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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

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Unterfinanzierte betriebliche Versorgungen von GGF

Derzeit dürfte es ca. eine Million Direktzusagen an GGF von Kapitalgesellschaften geben. IVFP-Experte Prof. Dr. Thomas Dommermuth äußert sich zum Thema unterfinanzierte Direktzusage und zeigt Lösungen auf.

Ein Artikel von Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Gesellschafter, Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP)

Destatis zählt für 2022 rund 815.000 Kapitalgesellschaften, fast ausschließlich GmbH, UG und wenigen AG bzw. SE in den Rechtsformen. Bei durchschnittlich zwei Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) pro Kapitalgesellschaft und schätzungsweise mind. 60% GGF mit bAV, vorwiegend in Direktzusage-Form, kann aktuell von ca. einer Million bestehenden Direktzusagen an GGF von Kapitalgesellschaften ausgegangen werden. Die meisten dieser Verträge sind fehlerhaft bzw. problembehaftet. Entweder wurden Fehler bei Vertragsschluss übersehen oder das Problem entstand im Lauf der Zeit, da Anpassungen an veränderte Rechtsgrundlagen unterblieben sind, Aktiv­bezüge reduziert wurden (mit der möglichen Folge einer gegen § 6a EStG verstoßenden Überversorgung) oder Unterdeckungen entstanden sind (da ­z. B. Rückdeckungsvermögen schlechter rentierte als ­ursprünglich erhofft). Der letzte Punkt ist ein aktuell zu beobachtendes Standardproblem bestehender Direktzusagen. Er belastet die Kapitalgesellschaft, weil die Unterfinanzierung insoweit eine Saldierung gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB und eine neutrale Wirkung auf die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) verhindert, aber auch den betroffenen GGF, weil ein angestrebter Verkauf seiner Firmenanteile oft unterbleiben muss, solange sich die unterfinanzierte Direktzusage noch im Unternehmen befindet. Letzteres ist aktuell allgegenwärtig, da sich in der „Babyboomer“-Generation gerade viele von ihrer Firma trennen möchten. Die unterfinanzierte Direktzusage und ihre Problemlösung sollen daher Gegenstand dieses Beitrags sein. Es existieren verschiedene Lösungsalternativen.

Unterfinanzierte betriebliche Versorgungen von GGF
Lösung 1: Ausfinanzierung einer unterdotierten GGF-Versorgung

Ist die Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft in gutem Zustand, ist eine Ausfinanzierung durch Erhöhung des Rückdeckungsvermögens zu erwägen. Das gilt besonders, wenn die GGF-­Versorgung keine reine Kapitalleistung beinhaltet, sondern biometrische Risiken in Form lebenslanger Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenverpflichtungen einschließt. Während nämlich Kapitalleistungen auch durch Thesaurierung im Unternehmen angesammelt und damit durch Anlage mit der unternehmensinternen Rendite akkumuliert werden können, addieren sich nicht gedeckte biometrische Risiken zu den schon vorhandenen unternehmensspezifischen Risiken und steigern damit die Gefahren auch für ein florierendes Unternehmen.

Praxistipp

Kurzanalyse

Handelsbilanz: Vorteil ist, dass es gem. §§ 246 Abs. 2 Satz 2 und 253 Abs. 1 Sätze 3 und 4 HGB zur Saldierung und damit grundsätzlich zur Ausbuchung der Pensionsrückstellungen kommt.

Steuerbilanz: Vorteil ist, dass es keine steuererhöhende Auflösung gibt und der Verlauf unverändert bleibt. Nachteil: Die Aufstockung der Rückdeckung durch die Versicherung führt zur Besteuerung des Aktivwertzuwachses in der Anwartschaftsphase. Mit Fonds könnte die Wirkung optimiert werden, diese können aber keine biometrischen Risiken absichern.

Liquiditätsbelastung auf Unternehmensebene: Die Belastung ist teilweise erheblich.

Die Zusatzbeiträge sind oft so hoch, dass der Ausfinanzierung in der Praxis geringe Bedeutung zukommt. Häufig sucht man nach alternativen Möglichkeiten, wie nachfolgend genannt.

Lösung 2: Reduzierung der Belastung aus der GGF-Versorgung
(1) Verschiebung des Rentenbeginns

Eine „lautlose“ und einfach zu praktizierende Maßnahme der Schließung von Dotierungslücken ist, einen Nachtrag inklusive Gesellschafterbeschluss zur bestehenden Pensionszusage zu vereinbaren, der das Ausscheiden des GGF aus dem aktiven Dienstverhältnis voraussetzt. Ist dieser Ausscheidepassus bereits in der Pensionszusage enthalten, muss nichts weiter getan werden, als über die Altersgrenze hinaus weiterzuarbeiten. Ohne einen solchen Ausscheidepassus würde die Verschiebung des Rentenbeginns zu einem Verzicht auf Pensionszahlungen und damit zu einer verdeckten Einlage in Zusammenhang mit bereits erdienten Rentenansprüchen (Past-Service) führen, da der GGF ab Erreichen der Altersgrenze einen zivilrechtlichen Anspruch hätte, auf den er jedoch verzichtet.

Praxistipp

Praxishinweis:

Wird der Rentenbeginn derart verschoben, was in der Praxis häufig vorkommt, ist ab einem bestimmten Zeitpunkt Vorsicht geboten. Zuerst nimmt das Finanzamt eine solche Verschiebung problemlos hin, wenn sie durch den genannten Ausscheidepassus legitimiert ist. Es kommt aber ein einzelfallabhängiger Zeitpunkt, ab dem der Betriebsprüfer eine andauernde Verschiebung so interpretiert, dass die „Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme“ durch die Pensionsvereinbarung ab dann nicht mehr gegeben ist. Er versucht dann, die in der Steuerbilanz gebildeten Pensionsrückstellungen unter Berufung auf das BMF-Schreiben vom 26.01.2010 (BStBl. I 2010, 138, bestätigt durch BMF-Schreiben vom 23.03.2015, BStBl. I 2015, 278, Nr. 62) und die Rechtsprechung des BFH in den Urteilen vom 05.04.2006 und 08.10.2008 (I R 46/06, BStBl. II 2006, 688 bzw. I R 3/06, BStBl. II 2010, 168) komplett und in einer Summe steuererhöhend aufzulösen. Die Gefahr tritt meist dann ein, wenn die Altersgrenze um über 15% überschritten wird.

Das Reißen des finanzbehördlichen Gedulds­fadens ab dem Zeitpunkt der mangelnden „Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme“ setzt der Strategie der „Schließung der Unterdotierungs­lücke durch geplantes Hinausschieben des Rentenbeginns“ eine Grenze. Bis zu jenem kritischen Zeitpunkt kann das Unternehmen im besten Fall so viel Rentenzahlungen gegenüber seinem GGF einsparen, dass das bis dahin gebildete Rückdeckungskapital zur Finanzierung der bis zum Ableben noch ausstehenden Rentenzahlungen ausreicht.

Praxistipp

Kurzanalyse

Der Nachteil bei der Handelsbilanz „Keine Auflösung, Verlauf unverändert“ wird zum Vorteil bei der Steuerbilanz.

Liquiditätszufluss beim GGF: Zwar keine Rente innerhalb des Verschiebungszeitraums, dafür jedoch i. d. R. GGF-Gehalt und Freude bei der Arbeit.

