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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

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Risikolebensversicherung: Die besten Tarife laut IVFP

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat 96 Tarife für Risikolebensversicherungen von 54 Anbietern unter die Lupe genommen. Die Einteilung der Tarife erfolgte dabei in die zwei Kategorien „Basis“ und „Premium“. Welche Versicherer mit ihren Produkten überzeugten.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat die Ergebnisse des aktuellen Ratings zur Risikolebensversicherung 2024 präsentiert. Hierfür wurden 96 Tarife von 54 Anbietern in den Bereichen Unternehmen (Gewichtung 20%), Preis-Leistung (50%), Flexibilität (20%) und Transparenz & Service (10%) untersucht. Obwohl der Aspekt Unternehmensqualität grundsätzlich höchste Priorität unter den Verbrauchern genießt, wie das IVFP dazu schreibt, wurde es nur mit 20% gewichtet. Hintergrund sei den Ratern zufolge, dass Risikolebensversicherungen im Vergleich zu Rentenversicherungen in den meisten Fällen über eine deutlich kürzere Laufzeit verfügen würden. Wesentlich wichtiger hingegen sei an dieser Stelle das Preis-Leistungs-Verhältnis.

Kategorien „Basis“ und „Premium“

Eingeteilt wurden die Tarife in die beiden Kategorien „Basis“ und „Premium“. Die Kategorie „Basis“ deckt nur das reine Todesfallrisiko ab. „Premium-Tarife“ dagegen bieten zusätzlich Optionen wie eine Leistung bei schwerer Krankheit (Dread Disease) vor dem Versterben oder eine nachträgliche Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Allen Tarifen lag die Annahme „Angestellter oder Handwerker“ sowie „Nichtraucher oder Raucher“ zu Grunde. Die Beitragsberechnungen erfolgten bei einer vorgegebenen Versicherungssumme von 150.000 Euro für 30- und 40-Jährige.

Sieben Anbieter überzeugen mit ihren Basis-Tarifen

Im Gesamtergebnis haben die folgenden sieben Versicherer für ihre jeweiligen Tarife (in Klammern) in der Kategorie „Basis Nichtraucher“ die Bestwertung „exzellent“ erhalten:

  • Deutsche Lebensversicherungs-AG („RisikoLebensversicherung“)
  • HUK-COBURG („Risikolebensversicherung Classic“)
  • NÜRNBERGER („Risikolebensversicherung Digital Basis“)
  • Provinzial („Risiko-Lebensversicherung“)
  • SIGNAL IDUNA („Risikolebensversicherung“)
  • Stuttgarter („Risikoversicherung“)
  • Württembergische („Risikolebensversicherung Kompakt“)

13 Tarife schnitten mit der Bewertung „sehr gut“ ab, sechs Tarife mit „gut“. Anbieter, deren Bewertungen unter dieser Schwelle liegen, werden vom IVFP nicht veröffentlicht. 

Alle oben genannten Anbieter erreichten auch bei „Rauchern“ eine „exzellente“ Bewertung. 

Welche Versicherer mit ihren Premium-Tarifen punkten

Insgesamt 17 Tarifen von zehn Gesellschaften hat das IVFP die Note „exzellent“ in der Kategorie „Premium Nichtraucher“ bescheinigt:

  • Allianz („RisikoLebensversicherung Plus“)
  • Bayern-Versicherung („RisikoLeben Plus“ und „RisikoLeben Premium“)
  • Delta Direkt („Risikolebensversicherung“)
  • Dialog („RISK-vario“, „RISK-vario Basic“ und „RISK-vario Premium“)
  • IDEAL („IDEAL RisikoLeben Exklusiv“ und „IDEAL RisikoLeben Klassik“)
  • LV 1871 („RisikoLeben Basis“, „RisikoLeben Comfort“ und „RisikoLeben Premium“)
  • NÜRNBERGER („Risikolebensversicherung Digital Komfort“ und „Risikolebensversicherung Digital Premium“)
  • Provinzial („Risiko-Lebensversicherung“)
  • SIGNAL IDUNA („Risikolebensversicherung“)
  • Württembergische („Risikolebensversicherung Premium“)

16 Tarife erhielten die Bewertung „sehr gut“, zwölf Tarife ein „gut“.

Im Bereich „Premium Raucher“ schnitten 19 Tarife von elf Versicherern mit „exzellent“ ab. Neben den oben genannten für Nichtraucher, die auch im Bereich Raucher die Bestwertung erhielten, ist es noch ein Tarif der InterRisk sowie ein Tarif von Delta Direkt.

Weitere Informationen zum IVFP Risikolebenversicherungsrating 2024. (tik)

Bild: © izzuan – stock.adobe.com

 

Unternehmensqualität: Diese PKV-Anbieter punkten im IVFP-Rating

Das IVFP untersucht seit zehn Jahren die Unternehmenszahlen von privaten Krankenversicherern. Dafür werden die Versicherer in den Kategorien Stabilität, Sicherheit, Ertragskraft und Markterfolg bewertet. Sechs Anbieter erhalten im diesjährigen Rating die Höchstbewertung.

Wenn es um die private Krankenversicherung geht, wird derzeit vor allem eine Kennzahl immer wieder öffentlich diskutiert: die kommenden Beitragserhöhungen. Diese werden im kommenden Jahr wohl für viele Versicherte recht happig ausfallen. Mit einer Anpassung von durchschnittlich 18% müssen die Betroffenen rechnen, wie der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) ausgerechnet hat.

Doch für die Unternehmen selbst und natürlich auch die Versicherten sind neben den Beiträgen auch andere Zahlen noch wichtig. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat sich auch in diesem Jahr die Unternehmenskennzahlen von 34 Versicherungsgesellschaften angesehen und diese ausgewertet. Das Rating gibt Aufschluss über die Kontinuität der Unternehmenskennzahlen, so Prof. Michael Hauer, IVFP-Geschäftsführer. „Und diese Kontinuität bedingt natürlich gut kalkulierte Tarife, mit umfassenden Leistungsangeboten, fairen Preisen und gerechtfertigten Beitragsanpassungen“, so Hauer weiter.

34 Unternehmen werden anhand von 23 Kriterien bewertet

Die 34 untersuchten Gesellschaften werden anhand von 23 Kriterien analysiert, aufgeteilt in die Qualitätsbereiche Stabilität, Sicherheit, Ertragskraft und Markterfolg. Es werden nur Werte untersucht, die aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen, wie beispielsweise den Geschäftsberichten des Unternehmens oder BaFin-Berichten oder aus von den Krankenversicherungsunternehmen selbst gemeldeten internen Quellen, und die sich eindeutig reproduzieren lassen.

Diese sechs Unternehmen erreichen die Note „exzellent“

Die Höchstnote „exzellent“ erreichen sechs Unternehmen. Das sind (in alphabetischer Reihenfolge): Allianz, LVM, Provinzial, R+V, Signal Iduna und uniVersa.

