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Assekuranz Sach allgemein

Steigender Höchstrechnungszins: Folgen für die Assekuranz

Im April hat das BMF bekannt gegeben, dass es der Empfehlung der DAV folgt und den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung zum Jahreswechsel auf 1,0% anhebt. Einige Versicherer haben prompt Produktanpassungen verkündet. Was die Erhöhung konkret bedeutet, beleuchtet Manuel Lang vom IVFP.

Ein Artikel von Manuel Lang, Leiter Research Institut für Vorsorge und Finanzplanung

Steigender Höchstrechnungszins: Folgen für die Assekuranz

Erstmals seit 30 Jahren steigt der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung wieder an. Zum Jahreswechsel 2025 wird er von 0,25% auf 1,0% angehoben. Der Höchstrechnungszins dient den Versicherern in erster Linie für die Berechnung der bilanziellen Rückstellungen und ist nicht mit dem Garantiezins zu verwechseln. Da in der Vergangenheit jedoch der Höchstrechnungs- und der Garantiezins meist identisch waren, wird erwartet, dass auch der Garantiezins in der Lebensversicherung wieder steigen wird.

Dies hat Auswirkungen für Neukunden bei der Beitrags- und Leistungsberechnung. Bestehende Verträge sind von dieser Anpassung hingegen in der Regel nicht betroffen, da die zum Abschluss der Versicherung versprochene Mindestverzinsung für die gesamte Vertragslaufzeit gilt. Eine Ausnahme bilden Rentenversicherungen, deren Mindestverzinsung unterhalb der 1%-Marke liegt. Aufgrund der inzwischen üblichen Günstiger­prüfung bei der Umrechnung des Kapitals in eine Rente erhöht sich dadurch die Mindestrente.

Es muss neu gerechnet werden

Eine Anpassung des Rechnungszinses erfordert demnach eine Neukalkulation aller Tarife. Bei Risikoversicherungen wie etwa der Berufsunfähigkeits- oder der Risikolebensversicherung werden die Tarifbeiträge (Bruttobeiträge) sinken. Auf die Zahlbeiträge (Nettobeiträge) hat die Garantiezinserhöhung hingegen keinen unmittelbaren Einfluss, da sich die Überschüsse durch eine Rechnungszinsanhebung per se nicht erhöhen. Die Effekte bei Sparprodukten müssen hingegen differenzierter betrachtet werden.

Die Auswirkungen auf die Ansparphase der unterschiedlichen Produktgattungen sind verschieden. Während für fondsgebundene Produkte ohne Garantien, zu denen laut einer Umfrage des IVFP aktuell am häufigsten beraten wird, keine Auswirkungen auszumachen sind, gibt ein höherer Rechnungszins den Versicherern bei Produkten mit Garantien mehr Spielraum bei der Höhe der Garantieleistung. Kalkulatorisch werden auch wieder Produkte mit einer Bruttobeitragsgarantie möglich sein, was den ein oder anderen Riester-Anbieter wieder auf den Plan rufen dürfte. Grundsätzlich gilt jedoch für Hybridprodukte: Je nach Ausgestaltung des Produkts führt ein höherer Rechnungszins zu einem größeren Beitragsanteil, der in die Fonds investiert werden kann. Dies wirkt sich positiv auf die Renditeerwartung dieser Produktgattung aus – einer der größten Vorteile einer Rechnungszinserhöhung.

Auswirkungen auf verschiedene Produkte

Ob eine Bruttobeitragsgarantie für die Kunden Sinn macht, darf jedoch angezweifelt werden. Insbesondere bei kürzeren Laufzeiten dürfte die Fondsquote – der Renditebaustein – weiterhin (sehr) niedrig und eine positive Realverzinsung schwer zu erreichen sein. Vielmehr sollten die staatlich geförderten Produkte angeglichen werden, sodass bei Riester-Produkten das Garantieniveau entsprechend der individuellen Risikoneigung gewählt werden kann.

