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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

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Die besten Grundfähigkeits-Tarife laut dem IVFP

Das IVFP hat sein Rating zur Grundfähigkeitsversicherung veröffentlicht. Das Rating bezieht sich auf das Preis-Leistungs-Verhältnis der Tarife. Insgesamt wurden die Angebote von 28 Versicherern in sechs Mustertypen-Kategorien analysiert. Welche Versicherer können sich durchsetzen?

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat die diesjährige Auflage seines Ratings zur Grundfähigkeitsversicherung (GFV) veröffentlicht. Die GFV sichert verschiedenen körperliche und geistige Fähigkeiten ab.

Die Versicherung konkret zu bemessen, sei allerdings komplex, so das IVFP. Die Leistungsauslöser werden bei Versicherern unterschiedlich bewertet und die Konzepte der Absicherung verfolgen verschiedene Aspekte. Das hatte in der Vergangenheit zur Folge, dass in GFV-Ratings oft nur die Bedingungswerke verglichen wurden anstatt Leistungen.

Rating vergleicht über 300 Tarifkonstellationen

Für sein Rating führt das IVFP einen Preis-Leistungs-Vergleich durch, der die Konzepte der Versicherer detailliert analysiert. Neben den Definitionen von Grundfähigkeiten haben die Analysten sechs verschiedene Mustertypen verglichen und einen Preisvergleich erstellt. Die Kategorien der Mustertypen sind wie folgt: Kaufmännischer, Kreativer, Medizinischer, Handwerklicher, Studentischer und Auszubildender Typ. Insgesamt wurden auf Basis dieser Mustertypen 44 Tarife von 28 Versicherern untersucht. Das ergibt insgesamt über 300 Tarifkonstellationen.

Die geprüften Fähigkeiten werden von Versicherern mit genau definierten Fertigkeiten hinterlegt. Für das Rating hat das Analysehaus diese Fertigkeiten gewichtet und summiert, um so einen Vergleich anstellen zu können. Bei der Fähigkeit „Gehen“ beispielsweise wurden insgesamt acht Fertigkeiten analysiert, darunter unter anderem die Strecke, das Tempo oder auch ob Hilfsmittel verwendet werden.

Diese drei Angebotskonzepte untersucht das Rating

Zudem unterschiedet das Rating zwischen drei Arten von Angebotskonzepten. Beim individuellen Konzept können Kunden einzelne Grundfähigkeiten absichern lassen, die im Hinblick auf den ausgeübten Beruf oder des Lifestyles wichtig sind. Bei einer solchen Tarifgestaltung sei natürlich eine umfassende Beratung nötig, damit Kunden den Versicherungsschutz erhalten, den sie benötigen, so das IVFP.

Beim Baukasten-Konzept gibt der Versicherer eine Grundabsicherung mit einer Gruppe von vordefinierten Fähigkeiten, die im Paket enthalten ist, vor. Bei Bedarf kann der Schutz um weitere Grundfähigkeitsbausteine erweitert werden.

Das All-in-One-Konzept erlaubt keine individuelle Auswahl der Absicherung. In der Regel bieten diese Tarifvarianten einen sehr umfassenden Schutz, um sicherzustellen, dass das Leistungspaket für einen Großteil der Versicherten geeignet ist.

So schneiden die getesteten Tarife ab

„Das Ergebnis im Bereich Preis/Leistung ist mit dem vergangenen Rating vergleichbar“, so Georg Goedeckemeyer, Leiter Rating beim IVFP, „insbesondere dahingehend, dass ein individuell zusammengestellter Tarif in der Regel nicht viel teurer ist, als der eines All-in-One Anbieters“.

Allerdings betonen die Experten, dass bei der Analyse der Konzepte mehrere Grundfähigkeiten abgesichert werden, um die Kostenstruktur der Konzepte greifbar zu machen. „ In der Praxis hingegen werden oftmals sehr schlanke Tarifkombinationen gewählt, das ist uns bewusst“, so Goedeckemeyer weiter. Einen Preisunterschied festzustellen, der in erster Linie auf der Anzahl der abgesicherten Fähigkeiten beruhe, mache allerdings im Auge des IVFPs wenig Sinn, erklärt der Experte. Daher habe man sich bei den Mustertypen für „etwas mehr“ entschieden.

Diese Versicherer haben „exzellente“ Tarife im Angebot

 

Die besten Grundfähigkeits-Tarife laut dem IVFP

 

Die Einstufung der Tarife erfolgt nach einem Bewertungssystem von „Exzellent“ bis „Ungenügend“. Innerhalb der Bewertungsstufen sind die bewerteten Versicherer alphabetisch sortiert.