Die Mehrheit der Anbieter erhält die Bewertung „sehr gut“. Insgesamt 17 Versicherungsunternehmen hat das IVFP mit der zweitbesten Bewertung bedacht. In alphabetischer Reihenfolge sind dies: ALTE OLDENBURGER, AXA, Barmenia, Bayerische Beamtenkrankenkasse, Continentale, Debeka, DEVK, DKV, Generali, Gothaer, HALLESCHE, HanseMerkur, INTER, LKH, Mecklenburgische, Union und Württembergische.

Weitere neun Anbieter erhalten ein „gut“, ein Anbieter ein „befriedigend“. Wie immer verzichtet das IVFP darauf, schlechter bewertete Tarife auf seiner Webseite auszuweisen und damit ein „Bashing“ der Anbieter zu vermeiden. (js)

Alle untersuchten Anbieter des IVFP PKV-Unternehmensqualität 2024 können hier eingesehen werden.

Bild: © ink drop – stock.adobe.com

 

IVFP beleuchtet LV-Unternehmensqualität

Das IVFP hat öffentlich zugängliche Kennzahlen von 78 Lebensversicherern hierzulande analysiert, um die Finanzstärke der Unternehmen zu beleuchten. 16 Versicherer erhalten die Höchstbewertung. Das sind acht weniger als noch im Vorjahr.

Wer eine Lebensversicherung abschließt, möchte nicht nur ein passendes Produkt haben, sondern auch sichergehen, dass der Produktanbieter finanziell stabil dasteht. Diese Stabilität hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) auch in diesem Jahr wieder im Rahmen seines LV-Unternehmensratings untersucht. Für den aktuellen Ratingjahrgang wurden 78 Lebensversicherer in einem Benchmarkverfahren untersucht und verglichen. Die Experten beleuchteten knapp 125 Datensätze pro Unternehmen, die in 24 Kriterien zusammengefasst und durch mathematische Analyseverfahren bewertet werden.

Ergebnisse basieren auf öffentlich zugängliche Kennzahlen

Wie bereits in den Vorjahren werden die Kriterien in die Teilbereiche Stabilität, Sicherheit, Ertragskraft und Markterfolg unterteilt. Alle Ergebnisse basieren auf „Hard Facts“, was bedeutet, die Kennzahlen, die in die Bewertung eingehen, stammen ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen wie beispielsweise den Geschäftsberichten des Unternehmens, Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) oder BaFin-Berichte.

Auch zukunftsorientierte Zahlen bewertet

Neben „vergangenheitsbezogenen Kennzahlen“ wurden für das aktuelle Rating auch zwei zukunftsorientierte Kennzahlen abgefragt, heißt es vom IVFP, „Bestandmix“ und „Trendanalyse“. Beim Bestandmix wird die Heterogenität der Bestandsstruktur analysiert, die Trendanalyse blickt auf die positive oder negative Entwicklung von neun Quoten der vergangenen fünf Jahre. Insgesamt werden so 16 Kennzahlen analysiert, die einen zahlenbasierten Ausblick in die Zukunft wagen lassen.

Einen Hinweis gibt das IVFP im Hinblick auf die Ergebnisse: So werden im aktuellen LV-Unternehmensrating zwar Kennzahlen bis einschließlich des Jahres 2023 abgefragt. Trotzdem wird die Barmenia Lebensversicherung a.G. nicht mehr aufgeführt und der Ausweis auf die Gothaer Lebensversicherung AG begrenzt. Die SIGNAL IDUNA Lebensversicherung AG kann aufgrund ihrer Neugründung noch keine vollumfänglichen Daten liefern.

Das sind die Unternehmen mit Bestnote

Die Unternehmen werden erhalten Gesamtnoten, die von „exzellent“ (0,5 – 0,9) bis „ungenügend“ (5,5 – 6,0) reichen. Wie üblich weist das IVFP auf seiner Webseite jedoch nur Unternehmen auf, die als Gesamtergebnis die Noten „exzellent“, „sehr gut“ oder „gut“ erhalten haben.

Die 16 Unternehmen, die sich in diesem Jahr die Bestnote sichern konnten, sind (in alphabetischer Reihenfolge): Allianz, AXA, Canada Life, Delta Direkt, Deutsche Lebensversicherung, ERGO, EUROPA, Hannoversche, INTER, LV 1871, LVM, neue leben, R+V, Swiss Life, VOLKSWOHL BUND und Württembergische. Im Vorjahr waren es noch 24 Anbieter, die sich die Höchstbewertung sicher konnten. (js)

Bild: © Natee Meepian – stock.adobe.com

 

Nach Ampel-Aus: Was wird aus der privaten Altersvorsorgereform?

Die Altersvorsorge in Deutschland sah in den nächsten Monaten „eigentlich“ einige Reformen auf sich zukommen – durch das Altersvorsorgedepot, die geplante Riester-Reform und auch das Rentenpaket II. Doch in Berlin hat’s gekracht: Christian Lindner ist als Finanzminister entlassen worden. Was wird nun aus den Reformen? So schätzt die Branche die Lage ein.

Der 06.11.2024 dürfte auf politischer Ebene wohl einer der denkwürdigsten Tage der jüngsten Vergangenheit sein, zumindest aus deutscher Sicht. Nach dem Aufstehen bekam der interessierte Bürger auf der Nachrichten-App seiner Wahl zunächst zu lesen, dass es in den USA wohl stark nach einem Wahlsieg der Republikaner in den USA aussieht – nie für unmöglich befunden, aber für manch einen dennoch überraschend. Tatsächlich aber kam der nächste Paukenschlag für viele noch vor der Schlafenszeit, und zwar aus Berlin.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat am Mittwochabend den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier um die Entlassung des amtierenden Finanzministers, Christian Lindner (FDP), gebeten und in einer Pressekonferenz kurz nach 21 Uhr auch die Gründe dafür genannt: Egoismus, Verantwortungslosigkeit, kleinkariertes politisches Taktieren usw. Ernsthafte Regierungsarbeit sei mit Lindner so nicht möglich gewesen. Lindners Nachfolger steht mehreren Medienberichten zufolge, die sich auf Regierungssprecher Steffen Hebestreit berufen, auch schon fest: Jörg Kukies (SPD), Staatssekretär im Kanzleramt.

Es hatte schon an den Tagen zuvor gehörig zwischen den Koalitionspartnern gekrieselt, vorrangig aufgrund der heißen Diskussion über den Bundeshaushalt 2025. Eine Lösung hat man offensichtlich nicht gefunden. Im Rahmen dieser Entwicklungen will Scholz nun im Januar 2025 die Vertrauensfrage stellen – vorher jedoch noch alle Gesetzentwürfe zur Abstimmung stellen, die „keinerlei Aufschub“ dulden. Bei der Aufzählung, um welche es sich dabei handelt, nannte Scholz u. a. auch die Stabilisierung der gesetzlichen Rente, womit das Rentenpaket II gemeint sein dürfte. Hierfür zeichnet neben Lindner auch Scholz‘ Parteikollege und Arbeitsminister Hubertus Heil verantwortlich. Was in der Aufzählung fehlt: das Altersvorsorgedepot und die Riester-Reform, die vornehmlich das Finanzministerium unter Lindner im Lauf des Jahres ins Rollen gebracht hatte. Wie geht es nun mit den Altersvorsorgereformen in Deutschland ob dieser Entwicklungen weiter? AssCompact hat bei Experten und Branchen-Playern nachgefragt.

