AssCompact suche
Home

0955

Assekuranz bAV allgemein

bAV-Ansprüche: Zur Haftung eines Betriebserwerbers in der Insolvenz

Haftet ein neuer Eigentümer auch für die bAV-Ansprüche von Mitarbeitern, die in der Zeit vor der Insolvenz eines Betriebs entstanden sind oder nicht? Zu dieser Frage hat das BAG nun den EuGH in zwei Fällen um eine Vorabentscheidung zur Auslegung der betreffenden Artikel gebeten.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in zwei Verfahren zur Thematik bAV-Ansprüche und Insolvenz um eine Vorabentscheidung zur Auslegung der betreffenden Artikel gebeten. Muss ein neuer Eigentümer, der einen Betrieb nach Insolvenz übernimmt, auch für die bAV-Ansprüche von Mitarbeitern aus der Zeit vor der Insolvenz haften oder nicht?

In den konkreten Fällen sind den beiden Klägern bAV-Leistungen zugesagt worden. Nach der Versorgungsordnung berechnet sich ihre Betriebsrente nach der Anzahl der Dienstjahre und dem zu einem bestimmten Stichtag vor dem Ausscheiden erzielten Gehalt. Über das Vermögen ihrer Arbeitgeberin wurde allerdings Anfang März 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet. Im April 2009 ging der betreffende Betrieb auf die beklagte Erwerberin über.

Kläger wollen höhere Betriebsrente

Ein Kläger erhält seit August 2015 von der Beklagten eine Betriebsrente in Höhe von ca. 145,00 Euro und vom Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) als dem gesetzlich bestimmten Träger der Insolvenzsicherung eine Altersrente in Höhe von ca. 817,00 Euro. Bei deren Berechnung legte der PSV, wie im Betriebsrentengesetz vorgesehen, das zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens maßgebliche Gehalt des Klägers zugrunde. Der Kläger hält die Beklagte aber für verpflichtet, ihm eine höhere Betriebsrente zu gewähren: diese müsse sich nach den Bestimmungen der Versorgungsordnung auf der Basis des zum Stichtag vor dem Versorgungsfall bezogenen Gehalts unter bloßem Abzug des Betrags errechnen, den er vom PSV erhalte.

Der andere Kläger verfügte bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht über eine gesetzlich unverfallbare Anwartschaft. Daher steht ihm bei Eintritt eines Versorgungsfalls nach dem Betriebsrentengesetz kein Anspruch gegen den PSV zu. Er hält die Beklagte für verpflichtet, ihm künftig eine Betriebsrente in voller Höhe zu gewähren.

Derzeitige Auslegung der Gerichte verneint höhere Ansprüche

Nach der derzeitigen – im Hinblick auf die besonderen Verteilungsgrundsätze des Insolvenzrechts einschränkenden – Auslegung von § 613a Abs. 1 BGB durch die deutschen Arbeitsgerichte würden die Kläger mit ihren Klagebegehren nicht durchkommen. Das BAG möchte vom EuGH nun wissen, ob eine solche einschränkende Geltung von § 613a Abs. 1 BGB im Fall eines Betriebsübergangs im Insolvenzverfahren mit Art. 3 Abs. 4 und Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/23/EG (Verbindlichkeiten des Veräußerers aufgrund von Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen gehen nicht auf den Erwerber über) im Einklang steht und ob gegebenenfalls Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG (Notwendige Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer) vorliegend unmittelbare Geltung entfaltet und sich der Arbeitnehmer deshalb auch gegenüber dem PSV auf diesen berufen kann. (ad)

BAG, Beschluss vom 16.10.2018, Az.: 3 AZR 139/17 (A) – Vorinstanz: LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2017, Az.: 6 Sa 582/16 und BAG, Beschluss vom 16.10.2018, Az.: 3 AZR 878/17 (A) – Vorinstanz: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.11.2016, Az.: 1 Sa 120/16.

 

DKM-News: BRSG – Und was jetzt?

In vier Wochen ist es so weit: Die DKM öffnet vom 23. bis 25.10.2018 in Dortmund ihre Pforten. Die Speaker’s Corner bietet traditionell wieder die „große Bühne“ für die Prominenz aus Politik und Sport – und für die Diskussionen über die brennenden Branchenthemen.

