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Assekuranz bAV allgemein

„Kleiner“ Run-off bei AXA: Pro bAV Pensionskasse wird veräußert

Die AXA will sich in Sachen bAV auf die Direkt- und Rückdeckungsversicherung konzentrieren und veräußert daher die Pro bAV Pensionskasse AG an die Frankfurter-Leben-Gruppe. Es handele sich aber um einen Sonderfall, man stehe 100%-ig zur privaten und betrieblichen Altersversorgung, betont der Vorstandsvorsitzende des AXA-Konzerns Dr. Alexander Vollert.

<p>Die AXA hat aktuell bekannt gegeben, dass sie ihren bAV-Geschäftsbereich neu ausrichtet und im Zuge dessen die Pro bAV Pensionskasse AG an die Frankfurter-Leben-Gruppe veräußert. Die Frankfurter-Leben-Gruppe führe alle Versicherungsverträge der Pro bAV Pensionskasse unverändert fort und habe verbindlich zugesagt, die Kosten der Pro bAV pro Vertrag und Jahr dauerhaft um mehr als 15% gegenüber dem Jahr 2016 zu senken, heißt es vonseiten der AXA. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aktuell mit Aufgaben rund um die Pro bAV Pensionskasse betraut sind, sollen auch künftig im AXA Konzern weiterbeschäftigt werden. Sie sollen die Pro bAV-Bestände vorerst fortführen und nach erfolgter Migration andere Aufgaben übernehmen.</p><p>Die Veräußerung steht noch unter dem Vorbehalt der BaFin-Prüfung. Nach AXA-Angaben umfasst die Übertragung etwa 6% des gesamten Bestands im Vorsorgebereich bzw. rund 260.000 Einzelverträge und Kapitalanlagen in Höhe von knapp 3 Mrd. Euro. </p><h5>Lösung für kleinen Sonderbestand gesucht</h5><p>Zudem teilt die AXA mit, dass für einen kleinen weiteren Bestand, dessen Größenordnung sich gemessen am Vorsorge-Gesamtbestand im Promillebereich bewege, der externe Partner, der diesen Bestand bislang verwaltet, den Dienstleistungsvertrag mit Wirkung zum 31.12.2018 gekündigt habe. Es handele sich im Wesentlichen um ehemals von der DBV-Winterthur Lebensversicherung AG abgeschlossene, fondsgebundene Versicherungsprodukte. Auch hierfür strebt die AXA eine Vereinbarung zur Übernahme durch einen externen Partner an. Eine finale Vereinbarung liege aber noch nicht vor.</p><h5>bAV bleibt strategischer Schwerpunkt</h5><p>„AXA steht hundertprozentig zur privaten und betrieblichen Altersversorgung. Wir sind von den Marktchancen in diesem Bereich überzeugt und haben noch viel vor. Die Pro bAV Pensionskasse ist ein Sonderfall. Mit ihrer Veräußerung an die Frankfurter-Leben-Gruppe können wir uns stärker fokussieren und uns operativ auch so aufstellen, dass wir unser Vorsorgegeschäft mit Nachdruck vorantreiben und noch stärker wachsen“, erläutert Dr. Alexander Vollert, Vorstandsvorsitzender der AXA Konzern AG, den strategischen Hintergrund.</p><p>Veränderungen im Markt und im regulatorischen Umfeld hätten zu stark schrumpfendem Neugeschäft und abnehmenden Beständen bei der Pro bAV Pensionskasse geführt. Ohne die Kostenbegrenzung der Frankfurter-Leben-Gruppe bestünde die Gefahr, dass die Stückkosten pro Vertrag anstiegen und damit die Rendite für die Kunden sinke. Als vergleichsweise junge Gesellschaft habe die Pro bAV ihre Überschussbeteiligung im anhaltenden Niedrigzinsumfeld schon deutlich reduzieren müssen und insbesondere im Neugeschäft deutlich an Attraktivität verloren.</p><h5>Konzentration auf Direkt- und Rückdeckungsversicherung</h5><p>Im Rahmen ihrer Unternehmensstrategie „Ambition 2020“ will sich die AXA nun auf die Direkt- und Rückdeckungsversicherung konzentrieren. Diese Produkte und Kanäle böten für neue Kunden unter den veränderten Gegebenheiten den besten Mehrwert und trügen gleichzeitig dazu bei, das Unternehmen effizienter aufzustellen, so die AXA. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D23A8887-E178-486B-B461-08A77D31318C"></div>

 

Warum BRSG und Digitalisierung der Entgeltumwandlung ihr Ziel verfehlen werden

Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung gab es 2017 zwei dominierende Themen: das anstehende Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und die Digitalisierung der Prozesse. Stephan Seidenfad, Geschäftsführer der von Buddenbrock Concepts GmbH, glaubt allerdings nicht, dass die beiden Ansätze die echten Probleme bei der Durchdringung der bAV lösen werden. Ein Kommentar.

