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Umar Choudhry Journalist

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Versicherungspflicht für Sicherheitspersonal auf See und Futtermittelhersteller

Fast unbemerkt sind in zwei Branchen Pflicht-Haftpflichtversicherungen gesetzlich verankert worden. Hersteller von Futtermitteln sowie Sicherheitspersonal auf See müssen in Zukunft den Nachweis einer Haftpflichtversicherung erbringen. Fast unbemerkt sind in zwei Branchen Pflicht-Haftpflichtversicherungen gesetzlich verankert worden. Hersteller von Futtermitteln sowie Sicherheitspersonal auf See müssen in Zukunft den Nachweis einer Haftpflichtversicherung erbringen. Während sich die Mühe der Versicherungswirtschaft gegen eine Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden ausbezahlt hat, hat die Politik in zwei Branchen Pflicht-Haftpflichtversicherungen verabschiedet.

<p>Fast unbemerkt sind in zwei Branchen Pflicht-Haftpflichtversicherungen gesetzlich verankert worden. Hersteller von Futtermitteln sowie Sicherheitspersonal auf See müssen in Zukunft den Nachweis einer Haftpflichtversicherung erbringen. Während sich die Mühe der Versicherungswirtschaft gegen eine Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden ausbezahlt hat, hat die Politik in zwei Branchen Pflicht-Haftpflichtversicherungen verabschiedet. </p><p/><p>So hat Ende Februar der Bundestag Änderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches verabschiedet, die eine Pflichtversicherung für Mischfutterhersteller vorschreiben. Zum anderen ist am 21.06.2013 der neue Paragraf 31 GewO in Kraft getreten. Dieser sieht eine Pflicht-Haftpflichtversicherung für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen vor. Beide Vorhaben stießen auf Widerstand der Versicherungswirtschaft. Letztlich konnte die Assekuranz jedoch die Einführung beider Pflichtversicherungen nicht verhindern. </p><p>Risiko Futtermittel</p><p>Mit einem „Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ reagierte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auf den „Dioxin-Skandal“. Für die Herstellung von Futtermitteln verwendete ein Futtermittelunternehmen in Norddeutschland mit Dioxinen belastete Industriefette. Der Skandal flog Ende 2010 auf, Verbraucherschützer forderten Konsequenzen, die Menschen waren verunsichert, die Politik stand unter Druck. Der zehn Punkte umfassende Aktionsplan des Bundes enthielt auch die „Absicherung des Haftungsrisikos“. </p><p/><p>Dazu hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) angestoßen. Diese wurde am 28.02.2013 beschlossen. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 22.03.2013 den Änderungen zu. Die Gesetzesänderung verpflichtet Hersteller von Futtermitteln eine Haftpflichtversicherung zu führen, die durch das Verfüttern eines von den Herstellern hergestellten Mischfuttermittels entstehen, das den futtermittelrechtlichen Anforderungen nicht entspricht. Die Mindestversicherungssumme muss jeweils für alle Schäden eines Versicherungsjahres zwischen 2 und 10 Mio. Euro betragen – abhängig von der jährlichen Herstellungsmenge des Betriebes. </p><p>Schutz vor Seeräuber</p><p>Den Nachweis einer Versicherungspflicht müssen nun ebenfalls Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen erbringen. Andernfalls wird die Zulassung von Sicherheitsmitarbeitern durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und der Bundespolizei versagt. Dies regelt der neue Paragraf 31 Gewerbeordnung. Detailliert dargelegt ist die Pflichtversicherung dagegen im Paragrafen 12 der Seeschiffbewachungsverordnung. Die Mindestversicherungssumme je Schadenfall muss demnach 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 Euro für Vermögensschäden betragen. Wie es im Gesetz heißt, können die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden auf den doppelten Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. </p><p/><p>Auch die Pflichtversicherung für Wachunternehmen hat ihren Ursprung in einer damals aktuellen politischen Entwicklung. Die Fälle von Piraterie insbesondere vor der Küste Somalias nahmen vor ca. zwei Jahren zu. Die in den vergangenen Jahren weltweit stark gestiegene Piraterie stelle eine massive Bedrohung für Leib und Leben der Seeleute dar und verursache erhebliche wirtschaftliche Schäden, hieß es im Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums. Da die Verordnung am 20.06.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist sie ab dem 21.06.2013 gültig. </p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/EBFC80EB-D353-4F9B-9AB5-732754C2AC1D"></div>

 

Änderungen bei Pfändungsfreigrenzen und neuem Personalausweis

Zum neuen Monat steigen die Pfändungsfreigrenzen. Der unpfändbare Grundbetrag beträgt ab Juli monatlich 1.045,04 Euro. Ebenfalls ab kommenden Monat kann der neue Personalausweis auch für die Registrierung im Elster-Portal verwendet werden. Steuererklärungen, Anmeldungen, Widersprüche und Auskünfte können dann online erledigt werden.

