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Umar Choudhry Journalist

309526

Rechtsschutz: Neue Regeln bei Prozesskosten- und Beratungshilfe

Ein Rechtsstreit kostet Geld. Aber auch wer nur ein geringes Einkommen hat, soll seine Rechte vor Gericht einfordern und verteidigen können. Dazu verhilft die finanzielle Unterstützung nach dem Prozesskostenhilferecht, das zum neuen Jahr reformiert wurde. Grund, seine Kunden auf die Absicherung des finanziellen Risikos von Rechtsstreitigkeiten hinzuweisen.

<p>Wer sein Recht vor Gericht durchsetzen möchte, muss tiefer in die Tasche greifen. Denn zum 01. August des vergangenen Jahres ist das sogenannte 2. Kostenrechtmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Dadurch sind Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Abrechnungsentgelte für Notare, Sachverständige und Dolmetscher gestiegen. Auch die Gerichtskosten wurden erhöht. Dies hat im Ergebnis eine Verteuerung des Rechtsstaates zufolge. Zwei Drittel aller Deutschen, so eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Versichererverbandes GDV würden aus Angst vor den Kosten eines Rechtsstreits auf ihr Recht verzichten. Der Umfrage zufolge hatten rund 60% der Deutschen schon einmal eine rechtliche Auseinandersetzung. 

</p><p>Neues Recht bei Prozesskosten- und Beratungshilfe</p><p>Jeder Zweite fühle sich von einer solchen Situation überfordert und wisse zunächst nicht, was er eigentlich tun solle. Bei der Lösung ihres rechtlichen Problems erwarteten die Menschen Unterstützung und Orientierung von Freunden und Bekannten, von Anwälten und gerade auch von einer Rechtsschutzversicherung. Wie schaut es allerdings aus, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht und man zudem ein geringes Einkommen hat? Denn auch wer nur ein geringes Einkommen hat, soll ja seine Rechte vor Gericht einfordern und verteidigen können. Dazu verhilft die finanzielle Unterstützung nach dem Prozesskostenhilferecht. Sie wird auf Antrag beim Gericht gewährt. Ab 01. Januar dieses Jahres gelten für das Verfahren neue Regeln.

</p><p>Nach Auskunft von Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale in Rostock, wurde die Beratungsbeihilfe bisher nur für folgende Bereiche gewährt: Für die Bereiche des Zivilrechts, einschließlich der Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind, des Verwaltungsrechts sowie des Sozialrechts. Nunmehr, so Geburtig, könne die Beratungshilfe in allen rechtlichen Angelegenheiten gewährt werden. Neu sei auch, dass jeder, der Prozesskostenhilfe bekomme, dem Gericht nun vier Jahre lang nach Beendigung des Verfahrens von sich aus melden müsse, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse änderten. </p><p>Rechtsschutzversicherung: „Jahresbeitrag unter Stundenhonorar“ </p><p>Erhöhe sich das Einkommen monatlich um mehr als 100 Euro oder würden die Belastungen monatlich um mehr als 100 Euro weniger, müsse die Partei dies dem Gericht mitteilen. Zudem könne das Gericht künftig verlangen, dass der Antragsteller eine Versicherung an Eides statt über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgebe. Die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe sei nun auch möglich, wenn der Antragsteller dem Gericht wesentliche Verbesserungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse oder Änderungen ihrer Anschrift absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtig oder nicht unverzüglich mitgeteilt habe. </p><p>Wem unrichtige Angaben nachgewiesen würden, der müsse ein Strafverfahren befürchten, so der Verbraucherschützer. Der Zugang zum Recht dürfe keine Frage der wirtschaftlichen Stärke des Einzelnen sein, sagt Gerhard Horrion, Vorsitzender der Kommission Rechtsschutzversicherung im Branchenverband GDV. „Der Jahresbeitrag für eine Rechtsschutzversicherung liegt häufig schon unter dem Stundenhonorar eines Anwaltes“, wirbt Horrion für die Absicherung des finanziellen Risikos von Rechtsstreitigkeiten. Der Schadenaufwand der Rechtsschutzversicherer wird denn laut GDV ansteigen. Der Verband prognostiziert, dass sich durch die Änderung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes die Schadenzahlungen der Rechtsschutzversicherer um etwa 16% bzw. 375 Mio. Euro pro Jahr erhöhen werden.</p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/0801A65B-210B-486D-AE28-530B152261F6"></div>

 

„Keine Rechtsgrundlage“: Datenschützer sehen Tippgeber-Praxis kritisch

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben sich mit der Praxis beschäftigt, Adressdaten bei Kundenbesuchen durch Befragen zu erheben. Für solcherlei „Freundschaftswerbung“ sehen die Datenschützer „keine Rechtsgrundlage“. Adressdaten dürften nur beim Betroffenen selbst erhoben werden.

