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Assekuranz bAV allgemein

2017: Vermittler erwarten starke Digitalisierung und schwache Wirtschaft

Was bewegt unabhängige Vermittler 2017? AssCompact hat sie dazu in einer Kurzumfrage befragt. Die Digitalisierung sticht dabei als Einflussfaktor deutlich hervor – im Positiven wie im Negativen.

<p>Digitalisierung, Regulierung, Niedrigzins sowie Pflege- und Rentenreform: Diese Themen werden von Vermittlern in einer aktuellen Umfrage von AssCompact als die wichtigsten Themen genannt, die 2017 auf die Branche einwirken. Ob positiv oder eher negativ &ndash; dar&uuml;ber gehen die Meinungen auseinander. Einstimmigkeit herrscht jedoch beim Thema Regulierung: Keiner glaubt, dass sich diese im Jahr 2017 positiv auf die Branche auswirken wird.</p>
<h5>
Hoffnungstr&auml;ger Digitalisierung?</h5>
<p>Die Digitalisierung ist f&uuml;r viele ein Hoffnungstr&auml;ger, wie es scheint. Sie wird von 45,1% als positiver Einflussfaktor gesehen. Negativ werden sie von nur 7,9% der Befragten bewertet und der restliche Teil sieht das Thema ambivalent. Viele setzen ihre Hoffnung dabei auch auf die Versicherer: 66,2% sind der Meinung, dass diese die digitalen Entwicklungen f&uuml;r Vertriebsprozesse vorantreiben werden. Nur gut ein Drittel glaubt jedoch, dass die Kooperation der Versicherer mit Insur- und FinTechs 2017 eine wichtige Rolle spielen wird. Mehr Bedeutung messen sie dem Gesch&auml;ft &uuml;ber Maklerpools zu: 65,7% der Befragten glauben, dass es weiter zunehmen wird.</p>
<p>Gleiches gilt f&uuml;r die Digitalisierung in Vermittlerb&uuml;ros insgesamt: Hier sind sogar mehr als drei Viertel (78,1%) der Ansicht, dass diese 2017 &ndash; und zwar sogar deutlich &ndash; zunehmen wird. Den Investitionsbedarf f&uuml;r IT und Software sehen die meisten der befragten Vermittler (46,2%) allerdings bei nur 10 bis 20% ihrer Jahresgesamtinvestitionen.</p>
<p>Positive Einflussfaktoren sind nach Einsch&auml;tzung der Befragten auch die Pflege- und Rentenreform. Sogar mehr als die H&auml;lfte (60,4%) bewerten sie als positiv f&uuml;r 2017. Dass durch die anhaltende Diskussion um eine Rentenreform das Gesch&auml;ft in der Privaten und Betrieblichen Altersvorsorge gest&auml;rkt wird, glauben die Befragten hingegen in der Mehrheit nur zum Teil oder stimmen der Aussage weniger zu.</p>
<p>#UMFRAGE#</p>
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Produkttrends 2017</h5>
<p>Auch nach den wichtigsten Produktsparten f&uuml;r das Jahr 2017 wurden die unabh&auml;ngigen Vermittler befragt. An der Spitze der Nennungen stehen mit 73% die Privaten Sachversicherungen, gefolgt von den Biometrischen Risiken mit 66,2%. Die H&auml;lfte der Befragten gibt an, dass Gewerbeversicherungen im neuen Jahr einen Schwerpunkt bilden werden. Auch die Private (40,5% Nennungen) und die Betriebliche Altersvorsorge (31,1% Nennungen) werden laut den Ergebnissen der Umfrage 2017 weiter im Trend liegen.</p>
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Schwaches Wachstum der deutschen Wirtschaft erwartet</h5>
<p>Der Blick auf die deutsche Wirtschaft stimmt die H&auml;lfte der befragten Vermittler verhalten positiv: 50% denken, dass sie 2017 zumindest weiter wachsen wird. Laut der meisten Konjunkturprognosen f&uuml;r das Jahr wird sie das jedoch nur schwach tun. Die Verbandsumfrage des IW K&ouml;ln zeigt, dass Wirtschaftsverb&auml;nde Investitionen vor allem im Dienstleistungssektor und dort im Bereich der Digitalisierung erwarten. Von einem Abw&auml;rtstrend gehen sie in der Automobilindustrie und der Finanzwirtschaft aus. Vermittler liegen damit auf einer Linie mit den Wirtschaftsexperten. Auch der Sachverst&auml;ndigenrat f&uuml;r Wirtschaft hat seine Wachstumsprognose f&uuml;r 2017 Ende des vergangenen Jahres nach Berichten der Zeit nochmals gesenkt &ndash; von 1,6 auf 1,3%.</p>
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D&uuml;stere Aussichten f&uuml;r europ&auml;ische und globale Wirtschaft</h5>
<p>Je globaler der Blick, desto d&uuml;sterer wird jedoch die Aussicht der Vermittler: Dass die europ&auml;ische Wirtschaft wachsen wird, denken nur noch 23% der Befragten. Und an eine positive Entwicklung der Weltwirtschaft glauben nur noch 18,9% von ihnen. Die Einsch&auml;tzungen gehen mit den Prognosen konform. Die EU-Kommission geht davon aus, dass das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes der Europ&auml;ischen Union 2017 im Vergleich zum Vorjahr zur&uuml;ckgehen wird. Und laut dem letzten Bericht des Internationalen W&auml;hrungsfonds (IWF) vom September 2016 ist der Ausblick f&uuml;r die Weltwirtschaft 2017 &bdquo;entt&auml;uschend&ldquo;, insbesondere f&uuml;r die Industrienationen. (tos)</p>
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„Eine Verbesserung der bestehenden bAV wäre sinnvoller“

Der Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz trägt einige Neuerungen in sich. Mittlerweile hat auch das Bundeskabinett den Entwurf auf den weiteren Weg gebracht. AssCompact hat bei Fabian von Löbbecke nachgefragt, wie die Reformpläne zu bewerten sind und was diese für Versicherer und Vermittler bedeuten.

