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Assekuranz bAV allgemein

Chamäleon in der bAV – Endlich die Mitarbeitenden erreichen

Eine der größten Herausforderungen für Berater besteht darin, die Mitarbeitenden ihrer Unternehmenskunden für die bAV zu sensibilisieren. Digitale Unterstützungen sind dabei immer mehr gefragt: Es gilt, Mitarbeitende dort zu erreichen, wo sie sich täglich aufhalten: online.

Ein Artikel von Felix Noppenberger, Geschäftsführer der Multi Robo Advisor GmbH

Für Versicherungsmakler stellt sich oft die Frage, wie sie die Mitarbeitenden ihrer Unternehmenskunden am besten mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erreichen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für die interne Kommunikation in Unternehmen: Newsletter, Mitarbeiterzeitungen, Intranet, Mitarbeiter-Apps oder Arbeitsplattformen wie Teams und Personio. Häufig nutzen Unternehmen mehrere digitale Plattformen, um mit ihren Mitarbeitenden zu kommunizieren. Doch welches ist der ideale Weg, um die bAV effektiv und nachhaltig in Unternehmen zu vermitteln? Besonders wichtig ist es, dort zu sein, wo sich die Mitarbeitenden ohnehin aufhalten: auf den bereits bestehenden internen Arbeitsplattformen. Gleichzeitig lohnt es sich, das Angebot an mehreren Stellen zu platzieren. Eine hohe Anpassungsfähigkeit in der Kommunikation ist daher gefragt. Das kann für Versicherungsbüros eine technische und zeitliche Herausforderung sein.

Erfolgreiche Kampagnen durch flexible Kommunikation

Hand aufs Herz: Altersvorsorge ist kein besonders ansprechendes Thema, auch wenn es jeden betrifft und ausgesprochen wichtig ist. In der Praxis ist es deshalb wichtig, es Unternehmenskunden so einfach wie möglich zu machen. Dies gelingt zum Beispiel mit einer spielerischen Beratungsstrecke, die Self-Service und -Abschluss mit persönlicher Beratung verbindet. Darüber hinaus fordern Unternehmen die einfache Integration von Lösungen in die bestehenden Arbeitsplattformen wie Personio oder Teams. Diesen gestiegenen Anforderungen der Kunden können Vermittler mit Produkten wie wayly gerecht werden.

Mit modernen Lösungen integriert der Vermittler seine Dienstleistung in der vertrauten Umgebung der Belegschaft und auf Plattformen, die die Arbeitnehmer bereits kennen und täglich nutzen. Das Ziel ist, eine tägliche Erinnerung zu schaffen und von den Arbeitnehmern schnell gefunden zu werden. Die bestehende Belegschaft sowie neue Teammitglieder werden somit direkt mit der bAV in Kontakt gebracht. Das erhöht die Akzeptanz für das Vorsorgeangebot des Arbeitgebers erheblich.

wayly revolutioniert die betriebliche Altersvorsorge

wayly ist die Lösung für Versicherungsmakler, die ihre täglichen Arbeitsabläufe effizienter gestalten möchten. Aufgrund der hohen Funktionalität kann es von der Beratung bis hin zum Abschluss eingesetzt werden und unterstützen. Anpassungsfähigkeit und Flexibilität stehen dabei ganz oben. Makler berichten von einer deutlichen Erleichterung und Effizienzsteigerung, da wayly ständig weiterentwickelt wird und sich an neue Anforderungen anpasst. So kann es beispielsweise das Corporate Design des entsprechenden Unternehmens annehmen und sorgt so für mehr Vertrauen bei den Mitarbeitenden und einen höheren Wiedererkennungswert. Zudem können auch Mitarbeitende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, beraten werden. So wird das Tool zu einem unverzichtbaren digitalen Mitarbeiter. Und: Die bAV wird nicht mehr als trocken und kompliziert wahrgenommen. Stattdessen wird das Wissen in einer lebendigen und unterhaltsamen Sprache vermittelt. So wird die Beratung zum Vergnügen – für Makler und Kunden gleichermaßen.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2024

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 27.06.2024 in Köln stattfindet. Die Multi Robo Advisor GmbH bzw. wayly ist dort mit einem Ausstellungsstand vertreten. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung. Zur kostenlosen Anmeldung über die Multi Robo Advisor GmbH geht es hier: asscompact.de/bv/wayly.

Bild: © peopleimages.com – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Felix Noppenberger

Mehrwerte durch betriebliche Grundfähigkeitsabsicherung

In Zeiten des Fachkräftemangels stehen Arbeitgeber vor der Herausforderung, qualifizierte Mitarbeiter zu halten und neue Talente zu gewinnen. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, liegt im Angebot der bedarfsgerechten Absicherung von Grundfähigkeiten der Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Vorsorge.

Ein Artikel von Rene Wördemann, Bereichsleiter Produktmanagement Lebensversicherung bei der ERGO

Fachkräftemangel – inzwischen sogar Arbeitskräftemangel – verbunden mit Absicherungslücken der Arbeitnehmer stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Gerade in Branchen, die auf hochqualifizierte Mitarbeiter angewiesen sind, wird der Wettbewerb um Talente immer intensiver. Gleichzeitig sind viele Arbeitnehmer nicht ausreichend gegen den Verlust ihrer Arbeitskraft abgesichert. Traditionelle Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) sind da zweckmäßig, aber aufgrund der umfassenden Absicherung auch vergleichsweise beitragsintensiv und nicht für jeden erschwinglich. Zusätzlich gibt es z. B. auch Berufe oder Hobbys, die man nicht gegen Berufsunfähigkeit absichern kann. In diesen Fällen kann eine Grundfähigkeitsversicherung die richtige Antwort sein. Diese leistet dann bei Verlust der versicherten Grundfähigkeiten.

