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BU

Berufsunfähigkeit: So leisten die Versicherer

Der GDV hat neue Zahlen zur Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht. 2016 erhielt ein Versicherter im Schnitt 7.686 Euro an Leistung, knapp 2% mehr als 2015. Den Versicherern bescheinigt der GDV eine hohe Leistungsquote: 78% der Leistungsanträge würden bewilligt. Und die Prüfung erfolge schnell und unbürokratisch.

Im Jahr 2016 hat ein Versicherter durchschnittlich 7.686 Euro aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erhalten und damit fast 2% mehr als 2015. Mit neu abgeschlossenen BU-Verträgen sind im Schnitt jährliche Leistungen von 10.607 Euro versichert. Dies geht aus einer Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter Mitgliedsunternehmen hervor. Wie der Verband zudem betont, wird mit 78% die weit überwiegende Anzahl aller Leistungsanträge bewilligt. Eine konkrete Zahl der BU-Leistungsfälle gibt der GDV dabei nicht an.

Das sind die Ablehnungsgründe

Kann ein Versicherer die vereinbarte Leistung nicht auszahlen, liegt dies in 43% der Fälle daran, dass die BU den vereinbarten Grad nicht übersteigt. Etwa 15% der Anträge werden abgelehnt, weil Versicherer für einen längeren Zeitraum – auch auf Nachfrage – nichts mehr von ihrem Kunden hören. So kann es beispielsweise sein, dass der Arzt eine Berufsunfähigkeit nicht bestätigen möchte oder sich der Gesundheitszustand wieder verbessert hat. Nach Angaben des GDV komme es seltener vor, dass der Versicherer einen Antrag ablehnt, weil der Versicherte bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen nicht entsprechend angegeben hat. Die „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ gibt in 10% der Fälle den Ausschlag für eine Ablehnung.

So lange dauert der Leistungsprozess

Die Versicherer sind verpflichtet, Anträge auf eine Berufsunfähigkeit genau zu prüfen und eine ärztliche Bestätigung einzuholen. Wie die Auswertung des GDV zeigt, dauert der gesamte Prozess vom ersten Anruf des Kunden beim Versicherer bis zur bewilligten Leistung im Schnitt 110 Tage. In dieser Zeit fallen aufseiten des Kunden wie auch beim Versicherer mehrere Schritte an. Bis die notwendigen Unterlagen bei der Versicherung eingehen, vergehen durchschnittlich 65 Tage. Durchschnittlich dauert es laut GDV 22 Tage von der Anforderung bis zur Einreichung eines ärztlichen Befunds. Hat der Versicherer alle Unterlagen vorliegen, braucht er im Schnitt zehn Tage, um die Angaben zu prüfen und über die Auszahlung der Leistung zu entscheiden.

Leistungsquote im Visier von Verbraucherschützern

Die Qualität der BU-Tarife sowie auch die Leistungsquote der BU-Versicherer sind regelmäßig Thema von Studien, wobei die Analysten zum Teil zu anderen Ergebnissen kommen als der GDV. Zudem gerät das Leistungsverhalten auch immer wieder ins Visier von Verbraucherschützern. So will beispielsweise Marktwächter Finanzen, ein bundesweites und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördertes Projekt der Verbraucherschutzzentralen, das Leistungsverhalten der BU-Anbieter unter die Lupe nehmen. (tk)

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Marktwächter Finanzen will BU-Leistungsverhalten untersuchen

 

IVFP kürt die besten SBU-Tarife

In seinem aktuellen Rating nimmt das Institut für Vorsorge- und Finanzplanung (IVFP) selbstständige Berufsunfähigkeitstarife (SBU) unter die Lupe. Den Ergebnissen zufolge ist die Spannbreite bei den Prämien groß. Als Trend zeigt sich, dass bereits jeder vierte Versicherer kostenfreie Assistance-Leistungen anbietet.

Das Angebot an Berufsunfähigkeitsversicherungen auf dem Markt ist groß. Das macht es für Vermittler und Kunden nicht einfacher, eine geeignete Police auszuwählen. Doch was zeichnet einen guten Tarif aus? Das Institut für Vorsorge- und Finanzplanung (IVFP) hat im Rahmen seines neuen Ratings 37 selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) untersucht. Insgesamt haben die Analysten 37 Tarife von 37 Anbietern anhand von über 100 Kriterien in den vier Teilbereichen Unternehmensqualität, Preis/Leistung, Flexibilität und Transparenz/Service analysiert. Mit 50% hat der Teilbereich Preis/Leistung dabei die höchste Gewichtung. Unternehmensqualität und Flexibilität fließen mit je 20% in die Bewertung ein, Transparenz mit 10%.