<h5>Herr von Löbbecke, waren Sie nach all den Diskussionen vom Entwurf für das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz überrascht?</h5><p>Nein, ich war nicht wirklich überrascht. Der Referentenentwurf entspricht in weiten Teilen dem, was zur „Nahles-Rente“ schon seit Mitte 2016 in der öffentlichen Diskussion ist. Seitdem liegen auch diverse Kritikpunkte auf dem Tisch. Ich hätte mir gewünscht, dass diese Rückmeldungen im Referentenentwurf besser berücksichtigt worden wären. Allgemein gesprochen: Es wäre sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber sinnvoller, die bestehende bAV zu verbessern als sie durch ein Parallelsystem mit eigenen Regeln noch komplizierter zu machen.</p><h5>Höhere Zuschüsse und Freibeträge für Geringverdiener dürften grundsätzlich Gefallen finden. Hätte man hier noch weiter gehen können?</h5><p>Absolut. Eine echte Reform der bAV wäre es zum Beispiel gewesen, wenn die Regierung die volle Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung für Betriebsrentner zurückgenommen hätte. Oder wenn die Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung gefallen wäre. Die steuerliche Förderung hätte vereinheitlicht werden können, damit man als Arbeitnehmer nicht verschiedene Formen der bAV kombinieren muss, um die maximale staatliche Förderung zu erhalten. </p><h5>Ein Sozialpartnermodell soll nun kommen. Dort soll eine reine Beitragszusage gelten, ohne Garantie der Rentenhöhe. Wie könnte eine solche Zielrente gestaltet sein?</h5><p>Ich finde die Idee der Zielrente grundsätzlich gut. Bei diesem Modell gibt es eine feste Beitragszusage; die spätere Leistung wird jedoch nicht verbindlich festgelegt, sondern nur gewissenhaft geschätzt. Da Beitragszusagen mit garantierter Mindestleistung in Zeiten von Nullzinsen immer schwerer darzustellen sind, könnten Zielrenten ein guter Mittelweg sein. Allerdings sollte sie nicht nur dem Sozialpartnermodell vorbehalten bleiben, sondern auch der bewährten bAV offen stehen. </p><h5>Das neue Modell wird damit zur Konkurrenz zu den bestehenden bAV-Durchführungswegen. Dort würden dann wie Sie auch schon angesprochen haben weiter die Garantiemodelle gelten. Sie selbst könnten sich Beitragsgarantien zwischen 80 und 90% vorstellen. Wie lässt sich das alles einordnen?</h5><p>Der Trend geht eindeutig hin zu flexibleren Garantien. 100% Beitragsgarantie macht einfach keinen Sinn mehr. Nicht weil wir sie als Versicherer nicht wollen, sondern weil Garantien – gerade im heutigen Kapitalmarktumfeld – zulasten der Rendite gehen. Wir Deutsche müssen umdenken. Die Bürger müssen bereit sein, risikoreicher anzulegen. Wer weiterhin nur auf Sicherheit setzt, wird im Alter mit Sicherheit zu wenig haben. Wir müssen bereit sein, unsere Kapitalanlagen breiter zu streuen und nicht nur auf Garantieprodukte zu bauen. Wer sowohl auf Aktien als auch auf Anleihen, Immobilien und alternative Investments setzt, wird auch künftig eine auskömmliche Rendite erzielen. </p><h5>Welche Lösungen könnte die Versicherungswirtschaft für das Sozialpartnermodell beitragen?</h5><p>Etablierte und erfahrene bAV-Anbieter wie HDI könnten im Sozialpartnermodell sogar eine Schlüsselrolle einnehmen. Denn wir besitzen, anders als andere Akteure, langjährige Expertise in der Entwicklung von Vorsorgeprodukten, in der Kapitalanlage und in der Verwaltung lebenslanger, kundenindividueller Versicherungskonten. Die Spielregeln für Produkte im Sozialpartnermodell wären natürlich vollkommen neu: eigene Kalkulationsgrundlagen, keine Garantien, besondere Anlagevorschriften, um nur einige Stichworte zu nennen. Hier kommt uns zugute, dass wir im Lauf der Jahre schon so manche Systemänderung erfolgreich umgesetzt haben. Kurzum: Als HDI können wir die Anforderungen des Sozialpartnermodells grundsätzlich erfüllen. Wir finden dieses Geschäft interessant und sind bereits in Gesprächen mit potenziellen Partnern.</p><h5>Gehen die geplanten Vorschläge – insbesondere das Sozialpartnermodell – zulasten von Vermittlern und im Speziellen von Versicherungsmaklern?</h5><p>Ja und nein. Vordergründig betrachtet erfordert eine Lösung, die keine Kundenberatung vorsieht, auch keinen Vermittler. Aber: Vorsorgeprodukte haben sich noch nie „von selbst“ verkauft. Ich bezweifle, dass sich das ändert, nur weil künftig ein Sozialpartnermodell hinter dem Produkt steht. Die „Nahles-Rente“ wird, dem Referentenentwurf nach zu urteilen, nicht einfacher, sondern sogar komplizierter als die bisherige bAV. Deshalb erfordert sie eher mehr Beratung als weniger. Und Beratung, die etwas taugt, kostet auch Geld. Ein Opting-out könnte helfen, allerdings nur begrenzt. Denn ohne aktive Beratung würde die Mehrheit der Arbeitnehmer wohl lediglich den Mindestbetrag sparen. Aber nur wer seine Versorgungslücke kennt, kann sie schließen. Meine persönliche Prognose: Auch in Zeiten der „Nahles-Rente“ wird qualifizierte bAV-Beratung unverzichtbar bleiben.</p><h5>Die Reform soll 2018 umgesetzt werden, die Diskussionen werden weitergehen. Für das nächste Jahr steht die Rechnungszinssenkung an. Was erwarten Sie sich vom Jahr 2017 in Sachen bAV?</h5><p>Zunächst einmal bin ich gespannt, wie sich die Diskussion über den Referentenentwurf entwickelt und was in der Praxis dann tatsächlich passiert. Die Gewerkschaftsvertreter diskutieren zum Beispiel sehr kontrovers über den vollständigen Verzicht auf Garantien. Die Haltung der Arbeitgeber wird sicherlich beeinflussen, welche Kosten der Sicherungsbeitrag letztlich auslöst. Wir als HDI erwarten positive Impulse für unser bAV-Geschäft. Einerseits könnten wir beim Sozialpartnermodell, wie beschrieben, kräftig mitmischen. Andererseits muss man bedenken, dass nur 15% aller Unternehmen tarifgebunden sind und nur 45% der Arbeitnehmer unter dem Dach eines Tarifvertrags arbeiten. Ich vermute, dass das Sozialpartnermodell auch dort, wo es nicht gilt, Begehrlichkeiten und Nachholbedarf auslösen wird. Um diese Nachfrage bedienen zu können, schärfen wir unser Produktportfolio für 2017 nochmals nach. Der Trend geht weiterhin zu kapitalmarktorientierten Lösungen, die gleichzeitig sicher sind und hohe Renditechancen bieten.</p><h5>Interview mit Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement und verantwortlich für bAV bei HDI</h5><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B56FA38B-FCC0-4DA8-ABA7-F260F6569307"></div>

