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Umar Choudhry Journalist

309526

Familienpflegezeit-Versicherung: Rechtsanspruch soll Nachfrage beflügeln

Die Familienpflegezeit-Versicherung fristet ein Mauerblümchendasein – noch. Denn aus den Koalitionsverhandlungen ist von einem Rechtsanspruch zu hören. Ein solcher könnte die Nachfrage nach Familienpflegezeit-Versicherungen ankurbeln. 2,5 Millionen pflegebedürftige Menschen, davon 1,76 Millionen, welche zu Hause gepflegt werden, weisen auf das mögliche Vertriebspotenzial hin.

<p>Mit dem Familienpflegezeit-Gesetz, welches Anfang 2012 eingeführt wurde, wollte die Bundesregierung Arbeitnehmern den Schritt erleichtern, die berufliche Arbeitszeit zu reduzieren, um Angehörige zu pflegen. Voraussetzung für die Auszeit ist der Abschluss einer Familienpflegezeit-Versicherung. Sie deckt das mögliche Ausfallrisiko der Rückzahlung ab, das durch Berufsunfähigkeit oder Tod des Arbeitnehmers eintreten kann. Betrachtet man die nackten Zahlen, kann sich ein großes Vertriebspotenzial erkennen lassen. </p><p>So waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes destatis Ende 2011 2,50 Millionen Menschen pflegebedürftig. Mehr als zwei Drittel, das sind 70% oder 1,76 Millionen aller Pflegebedürftigen, wurden zu Hause versorgt. Von diesen erhielten 1,18 Millionen Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld – das bedeutet, dass sie in der Regel allein durch Angehörige gepflegt wurden. Weitere 576.000 Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten, bei ihnen erfolgte die Pflege jedoch zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflegedienste. Der Zeitvergleich der Zahl der allein durch Angehörige versorgten Pflegebedürftigen ist zwar nur eingeschränkt möglich, teilt die Behörde aus Wiesbaden mit. Rechnerisch nahm die Zahl der allein durch Angehörige versorgten Pflegebedürftigen gegenüber 2009 aber um 10,9% (+ 116.000) zu. </p><p>147 Anträge im ersten Jahr </p><p>Das Familienpflegezeit-Gesetz sieht keinen Rechtsanspruch auf eine Pflegeauszeit vor. Statt der von Noch-Ministerin Kristina Schröder (CDU) prognostizierten 44.000 Anträge pro Jahr gab es im ersten Jahr lediglich 147 Antragsteller, berichtet die „Apotheken Umschau“. Zwar hält eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums diese Zahl für „nicht belastbar“. Doch für Kritiker ist die offenbar geringe Resonanz nicht verwunderlich. „Das ist, wenn man genau hinguckt, eine Mogelpackung“, meint Dr. Anja Ludwig, Leiterin der Abteilung Alter/Gesundheit/Behinderung im Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Das Gesetz sei so lange „ein zahnloser Tiger“, wie der Rechtsanspruch darauf fehle.</p><p>Das scheinen auch die verantwortlichen Politiker in den Koalitionsverhandlungen zu sehen. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, planen die Unterhändler der Arbeitsgruppe Familie nun einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit einzuführen. Zwar war ein verbindlich festgeschriebener Anspruch auf Auszeit schon seit Anbeginn des Gesetzes zu hören. Die FDP und Teile der Wirtschaft lehnten einen solchen jedoch ab. </p><p>Forderungen nach einem Rechtsanspruch </p><p>Einen rechtsverbindlichen Anspruch auf die Familienpflegezeit fordert auch Allan Karlsen, Regional Manager für Nord-Europa beim Versicherer Genworth. „Um das gesellschaftlich wichtige Anliegen der Familienpflegezeit endlich zum Erfolg zu führen, braucht es einen Rechtsanspruch“, so Karlsen. Angesichts des demografischen Wandels und des drohenden Pflege-Notstands würden in Deutschland neue Instrumente gebraucht, um die gesellschaftliche Aufgabe der Pflege alter und kranker Menschen meistern zu können. Karlsen: „Dazu brauchen wir auch ein funktionierendes Konzept für die Familienpflegezeit.“ </p><p>Wie die Bundestagsfraktion der Grünen nach einer Anfrage bei der Bundesregierung im Februar mitteilte, soll eine von der Regierung in Auftrag gegebene Studie klären, worin das geringe Interesse begründet sei. Auch die Grünen sprechen sich für einen Rechtsanspruch aus. „Wir müssen jetzt handeln und wenigstens einen Rechtsanspruch auf die Pflegezeit verankern.“ Das sieht auch die Diakonie Deutschland so. Für den sozialen Dienst der evangelischen Kirche ist die Familienpflegezeit alleine nicht ausreichend, um die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und familialer Pflege nachhaltig zu verbessern. Das jetzige Modell sei lediglich ein Einstieg. „Wichtig als nächster Schritt ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine Familienpflegezeit“, so der Verband.</p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/2C49BDB0-D305-4BF6-ABEE-A8F1269ECCB4"></div>

 

Pflichtversicherung gegen Elementarschäden rückt näher

Die Bundesländer bereiten erneut einen Vorstoß für die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden vor. Zuletzt ist ein solches Vorhaben 2002 gescheitert. Die Assekuranz treibt unterdessen ihre Informationskampagnen gegen Naturgefahren voran. Sie bietet der neuen Bundesregierung „ausdrücklich“ ihre Zusammenarbeit beim Aufbau für ein bundesweites Naturgefahrenportal an.

