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Assekuranz bAV allgemein

Es muss sich einiges ändern im Geschäftsfeld der bAV

Viel Potenzial im bAV-Markt identifiziert eine Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte. Allerdings müsse sich dazu einiges ändern, wie die Befragung ergeben hat: Arbeitnehmer wünschten sich persönliche Beratungsgespräche, mehr Angebote zur Entgeltumwandlung und arbeitgeberfinanzierte bAV-Produkte, bei denen vor allem die Sicherheit im Fokus stehe.

<p>Anfang Juni hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das es sich zum Ziel gesetzt hat, die betriebliche Altersversorgung in Deutschland zu stärken, den Bundestag passiert; voraussichtlich Anfang Juli 2017 wird es vom Bundesrat verabschiedet und soll zum 01.01.2018 in Kraft treten. Damit steht dem Geschäftsfeld der betrieblichen Versorgung also eine wichtige Weichenstellung bevor. Dass sich hier einiges ändern muss und es konkreten Handlungsbedarf gibt – sowohl bei der Information der Arbeitnehmer über die Möglichkeiten in der bAV als auch bei der Gestaltung von Angeboten – zeigt auch die Studie „bAV zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ aus dem Haus der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte. </p><h5>Persönliches Beratungsgespräch gewünscht</h5><p>Demnach fühlen sich zwei Drittel der Arbeitnehmer nicht ausreichend oder gar nicht über bAV-Optionen informiert – und von den übrigen Befragten finden nicht alle die Informationen auch vertrauenswürdig, ganz gleich, ob diese von den Arbeitgebern, den Versicherungen oder dem Betriebsrat stammen. Dabei wünschen sich die meisten ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch, würden sich aber auch mit einer ausführlichen Broschüre zufrieden geben. Niedrigverdiener haben laut Deloitte-Studie in Sachen bAV-Information zu den Versicherern höheres Vertrauen als zum Arbeitgeber oder dem Betriebsrat.</p><h5>Entgeltumwandlung: Mangelhafte Angebotslage vonseiten der Firmen</h5><p>Fast zwei Drittel der deutschen Arbeitnehmer sehen der Deloitte-Studie zufolge ihrem Altersruhestand mit Skepsis entgegen, weil sie keine oder nur unklare Vorstellungen von ihren staatlichen Rentenleistungen haben. Der Großteil spart zwar aus diesem Grund zusätzlich Geld für das Alter, allerdings sind hier das Sparbuch bzw. das Festgeldkonto am weitesten verbreitet. Lediglich ein gutes Viertel nutzt derzeit die betriebliche Altersvorsorge mit eigenen Beiträgen. Die Offenheit gegenüber der Entgeltumwandlung, also dem Verzicht auf einen Teil des Bruttogehalts, ist vergleichsweise hoch. Hier beklagen viele Arbeitnehmer aber ein mangelndes Angebot ihrer Firma. </p><h5>Wenige zufriedenstellende arbeitgeberfinanzierte bAV-Lösungen</h5><p>Von einer arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung profitiert momentan nur eine Minderheit: Lediglich 40% haben darauf einen Anspruch. Ein knappes Drittel unter ihnen weiß jedoch nicht, um welche Summen es geht. Und zwei Drittel sind der Meinung, der Arbeitgeber sollte etwas mehr leisten. Nur ein Zehntel der befragten Arbeitgeber erhält eine arbeitgeberfinanzierte bAV, mit der es zufrieden ist. Hier gibt es viel noch ungenutztes Potenzial, denn der Deloitte-Studie zufolge achten die allermeisten Arbeitnehmer heutzutage bei einem etwaigen Jobwechsel auf arbeitgeberfinanzierte bAV-Angebote.</p><h5>Kundenwunsch Sicherheit an oberster Stelle</h5><p>Bei der Frage, wie die betriebliche Altersversorgung ausgestaltet sein sollte, haben die Arbeitnehmer eindeutige Präferenzen: Die Sicherheit steht bei ihnen an oberster Stelle. Außerdem wünschen sie sich ein Modell, in das sie flexibel einzahlen können und bei dem sie Wahlfreiheiten bezüglich der Auszahlungsmodalitäten haben. Einfachheit und Renditen spielen bei den Kundenwünschen nur eine untergeordnete Rolle. </p><h5>In eigener Sache: Makler informieren sich beim AssCompact Wissen Forum</h5><p>Damit Versicherungsmakler ihren Kunden in Sachen bAV auch unter den neuen Rahmenbedingungen kompetent zur Seite stehen können, ist Weiterbildung gefragt: Experteneinschätzungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz, Informationen zu den neuesten Entwicklungen am bAV- und am bKV-Markt sowie einen kompakten Überblick über die entsprechenden Versicherungslösungen von rund 30 Gesellschaften erhalten Besucher beim AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“ am 28.06.2017 im ICS in Stuttgart.</p><p>Zur Anmeldung geht es <a href="https://www.asscompact.de/schnellregistrierung/intro/235/YJbb9ig9OAHIwu…; target="_blank" >hier</a>. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/0DE69A5F-F050-4883-92E3-694436AB9AFA"></div>

 

PSVaG meldet für 2016 Schadenvolumen auf niedrigem Niveau

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei Insolvenz des Arbeitgebers hat seinen Geschäftsbericht 2016 vorgelegt. Die Zahl der Insolvenzen und das Schadenvolumen verringerten sich. Erstmals seit 1975 war kein Beitrag zur Insolvenzsicherung von Betriebsrenten erforderlich.

