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Assekuranz bAV allgemein

Betriebliche Vorsorge als Aufgabe von Arbeitgebern

Der Arbeitsmarkt durchläuft derzeit große Veränderungen. Vor allem KMU haben oft Schwierigkeiten, Mitarbeiter anzuwerben und zu halten. Ein klares Bekenntnis des Arbeitgebers zur betrieblichen Versorgung trägt dazu bei, die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern und die Bindung zu stärken.

Ein Artikel von Michael Hettich, stellvertretender Abteilungsleiter Leben, Fonds Finanz Maklerservice GmbH

Wir erleben derzeit eine herausfordernde wirtschaftliche Phase, in der vielerorts Stellen abgebaut und Kurzarbeit beantragt werden. Die Gründe sind vielschichtig und unterscheiden sich je nach Branche. So wurden beispielsweise in der Automobilindustrie die Erwartungen in der E-Mobilität nicht erfüllt, in der Baubranche ist die Nachfrage aufgrund gestiegener Zinsen eingebrochen und die Gastronomie leidet bereits seit der Corona-Pandemie unter fehlendem Personal sowie gestiegenen Kosten in Folge der Inflation, ausgelöst durch den Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine. Auch Entwicklungen rund um die künstliche Intelligenz nehmen zunehmend Einfluss und verändern die Arbeitswelt nachhaltig. Für die Kunden der Versicherungsmakler – den klassischen deutschen Mittelstand – waren die Herausforderungen selten so groß wie in diesen Zeiten.

In gewissem Widerspruch steht daher der Mangel an Arbeitskräften, von den fehlenden Fachkräften ganz zu schweigen. Die Auswirkungen erleben wir täglich in unserem Alltag, wenn es zu enormen Bearbeitungszeiten bei gewöhnlichen Vorgängen kommt, lange Wartezeiten auf Handwerker die Regel sind oder die Zuverlässigkeit der öffentlichen Verkehrsmittel schwindet. Wenn Arbeitskräfte fehlen, kommt Sand ins Getriebe und zuvor reibungslose Abläufe kommen ins Stocken.

Durch die Demografie verabschieden sich schon bald 13 Millionen aus dem Erwerbsleben

 

Betriebliche Vorsorge als Aufgabe von Arbeitgebern

 

Langfristig wird die arbeitende Bevölkerung in Deutschland schrumpfen, das ist die schlechte Botschaft. Wir leben in einer alternden Gesellschaft und die Generation der Baby-Boomer verabschiedet sich aktuell in den Ruhestand. Die größte Bevölkerungsgruppe in Deutschland sind die 50- bis 59-Jährigen. Laut Statistischem Bundesamt werden bis 2036 insgesamt 12,9 Millionen Menschen aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Das sind knapp 30% der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Erwerbspersonen. Leider funktioniert es in Deutschland nach wie vor nicht, diese klaffende Lücke mit qualifizierten Zuwanderern auch nur ansatzweise zu schließen. Laut einer Umfrage des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn (IfM) aus 2023 sehen bereits heute 44,4% der befragten Unternehmen die demografische Entwicklung und den schon bestehenden Fachkräftemangel als größtes Problemfeld an.

Hohe Tarifabschlüsse sind eine weitere Herausforderung für KMUs

Neben dem Arbeitskräftemangel stellen die hohen Tarifabschlüsse der vergangenen beiden Jahre kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vor zusätzliche Herausforderungen. Gerade kleineren Unternehmen fällt es schwer, für Belegschaft sowie potenzielle Neueinsteiger attraktiv zu bleiben, wenn sich Gewerkschaften mit tarifgebundenen Unternehmen auf Inflationsprämien, deutliche Gehaltserhöhungen und reduzierte Arbeitszeiten einigen.

Die Chance für Makler: Lösungen aufzeigen, Angebote unterbreiten

In dieser schwierigen und vielschichtigen Gemengelage für kleine und mittelständische Unternehmen können sich Makler als wertvolle Unterstützer beim Arbeitgeber positionieren. Zweifellos beeinflussen Faktoren wie ein angemessenes Gehalt, das Betriebsklima, die Jobsicherheit und eine flexible Arbeitszeitenregelung den Erfolg von Unternehmen sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren – doch spielen auch Angebote rund um die betriebliche Versorgung eine zunehmend wichtige Rolle. Für den Makler bedeutet das, interessante Möglichkeiten, Unternehmen dahingehend zu beraten und ihnen passende Lösungen anzubieten. Davon profitieren letztlich alle Beteiligten: Unternehmen und Mitarbeitende sowie Makler.

Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) zählt für viele Angestellte zu den wichtigsten Benefits, die sie von ihrem Arbeitgeber erwarten. Dabei muss es bei der bAV erfahrungsgemäß keine rein arbeitgeberfinanzierte Lösung sein. Ein attraktives Zuschussmodell, das sich von der gesetzlichen Regelung abhebt, erhält ebenfalls hohen Zuspruch. Die Kosten dafür werden von Arbeitgebern jedoch häufig überschätzt, weil auf den ersten Blick die Sozialabgabenersparnis des Arbeitgebers und die steuerliche Auswirkung – denn Arbeitgeberzuschüsse sind Betriebsausgaben – unberücksichtigt bleiben.

Neben der betrieblichen Altersvorsorge gewinnt außerdem die betriebliche Krankenversicherung (bKV) zunehmend an Bedeutung und rückt in den Fokus von Maklern und Unternehmen. Spätestens seit Einführung der Budgettarife ist die bKV für jeden Mitarbeitenden individuell einzusetzen. So kann das eigene Jahresbudget ganz nach Wunsch und Bedarf für verschiedene Gesundheitsleistungen wie Sehhilfen, Medikamentenzuzahlungen in der Apotheke oder die professionelle Zahnreinigung und zahlreiche andere medizinische Kosten verwendet werden. Der Mitarbeitende profitiert garantiert und der finanzielle Beitrag des Arbeitgebers ist aufgrund der steuerlichen Regelung oftmals niedriger als zunächst von ihm angenommen.

Wenn Komplexes einfach wird: die Services der Fonds Finanz und XEMPUS

Die Fonds Finanz unterstützt ihre Vertriebspartner dabei, Unternehmenskunden bestmöglich und umfassend zu den unterschiedlichen Angeboten der betrieblichen Versorgung zu beraten. Dafür stehen allen angebundenen Maklern im Kompetenz-Team der Fonds Finanz zertifizierte bAV- und bKV-Experten (DVA) als Ansprechpartner zur Verfügung, die alle Fach- und Prozessfragen schnell und individuell beantworten. Außerdem gibt es einen eigens erstellten Erfassungsbogen zur optimalen Bedarfsanalyse beim Arbeitgeber und die Fonds Finanz unterstützt vollständig bei der Ausschreibung bedarfsgerechter Gesellschaften und Tarife.

Eine weitere wichtige Voraussetzung, um Kunden erfolgreich zu beraten und eine reibungslose Implementierung einer bAV oder bKV zu ermöglichen, sind effiziente digitale Prozesse und Tools. Die Fonds Finanz bietet über eine Kooperation mit dem Softwareunternehmen XEMPUS Zugriff auf ein professionelles Werkzeug für alle digitalen Aspekte der betrieblichen Vorsorge. Angebundenen Vermittlern steht die vollständige XEMPUS-Lizenz kostenfrei zur Verfügung. Neben dem hilfreichen Beratungstool, dem XEMPUS advisor, haben die Makler der Fonds Finanz darüber Zugang zum bAV- und bKV-Verwaltungsportal, XEMPUS manager, und können für ihre Unternehmenskunden sogar eine CD-konforme Landingpage mit einem anschaulichen Überblick des bAV-Angebots für deren Mitarbeitende erstellen.

