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0622

Fort- & Weiterbildung

Datenschutz: Ab 2018 haften Geschäftsführer in Millionenhöhe

Wenn Geschäftsführer und Vorstände die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht in allen Punkten korrekt umsetzen, kann es schnell sehr teuer werden. Auch Datenschutzbeauftragte sollten geschult und abgesichert werden, empfiehlt TÜV Nord.

<p>Bislang waren die Bußgelder bei Datenschutzvergehen von Unternehmen noch vergleichsweise gering. Das will die EU nun ändern. Ab der Umsetzungspflicht der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 können die Bußgeldzahlungen bis zu 20 Mio. Euro betragen oder 4% des weltweiten Firmenumsatzes. Die neue EU-Verordnung stellt mehr als bisher das Recht jeder Person an ihren Daten in den Vordergrund und die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verarbeitung der Daten durch Unternehmen. Die Unternehmen sollten rechtzeitig Vorkehrungen treffen. </p><h5>Bei Verstößen: Zugriff auf das Privatvermögen möglich</h5><p>„Datenschutz im Unternehmen wird wichtiger, weil die Bedrohung aus Mängeln größer wird als bisher“, meint der Rechtsanwalt und langjährige Datenschutzbeauftragte Frank Henkel aus Hamburg. Bei Verstößen haften die Verantwortlichen nun unter Umständen auch mit ihrem Privatvermögen. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt. Dafür reicht es, wenn dem Verantwortlichen nachgewiesen werden kann, dass er auf Verstöße gegen das Datenschutzrecht hingewiesen wurde und trotzdem untätig geblieben ist. </p><h5>Auch der Datenschutzbeauftragte haftet: Versicherung wird teurer</h5><p>Durch das neue EU-Recht wird die Rolle des Datenschutzbeauftragten ausgeweitet: Er hat nun auch umfassende Überwachungspflichten. Bei Verstößen verhängen die Aufsichtsbehörden gegebenenfalls auch gegen ihn Bußgeldzahlungen. „Haftpflichtversicherungen für Datenschutzbeauftragte werden vor dem Hintergrund des erweiterten Haftungsmaßstabs und der höheren Haftungsrisiken deutlich teurer werden“, meint Tim Wybitul, Datenschutzanwalt und Partner bei Hogan Lovells. </p><p>Für Geschäftsführer von kleineren Unternehmen bietet es sich möglicherweise an, einen externen Datenschutzbeauftragten zu engagieren. Die Berufsbezeichnung ist allerdings kein geschützter Begriff. Kontakt zu qualifizierten Datenschutzbeauftragten gibt es zum Beispiel über den Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands, BvD, oder über die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, GDD.</p><h5>Datenschutz zertifizieren lassen </h5><p>Um mehr Rechtssicherheit zu bekommen, können Geschäftsführer und Vorstände die Datenschutzverarbeitung ihres Unternehmens auch zertifizieren lassen. Denn nach neuem Recht müssen sie nachweisen, dass sie die Verpflichtungen aus der Verordnung erfüllen. Viele Verantwortliche kennen Zertifizierungen bereits vom Risikomanagement, das sie nach dem internationalen Standard ISO 27001ff prüfen lassen. Ähnliches wird sich nach Ansicht von Rechtsanwalt Henkel auch für die DSGVO entwickeln. (tos)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B7C69C81-12A1-492A-8CE6-FCBF68C531F2"></div>

 

Institut Ritter feiert 25-jähriges Jubiläum

Das Institut Ritter hat am 17.10.2017 sein 25-jähriges Firmenjubiläum im Goldsaal der Westfalenhallen Dortmund gefeiert. Seit 1992 konzentriert sich das Institut auf die unternehmerische Entwicklung der Vertriebe von Versicherern und Finanzdienstleistern.

