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BU

Mehrheit der Familien nicht gegen Berufsunfähigkeit abgesichert

Weniger als die Hälfte der Familien in Deutschland haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei kinderlosen Paaren sind es sogar noch weniger. Die meisten verzichten aufgrund vermeintlich hoher Kosten auf den Schutz. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag der R+V Versicherung ergeben.

Weniger als jede zweite Familie in Deutschland hat sich gegen den Verlust der eigenen Arbeitskraft abgesichert. Laut einer repräsentativen Umfrage des Instituts Mentefactum im Auftrag der R+V Versicherung haben nur 43% der Familien in Deutschland eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen.

Kinder beeinflussen die Entscheidung zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. In Familien, in denen Kinder leben, liegt der Anteil derer mit einer BU-Absicherung bei 47%. Bei kinderlosen Paaren sind es hingegen nur 39%. Auch die Wahrnehmung der Gefahr einer Berufsunfähigkeit wird davon geprägt, ob Kinder mit im Haushalt leben. In Haushalten mit Kindern geben 38% der Befragten an, sehr große oder eher große Angst davor zu haben, berufsunfähig zu werden. Bei Paaren ohne Kinder sind es dagegen nur 26%.

Hohe Kosten häufigster Grund für Verzicht auf BU-Absicherung

Als häufigster Grund für den Verzicht auf eine BU werden die vermeintlich hohen Kosten genannt. 48% gaben dies als Grund an, einen Abschluss zu scheuen. 25% der Befragten glauben auch, dass sie kaum ein Risiko haben, berufsunfähig zu werden, 18% geben an, sich noch nicht genug mit dem Thema auseinander gesetzt zu haben.

Viele liegen auch mit den Ursachen für eine potenzielle Berufsunfähigkeit daneben. 65% der Teilnehmer glauben, dass eine Krankheit für sie persönlich die größte Gefahr für ihre Arbeitskraft darstellt. Jeweils 54% sind der Ansicht, dass ein Unfall oder Burn-out für sie zu einer Berufsunfähigkeit führen könnte. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) sind es jedoch tatsächlich psychische Leiden wie Depressionen oder Burn-out, die am häufigsten zu einer Berufsunfähigkeit führen (30%). Schwere Unfälle sind dagegen lediglich in 8% der Fälle der Auslöser für eine BU.

Kunden anspruchsvoll, wenn es um BU-Versicherung geht

Bei der Frage, welche Punkte beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für sie wichtig wären, geben über 90% der Befragten an, dass Sicherheit, die Rente auch wirklich zu bekommen und Transparenz bei Abschluss und Abwicklung als „sehr wichtig“ oder „eher wichtig“ an. Jedoch erreichen alle im Ranking genannten Punkte sehr hohe Werte. Die Kunden seien in puncto Berufsunfähigkeit ausgesprochen anspruchsvoll, kommentieren die Autoren.

Für die Umfrage befragte das Meinungsforschungsinstitut Menefactum bundesweit 1.005 berufstätige Männer und Frauen zwischen 20 und 45 Jahren, die in einer Partnerschaft leben. (js)

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Bild: © luckybusiness – stock.adobe.com

 

LV 1871 bietet BU ab Grundschuleintritt an

Die LV 1871 hat das Eintrittsalter für ihre Golden BU von zehn auf sechs Jahre gesenkt. Damit ist der Münchner Versicherer laut eigenen Angaben der erste Versicherer in Deutschland, der einen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz bereits ab Grundschuleintritt anbietet.

Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) hat eine neue Generation ihrer Golden BU auf den Markt gebracht, mit der erstmals eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits ab Grundschuleintritt abgeschlossen werden kann. Das Eintrittsalter ist von zehn auf sechs Jahre gesenkt worden. Damit bietet die LV 1871 laut eigenen Angaben als erster Versicherer in Deutschland einen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz bereits bei Einschulung.

Risikoprüfung mit wenigen Fragen

LV 1871 Vorstand Klaus Math kommentiert die Vorteile einer frühzeitigen Absicherung: „Zum einen ermöglicht der in jungen Jahren meist noch sehr gute Gesundheitszustand eine günstige Risikobewertung; zum anderen kann sich die Risikoeinstufung nicht mehr verschlechtern, auch wenn beispielsweise nach Abschluss der Schulausbildung ein risikoreicher Beruf ergriffen werden sollte.“

Die Risikoprüfung von Schülerinnen und Schülern beinhaltet nur wenige Fragen, bei einem positiven Votum erhalten sie vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz für die gesamte Schullaufbahn und das Berufsleben bis zum Renteneintritt, so die LV 1871.

Die sogenannte Zukunftsgarantie ermöglicht eine spätere Anpassung des Vertrags an sich ändernde Lebensumstände. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, die Berufsunfähigkeitsrente beim Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums ohne erneute Risikoprüfung zu verdoppeln.

Lebenslange Rente als optionaler Baustein

Als optionalen Baustein bietet der Versicherer eine lebenslange Rente an. Damit können Schüler und Schülerinnen bei einem Leistungsfall in jungen Jahren ihren Lebensstandard im Alter sichern, obwohl keine Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und damit auch kein Aufbau einer gesetzlichen Altersversorgung erfolgt.

Vermittler und Vermittlerinnen können den Antrag für die Golden BU über die Angebotssoftware automatisiert prüfen lassen. Sofern die Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind, ist die automatisierte Risikoeinschätzung selbstverständlich und verbindlich. (js)

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Dienstunfähigkeit: 15 Tarife erhalten „ausgezeichnete“ Bewertung

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN hat zum zweiten Mal die Dienstunfähigkeitsklauseln, die sich in der normalen Berufsunfähigkeitsversicherung von einigen Versicherern finden lassen, bewertet. Die Absicherung für Beamte ist von hoher Komplexität geprägt und variiert deshalb stark in ihrer Ausprägung. 15 Tarife von 13 Anbietern konnten die Höchstnote im Rating erreichen.

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN hat kürzlich zum zweiten Mal sein aktuelles Rating zur Dienstunfähigkeit (DU) veröffentlicht. Der Blick von MORGEN & MORGEN fällt auf die Dienstunfähigkeitsklausel, weil sie in ihrer Ausgestaltung stark variiert und von hoher Komplexität geprägt ist. Zurzeit lässt sich eine DU-Klausel in 24 Berufsunfähigkeitstarifen von 21 Anbietern finden. Diese wurden im Rahmen des Ratings detailliert analysiert und aufgrund der Qualität ihrer Bedingungen bewertet. Damit sind in zweiten Jahrgang drei zusätzliche Tarife im Vergleich zum vergangenen Jahr in die Bewertung aufgenommen worden.

