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Assekuranz bAV allgemein

Recht auf Kündigung einer Direktversicherung bei Geldbedarf?

Nur weil ein Arbeitnehmer akuten Geldbedarf hat, kann er von seinem Arbeitgeber nicht verlangen, eine bAV-Direktversicherung mit Entgeltumwandlung zu kündigen, um sofort an den Rückkaufswert zu kommen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.

Der bloße Geldbedarf eines Arbeitnehmers, für den der Arbeitgeber eine Direktversicherung zur Durchführung der bAV mit Entgeltumwandlung abgeschlossen hat, begründet nach Urteil des Bundesarbeitsgerichts noch keinen Anspruch auf Kündigung des Vertrags.

Im konkreten Fall hatte der Kläger mit der beklagten Arbeitgeberin im Jahr 2001 eine Entgeltumwandlungsvereinbarung abgeschlossen. Danach war die Arbeitgeberin verpflichtet, jährlich ca. 1.000 Euro in eine zugunsten des Klägers bestehende Direktversicherung, deren Versicherungsnehmerin sie ist, einzuzahlen. Die Versicherung, die von der Arbeitgeberin durch weitere Beiträge gefördert wird, ruht seit 2009. Mit seiner Klage verlangte der Kläger von der Beklagten die Kündigung des Versicherungsvertrags, weil er sich in einer finanziellen Notlage befinde.

Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat, genau wie die Vorinstanzen, die Klage abgewiesen: Der Kläger habe kein schutzwürdiges Interesse an der verlangten Kündigung. Die im Betriebsrentengesetz geregelte Entgeltumwandlung diene dazu, den Lebensstandard des Arbeitnehmers im Alter, zumindest teilweise, abzusichern. Mit dieser Zwecksetzung wäre es nicht vereinbar, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen könnte, die Direktversicherung lediglich deshalb zu kündigen, damit er das für den Versorgungsfall bereits angesparte Kapital für den Ausgleich von Schulden verwenden kann. (ad)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.04.2018, Az.: 3 AZR 586/16; Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 08.07.2016, Az.: 9 Sa 14/16

 

Das macht die bAV attraktiver

Durch die Regelungen des BRSG, das seit Jahresbeginn in Kraft ist, soll die bAV weitere Verbreitung und mehr Akzeptanz erfahren. Vor diesem Hintergrund hat das IVFP die bAV-Direktversicherungstarife am Markt detailliert untersucht. In fünf von sechs betrachteten Kategorien sticht ein Anbieter besonders hervor.

