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Ist ChatGPT zur Versicherungsberatung geeignet?

Seit seiner Veröffentlichung Ende letzten Jahres sorgt der Chatbot ChatGPT für viel Furore. Die generative künstliche Intelligenz kann vieles - auch Versicherungsberatung? Das Analysehaus Franke und Bornberg hat getestet, wie sich ChatGPT bei Fragen rund um die Arbeitskraftabsicherung schlägt.

Die Einführung des Chatbots ChatGPT Ende letzten Jahres sorgte weltweit für Aufregung. So kann der Chatroboter des US-Unternehmens OpenAI z. B. Aufsätze schreiben, Gedichte verfassen, Zusammenhänge erklären und sogar Code erstellen.

Jede Branche versucht derzeit einzuschätzen, wie sie die generative künstliche Intelligenz für sich nutzen kann und wo die Gefahren lauern – so auch die Versicherungsbranche. Das Analysehaus Franke und Bornberg hat getestet, wie sich ChatGPT beim Thema Versicherungen auskennt.

Dafür haben Philipp Wedekind und Martin Seim von Franke und Bornberg dem Chatbot mehrere Fragen zur Arbeitskraftabsicherung gestellt und über die Ergebnisse in einem Blogpost berichtet.

Wie die Autoren den Test durchführten

Zunächst testeten die beiden Blogautoren im Februar diesen Jahres das klassische „ChatGPT“ als auch das in die Suchmaschine Bing integrierte Modell „Bing mit ChatGPT“. Beide Dienste nutzten zu diesem Zeitpunkt das Sprachmodell GPT-3 bzw. GPT-3.5, so Franke und Bornberg.

Zu einem späteren Zeitpunkt führten die Autoren eine zweite Testrunde mit dem verbesserten Sprachmodell GPT-4 durch. Für die Nutzung wird bei OpenAI ein Premium-Abo für 20 US-Dollar monatlich benötigt. Bing hat das neue Sprachmodell allerdings bereits integriert, so Franke und Bornberg.

Ergebnis der ersten Testrunde gemischt

Das Ergebnis der ersten Testrunde fällt verhalten aus. Die beiden Tester stellten dem Chatbot Fragen wie etwa „Durch eine Vorerkrankung erhalte ich keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Welche Alternativen gibt es für mich?“

 

Ist ChatGPT zur Versicherungsberatung geeignet?

 

„Die bisherigen Antworten reichen qualitativ von ‚gut‘ und ‚korrekt erklärt‘ bis hin zu völlig falschen und teilweise ausgedachten Informationen“, kommentieren die Autoren.

Während beispielsweise Bing-ChatGTP weitestgehend korrekt erklären kann, was eine echte Dienstunfähigkeitsklausel ausmacht, verweist ChatGPT bei der Frage welches Versicherungsprodukt laut Franke und Bornberg die beste echt Dienstunfähigkeitsklausel hat, auf Versicherungsprodukte, die so auf dem Markt nicht existent sind. Auch weisen die Autoren auf die Tatsache hin, dass ChatGPT sich auf eine Untersuchung aus dem Jahr 2021 bezieht. Dies sei aber wohl darauf zurückzuführen, dass die Datenbasis des klassischen ChatGPT Ende 2021 endet. Positiv bewerten die Autoren dass der Chatbot in seiner Antwort darauf hinweist, dass eine individuelle Beratung durch einen Versicherungsmakler bzw. -berater sinnvoll sein könne, so Wedekind und Seim.

Auch Ergebnis der zweiten Testrunde verbesserungswürdig

In der zweiten Runde stellten die beiden Tester die Fragen noch einmal dem Bing-Chatbot mit der aktualisierten Sprachversion. Das Fazit: Während das neuere Sprachmodell eine bessere Trefferquote hat als der Vorgänger, vor allem was „allgemein gehaltene Erklärungen und Definitionen betrifft“, sind auch hier einige der Antworten falsch oder gar frei erfunden und ohne Überprüfung zur Versicherungsberatung oder Recherche nicht geeignet. (js)

Der volle Blogpost von Franke und Bornberg kann hier eingesehen werden.

Bild: © Kaspars Grinvalds – stock.adobe.com; Grafik: © Franke und Bornberg

 

AssCompact Digitalkongress: Die Arbeitskraft absichern

Um das für Makler und Versicherer stets wichtige Thema der Arbeitskraftabsicherung ging es beim AssCompact Digitalkongress am 20.04.2023. Neben der BU war z. B. auch Grundfähigkeitsschutz ein Thema. Auch Franke und Bornberg und Rechtsanwalt Jöhnke gaben Impulse.

Die Absicherung der Arbeitskraft ist und bleibt ein wichtiges Thema für Makler und Versicherer. In einer Umfrage gaben kürzlich 64% der Befragten an, dass die Pandemie ihr Bewusstsein rund um das Thema Arbeitskraftabsicherung geschärft habe (AssCompact berichtete).

Reger Austausch auf DKM365

Die Präsenz des Themas wird auch durch die Besucherzahl auf dem AssCompact Digitalkongress Arbeitskraftabsicherung, der am 20.04.2023 auf der Plattform DKM365 stattfand, deutlich. Insgesamt konnten bei dem Online-Event 750 Teilnahmen gezählt werden. Rund um die sechs informativen Vorträge gab es auch unter allen Beteiligten regen Austausch, z. B. in den Chats.