Die folgenden Versicherer konnten in den verschiedenen Mustertypen mit mindestens einem Tarif die Gesamtbewertung „Exzellent“ erreichen:

Kaufmännischer Typ:

  • Allianz
  • Alte Leipziger
  • Baloise
  • Bayern-Versicherung
  • HDI
  • Swiss Life, inkl. Konsortialtarife

Kreativer Typ:

  • Allianz
  • Alte Leipziger
  • Baloise
  • HDI
  • Swiss Life, inkl. Konsortialtarife

Medizinischer Typ:

  • Allianz
  • Alte Leipziger
  • Baloise
  • HDI

Handwerklicher Typ:

  • Allianz
  • Alte Leipziger
  • HDI

Studentischer Typ:

  • Allianz
  • Alte Leipziger
  • Baloise
  • Bayern-Versicherung
  • HDI
  • Swiss Life, inkl. Konsortialtarife

Auszubildender Typ:

  • Allianz
  • Alte Leipziger
  • Baloise
  • Bayern-Versicherung
  • HDI
  • Swiss Life, inkl. Konsortialtarife

Die vollständigen Ergebnisse des Rating, inklusive der Teilnoten, können auf der Website des IVFP eingesehen werden. (js)

 

Nachhaltigkeit: So ernst meinen es die Fondsgesellschaften

Das IVFP hat die Nachhaltigkeitskompetenz von vier Investmentgesellschaften untersucht. Die Ergebnisse zeigen: Nachhaltigkeit ist kein Randthema mehr.

Nachhaltigkeit gerät aufgrund der aktuellen geopolitischen Geschehnisse gesellschaftlich etwas in den Hintergrund. Doch die Versicherungs- und Investmentbranche beschäftigt sich dennoch mit dem Thema. Das zeigt das neue Nachhaltigkeitskompetenzrating des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Ziel des Ratings ist, herauszufinden, wie ernst es Investmentgesellschaften mit ihren Bestrebungen in puncto Nachhaltigkeit wirklich meinen, jenseits grüner Imagebroschüren.

So wird die Nachhaltigkeitskompetenz bewertet

Insgesamt wurden die Unternehmen in den vier Bereichen Strategie, Prozesse, Produkt & Service sowie Kennzahlen untersucht. Mit einer Gewichtung von 40% liegt dabei ein klarer Fokus auf den strategischen Aspekten. Das Rating besitzt damit einen stark zukunftsgerichteten Charakter, so das IVFP. Denn es würden nicht vergangene Altlasten bewertet, sondern eine glaubhafte und ambitionierte Transformationsstrategie, die sich über einen längeren Zeitraum entfalten könne.

Die Bewertung erfolgte, wie bei allen IVFP-Kompetenzratings üblich, auf Basis einer interaktiven Analyse. Teilnehmer mussten ihre Anstrengungen im Bereich Nachhaltigkeit detailliert dokumentieren, die Ergebnisse wurden anschließend in einem Benchmark-Verfahren ausgewertet. Dieser Prozess garantiert laut dem Institut eine hohe Qualität im Teilnehmerfeld und erlaubt einen Blick hinter die Kulissen.

Das sind die Ergebnisse

Im Ergebnis hat das IVFP im Nachhaltigkeitskompetenzrating 2025 für Investmentgesellschaften vier Investmentgesellschaften untersucht: Ampega Investment, Carmignac, Franklin Templeton, M&G.

Diese Anbieter wurden für ihre ausgeprägte Nachhaltigkeitskompetenz mit der Note „Sehr gut“ ausgezeichnet. Eine „Exzellent“-Bewertung wurde – wie bereits beim Erstrating – auch in diesem Jahr nicht vergeben. Damit bestehe für alle Teilnehmer weiterhin Potenzial, ihre Nachhaltigkeitsstrategie in den kommenden Jahren noch stärker auszubauen.

Fazit

Das Nachhaltigkeitskompetenzrating für Investmentgesellschaften 2025 zeigt, so das IVFP, dass Nachhaltigkeit längst kein Randthema mehr ist, sondern ein zentrales Element der strategischen Ausrichtung führender Anbieter. Die ausgezeichneten Gesellschaften würden damit einen wichtigen Beitrag zur Transformation hin zu einer zukunftsfähigen Finanzwelt leisten. (mki)

Über das Rating

Das IVFP Kompetenzrating wird in enger Zusammenarbeit mit den Versicherern erstellt, die hierzu einen umfangreichen Fragenkatalog ausfüllen. Die Bearbeitung erfordert den Einsatz erheblicher interner Ressourcen, da detaillierte Informationen zu Prozessen, Strukturen und Strategien offengelegt werden müssen. Das Nachhaltigkeitskompetenzrating geht somit weit über eine reine Produktbewertung hinaus und bietet den Unternehmen wertvolle Erkenntnisse zur eigenen Optimierung sowie zur eigenen Positionsbestimmung.

Lesen Sie auch: Neues Rating: Die besten Fondspolicen mit ETF-Portfolio
 

BRSG II: Hat die Halbherzigkeit ein Ende?

Endlich die 60% Teilnahmequote knacken und mehr Mitarbeiter in die Betriebsrente bringen: Der vorliegende Regierungsentwurf des BRSG II setzt dafür auf automatische Teilnahme-Modelle, bessere Förderung sowie weniger Auflagen für Anbieter. Was verspricht der Gesetzentwurf?

