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Assekuranz bAV allgemein

KMU-Studie: Unternehmen im „War for Talents“

Was unternehmen Betriebe, um Fachkräfte zu gewinnen und zu binden? Mit dieser Frage hat sich die Gothaer in einer aktuellen Studie beschäftigt, mit dem Ergebnis: Eine große Mehrheit ergreift bereits Maßnahmen. Nichts zu tun, kann man sich nicht mehr leisten.

Einer aktuellen Studie der Gothaer zufolge ist es bereits für knapp die Hälfte aller kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) herausfordernd, qualifiziertes Personal zu finden. Untätigkeit bei der Mitarbeiterbindung und -gewinnung können sich KMU daher nicht mehr leisten, heißt es in einer Pressemitteilung zur Studie. Die Ergebnisse zeigen: Lediglich 6% der befragten Unternehmen ergreifen keine Maßnahmen, um Fachkräfte zu finden oder zu binden. Aktiv sind dagegen 94%.

 

KMU-Studie: Unternehmen im „War for Talents“

 

Ein weiterer interessanter Aspekt ist zudem: je größer das Unternehmen, desto schwieriger die Personalsuche. Unter den größeren Unternehmen mit 201 bis 500 Mitarbeitenden klagen 59% über dieses Problem, bei den kleineren (ein bis zehn Mitarbeitende) sind es 30%.

Diese Maßnahmen ergreifen Unternehmen zur Mitarbeitergewinnung

 

KMU-Studie: Unternehmen im „War for Talents“

 

Und was tun die Unternehmen konkret, um Mitarbeitende anzuziehen bzw. zu binden? Das Angebot von flexiblen Arbeitszeiten landet mit 49% auf Platz 1. Auch die Möglichkeit zum Home-Office (39%) und attraktive Gehälter (39%) gehören zu den am weitesten verbreiteten Maßnahmen.

Oliver Brüß, Vertriebsvorstand der Gothaer, weist jedoch darauf hin: „Seit Jahren rangieren flexible Arbeitszeiten, Home-Office-Möglichkeiten und attraktive Gehälter auf den ersten drei Plätzen der beliebtesten Arbeitgeberleistungen. Unternehmen müssen sich jedoch darüber im Klaren sein, dass diese Angebote von Arbeitnehmenden mittlerweile als Standard betrachtet werden. Es braucht schon etwas mehr, um auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt nachhaltig zu überzeugen.“

Je kleiner das Unternehmen, desto seltener ist bAV

Auch das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wird zunehmend genutzt. Derzeit gibt es laut Studie bei 34% der KMU eine bAV für die Beschäftigten. Die bAV ist und bleibt damit die beliebteste Versicherung zur Mitarbeiterbindung. Aber: Je kleiner das Unternehmen, desto weniger wird die bAV als Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung eingesetzt. Im Gegensatz zu den größeren Unternehmen (48%) bieten bei den kleinen Unternehmen nur 14% eine bAV an.

Wie hoch steht die Gesundheit der Belegschaft im Kurs?

Und wie steht es um die betriebliche Gesundheitsförderung? Insgesamt können 18% der befragten Unternehmen damit bei Miterbeitergewinnung und -bindung auftrumpfen. Darunter fallen etwa Sport- und Entspannungskurse während der Arbeitszeit. Gleichauf liegt das Jobticket (18%); Zeitwertkonten kommen mit 17% knapp dahinter. Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) liegt jedoch erst bei 14%.

Im Gesundheitsbereich fällt auf, dass größere Unternehmen häufiger Gesundheitsleistungen anbieten, und zwar 29%. Nur 7% der Kleinstunternehmen setzen auf betriebliche Gesundheitsförderung. Bei der bKV sieht es ähnlich aus: Bei 5% der Kleinstunternehmen erhalten Mitarbeitende diesen zusätzlichen Krankenversicherungsschutz. Bei größeren Unternehmen sind es 17 bis 18%.

„Die Zahlen zeigen, dass wir weiter an der Durchdringung betrieblicher Gesundheitsangebote arbeiten müssen. Vielen kleineren Arbeitgebern scheint nicht bewusst zu sein, dass eine betriebliche Krankenversicherung eine wirksame und kostengünstige Maßnahme ist, um Fachkräfte von sich zu überzeugen“, meint Dr. Sylvia Eichelberg, Vorstandsvorsitzende der Gothaer Krankenversicherung. Hinzu komme: „Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird sich der Fachkräftemangel weiter verschärfen. Es kann daher nur im Interesse eines jeden Arbeitgebers sein, seine Belegschaft möglichst lange fit und gesund zu halten. Dazu können betriebliche Gesundheitsangebote einen wichtigen Beitrag leisten.“

Wissen und Informationen: Beraterinnen und Berater sind gefragt

Auch zum Angebot einer betrieblichen Unfallversicherung wurden die Unternehmen befragt. Insgesamt bieten 12% sie bereits für ihre Beschäftigten an. Die Absicherung der Arbeitskraft, z. B. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, liegt bei 11%.

„Fast die Hälfte der Unternehmen, die noch keine Versicherungen als Benefits in ihrem Angebot für die Beschäftigte haben, gibt an, zu wenig Wissen und Informationen über diese Instrumente zu haben“, so Brüß. Empfehlung sei daher, sich von Expertinnen und Experten beraten zu lassen, denn eine starke betriebliche Absicherung biete nicht nur finanziellen Schutz für die Mitarbeitenden, sondern sei auch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil im Kampf um die besten Talente.

Über die KMU-Studie

2024 befragte die Gothaer Versicherung erneut deutsche KMUs in einer Online-Befragung. Im Zeitraum vom 09. bis 29.01.2024 haben 1.022 Personen teilgenommen, die in ihren Unternehmen für das Thema Versicherungen (mit-)verantwortlich sind. Durchführendes Institut war die HEUTE UND MORGEN GmbH aus Köln. (lg)

Bild: © ink drop – stock.adobe.com; Grafiken: Gothaer

 

Unterfinanzierte betriebliche Versorgungen von GGF

Derzeit dürfte es ca. eine Million Direktzusagen an GGF von Kapitalgesellschaften geben. IVFP-Experte Prof. Dr. Thomas Dommermuth äußert sich zum Thema unterfinanzierte Direktzusage und zeigt Lösungen auf.

Ein Artikel von Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Gesellschafter, Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP)

Destatis zählt für 2022 rund 815.000 Kapitalgesellschaften, fast ausschließlich GmbH, UG und wenigen AG bzw. SE in den Rechtsformen. Bei durchschnittlich zwei Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) pro Kapitalgesellschaft und schätzungsweise mind. 60% GGF mit bAV, vorwiegend in Direktzusage-Form, kann aktuell von ca. einer Million bestehenden Direktzusagen an GGF von Kapitalgesellschaften ausgegangen werden. Die meisten dieser Verträge sind fehlerhaft bzw. problembehaftet. Entweder wurden Fehler bei Vertragsschluss übersehen oder das Problem entstand im Lauf der Zeit, da Anpassungen an veränderte Rechtsgrundlagen unterblieben sind, Aktiv­bezüge reduziert wurden (mit der möglichen Folge einer gegen § 6a EStG verstoßenden Überversorgung) oder Unterdeckungen entstanden sind (da ­z. B. Rückdeckungsvermögen schlechter rentierte als ­ursprünglich erhofft). Der letzte Punkt ist ein aktuell zu beobachtendes Standardproblem bestehender Direktzusagen. Er belastet die Kapitalgesellschaft, weil die Unterfinanzierung insoweit eine Saldierung gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB und eine neutrale Wirkung auf die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) verhindert, aber auch den betroffenen GGF, weil ein angestrebter Verkauf seiner Firmenanteile oft unterbleiben muss, solange sich die unterfinanzierte Direktzusage noch im Unternehmen befindet. Letzteres ist aktuell allgegenwärtig, da sich in der „Babyboomer“-Generation gerade viele von ihrer Firma trennen möchten. Die unterfinanzierte Direktzusage und ihre Problemlösung sollen daher Gegenstand dieses Beitrags sein. Es existieren verschiedene Lösungsalternativen.

Unterfinanzierte betriebliche Versorgungen von GGF
Lösung 1: Ausfinanzierung einer unterdotierten GGF-Versorgung

Ist die Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft in gutem Zustand, ist eine Ausfinanzierung durch Erhöhung des Rückdeckungsvermögens zu erwägen. Das gilt besonders, wenn die GGF-­Versorgung keine reine Kapitalleistung beinhaltet, sondern biometrische Risiken in Form lebenslanger Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenverpflichtungen einschließt. Während nämlich Kapitalleistungen auch durch Thesaurierung im Unternehmen angesammelt und damit durch Anlage mit der unternehmensinternen Rendite akkumuliert werden können, addieren sich nicht gedeckte biometrische Risiken zu den schon vorhandenen unternehmensspezifischen Risiken und steigern damit die Gefahren auch für ein florierendes Unternehmen.

Praxistipp

Kurzanalyse

Handelsbilanz: Vorteil ist, dass es gem. §§ 246 Abs. 2 Satz 2 und 253 Abs. 1 Sätze 3 und 4 HGB zur Saldierung und damit grundsätzlich zur Ausbuchung der Pensionsrückstellungen kommt.

Steuerbilanz: Vorteil ist, dass es keine steuererhöhende Auflösung gibt und der Verlauf unverändert bleibt. Nachteil: Die Aufstockung der Rückdeckung durch die Versicherung führt zur Besteuerung des Aktivwertzuwachses in der Anwartschaftsphase. Mit Fonds könnte die Wirkung optimiert werden, diese können aber keine biometrischen Risiken absichern.

Liquiditätsbelastung auf Unternehmensebene: Die Belastung ist teilweise erheblich.

Die Zusatzbeiträge sind oft so hoch, dass der Ausfinanzierung in der Praxis geringe Bedeutung zukommt. Häufig sucht man nach alternativen Möglichkeiten, wie nachfolgend genannt.

