der Verband Check24 abgemahnt und aufgefordert, die Missstände zu beseitigen. Da das Vergleichsportal dazu nicht bereit war, reichte der BVK im September Klage ein. (kb) </p><p>Lesen Sie auch:</p><ul><li><a target="_blank" href="http://www.asscompact.de/nachrichten/mangelnde-transparenz-bei-vergleic…; target="_blank" >Mangelnde Transparenz bei Vergleichsportalen?</a></li><li><a target="_blank" href="http://www.asscompact.de/nachrichten/unlauterer-wettbewerb-bvk-verklagt…; target="_blank" >Unlauterer Wettbewerb: BVK verklagt check24</a></li></ul><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D8DEDA21-C969-4388-8E5A-9B06F50E314D"></div>

 

Provisionsabgabeverbot bleibt bis Mitte 2017

Vorerst bleibt das Provisionsabgabeverbot bestehen. Das sei ein Erfolg für Vermittler und den Verbraucherschutz, erklärt dazu der BVK. Nun will sich der Verband dafür einsetzen, dass das Provisionsabgabeverbot auch über das bisher vorgesehene Enddatum hinaus bestehen bleibt.

<p>Schon lange wird über das Provisionsabgabeverbot diskutiert. Viele Branchenvertreter glauben seit geraumer Zeit nicht mehr daran, dass es sich langfristig halten wird. In den letzten Monaten haben insbesondere neue FinTechs die Diskussionen weiter befeuert. Sie setzen darauf, Provisionen künftig mit den Kunden zu teilen. Vorerst jedoch gilt das Provisionsabgabeverbot weiter. „Dies ist nicht nur ein großer Erfolg für unseren Verband und alle Vermittler in Deutschland, sondern auch für den Verbraucherschutz insgesamt“, zeigt sich beispielsweise BVK-Präsident Michael H. Heinz erfreut. „Somit bleiben vorerst fragwürdige Geschäftsmodelle, die auf eine ‚Geiz-ist-geil-Mentalität‘ setzen, auch weiterhin den Verbrauchern erspart.“ Der BVK bezieht sich dabei auf eine im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung des Bundesfinanzministeriums vom 16.12.2015. Demnach bleibt das Provisionsabgabeverbot noch bis zum 30.06.2017 bestehen. </p><p/><p>Der BVK sieht darin aber nur das Erreichen eines Etappenziels. „Nach der Entscheidung zum Erhalt dieses Verbotes erwarten wir nun auch konsequenterweise von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass sie Verstöße gegen das Verbot nachdrücklich ahndet“, führt Heinz. „Der BVK wird sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass das Provisionsabgabeverbot nicht nur bis Mitte 2017 aufrechterhalten bleibt.“ (bh)</p><p/><p>Lesen Sie auch: <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/provisionsabgabeverbot-wie-geht%E2…; target="_blank" >Provisionsabgabeverbot: Wie geht’s weiter?</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5C8ABD56-6F4A-43BE-8B0B-67D598D578A0"></div>

 

BVK befürchtet Geeignetheitserklärung für „reine Versicherungsprodukte“

Der Entwurf zum Finanzmarktnovellierungsgesetz soll die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II umsetzen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. befürchtet auch Auswirkungen auf „reine Versicherungsprodukte“. So könnte unter anderem die Verzichtsmöglichkeit auf die Beratung ausgehebelt werden.