<p>Die Bundesländer starten erneut eine Initiative zur Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden. Auf der Konferenz der Justizminister, die vor einigen Tagen in Berlin stattfand, beschlossen die Politiker, in einer Arbeitsgruppe die Möglichkeiten einer größeren Verbreitung von Elementarschaden-Versicherungen auszuloten. In dieser Arbeitsgruppe arbeiten die Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt unter dem Vorsitz von Baden-Württemberg. „Das Hochwasser vom Sommer hat uns einmal mehr vor Augen geführt, wie unterschiedlich die Versicherungsquoten im bundesweiten Vergleich sind“, sagte Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger. „Die Erinnerung an das letzte große Hochwasser ist noch frisch“.</p><p>„Pflichtversicherung erneut intensiv angehen“</p><p>Während in Baden-Württemberg rund 95% der Immobilienbesitzer eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen haben, die auch Hochwasserschäden abdeckt, seien es bundesweit weniger als ein Drittel. Als Unterstützung für die Flutopfer hatten Bund und Länder im Sommer einen Hilfsfonds über insgesamt 8 Mrd. Euro eingerichtet. „Ich bin mir bewusst, dass wir uns in der Arbeitsgruppe einer hochkomplexen Aufgabe stellen“, so Stickelberger. Er wies darauf hin, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits vor einigen Jahren die Möglichkeiten einer Erhöhung der Versicherungsquote bei Elementarschaden-Versicherungen erörtert habe. Damals hätten die Bedenken gegen eine verpflichtende Versicherung überwogen. </p><p>„Die Problematik ist seither aber geblieben, was sehr unbefriedigend ist. Deshalb wollen wir das Thema erneut intensiv angehen“, fasste Stickelberger das Vorhaben zusammen. In die politische Diskussion um die Einführung einer Pflichtversicherung ist auch der Versichererverband GDV involviert. „Die Justizminister nehmen den Bericht des Thüringer Justizministers zum Stand der Gespräche mit dem GDV zu den Möglichkeiten einer Pflichtversicherung für Elementarschäden zur Kenntnis“, heißt es in der Beschlussfassung. Und weiter: „Notwendig sind weiterführende Prüfungen unter Einbeziehung der Versicherungswirtschaft.“ </p><p>In einem nächsten Schritt wollen die Justizminister die Umwelt- und und Finanzminister zu dem Thema anhören. Die Politiker wollen die „rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten einer größeren Verbreitung von Elementarschaden-Versicherungen einschließlich einer Versicherungspflicht für Elementarschäden“ prüfen. Die Landesminister „bitten das Bundesministerium der Justiz, sich an der hierzu bildenden länderoffenen Arbeitsgruppe [...] zu beteiligen.“</p><p>„Risikobewusstsein durch Aufklärung schärfen“</p><p>Die Assekuranz treibt unterdessen ihre gemeinsam mit der Politik und weiteren Partnern initiierten Informationskampagnen gegen Naturgefahren voran. Diese Woche hat mit dem Saarland das siebte Bundesland eine Elementarschadenkampagne gestartet. Eine Pflichtversicherung lehnt die Branche ab. „Das geringe Risikobewusstsein macht deutlich, wie wichtig Aufklärung über Naturgefahrenschutz ist und bleibt“, fasst Alexander Erdland, Präsident des Versichererverbands GDV, den Fokus seiner Branche zusammen. „Wir machen uns nach wie vor für ein bundesweites Naturgefahrenportal für Jedermann stark. Hierfür bieten wir der neuen Bundesregierung ausdrücklich unsere Zusammenarbeit an“, sagt Erdland. </p><p>„Wenn wir wissen, dass Schäden durch Naturgefahren zunehmen, dann müssen wir handeln – und zwar heute“, ergänzt Bernhard Gause, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim GDV. Statt einer Zwangsversicherung sieht die Versicherungswirtschaft eine wesentliche Lösung für die Verbreitung von Elementarschutz in der Risikoerkennung und Prävention.</p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/3D0A5F0F-CDA0-4B0F-8171-41BA4C31076E"></div>

 

Nebenwirkungen der Krisenpolitik fordern Assekuranz heraus

Das anhaltende Zinstief birgt Risiken vor allem für die Lebensversicherer. Der demografische Wandel beschert der bAV steigende Versorgungsleistungen. Und mit Solvency II werden nun langfristige Risiken aufgedeckt, auf die die Branche sich vorbereiten muss. Der diesjährige Finanzstabilitätsbericht der Bundesbank seziert die aktuellen Finanzrisiken für Deutschland.