<p>Ab dem 01.07.2013 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Sie werden wichtig, wenn es um die Pfändung von Gehaltsforderungen, Renten oder Versorgungsbezügen geht. Alles, was unterhalb dieser Grenze liegt, darf vom Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung nicht gepfändet werden. Es soll dem Schuldner als Existenzminimum und zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten verbleiben. Gleichzeitig soll damit vermieden werden, dass der Schuldner auf Sozialhilfe angewiesen ist und so letztlich der Staat für die privaten Schulden aufkommen muss. Die Pfändungsfreigrenzen werden alle zwei Jahre jeweils zum 01. Juli an den steuerlichen Grundfreibetrag angeglichen. Der Grundfreibetrag wurde seit Juli 2011 um 1,57&amp; erhöht. </p><p>Unpfändbarer Grundbetrag steigt</p><p>Entsprechend wurden jetzt auch die Pfändungsfreigrenzen angehoben. So ist ab kommenden Monat monatlich ein Grundbetrag von 1.045,04 Euro unpfändbar. „Arbeitnehmern bleibt in Zukunft also mehr Geld zum Leben, wenn ihre Gläubiger das Arbeitseinkommen laut Gerichtsbeschluss pfänden dürfen“, erklärt die ARAG in einer Pressemitteilung. Bisher belief sich der Grundbetrag auf 1.028,89 Euro. Für die erste unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Grundbetrag um 393,30 Euro pro Monat (bisher: 387,22 Euro). Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person steigt der Grundbetrag jeweils um weitere 219,12 Euro (bisher: 215,73 Euro). </p><p>Übersteigt das Arbeitseinkommen den danach ermittelten Betrag, kann auch der Rest nicht vollständig gepfändet werden: Bei einem Arbeitnehmer, der keine Unterhaltspflichten hat, sind nur 70% pfändbar. Ist er einer Person unterhaltspflichtig, können nur 50% gepfändet werden, gibt es zwei bis fünf Unterhaltsberechtigte, verringert sich der pfändbare Teil jeweils um weitere 10%. </p><p>Personalausweis und Steuererklärung</p><p>Ebenfalls zum 01. Juli ist eine Registrierung mit dem neuen Personalausweis im ElsterOnline-Portal möglich. Im ElsterOnline-Portal können beispielsweise Steuererklärungen und Steueranmeldungen durchgeführt, Einsprüche erhoben, wie auch Auskünfte über gespeicherte Daten der elektronischen Lohnsteuerkarte eingeholt werden. Wie das Saarländische Ministerium für Finanzen und Europa mitteilte, werde die Identität des Anwenders direkt anhand des neuen Personalausweises überprüft. Es müsse demnach kein Aktivierungsbrief mehr verschickt werden, wodurch das Verfahren „erheblich beschleunigt und vereinfacht“ werde. </p><p>Der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer weist darauf hin, dass bei Beantragung des neuen Personalausweises die Bürger entscheiden könnten, ob sie die Signaturanwendung, die sogenannte eID-Funktion, freischalten oder nicht. Das ElsterOnline-Portal erzeuge ein elektronisches Zertifikat, das zur sicheren Authentifizierung elektronischer Steuererklärungen genutzt werden könne. „Die Nutzung von ELSTER durch die eiD des Personalausweises wird dem sicheren eGovernment einen weiteren Schub geben“, so Pschierer. </p><p>Während von den über 80.000 neuen Ausweisen im Saarland nach Behördenangaben rund 25%, das sind knapp 20.000, eine eingeschaltete eiD-Funktion haben, haben von 2,5 Millionen neuen Ausweisen in Bayern rund 30%, das sind 700.000, eine eingeschaltete eiD-Funktion. „Bayern hat damit in Deutschland eine Spitzenposition inne“, freut sich Pschierer. Der Bürger habe im Jahr rund 1,8 Behördenkontakte. Dabei eingerechnet sei die jährliche Abgabe der Steuererklärung.</p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/88BF1DD0-4932-46D4-9747-18571A0A1172"></div>

 

Flut-Pflichtversicherung: Bundesregierung favorisiert freiwillige Lösung

Presseberichten zufolge lehnt die Bundesregierung die von den Bundesländern und Verbraucherschützern geforderte Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden ab. Die Versicherungswirtschaft hatte sich von Anfang an gegen eine „Zwangsversicherung“ ausgesprochen. Wie Vermittler Kunden, die keinen Elementarschutz bekommen, helfen können.

<p>Zu einer Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden wird es wohl nicht kommen. Wie die Passauer Neue Presse in ihrer Dienstagsausgabe berichtete, spricht sich das Bundesfinanzministerium (BMF) in einer Vorlage an den Finanzausschuss des Bundestages dafür aus, das „zu geringe Bewusstsein“ in der Bevölkerung durch Aufklärungsaktionen zu schärfen. „Auf Seiten der Bundesregierung besteht das Bestreben, die geringe Versicherungsdichte nicht durch eine Pflichtversicherung, sondern durch eine freiwillige Lösung zu erhöhen“, zitiert die Zeitung aus dem Schreiben. Durch Vorsorgemaßnahmen solle „die Versicherbarkeit einzelner Objekte weiter erhöht“ werden. </p><p>Der Ruf nach einer Flut-Pflichtversicherung kam nicht nur von Seiten der Verbraucherschützer. Auch die Bundesländer sprachen sich zuletzt für eine solche Police aus. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) in Berlin appellierte ebenfalls, den nach der Hochwasser-Katastrophe 2002 geführten Dialog über eine Versicherungspflicht wieder anzustoßen. Eine Versicherungspflicht führe nicht nur zu einer schnelleren und sichereren Hilfe für die Opfer. „Versicherungsprämien, die Vorsorge belohnen, helfen auch, Schäden zu vermeiden und die Welt sicherer zu machen“, argumentierte das DIW. Ganz anders sieht das der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). </p><p>Eine Pflichtversicherung sei ein „Feigenblatt“, sie löse das eigentliche Problem nicht. Eine „Zwangsversicherung“ würde „jeglichen Anreiz für bauliche Schutzmaßnahmen nehmen, da im Schadensfall das Geld von der Versicherung komme. „Wer würde da freiwillig in geflieste Keller, Schutzmauern oder dichte Fenster investieren“, fragt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. </p><p>Hindernis Staatsgarantie </p><p>Wie das DIW mitteilt, sei die Einführung einer Pflichtversicherung aber nicht an einem praktikablen Versicherungsmodell gescheitert. Das Hauptargument der Finanzminister gegen eine Pflicht war die von der Versicherungswirtschaft geforderte Höhe der Staatsgarantie. Bei einer maximalen Schadenserwartung von bis zu 30 Mrd. Euro jährlich wurde eine Ausfallhaftung des Staates in Höhe von 22 Mrd. Euro kalkuliert. Am Rückversicherungs-Markt sei jedoch nur eine Schadenssumme von 8 Mrd. Euro jährlich möglich, habe der GDV bei der Diskussion 2004 mitgeteilt. „Eine Staatsgarantie in dieser Höhe erschien den Finanzministern seinerzeit haushaltspolitisch nicht darstellbar“ so das DIW. </p><p>Mit der ablehnenden Haltung der Bundesregierung für eine Pflichtversicherung gewinnen die gemeinsamen Informationskampagnen über Naturgefahrenschutz der Bundesländer und der deutschen Versicherungswirtschaft an Bedeutung. Entsprechende Elementarschadenkampagnen hat der GDV mit der Politik in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Niedersachsen sowie in Bayern durchgeführt. Weitere Bundesländer stehen auf der Liste. </p><p>Ablehnung auf Schutz schriftlich </p><p>In der aktuellen Hochwasserkatastrophe hat die Politik Nothilfen an die Betroffenen zugesagt und bereits ausbezahlt. Die sächsische Regierung hat beispielsweise als erste Reaktion auf die Hochwasserkatastrophe ein Soforthilfeprogramm im Volumen von aktuell 85 Mio. Euro aufgelegt. Damit sollen erste dringend nötige Anschaffungen ermöglicht werden. In den Kommunen sind die Soforthilfen dafür gedacht, den Müll zu räumen und kurzfristig erste Schäden etwa bei der Stromversorgung zu beheben. Auch Versicherungsnehmer mit einer Elementarschaden-Versicherung können auf diese Hilfen zurückgreifen, ohne befürchten zu müssen, dass ihnen die finanzielle Unterstützung auf die Versicherungsleistung angerechnet wird. </p><p>Bei der Beratung und Vermittlung von Elementarschutz sollten Vermittler bei „unversicherbaren“ Risiken darauf achten, dass Kunden einen schriftlichen Nachweis eines Versicherers erhalten, dass keine Elementar-Police für ihr Haus möglich ist. So können Kunden nämlich ohne Schwierigkeiten von den Ländern eventuell weitere Hilfen in Anspruch nehmen. </p><p>Text: Umar Choudhry</p><p>Mehr zum Thema Pflichtversicherung finden Sie <a href="http://www.asscompact.de/article/eine-elementarschadenversicherung-ist-…; target="_blank" >hier</a>.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/FC15586C-9E1F-4DA5-B543-538F35DE4902"></div>

