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Assekuranz bAV allgemein

Neue bAV-Welt: „Der Kunde des Maklers ist eindeutig der Arbeitgeber“

BRSG, neue Produkte und Digitalisierung verändern die Welt der betrieblichen Altersversorgung. Digitale Plattformen können hier für Entlastung bei den Beteiligten sorgen. Für den Makler bedeutet dies eine strategische Ausrichtung auf den Arbeitgeber und die digitale Beratung der Arbeitnehmer, meint Hans Eder, Head of Digital Life & Pensions bei der Horváth & Partners GmbH.

Herr Eder, die bAV befindet sich im Wandel mit starken Auswirkungen für Versicherer und Makler. Wo sehen Sie denn die stärksten Treiber?

Wir sehen aktuell drei Treiber: Den stärksten Impuls setzt das BRSG sowohl mit seinen inhaltlichen und strukturellen Komponenten als auch mit dem zusätzlichen Fokus auf kleinere und mittlere Unternehmen sowie bisher in bAV unterrepräsentierten Einkommensgruppen.

Der zweite Treiber ist der sich verändernde Markt. Kernfaktoren sind hier Kostendruck, Niedrigzinsphase, hohe Garantieversprechen, neue Produkte ohne Garantien, aber auch neue Produktarten wie zum Beispiel ein sich in der aktuellen Diskussion befindlicher PanEuropean Pension-Fund.

Und nicht zu vergessen die Digitalisierung als dritter treibender Faktor, denn viele der anspruchsvollen Zielsetzungen in Kosteneffizienz und Servicequalität sind nur mit optimaler kunden- und vermittlerorientierter technologischer Unterstützung zu erreichen.

In welche Richtung treibt das BRSG denn die Makler genau?

Bei einigen Maklern herrscht aktuell eine gewisse Verunsicherung, denn sie wissen nicht genau, wie sie mit den Themen des BRSG umgehen sollen bzw. was das BRSG zukünftig für Auswirkungen auf ihr Geschäft haben wird. Bei bAV I ist es durch die reine Fachlichkeit der Komponenten einfacher, bei bAV II stellt sich die Frage nach der Rolle von Maklern im Sozialpartnermodell. Und die ist derzeit im Markt nur schemenhaft geklärt.

Die Versicherer wissen genauer, was auf sie zukommt: Sie müssen – stark vereinfacht – ihre Leistungen so kosteneffizient wie möglich anbieten. Das hat Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette und somit auf ihr bAV-Geschäftsmodell. Aber auch bei Versicherungsunternehmen herrscht eine gewisse Verunsicherung im Sozialpartnermodell, ob und in welcher Form sie zum Zuge kommen werden.

Ihrer Meinung nach sitzt der Makler in der Zwickmühle: Einerseits mehr Aufwand, andererseits ein befürchtetes Absinken der Provisionserlöse. Welchen Spielraum hat er da noch?

Der Makler muss sich klar auf seine Stärken konzentrieren. Die Stärke des Maklers ist die Schnittstelle zum Kunden und der Fokus auf qualitativ hohes Geschäft. In einer Welt mit höherer Standardisierung und mehr Digitalisierung ist der Kunde des Maklers eindeutig der Arbeitgeber.

Technologie-Plattformen sollen das Dilemma auflösen. Einige Plattformen gibt es bereits am Markt. Wie weit ist die Entwicklung?

Wir sind hier noch am Beginn einer umfänglichen Entwicklung. Wir sehen sehr gute nachhaltige Tendenzen im Markt. Das heißt, dass es gerade in der Branche viele Projekte gibt, die in die richtige Richtung gehen. Aber die derzeitigen Lösungen sind oft noch Lösungen oder Tools für die optimale Information, Verwaltung und Servicierung. Der nächste Schritt sind umfassende Plattformlösungen für das Management der Kundenschnittstellen bzw. des digitalen Vertriebs B2B, B2C und B2B2C entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Wie ist denn die Bereitschaft von Maklern – oder auch Versicherern –, mit digitalen Plattformen zu arbeiten?

