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Assekuranz bAV allgemein

Neue Vorschläge für die bAV – auch Zillmerung im Blick

Die bAV soll auf Vordermann gebracht werden. Gestritten wird allerdings darüber, wie das passieren soll. Aktuell liegen zwei ministeriale Gutachten vor, eins zum so genannten Sozialpartnermodell, ein anderes zu Möglichkeiten der staatlichen und steuerlichen Förderung. Letzteres empfiehlt insbesondere zwei Maßnahmen und schielt dabei auch auf die Abschlussprovisionen der Vermittler.

<p>Die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge stagniert. Die Erfahrung macht die Versicherungswirtschaft seit geraumer Zeit. Kleine und mittelst&auml;ndische Unternehmen halten sich trotz entsprechender Bem&uuml;hungen zur&uuml;ck und an Geringverdienern gehen die bisherigen L&ouml;sungen vorbei. Die Gro&szlig;e Koalition strebt deshalb eine bAV-Reform an, bei der man bisher aber nicht so recht vorankam. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will nun die Reform der Betriebsrente in ein Gesamtrentenkonzept packen, da die Riester-Rente nicht das erhoffte Ergebnis gebracht habe. Vorerst wurden nun aber zwei Gutachten pr&auml;sentiert, die sich mit der bAV besch&auml;ftigen.</p>
<p>So pr&auml;sentierte das Bundesarbeitsministerium das Gutachten zum &bdquo;Sozialpartnermodell Betriebsrente&ldquo;. Danach soll in Tarifvertr&auml;gen k&uuml;nftig auch die &bdquo;Enthaftung&ldquo; der Arbeitgeber f&uuml;r Betriebsrentenzusagen vereinbart werden k&ouml;nnen, wenn die das Betriebsrentenkapital verwaltende gemeinsame Einrichtung den Besch&auml;ftigten eine Mindestleistung verspricht und gegen Zahlungsausf&auml;lle abgesichert ist. Das Modell setzt darauf, dass die Sozialpartner sich st&auml;rker f&uuml;r den weiteren Ausbau der bAV engagieren. Vorgeschlagen wird auch die Einf&uuml;hrung von &bdquo;Opting-Out-L&ouml;sungen&ldquo; auf tarifvertraglicher Grundlage, in die k&uuml;nftig auch nichttarifgebundene Besch&auml;ftigte einbezogen werden k&ouml;nnten.</p>
<h5>
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss und staatliche Arbeitnehmerf&ouml;rderung</h5>
<p>Das zweite Gutachten, in Auftrag gegeben vom Bundesfinanzministerium, dreht sich um eine bessere staatliche und steuerliche F&ouml;rderung der bAV. Es enth&auml;lt zehn Reformvorschl&auml;ge. Zwei m&ouml;gliche Ma&szlig;nahmen stellen die Gutachter von der Universit&auml;t W&uuml;rzburg aber aufgrund der Machbarkeit heraus. So wird eine gesetzliche Verpflichtung zu einem Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung empfohlen. Durch den Zuschuss werde der Arbeitnehmer vorab daf&uuml;r entsch&auml;digt, dass er in der Rentenphase Beitr&auml;ge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen m&uuml;sse, hei&szlig;t es im Gutachten. Auch w&uuml;rden die durch die Entgeltumwandlung reduzierten Anspr&uuml;che in der gesetzlichen Rentenversicherung in etwa kompensiert. Zus&auml;tzlich zu dieser F&ouml;rderma&szlig;nahme f&uuml;r Arbeitnehmer wird die Einf&uuml;hrung eines neuen Anreizes f&uuml;r kleine Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt empfohlen. Es soll daher ein &bdquo;bAV-Abzugsbetrag&ldquo; im Stile des Investitionsabzugsbetrags des &sect; 7g EStG eingef&uuml;hrt werden der sich bilanziell &auml;u&szlig;ern und steuermindernd wirken soll.</p>
<p>Als zweite Ma&szlig;nahme wird empfohlen, die Arbeitnehmerf&ouml;rderung zu verbessern. Hierzu schlagen die Gutachter eine verbesserte Riester-F&ouml;rderung in der bAV vor oder einen neuen &bdquo;bAV-F&ouml;rderbetrag&ldquo;. Letzterer k&ouml;nne der H&ouml;he nach der Riester-Grundzulage von 154 Euro entsprechen und werde an Arbeitgeber gezahlt, die f&uuml;r einen Arbeitnehmer mindestens den Mindestbetrag nach &sect; 1a Abs. 1 Satz 4 BetrAVG j&auml;hrlich als Arbeitgeberbeitrag in eine bAV einzahlen. Die Zulage werde sodann auf die Altersvorsorgezulage des Arbeitnehmers angerechnet.</p>
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Laufende Verg&uuml;tung f&uuml;r Vermittler</h5>
<p>Unbedingt notwendig, so die Gutachter, sei neben weiteren Reformen, vor allem eine gezielte Aufkl&auml;rung durch unabh&auml;ngige Institutionen &ndash; und das auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite. Au&szlig;erdem sollte laut Gutachten &bdquo;die Zillmerung, also der Einbehalt der Vertriebsprovision zulasten der ersten Beitr&auml;ge zu einer externen bAV-L&ouml;sung angesichts der teilweisen eingeschr&auml;nkten Portabilit&auml;t vom Gesetzgeber unterbunden werden.&ldquo; In dem Papier hei&szlig;t es weiter: &bdquo;Vertriebsprovisionen, die wie Ausgabeaufschl&auml;ge bei Investmentfonds jeweils nur vom laufenden Beitrag einbehalten werden, w&uuml;rden dagegen helfen einen Verm&ouml;gensschaden f&uuml;r Arbeitnehmer mit unregelm&auml;&szlig;igen Erwerbsbiografien zu vermeiden.&ldquo; (bh)</p>
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Altersvorsorgebereitschaft unter Arbeitnehmern lässt nach

