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0622

Fort- & Weiterbildung

BWV: Überdurchschnittliches Weiterbildungsengagement in der Assekuranz

Wo steht die Assekuranz im Branchenvergleich hinsichtlich der betrieblichen Weiterbildung? Dieser Frage geht eine Sonderauswertung von BWV, AGV und IW nach und stellt fest: Die Versicherer investieren überdurchschnittlich in die Weiterbildung ihrer Innendienstmitarbeiter und haben dabei vor allem neue Technologien im Blick.

<p>Erneut hat der BWV Bildungsverband gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V. (AGV) den Branchenvergleich in der betrieblichen Weiterbildung gesucht und eine Sonderauswertung mit dem Institut der deutschen Wirtschaft K&ouml;ln (IW) durchgef&uuml;hrt. Die zentralen Fragen waren, ob die Branche nach den sehr guten Ergebnissen der Umfrage aus dem Jahr 2014 nach wie vor so gut dasteht und welche Folgen die Digitalisierung auf die betriebliche Weiterbildung hat.</p>
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Neue Technologien und ver&auml;nderte Arbeitsorganisation im Fokus</h5>
<p>Der aktuellen Sonderauswertung zufolge liegt die Assekuranz mit 26,4 Weiterbildungsstunden und durchschnittlich mehr als 2.100 Euro Investition pro Innendienstmitarbeiter im Jahr weit &uuml;ber dem Durchschnitt aller Branchen. Dabei haben alle Versicherer den Umfrageautoren zufolge ein Ziel: Weiterbildung soll die Mitarbeiterqualifikation hinsichtlich neuer Technologien und einer ver&auml;nderten Arbeitsorganisation erh&ouml;hen. Das spiegelt sich auch in den Themen der betrieblichen Weiterbildung wider: Mehr als in allen anderen Branchen steht bei den Versicherern die Vermittlung von IT-Kompetenzen f&uuml;r ihre Mitarbeiter auf dem Lehrplan.</p>
<p>Die Digitalisierung spielt bei den Versicherern auch in der Durchf&uuml;hrung der Weiterbildungen eine gro&szlig;e Rolle. Deutlich h&auml;ufiger als die Gesamtwirtschaft setzt die Versicherungswirtschaft beispielsweise auf interaktives webbasiertes Lernen.</p>
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&Uuml;ber die Sonderauswertung</h5>
<p>Die Sonderauswertung basiert auf der R&uuml;ckmeldung von 51 Versicherern, die 71,4% der Arbeitnehmer im Innendienst repr&auml;sentieren. Die Ver&ouml;ffentlichung steht unter <a href="http://www.bwv.de/weiterbildungsumfrage&quot; target="_blank">www.bwv.de/weiterbildungsumfrage</a&gt; zum Download zur Verf&uuml;gung. (ad)</p>
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Wie Auszubildende auf die neue digitale Versicherungswelt vorbereitet werden

Die Versicherungswirtschaft befindet sich in der digitalen Transformation. Wer sich heute in der Ausbildung befindet, bringt eine Vielzahl der erforderlichen Kompetenzen bereits mit, muss aber auch auf neue Tätigkeitsprofile vorbereitet werden. Wie dies passiert, stellt die aktuelle Ausbildungsumfrage der Versicherungswirtschaft dar.