 

PKV-Angebot für Angestellte mit Vorerkrankungen wächst

Im Markt für eine Aufnahmegarantie für Angestellte mit Vorerkrankungen herrscht weiter Bewegung. Auch die Deutscher Ring Krankenversicherung verpflichtet sich, Angestellte nicht mehr wegen Vorerkrankungen abzulehnen. Damit teilen sich nun fünf Anbieter den Markt der erleichterten Aufnahmebedingungen. Nach Angaben des PKV-Verbandes würden über 20 Millionen gesetzlich Versicherte in die PKV wechseln wollen.

<p>Das Tochterunternehmen der SIGNAL IDUNA, die private Krankenversicherung Deutscher Ring, gewährt Angestellten auch mit Vorerkrankungen eine Aufnahmegarantie in die private Krankenversicherung (PKV). Wie Thomas Lochen vom Produktmarketing Krankenversicherung mitteilte, sind die erleichterten Aufnahmebedingungen für Angestellte zunächst für zwei Jahre befristet – so wie bei der Mutter SIGNAL IDUNA. Da die Aktion erst zum 15.04.2013 gestartet ist und nur für Arbeitnehmer gilt, die ab diesem Zeitpunkt erstmalig versicherungsfrei werden, erwartet Lochen erst ab dem 01.01.2014 vermehrte Anfragen zur Öffnungsaktion. Ob die Aufnahmegarantie nach den zwei Jahren dann beibehalten wird, werde nach Auswertung des bis dahin eingegangenen Geschäfts vor dem Hintergrund entschieden, „ob es risikotechnisch opportun ist, die Aktion unbefristet weiterzuführen“, so Lochen.</p><p>Insgesamt teilen sich nun fünf Anbieter den Markt für eine Aufnahmegarantie in die Vollversicherung: Neben der PKV Deutscher Ring, verpflichten sich SIGNAL IDUNA, Debeka, HUK-Coburg und Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen Arbeiter und Angestellte in die Vollversicherung aufzunehmen. </p><p>Voraussetzungen für die Aufnahmegarantie </p><p>Im Klartext bedeutet die Aufnahmegarantie, dass die Anbieter den Antragsteller nicht mehr aufgrund von Vorerkrankungen oder seines aktuellen Gesundheitszustandes ablehnen. Allerdings behalten sich die Versicherer Risikozuschläge in Höhe von max. 30% des Tarifbeitrages vor. Zielgruppe der privaten Krankenversicherer sind Arbeiter und Angestellte, die die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von aktuell brutto 52.200 Euro jährlich überschreiten. Dies kann einerseits bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung der Fall sein. Häufiger dürften Arbeitnehmer jedoch im Laufe ihres Berufslebens die Versicherungspflichtgrenze (zum Beispiel durch Gehaltserhöhungen oder Arbeitgeberwechsel) passieren und so „versicherungsfrei“ werden. Erfüllen Antragsteller die Voraussetzungen für einen Aufnahmegarantie-Tarif, gilt der Eintritt in die PKV ebenfalls für die des Antragstellers nicht berufstätigen familienversicherten Angehörigen. </p><p>Dass weitere Anbieter in Zukunft ebenfalls ähnliche Tarifen für Angestellte anbieten werden, ist wahrscheinlich. Etliche Versicherer prüfen derzeit die Umsetzung einer Aufnahmegarantie in ihrem Hause. </p><p>„20 Millionen GKV-Versicherte wollen in die PKV“</p><p>Dass nach Aussagen von AOK-Chef Jürgen Graalmann Privatversicherte gerne wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln würden, weist der PKV-Verband als „durchsichtiges Manöver“ zurück, das einem Faktencheck nicht standhalte. Im Gegenteil: Der Verband verweist auf eine Umfrage des Institutes TNS Emnid, wonach über 20 Millionen gesetzlich Versicherte gerne in die PKV wechseln würden, wobei allerdings viele von ihnen durch die hohe Versicherungspflichtgrenze gebunden seien. </p><p>Der Wechsel von Versicherten zwischen der GKV und der PKV sei normal und im dualen System des deutschen Gesundheitswesens durchaus gewollt, sagt PKV-Verbandspressesprecher Stefan Reker. „Dieser Wettbewerb tut Deutschland und seiner Gesundheitsversorgung gut. Wir werden weltweit darum beneidet“, so Reker. In einer gleichgeschalteten Einheitsversorgung könne es nur schlechter werden.</p><p>Einen ausführlichen Bericht zu den Anbietern, die eine Aufnahmegarantie prüfen, finden Sie in der nächsten Ausgabe von AssCompact, die am 03.07.2013 erscheint.</p><p>Eine Tabelle von PKV Anbietern mit einer Aufnahmegarantie für Angestellte finden Sie <a href="http://www.asscompact.de/media/PDF/AssCompact/Choudhry_Neu.pdf&quot; target="_blank" >hier</a>.</p><p>Siehe auch die Meldungen <a href="http://www.asscompact.de/article/weiterer-versicherer-fuehrt-aufnahmega…; target="_blank" >Weiterer Versicherer führt Aufnahmegarantie in die PKV ein</a> sowie <a href="http://www.asscompact.de/article/pkv-aufnahmegarantie-gewinnt-an-fahrt/…; target="_blank" >PKV-Aufnahmegarantie gewinnt an Fahrt</a></p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/4AD66BB5-A949-4C78-9463-98775905F085"></div>