<p>Der Referentenentwurf zum Finanzmarktnovellierungsgesetz – abrufbar unter <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2015…; target="_blank" >www.bundesfinanzministerium.de</a&gt; – sieht in Art. 12 vor, die Gewerbeordnung in § 34g Abs. 1 zu ändern und den Begriff Beratungsprotokoll durch eine Geeignetheitserklärung zu ersetzen. Diese Erklärung soll die erbrachte Beratung nennen und erläutern, wie sie auf die Präferenzen, Anlageziele und die sonstigen Merkmale des Kunden abgestimmt wurde. </p><h5>Widerspruch zur IDD</h5><p>In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), dass die Änderung der Vorschrift nicht nur für die Anlageberatung im Wertpapierbereich gelten würde, sondern aufgrund der bevorstehenden nationalen Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) zukünftig auch für „reine Versicherungsprodukte“ erforderlich werden könnte. „Dies widerspricht jedoch der IDD, die eine Geeignetheitserklärung für den Versicherungsvertrieb durch Vermittler gerade nicht vorsieht“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz.</p><p>Aus Sicht des BVK könnte zudem die im Gesetz (§ 61 VVG) weiterhin vorgesehene Beratungspflicht mit Verzichtsmöglichkeit ausgehebelt werden. „Dies ist sicherlich nicht Absicht des Gesetzgerbers, da für die Umsetzung der IDD in nationales Recht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie federführend ist und bereits signalisiert hat, an der bisherigen Regelung festhalten zu wollen“, so Heinz.</p><h5>Keine Statusänderung für 34f-Berater</h5><p>Der BVK begrüßt, dass der Entwurf zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften, der die Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II regelt, auch weiterhin die Ausnahmeregelung vom Kreditwesengesetz (KWG) für § 34f-Berater vorsieht, wodurch sich deren Status zukünftig nicht ändern wird. (kb) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/105AAE83-7C7E-4A67-93AC-B116057F4F5E"></div>

 

BVK: Digitalisierung und Bestandsbewertung als Herausforderungen für den Maklermarkt

Bei seiner traditionellen Pressekonferenz auf der DKM 2015 in Dortmund stellte der Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Andreas Vollmer, zwei große Herausforderungen für den Maklermarkt und die Lösungsansätze des BVK vor.

<p>Der Maklermarkt steht in nächster Zukunft vor mindestens zwei Herausforderungen, annonciert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bei seiner traditionellen Pressekonferenz auf der diesjährigen DKM in Dortmund: Erstens vor der Integration von digitalen Insellösungen und der Entwicklung einer einheitlichen Datensprache sowie zweitens vor einer marktgerechten Bewertung von Maklerbeständen.</p><p>An diesen beiden Herausforderungen arbeite man derzeit mit den Gesprächspartnern bei Unternehmen und anderen Verbänden, informiert BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer. „Digitale Insellösungen zwischen Maklern und Unternehmen sind Bremsklötze, die abgeschlagen gehören, wenn wir die Effizienz und Integration erhöhen wollen. Viele Vermittler wünschen sich einen effektiveren digitalen Workflow mit ihren Versicherern. Denn die fortschreitende Digitalisierung bietet große Chancen, wesentlich schneller an die notwendigen Informationen zu Tarifen, Kunden, Verträgen, Schadenregulierung etc. zu gelangen, als über tradierte konventionelle Zugangswege, und hilft auch, die Transaktionskosten zu senken.“ Dazu arbeitet der BVK schon seit 2006 im Rahmen des Brancheninstituts Prozessoptimierung (BiPRO). Zusammen mit dem VDVM setzt sich der BVK im BiPRO-Beirat, dem auch der GDV angehört, für eine einheitliche Datensprache zwischen Maklern und Unternehmen ein. </p><h5>Kalkulationsprogramm für Bestandsbewertung</h5><p>Für die zweite unternehmerische Herausforderung von Maklern, die eine objektive und marktgerechte Bewertung ihrer Bestände vornehmen müssen, bietet der BVK ein auf Excel basierendes Kalkulationsprogramm an. Denn anders als Ausschließlichkeitsvertreter haben Versicherungsmakler keinen Ausgleichsanspruch zur Finanzierung ihrer Altersversorgung gegenüber den Versicherungsunternehmen. Sie können daher nur durch einen Verkauf ihres Maklerunternehmens eine ausreichende Altersversorgung realisieren.</p><p>Doch wie ist ihr Bestand objektiv zu bewerten? Der wichtigste Wert eines Maklerunternehmens beruht zwar auf der Aussicht auf künftige Courtagen aus den im Bestand vorhandenen Versicherungsverträgen. Doch dabei reicht es nicht aus, die Courtagehöhen rein quantitativ zu betrachten. Auch qualitative Aspekte wie etwa „Versicherungsunternehmen“, „Kunden“, „Risikomanagement“, „Ressourcen“ und „Bestandshistorie“ spielen bei der Bewertung des Maklerunternehmens ebenfalls eine große Rolle. Das von der betriebswirtschaftlichen Kommission des BVK gemeinsam mit Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund entwickelte BVK-Exceltool kombiniert daher für die Bewertung von Maklerbeständen erstmals einen quantitativen (Courtagehöhe) mit einem qualitativen (Kunden, Ressourcen) Ansatz. Damit kann eine nachvollziehbare Indikation für einen Wert des Maklerbestands ermittelt werden. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6AB0F0DC-E183-4D8F-B114-86FB45106308"></div>