<p>Der Zusammenschluss aller Datenschutzbehörden in Deutschland, der sogenannte Düsseldorfer Kreis, hat vergangenen Monat „Anwendungshinweise“ veröffentlicht. Unter Leitung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht haben die Datenschutzaufsichtsbehörden „Anwendungshinweise zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für werbliche Zwecke“ erarbeitet. Die Hinweise sollen den Unternehmen eine praktische Hilfestellung für den Umgang mit Kundendaten bieten. Sie beziehen sich auf die Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz für den werblichen Umgang mit personenbezogenen Daten. Wie der Düsseldorfer Kreis mitteilt, der Arbeitskreis der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, sind die in dem Dokument aufgeführten Hinweise „in zwei Sitzungen und nachfolgendem schriftlichen Verfahren“ formuliert worden – und damit „als beschlossen anzusehen“. </p><p>Fehlende Rechtsgrundlage bei „Freundschaftswerbung“ </p><p>Im 12-seitigen Dokument haben sich die Datenschützer auch mit der „Werbung anhand von Dritten erlangten Adressdaten („Freundschaftswerbung“)“ befasst. Für die „teilweise noch in der... Finanzberatungs- und Versicherungsvertreterbranche anzutreffende Praxis, weitere Werbeadressdaten bei Kunden- und Interessentenbesuchen durch Befragen Dritter zu erheben und für Werbeansprachen zu speichern und zu nutzen, sehen die Aufsichtsbehörden... keine Rechtsgrundlage“, heißt es im Schreiben. Die Datenschützer beziehen sich mit dieser Aussage auf die Absätze eins bis drei des Paragrafen 28 des Bundesdatenschutzgesetzes. </p><p>In diesen drei Absätzen ist die Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke geregelt. Die Datenschutzaufsichtsbehörden begründen ihre Auslegung mit ebendiesem Paragrafen. Dieser erlaube nämlich die Speicherung und Nutzung von Adressdaten zur Werbung für eigene Angebote nur bei einer Datenerhebung beim Betroffenen selbst oder aus allgemein zugänglichen Verzeichnissen (§ 28 BDSG, Absatz 3, Satz 2, Nummer 1). Darüber hinaus stehe der „normierte Direkterhebungsgrundsatz solchen Datenerhebungen bei Dritten entgegen“ (§ 4, Abs. 2, Satz 1 BDSG). „Personenbezogene Daten sind beim Betroffenen zu erheben“, heißt es im Paragrafen 4 BDSG, der die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung behandelt.</p><p>Tippgebertätigkeit nicht gesetzlich geregelt</p><p>Tatsächlich findet sich keine genaue gesetzliche Regelung der Tippgebertätigkeit. Gleichwohl wird der „Tippgeber“ in der Begründung des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts erwähnt. Dort definiert der Gesetzgeber die Tätigkeit eines „Tippgebers“ auf die Beschränkung, Möglichkeiten zum Abschluss von Versicherungsverträgen namhaft zu machen oder Kontakte zwischen einem potenziellen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsvermittler oder -unternehmen herzustellen.“ Diese Tippgeber-Tätigkeit stelle jedoch keine Vermittlung im Sinne des § 34 GewO dar. „Vielmehr stellt dies lediglich eine Vermittlung an einen Vermittler dar.“ Auch in den Kommentierungen zur Gewerbeordnung wird der Tippgeber erfasst. </p><p>So darf die Tippgeber-Tätigkeit nicht mit dem BDSG kollidieren. Entsprechend den Anwendungshinweisen des Düsseldorfer Kreises müsste zumindest jener Kunde, der einem Vermittler einen anderen potenziellen Kunden benennen möchte, erst von diesem potenziellen Kunden die Erlaubnis haben, seine Daten weitergeben zu dürfen. Aber auch in einem solchen Fall wäre die im BDSG festgeschriebene Pflicht, personenbezogene Daten beim Betroffenen zu erheben, nicht erfüllt. Wie genau dann eine rechtlich einwandfreie Tätigkeit der Tippgeber gewährleistet werden kann, wird in den Anwendungshinweisen indes nicht erläutert. </p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/53C9A3AE-0978-47BB-B581-4BBB6E7561D7"></div>

 

„Prächtige“ Konjunkturaussichten für 2014

Verbraucher, Wirtschaft und Finanzexperten gehen mit großer Zuversicht ins neue Jahr. Wirtschaftsinstitute erwarten eine „prächtige“ Konjunktur. Auch die deutsche Versicherungswirtschaft prognostiziert für dieses Jahr „erneut ein moderates nominales Beitragswachstum“. Bei der Anzahl der Beschäftigten sei allerdings „mit einem leichten Beschäftigungsabbau zu rechnen“.