<p>„Es gibt keinen Grund, warum irgendjemand einen Computer zu Hause haben sollte.“ (Ken Olsen, Gründer von Digital Equipment, 1977). Diese Fehleinschätzung ist legendär und auch die nun folgende Einschätzung setzt sich diesem Risiko aus. Dennoch gibt es gute Gründe, warum dies vermutlich nicht so sein wird.</p><h5>Die zwei prägenden bAV-Themen </h5><p>Die Begriffe BRSG und Digitalisierung prägten das bAV-Geschäftsjahr 2017. Zahlreiche Start-ups befassten sich mit der Vereinfachung von bAV-Prozessen in Unternehmen, aber auch mit der Prozessvereinfachung für Arbeitnehmer. Das BRSG wiederum soll mit zwei zentralen Stoßrichtungen die bAV optimieren: 1) Erleichterungen für Arbeitgeberförderungen und 2) höhere Motivation zur Entgeltumwandlung.</p><p>Hier kommt auch das Sozialpartnermodell ins Spiel. Die verringerte Haftung für Unternehmen – es haftet nur noch für den Beitrag – macht das Sozialpartnermodell als sechsten Durchführungsweg spannend. Die Maßnahme soll die Entscheidungsschwelle zugunsten einer arbeitgeberfinanzierten bAV absenken. Dieses Modell nur über die Tarifparteien zuzulassen, ist ein deutliches Zeugnis der Politik, dass sie den Unternehmen und auch der Finanzwirtschaft nicht wirklich vertraut. </p><h5>BRSG geht am Ziel vorbei</h5><p>Betrachtet man die Grundidee des BRSG – die Motivation von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu mehr bAV – dann geht das Gesetz zielstrebig am Ziel vorbei. Durch eine „Zwangsweitergabe“ von Sozialversicherungsvorteilen und die Möglichkeit höherer steuerlicher Förderung kann man die Motivation der Unternehmen und auch der Arbeitnehmer nicht wirksam verbessern.</p><p>Professionelle bAV-Berater stellen immer wieder fest, dass nicht die Haftung, die mangelnde Förderung oder die Umwandlungslimitierung die Entgeltumwandlung in Unternehmen blockieren, sondern drei völlig andere Faktoren:</p><p>1) Ein schlechter Informationsstand bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer. </p><p>2) Ein hohes Desinteresse beim Arbeitgeber sich aktiv mit dem Thema zu beschäftigen und </p><p>3) Der Umstand, dass Produkte der Altersversorgung völlig unsexy sind.</p><p>Vereinfacht zusammengefasst: Man wendet weder aus dem Brutto noch aus dem Netto gerne und überzeugt Gelder für einen Zeitpunkt in der Zukunft auf, um damit das abstrakte Ziel „Rente“ auszufinanzieren. Niemand wacht morgens auf und sagt: „Heute ist der Tag, an dem ich meine Altersversorgung regle.“ </p><p>Übrigens, eines der häufigsten Argumente, die im Verkauf von bAV-Konzepten bei Unternehmen funktionieren, lautet: „Altersversorgung ist ein unattraktives Thema. Wenn man das weiß und auch noch weiß, dass man sich dennoch damit beschäftigen muss, dann sollte man zumindest den Weg mit der attraktivsten Förderung wählen.“ </p><p>Zum allgemeinen Desinteresse gesellen sich natürlich auch noch die Niedrigzinsphase und die hohe Auslastung des Arbeitsmarktes. Konsum ist attraktiver und einfacher denn je und der Durchschnittsverdiener will und kann sein Geld nicht für Konsum und Versorgung gleichermaßen ausgeben.</p><h5>Digitalisierung funktioniert nicht als Anreiz</h5><p>Damit schließt sich der Kreis zur Digitalisierung. Diese ist als Hilfsmittel für Unternehmen, Arbeitnehmer und Berater wichtig und nützlich. Sie kann aber die drei benannten Kernhindernisse nicht überbrücken. Entsprechend ist sie als Stand-alone-Lösung (noch) unbrauchbar. Man kann mit Nasentropfen das Symptom Schnupfen bekämpfen, aber nicht die Erkältung heilen. </p><p>Digitale bAV-Modelle werden Unternehmen schlimmstenfalls sogar davon abhalten, sich aktiv mit der bAV zu befassen. Dem Arbeitgeber wird es leicht gemacht zu sagen: „Unsere Firma hat alles getan, um die bAV auf modernste Weise zu installieren!“ Leider wird, wie auch prominente Beispiele aus Benefit- und bAV-Apps zeigen, die Nutzung der Entgeltumwandlung durch die Arbeitnehmer in Unternehmen die 10%-Grenze kaum übersteigen. Das schaffen auch Versicherer mit Lohnzettelbeilagen und Aushängen am Schwarzen Brett.</p><h5>Es zählt der Mensch</h5><p>Die Erkenntnis ist so einfach wie analog. In der bAV zählen vom Arbeitgeber bis zum Arbeitnehmer die Menschen und dies im Zusammenhang mit einer anspruchsvollen Thematik. Ohne Überzeugungsarbeit und Information vor Ort sowie das „Mitnehmen“ der Menschen, ihrer Fragen und Sorgen und das Ausräumen von Vorurteilen und Halbwissen, kann die bAV als Entgeltumwandlung nicht erfolgreich sein.</p><p>Das gilt umso mehr, als es eben nicht nur kaufmännische Berufe gibt, sondern in Deutschland immer noch eine hohe Anzahl an Arbeitnehmern an Werkstraßen und Fließbändern stehen und keinen digitalen Zugang zur bAV haben, diese aber umso mehr brauchen.</p><h5>Fazit und Folgen</h5><p>Das BRSG gibt professionellen Beratern eine riesige Akquise-Chance. Es besteht neuer Aufklärungsbedarf bei den Unternehmen. Die neue Förderung ist ein sensationeller Hebel, um ins Gespräch zu kommen. Es braucht Aufklärung: Der fachliche Sachstand in den Unternehmen ist aktuell kaum besser als 2002.</p><p>Parallel vereinfacht die Digitalisierung Unternehmen und Beratern die Arbeit – und das ist gut so.</p><p>Gerade das BRSG besitzt aber eine Kehrseite. Scheitert das Gesetz, dann ist die logische Konsequenz eine gesetzlich verpflichtende bAV wie in anderen europäischen Ländern. Und das hätte erhebliche Auswirkungen auf alle Säulen der privaten und betrieblichen Altersversorgung.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5E771D5D-E4B3-4440-B6EF-2CAB43ECF05C"></div>

 
Ein Artikel von
Stephan Seidenfad

Neue bAV: Jedem Makler ist anzuraten, jetzt auf Firmen zuzugehen

Das BRSG stellt Unternehmen ab Januar 2018 vor viele Neuerungen in der bAV und es besteht hoher Beratungsbedarf – sowohl mit Blick auf die alte bAV-Welt als auch auf das neue Sozialpartnermodell. Makler sollten daher jetzt auf Unternehmen zugehen, rät Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