 

Der weitere Zeitplan für die IDD-Umsetzung

Aufmerksam verfolgt die Branche, wie es nach Vorlage des Referentenentwurfs zur IDD-Umsetzung und den kritischen Reaktionen insbesondere von Vermittlerverbänden weitergeht. Dem AfW-Verband liegt nun aus den beteiligten Bundesministerien der weitere Fahrplan vor.

<p>Das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) soll noch vor der Bundestagswahl 2017 beschlossen werden. Ein erster Referentenentwurf wurde vor kurzem veröffentlicht. Danach hatten Verbände und Institutionen bis 12.12.2016 Zeit, ihre Stellungnahmen zu dem Entwurf abzugeben. Vermutet wurde, dass noch vor Weihnachten eine Überarbeitung vorliegen würde. Nach Informationen des AfW-Verbands liegt nun aber ein anderer Zeitplan vor.</p><p>Wie der AfW berichtet, hat das Bundeswirtschaftsministerium, das den Entwurf auf den Weg gebracht hat, gegenüber dem Verband einen neuen Terminplan bestätigt. Der entsprechende Zeitplan selbst leitet sich nach AfW-Angaben aus einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Maria Flachsbarth, ab. </p><p>Demnach ist für den 18.01.2017 ein Beschluss durch das Kabinett geplant. Anschließend werde mit dem Bundesrat beraten. Die weitere Terminierung sieht dann wie folgt aus: </p><ul><li>30.03.2017: Erste Lesung im Bundestag</li><li>31.05.2017: Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages</li><li>01./02.06.2017: Zweite und dritte Lesung im Bundestag</li><li>07.07.2017: Beschluss im Bundesrat (tos)</li></ul><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/30F234BB-580A-433F-A25C-2E5B003BD50F"></div>

 

bAV: Aktuare für Garantien auch im Sozialpartnermodell

In der vergangenen Woche hatte die Deutsche Aktuarvereinigung mit dem Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen zu einem „Dialog zur Altersvorsorge“ eingeladen. Diskutiert wurde über das geplante Betriebsrentenstärkungsgesetz, besonders über die Erweiterung der bAV um ein Sozialpartnermodell.

<p>Für das sogenannte Sozialpartnermodell ist im Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz eine reine Beitragszusage vorgesehen. Dabei verpflichtet sich der Arbeitgeber lediglich zur Abführung von Beiträgen an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung. Eine Haftung für die sich daraus ergebenden Leistungen trägt er – abweichend von der heutigen betrieblichen Altersversorgung – dann nicht mehr. Die Versorgungseinrichtungen dürfen bei der reinen Beitragszusage ihre finanziellen Mittel zwar in Lebensversicherungsverträge investieren und damit Regelungen zur Absicherung von Leistungen vereinbaren, sie dürfen jedoch die damit erworbenen Garantien nicht explizit gegenüber den Versorgungsberechtigten aussprechen, erläutert dazu die DAV, die gleichzeitig mit dem Garantieverbot hadert. </p><h5>Direktversicherungen sollten Garantien haben</h5><p>„Zumindest bei Direktversicherungen in der Lebensversicherung sollten weiterhin Garantien zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos im Rentenbezug ermöglicht werden, will man nicht hinter die Leistungen der Riester-Rente zurückfallen“, so der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wilhelm Schneemeier. Garantien würden das Vertrauen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer stärken. Zudem habe das Aufsichtsregime Solvency II klare Anforderungen für Lebensversicherer gestellt, sodass Garantien beherrschbar seien. Bei Pensionsfonds und Pensionskassen dagegen, die nicht unter Solvency II fallen, könnte man dagegen auf entsprechende Garantien verzichten, so die Aktuare. </p><p>Auf der DAV-Veranstaltung wurden auch Befürchtungen geäußert, dass die Einführung der reinen Beitragszusage zu einer bAV I und bAV II führen könnte mit der Folge, dass Innovationen hinsichtlich neuer Garantiemodelle gebremst würden. </p><h5>IVS mit Verbesserungsvorschlägen</h5><p>Das IVS weist zudem darauf hin, dass die Akzeptanz der reinen Beitragszusage unter den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch dadurch erhöht werden könnte, dass den Versorgungsberechtigten das Wahlrecht eingeräumt würde, bei Eintritt des Versorgungsfalles das Versorgungskapital teilweise oder ganz zu entnehmen und als Einmalbeitrag für eine private Rentenversicherung zu verwenden. </p><h5>Kritik an weiteren Reformplänen</h5><p>Deutliche Kritik übt das IVS aber auch – und zwar im Hinblick auf Reformpläne außerhalb des Sozialpartnermodells. So etwa daran, dass die Obergrenze für steuerfreie Beiträge gemäß § 3 Nr. 63 EStG auf 7% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze nur geringfügig angehoben werde. Aufgrund des seit 2002 eingetretenen Anstiegs der Finanzierungskosten sei dies völlig unzureichend, um eine Stärkung der bAV herbeizuführen, so das Institut. Hinsichtlich der Anpassung des für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen in der Steuerbilanz gemäß § 6a Einkommenssteuergesetz maßgeblichen Rechnungszinses von 6% p. a. enthalte der Gesetzentwurf zudem weder eine spürbare Absenkung noch eine Anpassung an die Bewertung in der Handelsbilanz. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/249E5A2C-E188-43B9-83C3-DB40D3103C54"></div>

 

Reine Beitragszusagen in der bAV

Wie muss ein Produkt zur Unterlegung einer reinen Beitragszusage in der bAV aussehen? Mit dieser Frage hat sich das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) in Ulm beschäftigt. Anlass ist der vorliegende Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz, das in dem sogenannten Sozialpartnermodell eine reine Beitragszusage vorsieht.