Das muss man sehr differenziert sehen. Bei den Maklern ist es so, dass die bestehenden Verwaltungsplattformen schon heute viel Arbeit abnehmen. Da die Makler ihr Geschäft mit dieser Unterstützung effizienter gestalten können, stehen sie diesen digitalen Funktionalitäten positiv gegenüber. Einen digitalen Vertrieb sehen sie eher skeptisch, da er ihr Kerngeschäft tangiert. Aber das ist ja – wie bereits skizziert – noch nicht vollumfänglich eingeführt.

Für Versicherer können voll digitale Plattformen ein zukünftig wesentlicher Bestandteil ihrer Geschäftsstrategie in der bAV werden und Grundvoraussetzung für ein standardisiertes und effizienteres Arbeiten sein. Die Versicherer sondieren derzeit den Markt und erarbeiten Vorgehensweisen und Strategien, wie sie die notwendigen hohen Investitionen bzw. die Ergebnisse der Digitalisierungsprojekte bAV II auch für bAV I und für die private Altersvorsorge nutzen können. Dies bedeutet im engeren Sinne, dass es quasi Greenfield-Geschäftsmodelle für bAV II mit Auswirkungen auf die normale (bAV I) Welt geben wird. bAV II setzt somit Standards für bAV I.

Für Versicherer also auch ein komplexes Thema. Es ändern sich aber auch die Abläufe im Maklerbüro. Wie tiefgreifend sind hier die Veränderungen in der Beratungsstrategie?

Absolut. Das hat große Auswirkungen auf den Geschäftsalltag des Maklers, da er Schwerpunkte im Alltag anders setzen muss und sich zukünftig noch stärker auf seine Kerntätigkeit, qualitativ hohe Arbeitgeberberatung, konzentrieren muss. Dies bedeutet konkret: Arbeitgeberansprache, Akquisition und Arbeitnehmerberatung inklusive Vorstellung der digitalen Informations- und Selfservice-Beratungsplattform als Kerntätigkeit. Darüber hinaus wird er sequenziell eine hybride bzw. digitale Arbeitnehmer-Entgeltberatung im Breitengeschäft anbieten.

Was bedeutet dies andererseits für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Für Arbeitgeber bedeutet eine digitale Plattform vor allem Vereinfachung der Administration und der Servicierung der Verträge, da es direkte Schnittstellen zu den Verwaltungs- und HR-Programmen gibt bzw. geben wird. Rückfragen zur bAV sowie individuelle Dokumente werden zukünftig vom Arbeitnehmer über die Plattform abgewickelt. Der Arbeitgeber kann dadurch noch stärker als heute die Ressourcenallokation in der Verwaltung/HR optimieren und kommt darüber hinaus seiner Fürsorgepflicht noch besser nach, da er sachgerecht alle Mitarbeiter informiert.

Für Arbeitnehmer ist es ebenfalls vorteilhaft, da jegliche Informationen oder Neuerungen gebündelt über alle Endgeräte jederzeit abrufbar und hinterlegt sowie endkundenorientiert aufbereitet sind.

Wenn sich alles ändert, gerät auch meist die Vergütung des Maklers schnell ins Blickfeld. Welche Auswirkung könnte dies alles folglich auf die Maklervergütung haben?

Dieser Bereich ist aktuell noch nicht ausdetailliert, was eine abschließende Antwort nicht möglich macht. Grundsätzlich kann man folgenden Basishypothesen folgen: Arbeitgeberberatung wird wichtiger, das heißt, die klassische Entgeltberatung, wie wir sie heute in der Breite kennen, wird es wahrscheinlich zukünftig nur noch ganz selten geben. Heute stellt diese allerdings für den Großteil der Makler die Haupteinnahmequelle dar. Die Arbeitgeberberatung wird zudem mehr in Richtung Honorarberatung gehen, die folglich vom Arbeitgeber bezahlt wird und steuerlich bei den Gesellschaften berücksichtigungsfähig ist. Weiter ist eine Servicegebühr für die Plattform denkbar.

Der Einsatz von bAV-Plattformen könnte das Ziel der Regierung unterstützen, die Durchdringung der bAV zu verbessern. In Berlin wird man die Entwicklung also genau beobachten. Falls das Ziel nun nicht erreicht werden sollte, welche Szenarien sind dann möglich?