Lösung 2: Reduzierung der Belastung aus der GGF-Versorgung
(1) Verschiebung des Rentenbeginns

Eine „lautlose“ und einfach zu praktizierende Maßnahme der Schließung von Dotierungslücken ist, einen Nachtrag inklusive Gesellschafterbeschluss zur bestehenden Pensionszusage zu vereinbaren, der das Ausscheiden des GGF aus dem aktiven Dienstverhältnis voraussetzt. Ist dieser Ausscheidepassus bereits in der Pensionszusage enthalten, muss nichts weiter getan werden, als über die Altersgrenze hinaus weiterzuarbeiten. Ohne einen solchen Ausscheidepassus würde die Verschiebung des Rentenbeginns zu einem Verzicht auf Pensionszahlungen und damit zu einer verdeckten Einlage in Zusammenhang mit bereits erdienten Rentenansprüchen (Past-Service) führen, da der GGF ab Erreichen der Altersgrenze einen zivilrechtlichen Anspruch hätte, auf den er jedoch verzichtet.

Praxistipp

Praxishinweis:

Wird der Rentenbeginn derart verschoben, was in der Praxis häufig vorkommt, ist ab einem bestimmten Zeitpunkt Vorsicht geboten. Zuerst nimmt das Finanzamt eine solche Verschiebung problemlos hin, wenn sie durch den genannten Ausscheidepassus legitimiert ist. Es kommt aber ein einzelfallabhängiger Zeitpunkt, ab dem der Betriebsprüfer eine andauernde Verschiebung so interpretiert, dass die „Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme“ durch die Pensionsvereinbarung ab dann nicht mehr gegeben ist. Er versucht dann, die in der Steuerbilanz gebildeten Pensionsrückstellungen unter Berufung auf das BMF-Schreiben vom 26.01.2010 (BStBl. I 2010, 138, bestätigt durch BMF-Schreiben vom 23.03.2015, BStBl. I 2015, 278, Nr. 62) und die Rechtsprechung des BFH in den Urteilen vom 05.04.2006 und 08.10.2008 (I R 46/06, BStBl. II 2006, 688 bzw. I R 3/06, BStBl. II 2010, 168) komplett und in einer Summe steuererhöhend aufzulösen. Die Gefahr tritt meist dann ein, wenn die Altersgrenze um über 15% überschritten wird.

Das Reißen des finanzbehördlichen Gedulds­fadens ab dem Zeitpunkt der mangelnden „Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme“ setzt der Strategie der „Schließung der Unterdotierungs­lücke durch geplantes Hinausschieben des Rentenbeginns“ eine Grenze. Bis zu jenem kritischen Zeitpunkt kann das Unternehmen im besten Fall so viel Rentenzahlungen gegenüber seinem GGF einsparen, dass das bis dahin gebildete Rückdeckungskapital zur Finanzierung der bis zum Ableben noch ausstehenden Rentenzahlungen ausreicht.

Praxistipp

Kurzanalyse

Der Nachteil bei der Handelsbilanz „Keine Auflösung, Verlauf unverändert“ wird zum Vorteil bei der Steuerbilanz.

Liquiditätszufluss beim GGF: Zwar keine Rente innerhalb des Verschiebungszeitraums, dafür jedoch i. d. R. GGF-Gehalt und Freude bei der Arbeit.

Nicht selten ist die Unterdeckung in der Praxis derart groß, dass eine Lückenschließung allein durch eine Verschiebung des Rentenbeginns nicht möglich ist, da der o. g. „kritische Zeitpunkt“ dann längst überschritten wird. In derart krassen Fällen sind andere Maßnahmen zu ergreifen, wie im Folgenden dargestellt.

(2) Verzicht auf den Future-Service

Die am wenigsten kreative Maßnahme in Lösungsalternative 2 ist der Verzicht auf Teile der Renten­anwartschaften, max. auf den ab dem Verzichtszeitpunkt noch zu erdienenden Future-Service. Dennoch kommt diese Maßnahme in der Praxis besonders häufig vor. Die Begrenzung des Verzichts auf den Future-Service hängt damit zusammen, dass, soweit der Verzicht auch den bereits erdienten Past-Service erfasst, eine verdeckte Einlage entsteht, die die Entscheidungsträger vermeiden wollen.

Dennoch sind auch hier meist erhebliche Teile der bereits erdienten steuerbilanziellen Pensionsrückstellung steuererhöhend aufzulösen, obwohl die Rückstellung der Handelsbilanz im Geschäftsjahr des Verzichts grundsätzlich unverändert bleibt. Dieses vermeintliche Phänomen entsteht, wenn handelsbilanziell, wie häufig, die Projected-Unit-Credit-Methode (PUC, vgl. IDW RS HFA 30, WPg 2/217, Randziffer 61) an Stelle des modifizierten Teilwertverfahrens Anwendung bei der Rückstellungskalkulation findet. Für die Steuerbilanz hingegen ist das Teilwertverfahrens gem. § 6a Abs. 3 Satz 1 EStG zwingend mit folgender Konsequenz: Wird z. B. auf 40% der ursprünglichen Rente (Future-Service) verzichtet und bleibt das Dienstverhältnis des GGF bestehen, sind im Verzichtsjahr 40% der steuer­bilanziellen Rückstellung des Vorjahres gewinn­erhöhend aufzulösen und die neue Rückstellungszuführung kann lediglich zu 60% erfolgen.

Praxistipp

Kurzanalyse

Handelsbilanz: Vorteil ist, dass der künftige Verlauf gemindert wird; nachteilig: keine Auf­lösung im Jahr des Verzichts.

Nachteil bei der Steuerbilanz: Gewinnerhöhende Auflösung im Jahr des Verzichts, künftiger Verlauf reduziert.

Beim Liquiditätszufluss beim GGF sind die Steuerminderbelastungen ab Rentenbezug vorteilig; Nachteil: verringerte Nettorente aufgrund des Verzichts.

Wer die spürbaren Steuermehrbelastungen aufseiten der Kapitalgesellschaft in der Anwartschaftsphase vermeiden will, sollte diese Maßnahme nicht ergreifen.

(3) Umwandlung der Renten- in Kapitalleistungen

Wandelt man lebenslange Renten in eine einmalige Kapitalleistung um, die zum ursprünglichen Rentenbeginn fällig ist, wird das bisher für die Kapitalgesellschaft bestehende biometrische Risiko O beendet. Die Umwandlung muss natürlich „wert­äquivalent“ erfolgen, damit dem GGF kein zivilrechtlicher Nachteil entsteht und damit auch kein steuerbilanzielles Problem für die Kapitalgesellschaft infolge eines Verstoßes gegen § 6a EStG und darüber hinaus keine verdeckte Gewinnausschüttung oder verdeckte Einlage eintreten können. Im Gegensatz zu der in § 3 BetrAVG enthaltenen Abfindung wird jene Kapitalleistung nicht vorzeitig (vgl. Lösungsalternative 3), sondern erst zum ursprüng­lichen Rentenbeginn fällig. Per Vereinbarung, auch als Nachtrag zur ursprünglichen Pensionszusage, kann der Einmal­betrag optional auch in Raten von bis zu 15 Jahren gezahlt werden, um den GGF steuerlich zu entlasten, da die bei Einmalzahlung anwendbare Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG bei gut verdienenden GGF regelmäßig keinen Vorteil bringt. Die Bandbreite für die Interpretation des Attributs „wert­äquivalent“ reicht in der Praxis

  • von der im BMF-Schreiben vom 06.04.2005 (BStBl. I 2005, 619) am Ende von Textziffer 2 definierten absoluten Untergrenze des „Barwertes der künftigen Pensionsleistungen gemäß § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EStG“ (kurz: „6a-Barwert“)
  • bis zur absoluten Obergrenze des Einmalbeitrags, der in einen Rentenversicherungsvertrag mittlerer Art und Güte bei Rentenbeginn einzuzahlen wäre.

Immer mehr Finanzämter argumentieren jedoch, dass ein Fremdgeschäftsführer im Rahmen des doppelten Fremdvergleichs mehr fordern würde als jene Untergrenze. Mittlerweile setzt sich bei vielen Oberfinanzdirektionen und Landesämtern die Auffassung durch, der Barwert im Sinne des § 253 Abs. 2 HGB auf Basis des zehnjährigen Abzinsungssatzes sei eine sinnvolle Größe zur Beurteilung der betrieblichen Veranlassung.

Praxistipp

Kurzanalyse

Vorteil für die Handelsbilanz: vollständige Auflösung der Pensionsrückstellungen.

Vorteil für die Steuerbilanz: Vollständige Auflösung der Pensionsrückstellung wird durch Abfindungszahlung überkompensiert.

Liquiditätszufluss beim GGF: Bei „kurzem“ Leben erhält der GGF einen Vermögensvorteil. Hoher Kapitalzufluss führt u. U. zu höherer Progression, ohne dass Fünftelung evtl. etwas nützt; kann aber durch Ratenzahlung abgemildert werden. Bei „langem“ Leben erleidet der GGF einen Vermögensnachteil.

Hinterbliebenenversorgung: Stirbt der GGF irgendwann nach Fälligkeit der Kapitalleistung oder nach Ratenbeginn, kann der noch vorhandene Rest auf Personen vererbt werden, die bei Rentenzahlung nicht bezugsberechtigt wären, da sie nicht dem engen „Hinterbliebenen“-Begriff zuzuordnen sind.

Für Unternehmen, die sich nicht viel mehr als den „6a-Barwert“ als Abfindung leisten können, ist die derartige Umwandlung der Rente in eine Kapitalleistung eine sinnvolle Maßnahme. Die erwähnte Bandbreite ermöglicht eine hohe Flexibilität in der Gestaltung. Allerdings sehen zahlreiche Finanz­ämter den „HGB-Barwert“ als Voraussetzung für die betriebliche Veranlassung an.