Die betriebliche Grundfähigkeitsabsicherung bietet durch die Vorteile bei Steuer und Sozialabgaben eine preiswerte und bedarfsgerechte Lösungsalternative für diese Herausforderungen. Hierbei werden Grundfähigkeiten der Mitarbeiter wie Sehen, Hören, Sprechen, Greifen und Gehen abgesichert. Aber auch Autofahren oder Handynutzung können abgesichert werden. Fähigkeiten, die für Arbeitnehmer auch privat eine große Bedeutung haben. Besonders innovativ ist der von der ERGO angebotene Sportbaustein, der viele für sportliche Betätigungen essentielle Fähigkeiten abdeckt.

Diese körperlichen und in der Regel komplexeren Fähigkeiten sind auch für berufliche Tätigkeiten unverzichtbar. Damit ist deren Absicherung insbesondere für körperlich tätige Personen interessant. Im Falle eines Verlusts einer der versicherten Fähigkeiten erhalten die Mitarbeiter eine vorher vereinbarte finanzielle Leistung.

Vorteile im Kollektiv

Im Vergleich zur BU ist die Grundfähigkeitsabsicherung meistens kostengünstiger, insbesondere bei körperlich beanspruchenden Berufen. Die Gesundheitsprüfung ist zudem deutlich weniger umfangreich. Im Kollektivbereich lassen sich dazu noch deutlich vergünstigte Beiträge realisieren und die Gesundheitsprüfung lässt sich noch weiter vereinfachen. Denn die Absicherung einer Belegschaft im Kollektiv bietet den zusätzlichen Vorteil, dass nur noch eine Dienstobliegenheitserklärung vom Arbeitgeber zu erbringen ist.

Die betriebliche Grundfähigkeitsabsicherung bietet somit sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile:

  • Eine betriebliche Grundfähigkeitsabsicherung ist ein attraktives Benefit, um qualifizierte Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen und zu halten. Gerade in Branchen mit hohem Wettbewerbsdruck kann dies den entscheidenden Unterschied ausmachen.
  • Im Vergleich zur BU sind die Beiträge für eine betriebliche Grundfähigkeitsabsicherung insbesondere bei körperlicher Tätigkeit in der Regel niedriger. Dies ermöglicht es auch kleineren Unternehmen, eine adäquate arbeitgeberfinanzierte Absicherung für ihre Mitarbeiter anzubieten.
  • Die betriebliche Grundfähigkeitsabsicherung mit einem Sportbaustein kann gezielt auf die Absicherung grundlegender Fähigkeiten, die für die Ausübung vieler Berufe unerlässlich sind, genutzt werden. Dadurch werden Lücken in der Absicherung geschlossen, die schon vor dem Eintritt einer Berufsunfähigkeit zu einer Leistung führen können.
  • Indem Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Absicherung bieten, zeigen sie Wertschätzung und stärken die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen. Dies ist besonders in Zeiten des Fachkräftemangels von großer Bedeutung. In den betrieblichen Kollektiven wird für einige Arbeitnehmer durch die Risikoprüfung mit einer Dienstobliegenheitserklärung erst ein Zugang möglich, auch wenn privat ggf. keine Absicherung möglich ist.
  • Steuer- und Sozialabgabenersparnisse begünstigen die Umsetzung einer betrieblichen Arbeitskraftabsicherung, hier die Absicherung der Leistungsfähigkeit.
Das kann sich jeder Arbeitgeber leisten

Um als Arbeitgeber besonders attraktiv zu sein, bietet sich eine Arbeitgeberfinanzierung der betrieblichen Vorsorge an. Eine betriebliche Grundfähigkeitsabsicherung ermöglicht schon bei 40 Euro monatlich (vor Steuer) eine sehr gute Absicherung zwischen 800 und 1.200 Euro Monatsrente. Also für viele Arbeitgeber eine machbare und wertvolle Investition.

Beratung ganz einfach

Um es den Beratern noch einfacher zu machen, bietet ERGO die Grundfähigkeitsversicherung im Xempus-Advisor an. Ganz besonders einfach ist der Budgetberater von Xempus, in dem die Grundfähigkeitsabsicherung eine Option bei der bedarfsgerechten Arbeitgeberberatung zu Social Benefits ist.

Fazit: Eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die betriebliche Grundfähigkeitsabsicherung verdient daher immer eine genauere Betrachtung im Rahmen der betrieblichen Vorsorgeberatung. Insbesondere, weil sie Absicherungslücken bei individuellen Grundfähigkeiten abdeckt.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2024

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 27.06.2024 in Köln stattfindet. Die ERGO ist dort mit einem Ausstellungsstand vertreten. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung. Zur kostenlosen Anmeldung über die ERGO geht es hier: asscompact.de/bv/ergo

Bild: © Dan Race – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Rene Wördemann

bAV und bKV: Gemeinsam für starken Antrieb sorgen

Arbeitgeber benötigen schlagkräftige Argumente zur Gewinnung neuer Mitarbeiter. Betriebliche Vorsorge kann dabei eine entscheidende Rolle spielen, z. B. das Zusammenspiel von betrieblicher Altersversorgung und betrieblicher Krankenversicherung.

Ein Artikel von Sascha Marquardt, Leiter Kompetenzcenter Firmenkunden bei Hallesche Krankenversicherung a. G.

Der demografische Wandel und der damit verbundene Fachkräftemangel haben bewirkt, dass sich Unternehmen mehr als je zuvor Gedanken darüber machen müssen, wie sie für Mitarbeitende attraktiv werden bzw. bleiben. Denn: In den nächsten 15 Jahren erreichen laut dem Statistischen Bundesamt rund 12,9 Millionen Erwerbspersonen das gesetzliche Rentenalter und die jüngere Generation wird die ältere zahlenmäßig nicht ersetzen können. Die Zahl der baldigen Rentnerinnen und Rentner ist deshalb so hoch, da die geburtenreichen Jahrgänge der 1950er und 1960er, die sogenannten Babyboomer, das Renteneintrittsalter erreichen.

