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Umar Choudhry Journalist

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Kein Zuschuss für das Bildungssparen

Zwei Tage vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat ein erweitertes Betreuungsgeld abgelehnt. Eltern sollten einen Zuschuss in Höhe von 15 Euro pro Monat erhalten, wenn sie das Betreuungsgeld für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge oder das Bildungssparen verwenden.

<p>Vor knapp einem Jahr beschloss der Bundestag das Betreuungsgeld. Seit einigen Wochen nun kommen Eltern in den Genuss der Auszahlung. Umstritten ist das Betreuungsgeld unter den Politikern indes bis heute. Es gehörte zu den besonders emotional diskutierten Gesetzen der schwarz-gelben Koalition. Mit dem Betreuungsgeld erhalten Eltern 100 Euro pro Monat, wenn sie für ihre ein- bis zweijährigen Kinder keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen. Die Finanzspritze erhöht sich ab 2014 auf 150 Euro. Der Bundesrat hatte nun über das sogenannte Betreuungsgeldergänzungsgesetz abzustimmen – und lehnte dieses ab. </p><p>Bürokratie, Ungleichbehandlung, ungewisser Erfolg</p><p>Es sollte dafür sorgen, dass Betreuungsgeld ebenfalls für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge oder das Bildungssparen eingesetzt hätte werden können. Voraussetzung sollte ein Vorsorgevertrag bei einer Versicherung oder Bank sein. Als besonderer Anreiz sollte ein Bonus in Höhe von 15 Euro winken. Dieser Zuschuss wäre neben dem Betreuungsgeld dann in den Altersvorsorge-Vertrag geflossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung das Gesetz zur Ergänzung des Betreuungsgeldes jedoch in den Vermittlungsausschuss verwiesen, um es aufheben zu lassen. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die geplante zusätzliche Prämie nur für Kinder, die nicht in eine öffentlich geförderte Betreuungseinrichtung gehen, eine Ungleichbehandlung darstelle. Eine sachliche Begründung hierfür sei nicht ersichtlich. Zudem erhöhe sich der Verwaltungsaufwand um ein Vielfaches. Insgesamt stelle das Gesetz die falschen familienpolitischen Weichen.</p><p>Außerdem sei der nach einer Förderungsdauer von 22 Monaten durch den Abschluss und sonstige Gebühren geschmälerte Kapitalstock so gering, dass er für eine Altersvorsorge oder Bildungsausgaben des Kindes nur geringfügige Erträge abwerfe. Die Länderkammer hält gleichwohl weitere Förderungsmöglichkeiten für dringend notwendig, um eine Altersarmut, insbesondere für Frauen, die zugunsten des Betreuungsgeldes auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, zu verhindern und gleiche Bildungschancen für alle Kinder zu gewährleisten. Insgesamt stelle das Gesetz aber nicht nur falsche familienpolitische Weichen. Es sei mit einem Verwaltungsaufwand verbunden, der in keinem Verhältnis zum – ohnehin zweifelhaften – Erfolg stehe. </p><p>Mehrheit der Bundesländer lehnt Betreuungsgeld ab</p><p>Die Versicherungswirtschaft hatte sich vergeblich für den Gesetzentwurf stark gemacht. Sie sah in der Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes eine Unterstützung der Eltern in der Familienphase, privat für das Alter vorzusorgen. Zugleich würden Impulse gegeben, sich neu mit dem Thema zu beschäftigen und in die kapitalgedeckte Vorsorge einzusteigen. Damit die Regelungen Wirkung entfalten könnten, seien Langfristigkeit und Kontinuität der Vorsorgeaktivitäten notwendig. Mehr Anreize für private Vorsorge seien ein wichtiges Signal, gerade auch an junge Menschen und Familien, argumentierte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in einer Stellungnahme. </p><p>Auch wenn das Betreuungsgeld nun seit dem 01.08.2013 in Kraft getreten ist: Die Mehrheit der Bundesländer lehnt es ab. Auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns hat die überwiegende Zahl der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen sich Anfang September gegen das Betreuungsgeld ausgesprochen. „Das Betreuungsgeld zementiert die bestehenden Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen und verschärft diesen unhaltbaren Zustand sogar noch“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gleichstellungsministerin Manuela Schwesig. Die Mittel für das Betreuungsgeld müssten in den Aufbau von Ganztageskitas und Ganztagesschulen investiert werden. Nur so hätten Frauen die Möglichkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren. </p><p>Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass die Einführung eines Betreuungsgeldes zu einem erheblichen Rückgang der Beschäftigung von Müttern geführt habe. Das wirke sich nicht nur auf die aktuelle berufliche und finanzielle Situation von Frauen aus, sondern führe auch zu massiven Verlusten bei der Altersrente und im Fall einer Ehescheidung.</p><p>Siehe dazu auch: <a href="http://www.asscompact.de/article/betreuungsgeld-fuer-altersvorsorge-und…; target="_blank" >Betreuungsgeld für Altersvorsorge und Bildungssparen bald möglich?</a></p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6CC0843C-787B-4D10-86A8-270AAF11AC91"></div>

 

Die Rolle des Vermittlers in den Verhaltensregeln zum Datenschutz

Die Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten definieren auch die Pflichten der Vermittler. So regelt der Kodex die Vorschriften bei der Einwilligung von Gesundheitsdaten des Kunden durch den Vermittler. Ein eigenes Kapitel befasst sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für Vertriebszwecke und zur Markt- und Meinungsforschung.

