Oft genug zeigt sich die „jecke“ Session auch von einer anderen Seite, denn im angerauschten Zustand sinkt die Hemmschwelle, weiß Zurich Schaden-Experte Norbert Stand: „Viele der Feiernden können ihre Emotionen unter starkem Alkoholeinfluss nicht mehr unter Kontrolle halten. Schon kleinste Rempeleien im Karnevalsgedrängel können zu Auseinandersetzungen führen. Wer eine Schlägerei anzettelt, riskiert den privaten Haftpflichtschutz, insbesondere dann, wenn deren Folgen bewusst und gewollt in Kauf genommen werden. Etwaige Entschädigungsansprüche des Opfers muss der Täter dann aus eigener Tasche finanzieren.“
Absolut tabu: Alkohol am Steuer
Mit dem steigenden Alkoholpegel lässt insbesondere die Fähigkeit der Selbsteinschätzung nach. Wer die Promillegrenzen nicht beachtet und in alkoholisiertem Zustand noch mit dem Auto oder mit dem Fahrrad fährt, handelt verantwortungslos und rechtswidrig. Schon ab 0,3 Promille lässt sowohl das Sehvermögen als auch die Reaktionszeit stark nach. Wer sich also nach einer Karnevalsparty mit diesem vermeintlich geringen Promillewert angetrunken auf sein Fahrrad setzt, riskiert im schlimmsten Fall die eigene oder gar die Gesundheit anderer. „Kommt es wegen Alkohol am Fahrradlenker zu einem Unfall, kann das die Leistungserbringung der privaten Unfallversicherung kosten“, betont Norbert Stand. „Hinzu kommt: Sollte die Polizei auf einen alkoholisierten Radfahrer aufmerksam werden, kann das sogar den Pkw-Führerschein kosten.“ Fazit: Vom Auto auf das Fahrrad umsteigen ist unter Alkoholeinfluss grundsätzlich keine kluge Alternative. Auch an Karneval sollte man dann lieber auf öffentliche Verkehrsmittel setzen oder ganz entspannt ein Taxi nehmen.
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