AssCompact suche
Home

0310

BU

BU-Rente: Befristete Kulanzleistung vs. sachgemäßes Anerkenntnis

Ein Versicherer darf mit einem Kulanz-Angebot im Rahmen eines befristeten BU-Anerkenntnisses die eigentlich geschuldete Leistungsfallprüfung und ein sachgemäßes Anerkenntnis nicht umgehen. In diesem Sinne hat das Landgericht Lübeck für eine Klägerin entschieden, die zunächst nur ein befristetes Anerkenntnis ihrer BU erhielt.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte hat vor dem Landgericht Lübeck ein rechtskräftiges Urteil zugunsten einer Kosmetikerin, die aufgrund des Verschleißes des Daumensattelgelenks (Rhizarthrose) ihren Beruf nicht mehr ausüben konnte, aber nur ein befristetes BU-Anerkenntnis vom Versicherer erhalten hatte, erstritten.

Die Sachlage

Die Kosmetikerin hatte seit Anfang 2014 Schmerzen im rechten Daumen. Ein MRT-Befund ergab die Diagnose einer Rhizarthrose. Die Frau stellte deswegen einen Antrag auf BU-Rente bei ihrem Versicherer. Dieser gestand der Versicherten für den Zeitraum vom 01.06.2014 bis 31.05.2015 eine monatliche Rente von 1.049,20 Euro zu. Zudem wurde sie von der Beitragspflicht befreit.

Kurz vor Ablauf des genannten Zahlungszeitraums musste die Klägerin dann jedoch ihre selbstständige Tätigkeit als Kosmetikerin aufgrund schlimmer werdenden Schmerzen einstellen. Sie wandte sich wieder an ihren Versicherer. Dieser beharrte auf seiner befristeten Anerkenntnis und teilte der Frau mit, dass eine Anerkennung oder Feststellung der Berufsunfähigkeit nicht vorliege und diese auch nicht aus dem bisherigen Schriftverkehr abzuleiten sei.

Nachdem ein Arzt der Frau für ihren Beruf „Einschränkungen zu 100%“ bescheinigt hatte, stellte sie einen neuen Antrag auf BU-Leistungen. Der Versicherer holte daraufhin ein Gutachten ein, auf dessen Basis er zu dem Schluss kam, dass die Kosmetikerin ihren Beruf ohne wesentliche Beeinträchtigungen weiter durchführen könne. Er lehnte so die Zahlung weiterer Leistungen ab.

Dauerhafte BU-Zahlung erstritten

Die Frau nahm die Entscheidung nicht hin und so ging der Fall vor Gericht. Am 17.08.2018 entschied das Landgericht Lübeck schließlich zugunsten der Versicherten. Der Versicherer muss nun ab dem 01.06.2015 eine monatliche BU-Rente für die Dauer der BU an die Klägerin zahlen. Zudem muss der Versicherer die Klägerin von der Beitragszahlungspflicht für die Vergangenheit und die Zukunft freistellen.

Das Landgericht Lübeck folgte damit der Rechtsauffassung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, welche sich unter anderem auf Rechtsstreitigkeiten mit BU-Versicherungen spezialisiert hat. Die Kanzlei vertrat die Ansicht, dass wenn Versicherer mit sogenannten „Kulanz-Angeboten“ im Rahmen befristeter Anerkenntnisse die eigentlich geschuldete Leistungsfallprüfung umgehen, zu einem gebotenen Anerkenntnis der Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu verurteilen sind. Insbesondere dann, wenn der Versicherte nicht richtig belehrt worden sei und aus der Korrespondenz mit dem Versicherer nicht hervorgehe, dass es sich hierbei lediglich um eine Kulanzzahlung, respektive ein zeitlich befristetes Anerkenntnis handelte. Ein solches befristetes Anerkenntnis konnte vorliegend von der Versicherung ehedem gar nicht ausgesprochen werden, da hierzu keine Regelung in den Versicherungsbedingungen zu finden war, so Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke.

Kulanzangebote und zeitlich befristete Zahlungen prüfen lassen

Jöhnke verweist darauf, dass bei Befristungen der Berufsunfähigkeitsleistungen durch Versicherer nicht die überlegene Sach- und Rechtskenntnis des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer vergessen werden dürfe. Vor diesem Hintergrund seien hohe Ansprüche an die Belehrungen der Versicherer in derartigen Vereinbarungen gesetzt. Auch habe der Versicherer die ihm vorliegenden medizinischen Unterlagen in der Gesamtheit zu bewerten und notfalls eigene Erhebungen mittels weiterer medizinischer Begutachtung einzuholen, bevor er über seine Leistungspflicht entscheidet.

Vor diesem Hintergrund sollten Versicherte derartige „Kulanz-Angebote“ oder „zeitliche befristete Zahlungen“ nicht ungeprüft akzeptieren und stets fachanwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, erklärt Jöhnke. Bei BU-Leistungsfällen seien Versicherungsnehmer gut beraten, bereits von Anfang an anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Vermittler-Seminare in der nächsten Woche

Die auf Versicherungsrecht und Vertriebsrecht spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte informiert im Rahmen ihrer Vermittler-Seminare vom 24.09.bis 27.09.2018 ausführlich zu verschiedenen rechtlichen Themen, unter anderem auch zur BU. Die Seminare finden an den Standorten Hamburg, Dortmund, Frankfurt und Leipzig statt. Näheres dazu unter Vermittler-Seminare 2018.