<p>Zehn Kapitel, 18 Seiten, 31 Artikel: Diese Eckdaten bilden den Umfang der „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“. Der Umfang zeigt gleichsam, wie ausführlich die Datenschutz-Bestimmungen nun geregelt wurden. So ist bereits auf der ersten Seite festgehalten, dass die beigetretenen Unternehmen ihre Führungskräfte und Mitarbeiter zur Einhaltung der Verhaltensregeln hinweisen. </p><p>Die Datenschutz-Verhaltensregeln tangieren daher auch die Arbeit der Vermittler. In den „Begriffsbestimmungen“ des Kapitels II werden diese wie folgt definiert: „Vermittler: selbstständig handelnde natürliche Personen (Handelsvertreter) und Gesellschaften, welche als Versicherungsvertreter oder -makler im Sinne des § 59 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Versicherungsverträge vermitteln oder abschließen.“ </p><p>Einwilligung bei Werbung oder Marktforschung</p><p>Insgesamt kommt das Wort (bzw. Wortbestandteil) „Vermittler“ in der Selbstverpflichtung sechs Mal vor; das Wort Makler wird fünf Mal erwähnt. Zusammenfassend soll der Datenschutz-Kodex zwei Ziele erfüllen: Zum einen sollen die Verhaltensregeln den Kunden die Gewähr bieten, dass Datenschutz- und Datensicherheitsbelange bei der Gestaltung und Bearbeitung von Produkten und Dienstleistungen berücksichtigt wurden. Damit, Ziel zwei, sollen Erleichterungen für die Kunden einhergehen. </p><p>Durch die Selbstverpflichtung sollen nämlich zusätzliche Einwilligungen möglichst entbehrlich gemacht werden. Zusätzliche Einwilligungen des Kunden sollen grundsätzlich nur noch für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten eingeholt werden („besonders sensible Arten personenbezogener Daten“). Und: Für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung soll ebenfalls eine separate Einwilligung des Kunden erforderlich sein. </p><p>Willigt der Kunde der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten ein, so muss der Vermittler sicherstellen und dokumentieren, dass die Betroffenen zuvor über die verantwortliche(n) Stelle(n), über den Umfang, die Form und den Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung informiert sind. Ebenfalls muss der Kunde über die Möglichkeit der Verweigerung und die Widerruflichkeit der Einwilligung und deren Folgen aufgeklärt werden (Artikel 5 Einwilligung, Absatz 4). </p><p>Datenverarbeitung für Vertriebszwecke </p><p>Ein eigenes Kapitel beschäftigt sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für Vertriebszwecke und zur Markt- und Meinungsforschung (Kapitel VI, Art. 18 bis 20). In diesem ist die Übermittlung personenbezogener Daten an den betreuenden Vermittler geregelt. Demnach darf eine Übermittlung nur in folgenden Fällen erfolgen: Zur bedarfsgerechten Vorbereitung oder Bearbeitung eines konkreten Antrags bzw. Vertrags oder zur ordnungsgemäßen Durchführung der Versicherungsangelegenheiten. Die Unternehmen müssen ihre Vermittler bzw. Vertriebsmitarbeiter dabei auf ihre besonderen Verschwiegenheitspflichten wie das Berufs- oder Datengeheimnis hinweisen (Art 20, 1).</p><p>Weiterhin müssen die Versicherer ihre Kunden und Antragsteller vor der erstmaligen Übermittlung personenbezogener Daten an einen Versicherungsvertreter informieren. Diese Vorschrift gilt auch bei einem Wechsel vom betreuenden Vertreter auf einen anderen Vertreter. Die Nachricht muss den Namen und den Wohnsitz des neuen Vertreters enthalten („Identität“). Auch über das Recht auf Widerspruch des Datentransfers müssen die Kunden aufgeklärt werden. Dabei wird eine Information durch den bisherigen Vertreter einer Information durch den Versicherer gleichgestellt. Im Falle des Widerspruchs des Kunden soll ihm eine Betreuung durch einen anderen Vertreter oder das Unternehmen selbst angeboten werden (Art. 20, 2). </p><p>Klarheit geschaffen wurde bei der Datenübermittlung bei Vorliegen einer Maklervollmacht. Hat der Kunde dem Makler eine Maklervollmacht erteilt, so dürfen personenbezogene Daten des Kunden bzw. Antragstellers übermittelt werden (Art. 20, 4). Denn grundsätzlich dürfen die Unternehmen keine Gesundheitsdaten an den betreuenden Vermittler senden. Ausnahme: Der Kunde willigt der Datenübermittlung ein (Art. 20, 5).</p><p>Text: Umar Choudhry</p><p>Siehe dazu auch: <a href="http://www.asscompact.de/article/zahlreiche-versicherer-unterwerfen-sic…; target="_blank" >Zahlreiche Versicherer unterwerfen sich neuer Selbstverpflichtung zum Datenschutz</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/4480D593-05BE-418A-A09E-084270C5B299"></div>

 

Bundesregierung: Lebensversicherer für Zins-Durststrecke gewappnet

Der Finanzausschuss des Bundestages kam am Montagabend zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stand die Diskussion um die Lebensversicherung. Der niedrigen Zinsen wegen kämpften Lebensversicherer mit ihren Zinsversprechen gegenüber den Bürgern, hieß es in den Medien. Die Regierung warnte davor, „Ängste zu schüren“.