 

BVK befürwortet mehr Verbraucherschutz bei Wohnimmobilienkrediten

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat den Gesetzentwurf für mehr Verbraucherschutz bei Wohnimmobilienkrediten befürwortet. Der Vermittlerverband sieht allerdings auch Nachjustierungsbedarf. Der Verband fordert unter anderem ein grundsätzliches Verbot von Kopplungsgeschäften.

<p>Die Bundesregierung will den Schutz von Darlehensnehmern mit dem <a target="_blank" href="https://www.asscompact.de/nachrichten/versch%C3%A4rfte-anforderungen-f%…; target="_blank" >„Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“</a> stärken. Der dafür vorgesehene Gesetzentwurf geht jetzt in die Zielgerade. Der BVK begrüßt grundsätzlich die Regierungspläne. „In unserer Stellungnahme befürworten wir grundsätzlich den Regierungsentwurf, weil er ähnliche Bestimmungen vornimmt, wie sie schon seit Jahren im Versicherungsvermittlerrecht erfolgreich gelten“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. </p><h5>Registrierung gut für Verbraucherschutz</h5><p>Tritt das Gesetz in Kraft, müssten die Vermittler von Hypothekendarlehen auch eine gesonderte Erlaubnis zur Berufsausübung durch eine Registrierung bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern beantragen (§ 34i Gewerbeordnung) und ihre Sachkunde sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Das sei gut für den Verbraucherschutz. „Wir kritisieren jedoch eine Änderung des ursprünglichen Entwurfes, wonach langjährig tätige und erfahrene Darlehensvermittler ihre Sachkunde in einer Prüfung erst nachweisen müssen, wenn sie nicht vorher auch schon zusätzlich Grundstücke und Immobilien vermittelt haben“, so Heinz. </p><h5>Unnötige Verschärfung</h5><p>Von der Regelung wären auch Versicherungs- und Bausparkaufleute betroffen, die neben Bausparverträgen Hypothekendarlehen vermitteln. Daher moniert der BVK, dass der geänderte Gesetzentwurf für Darlehensvermittler zukünftig nicht nur die bisherige Erlaubnis für die Darlehensvermittlung des § 34c Gewerbeordnung, sondern zusätzlich eine Erlaubnis für die Grundstücks- und Immobilienvermittlung einfordert, um in den Genuss von Erleichterungen der Übergangsvorschriften, wie die Alte-Hasen-Regelung, zu kommen. „Damit verschärft der Gesetzgeber im jetzigen Entwurf die Bedingungen für die Beantragung der Erlaubnis unnötigerweise“, so der BVK-Präsident. „Unser Ziel ist es, den Parlamentariern zu verdeutlichen, den Bestandsschutz für Darlehensvermittler in der ursprünglichen Form des Gesetzentwurfes zu erhalten.“</p><h5>Verbot von Kopplungsgeschäften gefordert</h5><p>Der BVK begrüßt, dass für den Bereich der Immobilienkreditvermittler das bereits bestehende Vermittlerregister bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) erweitert wird. Damit könne eine bereits bestehende Struktur genutzt werden, denn die bisherige einheitliche Regelung der Registerführung im Bereich der Versicherungsvermittlung habe sich bewährt. Zudem befürwortet der BVK die im Gesetzentwurf vorgesehene Einschränkung von Kopplungsgeschäften zwischen Wohnimmobiliendarlehen mit anderen Finanzprodukten, wie sie noch heute gängige Praxis von Kreditinstituten ist. Der Verband fordert konsequenterweise ein grundsätzliches Verbot von Kopplungsgeschäften und kritisiert daher die im Entwurf vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten. Für äußerst problematisch hält der BVK auch die enthaltene Pflicht zur Offenlegung von Provisionen, weil sie für Verbraucher keine Vorteile bringe. (mh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/91C8E39F-151A-4860-8510-DBCEA1A2B203"></div>