<p>Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) ist der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg. Er dient dem Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des Arbeitgebers. Wie aus dem nun vorgestellten Geschäftsbericht für 2016 hervorgeht, waren beim PSVaG 94.482 Arbeitgeber mit insolvenzsicherungspflichtiger betrieblicher Altersversorgung gemeldet. 2015 waren es 94.078. Insgesamt stehen 10,8 Mio. (Vorjahr 10,9 Mio.) Versorgungsberechtigte unter Insolvenzschutz, davon 4,0 Mio. Rentner und 6,8 Mio. Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften. </p><h5>Weniger Insolvenzen</h5><p>Im vergangenen Jahr haben den PSVaG weniger Insolvenzen getroffen als im Jahr 2015 (399 gegenüber 467). Ebenso hat sich die Zahl der zu übernehmenden Renten und Anwartschaften von 18.667 im Jahr 2015 auf 12.913 für 2016 verringert. Das Schadenvolumen betrug 506,8 Mio. Euro, im Jahr 2016 waren es 862,0 Mio. Euro. Laut PSVaG war erstmals seit Beginn des Geschäftsbetriebs im Jahr 1975 kein Beitrag zur Insolvenzsicherung von Betriebsrenten erforderlich. Dies lag an der günstigen Schadenentwicklung zusammen mit weiteren Komponenten wie etwa Erträgen aus Insolvenzforderungen, der Überschussbeteiligung vom Konsortium der Lebensversicherer und der vorjährigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Das für 2016 dennoch erhobene Beitragsvolumen von 2,0 Mio. Euro resultierte aus Nach- bzw. Korrekturmeldungen für Vorjahre. </p><p>Die Bilanzsumme betrug zum Ende des Jahres 2016 rund 5,3 Mrd. Euro. Dem Ausgleichsfonds wurden 36,0 Mio. Euro zugeführt, dieser umfasst nun nun rund 1,99 Mrd. Euro. </p><h5>2017 bislang mit moderatem Schadengeschehen</h5><p>Aufgrund der Schadenentwicklung der ersten Monate des Jahres 2017 rechnet der PSVaG derzeit mit einem moderaten Schadengeschehen für das laufende Jahr. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BABA6354-EB7C-4BFA-89BE-0327CD2B4C92"></div>

 

Swiss Life erweitert bAV-Portfolio für Produktfamilie Maximo

Ab sofort bietet Swiss Life neue Produktfeatures für die Tariffamilie „Maximo“ in der bAV. Mit „Swiss Life Maximo“ und „Swiss Life Maximo Kompakt“ besteht nun die Option einer zusätzlichen Todesfallleistung. Zudem hat der Versicherer die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ausgeweitet und die Tarifvarianten um ungezillmerte Tarife ergänzt.

<p>Wie Swiss Life Deutschland mitteilt, hat der Versicherer seine Maximo-Tariffamilie in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) um weitere Produktfeatures ausgebaut: Für die bAV-Produktlinien „Swiss Life Maximo“ und „Swiss Life Maximo Kompakt“ gibt es nun unter anderem die Möglichkeit, während der Vertragslaufzeit eine zusätzliche Todesfallleistung in Form einer Kapital- oder Rentenzahlung einzuschließen. Die bereits vorhandene Option einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit hat Swiss Life ausgedehnt: Mit „Beitragsbefreiung Plus“ ist es nun in der Direktversicherung möglich, den Beitrag für die bAV im Falle einer Berufsunfähigkeit in dynamisierter Form fortzusetzen. um dem Wertverlust wegen Inflation vorzubeugen. </p><h5>Nun auch ungezillmerte Tarife</h5><p>Der Versicherer bietet zudem eine größere Auswahl an Abschlusskostenvarianten, die individuell am jeweiligen Beratungsbedarf ausgerichtet werden können. Diese umfassen nun auch ungezillmerte Tarife, bei denen die Abschlusskosten als laufende Provision auf die gesamte Beitragszahlungsdauer verteilt werden. Wie Swiss Life mitteilt, steht zudem ein echter Honorartarif ohne jede Provisionszahlung zur Verfügung.</p><h5>Option auf 80% Garantieniveau in der bAV</h5><p>Als weitere Neuerung haben Swiss Life-Kunden nun die Möglichkeit, mit Maximo in der bAV ihr Garantieniveau auf 80% zu senken. Wie Dr. Matthias Wald, Leiter Vertrieb von Swiss Life Deutschland unterstreicht, sei dies vor allem für Gesellschafter-Geschäftsführer sowie arbeitgeberfinanzierte Pläne interessant, aber auch für Kunden, die in der Entgeltumwandlung höhere Renditechancen nutzen wollen. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/DB6EC732-3107-4F0A-9302-BBE9059A0EAF"></div>

 

Mittelstand erwartet positive Impulse für die bAV vom Betriebsrentenstärkungsgesetz

Laut einer aktuellen Studie von Generali und F.A.Z.-Institut erwartet die Mehrheit der mittelständischen Unternehmen mit der aktuellen Reform eine steigende bAV-Nachfrage, ist aber bei der eigenen Umsetzung noch unsicher.