Nicht selten ist die Unterdeckung in der Praxis derart groß, dass eine Lückenschließung allein durch eine Verschiebung des Rentenbeginns nicht möglich ist, da der o. g. „kritische Zeitpunkt“ dann längst überschritten wird. In derart krassen Fällen sind andere Maßnahmen zu ergreifen, wie im Folgenden dargestellt.

(2) Verzicht auf den Future-Service

Die am wenigsten kreative Maßnahme in Lösungsalternative 2 ist der Verzicht auf Teile der Renten­anwartschaften, max. auf den ab dem Verzichtszeitpunkt noch zu erdienenden Future-Service. Dennoch kommt diese Maßnahme in der Praxis besonders häufig vor. Die Begrenzung des Verzichts auf den Future-Service hängt damit zusammen, dass, soweit der Verzicht auch den bereits erdienten Past-Service erfasst, eine verdeckte Einlage entsteht, die die Entscheidungsträger vermeiden wollen.

Dennoch sind auch hier meist erhebliche Teile der bereits erdienten steuerbilanziellen Pensionsrückstellung steuererhöhend aufzulösen, obwohl die Rückstellung der Handelsbilanz im Geschäftsjahr des Verzichts grundsätzlich unverändert bleibt. Dieses vermeintliche Phänomen entsteht, wenn handelsbilanziell, wie häufig, die Projected-Unit-Credit-Methode (PUC, vgl. IDW RS HFA 30, WPg 2/217, Randziffer 61) an Stelle des modifizierten Teilwertverfahrens Anwendung bei der Rückstellungskalkulation findet. Für die Steuerbilanz hingegen ist das Teilwertverfahrens gem. § 6a Abs. 3 Satz 1 EStG zwingend mit folgender Konsequenz: Wird z. B. auf 40% der ursprünglichen Rente (Future-Service) verzichtet und bleibt das Dienstverhältnis des GGF bestehen, sind im Verzichtsjahr 40% der steuer­bilanziellen Rückstellung des Vorjahres gewinn­erhöhend aufzulösen und die neue Rückstellungszuführung kann lediglich zu 60% erfolgen.

Praxistipp

Kurzanalyse

Handelsbilanz: Vorteil ist, dass der künftige Verlauf gemindert wird; nachteilig: keine Auf­lösung im Jahr des Verzichts.

Nachteil bei der Steuerbilanz: Gewinnerhöhende Auflösung im Jahr des Verzichts, künftiger Verlauf reduziert.

Beim Liquiditätszufluss beim GGF sind die Steuerminderbelastungen ab Rentenbezug vorteilig; Nachteil: verringerte Nettorente aufgrund des Verzichts.

Wer die spürbaren Steuermehrbelastungen aufseiten der Kapitalgesellschaft in der Anwartschaftsphase vermeiden will, sollte diese Maßnahme nicht ergreifen.

(3) Umwandlung der Renten- in Kapitalleistungen

Wandelt man lebenslange Renten in eine einmalige Kapitalleistung um, die zum ursprünglichen Rentenbeginn fällig ist, wird das bisher für die Kapitalgesellschaft bestehende biometrische Risiko O beendet. Die Umwandlung muss natürlich „wert­äquivalent“ erfolgen, damit dem GGF kein zivilrechtlicher Nachteil entsteht und damit auch kein steuerbilanzielles Problem für die Kapitalgesellschaft infolge eines Verstoßes gegen § 6a EStG und darüber hinaus keine verdeckte Gewinnausschüttung oder verdeckte Einlage eintreten können. Im Gegensatz zu der in § 3 BetrAVG enthaltenen Abfindung wird jene Kapitalleistung nicht vorzeitig (vgl. Lösungsalternative 3), sondern erst zum ursprüng­lichen Rentenbeginn fällig. Per Vereinbarung, auch als Nachtrag zur ursprünglichen Pensionszusage, kann der Einmal­betrag optional auch in Raten von bis zu 15 Jahren gezahlt werden, um den GGF steuerlich zu entlasten, da die bei Einmalzahlung anwendbare Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG bei gut verdienenden GGF regelmäßig keinen Vorteil bringt. Die Bandbreite für die Interpretation des Attributs „wert­äquivalent“ reicht in der Praxis

  • von der im BMF-Schreiben vom 06.04.2005 (BStBl. I 2005, 619) am Ende von Textziffer 2 definierten absoluten Untergrenze des „Barwertes der künftigen Pensionsleistungen gemäß § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EStG“ (kurz: „6a-Barwert“)
  • bis zur absoluten Obergrenze des Einmalbeitrags, der in einen Rentenversicherungsvertrag mittlerer Art und Güte bei Rentenbeginn einzuzahlen wäre.

Immer mehr Finanzämter argumentieren jedoch, dass ein Fremdgeschäftsführer im Rahmen des doppelten Fremdvergleichs mehr fordern würde als jene Untergrenze. Mittlerweile setzt sich bei vielen Oberfinanzdirektionen und Landesämtern die Auffassung durch, der Barwert im Sinne des § 253 Abs. 2 HGB auf Basis des zehnjährigen Abzinsungssatzes sei eine sinnvolle Größe zur Beurteilung der betrieblichen Veranlassung.

Praxistipp

Kurzanalyse

Vorteil für die Handelsbilanz: vollständige Auflösung der Pensionsrückstellungen.

Vorteil für die Steuerbilanz: Vollständige Auflösung der Pensionsrückstellung wird durch Abfindungszahlung überkompensiert.

Liquiditätszufluss beim GGF: Bei „kurzem“ Leben erhält der GGF einen Vermögensvorteil. Hoher Kapitalzufluss führt u. U. zu höherer Progression, ohne dass Fünftelung evtl. etwas nützt; kann aber durch Ratenzahlung abgemildert werden. Bei „langem“ Leben erleidet der GGF einen Vermögensnachteil.

Hinterbliebenenversorgung: Stirbt der GGF irgendwann nach Fälligkeit der Kapitalleistung oder nach Ratenbeginn, kann der noch vorhandene Rest auf Personen vererbt werden, die bei Rentenzahlung nicht bezugsberechtigt wären, da sie nicht dem engen „Hinterbliebenen“-Begriff zuzuordnen sind.

Für Unternehmen, die sich nicht viel mehr als den „6a-Barwert“ als Abfindung leisten können, ist die derartige Umwandlung der Rente in eine Kapitalleistung eine sinnvolle Maßnahme. Die erwähnte Bandbreite ermöglicht eine hohe Flexibilität in der Gestaltung. Allerdings sehen zahlreiche Finanz­ämter den „HGB-Barwert“ als Voraussetzung für die betriebliche Veranlassung an.