Produktqualität, Stabilität und Leistungsprüfung

Für die Franke und Bornberg GmbH erklärte Referent Christian Monke zum Einstieg in den Thementag, wie wichtig bei Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) ein guter „Gleichklang“ zwischen Produktqualität, Stabilität des Versicherers, Leistungsprüfung ist. Dabei setzte er den Fokus vor allem auf die letzten zwei Punkte. Die Produktqualität sei bei vielen Versicherern vorhanden. Stabilität der Versicherer ist laut Monke im Hintergrund nötig, damit fair reguliert werden kann. Bei der Leistungspraxis geht es darum, wie gut die Versicherer regulieren. Dazu nimmt das Ratingunternehmen eine Prüfung von Leistungsfallakten vor Ort vor.

BU in jungen Jahren abschließen

Frank Schülke von den VOLKSWOHL BUND Versicherungen sprach über die BU als „Lebensbegleiterin“. Gerade für junge Leute ist die Versicherung als Vorsorge sinnvoll – eben, wenn viele noch vollständig gesund sind. Dafür müsse die BU Flexibilität für Berufswechsel, Teilzeit etc. aufweisen. Zudem sprach der Referent auch über den Pflegeschutzbrief als Zusatz, der in eine BU eingeschlossen werden kann.

Absicherung von Beamten

Beim Vortrag der SIGNAL IDUNA ging es dann um eine besondere Berufsgruppe und deren Absicherung, und zwar Beamte. Referent Michael Hinz betonte, dass aktuell wieder mehr Beamte in Deutschland eingestellt würden. Beamte zeichnen sich laut Hinz meist durch ein hohes Nettoeinkommen aus. Der Referent sprach außerdem darüber, wie sich Arbeitnehmer und Beamte unterscheiden. Ein weiteres Thema dabei ist auch die Besoldungsordnung. Denn die Besoldung ist entscheidend, um die Höhe der Absicherung festzulegen.

Vereinfachte Gesundheitsprüfung

Sebastian Koch von der HDI AG stellte die Arbeitskraftabsicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung vor. Dabei wird nur das Notwendigste gefragt. Auch sprach er darüber, welche Möglichkeiten es gibt, wenn die Absicherung über eine BU nicht möglich ist und ging dazu näher auf den Grundfähigkeitsschutz ein.

Grundfähigkeiten absichern

Mit dem Grundfähigkeitsschutz setzte sich auch Natascha Brandenburg von der Canada Life in ihrem Beitrag auseinander. Für diese Art der Absicherung müssen die Tätigkeiten der einzelnen Berufsgruppen in Kerngrundfähigkeiten „übersetzt“ werden. Sie hat zudem Fragen behandelt wie: Was wäre, wenn ein Kunde länger krankgeschrieben ist, aber keine Grundfähigkeit betroffen ist? Auch Annahmefälle aus der Praxis stellte die Referentin vor.

Wie Makler Beratungsfehler in der Praxis vermeiden

Den Abschluss machte Björn Thorben M. Jöhnke, Rechtsanwalt und Partner bei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, der aber selbst auch mal Versicherungsmakler war. Er beschäftigte sich im juristischen Rahmen mit der Frage „Worauf sollten Versicherungsmakler in und nach der Beratung achten?“. Dazu klärte er u. a. über Haftungsaspekte auf bzw. darüber, wo es zu Streitigkeiten kommen kann. Er zeigte die Pflichten der Versicherungsmakler auf, z. B. den Punkt „Maklervertrag und Pflichtinformationen“, und wies auch auf die Wichtigkeit der Beratungsdokumentation hin. Denn im Fall der Fälle könne diese Aufschluss geben. Einige rechtliche Tipps – etwa zum Thema Arbeitskraftabsicherung und Rechtsschutz – hatte er schließlich auch noch für die Teilnehmenden parat.

Die Videos zu den Vorträgen der Referenten sind nun auf der Plattform DKM365 unter „Digitalkongress Arbeitskraftabsicherung“ zu finden.

 

BU-Versicherung trotz Therapie: die Bayerische betritt Neuland

die Bayerische hat ihren Ansatz bei der BU überarbeitet. Statt Menschen mit einem psychotherapeutischen Hintergrund pauschal abzulehnen, setzt der Versicherer nun auf individuelle Einschätzungen mit Hilfe einer Psychologischen Psychotherapeutin. Die Ergebnisse sind vielversprechend, so die Bayerische.

Der Münchner Versicherer die Bayerische setzt seit einiger Zeit auf einen neuen Ansatz bei Anfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Anstatt einer pauschalen Ablehnung, wenn eine psychotherapeutische Vorgeschichte vorliegt, wie dies häufig der Fall ist, bewertet die Bayerische seit Kurzem Anträge mit Therapievergangenheit individuell mit Hilfe einer psychologischen Psychotherapeutin.

„Das kostet mehr Zeit, versetzt uns aber in die Lage, mit Unterstützung einer fachkundigen Psychologin den Menschen besser zu verstehen“, erklärt Vorstandsmitglied der Bayerischen, Martin Gräfer.