Die Maximierung des Vorsorge-Effekts kann bei der Mitarbeitergewinnung ein entscheidender Erfolgsfaktor sein

Doch wie lässt sich die Vorsorge maximieren? Mit der Kombination aus betrieblicher Altersversorgung (bAV) und betrieblicher Krankenversicherung (bKV) können Arbeitgeber ein dynamisches und sofort erlebbares Versorgungswerk gestalten, das ein entscheidender Erfolgsfaktor sein kann. So sorgt eine bAV später für finanzielle Sicherheit im Alter, während die positiven Effekte einer bKV für Mitarbeiter und Unternehmen sofort greifen.

bAV + bKV = Betriebliche Fürsorge

Die ALH Gruppe hat die Themen bAV und bKV unter dem Namen „Betriebliche Fürsorge“ miteinander verschmolzen. So können Unternehmen ihren Mitarbeitenden mit einer bKV einen direkt erlebbaren Mehrwert und mit der bAV eine intelligente Versorgung bei Invalidität und im Ruhestand bieten. Folgend einige Vorteile, die sich aus der Kombination ergeben:

  • Sofort und direkt erlebbare Mehrwerte
  • Stärkung des Employer Brandings und Unternehmensimages
  • Ergänzung bestehender Benefits um das Thema Gesundheit und Rente
  • Mitarbeiterzufriedenheit wird gesteigert und Fluktuation entgegengewirkt
  • Verbessertes Recruiting-Konzept
  • Reduzierung krankheitsbedingter Fehlzeiten
Alternative Gehaltserhöhung

Die bAV und bKV sind für den Arbeitgeber kostengünstiger im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung und bieten zusätzliche Vorteile. Im Allgemeinen bewirken sie einen hohen emotionalen Wirkungsgrad, sofortige Erlebbarkeit und großen Nutzen. Während in der bAV in der Finanzierungsphase für den Mitarbeiter im Regelfall keine Steuern und Sozialabgaben anfallen, erhalten Mitarbeiter mit einer bKV ein jährliches Gesundheitsbudget (netto), mit dem sie sich individuelle Gesundheitsleistungen aussuchen können.

Bis zu 100% vom Chef möglich

Die bKV ist eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen und der privaten Gesundheitsvorsorge: So kann sich jeder Mitarbeitende die Gesundheitsleistungen (z. B. für Zähne, Brille, Heilpraktiker, Vorsorgeuntersuchungen etc.) aussuchen, die er gerade benötigt. Darüber hinaus stehen ein Facharzttermin-Service und medizinische 24/7-Beratung in über 20 Sprachen sowie eine ärztliche Videotelefonie (Ärzte aus verschiedenen Fachrichtungen inklusive Psychotherapeuten) zur Verfügung. Bei der Initiierung einer bKV gibt es keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten und keine Ausschlüsse von bereits bestehenden Erkrankungen.

Zunehmende Bedeutung von Benefits

Mit der betrieblichen Fürsorge schlagen moderne Arbeitgeber gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie bieten ihren Mitarbeitern einen echten Mehrwert, mit dem die Verbundenheit zum Unternehmen gestärkt wird. Gleichzeitig wird dafür gesorgt, dass die Belegschaft fit und leistungsfähig bleibt. Das Ergebnis: Weniger Fluktuation, weniger krankheitsbedingte Fehlzeiten und schnellere Besetzung offener Stellen.

Steuer- und Sozialversicherungsersparnis

Die Beiträge zur bKV sind als Sachbezug im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Alle empfangenen Leistungen aus einer bKV sind für den Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Es erfolgt somit keine nachgelagerte Versteuerung beim Arbeitnehmer. In der bAV sind steuerfreie Beiträge bis 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West) und sozialversicherungsfreie Beiträge bis 4% der BBG West (in 2023 sind es 292 Euro monatlich) möglich.

Verbesserung der individuellen Versorgung

Das Konzept der „betrieblichen Fürsorge“ sorgt in allen Lebensphasen für eine Verbesserung der Versorgungssituation bei den Mitarbeitern:

  • bei Krankheit (bKV)
  • bei einer Berufsunfähigkeit (BU)
  • bei Einschränkungen der Grundfähigkeiten (GF)
  • bei einer Erwerbsminderung (EM)
  • im Ruhestand (Altersversorgung)
Mit digitalen Kooperationspartnern zum Vertriebserfolg

Von der Beratung über den Abschluss bis hin zur Verwaltung – in Kooperation mit ausgewählten Partnern bietet die ALH Gruppe digitale Tools an, mit denen der gesamte Prozess – also die Etablierung von bAV und bKV im Unternehmen – komplett digital abgebildet werden kann.

  • Transparente Beratungs- und Verwaltungsprozesse
  • Zeit- und Kostenersparnis
  • Sicherheit in der Beratung
  • Nachhaltiger Geschäftsprozess durch papierlose Kommunikation
AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2024

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 27.06.2024 in Köln stattfindet. Die ALH Gruppe ist dort mit einem Ausstellungsstand vertreten. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung. Zur kostenlosen Anmeldung über die ALH Gruppe geht es hier: asscompact.de/bv/alh-gruppe.

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Ein Artikel von
Sascha Marquardt

AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2024

Wer sind die Maklerfavoriten in der betrieblichen Altersversorgung? Wie steht es um die Zukunft einer der bAV-Vermittlung? Und: Welche Versicherer erhalten die höchsten Zufriedenheitswerte? Die neue Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2024“ verrät es.

Die Studie präsentiert die Ergebnisse, an welche Versicherer unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler sowie Mehrfachagentinnen und -agenten bei der bAV das meiste Geschäft vermitteln, aber auch, wie es um die Zufriedenheit Befragten mit den Produktanbietern bestellt ist. Außerdem widmet sich die Studie der Frage nach der Zukunft der bAV-Vermittlung.

