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Private Haftpflicht

GEV erneuert Produktlinie in der Privathaftpflicht

Die bisherige PHV-Produktlinie Pro Domo Premium ist bei der Grundeigentümer-Versicherung (GEV) nun vom neuen Angebot Pro Domo Premium Plus abgelöst worden. Der Tarif bietet unter anderem einen Baustein zur Bauherrenhaftpflicht.

Die Grundeigentümer-Versicherung (GEV) hat zusätzlich zu ihren die drei Privathaftpflichttarifvarianten Pro Domo Basis, Pro Domo Kompakt und neu den Tarif Pro Domo Premium Plus im Angebot. Letzterer löst die bisherige Produktlinie Pro Domo Premium ab.

Die neue Pro Domo Premium Plus-Deckung beinhaltet beispielsweise eine Forderungsausfalldeckung, sofern der Schädiger den von ihm verursachten Schaden nicht ersetzen kann – selbst dann, wenn der Schädiger den Schaden vorsätzlich verursacht hat. Hierzu gehört auch ein Schadensersatz-Rechtsschutz bei Forderungsausfall mit einer Leistung von bis zu 250.000 Euro. Ebenfalls neu ist der Versicherungsschutz bei Schäden generell durch deliktunfähige Personen und nicht nur – wie bisher – bei Schäden durch deliktunfähige Kinder.

Baustein zur Bauherrenhaftpflicht

Außerdem gibt es einen Baustein zur Bauherrenhaftpflicht: Bei Baumaßnahmen für Um- und Anbauten leistet die GEV in der Premium-Plus-Deckung für Bausummen bis zu 500.000 Euro bzw. bei selbst genutzten Immobilien sogar ohne Begrenzung der Bausumme. Weitere Leistungen sind unter anderem Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen ohne Selbstbehalt, Photovoltaikanlagen inklusive der Einspeisung von Strom, Ansprüche von Arbeitskollegen sowie Arbeitgebern oder Dienstherren oder Be- und Entladeschäden an fremden Fahrzeugen. (ad)

 

Haftpflichtversicherung: Wem der Anwalt im Prozess verpflichtet ist

Nur weil ein Versicherer verpflichtet ist, seinem Versicherten im Haftpflichtprozess einen Rechtsanwalt zur Seite zu stellen, heißt das nicht, dass er zum Vertragspartner des Rechtsanwalts wird. Der Anwalt jedenfalls darf nur auf einer Seite stehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im Versicherungsfall hängt es von den konkreten Umständen ab, ob ein Rechtsanwalt einen Haftpflichtversicherten in dessen Auftrag oder im Auftrag des Versicherers vertritt. In jedem Fall wird der Versicherer nicht automatisch zum Vertragspartner eines Rechtsanwaltes, nur weil er dazu verpflichtet ist, dem Versicherungsnehmer einen solchen zur Seite zu stellen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Rechtsanwalt darf nicht in Interessenskonflikte geraten

Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich keine widerstreitenden Interessen vertreten. Ein Interessenkonflikt trat aber im zugrunde liegenden Fall auf. Hier ging es um einen Schadenfall zwischen einem Bauherrn und dem Bauunternehmer. Im Versicherungsvertrag heißt es: „Kommt es zum Prozess über den Haftpflichtanspruch, so hat der Versicherungsnehmer die Prozessführung den Versicherern zu überlassen, dem von den Versicherern bestellten oder bezeichneten Anwalt Vollmacht und alle von diesem oder den Versicherern für nötig erachteten Aufklärungen zu geben.“ Im Beweisverfahren übernahm der Rechtsanwalt mit Einverständnis der Versicherung die Vertretung mehrerer Sonderfachleute, die teilweise mit der Planung, teilweise aber auch mit der Bauüberwachung beauftragt worden waren.