Laut dem bAV-Report 2016 von YouGov ist das Interesse an der bAV unter Arbeitnehmern zurückgegangen. Nur jeder neunte Interessent plant tatsächlich einen Abschluss. Die Mehrheit der bAV-Interessenten ist aber zu Eigenleistungen bereit. Hoch im Kurs als Treiber für eine Abschlussentscheidung stehen Arbeitgeberzuschuss und staatliche Förderung.

<p>Nach einem Anstieg des Interesses zum Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) unter den Arbeitnehmern in den letzten zwei Jahren, ist dieses gegenw&auml;rtig wieder r&uuml;ckl&auml;ufig. Das ergibt der bAV-Report 2016 des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov und stellt gleichzeitig fest, dass diese r&uuml;ckl&auml;ufige Entwicklung beim Thema bAV mit einem allgemeinen R&uuml;ckgang der Altersvorsorgebereitschaft unter den Arbeitnehmern einhergeht. So plant nur ein Drittel von ihnen, innerhalb der n&auml;chsten zw&ouml;lf Monate etwas f&uuml;r die Altersvorsorge zu tun. Im Jahr 2013 lag der Anteil hier noch bei &uuml;ber zwei F&uuml;nfteln.</p>
<p>Dem bAV-Report 2016 zufolge interessiert sich zwar fast die H&auml;lfte der Arbeitnehmer ohne entsprechende Police aktuell f&uuml;r eine bAV, jedoch plant gegenw&auml;rtig nur jeder Neunte von ihnen in den n&auml;chsten zw&ouml;lf Monaten auch wirklich eine solche Vorsorge abzuschlie&szlig;en. Dies entspricht einem R&uuml;ckgang von sechs Prozentpunkten gegen&uuml;ber 2013.</p>
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Mehrheit zu Eigenleistungen bereit &ndash; staatliche F&ouml;rderung gefragt</h5>
<p>Die Mehrheit der bAV-Interessenten ist laut YouGov dazu bereit, Eigenleistungen f&uuml;r eine betriebliche Altersversorgung aufzubringen. Dies gilt etwas st&auml;rker f&uuml;r M&auml;nner: Von ihnen signalisieren knapp zwei Drittel Bereitschaft, einen monatlichen Beitrag zu zahlen. Bei den Frauen ist nur etwas mehr als die H&auml;lfte dazu bereit. Als gr&ouml;&szlig;te Treiber f&uuml;r die Entscheidung eines bAV-Abschlusses sehen zwei Drittel der Befragten ohne bAV-Vertag neben dem Zuschuss des Arbeitgebers eine staatliche F&ouml;rderung. Ein unterschriftbereites, vorausgef&uuml;lltes Angebot ist hingegen nur f&uuml;r ein Viertel ein attraktiver Anreiz.</p>
<p>Der Vorstand und Leiter der Finanzmarktforschung bei YouGov, Dr. Oliver Gaedeke, &auml;u&szlig;ert im Zusammenhang mit dem aktuellen bAV-Report, es fehle nach wie vor an Konzepten, bAV-Versorgungen auch &uuml;ber kleinere Unternehmen in die Fl&auml;che zu tragen. Er ist der Meinung, dies k&ouml;nnte durchaus ein Thema f&uuml;r digitale Innovationen sein, um damit die Beratungs- und Betreuungseffizienz zu steigern und mehr Menschen in die betriebliche Altersvorsorge zu bringen. (ad)</p>
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bAV im Mittelstand: flexible Vorsorgelösungen gefragt

Ein wachsendes Angebot der Arbeitgeber bei gleichbleibender Nachfrage der Arbeitnehmer – das war laut einer aktuellen Generali-Studie das bAV-Jahr 2015 im Mittelstand. Um die Hemmnisse der bAV zu beseitigen, seien demnach flexible Vorsorgelösungen vonnöten, die sich dem individuellen Bedarf des einzelnen Mitarbeiters anpassen, sowie eine höhere finanzielle Förderung.