<p>Seit Jahresanfang ist das BRSG in Kraft. Das Sozialpartnermodell mit seiner neuen Beitragszusage ohne Mindestleistung (bAV II) und zahlreiche weitere Neuerungen sollen der bAV zu mehr Akzeptanz und Verbreitung verhelfen. „Alles in allem ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz gelungen und wird die bAV voraussichtlich wieder richtig attraktiv machen“, prognostiziert Professor Dr. Thomas Dommermuth, Beiratsvorsitzender des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).</p><h5>Automatische Entgeltumwandlung muss eingeführt werden</h5><p>Die Hauptzielgruppe des Gesetzes, die Arbeitnehmer von KMU und die Geringverdiener, könnten erreicht werden, etliche Details müssten allerdings in nächsten Schritten unbedingt noch verbessert werden, so Dommermuth weiter. Gerade jetzt sei ein gesetzliches Opting-Out (automatische Entgeltumwandlung) für alle Unternehmen dringend einzuführen, um eine schnelle und flächendeckende bAV-Verbreitung zu erreichen. Die positiven Weichen habe die Regierung gestellt, jetzt seien Verbraucher und Versicherungsvermittler an der Reihe. Vor diesem Hintergrund hat das IVFP die bAV-Direktversicherungstarife am Markt einer detaillierten Überprüfung unterzogen.</p><h5>93 Tarife von 48 verschiedenen Anbietern auf 80 Kriterien geprüft</h5><p>Im aktuellen „IVFP bAV-Rating zu Direktversicherungen 2018“ wurden 93 Tarife von 48 verschiedenen Anbietern auf 80 Kriterien hin untersucht. Wie bei IVFP-Ratings üblich, setzt sich das Gesamtergebnis aus den vier unterschiedlich gewichteten Teilbereichen Unternehmensqualität (35%), Rendite (30%), Flexibilität (25%) sowie Transparenz und Service (10%) zusammen. Die Einteilung der Produkte erfolgte diesmal in die sechs Kategorien „Klassisch mit beitragsorientierter Leistungszusage (BoLz)“, „Klassik plus mit BoLz“, „fondsgebunden mit BoLz“, „fondsgebunden mit Beitragszusage mit Mindestleistung (BzMl)“ sowie „Indexpolicen“ und „Comfort“ mit beiden Zusagearten.</p><p>Bei den klassischen Tarifen mit BoLz stehen die EUROPA mit ihrer Betrieblichen Rentenversicherung – Direktversicherung und die Continentale mit der Rente Classic – Direktversicherung an der Spitze des Rankings und erzielen jeweils eine Gesamtnote von 1,3. Der EUROPA gelingt dabei eine 1,0 im Teilbereich Rendite, die Continentale punktet mit einer 1,0 im Teilbereich Flexibilität. Auf den Plätzen folgen 13 weitere Tarife mit Gesamtnoten zwischen 1,4 und 1,9 sowie neun weitere Gesellschaften mit Gesamtnoten zwischen 2,0 und 3,4.</p><h5>Allianz in fünf Kategorien auf dem 1. Platz</h5><p>Bei den weiteren fünf Kategorien steht ein Name an jeder Tabellenspitze: Die Allianz setzt sich mit ihren Direktversicherungstarifen Perspektive, InvestFlex, IndexSelect (Plus) und KomfortDynamik von den jeweiligen Zweitplatzierten ab und erreicht dabei nahezu überall die Gesamtnote 1,0. Lediglich bei den Indexpolicen gibt es die Gesamtnote 1,1.</p><p>In der Kategorie „Klassik Plus BoLz“ folgen auf die Allianz insgesamt acht Anbieter mit Gesamtnoten zwischen 1,4 und 1,9; in der Kategorie „Comfort“ sind es vier Tarife mit Gesamtnoten zwischen 1,4 und 1,9, die die Plätze hinter der Allianz belegen. </p><h5>Stuttgarter punktet mit performance-safe und index-safe</h5><p>Bei den bAV-Tarifen „fondsgebunden BoLz“ und „fondsgebunden BzMl“ findet sich die Stuttgarter hinter der Allianz auf dem zweiten Platz, beidesmal mit dem Tarif DirektRente performance-safe und einer Gesamtnote von 1,3. Die Bestnote 1,0 gelingt der Stuttgarter dabei in den Teilbereichen Rendite und Flexibilität. Im Ranking „fondsgebunden BoLz“ folgen nach der Stuttgarter noch insgesamt zwölf Gesellschaften mit Gesamtnoten zwischen 1,4 und 1,7 sowie weitere neun Gesellschaften mit Gesamtnoten zwischen 2,0 und 2,9. In der Kategorie „fondsgebunden BzMl“ finden sich in der Tabelle noch sechs Tarife mit Gesamtnoten zwischen 1,4 und 1,9 sowie fünf Gesellschaften mit Gesamtnoten zwischen 2,0 und 2,7.</p><p>Und auch bei den Indexpolicen findet sich die Stuttgarter auf Platz zwei, diesmal mit ihrem Produkt DirektRente index-safe und einer Gesamtnote von 1,3. Die 1,0 holt sich die Stuttgarter dabei im Teilbereich Rendite. Zusammen mit der Stuttgarter kann bei den Indexpolicen auch die NÜRNBERGER eine Gesamtnote von 1,3 erreichen – mit dem Produkt NÜRNBERGER Betriebliche DAX-Rente und einer 1,0 im Teilbereich Flexibilität. Danach folgen sieben Gesellschaften mit Gesamtnoten zwischen 1,4 und 1,8.</p><p>Die Ergebnisse des „IVFP bAV-Rating zu Direktversicherungen 2018“ in allen sechs untersuchten Kategorien stehen <a href="https://www.ivfp.de/wp-content/uploads/2018/04/Ergebnisse-des-DV-Rating…; target="_blank" >hier</a> zur Verfügung. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/136B3C89-B496-4CA6-9ADE-08A033FAE763"></div>

 

Mercer: In der bAV setzen Unternehmen auf Digitalisierung

Digitalisierung in der bAV: Eine im Auftrag des Beratungsunternehmens Mercer durchgeführte Studie hat ergeben, dass sich viele Unternehmen zur Reduzierung des bAV-Verwaltungsaufwands eine Plattform wünschen, die den Versorgungsstand der Mitarbeiter und alle Nebenleistungen übersichtlich darstellt.