Rating legt Wert auf Einschluss einer „echten DU-Klausel“

Die DU ist an das Beamtenrecht angelehnt. Beamte haben gegenüber ihrem Dienstherrn besondere Rechte und Pflichten. Im Falle einer Dienstunfähigkeit prüft der Dienstherr, ob und in welchem Umfang der Beamte oder die Beamtin die Dienstpflicht weiterhin erfüllen kann. Im Ernstfall kann dies eine Ruhestandsversetzung oder Entlassung für den Beamten oder die Beamtin nach sich ziehen, was natürlich finanzielle Auswirkungen hat. Zusätzlich hat der jeweilige Versicherer das Recht, eine eigene Prüfung der tatsächlichen Berufsunfähigkeit (BU) vorzunehmen. Das bedeutet, der Versicherte muss dann einen zweiten Prozess durchlaufen, um eine Leistung aus der privaten Arbeitskraftabsicherung zu erhalten.

„Im Rating legen wir besonderen Wert darauf, dass der Versicherer auf sein eigenen Prüfrecht verzichtet und das Ergebnis des Dienstherrn anerkennt. Somit wird eine erneute Erstprüfung für Versicherte vermieden“, kommentiert Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN. Dieser Verzicht auf eine erneute Prüfung gilt als „echte DU-Klausel“.

Neben der echten DU-Klausel müssen die Tarife noch zwei weitere Mindestkriterien erfüllen, um eine Bewertung der beiden Höchstkategorien (vier oder fünf Sterne) zu erhalten: Sie müssen auf unübliche Einschränkungen verzichten und es muss sich um eine vollständige Klausel handeln, das bedeutet, alle Status eines Beamten und einer Beamtin werden anerkannt, auf Probe, auf Widerruf oder auf Lebenszeit.

Knapp drei Viertel der Tarife mit vier oder fünf Sternen bewertet

Der zweite Jahrgang attestiert dem Markt der DU-Klauseln einen guten Stand, so die Analysten. So erhalten 15 Tarife die Höchstnote von fünf Sternen und damit ein „ausgezeichnetes“ Ergebnis. Zwei weitere Tarife erhalten vier Sterne („sehr gut“) und drei weitere drei Sterne („durchschnittlich“). Zudem werden drei Tarife als „schwach“ bewertet (zwei Sterne) und ein Tarif erhält nur einen Stern und damit die Bewertung „sehr schwach“.

Die Analysten heben hervor, dass im Rating keine DU-Versicherung besser bewertet sein kann als die ihr zugrundeliegenden Bedingungen im Rating Berufsunfähigkeit. Dies liegt dem Umstand zu Grunde, dass sich immer Umstände ergeben können, aus deinen eine beamtete Person aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, aber nicht beamtet weiter tätig ist, so MORGEN & MORGEN.

Marktangebot deckt relevante Leistungseinschlüsse größtenteils ab

Das Rating zeigt zudem, dass „vor allem die relevanten Leistungseinschlüsse zum Großteil vom aktuellen Marktangebot abgedeckt werden“ (siehe Grafik).

 

Dienstunfähigkeit: 15 Tarife erhalten „ausgezeichnete“ Bewertung

 

So verzichten alle DU-Klauseln auf unübliche Einschränkungen und auf die Verweisung in der Nachprüfung. 20 der analysierten Tarife weisen eine „vollständige“ Klausel auf und auch 20 verzichten auf eine altersbedingte Leistungsbegrenzung bei Beamten auf Probe oder auf Widerruf, damit eine mögliche Leistung nicht an das Erreichen einer Altersgrenze geknüpft ist. Eine „echte“ bzw. „fast echte“ DU-Klausel weisen 17 Tarife auf. Während bei einer „echten“ Klausel der Versicherer die Entscheidung des Dienstherrn anerkennt, ohne eine weitere Prüfung anzuordnen, behält sich der Versicherer bei einer „fast echten“ Klausel vor, zu prüfen, ob die DU ausschließlich auf medizinischen Gründen resultiert und keine wirtschaftlichen oder disziplinarischen Gründe vorliegen.

Weitere 17 Tarife versichern die spezielle DU, in Form eines obligatorischen oder optionalen Versicherungsschutzes über den allgemeinen Dienst hinaus. Ein Verzicht auf zeitliche Befristung von Beamten auf Probe und auf Widerruf ist in 14 der Klauseln beinhaltet.

Das Rating der DU-Klauseln kommt, nachdem das Ratinghaus in vergangenen Wochen bereits die aktuellen Auflagen der Ratings zur BU, der BU-Nachversicherung, der Grundfähigkeitsversicherung und der EU-Versicherung veröffentlicht hat.(js)

Die Ergebnisse des MORGEN & MORGEN DU-Rating können hier eingesehen werden.

Bild: © tomertu – stock.adobe.com

 

„Unsere Initiative ist kein Freifahrtschein in die BU“

Der Münchner Versicherer die Bayerische lehnt seit einiger Zeit Menschen mit einem psychotherapeutischen Hintergrund, die eine BU abschließen möchten, nicht mehr pauschal ab, sondern setzt stattdessen auf individuelle Prüfungen. Über die Hintergründe und welche Erfolge die Initiative bereits mit sich gebracht hat, darüber spricht AssCompact mit Martin Gräfer, Vorstandsmitglied der Versicherungsgruppe die Bayerische.

Ein Interview mit Martin Gräfer, Mitglied der Vorstände der Versicherungsgruppe die Bayerische
Herr Gräfer, die Corona-Pandemie und die wirtschaftliche Unsicherheit drücken vielen Deutschen weiter auf die Seele. Eine Psychotherapie kann den Menschen helfen. Für eine BU-Absicherung ergibt sich daraus ein Problem. Verschlimmert eine pauschale Verweigerung nicht das Stigma, das psychischen Erkrankungen sowieso anhaftet?