<p>Das bAV-Angebot der Arbeitgeber im Mittelstand ist im vergangenen Jahr angestiegen, die Nachfrage der Arbeitnehmer allerdings gleich geblieben. Das ergibt die Studie &bdquo;Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand 2016&ldquo;, die die Generali Versicherungen und das F.A.Z.-Institut herausgeben. Demnach legten gemischt finanzierte Betriebsrenten sowie Branchen- und Tarifvertragspl&auml;ne zwar zu, doch Einzelma&szlig;nahmen wie eine Enthaftung der Arbeitgeber oder Opting-out-Vorgaben reichten nicht aus, um die Nachfrage der Besch&auml;ftigten deutlich zu beleben. Vielmehr &uuml;ben die befragten bAV-Verantwortlichen Kritik an der Belastung durch umfangreiche neue Vorschriften und Regelungen, die die Ausbreitung der bAV hemmen w&uuml;rden. Nur jeder dritte bAV-Verantwortliche sieht in der gesetzlichen Haftung der Arbeitgeber ein Hindernis f&uuml;r die bAV. Eine weitgehende Enthaftung der Arbeitgeber, wie sie derzeit in Fachkreisen diskutiert wird, beseitige also nicht die Hemmnisse f&uuml;r die bAV und sorge eher f&uuml;r Verunsicherung.</p>
<p>Viel wichtiger sei die Flexibilit&auml;t in der bAV &ndash; neben Anlagesicherheit, einfacher Verwaltung, hoher Rendite und Inflationsschutz. Im Fokus stehen dabei die unterschiedlichen Anspr&uuml;che und Lebensplanungen der Generationen. So w&uuml;nschen sich die Betriebe f&uuml;r ihre Mitarbeiter mehrere Auszahlungsoptionen wie monatliche Renten oder einmalige Kapitalauszahlungen. &Auml;hnlich verh&auml;lt es sich mit den Beitragsregelungen. Die gro&szlig;e Mehrheit der Befragten erachtet zudem ein variables Beitragsmodell als wichtig f&uuml;r die eigenen Besch&auml;ftigten. Ebenso m&ouml;chten sie den Zeitpunkt des Leistungsbeginns flexibel gestalten.</p>
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Mitarbeiter haben nur geringe Finanzreserven</h5>
<p>Den Hauptgrund f&uuml;r die stagnierende Marktdurchdringung der Entgeltumwandlung sehen die befragten bAV-Verantwortlichen der Studie zufolge vor allem bei den Mitarbeitern: Diese h&auml;tten nur geringe Finanzreserven f&uuml;r eine zus&auml;tzliche Altersvorsorge und dadurch ein geringes Interesse an der Entgeltumwandlung. Die Arbeitgeber haben dagegen ihr Engagement bei der bAV 2015 ausgebaut, jeder Mittelst&auml;ndler kann laut Studie mindestens ein bAV-Angebot vorweisen. Dabei hat sich das Angebot an rein arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten stabilisiert und verzeichnet im Vorjahresvergleich sogar einen leichten Zuwachs. Besonders die mitarbeiterstarken Betriebe weisen einen &uuml;berdurchschnittlich hohen Anteil bei den rein arbeitgeberfinanzierten bAV-Modellen auf.</p>
<p>Ein Weg zu einer besseren Marktdurchdringung seitens der Arbeitnehmer besteht nach Ansicht der bAV-Verantwortlichen in einer h&ouml;heren finanziellen F&ouml;rderung. So setzt sich der Trend der Vorjahre fort, dass mittelst&auml;ndische Arbeitgeber die Vorsorge ihrer Mitarbeiter finanziell unterst&uuml;tzen, wenn diese einen eigenen Beitrag aus dem Entgelt leisten. Gegenw&auml;rtig bieten 71% der Mittelst&auml;ndler Betriebsrentenmodelle auf der Basis einer gemischten Finanzierung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitr&auml;gen an. Besonders in Gro&szlig;betrieben mit &uuml;ber 250 Mitarbeitern wird die betriebliche Altersversorgung als wichtiges HR-Instrument eingesetzt, um Mitarbeiter zu halten und neue Fachkr&auml;fte zu gewinnen.</p>
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&Uuml;ber die Studie</h5>
<p>Seit 2011 ver&ouml;ffentlichen die Generali Versicherungen und das F.A.Z.-Institut die Studienreihe &bdquo;Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand&ldquo;, die auf einer j&auml;hrlichen, repr&auml;sentativen forsa-Umfrage unter 200 bAV-Verantwortlichen in deutschen mittelst&auml;ndischen Unternehmen mit 50 bis 500 Mitarbeitern basiert. (ad)</p>
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bAV im Dilemma – Forderungen an die Politik

Die betriebliche Altersversorgung ist als wichtiger Pfeiler der Altersvorsorge mehr als anerkannt. Nach Ansicht von Reinhard Klemke muss aber einiges passieren, damit sie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder attraktiv wird. Der Rentenberater kommentiert die aktuellen Entwicklungen und fordert Veränderungen vonseiten der Politik.