Was plant die Politik?

Gut wäre es zunächst einmal, wenn man wüsste, was mit beiden Reformen denn nun eigentlich sicher geplant ist. Denn wie oben bereits geschildert: Der Bundeskanzler bezog sich in seiner Rede in Sachen Altersvorsorge lediglich auf das Rentenpaket II, das Altersvorsorgedepot und die Riester-Reform wurden nicht erwähnt. Das Bundespresseamt um Regierungssprecher Steffen Hebestreit reagierte bis Redaktionsschluss nicht auf eine AssCompact Nachfrage dahingehend – und auch das Finanzministerium entgegnete schlicht, dass man die Geschehnisse derzeit nicht kommentieren könne. Das Bundesarbeitsministerium konnte bis Redaktionsschluss ebenfalls nicht mit einer Antwort dienen.

Einziger „Lichtblick“: tagesschau.de meldete am Donnerstagnachmittag, dass FDP-Fraktionschef Christian Dürr im ARD-Morgenmagazin mitgeteilt habe, dass die FDP Projekte, an denen sie mitgearbeitet hat, nicht fallen lassen wolle.

Was sagt die Branche?

Bernhard Gause, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler (BDVM), hält sich auf Nachfrage mit Spekulationen zum weiteren Verlauf bei der Altersvorsorgereform zurück. Als förderlich für die Altersvorsorge befindet er die Geschehnisse in Berlin jedoch keineswegs und betont: „Der BDVM bedauert, dass mit dem Aus der Bundes-Ampel die dringend erforderliche Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge ins Stocken gerät.“

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist nicht optimistischer gestimmt – im Gegenteil. In einer Pressemitteilung des Vermittlerverbands heißt es, dass man durch den „Bruch der Ampel-Regierung die Interessenwahrung der Vermittlerschaft sowie die Reform der privaten Altersvorsorge in einer kritischen Lage“ sehe. Präsident Michael H. Heinz betont, dass der BVK sehr skeptisch sei, ob Scholz‘ Plan, mit einer Minderheitsregierung die noch ausstehenden Gesetzesvorhaben bis Jahresende im Bundestag zu verabschieden, funktionieren werde. Da Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) eine sofortige Vertrauensfrage und Neuwahlen fordert, sei dies sogar eher unwahrscheinlich.

Auch befürchte der BVK Unsicherheiten hinsichtlich der Interimsbesetzung des Finanzministeriums im Hinblick auf die anstehenden Trilog-Verhandlungen zur EU-Kleinanlegerstrategie sowie der Neubesetzung der EU-Finanzkommissarin. Diese Konstellation könne „im Hinblick auf die Diskussion zu Provisionsbeschränkungen in den nächsten Monaten eine Zitterpartie für die Vermittlerschaft in Deutschland“ bedeuten.

Und auch der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW (AfW) meldete sich zu Wort. Dieser sieht die aktuellen Entwicklungen ebenfalls mit Sorge. Grundsätzlich sei der Referentenentwurf des Finanzministeriums von vielen Seiten, auch innerhalb der Versicherungs- und Finanzbranche, positiv aufgenommen worden. Er sei eine „echte Chance“ für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die private Altersvorsorge gewesen. Nun sei jedoch mehr als fraglich, ob es bis zur Amtsübernahme einer neuen Regierung überhaupt noch zu einer Umsetzung des Entwurfs kommen wird.

Der Makler als Ansprechpartner in der Unsicherheit

Was macht man nun als Makler mit dieser Unsicherheit? Prinzipiell sind attraktive Vorsorgeangebote sowohl aus Verbrauchersicht als auch aus Maklersicht wünschenswert – und auch eine staatliche Förderung kann hierzu etwas beitragen. Doch Adrian Schmidt vom schwäbischen Maklerhaus KÄPSELE, Finalist beim Jungmakler Award 2023 und 2024, sieht die Sache recht pragmatisch, auch wenn es „sich hart anhört: Die Unsicherheit der Politik bringt die Leute dazu, sich nach unabhängigen Alternativen umzusehen, und hier sind wir als Makler Ansprechpartner. Je mehr die Regierung es nicht auf die Reihe bekommt, neue gesetzliche Lösungen zu schaffen, desto besser für uns als Makler, weil immer mehr Bürger sich auf die private Vorsorge konzentrieren.“

Wie es politisch mit dem Altersvorsorgedepot weiter geht, ist auch für Schmidt schwierig zu beurteilen. Grundsätzlich hält er auch Lindners Nachfolger Jörg Kukies vor dem Hintergrund seiner Laufbahn für durchaus geeignet, das Vorhaben voranzutreiben, allerdings sei die anstehende Neuwahl ein klares Hindernis: „Gute Entscheidungen benötigen Konstanz innerhalb der Regierung und langfristiges Denken durch alle Beteiligten. Solange eigene Machtgeplänkel im Vordergrund stehen, sind die Vorschläge und Ideen erstmal nur Parolen, die einen weiteren Weg zur Umsetzung haben.“

„Ein bis zwei Jahre“ bis zur nächsten Reform

Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), sieht die Reformen für den Moment vom Tisch. Auf AssCompact Nachfrage geht er davon aus, dass die CDU/CSU die Gesetze nicht unterstützen wird, um Druck auf Scholz auszuüben, wenn der Kanzler die Vertrauensfrage nicht gleich nächste Woche stellen sollte. Daher rechne Hauer nicht mehr damit, dass die Gesetze verabschiedet werden.

Dass die Reform der privaten Altersvorsorge somit im Moment „auf Eis“ liegt, betrachtet der IVFP-Chef kritisch. Denn sie hätte die notwendige Sicherheit und Klarheit in diesem Bereich gebracht. Jetzt werde es wahrscheinlich ein bis zwei Jahre dauern, bis die nächste Reform durchgeführt wird und bis dahin bestehe die Gefahr einer gewissen Verunsicherung der Menschen mit der Folge einer Verdrängung des Problems.

Nichtsdestotrotz: Die Versicherungsbranche biete, so Hauer, nach wie vor sehr gut passende Lösungen für die Altersvorsorge, wie die ungeförderte private Rentenversicherung der dritten Schicht, die betriebliche Altersversorgung in der zweiten Schicht und der Basisrente in der ersten Schicht. Was Hauer zufolge allerdings noch fehlt: der Weckruf von der Politik zur Dringlichkeit der Altersvorsorge.