<p>Am 17.10.2017 hat das Institut Ritter im Goldsaalt der Westfalenhallen in Dortmund sein 25-jähriges Firmenjubiläum gefeiert. Moderiert wurde der Abend von Frauke Ludowig. Das Unternehmen konzentriert sich seit seiner Gründung im Jahre 1992 auf die unternehmerische Entwicklung der Vertriebe von Versicherern und Finanzdienstleistern sowie deren Vermittlern.</p><h5>Entwicklung ganzer Teams steht im Fokus </h5><p>Inhaber Steffen Ritter warf dabei einen Blick auf die Entwicklung des Instituts über die Jahre in einer bewegten Branche: „Während in den 90er-Jahren vor allem Inhabertrainings und Beratungen im Fokus standen, steht heute die strategische, organisatorische und vertriebliche Entwicklung ganzer Teams im Mittelpunkt“, sagte er in seiner Rede. Diese, so Ritter, findet heute immer häufiger per Langfristbegleitung über mehrere Monate online und live aus den Web-TV-Studios des Instituts Ritter statt. Die Einbeziehung ganzer Vermittlerteams aus Innen- und Außendienst sei heute deshalb so wichtig, weil die nachwachsenden Generationen Mitbestimmung wünschen. Sie wollen einbezogen werden und den Sinn hinter den Abläufen verstehen. So sei auch der von Ritter vor zwölf Jahren initiierte renommierte Award „Deutsche Versicherungsagentur des Jahres“ und „Deutscher Versicherungsmakler des Jahres“ mittlerweile ein Preis für die ganze Mannschaft und nicht nur für den Inhaber eines Betriebs.</p><h5>Ausbau von Online-Trainings geplant</h5><p>Neben dem Training und der Beratung von Vermittlern ist das Institut Ritter im deutschsprachigen Raum auch umfangreich in der Vertriebsoptimierung auf Seite der Versicherer aktiv. In den nächsten Jahren steht in der Weiterentwicklung des eigenen Unternehmens, so Ritter, neben Präsenzreihen und Beratungen der weitere Ausbau nachhaltiger Online-Trainings- und Begleitformate an. Diese nehmen laut Ritter bereits heute ca. 40% des eigenen Geschäftsvolumens ein. (tos) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/AA4BD44E-49EB-476D-B704-2796DDBC1E8E"></div>

 

Umfrage: Fahrzeugdaten zum Wohle aller anonymisiert bereitstellen?

Laut einer Bitkom-Umfrage fordert die große Mehrheit in der Automobilbranche eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Fahrzeugdaten. Vor allem geteilte Stau- und Wetterdaten könnten für einen besseren Verkehrsfluss beitragen und Unfälle verhindern.

<p>Während vielerorts in der Kfz-Versicherung über den Datenschutz bei Telematiktarifen diskutiert wird, fordern rund 9 von 10 Unternehmen der Automobilbranche (86%) eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung anonymisierter Fahrzeugdaten. Dies geht aus einer Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern von Unternehmen der Automobilindustrie mit 20 oder mehr Mitarbeitern hervor. 25% der Betriebe sind dafür, alle Daten bereitzustellen, 61% Prozent sprechen sich für ausgewählte Daten aus. „Die Daten, die heute schon von Fahrzeugen erfasst werden, können für einen besseren Verkehrsfluss sorgen und so die Umwelt schützen. Sie können aber auch Unfälle verhindern und Leben retten“, erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Fahrer können so rechtzeitig gewarnt oder auf eine bessere Strecke geschickt werden. Diese Datenschätze müssen wir besser nutzen.“</p><h5>Stau- und Wetterdaten könnten alle Fahrer warnen </h5><p>Nach Meinung der großen Mehrheit der Automobilunternehmen (je 98%), die sich für eine gesetzliche Verpflichtung aussprechen, sollten insbesondere anonymisierte Wetter- und Staudaten gesammelt werden. 80% plädieren für die Bereitstellung von Positionsdaten des Fahrzeugs, 76% für die Nutzung von Fahrdaten wie Geschwindigkeit, Beschleunigung oder Bremsvorgänge. Mit 42% fänden es 4 von 10 Unternehmen sinnvoll, Daten über den technischen Zustand des Fahrzeugs auf gesetzlicher Grundlage auszuwerten. „Eine Nutzung von Fahrzeugdaten ist zweifellos im gesellschaftlichen Interesse, wir brauchen dazu gerade aber auch mit Blick auf selbstfahrende Autos klare und verlässliche Regeln, wer welche Daten erheben und nutzen darf“, betont Berg. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/79E0E9D0-6100-4E9E-ADEA-F36A0705A48D"></div>

 

ZÜRS-Update: Weniger Häuser in höchster Gefahrenklasse

Die Zahl der am stärksten von Hochwasser bedrohten Gebäude in Deutschland hat sich im Vorjahresvergleich um rund 7% verringert, wie der GDV mitteilt. Laut ZÜRS-Update liegen 9.300 Adressen weniger in der höchsten Gefahrenklasse 4. Diese Hausbesitzer können sich somit leichter gegen Hochwasser versichern.