<p> Sie sieht die Lebensversicherer auch über eine länger anhaltende Niedrigzinsphase gerüstet.</p><p>Entwarnung aus Berlin: Auch über einen längeren Zeitraum kämen Lebensversicherer mit dem niedrigen Zinsumfeld klar. So lautete jedenfalls die Antwort der Bundesregierung in einer Sitzung des Finanzausschusses. Ulrich Scharlack, Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, nannte die Zahl von 100 Millionen Lebensversicherungsverträgen, die es in Deutschland gebe und warnte davor, „Ängste zu schüren“. </p><p>Medienberichte der vergangenen Tage ließen die Abgeordneten nicht unberührt. So berichtete die Süddeutsche Zeitung (SZ) am 27.08.2013 über einen Antrag bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Demnach hätten mehr als zehn Gesellschaften bei der Aufsichtsbehörde beantragt, zeitweise die Vorschriften zur Beteiligung der Kunden an ihren Gewinnen auszusetzen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) reagierte empört. </p><p>„Blanke Nerven beim GDV“</p><p>„Diese Verunsicherung von Millionen Altersvorsorgesparern verurteilen wir auf das Schärfste“, zitierte der Verband seinen Präsidenten Dr. Alexander Erdland in einer Stellungnahme. Dass zehn Gesellschaften bei der BaFin einen Antrag auf Aussetzung der sogenannten Mindestzuführungsverordnung gestellt hätten, sei schlichtweg falsch, so der GDV. Für den GDV hat sich die Berichterstattung zur Lebensversicherung als Zeitungsente entpuppt. SZ-Journalist Herbert Fromme sprach von „blanken Nerven beim GDV“ und wies darauf hin, dass Felix Hufeld, oberster Versicherungsaufseher bei der BaFin, solche Anträge im Juni bestätigt habe. Zunächst habe der GDV selbst auf seiner Website die Aussetzung der Zuführung verteidigt – „die Seite ist inzwischen gelöscht“, schrieb Fromme. </p><p>Tatsächlich hatte BaFin-Manager Hufeld in einem SZ-Interview auf die Frage, ob einzelne Versicherer die Aussetzung der Mindestzuführungsverordnung beantragt hätten, geantwortet: „Das kommt vor, ist aber nicht so außergewöhnlich, wie es klingen mag.“ Es sei auch nicht zum ersten Mal in der jetzigen Niedrigzinsphase passiert. Für sich allein betrachtet sei das noch kein Alarmsignal, so Hufeld. Auf seiner Internetseite erläuterte der GDV gestern die Bedeutung der Mindestzuführungsverordnung. Die Assekuranz sieht in der Möglichkeit, im Ausnahmefall Gewinne und Verluste zu verrechnen, bevor eine Gewinnausschüttung erfolgt, eine besondere Stärke der Versicherungsunternehmen. </p><p>Bundesregierung springt Assekuranz bei</p><p>Vor diesem Hintergrund waren die Abgeordneten am Montagabend zusammengekommen, um sich über die Lage der Lebensversicherung informieren zu lassen. Die Assekuranz kann Aufatmen. Auch Angaben der Bundesregierung zufolge ist die in Zeitungsberichten genannte Zahl von zehn Unternehmen „schlichtweg falsch“. Es gebe nur ein Unternehmen, das solch einen Antrag gestellt habe. Dabei handele es sich um einen Einzelfall. Denn das Unternehmen betreibe kein Neugeschäft, sondern verwalte nur bestehende Lebensversicherungsverträge. Andere Anträge würden bei der BaFin nicht vorliegen. Es sei auch nicht bekannt, dass Unternehmen solche Anträge stellen wollten. </p><p>Auf Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilte die Regierung mit, im vergangenen Jahr seien vier Anträge von Unternehmen angekündigt, aber nur ein Antrag sei von dem Unternehmen ohne Neugeschäft gestellt worden. Seit Beginn der Finanzkrise seien überhaupt nur vier Anträge gestellt worden. Sie hätten alle das Jahr 2008 betroffen. Die Anträge seien von der BaFin mit der Auflage genehmigt worden, die reduzierte Beteiligung der Versicherten später nachzuholen. </p><p>Stabile Geschäftsentwicklung </p><p>Der Vertreter der Bundesregierung erklärte gleichzeitig, es sei nicht zu bestreiten, dass die Erreichung ausreichender Renditen angesichts des niedrigen Zinsniveaus schwierig sei. 2012 sei die Umlaufrendite für Anleihen des Bundes erstmals unter den Garantiezins in der Lebensversicherung gefallen. Es gebe Unternehmen, die ihre stillen Reserven mobilisieren würden, indem sie Wertpapiere, deren Kurse aufgrund der niedrigen Zinsen stark gestiegen seien, verkaufen und damit die Kursgewinne realisieren würden. </p><p>Wie der GDV in seiner Broschüre „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2013“ bekanntgab, entwickelte sich die Lebensversicherung 2012 stabil. Demnach wurden nach knapp 23 Milliarden Euro im Jahr 2011 im Jahre 2012 22,7 Milliarden Euro an Einmalbeiträgen gemessen. Erfreulich sei der Anstieg der laufenden Beiträge, die um rund 1 Prozent zulegen konnten. Die Bestände der geförderten Altersvorsorge stiegen weiter an. Dabei hätte vor allem die betriebliche Altersversorgung zulegen können. Sie sei um 4,8 Prozent auf 14,5 Millionen Verträge gewachsen. Allerdings ist die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge gesunken: 6,3 Millionen Verträge wurden neu abgeschlossen; dies entspricht einem Rückgang von 3,4 Prozent zum Vorjahr.</p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/040B7A10-50FD-4F72-8E30-3E5DD94232E3"></div>

 

Nächste Runde im Streit um Praxis der Schadensregulierung

Fortsetzung im Streit um die Frage, ob Versicherungen systematisch Leistungen ablehnen: Für den 03.09.2013 hat das Bundesjustizministerium mehrere Organisationen zu einer nichtöffentlichen Fachanhörung geladen. Die Fronten sind verhärtet. Die Assekuranz lehnt Gesetzesänderungen ab, Verbraucherschützer sehen dagegen Handlungsbedarf.

<p>Die Diskussion um die Schadensregulierung in der Versicherungswirtschaft erreicht morgen ihre nächste Stufe. Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat zur mündlichen Anhörung geladen. Dabei handelt es sich um eine nicht öffentliche Fachanhörung. Folgende Verbände wurden vom BMJ eingeladen: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), der Verband der privaten Krankenversicherung e.V., der Bund der Versicherten e.V. (BdV), der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), der Bundesverband der Versicherungsberater e.V. (BVVB), der Deutsche Anwaltverein e.V., der ADAC e.V. sowie der Unfallopferverein subvenio e.V. </p><p>Versichert und verschaukelt?</p><p>„Versichert und verschaukelt“, „Wie Versicherungen Kunden systematisch abzocken“ oder schlicht „Im Stich gelassen“ sind nur einige wenige Überschriften von Medienberichten aus der jüngsten Vergangenheit. Der Tenor: Wenn es ums Zahlen geht, beginnt nicht nur das lange Warten auf eine Entschädigung – von einer Verschleppungstaktik ist hier die Rede. Im Leistungsfall würden Versicherungen berechtigte Ansprüche sowohl ihrer eigenen Kunden, als auch von Anspruchstellern systematisch ablehnen.</p><p>Um diesen Vorwürfen nachzugehen, startete deshalb das BMJ Anfang des Jahres eine Umfrage unter den Gerichten in den Bundesländern. Zwar fiel das Ergebnis der Landesjustizverwaltungen, von einzelnen Kritikpunkten abgesehen, für die Assekuranz insgesamt positiv aus. Aus Sicht der befragten Richter konnte die Justiz den Vorwurf einer systematischen Verzögerung und Torpedierung in der Schadensregulierung nämlich nicht bestätigen.</p><p>Dennoch hält sich der Vorwurf hartnäckig, dass sich Versicherer ums Zahlen drücken. Ihre stärkere Position nutzten sie mit dem Ziel aus, Anspruchsteller in zermürbenden Rechtsstreitigkeiten zur Aufgabe des Anspruchs oder einem für den Anspruchsteller ungünstigen Vergleich zu bewegen. Zuletzt hatte der Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. eine Stellungnahme an das BMJ abgegeben. Die Anwälte sprechen sich für eine erweiterte Auskunftspflicht der Assekuranz sowie zeitlich festgelegte Regulierungsfristen aus. </p><p>Sind Gesetzesänderungen erforderlich?</p><p>Auch die Unfallopfer-Lobby subvenio e.V. kritisiert, dass die jeweiligen Versicherer nicht von sich aus an der Schadensregulierung mitwirkten. In der Kfz-Sparte seien die Versicherer sehr erfindungsreich geworden, was mögliche Abzüge an Reparaturkosten oder Mietwagenkosten angehe. Sogar Gerichte würden sich darüber ereifern. Dies geschehe alles unter dem Deckmantel der Abwehr unberechtigter Ansprüche. „In Wahrheit geht es darum“, so subvenio e.V., „schlicht Schadensleistungen zu sparen, da fünf Jahre lang zu geringe Prämien erhoben worden und tiefrote Zahlen geschrieben worden sind.“ </p><p>Wie das Haus von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mitteilt, sind die eingeladenen Teilnehmer gebeten, sich aus ihrer Sicht zum Regulierungsverhalten der Versicherungswirtschaft zu äußern. Die Teilnehmer sollen außerdem erläutern, ob bzw. warum sie Gesetzesänderungen für erforderlich halten oder nicht. Die Anhörung diene damit auch der Ergänzung der aufgrund der Stellungnahmen aus den Landesjustizverwaltungen gewonnenen Erkenntnisse. </p><p>Wie alle Ressorts der Bundesregierung führe das BMJ mündliche wie schriftliche Anhörungen durch, um zu bestimmten Themen die Auffassung von betroffenen Verbänden, Ländern, Ressorts, Wissenschaftlern und sonstigen Interessierten zu erfahren. Solche Anhörungen seien insbesondere Grundlage für eine Entscheidungsfindung, zum Beispiel zu der Frage, ob und welcher Handlungsbedarf für den Gesetzgeber bestehe. So diene die nun stattfindende mündliche Anhörung zur Gewinnung weiterer Erkenntnisse. Die Meinungsbildung im Justizministerium sei noch nicht abgeschlossen.</p><p>Text: Umar Choudhry</p><p>Siehe dazu auch: <a href="http://www.asscompact.de/article/bundeslaender-sehen-keine-systematisch…; target="_blank" >Bundesländer sehen keine systematische Verzögerung in der Schadensregulierung</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F45E76C3-C938-493D-A892-29DCAFDD438F"></div>

