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bvk Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.

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BVK will neue Regeln für Vergleichsportale

Internetvergleichsportale müssen bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen dieselben Anforderungen erfüllen wie Versicherungsvermittler, fordert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) anlässlich seiner Jahreshauptversammlung, die gerade in Rostock stattgefunden hat. Unter anderem will der Verband, dass die Statusinformation, die jeder Vermittler abgeben muss, gut sichtbar auf den Internetseiten der Portale platziert wird.

<p>Im Zuge der Überarbeitung der EU-Vermittlerrichtlinie sind mittlerweile auch der Direktvertrieb und damit die Vergleichsportale ins Blickfeld der Aufseher und Gesetzgeber gerutscht. Das sei richtig so, hat der BVK auf seiner Jahreshauptversammlung bekräftigt. „Der BVK fordert schon seit Jahren die Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt inklusive der Internetportale auf nationaler Ebene nach dem Vorbild des europäischen Entwurfs zur Reform der Vermittlerrichtlinie (IDD)“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. </p><p>Er will aber noch mehr: Internetportale müssten eine klare Abgrenzung zwischen Tippgeber und Versicherungsvermittler vornehmen, so Heinz. Für den Verbraucher müsse diese Unterscheidung auch im Internet deutlich erkennbar sein. „Der Gesetzgeber schreibt bei Versicherungsvermittlern hierfür die schriftliche Abgabe einer Statusinformation gegenüber dem Verbraucher vor“, informiert der BVK-Präsident. „Diese Anforderung muss auch für Internetvergleichsportale gelten. Allerdings müssen Verbraucher bisher auf den Internetvergleichsportalen gezielt nach diesen Informationen suchen.“</p><p>Aus Sicht des BVK sollte daher ein gut sichtbarer Button „Statusinformation“ auf den Internetseiten der Vergleichsportale platziert werden. Außerdem sollten die Vergleichsportale transparent über ihr Geschäftsmodell und ihre kapitalmäßigen Verflechtungen (Besitzverhältnisse) informieren. Der Verband will weiterhin, dass Vergleichsportale gesetzlich verpflichtet werden, eine Leistungs- und Bedarfsanalyse durchzuführen, um den Kundenwunsch identifizieren zu können. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/39BC6AC9-107B-4CCD-A2DC-E5F0B0DF2FBC"></div>

 

Blendende Stimmung am Beteiligungskapitalmarkt

Das German Private Equity Barometer der KfW ist auf Dreijahreshoch gestiegen. Sowohl Früh- als auch Spätphasenfinanzierer sind optimistisch für 2015. Beim Fundraising ist das Klima sogar so gut wie nie.

<p>Das German Private Equity Barometers ist im vierten Quartal 2014 um 9,6 auf 57,4 Punkte gestiegen. Damit erreichte die Stimmung der deutschen Beteiligungskapitalgeber zum Jahresende ein Dreijahreshoch. Sowohl die aktuelle Geschäftslage (+5,5 auf 53,6 Punkte) als auch die Geschäftserwartung (+13,7 auf 61,2 Punkte) wurden besser eingeschätzt. Hauptgründe für den gestiegenen Optimismus sind die so gut wie nie eingeschätzten Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung (Fundraising) sowie ein nach wie vor gutes Umfeld für den Ausstieg aus Beteiligungen (Exits).</p><h5>Zuversichtlich für 2015</h5><p>„Der breite Stimmungsaufschwung zum Jahresende über die Segmente hinweg spricht für die Stabilität des Beteiligungsmarktes. Dies unterstreicht auch unsere Marktstatistik, die ein deutliches Investitionsplus gegenüber dem Vorjahr ausweist“, erläutert Ulrike Hinrichs, Geschäftsführerin des Bundesverbands deutscher Kapitalgesellschaften e. V. (BVK), der das Barometer zusammen mit der KfW berechnet. „Angesichts der optimistischen Erwartungen der Befragungsteilnehmer sind wir zuversichtlich, dass sich diese positive Entwicklung auch 2015 fortsetzen wird.“ </p><h5>Früh wie spät optimistisch</h5><p>Sowohl im Früh- als auch im Spätphasensegment des Beteiligungskapitalmarkts verbesserte sich das Klima. In der Spätphasenfinanzierung stieg das um 14,3 Zähler auf 57,8 P, im Frühphasensegment immerhin um 12,9 auf 56,8 Punkte. Die Geschäftslage und Geschäftserwartungen werden dabei im gleichen Ausmaß optimistischer betrachtet. Rückenwind spüren die Frühphasenfinanzierer dabei auch durch die weiterhin hohe Nachfrage nach Venture Capital. „Die Stimmung der Beteiligungskapitalgeber stieg, vor allem die Frühphasenfinanzierer zeigen sich zufriedener“, kommentiert Dr. Jörg Zeuner, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe. </p><h5>Überlebenswichtig für Unternehmen</h5><p>Für die weitere Verfügbarkeit von Venture Capital ist Zeuner zuversichtlich. Zudem betont er dessen Bedeutung für junge, innovative Technologieunternehmen: „Venture Capital ist überlebenswichtig, da hohe Anfangsverluste oder forciertes Wachstum nur über Eigenkapital aufzufangen sind. Die Versorgung mit Venture Capital ist daher ein zentraler Faktor für den Technologiestandort Deutschland.“ (mh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/11A63D65-0EBB-4179-98BD-FCA2AC775229"></div>