Für klassische und indexgebundene Produkte spielt eine Erhöhung des Rechnungszinses nur eine untergeordnete Rolle. Bei konventionellen Produkten mit einer Mindestverzinsung werden sich die garantierten Ablaufleistungen etwas erhöhen. Bei Produkten mit Indexbeteiligung sind die Versicherer wieder etwas flexibler bei der Wahl der Garantiehöhe. Eine Bruttobeitragsgarantie bei dieser Produktgattung ist seit der Rechnungszinssenkung auf 0,25% kaum noch zu beobachten.

Beim Rentenübergang sind die Auswirkungen eines höheren Rechnungszinses – sofern er an den Kunden auch weitergegeben wird – über alle Produktgattungen gleich. Ein höherer Garantiezins erhöht den Umrechnungsfaktor für die Garantierente (garantierter Rentenfaktor) und somit die garantierte Leibrente. Für die Gesamtrente hingegen besteht kein direkter Einfluss.

Erhöhung stellt Versicherer vor Herausforderungen

Grundsätzlich ist eine Anhebung des Höchstrechnungszinses auf 1% vor dem Hintergrund eines gestiegenen Zinsniveaus zu befürworten. Die Versicherer stehen jedoch vor unterschiedlichen Herausforderungen. Einerseits müssen die Tarife aufgrund einer Neukalkulation das Produktfreigabeverfahren der BaFin durchlaufen – durchaus spannend vor dem Hintergrund „Value for Money“. Hierfür werden die Produkte einer umfassenden Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen und im Vergleich zu einer breiten Benchmark hinsichtlich Kosten und Performance bewertet. Ziel dabei ist, das Preis-Leistungs-Verhältnis transparent und messbar zu machen. Andererseits stehen sie erstmals seit langer Zeit dem Umstand gegenüber, dass ihre Produkte zum Jahreswechsel vermutlich lukrativer für Neukunden sein werden als noch in diesem Jahr.

Hier haben inzwischen einige Versicherer reagiert und ermöglichen Neukunden, bei Abschluss im Jahr 2024 trotzdem von dem höheren Rechnungszins zu profitieren, indem die Verträge zum Jahreswechsel 2025 auf die neuen Konditionen entweder automatisch umgestellt werden oder die Kunden ein neues Angebot erhalten, dem sie zustimmen können. So können sich die Kunden bereits heute die aktuellen Konditionen wie beispielsweise das Eintrittsalter oder den Gesundheitszustand sichern und dennoch von einem höheren zukünftigen Rechnungszins profitieren.

Warten lohnt sich nicht

Entscheidend bei allen Produkten ist aber weiterhin die Gesamtverzinsung der entsprechenden Versicherungsunternehmen, da die Beiträge bzw. die Leistungen auf Basis des Garantiezinses in der Regel eine Ober- bzw. Untergrenze darstellen. So ist bei Risikoversicherungen der tatsächlich zu zahlende Beitrag von Interesse. Auch bei Sparprodukten ist die Rente inklusive Überschüssen ausschlaggebend für den Kunden. Jedoch erhöht sich die Gesamtverzinsung nicht automatisch durch eine Erhöhung des Garantiezinses. Vermittler sollten daher auch unabhängig von der Rechnungszinserhöhung diejenigen Versicherungsunternehmen bzw. deren Produkte identifizieren, die am besten zu ihren Kunden passen. Die Möglichkeit, schon heute von einem höheren Rechnungszins zu profitieren, sollte dabei jedoch nicht komplett außer Acht gelassen werden.