Lösung 3: Beendigung der GGF-Versorgung im Vorfeld eines geplanten Anteilsverkaufs

Vorzeitige Abfindungen werden oft als Maßnahme im Vorfeld eines geplanten Anteilsverkaufs oder der Sanierung des Unternehmens ergriffen, um die bisherige Direktzusage auf Wunsch des Erwerbers in zeitlichem Zusammenhang mit der Anteilsübertragung aus der Kapitalgesellschaft des GGF zu eliminieren bzw. die Gesellschaft von Lasten zu befreien. Zivilrechtlich ist eine solche Entschädigung für den Verzicht des GGF auf seine Rentenanwartschaften unproblematisch, wenn er im arbeitsrechtlichen Sinn beherrschend ist oder das Dienstverhältnis noch besteht. Für nicht beherrschende GGF gilt aber unter den Voraus­setzungen des § 3 Abs. 1 und 2 BetrAVG ein Abfindungsverbot, wenn der GGF den Dienstvertrag mit unverfallbarer Anwartschaft bereits beendet hat. In der ursprünglichen Versorgungsvereinbarung oder einem späteren Nachtrag kann dieses Verbot jedoch zwischen der Kapitalgesellschaft und diesem GGF auf analoger Basis des § 19 BetrAVG abbedungen werden, da er Organmitglied des Unternehmens ist (vgl. BGH v. 23.05.2017 – II ZR 6/16, DB 2017, 1769; ausführlich in: Dommermuth/Linden, Steueroptimierte Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer und Unternehmer, 2. Aufl. 2021, Randziffer 1179 und 1257). Steuerrechtlich ist das erwähnte BMF-­Schreiben v. 06.04.2005 in Textziffer 2 zu beachten, d. h., dass der Abfindungsbetrag die Untergrenze in Höhe des „6a-Barwertes“ (voller, unquotierter Anspruch) zum Zeitpunkt der Abfindung nicht unterschreiten darf, um einen steuerschäd­lichen Widerrufsvorbehalt im Sinne des § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG zu vermeiden. Zusätzlich ist für beherrschende GGF zu beachten, dass die Abfindung nicht in engem zeitlichen Zusammenhang vor deren Realisierung vereinbart werden sollte und ein wichtiger betrieblicher Grund für die vorzeitige Auflösung gegeben sein muss. In jenem dem BFH-Urteil zugrunde liegenden Fall war der Nachtrag mit der Abfindungsvereinbarung nur einen Monat vor Zahlung des Abfindungsbetrages vereinbart worden. Kurzanalyse: vgl. (3).

Diesen Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Betriebliche Versorgung und in unserem ePaper.

Bild: © beermedia – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Prof. Dr. Thomas Dommermuth

Neues IVFP-Tool für die Beratung zur Altersvorsorge

Um Kunden die Notwendigkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge aufzuzeigen, können Berater nun den neuen „IVFP Pilot“ nutzen. Mithilfe von KI-Technologie kann die Produktwahl für ähnliche Profile wie die des jeweiligen Kunden ermittelt werden. Damit soll der Kunde mehr Sicherheit erhalten.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat den neuen „IVFP Pilot“ in der Beratungssoftware fairadvisor.net gestartet. Das Tool mit KI-Technologie unterstützt Berater, Kunden anschaulich zu vermitteln, dass sie zusätzlich in eine Altersvorsorge investieren sollten.

Vom IVFP heißt es dazu, dass aufgrund der Komplexität des Themas Altersvorsorge und weil die positiven Effekte erst im Rentenalter sichtbar werden, Kunden häufig die letzte Überzeugung fehle, die richtige Entscheidung zu treffen. Hier könne es hilfreich sein zu sehen, wie andere Menschen ähnliche Probleme gelöst haben. Hier lässt sich mit dem „IVFP Pilot“ ansetzen.

Kundenzufriedenheit erhöhen

Anhand weniger persönlicher Angaben ermittelt das Tool in Prozent, wie wahrscheinlich es ist, dass Kunden mit einem ähnlichen Profil eines der vorgeschlagenen Produkte gewählt haben. Das trägt dazu bei, die Sicherheit und Zufriedenheit bei den Kunden zu erhöhen und kann laut IVFP zu einer erhöhten Abschlusswahrscheinlichkeit und einer geringeren Stornoquote verhelfen. Außerdem verringert sich die Beratungszeit, da Kunden auf Grundlage ihrer persönlichen Eingaben individuelle Vorschläge erhalten und dem Ergebnis eine hohe Objektivität zugestehen, wie es vom IVFP weiter heißt. (tik)

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IVFP: Diese Produkte punkten im bAV-Direktversicherungsrating

Eine bAV ist nicht nur ein wichtiges Argument zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern, sondern auch das am höchsten geförderte Produkt zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge. Das IVFP hat zum wiederholten Male die Qualität der Direktversicherungstarife untersucht – und 15 Anbieter top bewertet.

Es ist allgemein bekannt, dass die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung allein für die meisten Menschen nicht ausreichen, um im Alter den Lebensstandard zu halten. Zusätzliche Vorsorge ist also nötig. Für viele Arbeitnehmer ist aus diesem Grund das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu einem der wichtigsten Mitarbeiterbenefits geworden, wenn sie sich auf Jobsuche begeben. Gleichzeitig ist die bAV das am höchsten geförderte Produkt, wenn es um den Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung geht.

Laut dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP) ist es die dreifache Förderung durch Sozialabgaben- und Steuerersparnis sowie die zusätzlichen Arbeitgeberzuschüsse, die die bAV so einzigartig und attraktiv machen. Gleichzeitig ist die Tariflandschaft der bAV aber auch komplex und beratungsintensiv. Für Versicherungsmaklerinnen und -makler bietet die Vermittlung einer bAV daher interessante Geschäftschancen, gerade im meistgewählten Durchführungsweg der Direktversicherung.

IVFP untersucht 75 Tarife von 40 Anbietern

Das IVFP hat zum 13. Mal im Folge sein Rating zu bAV-Direktversicherungsprodukten vorgelegt. Für den aktuellen Ratingjahrgang untersuchte das Institut 75 Tarife von 40 Anbietern auf bis zu 87 Kriterien. Dabei wurden die Tarife in die Kategorien „Klassik“, Klassik Plus“, „fondsgebunden mit Garantien“, „Comfort“ und „Indexpolicen“ eingeteilt. Die Gesamtnote setzt sich dabei aus den vier Teilbereichsnoten Unternehmen (35%), Rendite (30%), Flexibilität (25%) und Transparenz und Service (10%) zusammen. Die unterschiedliche Gewichtung der Ratingkategorien erfolgt unter Berücksichtigung von Verbraucherinteressen.

Welche Anbieter die Nase vorn haben

In der Produktkategorie Klassik konnte kein Anbieter bzw. Tarif auf die Bestnote „Exzellent“ kommen. Lediglich die LV 1871 und die NÜRNBERGER konnten die Gesamtnote „Sehr Gut“ verbuchen. In der Kategorie „Klassik Plus“ konnten sich mehr Anbieter oben auf dem Leaderboard etablieren. Dabei handelt es sich laut den Analysten um eine Sonderform der klassischen Rentenversicherung, in der Regel mit geringeren Garantieelementen, aber erhöhten Renditechancen. Drei Tarife erhielten die höchste Bewertung in dieser Kategorie. Sie sind von den folgenden Anbietern: Allianz, neue Leben, Württembergische. Die Anbieter werden jeweils in alphabetischer Reihenfolge genannt.

Die Spitzenanbieter bei Indexpolicen und Comfort-Tarifen

In der Kategorie „Indexpolice“ sind es acht Tarife, die eine exzellente Gesamtbewertung erreichen konnten. Angeboten werden sie von (in alphabetischer Reihenfolge) Allianz, ERGO, HDI, neue Leben, NÜRNBERGER, Stuttgarter und der Württembergischen. Neun Tarife – von den Anbietern Allianz, Alte Leipziger, AXA, Canada Life, HDI, Stuttgarter, Swiss Life und Zurich – konnten sich in der Kategorie „Comfort“ durchsetzen. Letztere untersucht Tarife, die die Möglichkeit bieten, Anlagekonzepte zu wählen, in denen das komplette Management vom Versicherer übernommen wird.

