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ERGO Versicherungsgruppe AG

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Ergo-Tochter startet neue Rentenversicherung

Die VORSORGE Luxemburg Lebensversicherung – eine Tochter der ERGO Gruppe – bietet eine neue Rentenversicherung an. Bei der VORSORGE SofortRente invest fließen die Beiträge in einen Wachstumsfonds, der in Aktien- und Zinsmärkte investiert. Eine garantierte Mindestrente soll für Sicherheit und Teilauszahlungen für Flexibilität sorgen.

<p>Die Ergo-Tochter VORSORGE Luxemburg Lebensversicherung bietet eine neue Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag an. Bei der VORSORGE SofortRente invest fließen die Beiträge in einen Wachstumsfonds, der in Aktien- und Zinsmärkte investiert. Das gilt nicht nur in der Ansparphase, sondern auch während des Rentenbezugs. So sollen Kunden auch in der Rentenphase die Ertragschancen der Kapitalmärkte nutzen können. </p><h5>Dynamisches Anlagekonzept</h5><p>Eine Mindestrente ist dem Kunden bei der VORSORGE SofortRente invest zu Beginn der Rentenphase sicher. Sollte das Fondsguthaben während der Rentenzeit stark an Wert verlieren oder gar aufgebraucht sein, greift zudem die Garantie des Versicherers. Die VORSORGE zahlt dann die Rente in der bereits erreichten Höhe bis zum Lebensende weiter. Das Niveau der Startrente liegt zwar unter dem klassischer Rentenversicherungen, das dynamische Anlagekonzept bietet dafür größere Chancen. VORSORGE SofortRente invest nutzt während der gesamten Versicherungsdauer ein dynamisches Anlagekonzept. Dabei kommt der gleiche Wachstumsfonds zum Einsatz wie in der ERGO Rente Garantie. Dessen Aktienquote schwankt zwischen 30 und 50%. Der Rest des Kapitals fließt in Zinsanlagen.</p><h5>Neue Lösungen gefragt</h5><p>Höhere Aktienquoten sind laut der VORSORGE Lebensversicherung ein wichtiger Schlüssel zu attraktiven Erträgen. Mit fondsgebundenen Versicherungen lasse sich das in der Altersvorsorge während der Ansparphase umsetzen. In der Rentenphase seien aber fast nur klassische Konzepte verfügbar, bei denen der Sicherheitsaspekt dominiert und die Ertragschancen gering sind. „Heute sind neue Lösungen gefragt“, kommentiert Frank Wittholt, Vorstandsmitglied der VORSORGE Lebensversicherung. „In der Entwicklung konnten wir dabei auf der 2013 eingeführten ERGO Rente Garantie aufsetzen.“</p><h5>Geld bleibt verfügbar </h5><p>Teilauszahlungen sind bei der neuen Versicherung jederzeit möglich, auch in der Rentenphase. Die monatliche Rente fällt dann entsprechend niedriger aus. Ein Rückkaufsrecht besteht ebenfalls während der gesamten Laufzeit. Stirbt der Kunde während der Ansparzeit, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf das gesamte Fondsguthaben – mindestens jedoch den eingezahlten Einmalbeitrag. Beim Tod während des Rentenbezugs erhalten sie den Wert des dann aktuellen Fondsguthabens. (mh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CED3A06A-3CBD-4B08-BDE8-7736089A5680"></div>

 

Lars von Lackum in Vorstand der ERGO International AG berufen

Die ERGO International AG hat Lars von Lackum zum 01.05.2015 in den Vorstand berufen. Er wird als Nachfolger von Rainer Huber das internationale Rechtsschutzgeschäft leiten.

<p>Lars von Lackum wurde zum 01.05.2015 Mitglied des Vorstands der ERGO International AG. Er verantwortet dort das internationale Rechtsschutzgeschäft unter der Marke D.A.S.</p><p>Bislang leitete der 40-jährige Lars von Lackum die Konzernentwicklung von ERGO. Vor seinem Wechsel zu ERGO zum 01.05.2013 war er mehr als fünf Jahre beim Immobilienunternehmen CORPUS SIREO tätig – zunächst als Chief Financial Officer und zuletzt zusätzlich als stellvertretender Sprecher der Geschäftsführung. Von 2002 bis 2007 arbeitete Lars von Lackum bei Munich Re. Der ausgebildete Steuerberater und Certified Public Accountant (CPA) leitete dort ab 2005 die Abteilung Financial Reporting und Data Management.</p><p>Lars von Lackum folgt im Vorstand von ERGO International auf den 47-jährigen Rainer Huber, der seit 01.01.2009 als Vorstand der ERGO fungierte und nun eine Vorstandsposition bei einem anderen Versicherer übernehmen wird. (sg) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/80ED08C5-8E21-4B63-8C60-201F4A67D483"></div>

