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Assekuranz bAV allgemein

Reine Beitragszusagen in der bAV

Wie muss ein Produkt zur Unterlegung einer reinen Beitragszusage in der bAV aussehen? Mit dieser Frage hat sich das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) in Ulm beschäftigt. Anlass ist der vorliegende Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz, das in dem sogenannten Sozialpartnermodell eine reine Beitragszusage vorsieht.

<p>Der Referentenentwurf zum Betriebsrentengesetz lässt den Tarifpartnern die Möglichkeit, reine Beitragszusagen zu vereinbaren. Dieses Sozialpartnermodell würde dann in Konkurrenz zu den bisherigen bAV-Gestaltungsmöglichkeiten stehen. Die Umsetzung des neuen Konzepts würde über die Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung erfolgen. Zu diesem Zweck sollen das Versicherungsaufsichtsgesetz sowie die Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung geändert werden. Die Leistungen wären als lebenslange Rente zu erbringen, Garantien durch den Versorgungsträger dürften nicht gegeben werden. </p><h5>Hohe Gestaltungsspielräume für Produktgeber</h5><p>Produkte für das neue Modell könnten die Versicherungsgesellschaften entwickeln. Die Umsetzung lasse dabei große Freiräume hinsichtlich der Gestaltung, erklärt dazu das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa). Lediglich bei der anfänglichen Höhe der Rentenzahlung gebe es gewisse Vorgaben sowie die Anforderung, dass in der Rentenbezugszeit der Kapitaldeckungsgrad zwischen 100% und 125% betragen müsse, da andernfalls die laufenden Renten anzupassen seien.</p><p>Infolge fragt sich das Institut, wie etwa die Kapitalanlage in der Ansparphase eines solchen Produktes ausgestaltet werden könne. Dabei stelle sich die Frage, wie ohne Garantien dennoch eine hohe Sicherheit erreicht werden könne. Nach Ansicht des ifa könnten Kapitalanlagen, die nach gewissen Risikokennziffern (wie Volatilität oder Value at Risk) gesteuert werden, eingesetzt werden; ebenso eine Rolle könnten die intelligente Weiterentwicklungen des Life-Cycle-Konzepts und insbesondere eine Kombination dieser beiden Ansätze spielen. Auch dynamische Anlagekonzepte, die bisher bei bestimmten Garantiekonzepten Anwendung finden, ließen sich so modifizieren, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit ein Anlageziel nicht unterschreiten, aber keine formale Garantie böten, so die ifa-Aktuare.</p><p>Gleichzeitig müssen sich Produktgeber die Frage stellen, wie sie Rentensenkungen vermeiden können. Hier trete die kollektive Kapitalanlage in den Vordergrund, erklärt das Institut. Deshalb müsste die Festlegung der Kapitalanlagestrategie, die Bestimmung der anfänglichen Höhe der Renten sowie deren Anpassung innerhalb der Korridorgrenzen entsprechend aufeinander abgestimmt werden. Dies obliege dem klassischen Asset Liability-Managements des Versicherers. </p><h5>Chance-Risiko-Profil für mehr Transparenz</h5><p>Des Weiteren spricht sich das ifa für die Erstellung eines Chance-Risiko-Profils für die Produkte aus. Ähnlich der Vorgaben für die staatlich-geförderten Altersvorsorgeprodukte, die ab 2017 gelten werden. Ein solcher Ansatz könnte helfen, um beispielsweise verschiedene Ausgestaltungen untereinander abzugrenzen. Grundsätzlich sei es dabei auch möglich, den Verlauf des Produkts in der Rentenauszahlphase mit einzubeziehen. Dadurch werde das Chance-Risiko-Verhältnis der Rentenzahlung transparent, also derjenigen Leistung, die der Kunde tatsächlich bezieht, so das ifa. Bisherige Chance-Risiko-Klassen zielen hingegen nur auf das Kapital zu Rentenbeginn ab. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/ABE64C9A-12DE-470E-BEA2-1F181953B056"></div>

 

Erste Stellungnahmen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Der Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz, mit dem die betriebliche Altersversorgung insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienenden gestärkt werden soll, liegt seit Ende der vergangenen Woche offiziell vor. Mittlerweile gibt es auch die ersten Reaktionen aus der Versicherungsbranche.