Lösung 3: Beendigung der GGF-Versorgung im Vorfeld eines geplanten Anteilsverkaufs

Vorzeitige Abfindungen werden oft als Maßnahme im Vorfeld eines geplanten Anteilsverkaufs oder der Sanierung des Unternehmens ergriffen, um die bisherige Direktzusage auf Wunsch des Erwerbers in zeitlichem Zusammenhang mit der Anteilsübertragung aus der Kapitalgesellschaft des GGF zu eliminieren bzw. die Gesellschaft von Lasten zu befreien. Zivilrechtlich ist eine solche Entschädigung für den Verzicht des GGF auf seine Rentenanwartschaften unproblematisch, wenn er im arbeitsrechtlichen Sinn beherrschend ist oder das Dienstverhältnis noch besteht. Für nicht beherrschende GGF gilt aber unter den Voraus­setzungen des § 3 Abs. 1 und 2 BetrAVG ein Abfindungsverbot, wenn der GGF den Dienstvertrag mit unverfallbarer Anwartschaft bereits beendet hat. In der ursprünglichen Versorgungsvereinbarung oder einem späteren Nachtrag kann dieses Verbot jedoch zwischen der Kapitalgesellschaft und diesem GGF auf analoger Basis des § 19 BetrAVG abbedungen werden, da er Organmitglied des Unternehmens ist (vgl. BGH v. 23.05.2017 – II ZR 6/16, DB 2017, 1769; ausführlich in: Dommermuth/Linden, Steueroptimierte Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer und Unternehmer, 2. Aufl. 2021, Randziffer 1179 und 1257). Steuerrechtlich ist das erwähnte BMF-­Schreiben v. 06.04.2005 in Textziffer 2 zu beachten, d. h., dass der Abfindungsbetrag die Untergrenze in Höhe des „6a-Barwertes“ (voller, unquotierter Anspruch) zum Zeitpunkt der Abfindung nicht unterschreiten darf, um einen steuerschäd­lichen Widerrufsvorbehalt im Sinne des § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG zu vermeiden. Zusätzlich ist für beherrschende GGF zu beachten, dass die Abfindung nicht in engem zeitlichen Zusammenhang vor deren Realisierung vereinbart werden sollte und ein wichtiger betrieblicher Grund für die vorzeitige Auflösung gegeben sein muss. In jenem dem BFH-Urteil zugrunde liegenden Fall war der Nachtrag mit der Abfindungsvereinbarung nur einen Monat vor Zahlung des Abfindungsbetrages vereinbart worden. Kurzanalyse: vgl. (3).

Diesen Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Betriebliche Versorgung und in unserem ePaper.

Bild: © beermedia – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Prof. Dr. Thomas Dommermuth

Heute in Köln: Forum betriebliche Versorgung

Das AssCompact Branchenevent „Forum betriebliche Versorgung“ findet heute, am 27.06.2024, in der Motorworld in Köln statt. Drei Keynote-Speaker und zahlreiche Vorträge erwarten die Besucher. Auch das Netzwerken ist ein wichtiger Aspekt bei der Vor-Ort-Veranstaltung.

Beim Forum betriebliche Versorgung (bV) geht es um die neuesten Entwicklungen bei den Themen betriebliche Altersversorgung (bAV), betriebliche Krankenversicherung (bKV) sowie betrieb­liche Arbeitskraftsicherung (bAKS). Heute, am 27.06.2024, trifft sich die Versicherungswelt zur 21. Auflage des Branchenevents in Köln in der Motorworld. Der Einlass beginnt am Morgen ab 8:30 Uhr.

Für alle, die ihr Fachwissen im Bereich der betrieblichen Versorgung vertiefen möchten, liefert das Forum bV wichtige Inhalte und zeigt den Teilnehmenden Trends zum Thema auf, die die Versicherungswelt aktuell bewegen. So bringt das Forum bV Vermitt­lerinnen und Vermittler auf den neuesten Stand, z. B. was rechtliche Änderungen oder Produktneuheiten anbelangt.

Drei Keynote-Vorträge im Plenum

Auch in diesem Jahr werden drei Keynote-Speaker ihr Fachwissen mit dem Publikum teilen.

  • Den Auftakt nach der Begrüßung übernimmt Dr. Uwe Langohr-Plato, Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Langohr-Plato, mit dem Vortrag „Quo vadis, bAV? Betriebsrentenstärkungsgesetz II: Was können wir vom Gesetzgeber erwarten und was nicht?“.
  • Gleich danach wird Georg Pamboukis, geschäftsführender Gesellschafter der GPI-Service-Center GmbH & Co. KG, die bAV aufgreifen und sein Know-how präsentieren. Mit seinem Vortrag „Beraten, abwickeln, verwalten – so geht bAV heute!“ lockt er die Teilnehmenden ebenfalls ins Motorworld-Plenum.
  • Der dritte Keynote-Vortrag kommt von Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Gesellschafter der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, der über die „GGF-Versorgung und die aktuelle Situation in diesem Bereich mit Vertriebs­chancen“ spricht.

Durch den Tag auf dem Motorworld-­Plenum führt Oliver Dahmen, Leiter Vertrieb der bbg Betriebsberatungs GmbH.

Vorträge zu unterschiedlichen Themen

In speziell aus­gewiesenen Bereichen werden zahlreiche Vorträge zu den unterschiedlichsten Themen rund um die betriebliche Versorgung angeboten. Neu ist in diesem Jahr ein Silent-Conferencing-Konzept: Dazu werden für die Vorträge Kopfhörer ausgegeben.

Netzwerken beim Vor-Ort-Event

Vor-Ort-Events sind natürlich auch ein Treffpunkt zum Netzwerken und um neue Kontakte zu knüpfen. Vor und nach den Vorträgen gibt es daher Gelegenheit, sich an den Ständen der rund 20 Aussteller weitere Informationen über aktuelle Entwicklungen, Lösungen und Konzepte einzuholen und mit Branchenkollegen und Produktanbietern ins Gespräch zu kommen.

Einladung nach Köln

Das Forum bV richtet sich einerseits an Vermittler, die ihr Portfolio um den Bereich betriebliche Versorgung erweitern wollen, andererseits aber auch an Profis, die sich auf den neuesten Stand bringen möchten. Zum Abschluss des Eventtages findet noch ein geführter Rundgang durch die Motorworld statt (sponsored by Continentale).

Weiterbildungszeit sammeln

Vermittlerinnen und Vermittler können auf dem Forum bV mit dem Besuch der Vorträge bis zu 3,5 Stunden Weiterbildungszeit sammeln. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, die Weiter­bildungszeit an die Initiative „gut beraten“ zu über­mitteln.

Mitwirkende Gesellschaften

Allianz | Alte Leipziger | AXA | Barmenia | Canada Life | Continentale | Dialog | die Bayerische | Die Stuttgarter | ERGO | Fonds Finanz | NÜRNBERGER | Penseo | R+V | Swiss Life | Versicherungskammer Maklermanagement | VOLKSWOHL BUND | wayly | Xempus/eVorsorge

Weitere Informationen und Anmeldung unter: asscompact.de/forum-betriebliche-Versorgung
 
Die Keynote-Speaker auf dem Forum bV:
Dr. Uwe ­Langohr-Plato
Georg Pamboukis
Prof. Dr. Thomas Dommermuth

Unternehmen aktiv mitnehmen und unterstützen

Digitalisierte Lösungen bei der bV machen allen Beteiligten das Leben leichter. Aufgabe der Makler ist, Unternehmen und Mitarbeitende an die Ideen von digitalisierter bAV, bKV und Co. heranzuführen und zu zeigen, dass ein gutes Angebot auch bei der Durchdringung der bV helfen kann.

Interview mit Marcus Rex, Vorstand Jung, DMS & Cie.
Die Digitalisierung in der betrieblichen Vorsorge (bV) ist insgesamt (noch) nicht auf dem Stand, auf dem sie vermutlich sein könnte. Welches Potenzial steckt Ihrer Meinung nach noch darin?

Digitale bV-Verwaltung wird immer wichtiger, um Prozesse zu verschlanken und zu optimieren. Wie der Geschäftsführer unserer Plattform Plug-InSurance, Christian Jaffke, aus der täglichen Erfahrung berichtet, haben insbesondere viele mittelständische Arbeitgeber die bV bisher nicht oder nur unzureichend digitalisiert. Sobald die digitale Umsetzung aufseiten des Arbeitgebers erfolgt ist, muss auf der Arbeitnehmerseite wenig Überzeugungsarbeit geleistet werden, denn die meisten Menschen sind die digitale Erledigung von Finanzangelegenheiten, z. B. durch das Online-Banking, bereits gewohnt. Für Arbeitgeber ist das Angebot einer effizienten Verwaltung dagegen das entscheidende Vertriebsargument: Schließlich ist der Hauptgrund vieler Arbeitgeber, die bV bisher nicht aktiv anbieten, die Furcht vor einem großen personellen und finanziellen Aufwand nach Einführung einer bV-Lösung. Dies gilt für betriebliche Altersversorgung (bAV), betriebliche Krankenversicherung (bKV) und betriebliche BU (bBU) gleichermaßen.

Aber woran hakt es dann derzeit noch?

Wie schon erwähnt, verbinden die meisten Unternehmen mit dem Angebot bV-Lösungen einen hohen Organisations- und damit auch Personalaufwand. Insofern besteht die größte vertriebliche Hürde darin, den Arbeitgebern klarzumachen, dass für die Einrichtung einer bAV oder bKV keine großen eigenen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden müssen, wenn man entsprechende digitale Tools nutzt. Neben einer Beratung des Arbeitgebers und seiner Belegschaft durch den Vermittler ist daher auch die Gewährleistung von schlanken Prozessen in der Bestandsverwaltung ein gewichtiges Argument, um betriebliche Versorgungslandschaften zu einer Erfolgsgeschichte für alle Beteiligten werden zu lassen.