Natürlich tut es das, und an dieser Fehlentwicklung wollen wir etwas ändern! Aber betrachten wir doch einmal die Zahlen: Jedes Jahr sind 28 % der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen. Den allermeisten davon kann die psychotherapeutische Behandlung sehr helfen, und das führt auch dazu, dass eine Vorgeschichte in der psychotherapeutischen Behandlung mehr Resilienz, mehr psychische Stabilität und mentale Gesundheit bedeutet. Allein aus diesem Grund und auch, weil die Gründe für die Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Unterstützung so unterschiedlich und individuell sind, kann die pauschale Ablehnung dieser Menschen nicht richtig sein.

Warum tun sich Versicherer im Allgemeinen damit so schwer? Und wie oft wird die Bayerische bei Anfragen mit dem Thema konfrontiert?

Versicherer lieben möglichst exakte Risikoprofile. Biometrische Risiken, und dazu zählt die psychotherapeutische Vergangenheit ebenso wie ein Bandscheibenvorfall, sind besonders schwer zu berechnen. Wenn bei der Voranfrage zur BU-Versicherung beim Bandscheibenvorfall der Orthopäde um eine Expertise gebeten wird, kann mit psychotherapeutischer Expertise ebenso die „Rückfallwahrscheinlichkeit“ für psychische Erkrankungen eingeschätzt werden. Dazu muss man sich, und das klingt zunächst aufwändig, mit individuellen Fällen befassen und kann nicht nach einer Bewertungsmatrix vorgehen. Seit wir dies tun, stellen wir fest, dass viele Personen versicherbar sind – wenn auch manches mal unter erschwerten Bedingungen. Das allein ist schon ein Erfolg für uns und ein Beleg, dass dieser Vorstoß der richtige Weg war. Welchen Anteil diese Art der Anfragen an der Gesamtzahl haben, lässt sich aktuell noch nicht gesichert sagen. Wir können aber sehen, dass knapp 40% der Anfragen mit psychotherapeutischer Vergangenheit eine Versicherung ohne Einschränkungen angeboten werden konnte.

Also keine pauschale Ablehnung mehr. Wie sieht denn der neue Ansatz Ihres Hauses genau aus?

Unsere Risikoprüfer wurden durch eine Psychologische Psychotherapeutin geschult und besonders sensibilisiert. Im Zweifelsfall hilft die Therapeutin bei der Entscheidungsfindung. Nach wie vor gibt es aber auch Fälle, die wir aufgrund des individuellen Risikos ganz klar ablehnen müssen.

Müssen Kunden deshalb länger auf eine Antwort warten?

Aktuell stellen wir keine Verzögerungen fest.

Und gibt es trotzdem Einschränkungen?

Wer regulär in unsere BU aufgenommen wurde, hat keine Einschränkungen. Es gibt aber Fälle, in denen wir einem komplexeren Risikoprofil mit eingeschränkten Versicherungsleistungen begegnen, ohne jedoch die Aufnahme pauschal zu verweigern.

Wie kommt das Vorgehen bei Versicherungsmaklern an? Und worauf sollten Vertriebspartner besonders im diesem Zusammenhang achten?

Als wir unsere Initiative angekündigt hatten, gab es einige kritische Stimmen und Skeptiker. Die Erfahrungen der ersten Monate mit dem angepassten Vorgehen haben aber die letzten Kritiker überzeugt. Wichtig ist es für unsere Vertriebspartner, ehrlich und transparent mit den Interessenten zu kommunizieren. Unsere Initiative ist keinesfalls ein Freifahrtschein in die BU. Wir prüfen nur individueller als davor und kommen dadurch zu besseren Ergebnissen.

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AXA Mental Health Report: Jeder Dritte fühlt sich psychisch krank | AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft

Bilder: © die Bayerische, © Berit Kessler – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Martin Gräfer

Erwerbsunfähigkeit: infinma sieht Verbesserungspotenzial

Das Analyseinstitut infinma hat die derzeit am Markt verfügbaren Erwerbsunfähigkeitsversicherungen analysiert. Gerade im Vergleich zum hohen Bedingungsniveau in der BU sehen die Analysten Luft nach oben. Insgesamt 19 Tarife erfüllen oder übertreffen die derzeitigen Marktstandards in den getesteten Kriterien.

Die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (infinma) hat ihr Konzept der Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) auf den neuesten Stand gebracht. Nachdem bereits im April das Analysehaus MORGEN & MORGEN die Tariflandschaft der EU beleuchtet hat (AssCompact berichtete: Erwerbsunfähigkeit: Zwei Drittel der Tarife sind top), hat nun infinma 41 Tarife von 15 Gesellschaften analysiert. Die in Deutschland und Österreich angebotenen Produkte wurden in insgesamt 17 Qualitätskriterien gegen den Marktstandard verglichen.

infinma-Analyse nicht als Rating zu verstehen

Anders als andere Bewertungsverfahren sei der Marktstandard jedoch nicht als Rating zu verstehen, betont infinma. Grund dafür sei, dass das Institut der Ansicht sei, dass sich die einzelnen Bedingungsbestandteile nicht gegeneinander aufrechnen lassen. Stattdessen beleuchtet die Analyse lediglich, ob Versicherer in den einzelnen Kriterien eine Regelung getroffen haben, die unter oder über dem Marktstandard liegt. Als Marktstandard definiert infinma diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird.

Gerade im Hinblick auf „Best Advice“ halte infinma es für sinnvoll, die einzelnen Bedingungswerke daran zu messen, was aktuell am Markt üblich sei. Denn für Berater und Kunden sei es wenig hilfreich, zu wissen, dass ein bestimmtes Merkmal aus Kundensicht unbefriedigend ausgestattet sei, wenn keine bessere Alternative am Markt erhältlich sei.

Einige Verbesserungen in Bedingungen zu beobachten

Die Produkte, die in allen getesteten Kriterien die Marktstandards aus Kundensicht erfüllen oder übertreffen, erhalten ein Zertifikat. Dieses Jahr erhalten 19 Tarife von neun Anbietern diese Auszeichnung.

Im Vergleich zum Vorjahr erhielten damit erneut weniger Tarife und auch Anbieter die Zertifizierung. „Zwar gab es auch in diesem Jahr einige Verbesserungen in den Bedingungen und die BU-Umtauschoption beispielsweise könnte schon im nächsten Update zum Marktstandard werden“, so der geschäftsführende infinma-Gesellschafter Dr. Jörg Schulz.