<p>Der Referentenentwurf zum Betriebsrentengesetz lässt den Tarifpartnern die Möglichkeit, reine Beitragszusagen zu vereinbaren. Dieses Sozialpartnermodell würde dann in Konkurrenz zu den bisherigen bAV-Gestaltungsmöglichkeiten stehen. Die Umsetzung des neuen Konzepts würde über die Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung erfolgen. Zu diesem Zweck sollen das Versicherungsaufsichtsgesetz sowie die Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung geändert werden. Die Leistungen wären als lebenslange Rente zu erbringen, Garantien durch den Versorgungsträger dürften nicht gegeben werden. </p><h5>Hohe Gestaltungsspielräume für Produktgeber</h5><p>Produkte für das neue Modell könnten die Versicherungsgesellschaften entwickeln. Die Umsetzung lasse dabei große Freiräume hinsichtlich der Gestaltung, erklärt dazu das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa). Lediglich bei der anfänglichen Höhe der Rentenzahlung gebe es gewisse Vorgaben sowie die Anforderung, dass in der Rentenbezugszeit der Kapitaldeckungsgrad zwischen 100% und 125% betragen müsse, da andernfalls die laufenden Renten anzupassen seien.</p><p>Infolge fragt sich das Institut, wie etwa die Kapitalanlage in der Ansparphase eines solchen Produktes ausgestaltet werden könne. Dabei stelle sich die Frage, wie ohne Garantien dennoch eine hohe Sicherheit erreicht werden könne. Nach Ansicht des ifa könnten Kapitalanlagen, die nach gewissen Risikokennziffern (wie Volatilität oder Value at Risk) gesteuert werden, eingesetzt werden; ebenso eine Rolle könnten die intelligente Weiterentwicklungen des Life-Cycle-Konzepts und insbesondere eine Kombination dieser beiden Ansätze spielen. Auch dynamische Anlagekonzepte, die bisher bei bestimmten Garantiekonzepten Anwendung finden, ließen sich so modifizieren, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit ein Anlageziel nicht unterschreiten, aber keine formale Garantie böten, so die ifa-Aktuare.</p><p>Gleichzeitig müssen sich Produktgeber die Frage stellen, wie sie Rentensenkungen vermeiden können. Hier trete die kollektive Kapitalanlage in den Vordergrund, erklärt das Institut. Deshalb müsste die Festlegung der Kapitalanlagestrategie, die Bestimmung der anfänglichen Höhe der Renten sowie deren Anpassung innerhalb der Korridorgrenzen entsprechend aufeinander abgestimmt werden. Dies obliege dem klassischen Asset Liability-Managements des Versicherers. </p><h5>Chance-Risiko-Profil für mehr Transparenz</h5><p>Des Weiteren spricht sich das ifa für die Erstellung eines Chance-Risiko-Profils für die Produkte aus. Ähnlich der Vorgaben für die staatlich-geförderten Altersvorsorgeprodukte, die ab 2017 gelten werden. Ein solcher Ansatz könnte helfen, um beispielsweise verschiedene Ausgestaltungen untereinander abzugrenzen. Grundsätzlich sei es dabei auch möglich, den Verlauf des Produkts in der Rentenauszahlphase mit einzubeziehen. Dadurch werde das Chance-Risiko-Verhältnis der Rentenzahlung transparent, also derjenigen Leistung, die der Kunde tatsächlich bezieht, so das ifa. Bisherige Chance-Risiko-Klassen zielen hingegen nur auf das Kapital zu Rentenbeginn ab. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/ABE64C9A-12DE-470E-BEA2-1F181953B056"></div>

 

Erste Stellungnahmen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Der Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz, mit dem die betriebliche Altersversorgung insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienenden gestärkt werden soll, liegt seit Ende der vergangenen Woche offiziell vor. Mittlerweile gibt es auch die ersten Reaktionen aus der Versicherungsbranche.

