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Assekuranz bAV allgemein

AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2016

Die Relevanz der betrieblichen Altersversorgung hat in den vergangenen Jahren für die unabhängigen Vermittler stetig zugenommen. Welche Anbieter überzeugen derzeit mit dem besten Angebot und der besten Servicequalität?

<p>Die Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2016“ hat wieder die Favoriten der Makler ermittelt sowie aktuelle Herausforderungen und Trends im bAV-Geschäft aufgespürt.</p><ul><li><a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/bAV_2016_Flyer.pdf&q…; target="_blank" >Studienbestellung</a></li><li><a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/AssCompact_AWARD_bAV…; target="_blank" >Untersuchungsdesign und Methodik</a></li><li><a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/Artikel_bAV2016.pdf&…; target="_blank" >Artikel aus AssCompact 08/2016</a></li></ul><h5>Ansprechpartner:</h5><p><b/></p><p><b>Studienbestellung</b></p><p>Florian Stasch, stasch@bbg-gruppe.de, 0921 75758–38</p><p><b/></p><p><b>Inhalt und Konzeption</b></p><p>Dr. Christian Durchholz, durchholz@bbg-gruppe.de, 0921 75758–35</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5BBDBEA7-5C30-4288-919E-4CB5B2541688"></div>

 
Ein Artikel von
Dr. Christian Durchholz
Florian Stasch

Weniger Unfälle trotz mehr Arbeitsstunden

Trotz gestiegener Beschäftigung sinken die Arbeitsunfallzahlen. Wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bekannt gibt, sind die meldepflichtigen Arbeitsunfälle um 1,3% zurückgegangen. Auch die Zahl der Schulunfälle ist rückläufig.

<p>Das Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, ist im vergangenen Jahr noch einmal gesunken – und das obwohl die Beschäftigung weiter zugenommen hat. Es wurden 1,5% mehr Arbeitsstunden geleistet als im Vorjahr, gleichzeitig sank die Zahl auf insgesamt 866.056. Das sind rund 21,9 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter, 1,3% weniger als im Vorjahr. Diese Zahlen gehen aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), vor Kurzem in Berlin vorgelegt hat. 470 Menschen starben infolge eines Arbeitsunfalls, 13 weniger als im Vorjahr. Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ist 2015 hingegen um 2,84% auf 179.181 gestiegen. 348 endeten tödlich, das sind 26 mehr als im Vorjahr.</p><p>Der Grund für das Rekordtief seien die Arbeitsbedingungen, die in Deutschland immer sicherer würden, so die DGUV. Ein weiteres Indiz hierfür sieht der Verband auch in der Tendenz, dass nicht nur die Zahl der meldepflichtigen, sondern auch die der schweren Unfälle abnimmt.</p><h5>Berufskrankheit Hautkrebs</h5><p>Erst seit dem 01.01.2015 steht der weiße Hautkrebs durch UV-Strahlung auf der Berufskrankheitenliste. Seither erhielten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bereits 5.531 Verdachtsanzeigen. „Volkskrankheiten wie der weiße Hautkrebs stellen uns vor besondere Herausforderungen“, so Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV. „Wann ist ein Hautkrebs durch die Arbeit im Freien verursacht und wie lässt sich das feststellen? Bei diesen Fragen soll uns auch die GENESIS-Messkampagne zur UV-Belastung bei Arbeit im Freien weiterhelfen.“ </p><h5>Nicht jeder Verdacht erhärtet sich</h5><p>Insgesamt registrierten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 76.991 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit. In 37.149 Fälle bestätigte sich der Verdacht. In 5.049 Fällen wurde eine neue Rente bewilligt. 2.409 Menschen starben infolge einer Berufskrankheit.</p><h5>Umlagesoll und Beitragssatz</h5><p>Das Umlagesoll der Berufsgenossenschaften ist 2015 um 1,5% auf 10,840 Mrd. Euro gestiegen, das der Unfallkassen der öffentlichen Hand um 3,9% auf 1,493 Mrd. Euro. Trotzdem ist der durchschnittliche Beitragssatz zu den Berufsgenossenschaften, der bereits 2014 ein Allzeit-Tief erreicht hatte, nochmals um zwei Prozent gesunken. Die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mussten 2015 nur 1,19% der beitragspflichtigen Entgelte für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zahlen. Gründe hierfür sind weiterhin die hohe Beschäftigung und die anhaltend rückläufige Entwicklung der Unfallzahlen.</p><h5>Schülerunfälle</h5><p>Erfreulicherweise gab es auch in der Schülerunfallversicherung weniger Unfälle als 2014. Die Zahl der Schulunfälle sank um 3,03% auf 1.244.577. Auf dem Schulweg blieb die Zahl der Unfälle fast konstant: Sie stieg um 0,2% auf 110.200. Insgesamt 61 Schülerinnen und Schüler kamen in der Bildungseinrichtung oder auf dem Weg dorthin ums Leben. Das sind 19 mehr als im Vorjahr. (sg)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B3DEE5FB-1FD6-42C6-B1C5-CD759BE54DDE"></div>

 

Zahl der bAV-Verträge wächst – Reform zieht sich

Die Versicherungsbranche bemängelt die nur langsame Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Dennoch sind laut GDV-Zahlen die Verträge im vergangenen Jahr um 1,8% angewachsen. Die Versicherer fordern aber seit langem eine Vereinfachung der bAV. Währenddessen lässt ein Gesetzesentwurf zur bAV-Reform weiter auf sich warten.