Erfolgswahrscheinlichkeit kann mit Online-Schnelltest eingeschätzt werden

Die Initiative ziele darauf ab, potenziellen Kunden und Vermittlern zu zeigen, dass Psychotherapien kein pauschales Ablehnungskriterium für eine BU-Versicherung mehr sind, so Gräfer weiter. Die Auswertung der ersten drei Monate diesen Jahres sei äußerst positiv: 39% der Anfragen, die vorher abgelehnt worden wären, können ohne Einschränkungen angenommen werden. Weiteren 44% könne unter erschwerten Bedingungen eine Versicherung angeboten werden.

Ein Online-Schnelltest soll es Interessenten zusätzlich erleichtern, die Erfolgswahrscheinlichkeit eines Antrags besser einzuschätzen. Der „Quick Test“, bestehend aus fünf Fragen und kann auf der Webseite des Versicherers durchlaufen werden, ohne dass potenzielle Versicherungsnehmer persönliche Daten eingeben müssen. Danach erhalten Interessenten eine unverbindliche Tendenz betreffend des Erfolges eines BU-Antrags. Je nach Ergebnis können Makler und Kunde anschließend entscheiden, ob sie eine Risikovoranfrage oder direkt einen Antrag zur weiteren Prüfung einreichen.

Psychische Belastungen weit verbreitet

Viele Menschen haben mit psychischen Belastungen zu kämpfen. die Bayerische zitiert eine Online-Umfrage des Sozialforschungsinstituts Ipsos aus dem Jahr 2022, laut der 36% der Befragten wegen psychischer Stressbelastungen zeitweilig nicht zur Arbeit gehen konnten. Der AXA Mental Health Report 2023 (AssCompact berichtete: AXA Mental Health Report: Jeder Dritte fühlt sich psychisch krank) kann mit ähnlichen Zahlen aufwarten – demnach gibt jeder Dritte Deutsche an, momentan an einer psychischen Krankheit zu leiden. (js)

Bild: © Sengchoy Int – stock.adobe.com

 

Heute: Digitalkongress Arbeitskraftabsicherung

Heute, am 20.04.2023, findet auf der Plattform DKM365 der AssCompact Digitalkongress „Arbeitskraftabsicherung“ statt. Thema sind die Entwicklungen rund um BU-Versicherung und Grundfähigkeitsschutz. Mit dabei ist u. a. auch Franke und Bornberg.

Der heutige AssCompact Digitalkongress hat die „Arbeitskraftabsicherung“ zum Thema. Auf der Plattform DKM365 geht es bei der Veranstaltung ab 8:30 Uhr um die neuesten Entwicklungen in der BU- und Grundfähigkeitsversicherung sowie Produktangebote im Allgemeinen und für Beamte.

Über Videotelefonie, Chat und Breakout-Rooms können die Teilnehmenden mit den Veranstaltungspartnern sowie mit Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch kommen, Fragen stellen und sich weiter informieren. Zudem kann IDD-Weiterbildungszeit bei diesem AssCompact Wissen-Event gesammelt werden.

Das ist der Programmablauf beim Digitalkongress Arbeitskraftabsicherung 2023:
  • 8:30–9:00 Uhr: Absicherung von Arbeitskraft: Leistung muss man sich auch leisten können. Stabilität und Leistungskompetenz der Anbieter als entscheidende Qualitätsfaktoren; Referent: Christian Monke, Franke und Bornberg GmbH
  • 09:00–09:30 Uhr: Nachversicherung, Dynamik, Beitragspause – So wird die BU zur Lebensbegleiterin. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei einer modernen BU ankommt. Damit diese auch die nächsten Jahrzehnte zu Ihren Kunden passt. Referent: Frank Schülke, VOLKSWOHL BUND Versicherungen
  • 10:00–10:30 Uhr: Zielgruppenorientierte Absicherung von Beamten mit Wettbewerbsvorteilen; Referent: Michael Hinz, SIGNAL IDUNA Gruppe
  • 11:00–11:30 Uhr: AKS 2 Go – Arbeitskraftabsicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung; Referent: Sebastian Koch, HDI AG
  • 12:00–12:30 Uhr: Pause
  • 13:00–13:30 Uhr: Risikoabsicherung AKS: Selbstverständliches [selbst]verständlich absichern. Mehrwerte schaffen mit dem neuen Premium Grundfähigkeitsschutz der Canada Life; Referentin: Natascha Brandenburg, Canada Life
  • 14.00–14.30 Uhr: Arbeitskraftabsicherung: Beratungsfehler in der Praxis vermeiden!; Referent: Björn Thorben M. Jöhnke, Rechtsanwalt / Partner, Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Jetzt anmelden

Mehr Informationen gibt es hier.

Eine separate Anmeldung für den Kongress ist nicht erforderlich. Benötigt wird lediglich ein Zugang zur Plattform DKM365. Hier einloggen zur Plattform: dkm365.de

Zugang zur Plattform DKM365 beantragen: die-leitmesse.de/QR/intro/186

 

Erwerbsunfähigkeit: Zwei Drittel der Tarife sind top

Der Markt der Erwerbsunfähigkeitsabsicherung stagnierte zuletzt auf sehr hohem Niveau. Im aktuellen Rating des Analysehauses MORGEN & MORGEN konnten elf Tarife die Topnote erzielen. Oft findet die EU allerdings nicht viel Beachtung – zu Unrecht, stellt sie doch die einzig wirkliche Absicherungsalternative zur BU dar, so die Analysten.

