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Assekuranz bAV allgemein

„Wir brauchen dringend einen Neustart bei der geförderten privaten Altersvorsorge“

Die Versicherungswirtschaft gerät in Sachen Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge immer wieder in die Kritik und könnte damit auch die Politik in Zugzwang bringen. Manch einer fordert sogar eine Rückkehr zur staatlichen Vorsorge. AssCompact hat mit Markus Kurth, MdB und rentenpolitischer Sprecher der Grünen Fraktion, über die Altersvorsorge und die Möglichkeiten einer Deutschlandrente gesprochen.

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Herr Kurth, Sie fordern ein Umdenken bei der privaten Altersvorsorge und erkl&auml;ren die Riester-Rente f&uuml;r gescheitert. Warum?</h5>
<p>Die Idee bei Einf&uuml;hrung der Riester-Rente war es, das Absenken des Rentenniveaus durch den Aufbau der privaten gef&ouml;rderten Altersvorsorge auszugleichen. Dieses Ziel wurde nicht erreicht: Die erwarteten Renditen von 4% sind sp&auml;testens seit der Finanzkrise unrealistisch. Zudem sind die Produkte kaum durchschaubar und weisen zu hohe Verwaltungskosten auf. In der Folge riestert nur eine Minderheit im vollen Umfang. Insbesondere Geringverdiener nehmen die Riester-Rente kaum in Anspruch. Heute ist damit klar, dass die Riester-Rente in der bisherigen Fassung gescheitert ist. Wir brauchen dringend einen Neustart bei der gef&ouml;rderten privaten Altersvorsorge.</p>
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Wie sieht es mit der betrieblichen Altersvorsorge aus? Immerhin sieht der Koalitionsvertrag der Regierung eine St&auml;rkung dieser Vorsorgereform vor. Was hat die Regierung bisher hier erreicht und was m&uuml;sste Ihrer Ansicht nach noch getan werden?</h5>
<p>Das Betriebsrentenkonzept von Nahles scheint schon jetzt am Ende. Die Bundesregierung versucht mit einer Reform der Betriebsrente einen Weg vorbei an den zentralen Problemen unseres Alterssicherungssystems zu bahnen: Dem sinkenden Rentenniveau und dem Scheitern der Riester-Rente. Obendrein hat Nahles auch in der Betriebsrente bisher kein schl&uuml;ssiges Konzept vorgelegt. Alle Vorschl&auml;ge werden von den Sozialpartnern abgelehnt. Eine Einigung ist nicht in Sicht. Dabei w&auml;re eine Reform der Betriebsrente notwendig. Gerade Frauen, Besch&auml;ftigte mit geringem Einkommen und in kleinen und mittleren Unternehmen m&uuml;ssten bessere Angebote erhalten, auch betrieblich f&uuml;r ihr Alter vorzusorgen.</p>
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Ihre L&ouml;sung gegen Altersarmut ist unter anderem die Einf&uuml;hrung eines &ouml;ffentlich verwalteten Basisprodukts. Wie soll dies genau aussehen?</h5>
<p>Die Einf&uuml;hrung eines &ouml;ffentlich verwalteten Basisprodukts ist nicht unsere L&ouml;sung im Kampf gegen Altersarmut, sondern Teil einer Gesamtstrategie. Immer mehr Menschen werden zuk&uuml;nftig von Altersarmut bedroht sein. Die Bek&auml;mpfung von Altersarmut kann jedoch nur in der Gesamtschau aller drei S&auml;ulen unseres Alterssicherungssystems erfolgen. Die Riester-Rente wollen wir mit einem &ouml;ffentlich-rechtlich verwalteten Basisprodukt neu aufstellen. Mit hoher Transparenz und niedrigen Verwaltungskosten bietet es eine Alternative zu bestehenden Produkten. Der Reformbedarf bei den Betriebsrenten wird selbst von der Bundesregierung gesehen. Grunds&auml;tzlich ist eine langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus notwendig. Zudem muss Menschen, die ihre berufliche Belastung nicht mehr schultern k&ouml;nnen, die Chance geboten werden, einen flexiblen &Uuml;bergang in die Rente zu gestalten.</p>
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Kritiker halten das Konzept f&uuml;r kontraproduktiv. CDU-Rentenexperte Peter Wei&szlig; f&uuml;hrte in der FAZ technische und politische Einw&auml;nde an. Was sind Ihrer Ansicht nach die gr&ouml;&szlig;ten H&uuml;rden f&uuml;r eine &bdquo;Deutschlandrente&ldquo;?</h5>
<p>Der hessische Vorschlag zur Deutschlandrente nimmt die eingangs erw&auml;hnte Kritik an der bestehenden Riester-Rente auf und macht mit der Einf&uuml;hrung eines &ouml;ffentlich verwalteten Basisprodukts einen guten Vorschlag. Die partei&uuml;bergreifende positive Resonanz unterstreicht dies. In der konkreten Umsetzung w&auml;ren indes noch verschiedene technische Details zu kl&auml;ren und auch die Frage, wer den entstehenden Fonds verwalten w&uuml;rde. Zun&auml;chst einmal ist es aber wichtig, dass &uuml;berhaupt Alternativen diskutiert werden. Der Reformbedarf bei der Riester-Rente kann von der Bundesregierung nicht l&auml;nger ignoriert werden.&nbsp;(kb)</p>
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Ein Artikel von
Markus Kurth, MdB