<p>Der jetzt vorliegende Referentenentwurf zum Betriebsrentenst&auml;rkungsgesetz zeigt nach langen Diskussionen an, in welche Richtung die bAV-Reform gehen wird. Verb&auml;nde, Gewerkschaften und Institutionen k&ouml;nnen nun bis Ende November ihre Stellungnahmen abgeben. Im Januar 2018 soll das Gesetz in Kraft treten.</p>
<p>Der Referentenentwurf sieht unter anderem ein spezifisches F&ouml;rderprogramm f&uuml;r Geringverdiener vor. Zudem soll die steuerliche F&ouml;rderung der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente vereinfacht werden und im Sozialrecht neue Anreize f&uuml;r den Auf- und Ausbau einer betrieblichen Altersversorgung gesetzt werden. Ma&szlig;nahmen, die der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begr&uuml;&szlig;t. &bdquo;Wir unterst&uuml;tzen die Pl&auml;ne, ein spezifisches F&ouml;rdermodell f&uuml;r Geringverdiener einzuf&uuml;hren und die steuerliche und soziale F&ouml;rderung der bAV zu erh&ouml;hen&ldquo;, so BVK-Pr&auml;sident Michael H. Heinz in einer ersten Reaktion. &bdquo;Damit w&uuml;rden die richtigen Weichenstellungen geschaffen, damit auch Geringverdiener in den Genuss der zweiten S&auml;ule der Altersvorsorge kommen und die klein- und mittelst&auml;ndischen Unternehmen gef&ouml;rdert w&uuml;rden.</p>
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BVK kritisiert die Erweiterungen f&uuml;r Sozialpartner</h5>
<p>Mit Unverst&auml;ndnis reagiert dagegen der BVK auf die im Gesetz enthaltene Option, den Sozialpartnern zu erm&ouml;glichen, einen weiteren Durchf&uuml;hrungsweg in der bAV zu er&ouml;ffnen. Laut Referentenentwurf k&ouml;nnen die Sozialpartner k&uuml;nftig auch reine Beitragszusagen vereinbaren, &uuml;ber Leistungen der durchf&uuml;hrenden Einrichtungen entscheiden und Options- bzw. Opting-Out-Systeme in den Unternehmen und Betrieben einf&uuml;hren. &bdquo;Leider sind die Bundesministerien bei diesem Punkt wieder etwas zur&uuml;ckgefallen und wollen Arbeitgebern zusammen mit den Gewerkschaften erm&ouml;glichen, eine Art Sozialpartner-bAV in den Betrieben einzuf&uuml;hren&ldquo;, so Heinz. Positiv sieht er dagegen, dass es nun kein gesetzliches Opting-Out-System geben soll. Der Gesetzgeber erkl&auml;rt dazu, dass eine obligatorische bAV ein zu tiefer Eingriff bei Arbeitgebern wie Besch&auml;ftigten gewesen w&auml;re. Deshalb sollten nun vordringlich die M&ouml;glichkeiten f&uuml;r einen weiteren freiwilligen Ausbau der bAV ausgesch&ouml;pft werden.</p>
<h5>
Zustimmung und Kritik auch vom Versorgungswerk MetallRente&nbsp;</h5>
<p>Auch Heribert Karch, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer des Versorgungswerks MetallRente hat sich bereits zum Entwurf ge&auml;u&szlig;ert. Er bewertet diesen als Schritt in die richtige Richtung. &bdquo;F&uuml;r MetallRente sind die nun vorgelegten Vorschl&auml;ge des Referentenentwurfs machbar. Auch in der jetzigen Architektur des Versorgungswerks k&ouml;nnten wir einen Tarifvertrag auf der Basis dieses neuen Gesetzes mit Zielrenten umsetzen&ldquo;, erkl&auml;rt Karch. Von gro&szlig;er Bedeutung sei, dass die Anrechnung zus&auml;tzlicher Altersvorsorgeanstrengungen auf die Grundsicherung endlich abgemildert werde; ein wichtiger Schritt, um die betriebliche Altersversorgung f&uuml;r alle attraktiver zu machen. Ebenso positiv bewertet Karch die Zuschussf&ouml;rderung zugunsten niedrigerer Einkommen.</p>
<p>Allerdings &uuml;bt er auch Kritik. In einer Stellungnahme der MetallRente hei&szlig;t es: Die Beitragslast auf Betriebsrenten m&uuml;sste gerechter werden. Die Betriebsrenten w&uuml;rden seit 2004 mit vollen Beitr&auml;gen zur Kranken-und Pflegeversicherung belastet &ndash; eine gravierende &Auml;nderung der urspr&uuml;nglichen F&ouml;rderung. Die besch&auml;digte Symmetrie von jetzt vorgelagerter Entlastung und nachgelagerter Belastung m&uuml;sse wieder hergestellt werden. Und weiter: Gerade dem Mittelst&auml;ndler, der solche Dinge m&ouml;glichst einfach organisieren m&ouml;chte, sollte es der steuerliche Rahmen erleichtern, Betriebsrenten f&uuml;r alle Einkommensgruppen anzubieten, und zwar mit nur einem Modell. Eine Ausweitung des F&ouml;rderrahmens auf nur 7% der BBG werde diesem Erfordernis in keiner Weise gerecht. Zudem setzte die Beitragslast auf 3% der steuerlichen Veranlagung die Ungerechtigkeiten fort. Nur h&ouml;here Einkommen bleiben damit von doppelten Beitragslasten verschont. Karch: &bdquo;Diese Ma&szlig;gabe ist sozial unfair.&ldquo; (bh)</p>
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BVK: Entscheidungen zur bAV-Reform sind ermutigend

Noch liegt kein Gesetzesentwurf vor, aber die Eckdaten für eine bAV-Reform scheinen festzustehen. Zumindest kam es in dieser Woche zu einer Einigung zwischen dem Bundesarbeits- und dem Bundesfinanzministerium. Der BVK sieht dabei ermutigende Tendenzen für die Vermittler.

<p>Befürchtungen, dass Versicherungsvermittler ihre Bedeutung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verlieren werden, haben sich zumindest vorerst nicht bestätigt. Die in dieser Woche in Berlin getroffenen Entscheidungen seien sogar ermutigend, meint der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK). Wäre ein Sozialpartnermodell in seiner ursprünglichen Idee durchgesetzt worden, hätte dies insbesondere für Versicherungsmakler schwerwiegende Folgen gehabt.</p><h5>Anreize für Geringverdiener</h5><p>Konkret begrüßt der BVK die Pläne, Anreize für Geringverdiener zu erhöhen, indem die späteren bAV-Renten als Freibeträge im Fall einer Grundsicherung im Alter anerkannt werden. Auch eine Aufstockung der steuerlichen Förderung bis zu 7% der Beitragsbemessungsgrenze befürwortet der BVK.</p><h5>Anreize für Arbeitgeber</h5><p>„Damit kann die bAV attraktiver gestaltet werden“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz die Pläne der Bundesregierung. „Allerdings empfehlen wir die steuerliche Förderung etwas mehr, nämlich auf 10%, anzuheben. Dass kleine und mittelständische Arbeitgeber (KMU) nicht mehr für die Höhe der zukünftigen Betriebsrenten garantieren müssen, unterstützen wir ebenfalls. Schließlich führten gerade diese Rentengarantien in Zeiten des Niedrigzinses dazu, dass die Ausweitung der betrieblichen Altersvorsorge bei den KMU in letzter Zeit zu wünschen übrig ließ, weil die Unternehmen zu Recht die Haftung für zugesagte Renten scheuten.“</p><p>Zuversichtlich stimmen den BVK auch Vorhaben der Bundesregierung, künftig Arbeitgebern eine steuerliche Verrechnung von 30% zu gewähren, wenn diese für ihre Geringverdiener 240 bis 480 Euro jährlich in die bAV überweisen. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A96A1D4B-9691-4CE0-8411-958066A83370"></div>

 

Nahles-Fonds, Schäuble-Zuschuss und Deutschland-Rente: Rürup zu den Reformideen

Das Thema Altersvorsorge steht in dieser Woche weit oben auf der politischen Agenda. Unter anderem wird die Zukunft der gesetzlichen Rente im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales diskutiert und Ministerin Nahles will eine Entscheidung zur weiteren Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung treffen. Der Altersvorsorge-Experte Prof. Dr. Bert Rürup nimmt an den Gesprächen in Berlin aktiv teil. Seine Einschätzungen dürften Maklern nicht gerade Hoffnung machen.

