Ergo-Tochter startet neue Rentenversicherung
<p>Die Ergo-Tochter VORSORGE Luxemburg Lebensversicherung bietet eine neue Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag an. Bei der VORSORGE SofortRente invest fließen die Beiträge in einen Wachstumsfonds, der in Aktien- und Zinsmärkte investiert. Das gilt nicht nur in der Ansparphase, sondern auch während des Rentenbezugs. So sollen Kunden auch in der Rentenphase die Ertragschancen der Kapitalmärkte nutzen können. </p><h5>Dynamisches Anlagekonzept</h5><p>Eine Mindestrente ist dem Kunden bei der VORSORGE SofortRente invest zu Beginn der Rentenphase sicher. Sollte das Fondsguthaben während der Rentenzeit stark an Wert verlieren oder gar aufgebraucht sein, greift zudem die Garantie des Versicherers. Die VORSORGE zahlt dann die Rente in der bereits erreichten Höhe bis zum Lebensende weiter. Das Niveau der Startrente liegt zwar unter dem klassischer Rentenversicherungen, das dynamische Anlagekonzept bietet dafür größere Chancen. VORSORGE SofortRente invest nutzt während der gesamten Versicherungsdauer ein dynamisches Anlagekonzept. Dabei kommt der gleiche Wachstumsfonds zum Einsatz wie in der ERGO Rente Garantie. Dessen Aktienquote schwankt zwischen 30 und 50%. Der Rest des Kapitals fließt in Zinsanlagen.</p><h5>Neue Lösungen gefragt</h5><p>Höhere Aktienquoten sind laut der VORSORGE Lebensversicherung ein wichtiger Schlüssel zu attraktiven Erträgen. Mit fondsgebundenen Versicherungen lasse sich das in der Altersvorsorge während der Ansparphase umsetzen. In der Rentenphase seien aber fast nur klassische Konzepte verfügbar, bei denen der Sicherheitsaspekt dominiert und die Ertragschancen gering sind. „Heute sind neue Lösungen gefragt“, kommentiert Frank Wittholt, Vorstandsmitglied der VORSORGE Lebensversicherung. „In der Entwicklung konnten wir dabei auf der 2013 eingeführten ERGO Rente Garantie aufsetzen.“</p><h5>Geld bleibt verfügbar </h5><p>Teilauszahlungen sind bei der neuen Versicherung jederzeit möglich, auch in der Rentenphase. Die monatliche Rente fällt dann entsprechend niedriger aus. Ein Rückkaufsrecht besteht ebenfalls während der gesamten Laufzeit. Stirbt der Kunde während der Ansparzeit, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf das gesamte Fondsguthaben – mindestens jedoch den eingezahlten Einmalbeitrag. Beim Tod während des Rentenbezugs erhalten sie den Wert des dann aktuellen Fondsguthabens. (mh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CED3A06A-3CBD-4B08-BDE8-7736089A5680"></div>