Studienbestellung

Dr. Mario Kaiser, kaiser@bbg-gruppe.de, 0921 75758–33

Bild: © vegefox.com – stock.adobe.com

 

Die betriebliche Vorsorge ganzheitlich digital

Schnelle und einfache Prozesse sind für Arbeitgeber besonders wichtig – das gilt auch für die Handhabung der betrieblichen Vorsorge. Dank der Digitalisierung bieten sich hier bereits viele Möglichkeiten, die zudem auch Vermittler in ihrer Arbeit unterstützen. Aktuell rückt dabei vor allem die bKV in den Fokus.

Ein Artikel von Martin Bockelmann, Gründer und Co-CEO, Xempus AG

Die betriebliche Vorsorge entwickelt sich für Arbeitgeber zu einem entscheidenden Benefit. Vor allem die betriebliche Krankenversicherung (bKV) rückt aktuell immer mehr in den Fokus. Auch wenn bisher noch wenige Unternehmen eine bKV anbieten, wird sich in den nächsten Jahren viel verändern.

Für Vermittlerinnen und Vermittler ist daher gerade jetzt der richtige Zeitpunkt, sich mit der bKV zu beschäftigen. Denn die Arbeitgeber erkennen den Wert, die Mitarbeitenden fordern eine bKV und die Produktanbieter positionieren sich mit spannenden Tarifen. Und gleichzeitig haben rund 95% der Arbeitgeber noch gar kein bKV-Angebot im Unternehmen.

Eine Studie der ARAG zeigt, dass Unternehmen, die ihrer Belegschaft bereits Gesundheitsbenefits über eine arbeitgeberfinanzierte bKV anbieten, starke Vorteile für sich und ihre Belegschaft erkennen – insbesondere mit Blick auf die Mitarbeiterbindung, die Attraktivität für Bewerber und die Arbeitsmotivation. Ein Mehrwert, den auch andere Unternehmen sehen. So planen laut der Studie immer mehr Unternehmen eine bKV für ihre Mitarbeitenden.

Doch oft fehlt die Zeit, sich mit dem komplexen Themenfeld auseinanderzusetzen. Das verzögert die Entscheidung. Daher gilt es jetzt, mit den Arbeitgebern alle Fragen zu klären und mit effizienten und digitalen Prozessen die Umsetzung so einfach wie möglich zu machen. Denn nur wenn die Hürden niedrig sind, der Arbeitgeber die Vorteile versteht und vor allem nachvollziehen kann, wie er eine bKV einfach und kostengünstig finanzieren kann, wird das zur Verbreitung der bKV beitragen.

Mit digitalen Prozessen überzeugen

Schnelle und einfache Prozesse sind für Arbeitgeber enorm wichtig und oft ein wesentliches Entscheidungskriterium. In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sehen wir bereits, dass digitale Prozesse einen wesentlichen Beitrag zur Verbreitung leisten. Vermittler generieren um 50% mehr Abschlüsse, können ihren Zeitaufwand um 40% reduzieren und gleichzeitig dreimal mehr Neugeschäft generieren. Das bedeutet enormes Skalierungspotenzial.

Digitale Tools können komplexe Informationen einfach und verständlich machen. Das beginnt bereits in der Akquisephase. Sie helfen Vermittlern, ihre Arbeitgeberkunden Schritt für Schritt durch die Beratung zu führen. Mit visuellen Darstellungen und interaktiven Diagrammen können sie die Vorteile der bKV aufzeigen.

Gerade bei der bKV ist es besonders wichtig, dass der Vermittler die genauen Bedürfnisse des Arbeitgebers und dessen Belegschaft kennt. Denn nicht jede Tarifart passt für jede Branche, nicht jeder Arbeitgeber hat die gleichen Herausforderungen hinsichtlich Fluktuation und Krankheitstagen und auch die steuerrechtlichen Fragen unterscheiden sich. Daher hat Xempus die Beratungsstrecke im XEMPUS advisor so gestaltet, dass jeder Vermittler selbst festlegen kann, mit welchen inhaltlichen Bausteinen er seine Beratung strukturieren möchte. So kann er individuell auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber eingehen und das mit wenig Aufwand.

Ein weiteres wichtiges Feature in der digitalen Beratung ist der Tarifvergleich. Auf einen Blick können Vermittler mit ihren Arbeitgeberkunden den passenden Tarif auswählen. Das bKV-Angebot wird am Ende mit allen Dokumentationen und Informationen einfach und digital an den Arbeitgeber übermittelt und kann mittels eSignatur abgeschlossen werden. Auch die Verwaltung der Verträge ist für den Arbeitgeber digital möglich.

Ganzheitliche Beratung – der Weg in die Zukunft

Doch richtig spannend wird die Beratung der betrieblichen Vorsorge, wenn sie ganzheitlich betrachtet wird. Mit dem Budget-Berater im XEMPUS advisor etwa analysieren Vermittler zunächst zusammen mit ihrem Arbeitgeberkunden den konkreten Bedarf und definieren das mögliche Budget für die betriebliche Vorsorge. Basierend darauf erstellen sie ein Versorgungskonzept und verteilen das festgelegte Budget auf die gewünschten Versorgungslösungen. Danach können sowohl die bAV, die bKV und die betriebliche Arbeitskraftabsicherung ganz einfach digital beraten, abgeschlossen und verwaltet werden.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2024

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 27.06.2024 in Köln stattfindet. Xempus ist dort mit einem Ausstellungsstand vertreten. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung. Zur kostenlosen Anmeldung über Xempus geht es hier: asscompact.de/bv/xempus.

Bild: © Who is Danny – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Martin Bockelmann

Die bAV-Verwaltung für Makler digital gestalten

Mit den zum 01.08.2022 veröffentlichten Änderungen zum Nachweisgesetz sah es zunächst düster aus für weitere Digitalisierungsbemühungen in der bAV. Nun sind gesetzliche Erleichterungen in Sichtweite – und entsprechende technische Unterstützung auch.