<p>Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die Attraktivität der bAV erhöht und die Marktdurchdringung vorangetrieben werden. Die breite Mehrheit der deutschen mittelständischen Unternehmen erwartet von der aktuellen Reform positive Impulse zur Stärkung der bAV. Das ergab die aktuelle Studie „Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand 2017“ der Generali Versicherungen und des F.A.Z.-Instituts. Demnach rechnen fast zwei Drittel (64%) mit steigendem Arbeitnehmer-Interesse an der betrieblichen Altersversorgung. Allerdings hat sich bisher nicht einmal jedes fünfte Unternehmen (17%) festgelegt, die bAV-Reform zu nutzen und die entsprechenden Angebote 2018 zu erweitern. Rund zwei Drittel (62%) der befragten Unternehmen wissen noch nicht, ob der eigene Betrieb die Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes aufgreifen und neue Angebote unterbreiten wird. 18% von ihnen schließen einen Ausbau des eigenen bAV-Angebots bereits jetzt aus. </p><p>Die Betriebe, die sich bereits jetzt zur Angebotserweiterung entschlossen haben, zielen insbesondere darauf ab, den Förderbetrag für Geringverdiener nutzen zu können: Das erklärte rund die Hälfte der Umfrageteilnehmer (47%). Das Opting-out-Modell hingegen, also die automatische Lohnumwandlung, wollen laut Umfrage derzeit lediglich 18% der befragten Betriebe nutzen. </p><h5>Punkten mit digitalen Produkten und Services</h5><p>Gleichzeitig zeigt sich laut Studie, dass bAV-Anbieter mit digitalen Produkten und Services bei den Unternehmen punkten können. Mehr als die Hälfte (59%) der befragten Personalverantwortlichen erwartet von den Anbietern ganzheitliche digitale Lösungen, also bAV-Angebote, bei denen sämtliche Angelegenheiten wie Antragsstellung, Verwaltung und Änderung digital möglich sind, um den komplexen bAV-Themen und Kundenwünschen gerecht zu werden. Bei großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern gaben dies sogar zwei Drittel an. Gleichzeitig sind für 58% aller Befragten Online-Tools zur Abwicklung und Kontrolle der bAV wichtig. Und immerhin ein Viertel erachtet die Möglichkeit mobiler Zugriffe auf die bAV-Verwaltung als relevant. Mit dem verstärkten Einzug digitaler Anwendungen in die bAV wächst auch die Bedeutung von IT-Sicherheit und Datenschutz. Beides stellt laut 91% der befragten Personalverantwortlichen hohe Anforderungen an die Administration und Kommunikation der bAV. </p><p>Neben dem schon angesprochenen steigenden Arbeitnehmer-Interesse verbinden die Unternehmen mit der gesetzlichen Neuordnung der Betriebsrente die Hoffnung auf attraktivere bAV-Produkte. Das erklärten 56%. Einen sinkenden Haftungsumfang für die Arbeitgeber erhoffen sich 44%. Und ein gutes Drittel der Personalverantwortlichen rechnet mit einer Entlastung der Unternehmen bei der Bürokratie und den Vorschriften zur bAV (35%). Lediglich 13% der befragten Unternehmen gaben an, dass sie keine positive Wirkung erwarten. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B627242E-69C9-4C1D-8BDD-C5F953B0537D"></div>

 

HDI bringt neues Konzept „bAV Plus Cashback“

Kern des neuen bAV-Konzepts der HDI ist eine Prepaid-Kreditkarte, die der Chef monatlich mit einem fixen Betrag auflädt. Diesen Betrag, der in der Gehaltsabrechnung als steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug erfasst ist, kann der Mitarbeiter für Einkäufe seiner Wahl ausgeben.