Nun könnten beim einen oder anderen z. B. auch Sorgen um den Datenschutz aufkommen, wenn sie an das Thema bV im Zusammenhang mit Digitalisierung und künstlicher Intelligenz (KI) denken … Können Sie da beruhigen?

Wie bei allen unseren Datensammelstellen, etwa bei unserem Maklerverwaltungsprogramm iCRM oder unserer Endkunden-App allesmeins, beachten wir auch bei unserer bV-Plattform Plug-InSurance die strengen Datenschutzanforderungen der DSGVO. KI setzen wir dabei höchstens ein, wenn es darum geht, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die besten, individuell passenden Vorsorge- und Absicherungslösungen zu finden bzw. vorzuschlagen. Die endgültige Entscheidung für bestimmte Produkte liegt beim Arbeitgeber und beim Arbeitnehmer – wird also nicht von KI-gesteuerten Prozessen getroffen.

Auf welche Weise werden Makler denn in die Entwicklung Ihrer Plattform bzw. Ihres Angebots einbezogen?

Unser Plug-InSurance-Geschäftsführer Christian Jaffke weiß aus Erfahrung, dass selbst Unternehmen, die mittlerweile erkannt haben, dass ein gutes bV-­Angebot hilft, Personalmangel generell und Fachkräftemangel im Speziellen zu bekämpfen, kaum bei einem Makler anrufen, um einen Beratungstermin in Sachen bV-Lösungen zu vereinbaren. Die Initiative muss also von den Vermittlern ausgehen.

Und ist die Zielgruppe Ihres Angebots in erster Linie der „bV-Makler“ und dessen Kunden oder geht es darüber hinaus?

Natürlich sprechen wir in erster Linie Makler an, die bereits Erfahrung in der Vermittlung von bV-Lösungen haben. Aber unsere Plattform ist auch darauf ausgerichtet, bisher „branchenfremden“ Vermittlern einen Zugang zum komplexen Thema bV zu ermöglichen. Laut Plug-InSurance-Geschäftsführer Christian Jaffke „trauen“ sich viele Vermittler noch nicht an das Thema bV heran, weil es ihnen zu komplex erscheint. Hier versuchen wir mit entsprechenden Schulungen und Webinar-Angeboten gegenzusteuern. Auf Wunsch begleiten wir den Vermittler auch bei Arbeitgebergesprächen, denn eine größere Vertriebschance ist unserer Meinung nach kaum vorstellbar.

Wie vereinfachen Sie den unterschiedlichen Beteiligten die Arbeit?

Mit unserer Plug-InSurance-Plattform vernetzen wir alle Beteiligten – Vermittler, Arbeitgeber und Arbeitnehmer – mithilfe eines zentralen Datenhaushalts, sodass Information, Beratung, Abschluss, Verwaltung und Überprüfung vereinfacht werden. Das wichtigste Argument gegenüber potenziellen Firmenkunden: Für die Einrichtung einer digitalen bV-Lösung müssen keine großen eigenen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden.

Angesprochen werden müssen mit dem Angebot letztlich auch die Beschäftigten. Über welche Wege erfahren sie z. B. in einem Großunternehmen idealerweise mehr über bAV, bKV und Co.?

Die interne Kommunikation über Mailings, Aushänge oder Mitarbeiterportale ist elementar für den Erfolg und eine hohe Durchdringung. Darum muss das Unternehmen aktiv durch den Berater mitgenommen und insbesondere bei der Verwaltung unterstützt werden. Idealerweise vereinbaren Vermittler und Unternehmen auch firmeninterne Informationsveranstaltungen, um über die Vorteile von bV- und Absicherungs­lösungen zu informieren.

Und wie gefragt ist im Vergleich die betriebliche Pflegeversicherung bei den Unternehmen und Beschäftigten?

Mit unserer digitalen Plattform bieten wir unseren Vertriebspartnern die Implementierung und Verwaltung von bAV, bBU-Versicherung, bKV und betrieblicher Pflegeversicherung in nur einem Portal an. Pflegeversicherungslösungen stehen dabei nicht an erster Stelle. Allerdings sehen wir auch, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber diesem Absicherungsbereich aufgeschlossen gegenüberstehen, sobald sie genügend Informationen darüber erhalten haben.

Zur Rolle des Vermittlers: Wie beurteilen Sie den Stellenwert des Maklers in diesem Gesamtgefüge aus unterschiedlichen Parteien bei der bV?

Wie bereits erwähnt, haben Makler eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, bei Arbeitgebern wie Arbeitnehmern die Akzeptanz und Implementierung von bV-Angeboten zu verstärken und zu begleiten. Einerseits müssen sie Arbeitgeber davon überzeugen, dass ein gutes bV-Angebot nicht unbedingt hohe Investitionen in IT-Technik und Personal erfordert. Auf der anderen Seite sorgen sie für die nötigen Informa­tionen, um Arbeitnehmer von dieser Form der Absicherung und Vorsorge zu überzeugen.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Betriebliche Versorgung und in unserem ePaper.

Bild: © Marcus Rex, Jung, DMS & Cie.

 
Ein Interview mit
Marcus Rex

B(F)indungswirkung der betrieblichen Altersversorgung?

Eine betriebliche Altersversorgung kann zur Mitarbeitergewinnung und -bindung beitragen. Noch nie war sie wichtiger wie in Zeiten des Fachkräftemangels. Unterschieden werden muss zwischen „Bindung“ und „Findung“.

Ein Artikel von Robert Dickner, Direktionsbevollmächtigter betriebliche Altersversorgung/Firmenkunden Leben VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a. G. 

Viele Arbeitgeber am Standort Deutschland eint eines: Fachkräftemangel und teilweise sogar allgemeiner Arbeitskräftemangel. In den nächsten Jahren, wenn die Babyboomer vermehrt in Rente gehen, sieht es nicht unbedingt rosiger aus. Umso wichtiger erscheint es, dass die vorhandenen Arbeitskräfte mit hohem Engagement der Arbeitgeber gebunden werden. Hierzu sollen auch die Modelle der betrieblichen Altersversorgung (bAV) beitragen.

Zwei Aspekte müssen unterschieden werden. Bindung durch materielle Verluste der erworbenen Ansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel und Findung neuer Mitarbeiter durch Inaussichtstellung weiterer attraktiver Bausteine bei zukünftiger Beschäftigung.

Echte Bindung – Verlust von Anwartschaften

Um Bindungswirkung „messen“ zu können, gibt es zwei beachtenswerte Punkte. Welche Fristen führen zu Bindung im Arbeitsverhältnis und auf der anderen Seite wie hoch ist der materielle Verlust? Beides hängt stark vom gewählten Versorgungssystem ab und selbstredend auch von der Einstellung der betroffenen Arbeitskraft zu Verlusten.

Eine „Bindungsfrist“ für freiwillige arbeitgeberfinanzierte Leistungen beträgt gem. BetrAVG seit 2018 gerade mal noch drei Jahre bei einem Mindestalter von 21 Jahren. Diese Regelung hat sich über Jahrzehnte immer weiter verkürzt und mit ihr sind Arbeitgeberleistungen oberhalb von Entgeltumwandlung immer weniger geworden.

 

B(F)indungswirkung der betrieblichen Altersversorgung?

 

Durch diese gekürzten Bindungsfristen sind folgerichtig die Verluste in Euro auch geringer, da bei gleichen Arbeitgeberbeiträgen weniger „verloren geht“. Also von Bindung kann nur noch bedingt gesprochen werden. Weitere Aspekte – wie z. B. die „Zusage auf eine Zusage“ löst bereits eine Zusage aus – verkürzen je nach Ausgestaltung die Unverfallbarkeitsfrist zusätzlich.

Attraktive Systeme sind für Arbeitskräftefindung wichtig

Ein hohes Gehalt, attraktive Arbeitszeiten und viele weitere Benefits werden den Arbeitskräften von heute immer wichtiger und Sie sprechen dies auch offen an. Die bAV nimmt dabei laut einer Studie der Online-Plattform „Stepstone“ aus dem Jahre 2021 eine zentrale Bedeutung ein, da sie in allen Altersgruppen ein Höchstmaß an Attraktivität genießt.

Dies haben auch die Arbeitgeber erkannt und stellen sich immer attraktiver auf. Aktuell erfahren arbeitgeberfinanzierte Modelle im Neugeschäft des VOLKSWOHL BUNDES wieder eine stärkere Bedeutung. Dies nicht zuletzt u. a. durch attraktive Angebote im Bereich der Direktversicherungen und der SECUNDA Unterstützungskasse für den Mittelstand e. V:

  • Arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse gepaart mit einer bezuschussten Direktversicherung aus Entgeltumwandlung zur optimalen Nutzung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsersparnisse und der Umsetzung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung
  • Arbeitgeberfinanzierte Modelle zur Arbeitskraftabsicherung im Bereich der geförderten Direktversicherung (auch als Geringverdienerförderung möglich)

Unterstützungskassenlösungen oder Absicherungen der Arbeitskraft (Berufsunfähigkeit oder Grundfähigkeiten) sind kein Privileg der Geschäftsführungsorgane mehr und somit Teil eines attraktiven Versorgungssystems für Belegschaften oder bestimmte Arbeitskräftegruppen.

Vielfalt und Kreativität führt zur Individualität

Systeme zur Altersversorgung mit immer größer werdenden Festbetragsförderungen im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG als Direktversicherung oder als rückgedeckte Unterstützungskasse, die oftmals mit weiteren Ausbaustufen, die die Betriebstreue belohnen, ausgestattet werden, werden des Öfteren eingesetzt.