<p>In nicht allzu ferner Zukunft wird eine größere Zahl von Rentnern mit einer für sie höchst unerfreulichen Tatsache konfrontiert: Die Rente reicht (bei Weitem) nicht aus, um den Ruhestand so zu gestalten, wie sie sich das eigentlich vorgestellt hatten. Eventuelle Mahnungen werden nicht ganz ernstgenommen, relativiert oder einfach verdrängt. Schließlich geht es vielen ehemaligen Arbeitskollegen und Bekannten mit vergleichbarem Einkommen und ähnlicher Erwerbsbiografie im verdienten Ruhestand doch ganz gut.</p><h5>Was wurde falsch gemacht, oder was ist schief gelaufen?</h5><p>Die Nettorenten der gesetzlichen Rentenversicherung sinken in Relation zum letzten Nettoeinkommen stetig, das heißt der sogenannte Versorgungsgrad wird kleiner. Dieser wird als Prozentwert der Brutto- oder Nettorente im Verhältnis zum letzten Brutto- bzw. Nettoeinkommen in der Beschäftigungsphase ausgewiesen. Ein Netto-Versorgungsgrad von beispielsweise 50% sagt somit aus, dass dem Rentner nur noch die Hälfte seines bisherigen Arbeitseinkommens netto zur Verfügung steht.</p><p>Das permanente Absinken liegt zum einen an „bescheidenen“ Steigerungen der Rentenwerte und einer jährlich um 2% zunehmenden Steuerbelastung der Rente als Folge der sogenannten nachgelagerten Versteuerung. Zwar liegen die Rentensteigerungen der Jahre 2015 mit 2,1% und vor allem die für 2016 zur erwartende mit mehr als 4% weit über dem langjährigen Durchschnitt. Hierbei dürfte es sich aber um Ausnahmen handeln.</p><p>Obwohl der Rentenwert sich aus den Faktoren Bruttolöhne/-gehälter, Beitragssatz und Nachhaltigkeitsfaktor errechnen sollte, stellt er eine politisch höchst sensible Größe dar und wird entsprechend häufig aufgrund politisch motivierter Überlegungen angepasst.</p><p>Die nächste Bundestagswahl findet voraussichtlich im September 2017 statt, denkbar wäre auch ein vorgezogener Termin, da zunehmend Zweifel sowohl an der Handlungsfähigkeit der Regierung insgesamt, als auch am Zusammenhalt der Koalition aufkommen. Der Ausgang der Wahl und somit die Zusammensetzung der neuen Bundesregierung gilt aus heutiger Sicht als äußerst ungewiss. Da kann es ja zu mindestens nicht schaden, wenn die ca. 20 Millionen Rentner in Deutschland, die ein knappes Drittel aller Wahlberechtigten repräsentieren, sich finanziell angemessen von der derzeitigen Regierung behandelt fühlen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.</p><p>Unabhängig davon, wie sich die Rentenwerte entwickeln, die Rentenzahlungen unterliegen einer zunehmenden Besteuerung. Wer im Jahr 2015 in Rente geht, muss bereits 70% seiner Bruttorente versteuern, bis zum Jahr 2040 steigt dieser Steuersatz auf 100%. Weit verbreitet herrscht Unkenntnis darüber, dass Rentner den halben Betrag (zuzüglich Zusatzbeitrag) zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie den kompletten Beitrag zur Pflegeversicherung selbst zu tragen haben. </p><p>Selbst Großunternehmen haben oder planen ihre großzügigen Direktzusagen oder freiwilligen Aufstockungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge stark zu reduzieren. Einige Unternehmen haben Leistungen der bAV ganz eingestellt! An diesen beiden Tendenzen wird sich vermutlich nichts ändern und sie sind vom Einzelnen nicht beeinflussbar!</p><p>Anders sieht dies bei zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge mittels Entgeltumwandlung oder einer private Vorsorge aus!</p><h5>Um noch rechtzeitig gegenzusteuern sind im Berufsleben stehende Arbeitnehmer mit Unterstützung ihrer Arbeitgeber jetzt zum Handeln verdammt!</h5><p>Die Frage ist, wie sie dies bewerkstelligen sollen. Zur Auswahl steht dafür eine Vielzahl an Möglichkeiten. Zunächst einmal die Anlageformen, die weder von staatlicher Seite gefördert, noch vom Arbeitgeber unterstützt werden. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um private Rentenversicherungen oder um Formen des Sparens mittels Investmentfonds.</p><p>Die klassische Form der betrieblichen Altersvorsorge stellt die Direktversicherungen dar. Im Rahmen der Entgeltumwandlung sind jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (aktuell 2.976 Euro) in der Ansparphase von der Steuer und der Sozialversicherung befreit. Etwas komplexer gestaltet sich die zusätzliche Altersvorsorge im Rahmen von Zeitwertkonten. Allerdings bieten sich hierbei verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten und im Vergleich zu einigen anderen Formen ausgezeichnete Renditen. Unabhängig davon, wofür sich der einzelne Arbeitnehmer entscheidet, alle Anlageformen werden lediglich dazu führen, dass sich die angesprochene Versorgungslücke verkleinert, vollständig schließen lässt sie sich innerhalb der aktuellen gesetzlichen Regelungen kaum.</p><p>Dieses Dilemma ist den mit der Materie vertrauten Personen durchaus bekannt. Vorschläge hier für verbesserte Förderungen zu sorgen sind in der Diskussion. Im Wesentlichen lassen sie sich wie folgt zusammenfassen: Erhöhung der steuer- und sozialversicherungsfreien Beträge in der Ansparphase sowie Reduzierung der Besteuerung und Verbeitragung in der Auszahlungsphase. </p><h5>Konkret sollte aus Sicht des Autors:</h5><p>1. Der von der Steuer und Sozialversicherung befreite Betrag von 4% der Betragsbemessungsgrenze deutlich auf mindestens 6% angehoben werden. Auch wenn nicht alle Arbeitnehmer diesen Betrag dann ausschöpfen können oder wollen wird dies bei einer Vielzahl von ihnen im Ergebnis zu einem erheblich verbesserten Versorgungsgrad führen.</p><p>2. Wählt ein Ruheständler eine Einmalkapitalzahlung, verbleiben vom Bruttoauszahlungsbetrag oftmals weniger als 40%. Hier müssen spürbare Entlastungen erfolgen. Vielen Rentnern dient die Einmalzahlung zur Entschuldung der selbstgenutzten Immobilie. </p><p>3. Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für kapitalgedeckte Konten. (Vgl. Führung von Zeitwertkonten).</p><h5>Buch zur bAV</h5><p>Seit Mitte Dezember 2015 ist im Buchhandel eine vom Haufe Verlag publizierte Untersuchung zu eigenfinanzierten Vorsorgemodellen erhältlich. Der Titel lautet: „Betriebliche Altersversorgung – Privatvorsorge – Zeitwertkonten – Mit der richtigen Entscheidung mehrere 10.000 € zusätzlich verdienen“. Verglichen werden die Ergebnisse der verschiedenen Durchführungswege bei Renten- und Einmalkapitalbezug. Das Buch kann online zum Preis von 19,95 Euro unter <a href="http://www.di-institut.de&quot; target="_blank" >www.di-institut.de</a&gt; bestellt werden.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/2E372A35-593B-4DC8-B883-83F627A27C7B"></div>