die Bayerische: Shoppen für die bAV

Mit der Plusrente bAV aus dem Haus der Versicherungsgruppe die Bayerische können Kunden nun die Vorteile eines Cashback-Systems beim Online-Einkauf in über 1.000 Online-Shops mit dem Aufbau einer persönlichen Altersvorsorge im Rahmen der bAV verbinden.

<p>Die Versicherungsgruppe die Bayerische erweitert mit der „Plusrente bAV“ ihr Altersvorsorge-Portfolio um ein besonderes bAV-Angebot, das die Vorteile eines Cashback-Systems mit dem Aufbau einer persönlichen Altersvorsorge verbindet. Arbeitnehmer, die über ihren Arbeitgeber eine Plusrente-Direktversicherung abschließen, erhalten für jeden Online-Einkauf, den sie über das Portal <a href="http://www.plusrente.de&quot; target="_blank" >www.plusrente.de</a&gt; tätigen, ein Cashback. Diese Beträge fließen – zusätzlich zu den eigenen Einzahlungen – auf das Plusrente-Konto. Ab einem Mindestguthaben von 50 Euro wird das gesammelte Cashback automatisch auf den Altersvorsorgevertrag überwiesen. </p><p>Zu den über 800 teilnehmenden Online-Plattformen zählen beispielsweise Zalando, Expedia, Saturn, Ebay, Otto, C&amp;A, Galeria Kaufhof, Hotel.de, Fluege.de, Sony, Sport-Scheck, A.T.U., Fressnapf, Obi, Lidl, Hertz oder Europcar.</p><p>Die Plusrente bAV setzt sich zusammen aus der „Garantierente Zukunft‘“ – einer Drei-Topf-Hybrid-Rentenversicherung der Versicherungsgruppe die Bayerische – und dem über das Cashback-Portal angesparten Guthaben. Je nach Marktlage wird das angesparte Guthaben ganz oder teilweise in den Deckungsstock des Versicherers, verschiedenen Wertsicherungsfonds und weiteren frei wählbaren Fonds umgeschichtet. Zu Rentenbeginn stehen dann sowohl die eingezahlten Beiträge als auch das erworbene Cashback zur Verfügung. Wahlweise kann auch eine lebenslange Rentenzahlung erfolgen. Die Beiträge und Leistungen aus dem Cashback werden steuerlich nicht als bAV, sondern als private Beiträge und Leistungen behandelt. Der aus dem Cashback resultierende Teil der Leistung ist somit nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/FDCA49A8-00CA-46F5-A347-CA58C6202D37"></div>