LG Lübeck, Urteil vom 17.08.2018, Az.: 4 O 170/16

 

„Faire Beiträge und Leistungen, wenn es für den Kunden darauf ankommt“

Bei der BU-Versicherung zeigt sich erst nach Jahren, welche Gesellschaft solide kalkuliert, die nötige Erfahrung und nachhaltige Finanzstärke hat. In diesen Aspekten sieht die Allianz auch die Gründe, warum Makler und Kunden sich gerade auch bei der Einkommensvorsorge für den Marktführer entscheiden sollten. Interview mit Dr. Markus Faulhaber, Vorstandsvorsitzender Allianz Leben.

Herr Dr. Faulhaber, Verbraucherschützer, Versicherer und Makler sind sich einig: die Einkommensabsicherung ist ein Muss. Sie ist wichtig, um Armut in jungen Jahren und im Alter zu vermeiden. Dennoch sind die meisten nicht oder nur unzureichend abgesichert. Woran liegt das?

Die Arbeitskraft ist für viele ihr wichtigstes Kapital. Das wissen die Menschen, aber sie machen es sich oft nicht bewusst und sie können sich nur schwer vorstellen, diese zu verlieren. Leider sichern sich daher aktuell nur 18% der Menschen in Deutschland gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit ab. Obwohl die finanzielle Existenz dadurch gefährdet ist.

Lassen Sie mich ein Beispiel nennen: Wird man mit dreißig Jahren und einem Nettoeinkommen von 2.000 Euro berufsunfähig, fehlen bis zur Rente knapp 1 Mio. Euro. Eine unglaubliche Summe. Eigenvorsorge ist also ein Muss. Am besten bereits zum Berufs- oder Studienstart.

Der BU-Markt bietet also reelle Wachstumspotenziale?

Ja, Einkommensvorsorge ist ein Wachstumsmarkt. Quali­fizierten Vermittlern bietet er definitiv Vertriebschancen. Dennoch sprechen viele das Thema beim Kunden nicht an. Ich glaube, da schwingt immer auch die Sorge mit, dass der Kunde nicht durch die Risikoprüfung kommt. Diese Sorge kann ich den Vermittlern nehmen: Wir wollen versichern und nicht ablehnen. Unsere Aufgabe ist es, so vielen Menschen wie möglich eine Einkommensvorsorge zu bieten, was durch unsere Größe und Erfahrung möglich ist. Das zeigen auch unsere Zahlen: Wir nehmen mehr als 88% aller Anträge für eine BU-Versicherung an, auch wenn Vorerkrankungen vorliegen. Damit liegen wir sechs Prozentpunkte über dem Marktdurchschnitt. Für Vermittler heißt das: Die in den Kunden investierte Zeit lohnt sich und die Kunden sind am Ende zufrieden.

Liegt die Zurückhaltung der Menschen auch an den in den Medien diskutierten Einzelfällen, bei denen Versicherer nur zögerlich zahlen?

Die Einzelfälle führen leider zu einer verzerrten Realität. MORGEN & MORGEN bestätigt uns eine Leistungsquote von mehr als 82% aller beantragten BU-Fälle. Damit liegen wir deutlich über dem Marktdurchschnitt. Und das nicht nur für eine Handvoll angemeldeter Leistungsansprüche, sondern bei jährlich mehr als 14.000 Kundenanliegen. Ein starker BU-Versicherer überzeugt die Kunden jederzeit. Er zeigt seine Stärke und Zuverlässigkeit an drei entscheidenden Stellen: beim Abschluss mit hohen Annahmequoten, während der Laufzeit und im Rentenbezug mit seiner finanziellen Stabilität sowie in der Leistungsprüfung mit Fairness und Schnelligkeit. Gerade ein transparentes Vorgehen in der Leistungsprüfung ist für die Kunden besonders wichtig. Wir zahlen deshalb bereits seit Jahren auch schon bei längerer Krankschreibung. Zudem hat die Ratingagentur Assekurata unseren Leistungsprozess von Kopf bis Fuß durchleuchtet und uns ein herausragendes Ergebnis bestätigt. Wir sprechen regelmäßig und direkt mit unseren Kunden und können so Fragen abschließend klären und Missverständnisse vermeiden, bevor sie entstehen.

Was gilt es für die Versicherungsmakler noch zu beachten?