 

„Wir brauchen dringend einen Neustart bei der geförderten privaten Altersvorsorge“

Die Versicherungswirtschaft gerät in Sachen Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge immer wieder in die Kritik und könnte damit auch die Politik in Zugzwang bringen. Manch einer fordert sogar eine Rückkehr zur staatlichen Vorsorge. AssCompact hat mit Markus Kurth, MdB und rentenpolitischer Sprecher der Grünen Fraktion, über die Altersvorsorge und die Möglichkeiten einer Deutschlandrente gesprochen.

<h5>
Herr Kurth, Sie fordern ein Umdenken bei der privaten Altersvorsorge und erkl&auml;ren die Riester-Rente f&uuml;r gescheitert. Warum?</h5>
<p>Die Idee bei Einf&uuml;hrung der Riester-Rente war es, das Absenken des Rentenniveaus durch den Aufbau der privaten gef&ouml;rderten Altersvorsorge auszugleichen. Dieses Ziel wurde nicht erreicht: Die erwarteten Renditen von 4% sind sp&auml;testens seit der Finanzkrise unrealistisch. Zudem sind die Produkte kaum durchschaubar und weisen zu hohe Verwaltungskosten auf. In der Folge riestert nur eine Minderheit im vollen Umfang. Insbesondere Geringverdiener nehmen die Riester-Rente kaum in Anspruch. Heute ist damit klar, dass die Riester-Rente in der bisherigen Fassung gescheitert ist. Wir brauchen dringend einen Neustart bei der gef&ouml;rderten privaten Altersvorsorge.</p>
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Wie sieht es mit der betrieblichen Altersvorsorge aus? Immerhin sieht der Koalitionsvertrag der Regierung eine St&auml;rkung dieser Vorsorgereform vor. Was hat die Regierung bisher hier erreicht und was m&uuml;sste Ihrer Ansicht nach noch getan werden?</h5>
<p>Das Betriebsrentenkonzept von Nahles scheint schon jetzt am Ende. Die Bundesregierung versucht mit einer Reform der Betriebsrente einen Weg vorbei an den zentralen Problemen unseres Alterssicherungssystems zu bahnen: Dem sinkenden Rentenniveau und dem Scheitern der Riester-Rente. Obendrein hat Nahles auch in der Betriebsrente bisher kein schl&uuml;ssiges Konzept vorgelegt. Alle Vorschl&auml;ge werden von den Sozialpartnern abgelehnt. Eine Einigung ist nicht in Sicht. Dabei w&auml;re eine Reform der Betriebsrente notwendig. Gerade Frauen, Besch&auml;ftigte mit geringem Einkommen und in kleinen und mittleren Unternehmen m&uuml;ssten bessere Angebote erhalten, auch betrieblich f&uuml;r ihr Alter vorzusorgen.</p>
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Ihre L&ouml;sung gegen Altersarmut ist unter anderem die Einf&uuml;hrung eines &ouml;ffentlich verwalteten Basisprodukts. Wie soll dies genau aussehen?</h5>
<p>Die Einf&uuml;hrung eines &ouml;ffentlich verwalteten Basisprodukts ist nicht unsere L&ouml;sung im Kampf gegen Altersarmut, sondern Teil einer Gesamtstrategie. Immer mehr Menschen werden zuk&uuml;nftig von Altersarmut bedroht sein. Die Bek&auml;mpfung von Altersarmut kann jedoch nur in der Gesamtschau aller drei S&auml;ulen unseres Alterssicherungssystems erfolgen. Die Riester-Rente wollen wir mit einem &ouml;ffentlich-rechtlich verwalteten Basisprodukt neu aufstellen. Mit hoher Transparenz und niedrigen Verwaltungskosten bietet es eine Alternative zu bestehenden Produkten. Der Reformbedarf bei den Betriebsrenten wird selbst von der Bundesregierung gesehen. Grunds&auml;tzlich ist eine langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus notwendig. Zudem muss Menschen, die ihre berufliche Belastung nicht mehr schultern k&ouml;nnen, die Chance geboten werden, einen flexiblen &Uuml;bergang in die Rente zu gestalten.</p>