Ein Artikel von Per Protoschill, Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, und Frank Wörner, Prokurist und Experte für Rechts- und Steuerfragen bAV bei der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

Man musste sich zumindest verwundert, eher erschrocken die Augen reiben, als man vor der Verabschiedung der Novellierung des Nachweisgesetzes mit den Inhalten und den Auswirkungen auf die bAV befasst hat. Aufgrund der EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union („Arbeitsbedingungsrichtlinie“) wurde das sogenannte Nachweisgesetz (NachweisG) novelliert. Dieses Gesetz regelte u. a., dass Arbeitsvertrag und wesentliche Arbeitsbedingungen – dazu gehört auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) – schriftlich niederzulegen sind. Gleiches galt für Änderungen von wesentlichen Arbeitsbedingungen. Die elektronische Form war in § 2 Abs. 1 S. 3 NachweisG (alte Fassung) sogar explizit ausgeschlossen.

Die Gestaltungsmöglichkeiten durch die EU-Richtlinie, hier Erleichterungen zu verschaffen, hatte der deutsche Gesetzgeber leider zunächst nicht aufgegriffen. Denn die Richtlinie hat neben der Schriftform ausdrücklich auch eine elektronische Übermittlung als Option erwähnt. Und damit nicht genug: Formale Verstöße waren mit Inkrafttreten des Gesetzes „pro Fall“ mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro bewehrt.

Klarstellung des BMAS zum Nachweisgesetz und Entgeltumwandlung

Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes stellte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seine Sichtweise dazu klar – nämlich dass der Arbeitgeber zwar nach dem Verständnis der EU-Arbeitsbedingungen-Richtlinie verpflichtet sei, über das Arbeitsentgelt zu informieren, nicht aber über dessen Verwendung – also beispielsweise eine Entgeltumwandlung. So vertrat das BMAS die Auffassung, dass eine Anwendung des Nachweisgesetzes auf Betriebsrenten in der speziellen Form der Entgeltumwandlung nicht anwendbar sei. Allerdings: Eine rechtssichere Umsetzung war dadurch freilich nicht gewährleistet, sollte es zum arbeitsgerichtlichen Schwur kommen. Denn der Gesetzgeber griff diesen Punkt nicht auf.

Hoffnungsschimmer durch das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)

Einen ersten Hoffnungsschimmer für die „Rolle rückwärts“ zurück zu digitalen Prozessen in der bAV gab es dann im Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zum sog. IV. Bürokratieentlastungsgesetz im August 2023. Hier fand sich das erklärte Ziel einer Regelung im Nachweisgesetz, wonach die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen zu erteilen, entfallen könne, wenn und soweit ein Arbeitsvertrag einschließlich etwaiger Änderungsverträge in einer die Schriftform ersetzenden elektronischen Form geschlossen wurde. Ob das eine deutliche Verbesserung bedeutet hätte, wurde zu Recht in Zweifel gezogen. Eine die Schriftform ersetzende elektronische Form erfordert für den Arbeitgeber nämlich neben der Auswahl eines Zertifizierungsdienstes die Anschaffung von Hard- und Software.

Aufgrund der zu Recht geäußerten Kritik unternahm der Bundesjustizminister einen weiteren Vorstoß, um die Textform im Nachweisgesetz im Zuge des parlamentarischen Verfahrens zum Bürokratieentlastungsgesetz IV umzusetzen.

Unter dieser Voraussetzung bedeutet das: Als Nachweis genügt die Textform (z. B. durch eine E-Mail), wenn

  • das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist
  • das Dokument gespeichert und ausgedruckt werden kann
  • der Arbeitgeber einen Übermittlungs- oder Empfangsnachweis erhält.

Ausnahmen soll es für Branchen der Wirtschaftsbereiche nach § 2a Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, wozu u. a. die Logistikbranche oder auch das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe gehören, geben sowie immer dann, wenn Arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis verlangen. Die entsprechende Formulierung wurde am 26.04.2024 im ersten Durchgang durch den Bundesrat beschlossen.

Jetzt grünes Licht und frisch ans Werk

Damit stehen die Zeichen nun wieder auf Grün, wenn es um die Digitalisierung der bAV-Verwaltungsprozesse geht. Und das ist gut so. Denn die Digitalisierung der betrieblichen Altersversorgung beschleunigt Prozesse und erleichtert den Arbeitsalltag von Versicherern, Arbeitgebern und Vermittlern.

Die Stuttgarter bietet mit dem Betriebsrenten-Manager schon seit 2018 eine digitale bAV-Verwaltungsplattform, die es dem Arbeitgeber und Vermittler ermöglicht, bAV-Verträge digital einzusehen, zu überblicken und zu verwalten. Als Erweiterung gibt es den digitalen Dokumentenversand an den Versicherungsnehmer. Auch für Makler, die ein eigenes bAV-Verwaltungsportal betreiben, kann der digitale Dokumentenversand eingerichtet werden.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2024

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 27.06.2024 in Köln stattfindet. Die Stuttgarter ist dort mit einem Ausstellungsstand vertreten. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung. Zur kostenlosen Anmeldung über die Stuttgarter geht es hier: asscompact.de/bv/stuttgarter

Bild: © Suelzengenappel – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Per Protoschill
Frank Wörner

Moderne bAV-Portale und ihre Möglichkeiten

Die Möglichkeiten der Digitalisierung sind wesentliche Treiber für das Wachstum der betrieblichen Versorgung. Fortschrittliche Portale kombinieren eine anbieterunabhängige Verwaltung sowie hybride Beratung in einem Tool. Damit können Vermittler das Leben ihrer Firmenkunden merklich erleichtern.

Ein Artikel von Dr. Johannes Georg, Geschäftsführer der Penseo GmbH

Was macht ein bAV-Portal eigentlich erfolgreich? Es gibt eine Vielzahl von Tools, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen und damit andere Vorteile bieten. Die meisten konzentrieren sich entweder auf die Verwaltung oder die Beratung der betrieblichen Versorgung. Der Clou aber ist, Beratung und Verwaltung unkompliziert in einem vollintegrierten Portal zu kombinieren.