Kein Bereicherungsanspruch des Versicherers

Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Anwaltsvertrag nichtig sei: Der Anwalt habe gegen das Verbot verstoßen, widerstreitende Interessen zu vertreten. Der Anwalt habe somit keinen Anspruch auf Zahlung seines Honorars durch den Versicherer. Somit sei auch ein Bereicherungsanspruch des Versicherers für die Leistungen des Rechtsanwalts ausgeschlossen. (tos)

BGH, Urteil vom 10.01.2019, Az: IX ZR 89/18

 

Kuh-Angriff: Streit um Tierhalterhaftpflicht in Deutschland

Das Urteil um den Tod einer Touristin durch eine Kuh in Österreich hat eine allgemeine Debatte über die Haftungsfrage von Tierhaltern ausgelöst. Der Landwirt musste im besagten Fall 490.000 Euro Schadensersatz zahlen. Jetzt ist ein ähnlicher Fall auch in Deutschland vor Gericht.

Ein österreichischer Landwirt musste den Angehörigen einer deutschen Touristin, die von seiner Kuh totgetrampelt wurde, 490.000 Euro zahlen. So entschied das Gericht. Der Mann hatte Warnschilder an den Rändern der Wiese angebracht, auf der die Mutterkühe mit ihren Kälbern grasten. Eingezäunt hatte er sie aber nicht.

Jetzt ist in Deutschland eine Frau wegen eines ähnlichen Falls vor Gericht gegangen. Sie fordert Schadensersatz von einer Almbäuerin, weil sie von einer Kuh im Kreis Miesbach gestoßen wurde. Sie gibt an, seit dem Unfall 2018 unter Schmerzen zu leiden. Die Versicherung der Bäuerin hat eine Schadensersatzzahlung abgelehnt. Sie ist der Ansicht, die Bäuerin habe alle Sorgfaltspflichten eingehalten.

Wann die Tierhalterhaftpflicht bei gewerblicher Tierhaltung greift

Im Gegensatz zu der österreichischen Touristin hatte die Frau im hiesigen Fall keinen Hund dabei, auf den Kühe mit Kälbern schnell aggressiv reagieren. Auch verließ sie den Weg nicht. Wie die lokale Zeitung Merkur online berichtet, habe die Bäuerin gegenüber der Frau eingeräumt, dass die besagte Kuh bereits mehrfach auffällig geworden sei. Der Anwalt der Geschädigten sieht darin die Verletzung einer Sorgfaltspflicht des Tierhalters. Die Tierhalterhaftung ist in § 833 Abs. 2 BGB geregelt. Demnach tritt diese bei erwerbsmäßigen Tierhaltern, wie zum Beispiel Landwirten, nur dann nicht ein, wenn „entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“

Versicherung lehnt Schadensersatz ab

Die Verletzte fordert deshalb Schadensersatz in Höhe von 4.000 Euro. Die Versicherung der Bäuerin hat die Zahlung abgelehnt. Strittig ist, welche Kuh die Frau angegriffen hat. Die Versicherung ist nicht der Ansicht, dass die versicherte Bäuerin ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat. Den Sachverhalt muss nun das Gericht klären. (tos)

 

Adam Riese bringt Haftpflichtlösung für Hundehalter

Die Digitalmarke der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, Adam Riese, hat ihre Produktpalette um eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter erweitert. Die Lösung ist in den Varianten XL und XXL erhältlich und startet ab 24 Euro im Jahr.

Adam Riese, die Digitalmarke der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, erweitert ihr Produktsortiment um eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter (HHV). Der Antrags- und Abwicklungsprozess ist rein digital. Das Produkt umfasst beispielsweise die Übernahme der Tierarztkosten für den eigenen Hund, wenn ein Verursacher nicht ermittelt werden kann sowie die Übernahme der Kosten für eine Tierpension im medizinischen Notfall oder bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Halters. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist über Poolmakler und Vergleichsportale sowie über den Direktkanal unter www.adam-riese.de verfügbar. 

