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BU: „Corona hat Fragilität von Gesundheit bewusster gemacht“

Das Geschäft rund um Berufsunfähigkeitsversicherungen boomt und der Wettbewerb der Versicherer nimmt zu. Worauf kommt es bei der Beratung an und welches Vorgehen ist das beste? Im Interview berichten Dr. Berndt Schlemann und Felix Czekalla aus ihrem Arbeitsalltag.

Interview mit Dr. jur. Berndt Schlemann, Geschäftsführer, und Felix Czekalla, Finanzberater bei der Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
Herr Dr. Schlemann, wie läuft das BU-Geschäft aktuell?

Dr. Berndt Schlemann Wir werden fast schon überflutet mit Buchungen. Vermutlich hat Corona die Fragilität von Gesundheit bewusster gemacht. Mit bis zu acht Kundenterminen am Tag sind die Kalender unserer Berater rappelvoll. Deshalb suchen wir unter schlemann.com/stellenanzeigen dringend gute Finanzberater.

Sie sind spezialisiert auf Akademiker. Ist es für Sie einfacher, BU-Versicherungsschutz für Ihre Kunden zu bekommen?

Felix Czekalla Der Wettbewerb der Versicherer um Akademiker hat in den letzten Jahren zugenommen. Neue BU-Abschlüsse mit besseren Leistungen sind teilweise sogar günstiger als ältere Verträge. Von „einfacher“ würde ich nicht sprechen. Akademiker sind anspruchsvolle Kunden und brauchen höhere Berufsunfähigkeitsrenten. Da schaut der Risikoprüfer genauer hin und verlangt zusätzlich eine ärztliche Untersuchung. Ein guter BU-Berater muss sich bei dieser Klientel deshalb nicht nur mit beruflichen Besonderheiten wie zum Beispiel Versorgungswerken bei Kammerberufen auskennen und Berufsunfähigkeitstarife überblicken, sondern auch Gesundheitsexperte sein.

Nutzen Sie die (dennoch) anonyme Risikoanfragen?

BS Die meisten Vorerkrankungen schätzen wir selbst ganz gut ein. Unsere erfahrenen Berater könnten meines Erachtens auch bei Versicherungen als Risikoprüfer anfangen. Risikoprüfungstools und unsere interne Know-how-Datenbank „SchleWiki“ helfen dabei.

Zusätzlich klärt unsere eigene Gesellschaftsärztin komplexere medi­zinische Fragen bei Antragstellung, Risiko- und Leistungsprüfung. Bei Bedarf verhandelt sie auf Augen­höhe mit Risikoprüfern und Versicherungsärzten kundenfreundliche Lösungen.

Anonyme Risikovoranfragen nutzen wir nur sehr gezielt in unklaren Fällen und nicht wahllos bei X Versicherern. Risikoprüfer wissen zu schätzen, dass wir mit ihrer knappen Zeit behutsam umgehen. Unsere Voranfragen werden bei positivem Ergebnis meistens auch zu Anträgen. Nicht zuletzt durch unser Umsatzvolumen profitieren wir und unsere Kunden deshalb von „Premiumservice“ mit festen Ansprechpartnern und schnellen Reaktionszeiten.

Ist ein möglicher Eintrag ins Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS) eigentlich der einzige Grund, Risikoanfragen erst mal anonym zu stellen?

BS HIS ist Geschichte. Die meisten für Akademiker relevanten Gesellschaften nehmen dort nicht mehr teil. Risikoprüfer treffen ihre Entscheidungen außerdem unabhängig von der Einschätzung anderer Gesellschaften.

Versicherer, mit denen wir intensiver zusammenarbeiten, gehen mit Risikovoranfragen ganz korrekt um. Auch ohne Anonymisierung werden sie nach drei Monaten „vergessen“ und gelöscht. Ein fachlicher Grund für Anonymität kann eine kritische Vorerkrankung sein, die einen Monat später nicht mehr anzugeben wäre.

Der wichtigste Grund für Anonymität ist Datenschutz, der bei uns sehr großgeschrieben wird – darüber habe ich promoviert. Zur Datenminimierung nach Art. 5 DSGVO übermitteln wir sensible Gesundheitsdaten unserer Kunden nur personalisiert, wenn das zwingend nötig ist.

Wie gehen Sie in der Beratung vor?

FC Wenn Sie nach „Beratung Berufsunfähigkeit: In vier Schritten zu Ihrer BU“ googeln, finden Sie eine genaue Beschreibung. Unsere Online-Beratung nutzen Kunden in ganz Deutschland. Wir gehen strukturiert in vier Schritten vor. Gerade Akademiker wissen das zu schätzen.

Schritt 1 – Vorbereitung: Vor dem Erstgespräch bereiten unsere Kunden ihre Gesundheitshistorie mit unserer Unterstützung sorgfältig vor. Nach Prüfung der Versicherbarkeit haben wir im Termin schon eine klare Gesprächsgrundlage.

Schritt 2 – Erstgespräch: Unsere Kunden sind meist gut vorinformiert und haben sich auf unserer Website, die einem BU-Lexikon gleicht, eingelesen. Im etwa zweistündigen Beratungsgespräch müssen wir deshalb nur selten Überzeugungsarbeit zur Notwendigkeit einer BU leisten. Nach Kennenlernen und Bedarfsanalyse besprechen wir vor allem die richtige Rentenhöhe und vergleichen passende Tarife. Danach sind unsere Kunden „entscheidungsreif“ und denken noch einmal in Ruhe nach.

Schritt 3 – Abschlusstermin: Im zweiten Termin nach etwa einer Woche besprechen wir Fragen. Unsere Kunden entscheiden sich in der Regel für leistungsstarke Tarife – nach unserer Auto-Analogie auf Mercedes- oder VW-Niveau. Zur Umsetzung bereiten wir Antrag, Dokumentation und Maklerauftrag zur digitalen Signatur vor. Eventuell folgen weitere Themen wie private Krankenversicherung, Geldanlage oder Sachversicherungen.

Schritt 4 – Policierung und laufende Betreuung: Wir prüfen sorgfältig, ob Anträge korrekt policiert werden. Berater und Innendienst stehen unseren Kunden weiter für Fragen, Vertragsanpassungen und jährliche Finanzchecks zur Verfügung. Unsere meist jungen Kunden haben noch viele finanzrelevante Ereignisse wie Karriere, Heirat, Geburt, Kauf einer Immobilie etc. vor sich. Selbstverständlich können sie dabei auf unsere Unterstützung zählen.

Immer wieder gibt es Sonderaktionen der Versicherer mit reduzierten Gesundheitsfragen. Ist das eine gute Sache für die Interessenten? Und warum geht das nicht immer?

BS Sonderaktionen sind immer positiv für Kunden, die nur so eine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Dabei darf die Tarifqualität nicht zu kurz kommen. Wir bewerten auch, ob Aktionen uns plausibel erscheinen. Kauft der Versicherer sich schlechte Risiken ein, oder erschließt er sich eine attraktive Zielgruppe ohne vorhersehbare Negativselektion? Plan B sind BU-Alternativen wie Grundfähigkeitsversicherung oder Dread-Disease-Versicherung.

Auf Fragen nach psychischen Erkrankungen, Krebs oder Rückenbeschwerden, die für über 60% der BU-Fälle verantwortlich sind, verzichtet kaum ein Versicherer. Hier scheitern auch Sonderaktionen.

Sie arbeiten auch damit?

BS Natürlich. Manchen Akademikern können wir sogar exklusive Sonderaktionen anbieten, die es nur bei uns gibt.

Wie läuft es aktuell generell mit den Versicherern – zunächst beim Antrag?

FC Wir arbeiten 100% digital, von Unterschrift, Einreichen des Antrags bis zur Policierung. Über Professional Works von DEMV klappt das inzwischen recht gut. Nur wenige Gesellschaften nerven uns immer noch mit Papierpost.

Und in der Leistungsregulierung?

FC Gute Nachrichten: Wenn mit unserer Hilfe bei Antragstellung alles richtig gemacht wurde, kommt es bei „guten“ Versicherern fast nie zum Prozess, sofern wirklich 50% Berufsunfähigkeit vorliegt. Unsere Kunden mussten ihre BU, soweit wir wissen, noch nie einklagen. Der von uns in Leistungsfällen empfohlene Versicherungsberater kommt auf eine Prozessquote von nur 0,45%.

Arbeiten Sie auch mit Nettotarifen?

FC Grundsätzlich bieten wir auch Nettotarife gegen Honorar an. Beim Thema BU ist das für Kunden allerdings häufig unattraktiv. Wer nicht versicherbar ist, müsste trotzdem ein Honorar zahlen. Bei einer Vermittlung gegen Courtage tragen wir dieses Risiko. Manchmal wechseln Kunden später in „bessere“ neue Tarife und müssten dann erneut zahlen. Die Auswahl an „guten“ Nettotarifen ist leider auch überschaubar.