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Kritiker halten das Konzept f&uuml;r kontraproduktiv. CDU-Rentenexperte Peter Wei&szlig; f&uuml;hrte in der FAZ technische und politische Einw&auml;nde an. Was sind Ihrer Ansicht nach die gr&ouml;&szlig;ten H&uuml;rden f&uuml;r eine &bdquo;Deutschlandrente&ldquo;?</h5>
<p>Der hessische Vorschlag zur Deutschlandrente nimmt die eingangs erw&auml;hnte Kritik an der bestehenden Riester-Rente auf und macht mit der Einf&uuml;hrung eines &ouml;ffentlich verwalteten Basisprodukts einen guten Vorschlag. Die partei&uuml;bergreifende positive Resonanz unterstreicht dies. In der konkreten Umsetzung w&auml;ren indes noch verschiedene technische Details zu kl&auml;ren und auch die Frage, wer den entstehenden Fonds verwalten w&uuml;rde. Zun&auml;chst einmal ist es aber wichtig, dass &uuml;berhaupt Alternativen diskutiert werden. Der Reformbedarf bei der Riester-Rente kann von der Bundesregierung nicht l&auml;nger ignoriert werden.&nbsp;(kb)</p>
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Ein Artikel von
Markus Kurth, MdB

die Bayerische: Shoppen für die bAV

Mit der Plusrente bAV aus dem Haus der Versicherungsgruppe die Bayerische können Kunden nun die Vorteile eines Cashback-Systems beim Online-Einkauf in über 1.000 Online-Shops mit dem Aufbau einer persönlichen Altersvorsorge im Rahmen der bAV verbinden.

<p>Die Versicherungsgruppe die Bayerische erweitert mit der „Plusrente bAV“ ihr Altersvorsorge-Portfolio um ein besonderes bAV-Angebot, das die Vorteile eines Cashback-Systems mit dem Aufbau einer persönlichen Altersvorsorge verbindet. Arbeitnehmer, die über ihren Arbeitgeber eine Plusrente-Direktversicherung abschließen, erhalten für jeden Online-Einkauf, den sie über das Portal <a href="http://www.plusrente.de&quot; target="_blank" >www.plusrente.de</a&gt; tätigen, ein Cashback. Diese Beträge fließen – zusätzlich zu den eigenen Einzahlungen – auf das Plusrente-Konto. Ab einem Mindestguthaben von 50 Euro wird das gesammelte Cashback automatisch auf den Altersvorsorgevertrag überwiesen. </p><p>Zu den über 800 teilnehmenden Online-Plattformen zählen beispielsweise Zalando, Expedia, Saturn, Ebay, Otto, C&amp;A, Galeria Kaufhof, Hotel.de, Fluege.de, Sony, Sport-Scheck, A.T.U., Fressnapf, Obi, Lidl, Hertz oder Europcar.</p><p>Die Plusrente bAV setzt sich zusammen aus der „Garantierente Zukunft‘“ – einer Drei-Topf-Hybrid-Rentenversicherung der Versicherungsgruppe die Bayerische – und dem über das Cashback-Portal angesparten Guthaben. Je nach Marktlage wird das angesparte Guthaben ganz oder teilweise in den Deckungsstock des Versicherers, verschiedenen Wertsicherungsfonds und weiteren frei wählbaren Fonds umgeschichtet. Zu Rentenbeginn stehen dann sowohl die eingezahlten Beiträge als auch das erworbene Cashback zur Verfügung. Wahlweise kann auch eine lebenslange Rentenzahlung erfolgen. Die Beiträge und Leistungen aus dem Cashback werden steuerlich nicht als bAV, sondern als private Beiträge und Leistungen behandelt. Der aus dem Cashback resultierende Teil der Leistung ist somit nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/FDCA49A8-00CA-46F5-A347-CA58C6202D37"></div>