Bei der Fonds Finanz ist auch für die notwendige Vermittlung von Wissen gesorgt – natürlich wahlweise online oder in Präsenz. Mit einem umfassenden Angebot an Webinaren, unseren erfolgreichen Fachdialogen der bAV- und bKV-Mornings sowie den deutschlandweiten Expertentagen für Betriebliche Versorgung bieten wir unseren Vertriebspartnern ein IDD-zertifiziertes Aus- und Weiterbildungsprogramm, das bestens auf die Herausforderungen der betrieblichen Versorgung vorbereitet.

Für Makler bieten die derzeitigen Entwicklungen ein ideales Umfeld, sich mit dem Thema betriebliche Vorsorge zu beschäftigen und aktiv auf Unternehmen zuzugehen. Die Fonds Finanz unterstützt sie dabei mit dem notwendigen Profiwerkzeug.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2024

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 27.06.2024 in Köln stattfindet. Die Fonds Finanz ist dort mit einem Ausstellungsstand vertreten. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung. Zur kostenlosen Anmeldung über die Fonds Finanz geht es hier: asscompact.de/bv/fondsfinanz

Bild: © Jo Panuwat D – stock.adobe.com; Grafik: © Statistisches Bundesamt (Destatis)

 
Ein Artikel von
Michael Hettich

bAV: Digital, regional, profitabel

Was macht Unternehmen attraktiv für Fachkräfte? Eine Betriebsrente rangiert hier ganz oben. Was sie heute bieten muss, verrät Canada Life.

Ein Artikel von Andreas Behrens, Senior Manager Sales Operations and Solutions Canada Life

Fachkräfte sind begehrt. Im Wettbewerb um sie können Unternehmen mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) besonders punkten. Doch wie muss eine bAV aussehen, um zu überzeugen? Und was muss der Versicherer liefern, damit sie gut zu installieren und zu händeln ist? Canada Life setzt hier auf engagierten Service, eine innovative bAV-Verwaltungsplattform und renditeorientiertes Investment mit effizienten Garantien.

Service von Anfang an

Canada Life sieht die bAV als Maßarbeit an – mit Support von der Erstberatung des Unternehmens bis zur Umsetzung, und das vor Ort mit regionalen bAV-Spezialisten. Daneben bietet das Unternehmen noch weitere digitale Services und Unterlagen rund um das Thema bAV an. So unterstützt Canada Life Vermittler bei der Erstellung von Versorgungsordnungen, bei der Überprüfung von bestehenden Versorgungszusagen sowie mit digitalen Tools wie dem bAV-Projektgenerator für die Umsetzung von Firmenprojekten.

Tschüss, Papierchaos!

Arbeitgeber schätzen es, dass man durch die Digitalisierung der Prozesse eine bAV effizienter verwalten kann. Genau das leistet die digitale bAV-Verwaltungsplattform Canada Life bAVnet: Unternehmer sparen so Ressourcen und viel Zeit. Neu auf der Plattform ist das exklusiv hinterlegte Arbeitgeber-Postfach: Es ermöglicht Arbeitgebern, auch den gesamten Schriftverkehr mit Canada Life zu bAV-Verträgen digital zu führen – ganz ohne Papier. Auch die Versicherungspolice mit Kopie für den Arbeitnehmer können Arbeitgeber nun in digitaler Form erhalten. Dieser Service ist bislang einzigartig bei Software-Entwickler Xempus, auf dessen Anwendungen das Canada Life bAVnet basiert.

 

bAV: Digital, regional, profitabel

 

Bewährt und flexibel

Um zu überzeugen, braucht es schließlich noch einen modernen Tarif. Mit 4,8 % Rendite seit Auflegung vor 20 Jahren, Ende Januar 2004, hat sich der Anlage-Motor der Canada Life-bAV-Lösung GENERATION business langfristig bewährt. Mit dem Unitised-with-Profits-(UWP-)Fonds erhalten Kunden aber nicht nur eine renditeorientierte, sondern auch eine mit endfälligen Garantien abgesicherte Vorsorge. Die Beitragsgarantie beträgt mindestens 90%. Abhängig von Laufzeit und Beitragshöhe kann diese noch höher liegen.

Wer beim Sparen einen Endspurt einlegen will, kann in den Durchführungsweg Direktversicherung, Pensionszusage und in der fondsgebundenen Unterstützungskasse kürzere Spardauern ab fünf Jahren vereinbaren. Die Beiträge fließen in ein automatisches Portfolio-Management. Die renditeorientierte Variante APM A Serie bAV erzielte in den letzten drei Jahren eine durchschnittliche Performance von 8,2% p. a. zum 31.12.2023. Hier steht Kunden eine Beitragsgarantie von 80% zur Verfügung, die sie im Fall des Falles vertragsgemäß zum Rentenbeginn auffängt.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2024

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 27.06.2024 in Köln stattfindet. Canada Life ist dort mit einem Ausstellungsstand vertreten. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung. Zur kostenlosen Anmeldung über Canada Life geht es hier: asscompact.de/bv/canada-life.

Bild: © Alek – stock.adobe.com; Grafik: © Canada Life

 
Ein Artikel von
Andreas Behrens

Erfolgsfaktoren bAV: Produkt, Prozess und Service

Die WWK fokussiert sich verstärkt auf die betriebliche Altersversorgung. Für eine gute Marktpositionierung vereinfacht der Versicherer Prozesse und baut Serviceangebote aus. Dazu zählen digitale Lösungen, aber auch wieder das gute alte Telefon – auf Wunsch der Makler.

Interview mit Ruven Simon, Leiter bAV Vertrieb der WWK Lebensversicherung a. G.
Herr Simon, in der bAV wird viel an Services gearbeitet. Oftmals gehen die Bestrebungen der Versicherer dennoch an den Bedürf­nissen der Arbeitgeber vorbei. Mit Ihrer Nähe zur Praxis: Warum passiert das?

Bis vor wenigen Jahren herrschte in der Branche eine weitgehende Servicewüste: Schlechte Erreichbarkeit, lange Wartezeiten, späte Antworten waren eher die Regel als die Ausnahme. Mittlerweile hat sich die Branche stark verändert. Versicherer sind in den digitalen Service eingestiegen und bieten insbesondere für Endkunden Kommunikationskanäle wie Chats, Mails und WhatsApp. Doch bei genauerem Hinsehen erkennt man, dass in vielen Fällen lediglich kostengünstige Servicebausteine ausgerollt wurden. Oft fehlt ein ganzheitlicher Ansatz, der auch Vermittler und Arbeitgeber in den Blick nimmt. Unser Ziel war, die notwendigen Prozesse in der bAV für alle Beteiligten einfacher zu gestalten: mit vereinfachten IT-Lösungen für Beratung und Verwaltung über ein intelligentes Schnittstellenmanagement.

Welche Rolle spielt bei der Betrachtung die neue oder zumindest veränderte Arbeitswelt?