Mit dem Blick nach vorne: Was würden Sie denn gerne in der BU-Versicherung für Fortschritte oder Innovationen sehen?

BS Wir wünschen uns, dass Ver­sicherer mutiger und schneller auf Veränderungen im Markt reagieren. Gehälter steigen, Lebensplanungen verlaufen nicht immer geradlinig, Berufsbilder verändern sich.

Die sogenannten „Annahmerichtlinien“ hinken dem Leben teilweise leider deutlich hinterher, beispielsweise bei der Grenze, ab der eine ärztliche Untersuchung nötig ist, oder bei der Höhe der versicherbaren Berufsunfähigkeitsrente. Inzwischen müsste sich herumgesprochen haben, dass kaum ein Arzt oder Rechtsanwalt eine BU-Rente vom Versorgungswerk erhält. Trotzdem können Kammer­berufe häufig nicht ihr volles Nettoeinkommen versichern, weil diese Renten hälftig abgezogen werden.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 09/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © Dr. jur. Berndt Schlemann und Felix Czekalla, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG

 
Ein Interview mit
Dr. jur. Berndt Schlemann
Felix Czekalla

Unersetzbar: preisgünstiger BU-Schutz für Handwerker

Handwerker und andere körperlich Tätige sind besonderen Risiken ausgesetzt, die öfter als in anderen Berufs­gruppen zur Berufsunfähigkeit führen können. Ein umfassender, bezahlbarer BU-Schutz tut an dieser Stelle Not.

<h5>Ein Artikel von Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe</h5><p>Eigentlich ist es doch so einfach: Wer arbeitet, bestreitet mit seinem Verdienst seinen Lebensunterhalt und oft auch den seiner Angehörigen. Wer nicht mehr arbeiten kann – nach einem Unfall oder aus anderen gesundheitlichen Gründen –, hat kein Einkommen mehr, es bricht einem weg. Und dann? „Dann springt der Staat ein und ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente.“</p><p>Versicherungsmakler und Versicherungsmaklerinnen kennen dieses Argument aus ihren Gesprächen. Dafür gibt es aber ein gutes „Gegenmittel“: Für alle, die ab dem 01.01.1961 geboren sind, gibt es in der Tat nur noch eine Erwerbsminderungsrente (EMR) der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei gibt es mehrere Punkte, die Kunden oft nicht bewusst sind: Eine volle EMR gibt es nur, wenn man lediglich noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Und dies hat überhaupt nichts mit dem aktuell ausgeübten Beruf zu tun. Zudem liegt die EMR derzeit im Durchschnitt unter dem Grundsicherungsniveau. Und zuletzt wird jeder zweite Antrag auf EMR von der gesetzlichen Rentenversicherung abgelehnt.</p><p>Eine bedarfsgerechte Absicherung über die EMR zu erhalten, ist somit reines Wunschdenken. Wer dem finanziellen Ruin vorbeugen will und dieses Worst-Case-Szenario erst gar nicht aufkommen lassen möchte, sichert die eigene Existenz am besten mit einer privaten BU-Versicherung ab. Sie ist nach wie vor der Königsweg der bedarfsgerechten Arbeitskraftabsicherung. Ohne Wenn und Aber.</p><h5>Wer als berufsunfähig gilt</h5><p>Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersbedingten Kräfteverfalls nicht mehr nachgehen kann. Die Diagnose, die ein Haus- oder Facharzt stellt, bezieht sich dabei immer auf die betreffende Erkrankung. Ursachen können hierfür zum Beispiel Verkehrs- oder Arbeitsunfälle, Kniearthrosen oder Bandscheibenvorfälle sein. Letzteres betrifft insbesondere handwerkliche Berufe, die aufgrund ihrer harten körperlichen Belastungen immer wieder zu einer Berufsunfähigkeit führen. Liegt eine im zuletzt ausgeübten Beruf dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung – in der Regel zu mehr als 50% – vor, ist der Betroffene berufsunfähig. Statistisch gesehen wird in etwa jeder Vierte im Laufe des Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Vor allem für handwerkliche und körperlich arbeitende Personen ist deswegen eine private Absicherung auf ihren Beruf hin essenziell wichtig, damit sie nicht irgendeine andere Tätigkeit ausüben müssen. Im Rahmen des Antrags auf EMR in der gesetzlichen Rentenversicherung wird genau das überprüft. Oft wird dann auf eine Ersatztätigkeit verwiesen.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Private Absicherung des Risikos BU – je früher, desto besser--><h5>Private Absicherung des Risikos BU – je früher, desto besser</h5><p>Ob Dachdecker, Schreiner, Metallbauer oder Elektriker: In keiner anderen Berufsgruppe als bei Handwerkern führen vor allem Erkrankungen des Bewegungsapparats und Unfälle zu einer Berufsunfähigkeit. Nur rund ein Drittel der Handwerker erreicht die Rente, ohne berufsunfähig zu werden. Handwerker, aber auch alle körperlich Tätigen müssen sich dabei darüber klar sein, dass Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates sowie Unfälle in ihren Fällen für mehr als 50% der BU-Fälle verantwortlich sind.</p><p>Die Deutsche Handwerker BU des Münchener Verein ist für alle gedacht, die ihr Handwerk verstehen. Der Name des Produkts zielt also auf die wichtige Zielgruppe der Handwerker. Günstige Beiträge bekommen aber zum Beispiel auch Apothekenhelfer, Erzieher, Softwaretechniker, Bewegungstherapeuten, Bühnentechniker, Chemielaboranten, Sicherheitstechniker oder Qualitätsprüfer. Ein 30-jähriger Ergotherapeut zahlt für 1.000 Euro monatliche BU-Rente bis Endalter 67 noch nicht mal 50 Euro.</p><p>Die wichtigsten Produktmerkmale auf einen Blick:</p><ul><li>Kostenlose Wechseloption vom Aktiv- in den Premium-Tarif – ohne erneute Gesundheitsprüfung in den ersten drei Jahren nach Versicherungsbeginn</li><li>Existenzgründer: 10% Beitragsvorteil in den ersten drei Jahren für Handwerker</li><li>Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheits­prüfung bei vielen Ereignissen und ereignisunabhängig in den ersten drei Jahren</li><li>Arbeitsunfähigkeit: volle Leistungen bei bescheinigter AU von sechs Monaten bzw. bei Krankschreibung von drei Monaten und Prognose vom Facharzt für weitere drei Monate</li><li>Einmalzahlung von zwei Monatsrenten nach Arbeitsunfall</li><li>Wiedereingliederungshilfe von sechs Monatsrenten bis zu 10.000 Euro erleichtert die Arbeitsaufnahme nach einer Berufsunfähigkeit</li><li>Wichtiger Inflationsschutz mit Beitrags- und Leistungsdynamik</li><li>Leistungsfall: unbürokratische und zügige Bearbeitung der Leistungsanträge. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, fällt die Leistungsentscheidung innerhalb von acht Tagen.</li><li>Bei einer Beitragspause besteht weiter vollständiger Versicherungsschutz. Stundungszinsen gibt es keine.</li></ul><h5>Zwei Varianten mit günstigen Prämien</h5><p>Die Premium-Variante leistet in allen BU-Fällen zu 100%. Der Leistungsfall tritt bei einem BU-Grad von 50% ein. Bei einer Pflegebedürftigkeit gilt das bereits ab einem einzigen Pflegepunkt, unabhängig vom Grad der BU.</p><p>Mit der Aktiv-Variante kann die Prämie um rund 30% gesenkt werden. Sie wurde gemeinsam mit Handwerkern entwickelt und deckt gerade deren Hauptrisiken ab: Erkrankungen des Bewegungsapparats und Unfälle. In diesen wichtigen Fällen wird die volle BU-Rente gezahlt, bei anderen Ursachen 50%.</p><h5>Sehr hohe Annahmequote</h5><p>Der Münchener Verein nimmt über 80% der gestellten BU-Anträge an. Die meisten Fälle, die nicht zum Versicherungsschutz führen, sind durch den Kunden selbst begründet. So fehlen etwa Unterlagen, ein angebotener Risikozuschlag bzw. Leistungsausschluss wird abgelehnt oder das Interesse ist nicht mehr vorhanden. Der Münchener Verein lehnt Anträge nur selten ab, nämlich in weniger als 8% der Fälle. Diese Quote ist im Vergleich zum Markt gering. Dabei sind die Gründe überwiegend medizinischer Art.</p><h5>Fazit: Das muss das Beratungsgespräch leisten</h5><p>Im Beratungsgespräch ist es essenziell, den Wert eines hochwertigen BU-Schutzes zu verdeutlichen und dem Kunden die Gefahren bewusst zu machen, was der Verlust der eigenen Arbeitskraft für das ganze restliche Leben bedeuten kann. Der Kunde muss verstehen, dass die finanzielle Lücke zwischen dem aktuellen Einkommen und der gesetzlichen Absicherung erheblich ist. Je mehr die BU-Rente dem Nettoeinkommen des Kunden entspricht, umso besser ist er im Ernstfall geschützt.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2023 und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bilder: © Stock 4 You – stock.adobe.com; © Alexander von Spreti</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/74269C6C-744A-4547-930A-93949FE5CA41"></div>