Große Spannbreite zwischen günstig und teuer

Vorgegeben waren für die Musterfälle die Parameter „Verzicht auf eine abstrakte Verweisbarkeit bei Erstprüfung der BU“, „Beitragsverrechnung“ als Überschussverwendung, „Nichtraucher“, „keine Vorerkrankungen“ sowie eine Leistung bei einem „BU-Grad von mind. 50%“. Bei den Berechnungen der einzelnen Musterfallkonstruktionen für die unterschiedlichen Berufsgruppen haben die Analysten eine große Spannbreite zwischen günstigen und teuren Tarifen festgestellt. Wie das Ergebnis allerdings auch verdeutlicht, gibt es immer noch bezahlbare Tarife für handwerkliche Berufe im Angebot der Versicherer.

Zwei Anbieter landen bei allen Berufsgruppen vorn

Das IVFP-Rating zeigt die besten SBU-Tarife für kaufmännische Berufe, medizinische Berufe, Handwerker, Selbstständige, Studenten und Azubis. Insgesamt schnitten viele Versicherer mit einem guten oder sehr guten Ergebnis ab. Auf Rang 1 finden sich in all diesen Berufsgruppen die ALTE LEIPZIGER Leben mit dem Tarif „SecurAL“ und die Allianz Leben mit der „Allianz BerufsunfähigkeitsPolice“, und zwar jeweils mit der Gesamtnote 1,1. Außer bei den Azubis, hier lautet die Note 1,2.

Weitere Top-Tarife für medizinische Berufe, Handwerker und Azubis

Bei den Handwerkern teilen sich die ALTE LEIPZIGER und die Allianz Rang 1 mit der AXA („Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung“). In der Berufsgruppe der medizinischen Berufe findet sich neben ALTE LEIPZIGER und Allianz die Swiss Life AG (Konsortium) mit der „KlinikRente.BU“ unter den Erstplatzierten. In der Berufsgruppe der Azubis landen neben Allianz und ALTE LEIPZIGER folgende Versicherer in der Spitzengruppe: Swiss Life AG (Swiss Life SBU 4U), Dialog Leben (SBU-professional), Basler Leben (Basler BerufsunfähigkeitsVersicherung), die Bayerische (BU Protect Prestige).

Trend zu kostenfreien Assistance-Leistungen

Laut IVFP-Analysten zeichne sich als Trend ab, dass inzwischen 40% der Anbieter kostenfreie Assistance-Leistungen im Falle der Berufsunfähigkeit anbieten. Allerdings sind die Leistungen sehr unterschiedlich und reichen von kleinen Hilfestellungen bis hin zu umfangreicheren Serviceleistungen.

Die besten SEU-Tarife

Das IVFP hat außerdem 13 selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (SEU) von 13 Anbietern auf bis zu 90 Kriterien untersucht. Hier landet die Continentale Lebensversicherung auf dem 1. Rang mit dem SEU-Tarif „Continentale PremiumEU“. (tk)

 

BU: VOLKSWOHL BUND vereinfacht Gesundheitsprüfung

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung bis Ende des Jahres mit vereinfachter Gesundheitsprüfung an, ebenso wie die Einkommensabsicherung €XISTENZ. Für die BU reichen im Rahmen der Aktion neben Angaben zu Größe und Gewicht drei Gesundheitsfragen aus.

Im Rahmen einer Aktion bietet die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sowie die Einkommensabsicherung €XISTENZ mit einer stark vereinfachten Gesundheitsprüfung an. Für die BU sind neben Angaben zu Größe und Gewicht bereits drei Gesundheitsfragen ausreichend. Kunden können auch einen Pflegeschutzbrief hinzuwählen. Im Pflegefall gibt es dann eine zusätzliche, lebenslange Pflegerente von bis zu 2.500 Euro. Zum Ende der Vertragslaufzeit haben Kunden zudem die Option auf eine Anschluss-Pflegeversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung.

Bei der Einkommensabsicherung €XISTENZ sind im Aktionszeitraum lediglich zwei Gesundheitsfragen zu beantworten zusätzlich zur Angabe von Größe und Gewicht. Auch diese Police lässt sich um den Pflegeschutzbrief erweitern – mit einer zusätzlichen Pflegerente von bis zu 750 Euro monatlich.

Die Aktion gilt bis Ende des Jahres, und zwar sowohl für Bestandskunden als auch Neukunden, die zum ersten Mal an einer BU- oder €XISTENZ-Aktion der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung teilnehmen. Späteste Antragsaufnahme mit Unterschrift ist der 31.12.2018, spätester Versicherungsbeginn der 01.03.2019. (tk)

 

Depressionen: Für jeden Zweiten ein BU-Schreckgespenst

Die Ängste der Deutschen vor dem Verlust der Arbeitskraft sind laut einer Studie der Gothaer groß. Ungesunde Körperhaltung und Überforderung erachten die meisten als größte Risiken für Berufsunfähigkeit. Jeder Zweite fürchtet bei Depressionen das berufliche Aus. Doch fast die Hälfte ist nicht ausreichend abgesichert.

