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ERGO Versicherungsgruppe AG

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Was es beim privaten Einsatz von Drohnen zu beachten gilt

Was vor kurzem noch Science Fiction war, ist nun Wirklichkeit: Unbemannte Flugroboter, die sich mit dem Smartphone steuern lassen – erschwinglich für jedermann. Immer mehr Technikfans und Hobbyfotografen nutzen Drohnen inzwischen zu Freizeitzwecken. Doch was dürfen die Mini-Flieger? Wer haftet, wenn sie abstürzen und Schaden anrichten? Und wann verletzen die Luftaufnahmen die Privatsphäre anderer? Die ERGO Versicherungsgruppe gibt dazu Tipps.

<p>Nicht nur Militär, Polizei oder Feuerwehr nutzen heute Drohnen bei ihren Einsätzen, auch Wirtschaft und Handel testen ihren Einsatz. Zudem steigt die Zahl der privaten Nutzer der Mini-Flugzeuge stetig. Denn mit den rotorbetriebenen „Coptern“ kann jetzt jeder vom Boden aus spektakuläre Luftaufnahmen machen. Um das Unfallrisiko zu minimieren, dürfen privat genutzte Geräte jedoch höchstens 100 Meter hoch und ca. 200 bis 300 Meter weit fliegen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den Drohneneinsatz bisher kaum reglementiert. Prinzipiell können sogar Kinder die Flugkörper steuern. „Wenn das Gerät abstürzt, haftet aber der Führer für alle Schäden“, warnt Rolf Mertens von der ERGO Versicherung. „Daher sind alle Flugfahrzeuge versicherungspflichtig.“ Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen decken Unfälle mit Drohnen allerdings nicht ab. „Es empfiehlt sich also dringend, vor dem Start einen genauen Blick ins Kleingedruckte zu werfen und gegebenenfalls eine Zusatzpolice abzuschließen“, so Rolf Mertens.</p><p> Neue Perspektiven bergen häufig auch neue Risiken – so verursachte eine Drohne vor kurzem in Schleswig-Holstein einen Unfall mit einem fahrenden Auto. Die Fahrerin blieb unverletzt, der Sachschaden betrug aber 1.500 Euro. „Der Unfall zeigt, dass der technische Fortschritt auch für Nicht-Drohnennutzer Fragen aufwirft“, ergänzt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Denn auch wenn der Eigentümer der gewerblich genutzten Drohne hier nach dem Luftverkehrsgesetz eindeutig für den Schaden gerade stehen muss: zur Verantwortung ziehen kann der Geschädigte ihn nur, falls er sich ausfindig machen lässt.“ Gelingt dies nicht, bleibt der Betroffene auf den Kosten sitzen – es sei denn, er hat eine Vollkasko-Versicherung. Rechtlich bedenklich kann das Filmen mit Drohnen auch für den Schutz der Privatsphäre sein. Grundsätzlich gilt: Wer seinen Nachbarn heimlich filmt oder fotografiert, macht sich strafbar (nach § 201a des Strafgesetzbuches). Bei Veröffentlichungen müssen Drohnenpiloten immer das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen beachten, bei Gebäuden eventuell auch das Urheberrecht des Architekten. (ad) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B8A4703A-AF7A-41AE-BC54-4580E32519A2"></div>

 

Fitch stuft das Rating von ERGO-Töchtern herauf

Fitch Ratings hat das Finanzstärkerating (Insurer Financial Strength, IFS) der Europäische Reiseversicherung AG („ERV“) und der VORSORGE Lebensversicherung AG („Vorsorge“) – Tochterunternehmen der ERGO Versicherungsgruppe AG auf ‘AA-’ von ‘A+’ heraufgestuft. Der Ausblick der Ratings ist stabil.