Viele Tarife spitze bei fondsgebundenen Produkten

Die meisten mit der Gesamtnote „Exzellent“ bewerteten Tarife finden sich in der Produktkategorie „Fondsgebunden mit Garantie“. In dieser Kategorie, unter der das IVFP Produkte versteht, die zumindest während der Ansparphase teilweise in Fondsanlagen investieren, erhalten 14 Tarife die Höchstbewertung. Sie sind von den folgenden Anbietern: Allianz, Alte Leipziger, AXA, Condor, Continentale, LV 1871, NÜRNBERGER, Stuttgarter, Swiss Life, Württembergische und Zurich.

Das IVFP verzichtet laut eigenen Angaben darauf, Produkte auszuweisen, die eine schlechtere Benotung als 2,0 erhalten, um Anbieter, deren Tarifstrukturen sich beispielsweise noch im Aufbau befinden, zu ermutigen, am Rating teilzunehmen. So können auch Gesellschaften an den Ratings teilnehmen, um eine eigene Produktbestimmung zu erhalten, ohne eine negative Berichterstattung fürchten zu müssen, so die Analysten.

Alle veröffentlichten Ergebnisse des Ratings können hier eingesehen werden. (js)

Bild: © ARMMY PICCA – stock.adobe.com

 

IVFP-Rating zur Privatrente: Diese Anbieter können punkten

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat den aktuellen Jahrgang seines Privatrenten-Ratings vorgestellt. Insgesamt 143 Tarife von 44 Anbietern hat das IVFP dafür unter die Lupe genommen. Welche Unternehmen konnten in den untersuchten Kategorien punkten?

Anfang März hat die Bundesregierung das Rentenpaket II vorgestellt. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) erwartet, dass das Paket wohl trotz einiger Kritik gemäß dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden wird. Während das Institut diese Umsetzung begrüßt, spricht es auch eine Warnung aus: Eine Reform, die die private Altersvorsorge obsolet machen wird, sei das Paket nicht.

Möglichkeiten gibt es bei der privaten Altersvorsorge viele – laut dem IVFP ist die private Rentenvorsorge jedoch die flexibelste Option. „Die private Rentenversicherung zählt weiterhin zu den Garanten in der Altersvorsorge, was sicherlich auch an ihrer Anpassungsfähigkeit liegt“, kommentiert Prof. Michael Hauer, IVFP-Geschäftsführer.

Privatrenten zum 14. Mal analysiert

Nun hat das Institut die aktuelle Auflage seines Privatrenten-Ratings veröffentlicht - bereits zum 14. Mal in Folge. In diesem Jahr hat das IVFP 143 Tarife von insgesamt 44 Anbietern untersucht. Dabei sind die Tarife in die Kategorien Klassik, Klassik Plus, Indexpolicen, Fondspolicen mit und ohne Garantien sowie Comfort unterteilt worden. Analysiert werden die Tarife in bis zu 100 Kriterien in den vier Teilbereichen Unternehmensqualität, Rendite, Flexibilität sowie Transparenz und Service, die unterschiedlich gewichtet sind. Daraus setzt sich die Gesamtnote zusammen.

Die Gewinner der Kategorien Klassik und Klassik Plus

In der Kategorie Klassik konnte kein Tarif die Höchstnote „Exzellent“ erringen, insgesamt sechs Tarife von vier Anbietern erhielten allerdings die nächsthöhere Einstufung „Sehr gut“. Die Tarife kommen von der IDEAL, der LV 1871, DIREKTE LEBEN und der Hannoverschen.

Bei den Tarifen, die in der Kategorie Klassik Plus eingeordnet sind – dabei handelt es sich um eine klassische Rentenversicherung, die in der Regel geringere Garantieelemente, aber erhöhte Renditechancen enthält – haben die Allianz, Neue Leben, TARGO, Württembergische sowie EUROPA Produkte im Angebot, die die Bestnote einheimsen konnten.

Die besten Indexpolicen, Fondspolicen und „Comfort“-Tarife

Insgesamt elf Tarife von neun Gesellschaften – Allianz, ERGO, LV 1871, Neue Leben Lebensversicherung, NÜRNBERGER, Stuttgarter, TARGO und Württembergische – wurden in der Kategorie Indexpolicen mit „Exzellent“ bewertet.

Eine große Auswahl an mit „Exzellent“ bewerteten Tarifen gibt es bei den fondsgebundenen Angeboten ohne Garantie. Insgesamt erhalten 19 Tarife die Bestnote. Sie kommen von Allianz, Alte Leipziger, AXA, Baloise, Canada Life, ERGO, EUROPA, HDI, LV 1871, Neue Leben, NÜRNBERGER, Stuttgarter, VOLKSWOHL BUND, Württembergische sowie der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung.

Bei den Fondspolicen ohne Garantien sind es sogar 23 Produkte, die als „Exzellent“ eingestuft wurden. Die Anbieter sind hier neben der Allianz, Alte Leipziger, AXA, Baloise, Canada Life, ERGO, EUROPA, HDI, LV 1871, Neue Leben und der NÜRNBERGER auch die Stuttgarter sowie der VOLKSWOHL BUND und die Württembergische.

Zuletzt konnten in der Kategorie Comfort – in der Tarife untersucht werden, die Möglichkeiten bieten, bei denen der Versicherer das komplette Anlagemanagement übernimmt – insgesamt fünf Tarife von Allianz, Alte Leipziger, AXA und VOLKSWOHL BUND die Höchstnote erhalten.

Nur hoch bewertete Tarife ausgewiesen

Das IVFP weist zudem darauf hin, dass das Institut darauf verzichtet, Tarife, die eine niedrigere Bewertung als „Exzellent“ oder „Sehr gut“ erhalten, auszuweisen. Dadurch soll einer negativen Berichterstattung gegenüber Anbietern entgegengewirkt werden, deren Strukturen sich beispielsweise noch im Aufbau befinden, die sich aber dennoch bereit erklärt haben, am freiwilligen Rating teilzunehmen, so das IVFP. (js)

Bild: © vectorfusionart

Mehr Ergebnisse zum Privatrenten-Rating 2024 können hier eingesehen werden.

 

IVFP-Plattform bietet Maklern neue Wege in der Beratung

Beratungs- und Tarifvergleichssoftware sind etablierte Lösungen im Vermittlungsgeschäft. Das IVFP hat sich nun mit einer neuen Plattform im Markt platziert. Welche Mehrwerte bietet die Lösung für Vermittler? Und wie werden Makler bei der Nutzung unterstützt?

Interview mit Thomas Krapf, Geschäftsführer, Partner und Leiter Fachliche Entwicklung, und Manuel Lang, Partner und Leiter Research beim Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP)
Herr Lang, letztes Jahr haben wir auf asscompact.de über die IVFP-Tarifvergleichssoftware „fairgleichen.net“ gesprochen. Wie hat sich das Angebot seitdem weiterentwickelt?