Falls das BRSG nicht den erhofften Erfolg bringt, kann die Regierung ab 2022 entweder eine verpflichtende staatliche Lösung einführen oder eine Liberalisierung bzw. Vereinfachung der bestehenden bAV vorantreiben, die positive Auswirkungen auf den Vertrieb haben werden. Dann kann es zu einem rapiden Anstieg des Beitragsaufkommens kommen.

Sie denken ja aber auch schon über die bAV hinaus und wollen auch andere Mitarbeiter-Benefits über eine Plattform abbilden. Wie sieht Ihre Vision hier aus?

Der Arbeitgeber wird als Zugang zu Produkten und Dienstleistungen immer wichtiger. Über ganzheitliche Benefitplattformen können Mitarbeiter vergünstigte Konditionen erhalten und zum Großteil Dienstleistungen aus ihrem Bruttogehalt über eine Entgeltabrechnung nachfragen. Der Arbeitgeber ist sozusagen zukünftig ein „One-stop-Shop“ für seine Mitarbeiter. Das gilt dann nicht nur für klassische Altersvorsorgeprodukte wie bAV, sondern auch für die Gesundheitsvorsorge mittels bKV, aber auch für Gesundheitsdienstleistungen wie Ärztechecks oder Produkte zur Förderung der Mitarbeitergesundheit wie E-Bikes, aus dem Brutto-Gehalt finanziert.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2018, Seite 36 f.

 
Ein Artikel von
Hans Eder

Das sind die kompetentesten bAV-Anbieter

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist nicht zuletzt wegen der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) eines der wichtigsten Versicherungsthemen des Jahres. Wie kompetent die Anbieter im Umgang mit der bAV und ihren neuen Regeln sind, hat nun das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) untersucht.

Die bAV ist einer der wichtigsten, zugleich aber auch der komplexeste Eckpfeiler im Bereich der Altersvorsorge. Die Kompetenz des Versicherers ist daher ein wichtiges Kriterium bei der bAV-Auswahl. In solch komplexen Versicherungsthemen prüft das IVFP daher regelmäßig das fachliche und administrative Know-how der Anbieter ab. Aktuell haben die Experten die Kompetenz bei der bAV analysiert und die Ergebnisse veröffentlicht.

Analyse in Zeiten des BRSG

Großen Einfluss spielte bei der diesjährigen Analyse des Altersvorsorgeinstituts unter anderem das BRSG. Es lässt sich dem IVFP zufolge zwar darüber streiten welche Bestandteile des Gesetzeswerks sinnvoll sein werden und welche weniger – auf alle Fälle müssten sich Versicherer mit dem neuen Gesetz intensiv auseinandersetzen. Wie gut das in der Praxis geklappt hat, hat das IVFP im aktuellen bAV-Kompetenz-Rating analysiert, in dem in diesem Jahr insgesamt 27 Teilnehmer anhand von 92 Einzelkriterien geprüft und bewertet wurden.

Das sind die kompetentesten bAV-Anbieter
Mehrheit mindestens „Sehr gut“

Die Bestnote „Exzellent“ erhalten 2018 insgesamt zwölf Anbieter vom IVFP erteilt. Damit hat sich ihre Anzahl im Vergleich zum bAV-Rating des Vorjahres noch einmal erhöht. Mit „Sehr gut“ werden weitere sieben Unternehmen ausgezeichnet (siehe Grafik). Damit erhalten nur 8 von 27 Anbietern eine schlechtere Gesamtbewertung. Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Vorsitzender des fachlichen Beirats des IVFP, sieht in dieser Tatsache auch eine Bestätigung für die Ernsthaftigkeit und die Konsequenz, mit der die Versicherungsgesellschaften die Verbesserungsvorschläge, die das Institut aus Schwabach in seinen vorangegangen bAV-Ratings ausgesprochen hatte, umgesetzt haben.