Wie bei politischen Ereignissen und Vorhaben also oft üblich: Was mit den Altersvorsorgereformen passiert, ist nicht klar. Auf der Kippe stehen die Gesetzentwürfe allemal. Und auch wann die Vertrauensfrage kommt, ist nicht sicher. Es heißt also: abwarten, beobachten und mit allem rechnen – auch mit zwei wegweisenden politischen Ereignissen an einem Tag. (mki)

Bild: © Nataraj – stock.adobe.com

 

Altersvorsorgereform: Experten bekräftigen Notwendigkeit

Eine Reform der geförderten privaten Altersvorsorgeprodukte ist dringend notwendig – das bekräftigten mehrere Experten auf der DKM. Wenn durch die vorgeschlagenen Reformen mehr Menschen einen Vertrag abschließen, seien die Pläne zu begrüßen. Gute Beratung bleibe weiterhin von großer Bedeutung.

Vor einigen Wochen stellte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) seine Pläne zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge vor. Wie sehen Experten in diesem Bereich die Reformen, die Lindner an den Tisch gebracht hat? Auf der DKM diskutierten am Dienstag, den 29.10.2024 einige Altersvorsorgeexperten die Pros und Contras der Reformpläne.

Geleitet wurde die Diskussion von Prof. Michael Hauer von Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP) und Martin Stenger, Director of Sales bei Franklin Templeton. In der Diskussionsrunde waren zudem noch Thomas Buchholz, Leiter Partnervertrieb des LV 1871, Christoph Schröder, Consultant Investment Solutions bei der Canada Life sowie Sebastian Weigelt, Leiter Intermediärvertrieb bei der Swiss Life, dabei.

Mehrheit der Sparer wird von Riester-Reform profitieren

Konsensus herrschte zwischen den Teilnehmern, dass die grundsätzliche Entwicklung, eine Reform anzustreben, sehr zu begrüßen sei. „Ich würde mir wünschen, dass die Ampel das noch durchzieht“, so Hauer während der Diskussion.

Für die meisten Sparer werden die vorgeschlagenen Neuerungen der Riester-Rente in mehr Förderung enden, allerdings nicht für alle. Zudem bleibe zu hoffen, dass in einem potenzieller Gesetzesentwurf die Unterscheidung zwischen unmittelbar und mittelbar förderberechtigten Personen, wie es sie bei der aktuellen Riester-Förderung gibt, wegfallen würde, so Hauer, sodass künftig auch Selbstständige von der Förderung profitieren können.

Wird Auszahlplan die Anzahl der Sparer anheben?

Während das IVFP das Vorhaben, künftig neben Leibrenten auch Auszahlungspläne, beispielsweise bis zum 85. Lebensjahr anzubieten als eher kritisch beäugt, erklärte Stenger, dass er dies eher als Chance ansehe – zumindest, wenn dadurch eine größere Verbreitung der geförderten privaten Altersvorsorge erreicht werden kann und nicht nur eine andere Verteilung derer, die bereits jetzt in ihre Altersvorsorge investieren.

Eher kritisch sahen die beiden Moderatoren den Vorschlag, künftig auch ein Investment in Einzelaktien zuzulassen. „Da bin ich extrem zurückhaltend“, so Hauer. Er hoffe, dass die Regierung diesen Vorschlag nicht mit in einen potenziellen Gesetzesentwurf mit aufnehmen würde. Das Risiko, sich hier zu verzetteln, sei sehr groß.

Die Teilnehmer betonten immer wieder, wie wichtig auch künftig gute Beratung in der Altersvorsorge sein werde – trotz der Pläne für ein sogenanntes Referenzdepot, das Sparer künftig online und ohne Beratung abschließen könnten.

Versicherer können schnell auf Reformen reagieren

Ob, wie und wann die Reform kommen wird, ist derzeit noch unklar. Sollten ein entsprechender Gesetzesentwurf noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, könnten die Versicherer entsprechend schnell reagieren und passende Produktlösungen anbieten.

Basisrente: Durchschnittlicher Jahresbeitrag um vieles höher als bei Riester

Als ein unterschätztes Instrument der privaten geförderten Altersvorsorge wurde während der Diskussion die Basisrente genannt. Auch die Versicherer haben positive Erfahrungen mit der Basisrente gemacht, bestätigten die Teilnehmer– Tendenz steigend. Die Basisrente war nicht Bestandteil der von Lindner vorgeschlagenen Reformplänen. Zwar gäbe es im Vergleich zum Bestand der Riester-Verträge mit rund 2,7 Millionen nur verhältnismäßig wenige Verträge – der Jahresbeitrag bei der Basisrente sei jedoch durchschnittlich sechsmal so hoch wie bei Riester. (js)

Bild: © DKM v.r.n.l.: Christoph Schröder (Canada Life), Martin Stenger (Franklin Templeton), Sebastian Weigelt (Swiss Life), Prof. Michael Hauer (IVFP), Thomas Buchholz (LV 1871)

 

Value for Money in der Altersvorsorge: Führt es zu mehr Transparenz und Kundennutzen?

Die neue Kleinanlegerstrategie zielt auf mehr Transparenz und ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bei Altersvorsorgeprodukten ab. Die Anforderungen führen zu höherem Aufwand bei Versicherern und Vermittlern. Ob dies tatsächlich zu mehr Kundennutzen führt, ist fraglich, meint das IVFP.

Ein Artikel von Michael Staffe, Aktuar (DAV) Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Der europäische Gesetzgeber unternimmt erneut Anstrengungen, den Verbraucherschutz im Bereich der Altersvorsorge zu verbessern. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Erhöhung der Vergleichbarkeit und Messbarkeit des Kundennutzens verschiedener Produkte, um Transparenz insbesondere bei Kosten und Preisleistung zu schaffen. Trotz vieler Bemühungen konnten die in den vergangenen Jahren neu eingeführten Produkt­informationsblätter bei geförderten Produkten und Basisinformationsblätter in der dritten Schicht die gewünschte Transparenz bisher nicht (vollständig) herstellen.

Regulatorische Vorgaben

Am 24. Mai 2023 hat die Europäische Kommission ihren Gesetzentwurf für eine Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) präsentiert. Diese Strategie zielt darauf ab, mehr Menschen für den Kapitalmarkt zu gewinnen und dadurch ihre Vorsorge für die Zukunft zu verbessern. Die Strategie umfasst weitreichende Anpassungen an den bestehenden regulatorischen Anforderungen, wobei das „Value for Money“-Konzept eine zentrale Rolle spielt. Dieses Konzept führt einen neuen Preisfindungsprozess ein. Ziel ist, Produkte mit einem ungünstigen Preis-Leistungs-Verhältnis von vornherein zu verhindern. Neue oder überarbeitete Produkte müssen vor ihrer Markteinführung einer umfassenden Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden und werden im Vergleich zu einer breiten Benchmark hinsichtlich Kosten und Performance bewertet.

