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Assekuranz bAV allgemein

„Wir wollen für Vermittler und Vermittlerinnen der Plan A sein“

Neuer Auftritt, klares Versprechen und kundenspezifische Betreuung – die Gothaer definiert die Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern und -maklerinnen neu. Die in diesem Jahr gelaunchten Produkte laufen gut und für nächstes Jahr gibt es Neues in der Altersvorsorge und Krankenversicherung.

Interview mit Dr. Max Weinhold, Vorstand der Gothaer Vertriebs-Service AG und Leiter Partnervertrieb Komposit, und Stefan Liebig, Leiter Partnervertriebe bei der Gothaer und Geschäftsführer der Gothaer Beratung und Vertriebsservice GmbH
Die Partnervertriebe der Gothaer haben sich vor einem Jahr neu positioniert – nicht nur nach außen, sondern auch nach innen. Könnte man von neuen Werten sprechen?

Dr. Max Weinhold Natürlich haben wir davor auch schon alles für unsere Vertriebspartner und Vertriebspartnerinnen gegeben.

Mit unserem Slogan „Plan A. Wort drauf!“ setzen wir jetzt einen drauf: Wir geben nicht nur ein Versprechen, sondern haben auch eine klare Haltung für uns selbst definiert: Wir wollen uns ständig verbessern, um für unsere Vertriebspartner der Plan A zu sein.

Stefan Liebig Durch unsere Ausrichtung haben wir unsere Werte geschärft und einen gemeinsamen und einheitlichen Markenauftritt geschaffen.

Bei alldem ist aber auch klar, dass nicht immer alles glatt laufen wird. Auch dazu stehen wir. Entscheidend ist: Wir geben unser Wort drauf, dass man sich auf uns verlassen kann und wir immer alles geben, um besser zu werden.

Wo konkret setzen denn die Ideen an?

SL Es ist eine typische Eigenschaft der Gothaer, dass uns eine persönliche, enge und authentische Beziehung zu unseren Vertriebspartnern und Vertriebspartnerinnen wichtig ist. Wir legen großen Wert darauf, ihnen kompetente Ansprechpartner zur Seite zu stellen, die sie mit Rat und Tat unterstützen und schnelle Entscheidungen treffen können.

Als Branchenkenner wissen wir: Konfektions­ware und Schema F funktionieren nicht überall. Wir unternehmen alles für maßgeschneiderte und individuelle Lösungen. Feedback wird bei uns großgeschrieben. Nur so können wir uns ständig verbessern.

Mit der neuen Positionierung haben Sie Anfang des Jahres auch die Strukturen in den Partnervertrieben angepasst. Was hat sich verändert?

MW Unser Ziel war, unseren Maklern und Maklerinnen eine zielgruppenspezifischere Betreuung zu bieten. Konkret bedeutet dies, dass zum Beispiel Vermittlerunternehmen mit einem vertrieblichen Schwerpunkt direkt an die jeweilige Sparte angebunden wurden, wo die höchste Fachlichkeit und auch Entscheidungskompetenz verortet sind. So halten wir Prozesse kurz und effizient.

SL Direkt angebundene Makler und Maklerinnen, die sich als Allrounder aufgestellt haben, werden aus dem Partnervertrieb betreut. Hier stehen ihnen Ansprechpartner mit einem breiten Know-how zur Verfügung. Außerdem wurde die Betreuung von Pools und Vertrieben, von Kooperationspartnern und Banken in jeweils eigenen Einheiten gebündelt. Insgesamt fällt das Feedback nach den ersten neun Monaten ausgesprochen positiv aus.

Die Gothaer setzt verstärkt auf Firmenkunden. Wie verändert diese Strategie die Zusammen­arbeit mit Maklern und zahlt sich diese Strategie aus?

MW Das Firmenkundengeschäft bzw. der Mittelstand liegen schon seit jeher in unserer DNA. Die Gothaer ist vor mehr als 200 Jahren von Unternehmern für Unternehmer gegründet worden. Wir haben das KMU-Geschäft kontinuierlich ausgebaut und sind 2020 mit dem Ziel, „Führender Partner für den Mittelstand“ zu werden, in unserer Strategie „Ambition25“ angetreten. Nicht nur im Bereich Komposit, sondern auch in der bKV und bAV, wo unsere Kollegen Rainer Ebenkamp und Stefan Opel vertriebliche Verantwortung tragen, sind wir einer der führenden Anbieter. Mittlerweile versichern wir rund 378.000 Unternehmen, Tendenz weiter stark steigend.

Aber auch die Finanzkennzahlen sprechen ganz klar für sich: 2022 haben wir die gebuchten Bruttobeiträge im Firmenkundensegment um 9,1% auf rund 1,5 Mrd. Euro steigern können und unsere Marktposition damit noch ein­mal deutlich ausgebaut. Diese Entwicklung setzt sich in diesem Jahr weiter fort.

Wie wichtig sind Ihnen heute noch Direktanbindungen auch von kleineren Maklerunternehmen? Und gilt hier in der Betreuung auch Ihr Leistungsversprechen?

SL Für Vermittler mit den Schwerpunkten Lebens- und Krankenversicherungen für Privatkunden haben wir eine neue Einheit geschaffen, die eine regionale Betreuung sicherstellt. Für Makler, die in geringerem Umfang mit uns zusammenarbeiten, steht täglich von 7 bis 20 Uhr ein Team der Gothaer Beratung und Vertriebsservice GmbH als Ansprechpartner bereit.

Wie wirkt sich der geplante Zusammenschluss von Barmenia und Gothaer auf die Partner­vertriebe aus?

MW Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Zusammenschluss zukünftig noch stärker als ohnehin schon als der führende Partner im Mittelstand wahrgenommen werden. Im Kompositbereich sind wir da schon auf sehr gutem Weg. Hinzu kommt jetzt noch, dass wir nun in den Bereichen bKV und bAV noch mal stärker aufgestellt sein werden. Das heißt für mich: Wir werden noch attraktiver für Makler und Maklerinnen, die ihre Mittelstandskunden ganzheitlich beraten.