<p>Die Zahl der bAV-Vertr&auml;ge ist nach GDV-Angaben im vergangenen Jahr um 1,8% auf 15,3 Millionen gestiegen. Das meiste davon sind Direktversicherungen. Mit rund 7,7 Millionen Vertr&auml;gen macht dieser Durchf&uuml;hrungsweg fast die H&auml;lfte der bAV aus. Die Vertr&auml;ge bei den Pensionskassen der Versicherer liegen bei 3,7 Millionen und bei den Pensionsfonds bei 532.000. Hinzu kommen 3,3 Millionen R&uuml;ckdeckungsversicherungen, die Arbeitgeber oder Unterst&uuml;tzungskassen zur Absicherung von Rentenzusagen abgeschlossen haben. Weiteren Berechnungen zufolge summierten sich die Beitr&auml;ge in der bAV im Jahr 2015 auf rund 19,1 Mrd. Euro. Im Vorjahresvergleich ist dies ein Zuwachs von ann&auml;hernd 16%. Zu diesem Ergebnis trug ma&szlig;geblich die &Uuml;bertragung von Versorgungszusagen auf Pensionsfonds bei. Nachzulesen sind diese Angaben in der aktuellen GDV-Brosch&uuml;re &bdquo;Lebensversicherung in Zahlen 2016&ldquo;.</p>
<h5>
Verbreitungsquote stagniert</h5>
<p>Zufrieden sind die Versicherer mit der Durchdringung der bAV aber trotzdem nicht. Der Zuwachs habe in den letzten Jahren zwar mit dem allgemeinen Besch&auml;ftigungswachstum schritthalten k&ouml;nnen, die Verbreitungsquote stagniere hingegen bei knapp 60%, so der Versicherer-Verband. Nach wie vor erreiche die bAV noch zu wenige Arbeitnehmer in den kleinen und mittleren Unternehmen.</p>
<p>Die weitere Verbreitung der bAV hatte sich auch die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zum Ziel gesetzt. Die geplante bAV-Reform l&auml;sst aber auf sich warten, auch weil das von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bevorzugte Sozialpartnermodell viel Kritik hervorgerufen hat. Aktuell konkurrieren die Vorschl&auml;ge zweier ministerieller Gutachten miteinander. Auf dem Weg hin zum Betriebsrentenst&auml;rkungsgesetz stehen jetzt erst noch einmal viele Diskussionen an.</p>
<p>Nun wurde vonseiten des Bundesarbeitsministeriums ein &bdquo;Dialog Alterssicherung&ldquo; eingeleitet. Dort sollen die Positionen von Experten, Wissenschaftlern, Gewerkschaften, Arbeitgebern und Verb&auml;nden in die &Uuml;berlegungen einbezogen werden. Dazu geh&ouml;rt auch die Arbeitsgemeinschaft f&uuml;r betriebliche Altersversorgung (aba), die gerade &uuml;ber den weiteren Zeitplan informiert hat. Demnach werde in Plenumssitzungen am 08.07.2016 der Bereich der zus&auml;tzlichen Altersvorsorge behandelt, am 04.10.2016 solle es um grundlegende Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung gehen. Dazwischen w&uuml;rden verschiedene Workshops den Prozess begleiten. Die Abschlusssitzung des Dialogs zur Alterssicherung sei dann f&uuml;r den 20.10.2016 angesetzt. Schnelle Ergebnisse erwartet die aba dabei nicht. Vor dem Hintergrund der Terminplanung erscheine es sehr ambitioniert, ein Gesetzgebungsverfahren noch vor der Bundestagswahl oder gar den Landtagswahlen 2017 abzuschlie&szlig;en, hei&szlig;t es im bAV-Update der aba. Urspr&uuml;nglich hatte die Branche mit einem Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause, sp&auml;testens aber in diesem Fr&uuml;hherbst, gerechnet. (bh)</p>
<p>Lesen Sie auch: <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/das-ringen-um-die-bessere-bav&quot; target="_blank">Das Ringen um die bessere bAV</a></p>
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Niedrigzinsphase und bAV: Überprüfung des Versorgungswerks aus Unternehmersicht erforderlich

Viele Unternehmen halten es in Zeiten der Niedrigzinsen hinsichtlich der bAV für erforderlich, ihr Versorgungswerk grundsätzlich zu überprüfen. Bei der Wahl eines neuen Versicherungsproduktes ist einem Großteil die finanzielle Stabilität des Anbieters sehr wichtig. Viele wünschen sich zudem, die Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität in einem Versicherungsvertrag zu bündeln. Das ergibt eine Studie von Aon Hewitt.