<p>„Des einen Freud, des anderen Leid.“ Mit diesen Worten kommentierte Dr. Andreas Dombret, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, das aktuelle Niedrigzinsumfeld. „Für Häuslebauer und Aktionäre ist es gut. Für Sparer ist es alles andere als schön“, so Dombret bei der Vorstellung des diesjährigen Finanzstabilitätsberichts. Mit der fortdauernden Phase niedriger Zinsen nähmen „unerwünschte Nebenwirkungen und Risiken für die Finanzstabilität“ zu. „Es wird für die deutschen Lebensversicherer angesichts der niedrigen Zinsen immer schwieriger, die Garantieverzinsung zu erwirtschaften“, sagte Dombret, der im Vorstand der Bundesbank für die Finanzstabilität zuständig ist. Die Minizinsen zehrten die Kapitalpuffer der Versicherer auf. Ein anhaltendes Niedrigzinsumfeld, so das Fazit des Managers, berge somit ohne jede Frage ein Gefährdungspotenzial für die Stabilität von deutschen Lebensversicherern. </p><p>Zunehmender Wettbewerb um Geld der Anleger</p><p>Doch insgesamt stuft die Bundesbank die Risiken für die Finanzstabilität in Deutschland als gering ein, die sich aus der Suche nach Rendite ergeben. Zwar hat die Assekuranz ihre Bestände an Unternehmensanleihen spürbar erhöht. „Dahinter steht jedoch nicht nur eine Suche nach Rendite zur Verbesserung der Erträge, sondern wohl auch der Wunsch, Kapitalanlagen zu diversifizieren und dabei insbesondere die Verflechtung mit dem Bankensystem abzubauen“, heißt es im Bericht. „Zudem sehen sich Banken einem zunehmenden Wettbewerb auch von Nichtbanken gegenüber“ ergänzte Sabine Lautenschläger, Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank. „Diese bieten nicht nur Finanzierungen an, sondern werben auch erfolgreich um Anlagegelder“, so Lautenschläger. </p><p>Gleichwohl müssten die Versicherer beachten, dass Unternehmensanleihen am Markt bereits recht hoch bewertet würden. Die Verflechtung der Assekuranz mit dem Bankensystem zeigt die Bundesbank exemplarisch an wenigen Daten. So haben Mitte 2013 die größten deutschen Versicherungsunternehmen 36% ihrer gesamten Kapitalanlagen bei Banken investiert. Fast ein Drittel dieser Anlagen bei Banken erfolgte unbesichert, zum Beispiel in Genusscheinen, Aktien oder nachrangigen Anleihen. Bemerkenswert ist ebenfalls die gegenläufige Entwicklung der Banken und Versicherer bei den Forderungen der Euro-Länder Griechenland, Irland, Italien, Portugal, Spanien und Zypern. Entgegen der Entwicklung bei den Banken sind hier nämlich die Anlagen deutscher Versicherungskonzerne zuletzt leicht angestiegen. </p><p>Somit bestünden für das deutsche Finanzsystem für den Fall einer Intensivierung der Schuldenkrise weiterhin hohe Ausfall- und Ansteckungsrisiken, ist in der Expertise zu lesen. Umso mehr gelte es, die Reformen zur Verringerung dieser Risiken auf nationaler und europäischer Ebene zügig voranzutreiben. Wie es im Finanzstabilitätsbericht heißt, sind vor allem Lebensversicherer aufgrund ihrer Verpflichtungen aus lang laufenden Garantien einem anhaltenden Druck ausgesetzt, höhere Risiken zu übernehmen. </p><p>Das Finanzierungsrisiko in der bAV </p><p>Der Report der deutschen Zentralbank widmet sich ebenfalls der betrieblichen Altersversorgung. Diese sehen die Währungshüter mittel- bis langfristig vor allem durch den demografischen Wandel herausgefordert. Die Alterung der Gesellschaft werde in Zukunft auf der einen Seite zu steigenden Versorgungsleistungen führen. Gleichzeitig werde die arbeitsfähige Bevölkerung aber schrumpfen. Die Schlussfolgerung der Experten: „Das führt vor allem bei Unternehmen mit hohen ungedeckten Direktzusagen zu einem Finanzierungsrisiko.“ </p><p>Die Bundesbank fordert deshalb die Unternehmen bzw. ihre Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen auf, Risiken für sich und ihre externen Versorgungsträger aus dem demografischen Wandel und dem Niedrigzinsumfeld zu identifizieren und frühzeitig Vorsorge zu treffen. Denn die Minizinsen erschwerten es diesen Marktteilnehmern, mit dem angelegten Deckungsvermögen die zugesagten Versorgungsleistungen zu erwirtschaften. </p><p>Solvency II deckt langfristige Risiken auf</p><p>In drei Szenarioanalysen haben die Ökonomen der Bundesbank die Auswirkungen des Niedrigzinsumfeldes untersucht. Dabei wurden Daten von 85 Lebensversicherern zugrunde gelegt. Im Ergebnis zeigt das Modell, dass die Eigenmittelanforderungen nach Solvency I vielfach nicht erfüllt werden können. So könnten im verschärften Stresszenarien bis zum Jahr 2023 32 Unternehmen die Eigenmittelanforderungen nicht mehr erfüllen – mehr als ein Drittel der betrachteten Lebensversicherer. </p><p>„Nun muss man noch beachten, dass unserer Simulation die Anforderungen von Solvency I zugrunde gelegt sind“, sagte Dombret und bemerkte, dass die „Marktwertbilanzierung, die Solvency II bringt, wohl zu noch schlechteren Ergebnissen führen“ würde. Mit Solvency II, dem neuen Eigenkapital-Regelwerk für die europäische Versicherungsaufsicht, würden Risiken aus langfristigen Verbindlichkeiten offengelegt. Denn die Vermögenspositionen und Verpflichtungen seien mit der künftigen Regulierung marktkonsistent, risikoadäquat und transparent zu bewerten. Dombret: „Es ist somit wichtig, den Übergang zu Solvency II stabilitätskonform zu gestalten.“ </p><p>Text: Umar Choudhry</p><p><a href="http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Fin…; target="_blank" >Finanzstabilitätsbericht 2013</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C702CE68-86C3-4F18-AB02-CB1FAAEBC8D4"></div>

 

Neue Berufsregeln für Finanzanlagenvermittler

Die Berufsregeln für Vermittler von Finanzanlagen sind aktualisiert worden. Hintergrund ist das Ende Juli in Kraft getretene AIFM-Umsetzungsgesetz. Der neue Rahmenplan gilt für alle Prüfungen ab dem 01.01.2014. Außerdem hat der BWV seinen Bildungsreport 2014 veröffentlicht.

<p>Der Rahmenplan für die Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ ist aktualisiert worden. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) weist auf seinen Internetseiten auf den überarbeiteten Rahmenplan für Finanzanlagenvermittler hin. Das zuständige Sachverständigengremium, an dem auch das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. beteiligt war, hat damit auf das sogenannte AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG) reagiert. „Am 29.10.2013 erhielten wir vom DIHK die finale Version“, teilt der BWV mit. Wie der DIHK erläutert, erforderte das am 22.07.2013 in Kraft getretene Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-UmsG) die Integration neuer Lernziele und -inhalte. </p><p>Knapp bemessener Stundenrahmen</p><p>Durch das AIFM-UmsG ist das bisherige Investmentgesetz (InvG) aufgehoben worden. An seiner Stelle ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) getreten. Mit dem KAGB steht für sämtliche Investmentfonds ein geschlossenes Regelwerk zur Verfügung. Mit dem neuen KAGB müssen diverse Verordnungen angepasst werden. Betroffen von den Änderungen sind auch die Erlaubnistatbestände des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO. Seinen Ursprung hat das AIFM-UmsG in europäischen Vorgaben, die nach der internationalen Finanzkrise ausgearbeitet wurden. </p><p>Die dem AIFM-Umsetzungsgesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie (2011/61/EU) ist bereits im Juli 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die zweijährige Frist zur Umsetzung in nationales Recht ist nun Ende Juli ausgelaufen. Anlegerschutz, einheitliche EU-Wettbewerbsbedingungen und Markttransparenz sind nur einige Stichworte, die das Kapitalanlagegesetzbuch fördern soll. Immerhin umfasst es stolze 355 Paragrafen, die in sieben Kapitel unterteilt sind.</p><p>Nach Mitteilung des DIHK dient der Rahmenplan Prüfungskandidaten, Prüfern und Ausbildern als „Navigationssystem“ durch die Lerninhalte. Er bildet die Grundlage für die Erstellung lernzielorientierter Prüfungsaufgaben und für die Gestaltung von Vorbereitungslehrgängen. Die didaktische Aufbereitung, zeitliche Abfolge und Verknüpfung der Lerninhalte obliegt dann allerdings den Bildungsträgern. Bei der Lehrgangsplanung solle darauf geachtet werden, dass für die zu vermittelnden Kompetenzen der knapp bemessene Stundenrahmen für den Transfer zum praxisbezogenen Handeln genutzt werde, empfiehlt der DIHK. Dies erfordere auch die Bereitschaft der Teilnehmer, die Lehrgangsinhalte eigenständig vorzubereiten und zu vertiefen. </p><p>Unterrichtseinheiten nicht gestiegen</p><p>Mit der neuen Sachkundeprüfung sind auch die bundeseinheitlichen Prüfungstermine für die schriftlichen Prüfungsteile bekanntgegeben worden. Wer noch in diesem Jahr die Prüfung zum geprüften Finanzanlagenfachmann ablegen möchte, hat hierfür noch am 27. November die Möglichkeit. Für den praktischen Teil empfiehlt sich übrigens ein Blick in den Protokollbogen sowie in die 14-seitigen „Vorgabe zum Kundenberatungsgespräch“. Prüfungsrelevant ist der neue Lernstoff ab dem 01.01.2014. Kleiner Trost für alle Prüfungsteilnehmer: Die Zahl der Unterrichtseinheiten, teilt der DIHK mit, ist durch den neuen Rahmenplan nicht gestiegen. </p><p>Der BWV hat außerdem seinen Bildungsreport 2014 veröffentlicht. Er gibt auf 104 Seiten einen Überblick sowohl über Anschriften und Dienstleistungen des Bildungsnetzwerkes in der Versicherungswirtschaft als auch über Bildungsstatistiken der Branche. </p><p>Text: Umar Choudhry</p><p><a href="http://www.dihk.de/themenfelder/gruendung-foerderung/sach-und-fachkunde…; target="_blank" >Finanzanlagenvermittler – Rahmenplan und Termine für die Sachkundeprüfung</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C85FAB88-74C0-4F33-9A0E-F9692FAE4568"></div>