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Frau Dr. Meissner, ab 01.01.2018 tritt das Betriebsrentenst&auml;rkungsgesetz (BRSG) in Kraft und damit das sogenannte Sozialpartnermodell, das im Grunde die gr&ouml;&szlig;te Ver&auml;nderung darstellt. Versicherungsmakler spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Verlieren Makler in der bAV-Beratung an Bedeutung?</h5>
<p><strong>Dr. Meissner:</strong> Wir glauben eher, dass der Markt auf absehbare Zeit von den &Auml;nderungen durch das BRSG gute Impulse bekommt. Wichtig ist es, sich vor Augen zu f&uuml;hren, dass das neue Sozialpartnermodell ja nur von Tarifvertragsparteien oder &uuml;ber einen Haustarifvertrag in einem Unternehmen vereinbart werden kann. Dazu m&uuml;ssen sich die Tarifparteien aber erst einmal dar&uuml;ber einigen, ob und dann auch wie sie das neue Modell umsetzen wollen. Der Gesetzgeber hat den Tarifparteien einen weiten Spielraum einger&auml;umt. In welcher Tarifrunde das jeweils sein wird, werden wir sehen. Ich denke aber, vor Mitte oder eher Ende 2018 ist nicht mit fl&auml;chendeckenden Sozialpartnermodellen zu rechnen. Unmittelbar &auml;ndert sich also nicht viel an der bisherigen Vertriebspraxis.</p>
<p>Generell wird eine Beratung durch qualifizierte Vermittler weiterhin gefragt sein. Beim Sozialpartnermodell geh&ouml;rt ja zu den Aufgaben der Sozialpartner k&uuml;nftig auch Information und Beratung. Allerdings wird jeder Sozialpartner nat&uuml;rlich darauf achten, dass sich die Kosten der Beratung in Grenzen halten. Aus Sicht der Gewerkschaften gilt es, dass sich die Renditeertr&auml;ge f&uuml;r Arbeitnehmer und die anfallenden Beratungskosten die Waage halten. Jedem Makler ist anzuraten, sich jetzt aber auch mit den Vertriebsimpulsen des BRSG, die unabh&auml;ngig vom Sozialpartnermodell sind, zu besch&auml;ftigen.</p>
<h5>
Welche Vertriebsimpulse geh&ouml;ren Ihrer Meinung nach hier dazu?</h5>
<p><strong>Dr. Meissner:</strong>&nbsp;Zu den wichtigsten Vertriebsimpulsen z&auml;hlen die Erh&ouml;hung des steuerlichen F&ouml;rderrahmens f&uuml;r Gutverdiener, die 4% on top bekommen, sowie der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss von 15% ab 01.01.2019. Weitere wichtige Impulse sind der Arbeitgeberzuschuss mit doppelter F&ouml;rderung f&uuml;r alle sowie die Versorgung der Niedrigverdiener. Zus&auml;tzlich bringt das BRSG neue Anrechnungsregeln auf die Grundsicherung. Darin liegt auch gro&szlig;es Potenzial f&uuml;r Makler, um die Durchdringung weiter zu erh&ouml;hen.</p>
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Sie sehen also sowohl innerhalb als auch au&szlig;erhalb des Sozialpartnermodells Chancen f&uuml;r Makler. Trotzdem gilt ja, dass Kosten in der Wertsch&ouml;pfungskette gespart werden sollen. Wird man versuchen, die Beratung durch digitale L&ouml;sungen zu ersetzen?</h5>
<p>Die betriebliche Altersversorgung ist sehr komplex, daran hat sich durch das neue Gesetz nichts ge&auml;ndert, eher im Gegenteil. Beratungsbedarf ist nach wie vor da: Das gilt vor allem zu Beginn der jetzt kommenden &Auml;nderungen. Langfristig wird sich wohl eine hybride Beratung durchsetzen, also sowohl digital als auch face-to-face.</p>
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Sollten sich Makler also vor allem auf kleine und mittelst&auml;ndische Betriebe konzentrieren &ndash; unabh&auml;ngig davon, ob diese tariflich organisiert sind oder nicht?</h5>
<p><strong>Dr. Meissner:</strong>&nbsp;Der Mittelstand stellt eine attraktive Zielgruppe dar. Aber insgesamt bleibt f&uuml;r mich die bAV ein Feld, das f&uuml;r Makler weit offen ist. Denn in allen Unternehmen er&ouml;ffnen sich gerade jetzt Vertriebschancen, die der Makler nutzen kann. Makler tun deshalb gut daran, fr&uuml;hzeitig auf die Firmen zuzugehen und den Informationsbedarf zu decken und gute Konzepte sowie gute Abwicklungsprozesse anzubieten. Sp&auml;testens im Hinblick auf den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15% ab 01.01.2019 bzw. f&uuml;r Altzusagen ab 01.01.2022 m&uuml;ssen alle Unternehmen besucht werden. Hier gilt es f&uuml;r Makler, bestehende Versorgungen zu pr&uuml;fen und Unternehmen zu beraten. Bei neuen Versorgungen sollten Makler passende L&ouml;sungen pr&auml;sentieren. Genau das macht ja auch die St&auml;rke der Makler aus.</p>
<p>Es gibt viele Fragen zu kl&auml;ren, ob bei den klassischen Durchf&uuml;hrungswegen oder beim Sozialpartnermodell. Nehmen Sie zum Beispiel das Opting-out. Hier stellt sich zun&auml;chst die Frage, wer Arbeitgeber und Arbeitnehmer &uuml;ber die M&ouml;glichkeiten informiert. F&uuml;r den Arbeitgeber ist es aufw&auml;ndig, die Prozesse erst einmal zu installieren. Dies muss man ihm erkl&auml;ren. Hier k&ouml;nnen Makler punkten. Sie k&ouml;nnen zum Beispiel die Abrechnungsprozesse mit einfachen L&ouml;sungen begleiten und Unternehmen sichere Wege aufzeigen. (tk)</p>
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Wissenswertes rund um bAV und bKV im ePaper

Die AssCompact Sonderedition „betriebliche Versorgung“ ist hier als ePaper verfügbar. Das Heft, das im Nachgang zum AssCompact Forum betriebliche Versorgung erstellt wurde, dient als Nachschlagewerk rund um Produkte, Lösungen und Dienstleistungen in den Bereichen bAV und bKV.

<p>Wenn &uuml;ber 85% der Teilnehmer bereits am Ende eines Termins wissen, dass sie im n&auml;chsten Jahr wieder dabei sein wollen, dann spricht das f&uuml;r Inhalt und Atmosph&auml;re der Veranstaltung. Erhalten hat diesen Wert das AssCompact Forum betriebliche Versorgung, das am 28.06.2017 in Stuttgart stattgefunden hat. Bei dieser ersten &uuml;bergreifenden Veranstaltung nach dem Beschluss des Betriebsrentenst&auml;rkungsgesetzes (BRSG) wurde &uuml;ber die Reform informiert und es gab Praxistipps f&uuml;r die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die betriebliche Krankenversicherung (bKV).</p>
<h5>
Informatives Nachschlagewerk zum Download</h5>
<p>Im Nachgang zum Forum wurde die AssCompact Sonderedition &bdquo;betriebliche Versorgung&ldquo; erstellt, die als informatives Nachschlagewerk zu den vielen Facetten der betrieblichen Versorgung dient. Hier kommen Referenten und Aussteller des AssCompact Forums betriebliche Versorgung zu Wort, die ihr Wissen rund ums aktuelle Branchenumfeld (BRSG, IDD) weitergeben sowie Produkte, L&ouml;sungen und Dienstleistungen in den Bereichen bAV und bKV vorstellen. (ac)</p>
<p>Die AssCompact Sonderedition &bdquo;betriebliche Versorgung&ldquo; ist <a href="https://www.asscompact.de/epaper/sonderedition&quot; target="_blank">hier</a> als ePaper verf&uuml;gbar.</p>
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bAV aus Personalberatersicht: „Kleinere Unternehmen sollten nur externe Durchführungswege wählen“

Das BRSG ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber ob es die bAV-Welt grundsätzlich verändern wird, ist noch fraglich, sagt Frank Hoyck, Gesellschafter und Geschäftsführer der Hoyck Management Consultants im AssCompact Interview. Der bAV-Experte berichtet aus dem Blickwinkel eines Personalberaters und erläutert, was vor allem kleinere Unternehmen beachten sollten, wenn sie sich für die Einführung einer bAV entscheiden.