 

Neue Altersvorsorgeprodukte verantwortlich für Makler-Umsatzplus

Die Produktlandschaft im Bereich der privaten Altersvorsorge hat sich in den vergangenen zwei Jahren deutlich verbreitert. Auf den Markt kamen Produkte mit neuer Garantiesystematik, anderen Fondsmotoren oder auch einer Indexunterlegung. Vermittler, die diese Produkte in ihr Portfolio aufgenommen haben, haben gute Chancen, Umsatzsteigerungen im Altersvorsorgegeschäft zu erzielen, hat eine aktuelle Studie ergeben.

<p>Das Angebot an Altersvorsorgeprodukten hat sich deutlich erhöht: Aufgrund gesetzlicher Regulierungen wie etwa Solvency II und der Niedrigzinsphase haben Versicherer neue Produkte entwickelt. Den Vermittlern stehen dadurch vielseitige Produktvariationen für den Vertrieb zur Verfügung. Doch welche Produkte sind aus Sicht ungebundener Vermittler erfolgversprechend, um einerseits das eigene Maklergeschäft erfolgreich zu führen und andererseits den Kunden eine solide Altersvorsorge zu bieten? Es sind genau diese Neueinführungen: Laut der Studie „AssCompact Award 2015 Private Altersvorsorge“ werden aktuell am häufigsten fonds- und indexgebundene Produkte vermittelt. Und das sind auch die Produkte, denen auch zukünftig der größte Umsatztrend zugesprochen wird. Positiv eingestuft werden zudem Hybridprodukte bzw. moderne Klassik-Produkte. Klassische kapitalbildende Versicherungen und Anlageformen der Variable Annuities sehen die unabhängigen Vermittler hingegen kritisch. </p><h5>Größere Akzeptanz bei jüngeren Maklern</h5><p>Innerhalb der Befragten zeigen sich laut Studienleiter Dr. Christian Durchholz zudem zwei interessante Aspekte, die den Erfolg der neuen Produktarten unterstreichen. Er erklärt: „Zum einen geben die jüngeren Makler und Mehrfachvertreter an, fonds- und indexgebundene Produkte sowie Hybridprodukte häufiger zu vermitteln als die älteren Kolleginnen und Kollegen.“ Zum anderen könne man feststellen, dass Makler, die ihr Privates Vorsorge-Geschäft im vergangenen Jahr steigern konnten, ebenfalls signifikant häufiger diese Produktvarianten vermitteln. Das waren rund 16% der befragten Vermittler. Knapp die Hälfte gab dagegen an, dass sich ihr Privates Altersvorsorge-Geschäft schlechter entwickelte als 2014. Für 40% lief es in etwa gleich. (bh).</p><p>Lesen Sie auch: <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/ob-klassisch-oder-fondsgebunden-al…; target="_blank" >Ob klassisch oder fondsgebunden: Allianz ist der Favorit</a> </p><p>Weitere Informationen zur Studie finden Sie <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/asscompact-award-%E2%80%93-private…; target="_blank" >hier</a>.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/9E3B8C62-39A0-43E6-9EFE-252547E7BE34"></div>

 

Bundestag beschließt neue Regeln für bAV und Versicherungsfinanzaufsicht

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie in geänderter Fassung angenommen. Im Zentrum stehen dabei neue Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge sowie die Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen.