<p></p><p>ERV und Vorsorge sind operative Versicherungsgesellschaften und 100%-ige Tochterunternehmen der Zwischenholding ERGO, die wiederum zu 100% im Besitz der Munich Re ist. Die Heraufstufung spiegelt die neue Sicht von Fitch auf die ERV und die Vorsorge bezüglich der strategischen Bedeutung als Kerngesellschaften innerhalb der Gruppe wider. Die ERGO selbst wiederum wird als Kerngeschäft der Munch Re angesehen. Als Ergebnis davon sind die Finanzstärkeratings von ERV und Vorsorge an das AA-Finanzstärkerating für Erstversicherungsunternehmen der ERGO-Gruppe angeglichen worden. </p><p>Der wesentliche Aspekt, dass die Unternehmen als Kernbestandteil angesehen werden, ist der Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag zwischen der ERGO und den Töchtern. Fitch zieht in Betracht, dass diese Vereinbarungen sowohl den Unterstützungswillen seitens der ERGO für beide Gesellschaften als auch die strategische Bedeutung der Gesellschaften für die ERGO aufzeigen. So bedeutet der Ergebnisabführungsvertrag, dass die ERGO jeglichen Verlust, den die Unternehmen erleiden würden, auszugleichen hätte. Die Vereinbarungen sind von der Aufsicht genehmigt und verlängern sich zum Halbjahresende jeweils für das darauffolgende Jahr. </p><p>Des Weiteren wird der revidierte Status von der in den letzten Jahren fortschreitenden Integration von ERV und Vorsorge in die ERGO unterstützt. Hierzu zählen die Markenvereinheitlichung in der Gruppe und die Restrukturierung der ERV, welches in Summe ihre Stellung innerhalb der ERGO stark verfestigt. </p><p>Eine wesentliche Verringerung der strategischen Bedeutung der Gesellschaften innerhalb der ERGO/Munich Re-Gruppe könnte zu einer Herabstufung der Ratings führen. Außerdem würde sich jede Herauf- oder Herabstufung des Ratings der ERGO/Munich Re in den Ratings der Tochtergesellschaften widerspiegeln. </p><p>ERGO ist die Erstversicherungsgruppe der Munich Re. Zum Jahresende 2012 verzeichnete die ERGO eine Bilanzsumme von 147,2 Mrd. Euro und erzielte 2012 ein Konzernergebnis von 289,3 Mio. Euro. Fitch erwartet, dass das Konzernergebnis 2013 trotz der Flutschäden gestiegen ist. Außerdem erwartet Fitch, dass die ERGO auch in diesem Jahr ein gutes versicherungstechnisches Ergebnis in der deutschen Kompositversicherung erzielt und eine weitere Verbesserung in der Versicherungstechnik im Auslandsgeschäft erreicht. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/24236A85-C888-4026-BEAA-01F2EE910393"></div>

 

Schadensbilanz Deutschland zeigt ungewöhnlich viele Unwetterereignisse 2013

Starke Hagel- und Hochwasserschäden prägen die Schadensbilanz des Jahres 2013, wie die ERGO bekannt gibt: Die größten versicherten Schäden verursachten die Hagelstürme im Juli und August. Insgesamt waren die Schäden aus wetterbedingten Naturereignissen die zweithöchsten in der Geschichte der Bundesrepublik.

<p>Ein Trend der vergangenen Jahre setzte sich auch 2013 fort, die Zunahme regionaler Unwetterereignisse.</p><p>Hohe Schäden durch Naturgefahren</p><p>Im Jahr 2013 gab es ungewöhnlich viele Unwetterereignisse, die alle zusammen genommen sehr hohe Schäden verursachten. Heftige und anhaltende Starkniederschläge (Tief Frederik) waren Ursache für das Hochwasser in Süd- und Ostdeutschland im Mai und Juni 2013. Sehr hohe Pegelstände und Deichbrüche sorgten für viele Schäden, auch in Gebieten weitab der großen Flüsse. Diese Regionen sind statistisch betrachtet nur alle 100 Jahre oder seltener von Hochwasser betroffen. </p><p>Sommer-Hagelstürme mit Hagelkörnern, teilweise größer als Tennisbälle, richteten im Juli und August massive Schäden an Gebäuden und Fahrzeugen an. Besonders Tief Andreas verursachte am 27./28.07.2013 durch Hagel und Starkregen in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt große Schäden. Die Schäden aus Stürmen fielen im Vergleich dazu eher gering aus: Im Herbst verursachten die Orkane Christian (27.-29.10.2013) und Xaver (05.-07.12.2013) große Schäden in Norddeutschland. Von den versicherten Schäden war Xaver aber nur etwa halb so stark wie Christian. Die Schadensumme beider Orkane lag deutlich unter der von Tief Andreas.</p><p>Wetterextreme Deutschland 2013</p><p>Höchste Temperatur: 39 °C, Lörrach, 27.07.2013</p><p>Niedrigste Temperatur: –40 °C, Funtensee, 11.02.2013</p><p>Höchste Windgeschwindigkeit: 190,8 km/h, Borkum, 28.10.2013</p><p>Höchste Regenmenge in 24 Stunden: 168,1 l/m², Winklmoos-Alm, 02.2013</p><p>Höchste Regenmenge in 1 Stunde: 59,9 l/m², Leipzig-Holzhausen, 20.06.2013</p><p>Meiste Blitzeinschläge/Stunde: 584, Neuruppin, 08.08.2013*</p><p>Höchster Pegelstand über Normalwert: 12,89 m, Donau Passau, Juni 2013 (Mittelwasserstand: 4,95 m) </p><p>Quelle: Meteomedia, *BLIDS – Der Blitz-Informations-Dienst von Siemens</p><p>Mehr rund um die Schadensbilanz 2013 in Deutschland lesen Sie in der AssCompact 02/2014, die in der ersten Februarwoche erscheint, im Sonderthema „Wohngebäude und Elementarschaden“</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/9A980D28-41F1-4419-9AA4-72ED65A7BB2C"></div>