<p>Mit dem neuen Konzept &bdquo;bAV Plus Cashback&ldquo; erm&ouml;glicht HDI Arbeitnehmern den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) ohne sp&uuml;rbaren Konsumverzicht. Kern des Konzepts ist eine Prepaid-Kreditkarte. Diese l&auml;dt der Chef monatlich mit einem fixen Betrag auf, den der Mitarbeiter f&uuml;r Eink&auml;ufe seiner Wahl ausgeben kann. In der Gehaltsabrechnung wird dieser Betrag als steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug erfasst. So erh&auml;lt der Mitarbeiter, &uuml;ber die Entgeltumwandlung hinaus, eine zus&auml;tzliche F&ouml;rderung f&uuml;r seine bAV. Der Arbeitgeber finanziert die Gutschrift teilweise durch die Lohnnebenkosten, die er einspart, weil die bAV-Beitr&auml;ge seines Mitarbeiters auch f&uuml;r ihn innerhalb gesetzlicher Grenzen sozialabgabenfrei sind.</p>
<h5>
Ein Praxisbeispiel</h5>
<p>Ein lediger Mitarbeiter ohne Kinder, der monatlich 3.000 Euro brutto verdient, schlie&szlig;t eine Direktversicherung ab. Jeden Monat flie&szlig;en 100 Euro aus seinem Brutto-Gehalt in den Vertrag. Weil dieser Sparbeitrag steuer- und sozialabgabenfrei ist, zahlt er netto nur rund 50 Euro. Im Gegenzug l&auml;dt der Arbeitgeber die Prepaid-Kreditkarte des Mitarbeiters monatlich mit 40 Euro auf. So kostet die Direktversicherung den Arbeitnehmer unter dem Strich nur noch 10 Euro. Der Arbeitgeber spart durch die bAV seines Mitarbeiters in diesem Beispiel jeden Monat 20 Euro Lohnnebenkosten. Weiterhin kann er die 40 Euro Sachkostenzuschuss steuerlich absetzen. Damit reduziert sich der Netto-Aufwand beim Arbeitgeber ebenfalls auf rund 10 Euro pro Monat.</p>
<p>HDI-Vertriebsvorstand Wolfgang Hanssmann erkl&auml;rt: &bdquo;Ein Arbeitgeberzuschuss ger&auml;t schnell in Vergessenheit. Mit &sbquo;HDI bAV Plus Cashback&lsquo; wird der Mitarbeiter Monat f&uuml;r Monat daran erinnert, dass sich sein Chef an der bAV beteiligt.&ldquo; (ad)</p>
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Barmenia erweitert Produktlinie um indexbasierte Rentenversicherungen

Die Barmenia Lebensversicherung hat ihre Produktlinie in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) überarbeitet. Mit der Barmenia DirektRente Index und der BÜKA Rente Index bietet das Wuppertaler Unternehmen nun erstmalig für zwei Durchführungswege eine indexbasierte Rentenversicherung an.

<p>Eine moderne betrieblichen Altersvorsorge für die eigenen Mitarbeiter zu haben, kann für Unternehmen am Arbeitsmarkt ein Wettbewerbsvorteile sein. Denn attraktive Vorsorgelösungen werden als Gehaltsbestandteil immer wichtiger. Die Barmenia bietet nun zwei neue Produkte: Die Barmenia DirektRente Index und die BÜKA Rente Index.</p><p>Beide Produkte sind für alle geeignet, die die Vorteile der bAV nutzen, keinen Wertverlust hinnehmen und dabei trotzdem von den Aktienmärkten profitieren möchten. Dabei kann jährlich die Wahl zwischen dem BarmeniaIndex D und dem BarmeniaIndex EU. Die exklusiven Barmenia-Indizes basieren auf dem DAX beziehungsweise dem Euro Stoxx 50. Daneben gibt es jährlich die Möglichkeit, die Indexbeteiligung mit einer sicheren Verzinsung zu kombinieren. Oder alternativ komplett die sichere Verzinsung zu wählen. </p><h5>Verbindung von zwei Indizes</h5><p>Die Option, beide Indizes zu kombinieren, kann ein Vorteil sein. Denn dadurch kann die Abhängigkeit von der Entwicklung eines einzelnen Index verringert werden. Entscheidet sich der Arbeitnehmer für die Indexpartizipation, ist er für die kommenden zwölf Monate an deren Wertentwicklung beteiligt. Ist diese Indexrendite positiv, wird der Policenwert mit dieser Jahresrendite verzinst. Das Vertragsguthaben erhöht sich und wird gesichert. Das gilt auch bei Erträgen aus der sicheren Verzinsung. Liegt die Rendite am Jahresende im Minus, bleibt das Vertragsguthaben davon unberührt.</p><p>Das Prinzip funktioniert mit einer monatlichen Renditeobergrenze, dem sogenannten Cap. Er wird für jeden Index jährlich zum 01.04. neu festgelegt und deckelt jeden Monat die positiven Wertentwicklungen des Index. Die monatlichen Gewinne – maximal bis zum Cap – und Verluste des Index werden zu einem Jahresergebnis aufaddiert, der sogenannten Indexrendite. Ist diese positiv, wird der Policenwert mit dieser Jahresrendite verzinst. Das Vertragsguthaben erhöht sich und wird gesichert. Liegt der Index zum Jahresende im Minus, wird das Ergebnis gleich null gesetzt. Das Vertragsguthaben bleibt unverändert. Eine Beitragsgarantie garantiert die 100-prozentige Sicherheit der eingezahlten Beiträge. </p><h5>Vorteile der Kombination</h5><p>Um immer die passgenaue Antwort auf die Wünsche der bAV-Kunden zu haben, bietet die Barmenia neben der Direktversicherung auch den Durchführungsweg der Unterstützungskasse an. Die BÜKA Rente Index, die Rückdeckungsversicherung für die Barmenia Überbetriebliche Unterstützungskasse e. V. (BÜKA), dient als mögliche Ergänzung. Die Direktversicherung als Grundversorgung und die Unterstützungskasse als Aufbaustufe. Denn insgesamt können im Rahmen einer Direktversicherung maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Dies ist der Einstieg in eine solide betriebliche Altersversorgung. Bei einem Personenkreis mit überdurchschnittlich hohem Verdienst reicht die Absicherung über die Direktversicherung oft nicht aus. Dort ermöglicht die BÜKA höhere Versorgungen. </p><p>So sind bei der Entgeltumwandlung beide Durchführungswege jeweils bis zu vier Prozent der BBG sozialversicherungsfrei. Da diese Freibeträge unabhängig voneinander gelten, können bei einer Kombination von Direktversicherung und BÜKA bis zu 8% der BBG sozialabgabenfrei gespart werden. Auch bei einer Versorgung, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer finanziert wird, kann die Kombination aus Direktversicherung und BÜKA Vorteile bringen. </p><p>Attraktive Konditionen über Kollektiverträge, minimaler Verwaltungsaufwand, Planungssicherheit durch festgelegte Beiträge, die Bindung guter Mitarbeiter an das Unternehmen und nicht zuletzt ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge – BÜKA Rente Index und Barmenia IndexRente kombinieren die Sicherheit einer klassischen Rentenversicherung mit den Chancen auf höhere Renditen. (sg)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/E626D468-C2C2-4BAA-9C15-0E83512823A4"></div>