 

Torsten Oletzky verlässt ERGO

Der Vorstandsvorsitzende der ERGO, Torsten Oletzky, verlässt die Gesellschaft. Wie es heißt, geht er aus persönlichen Gründen zum Jahresende. Ein Nachfolger wurde auch schon bekannt gegeben.

<p>Dr. Torsten Oletzky, Vorstandsvorsitzender der ERGO Versicherungsgruppe AG, scheidet zum 31.12.2015 aus dem Vorstand der ERGO aus. Oletzky wurde im Jahr 2004 in den ERGO-Vorstand berufen und übernahm 2008 dessen Vorsitz. Zuvor war er bei McKinsey und der Hamburg-Mannheimer tätig.</p><p>Der Konzern hat auch bekannt gegeben, dass ein Nachfolger so gut wie feststeht. ERGO und Munich Re befänden sich in fortgeschrittenen Gesprächen mit Dr. Markus Rieß, derzeit Vorstandsvorsitzender der Allianz Deutschland AG. Die Personalie soll sich endgültig am 09.06.2015 durch den Aufsichtsrat von ERGO und Munich Re entscheiden. Rieß soll dann die Nachfolge von Oletzky als Vorstandsvorsitzender von ERGO mit Wirkung zum 01.10.2015 antreten. Zum gleichen Zeitpunkt ist die Berufung in den Vorstand von Munich Re geplant. </p><p>Nikolaus von Bomhard, Vorsitzender des Aufsichtsrats der ERGO und Vorstandsvorsitzender von Munich Re, hebt hervor, dass Oletzky die operative Zusammenführung vieler eigener Unternehmen unter der einheitlichen Marke ERGO erfolgreich gemeistert habe. Der Aufsichtsrat hatte an Oletzky festgehalten, als sich dieser von der Öffentlichkeit Aufklärungsfehler hinsichtlich des Budapest-Skandals vorhalten lassen musste. Mit der Berufung von Dr. Markus Rieß sowohl in die ERGO als auch in die Muttergesellschaft Munich Re, sollen die beiden Unternehmen zudem weiter verbunden werden. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/E4C4312F-CFD7-4DFE-B4F7-51F2BF2FFD87"></div>

 

ERGO ergänzt bAV-Angebot um neue Direktversicherung

Die neue Direktversicherung ERGO Betriebsrente Garantie bietet Flexibilität bei der Beitragszahlung und einen variablen Rentenbeginn. Eine Besonderheit ist die Zusatzversicherung gegen Erwerbsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung und zu gleichem Beitrag für alle Berufsgruppen.