<p>Knapp zwei Drittel der Unternehmen erwarten durch die Digitalisierung eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands in der bAV. Etwa die H&auml;lfte plant, zuk&uuml;nftig verst&auml;rkt in die Digitalisierung und Automatisierung der bAV-Verwaltung zu investieren. Das zeigt eine Studie, die im Auftrag des Beratungsunternehmens Mercer vom Marktforschungsinstitut forsa unter 100 f&uuml;r die bAV Verantwortlichen&nbsp; in Deutschland durchgef&uuml;hrt wurde.</p>
<p>Demnach w&auml;re f&uuml;r 65% der Befragten eine Plattform attraktiv, die den Versorgungsstand der Mitarbeiter sowie alle Nebenleistungen &uuml;bersichtlich darstellt. Vor allem f&uuml;r Betriebe, die die Altersversorgung selbst organisieren, ist solch eine Plattform interessant (74%). 60% der Befragten halten der Studie zufolge ein Online-Portal f&uuml;r sinnvoll, das nicht nur stichtagsbezogene, sondern stets aktuelle Leistungsnachweise zur Verf&uuml;gung stellt. &bdquo;Digitale L&ouml;sungen reduzieren nicht nur den Verwaltungsaufwand und entlasten dadurch die Personalabteilung, sondern tragen auch dem gestiegenen Informationsbedarf in der betrieblichen Altersversorgung Rechnung&ldquo;, erkl&auml;rt Mercer-Experte Ralf Laumann.</p>
<h5>
Informationsbedarf steigt an</h5>
<p>Mittlerweile ist die bAV in fast allen deutschen Unternehmen mit 500 bis 5.000 Mitarbeitern etabliert. Knapp drei Viertel der Befragten nutzen daf&uuml;r Versicherungsl&ouml;sungen eines externen Anbieters. Vier von zehn Betrieben geben an, dass der Verwaltungsaufwand f&uuml;r die bAV in den letzten f&uuml;nf Jahren zugenommen hat. Den Hauptgrund daf&uuml;r sehen knapp zwei Drittel der befragten Unternehmen im gestiegenen Informationsbedarf der Mitarbeiter. Komplexere Prozesse oder strengere gesetzliche Auflagen sind f&uuml;r etwa jedes zweite befragte Unternehmen urs&auml;chlich f&uuml;r den erh&ouml;hten Aufwand.</p>
<h5>
Full-Service-Anbieter gefragt</h5>
<p>Knapp jedes zweite Unternehmen hat die Verwaltung der bAV bereits ganz oder zumindest teilweise ausgelagert. 83% der Betriebe sind laut Mercer-Studie der Meinung, dass die Zusammenarbeit mit einem Full-Service-Anbieter einfacher ist als mit mehreren Partnern. Ebenso viele messen der Kompetenz externer Dienstleister im rechtlichen Bereich eine hohe Bedeutung bei. Au&szlig;erdem sollte ein l&uuml;ckenloser Datenaustausch zwischen dem Arbeitgeber, dem bAV-Dienstleister und weiteren involvierten Parteien wie beispielsweise Versicherern sichergestellt sein. Darauf legen fast alle Befragten Wert (98%). (ad)</p>
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Die arbeitgeberfinanzierte bAV kann es allein nicht richten

Die arbeitgeberfinanzierte bAV kann nicht allein das Absenken der gesetzlichen Rente kompensieren. Um Versorgungslücken zu decken, müssen sich Arbeitnehmer durch höhere Eigenbeteiligung stärker in die bAV mit einbringen, konstatiert eine aktuelle Untersuchung von Willis Towers Watson, die auch Auskunft über die Versorgungshöhen unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen gibt.

<p>Es reicht nicht aus, dass sich Arbeitnehmer auf die arbeitgeberfinanzierte bAV ihres Unternehmens verlassen. Das Versorgungsniveau der arbeitgeberfinanzierten bAV beträgt im Median zwischen 4,4% und 4,8% des letzten Grundgehalts. Das Absenken der gesetzlichen Rente kann so nicht allein von der arbeitgeberfinanzierten bAV kompensiert werden. Das ist ein Ergebnis des „Deutschen bAV-Index 2018“ von Willis Towers Watson, für das 200 Unternehmen mit 332 arbeitgeber- oder mischfinanzierten Versorgungszusagen analysiert wurden.</p><h5>Versorgungshöhe richtet sich nach Position und Branche</h5><p>Der Analyse zufolge erhält ein Angestellter mit Tarifgehalt nach einer 42-jährigen Dienstzeit eine Altersleistung in Höhe von im Median 4,6% des letzten Grundgehalts. Bei Arbeitnehmern im außertariflichen Bereich sind es 4,4% des letzten Grundgehalts nach einer Dienstzeit von 32 Jahren. Eine Führungskraft kann nach 22 Jahren im Dienst mit einer Altersleistung von 4,8% der letzten Grundvergütung rechnen. Tendenziell gilt laut bAV-Index: Je größer das Unternehmen, desto höher die bAV. Und auch die Branche spielt eine Rolle. So können Arbeitnehmer im Bereich Rohstoffverarbeitung und Warenherstellung im Median mehr als doppelt so hohe Leistungen erwarten wie Angestellte der Informations- und Kommunikationsbranche. </p><h5>Höhere Motivation der Arbeitnehmer gefragt</h5><p>So unterschiedlich die Versorgungshöhen auch sind, Willis Towers Watson sieht die Arbeitnehmer selbst gefragt, mehr für ihre bAV zu tun. Das BRSG könnte hier gute Dienste leisten: Es spreche auf die bisher eher zurückhaltende Motivation der Arbeitnehmer an, sich an der Finanzierung der bAV zu beteiligen, indem es eine gesetzliche Grundlage für sogenannte Opting-out-Modelle für Tarifverträge liefert. Mit diesen Modellen nehmen Arbeitnehmer automatisch an einem Programm zur Entgeltumwandlung teil, wenn sie sich nicht explizit dagegen entscheiden. „Um dem gesellschaftspolitischen Anspruch als zweite Säule der Alterssicherung in vollem Umfang gerecht zu werden, müsste die Dotierung der bAV mehr als verdoppelt werden. Unternehmen alleine können diese Last nicht stemmen und engagieren sich in Sachen bAV ohnehin bereits sehr stark. Vor allem Arbeitnehmer selbst sind gefragt, sich durch höhere Eigenbeteiligung stärker in die bAV einzubringen“, sagt Dr. Heinke Conrads, Bereichsleiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson.</p><h5>Mehr Eigenbeteiligung durch „Matching-Modelle“ </h5><p>Eine Mischung aus arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter bAV könnte hier ein wichtiger Schritt sein. So ist es im deutschen bAV-Markt schon gängige Praxis, den Mitarbeiter durch sogenannte Matching-Modelle zur Mitfinanzierung seiner bAV zu motivieren. Das heißt, die Höhe der Arbeitgeberbeiträge ist ganz oder teilweise an die Eigenbeteiligung des Mitarbeiters gekoppelt. Aktuell wird dies aber noch sehr unterschiedlich gehandhabt: Dem bAV-Index zufolge ist in über zwei Fünftel der Unternehmen die Eigenbeteiligung des Mitarbeiters eine Voraussetzung für arbeitgeberfinanzierte Beiträge zur bAV. Knapp zwei Fünftel der Unternehmen bieten ein moderateres Matching-Modell an, in dessen Rahmen ein fester Grundbeitrag vorgesehen ist, der aufgestockt wird, wenn der Mitarbeiter sich zu einer Entgeltumwandlung entschließt.</p><h5>Über den bAV-Index</h5><p>Im Rahmen des deutschen bAV-Index wurden 200 Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mindestens 50 Mio. Euro analysiert. Betrachtet wurden dabei insgesamt 332 arbeitgeber- oder mischfinanzierten Versorgungszusagen. Geschlossene Zusagen, die von neueren Zusagen abgelöst wurden, sind nicht Gegenstand der Studie. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/EA779689-C462-4FD8-AC71-6063BC4D1C8B"></div>