 

EU sorgt für mehr Transparenz bei Ratingagenturen

Auch die Ratingagenturen sind nun endgültig in den Maschen des Regulierungsnetzes angekommen. Ab 20.06.2013 gelten für Ratingagenturen strengere Regeln. Die neuen Vorschriften verpflichten die Agenturen zu einer erhöhten Rechenschaft gegenüber Aufsicht, Kunden und Öffentlichkeit. Damit soll die Qualität des Ratingprozesses verbessert werden.

<p>Auch die Ratingagenturen sind nun endgültig in den Maschen des Regulierungsnetzes angekommen. Ab 20.06.2013 gelten für Ratingagenturen strengere Regeln. </p><p>Die neuen Vorschriften verpflichten die Agenturen zu einer erhöhten Rechenschaft gegenüber Aufsicht, Kunden und Öffentlichkeit. Damit soll die Qualität des Ratingprozesses verbessert werden. Durch die Regulierung soll ebenfalls verhindert werden, dass sich die Versicherungsunternehmen allzu sehr auf Ratings stützen. Die Unternehmen werden verpflichtet, ihre eigene Kreditrisikobewertung zu verstärken (Artikel 5a). </p><p>Die europäischen Aufsichtsbehörden, in Deutschland die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), werden angewiesen, ihre Vorschriften und Leitlinien darauf hin zu überprüfen, ob die Gefahr besteht, dass die Unternehmen automatisch auf ein Rating zurückgreifen, um ausschließlich dadurch Vorgaben erfüllen zu können. Bis Ende des Jahres hat die EIOPA Zeit, solche Bezugnahmen auf Ratings zu entfernen, sofern sie in bestehenden Leitlinien und Empfehlungen vorhanden sind (Artikel 5b).</p><p>Haftung der Bonitätswächter </p><p>Die seit der Finanzkrise immer wieder geforderte Haftung der Bonitätswächter wird mit der Reform nun eingeführt. Sowohl gerateten Unternehmen, als auch Investoren gegenüber haften die Bonitätswächter in Zukunft zivilrechtlich für ihr Urteil. Der Verstoß muss allerdings vorsätzlich und grob fahrlässig begangen worden sein und sich auf das Rating ausgewirkt haben (Artikel 35a). Artikel 8, Absatz 7 verpflichtet Unternehmen wie Standard &amp; Poor’s, Fitch oder Moody’s bei Fehlern in ihren Ratingmethoden unverzüglich der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und alle betroffenen bewerteten Unternehmen zu melden und auf ihrer Website zu veröffentlichen.</p><p>„Ich bin außerordentlich erfreut, dass die Rechtsakte bereits anderthalb Jahre nach Vorlage des Kommissionsvorschlags in Kraft treten“, sagte der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier. Die neuen Regeln würden, so Barnier, zu einem verstärktem Wettbewerb „in der zurzeit von einigen wenigen Agenturen dominierten Branche und zum Abbau des übermäßigen Rückgriffs auf Ratings durch die Marktteilnehmer beitragen“. Dies sei ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung von Finanzstabilität und Vertrauen in die Finanzinstitute, der helfen werde, weitere Krisen zu verhindern.</p><p>Die Verordnung wurde am 21.05.2013 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist unter der Abkürzung CRA III – Dritte europäische Verordnung zu Ratingagenturen – bekannt.</p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/93737C4F-4732-4FF5-8CB5-A76A6D9E2188"></div>

 

Vermittler müssen sich auf neuen EU-Zahlungsverkehr vorbereiten

Die Deutsche Bundesbank zeigt sich besorgt über die zögerliche Umstellung des neuen EU-Zahlungsverkehrsraumes SEPA. Insbesondere bei kleinen und mittelständischen Betrieben, zu denen viele selbstständige Vermittler und Maklerbüros zählen, „muss ein erheblicher Rückstand aufgeholt werden“, sagte Bundesbank-Präsident Jens Weidmann bei der Eröffnung des Zahlungsverkehrssymposiums am Montag in Frankfurt.