Für Berater gibt es somit keine Gründe, bei der Vermittlung von Verträgen auf das nächste Jahr zu warten bzw. den Versicherungsbeginn auf den 01.01.2025 zu verlegen. Ganz im Gegenteil, denn für die Kalkulation von Tarifen spielen neben dem Rechnungszins noch weitere Faktoren wie das Alter oder der Gesundheitszustand eine Rolle, die die Beiträge bzw. Leistungen negativ beeinflussen können. Auch bei Sparprozessen gilt: je früher, desto besser. Lediglich bei Hybridprodukten mit einer hohen Garantieleistung sorgt ein höherer Rechnungszins für zum Teil deutlich höhere Renditemöglichkeiten. Deshalb sollten Vermittler hier auf Produkte mit einer Umstellungsgarantie zurückgreifen bzw. auf die neue Tarifgeneration 2025 warten.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 07/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © VZ_Art – stock.adobe,com; Grafik: © IVFP

 
Ein Artikel von
Manuel Lang

Risiken und Chancen der Energiewende für Firmen

„Sollen wir in eine eigene Photovoltaik- oder Windkraftanlage investieren?“ Diese Frage stellen sich derzeit viele Betriebe. Die Umstellung ist für kleine und mittlere Unternehmen oft ein finanzieller Kraftakt, und viele scheuen vor den Risiken zurück. Genau dafür gibt es gute Versicherungsangebote.

Ein Artikel von Daniel Friedrich, Key-Account-Manager Firmenkunden bei der R+V Versicherung

Der fortschreitende Klimawandel, immer wieder neue gesetzliche Vorgaben und steigende Energiepreise treiben viele Unternehmerinnen und Unternehmer um. Kostensicherheit und Planbarkeit für Firmen? Fehlanzeige.

Risiken und Chancen der Energiewende für Firmen

Kein Wunder, dass derzeit viele Unternehmen in eigene erneuer­bare Energieanlagen investieren oder konkret darüber nachdenken. Viele arbeiten zudem an energieeffizienteren Produktionsprozessen, stellen auf E-Mobilität um oder planen energetische Gebäudesanierungen. Das bringt Vorteile auf mehreren Ebenen: Die Unternehmen leisten einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Gleichzeitig können sie auf diese Weise ihre Energiekosten senken. Denn Experten sind sich einig: Die Preise für Öl, Gas und Strom werden perspektivisch steigen. Hinzu kommt, dass die Unternehmen damit eine größere Energiesicherheit erreichen – sie werden ein Stück weit unabhängiger von externen Lieferanten und die Kosten sind planbarer.

Warum ist die passende Absicherung wichtig?

Natürlich sind mit Photovoltaik, Windkraft oder Biogas auch Risiken verbunden, denn die wertvollen Anlagen sind vielen Umweltgefahren ausgesetzt. Ein starker Hagelschlag etwa kann Photovoltaik-­anlagen beschädigen, und Stürme mit hohen Windgeschwindigkeiten können mechanische Komponenten an Windkraftanlagen überlasten. Auch Starkregen, technische Schäden, Diebstahl oder Vandalismus können zu Schäden führen. In solchen Fällen drohen hohe finanzielle Einbußen oder sogar ein Totalausfall der Anlagen.

Risiken gibt es aber schon, bevor die Anlagen in Betrieb gehen. Neben den Umweltgefahren sind auch Bauverzögerungen, technische Aspekte oder regulatorische Fragen zu berücksichtigen. Deshalb ist für die Betreiber ein umfassendes Absicherungskonzept wichtig. R+V bietet individuelle Versicherungslösungen über den gesamten Lebenszyklus: vom Genehmigungsverfahren bis zu Montage, Betrieb und Rückbau der Anlage. Sind die geplante Energieeinspeisung und der Betriebserfolg abgesichert, bleiben die Risiken für das Unternehmen kalkulierbar.

Schutz über alle Projektphasen hinweg

Neben den Anlagen sollten sich die Unternehmen auch vor möglichen finanziellen Folgen von Haftungsforderungen oder Rechtsstreitigkeiten schützen: etwa bei Vertragsstreitigkeiten oder umweltrechtlichen Fragen. Angesichts des finanziellen Volumens der Projekte können die Risiken für mittelständische Betriebe, Energiegenossenschaften, Investoren oder Anlagenbetreiber existenzbedrohend sein. Ein passgenauer und umfassender Schutz sollte alle Projektphasen berücksichtigen.