<p>Die Stimmung der deutschen Verbraucher ist so gut wie seit sechs Jahren nicht. Das teilte das Nürnberger Marktforschungsunternehmen GfK mit.
Konjunkturerwartung und Anschaffungsneigung der Verbraucher legten weiter zu. Die Einkommenserwartung habe zwar Einbußen hinnehmen müssen, verbleibe aber auf hohem Niveau. Die deutsche Konjunktur gewinne im kommenden Jahr deutlich an Schwung: Nach 0,4% im laufenden Jahr werde das Bruttoinlandsprodukt 2014 um 1,6% steigen, 2015 sei sogar eine Wachstumsrate von 2% möglich.
Das prognostiziert das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in seinen Wintergrundlinien 2013/2014. Getragen werde dieses Wachstum vom privaten Konsum und anziehenden Unternehmensinvestitionen, so die DIW-Experten.</p><p>Finanzexperten zuversichtlich </p><p>Das Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung erwartet für Deutschland für das kommende Jahr sogar ein noch kräftigeres Wirtschaftswachstum, wie Ifo-Präsident Hans-Werner Sinn mitteilte. „Die Konjunkturaussichten für das nächste Jahr sind prächtig“, so Sinn.
Die Wirtschaft werde 2014 um 1,9% zulegen und damit fast fünfmal so stark wie im laufenden Jahr mit 0,4%. Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft habe sich zum Jahresende noch einmal leicht verbessert.
Im Dezember bewerteten die Firmen ihre derzeitige Geschäftslage zwar etwas weniger gut, blickten aber erneut wesentlich optimistischer auf die kommenden Monate. </p><p>Auch die deutschen Finanzexperten schauen sehr zuversichtlich in die Zukunft. Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland in den kommenden sechs Monaten sind um 7,4 Punkte gestiegen.
Damit steht der Indikator nun bei 62,0 Punkten, wie das Mannheimer Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) mitteilte. Das ist der höchste Stand seit April 2006.
Auch bei der Beurteilung der aktuellen konjunkturellen Lage sind die Finanzexperten guter Dinge.</p><p>Optimismus bei den Wirtschaftsverbänden</p><p>Die deutschen Wirtschaftsverbände sehen 2014 ebenfalls überwiegend zuversichtlich entgegen. Für ihre Mitgliedsunternehmen erwarten die meisten bessere Geschäfte und etwas mehr Investitionen als 2013. Von einer positiveren Stimmung in ihren Unternehmen zum Jahreswechsel 2013/2014 im Vergleich zum Vorjahr berichten 26 der 48 Verbände, die das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) befragt hat. Gründe für den Optimismus der Verbände seien die robuste inländische Konjunktur und die Tatsache, dass im Euroraum viele Zeichen auf Besserung stünden. Daran änderten auch die schwächeren Wachstumsimpulse aus den Schwellenländern Asiens und Südamerikas nichts. Deshalb würden die Betriebe in den meisten Wirtschaftssparten 2014 wohl zumindest in gleichem Maße investieren wie im vergangenen Jahr. </p><p>Prognose der deutschen Versicherungswirtschaft</p><p>Wie der Versichererverband GDV in der IW-Umfrage antwortet, prognostiziert der Branchenverband für 2014 „erneut ein moderates nominales Beitragswachstum“. Im Einmalbeitragsgeschäft der Lebensversicherung geht der Dachverband der Versicherer von einer „stabilen Entwicklung“ aus. Berücksichtige man die Inflationsrate, könne das reale Beitragsaufkommen der Assekuranz etwa gleich dem von 2013 sein. „Generell hat sich die Versicherungsnachfrage“, so der GDV, „auch vor dem Hintergrund der Eurokrise sowie der letzten Banken- und Wirtschaftskrise als ausgesprochen robust erwiesen.“ Trotz dieser Einschätzung beurteilt der GDV die allgemeine Stimmungslage in den Unternehmen mit „schlechter als zum Wechsel 2012/2013“. Im Vergleich zum Jahreswechsel 2012/2013 habe sich das Geschäftsklima weiter abgekühlt. Im längerfristigen Vergleich liege es auf eher unterdurchschnittlichem Niveau. </p><p>„Nach der deutlichen Eintrübung während der Finanz- und Wirtschaftskrise hatte sich die Stimmung im Verlauf der Jahre 2009 und 2010 zunächst stark gebessert“, so der GDV. Aufgrund der Eurokrise sei die Stimmung kontinuierlich gesunken. Auch das anhaltende Niedrigzinsumfeld wirke sich dämpfend auf die Stimmung aus. Bei den Investitionen der Versicherer erwähnt der GDV das hohe Gewicht der durch gesetzliche Vorgaben bestimmten Investitionen, welches weiter gestiegen sei. Investitionen würden weiterhin insbesondere durch Solvency II und SEPA bestimmt. Dies lasse weiterhin auf gesetzlich bedingte Mehrinvestitionen und damit steigende IT-Kosten in diesem Jahr schließen.</p><p>Was die Anzahl der Arbeitnehmer angeht, spricht der GDV von einem „heterogenen Bild“, das zu erwarten sei. „Per saldo ist dabei auch weiterhin mit einem leichten Beschäftigungsabbau in 2014 zu rechnen“, so der Verband. </p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C3B5D443-1C38-4DD9-8A5B-87700437CF4F"></div>

 

Neues Jahr, neue Regeln: Was sich 2014 ändert (Teil 3)

Das neue Jahr beschert Versicherungen, Vermittlern wie auch Verbrauchern wieder zahlreiche Änderungen. Auf der Agenda für 2014 stehen eine neue Regelung beim Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, sowie bei der Kennzeichenmitnahme, Online-Zulassung und im Punktesystem für Verkehrssünder. Ein Überblick.