Brandaktuell wird es in der Speaker’s Corner der diesjährigen DKM beispielsweise bei der Diskussion rund um das Thema bAV. Unter der Moderation von Markus Keller, Geschäftsführer der febs Consulting GmbH, besprechen Dr. Henriette Meissner (Stuttgarter), Fabian von Löbbecke (Talanx), Heribert Karch (aba) und Versicherungsmakler Holger Konermann die Veränderungen, die das BRSG für die Branche mit sich gebracht hat.

Denn einerseits bietet das noch junge Gesetz Chancen für die bAV-Beratung, andererseits bringt es einige Herausforderungen mit sich: So teilt das Sozialpartnermodell die bAV jetzt in zwei Welten auf und bringt neue Player in den Markt. Wo Berater jetzt ansetzen können, was die Veränderungen für Versicherungsmakler bedeuten und welche Neuerungen über das BRSG hinaus noch kommen könnten, das wird in dieser Runde diskutiert.

  • Wann und wo? Donnerstag, 25.10.2018, 12.00 bis 12.45 Uhr, Speaker’s Corner in der Halle 3A
Lesen Sie auch
Neuigkeiten rund um die Leitmesse

Noch sind es vier Wochen bis zur DKM 2018, die vom 23. bis 25.10.2018 in Dortmund stattfindet. Auf www.asscompact.de erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten zur Leitmesse. Mehr Informationen gibt es außerdem auf www.die-leitmesse.de.

 

BRSG: Droht Arbeitgebern Doppelbelastung durch Pflichtzuschüsse?

Aufgrund einer gesetzlichen Unschärfe im BRSG müssen die meisten Arbeitgeber in Deutschland mit Mehrbelastungen durch die bAV-Reform rechnen. Davor warnt Sopra Steria Consulting in einer aktuellen Markteinschätzung. Bei Versicherern werde die Reform Haftungsrisiken oder Beitragszuwächse auslösen.

Durch die Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) muss sich die Mehrheit der Arbeitgeber hierzulande auf unnötige Mehrbelastungen einstellen. Ursache hierfür ist eine gesetzliche Unschärfe im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Markteinschätzung von Sopra Steria Consulting. Demnach werden die künftigen Pflichtzuschüsse durch das Unternehmen ohne Anpassung der aktuellen Entgeltumwandlungsvereinbarungen zusätzlich zu bereits freiwillig gezahlten Förderungen fällig.

Unschärfe im BRSG führt zu Doppelbezuschussung

Viele Arbeitgeber fördern die Entgeltumwandlungen ihrer Beschäftigten bereits jetzt freiwillig mit einem Zuschuss. Dies ist individuell vertraglich in Betriebsvereinbarungen oder Entgeltumwandlungsvereinbarungen festgelegt. Mit dem BRSG werden künftig unter anderem 15% Arbeitgeberzuschuss zur bAV Pflicht, und zwar ab 2019 für neue Verträge, ab 2022 auch für bestehende Policen, sofern sie nach §63 Abs. 3 EStG gefördert werden. Dieser BRSG-Pflichtzuschuss lässt sich in der Höhe verringern auf die tatsächliche Sozialversicherungsersparnis durch die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters. Sopra Steria Consulting sieht dahingehend eine Tücke im Gesetz, als dass nach derzeitigem Stand Unternehmen einen bislang freiwilligen Zuschuss nicht auf den künftigen BRSG-Pflichtzuschuss anrechnen können – unabhängig davon, ob pauschal 15% gezahlt werden oder ein verringerter Zuschuss. Es drohe eine unnötige Doppelbezuschussung.