<p>ERGO hat eine neue Betriebsrente. Das Anlagekonzept der Direktversicherung ERGO Betriebsrente Garantie entspricht der im Juli 2013 eingef&uuml;hrten privaten Rentenversicherung ERGO Rente Garantie.</p>
<h5>
Die ERGO Betriebsrente Garantie im Detail</h5>
<p>Ver&auml;ndern sich das Einkommen oder die Lebenssituation, k&ouml;nnen Arbeitnehmer die monatlichen Beitr&auml;ge erh&ouml;hen oder senken. Sonderzahlungen wie Bonifikationen oder Weihnachtsgeld k&ouml;nnen in die ERGO Betriebs-Rente Garantie flie&szlig;en &ndash; auch zus&auml;tzlich zum laufenden Beitrag. Bei der ERGO Betriebs-Rente Garantie k&ouml;nnen Arbeitnehmer zudem bereits mit 62 Jahren die Rente beziehen oder bis 70 im Beruf bleiben. Diese Verf&uuml;gungsphase k&ouml;nnen sie beitragsfrei oder beitragspflichtig nutzen. Falls ein Mitarbeiter das Unternehmen verl&auml;sst, kann er seine ERGO Betriebs-Rente Garantie mitnehmen. Dabei gibt es zwei M&ouml;glichkeiten: Der Mitarbeiter kann seine Versorgung entweder auf den neuen Arbeitgeber &uuml;bertragen, wenn dieser einverstanden ist. Oder er f&uuml;hrt den Vertrag ohne die staatliche F&ouml;rderung privat fort.</p>
<p>ERGO verwendet den bei Rentenbeginn aktuellen staatlich festgelegten H&ouml;chstrechnungszins. So profitiert der Kunde zum Rentenbeginn sofort von gestiegenen Zinsen. Die bei Vertragsabschluss g&uuml;ltigen Annahmen bei Biometrie und Kosten &auml;ndern sich nicht. Arbeitnehmer k&ouml;nnen au&szlig;erdem zusammen mit ihrem Arbeitgeber unterschiedliche Zusatzversicherungen abschlie&szlig;en. Dazu geh&ouml;ren Erwerbsunf&auml;higkeits- und Berufsunf&auml;higkeitsversicherungen genauso wie die Absicherung der Hinterbliebenen. Bei Gruppenvertr&auml;gen ab zehn Personen bietet ERGO eine spezielle Zusatzversicherung: Arbeitgeber k&ouml;nnen einen obligatorischen Schutz gegen Erwerbsunf&auml;higkeit einschlie&szlig;en. Dann erhalten alle Mitarbeiter &ndash; unabh&auml;ngig von ihrer T&auml;tigkeit &ndash; automatisch einen finanziellen Invalidit&auml;tsschutz, der die gesetzliche Absicherung erg&auml;nzt. Die Versicherten m&uuml;ssen hierf&uuml;r keine Gesundheitsfragen beantworten und der Beitrag ist f&uuml;r alle Berufsgruppen gleich. Es gilt eine Wartezeit von f&uuml;nf Jahren wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. (ad)</p>
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Sterben und Erben im Internet

Das Internet ist heute ein Teil unseres Lebens. Die Digitalisierung macht aber auch vor dem Tod nicht halt. Laut einer repräsentativen Umfrage – durchgeführt von der Stiftung Internetforschung im Auftrag der ERGO – machen sich zwar rund 45% der Befragten Gedanken über ihre Beerdigung, aber nur 19% regeln ihren digitalen Nachlass. ERGO und ERGO Direkt geben mit dem „Digitalen Nachlassbegleiter“ zahlreiche Tipps rund um E-Mail-Adressen, soziale Netzwerke, Online-Banking und andere Dienste.

<p>E-Mail, Facebook, Online-Banking – nach dem Tod hinterlassen die meisten Menschen eine Reihe von verschiedenen Online-Profilen und -Konten. Die Hinterbliebenen sind sich oft nicht bewusst, dass alle Rechte und Pflichten dieser Konten auf sie übergehen. Der „Digitale Nachlassbegleiter“ der ERGO soll den Erben den Umgang mit dem digitalen Nachlass erleichtern und Vorsorgenden Tipps geben, wie ihre Erben ihr digitales Leben nach dem Tod ohne Probleme verwalten können. 72% aller Deutschen möchten beispielsweise, dass ihr Konto nach dem Ableben gelöscht wird. Deshalb ist es ratsam, die Zugangsdaten dafür zu Lebzeiten zu hinterlegen. Auch sollten Verbraucher rechtzeitig mitteilen und dokumentieren, wie ihr digitales Erbe konkret verwaltet werden soll, damit dies nach ihren Vorstellungen geschehen kann. Am besten eignet sich hierfür ein Testament. </p><h5>Was Angehörige tun können </h5><p>Falls sich der Verstorbene zu Lebzeiten nicht darum gekümmert hat, wird es komplizierter. Wissen die Hinterbliebenen, welche Dienste genutzt wurden, reicht es möglicherweise aus, das Passwort zurückzusetzen, sich einzuloggen und das Konto zu löschen. Einige Netzwerke bieten spezielle Lösungen für den Todesfall an. Außer dem digitalen Nachlass gibt es im Trauerfall natürlich noch viele andere Dinge zu tun, mit denen die meisten Menschen im Alltag sonst wenig zu tun haben. Auch hier hilft der Nachlassbegleiter. (sg)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BEF8E49D-85E8-466A-9100-7AD6119C40F9"></div>

 

ERGO Versicherung holt Rainer Tögel in den Vorstand

Der Aufsichtsrat der ERGO Versicherung AG hat Rainer Tögel zum 01.01.2015 in den Vorstand des Schaden- und Unfallversicherers berufen. Tögel wird dort für das sogenannte Tarifgeschäft, und damit vor allem für das Privatkundengeschäft, zuständig sein. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Frank Sievers und Jürgen Engel gehen dagegen zum Jahresende in den Ruhestand.