 

Überarbeitung der IMD II geht in die Endphase

Die Neuregelung der europäischen Vermittlerrichtlinie (IMD II) hat mit der Verabschiedung des Entwurfes durch den Europäischen Rat am 05.11.2014 konkretere Gestalt angenommen. Eine Offenlegung der konkreten Vergütung des Vermittlers ist im derzeitigen Entwurf nicht enthalten. Darauf hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hingewiesen.

<p>Nach dem bisherigen Stand des Entwurfs zur IMD II – die in IDD (Insurance Distribution Directive) umbenannt wird – sollen Kunden zukünftig transparenter über die Art der geleisteten Vermittlungsvergütung (Provision oder Honorar) sowie über die Vergütungsquelle informiert werden. Eine Offenlegung der konkreten Vergütung des Vermittlers für den Kunden ist aber im derzeitigen Entwurf nicht enthalten. Stattdessen sollen die Gesamtkosten ausgewiesen werden. „Wir halten den EU-Vorschlag, die Gesamtkosten eines Versicherungsabschlusses auszuweisen, für sinnvoll“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die Angabe der Abschluss- und Verwaltungskosten, wie sie durch den deutschen Gesetzgeber auch im Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) festgeschrieben wurde, ist viel verbrauchergerechter. Dagegen stellen Angaben zu einzelnen Positionen, wie etwa den Provisionen, keinen Mehrwert für den Verbraucher dar. Hier könnte das deutsche Modell Vorbild sein.“</p><h5>Weiterbildung: keine konkrete Stundenzahl vorgegeben</h5><p>Im Überarbeitungsentwurf des EU-Rats ist hinsichtlich der Qualifikation im Bereich der Fortbildung keine konkrete Stundenanzahl vorgesehen. Der BVK sieht Deutschland mit der branchenweiten Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ mit bereits über 45.000 registrierten Weiterbildungskonten auf dem richtigen Weg. </p><h5>Nächste Schritte</h5><p>In absehbarer Zeit werden die Trilogverhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Europäischem Rat beginnen. Sollten die Beratungen Anfang 2015 beendet sein und die IMD II / IDD verabschiedet werden, könnte die Richtlinie Anfang 2016 in Kraft treten. Dann haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die neugeregelte Vermittlerrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. (kb) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/3EBDA4A9-FF24-444C-8D79-58E78F1367A4"></div>

 

„Wir sind überzeugt, dass Kunden weitergebildete Vermittler bevorzugen“

Dass „gut beraten“ trotz unterschiedlichster Kritik im Vermittlermarkt angekommen ist, verlautete Anfang des Monats vonseiten der Initiatoren. Auch bei der DKM 2014, die gestern Abend mit der Warm-Up Veranstaltung gestartet ist, können wieder Weiterbildungspunkte gesammelt werden – gleichzeitig wird dort die Weiterbildung selbst thematisiert. Zu klären ist etwa die Frage, ob der Kunde Weiterbildung belohnt. Nachgefragt bei Gerald Archangeli, Vizepräsident des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)