So gehen Betriebe auf Nummer sicher

„Betriebe, die bereits freiwillig einen Zuschuss zahlen, sollten ihre Zusagen prüfen“, rät Christoph Jimenez-Ramos, bAV-Versicherungsexperte bei Sopra Steria Consulting. Arbeitgeber, die bereits 2018 Vermeidungsmaßnahmen umsetzen, können auf Nummer sicher gehen, indem sie ihre Umwandlungsvereinbarungen anpassen. Hier greift das BRSG noch nicht, es herrscht Vertragsfreiheit für freiwillige Arbeitgeberzuschüsse. Für Maßnahmen ab 2019 bestehe die Gefahr, dass eine Veränderung bei den Verträgen als ein Neuabschluss gewertet wird. „Dann könnte das Zögern des Arbeitgebers teuer werden, und ab 2022 bestehen kaum Vermeidungsmöglichkeiten mehr für unnötige Doppelzuschüsse“, ergänzt Jimenez-Ramos.

Hoher Beratungsbedarf

Laut Sopra Steria Consulting dürften betroffene Unternehmen anstreben, dass möglichst viele bAV-interessierte Mitarbeiter ihre Verträge noch 2018 abschließen. Dabei würden die Bestimmungen des BRSG ohnehin schon für einen massiven Beratungsbedarf bei Arbeitgebern sorgen. Daher herrscht Bedarf an bAV-Spezialisten und Anbieter von Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sollten ihre Vermittler und Vertriebspartner umfassend schulen und bei der Beratung mit Informationen unterstützen. Viel Potenzial bietet sich hierbei Versicherern, die sowohl bei Neuabschlüssen unterstützen als auch bei der Neu-Formulierung bestehender Entgeltumwandlungsvereinbarungen zur Vermeidung von Doppelzuschüssen helfen, wie Sopra Steria Consulting unterstreicht. „Die Beratungslücke ist enorm. Es wäre betriebswirtschaftlich fatal für die Versicherungswirtschaft, wenn sie das Feld branchenfremden Unternehmen wie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie Techunternehmen überlässt“, betont Jimenez-Ramos. (tk)

 

Neue bAV-Welt: „Der Kunde des Maklers ist eindeutig der Arbeitgeber“

BRSG, neue Produkte und Digitalisierung verändern die Welt der betrieblichen Altersversorgung. Digitale Plattformen können hier für Entlastung bei den Beteiligten sorgen. Für den Makler bedeutet dies eine strategische Ausrichtung auf den Arbeitgeber und die digitale Beratung der Arbeitnehmer, meint Hans Eder, Head of Digital Life & Pensions bei der Horváth & Partners GmbH.

Herr Eder, die bAV befindet sich im Wandel mit starken Auswirkungen für Versicherer und Makler. Wo sehen Sie denn die stärksten Treiber?

Wir sehen aktuell drei Treiber: Den stärksten Impuls setzt das BRSG sowohl mit seinen inhaltlichen und strukturellen Komponenten als auch mit dem zusätzlichen Fokus auf kleinere und mittlere Unternehmen sowie bisher in bAV unterrepräsentierten Einkommensgruppen.

Der zweite Treiber ist der sich verändernde Markt. Kernfaktoren sind hier Kostendruck, Niedrigzinsphase, hohe Garantieversprechen, neue Produkte ohne Garantien, aber auch neue Produktarten wie zum Beispiel ein sich in der aktuellen Diskussion befindlicher PanEuropean Pension-Fund.

Und nicht zu vergessen die Digitalisierung als dritter treibender Faktor, denn viele der anspruchsvollen Zielsetzungen in Kosteneffizienz und Servicequalität sind nur mit optimaler kunden- und vermittlerorientierter technologischer Unterstützung zu erreichen.

In welche Richtung treibt das BRSG denn die Makler genau?

Bei einigen Maklern herrscht aktuell eine gewisse Verunsicherung, denn sie wissen nicht genau, wie sie mit den Themen des BRSG umgehen sollen bzw. was das BRSG zukünftig für Auswirkungen auf ihr Geschäft haben wird. Bei bAV I ist es durch die reine Fachlichkeit der Komponenten einfacher, bei bAV II stellt sich die Frage nach der Rolle von Maklern im Sozialpartnermodell. Und die ist derzeit im Markt nur schemenhaft geklärt.

Die Versicherer wissen genauer, was auf sie zukommt: Sie müssen – stark vereinfacht – ihre Leistungen so kosteneffizient wie möglich anbieten. Das hat Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette und somit auf ihr bAV-Geschäftsmodell. Aber auch bei Versicherungsunternehmen herrscht eine gewisse Verunsicherung im Sozialpartnermodell, ob und in welcher Form sie zum Zuge kommen werden.