SL Hinzu kommt für mich, dass Makler und Maklerinnen gerade im Privatkundengeschäft insgesamt vor allem in der LV und KV von einer breiteren Aufstellung profitieren. Ebenso bedeutet der Zusammenschluss, dass wir zu einem der zehn größten Versicherer werden, was natürlich zur Bündelung von Kapazitäten, IT und Finanzkraft führt. Das alles ist extrem wichtig, um langfristig Makler- und Kundenbedürfnisse zu befriedigen. Aktuell befinden wir uns bekanntermaßen noch in der Due-Diligence-Phase. Kon­krete Weichenstellungen sind erst im Laufe des nächsten Jahres zu erwarten.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Neben der neuen Ausrichtung – welche Themen haben Sie beschäftigt?

SL Auf der Produktebene war das Jahr 2023 ein sehr ereignisreiches Jahr.

Neben unseren neuen Zahnzusatztarifen MediZSmile 75 und 85, die auf den Vergleichsportalen hervorragend ankommen, haben wir unsere neuen SBU-Tarife eingeführt. Bei der Produktentwicklung haben wir eng mit unseren Vertriebspartnern zusammengearbeitet und deren Feedback einfließen lassen. Die ersten Verkaufszahlen zeigen, dass dies der richtige Weg war. So wurde die BU-Produktion seit Einführung im Juli um mehr als 70% zum Vorjahr gesteigert.

MW Auch im Segment Komposit können wir einige Erfolge vorweisen. So haben wir unter anderem unser modular aufgebautes Produkt für KMU, GothaerGewerbe Protect, weiter ausgebaut. Zum Beispiel wurden Bausteine für Nachhaltigkeit und vor allem für Cyberschutz integriert.

Blick nach vorne: Welche Produkte und Schwerpunkte setzen Sie 2024?

SL Wir werden 2024 eine neue, innovative Fondsrente einführen und damit unsere strategische Ambition unterstreichen, in der Lebensversicherung ein noch relevanterer Player im Maklermarkt zu sein.

In der KV entwerfen wir gerade ein ganz neues Produktkonzept. Durch den Fachkräftemangel in Deutschland kommen immer mehr Menschen aus dem Ausland zu uns, um in hochqualifizierten Berufen zu arbeiten. Das neue Produkt wird speziell auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sein.

Außerdem führen wir in der privaten Kompositver­sicherung die Modernisierung der Produktpalette fort. In Unfall haben wir 2023 ja schon einen ersten großen und erfolgreichen Schritt gemacht.

Und auch im Bereich BU werden wir weiter am Ball bleiben. Wie bereits gesagt war das 2023 eine echte Erfolgsstory. Nun gilt es, das Produkt dauerhaft in der Spitzenposition zu halten. Das werden wir tun. Wort drauf.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 12/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © Dr. Max Weinhold, Stefan Liebig, Gothaer

 
Ein Interview mit
Dr. Max Weinhold
Stefan Liebig

Konsequenzen von Run-offs für die betriebliche Altersversorgung

Die Veräußerung von Lebensversicherungsbeständen an Run-off-Gesellschaften ist für Versicherer ein probates Mittel, um sich strategisch neu auszurichten. Dennoch resultieren daraus Herausforderungen – für Kunden und Arbeitgeber: Denn davon sind oft auch Policen in der bAV betroffen.

Ein Artikel von Marco Eckert, Geschäftsführer der DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH

Das konventionelle Lebensversicherungsgeschäft ist für Versicherer heute zunehmend mit Hürden versehen: Die lange Niedrigzinsphase, konstant sinkende Überschussbeteiligungen, stagnierende Einnahmen und zunehmende regulatorische Eingriffe haben ihre Spuren hinterlassen. Gerade die Verwaltung von hochverzinsten Altbeständen ist oft wenig effizient. Für Versicherer, die sich folglich vom konventionellen, kapitalintensiven Geschäft trennen wollen, bietet der Verkauf von Beständen die Möglichkeit, interne Ressourcen ebenso wie vorhandenes Kapital ökonomisch zielgerichteter einzusetzen.

Die Veräußerung von Beständen aus Lebens- beziehungsweise Rentenversicherung und betrieblicher Altersversorgung an Run-off-Gesellschaften ist folglich zunehmend zum populären Modell geworden – gerade große Deals wie der Verkauf von beinahe 4 Millionen Verträgen mit einem Volumen von rund 37 Mrd. Euro seitens der Generali an den wohl größten Akteur auf dem Markt, Viridium, im Jahr 2019 haben die Branche aufgerüttelt.

Auch die Frankfurter Leben ist im Run-off-Geschäft aktiv und hat vor wenigen Monaten bekannt gegeben, die Generali Deutschland Pensionskasse AG und damit deren rund 150.000 Verträge vollständig zu übernehmen. Der Abschluss steht offenbar lediglich noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der BaFin. Eine Reihe weiterer Deals wird derzeit im Markt diskutiert oder dürfte in naher Zukunft angekündigt werden. Zu platzen drohte bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe hingegen ein Mega-Deal, der bereits in trockenen Tüchern schien: Viridium plante die Übernahme von 720.000 Verträgen bei rund 21 Mrd. Euro verwaltetem Vermögen von Zurich Deutschland. Dem hat die BaFin allerdings offenbar zunächst einen Riegel vorgeschoben. Die Hintergründe bleiben zwar offen, doch ist es grundsätzlich Aufgabe der BaFin, Run-offs im Sinne der Kunden zu prüfen und dabei auch die finanzielle Solidität von Akquisiteuren in Augenschein zu nehmen.

Transaktion von Unternehmenseinheiten

Um den Weg für neue, chancenreichere Investments frei zu machen, werden bei Transaktionen meist die gesamten Unternehmenseinheiten verkauft, die als Eigner der Bestände fungieren. Run-off-Firmen wiederum haben gute Argumente an der Hand, warum der Kauf allen Beteiligten zugutekommen soll: Sie versprechen, die übernommenen Gesellschaften zu modernisieren und für eine stabile Kapitalausstattung zu sorgen. So würden unter dem Strich auch Kunden profitieren – etwa durch höhere Überschussbeteiligungen.