 
Ein Artikel von
Dr. Rainer Reitzler

Inflation lässt Sorge um Arbeitskraftabsicherung zunehmen

Durch das aktuelle Inflationsumfeld sorgen sich mehr als die Hälfte der Deutschen, sich keine zusätzliche Absicherung ihrer Arbeitskraft leisten zu können. Und das obwohl sich die große Mehrheit der Notwendigkeit der privaten Vorsorge bewusst ist – das zeigt eine aktuelle Studie des Versorgungswerks MetallRente.

<p>Das Bewusstsein der Deutschen für die Notwendigkeit der privaten Arbeitskraftabsicherung ist seit Beginn der Coronapandemie deutlich gestiegen. 86% der Bundesbürger ist klar, dass eine zusätzliche Vorsorge vonnöten ist, um finanzielle Sicherheit im Fall der Fälle zu gewährleisten – vor der Pandemie im Jahr 2020 lag der Wert noch bei 73%. </p><p>Doch im aktuellen Inflationsumfeld sind mehr als die Hälfte (54%) besorgt, sich eine solche zusätzliche Absicherung gar nicht leisten zu können (2020: 39%) – und das, obwohl mehr Menschen sich im Vergleich zum Jahr 2020 sorgen, aus körperlichen (55%, 2020: 44%) oder psychischen (53%, 2020: 37%) Gründen berufs- oder erwerbsunfähig zu werden. Das zeigt eine aktuelle Studie des Versorgungswerks MetallRente mit rund 2.000 Befragten im Alter von 14 bis 45 Jahren. </p><h5>Mehrheit sieht Berufseinstieg als optimalen Beginn für Vorsorge</h5><p>Den optimalen Zeitpunkt für den Beginn der Vorsorge sieht die Mehrheit der Befragten den Berufseinstieg. 76% der Befragten sind der Ansicht, dass eine private Vorsorge spätestens dann abgeschlossen werden sollte. Nur 11% würden dies auf den Zeitpunkt der Familiengründung verschieben (siehe Grafik). </p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage clearfix"><a href="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/p…; rel="prettyPhoto" title=""><img alt="Inflation lässt Sorge um Arbeitskraftabsicherung zunehmen" height="112" src="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><p>Hier klafft die Vorstellung jedoch mit der Realität auseinander – erst vor einigen Monaten hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag der R+V Versicherung gezeigt, dass lediglich 43% der Familien in Deutschland eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen haben. Bei kinderlosen Paaren sind es sogar nur 39% (<a target="_blank" href="https://www.asscompact.de/nachrichten/mehrheit-der-familien-nicht-gegen…; target="_blank" >AssCompact berichtete</a>).</p><h5>Mehr als Hälfte glaubt an staatliche Unterstützung bei Berufsunfähigkeit</h5><p>Neben dem positiven Trend des größeren Bewusstseins zur privaten Vorsorge zeigt die Studie jedoch auch Wissenslücken auf. So sind die Unterschiede zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit lediglich einem Drittel (38%) der Befragten bekannt. Mehr als jeder Zweite (54%) ist nämlich der Meinung, im Falle einer Berufsunfähigkeit staatliche Unterstützung zu erhalten. Tatsächlich besteht nur Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, wenn man auf Dauer weniger als sechs bzw. drei Stunden pro Tag irgendeine Tätigkeit ausüben kann.</p><h5>Männer unterschätzen BU-Risiko häufiger als Frauen</h5><p>Zudem wird das Risiko der Berufsunfähigkeit nur von etwa einem Drittel der Befragten (29%) richtig eingeschätzt – laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) ist jeder vierte Beschäftigte im Laufe seines Arbeitslebens von Berufsunfähigkeit betroffen. Von mehr als einem Viertel (27%) wird die Wahrscheinlichkeit aber deutlich unterschätzt – vor allem Männer (34%) unterschätzen das Risiko deutlich öfter als Frauen (20%). </p><h5>Knappes Viertel hofft auf ausreichende gesetzliche Unterstützung</h5><p>Auch hofft knapp ein Viertel (22%), dass im Fall der Fälle der finanzielle Schutz der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ausreicht – die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente in Deutschland bei den Neuzugängen im Jahr lag laut der Deutschen Rentenversicherung allerdings nur bei 950 Euro. </p><p>MetallRente Geschäftsführer Hansjörg Müllerleile unterstreicht aufgrund der Studienergebnisse die Vorteile einer frühzeitigen privaten Vorsorge. „Gerade junge Menschen haben den Vorteil, sich sehr umfassend und vergleichsweise günstig absichern zu können. Spätestens mit dem Berufseintritt sollte man diese Vorsorge nicht länger aufschieben“, so Müllerleile. MetallRente stellt neben Angeboten zur betrieblichen und privaten Altersversorgung auch Vorsorgelösungen zur privaten Arbeitskraftabsicherung bereit. Der Bestand an Verträgen zur Absicherung der Arbeitskraft umfasst derzeit rund 143.000 Verträge. (js)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © eakgrungenerd – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/63E43534-05C8-4620-998F-0DC3D8D3F784"></div>

 

Zurich erleichtert Abschluss für betriebliche AKS

Die Zurich Gruppe Deutschland hat die Annahmerichtlinien für den Abschluss betrieblicher Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen im Kollektivgeschäft vereinfacht. Unter anderem wurden die Risiko- und Gesundheitsfragen reduziert.

Die Zurich Gruppe Deutschland hat den Abschluss ihrer betrieblichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung vereinfacht. Im Kollektivgeschäft ab zehn Mitarbeitern wurden die Annahmerichtlinien deutlich überarbeitet und die Risiko- und Gesundheitsfragen stark reduziert, wie das Unternehmen meldet. Grundsätzlich wird der günstigere Nichtrauchertarif angewendet. Auch Körpergröße, Gewicht und Hobbies werden bei der Antragstellung nicht berücksichtigt.

Die Neuerungen gelten sowohl für Einzelverträge mit Entgeltumwandlung und Arbeitgeberfinanzierung als auch für die vollständig firmenfinanzierte Altersversorgung, so die Zurich. Im Rahmen einer paritätischen Mischfinanzierung oder einer Arbeitgeberfinanzierung erfolgt bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente von bis zu 3.000 Euro pro Monat keine ärztliche Untersuchung. In dieser Konstellation verzichtet der Versicherer zudem auch auf die Prüfung von Vorversicherungen bezüglich Erschwerungen sowie finanziellen Angemessenheit für den arbeitgeberfinanzierten Anteil. (js)

Bild: © (JLco) Julia Amaral – stock.adobe.com

 

bKV und bAKS: betriebliche Vorsorge und soziale Verantwortung

Die Kombination aus bKV und bAKS bietet Sicherheit im Erwerbsleben. Und es gibt immer mehr von diesen Unternehmen, die ihre Belegschaft mit solch zusätzlichen betrieblichen Vorsorgelösungen absichern. Mit einer Initiative unterstützt die Allianz diese Betriebe.