Ihrer Meinung nach sitzt der Makler in der Zwickmühle: Einerseits mehr Aufwand, andererseits ein befürchtetes Absinken der Provisionserlöse. Welchen Spielraum hat er da noch?

Der Makler muss sich klar auf seine Stärken konzentrieren. Die Stärke des Maklers ist die Schnittstelle zum Kunden und der Fokus auf qualitativ hohes Geschäft. In einer Welt mit höherer Standardisierung und mehr Digitalisierung ist der Kunde des Maklers eindeutig der Arbeitgeber.

Technologie-Plattformen sollen das Dilemma auflösen. Einige Plattformen gibt es bereits am Markt. Wie weit ist die Entwicklung?

Wir sind hier noch am Beginn einer umfänglichen Entwicklung. Wir sehen sehr gute nachhaltige Tendenzen im Markt. Das heißt, dass es gerade in der Branche viele Projekte gibt, die in die richtige Richtung gehen. Aber die derzeitigen Lösungen sind oft noch Lösungen oder Tools für die optimale Information, Verwaltung und Servicierung. Der nächste Schritt sind umfassende Plattformlösungen für das Management der Kundenschnittstellen bzw. des digitalen Vertriebs B2B, B2C und B2B2C entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Wie ist denn die Bereitschaft von Maklern – oder auch Versicherern –, mit digitalen Plattformen zu arbeiten?

Das muss man sehr differenziert sehen. Bei den Maklern ist es so, dass die bestehenden Verwaltungsplattformen schon heute viel Arbeit abnehmen. Da die Makler ihr Geschäft mit dieser Unterstützung effizienter gestalten können, stehen sie diesen digitalen Funktionalitäten positiv gegenüber. Einen digitalen Vertrieb sehen sie eher skeptisch, da er ihr Kerngeschäft tangiert. Aber das ist ja – wie bereits skizziert – noch nicht vollumfänglich eingeführt.

Für Versicherer können voll digitale Plattformen ein zukünftig wesentlicher Bestandteil ihrer Geschäftsstrategie in der bAV werden und Grundvoraussetzung für ein standardisiertes und effizienteres Arbeiten sein. Die Versicherer sondieren derzeit den Markt und erarbeiten Vorgehensweisen und Strategien, wie sie die notwendigen hohen Investitionen bzw. die Ergebnisse der Digitalisierungsprojekte bAV II auch für bAV I und für die private Altersvorsorge nutzen können. Dies bedeutet im engeren Sinne, dass es quasi Greenfield-Geschäftsmodelle für bAV II mit Auswirkungen auf die normale (bAV I) Welt geben wird. bAV II setzt somit Standards für bAV I.

Für Versicherer also auch ein komplexes Thema. Es ändern sich aber auch die Abläufe im Maklerbüro. Wie tiefgreifend sind hier die Veränderungen in der Beratungsstrategie?

Absolut. Das hat große Auswirkungen auf den Geschäftsalltag des Maklers, da er Schwerpunkte im Alltag anders setzen muss und sich zukünftig noch stärker auf seine Kerntätigkeit, qualitativ hohe Arbeitgeberberatung, konzentrieren muss. Dies bedeutet konkret: Arbeitgeberansprache, Akquisition und Arbeitnehmerberatung inklusive Vorstellung der digitalen Informations- und Selfservice-Beratungsplattform als Kerntätigkeit. Darüber hinaus wird er sequenziell eine hybride bzw. digitale Arbeitnehmer-Entgeltberatung im Breitengeschäft anbieten.

Was bedeutet dies andererseits für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Für Arbeitgeber bedeutet eine digitale Plattform vor allem Vereinfachung der Administration und der Servicierung der Verträge, da es direkte Schnittstellen zu den Verwaltungs- und HR-Programmen gibt bzw. geben wird. Rückfragen zur bAV sowie individuelle Dokumente werden zukünftig vom Arbeitnehmer über die Plattform abgewickelt. Der Arbeitgeber kann dadurch noch stärker als heute die Ressourcenallokation in der Verwaltung/HR optimieren und kommt darüber hinaus seiner Fürsorgepflicht noch besser nach, da er sachgerecht alle Mitarbeiter informiert.