 

Zurich bringt neue LV-Produkte

So leicht lässt sich die Assekuranz nicht kirre machen. Nach Allianz und Ergo lanciert die Zurich im Bereich der Lebensversicherungen neue Produkte. Der Schwerpunkt liegt dabei auf biometrischen Risiken sowie in der fondsbasierten Altersvorsorge. Zurich-Vorstand Marcus Nagel äußerte sich bei der Produktvorstellung auch zu den Themen Provisionsdeckel und Niedrigzinsumfeld.

<p></p><p>„Wir sehen noch viel Potenzial im Lebensversicherungsmarkt“, sagte Marcus Nagel, Vorstandsvorsitzender der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, bei der Vorstellung der „Produktoffensive“. Trotz Niedrigzinsumfeld, Diskussionen um einen Provisionsdeckel und Berichten, wonach Lebensversicherer offenbar Mühe haben, ihre abgegebenen Garantien gegenüber ihren Kunden zu erfüllen, zeigte sich Nagel zuversichtlich, dass die vorgestellten Produkte aus seinem Hause „Maßstäbe für unsere Leistungs- und Zukunftsfähigkeit“ seien. </p><p>Zielgruppe Generation 50+</p><p>Dass die Zurich sich mit neuen Produkten alsbald auf den Markt melden würde, war in Branchenkreisen erwartet worden. Hatte sich das Unternehmen doch Anfang dieses Jahres vom Neugeschäft der hauseigenen klassischen Lebensversicherung verabschiedet. Hochgefahren wurde dagegen das Geschäft mit fondsbasierten Produkten – und das schon seit 2007. So wundert es nicht, dass zwei Produktneuheiten die fondsgebundene Altersvorsorge ankurbeln sollen. </p><p>Mit „Vorsorgeflex“ bringt die Zurich eine fondsgebundene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag auf den Markt. Im Blickfeld haben die Strategen mit „Vorsorgeflex“ hauptsächlich Anleger zwischen 50 und 60 Jahren. Mit dem Fondsanlagen-Modell „Balance“ will der Lebensversicherer sicherheitsorientierte Anleger ansprechen. Diese sollen durch einen geringeren Aktienfondsanteil als bei den bisherigen Depotmodellen erreicht werden.</p><p>Schutzbrief in der Biometrie-Versicherung</p><p>Die zwei anderen Neuheiten aus dem Hause Zurich decken biometrische Risiken ab. Mit dem Produkt „Team“ („Team Existenz Absicherungs-Modell“) erweitert der Lebensversicherer sein Portfolio in der betrieblichen Altersvorsorge. Wie Nagel erläuterte, könne mit dem Produkt „Team“ das Risiko der Erwerbsminderung, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Rücksicht auf Vorerkrankungen auf sehr hohem Niveau abgesichert werden. </p><p>Dies hätte in Deutschland so bislang nicht dargestellt werden können. Bei „Team“ handelt es sich allerdings um eine sogenannte Kollektivversicherung. Ein einzelner Kunde kann sie also nicht abschließen, sie richtet sich an Unternehmen.</p><p>Schließlich soll ein „Schwere Krankheiten Schutzbrief“ den Weg zu mehr Kunden ebnen. In diesem sind fünfzig definierte Krankheitsbilder integriert. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung werde eine fest vereinbarte Versicherungssumme nach der Diagnosestellung gezahlt. </p><p>Provisionsdeckel und Niedrigzinsumfeld</p><p>Auf Nachfrage äußerte sich Zurich-Chef Nagel zur aktuellen Diskussion um eine Provisionsdeckelung. Letztendlich entscheide der Markt, welches Modell sich durchsetze, so Nagel. Es sei gleichzeitig eine differenzierte Betrachtung nach Produkten und Vertriebswegen notwendig. Die Höhe der Provisionszahlung sei auch ein Wettbewerbsthema. </p><p>Wohl müsse man bei staatlich geförderten Produkten ein anderes Modell fahren, als bei ungeförderten. Nagel betonte, dass zu diesem Komplex das letzte Wort noch nicht gesprochen sei. „Bei der Diskussion handelt es sich um einen Meinungsbildungsprozess“, sagte Nagel diplomatisch. </p><p>Deutlicher wurde der Vorstandsvorsitzende bei seiner Aussicht des Niedrigzinsumfeldes. Mittelfristig, also in den nächsten fünf bis sieben Jahren, sei weiter von einem niedrigen Zinsniveau auszugehen. Die Zurich geht davon aus, dass der Bedarf an LV-Produkten und dem finanziellen Schutz der Familien weiter vorhanden sein werde. Produktneuheiten mit hohem Kundennutzen seien die Basis künftiger Wachstumsimpulse. </p><p>Der Startschuss für die neuen Produkte soll am 01.10.2013 fallen.</p><p>Zur Tabelle mit Merkmalen der vier neuen Zurich-Produkte geht es <a href="http://www.asscompact.de/media/PDF/AssCompact/Choudhry_Zurich.pdf&quot; target="_blank" >hier.</a></p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/3623243F-B6C5-45B6-86EC-D39B9CD567FD"></div>

 

Politik will Anspruch auf Krankengeld „praktikabel“ gestalten

Das Krankengeldmanagement der Kassen steht in der Kritik. Mit den Aufsichtsbehörden der Krankenkassen drängt das saarländische Gesundheitsministerium noch in diesem Jahr zu einer „praktikablen Auslegung des Gesetzes“. Anderenfalls wäre an Gesetzesänderungen zu denken.