<p>Die Digitalisierung verändert auch die Ausbildung in der Versicherungswirtschaft. So lernen die künftigen Fachkräfte der Branche heute immer öfter mit Hilfe von digitalen Medien. Diese Lernformen sollen die Auszubildenden an eine Arbeitswelt mit Automatisierung, Big Data und Internet der Dinge gewöhnen. Gemäß der aktuellen Ausbildungsumfrage des Arbeitgeberverbands der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) und des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) haben im vergangenen Jahr 68% der Versicherungsunternehmen digitale Lernangebote in die Ausbildung der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen integriert. </p><h5>Vermittlung von IT-Wissen</h5><p>Wichtiger ist jedoch die praxisrelevante Vorbereitung der Nachwuchskräfte auf die Tätigkeiten in einer Arbeitssphäre, die von digitalen Prozessen und Organisationsstrukturen durchzogen ist. Die BWV-Studie „Kompetenzlabor 2016“ konstatiert hierzu, dass in der aktuellen Ausbildungsordnung der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen diese Kompetenzen nicht umfänglich abgedeckt werden. IT-Inhalte werden derzeit von den ausbildenden Unternehmen aber dennoch mit unterschiedlichen Angeboten vermittelt.</p><p>Laut Ausbildungsumfrage bieten Themenbereiche wie IT-Sicherheit/Cyber Security rund 43% der Unternehmen an oder planen entsprechende Schulungen. Knapp ein Drittel vermitteln Wissen zu IT-Grundlagen und IT-Architektur. Programmiersprachen und Funktionsweisen von Algorithmen werden in den Unternehmen dagegen kaum vermittelt. </p><p>In knapp drei Viertel der Unternehmen nehmen alle Auszubildenden eines Ausbildungsjahres an IT-Seminaren teil, so die Studie weiter. Die durchschnittliche Dauer der Maßnahmen beträgt in knapp 87% der Unternehmen weniger als ein Monat. </p><h5>16% der Ausbildungsplätze in Agenturen</h5><p>Im Jahr 2016 betrug die Ausbildungsquote der Versicherungswirtschaft insgesamt 7%. Berücksichtigt sind dabei auch die Ausbildungsplätze, die von den Versicherungsunternehmen in Agenturen finanziert werden sowie die dual Studierenden. Rund 16% der Ausbildungsplätze – deutlich weniger als noch vor fünf Jahren – wurden gemäß Ausbildungsumfrage von den Unternehmen in Agenturen finanziert und fast 11% der Auszubildenden waren Teilnehmer an dualen Studiengängen. </p><p>Die Broschüre „Ausbildungsumfrage der Versicherungswirtschaft 2017“ steht auf der Homepage des BWV kostenlos zum Download bereit: <a href="http://www.bwv.de/ausbildungsumfrage&quot; target="_blank" >www.bwv.de/ausbildungsumfrage</a&gt;. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A5C3F03F-7D77-4AF7-BDBC-493B8816932A"></div>

 

Streuen, schaufeln, räumen – wer muss zur Schippe greifen?

Schneeräumen ist in erster Linie Sache des Hauseigentümers oder Vermieters. Er kann den Winterdienst auch dem Mieter übertragen, sofern in der Hausordnung oder im Mietvertrag so geregelt. Was zu beachten ist, erklärt ein Experte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

<p> Die kalte Jahreszeit ist angebrochen und damit heißt es auch wieder Gehwege von Schnee befreien und bei Glatteise streuen. Doch wer ist für den Winterdienst verantwortlich und wozu sind Mieter oder Vermieter im Winter verpflichtet? Auf dem Online-Präventionsportal „PolizeiDeinPartner.de“ erklärt Dr. Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, worauf zu achten ist. </p><h5>Vermieter in der Pflicht</h5><p>In erster Linie ist es Pflicht des Hauseigentümers oder Vermieters, sich um das Schneeräumen und die Eisbeseitigung zu kümmern. Er kann auch seine Mieter dazu verpflichten, allerdings nur, wenn eine entsprechende Regelung in der Hausordnung oder im Mietvertrag getroffen wurde. Mieter ohne vertragliche Verpflichtung müssen nicht zur Schneeschaufel greifen. Damit seien sowohl Mieter als auch Eigentümer in der Gefahr, belangt zu werden, erläutert Dr. Grieble. Mieter, die nicht genau wissen, ob sie für den Winterdienst verantwortlich sind, sollten dies sicherheitshalber mit dem Vermieter abklären.</p><h5> Wann und wie oft ist zu räumen?</h5><p>Von wann bis wann Schnee geräumt und gestreut werden muss, gibt die jeweilige Stadt oder Gemeinde vor. In der Regel müssen Gehwege und Zugänge zum Haus werktags von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends von Schnee und Eis befreit werden. An Sonn- und Feiertagen ist das erst ab 9 Uhr notwendig. Wie oft Eigentümer oder Mieter Schnee räumen und streuen müssen, ist abhängig vom Wetter: Bei starkem Schneefall genügt einmal am Tag nicht. Berufstätige müssen folglich tagsüber für Ersatz sorgen. Nur weil man nicht da sei, wäre man nicht automatisch entschuldigt, wie Dr. Grieble betont. Im Zweifelsfall gelte es, einen Nachbarn oder Hausmeisterdienst zu beauftragen. Wer wegen Krankheit oder Urlaub nicht selbst schippen kann, muss sich um einen Vertreter bemühen, um im Schadenfall nicht haftbar gemacht zu werden.</p><h5>Was passiert, wenn jemand hinfällt?</h5><p>Rutscht ein Passant oder Hausbewohner auf einem nicht geräumten oder gestreuten Weg aus, wird ein Bußgeld fällig. Außerdem müssen Schmerzensgeld und Behandlungskosten gezahlt werden. Bei Mietern kommt die private Haftpflicht dafür auf, bei Vermietern übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Vernachlässigt man den Winterdienst und verletzt sich ein Passant schwer, kann auf zivilrechtliche Konsequenzen unter Umständen auch eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung folgen. </p><h5>Wenn das Wetter plötzlich umschlägt</h5><p>Anders verhält es sich, wenn ein plötzlicher und unerwarteter Kälteeinbruch eintritt und im Laufe des Tages auf einmal starker Schneefall einsetzt oder Blitzeis. „Optimal wäre natürlich, wenn ich es in einem solchen seltenen Fall trotzdem organisieren kann, dass vor meiner Tür gestreut oder der Schnee geräumt wird – ansonsten sollte ich selbst früher von der Arbeit zurückkommen und streuen“, so Dr. Grieble. Im Hinblick auf den Versicherungsschutz würde im Schadenfall genauer geprüft, ob der Wetterumschwung vorhersehbar war. </p><h5>Achtung Dachlawine</h5><p>Sind wegen starker Schneemassen Dachlawinen zu befürchten, ist es insbesondere die Pflicht des Vermieters oder Hausverwalters, die Gefahr zu beseitigen bzw. diese auch zu versichern. Der Mieter sollte dem Vermieter aber darüber informieren, dass sich der Schnee einen halben Meter hoch auf dem Dach türmt. Wird ein Dach durch massiven Schneedruck eingedrückt oder stürzt in Folge dessen sogar ein, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Wie Dr. Grieble erläutert, müsse für Schneedruck eine Zusatzvereinbarung über Elementarschäden getroffen werden. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F69257E3-156D-409C-8896-599AEA9D16F8"></div>