Wie aus einer aktuellen Studie der Gothaer Versicherung und des F.A.Z.-Instituts hervorgeht, herrscht bei den Bundesbürgern große Furcht vor dem Verlust der Arbeitskraft. Das größte Risiko für eine Erwerbsunfähigkeit stellt für die befragten Berufstätigen eine dauerhaft ungesunde Körperhaltung dar (43,2%). Bei Befragten, die einer Bürotätigkeit nachgehen, sehen sogar 49,4% darin die größte Gefahr, gefolgt von Personen, die einer wissenschaftlichen, unterrichtenden oder beratenden Tätigkeit nachgehen, mit 45,2%. In der Überforderung durch hohen Leistungsdruck sehen die Befragten am zweithäufigsten einen Risikofaktor für ihre Berufstätigkeit (36,1%). Dies sehen vor allem Menschen aus den Bereichen Wissenschaft, Unterricht und Beratung (46,8%) als Gefahr, ebenso wie Befragte aus medizinischen Berufen (41,5%). Laut Studie steigt der gefühlte Leistungsdruck mit dem Einkommen.

Sehvermögen und klarer Verstand als wichtigste Grundfähigkeiten

Als die wichtigsten Grundfähigkeiten zur Ausübung ihres Berufs nennen die Befragten ein gutes Sehvermögen und einen klaren Verstand. Die meisten von ihnen würden sich nicht imstande fühlen, weiter zu arbeiten, wenn sie nicht mehr oder kaum noch sehen (65,4%) oder nicht mehr klar denken könnten (64,5%). Viele sehen ein Risiko für ein berufliches Aus auch bei Verlust der Fähigkeit zu sprechen (54,9%) oder zu hören (49,9%) können. Für Frauen wiegt der Verlust von Grundfähigkeiten schwerer als für Männer.

Psychische Erkrankungen und Unfälle als BU-Risiken

Jeder zweite Berufstätige fürchtet bei Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen den Verlust seiner Arbeitskraft. „Psychische Erkrankungen sieht jeder zweite Berufstätige als Risiko, seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben zu können – das deckt sich auch mit unseren Erfahrungen. Diese Sorge müssen wir als Versicherer ernst nehmen“, unterstreicht Maike Gruhn, Leiterin Produkt- und Innovationsmanagement bei der Gothaer. Es gelte, nicht erst im Leistungsfall tätig zu werden, sondern Versicherten im Vorfeld Angebote zur Prävention zu machen. Unfälle geben 47,3% der Befragten als berufsgefährdendes Risiko an. Vor allem die Angehörigen des produzierenden Gewerbes halten diese Gefahr für besonders groß (63,5%). Als berufsgefährdende Risiken folgen an dritter Stelle Nervenerkrankungen (44,7%) vor Erkrankungen im Skelett- und Muskelbereich (43,8%).

Vielfach keine ausreichende Absicherung

Wie die Studie weiter zeigt, versucht fast jeder Zweite (43,6%), den Verlust der Arbeitskraft mit der Krankenversicherung abzusichern. „Damit wird der Vorsorgebedarf verfehlt, denn ausfallende Arbeitsentgelte können so nicht dauerhaft abgesichert werden“, betont Gruhn. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben sich 38% der Befragten abgesichert. Sie haben auch weitere Versicherungsprodukte abgeschlossen, insbesondere privaten Unfallschutz. 26% aller Befragten wollen sich durch Vermögensaufbau absichern.

Unterschätzen Berufstätige den Beratungsbedarf?

Für 62,4% der Berufstätigen zählen bei einer Versicherung in erster Linie zuverlässige finanzielle Leistungen – vor allem dann, wenn jemand für mehr als sechs Wochen nicht mehr arbeiten kann. Wichtig ist für die meisten (56,9%) zudem ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis von Versicherungen zu Absicherung der Erwerbsunfähigkeit. Lediglich etwa jeder dritte Berufstätige erwartet von einem Anbieter eine individuelle Beratung. Im Hinblick auf die Bedeutung eines guten Beratungsgesprächs für Versicherte sei dieser Anteil laut Gothaer überraschend klein. Für Frauen zähle ein individuelles Beratungsgespräch tendenziell mehr als für Männer. (tk)

 

BU-Rente: Befristete Kulanzleistung vs. sachgemäßes Anerkenntnis

Ein Versicherer darf mit einem Kulanz-Angebot im Rahmen eines befristeten BU-Anerkenntnisses die eigentlich geschuldete Leistungsfallprüfung und ein sachgemäßes Anerkenntnis nicht umgehen. In diesem Sinne hat das Landgericht Lübeck für eine Klägerin entschieden, die zunächst nur ein befristetes Anerkenntnis ihrer BU erhielt.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte hat vor dem Landgericht Lübeck ein rechtskräftiges Urteil zugunsten einer Kosmetikerin, die aufgrund des Verschleißes des Daumensattelgelenks (Rhizarthrose) ihren Beruf nicht mehr ausüben konnte, aber nur ein befristetes BU-Anerkenntnis vom Versicherer erhalten hatte, erstritten.