Manuel Lang (ML) Die Anzahl der Tarifanbindungen konnten wir verdreifachen, sodass jetzt bei mehr als 150 Tarifen nicht nur qualitative Vergleiche, sondern zusätzlich individuelle Berechnungen der Ablauf- und Rentenleistungen oder Beitragshöhen für Makler und Kunden möglich sind. Die Anbindung von etwa 100 weiteren Tarifen steht kurz bevor, ebenso bekunden weitere Gesellschaften ihr Interesse an einer Integration. Weiterhin konnten wir zwei neue Module zu den bereits sieben vorhandenen integrieren – den Grundfähigkeitentarif- und Risikolebentarifvergleich. Zusätzlich sind aktuell 100.000 Daten in fairgleichen.net aus dem IVFP Rating transparent einsehbar.

Herr Krapf, das IVFP hat das Angebot an Versicherungsmakler erweitert. Was ist die neue IVFP-Plattform und wie funktioniert sie?

Thomas Krapf (TK) Die IVFP-Plattform (plattform.ivfp.de) ist der zentrale Zugangspunkt der IVFP-Softwareleistungen und Services für Makler im (Alters-)Vorsorgebereich. Im Fokus stehen hier „fairadvisor.net“ und „fairgleichen.net“ – die Beratungs- und Tarifvergleichssoftware. Diese stehen größtenteils kostenlos und ohne Registrierung zur Verfügung. Für einen professionellen Einsatz stehen unsere Plus-Varianten mit erweiterten Funktionen zur Verfügung.

Was haben Makler von der neuen Plattform?

TK Das Alleinstellungsmerkmal der IVFP-Plattform zeichnet sich durch eine intuitive Bedienung sowie eine einfache und transparente Darstellung aus. Mit wenigen Eingaben kann einem Kunden zum einen ein nachvollziehbares Ergebnis präsentiert und zum anderen in der fachlichen Tiefe auf die kundenindividuelle Situation eingegangen werden.

Eine Tarifvergleichs- und Beratungssoftware profitiert stark vom Grad der Unabhängigkeit des Anbieters. Wie unabhängig ist das IVFP als Anbieter der Plattform aufgestellt?

TK Als Geschäftsführer des IVFP werde ich den Grundstein, den Herr Prof. Michael Hauer und Herr Prof. Dr. Thomas Dommermuth vor mehr als 20 Jahren gelegt haben, auch für die nächsten 20 Jahre so weiterführen. Wir werden definitiv unabhängig bleiben und unsere großen Vorhaben wie den Ausbau der IVFP-Plattform weiterhin nicht unter Fremdfinanzierung oder Fremdbeteiligungen, sondern aus Eigenmitteln vorantreiben. Als unabhängiges Software-, Rating- und Analysehaus ist es für das IVFP von entscheidender Bedeutung, unabhängig von Versicherern, Pools oder Banken zu bleiben. Objektive Tarifbewertung und unabhängige Softwarelösungen müssen für den Markt gewährleistet bleiben. Dafür stand das IVFP in der Vergangenheit und wird dies auch in Zukunft.

Wie ist sichergestellt, dass Versicherungsmakler die IVFP-Plattform effizient nutzen können? Werden Makler bei der Nutzung dieser Plattform unterstützt, z. B. mit Schulungen?

ML Die Softwarelösungen der IVFP-Plattform wurden von Beginn an mit Maklern für Makler entwickelt. Bevor die Softwarelösung veröffentlicht wurde, war sie bei Maklern bereits in einer Beta-Testphase im Einsatz. Über zahlreiche Beta-Nutzer-Meetings konnten wir das Feedback direkt in die Entwicklung einfließen lassen. Bei der Weiterentwicklung gehen wir ähnlich vor. Für einen Einblick in die Softwarelösungen bieten wir kostenfreie Webinare an mit der Möglichkeit, sich IDD-Weiterbildungszeiten gutschreiben zu lassen. Wir pflegen zudem Partnerschaften mit anderen Plattformen, darunter auch dkm365, auf der wir ebenso unsere Webinare bereitstellen. Eine Vielzahl dieser Veranstaltungen wird aufgezeichnet und steht den Maklern auf YouTube fortlaufend zur Verfügung.

Inwiefern fließen moderne Technologien wie künstliche Intelligenz oder Big Data in die Entwicklung ein? Und welche Vorteile bringt das für Versicherungsmakler?

ML Wir haben frühzeitig erkannt, dass die Beratungsdaten unserer Software in anonymisierter Form von unschätzbarem Wert sind. Durch die intelligente Verknüpfung mit KI-Lösungsansätzen wird die IVFP-Plattform zukünftig um innovative Funktionen erweitert, die den Beratungsalltag und die Produktfindung erheblich optimieren werden. Die Integration von KI ermöglicht es Beratern, ihren Vertrieb signifikant zu stärken, indem sie dem Kunden auf anschauliche Weise aufzeigt, wie und mit welcher Tendenz Personen mit ähnlichem Profil sich entschieden haben. Dies stärkt das Vertrauen des Kunden in seine sorgfältige Auswahl des für ihn individuellen Vorsorgeprodukts.

Welche Ziele und Pläne verfolgt das IVFP mit der IVFP-Plattform?

TK Wir streben mit der IVFP-Plattform an, dass diese die meistgenutzte Lösung in der Beratung von versicherungsförmigen Vorsorgeprodukten in Deutschland wird. Aktuell konzentrieren wir uns hierbei stark auf den Ausbau der Angebote in der Sparte Leben. Die Optimierung der Vorsorgesituation der Kunden wird zukünftig mit allen am Maklermarkt agierenden Versicherern und deren Tarifwelt abgebildet werden können. Dabei umfasst das Thema Vorsorge die Ruhestandsplanung sowie alle biometrischen Risiken wie Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, den Verlust von Grundfähigkeiten, Pflege und Tod.

ML Ergänzen möchte ich hier noch, dass wir zusätzlich zu den Vergleichen und Berechnungen in naher Zukunft Angebots- und Antragsdokumente sowie deren Einreichung über unsere Softwarelösungen „fairgleichen.net“ und „fairadvisor.net“ anbieten. Beginnen werden wir mit den Tarifen der Allianz Lebensversicherung-AG, und auch hier gilt wieder, dass wir den gesamten Markt der Lebensversicherer einladen, sich in die Antrags- und Abschlussstrecke integrieren zu lassen. Jeder Versicherer ist herzlich eingeladen, auf uns zuzukommen, wenn er zeitnah aufgenommen werden möchte.

Bild: © IVFP

 

IVFP kürt die besten Grundfähigkeitsversicherungen

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat erstmals ein Rating für Grundfähigkeitsversicherungen aufgelegt. Beleuchtet wurden 58 Tarife von 27 Versicherern aufgeteilt auf sieben Mustertypen. Zudem hat das Analysehaus die Tarife in individuelle, Baukasten- und All-in-One-Konzepte unterschieden.

Die Grundfähigkeitsversicherung gewinnt seit einigen Jahren an Relevanz. Inzwischen gibt es ein vielfältiges Angebot auf dem Markt. Sehr vielfältig sind dabei auch die Definitionen der versicherbaren Grundfähigkeiten. So kann etwa der Bereich „Gehen“ in eine Vielzahl von Fähigkeiten unterteilt sein – je nachdem, was genau „Gehen“ im Sinne des jeweiligen Anbieters bedeutet.

Das IVFP hat nun erstmals ein Rating für Grundfähigkeitsversicherungen vorgelegt. Die Analysten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Vergleich aufgrund eben dieser Vielfalt schwierig sei und ein Rating komplex mache. Dies gelte besonders dann, wenn das Rating auch einen Blick auf Preise und Leistung werfe, wie es bei der Analyse des IVFP der Fall ist.