 

2017: Vermittler erwarten starke Digitalisierung und schwache Wirtschaft

Was bewegt unabhängige Vermittler 2017? AssCompact hat sie dazu in einer Kurzumfrage befragt. Die Digitalisierung sticht dabei als Einflussfaktor deutlich hervor – im Positiven wie im Negativen.

<p>Digitalisierung, Regulierung, Niedrigzins sowie Pflege- und Rentenreform: Diese Themen werden von Vermittlern in einer aktuellen Umfrage von AssCompact als die wichtigsten Themen genannt, die 2017 auf die Branche einwirken. Ob positiv oder eher negativ &ndash; dar&uuml;ber gehen die Meinungen auseinander. Einstimmigkeit herrscht jedoch beim Thema Regulierung: Keiner glaubt, dass sich diese im Jahr 2017 positiv auf die Branche auswirken wird.</p>
<h5>
Hoffnungstr&auml;ger Digitalisierung?</h5>
<p>Die Digitalisierung ist f&uuml;r viele ein Hoffnungstr&auml;ger, wie es scheint. Sie wird von 45,1% als positiver Einflussfaktor gesehen. Negativ werden sie von nur 7,9% der Befragten bewertet und der restliche Teil sieht das Thema ambivalent. Viele setzen ihre Hoffnung dabei auch auf die Versicherer: 66,2% sind der Meinung, dass diese die digitalen Entwicklungen f&uuml;r Vertriebsprozesse vorantreiben werden. Nur gut ein Drittel glaubt jedoch, dass die Kooperation der Versicherer mit Insur- und FinTechs 2017 eine wichtige Rolle spielen wird. Mehr Bedeutung messen sie dem Gesch&auml;ft &uuml;ber Maklerpools zu: 65,7% der Befragten glauben, dass es weiter zunehmen wird.</p>
<p>Gleiches gilt f&uuml;r die Digitalisierung in Vermittlerb&uuml;ros insgesamt: Hier sind sogar mehr als drei Viertel (78,1%) der Ansicht, dass diese 2017 &ndash; und zwar sogar deutlich &ndash; zunehmen wird. Den Investitionsbedarf f&uuml;r IT und Software sehen die meisten der befragten Vermittler (46,2%) allerdings bei nur 10 bis 20% ihrer Jahresgesamtinvestitionen.</p>
<p>Positive Einflussfaktoren sind nach Einsch&auml;tzung der Befragten auch die Pflege- und Rentenreform. Sogar mehr als die H&auml;lfte (60,4%) bewerten sie als positiv f&uuml;r 2017. Dass durch die anhaltende Diskussion um eine Rentenreform das Gesch&auml;ft in der Privaten und Betrieblichen Altersvorsorge gest&auml;rkt wird, glauben die Befragten hingegen in der Mehrheit nur zum Teil oder stimmen der Aussage weniger zu.</p>
<p>#UMFRAGE#</p>
<h5>
Produkttrends 2017</h5>
<p>Auch nach den wichtigsten Produktsparten f&uuml;r das Jahr 2017 wurden die unabh&auml;ngigen Vermittler befragt. An der Spitze der Nennungen stehen mit 73% die Privaten Sachversicherungen, gefolgt von den Biometrischen Risiken mit 66,2%. Die H&auml;lfte der Befragten gibt an, dass Gewerbeversicherungen im neuen Jahr einen Schwerpunkt bilden werden. Auch die Private (40,5% Nennungen) und die Betriebliche Altersvorsorge (31,1% Nennungen) werden laut den Ergebnissen der Umfrage 2017 weiter im Trend liegen.</p>
<h5>
Schwaches Wachstum der deutschen Wirtschaft erwartet</h5>
<p>Der Blick auf die deutsche Wirtschaft stimmt die H&auml;lfte der befragten Vermittler verhalten positiv: 50% denken, dass sie 2017 zumindest weiter wachsen wird. Laut der meisten Konjunkturprognosen f&uuml;r das Jahr wird sie das jedoch nur schwach tun. Die Verbandsumfrage des IW K&ouml;ln zeigt, dass Wirtschaftsverb&auml;nde Investitionen vor allem im Dienstleistungssektor und dort im Bereich der Digitalisierung erwarten. Von einem Abw&auml;rtstrend gehen sie in der Automobilindustrie und der Finanzwirtschaft aus. Vermittler liegen damit auf einer Linie mit den Wirtschaftsexperten. Auch der Sachverst&auml;ndigenrat f&uuml;r Wirtschaft hat seine Wachstumsprognose f&uuml;r 2017 Ende des vergangenen Jahres nach Berichten der Zeit nochmals gesenkt &ndash; von 1,6 auf 1,3%.</p>
<h5>
D&uuml;stere Aussichten f&uuml;r europ&auml;ische und globale Wirtschaft</h5>
<p>Je globaler der Blick, desto d&uuml;sterer wird jedoch die Aussicht der Vermittler: Dass die europ&auml;ische Wirtschaft wachsen wird, denken nur noch 23% der Befragten. Und an eine positive Entwicklung der Weltwirtschaft glauben nur noch 18,9% von ihnen. Die Einsch&auml;tzungen gehen mit den Prognosen konform. Die EU-Kommission geht davon aus, dass das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes der Europ&auml;ischen Union 2017 im Vergleich zum Vorjahr zur&uuml;ckgehen wird. Und laut dem letzten Bericht des Internationalen W&auml;hrungsfonds (IWF) vom September 2016 ist der Ausblick f&uuml;r die Weltwirtschaft 2017 &bdquo;entt&auml;uschend&ldquo;, insbesondere f&uuml;r die Industrienationen. (tos)</p>
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„Eine Verbesserung der bestehenden bAV wäre sinnvoller“

