Erste richterliche Einschätzung zur BVK-Klage gegen Vergleichsportal
<p>Das Landgericht München I hatte sich am Mittwoch damit zu beschäftigen, ob das Internetportal Check24 gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt. Hintergrund ist eine Klage des BVK, mit der der Vermittlerverband eine Gleichbehandlung auch der digitalen Vertriebswege fordert. Der Vorwurf: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals würden Verbraucher angelockt, um Versicherungsverträge über das Portal abzuschließen. All das geschehe, ohne die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler einzuhalten.</p>
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BVK sieht positive Signale</h5>
<p>Erste Einschätzungen der vorsitzenden Richterin deutet der BVK nun als Bestätigung. Sie habe deutlich zu erkennen gegeben, dass zum Wohl des Verbrauchers grundsätzlich alle Vertriebswege denselben Pflichten unterworfen sein sollten. Auch habe das Gericht signalisiert, dass sich Check24 gegenüber dem Kunden klar als Versicherungsmakler zu erkennen geben muss.</p>
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Prozess am 11.05.2016</h5>
<p>„Als BVK begrüßen wir diese vorläufigen Einschätzungen des Gerichts und sehen darin eine Stärkung des Verbraucherschutzes“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz nach der Verhandlung vor dem Landgericht München I. Ein Urteil gab es nicht. Der Prozess wurde auf den 11.05.2016 vertagt. Der BVK hatte im vergangenen September eine Klage gegen Check24 eingereicht.</p>
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