<p>Im Rahmen der j&auml;hrlichen Aktualisierung des Geoinformationssystems f&uuml;r Hochwassergefahren der Versicherungswirtschaft (Z&Uuml;RS Geo) konnten 9.300 Adressen aus der h&ouml;chsten Gefahrenklasse (GK) 4 einer niedrigeren zugeordnet werden. Nach Angaben des Gesamtverband der deutschen Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) ist die Zahl der am st&auml;rksten von Hochwasser bedrohten Geb&auml;ude in Deutschland im Vergleich zum vergangenen Jahr um rund 7% auf 129.700 gesunken. F&uuml;r die jeweiligen Hausbesitzer hat dies zur Folge, dass sie sich nun leichter gegen Hochwasser versichern k&ouml;nnen. Von den bundesweit 21,4 Millionen Adressen in Z&Uuml;RS Geo befinden sich nur noch 0,6% in der h&ouml;chsten GK 4. Statistisch gesehen ist in dieser Zone von mindestens einem Hochwasser in zehn Jahren auszugehen.</p>
<p>Auf Basis des Zonierungssystems &Uuml;berschwemmung, R&uuml;ckstau und Starkregen (Z&Uuml;RS) ermitteln Versicherer das Hochwasserrisiko f&uuml;r bestimmte Gebiete und berechnen die Pr&auml;mien f&uuml;r Elementarschadenpolicen risikogerecht zu ermitteln. Z&Uuml;RS teilt die 21,4 Millionen erfassten Geb&auml;ude in vier Gefahrenklassen ein. Mit 19,5 Millionen befinden sich die meisten Adressen in der Gefahrenklasse 1, in der nach aktueller Datenlage mit keinem Hochwasser gr&ouml;&szlig;erer Gew&auml;sser zu rechnen sei.</p>
<h5>
&Uuml;berschwemmungsrisiko noch besser einsch&auml;tzen</h5>
<p>Laut GDV lassen sich mit der neuen Z&Uuml;RS Geo Version Geb&auml;ude noch genauer den vier Hochwassergefahrenklassen zuordnen. Erstmals sei erkennbar, ob sich die Lage eines Geb&auml;udes &uuml;ber unterschiedliche Z&Uuml;RS-Zonen erstrecke oder sich hinter einer Adresse mehrere Geb&auml;ude in unterschiedlichen Zonen verbergen w&uuml;rden. Damit lasse sich das &Uuml;berschwemmungsrisiko nun genauer einsch&auml;tzen. Insgesamt sind rund 99% der Geb&auml;ude in Deutschland ohne Probleme gegen &Uuml;berschwemmungen und Starkregen versicherbar, so der GDV. (tk)</p>
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Mehr Schadenfälle an einem Freitag, den 13.?

Für abergläubische Menschen kein Tag wie jeder andere: Der 13. Oktober fällt in diesem Jahr auf einen Freitag. Doch kommt es an diesem vermeintlichen Unglückstag auch zu mehr Schäden? Versicherer haben einen Blick in ihre Schadenstatistik geworfen und geben Entwarnung.

<p>Abergläubische Menschen werden am 13. Oktober auf der Hut sein, denn es ist ein Freitag, der 13. Dieser Tag wird gemeinhin als Unglückstag bezeichnet, da die Zahl 13 in Kombination mit einem Freitag für Unheil steht. Versicherer geben mit Blick auf ihre Schadenstatistiken aber Entwarnung - beruhigend vor allem für Paraskavedakatriaphobiker (ein Ableitung aus dem Griechischen: „Paraskave“ steht für „Freitag“; „Dekatria“ bedeutet „13“ und „Phobie“ ist die Angst).</p><h5>10% weniger Schäden bei der Zurich</h5><p>So zeigt die Analyse der Schadenstatistik der Zurich Gruppe, dass an allen Freitagen, die seit 2009 bis Ende 2016 auf einen 13. gefallen sind, im Schnitt knapp 1.900 Schäden gemeldet wurden. An allen anderen Tagen betrug der durchschnittliche Wert 2.000 Schäden. Insgesamt würden laut Zurich an Freitagen, die auf den 13. fallen, sogar rund 10% weniger Schäden registriert als an anderen Freitagen. Grundsätzlich stellt der Freitag mit im Schnitt knapp 2.100 Schadenmeldungen in der Statistik der Zurich den schadenreichsten Tag einer Woche dar.</p><h5>Auch bei der Gothaer keine auffällige Schadenhäufung </h5><p>Auch die Gothaer Versicherung sieht beim Blick in ihre Statistik keinen Beleg für eine gehäufte Zahl von Schadenfällen an den angeblichen Unglückstagen. Durchschnittlich hätten sich in den vergangenen beiden Jahren an Freitagen ohne die Berücksichtigung von Schäden durch Naturereignisse im Privatkundenbereich 581 Schäden ereignet, wie Tobias Eichholz vom Gothaer Schaden-Controlling erklärt. An den beiden vergangenen „Unglücks-Freitagen“, dem 13.01.2017 und dem 13.06.2016, hätten sich 583 bzw. 615 Schäden ereignet. Dies liege zwar minimal über dem Durchschnitt, wie Eichholz ergänzt, man könne aber nicht von einer auffälligen Schadenhäufung sprechen. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/238A69A0-1550-4522-9FBD-96626B4ECF7E"></div>