Eine Kolumne von Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Gesellschafter und Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirates des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Ursprünglich sollten erste Regelungen des Zweiten Gesetzes zur Stärkung von Betriebsrenten (BRSG II) zum Jahresbeginn 2025 in Kraft treten. Die neue Regierung hatte im Juni 2025 einen neuen Referentenentwurf vorgelegt und diesen nun im Regierungsentwurf ein wenig angepasst – die Zielsetzung ist identisch geblieben: der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) durch mehr Flexibilität Auftrieb geben. Was verspricht uns der vorliegende Gesetzentwurf?

Opting-out per Betriebsvereinbarung

Kernstück ist gegenüber der bisherigen Regelung ein erweitertes Opting-Out im neuen Abs. 3 des § 20 Betriebsrentengesetz (BetrAVG): Beschäftigte nehmen automatisch an der Entgeltumwandlung teil. Sie können widersprechen. Neu ist: Unternehmen ohne tarifvertragliche Grundlage, d.h. ohne Tarifvertrag bzw. Anbindung an einen einschlägigen Tarifvertrag dürfen solche Optionsmodelle über eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung einführen; Arbeitgeber ohne Betriebs- oder Personalrat haben andere Optionen.

Voraussetzung ist ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20% auf den umgewandelten Lohn; im Gegensatz zum 15%-igen Zuschuss des § 1a Abs. 1a BetrAVG ist die gesetzliche Höchstgrenze nicht durch die SV-Ersparnis des Arbeitgebers gedeckelt. Die 20% Arbeitgeberanteil sind gem. § 1b Abs. 5 S. 1 BetrAVG-E sofort gesetzlich unverfallbar; der gesetzliche Zuschuss in Höhe von bis zu 15% nach § 1a Abs. 1a BetrAVG ist damit abgegolten Die Regelung darf sämtliche fünf Durchführungswege der bAV einbeziehen, sodass der Arbeitgeberanteil von 20% über den Umweg des Opting-Out im Gegensatz zu § 1a Abs. 1a BetrAVG auch bei Direktzusagen und Unterstützungskassen verpflichtend wird. Jene Opting-Out Lösungen können frühestens ab 01.07.2026 eingeführt werden.

Beurteilung des IVFP

In Großbritannien hatte ein tarifvertragsfreies, jedoch gesetzlich verpflichtendes Opting-Out die Teilnahmequote an der bAV vor ca. 20 Jahren deutlich auf ca. 90% gesteigert. Wir hätten dieses Potenzial auch in Deutschland, wenn wir den „Herdentrieb“ der Menschen mit qualitativ hochwertiger bAV nützen würden. Dazu bedarf es jedoch eines Opting-Out auf Basis gesetzlicher Verpflichtung für alle Arbeitgeber; dieses hier nach BRSG II ist freiwillig und daher, wie so oft nach deutscher Art, halbherzig.

Mehr Förderung für geringes Einkommen

Die steuerliche Förderung für arbeitgeberfinanzierte bAV über Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds von Geringverdienenden nach § 100 EStG wird ausgebaut. Der maximale Förderbetrag steigt gem. Abs. 2 jener Vorschrift von 288 Euro auf 360 Euro im Jahr und der Maximalbeitrag gem. Abs. 6 von 960 Euro auf 1.200 Euro. Die Einkommensgrenze wird gem. Abs. 3 Nr. 3 mit 3% dynamisch an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt; aktuell entspricht dies 2.898 Euro Bruttoeinkommen pro Monat.

Beurteilung des IVFP

Eine vom Staat geförderte rein arbeitgeberfinanzierte bAV für Geringverdienende, also diejenigen, die bislang überwiegend nichts vom Kuchen der bAV abbekommen, ist grundsätzlich sinnvoll. Die Anpassung der Geringverdienergrenze an die BBG-Renten ist begrüßenswert; so rutschen Beschäftigte nicht mehr allein wegen normaler Lohnerhöhungen aus der Förderung. Leider ändert die Reform an der Voraussetzung des Abs. 3 Nr. 5, dass nur ungezillmerte Tarife angeboten werden dürfen, nichts; dies ist sehr enttäuschend, da der Gesetzgeber erneut nicht verstanden hat, wie wichtig es im Zusammenhang mit Altersvorsorge ist, auch die Vertriebe zufriedenzustellen. Schließlich kommen die Änderungen erst zum 01.01.2027 und damit deutlich später als erforderlich.

Mehr Flexibilität für Bezieher von Teilrenten

Zum 01.07.2026 können Mitarbeiter gem. § 6 BetrAVG auch Betriebsrenten vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn sie eine Teilrente der Deutschen Rentenversicherung beziehen wollen. Das war bisher an den Bezug einer gesetzlichen Vollrente geknüpft. Betriebliche Regelungen, an die der gesetzliche Rentenbezug geknüpft ist, werden durch das Gesetz allerdings nicht automatisch außer Kraft gesetzt. Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarungen müssen entsprechend geprüft und ggf. angepasst werden.

Beurteilung des IVFP

Mehr Motivation für ältere Arbeitnehmende, mit ausreichend Auskommen länger zu arbeiten, jedoch keine Impulse für den Vertrieb von bAV.