<h5>Anfang des Monats war zu hören, dass bereits 45.000 Vermittler ein „gut beraten“-Weiterbildungskonto haben. Wie schätzen Sie diese Zahl ein?</h5><p>Wir sind mit den Anmeldezahlen sehr zufrieden. Wenn man die Zahl 45.000 ins Verhältnis setzt zu den etwa 100.000 Versicherungsvermittlern, die wirklich aktiv ihren Beruf ausüben, wie die BVK-Studie „Betriebswirtschaftliche Konsequenzen eines Systemwechsels in der Vergütung von Versicherungsvermittlern“ nachweist, dann nimmt bereits ein dreiviertel Jahr nach dem Start der Initiative fast die Hälfte des Berufsstands an unserer Brancheninitiative teil.</p><h5>Kritiker der Weiterbildungsinitiative bemängeln vor allem den Weiterbildungszwang und die wenig greifbare Punktevergabe-Praxis. Was entgegnen Sie?</h5><p>Unsere Weiterbildungsinitiative ist auf freiwilliger Basis und sie macht die Weiterbildungsbemühungen jedes einzelnen Teilnehmers durch das Punktesystem transparent. Keiner wird gezwungen, daran teilzunehmen. Allerdings sollten diejenigen, die sich einer lebenslangen Weiterbildung verweigern, auch bedenken, dass in der heutigen Welt mit ihrem schnellen ökonomischen Wandel das Wissen nur noch eine kurze Halbwertszeit hat. Weiterqualifizierung ist daher nötiger denn je.</p><h5>Ihr Vortrag beim DKM-Kongress Versicherungsvermittlung 2020 lautet „Nutzen Weiterbildungspunkte im Vertrieb oder stören sie nur?“ Können Sie kurz erläutern, wie die Weiterbildungspunkte am besten vertrieblich genutzt werden können?</h5><p>Mit der Teilnahme an „gut beraten“ und der transparenten Vergabe von Weiterbildungspunkten können Kunden sofort sehen, ob ihr Vermittler ambitioniert ist und sich weiterbildet. Das kann gegenüber Weiterbildungsverweigerern Wettbewerbsvorteile verschaffen. Außerdem ist nachgewiesen, dass qualifizierte Vermittler deutlich erfolgreicher sind, als diejenigen, die es nicht sind. </p><p>Andererseits herrscht bei einigen in der Branche noch der Glaube, dass Weiterbildung nur lästig ist und vertrieblich nichts bringt. Auf diese Gegenpole spielt mein Vortragstitel an und möchte aus diesem Spannungsverhältnis das Interesse der Zuhörer gewinnen.</p><h5>Wie bekommt man denn die „gut beraten“-Initiative zum Kunden? Glauben Sie, dass der Kunde die Weiterbildung eines Vermittlers tatsächlich belohnt?</h5><p>Oh ja, wir sind fest überzeugt, dass Kunden weitergebildete Vermittler bevorzugen. Vermittler können ja ihre Teilnahme bei „gut beraten“ veröffentlichen und sich damit von Mitbewerbern abheben. Sie dokumentieren damit, dass sie sozusagen auf der Höhe der Zeit sind was ihre Markt- und Produktkenntnis anlangt. Und Kunden verbinden mit weitergebildeten Vermittlern eher einen Mehrwert, als mit solchen von denen sie nicht wissen können, wie sie ihr Wissen up-to-date halten.</p><h5>Mit der zweiten EU-Vermittlerrichtlinie kommen nun vermutlich keine europaweit einheitlichen Regelungen für die Weiterbildung. Wird es bei nationalen Regelungen und damit bei „gut beraten“ bleiben?</h5><p>Auf EU-Ebene wird gerade über die zukünftigen Anforderungen zur Weiterbildung von Versicherungsvermittlern diskutiert. Wir vom BVK schätzen, dass es auf jeden Fall eine Verpflichtung zur Weiterbildung im Rahmen der IMD II bzw. IDD geben wird. Unklar ist noch der konkrete Umfang, ob es 200 oder eher 50 Zeitstunden sein werden. Also: In puncto Weiterbildung sind noch nicht alle Messen gesungen und mit unserer branchenweiten Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ ist unsere Branche in Deutschland auf jeden Fall sozusagen gut beraten. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/0C60FE0B-FD43-46BB-ABB8-FEF8BD84A5BD"></div>

 

Längere Stornohaftungszeit durch die Hintertür?

Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), findet deutliche Worte in Richtung der Versicherer: „Von Partnerschaft kann da kaum mehr die Rede sein“. Er fürchtet, dass die Versicherer bei Lebensversicherungen eine Verlängerung der Stornohaftzeit durch die Hintertür durchsetzen wollen.

<p>Anlass für die Kritik des BVK-Präsident Michael H. Heinz bildet die Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen“. Mit dem Gesetz sollen die Bestimmungen aus Solvency II in nationales Recht umgesetzt werden. Der GDV hatte am Anfang der Woche dazu seine Stellungnahme abgegeben. In Anlage 2 seiner Stellungnahme schlägt der GDV „mögliche Gesetzestexte zur Kalkulation der Abschlusskosten in der Lebensversicherung“ vor. So soll der § 169 Abs. 3 VVG (Rückkaufswert) geändert werden. Die Änderung soll zu deutlich höheren Rückkaufswerten bei Storno in den ersten Vertragsjahren führen. Danach sollen nur noch 0,4 % der Beitragssumme pro Jahr einkalkuliert werden. Diese Abschlusskosten sollen nur in den ersten zehn Jahren eingerechnet werden können – bisher sind es fünf Jahre. </p><h5>„Von Partnerschaft kann da kaum mehr die Rede sein“</h5><p>„Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“, so Michael H. Heinz in einer Presseerklärung, „das hört sich nach einer verbraucherfreundlichen Regelung an, die wir grundsätzlich begrüßen.“ Allerdings empfiehlt der GDV im Anschluss auch eine „Folgeänderung“ des § 80 VAG (Anforderungen an die mit dem Vertrieb von Versicherungen befassten Personen). Die Versicherer schlagen vor, im Sinne eines Gleichlaufs der Verteilung der Abschlusskosten mit der Provisionshaftung und eines dauerhaften Bestands des Vertrages, die Stornohaftzeit für Lebensversicherungen auf zehn Jahre zu erhöhen. „Was die Unternehmen beim LVRG nicht erreicht haben, versuchen Sie jetzt durch eine Hintertür doch noch umzusetzen, und zwar auf Kosten der Versicherungsvermittler, die mit der Verlängerung der Stornohaftzeit die Erhöhung der Rückkaufswerte, also eine Leistung aus dem Versicherungsvertrag, finanzieren. Von Partnerschaft kann da kaum mehr die Rede sein“, kritisiert Michael H. Heinz das Verhalten der Versicherer aufs Schärfste. „Wir werden bei Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern in Berlin alles daran setzen, die Stornohaftzeit nicht zu verlängern.“</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A8AEA8A1-573B-471F-9C55-6456F1475B68"></div>

 

Versicherungsvermittler demonstrieren in Berlin

Am Montag lief die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss zur Reform der Lebensversicherung. Am Freitag soll über das LVRG entschieden werden. Zuvor ruft der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK) aber zu einer Solidaritätskundgebung für Vermittler am Donnerstag in Berlin auf.

<p>In den nächsten Wochen soll das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) durchgesetzt werden. Am Montag lief die Anhörung im Finanzausschuss, es folgt die Entscheidung im Bundestag und Mitte Juli soll das Gesetz schon durch sein. Die Versicherer- und Vermittlerverbände versuchen entsprechend in inoffiziellen Gesprächen und offiziellen Stellungnahmen noch Entscheidungen zugunsten der jeweiligen Interessensgruppe zu erreichen. </p><p>Der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK) will darüber hinaus mit einer Solidaritätskundgebung am 03.07.2014, 15 Uhr, am Potsdamer Platz in Berlin die Position der Vermittler unterstreichen. Inhaltlich geht es dem BVK um die im Gesetz verordnete Offenlegung der Provisionen. Dadurch würden Kunden verunsichert und Arbeitsplätze gefährdet, so der BVK. Besonders in der Kritik der Branche steht, dass die Offenlegung bisher für alle Sparten gelten soll – auch wenn es hier nach neuesten Meldungen noch die größte Hoffnung gibt, dass sich die Politik gesprächsbereit zeigt. Der BVK sieht aber auch in weiteren Regelungen Risiken auf die Vermittler zukommen und will auch diese in ihrer Demonstration am Donnerstag zur Sprache bringen. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C8E06998-37E9-4DB8-A5DE-1692D8AA5721"></div>

 

Wie der BVK den zukunftsfähigen Vermittler sieht

Der BVK verankert den ehrbaren Versicherungskaufmann als Leitbild, fordert seine Mitglieder auf, den BVK-Verhaltenskodex umzusetzen und will flexible Vergütungsformen für Vermittler. Das waren die Leitthemen der BVK-Jahreshauptversammlung in der vergangenen Woche.