 

Leasing-Anbieter LeasePlan erweitert Geschäft auf KMU

Der Leasing- und Fuhrparkmanagement-Anbieter LeasePlan richtet seinen Fokus nun auch auf kleine und mittelständische Unternehmen. Gewerbetreibende können ein Fahrzeug online auswählen und das Angebot einholen. Zudem erhalten Firmen mit kleineren Fuhrpark Beratung zu Fahrzeugauswahl und Serviceumfang.

<p>LeasePlan ist einer der größten Leasing- und Fuhrparkmanagement-Anbieter weltweit, zum Kerngeschäft zählt die Abwicklung des gesamten Fahrzeug-Lebenszyklus für Kunden und Fahrer, also vom Kauf über die Versicherung und Instandhaltung bis hin zur Vermarktung. Mit seinem Know-how aus dem Großkundengeschäft wendet sich Leaseplan nun auch an kleine und mittelständische Unternehmen. Ab sofort gibt es Autoleasing schon ab einem Fahrzeug. </p><h5>Fahrzeug online auswählen und Angebot einholen</h5><p>Mit dem neuen Click &amp; Drive ist es Gewerbetreibenden erstmals möglich, ein Fahrzeug online auszusuchen, das Angebot anzufordern und den Vertrag einzureichen. Die zur Auswahl stehenden Fahrzeuge sind vorkonfiguriert, somit steht den Kunden laut Leaseplan bereits eine Woche nach Vertragsabschluss ihr Leasingfahrzeug zur Verfügung. Im Paket enthalten sind Instandhaltung inkl. Pannenhilfe und UVV-Prüfung, Reifen, Tankkarten, Kfz-Versicherung, Schadenservice und Kfz-Steuer. Was die Rückgabe betrifft, sind Schäden sind bis 1.000 Euro Minderwert bzw. bei Zulassung als Transporter bis 2.000 Euro abgesichert. Hinzu kommt eine faire Bewertung des Gebrauchten.</p><h5>Direktvertrieb für mittelständische Unternehmen</h5><p>Neu ist auch der LeasePlan Direktvertrieb für Firmen mit kleinerem Fuhrpark. Hier beraten Experten bei der Fahrzeugauswahl sowie zum Serviceumfang. Dafür wurde eigens ein Backoffice eingerichtet, wie LeasePlan unterstreicht. </p><h5>Zwei Vertragsvarianten</h5><p>Zur Auswahl stehen zwei Vertragsarten: Full-Service Leasing und Management &amp; Controlling. Beim Full-Service Leasing übertragen Kunden das finanzielle Risiko für den Restwert ihrer Fahrzeuge, für die Instandhaltung und Sommerreifen vollständig an LeasePlan. Bei der Variante Management &amp; Controlling übernimmt LeasePlan nur die Verwaltung und die Services – die Fahrzeuge bleiben im vorhandenen Finanzierungsmodell. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CC6A5B04-B477-4BA1-9924-D76510066648"></div>