<p>Endspurt für die Riester-Förderung</p><p>Arbeitnehmer und Bausparer sollten vor dem Jahreswechsel prüfen, ob sie sich die vollen Ansprüche auf die staatlichen Förderungen gesichert haben. Mit Bausparen, Wohn-Riestern und Fondssparen kann der Sparer nämlich in den Genuss von gleich vier Prämien kommen und damit bis zu 322,00 Euro im Jahr kassieren. Für verheiratete Arbeitnehmer mit zwei Kindern betragen die jährlichen Prämien nach Berechnungen der Bausparkasse Schwäbisch Hall insgesamt 1.244 Euro. </p><p>Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz</p><p>Eine am 01.01.2014 wirksam werdende Regelung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes vom Oktober 2012 kann Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung helfen: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, die Landesverbände der Pflegekassen unmittelbar nach einer Regelprüfung darüber zu informieren, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen geregelt sind. Sie sollen insbesondere auf den Abschluss und den Inhalt von Kooperationsverträgen oder die Einbindung der Einrichtung in Ärztenetze sowie den Abschluss von Vereinbarungen mit Apotheken hinweisen. Ob und welche Regelungen ein Pflegeheim hinsichtlich der ärztlichen, fachärztlichen und zahnärztlichen Versorgung sowie der Arzneimittelversorgung getroffen hat, kann ein wichtiges Auswahlkriterium bei der Suche nach einer Pflegeeinrichtung sein. Die Pflegekassen haben daher sicherzustellen, dass diese Informationen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. </p><p>Kennzeichenmitnahme und Online-Zulassung</p><p>Bei einem Umzug in einen neuen Kreis oder ein anderes Bundesland sollen ab Juli 2014 die bisherigen Kennzeichen weiter gültig bleiben können. Auch erste Schritte für eine internetbasierte Fahrzeugzulassung sollen umgesetzt werden. Ziel ist es, den Zeitaufwand durch das Angebot einer elektronischen Außerbetriebsetzung zu reduzieren. Eingeführt werden hierzu neue Kennzeichen-Plaketten, eine neue Zulassungsbescheinigung mit einem verdeckten Sicherheitscode und ein zentrales Portal beim Kraftfahrt-Bundesamt. </p><p>Bußgelder und Punkte für Verkehrssünder</p><p>Ab dem 01.05.2014 tritt ein neues Punktsystem in Kraft. Die Führerscheinentzugsgrenze liegt dann bei acht Punkten, anstatt wie bisher bei 18 Punkten. Die Eintragungsgrenze steigt von 40 Euro auf 60 Euro. Pflichtseminare sowie die Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen fallen weg. Zudem werden ausschließlich sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert. Im Zusammenhang mit dem neuen Punktsystem gibt es zum 01.05.2014 auch Änderungen im Bußgeldkatalog. Das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung bei unter 18-Jährigen, aber auch die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee oder die Missachtung des polizeilichen Haltegebots werden teurer. Ab Juli 2014 gilt auch hierzulande die Warnwestenpflicht. Dann muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein. Durch eine Reform der MPU (medizin-psychologische Untersuchung) sollen die Verfahren der Untersuchung transparenter und einheitlicher gemacht werden. Bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (unter anderem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstößen) wird der EU-weite Halterdatenaustausch die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert werden. </p><p>Siehe dazu auch <a href="http://www.asscompact.de/article/neues-jahr-neue-regeln-was-sich-2014-a…; target="_blank" >Neues Jahr, neue Regeln: Was sich 2014 ändert (Teil 1)</a> und</p><p><a href="http://www.asscompact.de/article/neues-jahr-neue-regeln-was-sich-2014-a…; target="_blank" >Neues Jahr, neue Regeln: Was sich 2014 ändert (Teil 2)</a></p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5E332665-2A86-4543-99A5-FD65673C7218"></div>

 

Neues Jahr, neue Regeln: Was sich 2014 ändert (Teil 2)

Das neue Jahr beschert Versicherungen, Vermittlern wie auch Verbrauchern wieder zahlreiche Änderungen. Auf der Agenda für 2014 stehen mehr Freiheiten beim Wohn-Riester, Steuerförderungen bei Rürup-Renten oder neue Gesetze im Versandhandel. Ein Überblick.

<p>Mehr Freiheiten beim Wohn-Riester</p><p>Die Erleichterungen beim Wohn-Riester sind auf das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz zurückzuführen. Das im Wohn-Riester-Vertrag angesparte Kapital kann nunmehr samt den staatlichen Zulagen jederzeit für die Umschuldung eines Darlehens genutzt werden. Bisher war eine förderunschädliche Entnahme nur zu Beginn der Auszahlungsphase möglich. Gestrichen wurden die prozentualen Grenzen in Höhe von bis zu 75% oder zu 100% bei den Entnahmen zum Beispiel für den Kauf oder die Entschuldung. Gesetzlich festgezurrt wurde ebenfalls die Höhe der Kosten bei einem Anbieterwechsel. So darf der bisherige Anbieter maximal 150 Euro für die Übertragung des Kapitals aus dem gekündigten Vertrag berechnen. Und der neue Anbieter darf maximal 50% des übertragenen geförderten Kapitals für die Abschluss- und Vertriebskosten verrechnen.</p><p>Sonderausgabenabzug bei Rürup-Renten</p><p>Ab 2014 steigt die steuerliche Förderung für sogenannte Rürup-Renten weiter an. Absetzbar sind ab dem kommenden Jahr 78% der Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro für Ledige bzw. 40.000 Euro für Verheiratete. Das bedeutet, dass Ledige Vorsorgebeiträge von bis zu 15.600 Euro und Verheiratete von bis zu 31.200 Euro als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen können. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% erzielen Ledige einen Steuervorteil von maximal 6.552 Euro </p><p>Neue Weiterbildungsordnung für Aktuare</p><p>Wie die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) mitteilt, hat auch sie ein neues Weiterbildungskonzept für die in ihrer berufsständischen Vertretung organisierten Versicherungs- und Finanzmathematiker erarbeitet. Zum neuen Konzept gehört die satzungsgemäße Pflicht zur Dokumentation der individuellen Weiterbildung sowie eine entsprechende Weiterbildungsordnung. Die neue Weiterbildungsordnung tritt ab dem 01.01.2014 in Kraft. </p><p>Zollverwaltung übernimmt Kraftfahrzeugsteuer</p><p>Die Zollverwaltung wird ab dem 30.06.2014 für Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig sein. Ansprechpartner zur Kraftfahrzeugsteuer sind dabei künftig die Hauptzollämter. Bisher wurde die Steuer von den Ländern erhoben und verwaltet. „Aufgrund des großen Umfangs der Daten von etwa 58 Millionen Fahrzeugen wird die Aufgabenüberleitung schrittweise ab dem ersten Quartal 2014 erfolgen“ teilt das Bundesfinanzministerium mit. Die Daten würden in ein neues, automatisiertes Verfahren der Zollverwaltung übernommen. Übrigens gilt für alle ab 2014 erstmals zugelassenen Fahrzeuge eine niedrigere Freigrenze beim CO2-basierten Anteil der Kfz-Steuer. </p><p>Neue Gesetze im Versandhandel</p><p>Ab Juni ist es Online-Händlern möglich, bei Rückgabe einer Onlinebestellung die Versandkosten für die Retoure dem Verbraucher anzulasten. Die Widerrufsfrist wird europaweit auf 14 Tage vereinheitlicht. Ebenfalls soll es eine einheitliche Musterwiderrufsbelehrung für ganz Europa geben. </p><p>Siehe auch <a href="http://www.asscompact.de/article/neues-jahr-neue-regeln-was-sich-2014-a…; target="_blank" >Neues Jahr, neue Regeln: Was sich 2014 ändert (Teil 1)</a></p><p>Text: Umar Choudhry</p><p>Morgen folgt, was sich durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz oder beim Punktesystem für Verkehrssünder ändert.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/01ABD632-69D9-4609-BCED-ED1B74A54D7F"></div>