<p>Die Delegierten des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) verabschiedeten auf der Jahreshauptversammlung am 22.05.2014 einstimmig den Leitantrag des Präsidiums „Der ehrbare Versicherungskaufmann – tragende Säule eines neuen Berufsbildes“. Mit diesem Leitantrag will der BVK die Neupositionierung des Berufsstands, der unter einem schlechten Image leidet, erreichen. Mit dem Leitbild verbindet der Vermittlerverband insbesondere drei Komponenten, die für alle Vermittlertypen gelten sollen: Erstens das unbedingte und nachprüfbare Bekenntnis zu den Tugenden der Ehrbaren Versicherungskaufleute, wie sie der vom BVK initiierte gleichnamige Verein verkörpert, zweitens den Nachweis einer Qualifizierung, wie sie in den Weiterbildungsverpflichtungen der vom BVK mitgegründeten Brancheninitiative „gut beraten“ vorgesehen ist und drittens das Selbstverständnis der Vermittler als selbstbewusste und eigenverantwortlich handelnde Unternehmer.</p><p>Aus all dem resultiert für den BVK, dass der Vermittler neuen Zuschnitts als ein souverän handelnder und verhandelnder Kaufmann auftritt, der die Verhandlungen mit seinen Geschäftspartnern auf Augenhöhe führt und jegliche gesetzgeberische Eingriffe in seine unternehmerische Freiheit ablehnt, insbesondere Provisionsbegrenzungen, Verlängerung der Stornohaftungszeit und verbraucherfeindliche Bürokratisierung. </p><h5>Verhaltenskodex des BVK</h5><p>Ein weiterer wichtiger Punkt des BVK-Leitantrags ist die Verpflichtung aller BVK-Mitglieder auf einen Verhaltenskodex bzw. Compliance-Regeln, die neben der selbstverständlichen Einhaltung von Recht und Gesetz kaufmännische Gepflogenheiten und die faire Wahrung von Kundeninteressen beinhalten. Der BVK verlangt in diesem Zusammenhang von seinen Mitgliedern die Befolgung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften und die Beachtung von Kundenbedürfnissen, insbesondere bei Abwerbungen und Umdeckungen. Der BVK-Verhaltenskodex versteht außerdem Beratung und Betreuung im Antrags-, Leistungs- und Schadensfall als miteinander untrennbare Vermittlertätigkeiten, deren Vergütungshöhe die Unabhängigkeit der unternehmerischen Entscheidungen wahren soll. </p><h5>Flexibilität der Vergütung</h5><p>Angesichts der Tatsache, dass Versicherungsunternehmen alternative Vertriebswege wie Banken, Struktur- sowie Internetvertrieb nutzen und damit parallele Produktwelten schaffen, werden die Versicherungskaufleute ihrer Exklusivität in der Vermittlung von Versicherungen beraubt. Das reflektiert der BVK in seinem Leitantrag und setzt sich daher für eine konsequente Umsetzung eines neuen Vermittlerbildes ein, dem flexible Vergütungsformen offenstehen müssen. Der BVK fordert in der Realisierung seines neuen Vermittlerbildes beim notwendigen Umbau des Geschäftsmodells auch die Vergütungsformen flexibel für den unternehmerischen Vermittlerbetrieb zu gestalten.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6E940573-8EA4-4A21-9587-7E273003CDA3"></div>

 

BVK prüft Kompositversicherungen anhand von Mindestanforderungen

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) setzt sich für die Etablierung von Mindeststandards bei Versicherungsprodukten im Privatbereich ein. Ziel dieser Mindeststandards ist es, Produkte aus dem Bereich der Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen zu identifizieren, die die vertraglichen Ansprüche der Geschädigten unmissverständlich und in einer Mindestqualität regeln.