<p>Die Lebensversicherer reagieren mit neuen Produkten und eingeschr&auml;nkten Garantieversprechen auf das Niedrigzinsumfeld und die Anforderungen, die sich aus der europ&auml;ischen Richtlinie Solvency II ergeben. Zunehmend wirkt sich dies auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) aus: Inzwischen h&auml;lt es fast die H&auml;lfte der Unternehmen f&uuml;r erforderlich, ihr Versorgungswerk grunds&auml;tzlich zu &uuml;berpr&uuml;fen. Das zeigt die Studie &bdquo;Insurance Survey 2016: Rethink Insured Pensions&ldquo;, die der Anbieter von Services im Bereich Human Resources Aon Hewitt durchgef&uuml;hrt hat. Demzufolge hat bereits mehr als ein F&uuml;nftel der Unternehmen Ver&auml;nderungen vorgenommen, indem sie beispielsweise die zugesagte Verzinsung reduziert oder von leistungs- auf beitragsorientierte Zusagen umgestellt haben.</p>
<h5>
Festhalten an der arbeitgeberfinanzierten Versorgung</h5>
<p>Kein Zweifel besteht allerdings daran, dass die bAV auch zuk&uuml;nftig eine wichtige Rolle spielen wird, um neue Mitarbeiter zu gewinnen und Arbeitnehmer zu binden, daher will der &uuml;berwiegende Anteil der befragten Unternehmen an der arbeitgeberfinanzierten Versorgung festhalten.</p>
<p>F&uuml;r viele Unternehmen w&auml;re es der Studie zufolge sogar denkbar, ihre Versorgungsregelung komplett neu zu gestalten. Bei der Wahl eines neuen Versicherungsproduktes ist einem Gro&szlig;teil der Befragten demnach die finanzielle Stabilit&auml;t des Anbieters sehr wichtig &ndash; gefolgt von Transparenz und Flexibilit&auml;t. F&uuml;r die Mehrheit der Arbeitgeber sind au&szlig;erdem die M&ouml;glichkeit, Hinterbliebene im Todesfall und Mitarbeiter im Fall der Berufsunf&auml;higkeit abzusichern, wichtige Bestandteile des bAV-Angebotes. Zwei Drittel der befragten Unternehmen w&uuml;nschen sich daher, die Leistungen bei Alter, Tod und Invalidit&auml;t in einem Versicherungsvertrag zu b&uuml;ndeln. &bdquo;Hier sind die Lebensversicherer aufgefordert, die Produkte der neuen Generation dahingehend weiterzuentwickeln, dass sie sich auch f&uuml;r die Abbildung komplexer Versorgungsordnungen eignen, um sie uneingeschr&auml;nkt f&uuml;r die bAV tauglich zu machen&ldquo;, erl&auml;utert Thorsten Teichmann, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Pensions Insurance Broker GmbH in Hamburg und Partner bei Aon Hewitt.</p>
<p>Gro&szlig;e Unsicherheiten bestehen laut Insurance Survey 2016 noch bei den Handlungsoptionen und deren Vor- und Nachteilen. &bdquo;Das Angebot an neuen Produkten ist nicht mehr so homogen und selbst f&uuml;r Fachleute nicht immer transparent&ldquo;, berichtet der Aon-Hewitt-Manager. Bei den Produkten der neuen Generation k&ouml;nne sowohl die garantierte als auch die zum Rentenbeginn hochgerechnete Leistungsh&ouml;he nur sehr eingeschr&auml;nkt als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden. Um das passende Produkt zu finden, seien &ndash; anders als bei klassischen Tarifen &ndash; Produktmerkmale, wie beispielsweise Gestaltungsrechte bei der Kapitalanlage oder die Einschlussm&ouml;glichkeit von Zusatzversicherungen, ausschlaggebend.</p>
<h5>
&Uuml;ber die Studie</h5>
<p>F&uuml;r die Aon-Hewitt-Studie &bdquo;Insurance Survey 2016: Rethink Insured Pensions&ldquo; wurden mehr als 70 &ndash; sowohl im DAX gef&uuml;hrte als auch mittelst&auml;ndische &ndash; Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen befragt.&nbsp;(ad)</p>
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bAV: Fünf Reformvorschläge für eine „schwarze Null“

Eine Studie des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung von Prof. Thomas Dommermuth im Auftrag von Fidelity International liefert konkrete Reformvorschläge für die Gestaltung einer starken bAV in Deutschland. Anfangs müsse der Staat dafür zwar investieren, langfristig finanziere sich diese Reform für den Fiskus aber selbst.

<p>Deutschland braucht eine umfassende Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Für diese Reform muss der Staat zwar anfangs investieren, langfristig finanziert sich die Reform für den Fiskus aber selbst. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVF) von Prof. Thomas Dommermuth im Auftrag von Fidelity International. Die Studie liefert konkrete Reformvorschläge für die Gestaltung einer starken und bAV in Deutschland. Die fünf zentralen Reformvorschläge sind: </p><ul><li>1. Einführung eines Opt-Outs in der Entgeltumwandlung (ergänzt durch freiwillige Arbeitgeberzuschüsse) </li><li>2. Weiterentwicklung der bAV als Beitragszusage </li><li>3. Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung beseitigen </li><li>4. Belastung der bAV durch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung reduzieren </li><li>5. Abzinsungssatz in der Steuerbilanz anpassen </li></ul><p>Prof. Thomas Dommermuth zufolge bildet ein gesetzliches Opt-Out in der Entgeltumwandlung den Rahmen für eine Reform, der eine höhere Beteiligung sicherstellt. Das zeigt das Beispiel Großbritannien. Seitdem die britische Regierung im Oktober 2012 ein Opt-Out eingeführt hat, stieg die Durchdringungsquote der bAV von rund 50% auf mehr als 90% bei Neuabschlüssen an. Laut Studie könnte auch in Deutschland eine gesteigerte Teilnahmequote sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer von 80 bis 90% innerhalb von zwei Jahren nach Einführung eines Opt-Outs erreicht werden. </p><h5>Arbeitgeber: Befreiung von Risiken, Arbeitnehmer: Höhere Leistungen aus der bAV nötig </h5><p>Die Studie führt weiter aus, dass sich die bAV für Unternehmen nach derzeitiger Gesetzeslage, vor allem im Falle klassischer Leistungszusagen bei einer ungünstigen Entwicklung der Zinssätze, zu einem unkalkulierbaren Risiko entwickeln könne. Eine Beitragszusage, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen bestimmten Betrag in eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen vereinbaren, mache die bAV für Arbeitgeber kalkulierbarer und mindere die Risiken. Denn der Arbeitgeber garantiere für den Erhalt des eingezahlten Kapitals zum Auszahlungszeitpunkt, mache aber keine darüber hinausgehenden Zusagen. Auch eine Anpassung des Abzinsungssatzes in der Steuerbilanz an den der Handelsbilanz würde die Bereitschaft der Unternehmen zur Neugestaltung der bAV positiv beeinflussen. </p><p>Für Arbeitnehmer müsse sich Sparen für das Alter lohnen. In der Ansparphase müsse die bAV dafür mehr Rendite erzielen. Die Gestaltung der bAV als Beitragszusage ermögliche einen höheren Aktienanteil in der Anlage und damit die Teilhabe am weltweiten Wirtschaftswachstum. Dies eröffne deutlich höhere Renditechancen als festverzinsliche Wertpapiere. In der Auszahlungsphase seien, so die Studie, zwei Punkte essenziell, damit aus der bAV mehr Netto übrigbleibe: die Beseitigung der Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung sowie die Reduktion der Belastung von bAV-Leistungen durch die gesetzliche Pflege- und Krankenversicherung. </p><h5>Fiskus: Nicht zum Nulltarif, aber mit schwarzer Null </h5><p>Natürlich müsse der Staat für eine umfassende Reform der bAV zunächst investieren, aber diese Investition zahle sich aus. Langfristig würde eine höhere Beteiligung an der bAV zu zusätzlichen Einnahmen führen. Diese unterteilen sich in unmittelbare Einnahmen aus nachgelagerten Steuern, Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Minderbelastung durch gesetzliche Rentenzahlungen und in mittelbare Einnahmen aus Umsatz-, sonstigen Verbrauchs- und Unternehmenssteuern. </p><p>Die Kosten-Nutzen-Berechnung der Untersuchung von Prof. Thomas Dommermuth erfolgt dabei in drei Schritten (die relevanten Nettoinvestitionen und Einnahmen des Staates werden nach finanzmathematischen Grundsätzen in einen konstanten jährlichen Betrag ab 2016 umgerechnet.):</p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage"><a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/pu…; rel="prettyPhoto" title=""><img typeof="foaf:Image" src="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/z…; width="200" height="36" alt="bAV: Fünf Reformvorschläge für eine „schwarze Null“" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><p>Im ersten Schritt wird die Einzahlungsphase bis zum Jahr 2050 betrachtet. Aufgrund von Mindereinnahmen, bestehend aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, belaufen sich die Investitionen in diesem Betrachtungszeitraum auf rund 9,2 Mrd. Euro jährlich. </p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage"><a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/pu…; rel="prettyPhoto" title=""><img typeof="foaf:Image" src="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/z…; width="200" height="33" alt="bAV: Fünf Reformvorschläge für eine „schwarze Null“" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><p>Im zweiten Schritt wird ein erweiterter Zeitraum bis 2080 betrachtet. Dies erlaubt die Berücksichtigung der unmittelbaren Einnahmen, die in der Auszahlungsphase aufgrund der höheren Rentenleistungen zum Tragen kommen. In diesem Betrachtungszeitraum reduzieren sich die Mindereinnahmen des Staates auf rund 1,9 Mrd. Euro jährlich. </p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage"><a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/pu…; rel="prettyPhoto" title=""><img typeof="foaf:Image" src="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/z…; width="200" height="41" alt="bAV: Fünf Reformvorschläge für eine „schwarze Null“" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><p>Im dritten Schritt berücksichtigt Prof. Thomas Dommermuth auch die reformbedingten mittelbaren Mehreinnahmen des Staates über den gesamten Betrachtungszeitraum hinweg. Diese werden sich voraussichtlich aus dem zu erwartenden Mehrkonsum in Form höherer Umsatz-, Verbrauchs- und Unternehmenssteuern ergeben. Sie betragen insgesamt rund 1,9 Mrd. Euro pro Jahr. Ein Großteil dieser mittelbaren Einnahmen ergibt sich erst ab 2050 aus dem zu erwartenden höheren Konsum. </p><p>In der Saldierung von Mindereinnahmen der Sozialversicherungen und Mehreinnahmen durch Steuern ist im Betrachtungszeitraum 2016 bis 2080 ein durchschnittliches jährliches Plus von 50 Mio. Euro, also quasi eine „schwarze Null“, zu erwarten. Eine umfassende Reform der bAV würde langfristig also keine zusätzlichen Kosten für den Staat verursachen, sondern sich selbst finanzieren. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B6645DD1-689E-453D-87E6-5D2C80FD76A2"></div>