 

Zielrente: R+V und Union Investment bieten gemeinsame bAV-Lösung

Die R+V Versicherung und Union Investment haben gemeinsam als bundesweit erste Anbieter ein Konzept für die Zielrente vorgestellt. Die beiden genossenschaftlichen Unternehmen bieten ab sofort allen Tarifparteien in Deutschland eine Lösung im Rahmen des Sozialpartnermodells für die bAV an.

<p>Über die gemeinsame Tochter R+V Pensionsfonds AG bieten die R+V Versicherung und Union Investment ab sofort allen Tarifparteien in Deutschland eine Lösung im Rahmen des Sozialpartnermodells für die bAV. Die R+V Versicherung übernimmt dabei wie bisher alle Aufgaben, die mit der Führung der Gesellschaft, der Beratung und der Kundenbetreuung verbunden sind. Union Investment gestaltet den entsprechenden Spezialfonds, in den das Geld für die spätere Betriebsrente der Arbeitnehmer investiert wird.</p><p>Die beiden genossenschaftlichen Unternehmen können dabei individuell für jede Branche ein Zielrenten-Produkt erstellen – je nach den Wünschen von Arbeitgebern und Gewerkschaften. In Abstimmung mit den Sozialpartnern wird eine gemeinsame Renditeeinschätzung vorgenommen. Anhand dieser wählt dann Union Investment die Kapitalanlage-Klassen (z. B. Aktien, Anleihen, Rohstoffe) und definiert eine entsprechende Strategie. Darüber hinaus können in die Zielrente Versicherungsbausteine integriert werden, beispielsweise bei Invalidität oder zur finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen. </p><h5>Hintergrund: BRSG</h5><p>Seit Jahresbeginn 2018 ermöglicht das BRSG allen Tarifparteien, sich für ihre Branche auf ein Sozialpartnermodell mit einer Zielrente zu einigen. Für diese Zielrente werden Beiträge gezahlt, die lebenslange Leistungen ohne eine Mindestgarantie vorsehen. Das neue Gesetz gewährt mehr Spielraum in der Kapitalanlage und bietet somit Arbeitnehmern höhere Renditechancen. Die Rahmenbedingungen für die Anlagepolitik legen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften fest. Auch kleinere und mittelständische Unternehmen, die oft nicht über eine bAV verfügen, können sich dieser Tariflösung zugunsten ihrer Beschäftigten anschließen. (ad)</p><p>Foto: Die Vorstandsvorsitzenden Dr. Norbert Rollinger, R+V (l.), und Hans Joachim Reinke, Union Investment (r.) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/9FAE9376-5EE8-4EFC-8258-6157F5795EED"></div>

 

Neue bAV-Lösungen aus dem Haus der SIGNAL IDUNA

Mit der „SI Betriebsrente+“ und der „SI Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung“ hat die SIGNAL IDUNA ihr bAV-Angebot zum Jahresanfang ausgebaut. Bei der digitalen Abwicklung hilft das mit xbAV entwickelte Verwaltungstool „SIGNAL IDUNA bAVnet“