<p>Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) setzt sich für die Etablierung von Mindeststandards bei Versicherungsprodukten im Privatbereich ein. Ziel dieser Mindeststandards ist es, Produkte aus dem Bereich der Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen zu identifizieren, die die vertraglichen Ansprüche der Geschädigten unmissverständlich und in einer Mindestqualität regeln.</p><p>Im Unterschied zu bestehenden Produkt-Ratings gehe es bei dieser Bewertung nicht um eine möglichst umfassende Ausgestaltung der Produkte oder um die Prüfung auf hohe Leistungsstandards, sondern um eine Grundprüfung der erforderlichen Mindestausprägungen in Umfang und klarer Bedingungsformulierung, so der BVK. Nach Einschätzung des Vermittlerverbands enthalten viele Produkte zwar hochwertige Leistungsbausteine, oft fehlt es aber an grundlegenden Leistungsmerkmalen. Das kann im Schadensfall zu einer Deckungslücke führen und das Vertrauen in den Vermittler erschüttern.</p><h5>Der Bewertungsprozess</h5><p>Für das Projekt Mindeststandards nahm der BVK gemeinsam mit der Ratingagentur Franke und Bornberg eine Analyse von Versicherungsprodukten vor. BVK-Mitglieder aus allen Vertriebswegen trugen aktiv dazu bei, die Kriterien für die Mindeststandards zusammenzustellen, die gute Produkte für ihre Kunden ausmachen. So müssen beispielsweise Leistungsansprüche unmissverständlich geregelt sein und dürfen keine Auslegungsmöglichkeiten im Schadensfall zulassen. In einem aufwendigen Prozess wurden von der Schadenkommission des BVK in Zusammenarbeit mit Franke und Bornberg zunächst alle weiteren möglichen Sachverhalte eruiert, die Konfliktpotenziale im Schadensfall beinhalten. In einem Internetgestützten Verfahren wurden sodann diese Kriterien durch die BVK-Mitglieder bewertet und die wichtigsten Merkmale, die für nahezu alle Versicherten von Bedeutung sind, ausgewählt. In einem weiteren Schritt wurden für diese Kriterien Mindestausprägungen festgelegt. Dabei waren stets notwendige Mindeststandards zu erarbeiten, die aus Kunden- und Vermittlersicht bedeutsam sind.</p><h5>Vergabe von Qualitätssiegel für Tarife</h5><p>In Bezug auf die Untersuchung bieten der BVK und Franke und Bornberg die Nutzung eines Qualitätssiegels an, welches Versicherer zur werblichen Darstellung verwenden können. Dabei ist das vergebene Qualitätssiegel immer auf den Tarif und nicht auf den Anbieter bezogen, wobei die Einteilung der Tarife in Abhängigkeit von der jeweiligen Produktausgestaltung in den besagten Sparten erfolgt. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/8E9876A8-B86F-42B9-AC27-B0BBAC51937F"></div>

 

BVK: Vergleichsportale sind nicht objektiv und neutral

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht sich durch die Schließung des Online-Vergleichsportals „transparo“ bestätigt, dass Versicherungsvermittlung am besten durch eine unmittelbar persönliche Beratung der Versicherungskaufleute erfolgt. Der Verband wirft Vergleichsportalen zudem vor, dass Anbieter mit hohen Provisionszahlungen in den Listungen bevorzugt würden.