Eine BU-Versicherung bietet finanziellen Schutz über die gesamte Erwerbstätigkeit des Kunden und damit über Jahrzehnte. Kunden erwarten von uns dafür ein nachhaltig kalkuliertes Produkt, das sie flexibel anpassen können. Bei der BU-Absicherung zeigt sich allerdings erst nach 15 bis 20 Jahren, wer solide kalkuliert hat. Auch wenn es manchem Anbieter verlockend erscheint, Marktanteile mit Schaufensterpreisen zu gewinnen. Wir bieten bereits seit 1928 Lösungen zur Einkommensabsicherung, die wir kontinuierlich auch mit komplett neuen Lösungen wie der Körperschutzpolice entsprechend dem Kundenbedarf weiterentwickeln. Unser Geschäft fußt damit auf rund 90 Jahren fundierter Erfahrung. Faire Beiträge und Leistungen, wenn es für den Kunden darauf ankommt, das ist doch entscheidend – für den Kunden, den Vermittler und den Versicherer zugleich.

Dennoch ist die Allianz im BU-­Maklermarkt nicht auf Platz 1.

Das möchte ich ändern. Wir sind bereits Marktführer im Gesamtmarkt der Einkommensvorsorge und ein breiter Geschäftsmix aus biometrischer Absicherung und Altersvorsorge ist wichtig für unsere nachhaltige Finanzstärke. Unser Ziel ist es, auch bei den Maklern eine führende Position einzunehmen. Und wir sind auf einem guten Weg. Es wird immer deutlicher, wie wichtig neben guten Produkten die Erfahrung und die nachhaltige Finanzstärke des Anbieters für eine dauerhafte Kundenbeziehung sind – gerade auch in der biometrischen Absicherung.

Warum ist das so?

Bei der BU-Absicherung gilt: Je größer die Finanzkraft des Anbieters, desto geringer ist für den Kunden das Risiko, dass die Beiträge angepasst werden. Eine solide Kalkulation gepaart mit Finanzstärke vermeidet unerwartete Beitragsanpassungen und beugt damit einem späteren Erklärungs­bedarf gegenüber dem Kunden vor. Die Finanzstärke zeigt sich auch bei den laufenden BU-Renten, die aktuell bei uns um rund 2% pro Jahr erhöht werden. Im Markt liegt dieser Wert einen halben Prozentpunkt niedriger.

Lassen Sie mich auch hierzu ein Beispiel geben: Wird ein Kunde mit 40 Jahren berufsunfähig und hat eine monatliche Rente von 1.000 Euro vereinbart, bekommt er bei der Allianz im Vergleich zum Markt bis zum Alter 67 knapp 40.000 Euro mehr ausbezahlt. Eine wirklich beeindruckende Summe, die deutlich zeigt, wie sich die Leistungskraft des Anbieters positiv für den Kunden auszahlt.

Haben Sie für die Vermittler noch einen ganz konkreten Vertriebstipp?

Einkommensvorsorge gehört zu jeder Beratung. Über unseren Rentenretter können die Vermittler das ganz einfach ansprechen. Denn schließt ein Kunde diesen mit ein, zahlt die Allianz die Beiträge der Rentenversicherung bei BU lückenlos bis zum Rentenbezug weiter. Die Altersvorsorge ist damit sicher. Der Rentenretter gehört in der privaten wie betrieblichen Vorsorge einfach dazu. Dieser Einstieg ermöglicht anschließend auch eine BU-Vorsorge beim Kunden anzusprechen. In der bAV haben die Vermittler große BU-Vertriebschancen dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Der neue Arbeitgeberzuschuss aus der Entgeltumwandlung ermöglicht es, die BU-Versicherung in der gesamten Belegschaft zu erhöhen. Im Allianz-Leben-Bestand ist das einfach möglich: ganz ohne Risikoprüfung, ganz ohne Altersbegrenzung. Denn jede bAV ist für den Kunden nur so wertvoll wie ihre biometrische Absicherung.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 09/2018, Seite 32 f.

 

Mehr Menschen in die BU-Versicherung – nur wie?

Die Neuabschlüsse bei BU-Absicherungen stagnieren, die Alternativen für den Existenzschutz sind nur teilweise gefragt, die versicherten Rentenhöhen verharren auf relativ niedrigem Niveau. So in etwa die Situation in der Arbeitskraftabsicherung. Doch welche Maßnahmen könnten dazu beitragen, die Durchdringung der BU-Versicherung zu erhöhen? Dazu gibt es einige Ideen.

Was muss passieren, damit mehr Menschen eine BU-Versicherung abschließen oder abschließen können? Diese Frage beschäftigt Branche, Politik und Öffentlichkeit. Das Analysehaus Franke und Bornberg hat dazu in den vergangenen Wochen aus einer Online-Befragung von 800 Praktikern der Arbeitskraftabsicherung ein Meinungsbild erstellt und Vorschläge von Vermittlern eingeholt. 300 Ideen gingen dazu bei dem BU-Spezialisten ein. Die besten erhalten von Franke und Bornberg eine Auszeichnung und werden im fb>blog vorgestellt.