Die Sachlage

Die Kosmetikerin hatte seit Anfang 2014 Schmerzen im rechten Daumen. Ein MRT-Befund ergab die Diagnose einer Rhizarthrose. Die Frau stellte deswegen einen Antrag auf BU-Rente bei ihrem Versicherer. Dieser gestand der Versicherten für den Zeitraum vom 01.06.2014 bis 31.05.2015 eine monatliche Rente von 1.049,20 Euro zu. Zudem wurde sie von der Beitragspflicht befreit.

Kurz vor Ablauf des genannten Zahlungszeitraums musste die Klägerin dann jedoch ihre selbstständige Tätigkeit als Kosmetikerin aufgrund schlimmer werdenden Schmerzen einstellen. Sie wandte sich wieder an ihren Versicherer. Dieser beharrte auf seiner befristeten Anerkenntnis und teilte der Frau mit, dass eine Anerkennung oder Feststellung der Berufsunfähigkeit nicht vorliege und diese auch nicht aus dem bisherigen Schriftverkehr abzuleiten sei.

Nachdem ein Arzt der Frau für ihren Beruf „Einschränkungen zu 100%“ bescheinigt hatte, stellte sie einen neuen Antrag auf BU-Leistungen. Der Versicherer holte daraufhin ein Gutachten ein, auf dessen Basis er zu dem Schluss kam, dass die Kosmetikerin ihren Beruf ohne wesentliche Beeinträchtigungen weiter durchführen könne. Er lehnte so die Zahlung weiterer Leistungen ab.

Dauerhafte BU-Zahlung erstritten

Die Frau nahm die Entscheidung nicht hin und so ging der Fall vor Gericht. Am 17.08.2018 entschied das Landgericht Lübeck schließlich zugunsten der Versicherten. Der Versicherer muss nun ab dem 01.06.2015 eine monatliche BU-Rente für die Dauer der BU an die Klägerin zahlen. Zudem muss der Versicherer die Klägerin von der Beitragszahlungspflicht für die Vergangenheit und die Zukunft freistellen.

Das Landgericht Lübeck folgte damit der Rechtsauffassung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, welche sich unter anderem auf Rechtsstreitigkeiten mit BU-Versicherungen spezialisiert hat. Die Kanzlei vertrat die Ansicht, dass wenn Versicherer mit sogenannten „Kulanz-Angeboten“ im Rahmen befristeter Anerkenntnisse die eigentlich geschuldete Leistungsfallprüfung umgehen, zu einem gebotenen Anerkenntnis der Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu verurteilen sind. Insbesondere dann, wenn der Versicherte nicht richtig belehrt worden sei und aus der Korrespondenz mit dem Versicherer nicht hervorgehe, dass es sich hierbei lediglich um eine Kulanzzahlung, respektive ein zeitlich befristetes Anerkenntnis handelte. Ein solches befristetes Anerkenntnis konnte vorliegend von der Versicherung ehedem gar nicht ausgesprochen werden, da hierzu keine Regelung in den Versicherungsbedingungen zu finden war, so Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke.

Kulanzangebote und zeitlich befristete Zahlungen prüfen lassen

Jöhnke verweist darauf, dass bei Befristungen der Berufsunfähigkeitsleistungen durch Versicherer nicht die überlegene Sach- und Rechtskenntnis des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer vergessen werden dürfe. Vor diesem Hintergrund seien hohe Ansprüche an die Belehrungen der Versicherer in derartigen Vereinbarungen gesetzt. Auch habe der Versicherer die ihm vorliegenden medizinischen Unterlagen in der Gesamtheit zu bewerten und notfalls eigene Erhebungen mittels weiterer medizinischer Begutachtung einzuholen, bevor er über seine Leistungspflicht entscheidet.

Vor diesem Hintergrund sollten Versicherte derartige „Kulanz-Angebote“ oder „zeitliche befristete Zahlungen“ nicht ungeprüft akzeptieren und stets fachanwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, erklärt Jöhnke. Bei BU-Leistungsfällen seien Versicherungsnehmer gut beraten, bereits von Anfang an anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Vermittler-Seminare in der nächsten Woche

Die auf Versicherungsrecht und Vertriebsrecht spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte informiert im Rahmen ihrer Vermittler-Seminare vom 24.09.bis 27.09.2018 ausführlich zu verschiedenen rechtlichen Themen, unter anderem auch zur BU. Die Seminare finden an den Standorten Hamburg, Dortmund, Frankfurt und Leipzig statt. Näheres dazu unter Vermittler-Seminare 2018.