 

BaFin soll Versicherungsvermittler beaufsichtigen

In den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD sind erste Ergebnisse in der Verbraucherpolitik erzielt worden. So soll die BaFin in Zukunft für die Aufsicht der Finanz- und Versicherungsvermittler zuständig sein. Unterschiedlich sehen die Parteien eine Erweiterung der Verbraucherzentralen als sogenannte „Marktwächter“.

<p>In den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD konnten erste Vereinbarungen auf dem Feld der Verbraucherpolitik erzielt werden. Auf Seiten der Bundesregierung vertritt Mechthild Heil den Bereich „Verbraucherschutz“. Sie ist die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die insgesamt zwölf Arbeitsgruppen und drei Unterarbeitsgruppen werden jeweils von einem SPD- und einem CDU/CSU-Mitglied geleitet. Die SPD wird von ihrem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Ulrich Kelber vertreten. Wie beide Politiker nach den Verhandlungen am 04.11.2013 erklärten, sollen Bundesbehörden wie die Bundesnetzagentur, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt zusätzliche Aufgaben im Verbraucherschutz bekommen. </p><p>Mehr Geld und Macht für den Verbraucherschutz</p><p>Dabei sollen Finanz- und Versicherungsvermittler bzw. -makler nicht mehr von den kommunalen Gewerbeämtern beaufsichtigt werden. Diese Aufgabe werde die BaFin übernehmen, sagten die Politiker. Einig waren sich die Verhandlungspartner auch darin, die finanzielle Ausstattung der Stiftung Warentest und des Verbraucherzentrale Bundesverbands zu verbessern. Zur Finanzierung der flächendeckenden Beratung der Verbraucher sollen 20% der Kartellbußen und der abgeschöpften Gewinne zukünftig der Stiftung für Verbraucherschutz zufließen.
Das Verbraucherressort müsse grundsätzlich gestärkt werden. Ihm soll die Zuständigkeit für Produktsicherheit übertragen werden, es soll an allen verbraucherpolitisch relevanten Vorgängen der Bundesregierung beteiligt werden und ein Initiativrecht zu für Verbraucher wichtigen Themen erhalten, bei dem andere Ministerien zuständig sind.</p><p>So soll ebenfalls die Verbraucherforschung ausgebaut und eine jährliche Befragung der Verbraucher (Verbraucherpanel) über deren wichtigste Anliegen durchgeführt werden. Gesetzesentwürfe und Verordnungen der Bundesregierung sollen noch intensiver auf deren verbraucherpolitische Implikationen hin untersucht werden.
Zudem soll ein Sachverständigenrat aus unabhängigen Experten und Wissenschaftlern etabliert werden, der bei begründetem Verdacht auf wiederholte Verstöße gegen Verbraucherrechte den Behörden eine Prüfpflicht auferlegen kann. Bei der europäischen und internationalen Verbraucherpolitik sind CDU/CSU und SPD einig, dass die EU nur diejenigen Fragen regeln sollte, die nicht auf nationaler oder regionaler Ebene gelöst werden können. </p><p>Verbraucherzentralen als „Marktwächter“?</p><p>Bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen EU und USA wollen CDU/CSU und SPD übrigens keine Abstriche an den europäischen bzw. deutschen Standards beim Verbraucher- oder Datenschutz akzeptieren. Unterschiedlich sehen CDU/CSU und SPD noch die Rolle eines möglichen Bundesbeauftragten für Verbraucherschutz oder eine Erweiterung der Rolle der Verbraucherzentralen als „Marktwächter“. Auch über den richtigen Weg zur Begrenzung von Dispokreditzinsen, niedrigeren Automatengebühren und dem Recht auf ein Girokonto ist man sich noch nicht einig, sagten Heil und Kelber. Die Banken sollen allerdings in Zukunft warnen, wenn ein Konto ins Minus rutscht und bei Bankenwechsel einen „Kontonachsendeauftrag“ anbieten. </p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/8D1A07D5-5928-44AC-8451-89DB8FB4ED15"></div>

 

quirin Bank startet erste Online-Honorarberatung

Der Wind bläst den Vermittlern nicht nur aus der Politik entgegen. Neben der zunehmenden Regulierung der Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung kommt der verschärfte Wettbewerb im Vertrieb – bei denen auch Banken wie die quirin Bank eine Rolle spielen.