<p></p><p>Für Selbstständige kann das Krankengeld bei einer länger anhaltenden Erkrankung zu einer Existenzsicherung führen. Verbraucherschützer raten deshalb Freiberuflern zu einer entsprechenden privaten Zusatzversicherung, um im Notfall nicht in die Pleite zu rutschen. Neben einer privaten Krankentagegeld-Versicherung bietet auch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Wahltarife an. Egal wie die Entscheidung ausfällt – die Politik sieht bei der Regelung von Krankengeld Handlungsbedarf. Das saarländische Ministerium für Gesundheit wird noch in diesem Jahr versuchen, mit den übrigen Aufsichtsbehörden der Krankenkassen bundesweit zu einer für die Patienten wie die Kassen „praktikablen Auslegung des Gesetzes“ zu gelangen. Dies teilte der saarländische Gesundheitsminister Andreas Storm nach einem Besuch in der regionalen Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) mit. </p><p>Die UPD ist ein Verbund unabhängiger Beratungsstellen. Gesellschafter der UPD sind unter anderem der Sozialverband VdK Deutschland e.V. sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Gefördert wird die UPD unter anderem vom GKV Spitzenverband wie auch dem PKV-Verband der Privaten-Krankenversicherung, der die Beratung in Türkisch und Russisch finanziert. Die UPD möchte als ein neutraler Ratgeber fungieren, wenn es Schwierigkeiten bei der Behandlung oder bei der Kostenübernahme gibt.</p><p>Zur Not auch eine Gesetzesänderung</p><p>Sollte allerdings eine praktikable Auslegung beim Anspruch auf Krankengeld am Wortlaut des Gesetzes scheitern, so wäre auch an eine Gesetzesänderung zu denken, sagte Storm. In den Beratungsgesprächen der UPD hätte sich nämlich gezeigt, dass es gehäuft Beratungsbedarf von Patienten gebe, die ohne eigenes Verschulden keinen lückenlosen Nachweis ihrer Arbeitsunfähigkeit erbringen könnten. </p><p>Hintergrund sind die Regelungen des Sozialgesetzbuches: Der Anspruch auf Zahlung von Krankengeld beginnt erst am Tag nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Wird daher versehentlich nicht der letzte Tag der bisherigen Arbeitsunfähigkeit als erster Tag der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit angegeben, beispielsweise, weil der Versicherte den Arzt erst am ersten Tag nach der festgestellten Arbeitsunfähigkeit erneut aufsucht, oder weil der letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit auf ein Wochenende fällt, verliert der Versicherte grundsätzlich den Anspruch auf Krankengeld. Zwar ist eine rückwirkende Krankschreibung von bis zu zwei Tagen den Ärzten im Ausnahmefall erlaubt. Vielen Patienten wie Ärzten sei aber die gesetzliche Regelung nicht ausreichend bekannt.</p><p>Probleme bei seelischen Erkrankungen</p><p>Es könne nicht sein, dass Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des Gesetzes derart weitgehend zu Lasten von kranken Menschen gingen, beklagt Storm. In einem ersten Schritt wolle sein Ministerium daher gemeinsam mit den übrigen Aufsichtsbehörden prüfen, ob und in welchen Fällen der Wortlaut auch eine Auslegung zulasse, die wesentlich eher der Intention des Gesetzes entspreche.</p><p>Wie das saarländische Ministerium für Soziales und Gesundheit weiter mitteilt, führten neben dem Krankengeldmanagement der Kassen zwei weitere Bereiche immer wieder zu Schwierigkeiten: Probleme, die bei psychischen Erkrankungen zwischen Arzt, Kassen und Patienten auftreten könnten sowie Probleme im zahnärztlichen Bereich. In ihrem aktuellen Jahresbericht schildern Berater der UPD in einem Gruppeninterview, dass Patienten häufig überfordert und orientierungslos seien. Zu Zukunftsängsten und zu Sorgen um die Sicherstellung des Lebensunterhaltes käme die von den Betroffenen wahrgenommene Schikane bzw. Grenzüberschreitung der Krankenkassen. Die UPD-Berater mutmaßen, dass bei chronischen bzw. psychischen Erkrankungen ein besonders großer Druck auf die Patienten von den Kassen ausgeübt werde. </p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/14A310BE-0271-48B6-96D2-605970FCD441"></div>

 

Deutlich weniger Tote im Straßenverkehr

Weniger Verkehrstote, ein hoher Rückgang der Zahl getöteter Fahrer und Mitfahrer auf Motorrädern und eine Verringerung der Zahl der Unfälle mit Personenschäden. Das Statistische Bundesamt hat seine Zahlen der Unfallbilanz für das erste Halbjahr 2013 vorgelegt. Trotz der positiven Zahlen stehen einige Herausforderungen hervor – bei der Mobilität im Alter oder bei Unfällen mit LKW-Beteiligung.