 

BVK lehnt Einführung eines staatlichen Vorsorgekontos ab

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat vorgeschlagen, ein sogenanntes „Vorsorgekonto“ als weiteres Instrument der Altersvorsorge einzuführen. Es soll eine Alternative zu Riester unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung darstellen. Der BVK bezweifelt den Sinn eines solchen Vorsorgekontos: Der Aufbau einer zusätzlichen staatlichen Altersvorsorge abseits der Rentenversicherung sei unnötig. Der Staat solle sich hier besser heraushalten.

<p>Ein staatliches Vorsorgekonto soll die Palette der heutigen Riester-Produkte der Banken, Bausparkassen und Versicherungen erweitern und Sparern die Möglichkeit geben, unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung und mit staatlicher Förderung ein Vorsorgevermögen aufzubauen – so beschreibt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ihre Idee, wie Altersarmut in Deutschland verhindert werden könne. Es ist ein Modell, das insbesondere in Skandinavien verbreitet ist. Von dem Vorsorgekonto verspricht sich die Deutsche Rentenversicherung, damit auch die Menschen zu erreichen, die von den privaten Produktanbietern bisher nicht erreicht werden konnten.</p><h5>Kritik vom BVK</h5><p>Auf Kritik stoßen die Pläne, die bisher vom Gesetzgeber nicht aufgegriffen wurden, beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Die Altersvorsorge über das private Kapitaldeckungsverfahren funktioniert in Deutschland“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. In Deutschland gewährleiste die Dualität des obligatorischen staatlichen Umlageverfahrens in Kombination mit der wahlfreien privaten Altersvorsorge über das Kapitaldeckungsverfahren durch Versicherungen, Fonds, Aktien, Banksparpläne usw. nach Ansicht des BVK eine optimale Mischung, um den Lebensstandard der Bundesbürger im Alter halten zu können. Der Aufbau einer zusätzlichen staatlichen Altersvorsorge abseits der Rentenversicherung sei daher unnötig. </p><h5>„Staat soll sich heraushalten“</h5><p>„Der Staat sollte sich, wie bei manchen Großbaustellen auch, aus diesem Bereich heraushalten und die Profis machen lassen. Außerdem sollte er nicht als Akteur in einen funktionierenden Marktwettbewerb eingreifen“, so der BVK-Präsident. Zudem lässt Heinz nicht gelten, dass ein solches Modell mehr Sicherheit biete. Das Gegenteil sei der Fall, führt er an: Gerade die jüngste Vergangenheit habe gezeigt, dass einige krisengeschüttelte europäische Staaten die Leistungen aus staatlichen Altersvorsorgefonds kurzerhand gesenkt hätten, um ihre Haushalte zu sanieren. Daher gehe die Gleichung, staatliche Vorsorge gleich sichere Vorsorge, nicht zwangsläufig auf. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/89657FC7-6F8A-4C75-8B07-F47491EB533B"></div>

 

Unlauterer Wettbewerb: BVK verklagt check24

Verbirgt sich hinter check24 eine Vermittlungsplattform für Versicherungen, die unlauter handelt? Diese Frage will der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gerichtlich klären lassen. Er hat deshalb nun Klage gegen das Internetportal eingereicht.