Neben Arbeitgeberbeiträgen sind Systeme mit deutlich über dem Pflichtzuschuss gem. BetrAVG liegenden Bezuschussungen von Entgeltumwandlungen in der Direktversicherung sehr beliebt. Die Arbeitgeber unterstützen die Eigenfürsorge ihrer Arbeitskräfte tatkräftig.

  • Doppelter Pflichtzuschuss 30%
  • Festbetragszuschüsse
  • Dienstzeitabhängige Staffelungen der Zuschüsse
  • Einmalige Zuschüsse via Zuzahlungen bei Erreichen von Unternehmenszielen (dies wird auch im arbeitgeberfinanzierten Bereich immer beliebter)

Hierbei sind etliche Kombinationen denkbar, so dass die bAV ideal auf das Unternehmen zugeschnitten werden kann. Der Arbeitgeber kann dabei sogar seine freiwilligen Zuschüsse (oberhalb seiner Pflicht) z. B. in der Direktversicherung mit den Unverfallbarkeitsfristen belegen, damit er die maximale Bindungswirkung noch nutzt. Auch der VOLKSWOHL BUND bietet dies ab Sommer 2024 innerhalb einer Direktversicherung an, sodass „lästige Zweitverträge“ nicht mehr nötig sind.

Je komplexer das System, umso wichtiger ist eine vollständige und gute Beratung inklusive Dokumentation, beispielsweise im Rahmen einer Versorgungsordnung. Im Bereich der Konzepterstellung bzw. Ausloten der „richtigen Dosierung“ der vorhandenen Möglichkeiten sind die maklerunterstützenden Außendienstführungskräfte sowie die Direktionsbevollmächtigten des VOLKSWOHL BUNDES als enge Unterstützer für Makler und deren Firmenkunden seit Jahrzehnten erfahren.

Findungswirkung ersetzt Bindungswirkung

Trotz der historisch kurzen Unverfallbarkeitsfrist sind viele Arbeitgeber mehr denn je bereit, sich in der bAV attraktiv aufzustellen – nicht zuletzt durch die Gefahr keine neuen Arbeitskräfte zu finden bzw. auch vorhandene Arbeitskräfte zu verlieren. Die Möglichkeiten für die Arbeitgeber sind vielfältig vorhanden und die Weichen für individuelle, attraktive Versorgungen sind gestellt – entscheiden müssen die Arbeitgeber mit ihren Beratern/Vertriebspartnern.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2024

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 27.06.2024 in Köln stattfindet. Der VOLKSWOHL BUND ist dort mit einem Ausstellungsstand vertreten. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung. Zur kostenlosen Anmeldung über den VOLKSWOHL BUND geht es hier: asscompact.de/bv/volkswohl-bund

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Ein Artikel von
Robert Dickner

Beraten, abwickeln, verwalten – so geht bAV heute

Noch immer ist die bAV nicht in allen Unternehmen angekommen. Wenn Arbeitgeber sie anbieten oder anbieten möchten, gibt es wichtige Fragen zu klären. Neben einer gewissen Attraktivität des bAV-Angebots sollten auch die Kommunikationsstrategie mit den Mitarbeitenden und die digitale Verwaltung stimmen.

Ein Artikel von Georg Pamboukis, Geschäftsführender Gesellschafter der GPI-Service-Center – bAV Konzepte GmbH & Co. KG

Nach wie vor zählt die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu den wichtigsten Mitarbeiter-Benefits. Je innovativer die bAV gestaltet wird, desto stärker ist die Mitarbeiterbindung. Auch beim Recruiting neuer Mitarbeiter fallen die Arbeitgeber am meisten auf, die eine Corporate-Benefit-Strategie haben. Trotzdem schrecken immer noch viele Arbeitgeber (vor allem kleine und mittelständische) vor dem Verwaltungsaufwand und drohenden Haftungsrisiken durch die hohe Komplexität zurück. Das ist die Chance für kompetente bAV-Berater und -Vermittler mit Zugang zu Unternehmenskunden.

Arbeitgeber sollten wissen, wo sie stehen

Welche Ziele man als Arbeitgeber im bAV-­Bereich auch immer verfolgt, als Erstes ist es wichtig zu wissen, wo man bAV-technisch überhaupt steht. Wie attraktiv ist unser bAV-Angebot im Benchmark-Vergleich? Wie rechtssicher ist unser Informations- und Dokumentations­prozess? Wann wurde unsere Versorgungs­ordnung letztmalig überprüft und upgedatet? Nutzen wir schon eine volldigitale bAV-Verwaltung aller bAV- und ggf. auch bKV-Verträge? Diese Fragen eignen sich auch für das Erst­gespräch mit dem Unternehmenskunden.

bAV-Angebot muss erkennbar attraktiv sein

Mit dem 15%-igen Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung gemäß BRSG ist eine bAV aus Arbeitnehmersicht noch lange nicht attraktiv. Zumal der Pflichtzuschuss sich im Regelfall über die Sozialabgabenersparnis, die durch die Entgeltumwandlung auf Arbeitgeberseite entsteht, refinanziert. Deutlich höhere Beteiligungsquoten lassen sich mit sogenannten „Matchingmodellen“ erzielen. So ein Modell könnte z. B. so aussehen, dass bei einer monatlichen Entgeltumwandlung von 100 Euro der Arbeitgeber die gleiche Summe dazugibt. So fließen insgesamt 200 Euro in die bAV und der Arbeitnehmeranteil beträgt dabei durchschnittlich nur ca. 50 bis 60 Euro. Die dadurch für den Arbeitnehmer erzielten Förderquoten liegen häufig bei 70 bis 80%. Da bleibt unterm Strich auch in der Leistungsphase genug für den Arbeitnehmer übrig, trotz Steuern und gegebenenfalls Beiträgen in die gesetz­liche Krankenversicherung.

Info und Beratung – persönlich

Auch ein noch so attraktives bAV-Modell findet nicht von allein zum Arbeitnehmer. Daher ist eine professionelle Kommunikationsstrategie unerlässlich. Die Erfahrung hat gezeigt, dass trotz Online- und Digitalberatung während der Pandemie die meisten Arbeitnehmer lieber eine persönliche Info und Beratung wünschen. Das bedeutet zwar einen gewissen Zeitaufwand für den Arbeitgeber, aber die meisten Mitarbeiter wissen das zu schätzen und entscheiden sich danach auch häufiger für eine bAV. Neue Mitarbeiter sollten bereits im Rahmen des Onboarding-Prozesses kurz über das bAV-Angebot informiert werden – idealerweise mit einem Info-­Flyer in der Begrüßungsmappe.

Employer Branding – mit bAV

Top-Arbeitgeber haben es im „War for Talents“ leichter, weil sie von Mitarbeitern und potenziellen Bewerbern als sichtbar kompetenter wahrgenommen werden. In der Werbung nennt man das auch „Sichtbarkeit erhöht Kompetenzvermutung“. Hochwertige Info-Flyer im Corporate Design, Landingpage im Intranet und regelmäßige Informationsveranstaltungen (in Präsenz und online) rund um die bAV erhöhen die Arbeitgeberattraktivität.

Makler oder Vermittler sollten sich daher mit anderen Dienstleistern vernetzen, denn heutzutage löst ein Produktflyer des Versicherers keine Begeisterung mehr aus.

Arbeitgeber erwarten digitale Verwaltung

Welcher bAV-Berater kennt das nicht: viele Versicherer, mehrere Durchführungswege, keine lückenlose Historie der bAV-Verträge, fehlende Entgeltumwandlungsvereinbarungen, unzählige VN-Wechsel, fehlende Dokumente usw. Immer mehr HR-Abteilungen wünschen sich auch für die bAV-Verwaltung eine „digitale Lösung“. Am besten gleich ein Arbeitgeber-Portal, das die Bearbeitung von sämtlichen Geschäftsvorfällen online ermöglicht. Gleichzeitig sollte auch der Zugang zu allen bestehenden bAV-Verträgen in einem Datenraum bestehen. Spätestens hier wird die Anzahl der Portale, die das über alle Versi­cherer und Durchführungswege (inkl. Zeitwertkonten) können, überschaubar.

Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie kosten- und zeitaufwendig der Aufbau eines solchen Portals ist. Da gehen mal schnell zwei bis drei Jahre ins Land und man muss mit einer mittleren bis hohen sechsstelligen Investition rechnen. Man kann aus Makler- oder Vermittlersicht auch die Abkürzung wählen und mit einem Netzwerkpartner kooperieren, der neben den vorgenannten Themen auch ein leistungsfähiges Arbeit­geber-Portal in seinem Leistungsportfolio hat.

Gemeinsam erfolgreich im Netzwerk

Wir erleben es immer noch häufig, dass Kolleginnen und Kollegen zwar die Sach- und Haftpflichtversicherungen bei ihren Unternehmenskunden betreuen, aber sich bei der bAV eher zurückhalten oder nur bei vereinzelten Anfragen aktiv werden. Das liegt vor allem daran, dass es nicht ihr Kerngeschäft ist und insbesondere die Beratung von größeren Belegschaften aus Kapazitätsgründen gar nicht möglich ist. Aus diesem Grund empfehlen wir die Vernetzung mit einem zuverlässigen und renommierten bAV-Spezialisten. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Durch die professionelle Arbeitsweise des Netzwerkpartners partizipiert der zuführende Makler oder Vermittler von einem viel größeren Umsatzvolumen, und dass ohne zeitlichen Aufwand. Auch der Wegfall der Beraterhaftung im bAV-Bereich ist nicht zu unterschätzen.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2024

Das AssCompact Wissen Forum betriebliche Versorgung findet am 27.06.2024 in Köln statt. Auch Georg Pamboukis, geschäftsführender Gesellschafter der GPI-Service-Center GmbH & Co. KG, wird dort zu finden sein. Er hält als einer von drei Top-Speakern den Vortrag „Beraten, abwickeln, verwalten – so geht bAV heute!“. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

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Ein Artikel von
Georg Pamboukis

Opt-out – die bessere bAV

2024: Lausige 37,8% Durchdringungsquote bei der bAV, 53,5% inklusive öffentlichem Dienst. Und die finanzielle Bildung gleicht finanziellem Analphabetismus. Gender Pension Gap: Was ist das? Ein Kommentar und Plädoyer für mehr bAV von Cordula Vis-Paulus.