Tatsächlich sind hier mitunter erhöhte Renditen zu verzeichnen. Doch nicht selten müssen sich Kunden auch mit verschiedenen Problemen auseinandersetzen: Allein die notwendige IT-Migration führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass etwa Auszahlungen an Rentenempfänger fehlschlugen oder der Kundenservice schlecht erreichbar war. Ferner können sich Modalitäten und Korrespondenzwege ändern, was zu einem zusätzlichen Aufwand führt.

Neben Rentenversicherungen sind davon meist Verträge der betrieblichen Altersversorgung (bAV) betroffen. In diesem Fall resultieren daraus auch Konsequenzen für Arbeitgeber, über welche die Verträge laufen. Sie werden nolens volens mit der neuen Situation konfrontiert und müssen sich auf geänderte Rahmenbedingungen einstellen, die der neue Eigner vorgibt. Damit steigen insbesondere die Anforderungen für Personalabteilungen. Denn im Gegensatz zu klassischen Lebenspolicen bestehen Ansprüche bei einer bAV häufig nicht direkt gegenüber dem Versicherer, sondern zunächst gegenüber dem Arbeitgeber. Dabei stehen Personalabteilungen in der Pflicht, die bAV für ihre Beschäftigten zu verwalten. Für den Fall, dass Auszahlungen sich verzögern oder ausbleiben, kann der Arbeitgeber in die Haftung geraten.

Herausforderungen für Arbeitgeber

Sofern Arbeitgeber von der Veräußerung von Beständen eines Vertragspartners erfahren, sind sie gezwungen, sämtliche möglichen Konsequenzen im Blick haben. Dazu gehören technische Features, die anzupassen sind. Zu prüfen ist auch, inwieweit seitens der Run-off-Gesellschaft Vertragsbestandteile verändert wurden. Zwar sind die einmal vereinbarten Konditionen fix – doch gilt dies nicht für Modalitäten in puncto Abwicklung und Verwaltung. Umgekehrt sind seitens von Versicherungsnehmern vertragliche Modifizierungen – etwa auch Beitragsanpassungen – wiederum unter Umständen nur noch eingeschränkt möglich.

In vielen Fällen ist es ferner so, dass nicht alle Verträge vom neuen Eigner übernommen werden, sondern lediglich ein Teil davon. So ist es denkbar, dass ein Teil der bAV-Verträge von Mitarbeitern eines Unternehmens beim bisherigen Verwalter verbleibt und ein anderer Teil verkauft wird. Hier wird die Situation für Personalabteilungen folglich noch komplexer, müssen sie doch notwendigerweise den Überblick behalten, welche Verträge von Änderungen betroffen sind. Ferner steckt der Teufel im Detail: Beispielsweise müssen Ansprechpartner und Kommunikationskanäle in den Fällen, die migriert wurden, ebenso aktualisiert werden wie Bankverbindungen.

Doch auch wenn alle Formalitäten korrekt eingesteuert werden, ist das Soll für Arbeitgeber noch nicht erfüllt. Vielmehr sind die von einer Transaktion ihres bAV-Vertrags betroffenen Mitarbeiter oft verunsichert. Allein die veränderten Anbieter und neu gestalteten Unterlagen führen zu grundlegenden Fragen – etwa, ob die persönliche und über lange Jahre geplante Altersversorgung noch gesichert ist. Folglich häufen sich Rückfragen an die Personalabteilung. Eine zielgenaue Kommunikation gegenüber den betroffenen Mitarbeitern ist elementar, um rechtzeitig über Änderungen zu informieren.

Komplex ist die Situation darüber hinaus angesichts der gesetzlichen Vorgabe, in der bAV ein Mindestmaß an Erträgen zu erwirtschaften. Hier sollten sich Arbeitgeber absichern, damit sie nicht in Haftung genommen werden können für den – zwar unwahrscheinlichen, aber doch denkbaren – Fall, dass Renditen sinken sollten.

Chancen eines bAV-Outsourcings

Um Herausforderungen in der bAV – wie etwa die eines Run-offs – abzufedern, brauchen Unternehmen zunehmend personelle Ressourcen. Unter Umständen kann es daher zielführender sein, die bAV auszulagern und so sämtliche Verantwortung in externe Hände zu legen. Spezialisierte Dienstleister wie die DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH übernehmen alle Aufgaben der Verwaltung – von der Dokumentation der Unterlagen bis hin zur Abwicklung. Außerdem haben externe Berater mögliche Haftungsrisiken ständig im Blick, sodass Personalabteilungen sich vollumfänglich auf ihre Kernkompetenzen im HR fokussieren können.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © vladvm50 – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Marco Eckert

Flossbach von Storch bietet bAV-Lösung für Unternehmen an

Der Vermögensverwalter Flossbach von Storch erweitert sein Dienstleistungsangebot für Unternehmen. Diese können zukünftig die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung ihrer Mitarbeiter über die FvS-Vermögensverwaltung investieren.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird in den aktuellen Zeiten des Fachkräftemangels immer wichtiger, um Mitarbeiter an Unternehmen zu binden. So bietet auch der Vermögensverwalter Flossbach von Storch seinen Mitarbeitern eine solche Lösung – und erweitert damit jetzt auch sein Dienstleistungsangebot nach außen. Das geht aus einer Pressemitteilung sowie einem auf der Homepage des Unternehmens veröffentlichten Interview mit Gründer und Vorstand Kurt von Storch hervor.

bAV-Lösung für mittelständische Unternehmen

Demnach können Unternehmen künftig die Beiträge zur bAV ihrer Mitarbeiter in Form einer wertpapiergebundenen Direktzusage über die FvS-Vermögensverwaltung investieren. Dabei stehe ihnen der gleiche Zugang offen, den auch die Flossbach von Storch AG für die bAV ihrer eigenen Mitarbeiter nutzt. Die jeweiligen Portfolios werden aktiv gemanagt und global diversifiziert und orientieren sich dabei an den Bedürfnissen des jeweiligen Unternehmens.