Die auf dem Markt erhältlichen Tarife zur Erwerbsunfähigkeitsabsicherung (EU) bewegen sich auf hohem Niveau. Zwar stagniert der Markt zunehmend, doch dafür sind die Tarife von sehr guter Bedingungsqualität. Zu dieser Schlussfolgerung kommt das diesjährige EU-Rating des Analysehauses MORGEN & MORGEN. Insgesamt wurden 17 Tarife beurteilt. Davon konnten aktuell elf – also mehr als zwei Drittel – die Höchstbewertung von fünf Sternen erreichen.

EU liegt preislich bei etwa einem Drittel der BU

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gilt als höchste Form der Arbeitskraftabsicherung. Doch leider ist der Zugang vielen Versicherungsnehmern und -nehmerinnen verwehrt. Grund dafür sind meist die zu hohen Beiträge aufgrund von körperlicher Tätigkeit im ausgeübten Beruf, schreiben die Analysten.

Warum die EU jedoch als Alternative so wenig Beachtung findet, sei „kaum verständlich“. So sei sie doch die „einzige wirkliche Alternative zur direkten Einkommensabsicherung“, so MORGEN & MORGEN. Nicht nur ist sie in der Regel für Berufe mit körperlicher Tätigkeit weitaus günstiger als eine BU – ihre Tarife liegen bei etwas über einem Drittel eines BU-Beitrags – sondern oft muss außerdem nicht die gleiche Rentenhöhe wie in der BU abgesichert werden. Da die meisten Versicherungsnehmer im Leistungsfall ebenfalls einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, können nämlich beide Rentenansprüche zusammen betrachtet werden.

EU einzige Alternative zur BU zur tatsächlichen Arbeitskraftabsicherung

„Die Erwerbsfähigkeit steht aktuell zu Unrecht auf dem Abstellgleis, denn sie ist neben der BU die einzige Alternative, die tatsächlich die Arbeitskraft absichert“, kommentiert Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN.

So verknüpft nur die EU auch abstrakt eine gesundheitliche Beeinträchtigung mit der Möglichkeit, ein Erwerbseinkommen zu erzielen. Andere Alternativen, beispielsweise die Grundfähigkeitsversicherung, machen diese Verknüpfung nicht.

Zwei Drittel der Tarife top, keine schwachen oder sehr schwachen Tarife

Im Rahmen des diesjährigen Ratings betrachtet MORGEN & MORGEN 45 Bedingungen. Davon sind 24 ratingrelevant und beurteilen Sachverhalte und Produkteigenschaften, die als wesentlich für die Bedingungsqualität des Tarifs anzusehen sind. Im Fokus dabei stehen die Kundenfreundlichkeit ebenso wie die Eindeutigkeit der Aussagen im Bedingungswerk. Die Mindestkriterien, die ein Tarif voll oder eingeschränkt erfüllen muss, um vier oder fünf Sterne zu erreichen, können in der Grafik eingesehen werden.

Erwerbsunfähigkeit: Zwei Drittel der Tarife sind top

Bereits im vergangenen Jahr konnten aufgrund eines angepassten Kriteriums die meisten Tarife die Hürde zur Bestnote nehmen, da sie das angepasste Mindestkriterium zur gesetzlichen Definition erfüllten. Dieses Jahr kommt ein weiterer hinzu. So konnten 11 von 17 Tarifen ein ausgezeichnetes Ergebnis einfahren, zwei weitere Tarife bekommen vier Sterne. Mit drei Sternen, oder „durchschnittlich“, werden vier Tarife bewertet. Tarife mit ein oder zwei Sternen gibt es keine. „Die EU kann damit eine echte und bedarfsgerechte Arbeitskraftabsicherung auf einem sehr hohen Bedingungsniveau bieten“, schlussfolgert Ludwig.

Die folgenden Unternehmen bieten Top-Tarife

Mit fünf Sternen bewertet wurde mindestens ein Tarif der folgenden Unternehmen: AXA, Continentale, DBV, Dialog, Europa, Inter, MetallRente Swiss Life, Volkswohl Bund und Zurich Dt. Herold. Das vollständige Rating kann unter morgenundmorgen.com eingesehen werden. (js)

Bild: © Looker_Studio – stock.adobe.com

 

Canada Life verkündet Jahresergebnisse 2022

Der Lebensversicherer Canada Life sieht sich auf einem stabilen Wachstumskurs. Die Zahl der Verträge im Bestand wuchs um 4% auf knapp 597.000 Stück und die Gesamtbeiträge weisen ein Plus von 3% auf.