<h5>Ein Artikel von Natalie Avi-Tal, Vertriebsdirektorin Corporate Health Solutions im Maklervertrieb der Allianz Private Krankenversicherungs-AG, und Mark Wesenberg, Standortleiter des Maklervertriebs Stuttgart der Allianz Lebensversicherungs-AG</h5><p>Laut einer Umfrage des Magazins „Markt und Mittelstand“ aus dem Jahr 2020 sehen 55% der Unternehmen im Fachkräftemangel das größte Geschäftsrisiko. Wenn Beschäftigte den Betrieb verlassen, drohen Auftragsausfälle, Know-how-Verlust und letztendlich der Verlust von Kundenbeziehungen. Dazu kommen die Kosten für eine Neueinstellung, also z. B. Abwicklungskosten, Ausgaben für Werbung, Personalauswahl und Einarbeitungskosten. Die Summe dieser Ausgaben übersteigt oft die Höhe eines Jahresgehalts.</p><p>Unternehmen sind also gut beraten, ihren derzeitigen, aber auch potenziellen Mitarbeiter:innen ein attraktives Gesamtpaket anzubieten. Ein wichtiger Baustein eines solchen Gesamtpakets sind neben dem Gehalt die Zusatzleistungen des Arbeitgebers. Eine durch das Marktforschungs­institut infas quo durchgeführte Befragung von Arbeitgebern und Belegschaft aus dem Jahr 2021 kommt zu dem Ergebnis, dass Alters­vorsorge, Arbeitskraftsicherung und Kranken­versicherung zu den am attraktivsten beurteilten Benefits gehören – aus Sicht von Arbeitgebern, aber auch aus der Belegschaftsperspektive.</p><p>Viele Betriebe, die die Vorteile dieser beliebten Zusatzpakete bündeln wollen, entscheiden sich für ein Gesamtpaket aus mehreren Bausteinen, um ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Zwei dieser Bausteine wirken sogar schon weit vor der Altersrente: Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) können Betriebe ihrer Belegschaft einen hochwertigen Gesundheitsschutz finanzieren – und zwar ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Und auch die betriebliche Arbeitskraftsicherung (bAKS) kann bei Arbeitgeberfinanzierung in der Regel barrierefrei, also ohne Risikoprüfung, abgeschlossen werden. Hier wird eine monatliche Rente vereinbart, die Mitarbeiter:innen im Fall der Berufsunfähigkeit oder bei Verlust von körperlichen oder geis­tigen Fähigkeiten erhalten. Bei der Allianz Lebensversicherung ist eine monatliche Gesamtrente von ca. 1.600 Euro ohne Gesundheitsfragen möglich – bei gleichzeitiger Einrichtung einer bKV sogar bis zu ca. 2.300 Euro.</p><h5>„S“ ist soziale Verantwortung</h5><p>Die Kombination aus bKV und bAKS hat für Arbeitgeber darüber hinaus noch einen weiteren Vorteil: Sie können sich als attraktives und soziales Unternehmen positionieren, da sie freiwillige Zusatzleistungen mit hoher Akzeptanz bei der Belegschaft bieten. Die Allianz unterstützt Unternehmen im Rahmen der Initiative „Soziale Verantwortung und betriebliche Vorsorge“ dabei, ihren Beitrag zur sozialen Verantwortung sichtbar zu machen und effektiv zu kommunizieren. Unter sozialer Verantwortung versteht die Allianz das Engagement eines Unternehmens für seine Belegschaft. Konkret: Das Unternehmen trägt freiwillig dafür Sorge, dass den Mitarbeiter:innen in der Zeit des Erwerbslebens für den Fall des Gesundheitsverlustes, des Arbeitskraftverlustes und/oder für das Alter zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Selbstverständliche Leistungen des Arbeitgebers oder die Einhaltung von gesetzlichen Normen sind ausdrücklich nicht gemeint.</p><h5>Warum soziale Verantwortung für Unternehmen relevant ist</h5><p>Aber weshalb ist der Begriff „soziale Verantwortung“ für Unternehmen so relevant? Die Antwort: Nachhaltigkeit ist eines der zentralen Themen unserer Zeit, und zwar in allen Gesellschaftsbereichen. ESG-Konzepte definieren nachhaltiges ökonomisches Handeln als ökologische Selbstverpflichtung (E), soziale Verantwortung (S) und gute Unternehmensführung (G). Soziale Verantwortung als ein Teilbereich des ESG-­Konzepts kann einem Unternehmen helfen, seine Unternehmenskultur zu stärken, sich mit Innovationen vom Markt abzuheben und letztendlich sein Image und seine Arbeitgeberattraktivität in einem umkämpften Arbeitsmarkt zu steigern. Und ein positives ESG-Scoring kann auch ganz handfeste finanzielle Vorteile haben. Denn zunehmend gehen Kreditinstitute dazu über, dies bei der Zinskondition zu berücksichtigen.</p><p>Hat sich ein Unternehmen entschieden, im Rahmen der betrieblichen Vorsorge eine der beschriebenen Maßnahmen durchzuführen, so besteht auch häufig der Wunsch, über dieses soziale Engagement zu berichten. Die Allianz hilft dabei, den Wunsch zu erfüllen und diesen Beitrag sichtbar zu machen: Das Unternehmen erhält eine Bestätigung, die von der Unternehmens­beratung concern GmbH in Kooperation mit der Universität Bayreuth erstellt wird. Diese Bestätigung hilft dem Unternehmen, die betriebliche Vorsorge in den Kontext der sozialen Verantwortung – das S von ESG – einzuordnen und somit effektiv zu kommunizieren.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Und was ist für die Beschäftigten drin?--><h5>Und was ist für die Beschäftigten drin?</h5><p>Die Angebote der betrieblichen Vorsorge sind bei der Belegschaft sehr beliebt, wie die oben genannten Studien zeigen. Mitarbeiter:innen freuen sich insbesondere bei der bKV über sofort erlebbare Mehrwerte. Sie erhalten einen hochwertigen Gesundheitsschutz als Ergänzung zu ihrer bestehenden Krankenversicherung, und das ohne Wartezeiten und ohne Gesundheits­prüfung – besonders wertvoll bei Vorerkrankungen.</p><p>In der bAKS profitieren sie von einer monatlichen Rente im Fall der Berufsunfähigkeit oder bei Verlust von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten. Zusätzlich können sie ihre gesetz­liche Rente mit einer leistungsstarken betrieb­lichen Altersversorgung (bAV) ergänzen und die staatliche Förderung in Anspruch nehmen.</p><p>Gesundheit und Sicherheit gehören zu den aktuellen Megatrends, sodass Arbeitgeber mit der betrieblichen Vorsorge genau die Bedürfnisse in ihrer Belegschaft ansprechen, mit denen sie punkten können.</p><h5>Services und Weiterbildung</h5><p>Wird die betriebliche Vorsorge im Paket bei der Allianz abgeschlossen, so profitiert das Unternehmen von einfachen Prozessen aus einer Hand – von der Anbahnung bis zum Leistungsfall: So gibt es z. B. eine gemeinsame Anspracheunterlage und die Anmeldung der Mitarbeiter:innen erfolgt über eine gemeinsame Liste zur Datenerfassung. Die Verwaltung wird durch die digitale Arbeitgeberplattform FirmenOnline vereinfacht, da viele Geschäftsvorfälle bereits automatisiert bearbeitet werden. Die Kommunikation an die Belegschaft erfolgt über eigens erstellte Webseiten. Und mit der Allianz Gesundheits-App können Dokumente, z. B. Arztrechnungen, fotografiert und zur Erstattung digital eingereicht werden. 80% dieser bKV-Rechnungen werden innerhalb von 48 Stunden ausgezahlt. Zusätzlich stehen Vermittler:innen bei der Allianz diverse Weiterbildungsmöglichkeiten offen. Im Rahmen der Allianz Maklerakademie werden online und offline Seminare und Workshops zu bKV, bAV und bAKS als Gesamtkonzept betrieb­liche Vorsorge angeboten. Ein besonderes Merkmal stellt der Lehrgang „Fachmann/-frau für betriebliche Gesundheitslösungen“ dar, der in Zusammenarbeit mit der Deutschen Makler Akademie entstanden ist. Seit Beginn der Seminarreihe Anfang 2022 haben bereits über 150 Makler:innen den Lehrgang absolviert und die Prüfung bestanden.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Betriebliche Versorgung 09/2023 und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Prostock-studio – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A03E52F8-9FE0-433A-BEB5-55E34A8AD084"></div>

 
Ein Artikel von
Natalie Avi-Tal
Mark Wesenberg

An einer privaten BU-Versicherung führt kein Weg vorbei

Eine Berufsunfähigkeit ist ein schwerer Schlag und kann im schlimmsten Fall die Existenz ruinieren. Finanzielle Lücken beim Wegfall eines Einkommens werden durch staatliche Leistungen nicht ausgeglichen. Warum gehört die private BU-Versicherung zu den wichtigsten Absicherungen?