Produktvarianten XL und XXL erhältlich

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§833 BGB) haftet der Halter eines Hundes für die Schäden, die der Hund verursacht. Neben kleineren und größeren Sachschäden sind insbesondere Personenschäden ein beträchtliches Risiko. Von der Regulierung kleinerer Kratzer bis hin zu schweren Verletzungen reichen die möglichen Folgen eines Hundebisses mit oftmals großen finanziellen Konsequenzen. Die neue HHV von Adam Riese bietet für diese Fälle Schutz und wird in den Produktvarianten XL und XXL angeboten. Bereits ab 24 Euro im Jahr startet in der Produktlinie XL der Versicherungsschutz für Schäden durch die Vierbeiner.

Best-Leistungs-Garantie inklusive

In der XXL-Variante ist auch die Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro eingeschlossen, wenn ein vom Hund zerstörter Gegenstand nicht älter als 24 Monate ist, sowie eine Forderungsausfalldeckung mit Rechtsschutz bis 500.000 Euro. Mietsachschäden sind ebenso versichert wie Ansprüche des Tierhüters, wenn beispielsweise ein Nachbar mit dem Hund Gassi geht. Zudem gilt die Best-Leistungs-Garantie: Adam Riese zahlt im Schadenfall auch nicht versicherte Leistungen, die ein anderer Versicherer am Markt standardmäßig versichert. (ad)

 

Nürnberger: Leistungserweiterung in der Privathaftpflicht

Die Nürnberger hat den Leistungsumfang ihrer Privathaftpflicht erweitert. Im Komfort Plus-Baustein ist der Kunde zum Beispiel abgesichert, wenn beim Einladen der Einkäufe ins Auto der Einkaufswagen auf das Nachbarauto rollt und es beschädigt. Der Fall muss also nicht der Kfz-Versicherung gemeldet werden, eine Hochstufung entfällt.

Neue Leistungen in der Nürnberger Privathaftpflicht: Die Versicherung kommt nun dafür auf, wenn deliktunfähige Kinder einen Schaden bis 500.000 Euro verursachen. Das Gleiche gilt für weitere deliktunfähige Personen bei Schäden bis zu 50.000 Euro. Volljährige Kinder sind nicht nur während der Schul- und Berufsausbildung mitversichert, sondern solange sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und unverheiratet sind. Zusätzlich ist ein Angehöriger im Haushalt beitragsfrei mitversichert, beispielsweise ein pflegebedürftiger Elternteil.

Kompakt-Tarif: Absicherung bei Schlüsselverlust

Auch im Kompakt-Tarif gibt es zahlreiche Neuerungen. So ist zum Beispiel der Verlust privater Schlüssel nun bis 15.000 Euro in der Grunddeckung abgesichert. Auch beim Verlust von Dritten überlassenen Haus-, Wohnungszugangs- und Briefkastenschlüsseln leistet die Nürnberger. Außerdem umfasst der Komfort-Tarif die sogenannte Summen- und Konditionsdifferenz-Deckung. Diese ermöglicht dem Versicherungsnehmer, bereits vor Versicherungsbeginn Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch zu nehmen, die er in seinem aktuell noch bestehenden Vertrag nicht versichert hat.

Komfort Plus-Baustein: Schutz bei Gefälligkeitsschäden und rund ums Auto

Gefälligkeitsschäden – wenn man zum Beispiel Freunden beim Umzug hilft und etwas zu Bruch geht – werden zudem ab sofort im Komfort Plus-Baustein bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Hierzu zählen auch Personenschäden. Bei Schäden an beweglichen Sachen wird im Komfort Plus-Baustein jetzt der Neuwert bis 1.500 Euro ersetzt. Bisher wurde bei der Berechnung der Zeitwert zugrunde gelegt.