Weitere durch das BRSG II geplante Änderungen
  • Für Pensionskassen werden Anlage- und Bedeckungsvorschriften flexibilisiert. Das soll höhere Renditechancen ermöglichen, ohne die Auszahlungen stark schwanken zu lassen. Sozialpartnermodelle sollen zusätzliche Puffer aufbauen können. Für Versicherte bleibt die Aufsicht bestehen.
  • Kleinere Anwartschaften lassen sich künftig leichter abfinden. Das Geld fließt dann unmittelbar in die gesetzliche Rentenversicherung. Damit wird die nachgelagerte Besteuerung sichergestellt und Bürokratie reduziert. Für Betroffene kann das administrativ entlastend sein.
  • Es soll, anders als im Referentenentwurf geplant, zu einer Evaluierung der Maßnahmen kommen. Gem. § 30a BetrAVG-E wird das BMAS bis 2030 untersuchen, ob die Verbreitung der bAV auch aufgrund der vorgesehenen Öffnung von Sozialpartnermodellen erkennbar gestiegen ist.
Zeitplan und nächste Schritte
  • 09.10.2025: 1. Lesung im Bundestag
  • 03.11.2025: Anhörung im Ausschuss für Arbeit & Soziales
  • 07.11.2025: 2./3. Lesung im Bundestag und Verabschiedung
 

IVFP und DIPAY bündeln Kräfte

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) und die DIPAY GmbH, Plattformlösung für die digitale Abwicklung von Servicevereinbarungen, Nettotarifen und Honoraren, arbeiten zusammen. Im Zuge der Kooperation wird die IVFP-Software fairadvisor.net und fairgleichen.net über DIPAY verfügbar gemacht.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)und die DIPAY GmbH, unabhängige Plattformlösung für die digitale Abwicklung von Servicevereinbarungen, Nettotarifen und Honoraren, machen gemeinsame Sache. Im Rahmen der Zusammenarbeit kann DIPAY eine All-in-One-Lösung für die gesamte Prozesskette in der Altersvorsorgeberatung für Vermittler anbieten. Die Softwarelösungen fairadvisor.net und fairgleichen.net des IVFP werden über den DIPAY Marketplace verfügbar gemacht. In ausgewählten Nutzerplänen sind die IVFP Softwarelösungen für Vermittler kostenfrei integriert.

Einbindung der IVFP-Plattform

Die IVFP-Plattform soll gemeinsam mit ausgewählten Versicherungspartnern in digitale Angebots- und Policierungsprozesse integriert werden – auch etwa für Nettotarife. Somit haben Vermittler künftig die Möglichkeit, direkt über die Plattform des IVFP die Verträge einzureichen und abzuschließen. DIPAY bleibe konsequent bei seinem Modell als unabhängiger, neutraler Dienstleister, so Handan Isik, die Gründerin von DIPAY. „Unsere Plattform reicht keine Anträge ein – unsere Partner nutzen weiterhin ihre gewohnten Kanäle über Versicherer oder Maklerpools.“ (tik)

 

IVFP kürt die besten Tarife in der bAV-Direktversicherung

Die betriebliche Altersversorgung gilt laut dem IVFP als das attraktivste Instrument zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge. Nun hat das IVFP seinen aktuellen Ratingjahrgang zur bAV-Direktversicherung veröffentlicht – mit verschärften Kriterien. Welche Anbieter haben „exzellente“ Tarife im Angebot?

In den letzten Jahren hat die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge mehr oder weniger stagniert. Politisch könnte sich aber hier vielleicht bald etwas tun: Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat kürzlich einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge an die anderen Ministerien verschickt. Die Ministerin will Betriebsrenten flexibler machen und entbürokratisieren sowie die Verbreitung vorantreiben.

Das ergibt Sinn – gilt die bAV doch als das attraktivste Instrument zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge, so das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Denn kein anderes Produkt profitiert laut dem IVFP von einer vergleichbaren Dreifach-Förderung. Neben steuerlichen Vorteilen und Sozialabgabenersparnissen machen auch die Arbeitgeberzuschüsse die bAV so attraktiv.

Vor allem Produkte mit reduzierter Beitragsgarantie können aufgrund der höheren Aktienquote langfristig ein attraktives Renditepotenzial ermöglichen. Bei der Mehrheit der fondsgebundenen Tarife ist inzwischen eine Absenkung des Garantieniveaus bis auf 50% in der Spitze möglich, erklärt das Ratinghaus.

Überarbeitete Kriterien für das aktuelle bAV-Direktversicherungsrating

Für die aktuelle Auflage des bAV-Direktversicherungsratings hat das Ratinghaus einen überarbeiteten Bewertungsansatz genutzt. „Wir haben unsere Kriterien verschärft, um noch härter, fairer und transparenter zu bewerten“, erklärt IVFP-Geschäftsführer Prof. Michael Hauer.