<p>Zum Jahresbeginn 2018 legt die SIGNAL IDUNA ihren Schwerpunkt in der Lebensversicherung auf die neue Förderrente für Geringverdiener, die „SI Betriebsrente+“. Sie ist Anfang Januar an den Start gegangen und wurde speziell für die neue Geringverdienerförderung im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) entwickelt. Sie erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für den neuen bAV-Förderbetrag. So werden zum Beispiel die Abschlusskosten über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt. Die „SI Betriebsrente+“ kann komplett digital beantragt und auch administriert werden. </p><p>Ergänzt wird das Angebot um die neue „SI Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung“. Sie basiert auf der „SI Premium Berufsunfähigkeitsversicherung“ und erfüllt als Direktversicherung die Voraussetzungen für eine steuer- und sozialversicherungsfreie Beitragszahlung. </p><h5>Verwaltungstool in Zusammenarbeit mit xbAV entwickelt</h5><p>Die dritte Neuerung, mit der die SIGNAL IDUNA zum Jahresauftakt startet, ist das „SIGNAL IDUNA bAVnet“ – ein Verwaltungstool, das in Kooperation mit xbAV entwickelt wurde. Arbeitgeber können damit die häufigsten Verwaltungsvorgänge, wie Namens-, Adress- und Beitragsänderungen sowie Meldungen von Krankheit und Elternzeit ihrer Mitarbeiter selbst vornehmen oder einem Vermittler oder Dienstleister übertragen. Im zweiten Quartal soll zudem ein Beratungstool folgen, das für eine einfache und schlanke Arbeitgeberberatung sorgt. Das Tool soll direkt bei der Beratung in den Betrieben eingesetzt werden, um vor Ort Anliegen zu lösen und Berechnungen vorzunehmen. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D0428DD6-5770-46BF-9825-5CB34C0F4159"></div>

 

„Kleiner“ Run-off bei AXA: Pro bAV Pensionskasse wird veräußert

Die AXA will sich in Sachen bAV auf die Direkt- und Rückdeckungsversicherung konzentrieren und veräußert daher die Pro bAV Pensionskasse AG an die Frankfurter-Leben-Gruppe. Es handele sich aber um einen Sonderfall, man stehe 100%-ig zur privaten und betrieblichen Altersversorgung, betont der Vorstandsvorsitzende des AXA-Konzerns Dr. Alexander Vollert.

<p>Die AXA hat aktuell bekannt gegeben, dass sie ihren bAV-Geschäftsbereich neu ausrichtet und im Zuge dessen die Pro bAV Pensionskasse AG an die Frankfurter-Leben-Gruppe veräußert. Die Frankfurter-Leben-Gruppe führe alle Versicherungsverträge der Pro bAV Pensionskasse unverändert fort und habe verbindlich zugesagt, die Kosten der Pro bAV pro Vertrag und Jahr dauerhaft um mehr als 15% gegenüber dem Jahr 2016 zu senken, heißt es vonseiten der AXA. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aktuell mit Aufgaben rund um die Pro bAV Pensionskasse betraut sind, sollen auch künftig im AXA Konzern weiterbeschäftigt werden. Sie sollen die Pro bAV-Bestände vorerst fortführen und nach erfolgter Migration andere Aufgaben übernehmen.</p><p>Die Veräußerung steht noch unter dem Vorbehalt der BaFin-Prüfung. Nach AXA-Angaben umfasst die Übertragung etwa 6% des gesamten Bestands im Vorsorgebereich bzw. rund 260.000 Einzelverträge und Kapitalanlagen in Höhe von knapp 3 Mrd. Euro. </p><h5>Lösung für kleinen Sonderbestand gesucht</h5><p>Zudem teilt die AXA mit, dass für einen kleinen weiteren Bestand, dessen Größenordnung sich gemessen am Vorsorge-Gesamtbestand im Promillebereich bewege, der externe Partner, der diesen Bestand bislang verwaltet, den Dienstleistungsvertrag mit Wirkung zum 31.12.2018 gekündigt habe. Es handele sich im Wesentlichen um ehemals von der DBV-Winterthur Lebensversicherung AG abgeschlossene, fondsgebundene Versicherungsprodukte. Auch hierfür strebt die AXA eine Vereinbarung zur Übernahme durch einen externen Partner an. Eine finale Vereinbarung liege aber noch nicht vor.</p><h5>bAV bleibt strategischer Schwerpunkt</h5><p>„AXA steht hundertprozentig zur privaten und betrieblichen Altersversorgung. Wir sind von den Marktchancen in diesem Bereich überzeugt und haben noch viel vor. Die Pro bAV Pensionskasse ist ein Sonderfall. Mit ihrer Veräußerung an die Frankfurter-Leben-Gruppe können wir uns stärker fokussieren und uns operativ auch so aufstellen, dass wir unser Vorsorgegeschäft mit Nachdruck vorantreiben und noch stärker wachsen“, erläutert Dr. Alexander Vollert, Vorstandsvorsitzender der AXA Konzern AG, den strategischen Hintergrund.</p><p>Veränderungen im Markt und im regulatorischen Umfeld hätten zu stark schrumpfendem Neugeschäft und abnehmenden Beständen bei der Pro bAV Pensionskasse geführt. Ohne die Kostenbegrenzung der Frankfurter-Leben-Gruppe bestünde die Gefahr, dass die Stückkosten pro Vertrag anstiegen und damit die Rendite für die Kunden sinke. Als vergleichsweise junge Gesellschaft habe die Pro bAV ihre Überschussbeteiligung im anhaltenden Niedrigzinsumfeld schon deutlich reduzieren müssen und insbesondere im Neugeschäft deutlich an Attraktivität verloren.</p><h5>Konzentration auf Direkt- und Rückdeckungsversicherung</h5><p>Im Rahmen ihrer Unternehmensstrategie „Ambition 2020“ will sich die AXA nun auf die Direkt- und Rückdeckungsversicherung konzentrieren. Diese Produkte und Kanäle böten für neue Kunden unter den veränderten Gegebenheiten den besten Mehrwert und trügen gleichzeitig dazu bei, das Unternehmen effizienter aufzustellen, so die AXA. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D23A8887-E178-486B-B461-08A77D31318C"></div>

 

Warum BRSG und Digitalisierung der Entgeltumwandlung ihr Ziel verfehlen werden

Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung gab es 2017 zwei dominierende Themen: das anstehende Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und die Digitalisierung der Prozesse. Stephan Seidenfad, Geschäftsführer der von Buddenbrock Concepts GmbH, glaubt allerdings nicht, dass die beiden Ansätze die echten Probleme bei der Durchdringung der bAV lösen werden. Ein Kommentar.