Wie die jahrzehntelange Erfahrung der R+V-Experten im Bereich erneuerbare Energien zeigt, sollten sich Unternehmen ganzheitlich beraten lassen und Lösungen wählen, die spezifische Risiken bestimmter Anlagen berücksichtigen. Die passende Versicherungs­lösung hängt daher davon ab, in welche Anlage das Unternehmen investieren möchte.

Photovoltaikanlagen

Dabei sollten sowohl die Technik als auch Haftungsrisiken versichert werden. Die Absicherung der technischen Risiken übernimmt eine Elektronikversicherung für wesentliche Bauteile: etwa Solarmodule, Tragrahmen, Wechselrichter sowie die Steuerungs- und Regeltechnik. Auch die Haftpflichtrisiken sind nicht zu unterschätzen. Fällt zum Beispiel ein Teil der Photovoltaikanlage vom Firmendach und verletzt einen Passanten, kann dieser Schmerzensgeld und Schadensersatz fordern. Eine Betreiberhaftpflichtversicherung bietet hier einen umfassenden Schutz.

Für Anlagen bis 750 Kilowatt-peak gibt es standardisierte Bündelprodukte, die einen Rundumschutz bieten: Elektronik-, Haftpflicht- und D&O-Versicherung sowie Versicherung gegen Internet- und Wirtschaftskriminalität. Bei größeren Anlagen empfiehlt sich ein individuelles Versicherungsangebot.

Windenergieanlagen

Extreme Wetterereignisse, Bedienungsfehler, Kurzschlüsse, Maschinenbruch und Ähnliches können bei solchen Anlagen zu großen Schäden führen. Eine Absicherung ermöglichen die technischen Versicherungen mit einer Montage-, Maschinen- und Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung. Auch Fehlentscheidungen des Managements oder Rechtsstreitigkeiten können den Betrieb gefährden. Daher sind hier Versicherungskonzepte interessant, die den gesamten Lebenszyklus einer Windkraftanlage abdecken. Ideal sind flexible Bausteinlösungen, die auf die Anforderungen der Betreiber eingehen. Hinzu kommt: Wenn die Anlage das Ende ihrer Lebenszeit erreicht hat, müssen Betreiber sie in der Regel abbauen lassen und die genutzten Flächen entsiegeln.

Versicherungslösungen für Zukunftstechnologien

Auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft sollten aber auch andere Energieträger eine entscheidende Rolle spielen. Grüner Wasserstoff gilt hierbei beispielsweise als einer der größten Hoffnungsträger der Energiewende. Der große Vorteil: Grüner Wasserstoff wird durch erneuerbare Energien – etwa Photovoltaik oder Windenergie – erzeugt und ist bestenfalls CO2-neutral. Als einer der führenden Versicherer in Deutschland hat sich die R+V zum Ziel gesetzt, die Dekarbonisierung zu unterstützen und aktiv mitzugestalten. Denn die Versicherungswirtschaft leistet einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende: Schließlich wäre ohne die Absicherung der erneuerbaren Energieanlagen die Realisierung der Projekte schwer möglich. R+V hat hierzu ein interdisziplinäres Team zusammengestellt, das sich mit der Absicherung von „Zukunftstechnologien“ aus dem Bereich erneuerbare Energien beschäftigt. Das Ziel ist, einen übergreifenden Know-how-Aufbau sicherzustellen, um die Kunden auf dem Weg in eine nachhaltige Energiezukunft begleiten zu können.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 07/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Lubo Ivanko – stock.adobe.com; Grafik: © R+V

 
Ein Artikel von
Daniel Friedrich

Was erwarten Kunden vom Schadenmanagement ihrer Versicherer?