Berücksichtigung von sieben Mustertypen

Neben den unterschiedlichen Definitionen von Grundfähigkeiten haben die Rater bestimmte Konstellationen von Mustertypen verglichen, um zu ermitteln, ob ein Preisvergleich überhaupt möglich ist. Je nach Alter, Absicherungshöhe und Einschluss bestimmter zusätzlicher Grundfähigkeiten ergeben sich unterschiedliche Preise. Mit 10% sei der Preis an der Gesamtnote extra gering gewichtet, wie das IVFP anmerkt.

Für das Rating wurden 58 Tarife von 27 Versicherer aufgeteilt auf sieben Mustertypen beleuchtet. Insgesamt waren es somit über 300 Tarifkonstellationen. Zu den Mustertypen zählen der kaufmännische, der kreative, der studentische, der auszubildende, der medizinische und der handwerkliche Typ sowie Schüler.

Drei verschiedene Angebotskonzepte

Um der Herausforderung zu begegnen, die unterschiedlichen Konzepte der Versicherer zu vergleichen und gemeinsam auszuweisen, hat das IVFP in drei Arten von Angebotskonzepten unterschieden:

  • Zum einen das individuelle Konzept, bei dem ein Kunde aus einer breiten Palette individuell die einzelnen Grundfähigkeiten absichern kann, die ihm im Hinblick auf den ausgeübten Beruf und Lifestyle wichtig sind.
  • Zum anderen das Baukastenprinzip, das bereits eine vorgegebene Grundabsicherung umfasst mit einigen vordefinierten Grundfähigkeiten im Paket. Zusätzlich lässt sich das Paket um weitere Grundfähigkeitsbausteine je nach Bedarf erweitern.
  • Beim dritten Angebotskonzept handelt es sich um das Prinzip „All-in-One“. Bei solchen Tarifen gibt es grundsätzlich nicht die Wahl, die Absicherung individuell zu gestalten. Laut IVFP bieten diese Tarifvarianten in der Regel einen sehr umfassenden Grundfähigkeitsschutz, um sicherzustellen, dass das Leistungspaket für den größten Teil der Versicherten geeignet ist.
Individueller Tarif nicht viel teurer als All-in-One-Lösung

„Das Ergebnis im Bereich Preis/Leistung hat uns auch überrascht“, sagt Georg Goedeckemeyer, Leiter Rating beim IVFP, „dass ein individuell zusammengestellter Tarif in der Regel nicht viel teurer ist als der eines All-in-One Anbieters“. Zum Vorgehen beim Rating weist das IVFP daraufhin, dass bei der Analyse auch mehrere Grundfähigkeiten abgesichert wurden, um die Kostenstruktur der unterschiedlichen Konzepte greifbar zu machen. „In der Praxis hingegen werden oftmals sehr schlanke Tarifkombinationen gewählt, das ist uns bewusst“, so Goedeckemeyer weiter. „Einen Preisunterschied aber festzustellen, der in erster Linie auf der Quantität der abgesicherten Grundfähigkeiten beruht, machte in unseren Augen wenig Sinn, daher haben wir uns für *etwas mehr* bei unseren Mustertypen entschieden“.

Für Makler gut zu wissen: Wie die Analysten betonen, erfordere gerade die flexible Art der Tarifgestaltung eine umfassende Beratung, damit der Versicherte genau den Versicherungsschutz erhält, den er benötigt.

Die Versicherer mit „exzellenten“ Produkten

Bei den mehr als 300 analysierten Tarifkonstellationen gab es für 42 die Bestnote „Exzellent“. Insgesamt 193 Tarifen bescheinigen die Analysten ein „Sehr Gut“. Konkret erhielten Produkte der folgenden sechs Anbieter die Höchstwertung „Exzellent“ für mindestens einen der Mustertypen: Allianz, Alte Leipziger, Baloise, ERGO Vorsorge, HDI, NÜRNBERGER und VOLKSWOHL BUND. Dabei schafften es Alte Leipziger und HDI, in allen sieben Mustertypen die Bestwertung zu ergattern, Allianz, Baloise und NÜRNBERGER in sechs Mustertypen.

Die Ergebnisse des Ratings im Detail finden Sie auf der Homepage des IVFP. (tik)

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IVFP analysiert Indexpolicen: Erneut viele „Nullrunden“

Starke Schwankungen an den Kapitalmärkten haben darin resultiert, dass viele Inhaber von indexgebundenen Lebensversicherungen erneut leer ausgingen – und das trotz des „eigentlich sehr guten Börsenjahres 2023“. Das zeigt eine Analyse des IVFP. Dieses Jahr könnte sich das ändern.

Nach einem schlechten Indexjahr 2022 mussten auch im letzten Jahr erneut viele Kunden mit indexgebundenen Lebensversicherungen (Indexpolicen) auf eine Renditegutschrift verzichten. Das zeigt eine Analyse des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).

Obwohl das Börsenjahr 2023 eigentlich gut gelaufen ist, erhielten nur etwa vier von zehn Kunden eine Renditegutschrift. Insbesondere mussten sich Kunden mit Indexpolicen mit einer Obergrenze, sogenannten Cap-Modellen, in den allermeisten Fällen mit einer Nullrunde begnügen. Modelle auf Basis einer jährlichen Beteiligungsquote performten besser und konnten zum Teil hohe Gutschriften erwirtschaften.

 

IVFP analysiert Indexpolicen: Erneut viele „Nullrunden“

 

„Im Durchschnitt betrug die maßgebliche Rendite von Indexpolicen, deren Indexjahr in 2023 endete, magere 1,2%“, so das Fazit von Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer von IVFP. Indexmodelle mit reinen Aktienindizes wiesen dabei meist eine höhere Performance auf als Modelle mit einem Muti-Asset-Index (siehe Grafik).

Kunden mit Cap-Modellen gehen öfter leer aus

Bei der Analyse aller bisherigen Indexjahre über alle Anbieter hinweg zeigt sich, dass in mehr als der Hälfte aller Fälle eine sogenannte „Nullrunde“ erzielt wurde. In den meisten übrigen Fällen gab es eine Rendite zwischen 0% und 8%. Indexjahre mit Renditen von mehr als 10% gab es in etwa 4% der Fälle. Cap-Modelle enden dabei häufiger in Nullrunden (62%) im Vergleich mit Quoten-Modellen (42%), erzielen jedoch auch häufiger Indexrenditen von mehr als 10%.

Kunden könnten 2024 von gestiegenen Zinsen profitieren

Für das laufende Jahr ist der IVFP zuversichtlich. Nachdem die Überschussbeteiligung – welche laut den Analysten nach wie vor den entscheidenden Faktor für die Renditechancen dieser Produktgattung darstellt – in den letzten Jahren immer wieder gesunken ist, haben viele Versicherer aufgrund des Zinsanstiegs die Überschüsse nun zum zweiten Mal in Folge erhöht. Das führt dazu, dass Unternehmen ihren Kunden bessere Konditionen anbieten können, was wiederum höhere Renditechancen bedeutet. „Mittelfristig können Indexpolicenbesitzer von den gestiegenen Marktzinsen profitieren“, so Hauer.