Basisschutz, standardisierte Risikoprüfung, Körperscanner

In der Kategorie „Zukunftsvision“ gibt es laut Blog eine nicht namentlich genannte Preisträgerin, deren Vorschläge in Richtung Basisschutz ohne Gesundheitsfragen und eines aufbauenden Baukastensystems gehen. Sie wünscht sich ein Produkt mit Mindestdeckung für alle Versicherten und darüber hinaus Deckungsbausteine für eine Höherversicherung. Beim Abschluss dieser Bausteine sollten dann auch weitere Gesundheitsfragen beantwortet werden. Sie schlägt zudem einen Punktekatalog für die Risikoabfrage und -prüfung vor, der für alle BU-Versicherer gelten soll. Mit Blick auf die technologischen Möglichkeiten von morgen könnte sie sich für die Gesundheitseinordnung den Einsatz von Körperscannern inklusive Blut-Check-up vorstellen.

BU-Anwartschaft für junge Kunden

Für den Sieger in der Kategorie „Starter“ wäre es interessant, wenn junge Kunden eine BU-Anwartschaft erwerben könnten. Der Beitrag sollte dabei gering sein, da noch keine Leistung versichert ist, sondern nur der Gesundheitszustand. So könnten sich die „Starter“ einer späteren Annahme zu guten Konditionen sicher sein.

Lebensbegleitender Biometrieschutz

In der Kategorie „Lebensphasen“ kürt Franke und Bornberg einen Vermittler zum Gewinner, der sich mit lebensbegleitendem Biometrieschutz beschäftigt und dafür mehr Flexibilität fordert. Er schlägt einen Versicherungsschutz individuell nach Lebensabschnitt vor, angepasst nach einem ermittelten Versorgungsbedarf. Dieser wird in Abhängigkeit nach Lebensalter und Verlustrisiko (Einkommen) errechnet. Für jeden Abschnitt gibt es einen Basisschutz mit Bausteinen, die vorbestellt als Option immer ausgelöst werden können. Als Bedarfskauf nach Risikosituation beschreibt er diesen Vorschlag. Sinkt das Risiko wieder, kommt ein niedrigeres Risikomodul zum Tragen. Begleitet werden könnte der Versicherte dabei von einem Vorsorgetool via App.

So muss BU-Schutz aussehen

Auch für die Kategorie „Marketing“ hat Franke und Bornberg einen Favoriten gefunden. Es ist die Skizze eines Vermittlers, auf der eine schützende Hand einen Menschen aufhält, der treppab unterwegs ist. Die Skizze kann man ebenfalls im fb>blog ansehen. (bh)

Auf Tour: „AKS>tomorrow“

Mit den aktuell relevanten Themen rund um die Arbeitskraftabsicherung geht Franke und Bornberg im September auf Tour. Die Stationen: 11.09.2018 München, 12.09.2018 Mannheim und 20.09.2018 Hannover. Weitere Informationen unter www.aks-forum.de

 

uniVersa bringt zwei neue SBU-Tarife

Mit PremiumSBU und ExklusivSBU hat die uniVersa ihr Angebot an SBU-Tarifen verbessert. Bei beiden Tarifen wurden die Basiskalkulation und Berufsgruppeneinstufung überarbeitet. Im Vergleich zum Vorgängertarif führte das vielfach zu einem niedrigeren Prämienniveau.

Die uniVersa hat mit PremiumSBU und ExklusivSBU zwei neue Tarife zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) auf den Markt gebracht. Im Exklusivtarif sind bereits wichtige Leistungen, wie voller Leistungsanspruch bei einer Berufsunfähigkeit ab 50%, rückwirkende Leistung ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit sowie Begrenzung des Prognosezeitraums auf sechs Monate mitversichert. Zudem wird auf eine abstrakte Verweisung und auf eine nach dem Versicherungsvertragsgesetz mögliche nachträgliche Beitragserhöhung verzichtet. Bei steigendem Einkommen und verschiedenen Lebensereignissen – zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Eigenheimfinanzierung und Wechsel in die Selbstständigkeit – kann der Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung über Nachversicherungsgarantien ausgebaut werden. 

Im Premiumtarif sind zusätzlich eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, eine Wiedereingliederungshilfe und weitere Nachversicherungsgarantien enthalten. Darüber lässt sich die getroffene Berufsunfähigkeitsvorsorge auch anlassunabhängig nach fünf, zehn und 15 Jahren ab Versicherungsbeginn ohne erneute Gesundheitsprüfung aufstocken.

Bei beiden Tarifen wurden die Basiskalkulation und Berufsgruppeneinstufung überarbeitet. Im Vergleich zum Vorgängertarif führte das vielfach zu einem niedrigeren Prämienniveau.

Gesunder Lebensstil und berufliche Qualifikation berücksichtigt

Ein gesunder Lebensstil wirkt sich bei den neuen SBU-Tarifen positiv aus, da erstmals auch der Raucherstatus und Bodymaßindex bei der Beitragsberechnung berücksichtigt wird. Ebenfalls neu eingeführt wurde ein Scoring-Verfahren zur Berufsgruppeneinstufung. Hier fließen die Ausbildung und Qualifikation, der Anteil der Bürotätigkeit sowie die Führungsverantwortung ein. Dies kann zu einer besseren Einstufung bei der Berufsgruppe führen.