 

BVK veröffentlicht IDD-Checkliste für Versicherungsvermittler

Ob sie die Vorgaben der IDD erfüllen, können Vermittler nun mithilfe einer Checkliste klären. Entwickelt hat die Liste Prof. Dr. Matthias Beenken in Zusammenarbeit mit dem BVK und der KuBI. Behandelt werden Themen wie Weiterbildung, Erstinformation und Vergütungssysteme, aber auch Aspekte wie das Provisionsabgabeverbot.

<p>Mit der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD Ende Februar 2018 ergeben sich f&uuml;r Versicherungsvermittler viele Fragen und Unsicherheiten. Daher hat Professor Dr. Matthias Beenken mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der Konzeptentwicklungs- und Beratungs- / Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister (KuBI) e. V. eine IDD-Checkliste f&uuml;r Vermittlerbetriebe erarbeitet. Die Themen der 20 Fragen mit spezifischen Hinweisen und Handlungsanweisungen reichen von Weiterbildung, Beratung &uuml;ber Verg&uuml;tungssysteme bis hin zu Erstinformation und dem Produktgenehmigungsprozess. Zudem sind die Aspekte Versicherungsanlageprodukte, Honorarberatung und das Provisionsabgabeverbot thematisiert.</p>
<p>&nbsp;&bdquo;Mit dieser Checkliste k&ouml;nnen Vermittler kl&auml;ren, ob sie sozusagen IDD-bereit sind&ldquo;, erkl&auml;rt BVK-Pr&auml;sident Michael H. Heinz. Weitere Informationen w&uuml;rden bei Bedarf &uuml;ber die Publikationen des BVK oder der KuBI ver&ouml;ffentlicht. Professor Beenken f&uuml;gt hinzu: &bdquo;Wir haben die Liste nach dem derzeitigen Wissensstand konzipiert. Dennoch sollte dabei beachtet werden, dass sich wom&ouml;glich der eine oder andere Punkt durch die Verabschiedung der dazugeh&ouml;rigen Verordnung etwas ver&auml;ndern kann.&ldquo; Vermittler sollten sich daher in n&auml;chster Zeit &uuml;ber den BVK oder die KuBI fortlaufend informieren. Die Liste werde gegebenenfalls aktualisiert.</p>
<p>Die Checkliste ist auf der KuBI-Website unter <a href="http://www.kubiev.de&quot; target="_blank">www.kubiev.de</a&gt; kostenlos verf&uuml;gbar. (tk)</p>
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Millennials trotz düsterer Aussichten positiv gestimmt

Laut einer Allianz-Studie rechnet die Generation der zwischen 1982 und 1999 Geborenen mit eingeschränkten Karrierechancen und höherer Beschäftigungsunsicherheit. Zugleich setzt die Generation Y eher auf berufliche Stabilität als flexible Jobs. Trotz wenig rosiger Aussichten bleiben die Millennials aber optimistisch.