<p>Der Lebensversicherer Canada Life hat seine Geschäftszahlen für das Jahr 2022 bekannt gegeben. Die Gesamtbeiträge weisen ein Plus von 3% auf und erreichen damit erneut den höchsten Wert seit dem Markteintritt im Jahr 2000. Der Versicherer sieht sich daher weiterhin auf einem stabilen Wachstumskurs.</p><h5>Neugeschäft mit leichtem Rückgang</h5><p>Bei der Zahl der Verträge im Bestand ist ein Zuwachs um 4% auf knapp 597.000 Stück zu verzeichnen. Das Neugeschäft muss im Vergleich zum Rekordjahr 2021 einen leichten Rückgang hinnehmen. Diesen führt das Unternehmen maßgeblich auf ein schwächeres Einmalbeitragsgeschäft zurück. Die Gesamtentwicklung markiere insgesamt das zweitbeste Ergebnis seit Markteintritt, so der Lebensversicherer mit kanadischen Wurzeln.</p><h5>„Vorsorge nicht aus den Augen verlieren“</h5><p>„Die geopolitisch unruhigen Zeiten und die anhaltend hohe Inflation gingen auch an uns nicht spurlos vorbei”, kommentiert Markus Drews, Managing Director Canada Life Europe. „Die Zurückhaltung der Kunden bei Kaufentscheidungen können wir sehr gut nachvollziehen. Umso besser ist es, dass die Menschen ihre Vorsorge auch in solchen Zeiten nicht aus den Augen verlieren und bei ihrer Absicherung aktiv werden. Wir bedanken uns bei unseren Geschäftspartnern, die den Kunden in Zeiten der Unsicherheit mit Rat und Tat zur Seite standen.”</p><h5>bAV- und BU-Geschäft legen zu</h5><p>Besonders bei der betrieblichen Altersvorsorge stieg das Neugeschäft laut Canada Life um +12%. Hierbei handelt es sich um einen neuen historischen Höchststand, so der Versicherer. Beim Risikoschutz konnte vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung mit ihren für die gesamte Vertragslaufzeit garantierten Beiträgen zulegen. (lg)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Dilok – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/0FC0862B-8357-4D46-94C6-87461D1D567A"></div>

 

Zurich hebt Covid-19-Sonderstatus auf

Die Zurich Gruppe Deutschland behandelt eine überstandene Covid-19-Infektion ab dem 1. Juli 2023 wie andere überstandene Infektionskrankheiten. Die bisherige vierwöchige Wartezeit zwischen Genesung und Vertragsabschluss einer Berufs- oder Todesfallabsicherung entfällt ab diesem Zeitpunkt.

Die Zurich Gruppe Deutschland hebt zum 1. Juli 2023 den Sonderstatus einer überstandenen Covid-19-Infektion in der Existenzabsicherung auf. Bisher mussten zwischen Genesung und dem Abschluss einer Berufs- oder Todesfallabsicherung mindestens vier Wochen verstreichen. Diese Sonderregelung entfällt zum 1. Juli. Ab dann wird eine überstandene Covid-Erkrankung vergleichbar mit anderen überstandenen Infektionskrankheiten behandelt, so der Versicherer.

Covid-19 und Long-Covid-Erkrankungen werden zwar weiterhin sowohl in der Absicherung von Lebensrisiken als auch bei der Arbeitskraftabsicherung für den abgefragten Zeitraum abgefragt und anzeigt werden müssen. Doch nach Ausheilung wirkt sich dies nicht mehr auf die Risikobewertung aus, meldet die Zurich Gruppe Deutschland.

Covid-19 und Long Covid Herausforderung für die Risikobewertung

Die Covid-19-Pandemie, und besonders die teils auftretenden Langzeitfolgen der Krankheit, haben sich für die Risikobewertung zum Schutz der Versicherungsgemeinschaft als Herausforderung entpuppt, sagt Heike Hommel, Chief Underwriting Officer, Individual Life bei der Zurich Gruppe Deutschland. „Long Covid ist ein komplett neues Phänomen, ein Symptomkomplex, der über beinahe den gesamten Zeitraum der Pandemie nicht ausreichend definiert werden konnte. Die Symptome, die wir in diesem Kontext beschrieben bekommen, reichen von Kopfschmerzen bis hin zu generellen Erschöpfungszuständen“, so Hommel. „In solchen Fällen mussten wir erst mal beobachten, wie sich die Symptome entwickeln, bevor es zu einem Vertragsschluss kommt.”

Kunden mit bereits vorhandenem Versicherungsschutz, die aufgrund einer Covid-19 oder Long-Covid-Erkrankung berufsunfähig geworden sind, sind laut der Zurich weiterhin versichert und nicht ausgeschlossen worden. (js)

Bild: © Halfpoint – stock.adobe.com

 

BU-Rating: Fast jeder zweite Tarif erhält Bestnote

Franke und Bornberg hat erneut Berufsunfähigkeitsversicherungen beleuchtet. Für fast die Hälfte der Tarife gibt es die Höchstwertung. Mit Skepsis blicken die Rater auf den Preiswettbewerb, der das Risiko einer Unterkalkulation verstärke. Auch die zunehmende Unterteilung der Berufsgruppen befeuere diesen Trend.

Die Qualität von selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) kann sich sehen lassen. Dieses Fazit zieht das Analysehaus Franke und Bornberg anhand der Ergebnisse des aktuellen BU-Ratings 2023. „Der BU-Schutz hat ein Top-Niveau erreicht. Nach mehr als 28 Jahren Qualitätswettbewerb ist die BU austrainiert“, unterstreicht Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. Weitere Fortschritte in der Qualität seien in der Spitzengruppe derzeit nicht zu erwarten. Aus diesem Grund würden sich viele BU-Versicherer insbesondere auf Zielgruppen und deren spezifischen Bedarf fokussieren. Hierzu zählten Bedingungspassagen wie Nachversicherung für Schüler, Studierende und Auszubildende oder spezielle Klauseln für Beamte und Teilzeitbeschäftigte.