 

Neue Altersvorsorgeprodukte verantwortlich für Makler-Umsatzplus

Die Produktlandschaft im Bereich der privaten Altersvorsorge hat sich in den vergangenen zwei Jahren deutlich verbreitert. Auf den Markt kamen Produkte mit neuer Garantiesystematik, anderen Fondsmotoren oder auch einer Indexunterlegung. Vermittler, die diese Produkte in ihr Portfolio aufgenommen haben, haben gute Chancen, Umsatzsteigerungen im Altersvorsorgegeschäft zu erzielen, hat eine aktuelle Studie ergeben.

<p>Das Angebot an Altersvorsorgeprodukten hat sich deutlich erhöht: Aufgrund gesetzlicher Regulierungen wie etwa Solvency II und der Niedrigzinsphase haben Versicherer neue Produkte entwickelt. Den Vermittlern stehen dadurch vielseitige Produktvariationen für den Vertrieb zur Verfügung. Doch welche Produkte sind aus Sicht ungebundener Vermittler erfolgversprechend, um einerseits das eigene Maklergeschäft erfolgreich zu führen und andererseits den Kunden eine solide Altersvorsorge zu bieten? Es sind genau diese Neueinführungen: Laut der Studie „AssCompact Award 2015 Private Altersvorsorge“ werden aktuell am häufigsten fonds- und indexgebundene Produkte vermittelt. Und das sind auch die Produkte, denen auch zukünftig der größte Umsatztrend zugesprochen wird. Positiv eingestuft werden zudem Hybridprodukte bzw. moderne Klassik-Produkte. Klassische kapitalbildende Versicherungen und Anlageformen der Variable Annuities sehen die unabhängigen Vermittler hingegen kritisch. </p><h5>Größere Akzeptanz bei jüngeren Maklern</h5><p>Innerhalb der Befragten zeigen sich laut Studienleiter Dr. Christian Durchholz zudem zwei interessante Aspekte, die den Erfolg der neuen Produktarten unterstreichen. Er erklärt: „Zum einen geben die jüngeren Makler und Mehrfachvertreter an, fonds- und indexgebundene Produkte sowie Hybridprodukte häufiger zu vermitteln als die älteren Kolleginnen und Kollegen.“ Zum anderen könne man feststellen, dass Makler, die ihr Privates Vorsorge-Geschäft im vergangenen Jahr steigern konnten, ebenfalls signifikant häufiger diese Produktvarianten vermitteln. Das waren rund 16% der befragten Vermittler. Knapp die Hälfte gab dagegen an, dass sich ihr Privates Altersvorsorge-Geschäft schlechter entwickelte als 2014. Für 40% lief es in etwa gleich. (bh).</p><p>Lesen Sie auch: <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/ob-klassisch-oder-fondsgebunden-al…; target="_blank" >Ob klassisch oder fondsgebunden: Allianz ist der Favorit</a> </p><p>Weitere Informationen zur Studie finden Sie <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/asscompact-award-%E2%80%93-private…; target="_blank" >hier</a>.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/9E3B8C62-39A0-43E6-9EFE-252547E7BE34"></div>

 

Bundestag beschließt neue Regeln für bAV und Versicherungsfinanzaufsicht

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie in geänderter Fassung angenommen. Im Zentrum stehen dabei neue Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge sowie die Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen.