Ziel ist es, so Flossbach von Storch, langfristig attraktive Renditen für die Vorsorgesparer zu erwirtschaften. Das bAV-Angebot richte sich nicht nur an die Mitarbeiter, sondern könne auch für Gesellschafter-Geschäftsführer eine sinnvolle Lösung sein.

Partnerschaft mit adesso

Flossbach von Storch lege bei seinem bAV-Angebot besonderen Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit, weswegen die bAV jederzeit über einen digitalen Zugang einsehbar sei, verkündet Kurt von Storch in dem Interview auf der Flossbach-von-Storch-Homepage. Hier könne nachverfolgt werden, in welche Anlageklassen und Einzeltitel und in welchen Weltregionen investiert wird. Transparenz gelte auch bei der Vergütung: Wesentliche Bestandteile der Dienstleistung würden mit einer fixen All-in-Gebühr abgegolten.

Besonders eigne sich die bAV von Flossbach von Storch für mittelständische Unternehmen, und es können bestehende, aber noch nicht rückgedeckte, Zusagen in die bAV-Lösung übertragen werden.

Die digitale Plattform für die Verwaltung der bAV wird von adesso benefit solutions gestellt, welches auch die bAV administriert und als Aktuar und Rechtsberater agieren kann. (mki)

Bild: © Flossbach von Storch AG

 

Immobilienverwalter-Verband gründet VDIV Versorgungswerk

Die VDIV-Landesverbände haben ein Versorgungswerk gegründet. Das Angebot umfasst Lösungen zur bAV, bKV und betrieblichen BU-Versicherung. Die Kundenberatung übernehmen gemeinsam mit SIGNAL IDUNA die Versicherungsmakler Pantaenius, INCON und Klöber.

Mit dem VDIV Versorgungswerk wollen die Landesverbände des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV) den Beschäftigten ihrer Mitgliedsunternehmen Zusatzleistungen zu Konditionen anbieten, die sonst meist nur großen Unternehmen vorbehalten sind. Zusammen mit SIGNAL IDUNA übernehmen die Maklerunternehmen Pantaenius Versicherungsmakler GmbH, INCON GmbH & Co. Assekuranz KG und Klöber Versicherungsmakler GmbH die Kundenberatung. Mit ihrem Netzwerk im Bereich Immobilienverwaltungen und ihrem Spezialwissen sollen sie die individuell passenden Lösungen finden.

bAV, bKV und betriebliche BU-Versicherung

Zum Portfolio des neuen Versorgungswerks zählen im Schwerpunkt Lösungen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV), betrieblichen Krankenversicherung (bKV) und betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist für die Betriebe freiwillig und kostenfrei. Zudem lassen sich die über das Versorgungswerk geschlossenen Verträge digital verwalten.

Über den VDIV Deutschland

Der 1988 gegründete Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) repräsentiert als Spitzenverband der Haus- und Immobilienverwalter bundesweit über 3.600 Mitgliedsunternehmen mit etwa 8,2 Millionen Wohnungen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten circa 75% des Bestandes an Eigentumswohnungen in Deutschland. (tk)

Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com

 

„Mit betrieblicher BU gewinnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer“

Der Belegschaft eine Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) anzubieten, kann sich besonders für kleine und mittelständische Unternehmen lohnen. Über die Vorteile von BU-Kollektivverträgen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sprach AssCompact mit Uwe Neußel und Florian Schlögl.

Interview mit Uwe Neußel, Leiter Betriebliche Altersversorgung Continentale Versicherung, und seinem Stellvertreter Florian Schlögl
Herr Neußel, eine aktuelle Studie aus Ihrem Haus besagt, dass in der Bevölkerung das Bewusstsein für das Risiko, berufsunfähig zu werden, gestiegen ist. Was hat die Studie genau ergeben?

Uwe Neußel Eine private BU-Versicherung ist knapp drei Vierteln aller Befragten zwischen 18 und 60 Jahren wichtig. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar 80%. In unserer letzten Studie zum Thema vor vier Jahren sahen das insgesamt noch deutlich weniger Menschen so. Was besonders spannend ist: Für die Generation Z ist die BU-Vorsorge nach der Haftpflicht die wichtigste Versicherung. Zudem sind junge Leute stärker für psychische Erkrankungen als Hauptursache für eine BU sensibilisiert. Aber nach wie vor klaffen Bewusstsein und Handeln weit auseinander: Beim Grad der Absicherung in der Bevölkerung sind wir leider noch auf dem Niveau von 2019.

Das heißt, junge Menschen rechnen eher mit einer psychischen Erkrankung als die Generationen davor. Liest sich eigentlich schrecklich, oder?

UN Ja, das klingt erst mal hart. Aber wir müssen hier differenzieren: Die jungen Menschen rechnen gar nicht unbedingt damit, dass sie selbst wegen einer psychischen Erkrankung nicht mehr arbeiten können. Ihr eigenes Risiko, einmal berufsunfähig zu werden, schätzen sie eher gering ein. Nur 16% der 18- bis 29-Jährigen hält die Wahrscheinlichkeit, selbst einmal betroffen zu sein, für groß. Sie verdrängen das Thema am Ende doch.

Positiv ist, dass der jungen Generation das Risiko psychischer Erkrankungen viel mehr bewusst ist. Dazu haben vermutlich auch Long Covid und die psychologischen Auswirkungen der Lockdowns beigetragen. Hier wurde sichtbar, dass eine BU unerwartet und schnell auch gesunde Menschen treffen kann.

Herr Schlögl, das Bewusstsein steigt, die finanzielle Absicherung der Arbeitskraft ist trotzdem kein Selbstläufer. Liegt dies vor allem am Preis?