Harter Preiskampf mit Risiken

Einen weiteren Hebel liefere der Preis, erklärt Michael Franke: „Für vermeintlich gute Berufsgruppen werden die Prämien immer günstiger. Doch ich bin skeptisch, ob die Rechnung aufgeht. Heute liegt die Bruttoprämie für einen Maschinenbauingenieur niedriger als 2015 – und das, obwohl der Garantiezins seitdem von 1,25% auf nur noch 0,25% gesunken ist. Und die beste Berufsgruppe schützt nicht vor dem Risiko, aus psychischen Gründen berufsunfähig zu werden.“ Der Preiswettbewerb verstärke laut Michael Franke die Gefahr einer Unterkalkulation. Auch die immer weiter zunehmende Unterteilung der Berufsgruppen – insbesondere bei vermeintlich risikoarmen Tätigkeiten – würde diesen Trend befeuern.

Stabilität als A und O

Der scharfe Preiswettbewerb rückt die Stabilität von BU-Versicherern in den Mittelpunkt. Aus diesem Grund berücksichtigt Franke und Bornberg im Produktrating seit 2021 die Ergebnisse des map-reports „Stabilitätsrating der Berufsunfähigkeitsversicherer“. „Stabilität entwickelt sich zu einem entscheidenden Parameter bei der Auswahl eines BU-Tarifes. Mit Blick auf die Tragweite der Entscheidung wäre ein BU-Rating ohne Stabilitätskriterien unvollständig. Der map-report komplettiert unsere Tarifanalyse deshalb auf ideale Weise“, erklärt Michael Franke das Vorgehen. Die Analyse 2023 verdeutlicht laut Franke und Bornberg, wie aggressiv der Markt kalkuliert (AssCompact berichtete: Die Stabilität der BU-Versicherer im Fokus).

125 SBU-Tarife von 54 Anbietern unter der Lupe

Für das aktuelle BU-Rating hat Franke und Bornberg 125 SBU-Tarife von 54 Gesellschaften mit insgesamt 759 Tarifvariationen untersucht. Im Vergleich zum letzten Rating im Herbst 2021 sprechen die Analysten von weiteren Fortschritten. So erhalten beim aktuellen Rating 44,8% der Tarife die Höchstwertung „FFF+“, sind also „hervorragend“. 2021 waren es noch 42,08% gewesen. Noch deutlicher ist der Fortschritt in der Verfolgergruppe mit der Bewertung FFF („sehr gut“). Ihr Anteil hat von 17,65% auf 24,0% zugelegt. Lediglich vier Tarife kommen über ein „ausreichend“ derzeit nicht hinaus.

So steht es um BU-Direktversicherungen

Unter die Lupe genommen hat Franke und Bornberg auch selbstständige BU-Direktversicherungen, wobei das Angebot relativ überschaubar ist. Nicht einmal die Hälfte der BU-Versicherer bietet Lösungen zum BU-Schutz über den Arbeitgeber – derzeit sind es 26 Gesellschaften mit 36 Tarifen und insgesamt 45 Tarifvariationen. Das Rating unterscheidet sich in Bewertungsaspekten, die infolge gesetzlicher Vorgaben in der betrieblichen SBU nicht zulässig sind, wie zum Beispiel zusätzliche Kapitalleistungen. Wie die Auswertung zeigt, ist die Leistungsdichte bei der BU über den Betrieb noch größer. Für 55,6% der Tarife gibt es die Bestwertung „hervorragend“ und für weitere 22,2% die Note „sehr gut“. Kein einziger Tarif ist „ausreichend“ oder schlechter.

Ausblick: Am Preis lässt sich nicht ewig weiter schrauben

„Die Qualität der BU-Tarife ist weitestgehend ausgereizt. Auch die Preisspirale lässt sich nicht beliebig weiterdrehen“, betont Michael Franke. Deshalb rücken zunehmende Kriterien jenseits von Bedingungen und Preis ins Blickfeld, wie die Regulierungspraxis und die Stabilität.

In Sachen Nachhaltigkeit besteht noch viel Luft nach oben

Auch dem Thema Nachhaltigkeit kommt bei Verbrauchern eine immer größere Bedeutung zu. „Nachhaltige Kapitalanlage und das Vermeiden negativer Auswirkungen von Investments auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden zunehmend zum Hygienefaktor. In Sachen nachhaltigere Tarife erwarte ich von Versicherern jetzt mehr Fantasie“, sagt Michael Franke. Einen Baum zu pflanzen, sei zwar eine gute Idee, aber kein belastbarer Beweis für nachhaltiges Handeln. Dabei gäbe es durchaus interessante Ansatzpunkte für nachhaltigere BU-Tarife. „Prävention, also der Schutz vor Berufsunfähigkeit, ist immer nachhaltig. Prävention rechnet sich für Versicherte ebenso wie für Versicherer. Das Gleiche gilt für intelligente Angebote zur Wiedereingliederung in das Berufsleben. Flexiblere Leistungen, also zum Beispiel je nach Bedarf Kapital und oder Rente, kommen dem Bedarf von Versicherten ebenfalls entgegen“, so Michael Franke weiter. Derzeit stehe Nachhaltigkeit wegen des geringen Angebotes noch auf der Watch-List für kommende BU-Ratings. (tk)

Weitere Informationen: Berufsunfähigkeitsversicherung | Franke und Bornberg.