 

Fitch bestätigt Ratings der ERGO mit stabilem Ausblick

Fitch Ratings hat das Finanzstärkerating (Insurer Financial Strength, IFS) ‘AA-’ der ERGO Lebensversicherung AG („ERGO Leben“) und der DKV Deutsche Krankenversicherung AG („DKV“) bestätigt.

<p>Zeitgleich sind die ‘A+’ IFS-Ratings der Europäische Reiseversicherung AG („ERV“) und der VORSORGE Lebensversicherung AG („Vorsorge“) bestätigt worden. Der Ausblick der Ratings ist stabil. ERGO Leben, DKV, ERV und Vorsorge sind operative Versicherungsgesellschaften und 100-prozentige Tochterunternehmen der ERGO Versicherungsgruppe AG („ERGO“), deren Emittentenausfallrating (Issuer Default Rating, IDR) ‘A+’ ebenfalls bestätigt wurde. Der Ausblick des Ratings ist stabil. </p><p>Die Ratings spiegeln den Kernstatus der ERGO innerhalb der Munich Re-Gruppe sowie der ERGO Leben und DKV (aufgrund ihrer Größe und strategischen Bedeutung) innerhalb der ERGO wider. Nach Fitchs Gruppenratingmethodik sieht die Agentur die ERV und die Vorsorge als „sehr wichtig“ für die ERGO an. Den IFS-Ratings beider Gesellschaften kommt eine Hebung um zwei Notches (Feinabstufungen) gegenüber der Einzelsicht zugute. </p><p>Schlüsselfaktoren für die Herauf- bzw. Herabstufung aller Ratings, sind die strategische Bedeutung der Gesellschaften innerhalb der Munich Re-Gruppe und der Umstand, dass eine Veränderung des Ratings der Munich Re zu einer Veränderung der Ratings der ERGO und ihrer Tochtergesellschaften führen würde. ERGO ist die Erstversicherungsgruppe der Munich Re. Zum Jahresende 2012 betrug die Bilanzsumme der ERGO 147,2 Mrd. Euro (2011: 139,3 Mrd. Euro). Die ERGO erzielte ein Konzernergebnis von 289,3 Mio. Euro (2011: 349,4 Mio. Euro). Fitch erwartet, dass sich das Konzernergebnis 2013 trotz der Flutschäden auf ähnlichem Niveau bewegen wird. Außerdem erwartet Fitch, dass die ERGO auch in diesem Jahr ein gutes versicherungstechnisches Ergebnis in der deutschen Kompositversicherung erzielt und weitere Verbesserungen in der Versicherungstechnik im Auslandsgeschäft erreicht. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/705C9100-F985-43E0-92A1-D76850C0DFCA"></div>

 

ERGO ebnet Agenturen den digitalen Weg zum Kunden

Die ERGO Versicherungsgruppe präsentiert mehr als 6.000 Vertriebspartner über ein Deutschlandportal und über 77 Regionalportale. Internetnutzer finden über die Regionalportale schnell einen Ansprechpartner für alle Versicherungsfragen in ihrer Nähe.