 

Junge Deutsche haben kein Vertrauen in die private Altersvorsorge

Die heutige Jugend ist die prekäre Generation der Rentenreform. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie des Versorgungswerks MetallRente. Nur etwas mehr als ein Drittel der jungen Menschen zwischen 17 und 27 Jahren sparen für ihre Altersvorsorge. Die Studie kommt inmitten einer aktuellen politischen Diskussion heraus.

<p>Riester-Rente und betriebliche Altersversorgung sollten es richten: Mit der Rentenreform von 2001 sollten die Deutschen eine niedrigere gesetzliche Rente durch eine kapitalgedeckte, staatlich gef&ouml;rderte Rente erg&auml;nzen. Heute jedoch steht die Riester-Rente unter Druck und eine Reform der bAV l&auml;sst auf sich warten. In den vergangenen Tagen bekam die Diskussion durch zwei ministeriale Gutachten wieder etwas Schwung. In diese Diskussion hinein wurde eben eine Studie der MetallRente ver&ouml;ffentlicht. Diese zeigt auf, dass die private Altersversorgung gerade bei Jugendlichen ihre Zugkraft weiter verliert.</p>
<p>Nur 35% der Jugendlichen zwischen 17 und 27 Jahren sparen regelm&auml;&szlig;ig f&uuml;r ihre Altersversorgung, so die Studie. Die Politik m&uuml;sse jetzt handeln, sind sich die Herausgeber der Studie &bdquo;Jugend, Vorsorge, Finanzen&ldquo; einig, denn einer ganzen Generation drohe Armut im Alter. Die Jugend habe zu wenig Vertrauen in die staatlich gef&ouml;rderten Modelle zus&auml;tzlicher Altersvorsorge, zu wenig Geld daf&uuml;r oder beides. Als &bdquo;zutiefst besorgniserregend&ldquo; bezeichnet MetallRente-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Heribert Karch die Ergebnisse der aktuellen Untersuchung. Vor 15 Jahren sei die Renten-Reform mit dem Argument eingef&uuml;hrt worden, mehr Generationengerechtigkeit herzustellen. Das Ergebnis sei jedoch weniger Gerechtigkeit.</p>
<h5>
Weniger Angst vor Altersarmut</h5>
<p>W&auml;hrend also etwas mehr als ein Drittel der befragten Jugendlichen regelm&auml;&szlig;ig f&uuml;r ihre Altersversorgung sparen, sparen 49% &uuml;berhaupt (also regelm&auml;&szlig;ig oder zumindest ab und zu) f&uuml;r das Alter. Dass wenig f&uuml;r das Alter gespart wird, liegt daran, dass die junge Generation &ndash; wenig &uuml;berraschend &ndash; zun&auml;chst das Leben genie&szlig;en und das Geld f&uuml;r andere Dinge ausgeben will oder schlicht und ergreifend kein Geld f&uuml;r die Vorsorge hat.</p>
<h5>
bAV liegt vor privater Riester-Vorsorge</h5>
<p>Da die aktuelle Studie zwei Vorl&auml;ufer aus den Jahren 2010 und 2013 hat, k&ouml;nnen auch langfristigere Tendenzen aufgezeigt werden. So ist der Anteil der jungen Vorsorgesparer, die sich f&uuml;r die betriebliche Altersversorgung entschieden haben, von 31% im Jahr 2010 auf 40% im Jahr 2016 gestiegen. Dagegen nutzen weniger junge Leute Riester-Produkte oder private Renten- bzw. Lebensversicherungen. So sank allein der Anteil der Altersvorsorgesparer, die &bdquo;riestern&ldquo;, von 50% im Jahr 2010 auf 42% im Jahr 2016.</p>
<p>Die bAV ist bei der Jugend inzwischen auch deutlich bekannter als Riester: 39% k&ouml;nnten die bAV einem Freund erkl&auml;ren. Aber nur 27% trauen sich aktuell zu, die Riester-F&ouml;rderung zu beschreiben. Alarmierend sei der Umkehrschluss, so die Studienherausgeber: 61% der Jugendlichen w&uuml;ssten nichts mit dem Begriff bAV anzufangen und 73% w&uuml;ssten nicht, was die Riester-F&ouml;rderung sei. In der Folge bedeutet dies: Wer die Vorsorgearten nicht kennt, schlie&szlig;t sie auch nicht ab.</p>
<h5>
&Uuml;ber die Studie</h5>
<p>F&uuml;r die MetallRente-Studie &bdquo;Jugend, Vorsorge, Finanzen&ldquo; hat TNS Infratest Sozialforschung 2.500 junge Leute im Alter zwischen 17 und 27 Jahren zu ihren Vorstellungen f&uuml;r die pers&ouml;nliche Zukunft und &uuml;ber ihre Einstellungen und Strategien zur Altersvorsorge befragt. Es ist nach den Jahren 2010 und 2013 die dritte Befragung zur dem Thema.</p>
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Neue Vorschläge für die bAV – auch Zillmerung im Blick