 

Neue Weiterbildung zum Spezialisten für Datenschutz im Vermittlerbüro

Um Vermittler fit zu machen in Sachen neue EU-Datenschutzgrundverordnung, bietet die Maklerkonzepte GbR eine Qualifizierung, die aus drei Modulen besteht und im Januar 2018 startet. Wer zusätzlich einen fachpraktischen Leistungsnachweis erbringt, erhält das Zertifikat „Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r (IHK)“.

<p>Im Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Dann gilt ein einheitlicher Schutz für die Verarbeitung personenbezogener Daten und die individuellen Nutzerrechte der Verbraucher werden gestärkt. Versicherungsmakler, Versicherungsberater oder Honorarberater, die mit sensiblen Kundendaten unterschiedlichster Bereiche zu tun haben, müssen spätestens dann die entsprechenden Vorgaben zum Datenschutz im eigenen Unternehmen umsetzen. Das nötige Fachwissen können Makler und Berater ab Januar 2018 im Rahmen eines neuen Ausbildungskonzepts der Maklerkonzepte GbR erwerben: Das Bildungsprogramm des Arbeitskreis Datenschutz im Versicherungsvertrieb, der bereits 2016 gegründet wurde, basiert auf der neuen europäischen Datenschutzverordnung. Die Zeit dränge auch für Versicherungsmakler, die bis jetzt abgewartet haben, betont Sebastian M. Laude, Sprecher des Arbeitskreises und Geschäftsführer der Maklerkonzepte GbR.</p><h5>3 Module zu unterschiedlichen Themen</h5><p>Das Bildungsangebot umfasst drei Module, die unter anderem folgende Themen behandeln: Grundlagen des Datenschutzes, rechtliche Stellung des Datenschutzbeauftragten mit seinen Aufgaben und Pflichten, Datenschutzrecht, rechtliche Konsequenzen bei Verstößen, Verfahrensverzeichnisse, Auftragsdatenverarbeitung, technische und organisatorische Maßnahmen, Anforderungen an die IT-Infrastruktur, Gefährdungspotenzial aus dem und im Internet, eine datenschutzgerechte Organisation des Vermittlerbüros sowie Informationen zu Präventionsmaßnahmen. Modul 3 befasst sich zudem mit dem Vertrieb von Cyber-Risk-Policen. </p><h5>Optionales IHK-Zertifikat </h5><p>Die Qualifizierung der Maklerkonzepte GbR kann optional mit einem fachpraktischen Leistungsnachweis zum „Betrieblichen Datenschutzbeauftragten (IHK)“ abgeschlossen werden. Die Teilnehmer können diesen Leistungsnachweis im Rahmen einer Bildungskooperation mit der IHK Potsdam erbringen und ein entsprechendes IHK-Zertifikat erhalten. Die erste Seminarreihe, bestehend aus sechs ganztägigen Seminartagen, beginnt am 25.01.2018 in Potsdam. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A1D7E357-B504-4934-BA3E-D56A47A3199F"></div>

 

Datenschutz-Einwilligung nicht in Maklervollmacht integrieren

Die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung tritt am 25.05.2018 in Kraft und wird Versicherungsmakler vor weitere Herausforderungen stellen. Wichtig sei auch, wie die Datenschutz-Einwilligung überhaupt präsentiert werde, erklärte der IGVM-Vorsitzende Wilfried E. Simon Ende vergangener Woche in Kassel.