Beide SBU-Tarife können um eine garantierte Leistungsdynamik sowie um eine lebenslange Pflegerente ergänzt werden. Zudem kann eine Karenzzeit von sechs, zwölf, 18 oder 24 Monaten vereinbart werden, ab der die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Dies wird mit einem Beitragsnachlass belohnt. Für Kinder wird eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung angeboten. Schüler ab dem 15. Lebensjahr und Studenten sind bereits gegen Schul- und Studierunfähigkeit versicherbar. Für Beamte und Polizisten wird eine vorteilhafte Dienst- und Polizeidienstunfähigkeitsklausel angeboten. Privat Krankenversicherte erhalten über das Einkommenssicherungskonzept unisafe HQ einen nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente. (ad)

 

Marktwächter Finanzen will BU-Leistungsverhalten untersuchen

Die Leistungsregulierung der BU-Versicherer ist Gegenstand einer öffentlichen Ausschreibung des Marktwächters Finanzen. Das Beobachter-Organ der Verbraucherschutzzentralen will demnach BU-Versicherte mit Leistungsfall zu den Erfahrungen mit ihrem Versicherer befragen.

Schon mehrmals war das Leistungsverhalten der BU-Versicherer Gegenstand von Studien oder auch Verbrauchersendungen. Nun scheint sich auch der Marktwächter Finanzen, ein bundesweites und zunächst bis Ende 2019 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördertes Projekt der Verbraucherschutzzentralen, dem Thema anzunehmen. Auf der Ausschreibeplattform des Bundes (www.service.bund.de) läuft bis 07.09.2018 eine Ausschreibung zur Befragung von BU-Versicherten.

Im Rahmen der Untersuchung soll das Leistungsverhalten der BU-Anbieter erkundet werden. Mit Hilfe einer repräsentativen Befragung unter BU-Versicherten, die formal einen BU-Leistungsantrag gestellt haben, soll ermittelt werden, ob und in welcher Weise die Versicherten eine Versicherungsleistung erhalten haben. Die Befragung soll per Fragebogen und auch online durchgeführt werden. Ende der Befragung soll der 31.12.2018 sein. (bh)

Zur Ausschreibung geht es hier.

Lesen Sie auch:

BU-Versicherung: GDV kontert Frontal 21-Beitrag

Frontal 21: BU-Versicherte seien häufig schutzlos

 

Nürnberger Krankenversicherung passt Gesundheitsfragen an

Geschlossene Gesundheitsfragen wie „Besteht bereits eine Pflegebedürftigkeit?“ lassen sich einfach beantworten und der Kunde erhält sofort ein Ergebnis. Die Nürnberger Krankenversicherung setzt künftig stärker auf solche Fragen. Als weitere Neuerung entfallen in vielen Zusatztarifen die allgemeinen Wartezeiten.

Für Vermittler und Kunden bieten geschlossene Gesundheitsfragen wie beispielsweise „Besteht bereits eine Pflegebedürftigkeit?“ den Vorteil, dass sich einfach beantwortet lassen. Und für den Kunden gibt es umgehend ein Ergebnis. Wie die Nürnberger Krankenversicherung (NKV) mitteilt, setzt sie künftig auch bei den neuen Pflegetagegeldtarifen und dem Pflegeschutzbrief PASS für Assistance-Leistungen der Malteser auf solche geschlossenen Fragen, die bei vielen Stationärtarifen bereits Anwendung finden.

Transparenz durch geschlossene Fragen

NKV-Vorstand Christian Barton betont: „Bei offenen Gesundheitsfragen kann etwas vergessen werden. Das führt zu Problemen, wenn der Versicherer im Leistungsfall prüft, ob die Gesundheitsangaben zum Zeitpunkt der Antragstellung wahrheitsgemäß beantwortet wurden.“ Geschlossene Gesundheitsfragen würden dagegen Transparenz, Klarheit und Sicherheit im Leistungsfall bringen. Die NKV will die Gesundheitsprüfung auch bei weiteren Tarifen anpassen.

Werden beispielsweise folgende Fragen verneint, ist am Point of Sale klar, dass der Tarif ohne Erschwernis angenommen wird:

1. Besteht bereits eine Pflegebedürftigkeit oder wurde jemals ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt oder liegt ein Grad der Behinderung von mehr als 50 % vor?

2. Wurde bei Ihnen in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung eine der genannten Erkrankungen oder Folgen diagnostiziert oder behandelt?

Wird eine der Fragen dagegen mit ja beantwortet, bekommt der Vermittler bzw. der Kunde sofort das Ergebnis, dass die gewünschte Absicherung nicht möglich ist.

Viele Zusatztarife nun ohne allgemeine Wartezeiten

Die NKV gibt zudem eine weitere Neuheit bekannt: In vielen Zusatztarifen entfällt ab sofort die allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Die besonderen Wartezeiten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Zahnbehandlung sowie Kieferorthopädie bleiben unverändert bestehen. (tk)

 

Hat ein Insolvenzverwalter Anspruch auf BU-Zusatzversicherung?

Was passiert mit den Ansprüchen aus einer BU-Zusatzversicherung, die eine GmbH für ihren Geschäftsführer abgeschlossen hat im Falle der Insolvenz? In einem aktuellen Fall hatte der Bundesgerichtshof darüber zu entscheiden.