Auch in Teilbereichen überwiegen positive Noten

Neben der Gesamtkompetenz wurden die Gesellschaften auch im Jahr 2018 in vier unabhängigen Teilbereichen bewertet. Auch bei diesen verteilt das IVFP der Mehrheit der Anbieter positive Zeugnisse. Bei den Teilbereichsnoten „Beratung“ und „Verwaltung“ erhalten 17 von 27 Unternehmen mindestens die Note „Sehr gut“, im Teilbereich Haftung sogar 18 von 27. Einen mindestens sehr guten Service im Rahmen der bAV attestiert das IVFP sogar 19 Versicherern. (mh)

Mehr zu den Teilergebnissen gibt es unter: https://www.ivfp.de/wp-content/uploads/2018/08/Ergebnisse-des-bAV-Kompe…

 

Weiteres Konsortium fürs Sozialpartnermodell

Um gemeinsam eine Lösung für das Sozialpartnermodell in der bAV anbieten zu können, haben sich ALTE LEIPZIGER, LV 1871, Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung und VOLKSWOHL BUND zum Konsortium „Initiative Vorsorge“ zusammengeschlossen. Als Partner mit im Boot ist zudem HSBC Global AM.

Unter dem Namen „Initiative Vorsorge“ haben sich die ALTE LEIPZIGER, die LV 1871, die Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung und der VOLKSWOHL BUND in einem Konsortium zusammengeschlossen, um gemeinsam eine Lösung für das Sozialpartnermodell in der bAV anzubieten. Der Name „Initiative Vorsorge“ soll zum Ausdruck bringen, wofür das Konsortium steht: Aktiv die Altersvorsorge in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern stärken. Das Ziel: „Zukunft gemeinsam gestalten.“

Da die neue Produktlösung namens „LebensRente“, die individuell an die Bedürfnisse der Sozialpartner angepasst werden kann, keine Garantien enthalten darf, ist die Kapitalanlage freier und es entstehen größere Chancen auf eine höhere Rendite. Es ist aber auch viel Erfahrung in der freien Kapitalanlage notwendig. Hierfür hat sich die „Initiative Vorsorge“ einen weiteren Spezialisten mit ins Boot geholt: HSBC Global Asset Management. Das Unternehmen verfügt über umfassende internationale Erfahrungen im Management von Pensionsvermögen.

Zum Hintergrund

Der Gesetzgeber möchte mit der Einführung des Sozialpartnermodells eine größere Verbreitung der bAV in Deutschland erreichen. Dadurch sollen mehr Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, mit einer Betriebsrente vorzusorgen. Diese Zielsetzung begrüßt das Konsortium, denn auch die privaten Versicherer sehen sich in der Verantwortung, die Altersvorsorge in Deutschland zu verbessern. (ad)

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Höhere Verbreitung der bAV mit gleichzeitig sinkendem Makler-Aufwand?

Das BRSG soll für eine bessere Durchdringung der bAV sorgen. Das Problem, wie die Arbeitnehmer überhaupt erreicht werden können, löst es nicht. Die Beratung der Belegschaft stellt Makler regelmäßig vor Herausforderungen. Digitale Lösungen könnten dies ändern, fordern aber auch ein Umdenken beim Makler.

Hat ein Versicherungsmakler einen Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung gewonnen, geht die Arbeit erst richtig los. Nun gilt es, eventuell zusammen mit den Personalverantwortlichen, die Belegschaft zu erreichen. Das bAV-Angebot muss vorgestellt werden, etwa in einer Betriebsversammlung oder dann auch in Einzelberatungen. Ein Kraftakt für das Maklerbüro. Die Makler sehen denn auch neben der Beratung der Arbeitgeber die größte Herausforderung in der konsequenten Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit für Arbeitnehmer. Das hat soeben die Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2018“ ermittelt. Ebenso, dass nur 30% der bAV-Makler mit externen Partnern, die insbesondere die Kundenberatung und -verwaltung im Blick haben, zusammenarbeiten. So bleiben denn die Anstrengungen oft allein aus Ressource-Gründen hinter den Erwartungen zurück: Die Teilnahmebereitschaft der Arbeitnehmer ist kleiner als gedacht.

Arbeitnehmer tendieren bei bAV bisher zur persönlichen Beratung

Sicherlich gibt es viele Gründe, warum sich ein Arbeitnehmer nicht für eine bAV entscheidet. Eine Deloitte-Studie zur bAV aus dem vergangenen Jahr hat ermittelt, dass weniger als ein Viertel der Arbeitnehmer sich bisher befriedigend informiert fühlt. Sie hätten also gerne mehr Informationen. Und woher hätten sie diese gerne? Am liebsten würden die Befragten durch ein Beratungsgespräch mit persönlichen Beispielrechnungen (36%) oder eine ausführliche Broschüre mit Vor- und Nachteilen (32%) informiert. Apps und interaktive Rechner schnitten in der Befragung in allen Altersklassen schlecht ab. Also noch mehr persönliches Engagement in Information und Beratung der Arbeitnehmer stecken?