Eine aktuelle BearingPoint-Umfrage in Zusammenarbeit mit YouGov hat untersucht, wie zufrieden bzw. unzufrieden die Versicherungsnehmer in Deutschland mit dem Schadenmanagement ihrer Versicherer sind. Außerdem stellt die Umfrage auch einen Zusammenhang zwischen Schadenfällen und der Fußball-EM her.

Die Zufriedenheit deutscher Versicherungsnehmer mit den Leistungen ihrer Versicherung hält sich in Grenzen, wie eine von BearingPoint veröffentlichte Erhebung zeigt. Bei 21% der Befragten kam es demnach in den vergangenen zwölf Monaten zu einem oder mehreren Schadenfällen, die von einer Versicherung abgedeckt wurden. Die repräsentative Umfrage der Management- und Technologieberatung BearingPoint wurde in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut YouGov durchgeführt.

Viele unzufrieden mit Abwicklung im Schadenfall

Jedoch waren laut Umfrage 18% der Betroffenen sehr unzufrieden mit der Abwicklung, 16% sagten, sie waren „eher unzufrieden“. So kann es sein, dass einige Versicherer Kunden mit solchen Erlebnissen verlieren werden, denn 40% der Umfrageteilnehmer geben an, sie würden ihr Versicherungsunternehmen aufgrund unbefriedigender Erfahrungen wechseln. Sehr zufrieden zeigten sich 40%, während 24% eher zufrieden sind.

Schnelle Reaktion besonders wichtig

Im Schadenfall ist der Umfrage zufolge Kunden eine schnelle Reaktion ihrer Versicherung besonders wichtig. Maximal zwei Wochen wären 32% der Befragten bereit, bei einem Schaden durch ein Unwetterereignis – etwa am eigenen Auto oder Haus – auf die Regulierung vonseiten des Versicherers zu warten. 30% erwarten sogar eine Regulierung innerhalb einer Woche. Und für 7% wären maximal drei Tage Wartezeit in Ordnung. Länger als einen Monat würden nur 4% warten.

Unbürokratische Hilfe wird erwartet

Dominic Testrut, Partner im Segment Versicherungen bei BearingPoint, betont, dass Versicherer angesichts der Häufung von Schäden durch Umweltkatastrophen immer schneller handlungsfähig sein müssen. „Betroffene erwarten im Ernstfall zügige Bearbeitungen und unbürokratische Hilfe. Wer seine Kunden langfristig binden möchte, sollte daher auf ein effizientes Schadenmanagement mit aufeinander abgestimmten Prozessen, von der Schadenmeldung bis zur Schadenregulierung, setzen“, so Testrut weiter. Strukturiertes Datenmanagement und der Einsatz von GenAI entlang der Schadenwertschöpfungsstrecke seien dabei zentrale Bausteine.

Direkter und persönlicher Kundenkontakt

So spielt also offensichtlich der Faktor Zeit eine große Rolle für die Befragten. Doch auch der direkte Kontakt zu ihrem Versicherungsunternehmen sollte nicht unterschätzt werden. Für insgesamt 79%, also mehr als drei Viertel der Umfrageteilnehmer, ist im Ernstfall ein fester Ansprechpartner bei ihrem Versicherer von großem Belang: 47% bezeichnen diese Kontaktperson als sehr wichtig, 32% als eher wichtig. Insgesamt 17% finden sie sehr oder eher unwichtig.

Die beliebtesten Versicherungspolicen

Besonders weit verbreitet ist unter den Umfrageteilnehmern übrigens die eigenständige Hausratversicherung ohne Gebäudeversicherung, die 45% besitzen. Weitere beliebte Versicherungspolicen sind z. B. Kfz-Versicherungen mit Vollkasko (34%) und Teilkasko (23%) oder lediglich mit Haftpflicht-Police (22%). Die eigenständige Gebäudeversicherung liegt bei 19%. 18% der Befragten haben eine private Zahnzusatzversicherung und 16% eine Lebensversicherung. Auch interessant: 9% machten die Angabe, dass sie überhaupt keine Versicherungspolicen besitzen.