Heute wechseln die Mitarbeiter häufiger den Arbeitgeber, nehmen Sabbaticals, Elternzeiten oder arbeiten länger als vereinbart. Hinzu kommen Themen wie Kurzarbeit oder Erhöhungen der Entgeltumwandlung. Den klassischen Fall, dass ein Mitarbeiter mit seiner Lehre in ein Unternehmen eintritt und 40 Jahre lang dort arbeitet, gibt es kaum mehr. All das stellte Arbeitgeber bisher vor große Herausforderungen in der Verwaltung und Abwicklung der bAV. Denn sie ist immer an das Entgelt geknüpft und damit muss sich auch der Versicherungsvertrag entsprechend verändern können.

Die WWK hat darauf reagiert und bietet seit Anfang 2024 in ihrem neuen Direktversicherungstarif die Möglichkeit, alle Änderungen zu den bei Vertragsabschluss festgelegten Rechnungsgrundlagen durchzuführen. Das bedeutet: Der Vertrag kann jederzeit erhöht, beitragsfrei gestellt, reaktiviert oder über die verlängerte Zeit hinaus weiter bespart werden. Dabei verzichten wir bei der vorübergehenden Beitragsfreistellung auch auf Stornogebühren und Provisionsrückzahlungen des Vermittlers.

Sie wollen die Sprache der Kunden reden und die Customer Journey verbessern. Mit welchen Maßnahmen?

Wir betrachten die bAV im Licht der drei Erfolgsfaktoren Produkt, Prozess und Service. In allen drei Teilbereichen haben wir identifiziert, was zu tun ist, damit der Vermittler und der Arbeitgeber vor, während und nach dem Abschluss keine Kaufreue und während des Prozesses eine möglichst gute Customer Journey hat. Eine wesentliche Maßnahme war die Entbürokratisierung des gesamten Geschäftsanbahnungsprozesses.

Die Beantragung einer Direktversicherung berührt Versicherungs- und Arbeitsrecht, die ein unterschiedliches Formular- und Unterschriftswesen erfordern. Wir verzichten mittlerweile auf die Formulare und versuchen stattdessen nur, die Willenserklärung des Arbeitgebers und des Vermittlers zu erkennen – egal, wie und in welcher Form sie uns diese mitteilen – und dann mit unserer Willenserklärung zu bestätigen.

Das Produkt ist dabei nur noch ein Hygienefaktor, wie man so schön sagt?

Für den Arbeitgeber ja. Für ihn zählen überwiegend ein schlanker Prozess und maximale Flexibilität. Aber der Arbeitnehmer hat das Ziel einer hohen Rente, und diesen Wunsch möchte der Arbeitgeber erfüllen.

Mit unserem Garantiekonzept WWK IntelliProtect® bieten wir bereits seit vielen Jahren einen einzigartigen iCPPI-Algorithmus zur Herstellung einer renditeschonenden Beitragsgarantie. Die Nachfrage ist hoch, weil in der Ansparphase hohe Renditechancen und in der Entsparphase eines der höchsten Rentenversprechen im Markt pro 10.000 Euro Kapital möglich sind. Wichtig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist zudem die Flexibilität im Produkt: Mit unserem neuen Tarif können alle Änderungen des Kunden auf der arbeitsrechtlichen Seite nun auch im Produkt abgebildet werden.

Seit Januar haben Sie einige Änderungen eingeführt und – man höre und staune – nicht alles hat mit Digitalisierung zu tun. Können Sie uns ein paar Beispiele nennen?

Neben der weitreichenden Vereinfachung der Prozesse haben wir auch unsere Serviceangebote ausgebaut: Wir sind einer der wenigen Anbieter, der jeden Tag von 8 bis 18 Uhr eine telefonische Erreichbarkeit gewährleistet. Wir schaffen es, 92% aller Vorgänge fallabschließend im Telefonat zu bearbeiten. Darüber hinaus bereiten unsere Mitarbeiter kostenlos detaillierte Angebote und Beratungsansätze für den Vermittler vor – maßgeschneidert, inklusive Detailberechnungen und Musterrechnungen für jeden einzelnen Mitarbeiter.

Hinzu kommt unser dezentraler Service. Neben unseren acht regionalen Vertriebsdirektionen haben wir elf bAV Consultants im Einsatz, die Vermittler als hoch qualifizierte Spezialisten bei Arbeitgebergesprächen kostenfrei begleiten.

Makler und Kunden kritisieren oft, dass Versicherer ihre Arbeiten auf sie auslagern. Kann man Ihre Änderungen auch so verstehen, dass Sie oder zumindest der Vermittler wieder mehr administrative Arbeit übernehmen?

Gerade bei Arbeitgebern ohne professionelle Personalabteilung ist der Vermittler bei vielen Änderungen der erste Ansprechpartner des Arbeitgebers. Mit der Erweiterung unserer Prozesse vereinfachen wir die Kommunikationswege. Jeder Vermittler wählt seine Lösung und wir binden uns einfach mit unserer Schnittstelle an seine Software oder an seinen Dienstleister an. Es gibt auch Finanzberater, die mit zwei oder drei bAV-Plattformen arbeiten, je nachdem, ob der Kunde ein Kleinbetrieb, Mittelbetrieb oder Großbetrieb ist. Und wenn die WWK alle Plattformen und alle Prozesse begleiten kann, dann ist das ein starkes Argument für uns. Dafür gibt es in unserem Kundenservice das Team „WWK-Kollektiv digital“, das Vermittler ausschließlich bei diesen Fragen berät, unterstützt und begleitet. So helfen wir, die individuell beste Lösung zu finden, und entlasten den Vermittler deutlich.

Für jede Frage eine schnelle Antwort, und zwar auf dem Weg, wie der Kunde oder Vertriebspartner es wünscht. Das klingt teuer. Warum will sich die WWK das leisten?

Nach der Senkung des Rechnungszinssatzes auf 0,25% ist es nicht mehr möglich, vollständige Beitragsgarantien bei gleichzeitiger Beibehaltung der gewohnten Vermittlervergütung anzubieten. Dies hat faktisch zum Aus der Riester-Rente geführt. Deshalb fokussieren wir uns verstärkt auf die bAV. Unser Ansinnen ist, den Marktanteil der WWK deutlich zu steigern. Neben dieser strategischen Ausrichtung sprechen weitere Argumente für die betriebliche Altersversorgung: Sie ist für Kunden und Arbeitgeber nicht nur hochattraktiv, sondern genießt von den geförderten Vorsorgewegen auch die mit Abstand höchste politische Rückendeckung. Diese positiven Rahmenbedingungen wollen wir nutzen, sie geben unseren Anstrengungen starken Rückenwind.

Wo steht denn die WWK in der bAV? Wie läuft das Geschäft, wie hoch ist ihr Anteil?

Ein gutes Drittel unseres Umsatzes entfällt bereits auf Lebensversicherungen in der bAV und wir wollen künftig auf über 40% kommen. Wir setzen neben der eigenen Ausschließlichkeit sehr stark auf den mobilen, personengestützten Vertrieb. Unser Haus generiert sein Geschäft im dominierenden Umfang – etwa 75% – von unabhängigen Finanzberatern, also Maklern, Maklerpools, den großen überregionalen Finanzvertrieben und unserem eigenen Maklerpoolunternehmen, der 1:1 Assekuranzservice AG in Augsburg.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Ruven Simon, WWK

 
Ein Interview mit
Ruven Simon

Neue Wege im Vertrieb digital gemeinsam gehen …

Unternehmen suchen nach Lösungen, um Mitarbeiter zu halten und neu zu gewinnen. Denn Fachkräftemangel und die damit verbundene Zahl der Engpassberufe steigen. Arbeitgeber müssen also attraktiv sein und Benefits bieten. Kommen dann digitale Angebote ins Spiel, entsteht eine Win-win-Situation.