Wer ein unentgeltlich geliehenes Auto versehentlich mit dem falschen Kraftstoff betankt, ist nun mit dem Komfort Plus-Baustein gegen Betankungsschäden abgesichert. Darüber hinaus greift der Schutz der Nürnberger auch dann, wenn es um Be- und Entladeschäden geht. Wenn beispielsweise beim Einladen der Einkäufe ins Auto der Einkaufswagen auf das Nachbarauto rollt und es beschädigt, ist der Kunde abgesichert, muss den Fall also nicht der Kfz-Versicherung melden und wird somit auch nicht hochgestuft. (ad)

 

Haftpflicht zahlt 70.000 Euro an berufsunfähigen Lokführer

Nach einem Suizid auf Gleisen zahlt die Haftpflichtversicherung des Toten 70.000 Euro an den Lokführer, der den Zug steuerte. Er war nach dem Unfall traumatisiert und deshalb berufsunfähig.

Ein Lokführer hat von der Haftpflichtversicherung eines Toten 70.000 Euro erhalten. Er steuerte im Jahr 2013 eine Regionalbahn, die im Bahnhof Freising einen Selbstmörder überrollte.

Berufsunfähigkeit durch Schock in Folge eines Suizids

Der Lokführer war in Folge des Unfalls berufsunfähig geworden. Er hatte einen Schock erlitten und war zuerst mehrfach krankgeschrieben. Zuletzt wurde er von seinem Arbeitgeber entlassen, weil keiner der Wiedereingliederungsversuche erfolgreich war. Von der privaten Haftpflichtversicherung des Verstorbenen forderte der Lokführer 10.000 Euro Schmerzensgeld und 27.000 Euro Schadensersatz. Außerdem forderte er einen Verdienstausfall in Höhe von 700 Euro im Monat bis zur Rente.

Haftpflichtversicherung und Kläger einigen sich auf Vergleich

Mit der Haftpflichtversicherung einigte er sich schließlich auf einen Vergleich. Diesen hatte das Oberlandesgericht München vorgeschlagen. Die Widerrufsfrist war zuvor abgelaufen. (tos)

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Privathaftpflicht: Neuer Baustein schützt vor strafrechtlichen Risiken

Die Haftpflichtkasse bietet in Kooperation mit ROLAND Rechtschutz die Möglichkeit, sich über die Privathaftpflichtversicherung auch gegen strafrechtliche Risiken abzusichern. Der optionale Baustein „StrafrechtPlus Privat“ schützt Kunden der Haftpflichtkasse vor den finanziellen Risiken eines Strafverfahrens.

In Zusammenarbeit mit der ROLAND Rechtschutz-Versicherungs-AG hat die Haftpflichtkasse VVaG eine neuartige Möglichkeit entwickelt, über die Privathaftpflichtversicherung auch strafrechtliche Risiken abzusichern. Dazu haben beide Versicherer eine Kombination aus Haftpflicht- und Straf-Rechtsschutzversicherung auf den Markt gebracht. Der neue Baustein „StrafrechtPlus Privat“ lässt sich optional zur privaten Haftpflichtversicherung hinzuwählen. Kunden der Haftpflichtkasse können sich damit gegen finanziellen Risiken eines Strafverfahrens absichern, und zwar im Privatleben, im Beruf und beim ehrenamtlichen Engagement im Verein. Der Baustein deckt Vorwürfe wie etwa Beleidigung, Steuerhinterziehung, Verleumdung, unterlassene Hilfeleistung und den Verbrechensvorwurf bis hin zu einer rechtskräftigen Verurteilung ab.

„Wir haben mit ROLAND einen Kooperationspartner gefunden, der ein ausgezeichnetes Ansehen als Strafrechtsexperte genießt. Mit der neuen Produktkombination aus Haftpflicht- und Straf-Rechtsschutz-Versicherung haben wir eine sinnvolle Innovation entwickelt, die bisher im Markt einzigartig ist,“ erklärt Roland Roider, Vorstand bei der Haftpflichtkasse VVaG.

