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Zurich Versicherung AG

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Zurich als Vorreiter bei Corporate-Carsharing-Versicherungen

Carsharing wird immer beliebter, auch bei Firmen. Doch solche Fuhrparks optimal zu nutzen, ist nicht nur logistisch, sondern auch versicherungstechnisch eine Herausforderung. Die Zurich Gruppe hat zusammen mit der Web-Anwendung Fleetster eine passende Versicherungslösung entwickelt, die sogar Privatfahrten umfasst.

<p></p><p>Immer mehr Menschen verzichten auf ein eigenes Fahrzeug und setzen stattdessen auf Carsharing. Das haben auch viele Unternehmen erkannt und bieten vermehrt sogenannte Corporate-Carsharing-Modelle an. Dabei nutzen unterschiedliche Fahrer bestimmte Flottenfahrzeuge eines Unternehmens, teilweise auch privat. Fleetster, ein Anbieter für Corporate Carsharing und der Versicherer Zurich haben dafür nun ein passendes Versicherungspaket für das auf den Markt gebracht.</p><p>Das Angebot, das der Fleetster-Entwickler Next Generation Mobility (NGM) zusammen mit der Zurich anbietet, umfasse alle Komponenten, die für Corporate Carsharing benötigt werden. So werden zum einen die Geschäftsfahrten firmenintern abgebildet. Auch Privatfahrten von Mitarbeitern sind laut NGM problemlos möglich. Zudem bestehe die Möglichkeit, Fahrzeuge firmenübergreifend zu nutzen, beispielsweise für Gewerbeparks. fleetster-Kunden erhalten dabei einen Sonderrabatt. Die Versicherung ist Neben klassischen Autos kann die Versicherung zudem auch für eAutos abgeschlossen werden, inklusive zusätzlichen Schutzes für die Batterien.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/935FBCD7-4D49-43DB-B10F-F21CB6D6A154"></div>

 

Neues Führungsmitglied bei der ADAC Autoversicherung

An der Spitze der ADAC Autoversicherung AG hat es personelle Änderungen gegeben. Neu in das fünfköpfige Vorstandsgremium unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden Josef Halbig (Mitglied des Vorstandes der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG) rückte Martin Schmelcher. Er wechselte zum Jahresende vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur ADAC Autoversicherung AG.

<p></p><p/><p>Schmelcher folgt dort auf das bisherige Vorstandsmitglied James Wallner, der mit Wirkung zum 01.01.2014 zum Mitglied der Vorstände ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG sowie der ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG bestellt wurde. Stellvertretender Vorstandsvorsitzender ist Dr. Michael Mertens (Zurich), weitere Mitglieder des Vorstandes sind Dr. Jochen Kriegmeier und Dr. Rolf Ulrich (beide Mitglieder des Vorstandes der Zurich Gruppe Deutschland).</p><p/><p>Gleichzeitig wurde bekannt gegeben, dass ADAC und Zurich ihr Joint Venture ADAC Autoversicherung AG um weitere fünf Jahre verlängern. Seit Gründung der Gesellschaft Ende 2007 hat sich der Bestand an Policen von rund 300.000 auf über 630.000 mehr als verdoppelt. Die Beitragseinnahmen lagen im Jahr 2013 bei 223 Mio. Euro. Die Zurich Gruppe Deutschland hält an der Gesellschaft 51% der Anteile, die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG 49%. Firmensitz ist München.</p><p/><p>Aufsichtsratschef ist ADAC Präsident Peter Meyer. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates Ralph Brand als Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe Deutschland. Weiteres Aufsichtsrats-Mitglied ist ADAC Geschäftsführer Raimund Müller.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5137D67E-5AA7-4680-B7B0-F38A727EBA2D"></div>

 

DKM News: Vielfältiger Produkt- und Informationsmix der Zurich

Die Zurich Gruppe präsentiert auf der DKM 2013 neue Produkte, darunter eine Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen der IT-Branche sowie einen Schwere-Krankheiten-Schutzbrief. An Bord sind auch die Tochterunternehmen DA Direkt und Baden-Badener Versicherung AG. Zudem stehen in Foren und Workshops Experten des Versicherers dem Fachpublikum Rede und Antwort.