Für Arbeitnehmer ist es ebenfalls vorteilhaft, da jegliche Informationen oder Neuerungen gebündelt über alle Endgeräte jederzeit abrufbar und hinterlegt sowie endkundenorientiert aufbereitet sind.

Wenn sich alles ändert, gerät auch meist die Vergütung des Maklers schnell ins Blickfeld. Welche Auswirkung könnte dies alles folglich auf die Maklervergütung haben?

Dieser Bereich ist aktuell noch nicht ausdetailliert, was eine abschließende Antwort nicht möglich macht. Grundsätzlich kann man folgenden Basishypothesen folgen: Arbeitgeberberatung wird wichtiger, das heißt, die klassische Entgeltberatung, wie wir sie heute in der Breite kennen, wird es wahrscheinlich zukünftig nur noch ganz selten geben. Heute stellt diese allerdings für den Großteil der Makler die Haupteinnahmequelle dar. Die Arbeitgeberberatung wird zudem mehr in Richtung Honorarberatung gehen, die folglich vom Arbeitgeber bezahlt wird und steuerlich bei den Gesellschaften berücksichtigungsfähig ist. Weiter ist eine Servicegebühr für die Plattform denkbar.

Der Einsatz von bAV-Plattformen könnte das Ziel der Regierung unterstützen, die Durchdringung der bAV zu verbessern. In Berlin wird man die Entwicklung also genau beobachten. Falls das Ziel nun nicht erreicht werden sollte, welche Szenarien sind dann möglich?

Falls das BRSG nicht den erhofften Erfolg bringt, kann die Regierung ab 2022 entweder eine verpflichtende staatliche Lösung einführen oder eine Liberalisierung bzw. Vereinfachung der bestehenden bAV vorantreiben, die positive Auswirkungen auf den Vertrieb haben werden. Dann kann es zu einem rapiden Anstieg des Beitragsaufkommens kommen.

Sie denken ja aber auch schon über die bAV hinaus und wollen auch andere Mitarbeiter-Benefits über eine Plattform abbilden. Wie sieht Ihre Vision hier aus?

Der Arbeitgeber wird als Zugang zu Produkten und Dienstleistungen immer wichtiger. Über ganzheitliche Benefitplattformen können Mitarbeiter vergünstigte Konditionen erhalten und zum Großteil Dienstleistungen aus ihrem Bruttogehalt über eine Entgeltabrechnung nachfragen. Der Arbeitgeber ist sozusagen zukünftig ein „One-stop-Shop“ für seine Mitarbeiter. Das gilt dann nicht nur für klassische Altersvorsorgeprodukte wie bAV, sondern auch für die Gesundheitsvorsorge mittels bKV, aber auch für Gesundheitsdienstleistungen wie Ärztechecks oder Produkte zur Förderung der Mitarbeitergesundheit wie E-Bikes, aus dem Brutto-Gehalt finanziert.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2018, Seite 36 f.

 
Ein Artikel von
Hans Eder

Das sind die kompetentesten bAV-Anbieter

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist nicht zuletzt wegen der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) eines der wichtigsten Versicherungsthemen des Jahres. Wie kompetent die Anbieter im Umgang mit der bAV und ihren neuen Regeln sind, hat nun das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) untersucht.

Die bAV ist einer der wichtigsten, zugleich aber auch der komplexeste Eckpfeiler im Bereich der Altersvorsorge. Die Kompetenz des Versicherers ist daher ein wichtiges Kriterium bei der bAV-Auswahl. In solch komplexen Versicherungsthemen prüft das IVFP daher regelmäßig das fachliche und administrative Know-how der Anbieter ab. Aktuell haben die Experten die Kompetenz bei der bAV analysiert und die Ergebnisse veröffentlicht.