Neben der Verschärfung des Punktespiegels hat das IVFP für die 14. Auflage des Ratings auch die Gewichtung einzelner Bewertungsbereiche angepasst. Der Bereich Unternehmen fließt künftig nur noch mit 25% statt bisher mit 35% in die Gesamtbewertung ein. Dafür wird der Bereich Rendite nun mit 40% gewichtet statt bisher mit 30%. „Diese neue Balance stärkt die Aussagekraft hinsichtlich der tatsächlichen Produktperformance“, heißt es vonseiten des IVFP. Der Bereich Flexibilität fließt mit einer Gewichtung von 25% in die Gesamtwertung ein, Transparenz und Service mit 10%.

Insgesamt hat das IVFP für das aktuelle Rating 74 Tarife von 40 Anbietern anhand von über 90 Einzelkriterien analysiert. Dabei werden die Tarife in die Kategorien Klassik, Klassik Plus, fondsgebunden mit Garantien, Comfort und Indexpolicen eingeteilt. Innerhalb der Gesamtnoten sind die Anbieter alphabetisch sortiert.

Welche Anbieter können sich durchsetzen?

In der Kategorie Klassik konnte kein Tarif die Höchstnote „exzellent“ erreichen. Stattdessen erhalten zwei Versicherer die Gesamtnote „sehr gut“. Es sind die Hannoversche und die LV 1871. Im Bereich Klassik Plus erhalten drei Anbieter die Gesamtnote „exzellent“, und zwar das MetallRente Konsortium unter der Führung der Allianz, die neue Leben sowie die Württembergische.

Bei den Indexpolicen kann sich neben der ERGO, neue leben und NÜRNBERGER auch noch die Württembergische die Top-Bewertung sichern.

Dieser Anbieter hat die meisten „exzellenten“ Tarife im Angebot

Im Bereich Comfort, der sich darin auszeichnet, dass Versicherte ein Anlagekonzepte wählen können, deren Management komplett vom Versicherer übernommen wird, sind gleich drei Anbieter mit jeweils zwei Top-Tarifen vertreten, und zwar die HDI, das MetallRente Konsortium und die Stuttgarter. Auch als „exzellent“ in dieser Kategorie wurde jeweils ein Tarif von Allianz, AXA, LVM und Württembergische bewertet.

Die Anbieter, die im Bereich fondsgebunden mit Garantie punkten können, sind die folgenden: Allianz, Alte Leipziger, AXA, Continentale, ERGO, LV 1871, Stuttgarter und Württembergische.

Damit konnte die Württembergische insgesamt vier Tarife in der höchsten Bewertungskategorie platzieren. Drei mit „exzellent“ bewertete Tarife erreichen das MetallRente Konsortium unter der Führung der Allianz sowie die Stuttgarter. (js)

Die Ergebnisse für das IVFP-Rating bAV Direktversicherung 2025 können auf der Website des IVFP eingesehen werden.

 

 

Private Altersvorsorge – was hat die neue Bundesregierung konkret vor?

Viel steht nicht drin im Koalitionsvertrag zur privaten Altersvorsorge. IVFP-Geschäftsführer Prof. Michael Hauer hat für AssCompact analysiert, was die Bundesregierung vorhat. Zudem detailliert er die Gedanken hinter dem Reformvorschlag des Instituts, die Riester- und Rürup-Renten zusammenzulegen.

Eine Kolumne von Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD findet man relativ wenig zum Thema private und betriebliche Altersversorgung. Im Wesentlichen sind es drei Bausteine, die angesprochen werden: Die Frühstartrente, die Reform der Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung (bAV).

Zur bAV findet man letztendlich nur pauschale Aussagen wie zum Beispiel, dass die bAV gestärkt und vereinfacht und die Portabilität bei einem Arbeitgeberwechsel erhöht werden soll. Wie dies konkret umgesetzt werden kann, wird in keiner Weise angesprochen. Somit ist auch viel Spielraum bei der Umsetzung vorhanden – wir müssen uns also gedulden, wohin hier die Reise geht.

Die Frühstartrente soll jedoch bereits zum 01.01.2026 eingeführt werden. Bei dieser sollen die Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr pro Monat 10 Euro erhalten, die in ein Altersvorsorgedepot fließen. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein und das Kapital kann erst beim Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden. Sicherlich ein guter Ansatz, der in Kombination mit einer reformierten Riester-Rente ein sehr gutes Gesamtkonstrukt ergeben kann.

„Neue“ Riester-Rente soll ohne Beitragsgarantien auskommen

Bei der „neuen“ Riester-Rente – wir nennen es ebenfalls wie bei der Frühstartrente Altersvorsorgedepot – ist ein Verzicht auf Beitragsgarantien vorgesehen sowie die Reduzierung von Kosten. Die Förderung soll gemäß Koalitionsvertrag insbesondere auf Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ausgelegt und möglichst einfach sein.

Wie dies konkret umgesetzt werden kann, dazu hat das IVFP einen detaillierten Reformvorschlag entwickelt. Bei diesem handelt es sich um ein Altersvorsorgedepot ohne Garantien, das sowohl von Banken, Fondsgesellschaften als auch Versicherungsgesellschaften angeboten werden kann. Die Idee ist, dass das Altersvorsorgedepot bereits bei der Frühstartrente beginnt und bis in den Ruhestand behalten wird.