<p>K&uuml;nftige Altersarmut verhindern &ndash; das ist das Ziel der aktuell anstehenden Reformideen. Auch f&uuml;r den &Ouml;konomen und Altersvorsorge-Experten Prof. Dr. Bert R&uuml;rup ist dies das zentrale Anliegen. Auf dem AssCompact Wissen Forum &bdquo;betriebliche Vorsorge&ldquo; hat er erkl&auml;rt, was seiner Meinung nach nottut, um dieses Ziel zu erreichen, und was vermutlich aus Berlin kommen wird.</p>
<p>So bezweifelt R&uuml;rup etwa, dass eine Erh&ouml;hung des Rentenniveaus erreicht werden kann, wie es Gewerkschaften und linke Politiker fordern: &bdquo;In unserer postindustriellen Gesellschaft wird es zunehmend schwierig, die Armutsfestigkeit eines Rentensystems am Rentenniveau zu messen. Die Erh&ouml;hung ist ein s&uuml;ffiger Vorschlag, aber jemand mit durchbrochener Erwerbsbiografie wird dadurch nicht reicher.&ldquo; R&uuml;rup geht davon aus, dass die Risiken durch eine Destandardisierung von Erwerbsbiografien und Langzeitarbeitslosigkeit in Zukunft noch steigen werden. Denn die 22% der k&uuml;nftigen Rentner, die dauerhaft im Niedriglohnsektor gearbeitet haben, k&auml;men erst noch. &bdquo;Diese m&uuml;ssten 54 Jahre lang Vollzeit arbeiten, um Rentenzahlungen auf dem Niveau von Sozialhilfe zu erhalten&ldquo;, sagt R&uuml;rup.</p>
<h5>
Ansparphase vom Verrentungsprozess abkoppeln</h5>
<p>Das Problem sieht er im deutschen &Auml;quivalenzprinzip, wonach sich die Rente strikt nach der Dauer der Erwerbst&auml;tigkeit und dem mit Beitr&auml;gen belegten Lohn berechnet. Er spricht sich daf&uuml;r aus, die Rente f&uuml;r Geringverdiener nach dem Vorbild der meisten anderen OECD-Staaten anders festzusetzen, als die f&uuml;r Durchschnitts- und Hochverdiener. Eine L&ouml;sung sieht er zum Beispiel in einem obligatorischen, kapitalgedeckten System nach dem Vorbild Schwedens. Dort werden Rentenpr&auml;mien automatisch mit den sozialversicherungspflichtigen Beitr&auml;gen in bis zu 800 verschiedene Fonds, die man selbst w&auml;hlen kann, eingezahlt. Dies erm&ouml;glicht eine lebenszyklusabh&auml;ngige Ansparphase, die vom Verrentungsprozess abgekoppelt ist.</p>
<h5>
Die Pl&auml;ne aus Berlin</h5>
<p>In Deutschland zielt die Politik momentan vor allem darauf ab, die bAV zu st&auml;rken und damit gleichzeitig Vertriebskosten einzusparen. Bundessozialministerin Nahles m&ouml;chte die bAV in kleineren und mittleren Unternehmen ausweiten, Finanzminister Sch&auml;uble einen verpflichtenden Zuschuss der Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung einf&uuml;hren und die Deutschland-Rente soll ein g&uuml;nstiges Rentenstandardprodukt f&uuml;r alle werden.</p>
<h5>
&bdquo;Entgeltumwandlung reduziert das Rentenniveau&ldquo;</h5>
<p>R&uuml;rup sieht alle drei Reformmodelle kritisch. Durch die seit 2008 entfristete Entgeltumwandlung werden die gesetzlichen Rentenanspr&uuml;che der Umwandler, aber auch der Nichtumwandler reduziert und das Rentenniveau geht zur&uuml;ck. &bdquo;Das kann man hinnehmen, wenn die Rendite des kapitalgedeckten Systems gr&ouml;&szlig;er ist, als die Rendite des zur&uuml;ckgebauten Systems&ldquo;, sagt R&uuml;rup. Und das sei mit Neuvertr&auml;gen gegenw&auml;rtig nicht mehr zu schaffen. Dies ist vermutlich auch ein Grund f&uuml;r Sch&auml;uble, Arbeitgeber verpflichten zu wollen, einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu zahlen. Er erhofft sich, dadurch den R&uuml;ckgang der Rentenanspr&uuml;che aus der gesetzlichen Rente teilweise zu kompensieren. F&uuml;r den Altersvorsorge-Experten R&uuml;rup f&uuml;hrt kein Weg an staatlichen F&ouml;rderinstrumenten vorbei. Er ist sich sicher, dass es k&uuml;nftig neben der Entgeltumwandlung eine gewisse &bdquo;Riester-F&ouml;rderung&ldquo; in der bAV geben wird. Allerdings unter Streichung der dann potenziell m&ouml;glichen Doppelverbeitragung im Alter, um das Risiko der Geringverdiener mitzutragen.</p>
<p>Die geplante Standardisierung der Riester-Produkte h&auml;lt er f&uuml;r richtig. &bdquo;Es war ein Fehler, zu sagen, die Riester-Rente sei eine ersetzende Rente. Ein kapitalgedecktes System kann ein r&uuml;ckgebautes Umlagesystem nur dann ersetzen, wenn der Kreis der Versicherten der gleiche ist. Das hei&szlig;t, es h&auml;tte obligatorisch sein m&uuml;ssen, ansonsten haben Sie eine deutliche Entmischung der Risiken.&ldquo; R&uuml;rup pl&auml;diert also klar f&uuml;r obligatorische Elemente in der Rentenversicherung.</p>
<h5>
Nahles-Fonds: Kritik an &bdquo;Pay-and-forget&ldquo;</h5>
<p>Der sogenannte Nahles-Fonds sieht die Einrichtung von Betriebsfonds auf der Basis von allgemeinverbindlichen Tarifabschl&uuml;ssen vor. R&uuml;rup kritisiert die damit verbundenen &bdquo;Pay-and-Forget-Pr&auml;mien&ldquo;, die einmalig eingezahlt werden und durch die der Arbeitgeber anschlie&szlig;end aus der Haftung ist. Laut R&uuml;rup wird dadurch aus der betrieblichen &bdquo;Altersversorgung&ldquo; durch den Arbeitgeber eine betriebliche &bdquo;Altersvorsorge&ldquo; durch den Arbeitnehmer. Er bef&uuml;rchtet einen Infektionseffekt auf etablierte Systeme.</p>
<p>Die Deutschland-Rente w&uuml;rde nach Meinung R&uuml;rups der Destandardisierung der Arbeitswelt nicht Rechnung tragen, weil nur Arbeitnehmer einzahlen k&ouml;nnen. Ein neues Rentensystem d&uuml;rfe nicht auf eine spezifische Erwerbsform zugeschnitten sein, sondern m&uuml;sse universal f&uuml;r alle gelten. Und: &bdquo;Wenn man kapitalgedeckte Altersvorsorge macht, muss gew&auml;hrleistet sein, dass die Anlage ausschlie&szlig;lich im Interesse der Sparer erfolgt und keine &ndash; seien sie noch so hochwertig &ndash; gesamtpolitischen Ziele zu erf&uuml;llen hat.&ldquo; Damit erkl&auml;rt der Professor die Deutschland-Rente f&uuml;r tot.</p>
<h5>
Wenig Hoffnung f&uuml;r Makler</h5>
<p>R&uuml;rup geht davon aus, dass es sp&auml;testens bis zur NRW-Wahl im Mai 2017 eine Rentenreform geben wird, wenn auch keine gro&szlig;e. Er nimmt an, dass es trotz Widerstand von Finanzminister Sch&auml;uble, eine Angleichung der unterschiedlich festgesetzten Renten in Ost- und Westdeutschland geben wird. F&uuml;r die bAV erwartet er die Einf&uuml;hrung einer Pr&auml;mienf&ouml;rderung. Dass es zum &bdquo;De-Risking&ldquo; kommen wird, bezweifelt er. Im Zentrum w&uuml;rde neben der Armutsvermeidung weiter der Ausbau der Kapitaldeckung stehen, allerdings mit &bdquo;obligatorischen Elementen&ldquo;. F&uuml;r diejenigen, die von der Vermittlung leben, &bdquo;seien verpflichtende Systeme allerdings nicht gesch&auml;ftsf&ouml;rdernd&ldquo;. Das machte R&uuml;rup auf dem Forum jedenfalls deutlich. Eine Alternative dazu gibt es f&uuml;r den &Ouml;konomen unter den gegebenen Rahmenbedingungen jedoch nicht. (tos)</p>
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Gothaer: „Große Chancen im Kollektivgeschäft im Bereich BU und bKV“