Der Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz trägt einige Neuerungen in sich. Mittlerweile hat auch das Bundeskabinett den Entwurf auf den weiteren Weg gebracht. AssCompact hat bei Fabian von Löbbecke nachgefragt, wie die Reformpläne zu bewerten sind und was diese für Versicherer und Vermittler bedeuten.

<h5>Herr von Löbbecke, waren Sie nach all den Diskussionen vom Entwurf für das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz überrascht?</h5><p>Nein, ich war nicht wirklich überrascht. Der Referentenentwurf entspricht in weiten Teilen dem, was zur „Nahles-Rente“ schon seit Mitte 2016 in der öffentlichen Diskussion ist. Seitdem liegen auch diverse Kritikpunkte auf dem Tisch. Ich hätte mir gewünscht, dass diese Rückmeldungen im Referentenentwurf besser berücksichtigt worden wären. Allgemein gesprochen: Es wäre sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber sinnvoller, die bestehende bAV zu verbessern als sie durch ein Parallelsystem mit eigenen Regeln noch komplizierter zu machen.</p><h5>Höhere Zuschüsse und Freibeträge für Geringverdiener dürften grundsätzlich Gefallen finden. Hätte man hier noch weiter gehen können?</h5><p>Absolut. Eine echte Reform der bAV wäre es zum Beispiel gewesen, wenn die Regierung die volle Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung für Betriebsrentner zurückgenommen hätte. Oder wenn die Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung gefallen wäre. Die steuerliche Förderung hätte vereinheitlicht werden können, damit man als Arbeitnehmer nicht verschiedene Formen der bAV kombinieren muss, um die maximale staatliche Förderung zu erhalten. </p><h5>Ein Sozialpartnermodell soll nun kommen. Dort soll eine reine Beitragszusage gelten, ohne Garantie der Rentenhöhe. Wie könnte eine solche Zielrente gestaltet sein?</h5><p>Ich finde die Idee der Zielrente grundsätzlich gut. Bei diesem Modell gibt es eine feste Beitragszusage; die spätere Leistung wird jedoch nicht verbindlich festgelegt, sondern nur gewissenhaft geschätzt. Da Beitragszusagen mit garantierter Mindestleistung in Zeiten von Nullzinsen immer schwerer darzustellen sind, könnten Zielrenten ein guter Mittelweg sein. Allerdings sollte sie nicht nur dem Sozialpartnermodell vorbehalten bleiben, sondern auch der bewährten bAV offen stehen. </p><h5>Das neue Modell wird damit zur Konkurrenz zu den bestehenden bAV-Durchführungswegen. Dort würden dann wie Sie auch schon angesprochen haben weiter die Garantiemodelle gelten. Sie selbst könnten sich Beitragsgarantien zwischen 80 und 90% vorstellen. Wie lässt sich das alles einordnen?</h5><p>Der Trend geht eindeutig hin zu flexibleren Garantien. 100% Beitragsgarantie macht einfach keinen Sinn mehr. Nicht weil wir sie als Versicherer nicht wollen, sondern weil Garantien – gerade im heutigen Kapitalmarktumfeld – zulasten der Rendite gehen. Wir Deutsche müssen umdenken. Die Bürger müssen bereit sein, risikoreicher anzulegen. Wer weiterhin nur auf Sicherheit setzt, wird im Alter mit Sicherheit zu wenig haben. Wir müssen bereit sein, unsere Kapitalanlagen breiter zu streuen und nicht nur auf Garantieprodukte zu bauen. Wer sowohl auf Aktien als auch auf Anleihen, Immobilien und alternative Investments setzt, wird auch künftig eine auskömmliche Rendite erzielen. </p><h5>Welche Lösungen könnte die Versicherungswirtschaft für das Sozialpartnermodell beitragen?