In der Rentenphase erhalten Sparer mindestens 50% des Kapitals als Rente, der Rest kann ausbezahlt werden. Im Kern sehen die Reformvorschläge die Möglichkeit vor, dass automatisch zwischen der Zulagenförderung (Zulagenmodus) und einer steuerlichen Förderung (Steuersparmodus) entschieden wird – je nachdem, was für Sparer günstiger ist. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl Haushalte mit niedrigem Einkommen als auch besserverdienende Bürger eine optimal auf ihre finanzielle Situation zugeschnittene Förderung erhalten.

Zusammenschluss von Riester und Rürup?

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Neuausrichtung ist die Auszahlung der Grund- und Kinderzulagen an alle Vertragsinhaber – ohne die bisherige Hürde eines Mindesteigenbeitrags. Im Zulagenmodus wird die Zulagensystematik um einen Vorsorgeanreiz ergänzt, indem jedem zusätzlich eingezahlten Euro ein Zuschuss von 20 Cent aufgeschlagen wird. Als maximal förderfähiger Betrag soll die heute schon vorhandene Fördergrenze der 1. Schicht übernommen werden (29.344 Euro/58.688 Euro bei ledig/verheiratet), die bereits heute bei der Rürup-Rente besteht. Dies lässt sich alles erreichen, indem man die beiden aktuell schon vorhandenen staatlich geförderten Altersvorsorgewege – Riester-Rente und Rürup-Rente – zusammenlegt und die jeweils bessere Eigenschaft von beiden wählt. Damit würde man die bedeutendsten Schwachstellen beider Konstrukte entfernen wie z.B. die aufwendige Überprüfung der (un)mittelbaren Förderfähigkeit oder die Überprüfung des Vorjahreseinkommens bei der Riester-Rente.

Nach dem Motto „das Beste aus zwei Welten“ würde der Gesetzgeber mit der Zusammenlegung von Riester und Rürup mit relativ einfachen Schritten eine optimale Lösung für die private Altersvorsorge schaffen. Hoffentlich hat er den Mut dazu.

 

So denkt die Branche über die Frühstart-Rente

Die Pläne der neuen Bundesregierung zur Altersvorsorge sind noch vage. Was jedoch in trockenen Tüchern scheint, ist die Frühstart-Rente. Was sagt die Branche dazu? Beim Altersvorsorgeforum von IVFP und Ampega diskutieren mehrere Branchenexperten darüber, wie das Vorhaben funktionieren könnte.

Inzwischen dürfte die Tinte auf dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wohl getrocknet sein. Nun geht es darum, die Vorhaben auch in die Tat umzusetzen. Zum Thema Altersvorsorge findet man vergleichsweise nur sehr wenig in dem fast 150-seitigen Dokument. Was jedoch in dem Vertrag festgeschrieben ist, ist die Einführung der sogenannten Frühstart-Rente. Dafür will die Bundesregierung für jedes Kind im Alter von 6 bis 18 Jahren, das in Deutschland eine Bildungseinrichtung besucht, monatlich 10 Euro in ein privates Vorsorgedepot einzahlen. Anschließend kann das Depot privat weiter bespart werden. Die Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, das Kapital kann erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden.

Branche sieht Frühstart-Rente grundsätzlich positiv

Vergangene Woche diskutierten vier Branchenkenner auf dem Altersvorsorgeforum, organisiert vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) und der Investmentgesellschaft Ampega, darüber, wo der Weg in der Altersvorsorge nun hinführen könnte, jetzt, wo die Bundesregierung steht. Neben IVFP-Chef Prof. Michael Hauer und David Krahnenfeld, Leiter Vertrieb Wholesale & Unit Linked bei Ampega, gehörten auch Fabian von Löbbecke, Vorstandsmitglied der HDI Group, sowie Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW), der Diskussionsrunde an.

Unter anderem diskutierte die Gruppe die oben erwähnte Frühstart-Rente. Zunächst äußern sich die Teilnehmer positiv über das Vorhaben. Es sei ein „guter Ansatz“, so Krahnenfeld, doch die Ausgestaltung stehe noch ganz am Anfang.

Erfreulich ist laut von Löbbecke die Tatsache, dass die Organisation auf die Privatwirtschaft fällt. Auch der Plan, Kinder dadurch an finanzielle Bildung heranzuführen, begrüße er. Jedoch brauche es die Möglichkeit früher Zuzahlungen zu leisten, unter anderem aus dem Grund, dass nicht alle Kinder auf die volle Fördersumme – ohnehin überschaubare 1.440 Euro – kommen werden. Ein 17-jähriger Jugendlicher würde etwa nur 120 Euro erhalten. Das Startdatum Anfang nächsten Jahres ist laut von Lübbecke jedoch machbar.

Produkt könnte für Vermittler zunächst unattraktiv sein

Wirth ist hier eher skeptisch, ob das Startdatum zum 01.01.2026 realistisch ist. „Aber dann ist es eben ein Jahr später. Hauptsache es kommt überhaupt irgendwann“, ergänzt er. Er sehe das Vorhaben mit einer monatlichen Summe von 10 Euro allerdings eher als „Symbolpolitik“. Hier komme es auf die Ausgestaltung an. „Da schlägt dann die Stunde der Lobbyisten“, so Wirth.