<p>Bei check24 werden laut dem BVK Verbraucher angelockt, um letztendlich Versicherungsverträge über das Vergleichsportal abzuschließen. „Dabei werden aber die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler nicht eingehalten“, erläutert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Das Landgericht München soll daher nun klären, ob das Internetportal zu Lasten der Verbraucher gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstößt. </p><h5>Fehlende Gleichbehandlung</h5><p>Zum Schutz der Verbraucher wird die Branche seit Jahren stark reguliert. „Wir können daher nicht tolerieren, dass sich einzelne Akteure einfach darüber hinwegsetzen“, so Heinz. Der BVK fordert eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer. Auch für die Internetportale müsse gelten: die deutliche Übermittlung der Statusinformation als Versicherungsvermittler in verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt, die Durchführung einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie eine umfassende individuelle Beratung. </p><h5>Verbraucherschutz muss auch im Internet gelten</h5><p>„Verbraucherschutz darf im Internet nicht aufhören“, sagt Heinz. Bestätigt fühlt er sich durch die Verbraucherzentrale Hamburg, die den Vorstoß begrüßt. Im Vorfeld der Klage hatte der BVK das Internetportal abgemahnt und check24 eine Frist bis zum 10.07.2015 zur Beseitigung der Missstände eingeräumt. Basis der juristischen Schritte ist ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers und Versicherungsexperten Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski. Demnach handelt eine Vergleichsplattform unlauter, wenn sie dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthält. (mh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BCC9636A-CD9A-4AAC-A733-FCA1B09964EA"></div>

 

Wechselbereitschaft im Versicherungsvertrieb steigt

Einfirmenvertreter, Mehrfachagent oder Makler? Jeder achte Angestellte im Versicherungsvertrieb beschäftigt sich laut der aktuellen Strukturanalyse des BVK mit dieser Frage. Vor allem Einfirmenvertreter plagen demnach Wechselgedanken – Tendenz steigend. Die Zufriedenheit ist dabei von Gesellschaft zu Gesellschaft sehr unterschiedlich.

<p>Bei der 24. Strukturanalyse hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) Besch&auml;ftigte des Versicherungsvertriebs unter anderem zu ihrer Wechselbereitschaft befragt. Mit einem Anteil von 12,7% zeigte sich dabei gut jeder achte wechselbereit. Im Vergleich 2010 (11,9%) und 2012 (12,2%) ist er damit erneut leicht gestiegen. Das ist das Ergebnis unter insgesamt 4.202 teilnehmenden Mitgliedern des BVK sowie des Arbeitskreises Vertretervereinigung der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV), wie der BVK in der Zeitschrift selbst&auml;ndiger Versicherungskaufleute und Bausparkaufleute mitteilt.</p>
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Kaum Wechselgedanken bei Maklern</h5>
<p>Die Wechselbereitschaft ist allerdings fast ausschlie&szlig;lich auf Einfirmenvertreter begrenzt. 13,8% der gebundenen Vermittler denken demnach &uuml;ber einen Vertriebswegewechsel nach, bei Mehrfachagenten sind es dagegen nur rund 4%, bei Maklern sogar nur etwas mehr als 1%. Die Mehrheit von 55% der Wechselwilligen strebt eine T&auml;tigkeit als Makler an. 14 % wollen als Mehrfachagenten t&auml;tig werden. Ein knappes Drittel der Einfirmenvertreter m&ouml;chte lediglich die Gesellschaft wechseln.</p>
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H&ouml;here Zufriedenheit als Hauptziel</h5>
<p>Von einem Vertriebswegewechsel erhoffen sich die Umfrageteilnehmer vor allem eine h&ouml;here Zufriedenheit bei der t&auml;glichen Arbeit. Sieben von acht Umfrageteilnehmern haben das als Ziel angegeben. Mit einem Anteil von knapp zwei Dritteln folgt ein h&ouml;herer Betriebsgewinn bereits mit deutlichem Abstand. Weniger Vertriebsdruck erhofft sich knapp jeder Zweite. Die Weitergabe des eigenen Bestandes an Familienangeh&ouml;rige spielt mit rund 20% hingegen nur eine untergeordnete Rolle.</p>
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Deutliche Unterschiede</h5>
<p>Bei der Zufriedenheit mit den Gesellschaften weist die Umfrage deutliche Unterschiede aus. Am zufriedensten zeigten sich die Einfirmenvertreter der Provinzial Kiel mit lediglich 2,7% Wechselwilligen. Auch bei LVM (3,1 %) und der Provinzial D&uuml;sseldorf (3,4 %) ist der Anteil sehr niedrig. Den gr&ouml;&szlig;ten Anteil der Vermittler mit Wechselabsichten weist dagegen die N&Uuml;RNBERGER mit 24,1% auf. Dahinter folgen ERGO (21,8 %) und Generali (20,9 %). Die BVK-Kommission empfiehlt den Vertriebsverantwortlichen der drei Unternehmen dringend gegenzusteuern. Wenn mehr als jeder f&uuml;nfte Vertreter &uuml;ber einen Vertriebswegewechsel nachdenkt, seien die Unternehmen gefordert, den partnerschaftlichen Umgang mit ihren Vertragspartnern in den Vordergrund zu stellen. Sie sollten Strukturen schaffen, die motivieren, eine Entwicklung in der Zukunft zulassen und Kundenorientiertheit ohne Vertriebszw&auml;nge in den Vordergrund stellen. (mh)</p>
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BVK startet Projekt mit unternehmensberatenden Dienstleistungen