<p>Neben aktuellen Themen wie der Umsetzung der IDD ging es beim 14. IGVM-Versicherungsmakler-Forum in Kassel in der vergangenen Woche vor allem auch um Datenschutz. Der tags darauf zum neuen Vorsitzenden der Interessensgemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) e. V. gew&auml;hlte Wilfried E. Simon erl&auml;uterte, was Makler sp&auml;testens ab 25.05.2018 in puncto Datenschutz beachten m&uuml;ssen. Denn dann tritt die neue Europ&auml;ische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Vor allem beim Umgang und Schutz von personenbezogenen Daten von Kunden gelten sch&auml;rfere Richtlinien. Grunds&auml;tzlich muss der Kunde sein Einverst&auml;ndnis geben, wenn Makler personenbedingte Daten erheben. Ab 2018 drohen h&ouml;here Bu&szlig;gelder bei Versto&szlig; gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.</p>
<h5>
Vorsicht bei Datenerfassung von Kindern des Kunden</h5>
<p>Generell d&uuml;rfen Makler nur die Daten vom Kunden erheben, die sie auch tats&auml;chlich brauchen. Simon zeigte anhand von kleinen Beispielen, was es dabei in der t&auml;glichen Praxis alles zu beachten gilt. Erhebt der Makler beispielsweise die Namen der Kinder seines Kunden, muss er daf&uuml;r das Einverst&auml;ndnis beider Erziehungsberechtigter einholen &ndash; und zwar auch bei Getrenntlebenden und unabh&auml;ngig davon, ob beide Elternteile Kunden des Maklers sind.</p>
<h5>
Datenschutz-Einwilligung immer separat</h5>
<p>Was die Datenschutz-Einwilligung betrifft, die der Kunde unterschreiben muss, riet Simon davon ab, diese in die Makler-Vollmacht zu integrieren. Denn dann m&uuml;sste sie in besonderer Form optisch hervorgehoben sein. Stattdessen empfahl Simon dringend, die Datenschutz-Einwilligung immer separat zu halten.</p>
<h5>
Datenschutz &ndash; ein weites Feld</h5>
<p>Zum Thema Datenschutz tauchten im Plenum viele Fragen auf, so etwa was zu tun sei, wenn der Kunde zwar einerseits die L&ouml;schung seiner Daten w&uuml;nsche, der Makler andererseits aber auch seiner Dokumentationspflicht &uuml;ber eine erfolgte Beratung nachkommen m&uuml;sse. Oder etwa der Aspekt des Datenschutzes bei der Verwendung von Apps. Hier wurde deutlich, was Simon zu Beginn seiner Ausf&uuml;hrungen betont hatte: &bdquo;Das Thema ist sehr komplex.&ldquo; Simon k&uuml;ndigte zudem an, sich ausf&uuml;hrlicher mit dem Thema auseinanderzusetzen und die Betrachtungen in K&uuml;rze zu ver&ouml;ffentlichen. (tk)</p>
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Währungsreform beim „gut beraten“-Konto

Die Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ bereitet sich auf die IDD-Umsetzung vor. Noch wartet sie auf die finale Präzisierung, denn die Weiterbildungspflicht wird erst in der Versicherungsvermittlerverordnung abschließend behandelt. Die Eckpunkte, wie das Weiterbildungskonto künftig aussehen soll, stehen aber schon.