Ein Artikel von Cordula Vis-Paulus, Versicherungsmaklerin und bAV-Expertin

53,5% der Angestellten besitzen eine Zusage auf Altersversorgung. Eingezahlt werden für Männer spärliche 128 Euro, für Frauen 108 Euro. Das sind weiterhin zu wenige mit betrieblicher Altersversorgung (bAV)! 46,5% jedoch haben gar keine – zu viele ohne! 30 Mrd. Euro an Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen lassen die Mitarbeiter damit jedes Jahr verfallen.

Haben die 46,5% eine andere Altersvorsorge? Laut R + V legen 25% gar nichts zurück, 25% maximal 50 Euro, 20% zwischen 50 und 100 Euro, nur der Rest investiert mehr als 100 Euro. Also: NEIN! Zu allem Überfluss bevorzugen der Gothaer nach 85% unrentable Geldanlagen. Zwei Drittel haben dem NDR zufolge Angst vor Altersarmut. Mehr als die Hälfte beschäftigt sich aber nicht mit Alters­vorsorge – und 44% ist das sehr bewusst.

Finanziell ungebildet

Wenig halten Chefs in Sachen Finanz- und Altersvorsorgekompetenz von ihren Mitarbeitern: Von 5 Punkten gab es gerade einmal 2,25. Noch weniger trauen Bank- und Versicherungsberater Unternehmern zu: Sie gaben den Chefs schlappe 1,9 von 5 Punkten (Quelle: bAV-­Practitioner®-Umfrage).

Warum greifen die Mitarbeiter nicht zu, obwohl …

… Mitarbeiter aller Altersklassen die bAV als eines der Top-5-Benefits nennen (Quelle: Employee Happiness Index von benify)?

… die Störfaktoren aus dem Behavioral Finance und die Hürden bisheriger Kommunikationsmodelle überwindbar sind?

Kurz und knackig zusammengefasst:

  • Zu wenige nutzen die bAV.
  • Zu viele investieren zu wenig und unrentabel.
  • Staatliche Förderungen in Milliardenhöhe bleiben jährlich liegen.
  • Zu viele haben zu wenig Finanzbildung.
  • Vulnerablen Gruppen gelingt kaum der Einstieg in Altersvorsorge.
Runter mit den Barrikaden, rauf mit den Nutzungsquoten und Einzahlungen: Opt-out

Laut Aon bewerten 70% Stay-in bzw. Opt-out positiv und konstatieren, dass Unternehmen dadurch attraktiver werden. „Bei […] Opting-out […] sehen wir häufig Beteiligungsquoten von über 90% und hören nur selten kritische Stimmen“, heißt es in einer WTW-Studie zur Situation der Entgeltumwandlung aus dem Jahr 2023. „12% haben es eingeführt, 76% [...] lehnen es ab.“ Laut dem Global Benefits Attitudes Survey 2022 wären 73% der Mitarbeitenden „froh über die automatische Teilnahme und wollen keinesfalls aussteigen“. Meine Erfahrung: 90% Nutzungsquote, alle happy, kaum „Streu­verluste“, top fürs Employer Branding.

Opt-in gescheitert

Die zu überwindenden Informations-, Kenntnis- und Einstiegshürden sind ungeeignet zur Einbeziehung der Mitarbeitenden. Opt-in hat sich ohne intensive Beratung und ohne hohen Arbeitgebereinsatz als Ausgrenzungsmodell statt Einbeziehungsmodell erwiesen. Genügen „finanziellen Analphabeten“ 120 Minuten Beschallung, um eine valide Entscheidung treffen zu können, die sie über Jahrzehnte verteidigen werden? Status quo: Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es durchschnittlich zu geringe Einzahlungen. Hinzu kommen geschlechterspezifische Gaps in Höhe und Nutzungszahl. Welche Spätfolgen wird das haben?

Daher sollte gelten:
  • • Konzepte dürfen weder an der fehlenden Altersvorsorgekompetenz noch am Trägheitsmoment oder anderen Hürden scheitern.
  • Zudem braucht es angemessene Einzahlungen und Rentabilität.

Opt-out kann das – mit einem Wow-Nebeneffekt: mehr emotionale Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen und höhere Arbeitgeber­attraktivität.

Gender Pension Gap

Die geschlechterspezifische Rentenlücke beträgt je nach Betrachtungswinkel bis zu 50%. Hier ein Fakten-Check: 60% der Rentnerinnen bekommen aktuell weniger als 900 Euro Rente, 56% der Rentner (Männer) erhalten mehr als 1.200 Euro Rente. Eine mögliche Schlussfolgerung und Forderung könnte sein: Für in Teilzeit Arbeitende muss mehr in die ergänzende Altersvorsorge eingezahlt werden als für in Vollzeit Arbeitende.

In der Deutschen Rentenversicherung entsteht die geringere Frauenrente durch unter­brochene oder Teilzeiterwerbstätigkeit, oft aufgrund von Care-Arbeit. Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Fehlanzeige! Dazu kommt das (bereinigte) Gender Pay Gap: 6% weniger Geld für gleiche Arbeit erhalten Frauen derzeit laut dem Statistischen Bundesamt. Wussten Sie, dass zwei Drittel der Mütter keiner bezahlten oder einer Teilzeit­erwerbstätigkeit nachgehen, bis das Nesthäkchen 18 Jahre alt geworden ist?

Mit Opt-out würden ...

… finanzielle Analphabeten nicht zu Finanzkennern. Aber ihre Unkenntnis bestraft sie nicht.

… schlecht bezahlte Mitarbeitende nicht zu Top-Verdienern. Aber sie werden eine bessere Rente bekommen.

… Familien heute nicht mehr Geld im Portemonnaie haben. Aber die Teilzeit rächt sich später nicht in Mamas Portemonnaie.

… bAV-Experten nicht weniger verdienen, sondern mehr und hätten mehr Zeit für bessere Versorgungs­konzepte.

German Equal Pension Symposium® („GEPS“)

Das „GEPS“ ist eine Initiative, um die Konsequenzen der Teilzeit für die Rente öffentlich zu machen. Woher kommt das Gender Pension Gap und welche Folgen hat es? Wie können Win-win-Situationen für Unternehmen, Mütter und Caregebende, Berater, Versicherer und die Gesellschaft daraus entstehen? Das „GEPS“ soll Maklerinnen und Makler sowie Altersvorsorgeexpertinnen und -experten Erfahrungsaustausch auf Augenhöhe ermöglichen, Familien und Unternehmen Lösungsansätze bieten sowie Berufsverbänden, Versicherern, Investmentgesellschaften, Maklerpools und Unterstützern Sichtbarkeit verleihen als Vorreiter für Wohlstand und Lebenszufriedenheit von Frauen bzw. Caregebenden. Das nächste „GEPS“ findet am 12.09.2024 in Düsseldorf statt.

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Ein Artikel von
Cordula Vis-Paulus

Megatrends und betriebliche Vorsorge: Makler als Problemlöser

Viele Themen bewegen ganze Generationen. Es gibt aber auch Themen, die Menschen generationsübergreifend beschäftigen – Megatrends. Aktuell zählen dazu z. B. Gesundheit, Sicherheit, aber auch New Work. Wie können Makler diese Themen in ihrer Beratung zur betrieblichen Vorsorge nutzen?

Ein Artikel von Michaela Hammer, Leiter Maklervertrieb München bei der Allianz Lebensversicherungs-AG und Maximilian Wicht, Key Account Manager Global Broker & Inhouse Broker bei der Allianz Private Krankenversicherungs-AG

Bei der betrieblichen Vorsorge (bV) geht es um die ganzheitliche Absicherung der Belegschaft, und zwar insbesondere in den Bereichen betriebliche Altersversorgung (bAV), Arbeitskraftsicherung (bAKS) und Kranken­versicherung (bKV).

Bei der neuen Arbeitgeberansprache der Allianz wird der Schwerpunkt vor allem auf Emotionalisierung gesetzt. Denn Firmenkunden sind nicht nur faktenorientiert, sondern wie alle Menschen auch von Emotionen geleitet. Daher erscheint es sinnvoll, neben den relevanten Fakten auch die Emotionen der Firmenkunden anzusprechen.

Eine gute Möglichkeit, dies zu tun, besteht darin, Trends zu thematisieren, die Menschen über alle Generationen hinweg bewegen – sogenannte Megatrends: Megatrends sind langfristige, globale Entwicklungen, die tiefgreifende Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und persönliches Leben haben. Sie entwickeln sich über Jahrzehnte und beeinflussen zahlreiche Lebensbereiche nachhaltig. Sie sind unabhängig von kurzfristigen Moden und können nicht durch Einzelentscheidungen oder kurzfristige Maßnahmen aufgehalten werden.

Mit Megatrends Emotionen ansprechen

Diese Entwicklungen wecken bei vielen Menschen Emotionen, weil sie tiefgreifende Veränderungen bedeuten. Sie können sowohl Begeisterung und Hoffnung hervorrufen als auch Ängste und Unsicherheiten, da sie oft mit Unvorhersehbarkeit und dem Verlust von Gewohntem einhergehen. Beispielsweise kann die Digitalisierung sowohl als Chance gesehen werden als auch als Bedrohung. Daher ist sie oft Gegenstand von leidenschaftlichen Debatten. Megatrends beschäftigen insofern auch die Kundinnen und Kunden. Wenn wir uns bei der bV von der rein faktenorientierten Argumentation lösen und hin zu einer emotional angereicherten Ansprache kommen wollen, bieten die Megatrends eine sehr gute Möglichkeit, Emotionen zu wecken. In Zusammenhang mit der bV sind vor allem diese fünf Megatrends wesentlich: Nachhaltigkeit, Sicherheit, Demografie, New Work und Gesundheit.