<p>Millennials oder die sogenannte Generation Y beurteilen die heutige Welt als schwieriger und komplexer als die Welt, in der ihre Eltern im selben Alter lebten. Ihre Karrierechancen bewerten die zwischen 1982 und 1999 Geborenen als d&uuml;ster. Sie rechnen damit, dass k&uuml;nstliche Intelligenz und Robotik ihren Arbeitsplatz gef&auml;hrden und sowohl Besch&auml;ftigungsunsicherheit als auch Leistungsdruck steigen werden. Dies zeigt eine internationale Studie der Allianz. Nichtsdestotrotz legen die Millenials Optimismus an den Tag und gehen davon aus, dass sich ihr Leben in den n&auml;chsten f&uuml;nf Jahren verbessern wird.</p>
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Millennials und das digitale Zeitalter</h5>
<p>Der letzte Angeh&ouml;rige der Millennials wird an Silvester das 18. Lebensjahr vollenden. &bdquo;In Diskussionen &uuml;ber diese Altersgruppe wird unweigerlich angemerkt, dass es sich um die erste Generation handelt, die im digitalen Zeitalter aufgewachsen ist&ldquo;, erkl&auml;rt Dominik Hahn, Global Head of People Attraction bei der Allianz. &bdquo;Das impliziert, dass sie &sbquo;anders&lsquo; sind, aber die Technologie hat nicht auf magische Weise dazu gef&uuml;hrt, sie von Grundbed&uuml;rfnissen und W&uuml;nschen aller Menschen zu befreien. Und genau das zeigt auch unsere Befragung ganz deutlich.&ldquo;</p>
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F&uuml;r Generation Y z&auml;hlt Stabilit&auml;t im Beruf</h5>
<p>Anhand der Ergebnisse der Studie wird deutlich, dass die Mehrheit der angestellten Millennials traditionelle Karrierewege anstrebt. Lediglich 15% pr&auml;ferieren Jobhopping, dagegen stufen 80% der Amerikaner und 70% der Chinesen, Deutschen und Briten unter der Generation Y Karrieresicherheit und -stabilit&auml;t h&ouml;her ein als die Ver&auml;nderungen und Flexibilit&auml;t der GigEconomy.</p>
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F&uuml;r den Job ins Ausland? Wenig Bereitschaft unter deutschen Millennials</h5>
<p>Wie die Studie zeigt, begr&uuml;&szlig;en fast 32% der Generation Y hierzulande die Freiheiten und die Flexibilit&auml;t, die sich ihnen durch neue Karrierewege er&ouml;ffnen. Es handelt sich dabei um die gr&ouml;&szlig;te Gruppe in den Teilnehmerl&auml;ndern. Unter den deutschen Millenials ist die Bereitschaft am geringsten, wegen eines Jobs ins Ausland zu ziehen. Die meisten bevorzugen es, sich in ihrem Heimatort niederzulassen. Die Auswirkungen von Telearbeit f&uuml;r das Privatleben werden in Deutschland am negativsten bewertet (54% ung&uuml;nstig) und mit 76% spricht sich eine deutliche Mehrheit gegen Gro&szlig;raumb&uuml;ros aus.</p>
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Deutsche Generation Y eher konservativ in Sachen Familie</h5>
<p>Laut Allianz-Studie geh&ouml;ren die Deutschen und insbesondere die Frauen zu den Konservativsten in den westlichen L&auml;ndern, was das Bef&uuml;rworten alternativer Familienstrukturen betrifft. So halten es 26,7% der weiblichen Befragten in einer Beziehung zwischen Mann und Frau inakzeptabel, wenn beide Partner Vollzeit arbeiten. In den USA sind 5,6% dieser Meinung, in Gro&szlig;britannien 10,7%. Rollenvorbilder, bei denen der Mann den Haushalt &uuml;bernimmt, werten als nicht vertretbar eingestuft. (tk)</p>
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Wer bestimmt, wie ein selbstfahrendes Auto bei Gefahr handelt?

Nach welchen Regeln autonome Fahrzeuge agieren, wenn plötzlich ein Fußgänger auf die Straße läuft, ist noch nicht abschließend geklärt. Laut einer Bitkom-Umfrage fordern 86% der Entscheider in der Automobilbranche dafür, dass ein Ethikrat die Grundsätze festlegen sollte. Kunden plädieren eher für Forschungseinrichtungen.