<p>Der jetzt vorliegende Referentenentwurf zum Betriebsrentenst&auml;rkungsgesetz zeigt nach langen Diskussionen an, in welche Richtung die bAV-Reform gehen wird. Verb&auml;nde, Gewerkschaften und Institutionen k&ouml;nnen nun bis Ende November ihre Stellungnahmen abgeben. Im Januar 2018 soll das Gesetz in Kraft treten.</p>
<p>Der Referentenentwurf sieht unter anderem ein spezifisches F&ouml;rderprogramm f&uuml;r Geringverdiener vor. Zudem soll die steuerliche F&ouml;rderung der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente vereinfacht werden und im Sozialrecht neue Anreize f&uuml;r den Auf- und Ausbau einer betrieblichen Altersversorgung gesetzt werden. Ma&szlig;nahmen, die der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begr&uuml;&szlig;t. &bdquo;Wir unterst&uuml;tzen die Pl&auml;ne, ein spezifisches F&ouml;rdermodell f&uuml;r Geringverdiener einzuf&uuml;hren und die steuerliche und soziale F&ouml;rderung der bAV zu erh&ouml;hen&ldquo;, so BVK-Pr&auml;sident Michael H. Heinz in einer ersten Reaktion. &bdquo;Damit w&uuml;rden die richtigen Weichenstellungen geschaffen, damit auch Geringverdiener in den Genuss der zweiten S&auml;ule der Altersvorsorge kommen und die klein- und mittelst&auml;ndischen Unternehmen gef&ouml;rdert w&uuml;rden.</p>
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BVK kritisiert die Erweiterungen f&uuml;r Sozialpartner</h5>
<p>Mit Unverst&auml;ndnis reagiert dagegen der BVK auf die im Gesetz enthaltene Option, den Sozialpartnern zu erm&ouml;glichen, einen weiteren Durchf&uuml;hrungsweg in der bAV zu er&ouml;ffnen. Laut Referentenentwurf k&ouml;nnen die Sozialpartner k&uuml;nftig auch reine Beitragszusagen vereinbaren, &uuml;ber Leistungen der durchf&uuml;hrenden Einrichtungen entscheiden und Options- bzw. Opting-Out-Systeme in den Unternehmen und Betrieben einf&uuml;hren. &bdquo;Leider sind die Bundesministerien bei diesem Punkt wieder etwas zur&uuml;ckgefallen und wollen Arbeitgebern zusammen mit den Gewerkschaften erm&ouml;glichen, eine Art Sozialpartner-bAV in den Betrieben einzuf&uuml;hren&ldquo;, so Heinz. Positiv sieht er dagegen, dass es nun kein gesetzliches Opting-Out-System geben soll. Der Gesetzgeber erkl&auml;rt dazu, dass eine obligatorische bAV ein zu tiefer Eingriff bei Arbeitgebern wie Besch&auml;ftigten gewesen w&auml;re. Deshalb sollten nun vordringlich die M&ouml;glichkeiten f&uuml;r einen weiteren freiwilligen Ausbau der bAV ausgesch&ouml;pft werden.</p>
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Zustimmung und Kritik auch vom Versorgungswerk MetallRente&nbsp;</h5>
<p>Auch Heribert Karch, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer des Versorgungswerks MetallRente hat sich bereits zum Entwurf ge&auml;u&szlig;ert. Er bewertet diesen als Schritt in die richtige Richtung. &bdquo;F&uuml;r MetallRente sind die nun vorgelegten Vorschl&auml;ge des Referentenentwurfs machbar. Auch in der jetzigen Architektur des Versorgungswerks k&ouml;nnten wir einen Tarifvertrag auf der Basis dieses neuen Gesetzes mit Zielrenten umsetzen&ldquo;, erkl&auml;rt Karch. Von gro&szlig;er Bedeutung sei, dass die Anrechnung zus&auml;tzlicher Altersvorsorgeanstrengungen auf die Grundsicherung endlich abgemildert werde; ein wichtiger Schritt, um die betriebliche Altersversorgung f&uuml;r alle attraktiver zu machen. Ebenso positiv bewertet Karch die Zuschussf&ouml;rderung zugunsten niedrigerer Einkommen.</p>
<p>Allerdings &uuml;bt er auch Kritik. In einer Stellungnahme der MetallRente hei&szlig;t es: Die Beitragslast auf Betriebsrenten m&uuml;sste gerechter werden. Die Betriebsrenten w&uuml;rden seit 2004 mit vollen Beitr&auml;gen zur Kranken-und Pflegeversicherung belastet &ndash; eine gravierende &Auml;nderung der urspr&uuml;nglichen F&ouml;rderung. Die besch&auml;digte Symmetrie von jetzt vorgelagerter Entlastung und nachgelagerter Belastung m&uuml;sse wieder hergestellt werden. Und weiter: Gerade dem Mittelst&auml;ndler, der solche Dinge m&ouml;glichst einfach organisieren m&ouml;chte, sollte es der steuerliche Rahmen erleichtern, Betriebsrenten f&uuml;r alle Einkommensgruppen anzubieten, und zwar mit nur einem Modell. Eine Ausweitung des F&ouml;rderrahmens auf nur 7% der BBG werde diesem Erfordernis in keiner Weise gerecht. Zudem setzte die Beitragslast auf 3% der steuerlichen Veranlagung die Ungerechtigkeiten fort. Nur h&ouml;here Einkommen bleiben damit von doppelten Beitragslasten verschont. Karch: &bdquo;Diese Ma&szlig;gabe ist sozial unfair.&ldquo; (bh)</p>
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BVK: Entscheidungen zur bAV-Reform sind ermutigend

Noch liegt kein Gesetzesentwurf vor, aber die Eckdaten für eine bAV-Reform scheinen festzustehen. Zumindest kam es in dieser Woche zu einer Einigung zwischen dem Bundesarbeits- und dem Bundesfinanzministerium. Der BVK sieht dabei ermutigende Tendenzen für die Vermittler.

<p>Befürchtungen, dass Versicherungsvermittler ihre Bedeutung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verlieren werden, haben sich zumindest vorerst nicht bestätigt. Die in dieser Woche in Berlin getroffenen Entscheidungen seien sogar ermutigend, meint der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK). Wäre ein Sozialpartnermodell in seiner ursprünglichen Idee durchgesetzt worden, hätte dies insbesondere für Versicherungsmakler schwerwiegende Folgen gehabt.</p><h5>Anreize für Geringverdiener</h5><p>Konkret begrüßt der BVK die Pläne, Anreize für Geringverdiener zu erhöhen, indem die späteren bAV-Renten als Freibeträge im Fall einer Grundsicherung im Alter anerkannt werden. Auch eine Aufstockung der steuerlichen Förderung bis zu 7% der Beitragsbemessungsgrenze befürwortet der BVK.</p><h5>Anreize für Arbeitgeber</h5><p>„Damit kann die bAV attraktiver gestaltet werden“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz die Pläne der Bundesregierung. „Allerdings empfehlen wir die steuerliche Förderung etwas mehr, nämlich auf 10%, anzuheben. Dass kleine und mittelständische Arbeitgeber (KMU) nicht mehr für die Höhe der zukünftigen Betriebsrenten garantieren müssen, unterstützen wir ebenfalls. Schließlich führten gerade diese Rentengarantien in Zeiten des Niedrigzinses dazu, dass die Ausweitung der betrieblichen Altersvorsorge bei den KMU in letzter Zeit zu wünschen übrig ließ, weil die Unternehmen zu Recht die Haftung für zugesagte Renten scheuten.“</p><p>Zuversichtlich stimmen den BVK auch Vorhaben der Bundesregierung, künftig Arbeitgebern eine steuerliche Verrechnung von 30% zu gewähren, wenn diese für ihre Geringverdiener 240 bis 480 Euro jährlich in die bAV überweisen. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A96A1D4B-9691-4CE0-8411-958066A83370"></div>

 

Nahles-Fonds, Schäuble-Zuschuss und Deutschland-Rente: Rürup zu den Reformideen

Das Thema Altersvorsorge steht in dieser Woche weit oben auf der politischen Agenda. Unter anderem wird die Zukunft der gesetzlichen Rente im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales diskutiert und Ministerin Nahles will eine Entscheidung zur weiteren Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung treffen. Der Altersvorsorge-Experte Prof. Dr. Bert Rürup nimmt an den Gesprächen in Berlin aktiv teil. Seine Einschätzungen dürften Maklern nicht gerade Hoffnung machen.