Bild: © Prostock-studio – stock.adobe.com

 

Corona schärft Risikowahrnehmung um Arbeitskraftabsicherung

Die Corona-Pandemie hat das Bewusstsein vieler Deutscher um das Risiko des Verlustes der eigenen Arbeitskraft geschärft. Entsprechend rückt für viele deren Absicherung stärker ins Bewusstsein. Das hat eine Umfrage im DIA-Deutschland-Trend ergeben.

<p>Die Corona-Pandemie hat vielen Bundesbürgern und Bundesbürgerinnen vor Augen gehalten, dass es ratsam ist, über den gesetzlichen Schutz hinaus finanziell für eine längere Krankheit vorzusorgen. Dies ergab kürzlich eine Umfrage im DIA-Deutschland-Trend, die gemeinsam vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) und der Zurich Gruppe Deutschland initiiert wurde. Für die Befragung wurden knapp über 2.000 Personen aus Deutschland im März 2023 via einer Online-Umfrage befragt.</p><p>Demnach gaben knapp zwei von drei Deutschen (64%) an, dass die Pandemie ihr Bewusstsein rund um das Thema Arbeitskraftabsicherung geschärft habe. </p><h5>Höheres Einkommen korreliert mit mehr Vorsorgemaßnahmen</h5><p>Über die Hälfte (54%) der Befragten gab auch an, nun größeren Wert auf finanzielle Vorsorge zu legen, für den Fall, dass sie ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können oder gar nicht mehr arbeiten können. Unter den 30 bis 39-jährigen sind es laut der Umfrage sogar vier von fünf, die diese Schlussfolgerung ziehen. </p><p>8% der Befragten haben laut Umfrage auf Worte Taten folgen lassen und aufgrund dieser Erfahrungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Weitere 15% haben ihren Versicherungsstatus überprüfen und sich beraten lassen. Die Umfrage zeigt auch, dass höheres Haushaltseinkommen mit vermehrten Vorsorgemaßnahmen korreliert.</p><h5>Long und Post Covid Ausschlaggeber für vermehrte Absicherung</h5><p>Die aktuellen Ergebnisse decken sich mit denen früherer DIA-Befragungen, sagt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. „Für die Arbeitskraftabsicherung dürften vor allem die gravierenden und lange währenden Einschränkungen, die eine Long- oder Post Covid-Erkrankung mit sich bringt, den Ausschlag geliefert haben“, so Morgenstern. </p><p>18% der Befragten, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben, leiden demnach an Long oder Post Covid-Symptomen, weitere 8% sehen dies auch im näheren sozialen Umfeld. (js)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Stockfotos-MG – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BD49B0BA-CD61-4416-8CE0-558CE1B2C7CD"></div>

 

BU: „Simulationstendenzen gehen zu Lasten des Versicherten“

In der Berufsunfähigkeitsversicherung treten vergleichsweise häufig rechtliche Auseinandersetzungen auf. Ein Grund dafür kann Aggravation sein. Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke erklärt, was es damit auf sich hat, welche Rolle dabei Vermittler einnehmen und wie Versicherte reagieren sollten.

Interview mit Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
Herr Jöhnke, im Vergleich mit anderen Versicherungssparten: Wie häufig sind rechtliche Auseinandersetzungen bei der BU-Versicherung?

Rechtliche Auseinandersetzungen gegen BU-Versicherer finden im Vergleich zu anderen Versicherungssparten sehr häufig statt. Dieses liegt jedoch insbesondere auch an der „offenen“ BU-Klausel, über dessen Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen vortrefflich gestritten werden kann. Denn die Frage, ob ein Versicherungsnehmer seine zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Tätigkeit noch zu mindestens 50% ausüben kann, ist zunächst erstmal eine medizinische Frage, bevor es eine rechtliche wird.

Was bedeutet das konkret?

Viele Mediziner können wiederum unterschiedliche Meinungen haben. So kann es sein, dass der von der Versicherung beauftragte Mediziner keine bedingungsgemäße BU feststellen kann. Der behandelnde Arzt und der Versicherungsnehmer können jedoch anderer Auffassung über das Vorliegen einer bedingungsgemäßen BU sein. Für den Fall keiner außergerichtlichen Einigung zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer müsste mittels anwaltlicher Hilfe notfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, damit ein unabhängiges Gericht über den jeweiligen Einzelfall entscheiden kann.

Welches Thema führt denn regelmäßig zu Streit zwischen BU-Versicherten und seinem Versicherer?

Am häufigsten dürften Streitigkeiten über das Vorliegen einer bedingungsgemäßen BU bestehen. Geht der Versicherer davon aus, dass die BU-Klausel nicht erfüllt ist, lehnt er die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag ab. Als dann kommen auch Leistungsablehnungen der BU-Versicherungen hinzu, bei welchen der Versicherer dem Versicherungsnehmer vorwirft, arglistig gehandelt zu haben. Gemeint ist damit, dass der Versicherungsnehmer im ursprünglichen Versicherungsantrag die gestellten Fragen des Versicherers nicht vollständig bzw. nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat. Ergeben sich so im Rahmen der Leistungsprüfung für den Versicherer Diskrepanzen bei den damaligen Angaben des Versicherten, könnten dadurch für den Versicherer Gestaltungsrechte (Anfechtung, Rücktritt, Kündigung, Vertragsanpassung) entstehen, mittels welcher er gegen das Versicherungsvertragsverhältnis vorgehen und sich vom Vertrag lösen kann. Und auch hierüber kann Streit bestehen, nämlich über die Frage, ob sich der Versicherer zu Recht vom Vertrag lösen konnte.