<p>Dem Punktekonto der Weiterbildungsinitiative gut beraten steht eine Art „Währungsreform“ bevor: „Das bisherige Punktesystem wird auf ein Zeitsystem umgestellt und die bisher erworbenen Weiterbildungspunkte der Vermittler werden in Weiterbildungszeit umgewandelt“ erklärt Gerald Archangeli, Vorsitzender des Trägerausschusses der Initiative. Zudem wird in der Datenbank künftig die Bildungszeit der Teilnehmer je Kalenderjahr erfasst, bisher passierte dies pro Bildungsjahr.</p><p>Die IDD gibt für die jährliche Weiterbildung 15 Zeitstunden vor. gut beraten hält aber weiter an 30 Zeitstunden fest. Entsprechend wird es künftig zwei Weiterbildungsnachweise geben: Eine Bescheinigung über die Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen nach IDD von 15 Stunden im Kalenderjahr sowie ein Zertifikat für den Standard nach gut beraten. Die Erfassung von Bildungszeiten über die gesetzlich geforderten Zeitstunden hinaus wird für die Teilnehmer kostenfrei angeboten. Mit dem höheren Qualitätsstandard der Initiative könnten sich Vermittler gegenüber ihren Mitbewerbern abheben, so Archangeli. Laut Geschäftsstelle der Initiative erhalten die bereits teilnehmenden Vermittler auch noch ihre Bescheinigung für die Erreichung des bisher geltenden Fünfjahreszieles. Ab 23.02.2018 gelten dann die neue „Währung“ und die neuen IDD-Vorgaben. Ob 2018 dann bereits die vollen Pflichtstunden erreicht werden müssen oder nur anteilig für zehn Monate ist noch offen.</p><h5>Zustimmung, aber auch abweichende Meinungen</h5><p>Die Vertreter der Weiterbildungsinitiative gut beraten betonen, dass die Branche in der Breite weiterhin zu der Initiative und den über das Gesetz hinausgehenden Weiterbildungsvorgaben steht. Ab 2018 soll dann auch der Innendienst, der vertrieblich tätig ist, wie von der IDD vorgesehen, Konten bei gut beraten erhalten. </p><p>Allerdings sehen es nicht alle Marktteilnehmer als notwendig an, mehr als die Pflichtstunden zu absolvieren. Erst vor Kurzem hatte sich die Maklergenossenschaft VEMA dahingehend geäußert, dass 15 Zeitstunden, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, ausreichend seien. In einem Pressestatement heißt es: „Wir begrüßen diese vernünftige Entscheidung und halten mehr Pflichtstunden für kontraproduktiv. Weiterbildung nur des Punktesammelns wegen bringt niemandem einen echten Vorteil. Qualifizierte Kollegen bilden sich in der Regel freiwillig deutlich mehr weiter. Dies jedoch mit speziell auf ihre Bedürfnisse ausgerichteten Fortbildungen.“ VEMA bietet ihren Mitgliedern parallel ein eigenes Weiterbildungssystem an. Auch andere größere Vertriebsorganisationen beteiligen sich bisher nicht. Spekuliert wird auch, ob Versicherer mit einem starken Bankenvertrieb langfristig auch dort an den 30 Zeitstunden von gut beraten festhalten werden. Hier wird die Frage aufgeworfen, ob einem Bankberater, der nur hin und wieder Versicherungen vermittelt, so viel Zeitaufwand zuzumuten ist. Kritisiert wird auch immer wieder der bürokratische Aufwand von gut beraten, der insbesondere bei der neuen Weiterbildungszielgruppe „Innendienst“ im Auge behalten werden wird.</p><h5>Anrechnungsregeln und Kontrolle</h5><p>Welche Weiterbildungseinheiten künftig angerechnet werden, wird vermutlich erst mit der Versicherungsvermittlungsverordnung im Detail geregelt. Die Geschäftsstelle von gut beraten hofft, dass auch zeitgemäße Lernformen angerechnet werden, etwa E-learning oder Lernen am Arbeitsplatz, kollegiale Unterrichtung sowie internes Coaching. Jede Lerneinheit sollte aber mindestens 15 Minuten dauern, so die Einschätzung der Bildungsexperten. </p><p>Wie wichtig die Dokumentation aller Vorgänge und Prozesse neben der Erfassung der Bildungszeit ist, darauf hat die Weiterbildungsinitiative vor wenigen Tagen auf dem Bildungskongress der Versicherungswirtschaft in Berlin hingewiesen. Denn sie gilt als Gradmesser bei Kontrollen vonseiten der BaFin bei den Versicherern und vonseiten der IHK bei den Maklerbüros und Vertrieben. Wie eine Nichteinhaltung der Weiterbildungspflicht sanktioniert werden soll, ist noch unklar. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C45BE2E3-547A-490F-BE3E-4F2FBCB268F2"></div>

 

Versicherer: Wenn Auszubildende plötzlich Ausbilder sind

Auch in der Aus- und Weiterbildung suchen die Versicherer nach neuen Wegen: Denn der Nachwuchs soll es richten und als Digitale Natives die Zukunft der Unternehmen gestalten. Gleichermaßen müssen aber auch die langjährigen Mitarbeiter den Wandel vollziehen. In der vergangenen Woche wurden nun die besten Bildungskonzepte des Jahres ausgezeichnet.