Das Kollektivgeschäft bei der Gothaer wächst, sagt Oliver Brüß, Vorstand Vertrieb der Gothaer Versicherungen, in einem Interview für AssCompact 10/2016. Die Redaktion hat vorab noch einmal nachgefragt, warum er für Vermittler insbesondere in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) und in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung große Chancen sieht.

<h5>Herr Brüß, könnte das Kollektivgeschäft in naher Zukunft wichtiger für Versicherer und Vertrieb werden?</h5><p>Auf jeden Fall. Wir sehen große Chancen im Kollektivgeschäft – insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung und in der betrieblichen Krankenversicherung, wo wir seit Jahren ein starkes Wachstum verzeichnen und aktuell auch wieder Erfolge erzielt haben.</p><h5>Wie sehen diese aus?</h5><p>Wir können hier beispielsweise unsere Kooperation mit der Knappschaft anführen. Die Knappschaft ist insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen eine interessante gesetzliche Krankenkasse, da die Umlagebeiträge sehr günstig sind. Wer als Arbeitgeber bei den Umlagebeiträgen spart, ist dann oft auch gewillt, für die Mitarbeiter in der bAV oder bKV etwas zu tun. Auch bezüglich Großunternehmen verzeichnen wir eine stark steigende Nachfrage nach unseren preislich und leistungsseitig attraktiven Lösungen im Bereich BU und bKV mit stark vereinfachter oder sogar Entfall der Gesundheitsprüfung.</p><h5>An anderer Stelle läuft das Kollektivgeschäft aber zäh.</h5><p>Die große Herausforderung ist die Durchdringung der Kollektive bei Arbeitnehmerfinanzierung. Ich denke, wir müssen hier neue Wege gehen. Die Gothaer hat beispielsweise im Bereich der bKV eine digitale Einkaufsgemeinschaft auf den Markt gebracht. Wir haben das zunächst im Rahmen eines Piloten bei uns im Haus getestet. Man muss sich das folgendermaßen vorstellen: Im Intranet konnten die Mitarbeiter über ein neues Portal einen stationären Ergänzungstarif abschließen. Mit Erreichen eines Schwellenwertes wurde auf die sonst übliche Gesundheitsprüfung verzichtet. Den aktuellen Stand der Anmeldungen konnten dann alle im Portal sehen. Das bieten wir jetzt auch Kunden an. Es gibt auch schon zwei Großunternehmen, die dieses Instrument nutzen wollen. </p><h5>Können auch Versicherungsmakler künftig mehr von der bKV profitieren? Erwartet wurde mal ein ähnlicher Geschäftsumfang wie in den USA. Aber so einfach ist die Beratung, Einrichtung und Verwaltung dann doch nicht?</h5><p>Versicherungsmakler profitieren bereits heute und werden das in der Zukunft noch stärker tun. Die Gothaer bietet die bKV im Übrigen nicht nur arbeitgeber-, sondern auch arbeitnehmerfinanziert an. Da gerade Versicherungsmakler über die Sachversicherung oder die bAV Zugang zu Unternehmen mit großen Belegschaften haben, wird sich auch die eigenfinanzierte bKV weiter positiv entwickeln. Gerade hier unterstützen wir Vermittler aktiv durch digitalisierte Vertriebsprozesse wie zum Beispiel die Online-Anmeldung oder die digitale Einkaufsgemeinschaft. </p><h5>Sie hatten die BU angesprochen. Wie kann diese im Kollektivgeschäft etwa von Maklerseite platziert werden?</h5><p>Die Gothaer bietet mit der SBU Premium einen sehr leistungsstarken Tarif an, der unter anderem bei den sogenannten „guten“ Berufsgruppen oft auch preislich anderen Wettbewerbern klar überlegen ist. In Kombination mit einer sogenannten Dienstobliegenheitserklärung anstelle der Einzel-Risikoprüfung sowie mit attraktiven Rentenhöhen im arbeitgeber- und auch arbeitnehmerfinanzierten Bereich hat dies auf Maklerseite zu einem schönen Zusatz-Wachstum geführt.</p><h5>Und Ihr Ausblick für die bAV?</h5><p>Derzeit wächst unser bAV-Neugeschäft stark, unter anderem auch mit unserem neuen, indexgebundenen Hybridprodukt „GarantieRente Performance“. Dazu tragen sicherlich auch die niedrigen Zinsen bei – die steuerliche Förderung der bAV rückt so wieder stärker in den Vordergrund. Vermittler erkennen, dass auch in der bAV ein hoher Aktienanteil von Vorteil für die künftige Rendite ist. Die weitere Entwicklung des bAV-Marktes wird sicherlich auch von der Politik, insbesondere den derzeitigen Diskussionen um eine Reform der bAV (Stichwort: Sozialpartnermodell) und der Verbesserung der steuerlichen Förderung, abhängen. </p><p>Das weitere Interview mit Oliver Brüß lesen Sie in AssCompact 10/2016. Das Heft erscheint in der ersten Oktoberwoche.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/301554EB-3624-42E4-89D9-40A9B8D03C14"></div>