LG Lübeck, Urteil vom 17.08.2018, Az.: 4 O 170/16

 

„Faire Beiträge und Leistungen, wenn es für den Kunden darauf ankommt“

Bei der BU-Versicherung zeigt sich erst nach Jahren, welche Gesellschaft solide kalkuliert, die nötige Erfahrung und nachhaltige Finanzstärke hat. In diesen Aspekten sieht die Allianz auch die Gründe, warum Makler und Kunden sich gerade auch bei der Einkommensvorsorge für den Marktführer entscheiden sollten. Interview mit Dr. Markus Faulhaber, Vorstandsvorsitzender Allianz Leben.

Herr Dr. Faulhaber, Verbraucherschützer, Versicherer und Makler sind sich einig: die Einkommensabsicherung ist ein Muss. Sie ist wichtig, um Armut in jungen Jahren und im Alter zu vermeiden. Dennoch sind die meisten nicht oder nur unzureichend abgesichert. Woran liegt das?

Die Arbeitskraft ist für viele ihr wichtigstes Kapital. Das wissen die Menschen, aber sie machen es sich oft nicht bewusst und sie können sich nur schwer vorstellen, diese zu verlieren. Leider sichern sich daher aktuell nur 18% der Menschen in Deutschland gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit ab. Obwohl die finanzielle Existenz dadurch gefährdet ist.

Lassen Sie mich ein Beispiel nennen: Wird man mit dreißig Jahren und einem Nettoeinkommen von 2.000 Euro berufsunfähig, fehlen bis zur Rente knapp 1 Mio. Euro. Eine unglaubliche Summe. Eigenvorsorge ist also ein Muss. Am besten bereits zum Berufs- oder Studienstart.

Der BU-Markt bietet also reelle Wachstumspotenziale?

Ja, Einkommensvorsorge ist ein Wachstumsmarkt. Quali­fizierten Vermittlern bietet er definitiv Vertriebschancen. Dennoch sprechen viele das Thema beim Kunden nicht an. Ich glaube, da schwingt immer auch die Sorge mit, dass der Kunde nicht durch die Risikoprüfung kommt. Diese Sorge kann ich den Vermittlern nehmen: Wir wollen versichern und nicht ablehnen. Unsere Aufgabe ist es, so vielen Menschen wie möglich eine Einkommensvorsorge zu bieten, was durch unsere Größe und Erfahrung möglich ist. Das zeigen auch unsere Zahlen: Wir nehmen mehr als 88% aller Anträge für eine BU-Versicherung an, auch wenn Vorerkrankungen vorliegen. Damit liegen wir sechs Prozentpunkte über dem Marktdurchschnitt. Für Vermittler heißt das: Die in den Kunden investierte Zeit lohnt sich und die Kunden sind am Ende zufrieden.

Liegt die Zurückhaltung der Menschen auch an den in den Medien diskutierten Einzelfällen, bei denen Versicherer nur zögerlich zahlen?

Die Einzelfälle führen leider zu einer verzerrten Realität. MORGEN & MORGEN bestätigt uns eine Leistungsquote von mehr als 82% aller beantragten BU-Fälle. Damit liegen wir deutlich über dem Marktdurchschnitt. Und das nicht nur für eine Handvoll angemeldeter Leistungsansprüche, sondern bei jährlich mehr als 14.000 Kundenanliegen. Ein starker BU-Versicherer überzeugt die Kunden jederzeit. Er zeigt seine Stärke und Zuverlässigkeit an drei entscheidenden Stellen: beim Abschluss mit hohen Annahmequoten, während der Laufzeit und im Rentenbezug mit seiner finanziellen Stabilität sowie in der Leistungsprüfung mit Fairness und Schnelligkeit. Gerade ein transparentes Vorgehen in der Leistungsprüfung ist für die Kunden besonders wichtig. Wir zahlen deshalb bereits seit Jahren auch schon bei längerer Krankschreibung. Zudem hat die Ratingagentur Assekurata unseren Leistungsprozess von Kopf bis Fuß durchleuchtet und uns ein herausragendes Ergebnis bestätigt. Wir sprechen regelmäßig und direkt mit unseren Kunden und können so Fragen abschließend klären und Missverständnisse vermeiden, bevor sie entstehen.

Was gilt es für die Versicherungsmakler noch zu beachten?

Eine BU-Versicherung bietet finanziellen Schutz über die gesamte Erwerbstätigkeit des Kunden und damit über Jahrzehnte. Kunden erwarten von uns dafür ein nachhaltig kalkuliertes Produkt, das sie flexibel anpassen können. Bei der BU-Absicherung zeigt sich allerdings erst nach 15 bis 20 Jahren, wer solide kalkuliert hat. Auch wenn es manchem Anbieter verlockend erscheint, Marktanteile mit Schaufensterpreisen zu gewinnen. Wir bieten bereits seit 1928 Lösungen zur Einkommensabsicherung, die wir kontinuierlich auch mit komplett neuen Lösungen wie der Körperschutzpolice entsprechend dem Kundenbedarf weiterentwickeln. Unser Geschäft fußt damit auf rund 90 Jahren fundierter Erfahrung. Faire Beiträge und Leistungen, wenn es für den Kunden darauf ankommt, das ist doch entscheidend – für den Kunden, den Vermittler und den Versicherer zugleich.