Die Kleinanlegerstrategie, an der bereits seit 2020 gearbeitet wird, ist der Ausgangspunkt für die Äußerungen der europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden. 2022 griff die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA das Thema „Value for Money“ auf und definierte eine Reihe von Kennzahlen zur Überprüfung des Kundennutzens. Kurz darauf äußerte sich auch die BaFin in ihrem Merkblatt 01/2023 zu diesem Thema. Hier wird aufgezeigt, wie Unternehmen einen angemessenen Kundennutzen ihrer Produkte ermitteln können. Im Rahmen des Produktfreigabeverfahrens ist das Produkt zu definieren, der Zielmarkt zu bestimmen und ein angemessener Kundennutzen festzustellen.

Herausforderungen für Produktanbieter

Aber was bedeutet das für die unterschiedlichen Akteure im Lebensversicherungsmarkt? Versicherungsunternehmen stehen vor der Herausforderung nachzuweisen, dass ihre Produkte dem Kunden einen Nutzen bringen. Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Produkte soll anhand von Kosten- und Performance-Kennzahlen beurteilt werden. Die sogenannte Reduction in Yield (RIY) hat sich als Kostenkennziffer etabliert, die alle Kosten eines Produkts in eine jährliche Renditeminderung umrechnet und somit eine relativ gute Vergleichbarkeit der Kosten unterschiedlicher Produkte gewährleistet. Ein hoher RIY-Wert im Marktvergleich kann dazu führen, dass die Aufsicht den Kundennutzen infrage stellt und das Produkt genauer untersucht.

Jedoch stellen niedrige Kosten noch keine hinreichende Bedingung für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis dar. Entscheidend für die Performance ist das Renditepotenzial der Produkte. Hierfür haben sich stochastische Simulationen als Bewertungsmethode bewährt, die viele mögliche zukünftige Entwicklungspfade für unterschiedliche Kapitalmarktszenarien analysieren. Darauf aufbauend müssen die Versicherungsunternehmen für ihre Produkte unter Berücksichtigung der entsprechenden Zielmärkte Renditeziele definieren und prüfen, ob diese mit „hinreichender Wahrscheinlichkeit“ erreicht werden. Die regelmäßige Überprüfung und Bestätigung des Kundennutzens bedeutet einen erheblichen Mehraufwand bei der Produktentwicklung und Verwaltung.

Steigender Aufwand im Vertrieb

Auch für den Vertrieb wird der Aufwand für die Produktauswahl und Beratung vermutlich steigen. Neue Werkzeuge wie Performancekennzahlen sollen dabei helfen, den Kundennutzen besser nachvollziehen und beurteilen zu können. Gleichzeitig müssen Makler überprüfen, ob der Kunde zum entsprechenden Zielmarkt des Produkts passt. Dabei wird zu beachten sein, wie breit der Zielmarkt von den Produktgebern gesteckt wird. Je breiter der Zielmarkt, desto höher wird der Beratungsaufwand beim Kunden sein. Auch die regelmäßige Überprüfung, ob der Zielmarkt des Produkts noch zum Kunden passt, wird Aufgabe des Maklers sein.

Da eine alleinige Beurteilung eines angemessenen Kundennutzens rein auf Basis von quantitativen Kennzahlen nicht möglich ist, sind vom Versicherer Produkteigenschaften zu bestimmen, die für die Prüfung eines angemessenen Kundennutzens im Hinblick auf die Bedürfnisse des Zielmarkts notwendig sind. Darunter fallen bspw. die Kalkulation der Tarife, die Kapitalanlage und deren Kostenstruktur sowie weitere Eigenschaften wie beispielsweise Nachhaltigkeitsziele. Aber auch ein vorgesehener Rentenbezug gehört dazu. Ein durchaus spannender Aspekt vor dem Hintergrund der angekündigten Einführungen eines Altersvorsorgedepots, das anstatt einer lebenslangen Absicherung einen Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr vorsieht.

Nutzen für Vermittler und Endverbraucher?

Viele der von der BaFin im Merkblatt aufgeführten Punkte sind nicht neu; bereits heute müssen beispielsweise Effektivkosten und Chance-Risiko-Kennzahlen auf Basis stochastischer Simulationen dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Neu ist jedoch, dass Versicherer den Kundennutzen explizit nachweisen müssen, insbesondere die für die Zielmärkte definierten Renditeziele mit Hilfe von Simulationsmodellen. Da sowohl die Modellwahl als auch die Modellparameter über die Erreichung des Renditeziels entscheiden, bedarf es für deren Beurteilung eines hohen fachlichen Know-hows. Die entsprechenden Kennzahlen können somit für Experten einen Nutzen darstellen. Für die Kunden und viele Makler sind diese Kenngrößen vermutlich kaum bis gar nicht interpretierbar. Die Einteilung der Produkte in Zielmärkte und die Bestimmung der Produkteigenschaften können zukünftig sowohl für Vermittler als auch für Endverbraucher ein nützliches Instrument sein, das richtige Produkt zu finden.

Fazit: Reduzierung der Kosten fraglich

Mit dem Value-for-Money-Ansatz unternimmt die Aufsicht einen weiteren Versuch, für mehr Transparenz auf dem Vorsorgemarkt zu sorgen. Die Produkte sollen dadurch einfacher und kostengünstiger werden. Kritisch zu beäugen ist der Punkt, dass der inzwischen bereits (sehr) hohe Dokumentationsaufwand, der durch die in den vergangenen Jahren eingeführten Regulierungen entstanden ist, noch weiter zunehmen wird. Vor diesem Hintergrund bleibt es fraglich, ob ein erhöhter Aufwand für Versicherungsunternehmen durch zusätzliche Regulierung zu einer Reduzierung der Kosten führen kann.

Die Aufsicht macht jedoch Ernst. Die ersten Anbieter wurden inzwischen genauer unter die Lupe genommen. Das Ergebnis scheint der BaFin gar nicht zu gefallen. Die Hauptkritikpunkte einiger Produkte sind hohe Kostenbelastungen und zu hohe Stornoquoten. Zugleich macht sie deutlich, gegen diese Missstände vorzugehen. Nach Angaben der BaFin wurden bereits Produkte vom Markt genommen, die keinen angemessenen Kundennutzen bieten.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 10/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Creative Clicks – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Michael Staffe

Diese Basisrententarife bewertet das IVFP als „exzellent“

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat die aktuelle Auflage seines Ratings zur Basisrente vorgelegt – und betont einmal mehr, dass es viel von der sogenannten „Rürup-Rente“ hält, auch und gerade seit Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes. Welche Tarife konnten punkten?

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat auch dieses Jahr wieder fast 100 Basisrententarife, auch „Rürup-Rente“ genannt, untersucht – und kommt wie bereits in Vorjahren zu dem Schluss, dass die Form der Altersvorsorge große Vorteile für Sparer aufweist.

Die Verabschiedung des Wachstumschancengesetztes habe diese Vorteile noch einmal verstärkt, wie das Ratinghaus betont. Denn im Rahmen des Wachstumschancengesetzes ist der steuerliche Effekt in der ersten Schicht – also auch bei der Basisrente – noch einmal verstärkt worden, da die Renten nicht bereits ab 2040 voll steuerpflichtig sind, sondern erst ab 2058.