<p>Der Deutsche Bundestag hat die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie beschlossen. Geändert wird unter anderem § 236 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Demnach ist eine abweichende Anlageform in Zukunft erlaubt, wenn die Tarifparteien zustimmen und der Pensionsplan eine lebenslange Zahlung sowie eine Mindesthöhe aus dem Versorgungskapital vorsieht. Zudem müssen eine planmäßige Verwendung dieses Versorgungskapitals sowie die darauf entfallenden Zinsen und auch die Erträge für laufende Leistungen festgelegt werden. Pensionsfonds müssen dem Arbeitgeber darüber hinaus die Zusage nachweisen, dass sie selbst für die Erbringung der Mindesthöhe einstehen, und es muss eine Zustimmung der Tarifvertragsparteien vorliegen.</p><h5>VAG-Neuregelung sofort gültig</h5><p>Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) kann der Neuregelung zufolge in Zukunft eine Rechtsverordnung erlassen, wenn weitergehende Bestimmungen zu den aufgezählten Punkten geregelt werden sollen, etwa in Bezug auf Form und Inhalt der erweiterten Arbeitgeberhaftung. Das Ministerium hat zudem die Möglichkeit, diese Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie wird zum 01.01.2018 in Kraft treten. Die VAG-Neuregelung gilt allerdings bereits ab dem Tag nach der Verkündung. </p><h5>„Noch Luft nach oben“</h5><p>Für den Entwurf stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Sie betonte, dass der Entwurf zwar viele positive Aspekte hinsichtlich der erworbenen Anwartschaften bei Betriebsrenten enthalte. Bei den Interessen der Beschäftigten gebe es aber noch Luft nach oben. Vor allem für durchschnittliche und kleinere Einkommen seien die positiven Aspekte des Entwurfs fraglich. Die Grünen betonten, dass es nicht darum gehe, den Casino-Kapitalismus von der Kette zu lassen, sondern um mehr Flexibilität in der anhaltenden Niedrigzinsphase.</p><h5>„Wichtiger erster Schritt“</h5><p>Für die SPD sind die neuen Regeln ein erster Schritt, dem weitere folgen müssten, um die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Es sei zwar immer eine Grundsatzfrage, wenn man von kapitalgedeckter Altersvorsorge rede. Gleichwohl habe man genügend Sicherungsmechanismen eingebaut, um zu verhindern, dass Angestellte ihre Ansprüche verlieren. Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich zufrieden darüber, dass Unternehmen nun die Möglichkeit haben, die betriebliche Altersvorsorge um kapitalgedeckte Regelungen zu erweitern. Da aber eine Mindestrente garantiert werden müsse, bestehe kein erhöhtes Risiko für Arbeitnehmer. (mh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BC95EDC0-E5AB-46BD-BF2A-D08880DD2DEA"></div>

 

Änderungen bei Betriebsrente: Bindungsgedanke der bAV geht verloren

Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie mit dem Schwerpunkt auf Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung ist laut Experten zwar insgesamt sachgerecht, allerdings büße die bAV dabei ihre Attraktivität als Personalbindungsinstrument ein.

<p>Der Regierungsentwurf (18/6283) zur geplanten Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie mit dem Schwerpunkt auf Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung sei insgesamt sachgerecht, auch wenn das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel der Stärkung der betrieblichen Altersversorgung damit nicht erreicht werde. So urteilte Jean Baptist Abel vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 09.10.2015. Und Florian Swyter von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Regelung aus Arbeitgebersicht „nicht gerade erfreulich“. Die enthaltene Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist für arbeitgeberfinanzierte Zusagen von fünf auf drei Jahre sowie die Herabsetzung des Mindestalters auf 21 Jahre mache die betriebliche Altersversorgung als Personalbindungsinstrument nicht gerade attraktiv. Davon ausgehend, dass auf EU-Ebene sogar von einer Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist auf ein Jahr die Rede gewesen sei, stelle das Gesetz aber einen tragfähigen Kompromiss dar, sagte der BDA-Vertreter. </p><p>Die Regelung führe „auf den ersten Blick“ zu Verbesserungen für die Arbeitnehmer, sagte Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Ein Mehr an Betriebsrenten werde es damit aber nicht geben, fügte er hinzu. Ähnlich sah das auch Reinhold Höfer, Gutachter für betriebliche Altersversorgung. Die EU-Richtlinie sei zwar korrekt umgesetzt worden. Es werde sich aber die Zusagefreudigkeit der Arbeitgeber einschränken, da mit der Neureglung der Bindungsgedanke der betrieblichen Altersversorgung gegen Null gehe. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/3DEBF9DE-EAA0-4990-A561-5C6772BBC696"></div>

 

Basler: Vorsorge mit Nettotarifen

Seit Anfang Oktober stellt die Basler Lebensversicherungs-AG neben den provisionsbasierten Produkten auch Rententarife zur Verfügung, die keine Abschluss und Vertriebskosten enthalten.