Analyse in Zeiten des BRSG

Großen Einfluss spielte bei der diesjährigen Analyse des Altersvorsorgeinstituts unter anderem das BRSG. Es lässt sich dem IVFP zufolge zwar darüber streiten welche Bestandteile des Gesetzeswerks sinnvoll sein werden und welche weniger – auf alle Fälle müssten sich Versicherer mit dem neuen Gesetz intensiv auseinandersetzen. Wie gut das in der Praxis geklappt hat, hat das IVFP im aktuellen bAV-Kompetenz-Rating analysiert, in dem in diesem Jahr insgesamt 27 Teilnehmer anhand von 92 Einzelkriterien geprüft und bewertet wurden.

Das sind die kompetentesten bAV-Anbieter
Mehrheit mindestens „Sehr gut“

Die Bestnote „Exzellent“ erhalten 2018 insgesamt zwölf Anbieter vom IVFP erteilt. Damit hat sich ihre Anzahl im Vergleich zum bAV-Rating des Vorjahres noch einmal erhöht. Mit „Sehr gut“ werden weitere sieben Unternehmen ausgezeichnet (siehe Grafik). Damit erhalten nur 8 von 27 Anbietern eine schlechtere Gesamtbewertung. Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Vorsitzender des fachlichen Beirats des IVFP, sieht in dieser Tatsache auch eine Bestätigung für die Ernsthaftigkeit und die Konsequenz, mit der die Versicherungsgesellschaften die Verbesserungsvorschläge, die das Institut aus Schwabach in seinen vorangegangen bAV-Ratings ausgesprochen hatte, umgesetzt haben.

Auch in Teilbereichen überwiegen positive Noten

Neben der Gesamtkompetenz wurden die Gesellschaften auch im Jahr 2018 in vier unabhängigen Teilbereichen bewertet. Auch bei diesen verteilt das IVFP der Mehrheit der Anbieter positive Zeugnisse. Bei den Teilbereichsnoten „Beratung“ und „Verwaltung“ erhalten 17 von 27 Unternehmen mindestens die Note „Sehr gut“, im Teilbereich Haftung sogar 18 von 27. Einen mindestens sehr guten Service im Rahmen der bAV attestiert das IVFP sogar 19 Versicherern. (mh)

Mehr zu den Teilergebnissen gibt es unter: https://www.ivfp.de/wp-content/uploads/2018/08/Ergebnisse-des-bAV-Kompe…

 

Weiteres Konsortium fürs Sozialpartnermodell

Um gemeinsam eine Lösung für das Sozialpartnermodell in der bAV anbieten zu können, haben sich ALTE LEIPZIGER, LV 1871, Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung und VOLKSWOHL BUND zum Konsortium „Initiative Vorsorge“ zusammengeschlossen. Als Partner mit im Boot ist zudem HSBC Global AM.

Unter dem Namen „Initiative Vorsorge“ haben sich die ALTE LEIPZIGER, die LV 1871, die Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung und der VOLKSWOHL BUND in einem Konsortium zusammengeschlossen, um gemeinsam eine Lösung für das Sozialpartnermodell in der bAV anzubieten. Der Name „Initiative Vorsorge“ soll zum Ausdruck bringen, wofür das Konsortium steht: Aktiv die Altersvorsorge in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern stärken. Das Ziel: „Zukunft gemeinsam gestalten.“

Da die neue Produktlösung namens „LebensRente“, die individuell an die Bedürfnisse der Sozialpartner angepasst werden kann, keine Garantien enthalten darf, ist die Kapitalanlage freier und es entstehen größere Chancen auf eine höhere Rendite. Es ist aber auch viel Erfahrung in der freien Kapitalanlage notwendig. Hierfür hat sich die „Initiative Vorsorge“ einen weiteren Spezialisten mit ins Boot geholt: HSBC Global Asset Management. Das Unternehmen verfügt über umfassende internationale Erfahrungen im Management von Pensionsvermögen.

Zum Hintergrund

Der Gesetzgeber möchte mit der Einführung des Sozialpartnermodells eine größere Verbreitung der bAV in Deutschland erreichen. Dadurch sollen mehr Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, mit einer Betriebsrente vorzusorgen. Diese Zielsetzung begrüßt das Konsortium, denn auch die privaten Versicherer sehen sich in der Verantwortung, die Altersvorsorge in Deutschland zu verbessern. (ad)

Lesen Sie auch
 

Höhere Verbreitung der bAV mit gleichzeitig sinkendem Makler-Aufwand?