<h5>Ein Artikel von Oliver Horn, Mitglied des Vorstands der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG, verantwortlich für Produkte, Prozessmanagement & Mathematik</h5><p>Ein Blick auf die Statistik verrät: Nur jeder vierte Deutsche besitzt aktuell eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Dies ist umso erstaunlicher, als eine Berufsunfähigkeit wirklich jeden treffen kann, ganz gleich ob er oder sie im Büro oder auf der Baustelle arbeitet, studiert oder eine Ausbildung absolviert, Berufsanfänger ist oder kurz vor der Rente steht. Statistisch gesehen wird jeder vierte Deutsche im Laufe des Arbeitslebens berufsunfähig. Die Folgen sind dabei immer gravierend: Neben der physischen und psychischen Belastung, die eine Berufsunfähigkeit mit sich bringt, sind es finanzielle Risiken, die Betroffene und Angehörige durch den Wegfall eines Einkommens stemmen müssen. </p><p>Auf staatliche Leistungen, wie zum Beispiel die Erwerbsminderungsrente, sollte sich in so einer Situation niemand verlassen. Denn die Hürden für die Inanspruchnahme liegen sehr hoch und auch die Höhe der Zahlungen reicht bei Weitem nicht aus, um entstehende finanzielle Lücken zu schließen. Es ist also wenig verwunderlich, dass auch Verbraucherschützer immer wieder dazu raten, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein. </p><h5>Erwerbsminderung bedroht die eigene Existenz </h5><p>Denn im Gegensatz zur staat­lichen Erwerbsminderungsrente, die bei voller Erwerbsminderung erst greift, wenn der oder die Betroffene, egal in welchem Beruf, weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits, wenn der aktuelle Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausgeübt werden kann. </p><p>Darüber hinaus beinhaltet die Erwerbsminderungsrente nur eine notdürftige Grundabsicherung für Härtefälle und bietet Schülern und Studenten in der Regel wenig oder überhaupt keinen Schutz. Welch enorme finanzielle Folgen es haben kann, wenn Betroffene nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, verdeutlicht folgendes Beispiel: Wird eine 30-jährige Person mit einem Nettoverdienst von 2.000 Euro berufsunfähig, beträgt die dadurch entstehende Versorgungs­lücke hochgerechnet bis zum Rentenbeginn etwa 888.000 Euro. </p><h5>Nicht auf Vater Staat verlassen</h5><p>Umso wichtiger ist es daher, privat für eine etwaige Berufsunfähigkeit vorzusorgen und sich nicht auf Vater Staat zu verlassen. Dennoch herrscht hierzulande seit Jahren eine Unterversorgung in diesem Bereich. Ein möglicher Grund: Das Vorurteil, eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohne sich nur für körperlich hart arbeitende Menschen, ist immer noch weit verbreitet. </p><p>Dabei machten Erkrankungen des Bewegungsapparates 2022 nur etwa ein Fünftel der Berufsunfähigkeitsfälle aus. Psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Depressionen oder Burn-out sind dagegen die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit – und dies kann wirklich jede und jeden treffen.</p><h5>Flexible Ausgestaltung der Absicherung</h5><p>Wer also für den Ernstfall vorsorgen will, stellt fest: An einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung führt kein Weg vorbei. Die Vertragslaufzeit kann dabei, je nach Zeitpunkt des Abschlusses, über 50 Jahre betragen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung begleitet die Versicherten damit ein gesamtes Berufsleben. </p><p>Für einen so langen Zeitraum lassen sich persönliche Lebensumstände seriös nicht vorhersagen. Daher ist es wichtig, die Absicherung so flexibel wie möglich zu gestalten. Dazu zählt eine Nachversicherungsgarantie, durch die der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung in bestimmten Fällen auch angehoben werden kann. Als Inflationsschutz sollte auch eine Beitragsdynamik und im Leistungsfall eine Rentendynamik mitversicherbar sein.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Schüler, Azubis und Studierende nicht vergessen--><h5>Schüler, Azubis und Studierende nicht vergessen</h5><p>Von einer Berufsunfähigkeit können bereits Schüler oder Studierende bzw. Auszubildende betroffen sein – bewusst ist es den meisten aber nicht. Wer jung und gesund ist, sorgt sich nicht um die Zukunft. Dabei sind junge Menschen noch weniger durch staatliche Leistungen abgesichert, denn ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht in der Regel erst nach fünf Versichertenjahren. Oftmals tragen dann, ohne zusätzliche Absicherung, Angehörige die finanzielle und emotionale Last. In der Regel wird der Vertrag bis zum 60. bzw. maximal bis zum 67. Lebensjahr vereinbart. Da Berufseinsteiger aber oft noch nicht fürs Alter vorgesorgt haben, besteht für die Zeit danach dann eine Lücke. ERGO Vorsorge bietet deshalb die Möglichkeit für den Fall des BU-Eintritts vor dem 25. Lebensjahr eine lebenslange Rentenzahlung zu vereinbaren. </p><h5>Je früher, desto günstiger</h5><p>Damit sich auch junge Leute eine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten können, gibt es bereits ab dem zehnten Lebensjahr verschiedene Einsteigertarife am Markt. Des Weiteren profitieren sie von langfristig günstigen Beiträgen, da sie in der Regel keine Vorerkrankungen haben und somit keine Ausschlüsse vom Versicherungsschutz befürchten müssen. </p><p>Für die Dauer der Ausbildung bzw. des Studiums sollten junge Kunden auch darauf achten, dass im Rahmen einer möglichen Berufsunfähigkeit eine sogenannte Günstigerprüfung für Auszubildende und Studenten vorhanden ist. Demnach liegt eine Berufsunfähigkeit sowohl vor, wenn der oder die Auszubildende oder Student außerstande ist, die Ausbildung oder das Studium fortzusetzen, als auch, wenn der angestrebte Ausbildungsberuf bzw. das mit dem Studiengang verbundene Berufsbild nicht mehr ausgeübt werden kann. </p><p>In diesem Zusammenhang spielen auch Zusatzleistungen wie die Möglichkeit zur Einholung einer medizinischen Zweitmeinung von einem Experten weltweit eine Rolle. ERGO Vorsorge arbeitet hier eng mit Best Doctors zusammen, die bei der Beschaffung aller relevanten medizinischen Unterlagen unterstützen und sie an die jeweiligen Experten weiterleiten. Dieser Service kann auch unabhängig vom Vorliegen einer Berufsunfähigkeit genutzt werden. </p><h5>Vorteile klar benennen</h5><p>Eine Berufsunfähigkeitsver­sicherung schafft Planbarkeit und Sicherheit für Jung und Alt. Sie ist im Ernstfall Garant für finanzielle Unabhängigkeit und schließt die Lücke, die die staatliche Absicherung für Betroffene hinterlässt. Für uns als Branche gilt es, mit überholten Vorurteilen aufzuräumen und den Nutzen dieser Absicherung für die Versicherten klar herauszustellen. Die ist wichtig, damit von Berufsunfähigkeit Betroffene auch nach einem Schicksalsschlag weiterhin eine finanzielle Perspektive haben.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2023 und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: </i><i class="font-twelve-italic" >© Orlando Florin Rosu – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C2B52D6B-DDC9-4359-AEC7-E1882F92CCFD"></div>

 
Ein Artikel von
Oliver Horn

Arbeitskraftabsicherung: 71% halten BU für zu teuer

Eine aktuelle Continentale-Studie zeigt: Viele Befragte – auch aus der Gen Z – sind sich bewusst, dass die Absicherung der Arbeitskraft existenziell notwendig ist, danach handeln tun aber nicht unbedingt alle. Bei Beratung und Abschluss spielen Vermittler eine wichtige Rolle.