Schulz betonte allerdings, dass sich die EU dennoch derzeit nicht als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) durchsetzen könne. Dies liege einerseits daran, dass der Prämienunterschied zur BU in vielen Berufen einfach zu gering sei. Als weiteres Problem führte Schulz auf, dass nach wie vor viele Versicherer den Bescheid über die Anerkennung der gesetzlichen Erwerbminderungsrente nicht als Leistungsvoraussetzung anerkennen würden.

„Das mag zwar aus Sicht der Versicherer verständlich sein, ist aber im Hinblick auf die Akzeptanz der EU bei Vertrieblern und Kunden sicher nicht dienlich“, kommentiert Schulz.

Gerade verglichen mit dem auch in der Breite sehr hohen Bedingungsniveau in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sehe man in der EU noch einiges an Verbesserungspotenzial, so die Analysten.

Markt scheint Fokus auf GF als Alternative zur BU zu legen

Auch scheinen Versicherer sich derzeit anstelle der EU eher auf die Grundfähigkeitsversicherung (GF) als Alternative zur BU zu konzentrieren. Der Grund dafür sei, dass die Leistungsauslöser in der GF offensichtlich vielen Kunden und Vermittlern eingängiger und auch erreichbarer erscheinen als die in der EU.

Die Analysten merken auch an, dass die Zurückhaltung vonseiten der Anbieter auch daran liegen könne, dass sie selbst nicht oder nicht mehr vom durchschlagenden Erfolg der EU in der Arbeitskraftabsicherung überzeugt seien.

Anbieter mit einer Zertifizierung

Die Versicherer, die mindestens mit einem Produkt ein Zertifikat erhalten haben, sind wie folgt (in alphabetischer Reihenfolge): Continentale, Credit Life, Dialog, EUROPA, Generali Österreich, Hannoversche, MetallRente, Volkswohl Bund und Zurich Deutscher Herald. (js)

Mehr zu den Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeit kann auf der infinma-Webseite eingesehen werden.

Bild: © BillionPhotos.com – stock.adobe.com

 

LV 1871 vereinfacht BU-Beratung und -Abschluss für Makler

Die LV 1871 möchte den Prozess rund um die Beratung und den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für ihre Vertriebspartner erleichtern. Durch das Nutzen einer neuen Angebotssoftware kann die Risikoprüfung direkt vor Ort oder online erfolgen. Damit sollen Makler Zeit sparen können.

Die Lebensversicherung von 1871 a.G. München (LV 1871) will Makler besser unterstützen, wenn es um die Beratung und den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) geht. Dies soll insbesondere mithilfe einer neuen Angebotssoftware realisiert werden.

Mit der neuen Angebotssoftware kann die zur BU gehörige Risikoprüfung direkt vor Ort oder auch online durchgeführt werden. Dafür beantworten Makler gemeinsam mit ihren Kunden die in der Angebotssoftware vorgegebenen Risikofragen. In den meisten Fällen kann dann aufgrund der Antworten ein verbindliches Votum über Zusage, Ausschlüsse oder Risikozuschläge direkt eingesehen werden und der Antrag auf Wunsch auch elektronisch abgeschlossen werden, so der Münchner Versicherer.

Vereinfachte Risikoprüfung für bestimmte Alters- und Berufsgruppen

Für jüngere Kunden aus bestimmten Berufsgruppen bietet die Angebotssoftware zusätzlich automatisch eine vereinfachte Risikoprüfung. Hierfür müssen lediglich Geburtsdatum, gewünschte Rentenhöhe, Beruf sowie Körpergröße und -gewicht angegeben werden. Die vereinfachte Risikoprüfung ist für viele Berufe bis zu 1.500 Euro und für zahlreiche naturwissenschaftliche und technische MINT-Berufe bis zu 2.000 Euro Monatsrente möglich, sofern die Kunden maximal 35 Jahre alt sind und Körpergröße und -gewicht im normalen Bereich liegen.

Verbindliches Votum von Auswirkungen bestimmter Risikofaktoren möglich

Der Bearbeitungsstand des Antrags kann von Maklern jederzeit über das Geschäftspartnerportal eingesehen werden. Der Antrag kann auch zwischengespeichert und die Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Über die Software inSign kann der Antrag online mit dem Kunden geteilt und abgeschlossen werden. Die eigene Beratungsdokumentation kann hier auch integriert werden.

Im Geschäftspartnerportal können Vertriebspartner außerdem die Auswirkungen von Risikofaktoren wie beispielsweise bestimmten Freizeitaktivitäten, vielen Krankheitsbildern oder BMI-Werten eingesehen werden. Auch hierfür erhalten Makler und Kunden auf Wunsch ein verbindliches Votum auf Basis der Angaben und können diese in den Antragsprozess einsteuern.

Persönliche Beratung bei komplexen Fällen weiterhin möglich

„Neben der Möglichkeit, direkt im Beratungsgespräch mit dem Kunden in vielen Fällen ein verbindliches Votum der Risikoprüfung am Point of Sale zu erhalten, unterstützen wir den Prozess auch in der Folge und in den komplizierter gelagerten Fällen noch besser“, sagt LV 1871 Vorstand Dr. Klaus Math. So könne wertvolle Beratungszeit in die Kundenbeziehung investiert werden, so Math.

In komplexen Fällen ist die Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs mit Risikoprüfern in der LV 1871 weiterhin gegeben. (js)

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Rating Berufsunfähigkeit: Immer mehr Tarife mit Höchstwertung

Im aktuellen BU-Rating hat MORGEN & MORGEN 617 BU-Tarife und Tarifkombinationen beleuchtet. Die Riege der Tarife mit Bestnote hat sich erneut vergrößert. Zugelegt hat auch das Neugeschäft im BU-Markt, und zwar um knapp 10%. Und eine große Dynamik weist aktuell die Nachversicherung auf.

Die Ratingagentur MORGEN & MORGEN (M&M) hat abermals Berufsunfähigkeitstarife (BU) unter die Lupe genommen. Im Rahmen des M&M Ratings Berufsunfähigkeit haben die Analysten 617 Tarife und Tarifkombinationen bewertet. Im Vorgänger-Rating waren es noch 571 Tarife und Tarifkombinationen und damit 46 weniger. „Der Anstieg ist sowohl neuen Tarifen als auch weiteren Tarifausprägungen in Form von differenzierten Varianten bestehender Tarife geschuldet“, erklärt Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN.