IVFP: Basisrente bietet viele Vorteile

„Die 100%-ige, steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Basisrente ist schon für sich genommen ein riesengroßer Anreiz, da in der Rentenphase der persönliche Steuersatz in der Regel deutlich niedriger ist als in der Ansparphase,“ so IVFP-Geschäftsführer Michael Hauer. Die Senkung des Besteuerungsanteils bei Rentenbezug vor 2058 erhöhe die Renditechancen nun abermals, sagt Hauer.

Zudem habe die Basisrente weitere Vorteile wie die freie Wahl bei der Anlagestrategie, die Tatsache, dass das Beitragsvolumen familienintern beliebig verteilt werden kann, Insolvenzschutz in der Ansparphase und keine Zugangsvoraussetzungen für den Abschluss.

Ergebnisse zeigen im Vergleich zum Vorjahr Verbesserung

Wachstumschancengesetz hin oder her – die Ergebnisse des diesjährigen Ratingjahrgangs haben sich im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert. 96 Tarife von 39 Anbietern hat das IVFP für das aktuelle Rating untersucht. Dabei werden sie in 78 Kriterien analysiert, das Gesamtergebnis setzt sich aus den vier Teilbereichen Unternehmensqualität (35%), Rendite (35%), Flexibilität (20%) und Transparenz/Service (20%) zusammen.

Die Tarife sind in die Kategorien Klassik, Klassik Plus, fondsgebunden mit und ohne Garantien, Comfort sowie Index eingeteilt. Wie üblich verzichtet der IVFP auch dieses Mal wieder darauf, Tarife mit einem Gesamtergebnis niedriger als „exzellent“ oder „sehr gut“ auf ihrer Website auszuweisen. Das liege nicht daran, dass diese Anbieter unzureichende Leistung erbringen. Aber für diese Unternehmen könne das Rating als „wertvolle Grundlage, um ihre Marktposition zu überprüfen und potenzielle Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren“ dienen. Innerhalb der Kategorien werden die Anbieter in alphabetischer Reihenfolge gelistet.

Kategorie Klassik und Klassik Plus: Diese Tarife sind „exzellent“

In der Kategorie Klassik erhält die Hannoversche Lebensversicherung mit dem Tarif „Basisrente“ ein „Exzellent“. Als einziger Anbieter wird die Allianz in der Kategorie Klassik Plus als unter den Serviceversicherern mit „Exzellent“ bewertet, und zwar mit dem Tarif „BasisRente Perspektive“. Unter den Direktanbietern erhält die EUROPA mit ihrem Tarif EUROPA „BasisRentenversicherung (E-BRCP)“ die Höchstbewertung.

Acht Tarife haben in der Kategorie Index die Nase vorn

Acht Tarife von fünf Anbietern können in der Kategorie Indexpolice punkten. Es sind die folgenden:

  • Allianz: „BasisRente Index Select Plus“ und „BasisRente Index Select“
  • ERGO: „Basis-Rente Index“ und “Basis-Rente Balance”
  • R+V: „R+V-BasisRente IndexInvest“
  • Stuttgarter: „BasisRente index-safe GrüneRente“ und „BasisRente index-safe“
  • VOLKSWOHL BUND: „KLASSIK MODERN“
Welche Anbieter in der Kategorie Comfort punkten

Vier Tarife bewertet das IVFP in der Kategorie Comfort mit „Exzellent“:

  • Allianz: „BasisRente KomfortDynamic“
  • Gothaer: „BasisVorsorge GarantieRente Index“
  • VOLKSWOHL BUND: „Basis-Rente FONDS FITTERY“ und „Basis-Rente FONDS FITTERY NEXT”
Die höchstbewerteten fondsgebundenen Tarife

Diese Serviceversicherer bieten die höchstbewerteten Tarife in der Kategorie „Fondsgebunden mit Garantie“:

  • Allianz: „BasisRente InvestFlex Green mit Garantie“ und „BasisRente InvestFlex mit Garantie“
  • Condor: „Congenial basis garant
  • Continentale: „BasisRente Invest Garant“
  • ERGO: „Basis-Rente Balance“
  • LV 1871: „MeinPlan Basisrente“
  • Stuttgarter: „BasisRente performance+ GrüneRente“ und „BasisRente performance +“
  • Swiss Life: „Maximo“
  • VOLKSWOHL BUND: „Basis-Rente FONDS MODERN NEXT“ und „Basis-Rente FONDS MODERN“
  • Württembergische: „Genius BasisRente“ und „Basis Rente Genius Vorsorge“

Unter den Direktversicherern liegt die EUROPA mit der „Europa Fondsgebundene BasisRentenversicherung“ vorn.

Die folgenden Tarife haben die Analysten in der Kategorie „Fondsgebunden ohne Garantie“ überzeugt:

  • Allianz: „BasisRente InvestFlex Green“ und „BasisRente Invest Flex“
  • Alte Leipziger: „AL_RenteFlex Basis mit VisionGrün“ und „AL_RenteFlex Basis“
  • Canada Life: „GENERATION basic plus”
  • Condor: „Congenial basis“
  • ERGO: „Basis-Rente Balance”
  • HDI: „CleverInvest Green Basisrente” “CleverInvest Basisrente”
  • LV 1871: „MeinPlan Basisrente“
  • Nürnberger: „Fondsgebundene BasisRente“
  • R+V: „VR-RürupRente“
  • VOLKSWOHL BUND: „Fondsgebundene Basis-Rente FondsPurNEXT“ und „Fondsgebundene Basis-Rente FONDS PUR“
  • Württembergische: „Basis Rente Genius Vorsorge“

Die restlichen Ergebnisse des Basisrentenratings 2024 des IVFP können hier eingesehen werden. (js)

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bAV-Kompetenzrating: 80% der Anbieter laut IVFP „exzellent“

Das IVFP hat sein aktuelles bAV-Kompetenzrating vorgelegt. Seit dem Erstrating im Jahr 2010 hat sich die Anzahl der Anbieter, die die Bestnote erhalten, deutlich erhöht. Dieses Jahr konnten sich 18 von 23 teilnehmenden Anbietern die höchste Bewertung sichern.

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) kann eine wichtige Komponente zur zusätzlichen Vorsorge für das Leben nach der Erwerbstätigkeit sein. Allerdings: Laut dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) ist die bAV eine der wichtigsten, aber zugleich auch komplexesten Eckpfeiler im Bereich der Altersvorsorge.

Neben der Produktseite sei auch die „bAV-Kompetenz“ der Anbieter von großer Bedeutung, so das IVFP. Nun hat das Rating- und Analysehaus die aktuelle Auflage seines bAV-Kompetenzratings veröffentlicht. Das Rating, welches erstmals im Jahr 2010 aufgelegt wurde, wurde nun zum achten Mal durchgeführt. Die Untersuchung basiert auf einer interaktiven Analyse von 87 Einzelkriterien, die in die vier Teilbereiche Beratung, Haftung, Service und Verwaltung eingeteilt sind. Die finale Gesamtbewertung ergibt sich aus den gewichteten Teilbereichsnoten.