<p>K&uuml;nftige Altersarmut verhindern &ndash; das ist das Ziel der aktuell anstehenden Reformideen. Auch f&uuml;r den &Ouml;konomen und Altersvorsorge-Experten Prof. Dr. Bert R&uuml;rup ist dies das zentrale Anliegen. Auf dem AssCompact Wissen Forum &bdquo;betriebliche Vorsorge&ldquo; hat er erkl&auml;rt, was seiner Meinung nach nottut, um dieses Ziel zu erreichen, und was vermutlich aus Berlin kommen wird.</p>
<p>So bezweifelt R&uuml;rup etwa, dass eine Erh&ouml;hung des Rentenniveaus erreicht werden kann, wie es Gewerkschaften und linke Politiker fordern: &bdquo;In unserer postindustriellen Gesellschaft wird es zunehmend schwierig, die Armutsfestigkeit eines Rentensystems am Rentenniveau zu messen. Die Erh&ouml;hung ist ein s&uuml;ffiger Vorschlag, aber jemand mit durchbrochener Erwerbsbiografie wird dadurch nicht reicher.&ldquo; R&uuml;rup geht davon aus, dass die Risiken durch eine Destandardisierung von Erwerbsbiografien und Langzeitarbeitslosigkeit in Zukunft noch steigen werden. Denn die 22% der k&uuml;nftigen Rentner, die dauerhaft im Niedriglohnsektor gearbeitet haben, k&auml;men erst noch. &bdquo;Diese m&uuml;ssten 54 Jahre lang Vollzeit arbeiten, um Rentenzahlungen auf dem Niveau von Sozialhilfe zu erhalten&ldquo;, sagt R&uuml;rup.</p>
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Ansparphase vom Verrentungsprozess abkoppeln</h5>
<p>Das Problem sieht er im deutschen &Auml;quivalenzprinzip, wonach sich die Rente strikt nach der Dauer der Erwerbst&auml;tigkeit und dem mit Beitr&auml;gen belegten Lohn berechnet. Er spricht sich daf&uuml;r aus, die Rente f&uuml;r Geringverdiener nach dem Vorbild der meisten anderen OECD-Staaten anders festzusetzen, als die f&uuml;r Durchschnitts- und Hochverdiener. Eine L&ouml;sung sieht er zum Beispiel in einem obligatorischen, kapitalgedeckten System nach dem Vorbild Schwedens. Dort werden Rentenpr&auml;mien automatisch mit den sozialversicherungspflichtigen Beitr&auml;gen in bis zu 800 verschiedene Fonds, die man selbst w&auml;hlen kann, eingezahlt. Dies erm&ouml;glicht eine lebenszyklusabh&auml;ngige Ansparphase, die vom Verrentungsprozess abgekoppelt ist.</p>
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Die Pl&auml;ne aus Berlin</h5>
<p>In Deutschland zielt die Politik momentan vor allem darauf ab, die bAV zu st&auml;rken und damit gleichzeitig Vertriebskosten einzusparen. Bundessozialministerin Nahles m&ouml;chte die bAV in kleineren und mittleren Unternehmen ausweiten, Finanzminister Sch&auml;uble einen verpflichtenden Zuschuss der Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung einf&uuml;hren und die Deutschland-Rente soll ein g&uuml;nstiges Rentenstandardprodukt f&uuml;r alle werden.</p>
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&bdquo;Entgeltumwandlung reduziert das Rentenniveau&ldquo;</h5>
<p>R&uuml;rup sieht alle drei Reformmodelle kritisch. Durch die seit 2008 entfristete Entgeltumwandlung werden die gesetzlichen Rentenanspr&uuml;che der Umwandler, aber auch der Nichtumwandler reduziert und das Rentenniveau geht zur&uuml;ck. &bdquo;Das kann man hinnehmen, wenn die Rendite des kapitalgedeckten Systems gr&ouml;&szlig;er ist, als die Rendite des zur&uuml;ckgebauten Systems&ldquo;, sagt R&uuml;rup. Und das sei mit Neuvertr&auml;gen gegenw&auml;rtig nicht mehr zu schaffen. Dies ist vermutlich auch ein Grund f&uuml;r Sch&auml;uble, Arbeitgeber verpflichten zu wollen, einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu zahlen. Er erhofft sich, dadurch den R&uuml;ckgang der Rentenanspr&uuml;che aus der gesetzlichen Rente teilweise zu kompensieren. F&uuml;r den Altersvorsorge-Experten R&uuml;rup f&uuml;hrt kein Weg an staatlichen F&ouml;rderinstrumenten vorbei. Er ist sich sicher, dass es k&uuml;nftig neben der Entgeltumwandlung eine gewisse &bdquo;Riester-F&ouml;rderung&ldquo; in der bAV geben wird. Allerdings unter Streichung der dann potenziell m&ouml;glichen Doppelverbeitragung im Alter, um das Risiko der Geringverdiener mitzutragen.</p>
<p>Die geplante Standardisierung der Riester-Produkte h&auml;lt er f&uuml;r richtig. &bdquo;Es war ein Fehler, zu sagen, die Riester-Rente sei eine ersetzende Rente. Ein kapitalgedecktes System kann ein r&uuml;ckgebautes Umlagesystem nur dann ersetzen, wenn der Kreis der Versicherten der gleiche ist. Das hei&szlig;t, es h&auml;tte obligatorisch sein m&uuml;ssen, ansonsten haben Sie eine deutliche Entmischung der Risiken.&ldquo; R&uuml;rup pl&auml;diert also klar f&uuml;r obligatorische Elemente in der Rentenversicherung.</p>
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Nahles-Fonds: Kritik an &bdquo;Pay-and-forget&ldquo;</h5>
<p>Der sogenannte Nahles-Fonds sieht die Einrichtung von Betriebsfonds auf der Basis von allgemeinverbindlichen Tarifabschl&uuml;ssen vor. R&uuml;rup kritisiert die damit verbundenen &bdquo;Pay-and-Forget-Pr&auml;mien&ldquo;, die einmalig eingezahlt werden und durch die der Arbeitgeber anschlie&szlig;end aus der Haftung ist. Laut R&uuml;rup wird dadurch aus der betrieblichen &bdquo;Altersversorgung&ldquo; durch den Arbeitgeber eine betriebliche &bdquo;Altersvorsorge&ldquo; durch den Arbeitnehmer. Er bef&uuml;rchtet einen Infektionseffekt auf etablierte Systeme.</p>
<p>Die Deutschland-Rente w&uuml;rde nach Meinung R&uuml;rups der Destandardisierung der Arbeitswelt nicht Rechnung tragen, weil nur Arbeitnehmer einzahlen k&ouml;nnen. Ein neues Rentensystem d&uuml;rfe nicht auf eine spezifische Erwerbsform zugeschnitten sein, sondern m&uuml;sse universal f&uuml;r alle gelten. Und: &bdquo;Wenn man kapitalgedeckte Altersvorsorge macht, muss gew&auml;hrleistet sein, dass die Anlage ausschlie&szlig;lich im Interesse der Sparer erfolgt und keine &ndash; seien sie noch so hochwertig &ndash; gesamtpolitischen Ziele zu erf&uuml;llen hat.&ldquo; Damit erkl&auml;rt der Professor die Deutschland-Rente f&uuml;r tot.</p>
<h5>
Wenig Hoffnung f&uuml;r Makler</h5>
<p>R&uuml;rup geht davon aus, dass es sp&auml;testens bis zur NRW-Wahl im Mai 2017 eine Rentenreform geben wird, wenn auch keine gro&szlig;e. Er nimmt an, dass es trotz Widerstand von Finanzminister Sch&auml;uble, eine Angleichung der unterschiedlich festgesetzten Renten in Ost- und Westdeutschland geben wird. F&uuml;r die bAV erwartet er die Einf&uuml;hrung einer Pr&auml;mienf&ouml;rderung. Dass es zum &bdquo;De-Risking&ldquo; kommen wird, bezweifelt er. Im Zentrum w&uuml;rde neben der Armutsvermeidung weiter der Ausbau der Kapitaldeckung stehen, allerdings mit &bdquo;obligatorischen Elementen&ldquo;. F&uuml;r diejenigen, die von der Vermittlung leben, &bdquo;seien verpflichtende Systeme allerdings nicht gesch&auml;ftsf&ouml;rdernd&ldquo;. Das machte R&uuml;rup auf dem Forum jedenfalls deutlich. Eine Alternative dazu gibt es f&uuml;r den &Ouml;konomen unter den gegebenen Rahmenbedingungen jedoch nicht. (tos)</p>
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Gothaer: „Große Chancen im Kollektivgeschäft im Bereich BU und bKV“