<p></p><p>Im bundesweiten Portal unter <a href="http://www.versicherung.ergo.de&quot; target="_blank" >www.versicherung.ergo.de</a&gt; sind alle Informationen zu den Agenturpartnern gebündelt. Suchfunktionen über Eingabemasken, Einbindung in Google Maps, persönliche Videoporträts oder Fotos mit Verlinkungen zu den jeweiligen Homepages der Vertriebspartner erleichtern ein schnelles Auffinden und bieten einen ersten Eindruck. </p><p>Die digitale Verknüpfung mit Google Maps und die feste Integration der Suchmaschinenanwendung bieten den Vertriebspartnern eine Voraussetzung für mehr Präsenz im Internet und weiterführende persönliche Gespräche. Die digitale Verknüpfung der persönlichen Profile der ERGO Vertriebspartner auf Youtube, XING oder Facebook mit den jeweiligen ERGO Regionalportalen schafft gleichzeitig die technologische Basis für eine „lebende Community“. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/EFFC6700-3816-4AD7-BCFB-2E9A94558172"></div>

 

ERGO arbeitet weiter an Transparenz und besserem Verstehen

Gleich zweimal geht es bei ERGO um Transparenz und Verstehen, wenn auch auf zwei sehr unterschiedlichen Wegen: So hat die Versicherungsgruppe auf ihrer Website die Informationen zu Fehlverhalten bei Incentive-Reisen sowie zu den Vorwürfen zum Riester-Geschäft aktualisiert und eine App „Mehr verstehen bei Versicherungen“ lanciert.

<p></p><p>Nach Abschluss der Prüfung von Wettbewerbsreisen über einen Zeitraum von zehn Jahren (2002 bis 2012) berichtet ERGO auf ihrer Website über die Ergebnisse und hat die Darstellung der Fälle von Fehlverhalten aktualisiert. So brachte die Überprüfung, dass in einigen Fällen Sachverhalte zu beanstanden waren. Bei diesen Fällen handelt es sich im Wesentlichen um von selbstständigen Vermittlern in Eigenregie organisierte Reisen oder um Verhalten im Bereich der Zeit zur privaten Vergnügung, heißt es vonseiten der ERGO. Das Ausmaß der Budapestreise 2007 habe bei Weitem keiner von ihnen. Die Gruppe stellt des Weiteren dar, was sie in Bezug auf die falschen Riester-Formulare – es wurden damals zu niedrige Kostensätze ausgewiesen – unternommen hat. Auch dem Vorwurf, dass in der bAV systematisch ungünstigere Konditionen angeboten worden seien als die vereinbarten günstigen Kollektivtarife, begegnet sie auf der Website. Eine PricewaterhouseCoopers (PwC) Untersuchung habe keine systematische Fehlberatung festgestellt, heißt es dort. Zum Nachlesen unter <a href="http://www.ergo.com/transparenz&quot; target="_blank" >www.ergo.com/transparenz</a></p><p>Mit der neuen App stellt ERGO ihre Versicherungswelt vor. Mit Animationen, Videos und kurzen Erläuterungen wird informiert, welches Versicherungsprodukt in einzelnen Lebenssituationen sinnvoll ist. Es kann auch nach ERGO-Vermittlern in der Nähe gesucht werden. Das App steht unter dem Motto des ERGO-Markenversprechens „Versichern heißt Verstehen“. Das „Mehr verstehen“-App ist im Apple App-Store verfügbar.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/3006E255-F252-41D0-AC1E-3182B521403D"></div>

 

ERGO Aufsichtsrat verlängert Vertrag von Vorstandschef Oletzky

Der Aufsichtsrat der ERGO Versicherungsgruppe hat am 19.03.2013 den Vertrag von Torsten Oletzky um fünf Jahre verlängert.