Florian Schlögl Ja, das ist schon der Hauptgrund. Knapp drei Vierteln der Befragten ohne Versicherungsschutz ist eine BU-Versicherung zu teuer. Allerdings schätzt genau diese Gruppe ihren persönlichen Beitrag häufig höher ein, als er in der Realität wahrscheinlich ist. Und fast die Hälfte will ihr Geld lieber für andere Dinge ausgeben.

Neben rein finanziellen Gründen sind vor allem mangelnde Kenntnisse eine Hürde: So geben mehr als 40% der Befragten ohne Versicherungsschutz an, sie hätten sich über das Thema noch nicht informiert. Und: Das gilt für deutlich mehr als die Hälfte der 18- bis 29-Jährigen, die als Zielgruppe besonders interessant sind. Es gibt also finanzielle Gründe und gleichzeitig einen hohen Infor­mationsbedarf.

Mit einer betrieblichen BU-Vorsorge gewinnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Denn damit werden gleich mehrere Probleme gelöst. Menschen werden in die Lage versetzt, einfach und günstig diese existenzielle Vorsorge abzuschließen. Unternehmen haben einen attraktiven Benefit im Wettbewerb um Mitarbeiter.

Sie sprechen sich für eine betriebliche BU-Versicherung aus. Handelt es sich um eine selbstständige BU oder um eine Zusatzversicherung?

FS Wir empfehlen eine selbstständige BU-Versicherung – am besten im Kollektivvertrag. Die BU-Vorsorge kann beispielsweise als Direktversicherung im Rahmen der Entgeltumwandlung abgeschlossen werden. Im Idealfall übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge komplett.

Was spricht aus Arbeitnehmersicht dafür?

UN Vom Staat gibt es bekanntlich nur eine Grundversorgung. Mit einer betrieblichen BU-Vorsorge im Kollektiv löst der Arbeitgeber ein existenzielles Problem des Arbeitnehmers. Außerdem profitieren die Mitarbeiter meist von einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Noch vorteilhafter ist es, wenn der Arbeitgeber eine Dienstobliegenheitserklärung abgibt. Weitere Vorteile sind günstige Beiträge und attrak­tive Rentenhöhen.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

FS Das kommt darauf an. Handelt es sich um eine Entgeltumwandlung, kann der Arbeitnehmer den Vertrag grundsätzlich problemlos fortführen. Ist die BU-Vorsorge arbeitgeberfinanziert, ist das unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die BU-Versicherungen werden immer flexibler. Bietet das auch eine betriebliche BU-Versicherung?

FS Im Unterschied zur privaten sind bei der betrieblichen BU-Versicherung die steuerlichen Vorgaben des Gesetzgebers zu beachten. Daher ist sie weniger flexibel. Der große Pluspunkt ist einfach der erleichterte Zugang durch das Kollektiv. Durch eine Mischkalkulation ist es außerdem möglich, attraktive Prämien selbst für Berufsgruppen mit erhöhten BU-Risiken zu bieten.

Gibt es Punkte zu beachten, was die Sozialversicherung und die Steuer angeht?

UN Alle Formen der Entgeltumwandlung funktionieren nach dem gleichen Prinzip: Die Beiträge zur bAV gehen direkt vom Bruttoentgelt ab, es fallen meist weder Steuern noch Beiträge zur Sozialversicherung an. In der Auszahlungsphase sind die Leistungen dann in vollem Umfang zu versteuern, zudem werden dann Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Dennoch ist eine BU-Vorsorge im Rahmen der bAV in der Regel der günstigste Weg – und wegen der vereinfachten Gesundheitsprüfung für viele überhaupt die einzige Möglichkeit, ihre Arbeitskraft abzusichern.

Auch die Sozialabgaben des Unternehmens reduzieren sich. Weitsichtige Chefs setzen auf arbeitgeberfinanzierte Bausteine. Den Zuschuss können sie von der Steuer absetzen.

Welche Vorteile bringt es denn noch für den Arbeitgeber? Die müssen Sie bzw. die Vermittler ja zunächst erst mal erreichen.

FS Mehr denn je geht es für Unternehmen darum, sich im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter abzuheben. Ein BU-Kollektivvertrag lässt sich besonders leicht implementieren. Daher ist er gerade für kleine und mittelständische Betriebe bestens geeignet, um die dringend benötigten Kräfte zu finden und zu binden. Vor allem bei diesen Unternehmen ist die bAV-Durchdringung ausbaufähig. Da liegt viel Potenzial für den Vermittler.

Ein weiterer Vorteil: Zunehmend mehr Menschen achten auf ESG-Kriterien. Indem der Arbeitgeber diese existenzielle Vorsorge anbietet, kann er deutlich machen, dass er sozial handelt. Gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz sollte es außerdem Ziel sein, möglichst allen Zugang zur Versorgung zu gewähren – von der Reinigungskraft bis zum Manager.

Was macht denn einen guten BU-Kollektivvertrag aus Ihrer Sicht aus?

UN Produkte und Prozesse müssen auf die Anforderungen der bAV ausgerichtet sein. Dies berücksichtigt unsere Betriebliche PremiumBU für Kollektive ab zehn Personen. Dazu gehören transparente Annahmerichtlinien und eine einfache Gesundheitsprüfung oder Dienstobliegenheitserklärung. Das allein erleichtert schon die Akzeptanz bei allen Beteiligten. Und natürlich attraktive Beiträge und Leistungen.

Vermittler wie auch Unternehmen legen zudem großen Wert auf schlanke, effiziente Abläufe bei der Verwaltung. Erfahrene Anbieter wie die Continentale bieten zusätzlich eine sehr gute Vertriebsunterstützung von der Beratung bis zur Umsetzung im Betrieb.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 11/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © Uwe Neußel, Florian Schlögl, Continentale

 
Ein Interview mit
Florian Schlögl
Uwe Neußel

Betriebsinvaliditätsrente nur bei beendetem Arbeitsverhältnis?

Ein Beschäftigter hat aus gesundheitlichen Gründen Anspruch auf eine betriebliche Invaliditätsrente – doch erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ist diese Vertragsklausel rechtlich zulässig? Darüber hatte das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden.

Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch wenige Stunden am Tag oder gar nicht mehr arbeiten können, erhalten eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) kann eine Invaliditätsrente vorsehen. Oft aber finden sich in der Versorgungsordnung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Einschränkungen, die eine Zahlung abhängig vom Vorliegen bestimmter Umstände abhängig macht. Doch welche Einschränkungen sind rechtlich zulässig und welche nicht? Mit dieser Rechtsfrage hatten sich die jüngst die Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) beschäftigt.

Arbeitgeber formuliert Voraussetzungen für Anspruch auf Invaliditätsrente

In dem BAG vorgelegten Fall hatte ein Arbeitnehmer ab November 2020 befristet bis Ende August 2022 eine Erwerbsminderungsrente bezogen. Im Januar 2021 beantragte er zusätzlich eine betriebliche Invaliditätsrente aus einer bAV. Sein Arbeitsverhältnis kündigte er zum 31.03.2022.

Doch der Arbeitgeber verweigerte die Zahlung der Invaliditätsrente ab Januar 2021, dem Monat der Antragsstellung, und leistete die Rente erst ab April 2022. Seine Begründung: Nach den Vorschriften der Zusatzversorgungsordnung (ZVO) des Arbeitgebers erhalte ein Mitarbeiter nur dann Ruhegeld, wenn er wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehe und rechtlich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sei. Doch die Kündigung des Jobs erfolgte eben erst für Ende März 2022.

Daraufhin zog der Bezieher der Erwerbsminderungsrente vor Gericht. Ihm stehe die betriebliche Invaliditätsrente bereits ab Januar 2021 zu. Denn die Vorschriften der ZVO setzten nicht eindeutig genug das rechtliche Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis voraus. Jedenfalls sei die Regelung unwirksam, da er unzumutbar gezwungen werde, sein Arbeitsverhältnis zu beenden, um in den Genuss des Ruhegelds zu kommen.

Richter halten Anspruchsvoraussetzungen für zumutbar

Nachdem bereits die Vorinstanzen die Klage abgewiesen hatten, war der ehemalige Beschäftigte auch vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht erfolglos. Die Auslegung der Vorschriften der ZVO ergab nämlich, dass die ZVO das rechtliche Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis für einen Anspruch auf das betriebliche Ruhegeld in rechtlich zulässiger Weise voraussetzt. Die der Inhaltskontrolle unterliegende Regelung benachteilige den Beschäftigen nicht unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben, heißt es im BAG-Urteil.

Es ist im Grundsatz nicht unzumutbar, die Zahlung einer betrieblichen Invaliditätsrente davon abhängig zu machen, dass eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bewilligt und das Arbeitsverhältnis beendet ist. Unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen werde dadurch kein unzumutbarer Druck auf den Arbeitnehmer zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ausgeübt, erklärten die Richter. (as)

BAG, Urteil vom 10.10.2023 – 3 AZR 250/22

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Prokrastination: Viele Frauen schieben Altersvorsorge auf

Viele kennen es: Man weiß zwar, dass man für den Ruhestand finanziell vorsorgen muss, schiebt die Altersvorsorge aber immer wieder vor sich her. Besonders betroffen sind Frauen. Für sie kann die Prokrastination später zum Problem werden. Eine Umfrage zeigt Ängste, aber auch einige Möglichkeiten dazu auf.

Eine von AXA beim Meinungsforschungsinstituts YouGov in Auftrag gegebene bevölkerungsrepräsentative Umfrage hat herausgefunden, dass rund jede zweite Frau, nämlich 47%, und 37% der Männer in Deutschland meinen, sich mehr mit ihrer finanziellen Ruhestandsplanung beschäftigen zu müssen, das Thema jedoch zu prokrastinieren. Mit 56% stimmen Frauen unter 35 Jahren sogar noch häufiger zu.

Wissen reicht nicht

Dabei fällt auf, dass den jungen Frauen u. a. Wissen zum Thema Altersvorsorge fehlt. 52% der unter 35-jährigen befragten Frauen sagen, nicht genügend Wissen zu haben. Dies nennen sie dann auch als Grund, warum sie sich nicht ausreichend mit der eigenen Ruhestandsplanung befassen. Bundesweit liegt die Zustimmung zu dieser Aussage laut der AXA-Umfrage bei 40%.

Thema Altersvorsorge macht vielen Angst

Die Umfrage zeigt außerdem, dass für 46% der Männer, aber nur für rund vier von zehn Frauen (38%) das Gefühl der Freude mit Blick auf den kommenden Ruhestand überwiegt. Die Mehrheit der Frauen (63%) sagt zudem, dass ihnen das Thema Altersvorsorge heute mehr Angst bereitet als früher. Auch über die Hälfte der männlichen Befragten (53%) stimmt dieser Aussage zu – allerdings immer noch weit weniger als bei den Frauen.

Frauen müssten mehr vorsorgen

Claudia Flues, Altersvorsorgeexpertin bei AXA in Deutschland, meint, dass die Sorgen der Frauen „absolut berechtigt“ seien. „Leider ist es in Deutschland so, dass Frauen im Schnitt rund ein Drittel weniger Alterseinkünfte beziehen“, so die Expertin. Dementsprechend sei die Mehrheit der Frauen rein rechnerisch dazu gezwungen, zusätzlich privat fürs Alter vorzusorgen. „Die Realität sieht jedoch anders aus“, sagt Flues.

Teilzeit: arm im Ruhestand?

Frauen, die in Teilzeit arbeiten, sehen besonders besorgt auf den kommenden Ruhestand. Rund ein Drittel der Frauen in Teilzeit (32%) fürchtet, im Ruhestand zu verarmen. Im Bundesdurchschnitt ist es genau ein Viertel. Und tatsächlich offenbart die Umfrage, dass 40% der in Teilzeit tätigen Frauen derzeit gar nicht für ihren Ruhestand sparen. 22% legen weniger als 100 Euro im Monat für die Altersvorsorge zur Seite.