<p>Die ERGO Versicherung bekommt zum Jahreswechsel einen neuen Vorstand. Ab Januar wird Rainer Tögel dort für das Tarifgeschäft verantwortlich sein. Bisher war Tögel Sprecher des Vorstands der ebenfalls zur ERGO Gruppe gehörenden D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Seit 1998 ist er Mitglied in Vorständen diverser Gruppengesellschaften. Insgesamt ist der Jurist seit 1989 für die ERGO oder ihre Vorgängergesellschaften tätig. </p><h5>Engel und Sievers gehen in Ruhestand</h5><p>In seinem neuen Ressort Tarifgeschäft bei der ERGO Versicherung AG wird im Wesentlichen das Privatkundengeschäft zusammengefasst. Im Fokus stehe dabei, mit standardisierten Produktbausteinen effiziente Prozesse bei gleichzeitig hoher Individualität für Kundenwünsche zu vereinbaren. Die bislang für das Privatkundengeschäft verantwortlichen Vorstandsmitglieder Frank Sievers (60, verantwortlich für Haftpflicht-, Sach- und Kraftfahrtversicherung) und Jürgen Engel (62, verantwortlich für die Unfallversicherung) gehen zum Jahresende 2014 wie geplant in den Ruhestand. </p><p>Christian Diedrich, Vorstandsvorsitzender der ERGO Versicherung AG, dankt seinen langjährigen Vorstandskollegen: „Bei Herrn Sievers und Herrn Engel bedanke ich mich ganz herzlich. Die starke Position der ERGO Versicherung und ihr hohes Ansehen am Markt als zuverlässiger und kenntnisreicher Partner gehen ganz erheblich auch auf ihr Wirken zurück. Für ihren Ruhestand wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute.“ (mh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/334E8FC8-93E4-4ECB-8FAF-F05B8FD8D96C"></div>

 

Ralph Eisenhauer in den ERGO-Vorstand berufen

Ralph Eisenhauer, bislang bei der ERGO Versicherung AG Bereichsleiter für das gewerbliche und industrielle Sachgeschäft, ist vom Aufsichtsrat zum 01.01.2015 in den ERGO-Vorstand berufen worden. Sein Aufgabengebiet wird dort das sogenannte Individualgeschäft sein.

<p>Der Aufsichtsrat der ERGO Versicherung AG hat Ralph Eisenhauer zum 01.01.2015 in den Vorstand der Gesellschaft berufen. Eisenhauer wird dort für das sogenannte Individualgeschäft – das heißt vor allem für das gewerbliche und industrielle Geschäft – zuständig sein.</p><p>Schon seit 2004 ist der 42-jährige Ralph Eisenhauer bei der ERGO Versicherung AG Bereichsleiter für das gewerbliche und industrielle Sachgeschäft. Im Vorstand verantwortet der Vorstandsvorsitzende Christian Diedrich das Gewerbe- und Industriegeschäft bislang in Personalunion. (ad) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F50D9B4D-4520-41BA-B3D8-CF6578D5614F"></div>

 

Was es beim privaten Einsatz von Drohnen zu beachten gilt

Was vor kurzem noch Science Fiction war, ist nun Wirklichkeit: Unbemannte Flugroboter, die sich mit dem Smartphone steuern lassen – erschwinglich für jedermann. Immer mehr Technikfans und Hobbyfotografen nutzen Drohnen inzwischen zu Freizeitzwecken. Doch was dürfen die Mini-Flieger? Wer haftet, wenn sie abstürzen und Schaden anrichten? Und wann verletzen die Luftaufnahmen die Privatsphäre anderer? Die ERGO Versicherungsgruppe gibt dazu Tipps.