<p>Nikolaus von Bomhard, Aufsichtsratsvorsitzender der ERGO Versicherungsgruppe AG und Vorstandsvorsitzender von Munich Re, kommentiert: „Ich freue mich, dass Torsten Oletzky vom Aufsichtsrat der ERGO Versicherungsgruppe einstimmig für weitere fünf Jahre als Vorstandsvorsitzender bestätigt wurde.“ Auch die turnusgemäß anstehenden Verträge anderer Vorstandsmitglieder wurden verlängert. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/3066BE7C-248A-446B-A440-C0AB9334A5A0"></div>

 

Riester-Kunden von Ergo werden entschädigt

Ergo nimmt Stellung zu dem in einer Tageszeitung vom 8. Juni erhobenen Vorwurf, Ergo habe Kunden mit fehlerhaften Riester-Verträgen geschädigt. Hintergrund der Vorwürfe ist offensichtlich ein fehlerhaftes Formular, das im zweiten Halbjahr 2005 von der Vertriebsorganisation HMI neben anderen Formularen verwendet wurde.

<p></p><p>Ergo bestätigt den Vorfall, bedauert ihn und will sämtliche Kunden finanziell so stellen, wie es dem Formular entspricht, also besser. Ein Team von PricewaterhouseCoopers und den Revisionsabteilungen von Munich Re und Ergo führt derzeit Untersuchungen durch. Laut Ergo und dem aktuellen Stand der Untersuchungen war die Angebotssoftware 2005 korrekt und die Policen entsprachen dem 2005 gültigen Tarif. Auf der Rückseite des Antragsformulars sei jedoch irrtümlich ein zu niedriger Kostensatz genannt worden. Für die etwa 14.000 betroffenen Kunden wird Ergo ihren Vertrag mit dem niedrigeren Kostensatz neu berechnen. </p><p>Der Fehler wird das Unternehmen einen einstelligen Millionenbetrag kosten – zugunsten der Kunden. Lörper weiter: „Die in den Medien genannten Zahlen – zum Beispiel 70.000 betroffene Kunden – sind demnach viel zu hoch. Das haben wir so auch an die Aufsichtsbehörde gemeldet.“ Eine abschließende Beurteilung wird noch weitere Zeit in Anspruch nehmen. Denn zur exakten Abgrenzung des betroffenen Kundenkreises sind noch weitere Arbeiten vonnöten.</p><p>Ergo hat inzwischen ermittelt, dass der Fehler im Oktober 2005 der Antragsabteilung bekannt wurde, und untersucht derzeit, was daraus geworden ist und wie es zu dem Druckfehler kam. Torsten Oletzky, Vorstandsvorsitzender der Ergo Versicherungsgruppe AG, äußerte sich zu den Vorwürfen wie folgt: „Der gute Ruf der Ergo hat in den letzten Wochen gelitten. Wo Vorwürfe zu Recht erhoben werden, sprechen wir Klartext: Fehler offen zugeben und geeignete Maßnahmen ergreifen, damit sich solche Fehler nicht mehr wiederholen. Gleichzeitig werden wir alles daran setzen, falschen Behauptungen entgegenzutreten“.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/9FEC0649-9C76-41DC-BB33-C59EAEC4D55C"></div>

 

ERGO Stellungnahme zu Riester-Angebotsformularen

Die Ermittlungen bezüglich der Riester-Angebotsformulare haben im Hause ERGO einen neuen Sachstand ergeben.

<p>Die Ermittlungen vom heutigen Tag bezüglich der Riester-Angebotsformulare haben im Hause ERGO einen neuen Sachstand ergeben: ERGO hat zahlreiche maschinelle und manuelle Auswertungen auf Stichprobenbasis vorgenommen, um den Sachverhalt zu überprüfen. Dabei wurde der Schwerpunkt darauf gelegt, zu untersuchen, ob es Abweichungen in den Kostenangaben zwischen Kalkulation, Antragsmaterialien und Policen gab oder ob (systematisch) andere Tarife als beantragt oder Tarife auf nicht zugehörigen Antragsmaterialien policiert wurden. Im Fokus stand aufgrund der Informationen in der Handelsblatt-Anfrage der Tarifwechsel 2004 auf 2005, bei dem es eine Anpassung der Kosten um vier Prozentpunkte gegeben hat. Im Verlauf des heutigen Tages ist der ERGO ein größerer Fehler aufgefallen. Neben dem Standardantrag gab es in der HMI auch einen Spezialantrag, mit dem auch die Riester-Rente beantragt werden konnte. Im Jahr 2005 scheinen fehlerhafte Antragsunterlagen verwendet worden zu sein, bei denen die Kostensätze im Antrag nicht aktualisiert wurden. Nach Unternehmensangaben sei man bei der ERGO zur Zeit dabei zu untersuchen, in wie vielen Fällen diese fehlerhaften Antragsunterlagen Anwendung fanden. Die damals im Beratungsgespräch verwendeten Beispielrechnungen basierten auf der damals aktuellen Version der Angebotssoftware, so dass der Kunde im Beratungsgespräch und in der Police korrekte Daten erhalten hat. Weil aber die Angabe zum Kostensatz auf dem Antragsformular rechtlich bindend ist, haben die jeweiligen Kunden nun Anspruch auf höhere Leistungen als in der Police enthalten sind. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/0287C1DF-DF96-46BD-BA7B-39CE1400BBAF"></div>