<p>„Es gibt keinen Grund, warum irgendjemand einen Computer zu Hause haben sollte.“ (Ken Olsen, Gründer von Digital Equipment, 1977). Diese Fehleinschätzung ist legendär und auch die nun folgende Einschätzung setzt sich diesem Risiko aus. Dennoch gibt es gute Gründe, warum dies vermutlich nicht so sein wird.</p><h5>Die zwei prägenden bAV-Themen </h5><p>Die Begriffe BRSG und Digitalisierung prägten das bAV-Geschäftsjahr 2017. Zahlreiche Start-ups befassten sich mit der Vereinfachung von bAV-Prozessen in Unternehmen, aber auch mit der Prozessvereinfachung für Arbeitnehmer. Das BRSG wiederum soll mit zwei zentralen Stoßrichtungen die bAV optimieren: 1) Erleichterungen für Arbeitgeberförderungen und 2) höhere Motivation zur Entgeltumwandlung.</p><p>Hier kommt auch das Sozialpartnermodell ins Spiel. Die verringerte Haftung für Unternehmen – es haftet nur noch für den Beitrag – macht das Sozialpartnermodell als sechsten Durchführungsweg spannend. Die Maßnahme soll die Entscheidungsschwelle zugunsten einer arbeitgeberfinanzierten bAV absenken. Dieses Modell nur über die Tarifparteien zuzulassen, ist ein deutliches Zeugnis der Politik, dass sie den Unternehmen und auch der Finanzwirtschaft nicht wirklich vertraut. </p><h5>BRSG geht am Ziel vorbei</h5><p>Betrachtet man die Grundidee des BRSG – die Motivation von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu mehr bAV – dann geht das Gesetz zielstrebig am Ziel vorbei. Durch eine „Zwangsweitergabe“ von Sozialversicherungsvorteilen und die Möglichkeit höherer steuerlicher Förderung kann man die Motivation der Unternehmen und auch der Arbeitnehmer nicht wirksam verbessern.</p><p>Professionelle bAV-Berater stellen immer wieder fest, dass nicht die Haftung, die mangelnde Förderung oder die Umwandlungslimitierung die Entgeltumwandlung in Unternehmen blockieren, sondern drei völlig andere Faktoren:</p><p>1) Ein schlechter Informationsstand bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer. </p><p>2) Ein hohes Desinteresse beim Arbeitgeber sich aktiv mit dem Thema zu beschäftigen und </p><p>3) Der Umstand, dass Produkte der Altersversorgung völlig unsexy sind.</p><p>Vereinfacht zusammengefasst: Man wendet weder aus dem Brutto noch aus dem Netto gerne und überzeugt Gelder für einen Zeitpunkt in der Zukunft auf, um damit das abstrakte Ziel „Rente“ auszufinanzieren. Niemand wacht morgens auf und sagt: „Heute ist der Tag, an dem ich meine Altersversorgung regle.“ </p><p>Übrigens, eines der häufigsten Argumente, die im Verkauf von bAV-Konzepten bei Unternehmen funktionieren, lautet: „Altersversorgung ist ein unattraktives Thema. Wenn man das weiß und auch noch weiß, dass man sich dennoch damit beschäftigen muss, dann sollte man zumindest den Weg mit der attraktivsten Förderung wählen.“ </p><p>Zum allgemeinen Desinteresse gesellen sich natürlich auch noch die Niedrigzinsphase und die hohe Auslastung des Arbeitsmarktes. Konsum ist attraktiver und einfacher denn je und der Durchschnittsverdiener will und kann sein Geld nicht für Konsum und Versorgung gleichermaßen ausgeben.</p><h5>Digitalisierung funktioniert nicht als Anreiz</h5><p>Damit schließt sich der Kreis zur Digitalisierung. Diese ist als Hilfsmittel für Unternehmen, Arbeitnehmer und Berater wichtig und nützlich. Sie kann aber die drei benannten Kernhindernisse nicht überbrücken. Entsprechend ist sie als Stand-alone-Lösung (noch) unbrauchbar. Man kann mit Nasentropfen das Symptom Schnupfen bekämpfen, aber nicht die Erkältung heilen. </p><p>Digitale bAV-Modelle werden Unternehmen schlimmstenfalls sogar davon abhalten, sich aktiv mit der bAV zu befassen. Dem Arbeitgeber wird es leicht gemacht zu sagen: „Unsere Firma hat alles getan, um die bAV auf modernste Weise zu installieren!“ Leider wird, wie auch prominente Beispiele aus Benefit- und bAV-Apps zeigen, die Nutzung der Entgeltumwandlung durch die Arbeitnehmer in Unternehmen die 10%-Grenze kaum übersteigen. Das schaffen auch Versicherer mit Lohnzettelbeilagen und Aushängen am Schwarzen Brett.</p><h5>Es zählt der Mensch</h5><p>Die Erkenntnis ist so einfach wie analog. In der bAV zählen vom Arbeitgeber bis zum Arbeitnehmer die Menschen und dies im Zusammenhang mit einer anspruchsvollen Thematik. Ohne Überzeugungsarbeit und Information vor Ort sowie das „Mitnehmen“ der Menschen, ihrer Fragen und Sorgen und das Ausräumen von Vorurteilen und Halbwissen, kann die bAV als Entgeltumwandlung nicht erfolgreich sein.</p><p>Das gilt umso mehr, als es eben nicht nur kaufmännische Berufe gibt, sondern in Deutschland immer noch eine hohe Anzahl an Arbeitnehmern an Werkstraßen und Fließbändern stehen und keinen digitalen Zugang zur bAV haben, diese aber umso mehr brauchen.</p><h5>Fazit und Folgen</h5><p>Das BRSG gibt professionellen Beratern eine riesige Akquise-Chance. Es besteht neuer Aufklärungsbedarf bei den Unternehmen. Die neue Förderung ist ein sensationeller Hebel, um ins Gespräch zu kommen. Es braucht Aufklärung: Der fachliche Sachstand in den Unternehmen ist aktuell kaum besser als 2002.</p><p>Parallel vereinfacht die Digitalisierung Unternehmen und Beratern die Arbeit – und das ist gut so.</p><p>Gerade das BRSG besitzt aber eine Kehrseite. Scheitert das Gesetz, dann ist die logische Konsequenz eine gesetzlich verpflichtende bAV wie in anderen europäischen Ländern. Und das hätte erhebliche Auswirkungen auf alle Säulen der privaten und betrieblichen Altersversorgung.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5E771D5D-E4B3-4440-B6EF-2CAB43ECF05C"></div>