<p>Die Frage, wer die Verhaltensrichtlinien für autonome Fahrzeuge beispielsweise in Gefahrensituationen festlegt, ist noch nicht definitiv geklärt. Entscheider von Unternehmen der Automobilindustrie beantworten die Frage ganz anders als ihre Kunden, wie eine Umfrage im Auftrag des Branchenverbands Bitkom ergeben hat. Mit 86% fordert die große Mehrheit in der Automobilbranche, dass ein Ethikrat oder eine ähnliche, unabhängige Instanz regeln sollte, wie ein selbstfahrendes Auto bei Gefahr agiert. So gilt es dabei etwa festzulegen, ob in erster Linie die Insassen oder andere Verkehrsteilnehmer geschützt werden sollen. Im Sommer hatte die Ethik-Kommission des Bundesverkehrsministeriums erste Richtlinien für die Programmierung automatisierter Fahrsysteme vorgestellt. </p><h5>Keine Aufgabe für Softwareanbieter oder Gesetzgeber</h5><p>Lediglich 4% der Entscheider der Automobilbranche sind der Meinung, der Softwareanbieter, der die Künstliche Intelligenz für das autonome Fahrzeug entwickelt, sollte die Regeln festlegen. Den Gesetzgeber sehen nur 3% in der Pflicht, den Automobilherstellern selbst nur 2%. Die Diskussion ethisher Fragen, die sich im Zuge des autonomen Fahrens ergibt, dürfe nicht zur Innovationsbremse werden, wie Bitkom-Präsident Achim Berg betont. „Auch wenn im jeweiligen Einzelfall eine automatische Entscheidung nur sehr schwer vorzugeben ist: Unter dem Strich werden autonome Fahrzeuge die Zahl der Verkehrsunfälle und Unfallopfer massiv reduzieren.“</p><h5>Kunden plädieren für Forschungseinrichtungen </h5><p>34% der Bundesbürger wollen es den Forschungseinrichtungen überlassen, ethische Fragen rund um autonome Fahrzeuge zu klären. Jeder vierte Kunde (25%) will die Aufgabe, Verhaltensrichtlinien zu erstellen, den Autoherstellern übertragen. 24% wünschen sich eine Entscheidung des Gesetzgebers. Lediglich 11% sehen den Ethikrat oder eine ähnliche unabhängige Instanz in dieser Rolle. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BCDDC538-D658-485E-BDCF-65FAFD7B1799"></div>

 

DMA-Förderverein öffnet sich für Versicherungsmakler

Im Förderverein der Deutschen Makler Akademie (DMA) können nun auch Versicherungsvermittler Mitglied werden. Zudem wurden die Mitgliedsbeiträge vor allem für kleine und mittlere Unternehmen gesenkt und orientieren sich jetzt an der Mitarbeiterzahl der Firmen.

<p>Um sich im Markt breiter aufzustellen, &auml;ndert der F&ouml;rderverein der Deutschen Makler Akademie (DMA) seine Satzung und seine Beitragsordnung. Auf Wunsch der Maklerschaft k&ouml;nnen nun erstmals auch einzelne Versicherungsvermittler eine direkte Mitgliedschaft erlangen. Au&szlig;erdem wurden die Mitgliedsbeitr&auml;ge zum Teil deutlich gesenkt und orientieren sich nun an der Zahl der Besch&auml;ftigten in den Firmen.</p>
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Niedrigere Beitr&auml;ge vor allem f&uuml;r KMU</h5>
<p>Der DMA zufolge w&uuml;rden k&uuml;nftig neben kleineren Vertrieben, Dienstleistern und Pools auch Kapitalanlagegesellschaften und Banken sowie Versicherer mit weniger als 250 Mitarbeitern besonders g&uuml;nstige Beitr&auml;ge zahlen. Auch f&uuml;r diverse InsurTechs stelle die Mitgliedschaft eine interessante M&ouml;glichkeit dar, sich noch weiter in die Branche zu integrieren. DMA-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Joachim Zech erkl&auml;rt: &bdquo;F&uuml;r nur 250 Euro Jahresbeitrag k&ouml;nnen einzelne Makler gegen&uuml;ber ihren Kunden ihre Weiterbildungsaktivit&auml;ten dokumentieren und sich gleichzeitig mit wichtigen Entscheidungstr&auml;gern der Versicherungs- und Finanzbranche austauschen und vernetzen.&ldquo;</p>
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DMA will ihr Profil weiter sch&auml;rfen</h5>
<p>Auf den Regionalkonferenzen in Dortmund und M&uuml;nchen soll es um die weitere Sch&auml;rfung des DMA-Profils gehen. Zudem wird er&ouml;rtert, wie F&ouml;rderer passgenau unterst&uuml;tzt werden k&ouml;nnen, um sich noch besser in die Weiterbildung einbringen und von der DMA profitieren zu k&ouml;nnen. (tk)</p>
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Teststrecken für automatisiertes Fahren vermehrt auch in Städten

Ab 2018 werden deutlich häufiger automatisierte Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und auch in deutschen Städten unterwegs sein, denn es werden neue Teststrecken in Betrieb genommen. Laut GDV sollen zum Beispiel in Düsseldorf Teile des Stadtverkehrs zum Testgebiet für 16 automatisiert fahrende Busse werden.