<h5>Herr Hoyck, welche Rolle spielt die betriebliche Altersversorgung heute im Allgemeinen für die Personalarbeit eines Unternehmens?</h5><p>Die betriebliche Altersversorgung hat heute wieder eine steigende Bedeutung für die Personalarbeit. Die neue Generation sucht bei der Wahl der Arbeit in zunehmendem Maße nach Sinnstiftung, aber ganz allgemein zeichnen sich gute Arbeitgeber wieder durch ein attraktives Angebot an Benefits aus und dazu gehört auch die bAV. Angebote, die sich auf die Bedürfnisse von Kandidaten und Mitarbeitern zuschneiden lassen sind dabei besonders gefragt.</p><h5>In den Konzernen stellt sich dann ja auch kaum mehr die Frage, ob es eine bAV braucht. Warum hat sich Ihrer Meinung nach die bAV in kleinen und mittelständischen Unternehmen noch nicht durchgesetzt? </h5><p>Weil die administrative Belastung für die Unternehmen mit der Einführung und Verwaltung von bAV-Programmen nicht zu unterschätzen ist: Dazu gehören die regelmäßige Bereitstellung von Geldern, sei es in Form von Beiträgen bei externen Durchführungswegen, sei es durch Buchungen bei internen wie Direktzusagen. Außerdem ist auch der Einbehalt von Geldern, wenn Mitarbeiter teilweise eigenfinanzierte Beitragsleistungen erbringen, ein administrativer Aufwand, genauso wie die regelmäßig zu erstellenden Nachweise für die Mitarbeiter. Und nicht zu vergessen, die Bestandspflege, beispielsweise bei Neueintritten oder Austritten, der Wechsel der Versorgungsregelungen bei Beförderungen etc. </p><p>Darüber hinaus ist natürlich eine enge Zusammenarbeit mit dem Ressort Finanzen/Rechnungswesen erforderlich. In der Regel besteht auch die Notwendigkeit der Absprache und Vereinbarung mit den Arbeitnehmervertretungen im Rahmen der Mitbestimmung. Im Falle von Direktzusagen werden Bilanzpositionen in Höhe des Verpflichtungsumfangs aufgebaut und das erfordert regelmäßig Bewertungen. All das kann die Attraktivität eines Unternehmens als Übernahmeziel schmälern. Aber es gibt ja auch Wege, wie man die Altersversorgung besser ausgestalten kann.</p><h5>Welche Empfehlungen geben Sie dann folglich als Personalberater den Unternehmen, wenn es um die Einführung einer bAV geht? </h5><p>Man sollte zunächst einmal nicht davor zurückschrecken, ein wenig Aufwand vor der erstmaligen Einführung einer bAV zu betrieben. Kleinere Unternehmen sollten nur externe Durchführungswege wählen und sich Experten an Bord holen, die sie bei der Einführung unterstützen. Bei der Ausgestaltung von Zusagen sollten unnötige Automatismen, die zu Folgekosten führen können, weitestgehend vermieden werden. Vielmehr sollte versucht werden, bei kritischen Punkten Flexibilität zu wahren. </p><p>Natürlich müssen sich Arbeitnehmer auf Zusagen verlassen können, aber Arbeitgeber dürfen keine Verpflichtungen für die Zukunft eingehen, die später gegebenenfalls kaum gehalten werden können. Wirtschaftliche Extremsituationen müssen bei der Plangestaltung antizipiert werden. So hat beispielsweise bis vor einigen Jahren niemand mit einer derartig ausgeprägten und lang andauernden Niedrigzinsphase gerechnet, die sowohl den Barwert der Verpflichtungen deutlich steigen ließ als auch die Überschussberechnungen von Versicherern infrage stellt. </p><p>Bei und nach der Einführung eines neuen Programms sind Klarheit und gute Kommunikation besonders wichtig: Nach dem Motto „Tu Gutes und sprich darüber“ sollte dieses wichtige Benefit nicht nur einmal gut erklärt, sondern regelmäßig ins Bewusstsein der Mitarbeiter gerufen werden. So entsteht die notwendige Wertschätzung, die gerade bei der bAV in vielen Unternehmen trotz der hohen Aufwände fehlt.</p><h5>Wird das Betriebsrentenstärkungsgesetz die bAV-Welt tatsächlich grundlegend verändern?</h5><p>Ja, das neue Gesetz ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Aber ob es die bAV-Welt grundsätzlich verändern wird, ist sicherlich fraglich, da man sich fragen muss, an wen es sich wendet und ob es wirklich zur Verbreitung der bAV in kleinen und mittelgroßen Unternehmen beitragen wird.</p><h5>Wie sieht es mit Altverträgen aus? </h5><p>Altverträge zu überführen ist immer schwierig, denn Verträge werden naturgemäß zwischen mehreren Partnern geschlossen, wie beispielsweise im Falle von Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat und bei Einzelvereinbarungen mit dem Mitarbeiter bzw. der Führungskraft. Insofern zahlt es sich aus, wenn eine gewisse Flexibilität in den Verträgen vorgesehen ist, die auch Eingriffe grundsätzlicher Natur vorsieht, wie zum Beispiel die Veränderung des Niveaus zukünftiger Beiträge, gegebenenfalls mit einem gewissen Bremsweg nach Ankündigung. </p><p>Es ist unschön, dass es in der bAV langjährige Praxis ist, unterschiedlich großzügige Regelungen parallel für Mitarbeiter eines Unternehmens je nach Einstiegsdatum in der Vergangenheit auch zukünftig gelten zu lassen. Es ist einfach unfair, dass nach dem Stichtagsprinzip neue Regeln mit unterschiedlichen Aufwänden gelten und zwischen den Mitarbeitergruppen differenziert wird.</p><h5>Wir betrachten diebAV-Welt normalerweise aus Sicht der Versicherungsmakler. Wie funktioniert denn die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Beteiligten? Bei der Einrichtung einer bAV sind ja eine Vielzahl an Personen beteiligt.</h5><p>Die Zusammenarbeit funktioniert in der Regel gut. Alle müssen sich auch was Gesetzgebung und Rechtsprechung angeht permanent auf dem Laufenden halten. Die Beratung in der bAV ist im Falle von externer Durchführung in hohem Maße provisionsgetrieben, das sollte den beteiligten Unternehmen einfach bewusst sein, wenn sie unabhängige Beratungsleistungen von Externen erwarten.</p><h5>Wo sehen Sie neben der bAV weitere Sozialleistungen im Kommen? </h5><p>Gesundheitsmanagement spielt in zunehmendem Maße eine Rolle. Im Vergleich zu anderen Ländern darf man nicht vergessen, dass die Arbeitgeber in Deutschland durch Entrichtung von Beiträgen in die Krankenversicherung bereits erheblich höhere Leistungen als in anderen Ländern erbringen.</p><p>Beteiligungen am Unternehmenserfolg mit oder ohne Einsatz des Mitarbeiterkapitals sind deutlich im Kommen, das sehen wir gerade in jüngster Zeit mit deutlich höherem Beratungsbedarf bei der Ausgestaltung und Einführung derartiger Pläne. Mitarbeiterbeteiligungen stärken die Identifizierung mit dem Unternehmen und festigen mit der unternehmerischen Verantwortung die grundsätzliche Sinnfrage. </p><p>Gefragt sind aber auch Leistungen, die die besondere Anerkennung unterstreichen, wie beispielsweise Spot Awards oder andere Dinge, die das allgemein angenehmer gestalten, wie Essensgutscheine, Zuschüsse zu Fitnesscentern, Rückenmassagen, Obstkörbe oder Flexibilität bei Arbeitszeit und Arbeitsort. Ganz allgemein lässt sich feststellen, dass die nicht-finanziellen Rahmenbedingungen – wie Arbeiten in agilen Teams, ein modernes Führungsverständnis und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten, auch ohne die Notwendigkeit, eine Führungsfunktion übernehmen zu müssen – eine ebenso wichtige Rolle spielen.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/30F91D3C-AAE1-44A5-AA47-BE30BF74C84F"></div>