<p></p><p/><p>„Offenbar meiden die User zunehmend Vergleichsportale für Versicherungen, weil sie merken, dass diese diejenigen Anbieter in ihren Rankings bevorzugen, die ihnen die höchsten Vermittlungsgebühren zahlen. Sie sind somit nicht objektiv und neutral“, kommentiert BVKPräsident Michael H. Heinz das Ende des Vergleichsportals „transparo“. Laut Kenntnissen des BVK erhalten die Portale zwischen 50 bis 100 Euro pro abgeschlossenen Online-Vertrag. Zudem würden Kunden jedes Jahr insbesondere beim Wechsel ihrer KfzVersicherungen oft böse Überraschungen erfahren, wenn sie aufgrund einer vermeintlich günstigeren Empfehlung in einem Vergleichsportal ihren Autoversicherer wechseln und so zum Beispiel ihren langjährigen Rabattschutz verlieren würden. Das kommt die Kunden bei einem Schadensfall teurer, so der BVK.</p><p/><p>„In den Online-Datenbanken finden sich nur neue Kfz-Versicherungstarife. Dadurch können sie die kundenseitig vorhandenen Kfz-Tarife gar nicht beurteilen und somit ihre Aufgabe des Vergleichens gar nicht angemessen erfüllen“, sagt der BVK-Präsident. „Denn viele Kunden wissen gar nicht, dass ihre ‚alten’ Verträge beispielsweise noch bessere Rückstufungstabellen oder Rabattretter haben. Wir haben deshalb immer gesagt, dass der Online-Abschluss von Versicherungen nicht taugt und nur der qualifizierte und ehrbare Versicherungskaufmann der richtige Ansprechpartner dafür ist. Versicherungsprodukte sind zu komplex und bedürfen vieler fundierter Erklärungen zur Qualität, Umfang und Dauer des Versicherungsschutzes, als das dies Kunden allein und ohne Vorwissen im Internet bewältigen könnten.“</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/58A1EBA5-98D0-4BD9-A914-9904710393FD"></div>

 

BVK: Einigung auf Kurzinformations-Dokument anstatt Annex-Lösung ist erfreulich

Ende November 2013 hatte das EU-Parlament über den Entwurf der Europäischen Kommission zum Kundeninformationsblatt im Rahmen der PRIPS-Verordnung abgestimmt. Anfang April einigte man sich nun im sogenannten „Trilog“ auf ein Kurzinformations-Dokument für die Finanzprodukte. Der BVK sieht diese Einigung vor allem deshalb positiv, weil er ein zusätzliches ausführliches Infoblatt mit offengelegten Kosten für den Verbraucher als kontraproduktiv betrachtet.

<p>Ende November 2013 hatte das Europäische Parlament über den Entwurf der Europäischen Kommission zum Kundeninformationsblatt im Rahmen der PRIPS-Verordnung, das heißt der Finanzanlageprodukte für Kleinanleger, abgestimmt. Letzte Woche einigten sich nun das EU-Parlament, der Ministerrat und die Kommission im sogenannten Trilog auf einen Verordnungstext für die Finanzprodukte. Anzuwenden wäre diese Verordnung zwei Jahre nach Veröffentlichung, also vorrausichtlich ab Mitte 2016. </p><p>Dieser bislang als PRIPS-Verordnung bekannte Text regelt zukünftig die Informationspflichten zu den Anlage- bzw. Versicherungsanlage-Produkten. Erfreulich ist laut Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), dass die Annex-Lösung vom Tisch ist und es nur ein Kurzinformations-Dokument geben wird. Damit ist einer Forderung des BVK Rechnung getragen worden, wonach ein zusätzliches Informationsblatt, in dem auch noch die Kosten offengelegt werden sollten, für den Verbraucher kontraproduktiv ist. </p><p>Außerdem ist der BVK der Auffassung, dass die Diskussion um die Offenlegung der Provisionen nicht im Rahmen einer Verordnung zu den PRIPS-Produkten getroffen werden sollte, sondern zielgerichtet im Rahmen der europäischen Vermittlerrichtlinie IMD II zu führen ist. Wie der Text im Detail aussehen wird und welche Produkte davon umfasst sein werden, muss jedoch abgewartet werden. Hier sind die drei europäischen Aufsichtsbehörden EIOPA, ESMA und EBA gefragt, eine praktische Ausgestaltung zu finden. </p><p>Insbesondere die Frage der Lebensversicherung als PRIPS-Produkt wird der BVK im Auge behalten. Die Lebensversicherung sei systematisch ein Versicherungsprodukt und kein Anlageprodukt. Sie diene als Produkt zur Altersvorsorge und stelle einen Vertrag mit langfristiger Bindung dar, in dem die garantierten Leistungen für die Versicherungsgemeinschaft Vorrang haben vor möglichst hohen Auszahlungen an Einzelne, fordert BVK-Präsident Michael Heinz. </p><p>Siehe dazu auch <a href="http://www.asscompact.de/article/einheitliche-informationsblaetter-fuer… " target="_blank" >Einheitliche Informationsblätter für alle Finanzprodukte – einschließlich Lebensversicherungen</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/2B4BA114-167C-4897-83B3-850C4B7CA0C6"></div>