Ein Artikel von Christian Pöschl, Produkt- und Marktmanagement Leben bei NÜRNBERGER Versicherung

Die Statistiker der Bundesagentur fassen die wichtigsten Ergebnisse zusammen: Zu den beschäftigungsstärksten Engpassberufen zählen Pflegeberufe, Berufskraftfahrer, medizinische Fachangestellte, Bauberufe sowie Berufe in der Kinderbetreuung oder Kraftfahrzeugtechnik. Auf Ebene der Spezialisten und Experten kommen etwa Apotheker, Architekten oder Berufe im IT-Bereich hinzu. Arbeitgebern ist bewusst, dass jeder Ausfalltag oder nicht effektiv genutzter Arbeitstag dem Unternehmen richtig viel Geld kostet. Daher sind Unternehmen bemüht, zeitgemäße Lösungen zu finden. Und genau dabei will die NÜRNBERGER Versicherung unterstützen.

Unternehmen erhöhen ihr Benefit-Budget

Das Unternehmen möchte sich als attraktive Arbeitgebermarke bei seinen aktuellen und potenziellen Mitarbeitern platzieren und als solche wahrgenommen werden. Da immer mehr Firmen aufgrund von Mehrbelastung der Arbeitnehmer – der Fachkräftemangel lässt grüßen – Probleme haben, Ressourcen zu bündeln, bedarf es schlichtweg digitaler Lösungen. Die Studie „Kienbaum Benefits Survey 2023“ z. B. ergab, dass knapp 50% der befragten Unternehmen ihr Benefit-Budget im Vergleich zu vor drei Jahren erhöht haben. Und auch Vermittler benötigen daher passende Lösungen für die Herausforderung, den Firmenkunden gerecht zu werden. Konkret: Unsere Vertriebspartner möchten neue Kunden gewinnen, den bestehenden Stamm ausbauen und hierfür auf ganzheitliche Konzepte zurückgreifen. Dabei am besten individuell mit maßgeschneiderten Lösungen.

Die bAV-Welt digital gestalten

Die NÜRNBERGER nimmt die Herausforderungen der Vertriebspartner und Kunden sehr ernst. Daher bietet der Versicherer das komplette Produktportfolio im betrieblichen Bereich – kombiniert mit präventiven Gesundheitsservices – an und unterstützt mit digitalen Lösungen. Ohne diese lassen sich die Wünsche unserer Vertriebspartner und Kunden nicht mehr darstellen. Die Welt dreht sich weiter – und das im Jahr 2024 wesentlich schneller und hybrider. Arbeitgeber wollen ihre Benefits platzieren, Arbeitnehmer sich entsprechend darüber informieren. Was eignet sich besser als digitale Plattformen und Prozesse? Daher will die NÜRNBERGER die bAV-Welt digitaler machen.

Digitale Verkaufsstrecke und Verwaltung

Zeit kostet bekanntlich Geld, und das hat in aller Regel niemand zu verschenken. Daher gilt es beim Zeitmanagement, entsprechende Mehrwerte zu liefern. So unterstützt die NÜRNBERGER ihre Vertriebspartner mit umfangreichem bAV-Wissen in der vertrieblichen Umsetzung. Das Unternehmen bietet dazu die Verkaufstrecke und bAV-Verwaltungslösungen – beides komplett digital. Weiterhin will die NÜRNBERGER mit ihrem digitalen Vertriebsportal ein immer aktuell abrufbares Nachschlagewerk sein. Wichtig ist dem Unternehmen, dass seine Vertriebspartner zum Beispiel Infos, Präsentationen oder Druckstücke zur Vorlage beim Arbeitnehmer jederzeit griffbereit haben und unterstützen natürlich weiterhin persönlich. Moderne bAV bedeutet eben auch, dass Vertriebspartner auf alle unsere Services zurückgreifen können – und das 24/7.

Darum ist es auch selbstverständlich, dass Vertriebspartner jederzeit für ihre Kunden Angebote berechnen und die Policierung digital anstoßen können. Ziel ist es also, dass von der Beratung bis zur Policierung professionelle, digitale Lösungen angeboten werden. Es geht dabei ebenso um Effektivität und Transparenz für alle Beteiligten.

Kooperationen im Sinne von Vertriebspartnern und Kunden

Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Die NÜRNBERGER hat auch eine gesellschaftliche Verantwortung, der sie gerecht wird. Schon gewusst? Laut Umweltministerium Baden-Württemberg kann man durch den Verzicht auf grafisches Frischfaser- oder Recycling-Papier jede Menge Bäume und das Klima schützen. So verursacht eine Packung (500 Blatt) DIN A4-Druckerpapier rund 2,4 kg CO2. Ein Blatt wiegt 5 g. Damit ergibt sich ein jährliches Einsparpotenzial von 77,8 kg CO2 pro Person.

Doch die NÜRNBERGER hat nicht nur eigene, digitale Prozesse auf den Weg gebracht, sondern ist auch Kooperationen eingegangen, z. B. mit Xempus. Somit ermöglicht die NÜRNBERGER sowohl dem Arbeitgeber als auch Arbeitnehmern digitale Lösungen. Angefangen von der Beratung und der digitalen Abschlussstrecke bis hin zur digitalen Verwaltung, etwa das Melden von Ein- und Austritten von Arbeitnehmern oder von Krankheiten der Mitarbeiter. Sowohl klassische bAV-Produkte als auch betriebliche Einkommensschutz -Absicherungsmöglichkeiten lassen sich darüber realisieren.

Rechtssicherheit ist wichtig

Weiterhin benötigen viele Arbeitgeber einen konkreten Fahrplan und möchten ihre Benefits als eine Art Betriebsanleitung festhalten, um jederzeit dem eigenen Unternehmen und der Belegschaft rechtssichere bAV-Lösungen bieten zu können. Dafür hat die NÜRNBERGER vor fast 30 Jahren eine eigene Gesellschaft ins Leben gerufen: die NÜRNBERGER Business Beratungs GmbH (NBB). Vertriebspartner und Firmenkunden haben hier die Möglichkeit, ihre Benefits in Form von Zuschuss-Verwendungsmöglichkeiten für die bAV rechtssicher festzuhalten. Dabei stehen insgesamt drei Pakete zur Auswahl. Und eines zeigt sich immer wieder: Erfahrung im bAV-Geschäft zahlt sich am Ende des Tages aus.

Neue Wege im Vertrieb entstehen, wenn wir sie digital gemeinsam gehen: mit starken, motivierten und innovativen Vertriebspartnern zum Erfolg.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2024

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 27.06.2024 in Köln stattfindet. Die NÜRNBERGER ist dort mit einem Ausstellungsstand vertreten. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung. Zur kostenlosen Anmeldung über die NÜRNBERGER geht es hier: asscompact.de/bv/nuernberger.

Bild: © putilov_denis – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Christian Pöschl

Rentenlücke bei Frauen führt zu Altersarmut

Die Alterseinkünfte von Frauen sind 27,1% niedriger als die von Männern, wie Destatis errechnet hat. Ohne Hinterbliebenenrenten liegt diese Rentenlücke sogar bei 39,4%. So gilt fast jede fünfte Frau ab 65 Jahren als armutsgefährdet.