 

Neues Jahr, neue Regeln: Was sich 2014 ändert (Teil 1)

Das neue Jahr beschert Versicherungen, Vermittlern wie auch Verbrauchern wieder zahlreiche Änderungen. Auf der Agenda für 2014 stehen neue geförderte BU-Policen, eine neue Versicherungspflichtgrenze in der Sozialversicherung, neue Weiterbildungskonzepte oder Vorausgefüllte Steuererklärungen. Ein Überblick.

<p>Förderung der Berufsunfähigkeits-Deckung</p><p>Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz erweitert den Kreis der steuerlich geförderten Absicherungen gegen Berufsunfähigkeit (BU) deutlich. Begünstigt sind jetzt auch eigenständige Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit. Besonderheit: Diese Produkte müssen im Leistungsfall eine lebenslange Rente garantieren. Bisher gab es nur Angebote mit einer BU-Rente bis maximal 67 Jahre, die ausschließlich in Kombination mit einer Rentenversicherung steuerliche Förderung erhalten haben. Die ersten Versicherer werden wahrscheinlich Anfang 2014 diese neuartigen Produkte auf den Markt bringen.</p><p>Neue Versicherungspflichtgrenze in der Sozialversicherung</p><p>Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der maximale Bruttolohnbetrag, der bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird. Der darüber hinausgehende Teil des Bruttogehalts ist beitragsfrei. Der Gesetzgeber legt die BBG jedes Jahr neu fest – für 2014 steigt sie auf 71.400/60.000 Euro (West/Ost). Unmittelbare Auswirkungen hat die Anhebung der BBG auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). Denn der geförderte Höchstbeitrag beläuft sich hier auf vier Prozent der BBG (West). Dieser ist ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlbar. Das bedeutet konkret für 2014: Arbeitnehmer können statt bisher 2.784 Euro dann 2.856 Euro ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in die bAV einzahlen. </p><p>Lerninitiative für Vermittler</p><p>Mit einer breit angelegten Initiative sollen Versicherungsvermittler zur beruflichen Weiterbildung motiviert werden. Das Konzept mit dem Namen „gut beraten – Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland“ beinhaltet die Eröffnung eines Weiterbildungskontos, in dem die Bildungsaktivitäten der Vermittler anhand von Weiterbildungspunkten gemessen werden sollen. </p><p>Die „Vorausgefüllte Steuererklärung“</p><p>Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, sollen ab 2014 viele bei der Finanzverwaltung gespeicherte Daten für den Steuerzahler eingesehen und abgerufen werden können. Das heißt, dass Arbeitnehmer zum Beispiel die Lohnsteuerdaten oder Rentenleistungen elektronisch abrufen können. Diese Änderungen laufen unter dem Projekt „Vorausgefüllte Steuererklärung“ (VaST). Im Kern soll das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtert werden, in dem viele Daten, wie zum Beispiel Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, automatisch hinterlegt werden. </p><p>Reform des Reisekostenrechts</p><p>Künftig können für eintägige Dienstreisen mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden Mehraufwendungen für Verpflegung in doppelter Höhe von nun 12 Euro statt bisher 6 Euro als Werbungskosten angesetzt werden. Dieser neue Pauschbetrag gilt auch bei mehrtägigen Dienstreisen für den An- und Abreisetag. Für Zwischentage können dann 24 Euro berücksichtigt werden. Wie bisher ist ein Werbungskostenabzug für Reisekosten allerdings nicht möglich, wenn die Aufwendungen vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Die Freibeträge sowie alle für die Berechnung der Lohnsteuer wichtigen Daten werden nicht mehr wie früher auf der Papier-Lohnsteuerkarte abgedruckt, sondern nun als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert und den Arbeitgebern elektronisch zum Abruf bereitgestellt.</p><p>Morgen folgt, was sich in Sachen Wohn-Riester, Rürup-Renten oder Kraftfahrzeugsteuer ändert</p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/82698FD1-D7E9-4631-8F74-45F522CF2E84"></div>

 

Berufsausbildung auf neue Finanz- und Versicherungsprodukte erweitert

Die Ausbildung zur Kauffrau und zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen ist modernisiert worden. So gehören nun auch fondsgebundene Lebensversicherungen zur Produktpalette der Ausbildung. In der Fachrichtung „Finanzen“ können neben der „Anlage in Finanzprodukte“ zwei weitere Qualifikationseinheiten ausgewählt werden. In der Fachrichtung Versicherung wurden der Schadensservice und das Leistungsmanagement mit aufgenommen.