Eine weitere interessante Frage sei auch, so die Diskussionsteilnehmer, wie das Produkt an die Zielgruppe herankommen soll. Wird das über den Staat passieren? Über die Eltern? Für unabhängige Vermittler zumindest sei es „maximalst unattraktiv“ solle es bei dem Betrag von 10 Euro bleiben, so Wirth. „Da wird es dann interessanter, wenn es um private Zuzahlungen oder es ist eben ein Türoffner-Produkt“.

Auch ein Übergang in ein anderes gefördertes Produkt ab dem 18. Lebensjahr könne für Vermittler eventuell eher von Interesse sein, da sie kann von einer langen Vertragslaufzeit ausgehen können, ergänzt Hauer.

Hoffnung auf lebenslange Rente

Fazit: Vieles ist derzeit noch unklar. Können Zuzahlungen geleistet werden und in welcher Höhe? Soll es eine Beratung geben? Wie geht es nach dem 18. Lebensjahr weiter? Und was passiert in der Auszahlphase? Zumindest beim Letzteren hat von Löbbecke jedoch die Hoffnung, dass der Name Programm ist: „Zumindest (…) steht ja Rente in dem Begriff mit drin, also verstehe ich schon, dass es eine lebenslange Rente geben soll. Auch da ist die Versicherungsbranche ja dann gefragt.“ (js)

 

CHARTA legt mit der Bayrischen und IVFP Fondsrente auf

Der Maklerverbund CHARTA hat gemeinsam mit der Bayerischen und dem IVFP einen exklusiven fondsgebundenen Rententarif aufgelegt. Der Tarif basiert auf einem Produkt der Bayerischen und ist laut Angaben des Verbunds die derzeit einzige exklusive Rentenversicherung dieser Art im deutschen Markt.

Der Maklerverbund CHARTA Börse für Versicherungen hat den Schritt in die Lebensversicherung gewagt und damit laut Angaben des Verbunds bewusst neues Terrain betreten. Gemeinsam mit dem Versicherer die Bayerische und der Ratingagentur Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat CHARTA eine fondsgebundene Rentenversicherung aufgelebt, die exklusiv für angeschlossene Maklerbetriebe des Verbunds verfügbar ist.

Der Tarif basiert auf dem Produkt „Hallo Zukunft“ der Bayerischen, wurde jedoch in zentralen Aspekten modifiziert und erweitert, erklärt CHARTA in der Pressemitteilung.

So bietet der Exklusivtarif eine angepasste Kostenstruktur eine und optimiertes Ablaufmanagement. Zudem wurde das bestehende Fondsangebot um zusätzliche Fonds und exklusive Anlagevorschläge erweitert. Vermittlerinnen und Vermittler können mit Hilfe des AnlagerprofilFINDER des IVFP kostenfrei professionelle und passgenaue Anlagevorschläge für Kunden zu ermitteln.

„Die Entwicklung des Tarifs zeigt, wie durch die enge Zusammenarbeit von Produktgeber, wissenschaftlicher Analyse und Vertriebspartnern innovative Lösungen mit Mehrwerten für Vermittler und Kunden gleichermaßen entstehen können“, so Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP. (js)

Das Produkt ist ab Donnerstag, den 15.05.2025 über den Produktvergleich des IVFP via www.fairgleichen.net berechenbar.

 

IVFP mit Privatrenten-Rating: Diese Produkte sind „exzellent“

Das IVFP hat sein diesjähriges Privatrenten-Rating veröffentlicht. Insgesamt hat das Ratinghaus mehr als 100 Tarife von 41 Anbietern analysiert und die Unternehmen mit den besten Angeboten herausgearbeitet. Mit dem aktuellen Jahrgang tritt zudem eine überarbeitete Bewertungssystematik in Kraft.

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Die Tatsache, dass private Altersvorsorge nötig ist, ist nicht mehr von der Hand zu weisen. Möglichkeiten, privat vorzusorgen, gibt es viele. Insbesondere in der Rentenphase gibt es eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten, erklärt das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).

Nun hat das IVFP die aktuelle Auflage seines Privatrenten-Ratings veröffentlicht – mit einer signifikanten Neuerung: 2025 tritt eine überarbeitete Bewertungssystematik in Kraft. Die Anpassungen resultieren sowohl als Marktbeobachtungen als auch als Rückmeldungen von Vermittlerinnen und Vermittlern sowie von Versicherern. Ziel der Überarbeitung sei es, die Ergebnisse noch klarer, differenzierter und in der Beratung direkt nutzbar zu gestalten, so das IVFP.

Neue Kriterien und verschärfte Bewertungslogik

Im Fokus der Anpassungen stand daher eine stärkere Ausrichtung an den realen Anforderungen der Beratungspraxis an der Produktlogik moderner Altersvorsorge. Durch die aktualisierte Systematik werden die Tarife auf „mehreren zusätzlichen Ebenen“ analysiert. Das soll Leistungsmerkmale sichtbarer machen, die für die Auswahlentscheidung relevant sind, sowohl für Vermittlerinnen und Vermittler als auch für Kundinnen und Kunden.