Das BRSG soll für eine bessere Durchdringung der bAV sorgen. Das Problem, wie die Arbeitnehmer überhaupt erreicht werden können, löst es nicht. Die Beratung der Belegschaft stellt Makler regelmäßig vor Herausforderungen. Digitale Lösungen könnten dies ändern, fordern aber auch ein Umdenken beim Makler.

Hat ein Versicherungsmakler einen Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung gewonnen, geht die Arbeit erst richtig los. Nun gilt es, eventuell zusammen mit den Personalverantwortlichen, die Belegschaft zu erreichen. Das bAV-Angebot muss vorgestellt werden, etwa in einer Betriebsversammlung oder dann auch in Einzelberatungen. Ein Kraftakt für das Maklerbüro. Die Makler sehen denn auch neben der Beratung der Arbeitgeber die größte Herausforderung in der konsequenten Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit für Arbeitnehmer. Das hat soeben die Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2018“ ermittelt. Ebenso, dass nur 30% der bAV-Makler mit externen Partnern, die insbesondere die Kundenberatung und -verwaltung im Blick haben, zusammenarbeiten. So bleiben denn die Anstrengungen oft allein aus Ressource-Gründen hinter den Erwartungen zurück: Die Teilnahmebereitschaft der Arbeitnehmer ist kleiner als gedacht.

Arbeitnehmer tendieren bei bAV bisher zur persönlichen Beratung

Sicherlich gibt es viele Gründe, warum sich ein Arbeitnehmer nicht für eine bAV entscheidet. Eine Deloitte-Studie zur bAV aus dem vergangenen Jahr hat ermittelt, dass weniger als ein Viertel der Arbeitnehmer sich bisher befriedigend informiert fühlt. Sie hätten also gerne mehr Informationen. Und woher hätten sie diese gerne? Am liebsten würden die Befragten durch ein Beratungsgespräch mit persönlichen Beispielrechnungen (36%) oder eine ausführliche Broschüre mit Vor- und Nachteilen (32%) informiert. Apps und interaktive Rechner schnitten in der Befragung in allen Altersklassen schlecht ab. Also noch mehr persönliches Engagement in Information und Beratung der Arbeitnehmer stecken?

Makler muss in bAV neue Wege gehen

Für Hans Eder von der Beratungsgesellschaft Horváth & Partner Research ist dies nicht der richtige Ansatz. Seiner Meinung nach werden digitale Plattformen dem Versicherungsmakler künftig diese Arbeit abnehmen. Sie würden allen Beteiligten die Administration erleichtern und eine effizientere Servicierug der Belegschaft ermöglichen. Die Mitarbeiterinformation und Kommunikation wird digitaler werden, sagte er kürzlich auf dem AssCompact Wissen Forum „betriebliche Altersversorgung“ in Neuss. Technologieplattformen wie xbAV erleichtern bereits den Verwaltungsaufwand für Vermittler. Eine „funktionierende smarte Robo-Advice-Entgeltumwandlung mit einer einfachen Customer Journey sei aktuell noch nicht im deutschen Markt zu sehen“, räumt Eder allerdings ein. Dennoch rät er Versicherungsmaklern umzudenken und sich künftig stärker als strategischer Partner der Arbeitgeber zu positionieren. Die persönliche Beratungsintensität der Belegschaft werde durch die Digitalisierung kleiner.

Allerdings müssten Makler die Digitalisierung dazu zunächst als echte Chance betrachten. Makler könnten sich dann stärker auf eine hochwertige Beratung fokussieren und effizienter durch technische Unterstützungen arbeiten. Dieses Umdenken ermögliche des Weiteren auch eine bAV-Durchdringung in der Breite – womit ebenfalls der Idee des BRSG und dem politischen Willen Rechnung getragen würde. (bh)

Lesen Sie auch:

Zu diesen Versicherern geben Makler ihr bAV-Geschäft

Mehr Optimismus beim BRSG

 

AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2018

Das BRSG ist Anfang des Jahres in Kraft getreten. Es bringt für die bAV eine Reihe von Neuerungen mit sich. Die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2018“ kürt die Top-Anbieter der Makler und Mehrfachagenten im bAV-Geschäft.