Die bAV soll auf Vordermann gebracht werden. Gestritten wird allerdings darüber, wie das passieren soll. Aktuell liegen zwei ministeriale Gutachten vor, eins zum so genannten Sozialpartnermodell, ein anderes zu Möglichkeiten der staatlichen und steuerlichen Förderung. Letzteres empfiehlt insbesondere zwei Maßnahmen und schielt dabei auch auf die Abschlussprovisionen der Vermittler.

<p>Die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge stagniert. Die Erfahrung macht die Versicherungswirtschaft seit geraumer Zeit. Kleine und mittelst&auml;ndische Unternehmen halten sich trotz entsprechender Bem&uuml;hungen zur&uuml;ck und an Geringverdienern gehen die bisherigen L&ouml;sungen vorbei. Die Gro&szlig;e Koalition strebt deshalb eine bAV-Reform an, bei der man bisher aber nicht so recht vorankam. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will nun die Reform der Betriebsrente in ein Gesamtrentenkonzept packen, da die Riester-Rente nicht das erhoffte Ergebnis gebracht habe. Vorerst wurden nun aber zwei Gutachten pr&auml;sentiert, die sich mit der bAV besch&auml;ftigen.</p>
<p>So pr&auml;sentierte das Bundesarbeitsministerium das Gutachten zum &bdquo;Sozialpartnermodell Betriebsrente&ldquo;. Danach soll in Tarifvertr&auml;gen k&uuml;nftig auch die &bdquo;Enthaftung&ldquo; der Arbeitgeber f&uuml;r Betriebsrentenzusagen vereinbart werden k&ouml;nnen, wenn die das Betriebsrentenkapital verwaltende gemeinsame Einrichtung den Besch&auml;ftigten eine Mindestleistung verspricht und gegen Zahlungsausf&auml;lle abgesichert ist. Das Modell setzt darauf, dass die Sozialpartner sich st&auml;rker f&uuml;r den weiteren Ausbau der bAV engagieren. Vorgeschlagen wird auch die Einf&uuml;hrung von &bdquo;Opting-Out-L&ouml;sungen&ldquo; auf tarifvertraglicher Grundlage, in die k&uuml;nftig auch nichttarifgebundene Besch&auml;ftigte einbezogen werden k&ouml;nnten.</p>
<h5>
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss und staatliche Arbeitnehmerf&ouml;rderung</h5>
<p>Das zweite Gutachten, in Auftrag gegeben vom Bundesfinanzministerium, dreht sich um eine bessere staatliche und steuerliche F&ouml;rderung der bAV. Es enth&auml;lt zehn Reformvorschl&auml;ge. Zwei m&ouml;gliche Ma&szlig;nahmen stellen die Gutachter von der Universit&auml;t W&uuml;rzburg aber aufgrund der Machbarkeit heraus. So wird eine gesetzliche Verpflichtung zu einem Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung empfohlen. Durch den Zuschuss werde der Arbeitnehmer vorab daf&uuml;r entsch&auml;digt, dass er in der Rentenphase Beitr&auml;ge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen m&uuml;sse, hei&szlig;t es im Gutachten. Auch w&uuml;rden die durch die Entgeltumwandlung reduzierten Anspr&uuml;che in der gesetzlichen Rentenversicherung in etwa kompensiert. Zus&auml;tzlich zu dieser F&ouml;rderma&szlig;nahme f&uuml;r Arbeitnehmer wird die Einf&uuml;hrung eines neuen Anreizes f&uuml;r kleine Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt empfohlen. Es soll daher ein &bdquo;bAV-Abzugsbetrag&ldquo; im Stile des Investitionsabzugsbetrags des &sect; 7g EStG eingef&uuml;hrt werden der sich bilanziell &auml;u&szlig;ern und steuermindernd wirken soll.</p>
<p>Als zweite Ma&szlig;nahme wird empfohlen, die Arbeitnehmerf&ouml;rderung zu verbessern. Hierzu schlagen die Gutachter eine verbesserte Riester-F&ouml;rderung in der bAV vor oder einen neuen &bdquo;bAV-F&ouml;rderbetrag&ldquo;. Letzterer k&ouml;nne der H&ouml;he nach der Riester-Grundzulage von 154 Euro entsprechen und werde an Arbeitgeber gezahlt, die f&uuml;r einen Arbeitnehmer mindestens den Mindestbetrag nach &sect; 1a Abs. 1 Satz 4 BetrAVG j&auml;hrlich als Arbeitgeberbeitrag in eine bAV einzahlen. Die Zulage werde sodann auf die Altersvorsorgezulage des Arbeitnehmers angerechnet.</p>
<h5>
Laufende Verg&uuml;tung f&uuml;r Vermittler</h5>
<p>Unbedingt notwendig, so die Gutachter, sei neben weiteren Reformen, vor allem eine gezielte Aufkl&auml;rung durch unabh&auml;ngige Institutionen &ndash; und das auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite. Au&szlig;erdem sollte laut Gutachten &bdquo;die Zillmerung, also der Einbehalt der Vertriebsprovision zulasten der ersten Beitr&auml;ge zu einer externen bAV-L&ouml;sung angesichts der teilweisen eingeschr&auml;nkten Portabilit&auml;t vom Gesetzgeber unterbunden werden.&ldquo; In dem Papier hei&szlig;t es weiter: &bdquo;Vertriebsprovisionen, die wie Ausgabeaufschl&auml;ge bei Investmentfonds jeweils nur vom laufenden Beitrag einbehalten werden, w&uuml;rden dagegen helfen einen Verm&ouml;gensschaden f&uuml;r Arbeitnehmer mit unregelm&auml;&szlig;igen Erwerbsbiografien zu vermeiden.&ldquo; (bh)</p>
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Altersvorsorgebereitschaft unter Arbeitnehmern lässt nach