Absicherung gegen den Vorwurf einer Straftat und gegen Vorsatzvorwurf

Mit dem neuen Schutz können sich Versicherte mit einer Deckungssumme bis 1.000.000 Euro nicht nur gegen den Vorwurf einer Straftat, sondern auch gegen den Vorsatzvorwurf schützen. Eine Prüfung auf möglichen Haftpflichtanspruch, der aus einem Strafverfahren resultieren könnte, ist nicht erforderlich. Der Strafrechtsschutz greift, sobald ein Ermittlungsverfahren gegen Versicherte eingeleitet wird. Die Übernahme der Kosten für Strafverteidiger, Gutachter oder Gericht ist garantiert.

Übernahme der Verfahrenskosten bei einer Geldstrafe

Kommt es zu einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Endet das Verfahren mit einer Geldstrafe, übernimmt die Versicherung die Kosten für ein solches Verfahren bis zu 1.000.000 Euro. Hierunter fallen auch die Kosten für einen unabhängigen Anwalt, für das Gerichtsverfahren, für eventuelle Gutachten, Zeugen und Sachverständige. „Mit ‚StrafrechtPlus Privat‘ haben wir gemeinsam mit der Haftpflichtkasse eine vollkommen neue und zugleich stark kundenzentrierte Lösung entwickelt“, erläutert Rainer Brune, Vorstandsvorsitzender der ROLAND Rechtschutz-Versicherungs-AG. (tk)

 

Wann tritt eine Forderungsausfallversicherung ein?

Wann eine Forderungsausfallversicherung eintritt, wird an einem Urteil des Landgerichts Coburg deutlich. Hier konnte ein Mann, dessen Wohnmobil zerstört worden war, vom Schädiger kein Geld bekommen.

Forderungsausfallversicherungen sind häufig im Rahmen der Privathaftpflicht mitversichert. In einem Fall, der vor dem Landgericht Coburg verhandelt wurde, wird deutlich unter welchen Bedingungen diese eintritt.

Stationäres Wohnmobil abgebrannt – Verursacher ist pleite

Im konkreten Fall konnte der Kläger einen in einem Versäumnisurteil zu seinen Gunsten festgelegten Geldbetrag aus der Zerstörung seines “Mobilheims” nicht vollstrecken. Der Mann war Eigentümer eines fahrunfähig gemachten und stationär aufgebauten Wohnmobils auf einem Campingplatz. Weil der Nachbar mit einer Gasflasche hantierte, war die Unterkunft des Klägers bei einem Brand völlig zerstört worden. Gegen den Verursacher des Brandes hatte der Kläger ein Versäumnisurteil erlangt. Bei dem Wohnmobilnachbar war aber kein Geld zu holen. Daraufhin verlangte der Kläger das Geld von seiner Privathaftpflichtversicherung. Dort war unter gewissen Voraussetzungen auch das Risiko des Forderungsausfalls mitversichert.

Versicherung sieht Voraussetzungen für Forderungsausfall nicht erfüllt

Die beklagte Versicherung sah die Voraussetzungen für ihre Eintrittspflicht nicht gegeben und lehnte eine Zahlung ab. Sie berief sich darauf, dass für transportable Mobilheime schon kein Versicherungsschutz bestand. Außerdem stamme das gegen den Brandverursacher erwirkte Versäumnisurteil nicht aus einem “streitigen Verfahren” oder gerichtlichen Vergleich, wie es die Versicherungsbedingungen vorsahen. Auch sei die Voraussetzung der fehlgeschlagenen Zwangsvollstreckung gegen den Brandverursacher nicht erfüllt. Die Versicherung meinte weiter, dass die Höhe des Schadens gar nicht feststehe.

Ausschlaggebend ist das Verhalten des Schädigers

Das Landgericht Coburg verurteilte die Versicherung zur Zahlung. Ausgangspunkt war dabei die Überlegung, dass bei der Forderungsausfallversicherung der Versicherungsnehmer so zu stellen ist, als wäre der Schädiger selbst versichert. Es kommt also darauf an, ob dessen schädigendes Verhalten vom Versicherungsschutz erfasst wäre.