<p>Die Erwartungen an die jungen Leute seien hoch, sagte in der vergangenen Woche Dr. Frank Walthes, Vorstandsvorsitzender des BWV Bildungsverbands, in Berlin. Von ihnen werde erwartet, dass sie die digitale Veränderung der Versicherungswirtschaft tragen. Die Herausforderung der Personal- und Ausbildungsverantwortlichen sei es wiederum, den Zeitgeist der Digitalisierung und der neuen Kundenorientierung zu vermitteln und die Inhalte der Erstausbildung, aber auch der Weiterqualifizierung entsprechend auszurichten. </p><p>So stand in der vergangenen Woche auch der diesjährige BIKO, der Bildungskongress der deutschen Versicherungswirtschaft, überwiegend im Zeichen der Digitalisierung. Zahlreiche Vorträge und Foren zeigten die Bedeutung und Folgen für die Aus- und Weiterbildung. Vor Ort waren die Bildungsverantwortlichen aus der Versicherungswirtschaft sowie Auszubildende und Studenten aus dualen Studiengängen, die sich und ihre Projekte gleichermaßen kompetent und sympathisch präsentierten. </p><h5>Allianz und Generali auf Platz 1</h5><p>Im Rahmen des Kongresses wurden auch die besten Bildungskonzepte 2017 in den Kategorien „Berufliche Erstausbildung“ und „Personalentwicklung/Qualifizierung“ prämiert. Mit dem InnoWard, dem Bildungspreis der Versicherungswirtschaft, wurden sechs Preisträger ausgezeichnet. </p><p>In der Kategorie „Berufliche Erstausbildung“ ging der erste Platz an das Projekt „Reverse Mentoring in der Berufsausbildung“ der Allianz Deutschland AG. Hierbei geht der Wissenstransfer nicht von „alt“ nach „jung“ sondern umgekehrt. Die Nachwuchskräfte geben ihr Wissen als Digital Natives an langjährige Mitarbeiter weiter. Über Social Matching finden sich die jungen Mentoren und ihre älteren Schützlinge. Neben dem Mentoring-Programm wird zugleich das Networking im Unternehmen über Abteilungen und Altersgrenzen hinweg gefördert. </p><p>Da es in den Versicherungsunternehmen aber nicht nur um die Ausbildung, sondern auch um die Weiterbildung geht, gibt es beim InnoWard auch die Kategorie „Personalentwicklung/Qualifizierung“. Und hier gewann das Projekt „Learning Snacks – Ein innovatives Bildungsmedium für mehr Spaß am Lernen“ der Generali Deutschland AG. Hier wurde zusammen mit den Fachexperten eine Art digitales Frage- und Antwortspiel entwickelt, zunächst für die Lebensversicherung, das es der Ausschließlichkeit erlaubt, in kurzer Zeit – also häppchenweise zwischendurch – Wissen aufzunehmen. Das spielerische Konzept wird im Vertrieb gerne angenommen, sodass weitere Sequenzen geplant sind.</p><h5>Die Preisträger des InnoWard 2017</h5><p>Kategorie „Berufliche Erstausbildung“</p><ul><li>Projekt „Reverse Mentoring in der Berufsausbildung“ der Allianz Deutschland</li><li>Projekt „NÜRNBERGER – einfach virtuell erleben“ der Nürnberger Versicherungsgruppe</li><li>Projekt „Azubi-Werkstatt: Nachhaltigkeit“ der Provinzial Rheinland</li></ul><p>Kategorie „Personalentwicklung/Qualifizierung“</p><ul><li>Projekt „Learning Snacks – Ein innovatives Bildungsmedium für mehr Spaß am Lernen“ der Generali Deutschland </li><li>Projekt „Delvag Albatros Digital Network“ der Delvag Versicherungs-AG</li><li>Projekt „Vereinsmanagement“ des Verbands der Versicherungsvereine</li></ul><h5>„Braucht es uns morgen noch?“</h5><p>Sinnbildlich für den Nachwuchs der Branche führten Paula Schütte und Dominik Schwolow, Auszubildende der VGH Versicherungen, motiviert, optimistisch und unterhaltsam durch den BIKO 2017. Sowohl bei der Moderation als auch der Präsentation der Bildungsprojekte kamen digitale Medien wie selbstverständlich zum Einsatz. Trotzdem muss sich diese Generation, der die digitale Arbeitswelt so normal erscheint wie keine zuvor, fragen, ob es in Zukunft überhaupt noch Arbeitsplätze für sie geben wird. Soll heißen: Auch wenn man mit sozialen Medien, Apps &amp; Co. aufgewachsen sei, nütze einem das wenig, wenn künftig Maschinen und Algorithmen die Arbeit übernehmen sollten. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C504DA36-62A5-4767-87DF-E326E3E4AC66"></div>