 

bAV trotz Niedrigzinsen eine gute Altersvorsorgelösung?

Die Niedrigzinsphase drückt auf das bAV-Geschäft. Die Folgen sind im Neugeschäft spürbar, aber auch der Bestand ist vor Veränderungen nicht gefeit. Produktlösungen haben sich seither spürbar verändert, wie auch die Courtagen. Die Folgen der Niedrigzinsen für die bAV waren auch großes Thema des AssCompact Wissen Forums „betriebliche Vorsorge“ am Dienstag in Neuss.

<p>Die betriebliche Altersversorgung (bAV) leidet unter der Niedrigzinsphase. Das Interesse der Arbeitnehmer sinkt. F&uuml;r Versicherungsmakler wird es schwieriger, die Bedeutung der bAV f&uuml;r die Altersvorsorge darzustellen. Fallende Zinsen, eine hohe Volatilit&auml;t an den Kapitalm&auml;rkten, die marginale Inflation, ein kritisches Weltwirtschaftswachstum und eine &bdquo;sinkende Sterblichkeit&ldquo; werden die bAV k&uuml;nftig noch weiter treffen, sagte Rainald Meyer, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Funk Vorsorgeberatung, auf dem gestrigen AssCompact Wissen Forum &bdquo;betriebliche Vorsorge&ldquo;. Neben vielen Detailfragen zu bAV, bKV und BU im Kollektivgesch&auml;ft sowie einem Ausblick auf die kommenden Reformpl&auml;ne durch Prof. Dr. Bert R&uuml;rup fiel der Blick immer wieder auf die Niedrigzinsen &ndash; insbesondere im Zusammenhang mit der Direktversicherung, mit der Versicherungsmakler &uuml;ber 70% ihre Courtage-Einnahmen im bAV-Gesch&auml;ft erwirtschaften, wie Dr. Christian Durchholz, Leiter der Studie &bdquo;AssCompact AWARD Betriebliche Altersversorgung 2016&ldquo;, gestern ebenfalls darlegte.</p>
<h5>
Courtagen sinken</h5>
<p>Mit der n&auml;chsten Absenkung des H&ouml;chstrechnungszinses zum 01.01.2017 wird das bAV-Neugesch&auml;ft noch schwieriger. F&uuml;r Versicherer sei es heute schon schwierig, die Beitragsgarantien bzw. den Beitragserhalt zu stemmen, so Meyer. Versicherer m&uuml;ssten immer mehr auf die Kosten sehen und vor diesem Hintergrund w&uuml;rden sich die Courtagen in der Lebensversicherung und im bAV-Gesch&auml;ft weiter deutlich reduzieren. Er geht davon aus, dass sich Versicherungsmakler je nach Laufzeiten auf 20% weniger Courtagen einstellen m&uuml;ssen. Im Bestand rechnet der Mathematiker mit einer weiteren Absenkung der &Uuml;bersch&uuml;sse und einer Reduktion der Rentenfaktoren im Tarif.</p>
<p>Was Versicherungsmakler ihren Kunden aber klar machen m&uuml;ssten, sei, dass die Niedrigzinsen nicht nur die Versicherer betreffen. Man k&ouml;nne sogar sagen, dass die Lebensversicherung im Vergleich zu anderen Anlageklassen &bdquo;sogar noch gut dastehe.&ldquo;</p>
<h5>
Sind die neuen Produkte die L&ouml;sung?</h5>
<p>Die Zinssituation hat dazu gef&uuml;hrt, dass die Versicherer neue Lebensversicherungsprodukte &ndash; auch f&uuml;r die bAV &ndash; auf den Markt gebracht haben, etwa Drei-Topf-Hybride oder indexorientierte Versicherungen. Manche Versicherer haben ihre klassischen Kollektive mittlerweile f&uuml;r den Neuzugang gesperrt. Die klassischen Produkte verschwinden tendenziell vom Markt. Versicherungsmakler reagieren aber auch skeptisch aufgrund der Komplexit&auml;t und der Vielfalt der Produkte. Die neuen Produkte seien kein Allheilmittel, es g&auml;be aber auch keine Alternative zu diesen Produkten, so Meyer. Und man solle sich vor Augen f&uuml;hren, dass sie bei einem sich abzeichnenden steigendem Zins auf jedem Fall im Vorteil w&auml;ren. (bh)</p>
<p>Bilder vom AssCompact Forum betriebliche Vorsorge am 13.09.2016 in Neuss sehen Sie <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/forum-betriebliche-vorsorge-erste…; target="_blank">hier</a>.</p>
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„Der Rechtsrahmen muss für alle bAV-Anbieter gleich sein“

Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement und verantwortlich für bAV bei HDI, erklärt, welche Folgen die Einführung des Sozialpartnermodells in der bAV für Versicherer und Makler hätte und warum er gegen ein Opting-out-Modell ist. Hinsichtlich der bAV-Produkte plädiert er für weniger Garantien.