Das Kollektivgeschäft bei der Gothaer wächst, sagt Oliver Brüß, Vorstand Vertrieb der Gothaer Versicherungen, in einem Interview für AssCompact 10/2016. Die Redaktion hat vorab noch einmal nachgefragt, warum er für Vermittler insbesondere in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) und in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung große Chancen sieht.

<h5>Herr Brüß, könnte das Kollektivgeschäft in naher Zukunft wichtiger für Versicherer und Vertrieb werden?</h5><p>Auf jeden Fall. Wir sehen große Chancen im Kollektivgeschäft – insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung und in der betrieblichen Krankenversicherung, wo wir seit Jahren ein starkes Wachstum verzeichnen und aktuell auch wieder Erfolge erzielt haben.</p><h5>Wie sehen diese aus?</h5><p>Wir können hier beispielsweise unsere Kooperation mit der Knappschaft anführen. Die Knappschaft ist insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen eine interessante gesetzliche Krankenkasse, da die Umlagebeiträge sehr günstig sind. Wer als Arbeitgeber bei den Umlagebeiträgen spart, ist dann oft auch gewillt, für die Mitarbeiter in der bAV oder bKV etwas zu tun. Auch bezüglich Großunternehmen verzeichnen wir eine stark steigende Nachfrage nach unseren preislich und leistungsseitig attraktiven Lösungen im Bereich BU und bKV mit stark vereinfachter oder sogar Entfall der Gesundheitsprüfung.</p><h5>An anderer Stelle läuft das Kollektivgeschäft aber zäh.</h5><p>Die große Herausforderung ist die Durchdringung der Kollektive bei Arbeitnehmerfinanzierung. Ich denke, wir müssen hier neue Wege gehen. Die Gothaer hat beispielsweise im Bereich der bKV eine digitale Einkaufsgemeinschaft auf den Markt gebracht. Wir haben das zunächst im Rahmen eines Piloten bei uns im Haus getestet. Man muss sich das folgendermaßen vorstellen: Im Intranet konnten die Mitarbeiter über ein neues Portal einen stationären Ergänzungstarif abschließen. Mit Erreichen eines Schwellenwertes wurde auf die sonst übliche Gesundheitsprüfung verzichtet. Den aktuellen Stand der Anmeldungen konnten dann alle im Portal sehen. Das bieten wir jetzt auch Kunden an. Es gibt auch schon zwei Großunternehmen, die dieses Instrument nutzen wollen. </p><h5>Können auch Versicherungsmakler künftig mehr von der bKV profitieren? Erwartet wurde mal ein ähnlicher Geschäftsumfang wie in den USA. Aber so einfach ist die Beratung, Einrichtung und Verwaltung dann doch nicht?</h5><p>Versicherungsmakler profitieren bereits heute und werden das in der Zukunft noch stärker tun. Die Gothaer bietet die bKV im Übrigen nicht nur arbeitgeber-, sondern auch arbeitnehmerfinanziert an. Da gerade Versicherungsmakler über die Sachversicherung oder die bAV Zugang zu Unternehmen mit großen Belegschaften haben, wird sich auch die eigenfinanzierte bKV weiter positiv entwickeln. Gerade hier unterstützen wir Vermittler aktiv durch digitalisierte Vertriebsprozesse wie zum Beispiel die Online-Anmeldung oder die digitale Einkaufsgemeinschaft. </p><h5>Sie hatten die BU angesprochen. Wie kann diese im Kollektivgeschäft etwa von Maklerseite platziert werden?</h5><p>Die Gothaer bietet mit der SBU Premium einen sehr leistungsstarken Tarif an, der unter anderem bei den sogenannten „guten“ Berufsgruppen oft auch preislich anderen Wettbewerbern klar überlegen ist. In Kombination mit einer sogenannten Dienstobliegenheitserklärung anstelle der Einzel-Risikoprüfung sowie mit attraktiven Rentenhöhen im arbeitgeber- und auch arbeitnehmerfinanzierten Bereich hat dies auf Maklerseite zu einem schönen Zusatz-Wachstum geführt.</p><h5>Und Ihr Ausblick für die bAV?</h5><p>Derzeit wächst unser bAV-Neugeschäft stark, unter anderem auch mit unserem neuen, indexgebundenen Hybridprodukt „GarantieRente Performance“. Dazu tragen sicherlich auch die niedrigen Zinsen bei – die steuerliche Förderung der bAV rückt so wieder stärker in den Vordergrund. Vermittler erkennen, dass auch in der bAV ein hoher Aktienanteil von Vorteil für die künftige Rendite ist. Die weitere Entwicklung des bAV-Marktes wird sicherlich auch von der Politik, insbesondere den derzeitigen Diskussionen um eine Reform der bAV (Stichwort: Sozialpartnermodell) und der Verbesserung der steuerlichen Förderung, abhängen. </p><p>Das weitere Interview mit Oliver Brüß lesen Sie in AssCompact 10/2016. Das Heft erscheint in der ersten Oktoberwoche.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/301554EB-3624-42E4-89D9-40A9B8D03C14"></div>