<p>Automatisierte Autos werden ab 2018 vermehrt auch auf öffentlichen Straßen fahren und zunehmend auch die Städte erobern. Wie eine Übersicht des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt, gehen neue Teststrecken in Betrieb, die auch Fahrten auf Landstraßen und im Stadtverkehr vorsehen. Bislang war das erste digitale Testfeld beschränkt auf die Autobahn A9 zwischen Nürnberg und München. Im kommenden Jahr folgen neue Teststrecken für das automatisierte Fahren unter anderem in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, wo mit 280 km das längste zusammenhängende Testfeld entsteht. </p><h5>Testgebiete in Berlin oder Düsseldorf </h5><p>Laut GDV soll in Berlin zwischen Ernst-Reuter-Platz und Brandenburger Tor eine digitale Infrastruktur geplant, hier werden unter anderem 15 Ampeln miteinander vernetzt. In Düsseldorf werden testweise 16 automatisierte Busse in Teilen der Stadt verkehren. Auf Sylt und im bayerischen Bad Birnbach ist Mitfahren möglich, denn dort befördern automatisiert fahrende Busse auch Passagiere. </p><h5>Testfahrten nur in Begleitung </h5><p>Aus Sicherheitsgründen muss bei allen Testfahrten nach wie vor eine menschliche Person an Bord sein, die im Notfall interagieren kann. Kommt es dennoch zu einem Unfall, werden die Unfallopfer von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt, die auch für jedes automatisierte Fahrzeug abgeschlossen werden muss. </p><p>In einer <a href="http://www.gdv.de/2017/11/diese-staedte-und-regionen-werden-2018-zu-tes…; target="_blank" >Übersicht</a> hat der GDV alle neuen Projekte und Strecken zusammengestellt. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/AA91C8B3-74C5-4815-94FF-1A7FDBE5B3FD"></div>

 

DMA bildet 2018 auch in Sachen Cyberrisiken aus

Die Deutsche Makler Akademie hat zur DKM 2017 ihr Bildungsprogramm für das nächste Jahr vorgestellt. Darin findet sich unter anderem ein neuer Lehrgang zum Fachberater für Cyberrisiken.

<p>120 neue Seminare und Lehrg&auml;nge hat die Deutsche Makler Akademie (DMA) f&uuml;r das Jahr 2018 aufgenommen. Im <a href="http://www.deutsche-makler-akademie.de/fileadmin/user_upload/DMA_BiPro_…; target="_blank">Bildungsprogramm 2018</a> finden sich zudem deutlich mehr Online-Angebote. Neue Themen sind hier etwa &bdquo;Solvency II und die Zinszusatzreserve &ndash; Auswirkungen in der Kundenberatung&ldquo; und &bdquo;Haftung bei Drohnenbesitz&ldquo; sowie Online-Seminare zu Grundlagen des Erbrechts oder zu ETFs.</p>
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Neu: Fachberater f&uuml;r Cyberrisiken</h5>
<p>Auch auf die steigenden Cybergefahren f&uuml;r Unternehmen und die damit verbundene Aktualit&auml;t f&uuml;r Versicherungsmakler hat die DMA reagiert und ihr Seminarangebot an dieser Stelle erg&auml;nzt: Mit dem Fachberater f&uuml;r Cyberrisiken (T&Uuml;V Rheinland) steht, neben drei Fachseminaren, nun auch ein Lehrgang mit vertriebspraktischer Ausrichtung f&uuml;r das Gewerbegesch&auml;ft zur Verf&uuml;gung.</p>
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Erweiterungen im Bereich Vorsorge</h5>
<p>Zudem wurde unter anderem auch der Bereich Finanz- und Verm&ouml;gensanlagen erweitert. Erstmalig angeboten werden hier die Ausbildungen zum gepr&uuml;ften Fachberater f&uuml;r Finanzdienstleistungen (IHK) und zum Fachwirt f&uuml;r Finanzberatung (IHK). Zu den zahlreichen neuen Fachseminaren in diesem Bereich z&auml;hlen &bdquo;Investmentprodukte einfach erkl&auml;rt und verkauft&ldquo; sowie ein &bdquo;Kompaktkurs Wertpapiere&ldquo;. (bh)</p>
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