Zunahme der Fünf-Sterne-Riege

Wie das Gesamtbild der Ratingbewertung zeigt, hat sich die Zahl der Tarife mit der Höchstwertung von fünf Sternen vergrößert. Laut M&M konnten sich einige der Versicherer in den Teilratings verbessern. Die Gründe seien individuell und könnten bei kleinsten Änderungen zu einer neuen Bewertung führen. Die Anpassung der Ratingfragen zu den Nachversicherungsgarantien habe bei dem einen oder anderen Tarif ebenfalls zu einer leichten Veränderung im Gesamtergebnis geführt, wie die Analysten erläutern. Insgesamt 486 Tarife und damit 39 mehr als im vergangenen Ratingjahrgang haben die Höchstwertung erhalten.

Verschiebungen im Mittelfeld

Das Feld der Tarife mit vier Sternen hat sich dagegen etwas verkleinert auf 34 Tarife und somit 4 Tarife verloren. 77 Tarife und damit 15 mehr als im Vorjahr bekamen drei Sterne. Lediglich 20 Tarife wurden nur mit zwei oder einem Stern ausgezeichnet – das sind vier Tarife weniger als im vergangenen Rating.

Neugeschäft legt um fast 10% zu

Wie MORGEN & MORGEN zudem mitteilt, verzeichnete der BU-Markt im Vergleich zur Vorjahresbetrachtung ein deutliches Wachstum des Neugeschäfts. Während das Neugeschäft vormals nur um 0,4% gewachsen ist, waren es im aktuellen Betrachtungszeitraum knapp 10%. Demzufolge erhöhten sich auch die eingenommenen Beiträge und wiesen ein Plus von 6% auf. In der Vorjahresbetrachtung waren es 3,3%. Den Analysten zufolge befinden sich rund 275.000 BU-Renten mit einem Volumen von rund 2,4 Mrd. Euro in der Auszahlung. Das sind aktuell 4.000 BU-Renten mehr.

Es tut sich viel in der Nachversicherung

Eine große Dynamik ist aktuell in der Nachversicherung zu beobachten. Die Analysten berichten von einer zunehmenden Differenzierung – hinsichtlich der Altersgrenzen, der maximalen Rentenhöhen, der Ereignisse, die zur Nachversicherung berechtigen und der Frage, ob nur auf eine Gesundheitsprüfung bei der Nachversicherung verzichtet wird oder auf die komplette Risikoprüfung. Aus diesem Grund wurden im aktuellen BU-Rating die Ratingfragen angepasst und außerdem ein gesondertes Rating zum Thema Nachversicherungsgarantie entworfen (AssCompact berichtete: Erstmals Rating zur BU-Nachversicherung). „Wir stellen hier einen zunehmenden Wettbewerb fest und sehen eine deutliche Verbesserung im Angebot der Nachversicherungsgarantien“, erklärt Ludwig.

Ablehnungsquote gesunken

Im Rahmen das Ratings wurden auch die Themen Vorerkrankungen und Ablehnungsquote beleuchtet. Hier sehen die Analysten einen positiven Trend. Demnach werden unter den Beantragenden zunehmend Vorerkrankte ohne Erschwernis angenommen. Deren Anteil hat sich von 77,24% auf 78,77% erhöht. Diese positive Entwicklung spiegle sich laut M&M auch in der Ablehnungsquote wider, die sich um 0,58 Prozentpunkte auf 3% verringert hat. Auch die Zuschläge und Ausschlüsse bei Vorerkrankungen sinken. Ihr Anteil ging von 1,32% auf 0,98% zurück. „Vorerkrankungen scheinen bei der Annahme weniger ins Gewicht zu fallen“, konstatiert Ludwig.

Rating Berufsunfähigkeit: Immer mehr Tarife mit Höchstwertung
Grundfähigkeitsversicherung stark im Kommen

Im Fazit unterstreicht MORGEN & MORGEN, dass sich die Berufsunfähigkeitsversicherung als Königsweg der Arbeitskraftabsicherung auf einem hohen Bedingungsniveau etabliert hat. Ihre Zielgruppe werde weiterhin hauptsächlich die nicht körperlichen Berufe ausüben. Als Alternative sei die Grundfähigkeitsversicherung stark im Kommen, die aber nur in bestimmten Konstellationen eine echte Arbeitskraftabsicherung darstellt: zum einen temporär, im Falle der AU-Klausel, zum anderen berufsbezogen durch die Absicherung von Fähigkeiten, die bei der Ausübung des Berufs erforderlich sind. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als echte Arbeitskraftabsicherung bleibt den Analysten zufolge nach wie vor zu Unrecht eher ein Nischenprodukt.

Wettbewerb auch künftig über Differenzierung einzelner Bedingungen

Was die Bedingungen angeht, präsentiert sich die BU auf höchstem Niveau. Entsprechend dürfte der Wettbewerb auch in Zukunft hauptsächlich über die Differenzierung einzelner Bedingungen erfolgen. Aktuell geschehe dies vor allem über die unterschiedlichen Nachversicherungsangebote, so MORGEN & MORGEN.

Informationen zur Methodik und detaillierte Ratingergebnisse. (tk)

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Das sind die Maklerfavoriten in der Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Das sind die Maklerfavoriten in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Welche Versicherer machen laut Makler-Votum das meiste BU-Geschäft? Und mit welchem Versicherer sind sie sehr zufrieden? Das geht aus der neuen Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2023“ hervor. Außerdem verraten die Befragten, welche elektronischen BU-Risikoprüfungsangebote der Versicherer besonders häufig genutzt werden.

Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, ist hoch. Für privat abgesicherte Personen liegt sie im Schnitt bei 25%. Statistisch gesehen wird damit jeder Vierte im Laufe des Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Das ergab eine  Analyse von Daten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV).

Studie analysiert Maklerfavoriten und Qualitätsführer

Die Beratung in der Arbeitskraftabsicherung und insbesondere in der BU gilt als anspruchsvoll. Die Kundinnen und Kunden schätzen es daher, wenn ihnen bei derart kostspieligen und individualisierten Vorsorgelösungen eine kompetente Vermittlerin bzw. ein kompetenter Vermittler zur Seite steht. Die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2023“ analysiert, welche Versicherer vonseiten der Versicherungsmaklerinnen und -makler sowie Mehrfachagentinnen und -agenten das meiste Geschäft erhalten – die sogenannten Maklerfavoriten – und mit welchem Versicherer die Befragten besonders zufrieden sind – die sogenannten Qualitätsführer. Und in diesem Text wird nun die BU-Sparte genauer betrachtet.