<p></p><p>Zum 01.02.2014 soll SEPA, der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, starten. Mit SEPA, Single Euro Payments Area, sollen alle Euro-Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt, und so der derzeitige Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen im EU-Zahlungsverkehrsmarkt beendet werden. Dies hat auch eine einheitliche Wortwahl in den über 30 Ländern zur Folge, in denen SEPA eingeführt wird. Anstelle der deutschen Kontonummer tritt die internationale Kontonummer IBAN – International Bank Account Number. Und die Bankleitzahl erkennt man fortan am Kürzel BIC, das für Business Identifier Code steht und auch mit „internationaler Bankleitzahl“ übersetzt wird. Die gesetzliche Grundlage für die Einführung hat die EU mit der SEPA-Verordnung geschaffen, die am 31.03.2012 in Kraft getreten ist. Mit dem SEPA-Begleitgesetz hat sich der Deutsche Bundestag am 08.11.2012 für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum ausgesprochen.</p><p>„Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass die Umstellung auf SEPA bei einigen Nutzergruppen noch sehr schleppend verläuft“, sagte Bundesbank-Präsident Dr. Jens Weidmann in seiner Eröffnungsrede des alle zwei Jahre stattfindenden Zahlungsverkehrssymposiums der Deutschen Bundesbank am Montag in Frankfurt. Insbesondere bei vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen müsse ein erheblicher Rückstand aufgeholt werden, so Weidmann. Je länger die Umstellung herausgezögert werde, desto risikoreicher werde sie. Auch der Aufwand, der mit dem Umstellen von Prozessen verbunden sei, dürfe nicht unterschätzt werden. „Die Bundesbank hat bereits Maßnahmen ergriffen, um in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen dazu beizutragen, der SEPA-Umstellung den nötigen Schwung für die letzte Strecke des Weges zu geben“, gab Weidmann bekannt.</p><p>Defizite bei kleinen und mittelständischen Betrieben</p><p>Wie es im SEPA-Migrationsplan für Deutschland mit Sachstand zum 01.01.2013 heißt, den die Deutsche Bundesbank in Kooperation mit dem Deutschen SEPA-Rat herausgegeben hat, kennen alle befragten Versicherer SEPA und haben auch einen SEPA-Beauftragten bzw. Ansprechpartner. Drei Viertel der Unternehmen aus der Versicherungswirtschaft geben dem Migrationsplan zufolge zumindest teilweise ihre Bankverbindung auf Rechnungen, Zahlscheinen etc. mit IBAN und BIC an. Jedoch frage lediglich ein Drittel der Befragten seine Geschäftspartner und Kunden nach deren internationaler Kontonummer und internationaler Bankleitzahl. Und die Ergänzung der Stammdaten bzw. Buchhaltung um die IBAN und BIC der Kunden nehme bereits die Hälfte der Versicherer vor. </p><p>Carl-Ludwig Thiele, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank, kündigte in seiner Rede „Zahlungsverkehr – Herausforderungen aus Sicht der Bundesbank“ für die nächsten Wochen an, „unsere Kommunikationsanstrengungen erheblich zu verstärken“. Dabei ziele die Bundesbank auf die breite Öffentlichkeit und auf Bewusstseinsbildung. Dass die Migration auf die neuen SEPA-Verfahren in Deutschland noch „leider zu schleppend“ verlaufe, illustrierte Thiele anhand weniger Zahlen. Gerade einmal 8,72% aller Überweisungen in Deutschland seien im ersten Quartal dieses Jahres im SEPA-Format abgewickelt worden. „In acht Monaten müssen daraus 100% geworden sein“, erinnerte der Manager. „Nun, der Stapellauf ist gesetzlich auf den 01.02.2014 festgesetzt worden. Niemand hat berechtigte Gründe, eine andere Festlegung zu erwarten“, erklärte Thiele. Damit stellte Thiele aufkommende Spekulationen um eine eventuelle Verschiebung klar.</p><p>EZB: SEPA höchste Priorität einräumen</p><p>Auch für die Europäische Zentralbank (EZB) hat das Projekt „jetzt eine kritische Phase erreicht.“ In ihrem Ende März veröffentlichten ersten Bericht zur SEPA-Migration warnt die EZB vor Risiken einer späten Umstellung. Der Bericht zeige, dass die meisten Unternehmen die Planungsphase bereits abgeschlossen hätten und sich im Klaren seien, was SEPA in der Praxis für sie bedeuten werde. In Bezug auf die eigentliche Umsetzung hätten sich eine Reihe von Unternehmen jedoch intern sehr späte Fristen, teilweise sogar erst gegen Ende dieses Jahres, gesetzt, moniert die EZB. „Dies gibt Anlass zur Sorge, vor allem hinsichtlich der Migration zum SEPA-Lastschriftverfahren“, geben die Währungshüter zu bedenken. Für noch bedenklicher halten sie gleichfalls die Situation bei kleinen und mittleren Betrieben. Diese seien nach wie vor teilweise „unzureichend über die SEPA informiert und relativ schlecht vorbereitet.“ Während also große Versicherer die Herausforderung SEPA aktiv anpacken, scheint dies bei selbstständigen Vermittlern, kleinen und mittelständischen Maklerbüros anders auszusehen. „Mit der Umstellung auf SEPA ist die Anpassung vieler technischer und betrieblicher Verfahren in kurzer Zeit erforderlich. Projekte dieser Art sollten nicht bis zum letzten Moment aufgeschoben werden“, erklärt Benoît Coeuré, Mitglied des Direktoriums der EZB. „Ich hoffe, dass alle Beteiligten der Migration auf die SEPA-Zahlungsinstrumente die höchste Priorität Einräumen“, appellierte Coeuré an die Verantwortlichen.</p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6B97BF5C-6664-4D17-97D1-C8B33D3684E9"></div>

 

Gewerkschaften feiern Tarifabschluss für Innendienst-Mitarbeiter

„Gut“, „ansehnlich“, „perfekt“: In der dritten Tarifrunde einigten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf einen Abschluss für die rund 172.000 Versicherungsangestellten im Innendienst. Der Tarifabschluss, mit einer Laufzeit von 24 Monaten, sieht eine Erhöhung der Gehälter um 3,2% ab dem 01.08.2013 und um 2,2% ab dem 01.10.2014 vor. Auch der Altersteilzeit-Tarifvertrag sowie die Vergütungen der Auszubildenden wurden verhandelt.