Dennoch ist die Allianz im BU-­Maklermarkt nicht auf Platz 1.

Das möchte ich ändern. Wir sind bereits Marktführer im Gesamtmarkt der Einkommensvorsorge und ein breiter Geschäftsmix aus biometrischer Absicherung und Altersvorsorge ist wichtig für unsere nachhaltige Finanzstärke. Unser Ziel ist es, auch bei den Maklern eine führende Position einzunehmen. Und wir sind auf einem guten Weg. Es wird immer deutlicher, wie wichtig neben guten Produkten die Erfahrung und die nachhaltige Finanzstärke des Anbieters für eine dauerhafte Kundenbeziehung sind – gerade auch in der biometrischen Absicherung.

Warum ist das so?

Bei der BU-Absicherung gilt: Je größer die Finanzkraft des Anbieters, desto geringer ist für den Kunden das Risiko, dass die Beiträge angepasst werden. Eine solide Kalkulation gepaart mit Finanzstärke vermeidet unerwartete Beitragsanpassungen und beugt damit einem späteren Erklärungs­bedarf gegenüber dem Kunden vor. Die Finanzstärke zeigt sich auch bei den laufenden BU-Renten, die aktuell bei uns um rund 2% pro Jahr erhöht werden. Im Markt liegt dieser Wert einen halben Prozentpunkt niedriger.

Lassen Sie mich auch hierzu ein Beispiel geben: Wird ein Kunde mit 40 Jahren berufsunfähig und hat eine monatliche Rente von 1.000 Euro vereinbart, bekommt er bei der Allianz im Vergleich zum Markt bis zum Alter 67 knapp 40.000 Euro mehr ausbezahlt. Eine wirklich beeindruckende Summe, die deutlich zeigt, wie sich die Leistungskraft des Anbieters positiv für den Kunden auszahlt.

Haben Sie für die Vermittler noch einen ganz konkreten Vertriebstipp?

Einkommensvorsorge gehört zu jeder Beratung. Über unseren Rentenretter können die Vermittler das ganz einfach ansprechen. Denn schließt ein Kunde diesen mit ein, zahlt die Allianz die Beiträge der Rentenversicherung bei BU lückenlos bis zum Rentenbezug weiter. Die Altersvorsorge ist damit sicher. Der Rentenretter gehört in der privaten wie betrieblichen Vorsorge einfach dazu. Dieser Einstieg ermöglicht anschließend auch eine BU-Vorsorge beim Kunden anzusprechen. In der bAV haben die Vermittler große BU-Vertriebschancen dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Der neue Arbeitgeberzuschuss aus der Entgeltumwandlung ermöglicht es, die BU-Versicherung in der gesamten Belegschaft zu erhöhen. Im Allianz-Leben-Bestand ist das einfach möglich: ganz ohne Risikoprüfung, ganz ohne Altersbegrenzung. Denn jede bAV ist für den Kunden nur so wertvoll wie ihre biometrische Absicherung.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 09/2018, Seite 32 f.

 

Mehr Menschen in die BU-Versicherung – nur wie?

Die Neuabschlüsse bei BU-Absicherungen stagnieren, die Alternativen für den Existenzschutz sind nur teilweise gefragt, die versicherten Rentenhöhen verharren auf relativ niedrigem Niveau. So in etwa die Situation in der Arbeitskraftabsicherung. Doch welche Maßnahmen könnten dazu beitragen, die Durchdringung der BU-Versicherung zu erhöhen? Dazu gibt es einige Ideen.

Was muss passieren, damit mehr Menschen eine BU-Versicherung abschließen oder abschließen können? Diese Frage beschäftigt Branche, Politik und Öffentlichkeit. Das Analysehaus Franke und Bornberg hat dazu in den vergangenen Wochen aus einer Online-Befragung von 800 Praktikern der Arbeitskraftabsicherung ein Meinungsbild erstellt und Vorschläge von Vermittlern eingeholt. 300 Ideen gingen dazu bei dem BU-Spezialisten ein. Die besten erhalten von Franke und Bornberg eine Auszeichnung und werden im fb>blog vorgestellt.