<p>Der Deutsche Bundestag hat die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie beschlossen. Geändert wird unter anderem § 236 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Demnach ist eine abweichende Anlageform in Zukunft erlaubt, wenn die Tarifparteien zustimmen und der Pensionsplan eine lebenslange Zahlung sowie eine Mindesthöhe aus dem Versorgungskapital vorsieht. Zudem müssen eine planmäßige Verwendung dieses Versorgungskapitals sowie die darauf entfallenden Zinsen und auch die Erträge für laufende Leistungen festgelegt werden. Pensionsfonds müssen dem Arbeitgeber darüber hinaus die Zusage nachweisen, dass sie selbst für die Erbringung der Mindesthöhe einstehen, und es muss eine Zustimmung der Tarifvertragsparteien vorliegen.</p><h5>VAG-Neuregelung sofort gültig</h5><p>Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) kann der Neuregelung zufolge in Zukunft eine Rechtsverordnung erlassen, wenn weitergehende Bestimmungen zu den aufgezählten Punkten geregelt werden sollen, etwa in Bezug auf Form und Inhalt der erweiterten Arbeitgeberhaftung. Das Ministerium hat zudem die Möglichkeit, diese Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie wird zum 01.01.2018 in Kraft treten. Die VAG-Neuregelung gilt allerdings bereits ab dem Tag nach der Verkündung. </p><h5>„Noch Luft nach oben“</h5><p>Für den Entwurf stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Sie betonte, dass der Entwurf zwar viele positive Aspekte hinsichtlich der erworbenen Anwartschaften bei Betriebsrenten enthalte. Bei den Interessen der Beschäftigten gebe es aber noch Luft nach oben. Vor allem für durchschnittliche und kleinere Einkommen seien die positiven Aspekte des Entwurfs fraglich. Die Grünen betonten, dass es nicht darum gehe, den Casino-Kapitalismus von der Kette zu lassen, sondern um mehr Flexibilität in der anhaltenden Niedrigzinsphase.</p><h5>„Wichtiger erster Schritt“</h5><p>Für die SPD sind die neuen Regeln ein erster Schritt, dem weitere folgen müssten, um die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Es sei zwar immer eine Grundsatzfrage, wenn man von kapitalgedeckter Altersvorsorge rede. Gleichwohl habe man genügend Sicherungsmechanismen eingebaut, um zu verhindern, dass Angestellte ihre Ansprüche verlieren. Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich zufrieden darüber, dass Unternehmen nun die Möglichkeit haben, die betriebliche Altersvorsorge um kapitalgedeckte Regelungen zu erweitern. Da aber eine Mindestrente garantiert werden müsse, bestehe kein erhöhtes Risiko für Arbeitnehmer. (mh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BC95EDC0-E5AB-46BD-BF2A-D08880DD2DEA"></div>

 

Änderungen bei Betriebsrente: Bindungsgedanke der bAV geht verloren

Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie mit dem Schwerpunkt auf Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung ist laut Experten zwar insgesamt sachgerecht, allerdings büße die bAV dabei ihre Attraktivität als Personalbindungsinstrument ein.

<p>Der Regierungsentwurf (18/6283) zur geplanten Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie mit dem Schwerpunkt auf Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung sei insgesamt sachgerecht, auch wenn das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel der Stärkung der betrieblichen Altersversorgung damit nicht erreicht werde. So urteilte Jean Baptist Abel vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 09.10.2015. Und Florian Swyter von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Regelung aus Arbeitgebersicht „nicht gerade erfreulich“. Die enthaltene Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist für arbeitgeberfinanzierte Zusagen von fünf auf drei Jahre sowie die Herabsetzung des Mindestalters auf 21 Jahre mache die betriebliche Altersversorgung als Personalbindungsinstrument nicht gerade attraktiv. Davon ausgehend, dass auf EU-Ebene sogar von einer Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist auf ein Jahr die Rede gewesen sei, stelle das Gesetz aber einen tragfähigen Kompromiss dar, sagte der BDA-Vertreter. </p><p>Die Regelung führe „auf den ersten Blick“ zu Verbesserungen für die Arbeitnehmer, sagte Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Ein Mehr an Betriebsrenten werde es damit aber nicht geben, fügte er hinzu. Ähnlich sah das auch Reinhold Höfer, Gutachter für betriebliche Altersversorgung. Die EU-Richtlinie sei zwar korrekt umgesetzt worden. Es werde sich aber die Zusagefreudigkeit der Arbeitgeber einschränken, da mit der Neureglung der Bindungsgedanke der betrieblichen Altersversorgung gegen Null gehe. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/3DEBF9DE-EAA0-4990-A561-5C6772BBC696"></div>

 

Basler: Vorsorge mit Nettotarifen

Seit Anfang Oktober stellt die Basler Lebensversicherungs-AG neben den provisionsbasierten Produkten auch Rententarife zur Verfügung, die keine Abschluss und Vertriebskosten enthalten.

<p>Die Basler Lebensversicherungs-AG hat ihr Produktangebot in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge um Nettotarife erweitert. Seit Anfang Oktober stellt das Unternehmen neben den provisionsbasierten Produkten nun Rententarife zur Verfügung, die keine Abschluss- und Vertriebskosten enthalten: Die Basisrente Basler BasisRente Invest, die private Rente Basler PrivatRente Invest und die Direktversicherung BetriebsRente Invest werden nun als Nettotarife angeboten. </p><p>Die Nettotarife können ausschließlich über den Makler-Vertriebskanal erworben werden. Der Versicherer betont, dass das Nebeneinander von Brutto- und Nettotarifen ausdrücklich gewünscht ist. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/98D55875-2715-4082-ABF6-6AA30281FE27"></div>