</h5><p>Etablierte und erfahrene bAV-Anbieter wie HDI könnten im Sozialpartnermodell sogar eine Schlüsselrolle einnehmen. Denn wir besitzen, anders als andere Akteure, langjährige Expertise in der Entwicklung von Vorsorgeprodukten, in der Kapitalanlage und in der Verwaltung lebenslanger, kundenindividueller Versicherungskonten. Die Spielregeln für Produkte im Sozialpartnermodell wären natürlich vollkommen neu: eigene Kalkulationsgrundlagen, keine Garantien, besondere Anlagevorschriften, um nur einige Stichworte zu nennen. Hier kommt uns zugute, dass wir im Lauf der Jahre schon so manche Systemänderung erfolgreich umgesetzt haben. Kurzum: Als HDI können wir die Anforderungen des Sozialpartnermodells grundsätzlich erfüllen. Wir finden dieses Geschäft interessant und sind bereits in Gesprächen mit potenziellen Partnern.</p><h5>Gehen die geplanten Vorschläge – insbesondere das Sozialpartnermodell – zulasten von Vermittlern und im Speziellen von Versicherungsmaklern?</h5><p>Ja und nein. Vordergründig betrachtet erfordert eine Lösung, die keine Kundenberatung vorsieht, auch keinen Vermittler. Aber: Vorsorgeprodukte haben sich noch nie „von selbst“ verkauft. Ich bezweifle, dass sich das ändert, nur weil künftig ein Sozialpartnermodell hinter dem Produkt steht. Die „Nahles-Rente“ wird, dem Referentenentwurf nach zu urteilen, nicht einfacher, sondern sogar komplizierter als die bisherige bAV. Deshalb erfordert sie eher mehr Beratung als weniger. Und Beratung, die etwas taugt, kostet auch Geld. Ein Opting-out könnte helfen, allerdings nur begrenzt. Denn ohne aktive Beratung würde die Mehrheit der Arbeitnehmer wohl lediglich den Mindestbetrag sparen. Aber nur wer seine Versorgungslücke kennt, kann sie schließen. Meine persönliche Prognose: Auch in Zeiten der „Nahles-Rente“ wird qualifizierte bAV-Beratung unverzichtbar bleiben.</p><h5>Die Reform soll 2018 umgesetzt werden, die Diskussionen werden weitergehen. Für das nächste Jahr steht die Rechnungszinssenkung an. Was erwarten Sie sich vom Jahr 2017 in Sachen bAV?</h5><p>Zunächst einmal bin ich gespannt, wie sich die Diskussion über den Referentenentwurf entwickelt und was in der Praxis dann tatsächlich passiert. Die Gewerkschaftsvertreter diskutieren zum Beispiel sehr kontrovers über den vollständigen Verzicht auf Garantien. Die Haltung der Arbeitgeber wird sicherlich beeinflussen, welche Kosten der Sicherungsbeitrag letztlich auslöst. Wir als HDI erwarten positive Impulse für unser bAV-Geschäft. Einerseits könnten wir beim Sozialpartnermodell, wie beschrieben, kräftig mitmischen. Andererseits muss man bedenken, dass nur 15% aller Unternehmen tarifgebunden sind und nur 45% der Arbeitnehmer unter dem Dach eines Tarifvertrags arbeiten. Ich vermute, dass das Sozialpartnermodell auch dort, wo es nicht gilt, Begehrlichkeiten und Nachholbedarf auslösen wird. Um diese Nachfrage bedienen zu können, schärfen wir unser Produktportfolio für 2017 nochmals nach. Der Trend geht weiterhin zu kapitalmarktorientierten Lösungen, die gleichzeitig sicher sind und hohe Renditechancen bieten.</p><h5>Interview mit Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement und verantwortlich für bAV bei HDI</h5><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B56FA38B-FCC0-4DA8-ABA7-F260F6569307"></div>

 

Der weitere Zeitplan für die IDD-Umsetzung

Aufmerksam verfolgt die Branche, wie es nach Vorlage des Referentenentwurfs zur IDD-Umsetzung und den kritischen Reaktionen insbesondere von Vermittlerverbänden weitergeht. Dem AfW-Verband liegt nun aus den beteiligten Bundesministerien der weitere Fahrplan vor.