<p></p><p>So startete am 01.11.2013 die quirin Bank die erste Online-Honorarberatungsplattform in Deutschland. Zielgruppe ist laut Mitteilung der Bank „eine neue Generation von Anlegern, die gut informiert und selbstbestimmt nach einer intelligenten Finanzanlage im Netz“ suchten. Bereits mit niedrigen Beträgen und zu sehr günstigen Konditionen könnten nun die „Vorteile einer wissenschaftlich basierten, provisionsfreien Finanzanlage“ genutzt werden, wirbt die Bank.</p><p>Mit dem Angebot will das Finanzinstitut Kunden erreichen, die sich von herkömmlichen Banken nicht ausreichend betreut fühlten, den Schritt zu Vermögensverwaltern oder Honorarberatern aber bislang aus Kostengründen scheuten. „Honorarberatung galt bisher als eine Dienstleistung für große Vermögen“, sagt Karl Matthäus Schmidt, Gründer und Vorstandsvorsitzender der quirin bank AG. Das wolle er mit „quirion“, so der Name der Plattform, „radikal“ ändern.</p><p>0,38% Honorar jährlich</p><p>Bereits ab einem Anlagebetrag von 10.000 Euro könnten Anleger zwischen verschiedenen Marktstrategien und volkswirtschaftlichen Szenarien wählen. Sie erhielten einen zu ihrer Auswahl passenden Anlagevorschlag. Für die Online-Portfolioverwaltung fielen keine Provisionen, keine versteckten Kosten und keine Transaktionsgebühren an. Stattdessen erfolge die Vergütung über ein festes Honorar. Dieses beträgt 0,38% des angelegten Vermögens pro Jahr. Das sei, so das Bankhaus, die bisher preisgünstigste Vermögensverwaltung in Deutschland. „Kostenvorteile und damit mögliche Renditegewinne erzielen Anleger schon allein dadurch, dass Bestandsprovisionen, Vertriebsgebühren und Kickbacks, immer dem Kundenkonto gutgeschrieben werden“, teilt die Bank mit.</p><p>Freilich sind die 0,38% nur der Eintritt in die Honorarwelt. Denn wenn darüber hinaus die persönliche Hilfe eines Experten benötigt wird, verlangen die Honorarberater einen Betrag ab 37,50 Euro. „Die Berater vertreten zu 100% die Interessen der Kunden“, argumentiert die Bank. Unnötige Vertriebsaktionen und durch Provisionen verursachte Interessenkonflikte gebe es nicht. </p><p>„Es hat mich geärgert, dass viele Banken gerade kleinere Kunden nicht mehr beraten, sondern ihnen nur noch irgendwelche Produkte für teures Geld verkaufen“, sagt Vorstand Schmidt. „Bei einer normalen, provisionsorientierten Bank müssten Anleger für eine vergleichbare Dienstleistung das Vierfache bezahlen“, so Schmidt.</p><p>Gegründet wurde die qurin Bank im Jahr 2006. Sie gilt allgemeinhin als Vorreiter in Sachen Honorarberatung. Allerdings ist es ihr erst vor Kurzem gelungen schwarze Zahlen zu schreiben. Das Ergebnis lag zum 30.06,2013 bei 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: – 2,9 Mio. Euro). In der Honorarberatung wurde das betreute Kundenvermögen zur Jahreshälfte auf rund 2,5 Mrd. Euro gesteigert.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A5CFFB0E-ABB9-49FA-99A2-F8A6A2B3ACDD"></div>

 

Länder verfolgen weiter Einführung einer Flut-Pflichtversicherung

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Heidelberg appellierten die Bundesländer an die Versicherer, Elementarschutz auch jenen Menschen zu gewähren, die an Gewässern leben. „Die Versicherungen sind hier auch in der Pflicht“, sagte Sachsens Ministerpräsident Stanislav Tillich. Die Assekuranz lehnt eine Pflichtversicherung ab und argumentiert: „99% aller Haushalte sind problemlos versicherbar“.

<p>„Das Hochwasserrisikomanagement und die Hochwasservorsorge haben höchste Priorität“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten in Heidelberg. Beim Hochwasserschutz waren sich die Regierungschefs einig, dass ausreichende Finanzierungsmittel und Fachpersonal benötigt werden. Nicht zuletzt auch um einen vielfach höheren Finanzaufwand für die Schadensbeseitigung zu vermeiden. „Nach den schrecklichen Bildern vom Hochwasserereignis im Juni, das schon das zweite sogenannte Jahrtausendhochwasser innerhalb von elf Jahren war, müssen wir den vorbeugenden Hochwasserschutz in den Fokus unserer Bemühungen rücken“, so Kretschmann, der auch als Vorsitzender die Konferenz leitete.</p><p>„Ernsthafte Prüfung einer Pflichtversicherung“</p><p>Bei der Finanzierung der sich aus einem Nationalen Hochwasserschutzprogramm ergebenden Aufgaben sei aber auch der Bund in der Verantwortung. „Dabei ist außerdem notwendig, bei internationalen Flussgebieten die Nachbarstaaten einzubeziehen“, ergänzte Sachsens Ministerpräsident Tillich. Die Optimierung von Genehmigungsverfahren für den Hochwasserschutz und die größere Verbreitung von Elementarschadenversicherungen sollen von den zuständigen Fachministerkonferenzen ebenso geprüft werden wie die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Es könne zukünftig nicht die Aufgabe der öffentlichen Hand sein, Schäden zu regulieren, sagte Tillich und appellierte an die Versicherer, Elementarschutz auch jenen Menschen zu gewähren, die an Gewässern leben. </p><p>Ziel der Bundesländer ist es, dass jeder Bürger ein Angebot erhalten könne. Und: „Wir prüfen ernsthaft, ob es möglich ist, eine Versicherungspflicht einzuführen“, sagte der Grünen-Politiker Kretschmann, wie die Rhein-Neckar-Zeitung schreibt. Vom Land Baden-Württemberg werde derzeit verfassungsrechtlich geprüft, unter welchen Bedingungen eine Versicherungspflicht wieder eingeführt werden könne. Für die Assekuranz sind Stimmen, die nach einer Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen rufen, nicht neu. Fast reflexartig tauchen sie nach größeren Extremwetterereignissen auf, ist die Erfahrung des Branchenverbandes GDV, der eine Pflichtversicherung ablehnt. </p><p>„Schutz auch in Hochrisikozone möglich“</p><p>„Eine solche Pflichtversicherung ist ein Feigenblatt, denn sie löst das eigentliche Problem nicht“, sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. Eine Pflichtversicherung nehme jeglichen Anreiz für bauliche Schutzmaßnahmen, da im Schadensfall Geld von der Versicherung komme. „Wer würde da freiwillig in geflieste Keller, Schutzmauern oder dichte Fenster investieren?“, fragt von Fürstenwerth. Insgesamt gibt es nach Berechnungen des GDV rund 280.000 Haushalte in Deutschland, die in der sogenannten Gefahrenklasse 4 (GK 4), der höchsten Risikozone der Versicherer, wohnen. Das seien in der Regel Regionen in unmittelbarer Wassernähe. Sie sind statistisch betrachtet alle zehn Jahre von Hochwasser betroffen. Trotz des hohen Risikos könnten die Versicherer den Menschen auch hier Versicherungsschutz anbieten, so der Branchenverband. </p><p>Ausschlaggebend für die Versicherbarkeit gegen Hochwasser und Überschwemmung sei übrigens nicht nur die Lage. Individuelle Vorsorge (zum Beispiel geflieste Keller) und staatlicher Hochwasserschutz (etwa Deiche und Dämme) wirkten sich positiv aus. Diese Faktoren hätten somit unmittelbar Einfluss auf die jeweilige Risikobewertung durch den Versicherer. Außerdem so der GDV, hätten einige Versicherer für die Hochrisikozone eigene Expertenteams, die sich ausschließlich um Versicherungslösungen potenzieller Kunden in diesen Gebieten kümmerten. Die Assekuranz könne 99% aller Gebäude in Deutschland problemlos versichern. Die Versicherungsdichte in der Hochrisikozone in Sachsen zeige exemplarisch, dass sich auch für das verbleibende Prozent mit Selbstbehalten oder baulichen Präventionsmaßnahmen überwiegend Versicherungsschutz anbieten lasse.</p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CCD2891E-1552-4538-A914-81FBB59C2C39"></div>