Aktuell deutlich mehr Anbieter mit Höchstbewertung

Seit dem Beginn im Jahr 2010 haben durchschnittlich 26 Anbieter an dem freiwilligen Rating teilgenommen. 13 Anbieter sind seit dem Auftaktrating mit dabei. Dabei hat sich die Quote der Anbieter, die Bestnoten erhalten, deutlich verbessert. „Im Rating 2010 vergab das IVFP fünf Mal die Bestbewertung – was einer Quote von ca. 20% der Teilnehmer entsprach“, erklärt Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Gesellschafter und Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des IVFP. „14 Jahre später hat sich die Anzahl auf 18 erhöht und entspricht einer Quote von knapp 80% – gemessen an den 23 teilnehmenden Anbietern 2024.“

IVFP verzichtet auf Nennung von niedriger bewerteten Anbietern

Wie gewohnt verzichtet das IVFP darauf, Tarife auszuweisen, die eine schlechtere Bewertung als „sehr gut“ erhalten. Laut den Analysten soll dadurch einer „negativen Berichterstattung über Anbieter entgegengewirkt werden, deren Strukturen sich beispielsweise noch im Aufbau befinden, die sich aber dennoch bereiterklärt haben, am Rating teilzunehmen“.

Auch werden die Anbieter nur alphabetisch aufgeführt und nicht in der Reihenfolge ihrer Bewertungsergebnisse. Als Begründung dazu schreibt der IVFP: „Kompetenz kann nicht auf eine einzelne Stelle hinter dem Komma heruntergebrochen werden – teilweise würden Rangfolgen entstehen, bei denen sich Anbieter nur in Nuancen unterscheiden“.

Diese Anbieter sind „exzellent“

Die Unternehmen, die die Gesamtnote „exzellent“ erhalten haben, sind: Allianz, Alte Leipziger, AXA, Bayern-Versicherung, Canada Life, Continentale, Dialog, die Bayerische, ERGO, Generali, HDI, LV 1871, SIGNAL IDUNA, Stuttgarter, Swiss Life, Württembergische, WWK sowie Zurich. Die Bewertung „sehr gut“ erhalten die neue Leben sowie der VOLKSWOHL BUND. (js)

Die Gesamt- und Teilbewertungen sowie die Bewertungsgrundlage kann hier eingesehen werden.

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IVFP: Die besten nachhaltigen Fondspolicen

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat zum fünften Mal die Ergebnisse seines Fondspolicen-Nachhaltigkeitsratings veröffentlicht. Es scheint sich demnach im Bereich der Nachhaltigkeit eine gewisse Stagnation breit zu machen.

Das Fondspolicen-Nachhaltigkeitsrating des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat ein Update erhalten. Bereits zum fünften Mal in Folge veröffentlichte das Institut die Ergebnisse. Wie es in einer Mitteilung heißt, zeige die Untersuchung eine gewisse Stagnation im Bereich der Nachhaltigkeit. U. a. sei dies auf die zunehmende Komplexität der regulatorischen Anforderungen zurückzuführen.

Mehr Klarheit

Georg Goedeckemeyer, Leiter Rating beim IVFP, erläutert, dass einem interessanten Thema „wie so oft“ durch starke Komplexität die Attraktivität genommen werde. Nachhaltige Geldanlage bleibe aus Sicht des IVFP dennoch hochgradig relevant und müsse in die moderne Vorsorgeberatung integriert werden. Laut Andreas Kick, Prokurist und Partner des IVFP, erschwere diese Komplexität der Regulierungen es Beratern und Kunden, ein zielorientiertes Beratungsgespräch zu führen.

Das Fondspolicen-Nachhaltigkeitsrating soll hier Abhilfe schaffen und dazu beitragen, im Bereich nachhaltiger, fondsbasierter Altersvorsorgelösungen für mehr Klarheit zu sorgen. Dabei werde das im vergangenen Jahr eingeführte Bewertungsschema verwendet, das die Fondspaletten der untersuchten Tarife in die Kategorien „Aktiv“ und „Selektiv“ einteilt und anschließend im Benchmark-Verfahren bewertet. Die Tarife der Kategorien „Aktiv“ sind auf kapitalmarktaffine Anleger ausgerichtet, die eine für sie optimale Allokation unter verschiedenen (Nachhaltigkeits-)Aspekten definieren möchten. Dazu ist eine große Fondsauswahl über verschiedene Länder, Themen, Regionen und natürlich Nachhaltigkeitsansätze hinweg erforderlich. Dagegen sprechen Tarife der Kategorie „Selektiv“ jene Kunden an, die sich auf die „Hausempfehlung“ des jeweiligen Versicherers verlassen möchten und deshalb eine stärker selektierte Fondsauswahl bevorzugen.

Auszüge aus den Ergebnissen

Grundlage für das Rating sind insgesamt 162 Tarife in den Kategorien Privatrente, Basisrente und bAV von insgesamt 44 Versicherern. Grundsätzlich veröffentlicht das IVFP nur die Tarife mit den Benotungen „Exzellent“ und „Sehr gut“, um eine negative Berichterstattung über Anbieter zu vermeiden, deren Tarifstrukturen sich bspw. noch im Aufbau befinden, die sich aber dennoch bereiterklärt haben, am Rating teilzunehmen. Die Anbieter mit den Bestnoten sind breit aufgestellt und tauchen somit oft in allen Kategorien auf, so z. B. Allianz, Alte Leipziger, VOLKSWOHL Bund oder WWK.

Alle Ergebnisse des Fondspolicen-Nachhaltigkeitsratings 2024 gibt es hier. (mki)

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Steigender Höchstrechnungszins: Folgen für die Assekuranz

Im April hat das BMF bekannt gegeben, dass es der Empfehlung der DAV folgt und den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung zum Jahreswechsel auf 1,0% anhebt. Einige Versicherer haben prompt Produktanpassungen verkündet. Was die Erhöhung konkret bedeutet, beleuchtet Manuel Lang vom IVFP.

Ein Artikel von Manuel Lang, Leiter Research Institut für Vorsorge und Finanzplanung

Steigender Höchstrechnungszins: Folgen für die Assekuranz

Erstmals seit 30 Jahren steigt der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung wieder an. Zum Jahreswechsel 2025 wird er von 0,25% auf 1,0% angehoben. Der Höchstrechnungszins dient den Versicherern in erster Linie für die Berechnung der bilanziellen Rückstellungen und ist nicht mit dem Garantiezins zu verwechseln. Da in der Vergangenheit jedoch der Höchstrechnungs- und der Garantiezins meist identisch waren, wird erwartet, dass auch der Garantiezins in der Lebensversicherung wieder steigen wird.