Nachhaltigkeit: Zentrales Thema

Nachhaltigkeit ist eines der zentralen Themen unserer Zeit – in allen Gesellschaftsbereichen. ESG-Konzepte definieren nachhaltiges ökonomisches Handeln als ökologische Selbstverpflichtung (E), soziale Verantwortung (S) und gute Unternehmensführung (G). Dabei kann das S für soziale Verantwortung Sozialfaktoren wie Chancengleichheit, Gesundheit, soziale Absicherung u. a. unterstützen. Einige dieser Bereiche sind sehr eng mit der bV verbunden und Arbeitgeber können mit bKV, bAKS und bAV Maßnahmen der sozialen Verantwortung für ihre Belegschaft umsetzen. Wenn Unternehmen bV mit der Allianz realisiert haben, erhalten sie auf Wunsch eine Bestätigung für diese Maßnahme. Die Bestätigung wird von der Unternehmensberatung concern GmbH in Kooperation mit der Universität Bayreuth ausgestellt. Grundlage ist ein entsprechendes Gutachten, welches den Zusammenhang von sozialer Verantwortung und der bV untersucht.

Sicherheit: Heimspiel

Der Megatrend Sicherheit bezieht sich auf das wachsende Bedürfnis nach Sicherheit in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft und Wirtschaft. Dieser Trend wird z. B. durch zunehmende Globalisierung, technologische Fortschritte, politische Instabilität oder Klimawandel vorangetrieben. Die bV ist in nahezu allen Bereichen eng mit dem Begriff Sicherheit verbunden: von der bKV, die eine zusätzliche Sicherheit für das Thema Gesundheit bietet, über die bAKS bis zur bAV, die zusätzliche Sicherheit im Ruhestand bieten soll. Sicherheit ist für Versicherer und Versicherungsvermittler sozusagen ein Heimspiel.

Demografie: Beeinflusst viele Lebensbereiche

Die Demografie als gesellschaftlicher Trend hat Auswirkungen auf viele Lebensbereiche und wirtschaftliche Aspekte. Hierzu nur ein Aspekt: Viele Menschen sind in ihrer Ruhestandsphase, die aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung auch länger als früher ist, körperlich und geistig fitter und haben noch viel vor – Stichwort „Un-Ruhestand“. Wo bisher auch in Beratungen davon ausgegangen wurde, dass für die Absicherung des Lebensstandards im Alter weniger Geld notwendig sei als während des Erwerbslebens, ist teilweise ein Trend in die andere Richtung zu beobachten. Ruheständler haben Zeit und große Pläne, wollen verreisen, und benötigen dafür mitunter mehr finanzielle Mittel als noch während des Erwerbslebens. Hier bietet die bV bekanntlich hervorragende Möglichkeiten, die bestehende Altersvorsorge zu erhöhen.

New Work: Neugestaltung der Arbeitswelt

Bei New Work geht es im Kern um ein Konzept, das auf Flexibilität, Selbstbestimmung und Sinnhaftigkeit in der Arbeitswelt abzielt. Traditionelle Arbeitsstrukturen und -modelle werden hinterfragt und neu gestaltet, um den Bedürfnissen und Anforderungen der modernen, digitalisierten Welt gerecht zu werden. Dabei stehen Themen wie Work-Life-Balance, mobiles Arbeiten, flache Hierarchien und partizipative Entscheidungsprozesse im Vordergrund. New Work ist insofern auch eng mit einer bestimmten Unternehmenskultur verbunden. Heutzutage ist das Ziel vieler Arbeitgeber, ein kulturelles Zusammengehörigkeitsgefühl im Unternehmen zu erzeugen. Viele Faktoren können darauf Einfluss haben – einer davon ist die bV, die als erlebbarer und von der Belegschaft nachgefragter Benefit beispielhaft für den Umgang und die Werte in einem Unternehmen stehen kann.

Gesundheit: Wachsendes Bewusstsein

Der Megatrend Gesundheit schließlich bezieht sich auf das wachsende Bewusstsein, das Menschen weltweit ihrer Gesundheit und ihrem Wohlbefinden beimessen. Dieser Trend wird durch eine Reihe von Faktoren angetrieben, darunter eine alternde Bevölkerung, steigende Gesundheitskosten, technologische Innovationen im Gesundheitswesen und ein wachsendes Interesse an präventiver Pflege und gesundem Lebensstil. Die Pandemie hat den Trend weiter verstärkt. Auf Unternehmensebene hat das Thema Gesundheit ebenfalls hohe Priorität, denn der Zustand eines Unternehmens ist eng mit dem Wohlbefinden der einzelnen Arbeitnehmer verbunden. Genau hier setzt die bKV an, die sowohl im Krankheitsfall als auch schon bei der Vorsorge wertvolle Benefits bietet. Aber auch die bAKS spielt eine wichtige Rolle, denn sie greift dann, wenn Mitarbeitende aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen können.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2024

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 27.06.2024 in Köln stattfindet. Die Allianz ist dort mit einem Ausstellungsstand vertreten. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung. Zur kostenlosen Anmeldung über die Allianz geht es hier: https://www.asscompact.de/bv/allianz

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Ein Artikel von
Maximilian Wicht
Michaela Hammer

bAV und bKV im Zusammenspiel gegen Fachkräftemangel

Im „War for Talents“ spielen Benefits für die Unternehmen eine immer größere Rolle. Wie groß, wissen Versicherer wie ERGO und DKV. Im Interview geben Ulrike Taube und Nina Henschel Einblicke, was betriebliche Altersversorgung und betriebliche Krankenversicherung leisten können.

Interview mit Ulrike Taube, Mitglied des Vorstands der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG, verantwortlich für bAV, und Nina Henschel, Mitglied der Vorstände der ERGO Krankenversicherung AG und DKV Deutsche Krankenver­sicherung AG, verantwortlich für Partnervertriebe und Kollektivgeschäft Gesundheit
Frau Taube, wo sehen Sie die betriebliche Altersversorgung (bAV) – jetzt und in Zukunft und auch in Anbetracht der demografischen Entwicklungen?

Ulrike Taube Der demografische Wandel in Deutschland hat zum einen weniger Beitragszahler je Rentner zur Folge, zum anderen bedeutet er auch weniger verfügbare Arbeitskräfte für die Unternehmen. In diesem Kontext ist die bAV ein wichtiger Teil der Personalpolitik im „War for Talents“. Denn Arbeitgeber müssen Wege finden, für Arbeitnehmer attraktiver zu sein als der Wettbewerb. Nicht nur, dass die bAV staatlich gefördert ist und der Arbeitgeber sich an der Versorgung seiner Mitarbeiter beteiligt, er präsentiert sich auch als Kümmerer, der aktiv etwas für das Wohlergehen seiner Mitarbeiter tut. Die bAV leistet dabei mehr als nur Altersvorsorge. Auch die Absicherung der eigenen Arbeitskraft oder der Hinterbliebenen ist Aufgabe der bAV. Bereits jetzt nimmt die bAV einen hohen Stellenwert am Arbeitsmarkt ein. Ich bin mir aber sicher, dass sich dies in den nächsten Jahren weiter verstärken wird.

Wie wichtig ist das Thema bAV denn speziell für Frauen?

UT Es ist eine traurige Tatsache, dass Frauen im Durchschnitt nicht nur weniger Rente erhalten als Männer, sondern auch seltener privat für das Alter vorsorgen. Diese Ungleichheit zeigt sich auch im Gender Pension Gap. Der Hauptgrund dafür ist, dass Frauen oft in Teilzeit oder Minijobs arbeiten, um sich um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Das geringere Einkommen führt dazu, dass Frauen weniger Mittel zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung haben. Unser Ziel ist, Frauen gezielt anzusprechen und sie über die Vorteile einer privaten Vorsorge für sie persönlich aufzuklären. Jeder investierte Euro führt zu einer größeren finanziellen Unabhängigkeit im Alter. Die bAV ist eine wichtige Säule für Frauen, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Durch großzügige Förderungen und die Möglichkeit, den Arbeitgeber an den Beiträgen zu beteiligen, wird diese Form der Vorsorge noch attraktiver.

Frau Henschel, Sie sind u. a. zuständig für den Bereich betriebliche Krankenversicherung (bKV). Wie beschreiben Sie den Status quo und wie lautet hier Ihre Vision für die bKV?

Nina Henschel Die bkV ist für uns ein strategisches Wachstumsfeld und die DKV ist hier top aufgestellt: Wir bieten ein breites Portfolio aus Einzel-, Kompakt- und Budgetprodukten, sodass für jeden Bedarf etwas Passendes dabei ist. Oftmals zu sehr attraktiven Preisen, denn wir kalkulieren die Beiträge meist individuell für das Unternehmen und können so passgenaue Angebote abgeben. Wir bauen unsere Services stetig aus und unsere neuen Budgettarife ohne Sub­limits werden hervorragend angenommen. Eine interne bKV-Spezialisteneinheit und unser neu gegründeter bKV-Beirat – ein Expertennetzwerk aus Top-Vertrieblern – stellen sicher, dass wir richtig priorisieren. Für uns ist die bKV ein Zukunftsfeld, bei dem wir in langfristen Konzepten denken. Entsprechend zahlen wir standardmäßig eine Bestandsprovision, deren Höhe sich auf Niveau der Sachversicherung bewegt.

Die bkV ist stark im Kommen und wird für Unternehmen immer wichtiger. Hängt das vor allem mit dem Fachkräftemangel zusammen?