Basisschutz, standardisierte Risikoprüfung, Körperscanner

In der Kategorie „Zukunftsvision“ gibt es laut Blog eine nicht namentlich genannte Preisträgerin, deren Vorschläge in Richtung Basisschutz ohne Gesundheitsfragen und eines aufbauenden Baukastensystems gehen. Sie wünscht sich ein Produkt mit Mindestdeckung für alle Versicherten und darüber hinaus Deckungsbausteine für eine Höherversicherung. Beim Abschluss dieser Bausteine sollten dann auch weitere Gesundheitsfragen beantwortet werden. Sie schlägt zudem einen Punktekatalog für die Risikoabfrage und -prüfung vor, der für alle BU-Versicherer gelten soll. Mit Blick auf die technologischen Möglichkeiten von morgen könnte sie sich für die Gesundheitseinordnung den Einsatz von Körperscannern inklusive Blut-Check-up vorstellen.

BU-Anwartschaft für junge Kunden

Für den Sieger in der Kategorie „Starter“ wäre es interessant, wenn junge Kunden eine BU-Anwartschaft erwerben könnten. Der Beitrag sollte dabei gering sein, da noch keine Leistung versichert ist, sondern nur der Gesundheitszustand. So könnten sich die „Starter“ einer späteren Annahme zu guten Konditionen sicher sein.

Lebensbegleitender Biometrieschutz

In der Kategorie „Lebensphasen“ kürt Franke und Bornberg einen Vermittler zum Gewinner, der sich mit lebensbegleitendem Biometrieschutz beschäftigt und dafür mehr Flexibilität fordert. Er schlägt einen Versicherungsschutz individuell nach Lebensabschnitt vor, angepasst nach einem ermittelten Versorgungsbedarf. Dieser wird in Abhängigkeit nach Lebensalter und Verlustrisiko (Einkommen) errechnet. Für jeden Abschnitt gibt es einen Basisschutz mit Bausteinen, die vorbestellt als Option immer ausgelöst werden können. Als Bedarfskauf nach Risikosituation beschreibt er diesen Vorschlag. Sinkt das Risiko wieder, kommt ein niedrigeres Risikomodul zum Tragen. Begleitet werden könnte der Versicherte dabei von einem Vorsorgetool via App.

So muss BU-Schutz aussehen

Auch für die Kategorie „Marketing“ hat Franke und Bornberg einen Favoriten gefunden. Es ist die Skizze eines Vermittlers, auf der eine schützende Hand einen Menschen aufhält, der treppab unterwegs ist. Die Skizze kann man ebenfalls im fb>blog ansehen. (bh)

Auf Tour: „AKS>tomorrow“

Mit den aktuell relevanten Themen rund um die Arbeitskraftabsicherung geht Franke und Bornberg im September auf Tour. Die Stationen: 11.09.2018 München, 12.09.2018 Mannheim und 20.09.2018 Hannover. Weitere Informationen unter www.aks-forum.de

 

uniVersa bringt zwei neue SBU-Tarife

Mit PremiumSBU und ExklusivSBU hat die uniVersa ihr Angebot an SBU-Tarifen verbessert. Bei beiden Tarifen wurden die Basiskalkulation und Berufsgruppeneinstufung überarbeitet. Im Vergleich zum Vorgängertarif führte das vielfach zu einem niedrigeren Prämienniveau.

Die uniVersa hat mit PremiumSBU und ExklusivSBU zwei neue Tarife zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) auf den Markt gebracht. Im Exklusivtarif sind bereits wichtige Leistungen, wie voller Leistungsanspruch bei einer Berufsunfähigkeit ab 50%, rückwirkende Leistung ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit sowie Begrenzung des Prognosezeitraums auf sechs Monate mitversichert. Zudem wird auf eine abstrakte Verweisung und auf eine nach dem Versicherungsvertragsgesetz mögliche nachträgliche Beitragserhöhung verzichtet. Bei steigendem Einkommen und verschiedenen Lebensereignissen – zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Eigenheimfinanzierung und Wechsel in die Selbstständigkeit – kann der Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung über Nachversicherungsgarantien ausgebaut werden. 

Im Premiumtarif sind zusätzlich eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, eine Wiedereingliederungshilfe und weitere Nachversicherungsgarantien enthalten. Darüber lässt sich die getroffene Berufsunfähigkeitsvorsorge auch anlassunabhängig nach fünf, zehn und 15 Jahren ab Versicherungsbeginn ohne erneute Gesundheitsprüfung aufstocken.

Bei beiden Tarifen wurden die Basiskalkulation und Berufsgruppeneinstufung überarbeitet. Im Vergleich zum Vorgängertarif führte das vielfach zu einem niedrigeren Prämienniveau.

Gesunder Lebensstil und berufliche Qualifikation berücksichtigt

Ein gesunder Lebensstil wirkt sich bei den neuen SBU-Tarifen positiv aus, da erstmals auch der Raucherstatus und Bodymaßindex bei der Beitragsberechnung berücksichtigt wird. Ebenfalls neu eingeführt wurde ein Scoring-Verfahren zur Berufsgruppeneinstufung. Hier fließen die Ausbildung und Qualifikation, der Anteil der Bürotätigkeit sowie die Führungsverantwortung ein. Dies kann zu einer besseren Einstufung bei der Berufsgruppe führen.