Mehr Schadenfälle während Fußball-EM?

 

Was erwarten Kunden vom Schadenmanagement ihrer Versicherer?

 

Die Häufigkeit, mit der Menschen Versicherungen in Anspruch nehmen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter können neben Umwelteinflüssen wie Naturkatastrophen oder Wetterbedingungen auch politische Entwicklungen und gesellschaftliche Veränderungen sein. Und auch sportliche Großereignisse können Einfluss haben, meinen die Befragten. Insgesamt erwarten 69%, dass es während der Fußball-Europameisterschaft 2024 mehr Schadenfälle in Deutschland geben wird. Doch woran denken die Befragten konkret, wenn sie diese Angaben machen? 47% sehen Vandalismus als den Hauptgrund, gefolgt von Diebstahl mit 33% und Unfällen mit 29%.

Über die BearingPoint-Umfrage

Für die Umfrage wurden zwischen dem 14. und 17.06.2024 im Auftrag von BearingPoint 2.088 Personen durch das Meinungsforschungsinstitut YouGov befragt. Diese Stichprobe ist bevölkerungsrepräsentativ nach Alter (ab 18 Jahren), Geschlecht und Region. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die Bevölkerung ab 18 Jahren in Deutschland. (lg)

Bild: © stokkete – stock.adobe.com; Grafik: © BearingPoint

 

Hohe Transparenzanforderungen an Annexversicherung

Ein Elektromarkt darf ein Produkt nicht mit einem Preisschild versehen, dessen hervorgehobener Preis eine zusätzliche Versicherung enthält und sich der dargestellte Gesamtpreis für den Verbraucher intransparent darstellt. Das hat das Landgericht Kiel entschieden.

Annexversicherungen spielen mittlerweile eine wichtige Rolle im Versicherungsmarkt. Für einige Versicherer sind sie ein strategisches Wachstumsfeld, auch wenn es ein anfälliges Geschäft ist. Oft sind es Elektronikgeräte, die mit einer entsprechenden Geräteversicherung gekoppelt sind. So auch in einem Fall beim Elektronikmarkt Saturn in Kiel, der schließlich von der Verbraucherzentrale (vzbv) vor Gericht gebracht wurde.

Preis für Geräte samt Versicherung am Preisschild hervorgehoben

Stein des Anstoßes war ein Preisschild aus dem Jahr 2022, auf dem der Beitrag für eine Geräteversicherung bereits mit eingerechnet war. Die Verbraucherzentrale befand das Preisschild als irreführend, denn der eigentliche Produktpreis – es handelte sich um einen DVD-Player – war deutlich günstiger.

Auf dem Preisschild war ein Preis von „69,98 €“ hervorgehoben. Darunter stand in kleinerer Schrift „Gesamtpreis inkl. Plusgarantie*“ und als Erklärung im linken unauffälligeren Bereich des Schildes, dass der Betrag den Player und einen Versicherungsvertrag enthält. Was dann so aussah:

RECHENBEISPIEL

Gerätepreis: 52,99 €

Plusgarantie*: 16,99 €

Die Verbraucherschützer verlangten zunächst erfolglos eine Unterlassungserklärung von dem Fachmarkt und reichten dann eine Klage ein. Vor dem Landgericht Kiel (LG) bekamen sie schließlich Recht - trotz der Behauptung vonseiten Saturns, dass die Käufer an der Kasse die Informationen hinsichtlich des optionalen Erwerbs der „Plusgarantie“ erhalten würden.

Preisdarstellung laut Gericht irreführend

Laut Gericht stellt die hervorgehobene Darstellung des Preises allerdings eine unzulässige, weil unlautere Handlung nach dem UWG dar. Das blickfangmäßige Herausstellen des Preises sei geeignet, über den Inhalt des Angebots zu täuschen und den Käufer so zu einer nachteiligen geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen. Die Richter schlossen sich also der Auffassung des vzbv an, dass diese Preisdarstellung irreführend ist und gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) verstößt.