<p>Von Januar bis Juni 2013 kamen 1.454 Menschen auf deutschen Straßen ums Leben. Das waren 239 Menschen oder 14,1% weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Damit hält der positive Abwärtstrend bei der Anzahl der Verkehrstoten weiterhin an. Das geht aus vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervor. Ebenfalls erfreulich: Die Zahl der Verletzten bei Straßenverkehrsunfällen sank, im Vergleich zum Vorjahr, im ersten Halbjahr 2013 um 8,8% auf etwa 167.700. Auffallend sei vor allem der hohe Rückgang der Zahl der getöteten Fahrer und Mitfahrer auf Motorrädern. Hier habe es gegenüber Januar bis Mai 2012 einen Rückgang von 24,9% gegeben. </p><p>Wie die Wiesbadener Zahlenhüter weiter mitteilten, nahm die Polizei bis Ende Juni dieses Jahres rund 1,15 Millionen Unfälle auf – 1,5% weniger als in den ersten sechs Monaten 2012. Lediglich einen leichten Rückgang gab es bei den Unfällen mit ausschließlich Sachschaden um 0,4% auf 1,02 Millionen. Umso deutlicher verringerte sich die Zahl der Unfälle mit Personenschäden. Diese sanken um 9,4% auf 129.900. </p><p>Unterschiedliche Entwicklung in den Bundesländern</p><p>Ein Blick auf die Zahlen der einzelnen Bundesländer zeigt, dass es zwar in zwölf Ländern im ersten Halbjahr 2013 weniger Tote im Straßenverkehr gab. Insbesondere Sachsen-Anhalt hebt sich allerdings mit neun Todesopfern mehr als im Vorjahreszeitraum negativ hervor. Auch im Saarland (vier) und in Brandenburg (einer) starben mehr Menschen. Eine besonders starke Abnahme um 64 Personen oder 27,8% konnte dagegen in Niedersachsen verzeichnet werden.</p><p>Hochgerechnet auf eine Millionen Einwohner kamen laut Destatis im ersten Halbjahr 2013 durchschnittlich 18 Straßenverkehrsteilnehmer ums Lebens. Das größte Risiko im Straßenverkehr tödlich zu verunglücken, hätten demnach die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Brandenburg mit jeweils 30 Getöteten je eine Million Einwohner. </p><p>Mobilität im Alter</p><p>Der Innenminister von Baden-Württemberg, Reinhold Gall, weist trotz rückläufiger Zahlen auf die Rolle der Senioren im Straßenverkehr hin. Komplexe Verkehrssituationen, beispielsweise an unübersichtlichen Kreuzungen, überforderten oft ältere Fahrer, sagte Gall. Darauf wiesen die Hauptunfallursachen, wie Missachten der Vorfahrt, gefolgt von fehlerhaftem Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren sowie Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes, hin. „Ich möchte, dass ältere Menschen vor allem auch im ländlichen Raum möglichst lange mobil bleiben, um beispielsweise Arztbesuche oder Einkäufe erledigen zu können“, sagte Gall. Deshalb seien Aufklärungsmaßnahmen über Gefahren im Verkehrsalltag sowie Tipps für das richtige Verhalten im Straßenverkehr für ältere Menschen sehr wichtig. Es sei jedoch nicht einfach, die Senioren mit Informationen nachhaltig zu erreichen. Viele Senioren verbänden angebotene Schulungsmaßnahmen zur „Mobilität im Alter“ leider mit dem negativen Gedanken, dass ihr Führerschein in Gefahr sei. </p><p>Um längerfristig eine Reduzierung der Unfallzahlen herbeizuführen, sei in Baden-Württemberg eine Arbeitsgruppe zum Thema Verkehrssicherheit von Senioren eingerichtet worden. Teilnehmer seien unter anderem Angehörige der Landesärztekammer, des Landesapothekerverbandes, des Landesseniorenrates, des Fahrschulverbandes, von Automobilclubs, der Evangelischen Landeskirche, der verschiedenen Ministerien und des Landeskriminalamtes. Die Arbeitsgruppe habe das Ziel, Ideen und Vorschläge für eine „sichere Mobilität im Alter“ zu erarbeiten.</p><p>Unfälle mit LKW</p><p>Das Innenministerium von Baden-Württemberg macht sich ebenfalls Sorgen um die Entwicklung bei Unfällen mit LKW-Beteiligung. Oft seien die Folgen bei Verkehrsunfällen mit LKW-Beteiligung aufgrund der Fahrzeuggrößen und Gewichte für alle Unfallbeteiligten gravierend, so Innenminister Gall. 56 Verkehrstote, nahezu jeder vierte im ersten Halbjahr 2013, seien bei einem Unfall mit Lkw-Beteiligung zu beklagen gewesen. Alleine im Juni hätten bei solchen Verkehrsunfällen zwölf Menschen ihr Leben verloren (sieben Lkw-Insassen und fünf andere Verkehrsteilnehmer). Die Hauptunfallursachen bei Lkw-Unfällen seien zu geringer Abstand, überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit, Fehler beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren sowie Missachten der Vorfahrt. </p><p>Die Zahl der Unfälle, die durch Lkw verursacht worden seien, habe im ersten Halbjahr 2013 ebenfalls zugenommen (+ 4,6% auf 5.091 Unfälle). Auch die Zahl der getöteten Lkw-Fahrer und -Beifahrer habe um 75% auf 14 zugenommen. Diesem Trend solle mit Kontroll- und Präventionsmaßnahmen entgegen gewirkt werden, denn es gebe noch Sicherheitspotenziale, die ausgeschöpft werden könnten.</p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F189EAB0-9DD2-4079-AB71-DC1FBD823521"></div>

 

Bundesbank veröffentlicht Aktiva und Passiva von Versicherungen

Die Deutsche Bundesbank hat in ihrem aktuellen Monatsbericht erstmals Tabellen mit Angaben über die Aktiva und Passiva der in Deutschland ansässigen Versicherungen und Pensionseinrichtungen veröffentlicht. Die Bilanzdaten geben Auskunft über die Rolle der Assekuranz im Wirtschaftsleben.