Beide SBU-Tarife können um eine garantierte Leistungsdynamik sowie um eine lebenslange Pflegerente ergänzt werden. Zudem kann eine Karenzzeit von sechs, zwölf, 18 oder 24 Monaten vereinbart werden, ab der die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Dies wird mit einem Beitragsnachlass belohnt. Für Kinder wird eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung angeboten. Schüler ab dem 15. Lebensjahr und Studenten sind bereits gegen Schul- und Studierunfähigkeit versicherbar. Für Beamte und Polizisten wird eine vorteilhafte Dienst- und Polizeidienstunfähigkeitsklausel angeboten. Privat Krankenversicherte erhalten über das Einkommenssicherungskonzept unisafe HQ einen nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente. (ad)

 

Marktwächter Finanzen will BU-Leistungsverhalten untersuchen

Die Leistungsregulierung der BU-Versicherer ist Gegenstand einer öffentlichen Ausschreibung des Marktwächters Finanzen. Das Beobachter-Organ der Verbraucherschutzzentralen will demnach BU-Versicherte mit Leistungsfall zu den Erfahrungen mit ihrem Versicherer befragen.

Schon mehrmals war das Leistungsverhalten der BU-Versicherer Gegenstand von Studien oder auch Verbrauchersendungen. Nun scheint sich auch der Marktwächter Finanzen, ein bundesweites und zunächst bis Ende 2019 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördertes Projekt der Verbraucherschutzzentralen, dem Thema anzunehmen. Auf der Ausschreibeplattform des Bundes (www.service.bund.de) läuft bis 07.09.2018 eine Ausschreibung zur Befragung von BU-Versicherten.

Im Rahmen der Untersuchung soll das Leistungsverhalten der BU-Anbieter erkundet werden. Mit Hilfe einer repräsentativen Befragung unter BU-Versicherten, die formal einen BU-Leistungsantrag gestellt haben, soll ermittelt werden, ob und in welcher Weise die Versicherten eine Versicherungsleistung erhalten haben. Die Befragung soll per Fragebogen und auch online durchgeführt werden. Ende der Befragung soll der 31.12.2018 sein. (bh)

Zur Ausschreibung geht es hier.

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Nürnberger Krankenversicherung passt Gesundheitsfragen an

Geschlossene Gesundheitsfragen wie „Besteht bereits eine Pflegebedürftigkeit?“ lassen sich einfach beantworten und der Kunde erhält sofort ein Ergebnis. Die Nürnberger Krankenversicherung setzt künftig stärker auf solche Fragen. Als weitere Neuerung entfallen in vielen Zusatztarifen die allgemeinen Wartezeiten.

Für Vermittler und Kunden bieten geschlossene Gesundheitsfragen wie beispielsweise „Besteht bereits eine Pflegebedürftigkeit?“ den Vorteil, dass sich einfach beantwortet lassen. Und für den Kunden gibt es umgehend ein Ergebnis. Wie die Nürnberger Krankenversicherung (NKV) mitteilt, setzt sie künftig auch bei den neuen Pflegetagegeldtarifen und dem Pflegeschutzbrief PASS für Assistance-Leistungen der Malteser auf solche geschlossenen Fragen, die bei vielen Stationärtarifen bereits Anwendung finden.

Transparenz durch geschlossene Fragen

NKV-Vorstand Christian Barton betont: „Bei offenen Gesundheitsfragen kann etwas vergessen werden. Das führt zu Problemen, wenn der Versicherer im Leistungsfall prüft, ob die Gesundheitsangaben zum Zeitpunkt der Antragstellung wahrheitsgemäß beantwortet wurden.“ Geschlossene Gesundheitsfragen würden dagegen Transparenz, Klarheit und Sicherheit im Leistungsfall bringen. Die NKV will die Gesundheitsprüfung auch bei weiteren Tarifen anpassen.

Werden beispielsweise folgende Fragen verneint, ist am Point of Sale klar, dass der Tarif ohne Erschwernis angenommen wird:

1. Besteht bereits eine Pflegebedürftigkeit oder wurde jemals ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt oder liegt ein Grad der Behinderung von mehr als 50 % vor?

2. Wurde bei Ihnen in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung eine der genannten Erkrankungen oder Folgen diagnostiziert oder behandelt?

Wird eine der Fragen dagegen mit ja beantwortet, bekommt der Vermittler bzw. der Kunde sofort das Ergebnis, dass die gewünschte Absicherung nicht möglich ist.

Viele Zusatztarife nun ohne allgemeine Wartezeiten

Die NKV gibt zudem eine weitere Neuheit bekannt: In vielen Zusatztarifen entfällt ab sofort die allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Die besonderen Wartezeiten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Zahnbehandlung sowie Kieferorthopädie bleiben unverändert bestehen. (tk)