Makler muss in bAV neue Wege gehen

Für Hans Eder von der Beratungsgesellschaft Horváth & Partner Research ist dies nicht der richtige Ansatz. Seiner Meinung nach werden digitale Plattformen dem Versicherungsmakler künftig diese Arbeit abnehmen. Sie würden allen Beteiligten die Administration erleichtern und eine effizientere Servicierug der Belegschaft ermöglichen. Die Mitarbeiterinformation und Kommunikation wird digitaler werden, sagte er kürzlich auf dem AssCompact Wissen Forum „betriebliche Altersversorgung“ in Neuss. Technologieplattformen wie xbAV erleichtern bereits den Verwaltungsaufwand für Vermittler. Eine „funktionierende smarte Robo-Advice-Entgeltumwandlung mit einer einfachen Customer Journey sei aktuell noch nicht im deutschen Markt zu sehen“, räumt Eder allerdings ein. Dennoch rät er Versicherungsmaklern umzudenken und sich künftig stärker als strategischer Partner der Arbeitgeber zu positionieren. Die persönliche Beratungsintensität der Belegschaft werde durch die Digitalisierung kleiner.

Allerdings müssten Makler die Digitalisierung dazu zunächst als echte Chance betrachten. Makler könnten sich dann stärker auf eine hochwertige Beratung fokussieren und effizienter durch technische Unterstützungen arbeiten. Dieses Umdenken ermögliche des Weiteren auch eine bAV-Durchdringung in der Breite – womit ebenfalls der Idee des BRSG und dem politischen Willen Rechnung getragen würde. (bh)

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AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2018

Das BRSG ist Anfang des Jahres in Kraft getreten. Es bringt für die bAV eine Reihe von Neuerungen mit sich. Die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2018“ kürt die Top-Anbieter der Makler und Mehrfachagenten im bAV-Geschäft.

Die Neuerungen durch das BRSG könnten maklerseitig für Beratungspotenziale sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern sorgen. Zusätzlich zu den Top-Anbietern gibt die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2018“ auch Auskunft über die aktuelle Gefühlslage im bAV-Geschäft.

Ansprechpartner:

Studienbestellung

Florian Stasch, stasch@bbg-gruppe.de, 0921 75758–38

Inhalt und Konzeption

Dr. Christian Durchholz, durchholz@bbg-gruppe.de, 0921 75758–35

 
Ein Artikel von
Dr. Christian Durchholz
Florian Stasch

Live-Interviews vom AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“

Ganz im Zeichen der Auswirkungen des BRSG auf die bAV steht das AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“, das heute in Neuss stattfindet. Eindrücke von der Veranstaltung gibt es den ganzen Tagen über live auf der Facebook-Seite von AssCompact.

Beim AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“, das heute in Neuss stattfindet, stehen die Auswirkungen des BRSG auf das Thema bAV im Fokus. In zahlreichen Vorträgen und Workshops erhalten die unabhängigen Vermittler aktuelle Informationen rund um die neuen Gestaltungsmöglichkeiten in der bAV.

Nicht zu kurz kommt auch das Thema betriebliche Krankenversicherung. Auch über Datenschutz und Digitalisierung wird diskutiert. Rund 27 Aussteller informieren über ihre Angebote und stehen interessierten Besuchern für einen gemeinsamen Austausch zur Verfügung.

Eindrücke von der Veranstaltung gibt heute den ganzen Tagen über live auf der Facebook-Seite von AssCompact.

Weitere Informationen zu den Programmpunkten beim AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“ finden sich hier.

 

WIFO ermöglicht digitale Abwicklung des bAV-Geschäfts

Ab sofort bietet der Maklerpool WIFO eine Softwarelösung, mit der Makler ihr bAV-Geschäft digital abwickeln können. Dabei erfolgt die bAV-Beratung per Mausklick, ein interaktiver Videoplayer ersetzt die persönliche Arbeitnehmerberatung vollständig. Für Makler soll sich damit der Aufwand im bAV-Geschäft verringern.