In einem aktuell vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall ging es um Ansprüche aus einer BU-Zusatzversicherung einer insolvent gewordenen GmbH, die der Insolvenzverwalter für sich beanspruchte. Selbst wenn gleichzeitig die GmbH dazu verurteilt worden war, ihr Bezugsrecht an den Versicherten abzutreten, gilt, dass der Insolvenzverwalter vorher zustimmen muss.

Übertragung des Bezugsrechts einer BU bedarf Zustimmung durch Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter einer GmbH machte Ansprüche aus einer BU-Zusatzversicherung geltend. Versicherungsnehmerin war die GmbH, versicherte Person ein ehemaliger Geschäftsführer und Gesellschafter des Unternehmens, der inzwischen berufsunfähig war. Die insolvente GmbH war dazu gerichtlich verurteilt worden, das Bezugsrecht aller Leistungen aus der Versicherung auf den Versicherten zu übertragen. Gleichzeitig hatte das Insolvenzgericht angeordnet, dass auch der Insolvenzverwalter zustimmen müsse. Tue er dies nicht, seine Verfügungen der GmbH unwirksam. Der Insolvenzverwalter stimmte der Übertragung des Bezugsrechtes nicht zu. Stattdessen wollte er, dass die BU-Rente auf ein Insolvenzkonto eingezahlt wird. Die Versicherung zahlte jedoch entgegen der wiederholten Aufforderung des Insolvenzverwalters an den Versicherten, weil sie dachte, sie sei durch das Urteil dazu verpflichtet. Hiergegen klagte der Insolvenzverwalter und ging in Berufung bis vor den BGH. Dieser gab der Klage statt.

Der BGH entschied, dass der Insolvenzverwalter der GmbH einen Anspruch auf Zahlung der BU-Rente hat. Es sei dabei unerheblich, ob es sich um eine Versicherung für fremde Rechnung im Sinn des VVG handele oder ob die GmbH die Versicherung auf eigene Rechnung für den Geschäftsführer als Gefahrperson geschlossen habe. Denn: Für den zweiten Fall war kein Bezugsberechtigter für die Leistungen bestimmt worden.

Verfügungsbefugnis geht auf den Insolvenzverwalter über

Als das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, hatte die GmbH noch die Befugnis, über die Versicherung zu verfügen. Diese Befugnis ging insofern rechtmäßig auf den Insolvenzverwalter über. Allerdings überwog der vom Insolvenzgericht angeordnete Vorbehalt der Zustimmung durch den Insolvenzverwalter gegenüber einer Übertragung der Verfügungsbefugnis. Der klagende Insolvenzverwalter habe aber eine solche Zustimmung nicht erteilt.

Kein treuwidriges Verhalten

Der Insolvenzverwalter hat bereits vor der ersten Zahlung an den Versicherten dazu aufgefordert, die Leistungen an ihn zu erbringen, und diese Aufforderung mehrfach wiederholt. Daher kann ihm laut BGH auch nicht treuwidriges Verhalten vorgeworfen werden, obwohl die Versicherung nun gegebenenfalls eine Rückabwicklung bereits gezahlter Renten anstoßen muss. (tos)

BGH, Urteil vom 04.07.2018, Az.: IV ZR 297/16

Lesen Sie auch:

BU-Versicherung: GDV kontert Frontal 21-Beitrag

Zahlt die BU bei Verschweigen eines einzelnen Arztbesuches?

 

Arbeitsbedingter Hautkrebs nimmt zu

Das Unfallrisiko bei der Arbeit ist im vergangenen Jahr erneut gesunken, wie die Jahresbilanz 2017 der gesetzlichen Unfallversicherung zeigt. Bei den häufigsten Berufskrankheiten sind die Zahlen insgesamt zwar leicht rückläufig, gestiegen sind allerdings die Fälle von arbeitsbedingtem hellen Hautkrebs.

In der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Dienst ist das Unfallrisiko bei der Arbeit im vergangenen Jahr weiter zurückgegangen. Das zeigenGeschäfts- und Rechnungsergebnisse der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), nun vorgelegt hat. Demnach lag das Risiko, bei der Arbeit einen meldepflichtigen Unfall zu erleiden, 2017 so niedrig wie nie zuvor. Laut Jahresbilanz 2017 sank die relative Unfallquote von 21,89 auf 21,16 meldepflichtigen Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter. Der Rückgang ist über alle Branchen hinweg zu verzeichnen. Die Ausnahme bildet der Handel mit einer leichten Zunahme. Im Bau- und Verkehrssektor lag das Unfallrisikodeutlich über dem Durchschnitt, im Gesundheitswesen, im öffentlichen Dienst und in der Verwaltung deutlich darunter.