 

Kaum noch Unterschiede bei Lebenserwartung in Ost und West

Seit der Wiedervereinigung hat sich die Lebenserwartung in den neuen und alten Bundesländern fast angeglichen. Nach 1995 geborene Kinder haben in Ost und West die gleiche Lebenserwartung, nur bei Männern ab 40 zeigt sich noch eine größere Lücke.

<p>Nach 1995 geborene Kinder weisen derzeit in Ost- und Westdeutschland die gleiche Lebenserwartung auf. Anhand aktueller Trends gehen Experten davon aus, dass beispielsweise M&auml;dchen des Jahrgangs 1996 jeweils durchschnittlich 91,2 Jahre und die Jungen 86,2 Jahre alt werden k&ouml;nnen. Dies geht aus neuen Berechnungen des Max-Planck-Instituts f&uuml;r demografische Forschung (MPIDR) hervor, die auf Prognosen basieren, die von den Vereinten Nationen f&uuml;r die Initiative &bdquo;7 Jahre l&auml;nger&ldquo; erstellt wurden. &bdquo;Die deutlichen Unterschiede der Vergangenheit zwischen Ost und West sind fast verschwunden&ldquo;, sagt Sebastian Kl&uuml;sener, Projektleiter am MPIDR.</p>
<h5>
Unterschiede nur noch bei &Auml;lteren</h5>
<p>Je j&uuml;nger die Menschen sind, desto geringer sind die Unterschiede bei der Lebenserwartung zwischen Ost und West und desto h&ouml;her f&auml;llt die Lebenserwartung insgesamt aus. Berechnungen des MPIDR zufolge leben Frauen ab 20 im Osten im Schnitt etwa einen Monat weniger als im Westen. Bei den M&auml;nnern zwischen 20 und 45 Jahren betr&auml;gt die Differenz der Lebenserwartung durchschnittlich 2,5 Monate. Deutliche Abweichungen zeigen sich heute nur noch bei den h&ouml;heren Jahrg&auml;ngen. So betr&auml;gt die Lebenserwartung von M&auml;nnern zwischen 45 und 65 Jahren im Osten bis zu elf Monate weniger als im Westen. &bdquo;Diese Geburtsjahrg&auml;nge wurden durch die Umbr&uuml;che im Osten nach 1989 vor besonders gro&szlig;e Herausforderungen gestellt&ldquo;, erkl&auml;rt Kl&uuml;sener. &bdquo;Viele hatten noch zu DDR-Zeiten ihre Ausbildung abgeschlossen und mussten sich unter ung&uuml;nstigen Wirtschaftsbedingungen neu orientieren. Das hat sich insbesondere auf das Sterblichkeitsrisiko von M&auml;nnern ausgewirkt.&ldquo;</p>
<h5>
Beim Jahrgang 2015 liegt der Osten vorn</h5>
<p>F&uuml;r den letzten analysierten Geburtsjahrgang 2015 ergibt sich den Prognosen des MPIDR zufolge sogar ein kleiner Vorsprung in der Lebenserwartung im Osten. Kl&uuml;sener mahnt zur Vorsicht, diese Zahlen &uuml;berm&auml;&szlig;ig zu deuten: &bdquo;Wir sehen auch heute noch Ost-West-Unterschiede etwa beim Rauchverhalten, die auch zuk&uuml;nftige Entwicklungen beeinflussen k&ouml;nnen. Dies sollte aber nicht mehr zu derart gro&szlig;en L&uuml;cken zwischen Ost- und Westdeutschland f&uuml;hren, wie sie Ende der 1980er Jahre existierten.&ldquo; Im Wendejahr 1990 war die Lebenserwartung von Frauen im Osten im Schnitt noch 2,7 Jahre niedriger als von Frauen im Westen. Bei den M&auml;nnern waren es sogar 3,4 Jahre. (tk)</p>
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