<p>Die bestehende Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bzw. zur Kauffrau zur Versicherungen und Finanzen vom 17.05.2006 (BGBl. I S. 1187) ist überarbeitet und modernisiert worden. So gehören nun beispielsweise auch fondsgebundene Lebensversicherungen zur Produktpalette der Ausbildung. Als Ausbildungsstruktur liegen dem Beruf weiterhin Spezialisierungen in den Fachrichtungen Versicherungen und Finanzen zugrunde sowie die Pflicht- und Wahlqualifikationseinheiten in den jeweiligen Fachrichtungen. Neu ist, dass Auszubildende der Fachrichtung „Finanzen“ neben der „Anlage in Finanzprodukte“ zwei weitere Qualifikationseinheiten aus einer Auswahlliste selbst bestimmen können. Auch die Auswahlliste der Qualifikationseinheiten der Fachrichtung Versicherung wurde den aktuellen Entwicklungen angepasst. </p><p>Neu: Finanzierungsberatung von gewerblichen Kunden</p><p>So wurden unter anderem der Schadensservice und das Leistungsmanagement mit aufgenommen. Eine weitere Veränderung bezieht sich auf die Abschlussprüfung, bei der dem Prüfungsausschuss nun mehr Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Die Teilnovellierung wird nach dem Beschluss des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im August 2014 in Kraft treten. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat im Auftrag der Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis die dreijährige Berufsausbildung modernisiert. Anlass der Modernisierung sind Erfordernisse der aktuellen betrieblichen Ausbildungspraxis. So sind die beiden Fachrichtungen „Versicherung“ und „Finanzberatung“ dem Berufsbild erhalten geblieben. </p><p>Durch die Teilnovellierung wird aber im Bereich „Finanzberatung“ die zuvor bestehende Wahlqualifikation „Vertrieb von Finanzprodukten“ durch die Wahlqualifikationen „Finanzierungsberatung von gewerblichen Kunden“ und „Optimierung von Finanzproduktbeständen der Kunden“ abgelöst. In der Fachrichtung „Versicherung“ werden außerdem Änderungen bei der Struktur der Abschlussprüfung aufgenommen, mit denen dem Prüfungsausschuss mehr Gestaltungsmöglichkeiten beim Fachgespräch eröffnet werden.</p><p>Beliebter Ausbildungsberuf </p><p>Der Ausbildungsberuf erfreut sich übrigens weiterhin eines guten Zuspruchs: Mit 5.817 Neuabschlüssen, darunter 52,8% mit männlichen und 47,2% mit weiblichen Auszubildenden, steht er auf Rang 29 in der Rangliste der Ausbildungsberufe nach Neuabschlüssen 2012. Und mit einer durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung von 830 Euro im ersten, 896 Euro im zweiten und 962 Euro im dritten Ausbildungsjahr lag die Vergütung im vergangenen Jahr auch deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 730 Euro. </p><p>Das Berufsprofil liegt künftig in einer Zeugniserläuterung in deutscher, englischer und französischer Sprache vor und hilft den ausgebildeten Fachkräften bei einer europaweiten beruflichen Verwirklichung. Erstmals wird die Ausbildung im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf der Niveaustufe 4 verortet. Diese Einordnung hilft Fachkräften und ausländischen Arbeitgebern bei der Bewertung der Qualität der Ausbildung im Rahmen von Bewerbungsverfahren.</p><p>Zuletzt ist der Rahmenplan für die Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ aktualisiert worden. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) hatte kürzlich auf seinen Internetseiten auf den überarbeiteten Rahmenplan für Finanzanlagenvermittler hingewiesen. </p><p>Siehe hierzu auch: <a href="http://www.asscompact.de/article/neue-berufsregeln-fuer-finanzanlagenve…; target="_blank" >Neue Berufsregeln für Finanzanlagenvermittler</a></p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/4F01C945-8AA8-4B5F-A45B-53E616EEE84C"></div>

 

Bundesregierung für Einführung eines Angehörigen-Schmerzensgeldes

CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag für ein Schmerzensgeld auch für Hinterbliebene von Todesopfern ausgesprochen – „als Zeichen der Anerkennung ihres seelischen Leids“. Die Versicherungswirtschaft warnt vor „ganz erheblichen wirtschaftlichen Mehrkosten“ für die Kunden.