Die Neuerungen durch das BRSG könnten maklerseitig für Beratungspotenziale sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern sorgen. Zusätzlich zu den Top-Anbietern gibt die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2018“ auch Auskunft über die aktuelle Gefühlslage im bAV-Geschäft.

Ansprechpartner:

Studienbestellung

Florian Stasch, stasch@bbg-gruppe.de, 0921 75758–38

Inhalt und Konzeption

Dr. Christian Durchholz, durchholz@bbg-gruppe.de, 0921 75758–35

 
Ein Artikel von
Dr. Christian Durchholz
Florian Stasch

Live-Interviews vom AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“

Ganz im Zeichen der Auswirkungen des BRSG auf die bAV steht das AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“, das heute in Neuss stattfindet. Eindrücke von der Veranstaltung gibt es den ganzen Tagen über live auf der Facebook-Seite von AssCompact.

Beim AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“, das heute in Neuss stattfindet, stehen die Auswirkungen des BRSG auf das Thema bAV im Fokus. In zahlreichen Vorträgen und Workshops erhalten die unabhängigen Vermittler aktuelle Informationen rund um die neuen Gestaltungsmöglichkeiten in der bAV.

Nicht zu kurz kommt auch das Thema betriebliche Krankenversicherung. Auch über Datenschutz und Digitalisierung wird diskutiert. Rund 27 Aussteller informieren über ihre Angebote und stehen interessierten Besuchern für einen gemeinsamen Austausch zur Verfügung.

Eindrücke von der Veranstaltung gibt heute den ganzen Tagen über live auf der Facebook-Seite von AssCompact.

Weitere Informationen zu den Programmpunkten beim AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“ finden sich hier.

 

WIFO ermöglicht digitale Abwicklung des bAV-Geschäfts

Ab sofort bietet der Maklerpool WIFO eine Softwarelösung, mit der Makler ihr bAV-Geschäft digital abwickeln können. Dabei erfolgt die bAV-Beratung per Mausklick, ein interaktiver Videoplayer ersetzt die persönliche Arbeitnehmerberatung vollständig. Für Makler soll sich damit der Aufwand im bAV-Geschäft verringern.

Mit einer neuen Softwarelösung von der WIFO können Verbundpartner des Maklerpools ab sofort ihr bAV-Geschäft digital abwickeln. Die bAV-Beratung erfolgt dabei effizient per Mausklick und digitale Beratungsprozesse ersetzen klassische Verkaufsgespräche: Die Arbeitnehmerberatung findet komplett digital statt. Die passende bAV-Lösung wird zunächst im System eingerichtet, das die individuelle Beratung steuert und alle am Prozess beteiligten Personen schrittweise durch das Programm führt. Der interaktive Videoplayer ersetzt die persönliche Arbeitnehmerberatung vollständig und präsentiert und dokumentiert alle relevanten Inhalte als systematisches Beratungsgespräch. Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig den Zeitpunkt seiner Beratung festlegen, die ohne Verkaufsdruck und Einflussnahme auf betriebsinterne Prozesse erfolgt.

Entlastung für Betriebe und weniger Aufwand für Makler

Das bAV-Geschäft wird für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Makler individuell, digital und automatisiert gesteuert. Wie die WIFO unterstreicht, bedeutet die digitale bAV-Lösung eine Entlastung für die Unternehmen und verringert die Aufwände für Vermittler. So entfällt etwa der Aufwand für Infoveranstaltungen und Einzelberatungen im Betrieb. Großkundenprojekte können Makler abwickeln, ohne Monate in die Beratung und Abwicklung investieren zu müssen. Laut WIFO belegen Praxisbeispiele, dass sich die branchenüblichen Beratungs-, Abschluss- und Policierungsprozesse um etwa 80% effizienter und somit kostengünstiger umsetzen lassen. Alle Beteiligten hätten sich mit dem Praxisprojekt, bei dem Beratung und Abschluss durchgängig und vollständig über den Videoplayer erfolgt waren, zufrieden gezeigt. Weitere Projekte seien in der Planungs- und Umsetzungsphase. (tk)