Der Grund für den Erfolg solcher sogenannter Komplettlösungen ist, dass sie zwei wesentliche Branchentrends bedienen: Zum einen wird die Benefit-Landschaft immer vielfältiger und individueller, und zum anderen erwarten Arbeitnehmer heutzutage eine individuelle und damit sehr unterschiedliche Ansprache. Ob persönlich, hybrid und per Selbstberatung, ob eine oder mehrere Vorsorgelösungen: Tools müssen genau diese Vielfältigkeit abdecken und Beratern die richtigen Funktionen gebündelt und zugleich flexibel an die Hand geben.

Die Landschaft der betrieblichen Versorgung wird vielfältiger

Die Betriebsrente ist Umfragen zufolge der begehrteste Benefit, der Beratungsbedarf weiterhin hoch. Doch auch andere Aspekte der betrieblichen Versorgung rücken seit mehreren Jahren vermehrt in den Fokus: Immer mehr Unternehmen bieten der Belegschaft Leistungen im Bereich der Gesundheitsvorsorge (bKV). Ebenso erregt der betriebliche Berufsunfähigkeitsschutz (bBU) zunehmend Interesse, da die meisten Arbeitnehmer in diesem Bereich weder gesetzlich noch privat ausreichend abgesichert sind – und dies aufgrund mangelnder Gesundheit auch nicht mehr können. Progressive Unternehmen bieten der Belegschaft daher mehrere Benefits an.

Mit der wachsenden Vielfalt an Produkten, Verträgen und Versicherern steigen aber auch die Anforderungen an eine effiziente digitale Verwaltung. Änderungsmeldungen müssen mühelos und vernetzt übermittelt werden können. Eine Namensänderung sollte beispielsweise mit einem Klick ausgeführt werden können, unabhängig von den Anbietern und der Anzahl der Benefits. Auch sollten sowohl die Personalabteilung als auch die Lohnbuchhaltung durch das bAV-Portal vernetzt werden, was in einer Komplettlösung wie Penseo dank separater Zugänge möglich ist.

Arbeitnehmer möchten unterschiedlich beraten werden

Menschen sind sehr verschieden, und so ist auch der Wunsch nach individuellen Lösungen in der Beratung verständlich. Einige bevorzugen eine persönliche Beratung, während andere lieber eigenständig ihre Betriebsrente auswählen. Mit modularen Vorsorgerechnern kann der passende Beratungsansatz gewählt werden, um den Bedürfnissen der Belegschaft gerecht zu werden, sei es persönlich mit einem Beratungsassistenten, hybrid mit einer Landingpage oder per Selbstberatung. So wird die Implementierung der Betriebsrente für Berater und deren Firmenkunden zum gewünschten Erfolg.

Hilfreich ist es zudem, wenn den Beratern Informationen aus der HR-Abteilung im Vorfeld einfach zur Verfügung gestellt werden. Am besten funktioniert dies automatisiert und fortlaufend. So stellen Vermittler sicher, dass Arbeitnehmer zeitnah beraten werden, wenn sich in ihrem Leben etwas ändern sollte. Zudem bietet die Komplettlösung einen weiteren Vorteil: Bestandsverträge können während der Beratung ganz bequem angezeigt, thematisiert und in der Berechnung direkt berücksichtigt werden. Das spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern gibt den Arbeitnehmern auch das Gefühl, besser beraten zu werden.

Die Vorteile für Firmenkunden

Auch Unternehmen profitieren von einer digitalen Komplettlösung auf vielfältige Weise. Die benutzerfreundliche Verwaltung spart Zeit und Kosten und vereinfacht das Management selbst komplexerer Versorgungsangebote. Die weitreichende Nutzung des Angebots betrieblicher Versorgungsangebote fördert zudem die Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen, besonders durch die positive Besetzung sensibler Themen wie Altersvorsorge, Gesundheit und Berufsunfähigkeit.

Ein fortschrittliches Tool integriert und vernetzt alle diese relevanten Themen – eben eine Komplettlösung für die betriebliche Versorgung.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2024

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 27.06.2024 in Köln stattfindet. Penseo ist dort mit einem Ausstellungsstand vertreten. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung. Zur kostenlosen Anmeldung über Penseo geht es hier: asscompact.de/bv/penseo

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Ein Artikel von
Dr. Johannes Georg

BU-Vorsorge im Kollektiv: So können Unternehmen punkten

Betriebliche Altersversorgung ist viel mehr als „nur“ staatlich geförderte Entgeltumwandlung. Sinnvolle Sozialleistungen sind heutzutage ein wirksames Werkzeug, Mitarbeiter zu finden und zu binden. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels gewinnt das zunehmend an Bedeutung.

Ein Artikel von Sascha Holstein, Leiter Vertriebsunterstützung bAV bei der Continentale Versicherung

Bis 2036 fehlen dem deutschen Arbeitsmarkt ca. fünf Millionen Arbeitnehmer. Die Ursache: Die „Boomer-Jahrgänge“ gehen in Rente, zu wenige Fachkräfte rücken nach. Die sind daher heiß begehrt. Gleichzeitig stellen sie höhere Ansprüche an potenzielle Arbeitgeber als ihre Vorgänger-Generationen. Neben dem Gehalt zählen dazu die Work-Life-Balance, ein angenehmes Arbeitsumfeld und umfangreiche Arbeitgeberleistungen.

So zeichnet sich ein Rollentausch ab: Heute müssen sich Unternehmen bei ihren künftigen Mitarbeitern bewerben statt umgekehrt. Punkten können sie mit einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung im Kollektiv. Von großem Vorteil ist es, wenn sie dabei einen erfahrenen Versicherer an ihrer Seite haben – und einen kompetenten Vermittler.

BU-Vorsorge wird Arbeitnehmern immer wichtiger

Eine Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) als Arbeitgeberleistung wünschen sich immer mehr Mitarbeiter. Vermutlich liegt das daran, dass zunehmend auch junge Menschen von BU betroffen sind. Der Anteil psychischer Erkrankungen steigt dabei stetig. Gerade junge Leute haben deshalb ein Bewusstsein dafür entwickelt, dass die Vorsorge für den Verlust der Arbeitskraft wichtig ist.