Am 25.04.2024 war Girls’ Day und Boys’ Day. Er soll besonders Mädchen und Jungen auf Berufsfelder mit großen Geschlechterunterschieden aufmerksam machen. Der beliebteste Ausbildungsberuf unter Mädchen im Jahr 2021 war laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) „Kauffrau für Büromanagement“. Bei den Jungen war es im selben Jahr der „Kraftfahrzeugmechatroniker".

Heutzutage muss man sich schon als junger Mensch immer mehr Gedanken um die eigene Altersvorsorge machen – und damit wohl um die Berufswahl. Das gilt insbesondere für Mädchen bzw. Frauen. Denn Frauen sind bezüglich ihres durchschnittlichen Einkommens weiterhin schlechter gestellt als Männer – und damit auch bei den Alterseinkünften, wie Destatis mitteilt.

Unterschiede bei Alterseinkünften

Erstergebnissen aus dem Jahr 2023 zufolge hatten Frauen in Deutschland, die 65 Jahre und älter waren, durchschnittliche Alterseinkünfte in Höhe von 18.663 Euro brutto im Jahr. Männer der gleichen Altersgruppe bezogen im Schnitt 25.599 Euro brutto. Dies sind Daten aus der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2023.

Mehr als ein Viertel weniger Alterseinkünfte

Als Alterseinkünfte gelten Alters- und Hinterbliebenenrenten und -pensionen sowie Renten aus individueller privater Vorsorge. Einkommensreferenzjahr ist das Vorjahr der Erhebung. Destatis hat daraus einen Gender Pension Gap von 27,1% errechnet. Gender Pension Gap bezeichnet das geschlechtsspezifische Gefälle bei den Alterseinkünften. An den Zahlen zeigt sich also: Die Alterseinkünfte von Frauen waren im Durchschnitt über ein Viertel niedriger als die von Männern.

Bekannte Ursachen

Als Ursachen für dieses Gefälle wird Verschiedenes ausgemacht, z. B., dass Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens im Schnitt geringere Rentenansprüche erwerben, da sie teilweise in schlechter bezahlten Branchen arbeiten als Männer. Altbekannte Probleme sind außerdem: Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit, nehmen öfter und längere Auszeiten für Care-Arbeit und sind seltener in Führungspositionen tätig.

Ohne Hinterbliebenenrente: Gender Pension Gap bei 39,4%
Rentenlücke bei Frauen führt zu Altersarmut

Auch interessant: Die geschlechtsspezifische „Rentenlücke“ ist noch größer, wenn nur die eigenen Ansprüche auf Altersversorgung betrachtet werden. Denn laut Destatis erhielten rund 29% der Frauen ab 65 Jahren abgeleitete Ansprüche, also Alterseinkünfte aus einer Hinterbliebenenrente. Bei den Männern waren es gut 6%. Ohne diese von der Erwerbstätigkeit des Ehepartners abhängigen Ansprüche liegt der Gender Pension Gap bei 39,4%.

Ostdeutschland: 18,6%

Im Vergleich zwischen West und Ost beziehen Frauen im Osten durchschnittlich höhere Alterseinkünfte als Frauen im Westen (Ost: 16.605 Euro, West: 14.916 Euro; jeweils ohne Hinterbliebenenrenten). Der Gender Pension Gap im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) liegt bei 31,5%. In den neuen Ländern (einschließlich Berlin) beträgt er 6,1%. Ohne Hinterbliebenenrente liegt er in Westdeutschland mit 43,8% deutlich über dem Wert in Ostdeutschland mit 18,6%.

Folgen: Altersarmut und Entbehrung

All das hat Folgen für Frauen. So gilt gut jede fünfte Frau ab 65 Jahren als armutsgefährdet. Der Anteil der von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffenen Personen betrug bei den Frauen der Altersgruppe ab 65 Jahren 4,5%. Er ist Destatis zufolge allerdings nur etwas höher als bei den gleichaltrigen Männern (4,3%). Doch was genau bedeutet das für diese Menschen? Sie können etwa ihre Rechnungen nicht rechtzeitig zahlen, ihre Wohnung nicht angemessen heizen oder sind finanziell nicht in der Lage, unerwartet anfallende Ausgaben aus eigenen Mitteln zu bestreiten oder abgetragene Kleidungsstücke durch neue zu ersetzen, wie Destatis es definiert. (lg)

Bild: © tunedin – stock.adobe.com; Grafik: © Destatis

 

Hypoport strukturiert Versicherungssegment

Hypoport SE wird die neun Unternehmen ihres Versicherungssegments unter dem Dach der neu gegründeten Hypoport InsurTech AG in drei Teilsegmenten zusammenfassen. Damit soll die Zusammenarbeit und die Positionierung im Markt gestärkt werden, so das Unternehmen.

Hypoport InsurTech, das Versicherungssegment von Hypoport, wird neu aufgestellt. Das hat die Muttergesellschaft der Hypoport Gruppe, Hypoport SE, angekündigt.

Bereits Anfang des Jahres wurden die neun Gesellschaften des Versicherungssegments in einer neu gegründeten Zwischenholding, der Hypoport InsurTech AG, zusammengeführt. Künftig werden sich die Unternehmen in die drei Teilsegmente tarifierbare Privat- und Gewerbeversicherungen, betriebliche Vorsorgeversicherungen und Industrieversicherungen aufteilen.

Durch die Neuaufstellung möchte man erreichen, den „Markt bestmöglich und umfassend mit den bestehenden Technologielösungen und Vertriebsangeboten zu bedienen“, heißt es vonseiten des Unternehmens. Durch das neue Dach der Zwischenholding soll die Zusammenarbeit der Unternehmen gestärkt werden. Das operative Geschäft werden die Gesellschaften jedoch weiterhin eigenständig betreiben.

Über die Teilsegmente

Im Teilsegment tarifierbare Privat- und Gewerbeversicherungen agiert die sia digital GmbH als Assekuradeur. Dazu kommt Smart InsurTech als zentrale technologische Plattform, die Beratungs- und Abschlussprozesse abwickelt und Bestände verwaltet. Qualitypool, AMEXPool und 1blick bieten dazu spartenübergreifende Pooldienstleistungen, so das Unternehmen.

Im Teilsegment betriebliche Vorsorgeversicherungen sind die digitale Plattform ePension und der Vermittler E&P Pensionsmanagement zusammengefasst, die gemeinsam die „zentrale technische Infrastruktur zur digitalen Verwaltung, Beratung und Abschluss“ von Verträgen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge und Krankenversicherung stellen.

Der digitale Marktplatz Corify und das Maklerverwaltungsprogramm Oasis sind unter dem Teilsegment Industrieversicherungen gebündelt. Mit Corify – das über Oasis und andere Maklerverwaltungsprogramme angesteuert werden kann – soll ein Marktplatz für die Erfassung und Ausschreibung von Industrierisiken entwickelt werden, der die Prozesse der Risikofinanzierung vollständig digitalisiert.

Personalien der Hypoport InsurTech AG

Vorstände der Hypoport InsurTech AG werden Artur Reimer und Christoph Monnet, die bereits vorher in leitender Funktion im Hypoport-Netzwerkt tätig waren. Die Rolle als Aufsichtsratsvorsitzender der Hypoport InsurTech AG übernimmt Stephan Gawarecki, der damit in seiner Funktion als Vorstand der Hypoport SE gesamtverantwortlich für das Hypoport Versicherungssegment ist. (js)

Bild: © sdk – stock.adobe.com

 

Altersvorsorge mit Kapitaldeckung stärken: Wo und wie?