<p>Nicht nur Militär, Polizei oder Feuerwehr nutzen heute Drohnen bei ihren Einsätzen, auch Wirtschaft und Handel testen ihren Einsatz. Zudem steigt die Zahl der privaten Nutzer der Mini-Flugzeuge stetig. Denn mit den rotorbetriebenen „Coptern“ kann jetzt jeder vom Boden aus spektakuläre Luftaufnahmen machen. Um das Unfallrisiko zu minimieren, dürfen privat genutzte Geräte jedoch höchstens 100 Meter hoch und ca. 200 bis 300 Meter weit fliegen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den Drohneneinsatz bisher kaum reglementiert. Prinzipiell können sogar Kinder die Flugkörper steuern. „Wenn das Gerät abstürzt, haftet aber der Führer für alle Schäden“, warnt Rolf Mertens von der ERGO Versicherung. „Daher sind alle Flugfahrzeuge versicherungspflichtig.“ Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen decken Unfälle mit Drohnen allerdings nicht ab. „Es empfiehlt sich also dringend, vor dem Start einen genauen Blick ins Kleingedruckte zu werfen und gegebenenfalls eine Zusatzpolice abzuschließen“, so Rolf Mertens.</p><p> Neue Perspektiven bergen häufig auch neue Risiken – so verursachte eine Drohne vor kurzem in Schleswig-Holstein einen Unfall mit einem fahrenden Auto. Die Fahrerin blieb unverletzt, der Sachschaden betrug aber 1.500 Euro. „Der Unfall zeigt, dass der technische Fortschritt auch für Nicht-Drohnennutzer Fragen aufwirft“, ergänzt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Denn auch wenn der Eigentümer der gewerblich genutzten Drohne hier nach dem Luftverkehrsgesetz eindeutig für den Schaden gerade stehen muss: zur Verantwortung ziehen kann der Geschädigte ihn nur, falls er sich ausfindig machen lässt.“ Gelingt dies nicht, bleibt der Betroffene auf den Kosten sitzen – es sei denn, er hat eine Vollkasko-Versicherung. Rechtlich bedenklich kann das Filmen mit Drohnen auch für den Schutz der Privatsphäre sein. Grundsätzlich gilt: Wer seinen Nachbarn heimlich filmt oder fotografiert, macht sich strafbar (nach § 201a des Strafgesetzbuches). Bei Veröffentlichungen müssen Drohnenpiloten immer das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen beachten, bei Gebäuden eventuell auch das Urheberrecht des Architekten. (ad) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B8A4703A-AF7A-41AE-BC54-4580E32519A2"></div>

 

Fitch stuft das Rating von ERGO-Töchtern herauf

Fitch Ratings hat das Finanzstärkerating (Insurer Financial Strength, IFS) der Europäische Reiseversicherung AG („ERV“) und der VORSORGE Lebensversicherung AG („Vorsorge“) – Tochterunternehmen der ERGO Versicherungsgruppe AG auf ‘AA-’ von ‘A+’ heraufgestuft. Der Ausblick der Ratings ist stabil.

<p></p><p>ERV und Vorsorge sind operative Versicherungsgesellschaften und 100%-ige Tochterunternehmen der Zwischenholding ERGO, die wiederum zu 100% im Besitz der Munich Re ist. Die Heraufstufung spiegelt die neue Sicht von Fitch auf die ERV und die Vorsorge bezüglich der strategischen Bedeutung als Kerngesellschaften innerhalb der Gruppe wider. Die ERGO selbst wiederum wird als Kerngeschäft der Munch Re angesehen. Als Ergebnis davon sind die Finanzstärkeratings von ERV und Vorsorge an das AA-Finanzstärkerating für Erstversicherungsunternehmen der ERGO-Gruppe angeglichen worden. </p><p>Der wesentliche Aspekt, dass die Unternehmen als Kernbestandteil angesehen werden, ist der Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag zwischen der ERGO und den Töchtern. Fitch zieht in Betracht, dass diese Vereinbarungen sowohl den Unterstützungswillen seitens der ERGO für beide Gesellschaften als auch die strategische Bedeutung der Gesellschaften für die ERGO aufzeigen. So bedeutet der Ergebnisabführungsvertrag, dass die ERGO jeglichen Verlust, den die Unternehmen erleiden würden, auszugleichen hätte. Die Vereinbarungen sind von der Aufsicht genehmigt und verlängern sich zum Halbjahresende jeweils für das darauffolgende Jahr. </p><p>Des Weiteren wird der revidierte Status von der in den letzten Jahren fortschreitenden Integration von ERV und Vorsorge in die ERGO unterstützt. Hierzu zählen die Markenvereinheitlichung in der Gruppe und die Restrukturierung der ERV, welches in Summe ihre Stellung innerhalb der ERGO stark verfestigt. </p><p>Eine wesentliche Verringerung der strategischen Bedeutung der Gesellschaften innerhalb der ERGO/Munich Re-Gruppe könnte zu einer Herabstufung der Ratings führen. Außerdem würde sich jede Herauf- oder Herabstufung des Ratings der ERGO/Munich Re in den Ratings der Tochtergesellschaften widerspiegeln. </p><p>ERGO ist die Erstversicherungsgruppe der Munich Re. Zum Jahresende 2012 verzeichnete die ERGO eine Bilanzsumme von 147,2 Mrd. Euro und erzielte 2012 ein Konzernergebnis von 289,3 Mio. Euro. Fitch erwartet, dass das Konzernergebnis 2013 trotz der Flutschäden gestiegen ist. Außerdem erwartet Fitch, dass die ERGO auch in diesem Jahr ein gutes versicherungstechnisches Ergebnis in der deutschen Kompositversicherung erzielt und eine weitere Verbesserung in der Versicherungstechnik im Auslandsgeschäft erreicht. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/24236A85-C888-4026-BEAA-01F2EE910393"></div>