<p></p><p>Im Vortrag „Die neue Zurich ITSafe Care 2.0„ am 23.10.2013 um 11 Uhr (Halle 2, Workshopraum 2) steht die neue Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen der Informations- oder Telekommunikationsbranche unter dem Motto „IT – Jetzt oder nie!“ von Zurich im Fokus. Diese Police schützt vor den finanziellen Folgen der Risiken aus der Betriebs- und Produkthaftpflicht, insbesondere auch bei Vermögensschäden. Von 13 bis 13:45 Uhr informieren Zurich Experten in Halle 5, Workshopraum 5 über die Absicherungsmöglichkeiten der biometrische Risiken wie Langlebigkeit, Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit und schwere Erkrankungen. </p><p>Zu den Produktneuerungen gehören dabei der Schwere Krankheiten Schutzbrief von Zurich. Bei dieser Biometrie-Versicherung wird eine fest vereinbarte Versicherungssumme nach der Diagnose einer versicherten schweren Erkrankung ausgezahlt. Damit haben Kunden mit Diagnosestellung sofort einen zusätzlichen finanziellen Spielraum, um der Krankheit medizinisch besser begegnen zu können, für Entlastung im Haushalt zu sorgen oder im Beruf kürzer zu treten. Ein weiteres Produkthighlight ist die fondsgebundene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag. Die Zurich Vorsorgeflex richtet sich insbesondere an Anleger zwischen 50 und 60 Jahren, die ihr Geldvermögen flexibel anlegen möchten. </p><p>Podiumsdiskussion zur Zukunft der deutschen Versicherungswirtschaft </p><p>Am 23.10.2013 stellt sich Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe, der Frage „Aufbruch oder Einbruch – Was wird aus der deutschen Versicherungswirtschaft?“ Gemeinsam mit anderen Branchenvertretern diskutiert er in der Speaker’s Corner (Halle 3A) über die aktuellen Herausforderungen der Versicherungsbranche und sagt, wohin die Reise in den nächsten Jahren geht. </p><p>Forum Arbeitskraftabsicherung von Franke und Bornberg </p><p>Als Teil des Messe-Rahmenprogramms referiert Frank Trapp, Leiter Produktmanagement Leben bei Zurich, zum Thema „BU-Leistungspraxis und langfristige Stabilität“. Unter der Moderation von Michael Franke, Geschäftsführender Gesellschafter, Franke und Bornberg GmbH, Franke und Bornberg Research GmbH, werfen die Referenten einen Blick hinter die Kulissen der Anbieter und deren Produkte. Das Forum findet am 23.10.2013 im Raum 7 der Halle 3A ab 12 Uhr statt. </p><p>Zur DKM</p><p>Die DKM bietet als jährlich stattfindende Fachmesse eine Kommunikationsplattform für den Austausch zwischen den Produktgebern und dem freien Vertrieb. Dabei präsentieren rund 300 Aussteller aus den Bereichen Versicherungen, Investment, Kapitalanlagen, Finanzen, Immobilien und Dienstleistungen ihre Produkte und Angebote für den Vermittlermarkt. Weitere Informationen unter <a href="http://www.die-leitmesse.de&quot; target="_blank" >www.die-leitmesse.de</a>.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/FDF42B4A-673C-46CB-AF69-AAF9DF454EED"></div>

 

Neuwahlen im Vertretervereinigungsvorstand bei Zurich

Im Rahmen der 50. Mitgliederversammlung des Interessenverbandes der selbstständigen Versicherungsvertreter der Zurich Gesellschaften e.V. wurden der Vorstand und der Beirat neu gewählt.