Alte Leipziger wiederholt auf der Spitzenposition

Insgesamt vermitteln 96% der befragten Versicherungsmaklerinnen und -makler regelmäßig eine selbstständige Berufsunfähigkeitspolice. Doch welche Versicherer machen mit der unabhängigen Vermittlerschaft gemessen am „share of wallet“ das meiste Geschäft? Der Blick ins Ranking verrät gleich, dass mit Ausnahme des Spitzenplatzes innerhalb der Top-Ten in dieser Studienausgabe ordentlich Bewegung steckt. Nur eines blieb gleich: Wie im Vorjahr macht die Alte Leipziger mit den Befragten das meiste Geschäft in der BU-Sparte und sicherte sich damit Platz 1.

Das sind die Maklerfavoriten in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit deutlichem Abstand folgt auf Rang 2 die Allianz, die lediglich etwas mehr als die Hälfte des „share of wallet“ der Alte Leipziger auf sich verbucht. Allerdings bedeutet Rang 2 auch einen großen Sprung nach vorne. Im Vorjahr noch erreichte die Allianz lediglich Rang 5. Nur knapp dahinter auf Rang 3 rangiert Swiss Life.

Die Nürnberger rutscht um zwei Plätze nach hinten und belegt im aktuellen Ranking Platz 4. Rang 5 geht an den VOLKSWOHL BUND, der sich damit um einen Platz verschlechterte. Die Baloise auf Platz 8 konnte sich im Vorjahresvergleich um zwei Plätze verbessern, während die Continentale mit Rang 10 zwei Plätze einbüßte (siehe Grafik).

Vier Qualitätsführer liegen punktgleich an der Spitze

Doch hohe Geschäftsanteile für sich genommen lassen noch keine Rückschlüsse auf die Servicequalität der einzelnen Versicherer im Vermittlungsgeschäft zu. Die Gesamtzufriedenheit mit den Versicherern ergibt sich in der aktuellen Studie aus einem Zusammenspiel von insgesamt 14 Leistungskriterien. Besonders wichtig waren entsprechend dem Makler-Votum die Kriterien Produktqualität, Abwicklung im Leistungsfall und Tarifflexibilität – und damit dieselben Kriterien wie im Vorjahr.

Und in der aktuellen Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2023“ liegen gleich vier Produktanbieter punktgleich auf dem ersten Platz. Die Alte Leipziger punktet unter den befragten unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittlern beim Image sowie bei der Abwicklung im Neugeschäft und beim Angebotsrechner. Canada Life und Swiss Life wiederum stellen die Befragten besonders mit ihrer jeweiligen Finanzstärke und ihrer Produktqualität zufrieden. Beim VOLKSWOHL BUND goutierten die befragten Versicherungsmaklerinnen und -makler die Abwicklung im Neugeschäft und die dezentrale Vertriebsunterstützung.

Auf Rang 5 unter den Qualitätsführern liegt die Nürnberger. Der Versicherer erhält besonders hohe Zufriedenheitswerte bei der dezentralen Vertriebsunterstützung sowie beim Preis-Leistungs-Verhältnis und dem Angebotsrechner. Auf Platz 6 rangiert Condor (beste Leistungskriterien: Produktqualität und Abwicklung im Leistungsfall).

BU-Risikoprüfungsangebot der Alte Leipziger wird besonders häufig genutzt

Neben den Rankings erkundigt sich AssCompact auch immer über Services rund um die betrachtete Versicherungssparte. U. a. dieses Mal im Blick: elektronische BU-Risikoprüfungsangebote. Denn diese Angebote erleichtern die Vorsorgeberatung im Vermittlungsgeschäft sehr. Wenig überraschend daher, dass fast 63% der befragten Versicherungsmaklerinnen und -makler sowie Mehrfachagentinnen und -agenten der Meinung sind, dass die Versicherer diese Angebote weiter ausbauen sollen. Besonders bekannt sind unter den Befragten die elektronischen Angebote der Allianz (26,5%), der Alte Leipziger (24,7%) sowie von LV 1871 und Swiss Life (beide 19,3%). Bei der Nutzung der Angebote verteilen sich die Zahlen aber wiederum anders. Besonders häufig nutzen die Befragten das elektronische BU-Risikoprüfungsangebot der Alte Leipziger (23,8%), von LV 1871 (19,7%) und der Nürnberger (17,0%). (as)

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2023“ wurde vom 08.03.2023 bis 17.03.2023 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 453 Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittlerinnen und -vermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt.

Sie können diese Studie hier kostenpflichtig bestellen.

Informationen zu allen weiteren AssCompact Studien sind unter asscompact.de/studien zu finden.

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BU: Die Konsequenzen der Anfechtung durch Versicherer

In der BU treten häufig rechtliche Auseinandersetzungen auf. Ein Grund dafür kann die Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer sein. Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke erklärt in seiner regelmäßig erscheinenden BU-Kolumne, was die Konsequenzen für Versicherungsnehmer sein können.

Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Ein Versicherungsvertrag ist für beide Vertragsparteien grundsätzlich bindend. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann so ein Versicherungsvertrag über Jahrzehnte bestehen, typischerweise bis zum Eintritt der Rente. Dieser Vertrag bleibt nach Abschluss jedoch nicht zwingend unumstößlich bestehen. Vielmehr können Versicherer im Einzelfall Gestaltungsrechte entstehen, die es ihnen ermöglichen, sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen vom Versicherungsvertrag zu lösen.

Neben der Kündigung, dem Rücktritt und der Vertragsanpassung kann der Versicherer den Versicherungsvertrag anfechten und ihn damit rückwirkend zum „Erliegen“ bringen. Doch welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit der Versicherer anfechten kann? Wer trägt die Beweislast für die maßgeblichen Umstände und welche Konsequenzen drohen dem Versicherungsnehmer? Was kann der Versicherungsnehmer tun, wenn sein Versicherungsvertrag vom Versicherer angefochten wurde? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.

Voraussetzungen der Anfechtung

Die Anfechtung des Versicherungsvertrages nach § 22 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung mit § 123 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Wegen eines Irrtums über einfache Umstände ist die Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer nur dann zulässig, wenn es sich nicht um gefahrerhebliche Umstände handelt. Denn in diesem Fall muss vorrangig der Rücktritt nach den §§ 19, 21 VVG ausgeübt werden.