Dies hat Auswirkungen für Neukunden bei der Beitrags- und Leistungsberechnung. Bestehende Verträge sind von dieser Anpassung hingegen in der Regel nicht betroffen, da die zum Abschluss der Versicherung versprochene Mindestverzinsung für die gesamte Vertragslaufzeit gilt. Eine Ausnahme bilden Rentenversicherungen, deren Mindestverzinsung unterhalb der 1%-Marke liegt. Aufgrund der inzwischen üblichen Günstiger­prüfung bei der Umrechnung des Kapitals in eine Rente erhöht sich dadurch die Mindestrente.

Es muss neu gerechnet werden

Eine Anpassung des Rechnungszinses erfordert demnach eine Neukalkulation aller Tarife. Bei Risikoversicherungen wie etwa der Berufsunfähigkeits- oder der Risikolebensversicherung werden die Tarifbeiträge (Bruttobeiträge) sinken. Auf die Zahlbeiträge (Nettobeiträge) hat die Garantiezinserhöhung hingegen keinen unmittelbaren Einfluss, da sich die Überschüsse durch eine Rechnungszinsanhebung per se nicht erhöhen. Die Effekte bei Sparprodukten müssen hingegen differenzierter betrachtet werden.

Die Auswirkungen auf die Ansparphase der unterschiedlichen Produktgattungen sind verschieden. Während für fondsgebundene Produkte ohne Garantien, zu denen laut einer Umfrage des IVFP aktuell am häufigsten beraten wird, keine Auswirkungen auszumachen sind, gibt ein höherer Rechnungszins den Versicherern bei Produkten mit Garantien mehr Spielraum bei der Höhe der Garantieleistung. Kalkulatorisch werden auch wieder Produkte mit einer Bruttobeitragsgarantie möglich sein, was den ein oder anderen Riester-Anbieter wieder auf den Plan rufen dürfte. Grundsätzlich gilt jedoch für Hybridprodukte: Je nach Ausgestaltung des Produkts führt ein höherer Rechnungszins zu einem größeren Beitragsanteil, der in die Fonds investiert werden kann. Dies wirkt sich positiv auf die Renditeerwartung dieser Produktgattung aus – einer der größten Vorteile einer Rechnungszinserhöhung.

Auswirkungen auf verschiedene Produkte

Ob eine Bruttobeitragsgarantie für die Kunden Sinn macht, darf jedoch angezweifelt werden. Insbesondere bei kürzeren Laufzeiten dürfte die Fondsquote – der Renditebaustein – weiterhin (sehr) niedrig und eine positive Realverzinsung schwer zu erreichen sein. Vielmehr sollten die staatlich geförderten Produkte angeglichen werden, sodass bei Riester-Produkten das Garantieniveau entsprechend der individuellen Risikoneigung gewählt werden kann.

Für klassische und indexgebundene Produkte spielt eine Erhöhung des Rechnungszinses nur eine untergeordnete Rolle. Bei konventionellen Produkten mit einer Mindestverzinsung werden sich die garantierten Ablaufleistungen etwas erhöhen. Bei Produkten mit Indexbeteiligung sind die Versicherer wieder etwas flexibler bei der Wahl der Garantiehöhe. Eine Bruttobeitragsgarantie bei dieser Produktgattung ist seit der Rechnungszinssenkung auf 0,25% kaum noch zu beobachten.

Beim Rentenübergang sind die Auswirkungen eines höheren Rechnungszinses – sofern er an den Kunden auch weitergegeben wird – über alle Produktgattungen gleich. Ein höherer Garantiezins erhöht den Umrechnungsfaktor für die Garantierente (garantierter Rentenfaktor) und somit die garantierte Leibrente. Für die Gesamtrente hingegen besteht kein direkter Einfluss.

Erhöhung stellt Versicherer vor Herausforderungen

Grundsätzlich ist eine Anhebung des Höchstrechnungszinses auf 1% vor dem Hintergrund eines gestiegenen Zinsniveaus zu befürworten. Die Versicherer stehen jedoch vor unterschiedlichen Herausforderungen. Einerseits müssen die Tarife aufgrund einer Neukalkulation das Produktfreigabeverfahren der BaFin durchlaufen – durchaus spannend vor dem Hintergrund „Value for Money“. Hierfür werden die Produkte einer umfassenden Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen und im Vergleich zu einer breiten Benchmark hinsichtlich Kosten und Performance bewertet. Ziel dabei ist, das Preis-Leistungs-Verhältnis transparent und messbar zu machen. Andererseits stehen sie erstmals seit langer Zeit dem Umstand gegenüber, dass ihre Produkte zum Jahreswechsel vermutlich lukrativer für Neukunden sein werden als noch in diesem Jahr.

Hier haben inzwischen einige Versicherer reagiert und ermöglichen Neukunden, bei Abschluss im Jahr 2024 trotzdem von dem höheren Rechnungszins zu profitieren, indem die Verträge zum Jahreswechsel 2025 auf die neuen Konditionen entweder automatisch umgestellt werden oder die Kunden ein neues Angebot erhalten, dem sie zustimmen können. So können sich die Kunden bereits heute die aktuellen Konditionen wie beispielsweise das Eintrittsalter oder den Gesundheitszustand sichern und dennoch von einem höheren zukünftigen Rechnungszins profitieren.

Warten lohnt sich nicht

Entscheidend bei allen Produkten ist aber weiterhin die Gesamtverzinsung der entsprechenden Versicherungsunternehmen, da die Beiträge bzw. die Leistungen auf Basis des Garantiezinses in der Regel eine Ober- bzw. Untergrenze darstellen. So ist bei Risikoversicherungen der tatsächlich zu zahlende Beitrag von Interesse. Auch bei Sparprodukten ist die Rente inklusive Überschüssen ausschlaggebend für den Kunden. Jedoch erhöht sich die Gesamtverzinsung nicht automatisch durch eine Erhöhung des Garantiezinses. Vermittler sollten daher auch unabhängig von der Rechnungszinserhöhung diejenigen Versicherungsunternehmen bzw. deren Produkte identifizieren, die am besten zu ihren Kunden passen. Die Möglichkeit, schon heute von einem höheren Rechnungszins zu profitieren, sollte dabei jedoch nicht komplett außer Acht gelassen werden.

Für Berater gibt es somit keine Gründe, bei der Vermittlung von Verträgen auf das nächste Jahr zu warten bzw. den Versicherungsbeginn auf den 01.01.2025 zu verlegen. Ganz im Gegenteil, denn für die Kalkulation von Tarifen spielen neben dem Rechnungszins noch weitere Faktoren wie das Alter oder der Gesundheitszustand eine Rolle, die die Beiträge bzw. Leistungen negativ beeinflussen können. Auch bei Sparprozessen gilt: je früher, desto besser. Lediglich bei Hybridprodukten mit einer hohen Garantieleistung sorgt ein höherer Rechnungszins für zum Teil deutlich höhere Renditemöglichkeiten. Deshalb sollten Vermittler hier auf Produkte mit einer Umstellungsgarantie zurückgreifen bzw. auf die neue Tarifgeneration 2025 warten.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 07/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © VZ_Art – stock.adobe,com; Grafik: © IVFP

 
Ein Artikel von
Manuel Lang