Nachhaltigkeit mehr im Fokus

Im Vergleich zum Vorjahr gab es im Markt der indexgebundenen Rentenversicherung laut den Analysten wenig Bewegung. Weiterhin haben 16 Lebensversicherer eine indexgebundene Rentenversicherung im Angebot. Laut einer aktuellen Umfrage des IVFP beraten etwa zwei Drittel aller Vermittler regelmäßig zu Indexpolicen.

Auch das Thema Nachhaltigkeit scheint bei den Produkten angekommen zu sein: Sieben Unternehmen, darunter beispielsweise AXA, Barmenia sowie die Stuttgarter, bieten aktuell einen grünen Index an. (js)

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IVFP-Ausblick: Altersvorsorge 2024

Wie geht es in Sachen Altersvorsorge im Jahr 2024 weiter? Wird es Reformen geben? Prof. Michael Hauer, Gesellschafter und Geschäftsführer des IVFP, legt für AssCompact dar, wie sich gesetzliche Rente und private Altersvorsorge in diesem Jahr entwickeln könnten.

Ein Artikel von Prof. Michael Hauer, Gesellschafter und Geschäftsführer der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP)

Blickt man beim Thema Altersvorsorge ins Jahr 2024, so kommt dies einem Blick in die Glaskugel gleich. Vieles hängt davon ab, welche gesetzlichen Änderungen der Gesetzgeber bei der privaten Altersvorsorge, der betrieblichen Altersversorgung und natürlich bei der gesetzlichen Rente durchführen wird. Im Fokus stehen dabei die Reformen der privaten Altersvorsorge und der gesetzlichen Rente. Nach meiner Einschätzung wird die Ampel keine großen Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung vornehmen, da diese durch die Haushaltsprobleme infolge des Bundesverfassungsgerichts­urteils vom 15.11.2023 überlagert werden dürften.

Entwicklungen bei gesetzlicher Rente

Bei der gesetzlichen Rente wird die FDP die Aktienrente (Generationenkapital) durchsetzen, da sie sich ansonsten unglaubwürdig machen würde. Geplant ist nun ein durch Kredite finanzierter Kapitalstock für die Aktienrente, der um 12 Mrd. Euro von 10 Mrd. auf dann 22 Mrd. Euro hochgefahren wird. Mittel- und langfristig stellt dies eine vernünftige Maßnahme dar, die sich für die zukünftigen Generationen positiv auswirken wird. Eine Lösung für das Problem der Babyboomer ab 2025, bedingt durch eine massiv wachsende Anzahl an Rentnern und Rentnerinnen im Verhältnis zu den Beitragszahlern und -zahlerinnen, ist es nicht. Dieses nahezu unlösbare Problem wird wohl die nächste Regierung ab 2025 lösen müssen.

Private Altersvorsorge: Potenzieller Paradigmenwechsel

Bei der privaten Altersvorsorge hat die von der Regierung gebildete Fokusgruppe im Sommer 2023 ihre Empfehlungen vorgelegt, die zwei wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen staatlichen Förderungssystematik beinhalten: Zum einen soll auf Garantiebedingungen, wie sie beispielsweise bei der bAV oder bei der Riester-Rente vorhanden sind, gänzlich verzichtet werden. Zum anderen soll keine Verpflichtung zur Verrentung vorhanden sein. Beides wird mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Ampel-Regierung aufgenommen.

Sollte eine staatlich geförderte kapitalgedeckte Lösung als Nachfolge der Riester-Rente kommen, bei der weder Garantien noch eine Verrentung gefordert werden, dann wäre dies ein Paradigmenwechsel, wie er größer nicht sein könnte. Dabei ist der Verzicht auf Garantiebedingungen nicht als wesentlicher Nachteil zu bewerten, da Garantien bei langen Ansparphasen, wie sie im Bereich der Altersvorsorge üblich sind, nicht zwingend erforderlich sind. Gleichwohl werden Garantien aber von einigen Menschen erwünscht, weshalb diese auch als Option erhalten bleiben sollten.

Wegfall der Verrentung würde Risiko für Staat bedeuten

Durchschlagender wäre jedoch der Effekt, wenn die Verrentung in Form einer Leibrente nicht mehr gefordert würde. Dann besteht durchaus die Gefahr, dass die Menschen überwiegend die Kapitalauszahlung zu Ruhestandsbeginn wählen und wahrscheinlich über die nächsten Jahre einen großen Teil des Kapitals ausgeben würden. Das finanzielle Langlebigkeits­risiko, bedingt durch eine höhere Lebenserwartung, als sie vermutet wird, ist somit nicht mehr abgesichert. Das heißt, der Staat würde dieses Risiko auf sich nehmen. Bisher galt bei der staatlichen Förderung die Systematik: Der Bürger bzw. die Bürgerin erhält eine Förderung beispielsweise durch Steuerersparnis oder Zulage, dafür möchte der Staat aber auch, dass die Bürger /-innen dieses Geld für die Absicherung des unter Umständen langen Lebens im Form einer Leibrente einsetzen. Bei der Riester-Förderung mussten zum Beispiel 70% vom vorhandenen Kapital zum Ruhestandsbeginn als Leibrente ausgezahlt werden.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © IVFP

 
Ein Artikel von
Prof. Michael Hauer

Diese PKV-Unternehmen sind laut IVFP „hervorragend“

Seit fast einem Jahrzehnt untersucht das IVFP die Unternehmenskennzahlen privater Krankenversicherer in den Bereichen Stabilität, Sicherheit, Ertragskraft und Markterfolg. Von den 36 Unternehmen, die dieses Jahr analysiert wurden, erhalten fünf die Bestnote.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat die Ergebnisse seines diesjährigen PKV-Unternehmensratings vorgelegt. Bereits seit knapp zehn Jahren beleuchtet das Institut die Kennzahlen der privaten Krankenversicherer – der lange Beobachtungszeitraum gibt Aufschluss über die Kontinuität der Unternehmenskennzahlen, so die Analysten.

„Und diese Kontinuität bedingt natürlich gut kalkulierte Tarife, mit umfassenden Leistungsangebot, fairen Preisen und moderaten Beitragsanpassungen“, erklärt Prof. Michael Hauer, IVFP-Geschäftsführer. Diese Kriterien wiederum sind für Versicherte wichtig, denn der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist in der Regel bindend, von sehr langer Dauer und ein Wechsel ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Diese Unternehmen werden mit „Exzellent“ bewertet

Für das aktuelle Rating wurden die Kennzahlen von 36 privaten Krankenversicherern untersucht. Analysiert wurden sie anhand von 23 Kriterien in den Qualitätsbereichen Stabilität, Sicherheit, Ertragskraft und Markterfolg. Dabei untersucht das IVFP nur Werte, die sich aus Zahlen der Versicherer sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen herauslesen lassen, beispielsweise Geschäftsberichte oder BaFin-Berichte.

Im aktuellen Rating konnten fünf Versicherer die höchste Gesamtbewertung „Exzellent“ erringen. Die Unternehmen, in alphabetischer Reihenfolge, sind: LVM, Provinzial, R+V, SIGNAL IDUNA sowie uniVersa. Im letzten Jahr hatten ebenfalls fünf Unternehmen die Bestnote erhalten.