<p>Die aktuelle Continentale-Studie „Absicherung der Arbeitskraft – (K)ein Thema in der Bevölkerung“ stellt fest: Zwar sind sich – besonders auch die jüngeren – Menschen bewusst, dass die Absicherung der eigenen Arbeitskraft existenziell notwendig ist, viele handeln aber nicht nach diesem Wissen.</p><h5>Beratungsbedarf bleibt hoch</h5><p>Als Grund wird u. a. angeführt, dass sie nicht ausreichend informiert sind. Auch wird das persönliche Risiko oft unterschätzt. 71% ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu teuer. Überdurchschnittlich oft wird die persönliche Prämie aber viel höher eingeschätzt, als sie in der Realität wahrscheinlich ist. Fast die Hälfte der Befragten will ihr Geld lieber für andere Dinge ausgeben. Somit heißt es auch für Vermittler: Der Aufklärungs- und Beratungsbedarf bleibt weiterhin hoch. Und: Vermittler sind für die Befragten wichtige Ansprechpartner, und zwar bei Beratung und Abschluss einer BU.</p><h5>Gen Z stärker sensibilisiert und seltener informiert</h5><p>Dazu meint Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben bei der Continentale Versicherung: „Die junge Zielgruppe ist insgesamt stärker sensibilisiert für das Thema der Absicherung der Arbeitskraft. Das zeigt sich zum Beispiel auch daran, dass sie häufiger wissen, dass psychische Erkrankungen die Hauptursache einer Berufsunfähigkeit sind. Gleichzeitig sind sie seltener informiert. Hier liegt also großes Potenzial für den Vermittler. Besonders, weil der Vermittler beim Thema Beratung und Versicherungsabschluss für die Befragten eine wichtige Rolle spielt.“</p><h5>Gen Z: BU direkt nach Haftpflicht</h5><p>Es zeigt sich aber auch: Das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Vorsorge betreffend hat sich in letzten Jahren etwas getan. Eine private BU finden nun knapp drei Viertel aller Befragten zwischen 18 und 60 Jahren wichtig oder sehr wichtig (2019: 62%). Bei den 18- bis 29-Jährigen, also der Generation Z, sind es sogar 80%.</p><p>Im Wichtigkeitsranking kommt für die Generation Z vor der BU nur noch die Haftpflichtversicherung mit 77%. Hier hat die Gen Z übrigens eine etwas andere Meinung als die Gesamtheit der Befragten: Insgesamt liegt die BU nämlich mit 29% der Nennungen eher im Mittelfeld hinter der Haftpflicht- (79%), der Kfz- (40%) und der Hausratversicherung (39%).</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||„Bewusstsein führt nicht dazu, dass Menschen vorsorgen“--><h5>„Bewusstsein führt nicht dazu, dass Menschen vorsorgen“</h5><p>„Das etwas ausgeprägtere Bewusstsein führt aber nicht dazu, dass die Menschen auch vorsorgen“, sagt Hofmeier. Rund ein Viertel der Befragten hält das eigene Risiko, einmal berufsunfähig zu werden, für groß oder sehr groß (2019: 16%). Eine BU besitzt der Studie zufolge jedoch nur knapp ein Drittel der Befragten. Lediglich 5% geben an, eine Versicherung für den Fall der Erwerbsunfähigkeit zu haben. Das entspricht ungefähr den Angaben aus dem Jahr 2019, heißt es weiter. Dabei sei objektiv betrachtet die Gefahr, im Laufe des Berufslebens berufsunfähig zu werden, sehr hoch, so Hofmeier. Durchschnittlich ist laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft jeder vierte Arbeitnehmer betroffen.</p><h5>Woher kommen die Infos?</h5><p>Bei der Suche nach Informationen zum Thema Berufsunfähigkeit liegt das Internet mit 48% vorne, gefolgt von den Vermittlern mit 41% und Vergleichsseiten mit 38%. Bei den 18- bis 29-Jährigen würde ein Drittel es vorziehen, sich bei einem Versicherungsvermittler zu informieren. Für diese Gruppe spielt zudem laut Studie der Austausch mit Freunden, Bekannten oder Verwandten mit 46% eine wichtigere Rolle als für den Durchschnitt der Befragten (32%).</p><h5>Vermittler vor Ort von vielen bevorzugt</h5><p>Und wie möchten die Befragten ihre BU am liebsten abschließen? Laut Studie ist der persönliche Kontakt am wichtigsten. Über die Hälfte gibt hier den Vermittler vor Ort als bevorzugte Option an, auch die Generation Z (45%). Vergleichsportale schneiden mit 19% deutlich schlechter ab. „Der persönliche Kontakt hat einen hohen Stellenwert. Hier wird die Relevanz des Vermittlers deutlich. Deshalb sind die Ergebnisse unserer Continentale-Studie auch als ein Anreiz für Vermittler zu sehen, das Thema Absicherung der Arbeitskraft noch öfter auf den Beratungstisch zu bringen“, so Hofmeier.</p><h5>Über die Studie</h5><p>Die Continentale-Studie erscheint seit dem Jahr 2000 jährlich. Für den diesjährigen Hauptteil wurden in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungs- und Beratungsinstitut HEUTE UND MORGEN bundesweit repräsentativ 1.200 Personen im Alter von 18 bis 60 Jahren befragt. Erstmalig greift die Continentale-Studie 2023 das Thema „Arbeitskraftabsicherung“ auf. (lg)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Pixel-Shot – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/1545A395-981A-4F21-95F9-5A1B09C4F196"></div>

 

Arbeitskraft bedeutet Zukunft

Die Durchdringungsquote der BU-Versicherung liegt aktuell bei den Erwerbstätigen lediglich bei 37% (DAV). Die Dialog Versicherung beschreibt, was sie empfiehlt und wie sie in dem Bereich aufgestellt ist.

<h5>Ein Artikel Christopher Faust, Leiter Key Account Management Broker der Generali Deutschland für die Dialog Lebensversicherung</h5><p>Trotz alarmierender Zahlen sind noch immer zu viele Menschen in Deutschland ohne BU-Versicherung. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Es gibt aber auch BU-Lösungen, mit der sich eine breite Gruppe an Menschen erreichen lässt. So bietet die Dialog, der Maklerversicherer der Generali in Deutschland, ihren Kunden Produkte an, die flexibel, hochwertig und dennoch bezahlbar sind. Spitzenbewertungen aller namhaften Ratingagenturen geben dem Makler in der Vermittlung Haftungssicherheit und die Gewähr, seinen Kunden die bestmögliche Lösung anzubieten.</p><p>Die Leistungsstärke der Produkte kann auf allen gängigen Vergleichsportalen überprüft werden. Darüber hinaus besitzt die Dialog in vielen häufig vermittelten Berufen – vom Akademiker bis zum Handwerker – ein hervorragendes Pricing. Das Resultat: Die Dialog zählt nach neutralen Aussagen zu den leistungsstärksten Anbietern mit fairen Preisen am Markt.</p><h5>Auf die Leistungsauslöser kommt es an</h5><p>Die marktgerechten Bedingungen, Zusatzbausteine und die umfassenden Leistungsauslöser bilden die Grundlage für eine zielführende Beratung und einen erfolgreichen Produktverkauf. Folgende Leistungsauslöser sind von besonderer Bedeutung:</p><ul><li>Die Dialog zahlt eine Überbrückungshilfe, wenn der Krankenversicherer die Kranken(tage)-geldzahlung wegen Berufsunfähigkeit einstellt, die Leistungsprüfung aber, zum Beispiel wegen ausstehender Unterlagen, noch nicht abgeschlossen werden konnte.</li><li>Die Berufsunfähigkeitsrente (ab 55 Jahren) wird auch bei Anerkennung der vollen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gezahlt.</li><li>Bei Pflegebedürftigkeit wird be­dingungsgemäß bereits ab einem Pflegepunkt (ADL) gezahlt.</li><li>Berufsunfähigkeit wird anerkannt bei Vorliegen eines behördlichen vollständigen Tätigkeitsverbots aufgrund einer von der versicherten Person ausgehenden Infektionsgefahr.</li><li>Schwere Erkrankungen stellen einen Leistungsauslöser für bis zu 15 Monatsrenten dar, unabhängig vom üblichen BU-Grad 50%.</li><li>Nach Ende der Berufsunfähigkeit wird eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von zwölf Monatsrenten (max. 12.000 Euro) gezahlt – auch mehrfach.</li></ul><h5>Rentenhöhe auf dem richtigen Niveau halten</h5><p>Um die Rente auf dem jederzeit passenden Niveau zu halten, bietet die Dialog mehrere Wege an. Neben Beitrags- und Leistungsdynamik spielt die Nachversicherungsgarantie eine wesentliche Rolle. Sie gilt bei insgesamt 16 verschiedenen Anlässen im Leben der versicherten Person – beispielsweise Heirat, Geburt eines Kindes, Erwerb eines Eigenheims, Karrieresprung – und umfasst eine Erhöhung der Rente um bis zu 100%. Eine ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie kann in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss wahrgenommen werden.</p><p>Doch was passiert bei finanziellen Engpässen der versicherten Person? Auf Wunsch übernimmt die Dialog für maximal sechs Monate die Beitragszahlung, während der Versicherungsschutz ungeschmälert fortbesteht. Ebenso kann für maximal 24 Monate eine zinslose Beitragsstundung beantragt werden. Bei Arbeitslosigkeit, während der Elternzeit oder der Pflege naher Angehöriger können Beitrag und Rente für maximal 24 bzw. 36 Monate auf den Mindestbetrag abgesenkt und anschließend ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder auf das Ausgangsniveau angehoben werden.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Bezahlbarer Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute--><h5>Bezahlbarer Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute</h5><p>Junge Menschen sind auf einen zuverlässigen Berufsunfähigkeitsschutz in besonderem Maße angewiesen, fehlen ihnen doch die finanziellen Reserven, wenn der Ernstfall eintritt. Indessen mangelt es ihnen oft an der Liquidität, um allmonatlich die hohen Prämien für eine Versicherung aufzubringen.</p><p>Die Dialog hat für diese Zielgruppe zwei Lösungen entwickelt, die den Berufsunfähigkeitsschutz bezahlbar machen. Beim Tarif SBU-go-professional zahlen junge Leute bis zum 30. Lebensjahr in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss für den vollen Schutz nur rund 60% des späteren Beitrags. Damit können sich Schüler, Studenten und Auszubildende, aber auch Berufsanfänger und junge Familien einen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz leisten.</p><p>Der andere Weg ist der Tarif SBU-solution<sup>®</sup>. Er ist altersabhängig und damit immer risikoadäquat kalkuliert. Da bei jungen Menschen das Risiko, berufsunfähig zu werden, niedrig ist, zahlen sie nur sehr geringe Beiträge. Mit den Jahren steigt die Prämie. Ein späterer Wechsel in den klassischen, konstant kalkulierten Tarif SBU-professional ist jederzeit zur Hauptfälligkeit möglich.</p><h5>Fairness in der Leistungsregulierung</h5><p>Während des Leistungsprozesses findet eine intensive Betreuung der Kunden statt. Vom Zeitpunkt der Anspruchstellung bis zum Prüfungsabschluss wird der einzelne Kunde umfassend über die einzelnen Schritte sowie die benötigten Unterlagen wie ärztliche Berichte oder Krankenhausberichte informiert. Beim Ausfüllen der Selbstauskunft erhält er auf Wunsch im Rahmen des Teleclaimings persönliche Hilfe, dazu Informationsblätter und Checklisten.</p><p>Die Tätigkeit der Leistungsprüfer folgt bei der Dialog präzise gefassten Richtlinien und praxis­orientierten Arbeitsanweisungen. Jeder Bearbeitungsschritt wird in der elektronischen Leistungsakte dokumentiert, zahlreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen und Stichprobenkontrollen fördern die Leistungsstabilität.</p><p>Bestimmend für die Leistungsprüfung der Dialog ist das Gebot der Fairness. Das gilt gegenüber dem Kunden wie dem Kollektiv der Versichertengemeinschaft. Die Analysehäuser Franke und Bornberg und Assekurata haben die Fairness der Dialog in der BU-Leistungsregulierung mit Auszeichnung bedacht.</p><p>Beispielhafte Merkmale der Leistungsprüfung sind:</p><ul><li>Auch bei grob fahrlässigem Verhalten der versicherten Person wird gehaftet.</li><li>Auf Meldefristen wird verzichtet. Es erfolgt eine rückwirkende Leistung ab Beginn.</li><li>Arbeitet der Kunde bei Eintritt des Leistungsfalls in Teilzeit, erhält er die vereinbarte Rente auch dann, wenn er seine Tätigkeit nur noch zu weniger als 50% oder zu weniger als drei Stunden pro Tag ausüben kann (Günstigerprüfung).</li><li>Auf die Prüfung des Berufswechsels und der Umorganisation bei selbstständigen Akademikern wird verzichtet, wenn diese überwiegend kaufmännisch tätig sind oder weniger als fünf Mitarbeiter haben.</li><li>Auf Antrag stundet die Dialog die Zahlung der weiterlaufenden Beiträge zinslos bis zur endgültigen Entscheidung.</li><li>Vorausgesetzt, die Unterlagen liegen vollständig vor, wird die Leistungsentscheidung innerhalb von zehn Werktagen getroffen.</li></ul><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2023 und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Vasyl – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D0298518-BFFA-43EE-BF1B-E4CF01A92E9C"></div>