Stationäres Wohnmobil entspricht Wochenendhaus

Diese Voraussetzung bejahte das Landgericht für das Mobilheim des Klägers. Weil es soweit umgebaut worden war, dass es nicht mehr fortbewegt werden konnte, sei es eher als versichertes Wochenendhaus anzusehen und nicht als transportables Mobilheim. Letzteres wäre in der Tat nicht versichert gewesen.

Versäumnisurteil reicht aus

Das Gericht kam weiter zu dem Ergebnis, dass die Versicherungsbedingungen bei der Frage, was unter einem “streitigen Verfahren” zu verstehen ist, nicht ganz eindeutig formuliert waren. Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer durfte die Klauseln nämlich so verstehen, dass auch ein Versäumnisurteil ausreicht. Im Hinblick auf die vom Schädiger erst kurze Zeit zuvor abgegebene Vermögensauskunft (“Offenbarungseid”) war der Kläger auch nicht zu weiteren aussichtslosen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gezwungen.

Das Gericht stellte auch klar, dass der Versicherer an die im Versäumnisurteil festgestellte Schadenshöhe gebunden ist. Der Kläger muss lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen und seine Ansprüche aus dem Versäumnisurteil auf den Versicherer übertragen. Dieser kann in Zukunft nun selbst versuchen, das Geld vom Brandverursacher wieder zu bekommen. (tos)

LG Coburg, Urteil vom 21.09.2018; Az.: 22 O 133/18

Bild: © Jürgen Fälchle – stock.adobe.com

 

HDI bringt PHV im Drei-Linien-Modell

Das neue Privathaftpflicht-Konzept, das die HDI auf den Markt gebracht hat, bietet in den Varianten „Basis“, „Komfort“ und „Premium“ umfassenden Schutz. Eingeschlossen sind zum Beispiel die Hobbynutzung leichter eigener Drohnen oder die Absicherung von Schäden aus Falschbetankung fremder Kfz.

Die HDI Versicherung AG geht mit einer neuen Privat-Haftpflichtversicherung im Drei-Linien-Modell an den Start. Je nach Risiko- und Preisbewusstsein bietet das Konzept umfassenden Schutz für alle Kundenbedürfnisse. Bei einer Versicherungssumme von bis zu 10 Mio. Euro sind bereits im Tarif „Basis“ sowohl die Hobbynutzung von leichten eigenen Drohnen als auch der Verlust fremder privater Schlüssel (auch Codekarten, Fernbedienungen, Transponder) inbegriffen. Zudem besteht uneingeschränkter Schutz auch für Schäden aus Gefälligkeitshandlungen. In der Variante „Komfort“ wird der Leistungsumfang um einen Forderungsausfallschutz oder auch Personenschäden der mitversicherten Personen untereinander erweitert. Geleistet wird hier bis zu einer Versicherungssumme von 20 Mio. Euro. Die „Premium“-Linie mit einer Versicherungssumme von bis zu 50 Mio. Euro beinhaltet eben diversen erhöhten Entschädigungsgrenzen etwa Absicherung von Schäden aus einer Falschbetankung fremder Kfz, Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen und nahezu sämtliche privaten und beruflichen Schlüsselverlustrisiken – auch für Miet- oder Dienstwagen.

Mitversicherung von Angehörigen im gemeinsamen Haushalt

Abgerundet wird der Versicherungsschutz durch die Mitversicherung von Angehörigen im gemeinsamen Haushalt, der alle Personen bis zum dritten Verwandtschaftsgrad einbezieht. Eltern, die in Pflege- oder Senioreneinrichtungen leben, gehören ebenfalls zum Kreis der Mitversicherten, selbst wenn sie vorher nicht im Haushalt des Versicherungsnehmers lebten und sogar bei Single-Verträgen. (ad)

 

SIGNAL IDUNA: Neue Produktgeneration in Sach und Haftpflicht

In der Sach- und Haftpflichtversicherung hat die SIGNAL IDUNA Gruppe nun eine neue Produktgeneration gestartet. Haftpflicht- Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind jeweils in den Varianten „Pur“, „Basis“ und „Premium“ erhältlich und durch viele optionale Zusatzbausteine individuell erweiterbar.