 

ERGO ergänzt Compliance-Regeln

Der Aufsichtsrat der ERGO Versicherungsgruppe AG hat sich heute in einer außerordentlichen Sitzung mit der Vertriebsreise der HMI nach Budapest im Jahr 2007 beschäftigt. Neben der Präsentation der Untersuchungsergebnisse der internen Revision legte der ERGO Vorstand auch ein Maßnahmenpaket vor. Es soll die bestehenden Corporate Governance-Vorschriften und -Regeln des Unternehmens ergänzen.

<p>„Was 2007 in Budapest geschah, ist völlig inakzeptabel. Die heute beschlossenen Maßnahmen ergänzen die in den letzten Jahren bereits eingeführten Regelwerke. Sie sollen sicherstellen, dass sich so etwas nicht wiederholen wird“, erklärt ERGO-Vorstandsvorsitzender Torsten Oletzky. Der Aufsichtsratsvorsitzende von ERGO, Nikolaus von Bomhard, betonte: „ERGO hat den Vorfall gründlich aufgearbeitet. Die Stärkung der Compliance ist ein Signal für Kunden, Mitarbeiter und Führungskräfte, welch hohen Stellenwert wir verantwortungsvollem, an Recht und Anstand ausgerichtetem Handeln in unserem Konzern beimessen.“</p><p>Im Einzelnen sieht das Maßnahmenpaket folgendes vor:</p><p>Stärkung der Compliance: Zur Stärkung der Compliance bei ERGO wird dieser Bereich aus der Rechtsabteilung herausgelöst und als eigene Organisationseinheit direkt im Ressort des Vorstandsvorsitzenden angesiedelt. Darüber hinaus wird ein eigener Compliance-Officer ausschließlich für die Vertriebsbereiche zuständig sein. Eine neutrale, externe Instanz überprüft und zertifiziert in regelmäßigen Audits die Funktion und Arbeitsweise des Compliance-Office. Über einen externen Ombudsmann haben Mitarbeiter von ERGO die Möglichkeit, Auffälligkeiten und Missstände im Unternehmen anonym an eine neutrale Stelle zu melden. Diese sogenannte „Whistleblowing“-Hotline wird auch für die selbstständigen Versicherungsvermittler, die für ERGO tätig sind, zugänglich sein.</p><p>Ausweitung des Verhaltenskodex: Bereits im Februar 2008 hatte ERGO einen Verhaltenskodex für alle angestellten Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstände aller Unternehmen der gesamten Unternehmensgruppe im In- und Ausland eingeführt. Der Kodex formuliert die Erwartung, dass sich alle Beschäftigten ethisch und sozial korrekt verhalten. Verstöße gegen den Kodex werden konsequent verfolgt und arbeitsrechtlich geahndet. Dieser Verhaltenskodex wird erweitert und konkretisiert. Des Weiteren schafft ERGO einen spezifischen Verhaltenskodex für den selbstständigen Außendienst. Diese Regelwerke werden verbindliche Vertragsbestandteile für alle Arbeits- und Vermittlerverträge sein.</p><p>Neuregelung der Incentivierung: Außerdem erarbeitet ERGO konkrete Vorgaben für die Angemessenheit von Incentives in allen Vertrieben. ERGO schafft somit einen klaren Rahmen, innerhalb dessen Incentive-Reisen und Veranstaltungen ablaufen müssen. Die Einhaltung des Rahmens wird laufend überprüft. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B9FCEABE-67D2-4A94-87BA-023A956DA4CB"></div>