 
Ein Artikel von
Christopher Faust

BU – Die Konsequenzen der Vertragsanpassung des Versicherers

Eine einseitige Vertragsanpassung des Versicherers bei einem BU-Vertrag stößt häufig auf Unverständnis des Versicherten. Nicht selten führt eine derartige Vertragsgestaltung zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Rechtsexperte Björn Jöhnke erläutert in seiner regelmäßig erscheinenden BU-Kolumne, was dabei zu beachten ist.

Ein Artikel von Björn Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Verletzt der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht, so können dem Versicherer verschiedene Gestaltungsrechte zustehen. Diese Gestaltungsrechte sind vom Grad des Verschuldens des Versicherungsnehmers abhängig. Neben dem Rücktritts- (BU – Die Konsequenzen des Rücktritts durch den Versicherer), Kündigungs- (BU: Die Konsequenzen der Kündigung durch den Versicherer) und Anfechtungsrecht (BU: Die Konsequenzen der Anfechtung durch Versicherer) kann dem Versicherer im Einzelfall das Recht zur Vertragsanpassung zustehen, § 19 Abs. 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Aber unter welchen Voraussetzungen ist eine – möglicherweise auch – rückwirkende Vertragsanpassung zulässig? Welche Arten der Vertragsanpassung gibt es? Was sind die rechtlichen Konsequenzen für den Versicherungsnehmer? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden geklärt.

Voraussetzungen der Vertragsanpassung

Das Recht zur Vertragsanpassung erfordert zunächst eine objektive Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers und auch dessen Kenntnis von dem anzeigepflichtigen Umstand. Das Recht zur Vertragsanpassung steht dem Versicherer nur bei einfacher oder grob fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung des Versicherten zu. Das Vertragsanpassungsrecht besteht nur, insoweit es sich bei den nicht angezeigten Umständen um vertragsmodifizierende Umstände handelt, also um solche, deren Kenntnis den Versicherer nicht dazu bewegen würden, den Vertragsschluss abzulehnen, sondern den Vertrag, wenn auch zu anderen Bedingungen, trotzdem abzuschließen.

Der Versicherer, der sich auf eine Vertragsanpassung beruft, hat die Arglist bzw. den Vorsatz des Versicherungsnehmers hinsichtlich der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung zu beweisen. Gelingt es dem Versicherten wiederum den Beweis für das Nichtvorliegen der Arglist bzw. des Vorsatzes zu erbringen, so trägt der Versicherer die sekundäre Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Vertragsanpassung.

Fortführung des Versicherungsvertrages

Hat der Versicherungsnehmer die ihm obliegende Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt, kann sich der Versicherer nicht durch Rücktritt oder Kündigung vom Vertrag lösen, wenn er diesen auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.

Unter „andere Bedingungen“ kann Verschiedenes verstanden werden, wie etwa ein Risikozuschlag bzw. Leistungsausschluss, eine Prämienerhöhung, ein Selbstbehalt, eine andere Laufzeit oder eine abweichende Versicherungssumme.

Bei der Frage, ob der Versicherer das Risiko bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände versichert hätte, kommt es auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Geschäftsgrundsätze an. Hängt die Versicherbarkeit des tatsächlichen Risikos aber von einer Einzelfallprüfung ab, so ist das Ergebnis der Einzelfallprüfung entscheidend.

Veränderung der Bedingungen

Der Versicherer kann die abweichenden Bedingungen, zu denen er den Vertrag geschlossen hätte, geltend machen. Bei mehreren alternativen Anpassungsmöglichkeiten steht dem Versicherer ein Wahlrecht zu. Einschränkend darf der Versicherer die Wahl allerdings nicht völlig willkürlich treffen, sondern hat nach billigem Ermessen zu entscheiden.

Rückwirkende Vertragsanpassung

Ob die veränderten Bedingungen rückwirkend einbezogen werden können, hängt maßgeblich vom Verschulden des Versicherungsnehmers hinsichtlich der Anzeigepflichtverletzung ab. Bei grober oder einfacher Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers kommt eine rückwirkende Vertragsanpassung in Betracht. Dabei werden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses rechtmäßigen Bedingungen durch Erklärung des Versicherers rückwirkend in Kraft gesetzt. Im Falle schuldloser Verletzung der Anzeigepflicht kann eine Vertragsanpassung nur ab der laufenden Versicherungsperiode geltend gemacht werden.

Rechtsfolgen der Vertragsanpassung

Im Rahmen der rückwirkenden Vertragsanpassung kommt als Rechtsfolge die Leistungsfreiheit des Versicherers mit einer Zeitgrenze von fünf Jahren in Betracht, wenn der nicht angezeigte Umstand zu einem Risikoausschluss geführt hätte. Hätte der Umstand lediglich zu einem Risikozuschlag geführt, hat dies eine rückwirkende Prämienforderung mit einer Zeitgrenze von fünf Jahren zur Folge.

Hinsichtlich der Vertragsanpassungen ab laufender Versicherungsperiode wird innerhalb der Annahme, dass der verschwiegene Umstand zu einem Risikoausschluss geführt hätte, zwischen den Zeitpunkten des Leistungsfalles differenziert. Liegt der Leistungsfall in der laufenden Versicherungsperiode, führt das zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Liegt der Leistungsfall wiederum außerhalb der laufenden Versicherungsperiode, hat das eine Leistungspflicht zur Folge. In den Fällen, in denen der nicht angezeigte Umstand zu einem Risikozuschlag geführt hätte, kann der Versicherer eine Prämienforderung rückwirkend bis zum Beginn der laufenden Versicherungsperiode, also maximal für ein Jahr verlangen.