<p>Ingo Winterberg schied nach zehn Jahren aus dem Vorstand aus und wurde zum Ehrenmitglied des IVZ ernannt. Für ihn rückte Martin Bantle neu in den Vorstand auf. </p><p>Der IVZ-Vorstand besteht künftig neben dem Vorstandsvorsitzenden Marco Seuffert aus den sechs stellvertretenden Vorsitzenden Martin Bantle, Siegfried Corticelli, Bernd Fischer, Ralf Hammann, Frank Jühe und Karlheinz Labude.</p><p>Der IVZ-Beirat setzt sich künftig wie folgt zusammen: Hans-Joachim Aust, Josef Gabler, Jörg Pietzsch, Astrid Sander, Martin Spandel, Ingo Winterberg.</p><p>Der Interessenverband hauptberuflicher Versicherungsvertreter der Zurich Gesellschaften e. V. (IVZ e. V.) besteht bereits seit 50 Jahren und dient zur Förderung des Informationsaustausches seiner Mitglieder und den allgemeinen Berufsinteressen der Versicherungskaufleute. Dieser bietet allen hauptberuflichen Kollegen die Möglichkeit, im Kreise Gleichgesinnter die ständig auftretenden Berufsprobleme zu diskutieren und wertvollen Erfahrungsaustausch zu pflegen. Er bewirkt und stärkt die kollegiale Zusammenarbeit und versteht sich als aktives Bindeglied zwischen den Vertreterkollegen und der Zurich Gesellschaften. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/418258B1-265E-49CE-89F7-A92DB9FE7109"></div>

 

Umzugshelfer: Wer zahlt, wenn’s bricht?

Rund fünf Millionen Deutsche ziehen jedes Jahr in eine neue Bleibe. Nicht alle engagieren dabei ein professionelles Umzugsunternehmen, das im Schadensfall mit einer Betriebshaftpflichtversicherung für die entstandenen Kosten aufkommt. Stattdessen werden Freunde oder Verwandte als Umzugshelfer eingesetzt. Doch wer haftet, wenn beim Möbelschleppen dann mal etwas zu Bruch geht? Die Zurich Versicherung gibt Tipps.

<p>Rund fünf Millionen Deutsche ziehen jedes Jahr in eine neue Bleibe. Nicht alle engagieren dabei ein professionelles Umzugsunternehmen, das im Schadensfall mit einer Betriebshaftpflichtversicherung für die entstandenen Kosten aufkommt. Stattdessen werden Freunde oder Verwandte als Umzugshelfer eingesetzt. Doch wer haftet, wenn beim Möbelschleppen dann mal etwas zu Bruch geht? Andreas Boy, Schaden-Experte bei der Zurich Versicherung weist darauf hin: „Umzugshelfer haften im Rahmen ihrer Gefälligkeit gegenüber Freunden oder Verwandten nicht automatisch. Grundsätzlich gilt, dass die Person, der geholfen wurde, selbst für die den entstandenen Schaden aufkommen muss.“</p><p>Auslegungssache: Wo endet die Gefälligkeit?</p><p>Der Gesetzgeber gewährt dem Helfenden Schutz: Er muss Schäden nicht bezahlen, die durch einen unentgeltlichen Freundschafts- bzw. Gefälligkeitsdienst entstanden sind. Deshalb tritt auch die private Haftpflichtversicherung des Helfenden nicht ein. „Die Kosten muss die Person tragen, der geholfen wurde – wie bei einem selbstverursachten Schaden“, erklärt Andreas Boy. Das Problem dabei: Was genau als Gefälligkeitsdienst gilt, ist Auslegungssache. Daher entscheidet in letzter Instanz oft ein Gericht darüber, ob es sich um einen Freundschaftsdienst handelt und wer den Schaden zu begleichen hat. „Wer häufiger mal bei Freunden und Bekannten mit anpackt, kann die sogenannten Gefälligkeitshandlungen auch in seine eigene Haftpflichtversicherung mit aufnehmen lassen. Diese sind allerdings meist mit einer gewissen Selbstbeteiligungssumme versehen“, so der Zurich Experte.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/8AE220A5-D723-40F9-B424-5E6EC8E1BD8F"></div>

 

Wohngebäudeversicherung bei Solaranlagen laut Zurich nicht immer ausreichend

Private Haushalte die sich für eine eigene Photovoltaikanlage entscheiden, sollten sich gegen finanzielle Verluste durch Schäden und Ertragsausfall schützen. Die Zurich Versicherung weist darauf hin, dass hingegen vieler Annahmen eine Wohngebäudeversicherung Schäden an den Anlagen nicht komplett abdeckt. Betreiber sollten sich daher über einen gesonderten Schutz für Photovoltaikanlagen informieren.