 

EU-Kommission: Solvency II ab 01.01.2016 anwenden

Die Europäische Kommission hat in einer Richtlinie vorgeschlagen, das Aufsichtsregime Solvency II ab den 01.01.2016 anzuwenden. Bis zum 31.01.2015 soll der Vorschlag in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Er bringe keinerlei zusätzliche Verpflichtungen für Versicherer mit sich, so die EU-Kommission.

<p>Die neuen Vorschriften legten das Fundament für einen sicheren und soliden Versicherungssektor, der in der Lage sei, nachhaltige Produkte anzubieten und die Realwirtschaft durch langfristige Investitionen und zusätzliche Stabilität zu stützen, heißt es in der Richtlinie. Den Aufsichtsbehörden und den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen müsse eine gewisse Zeit eingeräumt werden, um sich auf die Anwendung von Solvency II vorzubereiten. </p><p>Solvency II ein letztes Mal verschieben</p><p>„Daher wird vorgeschlagen, den Geltungsbeginn von Solvabilität II ein letztes Mal auf den 01.01.2016 zu verschieben“, schreibt die Europäische Kommission. So werde es möglich, die aufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahren, beispielsweise zur Genehmigung interner Modelle und unternehmensspezifischer Parameter, einzuleiten. Die Kommission empfiehlt, angesichts des bis zum 01.01.2014 verbleibenden äußerst knappen Zeitraums die vorgeschlagene Richtlinie vom Europäischen Parlament und vom Rat im Dringlichkeitsverfahren zu verabschieden und unverzüglich in Kraft treten zu lassen.</p><p>Zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts zu unternehmen hätte laut EU-Kommission ab dem 01.01.2014 eine überaus unsichere Rechtslage zur Folge. Denn es käme zu einer Diskrepanz zwischen dem Rechtssystem der EU („Solvabilität II“) und dem der Mitgliedstaaten, in denen Solvency I in der jeweiligen Umsetzung in Kraft bliebe. Dies würde für Aufsichtsbehörden, Unternehmen und Mitgliedstaaten zu Rechtsunsicherheit führen. „Ich habe mir immer eine schnelle Umsetzung von Solvency II gewünscht“, sagte EU-Kommissar Michel Barnier. Der ursprüngliche Termin 01.01.2014 zur Einführung von Solvency II sei einfach nicht mehr haltbar gewesen. „Wir haben deshalb diese Verschiebung vorgeschlagen, um eine rechtliche Unsicherheit, vor allem für die Unternehmen und Aufsichtsbehörden, zu vermeiden“, so Barnier. </p><p>EIOPA drückt aufs Gaspedal</p><p>Ende September hat die europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungen EIOPA Leitlinien für die Teileinführung von Solvency II veröffentlicht. Die Herausforderungen, oft technischer Natur, seien groß. Aber den Versicherern bleibe zur Umsetzung vergleichsweise wenig Zeit, lautet die Einschätzung von Thorsten Henkel vom Beratungsunternehmen Towers Watson. Die Fragen seien berechtigt, so Henkel: Welchen Mehrwert bringe die Implementierung der Leitlinien für das Risikomanagement, wenn bislang entscheidende Fragen zur Kapitalhinterlegung bei klassischen Lebensversicherungsprodukten noch nicht endgültig geklärt seien? Wieso sollte es nicht ausreichen, mit geringem Aufwand zu starten und dann sukzessiv die Qualität zu verbessern, wenn doch zunächst ohnehin keine aufsichtsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten seien?</p><p>Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) beurteilt den Zeitplan EIOPAs als „sehr ambitioniert“. Zwischen der Veröffentlichung der finalen Leitlinien und dem Anwendungsbeginn lägen lediglich zwölf Wochen, so der GDV. Zwar betone EIOPA, dass es nicht zu einer vollumfänglichen ad hoc Anwendung aller Regeln vom Starttag an kommen solle. Dennoch sei laut GDV ein enormer Umsetzungsdruck für die Versicherer zu befürchten. Um dies zu vermeiden sei es sehr wichtig, dass auch im Rahmen der Vorbereitungsmaßnahmen ausreichend Zeit gewährt werde, die neuen Regeln umzusetzen und Systeme und Prozesse anzupassen. Der Branchenverband hält hierfür einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten zwischen der Finalisierung des Regelwerks und dessen Anwendungsbeginn für notwendig.</p><p>Für Berater Henkel ist mit den veröffentlichten EIOPA-Leitlinien die Messlatte für eine Zukunft mit Solvency II gelegt. Eine europaweit konsistente Vorbereitung auf das Mammutprojekt sei sichergestellt und die wichtigsten Aspekte des prinzipien- und risikobasierten Aufsichtssystems müssten nun in den Unternehmen gelebt werden. Doch die Versicherer plage noch die derzeitige Unsicherheit, wie streng die Aufsicht die Leitlinien in ihren Prüfungen auslegen wird und welche Maßnahmen hinsichtlich klassischer Lebensversicherungsprodukte auf politischer Ebene ergriffen würden bzw. mit welchen Zwischenlösungen hier gearbeitet werden solle.</p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/07201FA7-5DA0-4E5F-8B6D-AF18491EC8D4"></div>