Laut dem bAV-Report 2016 von YouGov ist das Interesse an der bAV unter Arbeitnehmern zurückgegangen. Nur jeder neunte Interessent plant tatsächlich einen Abschluss. Die Mehrheit der bAV-Interessenten ist aber zu Eigenleistungen bereit. Hoch im Kurs als Treiber für eine Abschlussentscheidung stehen Arbeitgeberzuschuss und staatliche Förderung.

<p>Nach einem Anstieg des Interesses zum Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) unter den Arbeitnehmern in den letzten zwei Jahren, ist dieses gegenw&auml;rtig wieder r&uuml;ckl&auml;ufig. Das ergibt der bAV-Report 2016 des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov und stellt gleichzeitig fest, dass diese r&uuml;ckl&auml;ufige Entwicklung beim Thema bAV mit einem allgemeinen R&uuml;ckgang der Altersvorsorgebereitschaft unter den Arbeitnehmern einhergeht. So plant nur ein Drittel von ihnen, innerhalb der n&auml;chsten zw&ouml;lf Monate etwas f&uuml;r die Altersvorsorge zu tun. Im Jahr 2013 lag der Anteil hier noch bei &uuml;ber zwei F&uuml;nfteln.</p>
<p>Dem bAV-Report 2016 zufolge interessiert sich zwar fast die H&auml;lfte der Arbeitnehmer ohne entsprechende Police aktuell f&uuml;r eine bAV, jedoch plant gegenw&auml;rtig nur jeder Neunte von ihnen in den n&auml;chsten zw&ouml;lf Monaten auch wirklich eine solche Vorsorge abzuschlie&szlig;en. Dies entspricht einem R&uuml;ckgang von sechs Prozentpunkten gegen&uuml;ber 2013.</p>
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Mehrheit zu Eigenleistungen bereit &ndash; staatliche F&ouml;rderung gefragt</h5>
<p>Die Mehrheit der bAV-Interessenten ist laut YouGov dazu bereit, Eigenleistungen f&uuml;r eine betriebliche Altersversorgung aufzubringen. Dies gilt etwas st&auml;rker f&uuml;r M&auml;nner: Von ihnen signalisieren knapp zwei Drittel Bereitschaft, einen monatlichen Beitrag zu zahlen. Bei den Frauen ist nur etwas mehr als die H&auml;lfte dazu bereit. Als gr&ouml;&szlig;te Treiber f&uuml;r die Entscheidung eines bAV-Abschlusses sehen zwei Drittel der Befragten ohne bAV-Vertag neben dem Zuschuss des Arbeitgebers eine staatliche F&ouml;rderung. Ein unterschriftbereites, vorausgef&uuml;lltes Angebot ist hingegen nur f&uuml;r ein Viertel ein attraktiver Anreiz.</p>
<p>Der Vorstand und Leiter der Finanzmarktforschung bei YouGov, Dr. Oliver Gaedeke, &auml;u&szlig;ert im Zusammenhang mit dem aktuellen bAV-Report, es fehle nach wie vor an Konzepten, bAV-Versorgungen auch &uuml;ber kleinere Unternehmen in die Fl&auml;che zu tragen. Er ist der Meinung, dies k&ouml;nnte durchaus ein Thema f&uuml;r digitale Innovationen sein, um damit die Beratungs- und Betreuungseffizienz zu steigern und mehr Menschen in die betriebliche Altersvorsorge zu bringen. (ad)</p>
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bAV im Mittelstand: flexible Vorsorgelösungen gefragt

Ein wachsendes Angebot der Arbeitgeber bei gleichbleibender Nachfrage der Arbeitnehmer – das war laut einer aktuellen Generali-Studie das bAV-Jahr 2015 im Mittelstand. Um die Hemmnisse der bAV zu beseitigen, seien demnach flexible Vorsorgelösungen vonnöten, die sich dem individuellen Bedarf des einzelnen Mitarbeiters anpassen, sowie eine höhere finanzielle Förderung.