 

Ein Altersvorsorgeprodukt für alle EU-Bürger – Lob und Kritik

Von rund 240 Millionen EU-Bürgern zwischen 25 und 59 Jahren haben nach Angaben von EIOPA bisher rund 27% eine private Altersvorsorge. Das ist zu wenig, um die Rentenlücke rund um die demografische Entwicklung in Europa zu füllen. Ein länderübergreifendes, standardisiertes Altersvorsorgeprodukt soll das ändern. Die EU-Kommission hat dazu vor wenigen Tagen einen Vorschlag vorgelegt, der Lob und Kritik gleichermaßen nach sich zieht.

<p>Mit dem „paneuropäischen privaten Altersvorsorgeprodukt (Pan-European Personal Pension Product – PEPP)“ soll in Europa gleichermaßen die Rentenlücke der EU-Bürger geschlossen und ein weiterer Schritt in Richtung Kapitalmarktunion gemacht werden. Seit wenigen Tagen liegt nun der entsprechende Vorschlag der EU-Kommission vor, der auch auf dem Rat der europäischen Versicherungsaufsicht (EIOPA) basiert. </p><p>Demnach soll das standardisierte PEPP die nationalen Altersvorsorge-Angebote ergänzen. Entsprechende Produkte können europaweit von Banken, Versicherern, Pensionsfonds, Asset Managern und Investmentfirmen kreiert werden. Die Autorisierung erfolgt durch die EIOPA. Die Anbieter sollen das PEPP dann europaweit elektronisch vertreiben können. Dabei sollen auch für den digitalen Vertrieb strikte Beratungsregeln gelten. Das Augenmerk legt die EU-Kommission zudem auf Kosteneffizienz und Transparenz sowohl vor Abschluss als auch während des Vertragsverlaufs. Und bei einem Umzug innerhalb der EU zieht das PEPP mit um.</p><h5>Keine Kapitalgarantien</h5><p>Im Rahmen des PEPP können Altersvorsorgesparer aus fünf Anlageoptionen auswählen, eine davon muss eine risikoarme Variante sein. Vorrangig bleibt aber, dass es keine Kapitalgarantien gibt und die Sparer stärker von den Kapitalmärkten profitieren sollen. Ein Wechsel in eine andere Anlagestrategie ist innerhalb eines Fünfjahreszeitraums möglich, ebenso kann der Anbieter gewechselt werden. Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten sind in dem Kommissionsvorschlag bei der Auszahlung vorgesehen, möglich seien Renten- oder Kapitalauszahlungen oder auch Mischmodelle. </p><h5>„Frei von Kapitalgarantien – ein richtiger Schritt“</h5><p>Der Vorschlag der EU-Kommission findet in Deutschland unterschiedlichen Widerhall. Der deutsche Fondsverband BVI bezeichnet das Konzept zur Europa-Rente als wegweisend. Dass vier der fünf Anlagemöglichkeiten von PEPP frei von Kapitalgarantien seien, sei ein richtiger Schritt. „PEPP ist die gesetzliche Anerkennung von Fonds zum Zweck der privaten Altersvorsorge,“ kommentiert Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. (Lesen Sie dazu auch: <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/fondsverband-bvi-begr%C3%BC%C3%9Ft…; target="_blank" >Fondsverband BVI begrüßt „wegweisendes Konzept“ der Europa-Rente</a>) Sorgen bereitet dem BVI allerdings eine mögliche zu hohe Komplexität.</p><p>Zuspruch findet das Konzept auch beim Bund der Versicherten (BdV), wenn auch eher aus Gründen der geplanten transparenten und verständlichen Gestaltungsnormen für das Produkt. Einen Seitenhieb richtet der BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein an die Versicherer mit seiner Befürchtung, „dass die Versicherungswirtschaft durch unfaire Kalkulationen Kunden über den Tisch ziehen könnte.“ Deshalb hätte sich der BdV klare Regelungen zur Auszahlungsphase gewünscht. So gebe es für die Auszahlphase keine Vorgaben für Kostenbelastungen durch biometrische Risiken, wie sie sich etwa durch Sterblichkeitstabellen ausdrücken. Auch sei die Beteiligung an Risikogewinnen nicht geregelt.</p><h5>„Ein paneuropäisches Sparprodukt“</h5><p>Der GDV hat wiederum seine eigene Auffassung. Ihm fehlt beim PEPP vor allem das Merkmal einer Rente: die lebenslang sichere Auszahlung. „Mit dem Vorschlag für ein PEPP adressiert die Europäische Kommission zwar wichtige sozialpolitische Qualitätskriterien für die Alterssicherung. An die meisten müssen sich die Anbieter aber gar nicht halten. Im Grunde hat sie damit lediglich ein paneuropäisches Sparprodukt vorgeschlagen“, so Peter Schwark, Mitglied der Geschäftsführung des GDV, zu dem Entwurf. Und weiter: „Echte Rentenprodukte zeichnen sich aber dadurch aus, dass sie dieselben typischen Risiken wie gesetzliche Rentensysteme absichern. Insbesondere müssen Leistungen im Alter grundsätzlich lebenslang gewährt werden. Sonst ist vorprogrammiert, dass das angesparte Geld im Alter häufig vorzeitig aufgebraucht ist und die Menschen systematisch dem Risiko der Altersarmut ausgesetzt werden.“</p><h5>„EU-weite Altersvorsorgeprodukte sind überflüssig“</h5><p>Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bezweifelt grundsätzlich die Notwendigkeit einer Europa-Rente. „Wir bezweifeln, dass die standardisierten PEPP attraktiver für die Bürger sind, als bereits bestehende Angebote über Riester, Rürup und private Renten- sowie Lebensversicherungen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Standardisierte Produkte seien zudem ein Rückschritt im Hinblick auf die einstige Deregulierung – außerdem sei keine Beratung vorgesehen. „Damit werden gleich zwei Sünden begangen: Rückfall zu überflüssiger Regulierung und mangelhafter Verbraucherschutz durch fehlende Beratung“, so Heinz. </p><p>Bis das PEPP auf den Markt kommt, dürfte es aber sowieso noch dauern. Zunächst muss der Vorschlag durch den Gesetzgebungsweg auf EU-Ebene, bevor sich Produktgeber überhaupt an das Produktdesign machen können. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BD9CF00D-7D10-4284-8A26-E75DC5227589"></div>