Mit einer neuen Softwarelösung von der WIFO können Verbundpartner des Maklerpools ab sofort ihr bAV-Geschäft digital abwickeln. Die bAV-Beratung erfolgt dabei effizient per Mausklick und digitale Beratungsprozesse ersetzen klassische Verkaufsgespräche: Die Arbeitnehmerberatung findet komplett digital statt. Die passende bAV-Lösung wird zunächst im System eingerichtet, das die individuelle Beratung steuert und alle am Prozess beteiligten Personen schrittweise durch das Programm führt. Der interaktive Videoplayer ersetzt die persönliche Arbeitnehmerberatung vollständig und präsentiert und dokumentiert alle relevanten Inhalte als systematisches Beratungsgespräch. Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig den Zeitpunkt seiner Beratung festlegen, die ohne Verkaufsdruck und Einflussnahme auf betriebsinterne Prozesse erfolgt.

Entlastung für Betriebe und weniger Aufwand für Makler

Das bAV-Geschäft wird für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Makler individuell, digital und automatisiert gesteuert. Wie die WIFO unterstreicht, bedeutet die digitale bAV-Lösung eine Entlastung für die Unternehmen und verringert die Aufwände für Vermittler. So entfällt etwa der Aufwand für Infoveranstaltungen und Einzelberatungen im Betrieb. Großkundenprojekte können Makler abwickeln, ohne Monate in die Beratung und Abwicklung investieren zu müssen. Laut WIFO belegen Praxisbeispiele, dass sich die branchenüblichen Beratungs-, Abschluss- und Policierungsprozesse um etwa 80% effizienter und somit kostengünstiger umsetzen lassen. Alle Beteiligten hätten sich mit dem Praxisprojekt, bei dem Beratung und Abschluss durchgängig und vollständig über den Videoplayer erfolgt waren, zufrieden gezeigt. Weitere Projekte seien in der Planungs- und Umsetzungsphase. (tk)

 

SIGNAL IDUNA bekennt sich zum Sozialpartnermodell

Die Tarifparteien aus Handwerk, Handel und Gewerbe erhalten von der SIGNAL IDUNA ab sofort eine Lösung für das Sozialpartnermodell. Für jede Branche soll ein eigenes, individuelles Sozialpartnermodell entwickelt werden. Die SIGNAL IDUNA hat sich dabei für den Durchführungsweg Direktversicherung entschieden.

Die SIGNAL IDUNA bietet den Tarifparteien in den Schwerpunktbranchen Handwerk, Handel und Gewerbe ab sofort eine individuelle Lösung für das Sozialpartnermodell in der bAV an. Dabei fokussiert sich die SIGNAL IDUNA auf eine Gesamtlösung aus marktfähigen Produkten, voll digitalisierten Services für die Beratung und Verwaltung sowie Angeboten zur Mitarbeiterinformation und Kundenbetreuung in den Betrieben. Das Unternehmen begleitet die Tarifvertragspartner bei der Entwicklung und Einführung des Sozialpartnermodells und unterstützt sie bei allen Aufgaben, die mit der Umsetzung verbunden sind.

Durchführungsweg Direktversicherung

Für jede Branche soll ein eigenes Sozialpartnermodell entwickelt werden, das den Vorstellungen und Wünschen der Sozialpartner entspricht. Die SIGNAL IDUNA hat sich für den Durchführungsweg Direktversicherung entschieden, da sich dieser Durchführungsweg bewährt habe und es hier in Bezug auf die Kapitalanlage keine signifikanten Einschränkungen gebe. Die Expertise für die Kapitalanlagestrategie des Sozialpartnermodells liefern drei Unternehmen aus der SIGNAL IDUNA Gruppe: die Privatbank Donner & Reuschel, die SIGNAL IDUNA Asset Management Gesellschaft und HANSAINVEST. (ad)

 

AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“: BRSG im Fokus

Das BRSG hat neuen Schwung in das vertriebsstarke Thema bAV gebracht. Auch bKV-Anbieter gehen in diesem Zusammenhang neue Wege. Für Vermittler Grund genug, sich hierzu intensiv weiterzubilden. Gelegenheit dazu bietet das AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“ am 26.06.2018 in Neuss.