<p>Das bAV-Angebot der Arbeitgeber im Mittelstand ist im vergangenen Jahr angestiegen, die Nachfrage der Arbeitnehmer allerdings gleich geblieben. Das ergibt die Studie &bdquo;Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand 2016&ldquo;, die die Generali Versicherungen und das F.A.Z.-Institut herausgeben. Demnach legten gemischt finanzierte Betriebsrenten sowie Branchen- und Tarifvertragspl&auml;ne zwar zu, doch Einzelma&szlig;nahmen wie eine Enthaftung der Arbeitgeber oder Opting-out-Vorgaben reichten nicht aus, um die Nachfrage der Besch&auml;ftigten deutlich zu beleben. Vielmehr &uuml;ben die befragten bAV-Verantwortlichen Kritik an der Belastung durch umfangreiche neue Vorschriften und Regelungen, die die Ausbreitung der bAV hemmen w&uuml;rden. Nur jeder dritte bAV-Verantwortliche sieht in der gesetzlichen Haftung der Arbeitgeber ein Hindernis f&uuml;r die bAV. Eine weitgehende Enthaftung der Arbeitgeber, wie sie derzeit in Fachkreisen diskutiert wird, beseitige also nicht die Hemmnisse f&uuml;r die bAV und sorge eher f&uuml;r Verunsicherung.</p>
<p>Viel wichtiger sei die Flexibilit&auml;t in der bAV &ndash; neben Anlagesicherheit, einfacher Verwaltung, hoher Rendite und Inflationsschutz. Im Fokus stehen dabei die unterschiedlichen Anspr&uuml;che und Lebensplanungen der Generationen. So w&uuml;nschen sich die Betriebe f&uuml;r ihre Mitarbeiter mehrere Auszahlungsoptionen wie monatliche Renten oder einmalige Kapitalauszahlungen. &Auml;hnlich verh&auml;lt es sich mit den Beitragsregelungen. Die gro&szlig;e Mehrheit der Befragten erachtet zudem ein variables Beitragsmodell als wichtig f&uuml;r die eigenen Besch&auml;ftigten. Ebenso m&ouml;chten sie den Zeitpunkt des Leistungsbeginns flexibel gestalten.</p>
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Mitarbeiter haben nur geringe Finanzreserven</h5>
<p>Den Hauptgrund f&uuml;r die stagnierende Marktdurchdringung der Entgeltumwandlung sehen die befragten bAV-Verantwortlichen der Studie zufolge vor allem bei den Mitarbeitern: Diese h&auml;tten nur geringe Finanzreserven f&uuml;r eine zus&auml;tzliche Altersvorsorge und dadurch ein geringes Interesse an der Entgeltumwandlung. Die Arbeitgeber haben dagegen ihr Engagement bei der bAV 2015 ausgebaut, jeder Mittelst&auml;ndler kann laut Studie mindestens ein bAV-Angebot vorweisen. Dabei hat sich das Angebot an rein arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten stabilisiert und verzeichnet im Vorjahresvergleich sogar einen leichten Zuwachs. Besonders die mitarbeiterstarken Betriebe weisen einen &uuml;berdurchschnittlich hohen Anteil bei den rein arbeitgeberfinanzierten bAV-Modellen auf.</p>
<p>Ein Weg zu einer besseren Marktdurchdringung seitens der Arbeitnehmer besteht nach Ansicht der bAV-Verantwortlichen in einer h&ouml;heren finanziellen F&ouml;rderung. So setzt sich der Trend der Vorjahre fort, dass mittelst&auml;ndische Arbeitgeber die Vorsorge ihrer Mitarbeiter finanziell unterst&uuml;tzen, wenn diese einen eigenen Beitrag aus dem Entgelt leisten. Gegenw&auml;rtig bieten 71% der Mittelst&auml;ndler Betriebsrentenmodelle auf der Basis einer gemischten Finanzierung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitr&auml;gen an. Besonders in Gro&szlig;betrieben mit &uuml;ber 250 Mitarbeitern wird die betriebliche Altersversorgung als wichtiges HR-Instrument eingesetzt, um Mitarbeiter zu halten und neue Fachkr&auml;fte zu gewinnen.</p>
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&Uuml;ber die Studie</h5>
<p>Seit 2011 ver&ouml;ffentlichen die Generali Versicherungen und das F.A.Z.-Institut die Studienreihe &bdquo;Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand&ldquo;, die auf einer j&auml;hrlichen, repr&auml;sentativen forsa-Umfrage unter 200 bAV-Verantwortlichen in deutschen mittelst&auml;ndischen Unternehmen mit 50 bis 500 Mitarbeitern basiert. (ad)</p>
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bAV im Dilemma – Forderungen an die Politik

Die betriebliche Altersversorgung ist als wichtiger Pfeiler der Altersvorsorge mehr als anerkannt. Nach Ansicht von Reinhard Klemke muss aber einiges passieren, damit sie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder attraktiv wird. Der Rentenberater kommentiert die aktuellen Entwicklungen und fordert Veränderungen vonseiten der Politik.