Am Dienstag fand in Berlin der „Zukunftsmarkt Altersvorsorge“ mit vielen namhaften Experten statt. Dabei wurde in einer Diskussionsrunde auch engagiert die Frage thematisiert, wie man die Kapitaldeckung in der Rente vernünftig ausbauen könnte.

Es geht rund beim Thema Altersvorsorge: Ein Gesetzentwurf zur Aktienrente wird vorgestellt, bei der privaten Altersvorsorge wartet man auf politisches Reagieren auf die Ergebnisse der Fokusgruppe, und auch die betriebliche Altersvorsorge steht vor einer Reform.

So trafen sich viele Experten aus der Finanzbranche am Dienstag zum „Zukunftsmarkt Altersvorsorge“ in Berlin, organisiert vom Unternehmensberater „MCC – Management Center of Competence“. Am späten Vormittag tagte dort eine Diskussionsrunde mit dem Thema „Ein neuer Anlauf zum Ausbau der Kapitaldeckung – wo und wie?“. Die Diskussionsteilnehmer waren hochkarätig mit Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Torsten Isecke, Executive Director Institutional Clients bei Amundi, Klaus Morgenstern aus dem Sprecherkollegium des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), Prof. Dr. Martin Werding, Wirtschaftsweiser und Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum, sowie Hansjörg Müllerleile, Geschäftsführer bei der MetallRente GmbH. Moderiert wurde die Diskussions von Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup, Chefökonom am Handelsblatt Research Institute.

Obligatorisch oder freiwillig?

Mit Verweis auf die Riester-Rente leitet Rürup die Diskussion ein. Es sei damals richtig bzw. eigentlich eine sehr gute Idee gewesen, zu versuchen, mit Riester in die Kapitaldeckung bei der Rente einzusteigen, doch die Hoffnung in kapitalgedeckte Systeme habe man dann so etwas wie aufgegeben – auch weil es sich bei Riester nicht um ein obligatorisches, sondern ein freiwilliges System handelt(e).

Ein nicht obligatorisches System repräsentiert jetzt auch der Gesetzentwurf von Finanzminister Christian Lindner und Arbeitsminister Hubertus Heil zum Generationenkapital, bei dem der Staat über eine Kreditfinanzierung Geld am Kapitalmarkt anlegt, um einen Grundstock aufzubauen, der die gesetzliche Rente stützen soll. Der ursprüngliche Vorschlag zur Aktienrente vonseiten der FDP hätte ein Modell verfolgt, bei dem Arbeitnehmer einen Teil seines Einkommens als Beitrag in Aktienfonds investieren muss. Für Rürup kommt man an solch einer Verpflichtung nicht vorbei, wenn man damit ein lebensstandardsicherndes System stärken möchte.

Im Gremium war man dazu geteilter Meinung. Klaus Morgenstern vom DIA sieht im jetzigen Gesetzentwurf eine „Schrumpfvariante“ des ursprünglichen Vorschlags. Zwar sei es grundsätzlich streitbar, ob man Altersvorsorge-Beiträge obligatorisch machen sollte, er jedoch hätte den FDP-Vorschlag nach schwedischem Vorbild damals unterstützt. Auch Prof. Werding von der Uni Bochum sei nach eigener Aussage demgegenüber eher positiv gestimmt, sofern man mit einer „Opt-Out-Variante“ arbeitet, bei der der Arbeitnehmer sich aktiv dagegen entscheiden kann, einen Teil seines Einkommens zu investieren, nach ein paar Jahren jedoch erneut gefragt wird, ob er den Beitrag nun leisten möchte. Opt-In würde seiner Meinung nach schlichtweg nicht reichen.

Die Lösung: bAV?

Mit von der Partie und auf der anderen Seite der Diskussion standen der MetallRente-Geschäftsführer Hansjörg Müllerleile und Alexander Gunkel aus der Hauptgeschäftsführung der BDA. Dieser positionierte sich „klar für Freiwilligkeit“, denn ein Obligatorium würde sowohl die Arbeitgeber als auch die Beschäftigten belasten. Durch bspw. Sozialversicherungsabgaben gebe es ohnehin schon eine hohe Einkommensbelastung. Außerdem würde man diejenigen, die potenziell von Altersarmut am meisten betroffen seien wie bspw. Langzeitarbeitslose auch nicht erreichen. Gunkel appelliert anschließend klar und deutlich an die Politik. Denn schon seit über zehn Jahren stünde in den Koalitionsverträgen, dass auch Selbstständige sich eine Altersversorgung verpflichtend aufbauen müssten. Die Regierung müsse – auch mit Blick auf die Ergebnisse der Fokusgruppe private Altersvorsorge – endlich darüber reden, wie man die betriebliche und die private Altersvorsorge attraktiver bekommen kann und dort nun ins Handeln kommen.

Müllerleile stellt seinerseits die Tarifvertragsparteien heraus. Denn seiner Meinung nach sollte über ein Obligatorium nur jemand entscheiden, der über das entsprechende Finanzierungsvolumen verfügt. „Alles andere ist das Ausgaben von anderer Leute Geld“, so der MetallRente-Geschäftsführer. Und über das entsprechende Finanzierungsvolumen würden in Deutschland die Tarifvertragsparteien verfügen, und dieses Volumen spezifisch für Altersvorsorge zu allokieren, sei eine valide und tragfähige Entscheidung. Müllerleile glaube an dieser Stelle an die Orientierungsfunktion von Tarifverträgen über die reine Tarifbindung hinaus. Entscheidend sei also, einen „Mainstream-Träger“ für Arbeitgeber und Beschäftigte für effiziente Altersvorsorgesysteme zu schaffen, und dazu könne ein Tarifvertrag in einer kraftvollen Branche dienen.

Rürup bringt die Diskussion zum Schluss mit dem Fazit, dass man insbesondere mit dem Sozialpartnermodell in der betrieblichen Altersvorsorge ein Modell habe, welches tarifbereichsübergreifend etabliert werden könne und bei dem man eben versuchen müsse, die Akzeptanz dafür noch weiter zu erhöhen. (mki)

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„Sagen Sie, wie ist es mit dem Datenschutz in der bAV-Beratung?“

Der Schutz persönlicher Daten von Kunden ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch inwiefern beeinflussen die geltenden Datenschutzbestimmungen die Beratungspraxis in der bAV? Welche Verantwortlichkeiten kommen dabei Maklern zu und wie sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu meistern?

Ein Artikel von Christian Guse, Inhaber der Anwaltskanzlei Guse

Der Datenfluss in der betrieblichen Versorgung ist komplex und betrifft mehrere Player wie Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Makler, Angebots- und Verwaltungsplattformen sowie Maklerpools etc. Dabei geht es um unterschiedliche Daten wie die Daten des Unternehmens, Adressen, Telefonnummern, personenbezogene Daten wie Geschlecht, Name, Geburtstag und eventuell sogar besonders sensible, gesundheitsbezogene Daten.