 

bAV trotz Niedrigzinsen eine gute Altersvorsorgelösung?

Die Niedrigzinsphase drückt auf das bAV-Geschäft. Die Folgen sind im Neugeschäft spürbar, aber auch der Bestand ist vor Veränderungen nicht gefeit. Produktlösungen haben sich seither spürbar verändert, wie auch die Courtagen. Die Folgen der Niedrigzinsen für die bAV waren auch großes Thema des AssCompact Wissen Forums „betriebliche Vorsorge“ am Dienstag in Neuss.

<p>Die betriebliche Altersversorgung (bAV) leidet unter der Niedrigzinsphase. Das Interesse der Arbeitnehmer sinkt. F&uuml;r Versicherungsmakler wird es schwieriger, die Bedeutung der bAV f&uuml;r die Altersvorsorge darzustellen. Fallende Zinsen, eine hohe Volatilit&auml;t an den Kapitalm&auml;rkten, die marginale Inflation, ein kritisches Weltwirtschaftswachstum und eine &bdquo;sinkende Sterblichkeit&ldquo; werden die bAV k&uuml;nftig noch weiter treffen, sagte Rainald Meyer, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Funk Vorsorgeberatung, auf dem gestrigen AssCompact Wissen Forum &bdquo;betriebliche Vorsorge&ldquo;. Neben vielen Detailfragen zu bAV, bKV und BU im Kollektivgesch&auml;ft sowie einem Ausblick auf die kommenden Reformpl&auml;ne durch Prof. Dr. Bert R&uuml;rup fiel der Blick immer wieder auf die Niedrigzinsen &ndash; insbesondere im Zusammenhang mit der Direktversicherung, mit der Versicherungsmakler &uuml;ber 70% ihre Courtage-Einnahmen im bAV-Gesch&auml;ft erwirtschaften, wie Dr. Christian Durchholz, Leiter der Studie &bdquo;AssCompact AWARD Betriebliche Altersversorgung 2016&ldquo;, gestern ebenfalls darlegte.</p>
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Courtagen sinken</h5>
<p>Mit der n&auml;chsten Absenkung des H&ouml;chstrechnungszinses zum 01.01.2017 wird das bAV-Neugesch&auml;ft noch schwieriger. F&uuml;r Versicherer sei es heute schon schwierig, die Beitragsgarantien bzw. den Beitragserhalt zu stemmen, so Meyer. Versicherer m&uuml;ssten immer mehr auf die Kosten sehen und vor diesem Hintergrund w&uuml;rden sich die Courtagen in der Lebensversicherung und im bAV-Gesch&auml;ft weiter deutlich reduzieren. Er geht davon aus, dass sich Versicherungsmakler je nach Laufzeiten auf 20% weniger Courtagen einstellen m&uuml;ssen. Im Bestand rechnet der Mathematiker mit einer weiteren Absenkung der &Uuml;bersch&uuml;sse und einer Reduktion der Rentenfaktoren im Tarif.</p>
<p>Was Versicherungsmakler ihren Kunden aber klar machen m&uuml;ssten, sei, dass die Niedrigzinsen nicht nur die Versicherer betreffen. Man k&ouml;nne sogar sagen, dass die Lebensversicherung im Vergleich zu anderen Anlageklassen &bdquo;sogar noch gut dastehe.&ldquo;</p>
<h5>
Sind die neuen Produkte die L&ouml;sung?</h5>
<p>Die Zinssituation hat dazu gef&uuml;hrt, dass die Versicherer neue Lebensversicherungsprodukte &ndash; auch f&uuml;r die bAV &ndash; auf den Markt gebracht haben, etwa Drei-Topf-Hybride oder indexorientierte Versicherungen. Manche Versicherer haben ihre klassischen Kollektive mittlerweile f&uuml;r den Neuzugang gesperrt. Die klassischen Produkte verschwinden tendenziell vom Markt. Versicherungsmakler reagieren aber auch skeptisch aufgrund der Komplexit&auml;t und der Vielfalt der Produkte. Die neuen Produkte seien kein Allheilmittel, es g&auml;be aber auch keine Alternative zu diesen Produkten, so Meyer. Und man solle sich vor Augen f&uuml;hren, dass sie bei einem sich abzeichnenden steigendem Zins auf jedem Fall im Vorteil w&auml;ren. (bh)</p>
<p>Bilder vom AssCompact Forum betriebliche Vorsorge am 13.09.2016 in Neuss sehen Sie <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/forum-betriebliche-vorsorge-erste…; target="_blank">hier</a>.</p>
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