 

Mit diesen bAV-Anbietern arbeiten die Makler am liebsten zusammen

Vor dem Hintergrund der erwarteten Umbrüche im bAV-Markt durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2017“ auch für dieses Jahr wieder die Favoriten der unabhängigen Versicherungsmakler in den beiden wichtigen Durchführungswegen Direktversicherung und Unterstützungskasse ermittelt. Vor allem ein Name tut sich dabei besonders hervor.

<p>Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BSRG) wird neuer Schwung für das bAV- und bKV-Geschäft erwartet. Am 07.07.2017 entscheidet der Bundesrat nun, ob er dem Bundestagsbeschluss über das BRSG zustimmt. Wie die Experten beim AssCompact Wissen Forum betriebliche Versorgung in der vergangenen Woche in Stuttgart erläuterten, könnten der weitgehend verpflichtende Arbeitgeberzuschuss, der höhere Freibetrag in der Grundsicherung und die Beseitigung der Doppelverbeitragung unter anderem in der bAV-Riester sogar eine Initialzündung für die bAV darstellen. </p><p>Im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung wurden auch die AssCompact AWARDS „betriebliche Altersversorgung 2017“ verliehen. Deren Grundlage ist die Studie „AssCompact AWARD – betriebliche Altersversorgung 2017“, in der die bbg Betriebsberatungs GmbH auch in diesem Jahr wieder die erfolgreichsten bAV-Anbieter aus Vermittlersicht in den Durchführungswegen Direktversicherung und Unterstützungskasse ermittelt hat. </p><h5>Wichtigste Leistungskriterien</h5><p>Demnach legen die unabhängigen Vermittler vor allem Wert auf einen guten Bestandskundenservice, das richtige Preis-Leistungs-Verhältnis und Finanzstärke bzw. finanzielle Stabilität des Versicherers, mit dem sie zusammenarbeiten. Im vergangenen Jahr hatte es keines dieser drei Merkmale aufs Treppchen geschafft. Die Spitzenplätze des vergangenen Jahres – Image, Abwicklung im Neugeschäft und Zentrale Vertriebsunterstützung – behalten in diesem Jahr noch immer ihre Wichtigkeit, folgen allerdings erst auf den Plätzen 4 bis 6. </p><p>Als große Herausforderungen im bAV-Geschäft nehmen die Makler der Studie zufolge derzeit die konsequente Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit wahr, die in Sachen bAV sowohl gegenüber den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern geleistet werden muss. Außerdem wird auch noch immer die aktuelle Niedrigzinspolitik als herausfordernd angesehen. Lediglich ein Drittel der befragten Makler sieht Schwierigkeiten durch die Einführung des neuen Sozialpartnermodells auf sich zukommen. </p><h5>Allianz unangefochtener Favorit in beiden untersuchten Durchführungswegen</h5><p>Der Favorit der unabhängigen Makler in Bezug aufs bAV-Geschäft ist wie in den vergangenen Jahren auch diesmal wieder die Allianz. Sie setzt sich im Durchführungsweg Direktversicherung mit großem Abstand an die Spitze und lässt Canada Life und ALTE LEIPZIGER hinter sich. Die Canada Life konnte sich dabei von Rang 4 aufs Treppchen vorschieben. Die Swiss Life, die in diesem Jahr hinter ALTE LEIPZIGER den vierten Platz belegt, verbessert sich sogar um ganze sechs Plätze (Vorjahresrang 10).</p><p>Im Durchführungsweg Unterstützungskasse folgt auf die Allianz mit großem Abstand die NÜRNBERGER, die beide ihre Vorjahresränge verteidigen konnten. Auf dem 3. Platz landet die Swiss Life, die sich um vier Plätze von Rang 7 auf Rang 3 verbessern konnte. </p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage"><a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/pu…; rel="prettyPhoto" title=""><img typeof="foaf:Image" src="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/z…; width="200" height="164" alt="Mit diesen bAV-Anbietern arbeiten die Makler am liebsten zusammen" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><h5>Über die Studie </h5><p>An der Umfrage zur Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2017“ beteiligten sich 321 Makler und Mehrfachagenten aus dem Adresspool der bbg Betriebsberatungs GmbH, Bayreuth. Die Stichprobe (Ø-Alter = 51,7 Jahre; Ø-Berufserfahrung = 23,4 Jahre; 7,5% weiblich; 92,5% männlich) stellt ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur dar. Die Studie kann <a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/bAV_2017_Flyer.pdf&q…; target="_blank" >hier</a> bestellt werden.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C56A7830-87B0-42FB-B2DE-8BB83DF2CD03"></div>

 

Mutmacher für das bAV-Geschäft der Versicherungsmakler

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist mehr als das Sozialpartnermodell. Warum das neue Gesetz Schwung in die bAV und die bAV-Beratung bringen kann, erläuterten Experten am Mittwoch auf dem AssCompact Forum betriebliche Versorgung. Der weitgehend verpflichtende Arbeitgeberzuschuss, der höhere Freibetrag in der Grundsicherung und die Beseitigung der Doppelverbeitragung unter anderem in der bAV-Riester sind Stichworte, die sogar eine Initialzündung für die bAV darstellen könnten.