<p>Das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) soll noch vor der Bundestagswahl 2017 beschlossen werden. Ein erster Referentenentwurf wurde vor kurzem veröffentlicht. Danach hatten Verbände und Institutionen bis 12.12.2016 Zeit, ihre Stellungnahmen zu dem Entwurf abzugeben. Vermutet wurde, dass noch vor Weihnachten eine Überarbeitung vorliegen würde. Nach Informationen des AfW-Verbands liegt nun aber ein anderer Zeitplan vor.</p><p>Wie der AfW berichtet, hat das Bundeswirtschaftsministerium, das den Entwurf auf den Weg gebracht hat, gegenüber dem Verband einen neuen Terminplan bestätigt. Der entsprechende Zeitplan selbst leitet sich nach AfW-Angaben aus einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Maria Flachsbarth, ab. </p><p>Demnach ist für den 18.01.2017 ein Beschluss durch das Kabinett geplant. Anschließend werde mit dem Bundesrat beraten. Die weitere Terminierung sieht dann wie folgt aus: </p><ul><li>30.03.2017: Erste Lesung im Bundestag</li><li>31.05.2017: Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages</li><li>01./02.06.2017: Zweite und dritte Lesung im Bundestag</li><li>07.07.2017: Beschluss im Bundesrat (tos)</li></ul><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/30F234BB-580A-433F-A25C-2E5B003BD50F"></div>

 

bAV: Aktuare für Garantien auch im Sozialpartnermodell

In der vergangenen Woche hatte die Deutsche Aktuarvereinigung mit dem Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen zu einem „Dialog zur Altersvorsorge“ eingeladen. Diskutiert wurde über das geplante Betriebsrentenstärkungsgesetz, besonders über die Erweiterung der bAV um ein Sozialpartnermodell.

<p>Für das sogenannte Sozialpartnermodell ist im Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz eine reine Beitragszusage vorgesehen. Dabei verpflichtet sich der Arbeitgeber lediglich zur Abführung von Beiträgen an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung. Eine Haftung für die sich daraus ergebenden Leistungen trägt er – abweichend von der heutigen betrieblichen Altersversorgung – dann nicht mehr. Die Versorgungseinrichtungen dürfen bei der reinen Beitragszusage ihre finanziellen Mittel zwar in Lebensversicherungsverträge investieren und damit Regelungen zur Absicherung von Leistungen vereinbaren, sie dürfen jedoch die damit erworbenen Garantien nicht explizit gegenüber den Versorgungsberechtigten aussprechen, erläutert dazu die DAV, die gleichzeitig mit dem Garantieverbot hadert. </p><h5>Direktversicherungen sollten Garantien haben</h5><p>„Zumindest bei Direktversicherungen in der Lebensversicherung sollten weiterhin Garantien zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos im Rentenbezug ermöglicht werden, will man nicht hinter die Leistungen der Riester-Rente zurückfallen“, so der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wilhelm Schneemeier. Garantien würden das Vertrauen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer stärken. Zudem habe das Aufsichtsregime Solvency II klare Anforderungen für Lebensversicherer gestellt, sodass Garantien beherrschbar seien. Bei Pensionsfonds und Pensionskassen dagegen, die nicht unter Solvency II fallen, könnte man dagegen auf entsprechende Garantien verzichten, so die Aktuare. </p><p>Auf der DAV-Veranstaltung wurden auch Befürchtungen geäußert, dass die Einführung der reinen Beitragszusage zu einer bAV I und bAV II führen könnte mit der Folge, dass Innovationen hinsichtlich neuer Garantiemodelle gebremst würden. </p><h5>IVS mit Verbesserungsvorschlägen</h5><p>Das IVS weist zudem darauf hin, dass die Akzeptanz der reinen Beitragszusage unter den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch dadurch erhöht werden könnte, dass den Versorgungsberechtigten das Wahlrecht eingeräumt würde, bei Eintritt des Versorgungsfalles das Versorgungskapital teilweise oder ganz zu entnehmen und als Einmalbeitrag für eine private Rentenversicherung zu verwenden. </p><h5>Kritik an weiteren Reformplänen</h5><p>Deutliche Kritik übt das IVS aber auch – und zwar im Hinblick auf Reformpläne außerhalb des Sozialpartnermodells. So etwa daran, dass die Obergrenze für steuerfreie Beiträge gemäß § 3 Nr. 63 EStG auf 7% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze nur geringfügig angehoben werde. Aufgrund des seit 2002 eingetretenen Anstiegs der Finanzierungskosten sei dies völlig unzureichend, um eine Stärkung der bAV herbeizuführen, so das Institut. Hinsichtlich der Anpassung des für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen in der Steuerbilanz gemäß § 6a Einkommenssteuergesetz maßgeblichen Rechnungszinses von 6% p. a. enthalte der Gesetzentwurf zudem weder eine spürbare Absenkung noch eine Anpassung an die Bewertung in der Handelsbilanz. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/249E5A2C-E188-43B9-83C3-DB40D3103C54"></div>