Die SIGNAL IDUNA Gruppe hat eine neue Produktgeneration in der Sach- und Haftpflichtversicherung herausgebracht. Mit optionalen Zusatzbausteinen kann der Versicherungsschutz bedarfsgemäß komplettiert werden.

In der Haftpflichtversicherung, die in den Produktlinien „Premium“, „Basis“ und „Pur“ erhältlich ist, beträgt die Deckungssumme in der Spitze 75 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dazu sind in allen Produktlinien auch Schäden durch deliktunfähige Personen mitversichert: in „Premium“ bis zu 1 Mio. Euro bei Sach- und 75 Mio. Euro bei Personenschäden. Dabei sind auch Drohnen bis zu einem Fluggewicht von 5 kg im Versicherungsschutz eingeschlossen, und zwar bis zur Deckungssumme.

Haftpflicht-Zusatzbausteine „Tiere“, „Auto“ und „Dienst-/Amtshaftpflicht“

Außerdem enthalten ist die Neuwertentschädigung: Der Versicherte kann entscheiden, ob der Geschädigte den Zeitwert erstattet oder einen Entschädigung in Höhe des Neuwerts bekommt. Dies gilt für Sachen, die nicht älter sind als ein Jahr und im Wert unter 5.000 Euro liegen. Der Versicherungsschutz lässt sich durch die Zusatzbausteine „Tiere“, „Auto“ und „Dienst-/Amtshaftpflicht“ ergänzen. Wer aus seiner Haftpflichtversicherung in die Produktlinie „Premium“ der SIGNAL IDUNA wechselt, profitiert von der Vorversicherergarantie. Alle Leistungen aus dem bisherigen Vertrag sind automatisch mitversichert.

Hausrat: Verzicht auf Wertermittlung

Die Hausratversicherung bietet in den erhältlichen Varianten „Premium“, „Basis“ und „Pur“ Versicherungsschutz in fast unbegrenzter Höhe. Die SIGNAL IDUNA verzichtet auf Wertermittlung. Es reicht, die korrekte Quadratmeterzahl des versicherten Wohnraums mitzuteilen, um den gesamten Hausrat mit seinem Wiederbeschaffungswert ohne Höchstentschädigungsgrenzen zu versichern. Die Variante „Premium“ enthält zudem ein Diebstahlpaket, über das auch Taschen- und Trickdiebstahl versichert ist.

Als Zusatzbaustein gibt es beispielsweise „Fahrrad“, mit dem sich Drahtesel in 1.000-Euro-Schritten bis zu einer Summe von 10.000 Euro („Premium“) bedarfsgerecht absichern lassen. Der modernen vernetzten Welt trägt der Allgefahren-Baustein „Smart Home“ Rechnung. Hierüber sind alle vernetzten, internetfähigen und im Smart Home eingebundenen Geräte abgesichert, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Weitere Bausteine sind „Elementar“, „Unterwegs“ und „Haushaltsglas“.

Wohngebäude-Tarif finanziert Hotelaufenthalt bei Unbewohnbarkeit der eigenen vier Wände

Ebenfalls unbegrenzt versichert ist das eigene Heim über die Tarifvarianten „Premium“ und „Basis“ in der Wohngebäudeversicherung. Ist die Immobilie aufgrund eines versicherten Schadens unbewohnbar, leistet die Wohngebäudeversicherung für einen eventuell nötigen Hotelaufenthalt: in der Variante Premium für 365 Tage bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Tag. Der analog zur Hausratversicherung hinzuversicherbare Zusatzbaustein „Smart Home“ bietet Versicherungsschutz für moderne Haus- und Umwelttechnik. Dieser umfasst beispielsweise Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, aber auch steuerbare Jalousien und Beschattungen, Licht- und Heizungsanlagen. Weitere optionale Zusatzbausteine sind „Elementar“, „Ableitungsrohre“ und „Wohngebäudeglas“. (ad)