<p>In den vergangenen Tagen wurde im Zusammenhang mit dem BRSG häufig über das Sozialpartnermodell und mögliche negative Folgen für das bAV-Geschäft der Versicherungsmakler diskutiert (auch AssCompact berichtete). Einen völlig anderen Ton schlugen die Referenten und Teilnehmer des äußerst gut besuchten AssCompact Forums betriebliche Versorgung in Stuttgart an. Versicherungsmakler reisten auch von weit an, um sich auf der ersten übergreifenden Veranstaltung nach dem Bundestags-Beschluss des BRSG über die Reform zu informieren. </p><h5>Besondere Effekte durch verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss </h5><p>Das BRSG wird Schwung in die bAV bringen, sagte etwa Dr. Andreas Wimmer, Vorstand der Allianz Lebensversicherung. Der Freibetrag in der Grundsicherung, der Förderbeitrag für Geringverdiener mit monatlichem Einkommen unter 2.200 Euro, die Erhöhung des steuerlichen Dotierungsrahmen auf 8%, die Beseitigung der Doppelverbeitragung unter anderem der Riester-geförderten bAV in der Kranken- und Pflegeversicherung seien Aspekte, die die Durchdringung der bAV voranbringen könnten. </p><p>Einen besonderen Effekt erwarten sich die Experten aber von einer Entscheidung, die erst auf der Zielgeraden der Gesetzesverabschiedung gefallen ist: Die Pflicht des Arbeitgebers zur Weitergabe der Sozialversicherungsersparnisse (soweit diese vorliegt) im Rahmen der Entgeltumwandlung (15% des umgewandelten Entgelts). In einer Rechenaufgabe zeigte der Altersvorsorge- und Steuerexperte Prof. Thomas Dommermuth auf, welche positive Wirkung dieser Arbeitgeberzuschuss vor allem im Zusammenhang mit der Beseitigung der Doppelverbeitragung der Riester-geförderten bAV für Geringverdiener und Alleinerziehende haben könnte. Demnach könnte in der Entgeltumwandlung die Asymmetrie zwischen den Ersparnissen der Sozialabgaben in der Beitragsphase und den sozialabgabenbedingten Belastungen in der Rentenphase aufgehoben werden. Dommermuth spricht hier von einer Aufhebung der 20:35-Asymmetrie: Bisher hatte in seinem Beispiel ein Betriebsrentner für die Pflege- und Krankenversicherung eine Gesamtbelastung von ca. 35% in der Rentenphase, während die Entlastung in der Beitragsphase nur bei ca. 20% lag. Die jetzigen Maßnahmen würden dieses Ungleichgewicht aufheben, in Individualfällen könnte es sich sogar im positiven Sinne aufheben. Riester werde durch diese Konstellation eine Renaissance erleben, so Prof. Dommermuth. </p><h5>Freibetrag in der Grundsicherung</h5><p>Auch der künftige Freibetrag zur Anrechnung von lebenslangen Rentenleistungen auf die Grundsicherung in Höhe von 100 Euro p. m. plus 30% des übersteigenden Betrages trage zur Attraktivität der bAV bei. Damit setze der Gesetzgeber ein wichtiges Signal, so Dommermuth weiter. Allerdings wurde eine Beschränkung auf höchstens 50% der Regelbedarfsstufe 1 (2017: 204,50 Euro) festgelegt. Wünschenswert wäre für Dommermuth an dieser Stelle ein höheres Freistellungsvolumen gewesen. </p><h5>Diskussionen zwischen den Ministerien</h5><p>Wie sehr in den Ministerien in Berlin um neue Förderrahmen, Freibeträge und Anrechnungsrahmen gerungen wurde, berichtete in dem Zusammenhang Hans-Ludwig Flecken aus dem Wirtschaftsministerium. Grenzen setzten der Reform etwa befürchtete Einbußen bei Steuer- und Krankenkasseneinnahmen. Gleichwohl erwartet der Gast aus Berlin eine Sogwirkung der verschiedenen Maßnahmen: Dem Ziel, die bAV sowohl für kleine und mittelständische Arbeitgeber als auch für Beschäftige mit kleineren Einkommen attraktiver zu machen, sei man einen deutlichen Schritt näher gekommen.</p><h5>Gut für Neuabschlüsse, viele Fragen bei Altverträgen</h5><p>Grundsätzlich positiv sieht auch Rechtsanwalt Dr. Uwe Langohr-Plato die Reform. Für Neuabschlüsse könne das Gesetz Impulse bringen. Gleichzeitig werfe seiner Ansicht nach das Gesetz viele neue Fragen auf, etwa was der Arbeitgeberzuschuss für Altverträge und bei Arbeitsplatzwechsel bedeute. Zudem gelte dieser nur für die Direktversicherung, die Pensionskasse und den Pensionsfonds. Alte Versorgungswerke und bestehende Verträge müssen seiner Meinung nach nun aufgerollt und angepackt werden. </p><h5>Komplexität bleibt</h5><p>Neben diesen offenen Fragen bleibt die hohe Komplexität der bAV-Landschaft ein Hemmnis. Gleichermaßen ist das die Chance für Versicherungsmakler und bAV-Experten sich weiter am Markt zu positionieren. Dieser wird zwar durch das Sozialpartnermodell enger, allerdings müsse das neue Modell auch erst einmal eine Akzeptanz am Markt finden, so der Tenor des AssCompact Forums. Denn ob sich die dort enthaltene Zielrente ohne Garantien gegenüber der alten bAV-Welt durchsetze, werde sich erst im Wettbewerb zeigen. </p><p>In den Produktschmieden der Versicherer wird nun jedenfalls an neuen Angeboten im Sinne des BRSG gearbeitet. Wie eng man sich dabei an den Vorgaben des Gesetzgebers orientieren sollte, machte abschließend Hans-Ludwig Flecken, deutlich: Dieses Gesetz sei die letzte Chance für eine bAV auf freiwilliger Basis, so der Gast aus Berlin.</p><h5>AssCompact Sonderedition betriebliche Versorgung im August </h5><p>Die bAV-Reform war nicht das einzige Thema des Forums. Die 29 Aussteller informierten über weitere bAV-Themen, sowohl über die betriebliche Krankenversicherung als auch über weitere Angebote und Dienstleistungen für die betriebliche Vorsorge. Im August erscheint dazu die AssCompact Sonderedition betriebliche Versorgung. (bh)</p><p>Impressionen der Veranstaltung gibt es <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/impressionen-vom-asscompact-wisse…; target="_blank" >hier</a>.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/99276FC8-AEC0-428F-8150-FE788812B2C5"></div>