<p></p><p>Im Hintergrund werkeln die Verantwortlichen in den Aufsichtsbehörden fleißig an der Umsetzung des Regelwerkes Solvency II. Im Vorgriff auf diese Reform der Versicherungsaufsicht hat die Deutsche Bundesbank in ihrem gestern veröffentlichten Monatsbericht für den August 2013 erstmals Versicherungen und Pensionseinrichtungen ins Blickfeld der Statistik gerückt. Der Statistische Teil des Monatsberichts enthält nun erstmals Tabellen mit Angaben über die Aktiva und Passiva der in Deutschland ansässigen Versicherungen und Pensionseinrichtungen. Die Folgen der Finanzkrise stellten die inländischen Versicherungen vor Herausforderungen von erheblicher Tragweite, schreiben die Experten. Vor diesem Hintergrund stelle die Bundesbank zusätzliche Informationen über den Versicherungssektor bereit.</p><p>EIOPA und EZB drücken aufs Gas</p><p>Zuletzt hatte insbesondere die EIOPA, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, mit Solvency II-Leitlinien die Geschwindigkeit zur Vorbereitung des reformierten Versicherungsaufsichtsrechts angegeben. Auch die Europäische Zentralbank (EZB) brachte ihre Pläne für den Aufbau einer eigenen Versicherungsstatistik voran. Derweil trug die Assekuranz ihre Forderung vor, die vorgesehenen „exzessiven Berichtspflichten in allen Bereichen – also Berichtsinhalte, -frequenz und -fristen – auf das aufsichtsrechtlich erforderliche Maß“ zu reduzieren. Dies sei unverzichtbar, damit Solvency II erfolgreich umgesetzt werden könne. </p><p>Mit der nun veröffentlichten Statistik bescheinigt die Bundesbank dem Versicherungssektor eine „tragende Rolle bei der Akkumulation und Weiterleitung insbesondere langfristiger Finanzierungsmittel“. Die Statistiker kommen nämlich im Ergebnis zu einer Bilanzsumme, die sich zum Jahresende 2012 auf über 2 Bio. Euro belief. Zwei Drittel dieses Mittelaufkommens stammen laut Bundesbank aus Ansparleistungen privater Haushalte bei Lebensversicherungen und Pensionseinrichtungen. Bankeinlagen, Schuldverschreibungen und Investmentfondsanteile sind dabei die präferierten Assetklassen der Versicherer. Dies habe zur Folge, so die Bundesbank, dass Versicherer den Banken, Unternehmen und öffentlichen Haushalten zumeist langfristiges Kapital zur Verfügung stellten. Die Bilanzdaten zeigten die Bedeutung der Versicherungen und Pensionseinrichtungen in ihrer Funktion als Finanzintermediäre. </p><p>Suche nach alternativen Anlagen</p><p>Gleichzeitig wird im Monatsbericht auf eine „besondere Herausforderung“ der Assekuranz hingewiesen: Das anhaltend niedrige Zinsumfeld. Aus diesem Niedrigzinsumfeld resultierten zwei Folgen. Langfristige Geldanlagen in Form der Kapitallebensversicherung verlören an Attraktivität. Und: Die niedrigen Zinsen veranlassten die Unternehmen, alternative Anlageformen jenseits klassischer lang laufender Schuldverschreibungen zu suchen. Die Statistik schaffe eine wichtige Informationsgrundlage für die Analyse eines solchen Kapitalmarktumfeldes. Bislang spiegele sich im Anwachsen der bilanziellen Aktiva und Passiva vornehmlich der Bewertungseffekt des rückläufigen Zinsniveaus. </p><p>Wie die Bundesbank weiter mitteilt, soll gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Datengrundlage „verbreitert“ werden. „Im Vordergrund wird dabei die detaillierte Erfassung der Wertpapieranlagen auf Einzelwertpapierbasis stehen“, heißt es im Report. Darüber hinaus werde im Zusammenhang mit Solvency II die statistische Erfassung von Versicherungsgruppen an Bedeutung gewinnen. Schon jetzt gibt die Bundesbank auf ihrer Internetseite bekannt, dass eine harmonisierte Erhebung der Statistik über Versicherungsgesellschaften derzeit vom Europäischen System der Zentralbanken vorbereitet und später das Informationsangebot ergänzen werde.</p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/8C37DCCF-6F27-4B38-8C36-943ED2B29FAC"></div>

 

Die „Neiddebatte“ um die Bürgerversicherung

Pünktlich zur anstehenden Bundestagswahl in wenigen Wochen, positioniert sich der Debeka-Chef und Vorstandsvorsitzende des PKV-Verbandes. Im Visier hat Uwe Laue dabei die Pläne zur Einführung einer Bürgerversicherung – für ihn „Luftschlösser“, „ideologische Werbebotschaften“ und „pseudosozialistisch“.

<p></p><p>Klappern gehört zum Handwerk. Das hat Uwe Laue, seit 01.07.2013 Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V., schon jetzt eindrucksvoll bewiesen. Kurz nach seiner Wahl zum PKV-Chef fand seine Forderung, die Versicherungspflichtgrenze zu senken, breites Echo. Laue, der ebenfalls Vorstandsvorsitzender der Debeka Krankenversicherung a.G. ist, kämpft dabei gleich an mehreren Fronten. Insbesondere die anstehende Bundestagswahl vor Augen, warnt der Mann vor der Einführung einer Bürgerversicherung. Im hauseigenen Interview, das die Debeka nun auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat, spricht Laue von einer „Neiddebatte“, von der weite Teile der Diskussion um die Bürgerversicherung geprägt seien. Die Bürgerversicherung stelle keine Lösung für die in der Zukunft drohenden Probleme der Krankenkassen dar. </p><p>Herausforderung Demografie </p><p>An die Adresse der Oppositionsparteien SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke gerichtet, bezeichnet Laue die Pläne dieser Parteien als „ideologische Werbebotschaften, die die Menschen und vor allem Wähler auf populistische Weise in die Irre“ führten. „Das sind Luftschlösser, die in der Realität sehr schnell auf dem Boden aufschlagen“, so der PKV-Vertreter. Fakt sei, dass ein System, das mit 90% der Bevölkerung nicht zukunftsfähig sei, auch mit 100% nicht besser werde. Einen wesentlichen Vorteil der PKV sieht Laue in den Alterungsrückstellungen. Mit diesen sei die PKV besser auf die demografische Entwicklung vorbereitet als die GKV. Die GKV habe aufgrund ihres Umlageverfahrens keine befriedigende Lösung. </p><p>Durch die demografische Entwicklung sieht Laue sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung, als auch in der GKV „massive Probleme“ kommen. Ohne den „überlebenswichtigen Wettbewerb zweier Systeme“ würde sich diese Entwicklung noch verschärfen. Ja, für den PKV-Chef ist die PKV gar die Lebensretterin der Gesundheitsversorgung. Denn kaum ein Arzt oder Krankenhaus wäre ohne Privatpatienten überlebensfähig. Damit sichere die PKV auch die Gesundheitsversorgung der gesetzlich Versicherten. Im Verhältnis ihres Anteiles von 11% an allen Krankenversicherten in Deutschland leisteten die privat Versicherten bisher einen „sehr viel höheren Beitrag zur Finanzierung der Gesundheitskosten“. Dieser Zusatzbeitrag aller privat Versicherten zur Finanzierung des Gesundheitswesens belaufe sich auf über 10 Mrd. Euro jährlich. „Unter anderem, weil privat Versicherte für viele Gesundheitsleistungen höhere Preise zahlen als die Versicherten der gesetzlichen Kassen“, so Interessenvertreter Laue. </p><p>Der Blick nach England</p><p>Als warnendes Beispiel zeigt Laue nach England. Dort hätte eine Einheitsversicherung zu einer staatliche regulierten Einheitsmedizin geführt. Patienten warteten dort zum Beispiel 180 Tage auf eine Hüft-Operation – bei Selbstzahlern läge die Wartezeit dagegen bei 20 Tagen. Laue vergleicht diese Zahlen mit Deutschland. Hier müssten GKV-Versicherte 28 Tage, PKV-Versicherte 19 Tage ausharren. Daraus zieht der Manager das Fazit, dass sich das duale Versicherungssystem in Deutschland grundsätzlich bewährt habe. Ein überdurchschnittlich hohes Leistungs- und Versorgungsniveau würde mit vergleichsweise niedrigen Kosten erreicht. Am Ende einer Einheitsversicherung stehe dagegen eine echte Zwei-Klassen-Medizin. Denn Wohlhabende würden sich erst recht bessere Leistungen erkaufen. Der Rest der Bevölkerung bleibe dann – „pseudosozialistisch einheitlich“ – auf der Warteliste.</p><p>Indes ist der gelernte Versicherungskaufmann der Meinung, dass sowohl die GKV, als auch die PKV reformbedürftig seien. Diese „reformierte Dualität“ hält Laue für zielführender als den Ansatz einer Bürgerversicherung. Die Bürgerversicherung sei nichts anderes als eine „Bürgerzwangsversicherung“. Die Meinung, die PKV sei eine Versicherung für Wohlhabende, weist Laue anhand weniger Zahlen zurück: Die Versichertengemeinschaft bestehe zur Hälfte aus nicht erwerbstätigen Personen. Zum anderen verfügten etwa 20% der Privatversicherten über ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von derzeit rund 50.000 Euro Jahreseinkommen. Wohl Grund genug für den Lobbyisten, weiter für eine Absenkung der Versicherungspflichtgrenze zu trommeln. </p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/AA41DBFF-2F0E-4CAF-B3E4-5EF5A5F7D832"></div>