<p></p><p>„Eine spezielle Solar- oder Photovoltaikversicherung bietet einen deutlich höheren Leistungsumfang als eine normale Wohngebäudeversicherung“, erklärt Tilo Schumann, Experte bei Zurich. „Besitzer einer Photovoltaikanlage sollten darauf achten, dass der Versicherungsschutz bei Überspannungsschäden jeder Art sowie Kurzschluss-, Überstrom-, Konstruktions-, Material-, Ausführungs- und Bedienungsfehler, bis hin zur Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter an der Anlage mitinbegriffen ist.“ Da Besitzern einer Photovoltaikanlage der ins öffentliche Netz eingespeiste Solarstrom vergütet wird, kann es durch den Ausfall einer Photovoltaikanlage zum Ertragsausfall kommen. „Für diesen Fall raten wir auch darauf zu achten, dass Ertragsausfälle für einen bestimmten Zeitraum über die Versicherung abgedeckt sind“, so Schumann weiter.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C9548D0C-A01D-47DF-B43D-682B6E31D1CD"></div>

 

Alaaf und Helau: Wann der Versicherungsschutz gefährdet ist

Die närrische Zeit ist in vollem Gange, vielerorts wird in den nächsten Tagen gefeiert und geschunkelt und auch der Alkohol fließt in rauen Mengen. Doch: Kommt es wegen zu hohem Promillewert zu Unfällen oder Schlägereien, gefährden die Karnevalisten nicht nur sich selbst und andere, sondern im Ernstfall auch ihren persönlichen Versicherungsschutz. Die Zurich Versicherung gibt Tipps.

<p></p><p>Oft genug zeigt sich die „jecke“ Session auch von einer anderen Seite, denn im angerauschten Zustand sinkt die Hemmschwelle, weiß Zurich Schaden-Experte Norbert Stand: „Viele der Feiernden können ihre Emotionen unter starkem Alkoholeinfluss nicht mehr unter Kontrolle halten. Schon kleinste Rempeleien im Karnevalsgedrängel können zu Auseinandersetzungen führen. Wer eine Schlägerei anzettelt, riskiert den privaten Haftpflichtschutz, insbesondere dann, wenn deren Folgen bewusst und gewollt in Kauf genommen werden. Etwaige Entschädigungsansprüche des Opfers muss der Täter dann aus eigener Tasche finanzieren.“</p><p>Absolut tabu: Alkohol am Steuer</p><p>Mit dem steigenden Alkoholpegel lässt insbesondere die Fähigkeit der Selbsteinschätzung nach. Wer die Promillegrenzen nicht beachtet und in alkoholisiertem Zustand noch mit dem Auto oder mit dem Fahrrad fährt, handelt verantwortungslos und rechtswidrig. Schon ab 0,3 Promille lässt sowohl das Sehvermögen als auch die Reaktionszeit stark nach. Wer sich also nach einer Karnevalsparty mit diesem vermeintlich geringen Promillewert angetrunken auf sein Fahrrad setzt, riskiert im schlimmsten Fall die eigene oder gar die Gesundheit anderer. „Kommt es wegen Alkohol am Fahrradlenker zu einem Unfall, kann das die Leistungserbringung der privaten Unfallversicherung kosten“, betont Norbert Stand. „Hinzu kommt: Sollte die Polizei auf einen alkoholisierten Radfahrer aufmerksam werden, kann das sogar den Pkw-Führerschein kosten.“ Fazit: Vom Auto auf das Fahrrad umsteigen ist unter Alkoholeinfluss grundsätzlich keine kluge Alternative. Auch an Karneval sollte man dann lieber auf öffentliche Verkehrsmittel setzen oder ganz entspannt ein Taxi nehmen.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/99752E90-3BD0-4D94-AB8B-B804CE6F5155"></div>

 

Kein Versicherungsschutz bei gefälschten Scheinen

Seit 1994 besteht in Deutschland die Pflicht zu jeder Pauschalreise auch einen Reisesicherungsschein auszuhändigen. Reisende können Dank dieser Absicherung darauf vertrauen, dass ihre Anzahlungen auch im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters nicht verloren sind.