 

Lässt das Sozialpartnermodell noch Platz für Makler?

Bereits kurz nach Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes durch den Bundestag am 01.06.2017 haben Versicherungsunternehmen erste Ideen zum neuen Sozialpartnermodell präsentiert. Die Risikoträger werden für die bAV weiter gebraucht. Doch wie sieht es bei den Versicherungsmaklern aus?

<p>In wenigen Wochen wird das Betriebsrentenstärkungsgesetz die letzte Hürde nehmen und den Bundesrat passieren. Dann ist das Sozialpartnermodell beschlossene Sache und die Tarifparteien schon in wenigen Monaten bei der bAV-Gestaltung mit im Boot. Mittlerweile richten sich Versicherer auf die neue Situation ein. Beispielsweise haben die Lebensversicherer von Barmenia, Debeka, Gothaer, HUK-COBURG und Die Stuttgarter angekündigt, nach entsprechender Genehmigung unter dem Namen „Das Rentenwerk“ ein gemeinsames Angebot auf den Markt zu bringen, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften an ihre Bedürfnisse anpassen können. HDI wiederum plant, eine entsprechende Zielrentenlösung über einen Pensionsfonds anzubieten.</p><h5>Millionen Beschäftigte in Tarifverträgen</h5><p>Über zehn Millionen Beschäftigte arbeiten in Deutschland in tarifgebundenen Unternehmen. Das Sozialpartnermodell betrifft also eine große Gruppe von Arbeitnehmern. Fällt diese Gruppe dann aus dem Beratungszirkel für Versicherungsmakler heraus?</p><p>Ja, meint dazu der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V. „Der Markt und die Möglichkeiten für Vermittler und Makler werden sehr viel enger“, sagt der Verbandsvorsitzende Manfred Baier. Als Begründung führt er an, dass die Hoheit über die bAV künftig hauptsächlich bei den Tarifparteien liege. Der Zugang von bAV-Vermittlern und Maklern werde eingeschränkt: Für kleinere und mittlere Unternehmen, eine klassische Zielgruppe von bAV-Vermittlern und Maklern, seien die neuen Bestimmungen nur gültig, wenn sie sich den jeweiligen Vereinbarungen der Tarifpartner anschlössen. Dazu zähle auch, dass Arbeitgeberzuschüsse in Höhe von mindestens 15% des Vorsorgebeitrages anfallen. Ob sich die KMU bei dieser Hürde vorgegeben Gewerkschaftsstrukturen und bAV-Angeboten anschließen werden, hält der Verband für fraglich. </p><p>Versicherungsbasierten Lösungen in der bAV steht der Verband zudem per se skeptisch gegenüber. Dagegen würden pauschaldotierte Unterstützungskassen bereits jetzt deutlich vermehrte Anfragen seitens der Arbeitgeber feststellen. Der Verband rät bAV-Vermittlern deshalb umzudenken und etwa in rechtlichen Kooperationen auf Beratungsdienstleistungen umzuschwenken. </p><h5>Noch mehr Komplexität in der bAV</h5><p>Mit der Einschätzung, dass die Zielgruppe für Versicherungsmakler kleiner werden könne, steht der Verband nicht allein da. Andererseits gesellt sich neben die fünf bestehenden Durchführungswege nun auch noch ein sechster. Das bedeutet: Die bAV bleibt komplex. Eine Expertenberatung könnte aber auch deshalb weiter notwendig bleiben, um Versorgungslücken einzelner Arbeitnehmer genau zu bestimmen und mit dem richtigen Sparbeitrag zu decken. (bh) </p><p>Mehr zum Betriebsrentenstärkungsgesetz und neuen Wegen in der bAV (und auch in der bKV) gibt es auf dem AssCompact Wissen Forum „betriebliche Vorsorge“ am 28.06.2017 in Stuttgart. Zur Anmeldung geht es <a href="https://www.asscompact.de/schnellregistrierung/intro/235/YJbb9ig9OAHIwu…; target="_blank" >hier</a>.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/E342EDF3-E311-440B-9CB3-D06BADD35BAA"></div>

 

HDI plant Zielrentenlösung über Pensionsfonds

Vor dem Hintergrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes plant die HDI, eine Zielrentenlösung über einen Pensionsfonds anzubieten. Bei der Anlage der Kundengelder ist angedacht, neben der hauseigenen Talanx Asset Management GmbH auch mit anderen Kapitalanlagegesellschaften und Banken zu kooperieren.

<p>Anfang Juni hat der Bundestag eine Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verabschiedet. Kern der Reform ist das sogenannte Sozialpartnermodell, das es Gewerkschaften und Arbeitgebern ermöglicht, eine Betriebsrente per Tarifvertrag anzubieten. </p><p>Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement AG und verantwortlich für den Bereich bAV bei der HDI Lebensversicherung AG, sieht große Chancen für die neue Betriebsrente: „Rund elf Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland arbeiten in tarifgebundenen Unternehmen. Davon hat rund die Hälfte noch keine bAV“, so von Löbbecke. Er erläutert, die Absicht der HDI, eine Zielrentenlösung über einen Pensionsfonds anzubieten. Bei der genauen Ausgestaltung würden die individuellen Wünsche der Tarifpartner der jeweiligen Branche berücksichtigt. Auch was die Kapitalanlage angehe, sei man flexibel. So plant der bAV-Anbieter, bei der Anlage der Kundengelder neben der hauseigenen Talanx Asset Management GmbH auch mit anderen Kapitalanlagegesellschaften und Banken zu kooperieren. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/88C60026-1BFA-4709-821D-94B005B10995"></div>