<p>Gut“, „ansehnlich“, „perfekt“: In der dritten Tarifrunde einigten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf einen Abschluss für die rund 172.000 Versicherungsangestellten im Innendienst. Der Tarifabschluss, mit einer Laufzeit von 24 Monaten, sieht eine Erhöhung der Gehälter um 3,2% ab dem 01.08.2013 und um 2,2% ab dem 01.10.2014 vor. Auch der Altersteilzeit-Tarifvertrag sowie die Vergütungen der Auszubildenden wurden verhandelt.</p><p> Die rund 172.000 Mitarbeiter des Innendienstes können sich noch in diesem Jahr auf ein Gehaltsplus freuen. In der dritten Verhandlungsrunde einigten sich die Gewerkschaften mit dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. auf ein Tarifergebnis. Der Abschluss, der am Freitag in den späten Abendstunden verkündet wurde, sieht eine Gehaltssteigerung für die Beschäftigten des Innendienstes in zwei Stufen vor. Ab dem 01.08.2013 dieses Jahres sollen die Gehälter um 3,2% und ab dem 01.10.2014 nochmals um 2,2% steigen. </p><p>Eine Einmalzahlung für die unteren Gehaltsgruppen A und B in Höhe von jeweils 150,00 Euro soll im August dieses Jahres und im Oktober 2014 erfolgen. Auch die Vergütung der Auszubildenden wird jeweils zu diesem Zeitpunkt um 25,00 Euro im ersten und zweiten sowie um 30,00 Euro im dritten Ausbildungsjahr erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis Ende März 2015. Bis einschließlich Juli besteht der alte Gehaltstarifvertrag vom 21.07.2011 unverändert fort (vier sogenannte „Null-Monate“). </p><p>Verdi-Verhandlungsführerin Beate Mensch wertete das Ergebnis positiv. Der erzielte Abschluss liege deutlich über der Inflationsrate, gleiche den Reallohnverlust aus und sorge dafür, dass die Versicherungsbeschäftigten nicht von anderen Branchen abgekoppelt würden. Verdi freut besonders die „überproportionale“ Erhöhung der Ausbildungsvergütungen. Das sei ein großer Erfolg, der den jungen Beschäftigten eine wesentlich bessere wirtschaftliche Position sichere. Die zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von jeweils 150,00 Euro für die unteren Tarifgruppen A und B sei als soziale Komponente besonders positiv zu bewerten. </p><p>„Hartes Ringen“ um Regelungen zur Altersteilzeit</p><p>Auch die 80.000 Mitglieder zählende Gewerkschaft DHV – Die Berufsgewerkschaft, eine Mitgliedsgewerkschaft des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB), zeigt sich mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden. Wie die DHV mitteilt, wurde ebenfalls um die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens „hart gerungen“. Die Arbeitgeber hätten eine Verlängerung zu deutlich schlechteren Konditionen angeboten. Zum einen sollte nach dem Willen der Arbeitgeber der finanzielle Ausgleich für den Rentenabschlag bei vorzeitigem Renteneintritt ersatzlos gestrichen werden. Zum anderen wollten sie den Aufstockungsbetrag von 30% auf 20% absenken. </p><p>„Wir sind hartnäckig geblieben und konnten letztendlich die Verlängerung des bestehenden Abkommens um weitere zwei Jahre durchsetzen“, so die DHV. „Damit können die Kollegen, die über viele Jahre die Leistung der Betriebe trugen, finanziell fair frühzeitig in den Ruhestand ausscheiden“, ergänzt Ute Beese, Verhandlungsführerin des 21.000 Mitglieder zählenden Deutschen Bankangestellten-Verbandes (DBV). Und mit der Vereinbarung, die Regelung zum Arbeitszeitkorridor ebenfalls bis 2015 zu verlängern, hätte die Branchengewerkschaft einen Abschluss gesichert, „der allen Mitarbeitergruppen Vorteile sichert“, so Beese. </p><p>AGV weist auf steigende Personalkosten hin</p><p>Flankiert wurden die Verhandlungen von Protesten und Streiks. Am Verhandlungstag streikten ca. 2.000 Beschäftigte in Norddeutschland, wovon etwa 1.600 an der Kundgebung am Verhandlungsort Hamburg teilnahmen, teilt Verdi mit. Für die Gewerkschaft hätten die Aktionen und Streiks der vergangenen Wochen dazu geführt, dass das Gehaltsangebot der Arbeitgeber aus der zweiten Verhandlungsrunde nunmehr „erheblich verbessert“ worden sei. „Dieses gute Ergebnis ist vor allem auch den Streiks, die die Beschäftigten sehr engagiert durchgeführt haben, zu verdanken“, betonte Verdi-Bundevorstandsmitglied Mensch. </p><p>Nach Berechnungen des AGV beträgt das Gesamtvolumen des Abschlusses für die gesamte Laufzeit von 24 Monaten 3,23%. Die Personalkosten stiegen demnach um 2,98% gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zu diesem Jahr stiegen die Personalkosten 2014 um 2,42%. Die abgeschlossene Tarifvereinbarung sowie die neuen Gehaltstabellen können auf der Seite des AGV (agv-vers.de) eingesehen werden.</p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/4EC92A05-CCF8-43BA-B5A2-09A2AA6A96AC"></div>

 

PKV-Aufnahmegarantie gewinnt an Fahrt

Auch die Hallesche Krankenversicherung a.G. arbeitet derzeit an einem Tarif mit einer Aufnahmegarantie für Angestellte in die private Krankenversicherung (PKV). „Unsere Überlegungen hinsichtlich einer Aufnahmegarantie in der Vollversicherung sind weiter voran geschritten“, teilte die Hallesche gegenüber AssCompact mit.

<p> Allerdings macht die Hallesche den Zeitpunkt der Einführung davon abhängig, ob und in welcher Anzahl namhafte Maklerversicherer eine Aufnahmegarantie geben. (ucy)</p><p>Mehr zum Thema gibt es <a href="http://www.asscompact.de/article/weiterer-versicherer-fuehrt-aufnahmega…; target="_blank" >hier</a>.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/60B12607-B597-4BE6-8283-B5402D7BEA88"></div>

 

Zwischen Warnstreik und Wertschätzung

Am Freitag beginnt die dritte Verhandlungsrunde für die 172.000 Versicherungsangestellten des Innendienstes. Der Tarifvertrag wurde zum 31.03. gekündigt. Die Arbeitgeber schlagen ein Tarifplus über zwei Stufen von 2,5 und 2,0% vor. Verdi fordert 6,5% mehr Gehalt – und droht mit weiteren Streiks.