Die Angabe eines Gesamtpreises sei für derartige Kopplungsangebote zwar grundsätzlich zulässig. Beim strittigen Preisschild fehle es aber an der nötigen Transparenz. Es sei nicht deutlich genug, dass der Gesamtpreis den Abschluss einer kostenpflichtigen Versicherung enthält. Das Gericht stellt heraus, dass die Anforderung an die Aufklärungspflicht des Anbieters bei Kopplungsgeschäften besonders hoch ist.

„Der Fall ist ein Beispiel für eine wiederholt zu beobachtende Praxis in Filialen von Saturn und auch MediaMarkt“, sagt David Bode, Referent im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv. „Durch irreführend gestaltete Preisschilder wird Kund:innen beim Kauf eines Produkts noch eine teure und meist unnötige Versicherung untergeschoben. Das Urteil des Landgerichts Kiel ist ein erfreuliches Signal für mehr Preistransparenz.“

Unklarheiten und mangelnde Vergleichbarkeit

Das Gericht wies des Weiteren daraufhin, dass der durchschnittliche Verbraucher bei einem solchen Kauf nicht damit rechne, dass der genannte Preis noch etwas anderes als die eigentliche Elektronikware enthalte. Auch im Sinne der Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten sei die klare Erkennbarkeit des Preises für die eigentliche Ware entscheidend.

Der deutlich kleinere Hinweis auf dem Preisschild, dass der Preis den DVD-Player und eine Versicherung – genannt Plusgarantie – enthalte, mache nicht deutlich genug, dass der Preis einen Versicherungsvertrag enthalte. Der Verbraucher könnte annehmen, dass es sich um eine verlängerte, kostenfreie Garantie handele. Es ist folglich nicht ausreichend erkennbar, dass der Erwerb des Versicherungsvertrag optional ist.

Die vom Elektronikmarkt geltend gemachte Aufklärung an der Kasse sei zu spät, lässt sich zudem dem Urteil entnehmen. Denn es sei unwahrscheinlich, dass der Käufer sich an der Kasse noch umentscheide (bh)

LG Kiel, Urteil vom 25.01.2024 – Az. 6 O 86/23

Bild: © belamy – stock.adobe.com

 

SIGNAL IDUNA: Starkes Komposit-Ergebnis treibt Wachstum

Die SIGNAL IDUNA Gruppe ist im vergangenen Geschäftsjahr zum vierten Mal über dem Marktdurchschnitt gewachsen. Das teilte das Unternehmen diese Woche in Hamburg mit. Auch andere Themen wie Digitalisierung und die jüngsten Hochwasserereignisse wurden diskutiert.

Die SIGNAL IDUNA Gruppe hat Bilanz für das vergangene Geschäftsjahr gezogen. Während einer hybriden Bilanzpressekonferenz diese Woche präsentierte das Unternehmen die wichtigsten Zahlen des Jahres 2023. Das Fazit: Die Gruppe ist erneut marktüberdurchschnittlich gewachsen, mit dem Ergebnis sei man sehr zufrieden, heißt es vonseiten des Vorstandsvorsitzenden Ulrich Leitermann.

Die gebuchten Bruttobeiträge der Gruppe wuchsen im vergangenen Geschäftsjahr um 2,8% auf 6,65 Mrd. Euro. Das größte Wachstum konnte dabei in der Sparte Komposit verzeichnet werden. Damit konnte man das branchendurchschnittliche Wachstum bereits im vierten Jahr in Folge übertreffen, so Leitermann während der Veranstaltung. Das Gesamtergebnis der Gruppe stieg aufgrund der Zinsentwicklung in den Jahren 2022 und 2023 um 41,7% gegenüber dem Vorjahr von 581,1 Mio. Euro auf 823,6 Mio. Euro.