Das AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“, das am 26.06.2018 in Neuss stattfindet, steht ganz im Zeichen der BRSG-Auswirkungen. In zahlreichen Vorträgen und Workshops erhalten die unabhängigen Vermittler aktuelle Informationen rund um die neuen Gestaltungsmöglichkeiten in der bAV. Und auch Themen wie der Datenschutz und die Digitalisierung werden diskutiert. Zudem informieren rund 27 Aussteller über ihre Angebote und stehen interessierten Besuchern für einen gemeinsamen Austausch zur Verfügung.

Über fünf Stunden „gut beraten“-Weiterbildungszeit

Insgesamt können in den Vorträgen und Workshops des AssCompact Wissen Forums „betriebliche Versorgung“ über fünf Stunden Weiterbildungszeit der Initiative „gut beraten“ gesammelt werden. Die Hauptreferenten sind Rechtsanwältin und Steuerberaterin Margret Kisters-Kölkes, Wilfried E. Simon (Vorstand der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler IGVM e.V.), Prof. Dr. Thomas Dommermuth (Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH) und Unternehmensberater Hans Eder.

Verleihung der AssCompact AWARDs bAV 2018

Zudem zeichnet AssCompact vor Ort auch in diesem Jahr wieder bAV-Gesellschaften aus, die aus Sicht der unabhängigen Vermittler die Marktanforderungen am besten erfüllen. Sie erhalten im Rahmen des Forums den AWARD bAV 2018.

Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit zum AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“ gibt es hier.

 

BRSG: Die nächste Evolutionsstufe der bAV

Das BRSG hebt die bAV auf ihre nächste Evolutionsstufe: die bAV 4.0. Das Gesetz bringt Verbesserungen für Geringverdiener und mit dem Sozialpartnermodell komplett neue Möglichkeiten. Talanx Deutschland und Zurich Deutschland haben sich entschieden, diese Herausforderungen gemeinsam anzugehen, wie Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement AG, berichtet.

Die Geschichte der bAV ist eine Geschichte großer Umwälzungen. Im Talanx-Konzern reichen ihre Ursprünge bis in die 1920er-Jahre zurück. Damals begannen Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter dabei zu unterstützen, ein zusätzliches finanzielles Polster für das Rentenalter aufzubauen. Die Basis waren individuelle arbeitsvertragliche Vereinbarungen.

Einheitliche gesetzliche Regeln für die „bAV 1.0“ schuf 1974 das Betriebsrentengesetz. Die zweite Evolutionsstufe markierte das 2002 in Kraft getretene Altersvermögensgesetz, durch das Arbeitnehmer endlich einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erhielten. Eine weiter verbesserte „bAV 3.0“ entstand 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz, das die gesamte steuerliche Behandlung von Betriebsrenten neu ordnete und das es Arbeitnehmern zum Beispiel erleichterte, Anwartschaften beim Jobwechsel „mitzunehmen“.

Obwohl viele dieser Neuerungen anfangs zwiespältig beurteilt wurden, haben die bAV – und mit ihr die Arbeitnehmer – stets von ihnen profitiert. Zwei Beispiele: Die Zahl der bAV-Anwartschaften in Deutschland ist von gut 14 Millionen im Jahr 2001, also kurz vor Inkrafttreten des Altersvermögens­gesetzes, bis 2015 auf gut 20 Millionen geklettert. Das geht aus Erhebungen der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) und der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Die Zahl der bAV-Verträge im Bestand hat sich von 8 Millionen im Jahr 2001 über 11,5 Millionen 2006 auf 15 Millionen 2014 sogar fast verdoppelt.

Doppelte Schubkraft für die Betriebsrente

 Die nächste Evolutionsstufe der betrieblichen Altersversorgung

Aktuell erleben wir, wie die „bAV 4.0“ entsteht – durch das BRSG. Diesmal wird die Betriebsrente sogar doppelt profitieren. Zum einen rechne ich damit, dass die gesetzlichen Neuerungen die bewährte bAV beflügeln. Dafür sprechen zum Beispiel der künftig obligatorische 15%-ige Arbeitgeberzuschuss, die neue Geringverdiener-Förderung und die Erleichterungen bei der Riester-bAV. Das alles macht bAV für Arbeitnehmer attraktiver und wird deshalb die Nachfrage stärken.