Die sogenannte Aggravation kann ebenfalls dazu führen, dass der Versicherer Leistungen aus einer BU-Versicherung ablehnt. Was genau ist unter diesem Begriff zu verstehen?

Um die Frage etwas besser zu verorten, ist anführen, dass Versicherer im Rahmen der Leistungsprüfung sehr häufig medizinische Sachverständige zu den jeweiligen Einschränkungen des Versicherten befragen. Im Rahmen dieser Sachverständigenbegutachtung kann es vorkommen, dass Gutachter beim Versicherten Aggravation, Simulation oder Beschwerdeverdeutlichung feststellen. Unter Aggravation versteht man die bewusst übertriebene Darstellung und Schilderung tatsächlich vorliegender Symptome oder Beschwerden durch einen Patienten. Dagegen ist die Simulation dadurch gekennzeichnet, dass überhaupt nicht vorhandene Symptome und Beschwerden vom Betroffenen bewusst und absichtlich vorgetäuscht werden. Davon zu unterscheiden sind Beschwerdeverdeutlichungen. Dabei versucht die begutachtete Person, den Gutachter vom Vorliegen von Symptomen und Beschwerden zu überzeugen, was auch häufig unbewusst geschieht. Das Problem hierin besteht, dass Versicherungen mit diesen Voten eines medizinischen Sachverständigen keine BU annehmen können, wenn der Gutachter annimmt, dass Versicherte „ergebnisorientiert“ argumentieren bzw. sich im Begutachtungstermin so darstellen. Da der Versicherte jedoch in der Beweislast für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen BU ist, der Versicherer im Rahmen der Sachverständigenbegutachtung keine BU feststellen kann, sind Leistungsablehnungen „vorprogrammiert“. Festgestellte oder vermutete Aggravations- und Simulationstendenzen gehen damit zu Lasten des Versicherten.

Was sollten Versicherungsnehmer beachten, wenn der Versicherer ein Sachverständigengutachten einholen will und man dem Problem des Aggravationsvorwurfs aus dem Weg gehen will?

Für den Fall, dass Versicherte zu einer medizinischen Sachverständigenüberprüfung im Rahmen eines Leistungsantragsverfahren gebeten werden, ist zwingend anzuraten, termingerecht teilzunehmen und sich dieser medizinischen Untersuchung zu stellen. Anderenfalls droht eine Einstellung des Leistungsantragsverfahren durch den Versicherer wegen einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers. Als dann sollten sich Versicherte bei der Befragung und den Testungen durch den Sachverständigen weder verstellen noch ergebnisorientiert vorsprechen. Denn in diesem Fall droht eine Unergiebigkeit des Gutachtens, nämlich wenn der Sachverständige eine bedingungsgemäße BU nicht feststellen kann und der Versicherer so dann – nämlich wegen des Vorwurfs von Aggravation etc. – die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag ablehnt.

Und was sollte geschehen, wenn der Versicherer wegen Aggravation die Leistung verweigert?

In diesem Fall sollte spätestens anwaltlicher Rat eingeholt werden. Denn aus Sicht des Versicherers ist im Regelfall das Leistungsantragsverfahren durch die Ablehnung der Leistungsansprüche formell beendet. Der Versicherte sollte sich in diesem Fall anwaltlich beraten und vertreten lassen, damit mit anwaltlicher Hilfe der Versicherer wieder in das Leistungsantragsverfahren eintritt und man sich möglicherweise auf eine neue Begutachtung verständigt, respektive eine gemeinsame Lösung erarbeitet.

Welche Rolle spielt der Versicherungsvermittler in einem solchen Fall?

In der Regel spielt der Vermittler dabei eine geringe Rolle. Es gibt aber auch Versicherungsvermittler, die sich sehr intensiv um diese Leistungsanträge kümmern und Versicherte unterstützen. An dieser Stelle besteht eine eigene Haftungsgefahr des Vermittlers. Denn zum einen ist der Bereich der unerlaubten Rechtsberatung durchaus tangiert. Zum anderen besteht die Gefahr, dass der Versicherte bei einer Leistungsablehnung des Versicherers die Ansprüche gegen den Vermittler richtet. Sind kausale Fehler im Leistungsprüfungsverfahren auf die Beratung bzw. Unterstützung des Vermittlers zurückzuführen, wäre eine Haftung des Vermittlers durchaus denkbar.

Und wie sollten Vermittler reagieren, sobald sich ein Verdachtsmoment auf Aggravation bei einem BU-Versicherten andeutet?

In solchen Fällen sollte in der Tat zeitnah anwaltlicher Rat eingeholt werden, damit nicht erst eine Leistungsablehnung im Raume steht, sondern diese bestenfalls mittels Rechtsberatung vermieden werden kann und keine Ansprüche des Versicherten vereitelt werden.

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