Private Krankenversicherer mit der Note „Sehr Gut“

Die Note „Sehr Gut“ erhielten 18 Gesellschaften. Diese sind, ebenfalls in alphabetischer Reihenfolge: Allianz, ALTE OLDENBURGER, AXA, Barmenia, Bayerische Beamtenkrankenkasse, Continentale, Debeka, DEVK, DKV Deutsche Krankenversicherung, Generali, Gothaer, HALLESCHE, HanseMerkur, INTER, Landeskrankenhilfe (LKH), Mecklenburgische, Union Krankenversicherung und Württembergische.

Nur die am höchsten bewerteten Unternehmen werden genannt

Die restlichen Unternehmen, die ebenfalls analysiert wurden, werden nicht in der Ergebnisliste aufgeführt. Grund dafür ist, dass nur Anbieter genannt werden, die mit den Auszeichnungen „Exzellent“ und „Sehr Gut“ bewertet wurden – Unternehmen mit einer Gesamtbewertung größer/gleich 2,0 (Gut) werden nicht benannt, um einem „Bashing“ vorzubeugen. So können sich auch Anbieter, deren Tarife sich beispielsweise noch im Aufbau befinden, an dem freiwilligen Rating beteiligen, ohne negative Berichterstattung fürchten zu müssen, so das IVFP. (js)

Die Liste der mit „Exzellent“ und „Sehr Gut“ bewerteten Unternehmen findet sich hier.

Bild: © alexkich – stock.adobe.com

 

Welche Basisrenten-Tarife das IVFP am höchsten bewertet

Fast 20 Jahre nach der Einführung der Basisrente, auch als Rürup-Rente bekannt, hat sich das Produkt laut dem IVFP zu einem Evergreen entwickelt. Im diesjährigen Rating hat das Institut insgesamt 104 am Markt erhältliche Tarife unter die Lupe genommen. Welche davon können überzeugen?

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat die Ergebnisse seines diesjährigen Basisrenten-Ratings bekannt gegeben. Dies nimmt das Unternehmen auch zum Anlass, die Vorteile der Basisrente anzupreisen. Wenn man der Stimmung am Markt trauen könne, dann habe sich die Basisrente fast 20 Jahre nach seiner Einführung zum Evergreen entwickelt, so das IVFP. Verwunderlich sei das nicht. Schließlich sind die Beiträge seit diesem Jahr zu 100% steuerlich absetzbar. Das Wachstumschancengesetz, das Ende des Jahres verabschiedet werden soll, könne den steuerlichen Effekt noch einmal verstärken. Hier bleiben die genauen Auswirkungen jedoch abzuwarten, so die Analysten.

Doch die Basisrente habe auch noch weitere Vorteile, die den meisten Verbrauchern in dieser Dimension gar nicht bewusst seien, etwa die beliebige Verteilung des Beitragsvolumens innerhalb einer Familie, der Insolvenzschutz in der Ansparphase und die Tatsache, dass es keine Zugangsvoraussetzungen für einen Abschluss gibt.

Nur Tarife mit den Bewertungen „Exzellent“ und „Sehr gut“ ausgewiesen

Welche Tarife können also im diesjährigen Rating überzeugen? Insgesamt hat das Institut 104 Tarife von 41 Anbietern in den Ratingbereichen Unternehmen, Rendite, Flexibilität und Transparenz untersucht. Dabei wurden die Tarife in die Kategorien Klassik, Klassik plus, fondsgebunden mit und ohne Garantien sowie Comfort und Index aufgeteilt.

Das Institut weist zusätzlich darauf hin, dass es darauf verzichtet, Anbieter auszuweisen, die eine Gesamtnote größer/gleich 2,0 („Gut“) erreichen. Stattdessen werden nur Anbieter mit der Bewertung „Sehr gut“ oder „Exzellent“ in den Ergebnissen aufgeführt. Dadurch will das IVFP einem „Bashing“ gegenüber Anbietern vorbeugen, deren Tarife sich beispielsweise noch im Aufbau befinden, die sich aber dennoch bereit erklärt haben, an dem freiwilligen Rating teilzunehmen. So können die Produktgeber sehen, wo sich ihr Tarif bzw. ihre Tarife im Vergleich zu anderen Anbietern im Markt bewegen, ohne schlechte Berichterstattung fürchten zu müssen.

Die Gewinner der Kategorien „Klassik“ und „Klassik Plus“

Als bester Basisrententarif in der Kategorie Klassisch wird als einziger Tarif die „Basisrente“ der Hannoverschen Lebensversicherung AG genannt, die die Gesamtnote „Exzellent“ erzielen konnte.

In der Kategorie Klassisch Plus wird der Tarif „EUROPA BasisRentenversicherung (E-BRCP)“ der EUROPA als einziger Direktanbieter genannt, im Bereich der Serviceversicherer konnte nur die Allianz mit ihrem Tarif „BasisRente Perspektive“ die Bewertung „Exzellent“ einfahren.

Die besten fondsgebundenen Tarife

Bei den fondsgebundenen Tarifen mit Garantien holen sich insgesamt neun Tarife die Höchstnote:

  • „Basisrente InvestFlex mit Garantie“ und „BasisRente InvestFlex mit Garantie Green“ der Allianz
  • „Basis-Rente Balance“ der ERGO
  • „MeinPlan Basisrente“ der LV 1871
  • „BasisRente performance+ GrüneRente“ und „BasisRente performance+“ der Stuttgarter
  • „Maximo“ der Swiss Life
  • „Genuis BasisRente“ der Württembergischen
  • „EUROPA Fondsgebundene BasisRentenversicherung mit Garantie (e-BRIG) der EUROPA (Direktanbieter)

Die mit „Exzellent“ bewerteten fondsgebundenen Tarife ohne Garantien sind die folgenden:

  • „BasisRente InvestFlex Green“ und BasisRente InvestFlex“ der Allianz
  • „GENERATION basic plus“ der Canada Life
  • “Basis-Rente Balance” der ERGO
  • „EUROPA Fondsgebundene BasisRentenversicherung (E-BRI) der EUROPA
  • „CleverInvest Green Basisrente“ der HDI
  • „MeinPlan Basisrente“ der LV 1871
  • „Fondsgebundene BasiseEnte“ der NÜRNBERGER
  • „VR-RürupRente“ der R+V
  • „Fondsgebundene Basis-Rente FondsPurNEXT“ und „Fondsgebundene Basis-Rente FONDS PUR“ des VOLKSWOHL BUND
Die höchstbewerteten Comfort- und Index-Tarife

In der Kategorie Comfort erhalten insgesamt sechs Tarife die Höchstbewertung:

  • „BasisRente KomfortDynamik“ der Allianz
  • „Relax BasisRente Comfort Plus“ der AXA
  • „BasisVorsorge GarantieRente Index“ der Gothaer
  • „Basis-Rente FONDS FITTERY NEXT” und “Basis-Rente FONDS FITTERY” des VOLKSWOHL BUND
  • “VarioInvest BasisRente” der Zurich

Zudem bewertet das IVFP weitere acht Tarife in der Kategorie Index mit „Exzellent“:

  • „BasisRente IndexSelect Plus“ und „BasisRente IndexSelect“ der Allianz
  • „Basis-Rente Index“ und „Basis-Rente Balance“ der ERGO
  • „R+V-BasisRente IndexInvest“ der R+V
  • „BasisRente index-safe GrüneRente“ und „BasisRente index-safe“ der Stuttgarter
  • „KLASSIK MODERN“ des VOLKSWOHL BUND

Mehr Ratingergebnisse können hier eingesehen werden. (js)

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