<p class="frage">Herr von L&ouml;bbecke, das Bundesarbeitsministerium hat nach Berlin zum bAV-Dialog eingeladen. Ist das ein Einlenken im Hinblick auf das vom Ministerium favorisierte Sozialpartnermodell?</p>
<p class="frage">
<p>Ich sehe kein Einlenken. Offenbar h&auml;lt Frau Nahles immer noch an ihrem Vorhaben fest, ein zweites, tarifliches Zwangssystem neben die bew&auml;hrte bAV zu setzen &ndash; mit eigenen Regeln und Vorschriften. Ein eigenes Rechtssystem f&uuml;r die Tarifrente f&uuml;hrt jedoch zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Das ist nicht fair. Der Rechtsrahmen muss f&uuml;r alle bAV-Anbieter gleich sein. Anstatt ein Paralleluniversum zu schaffen, sollte die Politik lieber die bestehende bAV vereinfachen, B&uuml;rokratie abbauen und Anreize setzen, damit auch kleine und mittlere Bertriebe eine bAV einf&uuml;hren.</p>
<p class="frage">Sollte das Sozialpartnermodell doch kommen, was w&uuml;rde das f&uuml;r Versicherer und f&uuml;r Versicherungsmakler bedeuten?</p>
<p class="frage">
<p>Ein Parallelsystem w&uuml;rde die bAV noch komplexer machen und alle Beteiligten nur verunsichern. Die Frage ist auch, ob das Ganze &uuml;berhaupt legal ist. Professor Schwintowski von der Humboldt-Universit&auml;t h&auml;lt es f&uuml;r europarechtswidrig, weil es massiv in die Wettbewerbsfreiheit eingreifen w&uuml;rde. F&uuml;r Makler bedeutet es ebenfalls nichts Gutes, weil sie bei der neuen L&ouml;sung au&szlig;en vor bleiben sollen. Eine Beratung sieht das Sozialpartnermodell nicht vor. Das hei&szlig;t, man nimmt den Maklern und Versicherern ein Gesch&auml;ftsfeld.</p>
<p class="frage">Und f&uuml;r die Arbeitgeber und Arbeitnehmer?</p>
<p>Arbeitgeber m&uuml;ssten k&uuml;nftig sechs verschiedene Durchf&uuml;hrungswege verwalten. Und Arbeitnehmer k&ouml;nnten denken, dass sie mit der Tarifrente ausreichend vorgesorgt h&auml;tten, obwohl ihre Versorgungsl&uuml;cke noch weit klafft.</p>
<p class="frage">Lassen Sie uns andere Modelle ansehen. Welche Reformen w&uuml;rden Sie vorschlagen?</p>
<p class="frage">
<p>Wir haben als HDI Lebensversicherung einen 10-Punkte-Plan aufgestellt, wie man die bestehende bAV verbessern kann. Darin fordern wir unter anderem, die volle Beitragspflicht auf Betriebsrenten in der Kranken- und Pflegeversicherung abzuschaffen. Damit auch Geringverdiener eine bAV abschlie&szlig;en, sollten Betriebsrenten zudem nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Die steuerliche F&ouml;rderung sollte vereinheitlicht und ausgebaut werden. Die Anhebung des Dotierungsrahmens auf bis zu 10% der Beitragsbemessungsgrenze innerhalb eines Durchf&uuml;hrungsweges w&uuml;rde die bAV deutlich vereinfachen und verbessern. Und ganz wichtig: Die Beratung durch Experten sollte beibehalten werden.</p>
<p class="frage">Ein Freund von Opting-Out-Modellen sind Sie nicht?</p>
<p class="frage">
<p>Wohin Opting-out f&uuml;hren kann, sieht man am Beispiel der Mini-Jobber: Hier hat der Gesetzgeber festgeschrieben, dass diese automatisch gesetzlich rentenversichert sind &ndash; mit der M&ouml;glichkeit, sich daraus aktiv zu befreien. Das Ergebnis: &Uuml;ber 80% der Mini-Jobber w&auml;hlten die Rentenversicherungspflicht ab. Opting-out-Modelle f&uuml;hren vielleicht zu einer h&ouml;heren Verbreitung der bAV, aber nicht zu einer bedarfsgerechten Versorgung. Wichtig ist, dass der Gesetzgeber einen belastbaren Rechtsrahmen schafft, damit Betriebe, die ein Opting-out einf&uuml;hren wollen, nicht nachher von &bdquo;zwangsbegl&uuml;ckten&ldquo; Arbeitnehmern verklagt werden.</p>
<p class="frage">Warum klappt es dann aber mit der Verbreitung der bAV heute nicht besser? Und warum gibt es so wenig arbeitgeberfinanzierte bAV?</p>
<p>Die gr&ouml;&szlig;ten Hemmnisse f&uuml;r eine weitere Verbreitung der bAV sind neben der Anrechnung auf die Grundsicherung und die volle Verbeitragung der Leistungen auch die Komplexit&auml;t. Arbeitnehmern und Arbeitgebern fehlen Informationen und Anreize. Die Arbeitnehmer kennen ihr Recht auf Entgeltumwandlung oft nicht und die Arbeitgeber kl&auml;ren sie nicht auf. Viele wissen nicht, dass ein Zuschuss f&uuml;r sie aufwandsneutral w&auml;re. Aktive Information und finanzielles Engagement der Arbeitgeber k&ouml;nnten viel bewirken. Unternehmen sollten Teile der Lohnnebenkosten, die sie durch eine bAV einsparen, als Zuschuss an ihre Mitarbeiter weitergeben.</p>
<p class="frage">Erste Pensionskassen, auch aus Ihrem Konzern, haben die Verzinsung f&uuml;r bestehende bAV-Vertr&auml;ge gesenkt. Wird das Schule machen und mit welchen Konsequenzen? Und ist die von Ihnen oft erw&auml;hnte &bdquo;Systemrendite&ldquo; tats&auml;chlich ein schlagendes Argument?</p>
<p class="frage">
<p>Eins ist klar: Die gesetzliche Rente wird in Zukunft nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Eine zus&auml;tzliche, kapitalgedeckte Vorsorge ist zwingend notwendig, sonst landen viele B&uuml;rger in der Altersarmut. Kritiker zweifeln an der Entgeltumwandlung. Sie irren. Professor Dommermuth vom Institut f&uuml;r Vorsorge und Finanzplanung hat diverse Szenarien durchgerechnet. Das Ergebnis: Die bAV lohnt sich allein schon wegen der staatlichen F&ouml;rderung. Trotz nachgelagerter Besteuerung und Sozialversicherungspflicht im Alter ist die bAV anderen Vorsorgeformen h&auml;ufig &uuml;berlegen.</p>
<p class="frage">Vor demselben Hintergrund, also dem Niedrigzins, k&ouml;nnen Sie sich auch bAV-Produkte vorstellen, die nur 80 oder 90% Beitragsgarantie enthalten. Das widerspricht der bisherigen bAV-Idee. Wie k&ouml;nnten solche Produkte aussehen und wird sich das durchsetzen lassen?</p>
<p class="frage">
<p>Wir m&uuml;ssen weg von Zinsgarantien. Sie sind Renditekiller. Wir befinden uns in einer Zinseiszeit. Sichere Staatsanleihen haben inzwischen einen Nullzins erreicht. 100% Beitragsgarantie lassen sich im anhaltenden Niedrigzinsumfeld kaum noch darstellen. Die Politik sollte daher die Beitragsgarantie flexibilisieren. Wir unterst&uuml;tzen Vorst&ouml;&szlig;e, Garantien abzusenken, wie es Dr. Arteaga in seinem Gutachten f&uuml;r das Bundesarbeitsministerium vorschl&auml;gt. Mir gef&auml;llt das niederl&auml;ndische Modell der &bdquo;Defined Ambition&ldquo; ganz gut: Bei dem sog. Zielrentensystem gibt es eine feste Beitragszusage, die sp&auml;tere Leistung wird jedoch nicht verbindlich festgelegt, sondern nur gewissenhaft gesch&auml;tzt. Ich glaube, das ist ein guter Mittelweg zwischen den im Niedrigzinsumfeld schwer kalkulierbaren Beitragszusagen mit Mindestleistung einerseits und reinen Beitragszusagen andererseits. Au&szlig;erdem zwingen hohe Garantien Versicherer zu einer restriktiven und damit chancenbegrenzten Kapitalanlage. Wenn der Gesetzgeber uns lie&szlig;e, k&ouml;nnten wir kapitaleffizientere Produkte in der bAV anbieten, die eine h&ouml;here Rendite in Aussicht stellen.</p>
<p class="frage">Vor Kurzem sagten Sie auf einer Ihrer Veranstaltungen, dass HDI weiter in die bAV investieren werde. Sehen Sie, dass sich andere Anbieter aus dem Markt zur&uuml;ckziehen?</p>
<p class="frage">
<p>Das sehen wir zwar nicht, aber wir sehen, dass sie nicht mehr in das bAV-Gesch&auml;ft investieren. Wir als HDI setzen jedenfalls weiterhin klar auf das bAV-Gesch&auml;ft und wollen unsere Position als einer der f&uuml;hrenden bAV-Anbieter in Deutschland ausbauen. Dabei werden wir weiter in digitale Services investieren, um Kunden und Vertriebspartner besser zu unterst&uuml;tzen. So haben wir mit dem &bdquo;HDI bAVnet&ldquo; ein Online-Portal zur Verwaltung von bAV-Vertr&auml;gen eingef&uuml;hrt. Damit sind wir Vorreiter am Markt und haben beim Wettbewerb &bdquo;Digitaler Leuchtturm Versicherung&ldquo;, der von der S&uuml;ddeutschen Zeitung und Google ausgerichtet wird, den ersten Platz belegt. Au&szlig;erdem wollen wir das Gesch&auml;ft mit der Auslagerung von Pensionszusagen forcieren. Hier haben wir eine besondere Expertise, die in Zeiten steigender Pensionsr&uuml;ckstellungen von den Firmen dringend ben&ouml;tigt wird.</p>
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Ein Artikel von
Fabian von Löbbecke