 
Ein Artikel von
Stephan Seidenfad

Neue bAV: Jedem Makler ist anzuraten, jetzt auf Firmen zuzugehen

Das BRSG stellt Unternehmen ab Januar 2018 vor viele Neuerungen in der bAV und es besteht hoher Beratungsbedarf – sowohl mit Blick auf die alte bAV-Welt als auch auf das neue Sozialpartnermodell. Makler sollten daher jetzt auf Unternehmen zugehen, rät Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

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Frau Dr. Meissner, ab 01.01.2018 tritt das Betriebsrentenst&auml;rkungsgesetz (BRSG) in Kraft und damit das sogenannte Sozialpartnermodell, das im Grunde die gr&ouml;&szlig;te Ver&auml;nderung darstellt. Versicherungsmakler spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Verlieren Makler in der bAV-Beratung an Bedeutung?</h5>
<p><strong>Dr. Meissner:</strong> Wir glauben eher, dass der Markt auf absehbare Zeit von den &Auml;nderungen durch das BRSG gute Impulse bekommt. Wichtig ist es, sich vor Augen zu f&uuml;hren, dass das neue Sozialpartnermodell ja nur von Tarifvertragsparteien oder &uuml;ber einen Haustarifvertrag in einem Unternehmen vereinbart werden kann. Dazu m&uuml;ssen sich die Tarifparteien aber erst einmal dar&uuml;ber einigen, ob und dann auch wie sie das neue Modell umsetzen wollen. Der Gesetzgeber hat den Tarifparteien einen weiten Spielraum einger&auml;umt. In welcher Tarifrunde das jeweils sein wird, werden wir sehen. Ich denke aber, vor Mitte oder eher Ende 2018 ist nicht mit fl&auml;chendeckenden Sozialpartnermodellen zu rechnen. Unmittelbar &auml;ndert sich also nicht viel an der bisherigen Vertriebspraxis.</p>
<p>Generell wird eine Beratung durch qualifizierte Vermittler weiterhin gefragt sein. Beim Sozialpartnermodell geh&ouml;rt ja zu den Aufgaben der Sozialpartner k&uuml;nftig auch Information und Beratung. Allerdings wird jeder Sozialpartner nat&uuml;rlich darauf achten, dass sich die Kosten der Beratung in Grenzen halten. Aus Sicht der Gewerkschaften gilt es, dass sich die Renditeertr&auml;ge f&uuml;r Arbeitnehmer und die anfallenden Beratungskosten die Waage halten. Jedem Makler ist anzuraten, sich jetzt aber auch mit den Vertriebsimpulsen des BRSG, die unabh&auml;ngig vom Sozialpartnermodell sind, zu besch&auml;ftigen.</p>
<h5>
Welche Vertriebsimpulse geh&ouml;ren Ihrer Meinung nach hier dazu?</h5>
<p><strong>Dr. Meissner:</strong>&nbsp;Zu den wichtigsten Vertriebsimpulsen z&auml;hlen die Erh&ouml;hung des steuerlichen F&ouml;rderrahmens f&uuml;r Gutverdiener, die 4% on top bekommen, sowie der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss von 15% ab 01.01.2019. Weitere wichtige Impulse sind der Arbeitgeberzuschuss mit doppelter F&ouml;rderung f&uuml;r alle sowie die Versorgung der Niedrigverdiener. Zus&auml;tzlich bringt das BRSG neue Anrechnungsregeln auf die Grundsicherung. Darin liegt auch gro&szlig;es Potenzial f&uuml;r Makler, um die Durchdringung weiter zu erh&ouml;hen.</p>
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Sie sehen also sowohl innerhalb als auch au&szlig;erhalb des Sozialpartnermodells Chancen f&uuml;r Makler. Trotzdem gilt ja, dass Kosten in der Wertsch&ouml;pfungskette gespart werden sollen. Wird man versuchen, die Beratung durch digitale L&ouml;sungen zu ersetzen?</h5>
<p>Die betriebliche Altersversorgung ist sehr komplex, daran hat sich durch das neue Gesetz nichts ge&auml;ndert, eher im Gegenteil. Beratungsbedarf ist nach wie vor da: Das gilt vor allem zu Beginn der jetzt kommenden &Auml;nderungen. Langfristig wird sich wohl eine hybride Beratung durchsetzen, also sowohl digital als auch face-to-face.</p>