„Generell gilt: Je früher ich mit dem Sparen beginne, desto wahrscheinlicher ist es, dass ich meine Rentenlücke schließen und meine Lebensqualität im Alter sichern kann. Wer schon in jungen Jahren in die private Altersvorsorge einsteigt, kann bereits mit kleinen Beiträgen die drohende Rentenlücke zumindest verringern“, so Flues.

Partner kann bei Aufbau der Altersvorsorge finanziell unterstützen

Es ist auch nicht selbstverständlich, dass ein besser verdienender Partner für die Altersvorsorge aufkommt, heißt es weiter. Nur 31% stimmen zu, dass die besser verdienende Person in einer Beziehung unabhängig von Gründen für den geringeren Verdienst beim Aufbau der Altersvorsorge finanziell unterstützen sollte. Vielleicht überraschend: Mehr Männer (34%) als Frauen (28%) vertreten diese Ansicht. Ein Viertel der Umfrage-Teilnehmer meint aber, dass jeder für seine eigene Altersvorsorge allein verantwortlich ist.

„Obwohl Frauen in deutschen Haushalten noch immer den überwiegenden Teil der Sorgearbeit übernehmen, fordert die Mehrheit dafür keinen finanziellen Ausgleich fürs Alter von ihren Partnern“, ergänzt Fues. „Das ist ein großes Problem und deckt sich leider auch mit unseren Beobachtungen: Zwar findet gerade in der jüngeren Generation langsam ein Umdenken statt, dennoch verzeichnen wir nach wie vor mehr männliche als weibliche Kund:innen. Auch die Einstellung, der Mann müsse sich um die finanziellen Angelegenheiten der Familie kümmern, hält sich weiterhin hartnäckig.“

Zukunftsängste, aber auch Zukunftsfreude bei Rentnerinnen

Auch Frauen, die sich bereits im Ruhestand befinden, haben Zukunftsängste. Hier sorgen sich 47%, dass die steigende Inflation ihre Rente stark vermindern wird. Unter den Deutschen, für die der Ruhestand noch bevorsteht, denken 33% so. Ein positives Ergebnis zum Schluss: 58%, also der Großteil der Ruheständlerinnen blickt überwiegend mit Freude auf die noch anstehende Zeit ihres Ruhestands.

Über die Befragung

Für die Umfrage hat das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von AXA 2.013 Personen in Deutschland im September 2023 online befragt. Die Ergebnisse der Befragung sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. (lg)

Bild: © reichdernatur – stock.adobe.com

 

Helmsauer wächst weiter und erwirbt über 90% der DG-Gruppe

Die Helmsauer Gruppe expandiert wieder: Der neueste Zukauf sind mehr als 90% des Grundkapitals der DG-Gruppe AG. Damit erwirbt Helmsauer einen Spezialmakler im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und gewinnt zudem viele neue Beschäftigte.

Die Helmsauer Gruppe macht ihren nächsten großen Zukauf: Die DG-Gruppe, ein Spezialmakler im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, schließt sich dem Nürnberger Familienbetrieb an, wie beide Unternehmen bekannt geben. Die Versicherungsmakler Dr. Schmidt & Erdsiek GmbH & Co. KG, eine Gesellschaft der Helmsauer Gruppe mit Sitz in Nürnberg, und Josef Bader haben einen Aktienkauf- und -übertragungsvertrag über sämtliche von Bader an der DG-Gruppe AG gehaltenen Aktien – 92,98% des Grundkapitals der DG-Gruppe AG – geschlossen.

Vorteile für Kundschaft durch Zusammenarbeit

„Die DG-Gruppe als hochspezialisierter Anbieter mit ihren Top-Produkten in den Bereichen der betrieblichen Altersvorsorge, der GehaltsExtras zur Entgeltoptimierung sowie der betrieblichen Krankenversicherung stellt eine faszinierende Erweiterung der Helmsauer Gruppe dar,“ so Vorstand Bernd Helmsauer. „Tausende von Unternehmen in der Kundschaft der Helmsauer Gruppe und der DG-Gruppe profitieren zukünftig von der Zusammenarbeit und dem gemeinsamen Know-how in der Betreuung von Firmenkunden.“

140 neue Kolleginnen und Kollegen

Durch die Integration der DG-Gruppe soll laut eigenen Angaben einer der führenden Anbieter in der betrieblichen Altersversorgung sowie betrieblichen Krankenversicherung in Deutschland entstehen – mit einem Neugeschäftsvolumen in Leben von über 250 Mio. Euro Bewertungssumme. Die Helmsauer Gruppe hat damit 140 neue Kolleginnen und Kollegen aus der DG-Gruppe. Insgesamt gehören zur Helmsauer Gruppe nun mehr als 560 Beschäftigte. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Mehr Wachstum

Bader sagt: „Zusammen mit der Helmsauer Gruppe sind wir uns sicher, dass wir Synergien – sowohl im Betrieb als auch im Vertrieb – in einem nennenswerten Umfang heben können. Wir schaffen einen noch größeren Mehrwert für die Menschen und Unternehmen durch die Spezialisierung beider Häuser. Ich bin überzeugt, dass wir in der Helmsauer Gruppe ein noch stärkeres Wachstum erreichen.“ (lg)

Bild: © Helmsauer/DG-Gruppe; v. l. n. r.: Karin und Josef Bader, Roderich Münker (Vorstand der DG-Gruppe) und Bernd sowie Steffen Helmsauer

 

Gothaer bAV-Tarif integriert BU und Hinterbliebenenschutz

Die Gothaer hat ihr Angebot in der betrieblichen Altersvorsorge erweitert. Ein neuer Baustein im Tarif „Vorsorgeplan Business“ bietet Unternehmen die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder einen Hinterbliebenenschutz in die Vorsorgepläne ihrer Mitarbeiter zu integrieren.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist laut der Gothaer die beliebteste Versicherung zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität – in Zeiten des Fachkräftemangels hat sie sich als gutes Instrument zur Personalgewinnung und -bindung erwiesen. Aus diesem Grund hat der Versicherer nun seine betriebliche Altersvorsorge „Vorsorgeplan Business“ um einen Baustein erweitert, der Unternehmen die Möglichkeit bietet, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und/oder Hinterbliebenenschutz für Mitarbeiter zu integrieren.