<p>Die Zahl der Getöteten im Straßenverkehr wird im Jahr 2013 einen weiteren Tiefstand erreichen. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis), die auf vorliegenden Daten von Januar bis September 2013 basieren, dürfte die Zahl der Todesopfer voraussichtlich um etwa 10% auf unter 3.300 sinken. Bei den Verletzten ist im Jahr 2013 eine Abnahme um annähernd 5% auf 366.000 zu erwarten. Den Hinterbliebenen von im Straßenverkehr unverschuldet Getöteten könnte schon bald ein gesetzlicher Anspruch auf Schadensersatz zustehen. Für die Einführung eines solchen Angehörigen-Schmerzensgeldes haben sich CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. „Menschen, die einen nahen Angehörigen durch Verschulden eines Dritten verloren haben, räumen wir als Zeichen der Anerkennung ihres seelischen Leids einen eigenständigen Schmerzensgeldanspruch ein, der sich in das deutsche System des Schadensersatzrechts einfügt“, heißt es in der Vereinbarung der künftigen Regierung. </p><p>Branche warnt vor „erheblichen“ Mehrkosten</p><p>Jahrelang wurde um das Für und Wider eines solchen Anspruchs diskutiert. Während der Versichererverband GDV eine Ausweitung des Schadensersatzrechts ablehnte, sprachen sich Vertreter aus Politik, Verbraucherschutz und Rechtsprechung für eine Reform aus. Das bayerische Justizministerium hatte sogar einen entsprechenden Gesetzentwurf ausgearbeitet. Zuletzt hatte das Angehörigen-Schmerzensgeld prominente Fürsprecher bekommen: Angela Diederichsen, Richterin am Bundesgerichtshof (BGH), wies in einem Aufsatz auf die „Schwäche des deutschen Rechts“ hin, die in der „Versagung jeglicher Kompensation für das Leid der Angehörigen durch den Verlust des Getöteten“ liege (NJW 2013, Heft 10, Seite 641ff.). Auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag sprach sich vergangenes Jahr für eine Entschädigung von Ehe- und Lebenspartnern sowie Eltern und Kindern aus. Denn eine finanzielle Entschädigung für nächste Angehörige Getöteter könne als Symbol für Mitgefühl mit dem seelischen Leid Genugtuung schaffen und ein Gefühl von Gerechtigkeit vermitteln. </p><p>Der GDV argumentiert, dass schon heute gemäß der geltenden Rechtslage nach der von den Gerichten entwickelten Schockschadenrechtsprechung von den Versicherern Schmerzensgeld an Angehörige geleistet werde. „Die Einführung eines hierüber hinausgehenden gesetzlichen Angehörigenschmerzensgeldes hätte ganz erhebliche wirtschaftliche Mehrkosten für die Versichertengemeinschaft zur Folge“, warnt der Verband. Der GDV weist ferner darauf hin, dass Rechtsvergleiche mit ausländischem Recht nur sehr begrenzt aussagekräftig seien. Daher sei der Blick in Nachbarländer nicht geeignet, die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs zu begründen. Denn im Ausland habe das Angehörigenschmerzensgeld vielfach die Funktion, Lücken im materiellen Schadensersatzrecht auszugleichen. Einen solchen Bedarf sieht der GDV in Deutschland nicht. </p><p>Deutlicher Rückgang tödlicher Unfälle</p><p>Der Rückversicherer Gen Re stellt in seiner Studie „Ersatzleistung für Personenschäden in Europa im Vergleich“ fest, dass in den vergangenen 15 Jahren die Schäden mit tödlichem Ausgang zumindest in der KH-Sparte in den meisten europäischen Märkten kontinuierlich und signifikant zurückgegangen seien. Das ehrgeizige Ziel, die Zahl der Verkehrstoten innerhalb der EU in den Jahren von 2001 bis 2011 um 50% zu senken, sei allerdings nur von wenigen Ländern erreicht worden. „Es war aber ein starker Ansporn, wichtige Maßnahmen umzusetzen, die gemeinsam mit einer verbesserten Fahrzeugsicherheit und einer immer schnelleren und effektiveren Erstbehandlung die Rettung vieler tausend Menschenleben ermöglicht haben“, heißt es in der Untersuchung.</p><p>Die eigentliche Arbeit dürfte mit der Entscheidung, ein Angehörigen-Schmerzensgeld einzuführen, indes noch bevorstehen. Viele Fragen sind nämlich noch unbeantwortet: Wie soll ein Anspruch konkret aussehen? Wer wird als „Angehöriger“ definiert? Wer entscheidet über die Höhe des Schmerzensgeldes? Und wie soll die Trauer berechnet werden?</p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/DFD90919-9CF0-48B4-A84F-31784380E53B"></div>

 

Versicherer starten neue Auskunftei

Die Assekuranz rüstet im Kampf gegen Versicherungsbetrug auf. Im neuen Jahr wird die interne Schadenklassendatei offiziell als Auskunftei geführt. Damit führt die Branche zwei Auskunfteien parallel – das HIS und die neue Schadenklassendatei.