<p>In nicht allzu ferner Zukunft wird eine größere Zahl von Rentnern mit einer für sie höchst unerfreulichen Tatsache konfrontiert: Die Rente reicht (bei Weitem) nicht aus, um den Ruhestand so zu gestalten, wie sie sich das eigentlich vorgestellt hatten. Eventuelle Mahnungen werden nicht ganz ernstgenommen, relativiert oder einfach verdrängt. Schließlich geht es vielen ehemaligen Arbeitskollegen und Bekannten mit vergleichbarem Einkommen und ähnlicher Erwerbsbiografie im verdienten Ruhestand doch ganz gut.</p><h5>Was wurde falsch gemacht, oder was ist schief gelaufen?</h5><p>Die Nettorenten der gesetzlichen Rentenversicherung sinken in Relation zum letzten Nettoeinkommen stetig, das heißt der sogenannte Versorgungsgrad wird kleiner. Dieser wird als Prozentwert der Brutto- oder Nettorente im Verhältnis zum letzten Brutto- bzw. Nettoeinkommen in der Beschäftigungsphase ausgewiesen. Ein Netto-Versorgungsgrad von beispielsweise 50% sagt somit aus, dass dem Rentner nur noch die Hälfte seines bisherigen Arbeitseinkommens netto zur Verfügung steht.</p><p>Das permanente Absinken liegt zum einen an „bescheidenen“ Steigerungen der Rentenwerte und einer jährlich um 2% zunehmenden Steuerbelastung der Rente als Folge der sogenannten nachgelagerten Versteuerung. Zwar liegen die Rentensteigerungen der Jahre 2015 mit 2,1% und vor allem die für 2016 zur erwartende mit mehr als 4% weit über dem langjährigen Durchschnitt. Hierbei dürfte es sich aber um Ausnahmen handeln.</p><p>Obwohl der Rentenwert sich aus den Faktoren Bruttolöhne/-gehälter, Beitragssatz und Nachhaltigkeitsfaktor errechnen sollte, stellt er eine politisch höchst sensible Größe dar und wird entsprechend häufig aufgrund politisch motivierter Überlegungen angepasst.</p><p>Die nächste Bundestagswahl findet voraussichtlich im September 2017 statt, denkbar wäre auch ein vorgezogener Termin, da zunehmend Zweifel sowohl an der Handlungsfähigkeit der Regierung insgesamt, als auch am Zusammenhalt der Koalition aufkommen. Der Ausgang der Wahl und somit die Zusammensetzung der neuen Bundesregierung gilt aus heutiger Sicht als äußerst ungewiss. Da kann es ja zu mindestens nicht schaden, wenn die ca. 20 Millionen Rentner in Deutschland, die ein knappes Drittel aller Wahlberechtigten repräsentieren, sich finanziell angemessen von der derzeitigen Regierung behandelt fühlen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.</p><p>Unabhängig davon, wie sich die Rentenwerte entwickeln, die Rentenzahlungen unterliegen einer zunehmenden Besteuerung. Wer im Jahr 2015 in Rente geht, muss bereits 70% seiner Bruttorente versteuern, bis zum Jahr 2040 steigt dieser Steuersatz auf 100%. Weit verbreitet herrscht Unkenntnis darüber, dass Rentner den halben Betrag (zuzüglich Zusatzbeitrag) zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie den kompletten Beitrag zur Pflegeversicherung selbst zu tragen haben. </p><p>Selbst Großunternehmen haben oder planen ihre großzügigen Direktzusagen oder freiwilligen Aufstockungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge stark zu reduzieren. Einige Unternehmen haben Leistungen der bAV ganz eingestellt! An diesen beiden Tendenzen wird sich vermutlich nichts ändern und sie sind vom Einzelnen nicht beeinflussbar!</p><p>Anders sieht dies bei zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge mittels Entgeltumwandlung oder einer private Vorsorge aus!</p><h5>Um noch rechtzeitig gegenzusteuern sind im Berufsleben stehende Arbeitnehmer mit Unterstützung ihrer Arbeitgeber jetzt zum Handeln verdammt!</h5><p>Die Frage ist, wie sie dies bewerkstelligen sollen. Zur Auswahl steht dafür eine Vielzahl an Möglichkeiten. Zunächst einmal die Anlageformen, die weder von staatlicher Seite gefördert, noch vom Arbeitgeber unterstützt werden. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um private Rentenversicherungen oder um Formen des Sparens mittels Investmentfonds.</p><p>Die klassische Form der betrieblichen Altersvorsorge stellt die Direktversicherungen dar. Im Rahmen der Entgeltumwandlung sind jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (aktuell 2.976 Euro) in der Ansparphase von der Steuer und der Sozialversicherung befreit. Etwas komplexer gestaltet sich die zusätzliche Altersvorsorge im Rahmen von Zeitwertkonten. Allerdings bieten sich hierbei verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten und im Vergleich zu einigen anderen Formen ausgezeichnete Renditen. Unabhängig davon, wofür sich der einzelne Arbeitnehmer entscheidet, alle Anlageformen werden lediglich dazu führen, dass sich die angesprochene Versorgungslücke verkleinert, vollständig schließen lässt sie sich innerhalb der aktuellen gesetzlichen Regelungen kaum.</p><p>Dieses Dilemma ist den mit der Materie vertrauten Personen durchaus bekannt. Vorschläge hier für verbesserte Förderungen zu sorgen sind in der Diskussion. Im Wesentlichen lassen sie sich wie folgt zusammenfassen: Erhöhung der steuer- und sozialversicherungsfreien Beträge in der Ansparphase sowie Reduzierung der Besteuerung und Verbeitragung in der Auszahlungsphase. </p><h5>Konkret sollte aus Sicht des Autors:</h5><p>1. Der von der Steuer und Sozialversicherung befreite Betrag von 4% der Betragsbemessungsgrenze deutlich auf mindestens 6% angehoben werden. Auch wenn nicht alle Arbeitnehmer diesen Betrag dann ausschöpfen können oder wollen wird dies bei einer Vielzahl von ihnen im Ergebnis zu einem erheblich verbesserten Versorgungsgrad führen.</p><p>2. Wählt ein Ruheständler eine Einmalkapitalzahlung, verbleiben vom Bruttoauszahlungsbetrag oftmals weniger als 40%. Hier müssen spürbare Entlastungen erfolgen. Vielen Rentnern dient die Einmalzahlung zur Entschuldung der selbstgenutzten Immobilie. </p><p>3. Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für kapitalgedeckte Konten. (Vgl. Führung von Zeitwertkonten).</p><h5>Buch zur bAV</h5><p>Seit Mitte Dezember 2015 ist im Buchhandel eine vom Haufe Verlag publizierte Untersuchung zu eigenfinanzierten Vorsorgemodellen erhältlich. Der Titel lautet: „Betriebliche Altersversorgung – Privatvorsorge – Zeitwertkonten – Mit der richtigen Entscheidung mehrere 10.000 € zusätzlich verdienen“. Verglichen werden die Ergebnisse der verschiedenen Durchführungswege bei Renten- und Einmalkapitalbezug. Das Buch kann online zum Preis von 19,95 Euro unter <a href="http://www.di-institut.de&quot; target="_blank" >www.di-institut.de</a&gt; bestellt werden.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/2E372A35-593B-4DC8-B883-83F627A27C7B"></div>