Nicht selten erleben Maklerinnen und Makler im Beratungsfeld „betriebliche Altersvorsorge“ (bAV), dass am Ende eines guten Beratungsgesprächs noch die Frage gestellt wird: „Was ist eigentlich mit dem Datenschutz?“ Kann man das nicht beantworten, führt es zur Abschlussverzögerung oder wird sogar zum Blocker. Wer aber seinen Kunden auf die Frage nach Datenschutz verständlich und transparent antworten kann, schafft großes Vertrauen, denn er zeigt, dass er die diffusen Ängste des Kunden bei diesem Thema ernst nimmt.

Datenschutz-Grundverordnung oder Datenschutzgesetz – was gilt eigentlich?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die am 25.05.2018 in Kraft getreten ist. Sie gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. In Deutschland wird die DSGVO durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Landesdatenschutzgesetze ergänzt. Dabei gilt: Grundsätzlich ist jede Datenerhebung, Speicherung und Verarbeitung verboten, sofern sie nicht durch einen gesetzlichen Erlaubnistatbestand gerechtfertigt werden kann.

Verantwortlichkeiten im Datenschutz

Doch inwiefern müssen sich Maklerinnen und Makler überhaupt Gedanken machen oder ist der produktgebende Versicherer für den Datenschutz verantwortlich? Das Datenschutzrecht sagt, dass der oder die Verantwortliche die Einhaltung der Datenschutzvorschriften beachten muss. Aber wer ist verantwortlich? Hier hilft ein Blick in das Gesetz weiter. „Verantwortlicher“ ist demnach unter anderem jede natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Den Verantwortlichen zeichnet aus, dass er ein eigenes Interesse an der Datenerhebung, Verarbeitung und Speicherung hat. Für Makler oder Maklerinnen ist dieses Interesse offensichtlich, denn der Umgang mit den zur Verfügung gestellten Daten ermöglicht es überhaupt erst, den bestehenden Maklervertrag und damit den entgeltlichen Beratungs- und Vermittlungserfolg zu gewährleisten. Es ist daher für Makler nicht möglich, sich darauf zu berufen, dass sich Arbeitgeber, Versicherer und gegebenenfalls auch eine bAV-Plattform um den Datenschutz kümmern würden.

Was verlangt der Datenschutz von den Verantwortlichen?
1. Wichtig und immer erforderlich: Information an die Betroffenen

Art. 13 und Art. 14 DSGVO legen fest, dass der Verantwortliche die betroffenen Personen (Arbeit­geber und Arbeitnehmer) darüber informiert, welche Arten von Daten erhoben werden und an wen diese Daten weitergegeben werden (also z. B. Ver­sicherer, bAV-Angebots- und Verwaltungsplattformen etc.). Makler und Maklerinnen sollten zu diesem Zweck ein Informationspapier analog oder digital für ihre Gespräche mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern bereithalten.

2. Umgang mit Daten muss gerechtfertigt sein

Die Rechtfertigungsgründe ergeben sich aus dem Gesetz. Bei der Abgabe z. B. eines Direktversicherungsangebotes kommen regelmäßig zwei Rechtfertigungsgründe in Betracht:

  • Rechtfertigungsgrund eins – Einwilligung der betroffenen Personen: Die Einwilligung der betroffenen Personen nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO, § 26 Abs. 2 BDSG) ist die sicherste Form der Rechtfertigung zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung. In der betrieblichen Versorgung muss sie vom Arbeitgeber und auch von der versicherten Person abgegeben werden.
  • Rechtfertigungsgrund zwei – Datenverarbeitung zum Zweck der Vertragserfüllung: Die Verarbeitung von Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b DSGVO auch dann erforderlich, wenn der Vertrag ohne Verarbeitung der Daten in dem geltend gemachten Umfang nicht erfüllt werden könnte (siehe Paal/Pauly/Frenzel, 3. Aufl. 2021, DS-GVO Art. 6 Rn. 14). Dieser Rechtfertigungsgrund macht weniger Arbeit, da er keine ausdrückliche Einwilligung erfordert. Die Möglichkeit betrifft aber immer nur die Vertragspartner. Makler und Maklerin haben einen Maklervertrag mit dem Arbeitgeber. Wenn Sie dessen Daten erheben und verarbeiten, kann sich also eine Rechtfertigung dafür aus dem Maklervertrag ergeben. Unsicherer ist dies schon bei den Daten der versicherten Personen, denn zu ihnen hat der Makler oder die Maklerin kein Vertragsverhältnis – obwohl er diese berät.
3. Weitergabe der Daten an Dritte
  • Die Weitergabe an Versicherungen: Makler oder Maklerin gibt die von ihm/ihr „eingesammelten“ Daten weiter an Ver­sicherungen und/oder Maklerplattformen. Wie oben schon dargestellt, muss auch diese Weitergabe gerechtfertigt sein. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist auch hier die Zustimmung der sicherste Weg.
  • Die Weitergabe an eine bAV-Plattform: Der Makler, der an eine bAV-Plattform und/oder an einen Maklerpool angeschlossen ist, gibt die Daten an die Plattform weiter und beauftragt sie, die Daten in unterschiedlicher Form weiter zu verarbeiten. Das Datenschutzrecht spricht in diesem Zusammenhang von einer sogenannten Auftragsverarbeitung. Der Auftragsverarbeiter handelt im Auftrag und auf Weisung des verantwortlichen Maklers und ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO einzuhalten. Makler und Maklerinnen müssen nachweisen können, dass der von ihnen gewählte Auftrags­verarbeiter diese Anforderungen erfüllt. Für die Auftragsverarbeitung gibt es Verträge, um diese rechtssicher zu gestalten.
Schlussfolgerungen für die bAV-Beratungspraxis

Die DSGVO stellt hohe Anforderungen an das Erheben, die Ver­arbeitung und das Speichern personenbezogener Daten. Makler und Maklerinnen sollten daher

  • die betroffenen Personen vorab mit einem Informationsblatt analog oder digital darüber informieren, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck die Daten erhoben werden und wer sie erhält,
  • sich die Datenerhebung und Weitergabe im Rahmen des Maklervertrags vom Arbeitgeber und gegenüber den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen genehmigen lassen und
  • mit den bAV-Plattformen oder Maklerpools Verträge zur Auftragsverarbeitung schließen, um dadurch für eine rechtssichere Datenweitergabe zu sorgen.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 03/2024 und in unserem ePaper.

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Ein Artikel von
Christian Guse

Das Wachstumschancengesetz und die bAV

Noch ist das Gesetz nicht in Kraft getreten, aber wenn der Entwurf, der letzten Herbst vorgelegt wurde, übernommen würde, hätte das auch Auswirkungen im Bereich der bAV: Die Rede ist vom Wachstumschancengesetz. Wie könnte das aussehen und in welchen Bereichen der bAV würde das Gesetz dann greifen?

Ein Artikel von Michael Gerhard, Aktuar (DAV) im Bereich Recht | Steuern der Longial GmbH

Der im Herbst letzten Jahres von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuerverein­fachung und Steuerfairness“ (Wachstumschancengesetz) sieht bei einer Verabschiedung auch Auswirkungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vor. Dies beträfe:

1. Die Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Bei diesen Renten richtet sich die Höhe des Besteuerungsanteils nach den Bestimmungen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf würde sich der Anstieg des Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang von bislang einem auf einen halben Prozentpunkt jährlich ab dem Veranlagungszeitraum 2023 reduzieren. Für Personen mit Renteneintritt im Jahr 2023 würde der maßgebliche Besteuerungsanteil so anstatt 83% nur noch 82,5% betragen. Der Besteuerungsanteil von 100% wäre erstmals bei Personen mit Renteneintritt im Jahr 2058 erreicht.