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Sollten sich Makler also vor allem auf kleine und mittelst&auml;ndische Betriebe konzentrieren &ndash; unabh&auml;ngig davon, ob diese tariflich organisiert sind oder nicht?</h5>
<p><strong>Dr. Meissner:</strong>&nbsp;Der Mittelstand stellt eine attraktive Zielgruppe dar. Aber insgesamt bleibt f&uuml;r mich die bAV ein Feld, das f&uuml;r Makler weit offen ist. Denn in allen Unternehmen er&ouml;ffnen sich gerade jetzt Vertriebschancen, die der Makler nutzen kann. Makler tun deshalb gut daran, fr&uuml;hzeitig auf die Firmen zuzugehen und den Informationsbedarf zu decken und gute Konzepte sowie gute Abwicklungsprozesse anzubieten. Sp&auml;testens im Hinblick auf den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15% ab 01.01.2019 bzw. f&uuml;r Altzusagen ab 01.01.2022 m&uuml;ssen alle Unternehmen besucht werden. Hier gilt es f&uuml;r Makler, bestehende Versorgungen zu pr&uuml;fen und Unternehmen zu beraten. Bei neuen Versorgungen sollten Makler passende L&ouml;sungen pr&auml;sentieren. Genau das macht ja auch die St&auml;rke der Makler aus.</p>
<p>Es gibt viele Fragen zu kl&auml;ren, ob bei den klassischen Durchf&uuml;hrungswegen oder beim Sozialpartnermodell. Nehmen Sie zum Beispiel das Opting-out. Hier stellt sich zun&auml;chst die Frage, wer Arbeitgeber und Arbeitnehmer &uuml;ber die M&ouml;glichkeiten informiert. F&uuml;r den Arbeitgeber ist es aufw&auml;ndig, die Prozesse erst einmal zu installieren. Dies muss man ihm erkl&auml;ren. Hier k&ouml;nnen Makler punkten. Sie k&ouml;nnen zum Beispiel die Abrechnungsprozesse mit einfachen L&ouml;sungen begleiten und Unternehmen sichere Wege aufzeigen. (tk)</p>
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Wissenswertes rund um bAV und bKV im ePaper

Die AssCompact Sonderedition „betriebliche Versorgung“ ist hier als ePaper verfügbar. Das Heft, das im Nachgang zum AssCompact Forum betriebliche Versorgung erstellt wurde, dient als Nachschlagewerk rund um Produkte, Lösungen und Dienstleistungen in den Bereichen bAV und bKV.

<p>Wenn &uuml;ber 85% der Teilnehmer bereits am Ende eines Termins wissen, dass sie im n&auml;chsten Jahr wieder dabei sein wollen, dann spricht das f&uuml;r Inhalt und Atmosph&auml;re der Veranstaltung. Erhalten hat diesen Wert das AssCompact Forum betriebliche Versorgung, das am 28.06.2017 in Stuttgart stattgefunden hat. Bei dieser ersten &uuml;bergreifenden Veranstaltung nach dem Beschluss des Betriebsrentenst&auml;rkungsgesetzes (BRSG) wurde &uuml;ber die Reform informiert und es gab Praxistipps f&uuml;r die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die betriebliche Krankenversicherung (bKV).</p>
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Informatives Nachschlagewerk zum Download</h5>
<p>Im Nachgang zum Forum wurde die AssCompact Sonderedition &bdquo;betriebliche Versorgung&ldquo; erstellt, die als informatives Nachschlagewerk zu den vielen Facetten der betrieblichen Versorgung dient. Hier kommen Referenten und Aussteller des AssCompact Forums betriebliche Versorgung zu Wort, die ihr Wissen rund ums aktuelle Branchenumfeld (BRSG, IDD) weitergeben sowie Produkte, L&ouml;sungen und Dienstleistungen in den Bereichen bAV und bKV vorstellen. (ac)</p>
<p>Die AssCompact Sonderedition &bdquo;betriebliche Versorgung&ldquo; ist <a href="https://www.asscompact.de/epaper/sonderedition&quot; target="_blank">hier</a> als ePaper verf&uuml;gbar.</p>
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