Trotzdem sind viele noch nicht oder nicht ausreichend abgesichert. Der Grund: Sie schätzen ihr persönliches BU-Risiko nur als gering ein. Außerdem kalkulieren sie die Kosten für ihre BU-Vorsorge deutlich höher, als diese tatsächlich sind. Das belegt die aktuelle Continentale-Studie „Absicherung der Arbeitskraft – (K)ein Thema in der Bevölkerung“.

Win-win-Situation für Mitarbeiter und Unternehmen

Immer mehr Arbeitgeber reagieren auf diese Situation. Sie möchten ihren Belegschaften entsprechende Angebote machen. Für die Beteiligten wäre das eine Win-win-Situation: Die Mitarbeiter sind gegen ein existenzielles Risiko abgesichert, die Unternehmen steigern ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Das ist vor allem für kleine und mittelständische Betriebe eine Chance, sich zu positionieren.

Vereinfachte Gesundheitsprüfung

Eine geeignete Lösung für beide Seiten ist ein gut durchdachtes betriebliches Versorgungswerk, das einerseits starke BU-Leistungen bietet und andererseits möglichst viele Mitarbeiter absichert.

Im Vergleich zur privaten BU-Vorsorge profitieren die Mitarbeiter bei einer betrieblichen BU-Absicherung oft von einer deutlich vereinfachten Gesundheitsprüfung. Der Arbeitgeber sollte darauf achten, dass der Versicherer im Idealfall gar keine Gesundheitsfragen stellt. Oder er gibt eine – möglichst einfache und klare – sogenannte Dienstobliegenheitserklärung ab. Damit bestätigt er, dass ein Mitarbeiter arbeitsfähig ist und in den letzten Jahren nicht länger krank war.

Durch diese gelebte Gleichbehandlung ist für die Akzeptanz in der Belegschaft gesorgt. Zudem kommt das Unternehmen damit seiner sozialen Verpflichtung nach, handelt also nachhaltig.

Attraktive Angebote für die ganze Belegschaft

Für den Versicherer ist die betriebliche BU im Kollektiv eine aktuarielle Herausforderung. Denn er muss sein Versichertenkollektiv vor zu vielen Leistungsfällen schützen. Die Continentale gehört zu den wenigen Anbietern, die solche Lösungen bieten.

Ein gutes Versorgungswerk enthält hohe arbeitgeberfinanzierte Anteile und steht der ganzen Belegschaft zur Verfügung. Dadurch ist zum einen der Risikoausgleich innerhalb des Kollektivs gewährleistet. Zum anderen kann der Versicherer preislich attraktive Angebote machen. Diese lassen sich durch Entgeltumwandlung auch noch aufstocken. So entsteht dann ein allseits akzeptiertes Versorgungswerk. Das Unternehmen wird selbst zur Marke.

Großes Potenzial für Vermittler

Fazit: Ein BU-Kollektivvertrag bringt Arbeitgebern wie Arbeitnehmern gleichermaßen Vorteile. Unternehmen heben sich damit im Wettbewerb um Fachkräfte von Mitbewerbern ab. Gleichzeitig tragen sie dem Grundsatz der Gleichbehandlung Rechnung. Die Mitarbeiter haben durch das Kollektiv einen erleichterten Zugang zu einer unverzichtbaren Vorsorge. Darüber hinaus ist die betriebliche BU-Absicherung für sie kostengünstiger als die private.

Für Vermittler liegt darin großes Potenzial. Ihre Aufgabe ist es, zunächst die Präferenzen und Möglichkeiten der jeweiligen Arbeitgeber zu erkennen. Des Weiteren kommt es darauf an, ein tragfähiges, langfristig finanzierbares Konzept zu erstellen und dieses ansprechend und überzeugend zu präsentieren.

Die Experten der Continentale im Bereich betriebliche Altersversorgung unterstützen Sie dabei gerne, auch vor Ort im Unternehmen.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 27. Juni 2024 in Köln stattfindet. Die Continentale ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © REDPIXEL – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Sascha Holstein

bAV: Sozialpartnermodell soll weiter geöffnet werden

Das Sozialpartnermodell auf tariflicher Grundlage sollte die bAV attraktiver machen und zu einer stärkeren Verbreitung beitragen. Das Ziel wurde bisher verfehlt. In Berlin arbeitet man nun an einer Öffnung des Sozialpartnermodells. Die Regierungsgespräche dazu laufen aber noch.

Anfang der Woche trafen sich die bAV-Experten Deutschlands zur aba-Jahrestagung. Dort forderte Dr. Georg Thurnes, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, mehr Mut bei der geplanten Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Dazu sprach er ein Bündel von Maßnahmen an. Neben einem Bürokratieabbau und dem Ausbau der Geringverdienerförderung setzt sich Thurnes dafür ein, dass auch nichttarifgebundene Beschäftigte Zugang zum Sozialpartnermodell erhalten, nur so würde eine notwendige Breitenwirkung erzielt werden.

Sozialpartnermodell hat Erwartungen nicht erfüllt

Das Sozialpartnermodell wurde im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) entwickelt und wurde damals als Nahles-Rente bekannt. Das Modell muss zwischen den Tarifvertragsparteien verhandelt werden, die Durchführung erfolgt als reine Beitragszusage. Am Markt durchgesetzt hat sich das Modell bisher nicht und blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Dabei hatten Versicherungsmakler bei Einführung noch starke Befürchtungen, dass ihnen die Einführung einer tarifvertraglichen Lösung Nachteile für ihre Geschäftstätigkeit in der bAV bescheren würde.