Berufskrankheiten gehen zurück, bis auf hellen Hautkrebs

Bei den häufigsten Berufskrankheiten meldet die Gesetzliche Unfallversicherung im Vergleich zum Vorjahr insgesamt einen leichten Rückgang. Allerdings hat die Zahl der Fällt von arbeitsbedingtem weißen Hautkrebs zugenommen. Insgesamt ist die Gesamtzahl der Fälle, in denen sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit bestätigte, um 4,9% auf 38.080 verringert. Um arbeitsbedingte Hautekzeme handelte es sich im vergangenen Jahr in 18.400 Fällen, im Jahr 2016 waren es 19.641 Fälle. Bei 6.649 Versicherten wurde eine arbeitsbedingte Lärmschwerhörigkeit diagnostiziert, 2016 wurde diese Berufskrankheit bei 6.850 Versicherten festgestellt. Beim hellen Hautkrebs als dritthäufigster Berufskrankheit, zeigte sich allerdings eine Zunahme um 165 Fälle. Insgesamt verzeichneten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung 2017 bei 3.887 Versicherten arbeitsbedingten hellen Hautkrebs, 2016 belief sich die Zahl der Fälle auf 3.723.

DGUV appelliert an Betriebe

Angesichts der Zunahme von hellem Hautkrebs rief DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer die Betriebe dazu auf, mehr in den Schutz der Beschäftigten zu investieren, die viel im Freien arbeiten. „Heller Hautkrebs ist vermeidbar. Die Risiken durch UV-Strahlung lassen sich mit technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen gut in den Griff bekommen.“ Doch auch die Beschäftigten sind in der Verantwortung: „Krebsprävention ist nicht auf die Arbeitszeit beschränkt. Wer seiner Haut etwas Gutes tun möchte, sollte sich auch am Wochenende nicht in die pralle Sonne legen.“

Asbestbedingte Erkrankungen

Nicht mehr der Prävention zugänglich sei dagegen die Gruppe der asbestbedingten Erkrankungen, so der GDV. „Hier sehen wir die Auswirkungen des leichtfertigen Umgangs mit diesem Gefahrstoff im vergangenen Jahrhundert“, erklärt Breuer. Im Jahr 2017 verzeichneten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bei rund 3.700 Versicherten eine Erkrankung, die durch berufsbedingten Kontakt mit Asbest ausgelöst wurde. Asbest war im vergangenen Jahr auch die Ursache für die Mehrheit der 2.580 Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit. (tk)

 

BU-Versicherung: GDV kontert Frontal 21-Beitrag

Die Berufsunfähigkeit war jüngst Thema beim ZDF-Magazin Frontal 21. In der Kritik stand unter anderem die Zahlungsmoral der Versicherer, von verweigerten Leistungen und Zahlungsverzögerungen war die Rede. Als Reaktion auf die Berichterstattung hat der GDV nun fünf Gegenargumente zusammengestellt.

Das ZDF-Magazin Frontal 21 hat sich vor Kurzem mit dem Thema Berufsunfähigkeit beschäftigt (AssCompact berichtete). Versicherungskonzerne würden Kranken im Leistungsfall oft die Zahlung verzögern oder gar verweigern, und zwar mit dem Verweis aufs Kleingedruckte. Das will der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) so nicht stehen lassen. Unter der Überschrift „Fünf Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)“ reagiert der Verband auf die Kritik im Beitrag.

Hohe Leistungsquote der Versicherer

So erklärt der GDV unter anderem, dass die Versicherer mit knapp über 77% einen Großteil der Leistungsanträge bewilligen würden. Zum Vergleich werde in der Gesetzlichen Rentenversicherung nur jedem zweiten Antrag auf Erwerbsminderung stattgegeben, in der gesetzlichen Unfallversicherung sei es laut GDV nur rund jeder Vierte. Zudem seien die Bewilligungsvoraussetzungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung ungleich schwieriger erfüllbar.

Geringe Quote an Beschwerden und Gutachten

Wie der GDV zudem anführt, würden die Versicherer in den meisten Fällen die Anträge der Versicherten auf Leistungen aus ihrer BU ohne Wenn und Aber genehmigen. Allerdings sei es nicht im Interesse der Versichertengemeinschaft, dass Leistungen nicht ungerechtfertigt ausgezahlt würden. Gutachten von Fachärzten würden die Versicherer lediglich in knapp 6% aller Fälle in Auftrag geben. In rund 60% dieser Fälle führe das Gutachten dazu, dass Leistungen gezahlt würden. Zudem verweist der GDV darauf, dass es über die Leistung von Berufsunfähigkeitsversicherungen relativ wenige rechtliche Auseinandersetzungen gibt. Die Prozessquote im Zeitraum von 2007 bis 2012 betrug rund 2%.

Drei Viertel der Kunden werden aufgenommen

75% aller Kunden werden ohne Wenn und Aber aufgenommen, so das dritte Faktum des GDV. Lediglich 4% aller Anträge auf BU-Schutz würden ohne ein Versicherungsangebot bleiben, weil das Risiko nicht kalkulierbar oder zu hoch sei. In 3% der Fälle gebe es einen Zuschlag auf die Prämie, in 12% der Fälle würden die Versicherer bestimmte Leistungsfälle von der Leistungspflicht ausschließen, etwa bei einer chronischen Vorerkrankung. In 5% aller Fälle erfolgt kein Abschluss, da sich die Interessenten nach Beginn der Antragstellung nicht nochmals bei Anbieter melden.