Zum anderen ist mit dem Sozialpartnermodell ein ganz neuer Weg entstanden, über den Arbeitgeber für das Rentenalter vorzusorgen. Der auffälligste Unterschied zur bewährten bAV ist der Verzicht auf Garantien. Er soll eine flexiblere Kapitalanlage ermöglichen und Arbeitnehmern damit größere Renditechancen eröffnen.

Bei allen Chancen stellt diese sogenannte Zielrentenlösung die Beteiligten – Sozialpartner, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lösungsanbieter – auch vor Herausforderungen. Langfristig verspricht eine Zielrente mehr Leistung als eine bewährte bAV mit Garantien, doch zwischenzeitlich kann die in Aussicht gestellte Zielrente schwanken. Daran sind viele Kunden, die jahrzehntelang auf Garantieprodukte fokussiert waren, nicht gewöhnt. Die Folge könnten kritische Fragen sein, die auch Arbeitgeber vor kommunikative Herausforderungen stellen könnten. Alle Anbieter von Lösungen zum Sozialpartnermodell sollten deshalb mit einer fein justierten mathematischen Kalkulation für einen möglichst gleichmäßigen Vertragsverlauf sorgen. Weitere Aufgaben sind beispielsweise: neue digitale Lösungen im Front-end für die Arbeitnehmer, effiziente automatisierte Verwaltungsprozesse und aussagekräftige Reportings für Sozialpartner.

Talanx Deutschland und Zurich bündeln ihre Kompetenzen

Talanx Deutschland und Zurich haben sich entschieden, diese Herausforderungen mit vereinten Kräften anzugehen und eine Konsortiallösung für das Sozialpartnermodell auf den Markt zu bringen. Die Kooperation trägt den Namen „Die Deutsche Betriebsrente“ und wird eine rendite- und sicherheitsorientierte Zielrentenlösung auf Basis des kapitalmarktbasierten Pensionsfonds bieten, die keine Garantien benötigt.

Für Zurich als Kooperationspartner hat sich die Talanx entschieden, weil ihre Stärken die Kompetenzen von Talanx Deutschland optimal ergänzen. Beide Unternehmen verfügen über große Erfahrung in der bAV, insbesondere mit Pensionsfonds. Die automatisierte Verarbeitung von Anträgen und die Pflege bestehender Verträge ist eine besondere Kompetenz von Zurich. Sie soll mit der Expertise von Talanx Deutschland bei der digitalen Steuerung von Beratungs- und Angebotsprozessen kombiniert werden. So wird sich die Konsortiallösung flexibel an die Bedürfnisse der Sozialpartner anpassen können.

Durch kollektive Kapitalanlagemechanismen wird „Die Deutsche Betriebsrente“ für stabile Zielrenten mit möglichst geringen Ergebnisschwankungen sorgen. Zudem wird sie Arbeitnehmern neben der Altersversorgung zahlreiche zusätz­liche Absicherungsmöglichkeiten bieten. Sie können sich gegen die vielfach unterschätzten Risiken von Invalidität und Tod absichern – und das ohne jegliche Gesundheitsprüfung. Hier bietet der kollektive Risikoausgleich verschiedene, individuell einsetzbare Möglichkeiten.

Schlanke Administration dank Digitalisierung

Die Digitalisierung ist ein entscheidender Ansatzpunkt, um die betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer einfach und transparent zu gestalten. „Die Deutsche Betriebsrente“ ermöglicht neben persönlichen Beratungsangeboten auch automatisierte und intelligente Beratungsprozesse über neue digitale Plattformen. Self-Service-Portale dienen als Verwaltungszentrale.

Im Schulterschluss mit Zurich werden wir Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Sozialpartnern eine kostengünstige, renditestarke und damit besonders effiziente Altersversorgung bieten. Indem wir die Verantwortung auf die Schultern von zwei starken Partnern verteilen, wollen wir dokumentieren, dass „Die Deutsche Betriebsrente“ über Jahrzehnte ein verlässlicher Partner sein wird – und dass die Chancen, die das BRSG bietet, auch wirklich bei den Arbeitnehmern ankommen.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 05/2018, Seite 32 f.
 
Ein Artikel von
Fabian von Löbbecke