Unter den neuen Kriterien befinden sich beispielsweise eine erweiterte Bewertung der Fondsangebote, eine Analyse der Effektivkosten, eine Untersuchung der Flexibilität bei Umschichtung, Fondsauswahlzeitpunkt und Änderungsrechten.

Gleichzeitig wurde die Bewertungslogik insgesamt verschärft, so das IVFP.

Auch die Gewichtung einzelner Bewertungsbereiche wurde angepasst. Der Teilbereich „Unternehmen“ wird künftig mit 25% statt ehemals 35% bewertet. Die freigewordenen 10% wurden den Bereich Rendite zugeordnet, der ab sofort mit 40% gewichtet wird. Die neue Balance stärkt laut dem IVFP die Aussagekraft hinsichtlich der tatsächlichen Produktperformance.

Mehr als 100 Tarife untersucht

Im aktuellen Ratingjahrgang hat das IVFP 103 Tarife von 41 Anbietern nach mehr als 100 Einzelkriterien analysiert. Die Einteilung der Tarife erfolgt in die Kategorien Klassik, Klassik Plus, Indexpolicen, Fondspolicen mit und ohne Garantien sowie Comfort. Neben den oben genannten Bewertungsbereichen Unternehmen und Rendite werden die Tarife auch noch auf ihre Performance in den Bereichen Flexibilität und Transparenz untersucht. Daraus setzt sich die Gesamtnote zusammen.

Welche Anbieter punkten in den Kategorien Klassik und Klassik Plus?

Wie bereits im vergangenen Jahr hat in der Kategorie Klassik kein Tarif die Höchstnote „exzellent“ erhalten. Stattdessen erhalten drei Anbieter die nächsthöchste Bewertung „sehr gut“. Es sind die IDEAL, die LV 1871 und die Hannoversche.

In der Kategorie Klassik Plus – in der Tarife eingeordnet sind, die in der Regel geringere Garantieelemente, aber erhöhte Renditechancen enthalten – können sich vier Anbieter die Gesamtnote „exzellent“ sichern, und zwar die Allianz, Neue Leben, Württembergische sowie EUROPA.

Die Gewinner in den Kategorien Indexpolice, Fondsrente und Comfort

Vier Tarife von drei Lebensversicherern können sich in der Kategorie Indexpolice durchsetzen. Die Allianz hat zwei top bewertete Indexpolicen im Angebot, ERGO und neue Leben jeweils einen.

Die am höchsten bewerteten Fondspolicen mit Garantie haben die Allianz, AXA, ERGO, LV1871, Neue Leben, Nürnberger, Württembergische und EUROPA im Angebot.

Zehn Tarife von neun Anbietern sind in der Kategorie Fondspolicen ohne Garantie mit „exzellent“ bewertet worden, und zwar die Allianz, AXA, BL die Bayerische, HDI (zwei Tarife), LV 1871, Neue Leben, Nürnberger, Württembergische und EUROPA.

In der Kategorie Comfort werden Tarife untersucht, bei denen der Versicherer das komplette Management der Anlagekonzepte übernimmt. Hier können sich die Allianz und die AXA gegen die Mitbewerber durchsetzen und die Bestbewertung „exzellent“ erhalten. (js)

Die Ergebnisse des Privatrenten-Ratings 2025 können auf der Website des IVFP eingesehen werden.

 

Andreas Kick steigt in IVFP-Geschäftsführung auf

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung erweitert seine Geschäftsführung. Andreas Kick, bereits 2008 erstmals für das Institut tätig, ergänzt seit dem 01.04.2025 das Team um Prof. Michael Hauer und Thomas Krapf.

Beim Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) gibt es einen Neuzugang in der Geschäftsführung. Mit Wirkung vom 01.04.2025 ist Andreas Kick zum dritten Geschäftsführer des Instituts aufgestiegen.

Kick war bereits seit 2008 zum ersten Mal als freier Mitarbeiter während seines Studiums zum Diplom-Betriebswirt (FH) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Weiden für das IVFP tätig. Nach einigen Jahren bei der Deutschen Bundesbank in Frankfurt kehrte Kick 2014 zum IVFP zurück und leitete dort von 2015 bis 2019 das Projektmanagement, insbesondere im Bereich Softwarelösungen. 2019 wurde er zum Partner des Instituts ernannt, ein Jahr später erhielt er die Prokura. Parallel dazu startete er 2020 sein Promotionsprojekt im Bereich Wirtschaftswissenschaften an der Uni Regensburg in Kooperation mit der OTH Amberg-Weiden. Seine Forschungstätigkeit ergänzt seither das Wissenschafts-Team um Prof. Dr. Thomas Dommermuth und Prof. Michael Hauer.

Hauer freut sich auf Kicks Einstieg in die Geschäftsführung: „Seine umfassende Erfahrung sowohl im operativen Bereich als auch in der wissenschaftlichen Forschung wird einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung unseres Instituts leisten.“ (mki)