Wegfall des versicherten Risikos

Ein sogenannter Risikofortfall liegt vor, wenn das versicherte Risiko, namentlich die besonderen gefahrerhöhenden Umstände weggefallen sind. In diesen Fällen kann der Versicherungsnehmer eine Herabsetzung der möglicherweise obsolet gewordenen erhöhten Prämie verlangen und den Versicherungsschutz anpassen. Voraussetzung dafür ist, dass das potenziell erhöhte Risiko insgesamt nicht (mehr) besteht und auch zukünftige Folgen ausgeschlossen sind. Diesbezüglich trägt der Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweispflicht.

Fazit und Praxishinweise

Eine Vertragsanpassung kann beträchtliche Folgen für den Versicherungsnehmer bis hin zum Leistungsausschluss haben. Macht ein Versicherer von diesem Gestaltungsrecht Gebrauch, sollte das Vorgehen zwingend juristisch überprüft werden, bevor Ansprüche des Versicherten vereiteln.

Weitere Beiträge zum Thema der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bild: © Studio_East – stock.adobe.com; © Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

 

Berufsunfähigkeit absichern: neue Arbeitswelt und Anforderungen

Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Ob Gleitzeit, Teilzeit oder Auszeit – immer mehr Arbeitnehmende wünschen sich flexible Arbeitszeitmodelle, um Beruf und Privatleben in Einklang zu bringen. Das betrifft Versicherungsunternehmen gleich doppelt – als Arbeitgeber und als Produktanbieter.

Ein Artikel von Michael Kurtenbach, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Lebensversicherung AG

Wer als Arbeitgeber – insbesondere vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels – auf dem Arbeitsmarkt überzeugen will, kommt an variablen Arbeitszeitmodellen nicht vorbei. Das gilt in zweierlei Hinsicht auch für Versicherungsunternehmen: Wichtig in der Rolle des Arbeitgebers sind flexible Arbeitszeitangebote für die Mitarbeitenden, in der Rolle des Produktanbieters aber auch flexible und an die Lebenssituation anpassbare Versicherungsprodukte für die Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen.

 
Neue Arbeitswelt, neue Anforderungen – Berufsunfähigkeit absichern
Die Arbeit der Zukunft? Flexibel!

Eine aktuelle forsa-Studie im Auftrag der Gothaer hat die Bedürfnisse von abhängig Beschäftigten in der Arbeitswelt untersucht. Die Studie zeigt: Jeder dritte abhängig Beschäftigte in Deutschland zwischen 18 und 50 Jahren hat schon einmal seine Arbeitszeit reduziert. Zunehmend planen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dies auch für ihre Zukunft: Insbesondere jüngere Menschen – nämlich 33% der 19- bis 29-Jährigen – wollen ihre Arbeitszeit zukünftig (weiter) reduzieren. Hingegen nehmen sich das nur 23% der 45- bis 50-Jährigen vor. Auch im Gothaer Konzern ist der Trend zu mehr Teilzeit spürbar: Während vor zehn Jahren noch jeder Fünfte in Teilzeit arbeitete, war es im Jahr 2022 bereits jeder Vierte. Unterschiede zwischen den Generationen zeigen sich auch bei der persönlichen Bedeutung der Arbeit: Nur 11% der jüngeren abhängig Beschäftigten zwischen 18 und 29 Jahren messen ihrer Arbeit einen sehr hohen Stellenwert bei. Bei den 45- bis 50-Jährigen sind es 19%.

Neben der Reduzierung der Arbeitszeit nehmen viele Beschäftigte auch Auszeiten von der Arbeit: Ein Drittel aller abhängig Beschäftigten weist in ihrer Erwerbshistorie Auszeiten von mindestens drei Monaten auf. Darunter sind deutlich mehr Frauen (39%) als Männer (19%). Hauptgrund für die Arbeitszeitreduktion als auch für vollständige Auszeiten ist mit deutlichem Abstand die Kindererziehung.

Die unterschätzten Auswirkungen der Berufsunfähigkeit

Als zweithäufigsten Grund für die Erwerbsunterbrechung nennen 23% der Befragten eine längere Krankheit. Um die finanziellen Einbußen auszugleichen, die im Falle einer Krankheit oder einer daraus resultierenden Berufsunfähigkeit entstehen können, greifen nur 52% aller Befragten auf eine private Absicherung, zum Beispiel durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), zurück. 50% verlassen sich auf die Leistungen der Sozialversicherung, beispielsweise der Rentenversicherung. Doch das ist bekanntlich eine falsche Sicherheit und nach wie vor ein wichtiger Punkt in der Beratung. Schließlich gibt es eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente nur noch für vor 1962 Geborene. Für alle anderen drohen ohne eine private Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder eines Fähigkeitenschutzes erhebliche finanzielle Einbußen, wenn sie ihre Arbeitskraft verlieren.

Zeitgemäße Produkte müssen einerseits dieses finanzielle Risiko absichern, sich andererseits aber auch an die veränderte Arbeitswelt anpassen können. Deshalb bietet beispielsweise die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Gothaer eine Work-Life-Balance-Option, die den Versicherungsnehmern und -nehmerinnen maximale Flexibilität durch Beitragsanpassungen ermöglicht. Das bedeutet: Reduziert eine Versicherungs­nehmerin oder ein Versicherungsnehmer die Arbeitszeit, kann auch die BU-Rente maximal im gleichen prozentualen Verhältnis abgesenkt werden. Damit sinkt gleichzeitig auch der Beitrag. Wird die Arbeitszeit erhöht, kann die BU-Rente ebenfalls im gleichen Verhältnis aufgestockt werden – ohne erneute Risikoprüfung. Die Anpassung ist beliebig oft bis zum Ende der Ver­sicherungsdauer möglich.

Mitarbeiter mit ganzheitlichen Vorsorgekonzepten überzeugen

Noch größeres Vertriebspotenzial als der Berufsunfähigkeitsschutz für Privatkunden bietet die kollektive SBU, also die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung eingebettet in Gruppenversicherungslösungen für Firmenbelegschaften. Im immer stärker werdenden Wettbewerb um Nachwuchs- und Fachkräfte spielen für Arbeitgeber ganzheitliche Vorsorgekonzepte eine entscheidende Rolle, um sich erfolgreich von Mitbewerbern abzuheben. Neben flexiblen Arbeitszeiten, Home-Office-Möglichkeiten und attraktiven Gehältern können Gesamtkonzepte zur Absicherung der Mitarbeitenden mit Bausteinen in der Altersvorsorge, aber auch der Berufsunfähigkeits- (BU-) und Todesfallabsicherung oder mit Elementen der Kranken- und Gruppenunfallversicherung das Zünglein an der Waage sein.

Einen solchen Baustein im Rahmen der arbeitgeberfinanzierten bAV bietet beispielsweise der Versorgungsplan Business der Gothaer, der die gesamte Belegschaft mit einer Berufsunfähigkeitsrente und/oder einem Hinterbliebenenschutz absichert. Im Gegensatz zu herkömmlichen Vorsorgekonzepten der betrieblichen Altersversorgung, die in der Regel keine Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung enthalten, sind diese wichtigen Komponenten bei diesem Kollektivprodukt enthalten. Über eine einfache Erklärung des Arbeitgebers wird die Belegschaft im Unternehmen ab zehn Beschäftigten gegen existenzielle Risiken abgesichert. Zusätzlicher Vorteil für die Belegschaft: Der Berufsunfähigkeitsschutz ist im Schnitt pro Mitarbeitendem im Kollektiv deutlich günstiger, als wenn sich jeder privat absichern würde.

Frühzeitige Absicherung zahlt sich aus

Berufsunfähigkeit ist auch heute noch ein vielfach unterschätztes Risiko und zweifellos eine der wichtigsten Versicherungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Aufklärung und Sensibilisierung für das Thema sind wichtig – vor allem bei der jüngeren Generation. Denn: Je früher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, umso günstiger ist sie. Die kollektive Berufsunfähigkeitsversicherung als Baustein in der betrieblichen Altersvorsorge ist bisher ein am Markt sehr wenig verbreitetes Angebot. Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen können ihren Firmenkunden durch das Gesamtkonzept ein wertvolles Instrument zur Mitarbeiterbindung an die Hand geben. Davon profitieren Arbeitgeber sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gleichermaßen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © Fokussiert – stock.adobe.com; Grafik: © Gothaer

 
Ein Artikel von
Michael Kurtenbach