<p>Die Versicherungswirtschaft hat ihre bisherige Schadenklassendatei reformiert. Sie wird ab 2014 offiziell als Auskunftei geführt. Bislang ist die Datei direkt beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) geführt worden. In enger Abstimmung mit den Datenschutzbehörden wird die GDV Dienstleistungs-GmbH &amp; Co. KG (GDV DL) ab dem 01.01.2014 die Schadenklassendatei betreiben. Wie Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) mitteilt, hat sich seine Dienststelle bereits mit dem Vorhaben der GDV DL beschäftigt. Die von seiner Dienststelle im Jahr 1983 erstmals überprüfte Malus-Datei soll durch eine automatisierte, elektronische Warndatei ersetzt werden, die als Auskunftei mit Sitz in Hamburg betrieben werden soll.</p><p>Tricksen beim Antrag</p><p>Die Schadenklassendatei spielt bei einem Wechsel des Auto-Versicherers eine wichtige Rolle. Der neue Versicherer fragt beim Vorversicherer die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) seines neuen Kunden ab. Durch einen einfachen Trick konnten Versicherungsnehmer dieses sogenannte Versicherungswechselbescheinigungsverfahren (VWB) umgehen: Sie gaben überhaupt keinen Vorversicherer an. Kirstin Zeidler vom Versichererverband GDV zeigt die bisherige Lücke anhand eines Beispiels. </p><p>Ein Kunde, dessen Vertrag aufgrund von Schadenhäufigkeit – von ihm selbst oder vom Versicherer – gekündigt wurde, verschweigt dem neuen Versicherer diesen Sachverhalt. Er gibt fälschlicherweise an, seit langem über Fahrerfahrungen zu verfügen, zuvor aber kein eigenes Auto besessen und somit auf seinen Namen versichert zu haben. Diese Fahrerfahrung wird bei der Ersteinstufung positiv berücksichtigt. „Allerdings entspräche diese Einstufung in keiner Weise dem tatsächlichen Risiko. Der Vertrag wäre falsch tarifiert“, so Zeidler. „So käme es dann im Weiteren zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung der übrigen Versicherten“, erklärt GDV-Sprecherin Zeidler. </p><p>Wie bisher sollen in der neuen elektronischen Warndatei alle Verträge, die vom Kunden oder vom Versicherer gekündigt wurden und aufgrund des Schadenverlaufs ohne Kündigung in eine Schadenklasse gehören würden, eingemeldet werden. Behauptet ein Antragsteller, bisher keine Kfz-Versicherung gehabt zu haben, kann der Versicherer die Richtigkeit dieser Angabe durch Anfrage bei der Schadenklassendatei überprüfen. Derzeit werden die Anzahl und der Inhalt der importierten Meldungen und Anfragen protokolliert und ein Jahr gespeichert. Bei Anfragen gleicht das Programm ab, ob dazu ein passender Datensatz gespeichert ist. Im Falle eines Treffers wird ein Brief mit Name, Adresse und Kfz-Kennzeichen des Betroffenen an das anfragende Unternehmen versendet. Dieses papiergestützte Verfahren soll künftig auf ein automatisiertes vollprotokolliertes Abrufverfahren umgestellt werden, für das eine Stichprobenkontrolle in dem von den Aufsichtsbehörden grundsätzlich bei Auskunfteien geforderten Umfang durchgeführt werden soll.</p><p>5 Mio. Euro Verlust durch Falschangaben </p><p>Nach Angaben der Versicherungswirtschaft sei eine Prüfungsmöglichkeit unverzichtbar, weil in der Kfz-Haftpflichtversicherung ein gesetzlicher Annahmezwang gilt. Die derzeitige Malus-Datei enthielt nach Angaben der Hamburger Datenschutzbehörde für das erste Halbjahr 2012 47.779 Eintragungen. Es wurden 437.115 Anfragen der Versicherer vermerkt, die zu insgesamt 11.506 Treffern führten. Auf das Jahr hochgerechnet konnte durch die Datei nach Angaben der Versicherungswirtschaft jährlich ein Beitragsverlust von ca. 5 Mio. Euro verhindert werden.</p><p>Die Versicherungswirtschaft sieht dabei keinen Grund zur Annahme, dass einer Meldung in die Schadensklassendatei überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen entgegenstehen. Die Datei werde ausschließlich für Anfragen von Kfz-Versicherungsunternehmen vorgehalten und nur in den Fällen abgefragt, in denen ein Antragsteller angegeben habe, dass er keine Vorversicherung hat. Die Speicherung sorge dann für eine risikogerechte Einstufung des neuen Vertrags. Das System solle gegenüber den Betroffenen transparent betrieben werden. Die Betroffenen sollen sowohl bei Vertragsschluss als auch bei Einmeldung in die Warndatei informiert werden. </p><p>„Das dargestellte Vorhaben wird von den Datenschutzaufsichtsbehörden in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe Versicherungswirtschaft, in der alle Landes- und der Bundesdatenschutzbeauftragte vertreten sind, erörtert und datenschutzrechtlich bewertet werden,“ so Caspar. In „engem Austausch mit den Datenschutzbehörden“, ergänzt GDV-Sprecherin Zeidler, soll dabei eine Regelung im Datenschutzkodex (Code of Conduct) und eine unverbindliche Musterklausel folgen. </p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5F1BCD7C-F5F0-460D-864B-F95057466C71"></div>

 

Wenn der Vermittler im Ausland berät

Die Dienst- oder Niederlassungsfreiheit erlaubt es Vermittlern, auch im EU-Ausland tätig zu werden. Zuvor sollte man seine Absicht jedoch der Behörde mitteilen. Darauf weist der DIHK in einem Merkblatt hin.

<p>In einem Merkblatt fasst der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das Verfahren für die Versicherungsvermittlung im Ausland zusammen. Wie der DIHK erläutert, müssen Versicherungsvermittler nämlich vor der Aufnahme einer Tätigkeit in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat die zuständige Registerbehörde, in Deutschland also die IHK, in ihrem Herkunftsland über diese Absicht informieren. Die zuständige Behörde dürfe dabei personenbezogene Daten an die ausländische Registerbehörde weiterleiten, wenn diese Daten erforderlich sind, um die Einhaltung der Voraussetzungen für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler zu gewährleisten. Der Informationsaustausch diene der Gewerbeüberwachung. </p><p>Grundsätzlich kann ein Vermittler mit einer einzigen Registrierung auch in anderen EU-/EWR-Staaten tätig werden. Diese Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit nutzt ein Vermittler, wenn er die Absicht hat, einem Kunden mit Sitz im Ausland einen Versicherungsvertrag zu vermitteln, wobei sich das versicherte Risiko im Ausland befindet. </p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F11F72EF-5FDE-4B20-9909-217F481E26A8"></div>