<p>Doch immer wieder tauchen gef&auml;lschte Reisesicherungsscheine auf, die f&uuml;r den Reisenden wertlos sind. Die Zurich Versicherung r&auml;t Urlaubern bei der Buchung ihrer Reise daher die Angaben des Reisesicherungsscheins gr&uuml;ndlich zu pr&uuml;fen.</p>
<p>Kein Versicherungsschutz bei gef&auml;lschten Scheinen</p>
<p>Handelt es sich bei dem ausgeh&auml;ndigten Reisesicherungsschein um ein ung&uuml;ltiges oder gar gef&auml;lschtes Exemplar, besteht kein Versicherungsschutz. Die Urlauber m&uuml;ssen im schlimmsten Fall alle anfallenden Kosten selbst tragen. Nach Buchung der Reise und nach Erhalt des Reisesicherungsscheins sollten die Verbraucher unbedingt auf die Vollst&auml;ndigkeit der Angaben achten. Mindestangaben sind Anschrift und Telefonnummer des Versicherers sowie Informationen zum Versicherungszeitraum und zur Versicherungssumme. Ob Reisende einen g&uuml;ltigen Reisesicherungsschein in der Hand halten, k&ouml;nnen sie zudem &uuml;ber den Reiseinformationsdienst TIP &uuml;berpr&uuml;fen. Zus&auml;tzlich geben die Versicherer unter der auf dem Reisesicherungsschein angegebenen Telefonnummer jederzeit Auskunft &uuml;ber die G&uuml;ltigkeit.</p>
<p>Genau hinschauen bei Kombi-Angeboten</p>
<p>Nicht &uuml;ber den Reisesicherungsschein abgesichert sind zudem oft die immer beliebteren Kombinationsangebote, bei denen Internetnutzer ihre Traumreise selbst aus den unterschiedlichen Angeboten der Fluggesellschaften und Hotels zusammenstellen. Und auch Reiseb&uuml;ros bieten immer mehr Reisen nach dem Baukastenprinzip an. Was viele nicht wissen: Hier tr&auml;gt der Verbraucher das Insolvenzrisiko unter Umst&auml;nden selbst. Dies trifft in vielen F&auml;llen auch dann zu, wenn der Reisende aufgrund der &uuml;bersichtlich zusammengefassten Darstellung des Angebots durch einen spezialisierten Anbieter den Eindruck hat, dass es sich um eine Pauschalreise handelt. Eine genaue Definition, wann eine zusammengestellte Reise mit zusammen abgerechneten Einzelleistungen als Pauschalreise zu bezeichnen ist, liegt bislang n&auml;mlich nicht vor. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Verbraucher schon bei der Buchung seiner Reiseunterlagen pr&uuml;fen, ob ein Sicherungsschein vorhanden ist. Im Zweifel empfiehlt Zurich die Nachfrage im Reiseb&uuml;ro oder direkt beim Anbieter.</p>
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Zurich stellt bAV Experten-Newsletter bereit

Zurich bietet ab sofort einen Experten-Newsletter zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) an. Der im zweimonatlichen Rhythmus erscheinende Newsletter richtet sich insbesondere an Inhaber, Geschäftführer, Personal- und bAV-Verantwortliche sowie an Entscheider in klein- und mittelständischen Unternehmen.