<p>Die Basler Lebensversicherungs-AG hat ihr Produktangebot in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge um Nettotarife erweitert. Seit Anfang Oktober stellt das Unternehmen neben den provisionsbasierten Produkten nun Rententarife zur Verfügung, die keine Abschluss- und Vertriebskosten enthalten: Die Basisrente Basler BasisRente Invest, die private Rente Basler PrivatRente Invest und die Direktversicherung BetriebsRente Invest werden nun als Nettotarife angeboten. </p><p>Die Nettotarife können ausschließlich über den Makler-Vertriebskanal erworben werden. Der Versicherer betont, dass das Nebeneinander von Brutto- und Nettotarifen ausdrücklich gewünscht ist. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/98D55875-2715-4082-ABF6-6AA30281FE27"></div>

 

HDI: Strategische Neuausrichtung im Bereich bAV

HDI Leben will ab 2016 keine traditionellen klassischen Lebensversicherungen mehr anbieten und statt dessen das Geschäft mit kapitalmarktförmigen Pensionsfonds forcieren.

<p>HDI Leben richtet sich im Bereich betrieblicher Altersversorgung (bAV) strategisch neu aus. Ab dem Jahr 2016 will HDI Leben im Breitengeschäft auf die Direktversicherung und die Unterstützungskasse setzen und das Neugeschäft in weniger profitablen Durchführungswegen, wie beispielsweise versicherungsförmiger Pensionsfonds und Pensionskasse, zum Jahreswechsel auslaufen lassen. Alle bestehenden Verträge werden nach Angaben des Unternehmens unverändert fortgeführt. Für Firmenkunden mit Gruppenverträgen soll es eine Übergangsphase bis Mitte 2016 geben. Forcieren wird die HDI Leben das Geschäft mit dem kapitalmarktförmigen Pensionsfonds.</p><p> Die strategische Neuausrichtung ist die Antwort von HDI Leben auf veränderte Rahmenbedingungen des Marktes. Wie im Juli 2015 bekanntgegeben, werden die deutschen Lebensversicherer der Talanx AG das Neugeschäft mit konventionellen Lebensversicherungen alter Bauart zugunsten von kapitaleffizienteren Produkten aufgeben. Dies gilt somit auch für die HDI Lebensversicherung, die ab 2016 keine traditionellen klassischen Lebensversicherungen mehr anbieten wird. Um in allen Risikoklassen geeignete Produkte bieten zu können, wird HDI Leben zum 01.01.2016 in der bAV ein modernes, klassisches Produkt für sicherheitsorientierte Kunden einführen. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/798FE274-11E0-4994-ACA3-1D48E8B14531"></div>

 

AssCompact TV Thema betriebliche Vorsorge: ALTE LEIPZIGER

Jochen Prost, Leiter bAV-Vertriebsunterstützung der ALTE LEIPZIGER, ist zu Gast in der AssCompact TV Themensendung „betriebliche Vorsorge“. Er referiert über „Auslagerung versus Ausfinanzierung -Umgang mit bestehenden Direktzusagen“.

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Neues genossenschaftliches Netzwerk für bAV und Zeitwertkonten

Ein neuer Verbund will die Rechtsgebiete der bAV und der Zeitwertkonten zusammenführen. Zur DK bAV zusammengeschlossen haben sich Vertreter verschiedener Disziplinen – vom Rechtsanwalt bis zum Finanzdienstleister. Auch Versicherungsmakler können auf die Dienstleistung des Netzwerkes zugreifen.