 

Mehr Freiheiten beim Wohn-Riester

Weg frei für das Altersvorsorge-Gesetz: Mehr Flexibilität beim Wohn-Riester und ein neues Produktinformationsblatt sollen die private Altersvorsorge attraktiver und transparenter machen.

<p>Unrentabel, kompliziert, unflexibel: Folgenlos sind die Vorwürfe gegen die Riester-Rente aus Teilen der Wissenschaft und der Medien nicht geblieben. Am 01.07.2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge, das sogenannte Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG), in Kraft getreten. In den letzten Monaten habe es starke Kritik an den Instrumenten der Riester- und Rürup-Rente gegeben, hieß es aus den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP in den Beratungen zum Gesetz. Es sei bezweifelt worden, dass die Förderung der privaten Vorsorge effizient, transparent oder auch nur lohnenswert seien. Die Sparer könnten die Komplexität dieser Produkte nicht durchdringen. </p><p>Beipackzettel und Kostenbremse </p><p>Aus diesem Grunde sei das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG – ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Riester- und Rürup-Renten. Dass jedoch nicht von Anfang an Einigkeit herrschte, zeigt die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat. Bestandteil des AltvVerbG ist die Einführung von Produktinformationsblättern für alle staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte. Wie das Verbraucherschutzministerium mitteilt, sollen die Produktinformationsblätter den Kunden vor Abschluss übersichtlich und verständlich über die wesentlichen Merkmale des Produktes informieren. Für jeden Tarif eines zertifizierten Vertrages müssten vier Muster-Produktinformationsblätter im Internet veröffentlicht werden. </p><p>Das Ministerium von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner weist daneben sowohl auf die jährlichen Informationspflichten während der Vertragslaufzeit, als auch auf eine gesonderte Information vor der Auszahlungsphase hin. Gesetzlich festgezurrt wurde ebenfalls die Höhe der Kosten bei einem Anbieterwechsel. So darf der bisherige Anbieter maximal 150 Euro für die Übertragung des Kapitals aus dem gekündigten Vertrag berechnen. Und der neue Anbieter darf maximal 50% des übertragenen geförderten Kapitals für die Abschluss- und Vertriebskosten verrechnen. </p><p>Wohn-Riester wird flexibler</p><p>Eine Reihe von Erleichterungen beim Wohn-Riester dürfte die Argumentation für einen Wohn-Riester-Vertrag bei Kundengesprächen erleichtern. Beispielsweise kann das im Wohn-Riester angesparte Kapital samt den staatlichen Zulagen nunmehr jederzeit für die Umschuldung eines Darlehens genutzt werden. Bisher war eine förderunschädliche Entnahme nur zu Beginn der Auszahlungsphase möglich. Gestrichen wurden die prozentualen Grenzen in Höhe von bis zu 75% oder zu 100% bei den Entnahmen zum Beispiel für den Kauf oder die Entschuldung. </p><p>Die neue Regelung im AltvVerbG besagt nunmehr, dass mindestens 3.000 Euro im Vertrag belassen werden müssen, wenn sich der Kunde für die teilweise Entnahme entscheidet. Alternativ kann er sein gesamtes Vermögen für die Anschaffung, Herstellung oder die Umschuldung verwenden. Auch die sogenannte Reinvestitionsfrist wurde verlängert. Diese gilt beispielsweise bei einem Umzug oder Verkauf und regelt die Rückzahlung bzw. Neuinvestition der geförderten Beiträge. Hierfür ist die Reinvestitionsfrist auf zwei Jahre vor und fünf Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes verlängert worden. </p><p>Bedeutung privater Vorsorge erhöht</p><p>Änderungen ergeben sich ebenfalls bei der Besteuerung des steuerlich geförderten Vermögens. Aktuell kann der Kunde sich für die Einmal-Besteuerung entscheiden und dadurch von einer Steuerermäßigung von 30% des steuerlich geförderten Vermögens profitieren. Mit dem AltvVerbG kann die Besteuerung nun insofern vorgezogen werden, als sie sich auf die gesamte Auszahlungsphase ausdehnen lässt. Die Folge ist, dass Kunden den Zeitpunkt der Einmal-Besteuerung an ihre persönlichen finanziellen Verhältnisse anpassen können und nicht mehr an die Auszahlungsphase gebunden sind. </p><p>Die zusätzliche private Altersvorsorge werde in Zukunft an Bedeutung gewinnen, heißt es im Monatsbericht Juli des Bundesfinanzministeriums. Dies gelte auch vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Niedrigzinsphase. Auch wenn das AltvVerbG am 01.07.2013 in Kraft getreten ist, gelten die Änderungen zu zertifizierten Vorsorgeverträgen erst ab dem 01.01.2014. </p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BC30D50A-BD90-4050-B4B5-EC1F9886A512"></div>