Betriebliche BU auch für Mitarbeiter mit Vorerkrankungen

„Vor dem Hintergrund, dass sich nur jeder zweite abhängig Beschäftigte gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit mit einer BU absichert, leistet diese Versicherung über den Arbeitgeber einen wertvollen Beitrag zur Existenzabsicherung der Mitarbeitenden“, so Michael Kurtenbach, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Lebensversicherung. Auch Mitarbeiter mit Vorerkrankungen, für die eine BU privat zu teuer wäre, können über die bAV des Arbeitgebers mitversichert werden.

Unbürokratisches Annahmeverfahren und verwaltungsarme Prozesse

Bei der Konzeption des neuen Kollektivproduktes wurde auf ein unbürokratisches Annahmeverfahren und verwaltungsarme Prozesse geachtet, so das Unternehmen weiter. Der Versorgungsplan Business lässt sich in bestehende bAV-Regelungen von Unternehmen integrieren und schränkt bereits genutzte Fördermöglichkeiten nicht ein. Die Versicherung kann in Betrieben ab zehn Mitarbeitern durch eine einfache Erklärung des Arbeitgebers, die sogenannte Dienstobliegenheitserklärung, abgeschlossen werden. Bei großen Betrieben kann diese sogar ganz entfallen, erklärt der Versicherer.

Bei Direktversicherung ist Weiterführung nach Arbeitgeberwechsel möglich

Der Baustein ist als beitragsorientierte Leistungszusage konzipiert. Der Arbeitgeber kann zwischen Direktversicherung und rückgedeckter Direktzusage wählen. Bei der Entscheidung für eine Direktversicherungsoption können Mitarbeiter den Vertrag auch privat weiterführen, wenn sie das Unternehmen verlassen. (js)

Bild: © Jacob Lund – stock.adobe.com

 

Alte Leipziger: „Positiver Druck“ auf Arbeitgeber, bAV anzubieten

Die gesetzliche Rente allein wird in Zukunft nicht ausreichen. Mithilfe einer bAV können Arbeitnehmer effektiv vorsorgen, doch vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen sieht es bei der Durchdringung der bAV „mau“ aus. Darum ging es unter anderem im Herbstpressegespräch der Alte Leipziger.

Während die gesetzliche Rente auch in Zukunft ein wichtiger Baustein in der Altersvorsorge bleiben wird, wird sie doch die alleinige Versorgung künftig nicht leisten können. „Wer das behauptet, der liegt einfach falsch.“ So die Worte von Christoph Bohn, dem Vorstandsvorsitzenden der ALH Gruppe, während des Herbstpressegesprächs der Alte Leipziger am Donnerstag, den 05.10.2023.

Zusätzliche Vorsorge sei deswegen unabdingbar und abzuwarten wäre hier der schlechteste Rat, so Bohn weiter. Die Alte Leipziger sehe in diesem Zusammenhang die betriebliche Altersversorgung (bAV) als wichtiges Instrument. In Deutschland gebe es hier aber noch einiges an Ausbaupotenzial.

„Positiver Druck“ auf Arbeitgeber in Bezug auf bAV-Angebot

Während die Durchdringung der bAV in größeren Unternehmen und Unternehmen mit Tarifbindung nicht schlecht dastehe, sehe es vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen ohne Tarifbindung „mau“ aus, kommentierte Dr. Jürgen Bierbaum, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der ALH Gruppe.

Wenn mehr kleinere Arbeitgeber mit ins Boot geholt werden sollen, müsse man über eine Vereinfachung der bAV sprechen, so Bierbaum. Hier wünsche er sich mehr „positiven Druck“ auf Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern ein Angebot unterbreiten zu müssen, mit einem „Opt-out“-System für Mitarbeiter außerhalb von Tarifverträgen. Zudem müsse der Abschluss einer bAV vereinfacht und verschlankt werden – mit einer volldigitalen Plattform, die Arbeitgeber einfach nutzen können, gemeinsam mit schlanker und effizienter Beratung.

Fokusgruppe: Aufweichung von verpflichtender Verrentung kritisch

Auch die Vorschläge der von der Bundesregierung eingesetzte Fokusgruppe private Altersvorsorge waren Thema während des Gesprächs. Vor allem den Wegfall der verpflichtenden Verrentung zugunsten von mehr Flexibilität bei der Auszahlung des Altersvorsorgevermögens, wie die Fokusgruppe es vorschlägt, hält Bierbaum für kritisch.

Hierfür zitiert er Zahlen vom Statistischen Bundesamt: Demnach erleben zwei Drittel der Frauen, die heute das Rentenalter erreichen, ihren 85. Geburtstag, ebenso wie die Hälfte der Männer. Mehr als 10% der Menschen, die aktuell das Rentenalter erreichen, werden sogar älter als 95. Da auf einen Auszahlungsplan anstatt eine lebenslange Rente zu setzen, halte er für „ziemlich gefährlich“, so Bierbaum.

ALH erwartet über alle Sparten leichtes Wachstum für 2023

Während des Pressegesprächs gab Bohn auch einen kurzen Überblick über die den Stand der Alte Leipziger Lebensversicherung. Für das Jahr 2023 wird in der Sparte Leben für die gebuchten laufenden Beiträge eine Steigerung um rund 2%. Damit hebe sich die ALH im Vergleich zur Branche deutlich von ihren Konkurrenten ab, die sich eher im negativen Bereich befinden.

Im Einmalbeitrag erwarte er zwar ein Minus – insgesamt gehe man jedoch über alle Sparten, inklusive der Sachversicherung, von einem leichten Wachstum aus, so Bohn. (js)

Bilder: © Alte Leipziger