<p>Der Experten-Newsletter bietet aktuelle Informationen zu rechtlichen, versicherungsspezifischen sowie &uuml;bergreifenden Themen rund um betriebliche Altersvorsorge. Der Newsletter ist kostenfrei zu beziehen unter: <a href="http://www.zurich.de/bav-newsletter&quot; target="_blank">www.zurich.de/bav-newsletter</a>.</p&gt;
<p>Fr&uuml;hzeitige Informationen bieten Mehrwert</p>
<p>Eine exklusive Arbeitgeberbefragung, welche das Marktforschungsinstitut YouGovPsychonomics im Auftrag von Zurich unter 550 bAV-Verantwortlichen durchf&uuml;hrte, belegt, dass die Arbeitgeber der bAV einen hohen Nutzen bescheinigen. Allerdings bef&uuml;rchten die bAV-Entscheider mit der Einf&uuml;hrung eventuelle Zusatzaufw&auml;nde f&uuml;r die Unternehmen. So sind zwei von drei Befragten der Ansicht, dass die gesetzlichen Regelungen den Umgang mit der bAV erschwert haben. &bdquo;Hier ist Aufkl&auml;rung und Hilfestellung gefordert, die wir aktiv den Arbeitgebern anbieten&ldquo;, erkl&auml;rt Dr. Marco Arteaga, Vorstand f&uuml;r das Ressort betriebliche Altersvorsorge (Corporate Life and Pensions) bei der Zurich Gruppe in Deutschland. &bdquo;Mit dem bAV-Newsletter stellen wir den bAV-Verantwortlichen wichtige Informationen zur Verf&uuml;gung und weisen auf Handlungsbedarf im betrieblichen Alltag hin, damit Zusatzaufw&auml;nde in den Unternehmen vermieden werden&ldquo;, so Arteaga.</p>
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Geparkte Cabrios sind auch mit geöffnetem Verdeck versichert

Cabriolets müssen nicht immer mit geschlossenem Verdeck abgestellt werden. Wird das Cabrio beispielsweise tagsüber in belebten Gegenden vorübergehend „oben ohne“ geparkt, ist der Versicherungsschutz nicht gefährdet.

<p>&bdquo;Grunds&auml;tzlich k&ouml;nnen Cabriofahrer ihr Fahrzeug f&uuml;r kurze Zeit mit ge&ouml;ffnetem Verdeck und mit heruntergelassenen Seitenscheiben parken &ndash; beispielsweise um Eink&auml;ufe zu erledigen. Wichtig ist dabei aber, dass die T&uuml;ren, Hauben und Ablagef&auml;cher abgeschlossen sind&ldquo;, erkl&auml;rt Norbert Stand, Schaden-Experte bei der Zurich Versicherung.</p>
<p>Grob fahrl&auml;ssig: Parken in unsicheren Gegenden</p>
<p>Anders verh&auml;lt sich die Rechtslage jedoch, wenn der Wagen mit offenem Verdeck &uuml;ber l&auml;ngere Zeit oder in unsicheren oder wenig frequentierten Gegenden, &uuml;ber Nacht oder wenn man mit Vandalismussch&auml;den rechnen muss, abgestellt wird. In diesem Fall geht die Rechtsprechung von grober Fahrl&auml;ssigkeit aus. Der Versicherungsschutz ist dann gef&auml;hrdet. Auch wer Wertgegenst&auml;nde unbeaufsichtigt im aufgedeckten Cabrio zur&uuml;ckl&auml;sst, ist im Ernstfall nicht abgesichert. Experte Norbert Stand r&auml;t daher: &bdquo;Lose Wertgegenst&auml;nde und mobile Navigationssysteme sollten in jedem Fall stets entnommen werden. Auch dann, wenn man das Fahrzeug nur kurz abstellt und verl&auml;sst. Denn kommt es w&auml;hrend dessen zum Verlust, entsch&auml;digt keine Versicherung.&ldquo;</p>
<p>Vollkasko bei Vandalismus</p>
<p>Wird in ein geschlossenes Cabriolet eingebrochen, zahlt die Teilkaskoversicherung f&uuml;r alle direkt mit dem Einbruch zusammenh&auml;ngenden Sch&auml;den am Fahrzeug. Reine Vandalismussch&auml;den, wie z.B. ein mutwillig aufgeschlitztes Verdeck, werden dagegen nur &uuml;ber die Kfz-Vollkaskoversicherung entsch&auml;digt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Foto: Zurich Gruppe Deutschland</p>
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