<p>Das Deutsche Kompetenznetzwerk betriebliche Altersversorgung eG (DK bAV) bietet ab sofort einen neuen bAV-Beratungsservice an. Ziel des genossenschaftlichen Netzwerkes um Vorstand Andreas Jakob ist es, interdisziplinär zu arbeiten und die verschiedenen Rechtsgebiete in der bAV und den Zeitwertkonten zusammenzuführen. Hierzu haben sich Rechtsanwälte, Renten- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Aktuare sowie Finanzdienstleister zusammengeschlossen.</p><p>Unter der Leitidee „Orientierung, Expertise, Lösungen“ stellt das Kompetenznetzwerk seine Beratungsleistung allen Marktteilnehmern zur Verfügung. Dazu gehören neben Unternehmen aller Branchen und Größen auch Versicherungsgesellschaften, Pensions- und Unterstützungskassen, private und öffentliche Versorgungsträger ebenso wie Makler und Finanzdienstleister.</p><h5>Prinzip Fünfpunkte-Projektplan</h5><p>Seine Vorgehensweise beschreibt das neue Netzwerk wie folgt: Nach einem Fünfpunkte-Projektplan wird mit einem Expertenteam eine Lösung erarbeitet, die auf Unternehmen jeder Größe zugeschnitten wird. Auf den Erstkontakt und die Datenaufnahme folgt zunächst eine honorarfreie Telefonkonferenz mit ausgewählten Spezialisten, die den Sachverhalt und die Unternehmenssituation im Gespräch genauer analysieren. Anschließend werden Lösungen entwickelt, die verschiedene Szenarien berücksichtigen. Im vierten Schritt einigt man sich auf die weitere Vorgehensweise, bevor es nach einem festgelegten Zeit- und Maßnahmenplan in die Umsetzung geht. Jeder Auftraggeber hat einen persönlichen Ansprechpartner, der die Themen koordiniert. Bei Bedarf zieht er weitere Experten hinzu. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/0AC093BF-1060-4B09-89D1-BF3158AC66EF"></div>

 

Stuttgarter bAV-Tarife mit „Restkapitalisierung“

Für verschiedene Tarife ihrer DirektRente und ihrer Rückdeckungsversicherung bietet die Stuttgarter Lebensversicherung nun die Option „Restkapitalisierung“ an. Diese ermöglicht eine höhere Todesfallleistung nach Rentenbeginn.

<p>Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. bietet ihren Kunden seit Juli 2015 neben der „Rentengarantiezeit“ eine neue Option der Todesfallsicherung nach Rentenbeginn im bAV-Bereich an: Ab sofort ist auch die Option „Restkapitalisierung“ für die DirektRente und die Rückdeckungsversicherung möglich. Klaus-Peter Klapper, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing, erläutert: „Die ,Restkapitalisierung’ ist dann attraktiv, wenn der Kunde Wert auf eine hohe Leistung für seine Hinterbliebenen legt. Im Gegenzug erhält er eine geringere Altersrente. Die einmalige Kapitalabfindung hingegen ist bei beiden Varianten gleich hoch.“</p><p>Die Stuttgarter zieht zur Berechnung der Hinterbliebenenleistung das zum Rentenbeginn vorhandene Kapital heran, abzüglich bereits gezahlter vereinbarter Renten. Als Alternative dazu steht den Kunden weiterhin die „Leistung aus Rentengarantiezeit“ zur Verfügung. Zwischen beiden Systemen können Kunden bis zum Rentenbeginn jederzeit flexibel wechseln.</p><p>Die Option „Restkapitalisierung“ ist für folgende bAV-Produkte der Stuttgarter wählbar: DirektRente classic (Tarife 37 und 38), DirektRente performance-safe (Tarife 88BO und 88ML), sowie Rückdeckungsversicherung für Pensionszusagen und Unterstützungskassen-Lösungen (Tarife 33Ro, 33Roi, 33Rm). (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A1BF5A63-3532-4232-AA3A-E66C5CFF2061"></div>