<p></p><p>Wiederholt sich Geschichte doch? Fast ein Jahrhundert liegt der dreitägige Arbeitskampf in der Geschichte der deutschen Versicherungswirtschaft nun schon zurück. Seit 1920 konnten sich die Tarifparteien dann in freien Verhandlungen immer auf ein Ergebnis einigen. In zwei Tagen wird sich in der nunmehr dritten Runde der Tarifverhandlungen für die knapp 174.000 Innendienst-Angestellten entscheiden, wie die Verhandlungsführer die Geschichte weiterschreiben. Für die Arbeitgeberseite führt die Verhandlungen der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV) an. Die Interessen der Arbeitnehmer werden von Verdi, der DHV – Die Berufsgewerkschaft, eine Mitgliedsgewerkschaft des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB), sowie vom Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV), vertreten. </p><p>Die Fronten zwischen den Verhandlungspartnern sind verhärtet und, so kann man den Eindruck gewinnen, inzwischen vergiftet. „Die Beschäftigten müssen jetzt an der Produktivitätsentwicklung beteiligt werden“, mahnt Verdi-Verhandlungsführerin Beate Mensch. Die Gewerkschaft fordert für die Innendienst-Mitarbeiter 6,5% mehr Gehalt, mindestens jedoch 160,00 Euro, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Auszubildende sollen für jedes Ausbildungsjahr 60,00 Euro monatlich mehr erhalten. „Für ihre gute Arbeit haben die Beschäftigten Anspruch auf Wertschätzung und eine angemessene Erhöhung ihrer Gehälter“, betont die Gewerkschafterin. Die Versicherungsangestellten dürften nicht von der Entwicklung anderer Branchen abgekoppelt werden. In den vergangenen Jahren habe es einen erheblichen Leistungszuwachs seitens der Arbeitnehmer gegeben. Permanente Umstrukturierungen und Kostenreduzierungsmaßnahmen führten zu enormer Arbeitsbelastung, untermauern die Gewerkschaften ihre Forderung. </p><p>Kein Lohnplus wegen Lebens- und Bürgerversicherung?</p><p>Während bei der ersten Tarifrunde am 11.04.2013 in München allgemein über das volkswirtschaftliche Geschäftsklima und die Entwicklung der einzelnen Versicherungssparten gesprochen wurde, wurde es in der zweiten Verhandlungsrunde am 02.05.2013 in Düsseldorf dann konkret. Der AGV legte ein Angebot eines neuen Tarifvertrages mit einer Laufzeit bis zum 30.09.2015 vor. Dieser sah eine lineare Anhebung der Tarifgehälter einschließlich der Tätigkeits- und Verantwortungszulagen in Höhe von 2,5% ab dem 01.10.2013 vor. Ab dem 01.10.2014 sollte nach dem Willen der Arbeitgeber eine weitere Anhebung um 2,0% erfolgen. Dieses Angebot galt ebenfalls für die Vergütung der Auszubildenden. </p><p>Die lange Laufzeit begründeten die Arbeitgeber mit der größeren Planungssicherheit sowie der unsicheren Zukunft der Branche. Die Marktlage in der Sparte Lebensversicherung sowie die Diskussion um die Einführung der Bürgerversicherung ließen keine höhere Tarifsteigerung zu. Vor diesem Hintergrund bezeichnete Dr. Josef Beutelmann, AGV-Verhandlungsführer, das Angebot als „ausgewogen und angemessen“. Er erinnerte daran, dass die letzte Tarifanhebung um 2,2% erst drei Monate vor Jahresende 2012 erfolgt sei. Daraus, so die sozialpolitische Spitzenorganisation der deutschen Assekuranz, resultiere der Vorschlag, sechs sogenannte „Null-Monate“ vorzusehen. Bis zur nächsten linearen Anhebung am 01.10.2013 würde dann wieder eine Zeitspanne von zwölf Monaten liegen.</p><p>„Wir erwarten klare Verbesserungen“</p><p>Die Arbeitnehmervertreter waren mit diesem Vorschlag nicht zu begeistern – im Gegenteil. „Die Arbeitgeber haben ein völlig unzureichendes Angebot vorgelegt, das keine soziale Komponente für untere Gehaltsgruppen und Auszubildende beinhaltet und das insgesamt viel zu niedrig ist“, kritisierte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Beate Mensch. Bei einer Laufzeit von insgesamt 30 Monaten würde das Angebot eine durchschnittliche prozentuale Erhöhung von lediglich 1,8% bedeuten, rechnete Mensch vor. Die Unternehmen hätten gute Ergebnisse erzielt. An denen müssten die Beschäftigten durch eine angemessene Erhöhung ihrer Gehälter beteiligt werden. Verdi, mit 2,1 Millionen Genossen die zweitgrößte Mitgliedsgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund, sprach von einer provozierenden Haltung der Arbeitgeber, die dieses Angebot schon als grenzwertig bezeichnet hätten, so dass die Gewerkschaft ihre Gangart verschärfen werde. </p><p>Damit spielte Verdi auf Warnstreiks und Aktionen an, zu denen sie im Vorfeld der zweiten Verhandlungsrunde aufgerufen hatte. In Hamburg, Kiel, Stuttgart, Karlsruhe, Köln, Düsseldorf, Mannheim und Münster organisierten Arbeitnehmer Protestaktionen. Damit will die Gewerkschaft den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen. „Die Arbeitgeber haben diese Warnsignale anscheinend nicht verstanden“, sagte Mensch und kündigte weitere Streiks an. Der AGV solle am Freitag in Hamburg ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegen, fordert Mensch. „Wir erwarten klare Verbesserungen“, heißt es auch aus dem DBV. „Auf unsere Forderung nach einer Verlängerung des Altersteilzeit-Tarifvertrages ging die Arbeitgeberseite noch nicht ein“, schildert Ute Beese, Verhandlungsführerin des DBV. Der DBV werde diese Forderung in der anstehenden Runde mit Nachdruck wieder aufgreifen.</p><p>Text: Umar Choudhry</p><p>Siehe zu dieser Thematik auch: <a href="http://www.asscompact.de/article/tarifverhandlungen-fuer-versicherungs-…; target="_blank" >Tarifverhandlungen für Versicherungs-Innendienst haben begonnen</a></p><p><a href="http://www.asscompact.de/article/tarifverhandlungen-fuer-versicherungs-…; target="_blank" >Tarifverhandlungen für Versicherungs-Innendienst: Zweite Runde</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/0C9E168F-30B0-4F68-B760-214BCADA0F4A"></div>

 

Gesetz zur Streitschlichtung soll Verbraucherschutz stärken

Voraussichtlich noch im Sommer dieses Jahres werden zwei Vorhaben der EU in Kraft treten, die die außergerichtliche Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern regeln. Von den Änderungen ist auch die Assekuranz betroffen. Und die BaFin kurbelt das Beschwerdemanagement an, womit sie Leitlinien der EIOPA umsetzt.