So soll die „doppelte Besteuerung“ von Beiträgen und Leistungen vermieden werden. Die Bundesregierung geht allerdings davon aus, dass die Maßnahme allein nicht ausreichend ist, um diese in allen Fällen vollständig auszuschließen. Daher sollen zeitnah weitere gesetzliche Regelungen folgen.

2. Die Höhe des Altersentlastungsbetrages in den versicherungsförmigen Durchführungswegen

Bei der nachgelagerten Besteuerung von Leistungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen kommt die Gewährung des Altersentlastungsbetrags nach § 24a Satz 5 EStG in Betracht. Er wird Steuerpflichtigen gewährt, die vor dem Jahr des Bezugs des betreffenden steuerpflichtigen Einkommens das 64. Lebensjahr vollendet haben. Der Altersentlastungsbetrag ist ein prozentualer Anteil der entsprechenden Einkünfte, abhängig vom Geburtsjahr des Leistungsempfängers und durch einen Höchstbetrag begrenzt. Nach bisheriger Rechtslage sinkt dieser Prozentsatz für jedes Jahr der späteren Geburt um 0,8 Prozentpunkte.

Nach dem vorliegenden Entwurf des Wachstumschancengesetzes soll sich der Besteuerungsanteil ab 2023 auch bei Leistungen aus den versicherungsförmigen Durchführungswegen schrittweise um 0,4 statt bisher 0,8 Prozentpunkte verringern. Auch der Höchstbetrag soll dann um jährlich 19 Euro statt – wie bislang vorgesehen – um 38 Euro sinken.

3. Die Höhe des Versorgungsfreibetrages bei Direkt- und Unterstützungskassenzusagen

Von Versorgungsbezügen bleiben der nach einem Prozentsatz ermittelte und in der Höhe begrenzte Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei (§ 19 Abs. 2 Satz 1 EStG). Zu den begünstigten Versorgungsbezügen gehören auch Leistungen aus einer Direktzusage bzw. aus einer Unterstützungskassenversorgung. Der maßgebende Prozentsatz für den jeweiligen steuerfreien Anteil, der Höchstbetrag und der Zuschlag richten sich nach dem Jahr des Versorgungsbeginns. Für den einzelnen Steuerpflichtigen bleibt dieser vom Versorgungsbeginn abhängig ermittelte Prozentsatz für immer fixiert.

Der Versorgungsfreibetrag sowie der Zuschlag verringern sich von Jahr zu Jahr für jeden neu in den Ruhestand tretenden Jahrgang. Bislang reduziert sich der maßgebliche Prozentsatz des Freibetrages jährlich um 0,8 Prozentpunkte. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der betreffende Prozentwert nur noch in jährlichen Schritten von 0,4 Prozentpunkten abnehmen. Der Höchstbetrag würde ab dem Jahr 2023 um jährlich 30 Euro und der Zuschlag um jährlich 9 Euro sinken – im Vergleich zu bislang 60 bzw. 18 Euro. Bei Inkrafttreten der Neuregelung würden die Freibeträge für Versorgungsbezüge somit erst im Jahr 2058 vollständig abgeschmolzen sein.

4. Die Berechnung der Lohnsteuer bei der Fünftelungsregelung

Mit der Fünftelungsregelung werden außerordentliche Einkünfte steuerlich begünstigt (§ 34 EStG). Eine einmalige, hohe Einnahme wird dabei – vereinfacht gesagt – progressionsmindernd so behandelt, als käme sie gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt zustande. Zu entsprechenden außerordentlichen Einkünften zählen auch Leistungen der bAV, soweit sie Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit darstellen. Anwendung findet die betreffende Regelung damit nach Auffassung der Finanzverwaltung auf Einmalzahlungen aus einer Direktzusage bzw. einer Unterstützungskassenversorgung.

An den Regelungen des § 34 EStG selbst sind nach dem Ent­wurf des Wachstumschancengesetzes grundsätzlich keine Änderungen geplant, die Anwendung kann bei der Einkommensteuererklärung also unverändert geltend gemacht werden. Modifikationen sollen hingegen bei der Berechnung der Lohnsteuer (ab 2024) eintreten. Derzeit kann die Tarifermäßigung des § 34 EStG bereits hier berücksichtigt werden (§ 39b Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG). Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dies nicht länger möglich sein. § 39b Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG sollen aufgehoben werden, um Arbeitgeber zu entlasten. Denn die Berücksichtigung der Fünftelungsregelung kann aus ihrer Sicht kompliziert sein. Die zutreffende Einkommensteuer kann in den Fällen des § 34 EStG zudem ohnehin nur am Ende des Veranlagungszeitraums verlässlich ermittelt werden. Erst dann sind alle steuerlich relevanten Sachverhalte bekannt.

Fazit

Die mit dem Entwurf verfolgten Ziele sind nachvollziehbar und gut begründet. Aber: Noch ist das Gesetz nicht in Kraft getreten.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich beispielsweise der Bundesrat mit seiner Forderung nach Änderungen bei der „doppelten Rentenbesteuerung“ hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit in allen Fallkonstellationen durchsetzen kann. Er schlägt daher die Umsetzung in einem späteren Gesetzgebungsverfahren vor. Zudem kritisiert er die vorgesehene Streichung bei der Fünftelungsregelung. Denn nicht fachkundige Arbeitnehmer würden für die ihnen zustehende Tarifermäßigung im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer womöglich keinen Antrag stellen. Im Übrigen sei für den Arbeitgeber mit der Neuregelung keine wirk­liche Erleichterung verbunden.

Inzwischen liegen zudem weitere Stellungnahmen von Verbänden wie dem GDV vor, die womöglich (auch) Eingang in das Gesetz­gebungsverfahren finden.

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Ein Artikel von
Michael Gerhard

VOLKSWOHL BUND und wayly arbeiten zusammen

VOLKSWOHL BUND setzt bei der betrieblichen Vorsorge nun auf das digitale Beratungstool wayly. Dafür bietet wayly Lösungen in den Bereichen bAV und betriebliche BU. Das Tool soll dabei als Ergänzung zur persönlichen Beratung des Vermittlers dienen.

Der Maklerversicherer VOLKSWOHL BUND und wayly wollen kooperieren. Der Schwerpunkt liegt bei dem mittelständischen Versicherer auf dem bAV-Geschäft. Mit dem digitalen Beratungstool wayly will der VOLKSWOHL BUND nun die Digitalisierung in diesem Bereich vorantreiben.

Denn wayly bietet Lösungen in den Bereichen betriebliche Altersvorsorge (bAV) und betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Zudem setzen einige Makler, die auch den VOLKSWOHL BUND vermitteln, wayly bereits ein. Entwickelt wurde wayly von der Multi Robo Advisor GmbH aus Erlangen.

„Vermittlern bei Digitalisierung helfen“

Patrick Polowy, Hauptabteilungsleiter bAV beim VOLKSWOHL BUND, sagt: „Wir wollen den Vermittlern bei der Digitalisierung helfen und Unterstützung bieten für diejenigen, die noch nicht so stark im bAV-Geschäft sind. Dabei soll wayly nicht die persönliche Beratung ersetzen, sondern als kluge Ergänzung dienen. Wir sehen in der Kombination aus bAV und BU die Zukunft und wayly passt mit seiner Prozessexpertise wunderbar zu unserer Ausrichtung.“ (lg)

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