 

Schadensbilanz Deutschland zeigt ungewöhnlich viele Unwetterereignisse 2013

Starke Hagel- und Hochwasserschäden prägen die Schadensbilanz des Jahres 2013, wie die ERGO bekannt gibt: Die größten versicherten Schäden verursachten die Hagelstürme im Juli und August. Insgesamt waren die Schäden aus wetterbedingten Naturereignissen die zweithöchsten in der Geschichte der Bundesrepublik.

<p>Ein Trend der vergangenen Jahre setzte sich auch 2013 fort, die Zunahme regionaler Unwetterereignisse.</p><p>Hohe Schäden durch Naturgefahren</p><p>Im Jahr 2013 gab es ungewöhnlich viele Unwetterereignisse, die alle zusammen genommen sehr hohe Schäden verursachten. Heftige und anhaltende Starkniederschläge (Tief Frederik) waren Ursache für das Hochwasser in Süd- und Ostdeutschland im Mai und Juni 2013. Sehr hohe Pegelstände und Deichbrüche sorgten für viele Schäden, auch in Gebieten weitab der großen Flüsse. Diese Regionen sind statistisch betrachtet nur alle 100 Jahre oder seltener von Hochwasser betroffen. </p><p>Sommer-Hagelstürme mit Hagelkörnern, teilweise größer als Tennisbälle, richteten im Juli und August massive Schäden an Gebäuden und Fahrzeugen an. Besonders Tief Andreas verursachte am 27./28.07.2013 durch Hagel und Starkregen in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt große Schäden. Die Schäden aus Stürmen fielen im Vergleich dazu eher gering aus: Im Herbst verursachten die Orkane Christian (27.-29.10.2013) und Xaver (05.-07.12.2013) große Schäden in Norddeutschland. Von den versicherten Schäden war Xaver aber nur etwa halb so stark wie Christian. Die Schadensumme beider Orkane lag deutlich unter der von Tief Andreas.</p><p>Wetterextreme Deutschland 2013</p><p>Höchste Temperatur: 39 °C, Lörrach, 27.07.2013</p><p>Niedrigste Temperatur: –40 °C, Funtensee, 11.02.2013</p><p>Höchste Windgeschwindigkeit: 190,8 km/h, Borkum, 28.10.2013</p><p>Höchste Regenmenge in 24 Stunden: 168,1 l/m², Winklmoos-Alm, 02.2013</p><p>Höchste Regenmenge in 1 Stunde: 59,9 l/m², Leipzig-Holzhausen, 20.06.2013</p><p>Meiste Blitzeinschläge/Stunde: 584, Neuruppin, 08.08.2013*</p><p>Höchster Pegelstand über Normalwert: 12,89 m, Donau Passau, Juni 2013 (Mittelwasserstand: 4,95 m) </p><p>Quelle: Meteomedia, *BLIDS – Der Blitz-Informations-Dienst von Siemens</p><p>Mehr rund um die Schadensbilanz 2013 in Deutschland lesen Sie in der AssCompact 02/2014, die in der ersten Februarwoche erscheint, im Sonderthema „Wohngebäude und Elementarschaden“</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/9A980D28-41F1-4419-9AA4-72ED65A7BB2C"></div>