<p>Der Vermittler hat falsch beraten, die Versicherung zahlt den Schaden nicht, die Rechnung ist fehlerhaft: Ende April hat der EU-Ministerrat eine Richtlinie verabschiedet, die die außergerichtliche Klärung von Meinungsverschiedenheit zwischen Verbrauchern und Unternehmen stärkt. Diese neuen EU-Regeln wirken sich auch auf die Tätigkeit der Assekuranz aus. Sie sollen europaweit einheitliche Vorschriften für eine Streitschlichtung schaffen. Ein für die hiesige Versicherungswirtschaft wesentliches Ergebnis der Verhandlungen ist die Beibehaltung des Versicherungsombudsmannes. Bereits vor mehr als zehn Jahren hat die Branche mit dem Ombudsmann für Versicherungen eine „unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle“ geschaffen. </p><p>Schlichten statt richten</p><p>Um Kunden langwierige und teure Prozesse vor Gericht möglichst zu ersparen, muss der Richtlinie nach jedes EU-Mitgliedsland für ein flächendeckendes Netz an außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen sorgen. Unklar ist derzeit noch, ob für die Assekuranz der Versicherungsombudsmann als offizieller Streitschlichter von der Politik bestimmt wird. </p><p>Die Regelungen sind unter den Abkürzungen ADR für „Alternative Dispute Resolution“ sowie ODR für „Online Dispute Resolution“ beschlossen worden. Neu ist ebenfalls, dass die noch zu schaffenden oder zu benennenden Stellen zur alternativen Streitbeilegung sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Konflikte zuständig sein sollen. Die ODR-Richtlinie klärt, ihrem Namen entsprechend, auch Streitigkeiten bei Online-Geschäften. </p><p>Die Richtlinien schreiben den Unternehmen vor, dass sie ihre Kunden unmissverständlich über die alternativen Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen) aufklären müssen. Diese Pflicht gilt für den Vermittler schon heute beim ersten geschäftlichen Kontakt mit seinem Kunden (gemäß Paragraf 11 Absatz 1 VersVermV). Eine weitere Vorgabe der Verbraucherschutz-Initiative der EU ist, dass die Unternehmen auf ihrer Website auf die AS-Stellen hinweisen müssen. Die Beschwerdebearbeitung sollte höchstens 90 Tage dauern und für den Kunden kostenfrei sein. </p><p>BaFin: Ein Gewinn für den Verbraucher</p><p>Deutschland stehe mit seinem dichten Netz an außergerichtlichen Streitschlichtungsstellen bereits jetzt gut da, sagt Dr. Burkhard Lehman, Leiter der BaFin-Abteilung für Verbraucher- und Anlegerschutz im Interview in der aktuellen Ausgabe des „BaFin Journal“. Die außergerichtlichen Schlichtungsstellen der Finanzwirtschaft erfüllten schon weitgehend die Anforderungen der ADR. </p><p>„Das Verfahren wird nun noch transparenter, da die Anbieter die Verbraucher in den AGB und auf ihren Webseiten informieren müssen“, so Lehmann. Damit gewinne der Verbraucher, weil er sich auch noch mehr als bisher auf die Schlichtungsstellen verlassen könne, ist der BaFin-Manager überzeugt. „Denn für die AS gelten nun verbindliche Qualifikationsprofile und Anforderungen an ihre Unabhängigkeit“, erklärt Lehmann. </p><p>20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union treten beide Richtlinien in Kraft. Damit wird noch im Sommer dieses Jahres gerechnet. Für die praxisgerechte Umsetzung des Rechtsaktes haben die Mitgliedsstaaten dann 24 Monate Zeit. Die ADR-Richtlinie wurde bei 5 Enthaltungen mit 617 Ja- zu 51-Nein-Stimmen angenommen. Die ODR-Verordnung wurde bei 32 Enthaltungen mit 622 Ja- zu 24 Nein-Stimmen angenommen. </p><p>EIOPA treibt Beschwerdemanagement voran</p><p>Ein anderes Projekt zum Beschwerdemanagement läuft unter dem Dach der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority EIOPA). Mit ihren Ende vergangenen Jahres bekanntgegebenen „Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen“ drängt EIOPA auf ein einheitliches „Mindestmaß“ eines Beschwerde-Systems in jedem Versicherungsunternehmen (Siehe: <a href="http://www.asscompact.de/article/bafin-hebt-verbraucherschutz-auf-die-a…; target="_blank" >BaFin hebt Verbraucherschutz auf die Agenda</a>). „Die BaFin empfiehlt allen Versicherungsunternehmen, sich mit den Inhalten der EIOPA-Leitlinien vertraut zu machen“, gab die Aufsichtsbehörde vergangene Woche bekannt.</p><p>Wie die BaFin weiter mitteilt, werde derzeit an der nationalen Umsetzung der EIOPA-Leitlinien für Versicherer gearbeitet. Ein Rundschreiben zur Konkretisierung sowie eine Sammelverfügung seien in Vorbereitung. „Beide Papiere werden voraussichtlich im 3. Quartal 2013 zur öffentlichen Konsultation gestellt“, so die BaFin. Sie empfiehlt den Unternehmen abzugleichen, „inwiefern interne Organisationsformen und Prozesse zu überarbeiten sind oder neu etabliert werden müssen.“ Eine solche unternehmensinterne Bestandsaufnahme sei sinnvoll, um sich auf zukünftige aufsichtliche Vorgaben vorzubereiten.</p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/7F051BFB-FE38-4810-A5BE-2F586F8308B5"></div>