Jederzeit und ohne Beschränkung des Gegenstandes kann hingegen die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung im Sinne des § 22 VVG erklärt werden. Eine Beschränkung dieses Rechts auf bestimmte Umstände ist aufgrund der bewussten Täuschung des Vertragspartners nicht geboten. Um wegen einer arglistigen Täuschung anfechten zu können, muss zunächst objektiv eine Täuschung vorliegen. Diese muss, subjektiv gesehen, arglistig gewesen sein und den Versicherer kausal zum Abschluss des Versicherungsvertrages bewegt haben.

Die Täuschung setzt also eine objektiv falsche Angabe voraus. Eine Angabe des Versicherungsnehmers ist dann falsch, wenn er sie dem Versicherer gegenüber wissentlich abgibt oder aber für den Versicherer relevante Angaben verschweigt (Unterlassen). Ob die objektiv falsche Angabe durch Tun oder Unterlassen getätigt wird, ist zunächst erst einmal irrelevant. Maßgeblich ist die Relevanz der richtigen Information für den Versicherer. Relevant sind grundsätzlich alle Informationen, die unmittelbar mit dem Versicherungszweck zusammenhängen. Bei einer BU sind das beispielsweise der bisher ausgeübte Beruf, das zu versichernde Einkommen oder die ganzen Daten zum gesundheitlichen Zustand.

Bestehen einer spontanen Anzeigeobliegenheit

Enthält der Gesundheitsfragebogen im Vorfeld des Versicherungsvertrages mehrdeutige oder unpräzise Fragen, die der Versicherungsnehmer anders als der Versicherer versteht, scheidet eine falsche Angabe hingegen aus. In engen Ausnahmefällen kann den Versicherungsnehmer jedoch eine sogenannte „spontane Anzeigeobliegenheit“ über Informationen treffen, nach denen der Versicherer nicht ausdrücklich gefragt hat. Dies gilt aber nur bei Informationen, die für jeden erkennbar das Aufklärungsinteresse des Versicherers in elementarer Weise betreffen und es deshalb für den Versicherten auf der Hand liegt, dass es sich um eine bedeutende Information handelt.

Weiterhin ist es nicht notwendig, dass der Versicherungsnehmer selbst täuscht. Bedient er sich eines Maklers, so sind dem Versicherten die Täuschungen, die der Makler selbst vornimmt, gemäß § 166 Abs. 1 BGB dem Versicherten zuzurechnen.

Arglist des Versicherten

Um die Täuschung als arglistig qualifizieren zu können, muss der Versicherungsnehmer in Kenntnis der Unrichtigkeit seiner Angaben handeln. Es muss ihm gerade darauf ankommen, dass die Entscheidung des Versicherers hinsichtlich des Vertragsabschlusses durch die Falschangabe beeinflusst wird und der Vertrag unter den wahren Bedingungen nicht oder nicht so zustande gekommen wäre. Die Absicht, dass dem Versicherer aufgrund der falschen Angabe tatsächlich ein Vermögensschaden entsteht, ist nicht erforderlich. Es genügt vielmehr das Bewusstsein, dass die Falschangabe in irgendeiner Weise Einfluss auf eine etwaige Schadenregulierung haben kann.

Zusätzlich muss die arglistige Täuschung des Versicherten ursächlich dafür geworden sein, dass der Versicherer den Versicherungsvertrag zu den konkreten Bedingungen geschlossen hat. Es reicht aus, dass der Versicherer mit der richtigen Information den Vertrag nicht in dieser Form geschlossen hätte, selbst wenn es sich nur um eine marginale Änderung in den Versicherungsbedingungen handeln würde.

Frist zur Anfechtung durch den Versicherer

Liegen diese drei Voraussetzungen kumulativ vor, hat der Versicherer dem Grunde nach ein Anfechtungsrecht, wenn er es fristgemäß ausübt. Gem. § 124 BGB muss der Versicherer die Anfechtung innerhalb eines Jahres ab Erlangung der Kenntnis der arglistigen Täuschung dem Versicherungsnehmer gegenüber ausdrücklich erklären. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn Kenntnis sowohl der objektiven Täuschung als auch der subjektiven Arglist besteht. Jedoch gilt auch für die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, dass gem. § 21 Abs. 3 S. 2 VVG eine Anfechtung grundsätzlich nicht mehr möglich ist, wenn die arglistige Täuschung mehr als zehn Jahre zurückliegt (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.2015 – Az. IV ZR 277/14).

Beweislast bei der Anfechtung

Erklärt der Versicherer dem Versicherten gegenüber die Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung, treffen beide Parteien unterschiedliche Pflichten hinsichtlich der Beweis- und Darlegungslast.

Grundsätzlich trifft den Versicherer die Beweislast hinsichtlich der Verletzung der Anzeigepflicht. Er muss also beweisen, dass der Versicherungsnehmer hinsichtlich der angegebenen Informationen objektiv getäuscht hat. Dazu gehört auch der Beweis darüber, dass der Versicherungsnehmer überhaupt Kenntnis von dem gefahrerheblichen Umstand hatte. Hat der Versicherte einen Versicherungsagenten damit beauftragt, die Gesundheitsfragen des Versicherers auszufüllen, so muss der Versicherer beweisen, dass der Versicherungsnehmer dem ausfüllenden Versicherungsagenten dessen Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat.

Das arglistige Handeln ist ebenfalls durch den Versicherer zu beweisen. Ihm muss zumindest der Nachweis gelingen, dass dem Versicherungsnehmer die Entscheidungserheblichkeit seiner Falschinformation bewusst war. Bezüglich der subjektiven Arglist des Versicherungsnehmers kann jedoch regelmäßig nur ein Indizienbeweis geführt werden, durch den die objektiven Umstände die innere Willensrichtung des Handelnden indizieren. Deshalb ist es in den meisten Fällen ausreichend, wenn der Versicherer den Nachweis erbringt, dass durch die Falschangabe der konkrete Vertragsschluss herbeigeführt wurde.