Regierungsinterne Gespräche zur Verbesserung der bAV-Rahmenbedingungen

Nachdem das Gefälle in der Verbreitung der bAV groß geblieben ist, nimmt der Gesetzgeber nun einen weiteren Anlauf. Das Bundesarbeitsministerium hat verschiedene Maßnahmen angekündigt, um die Rahmenbedingungen in der bAV zu verbessern. Ein Referentenentwurf ist in Arbeit, der Fokus soll eben auf dem Sozialpartnermodell und dessen Öffnung  für freie Berufe oder tarifungebundene Betriebe liegen. Auf Anfrage teilt das Ministerium zu Inhalten und weiterem Zeitplan allerdings nur kurz mit, dass weiterhin regierungsinterne Gespräche stattfinden würden und alles Weitere abzuwarten bleibe.

Obligatorium in der bAV

Die Politik dürfte von der bisherigen Wirkung des BRSG einigermaßen enttäuscht sein und hoffen, dass den nächsten Maßnahmen eine höhere Durchdringung folgen werde. Spätestens wenn dies nicht der Fall sein sollte, wird wohl die Diskussion über ein Obligatorium in der bAV wieder aufbranden. (bh)

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Das Gender-Pension-Gap und die Bedeutung der bAV

Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit als Männer – daraus entsteht eine Rentenlücke. Eine bAV kann dabei unterstützen, diese zu schließen. Durch den §100 EStG können Unternehmen Geringverdienern eine arbeitgeberfinanzierte bAV anbieten, was sich für beide Parteien vorteilhaft auswirkt.

Ein Artikel von Ute Thoma, Leiterin Unternehmensvorsorgewelt, die Bayerische

Die Durchschnittsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) liegt für Männer bei 1.637 Euro – für Frauen bei 1.323 Euro. Das Altersversorgungsniveau von Männern und Frauen ist auch 2024 weiterhin unterschiedlich. Die Differenz beträgt hier zwischen 27,1% (mit Hinterbliebenenrenten der Partner) und 39,4% (ohne deren Anrechnung). Und dieses Gefälle zieht sich durch alle Schichten der Altersversorgung. Auch in der privaten Altersversorgung und der betrieblichen Altersversorgung sind Frauen unterversorgt. Wenn wir hier nicht umdenken – auch in der Beratung von Frauen – wird uns dieses Thema als Gesellschaft insgesamt auf die Füße fallen.

Was sind die Gründe für diesen Unterschied?

Bis zum 35. Lebensjahr sind die Rentenansprüche, die Frauen und Männer erwirtschaftet haben, fast identisch. Ab da ergibt sich dann aber eine Lücke, die sich bis zum Renteneintritt weiter ausbaut.

Inzwischen ist die Erwerbstätigenquote von Frauen in Deutschland auf über 70% angestiegen. In den 90er-Jahren lag dieser nur bei rund 55%. Der große Einschnitt kommt für Frauen mit der Geburt von Kindern. Frauen bleiben aber auch noch in Teilzeit, wenn die Kinder schon fast erwachsen sind (51% der Mütter von Kindern zwischen 15–17 Jahren). Väter sind in diesem Alter der Kinder nur zu 5% in Teilzeitbeschäftigungen.

Auch die im Anschluss anstehende Pflege von Eltern- und Schwiegereltern obliegt zu fast 87% den Frauen. Frauen arbeiten also nicht real in Teilzeit, sie werden nur für einen Teil ihrer Arbeit bezahlt. Die Rentenhöhe in Deutschland orientiert sich aber ausschließlich am Bruttoeinkommen. Aus der geleisteten Care-Arbeit entstehen also keine Rentenansprüche.

Arbeitskräftemangel – die stille Reserve der in Teilzeit Arbeitenden

Gleichzeitig sind der Arbeitskräftemangel und die demografische Entwicklung für Firmen heute die größte Herausforderung. Bis 2023 geht ein Drittel aller heutigen Erwerbstätigen in Rente. Die nächsten zwölf Jahre wird der Kampf der Unternehmer um Arbeitskräfte noch größer werden. Hier gilt es, sich zu positionieren. Die stille Reserve der in Teilzeit Arbeitenden wird entdeckt werden. Schon heute gibt es Firmen, die diese Reserve für sich entdeckt haben und versuchen, besser an sich zu binden.

§100 EStG – ist genau hierauf ausgerichtet

Mit dem §100 des Einkommensteuergesetzes (EstG) bietet der Gesetzgeber Unternehmen die Möglichkeit, seinen Geringverdienern (bis 2.575 Euro Monatsbrutto) eine arbeitgeberfinanzierte bAV bis zu 80 Euro monatlich anzubieten. Der Staat bezuschusst das mit einem sofortigen Lohnsteuerabzug bei AG mit 30% des Betrages.

Win-Win-Situation für alle Beteiligten

Eine Teilzeitkraft, oft in Steuerklasse V, hat so die Möglichkeit, mit 60 Euro Nettoaufwand 200 Euro Bruttobeitrag für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu erzielen. Ein toller Vorteil!

Der Arbeitgeber hat bei dem Modell mit Nutzung des §100 rund 30% weniger Aufwand gegenüber einem Modell, bei dem der §100 nicht genutzt wird. Ein toller Vorteil!

Und der Vermittler?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass nur ungezillmerte Tarife hierfür verwendet werden dürfen, um in den Genuss dieser Förderung zu kommen. Das ist vertrieblich nicht so attraktiv. Die Bayerische bietet hier aber interessante Factoring-Modelle an.

Denkanstöße, die sich für Vermittler daraus ergeben

• Gibt es Unternehmen ohne Mitarbeitende, die nur bis zu 2.575 Euro verdienen (auch Teilzeitkräfte)?

• Wenn der Arbeitgeber durch Nutzung des §100 bis zu 30% weniger Aufwand hat, müsste man das nicht als guter bAV-Berater thematisieren?

• Wäre das nicht ein guter Akquise-Ansatz?

AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2024

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 27.06.2024 in Köln stattfindet. Die Bayerische ist dort mit einem Ausstellungsstand vertreten. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung. Zur kostenlosen Anmeldung über die Bayerische geht es hier: asscompact.de/bv/bayerische

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Ein Artikel von
Uta Thoma