Allianz: Neue Produkte boomen in der bAV

Kunden wählen bei bAV-Produkten laut Marktführer Allianz vor allem Angebote mit neuen Garantien. Klassikprodukte machen demnach hingegen nur rund ein Drittel des bAV-Neugeschäfts aus, bei der privaten Vorsorge sogar nur noch rund ein Zehntel.

<p>Immer mehr Kunden der Allianz entscheiden sich f&uuml;r Produkte mit neuen Garantien. Das gelte inzwischen auch in der bAV. Demnach wurden allein im ersten Halbjahr 2016 &uuml;ber 32.000 Vertr&auml;ge der beiden Vorsorgekonzepte Perspektive oder KomfortDynamik mit einem Beitragsvolumen von 1,4 Mrd. Euro im Firmengesch&auml;ft der Allianz Leben abgeschlossen. Im Gesamtgesch&auml;ft von Allianz Leben &ndash; also bei Firmen- und Privatkunden &ndash; waren es knapp 79.000 solcher Vertr&auml;ge mit einer Beitragssumme von rund 3,3 Mrd. Euro.</p>
<h5>
Perspektive am gefragtesten</h5>
<p>Der Gro&szlig;teil entschied sich f&uuml;r das Mitte 2013 eingef&uuml;hrte Konzept Perspektive &ndash; im Firmenkundengesch&auml;ft waren das im ersten Halbjahr knapp 28.700 Vertr&auml;ge. &bdquo;Perspektive kommt bei unseren Firmenkunden an, denn es verbindet das starke Sicherungsverm&ouml;gen der Allianz mit modernen Garantien und bietet Sicherheiten, die sich viele unserer Kunden w&uuml;nschen&ldquo;, kommentiert Andreas Wimmer, im Vorstand von Allianz Leben verantwortlich f&uuml;r das Firmenkundengesch&auml;ft.</p>
<h5>
KomfortDynamik punktet bei Firmenkunden</h5>
<p>Neben Perspektive werde auch das 2015 eingef&uuml;hrte Konzept KomfortDynamik immer st&auml;rker nachgefragt. Rund die H&auml;lfte des Neugesch&auml;fts dieses Konzeptes stammt aus dem Firmenkundenbereich. &bdquo;KomfortDynamik erschlie&szlig;t die Chancen des Kapitalmarktes verbunden mit dem gewohnten Komfort und dem geringen Verwaltungsaufwand einer klassischen bAV&ldquo;, so Wimmer. Mit dem Produkt habe man daher einen neuen Bestseller f&uuml;r chancenorientierte Betriebsrenten geschaffen.</p>
<h5>
Klassische Garantien immer weniger gefragt</h5>
<p>Nur noch jeder dritte Euro im Neugesch&auml;ft mit Firmenkunden floss Allianz Leben im ersten Halbjahr 2016 bei traditionellen, klassischen Vertr&auml;gen zu &ndash; mit stark sinkender Tendenz. Bei den Privatkunden w&uuml;rden sogar nur noch rund 10% zu diesem Produkt greifen. (mh)</p>
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Forum betriebliche Vorsorge: Fachwissen und Vernetzung in Zeiten wachsender Herausforderungen