 

Elektronische Krankenversicherungs- und Lohnsteuerkarte ab 2014 Pflicht

Ab 2014 verlieren die herkömmlichen Krankenversichertenkarten ihre Gültigkeit. Fortan muss die neue elektronische Gesundheitskarte vorgelegt werden. Auch der Datenabruf auf der Lohnsteuerkarte wird ab 2014 nur noch elektronisch und damit papierlos durchgeführt. Arbeitnehmer sollten ihre Daten beim Finanzamt auf ihre Richtigkeit hin überprüfen.

<p/><p>Die seit 1995 von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten (KVK) werden zum 31.12.2013 ihre Gültigkeit verlieren – unabhängig von dem auf der Karte bescheinigten Ablaufdatum. Das hat der GKV-Spitzenverband in einer Mitteilung bekannt gegeben. Ab 01.01.2014 seien damit nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gültige Nachweise für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen. Derzeit seien bereits rund 95% der Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet. Für die wenigen Versicherten, die bislang noch keine eGK haben, appelliert der GKV-Spitzenverband, schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Krankenkasse einzureichen, damit die neue eGK noch bis Jahresende ausgestellt werden könne. </p><p>Minicomputer in der Karte</p><p>Grundsätzlich werde ab Beginn nächsten Jahres nur noch die eGK genutzt werden können. Die Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen versichert aber, dass kein Versicherter, der ohne die neue Karte zum Arzt geht, wieder nach Hause geschickt werde. In diesem Fall gelte das gleiche Verfahren, das bereits heute zum Beispiel bei verloren gegangener Versichertenkarte zum Einsatz kommt. Danach kann der Versicherte innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Ansonsten ist der Arzt berechtigt, dem Versicherten die Kosten der Behandlung privat in Rechnung zu stellen.</p><p/><p>Äußerlich erkennt man die neue Gesundheitskarte am Lichtbild des Versicherten auf der Vorderseite. Damit wollen die Kassen die missbräuchliche Nutzung der Karte erschweren. Wie auf der bisherigen Karte ist auf der Rückseite der eGK die Europäische Krankenversicherungskarte aufgedruckt. Doch die größte Änderung befindet sich in der neuen Karte. Diese ist nämlich statt eines Speicherchips mit einem Mikroprozessor-Chip ausgestattet. Mithilfe dieses „Minicomputers“ könnten komplexe Rechenoperationen auf der Karte durchgeführt werden, teilt der GKV-Spitzenverband mit. Genau hierin sehen Kritiker offene Fragen zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Denn die Idee ist, dass auf der Karte die komplette Patientenakte abgelegt werden kann. Ursprünglich sollte die eGK bereits 2006 an den Start gehen. Angekündigt hatte sie im Jahre 2003 die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. </p><p>Die elektronische Lohnsteuerkarte</p><p>Eine Änderung, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber trifft, wurde ebenfalls mehrmals verschoben: Das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte – kurz: ELStAM. Dieses wird für alle Arbeitgeber nun spätestens mit der letzten Lohnzahlung für 2013 Pflicht. Darauf weist das saarländische Finanzministerium hin. Weit mehr als eine Millionen Arbeitgeber bundesweit haben nach Angaben des Ministeriums diesen Schritt bereits vollzogen. Im Saarland hätten etwa 14.000 Unternehmen die Umstellung noch vor sich. Diese Unternehmen könnten gegen Jahresende unter zeitlichen Druck geraten. Um Probleme zu verhindern, erinnert in den nächsten Tagen die Finanzverwaltung mit einem Schreiben die Betroffenen und informiert gezielt über die Umstellung. </p><p/><p>Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird der Lohnsteuerabzug rein elektronisch und damit papierlos durchgeführt. Damit hat die alte auf Papier bestehende Lohnsteuerkarte endgültig ihren Platz in die Geschichtsbücher gefunden. Im Jahre 1925 eingeführt, geht mit den letzten Vorbereitungen für die elektronische Lohnsteuerkarte eine über 85 Jahre alte Tradition zu Ende. Auch die Oberfinanzdirektion Niedersachsen empfiehlt allen bislang noch nicht teilnehmenden Arbeitgebern bereits jetzt in das neue Verfahren einzusteigen. Insbesondere größeren Arbeitgebern biete der stufenweise Einstieg die Möglichkeit, die neuen Verfahrensschritte sukzessive in die Unternehmensabläufe zu integrieren.</p><p/><p>Wichtig für alle Arbeitnehmer: Sie sollten ihre Lohnsteuer-Abzugsmerkmale bei ihrem zuständigen Finanzamt überprüfen bzw. neu beantragen. Andernfalls besteht nämlich die Gefahr, dass diese Lohnsteuer-Daten beim neuen Verfahren nicht berücksichtigt werden. Schlimmstenfalls erhält der Arbeitnehmer dann weniger Nettolohn. Um dies zu verhindern, können Arbeitnehmer bereits seit Oktober 2012 einen Antrag stellen, in dem sie ihre Lohnsteuer relevanten Daten korrekt widergeben. Dieser Schritt ist empfehlenswert, um bösen Überraschungen vorzubeugen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die elektronischen Angaben des Arbeitnehmers auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen. Nur der Arbeitnehmer könne falsche Angaben korrigieren lassen. </p><p/><p>Text: Umar Choudhry </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/12DD9F49-A3E4-4CB6-B8D7-B2C02EE5752F"></div>

 

Eingaben gegen Vermittler im neuen Beschwerdebericht

Das Beschwerdemanagement der Versicherer bekommt zum 01.01.2014 neue Regeln. Die BaFin hat nun mit einer veröffentlichten Sammelverfügung die Vorgaben zur Beschwerdebearbeitung konkretisiert. Die Unternehmen werden verpflichtet, der BaFin alljährlich einen Beschwerdereport vorzulegen. In diesen fließen auch Eingaben gegen Vermittler ein. Der GDV hatte sich dagegen gewehrt.