Der BVK möchte die unternehmerische Kompetenz seiner Mitglieder stärken und hat zu diesem Zweck ein Projekt initiiert, dessen Angebote individuell nach dem Wissensbedarf und Nutzen der BVK-Vermittlerbetriebe gebucht werden können.

<p>Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat im Rahmen seiner Jahreshauptversammlung 2015 in der vergangenen Woche in Rostock ein Projekt initiiert, das unternehmensberatende Dienstleistungen anbietet. Damit soll die unternehmerische Kompetenz seiner Mitglieder gestärkt werden. „Es ist geplant, den BVK-Mitgliedern neben der rechtlichen Beratung ein erweitertes Angebot zur Abdeckung betriebswirtschaftlicher Fragestellungen und unternehmensberatender Dienstleistungen zu geben“, erläutert BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer das neue Projekt. „Dabei sollen vorhandene Angebote des BVK, wie der Betriebsvergleich, das Qualitätsmanagement, der Unternehmertag und die Versicherungsbestandsbewertung integriert werden.“</p><h5>Aufbau eines Netzwerks von Unternehmensberatern</h5><p>Die BVK-Unternehmerberatung wird einen Pool von ausgewiesenen Unternehmensberatern beinhalten, die vom BVK akkreditiert werden. Der BVK achtet dabei eigenen Angaben zufolge auf die berufsethischen Voraussetzungen wie Neutralität, Objektivität, Vertraulichkeit und Treuepflicht. Die neue Dienstleistung ist vielfältig und kann thematisch beispielhaft reichen von „Einstieg in die Honorarberatung“, über den „Bestands- und Unternehmenskauf“ und „Kundensegmentierung“ bis hin zur „professionellen Personalauswahl“. Dabei können die Angebote individuell nach dem Wissensbedarf und Nutzen der BVK-Vermittlerbetriebe gebucht werden und sind breit gefächert. </p><p>„Die neue BVK-Unternehmerberatung spiegelt auch unser neues Berufsbild wider, das die unternehmerische Kompetenz als gleichbedeutenden Baustein neben Qualifikation und Ethik setzt“, so BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer. „Damit machen wir die teilnehmenden Vermittlerbetriebe für die Herausforderungen der Zukunft fit.“ (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/28FCB3AF-7997-4051-AB0F-FA216C9AF6FA"></div>