Reformen, niedrige Zinsen, kritische Arbeitgeber und besorgte Arbeitnehmer: Die Herausforderungen in der Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) werden nicht weniger. In vier Wochen bietet das AssCompact Forum betriebliche Vorsorge Orientierung und aktuellste Informationen zum Thema und hat namhafte Experten nach Neuss eingeladen.

<p>Am 13.09.2016 ist es wieder soweit. Das Forum bAV öffnet seine Pforten für Vermittler, Entscheider und bAV-Experten im Swissôtel Neuss. Einer davon ist Professor Bert Rürup, der in seinem Vortrag gleich drei große Politika auf den Prüfstand stellen möchte: Nahles-Fonds, Schäuble Zuschuss und Deutschland-Rente. Die Bundessozialministerin möchte die bAV in kleineren und mittleren Unternehmen ausweiten, der Finanzminister einen staatlichen Zuschuss für Geringverdiener einführen und die Deutschland-Rente soll ein günstiges Rentenstandardprodukt für alle werden. </p><p>Die politischen Reformpläne beschäftigen jedoch nicht nur die Branche, sie verunsichern auch die baV-Kunden, Unternehmer und Mitarbeiter gleichermaßen. Hier sind die Vermittler gefragt, ihren Kunden durch transparente und umfassende Beratung die Angst zu nehmen. Kein leichtes Unterfangen neben der Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit zu den ohnehin komplexen betrieblichen Altersvorsorgekonzepten. Das Forum bietet auch hier Unterstützung in den zahlreichen Workshops, in denen sich Vermittler gezielt Fachwissen zu den Themen aneignen können, die sie in ihrem Arbeitsalltag am meisten beschäftigen. </p><h5>Fachwissen in Vorträgen und Workshops, persönliches Gespräch an den Ständen</h5><p>Weitere Referenten sind unter anderem Alexander Schrehardt, der über die Absicherung von Arbeitskraft in der betrieblichen Altersversorgung sprechen wird und die Rechtsanwältin Margret Kisters-Kölkes. Dass die Niedrigzinsphase zu den größten Herausforderungen in der bAV-Beratung zählt, hat erst jüngst die Studie AssCompact AWARD zur betrieblichen Altersversorgung ergeben. Welche Folgen diese für die bAV hat, thematisiert Rainald Mayer in seinem Eröffnungsvortrag auf dem Forum. </p><p>Auch die Möglichkeit, sich persönlich mit den Versicherungsgesellschaften auszutauschen und sich über neueste Angebote zu informieren, kommt nicht zu kurz. Persönliche Ansprechpartner stehen an den Fachständen den Tag über für Gespräche zur Verfügung. Beim Besuch der Veranstaltung können Weiterbildungspunkte der Initiative „gut beraten“ gesammelt werden. (tos) </p><h5>Termin &amp; Ort</h5><p>AssCompact Forum betriebliche Vorsorge am 13.09.2016 in Neuss (Swissôtel Düsseldorf/Neuss)</p><p>Mehr Infos zum Forum und zum Programm gibt es <a href="http://www.asscompact.de/forum-betriebliche-vorsorge&quot; target="_blank" >hier.</a> </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/ADAABE58-F32E-4FE8-BE9E-1BD6EC85D9E7"></div>

 

Credit Life und Assistance Services bringen betriebliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Mit der neuen betrieblichen Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bAU) von Credit Life und Assistance Services GmbH können Arbeitnehmer im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages über den jeweiligen Arbeitgeber versichert werden. Die bAU zahlt im Krankheitsfall monatlich einen fest vereinbarten Betrag, um die Einkommenslücke zwischen dem Krankengeld und dem vorherigen Nettoeinkommen zu schließen.

<p>Die Lohnfortzahlung endet für Arbeitnehmer im Krankheitsfall ab dem 43. Tag ihrer Erkrankung, danach wird nur noch das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Assistance Services GmbH und Credit Life International wollen mit einer neuen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bAU) nun helfen, die Einkommenslücke zwischen dem von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlten Krankengeld und dem vorherigen Nettoeinkommen zu schließen (<a href="http://www.betriebliche-au.de&quot; target="_blank" >www.betriebliche-au.de</a&gt;). </p><p>Im Leistungsfall zahlt die bAU monatlich einen fest vereinbarten Betrag. Versichern lassen sich die Arbeitnehmer im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages über den jeweiligen Arbeitgeber. Die Abwicklung erfolgt über eine eigene Onlineplattform. Interessierte Vertriebe können angebunden werden. So erhalten große Vertriebsgesellschaften, Maklerpools und -organisationen sowie Banken den Zugang zu einem Marktsegment mit gut 30 Millionen potenziellen Kunden – so viele Menschen sind in Deutschland sozialversicherungspflichtig bei ihren Arbeitgebern angestellt. </p><p>Der Monatsbeitrag für alle Mitarbeiter liegt laut Credit Life in der Regel bei 0,5% der monatlichen Lohnsumme. Die Beiträge sind alters- und geschlechtsneutral, es werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Bei Vertragsbeginn besteht eine Wartezeit von drei Monaten. Ein Bestandteil der neuen bAU sind umfangreiche Assistance-Leistungen, wie eine Telefonhotline für medizinische Informationen, fachliche Beratung für den akuten Krankheitsfall und Vermittlung von Dienstleistern, die die Genesung unterstützen. (ad) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/3190099C-1148-46B4-908B-B371B84D33A0"></div>