BU-Policen nicht unnötig kompliziert

Dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine stark vom Einzelfall geprägtes Produkt darstelle, so der GDV weiter. Berufliche und gesundheitliche Aspekte würden über einen langen Zeitraum abgesichert und bilden ein komplexes Risiko, zudem gelte es vieles zu beachten. Daher nutzen die Versicherungsbedingungen übergreifende Formulierungen und Beschreibungen für alle Fallkonstellationen, um eine effiziente individuelle Zusammenarbeit mit Kunden zu ermöglichen.

Verbreitung der BU vergleichsweise hoch

Was die Verbreitung der BU angeht, argumentiert der GDV mit der Statistik, wonach für das Jahr 2017 rund 4,47 Mio. BU-Hauptversicherungen sowie 12,3 Mio. BU-Zusatzversicherungen zu verzeichnen waren. Zudem verweist der GDV auf Zahlen des Statistischen Bundesamts: In rund 30% der Erwerbstätigen-Haushalte gebe es eine private BU. Auch Rückversicherer würden bestätigen, dass Deutschland einen der am besten entwickelten Märkte für BU-Absicherungen habe. Daher sei auch die Verbreitung vergleichsweise hoch, so der GDV, zumal berücksichtigt werden müsse, dass es sich um eine Police mit vergleichsweise hohen Beiträgen handle. (tk)

Lesen Sie hierzu auch: Frontal 21: BU-Versicherte seien häufig schutzlos

 

Frontal 21: BU-Versicherte seien häufig schutzlos

Das ZDF-Magazin Frontal 21 hat sich mit dem Thema Berufsunfähigkeit beschäftigt. Der Tonfall: Versicherungskonzerne verweigerten Kranken oft die Zahlung mit dem Verweis aufs Kleingedruckte oder verzögerten die Zahlung. Ein besprochener Leistungsfall wurde aber wohl noch während der Dreharbeiten abgeschlossen.

In Medien und Öffentlichkeit stehen die BU-Versicherer immer wieder in der Kritik: Leistungen würden bei Schicksalsfällen verweigert oder die Leistungsregulierung etwa durch neues Anfordern von Dokumenten verzögert, so die Vorwürfe. Auch in der Branche wird das Thema kontrovers diskutiert, mittlerweile gibt es Studien sowohl für als auch gegen diese Thesen. Ministeriell wurde den Versicherern keine Verzögerungstaktik bescheinigt, Verbraucherschützer und verschiedene Politiker sehen dies wiederum anders.

Am gestrigen Dienstagabend wurde das Thema im ZDF-Politikmagazin Frontal 21 behandelt. Im Mittelpunkt stand das Schicksal zweier Männer, die aufgrund von Erkrankungen ihren Beruf nicht mehr ausüben können und sich von ihren BU-Versicherern im Stich gelassen fühlen. Einer der Leistungsanträge wurde wohl aber noch während der Dreharbeiten positiv beschieden. Im zweiten Fall verwies der Versicherer darauf, dass eine abschließende Entscheidung bisher nicht möglich gewesen sei, da benötigte Informationen noch nicht zur Verfügung gestellt worden wären.

Politische Reformen seien Ursache

Der Beitrag holt zunächst aus und sieht die Ursache des vermeintlichen Dilemmas in politischen Entscheidungen der Schröder-Ära: Seit der Rentenreform vor rund 18 Jahren könnten sich Arbeitskräfte nur noch privat gegen Berufsunfähigkeit absichern, der Gesetzgeber habe es aber verpasst, klare Vorschriften für die private Versicherungswirtschaft zu schaffen. Und das würde dort zur Benachteiligung der Versicherten führen.

Kritik aus der Branche heraus

Marktversagen nennt das Claus-Dieter Gorr, Geschäftsführer der PremiumCircle Deutschland GmbH, die unter anderem Maklersoftware und Beratungsdienstleistungen für Versicherer anbietet als auch ein Maklernetzwerk betreibt, in dem Frontal21-Beitrag und wiederholt damit seine Kritik der vergangenen Jahre. „Es kann doch nicht sein, dass wir in der privaten Versicherungswirtschaft, wo wirklich Existenzen von der Berufsunfähigkeitsversicherung abhängen, Entscheidungsdauern haben, die weit über drei Monate hinausgehen, die teilweise ein Jahr oder auch zwei Jahre dauern. Das ist schlichtweg ein Witz. Hier muss die Politik handeln, ganz klar.“ Er fordert Marktstandards, verständliche Begrifflichkeiten und mehr Transparenz in der Leistungsprüfung.

SPD stellt Forderungen auf

Gehör findet die Kritik in der SPD. So kommt in dem Beitrag die Bundestagsabgeordnete Sarah Ryglewski zu Wort. Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion fordert eine stärkere Standardisierung der Gesundheitsfragen, eine Obergrenze oder einen Richtwert für die Bearbeitungsdauer im Leistungsfall und ein Recht jeden Einzelnen, eine Versicherung zu bezahlbaren Konditionen abzuschließen. (bh)

Der Frontal21-Beitrag steht zum Nachsehen hier in der ZDF-Mediathek.