<p></p><p>Die Beschwerdebearbeitung in der Versicherungswirtschaft wird reformiert. Die Versicherungsunternehmen werden verpflichtet, eine Beschwerdestelle in ihrem Unternehmen einzurichten. Diese soll Beschwerden rechtlich korrekt und fair untersuchen und mögliche Interessenkonflikte identifizieren. Außerdem müssen die Versicherungsunternehmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Beschwerdebericht vorlegen. Der Report muss jährlich, jeweils zum 01. März für das vergangene Kalenderjahr, eingereicht werden.</p><p>Neue Berichtspflichten</p><p>Inhaltlich soll der Beschwerdebericht die Anzahl der Eingaben und eine Übersicht über die verschiedenen Beschwerdegründe enthalten. Die Anzahl der Beschwerden muss dabei nach Sparten aufgeschlüsselt werden. Die Unternehmen müssen ebenfalls den Bearbeitungsstand und die -dauer offenlegen. Die BaFin möchte auch wissen, wie viele Beschwerden im Berichtszeitraum für die Beschwerdeführer zumindest teilweise erfolgreich verlaufen sind.</p><p>Diese Neuerungen gehen aus der sogenannten Sammelverfügung hervor, die die BaFin nun veröffentlicht hat. Die Anordnung zur Einrichtung einer Beschwerdestelle tritt bereits am 01.01.2014 in Kraft. Den ersten Beschwerdebericht müssen die Unternehmen zum 01.03.2015 einreichen. Dieser enthält dann die Beschwerdedaten für das Jahr 2014. Die Aufsichtsbehörde setzt mit der Sammelverfügung Leitlinien in die nationale Aufsichtspraxis um, die ursprünglich von der Europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA initiiert wurden.</p><p>Beschwerden gegen Vermittler</p><p>Gegenstand der Sammelverfügung sind auch Beschwerden gegen Vermittler. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hatte sich in seiner Stellungnahme dagegen gewehrt, an das Versicherungsunternehmen gerichtete Beschwerden gegen Vermittler in den vorgesehenen jährlichen Beschwerdebericht eingehen zu lassen. Dies könne nämlich irreführend sein, da der Anschein entstehe, es handele sich hier stets um ein Verhalten, dass dem Versicherungsunternehmen zuzurechnen sei, so der Branchenverband. In ihrem Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen hat die BaFin nun auch an Versicherungsunternehmen gerichtete Beschwerden, die einen Vermittlerbezug aufweisen, explizit aufgenommen.</p><p>Die Aufsichtsbehörde erwartet, dass die Versicherungsunternehmen ihre Einflussmöglichkeiten nutzen, um auch über Beschwerden Kenntnis zu erlangen, die bei ihren Vermittlern im Sinne von § 34d Abs. 4 Gewerbeordnung (GewO) eingehen. Solche Beschwerden sollen gleichfalls in das unternehmensinterne Beschwerdesystem einfließen. Über das Beschwerdeaufkommen sollen die Unternehmen die BaFin informieren. Nur so werde das Beschwerdeaufkommen vollständig abgebildet und die umfassende Beschwerdebearbeitung unabhängig davon gewährleistet, ob Beschwerden beim Vermittler oder beim Versicherungsunternehmen eingingen, so die BaFin.</p><p>Beschwerden zum Datenschutz</p><p>Ebenfalls nicht durchsetzen konnte sich der GDV beim Beschwerdebegriff. „Es sollte klargestellt werden, dass Datenschutzbeschwerden von dem Beschwerdebegriff des Rundschreibens nicht erfasst werden“, forderte der GDV. Indes taucht er im Rundschreiben unter der Überschrift Beschwerdebearbeitung doch auf. Die unternehmensinternen Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung sollten auch auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Beschwerdebearbeitung eingehen und aufzeigen, wie diese korrekt erfüllt werden, schreibt die BaFin in ihrem Rundschreiben.</p><p>Entsprochen wurde dagegen dem Vorschlag des GDV, auf eine schriftliche Bestätigung des Eingangs der Beschwerde zu verzichten. Eine Mitteilung des Versicherers ist nur noch nötig, falls eine unverzügliche Beantwortung nicht erfolgen kann. Auch dies war eine Forderung des GDV. </p><p>Vorgaben der EU-Aufsichtsbehörde</p><p>EIOPA hatte am 14.06.2012 ihre Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen veröffentlicht (Guidelines on Complaints-Handling by Insurance Undertakings, EIOPA-BoS-12/069). Diese sind am gleichen Tag in Kraft getreten. Aus Sicht von EIOPA beschreibt die Richtlinie Mindeststandards für die Beschwerdebearbeitung. Ausgenommen von der reformierten Beschwerdebearbeitung sind Pensionskassen, Pensionsfonds und Rückversicherer. Wie die BaFin in ihrer Begründung zur Sammelverfügung angibt, beuge die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten im Bereich der Beschwerdebearbeitung der Gefahr vor, Risiken aus diesem Bereich nicht oder nicht rechtzeitig zu identifizieren.</p><p>Zudem stelle eine klare Zuweisung sicher, dass die Beschwerdebearbeitung für den jeweiligen Betroffenen angemessen transparent und zeitgerecht erfolge. Der rechtlich korrekte und faire Umgang mit dem Kunden stelle einen wichtigen Aspekt des Verbraucherschutzes dar. Durch das Vorliegen der angeforderten Daten im jährlichen Beschwerdebericht sieht sich die Aufsichtsbehörde in die Lage versetzt, Missstände im Beschwerdewesen zu erkennen und erforderlichenfalls aufsichtsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Die BaFin weist darauf hin, dass die Versicherer auch dann weiterhin für die ordnungsgemäße Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden verantwortlich sind, wenn sie ihre Beschwerdebearbeitung teilweise oder vollständig ausgliedern (§ 64a Abs. 1 Satz 2 VAG).</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/07731FAD-25FA-4B30-8C89-73DFC051A618"></div>