Sekundäre Darlegungslast

Gelingt dem Versicherer dieser Beweis, trifft den Versicherten sodann die sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Gründe für die falschen Informationen. Der Versicherte muss glaubhaft die Motive und Hintergründe darlegen, die ihn zu der falschen Angabe bewegt haben, um den Vorwurf der Arglist abzuwehren. Gelingt es dem Versicherungsnehmer, eine plausible Erklärung für die falsche Angabe vorzubringen, muss der Versicherer wiederum beweisen, dass diese Erklärung einer Arglist nicht im Wege steht.

Erfolgt die Anfechtung außerhalb der Jahresfrist und beruft sich der Versicherungsnehmer darauf, dass das Anfechtungsrecht nicht fristgemäß ausgeübt worden ist, so muss der Versicherungsnehmer den Beweis für diese Verfristung führen. Denn das Erlöschen des Anfechtungsrechtes stellt einen Vorteil des Versicherungsnehmers dar, für den er den Beweis führen muss.

Bedeutung und Folgen für Versicherungsnehmer

Liegen die Anfechtungsvoraussetzungen vor und wird die Anfechtung fristgemäß und in ordnungsgemäßer Weise durch den Versicherer ausgeübt, so kann er seine auf Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung rückwirkend beseitigen und somit den Berufsunfähigkeitsvertrag vollständig „zu Fall bringen“. Ein Versicherungsschutz besteht dann für den Versicherten nicht mehr.

Wahlweise kann der Versicherer auch nur den Teil des Vertrages, in dem er getäuscht wurde, anfechten. Dann gilt der Vertrag mit Ausnahme des angefochtenen Teils weiter fort. Ein Anspruch des Versicherten auf Rückzahlung von Prämien besteht nach § 39 Abs. 1 S. 2 VVG hingegen nicht. Künftige Beiträge müssen natürlich nicht mehr entrichtet werden.

Fazit und Praxishinweise

Sollte der Versicherer den Versicherungsvertrag angefochten haben, empfiehlt es sich, umgehend anwaltlichen Rat einzuholen. Denn auch Leistungsentscheidungen der Versicherer können unzulässig und rechtlich nicht haltbar sein. Auch kann unter Umständen der Versicherungsschutz wiederhergestellt werden, notfalls mittels gerichtlicher Hilfe.

Neben der Kündigung, dem Rücktritt und der Vertragsanpassung ist die Vertragsanfechtung eines der stärksten Gestaltungsrechte des Versicherers. Dieser muss dem Versicherungsnehmer eine objektive Täuschung, die subjektiv arglistig begangen und kausal für den Vertragsschluss wurde, nachweisen. Der Versicherungsnehmer muss hingegen darlegen, dass die Angabe gerade nicht arglistig gemacht wurde. Zudem muss die Anfechtung des Versicherungsvertrages innerhalb der Jahresfrist, spätestens jedoch nach zehn Jahren erfolgen.

Liegen diese Voraussetzungen vor, kann sich der Versicherer entweder vom ganzen Vertrag oder nur von einem Teil lösen, der Versicherungsschutz entfällt dann. Diese Rechtsfolge hat weitreichende Konsequenzen für den Versicherungsnehmer, der nicht nur keine Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erhält, sondern wegen der Anfechtung nicht mal mehr einen Berufsunfähigkeitsvertrag hat.

Weitere wissenswerte Beiträge zum Bereich der BU sind nachstehend zu finden: „Berufsunfähigkeitsversicherung“.

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R+V kooperiert mit Carpendales

Die R+V Versicherung hat sich mit TV-Stars Wayne und Annemarie Carpendale bekannte Verstärkung für ihre neue Werbekampagne ins Boot geholt. Unter dem Label „Volks-Einkommens-Schutz“ werben die Carpendales für die Notwendigkeit eines adäquaten Einkommensschutzes für Familien und junge Erwachsene.

<p>Die R+V Versicherung hat sich die TV-Persönlichkeiten Wayne und Annemarie Carpendale als Markenbotschafter für ihre neue Kampagne gesichert. Die Familie Carpendale ist das Gesicht einer neuen Kampagne, die unter dem Label „Volks-Einkommens-Schutz“ läuft und junge Familien auf die Wichtigkeit der Absicherung ihrer eigenen Arbeitskraft bzw. des eigenen Einkommens aufmerksam machen will. </p><p>Hinter dem „Volks-Einkommens-Schutz“ stehen zwei wichtige Produkte, nämlich die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Grundfähigkeitsversicherung, die finanzielle Folgen absichert, wenn bestimmte körperliche und geistige Fähigkeiten eingeschränkt sind. </p><h5>Markenbotschafter verleihen schwer zu visualisierenden Produkt Gesichter</h5><p>Mit der reichweitenstarken und zielgruppenfokussierten Leistungskampagne will die R+V vor allem Familien und junge Erwachsene ansprechen, so Norman Böhm, R+V-Abteilungsleiter Marken-, Produkt- und Kundenmanagement. „Uns ist es wichtig, sie über die Notwendigkeit des Einkommens-Schutzes aufzuklären und zu mobilisieren, denn nur rund 25% der Bevölkerung sind berufsunfähigkeitsversichert.“ </p><p>Mit den Carpendales – selbst ein berufstätiges Paar mit Kind – verleihe man einem schwer zu visualisierenden Produkt sympathische Gesichter, so Böhm. </p><p>Wayne Carpendale ist Schauspieler und Moderator. Aktuell ist er mit seiner Show „Herz and Bord“ bei VOX zu sehen. Annemarie Carpendale moderiert für den TV-Sender Pro Sieben unter anderem die Magazine „taff“ und „red“ sowie große Prime-Time Shows und Sondersendungen zu Events wie den Oscars.</p><h5>Werbekampagne läuft bis April 2024</h5><p>Die Online- und Printkampagne, konzipiert von wvp, Stuttgart, und der Springer-eigenen Agentur Media Impact, läuft in Zusammenarbeit mit dem Axel Springer Verlag und deckt große Pressetitel wie BILD, BILD am Sonntag und Die WELT ab. Dazu begleitet R+V die Kampagne durch Out of Home-Aktionen und umfangreiche digitale Maßnahmen auf allen R+V-Kanälen. Die Familie Carpendale wird die Kampagne zusätzlich auf ihren eigenen Social-Media-Kanälen thematisieren. Die Volks-Einkommen-Schutz-Aktion läuft bis April 2024. (js)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © R+V Versicherung</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/93E3B325-5FAA-422E-8C40-7355B79EC599"></div>