NH Fachkräftemangel, Fluktuation und neue Höchststände bei krankheitsbedingten Fehlzeiten. Diese Probleme betreffen alle Branchen und Unternehmensgrößen. Die bkV bietet hierfür Lösungen. Studien zeigen, dass Unternehmen, die bkV-Konzepte umsetzen, eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit, eine geringere Fluktuation und einen besseren Net Promoter Score aufweisen. Mit einer bKV lässt sich direkte Erlebbarkeit von Positivleistungen, z. B. eine neue Brille oder etwa eine professionelle Zahnreinigung, mit echter Fürsorge in Notsituationen, z. B. durch eine stationäre Absicherung oder Pflegeleistungen, vereinbaren. Außerdem hat sich die bKV noch nicht als „Standard“-Zusatzleistung von Arbeitgebern etabliert und bietet daher eine gute Differenzierungsmöglichkeit.

Auch noch nicht so verbreitet ist die betriebliche Pflegeversicherung. Welche Rolle könnte sie z. B. angesichts Demografie und Fachkräftemangel einnehmen?

NH Pflege ist schon heute eine Kernherausforderung unserer Gesellschaft und wird perspektivisch weiter an Bedeutung gewinnen. Denn hohe Kosten treffen auf ein enormes Risiko. Bei einem Ehepaar liegt die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens einer pflegebedürftig wird, bei aktuell 94%. Obwohl das Thema so wichtig ist und wir als DKV einer der wenigen Akteure am Markt sind, die eine betriebliche Pflegeversicherung anbieten, sehe ich die Chancen aktuell eher bei großen Branchenlösungen. Kleinere Unternehmen werden sicher nachziehen, wenn andere bKV-Konzepte fest etabliert sind.

Die Mehrheit der Unternehmen in Deutschland sind laut Destatis kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Wie viel Potenzial steckt denn in dieser Zielgruppe für Sie und für Makler? Was unterscheidet sie von Großunternehmen?

UT In vielen KMU ist das Wissen über die Vorteile einer bAV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer leider noch nicht ausreichend verbreitet. Während es in großen Firmen meistens Personen gibt, die sich mit der bAV-Thematik regelmäßig auseinandersetzen und entsprechend aktiv im Unternehmen anbieten, fehlt diese Expertise bei KMUs zu oft. Der Bedarf an kompetenter Beratung ist also sehr hoch. Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin hat individuelle Bedürfnisse, auf die auch individuell eingegangen werden sollte. Daher bündeln wir bei ERGO die betrieblichen Angebote unter dem Stichwort Social Benefits, sei es bAV, bKV oder bUV. Der Kunde erhält alles aus einer Hand.

NH Der bKV-Markt ist jung und gerade bei Maklern gibt es erst sehr wenige spezialisierte Häuser. Diese fokussieren sich in der Regel eher auf größere Unternehmen. Kleine und mittelständische Unternehmen werden bislang wenig strukturiert angegangen und bieten somit ein großes Wachstumspotenzial. Wir als DKV haben mit allen Unternehmensgrößen fundierte Erfahrungen – so haben wir z. B. im letzten Jahr mit Sana die wohl größte bKV-Lösung der Branche verwirklicht. Bei kleineren Firmen beobachten wir oft, dass der Kostenaspekt im Vordergrund steht und Lohnnebenleistungen nur selektiv angeboten werden können. Um den Unternehmen aus dieser Trade-off-Situation zu helfen, bieten wir z. B. eine gemeinsame Beratung mit unserem Kooperationspartner Knappschaft an. Durch niedrigere Umlagesätze kann das Unternehmen zunächst Geld sparen, das dann in eine bKV investiert wird. In Summe kann das Unternehmen deutliche Mehrwerte für die Mitarbeiter generieren und dabei gleichzeitig sparen.

Wie passt sich Ihr Unternehmen den technisch-digitalen Entwicklungen an, um Maklern und Kundenunternehmen z. B. die Beratung und Verwaltung zu vereinfachen?

UT Wir wollen einer der führenden Anbieter von bAV auf dem deutschen Versicherungsmarkt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir die bAV für Makler und Kundenunternehmen so einfach wie möglich gestalten. Hierzu gehört eine intuitive und digital gestützte Beratung sowie Bestandsverwaltung, die wir über den Xempus advisor und die eVorsorge anbieten. Um unsere Dienstleistungen noch weiter zu verbessern, sind wir eine Launch-Partnerschaft mit Xempus eingegangen. Im Rahmen dieser Partnerschaft bieten wir unseren Kunden einen Budgetberater an. Der Arbeitgeber gibt dabei lediglich ein Budget vor, und dieses wird entsprechend den Bedürfnissen auf die gewählten Absicherungsmöglichkeiten wie bAV, bKV oder bUV aufgeteilt. Im Bereich der Arbeitskraftabsicherung gibt es nur sehr wenige Anbieter einer Grund­fähigkeitsabsicherung. Daher freuen wir uns sehr, zum Start sogar Exklusiv-Anbieter mit unserer Grundfähigkeit, der ERGO Body Protect, zu sein.

Zum Schluss: Was würden Sie Maklern in Bezug auf die betriebliche Versorgung gerne noch mitgeben?

NH Der Beratungseinstieg in die betriebliche Versorgung gelingt gerade über die bKV sehr gut, denn die eigene Gesundheit ist das Wichtigste für jeden von uns, viele Leistungen sind direkt erlebbar und im besten Fall trägt sich die Absicherung selbst. Eine Win-win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

UT ERGO ist einer der führenden Anbieter von bAV auf dem deutschen Versicherungsmarkt. Für Makler gibt es hier viel Potenzial. Unsere Produkte wurden von unabhängigen Ratingagenturen ausgezeichnet und unsere Kompetenz wird positiv bewertet. Die Prozess- und Produktverbesserungen, die wir in den vergangenen Jahren umgesetzt haben, z. B. die Nutzung digitaler Unterschriften, treffen genau die Bedürfnisse der Makler.

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Bild: © Ulrike Taube und Nina Henschel, ERGO

 
Ein Interview mit
Nina Henschel
Ulrike Taube

KI und ihre Mehrwerte in der bAV

Makler haben das bAV-Potenzial erkannt und setzen zunehmend auf KI: Fundierte Entscheidungen werden ermöglicht, administrative Aufgaben reduziert und individuell angepasste Lösungen angeboten. Der Unterstützungsbedarf bei der Implementierung von KI ist groß – vor allem wegen Fragen zu rechtlichen Anforderungen.

Ein Beitrag von Sandra Weis, Team Lead Senior Manager bei adesso

Die Administration in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) kann häufig zeitaufwendig sein, doch Lösungen, basierend auf künstlicher Intelligenz (KI), bieten effiziente Hilfestellungen. Zum Beispiel können KI-Algorithmen das E-Mail-Postfach von Versicherungsmaklern durchsuchen und dringende Anfragen priorisieren sowie automatisch Termine setzen. Mittels KI-basierter Chatbots können Informationen zu verschiedenen Themen abgefragt sowie Kundenanfragen schnell und präzise beantwortet werden. Diese Technologie erlaubt auch die Analyse von Texten sowie die Generierung von Inhalten für kundenindividuelle E-Mails, Präsentationen und Social-Media-Beiträge.

KI-gestützte Datenanalyse

Eine Stärke von KI liegt in der Analyse großer Datenmengen, was auch für die bAV von großem Nutzen ist. KI kann relevante Daten wie Bestandsdaten analysieren und Informationen extrahieren, um das Kundenverständnis zu vertiefen. Dies ermöglicht Einblicke in die Kundenstammzusammensetzung, in abgeschlossene Verträge und in die Durchdringungsquote bei Kollektivverträgen. Somit lässt sich das Wachstumspotenzial des Bestands besser einschätzen.

Die Analyse individueller Daten wie Alter, Einkommen und Lebenssituation ermöglicht maßgeschneiderte bAV-Lösungen, die den spezifischen Bedürfnissen der Kunden entsprechen und sowohl steuerlich als auch finanziell optimiert sind. Zudem können Up- und Cross-­Selling-Potenziale identifiziert werden.

Automatisierte Beratung und Personalisierung

Für Versicherungsmakler und -vertriebe ist es essenziell, Kunden zu akquirieren und langfristig zu binden. Dabei spielen individualisierte Videos in Versicherungsangeboten eine bedeutende Rolle, indem sie neurowissenschaftliche Erkenntnisse integrieren. Der Einsatz von Chatbots und automatisierten Textgenerierungstools ermöglicht es, rund um die Uhr gezielte Kommunikation und individuelle Beratungsdienste anzubieten. Durch die Nutzung der Ergebnisse aus der Datenanalyse kann KI eine automatisierte Beratung und Personalisierung von bAV-Lösungen ermöglichen. Zudem erstellen KI-gestützte Systeme personalisierte Erfolgsmeldungen, die die erzielten Fortschritte und Einsparungen verdeutlichen und das Vertrauen in den Vorsorgeplan und den Versicherungsmakler oder -vertrieb stärken.

Fazit

Die optimale Nutzung von KI in der bAV erfordert einen ausgewogenen Ansatz, der Kundenbedürfnisse und Datenschutz berücksichtigt. Dabei ist der Schutz personenbezogener Daten gemäß der DSGVO und anderer Datenschutzgesetze entscheidend. Durch die Integration von KI-Lösungen können Versicherungsmakler und -vertriebe ihre Effizienz steigern und die Servicequalität verbessern, was zu stärkerer Kundenbindung und Wettbewerbsvorteilen führt. Daher ist es entscheidend, dass sie sich mit KI vertraut machen. Ein Workshop mit einem erfahrenen IT-Dienstleister ist beispielsweise eine gute Möglichkeit, potenzielle Einsatzszenarien zu diskutieren, zu bewerten und zu priorisieren.

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Bildquelle: © Phou – stock.adobe.com; Porträtfoto: © adesso

 
Ein Artikel von
Sandra Weis