Der Schadenaufwand kletterte um 4,5% auf 5,67 Mrd. Euro. Die höheren Ausgaben seien vor allem auf steigende Kosten infolge der Inflation sowie höhere Aufwendungen im Bereich der privaten Krankenversicherung zurückzuführen.

Besonders zufrieden sei man mit den Ergebnissen im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Hier stieg die Anzahl der Versicherten im Vergleich zum Vorjahr um fast das Doppelte auf 46.000 Personen.

Fokus auf Digitalisierung und Automatisierung

Einen Fokus habe die Gruppe in den letzten Jahren vor allem auf die Digitalisierung und die Anpassung an die Bedürfnisse der Kunden und Kundinnen gelegt. So habe man beispielsweise die Dunkelverarbeitungsquoten, also die Prozesse, die im Hintergrund völlig automatisiert ablaufen, massiv erhöht. Vor drei Jahren lag die Quote der Dunkelverarbeitung im Bereich der privaten Krankenversicherung noch bei 25%. Nun liegt sie bereits bei 50%, so Leitermann. Dies wolle man in den nächsten Jahren noch deutlich ausbauen, vor allem angesichts des Fachkräftemangels.

Dieser trifft die Gruppe nämlich, wie auch andere Unternehmen, hart. Man versuche hier gegenzusteuern, indem man Mitarbeitern, die in den nächsten fünf Jahren altersbedingt ausscheiden oder die sogar schon ausgeschieden sind, die Möglichkeit gibt, weiterzuarbeiten, auch in Teilzeit. Neben der Erhöhung von Mitarbeiterzahlen wird auch in Projekte mit künstlicher Intelligenz investiert, um Mitarbeiter zu entlasten.

SIGNAL IDUNA setzt bei Elementarversicherung auf Opt-out

Während der Pressekonferenz wurde auch die aktuelle Hochwassersituation in Bayern und Baden-Württemberg besprochen. Die SIGNAL IDUNA Gruppe setzt bei der Elementarschadenversicherung auf ein Opt-out-Verfahren: Jedem Kunden wird bei Abschluss proaktiv eine Elementarschadenversicherung angeboten. Entscheiden sich Kunden gegen einen Abschluss, wird dies auch dokumentiert. Die Quoten für Elementardeckung bei der SIGNAL IDUNA liegen derzeit im gewerblichen Bereich bei etwa 70% und im privaten Bereich bei etwa 55%.

Auf die Frage, wie der Versicherer zu der immer wieder diskutierten Elementarschadenpflichtversicherung steht, antwortete Leitermann, dass das Unternehmen grundsätzlich die Position des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) teile: nämlich die, dass neben einer Versicherungslösung vermehrt auf Prävention gesetzt werden müsse, inklusive eines Baustopps in Hochwassergebieten, für den sich der GDV immer wieder ausspricht. „Wenn wir nicht aufhören, in Hochwassergebieten zu bauen, dann werden wir solche Situationen immer wieder haben“, so Leitermann. „Wer mal so einen Schaden hatte, der weiß: Das Finanzielle ist das eine, aber das eigentliche Drama für die Menschen ist, zuschauen zu müssen, wie ihr Hab und Gut davonschwimmt.“

Prämien in der Elementarversicherung werden wohl steigen

Ob Pflichtversicherung oder nicht – Vorstandsmitglied Dr. Stefan Kutz glaubt, dass für die überwiegende Mehrheit alle Risiken auch zukünftig „ohne Weiteres versicherbar“ seien. „Und für das letzte Prozent, das in den Hochrisikogebieten liegt, dafür würde man im Fall der Fälle auch eine Lösung finden“, kommentiert Kutz. Allerdings räumt er ein, dass es sich nicht vermeiden lassen werde, dass die Folgen des Klimawandels – nämlich häufigere und schwerere Extremwetterereignisse – sich in den nächsten Jahren auf die Prämien in der Elementarschadenversicherung auswirken werden. (js)

Bild: © SIGNAL IDUNA Gruppe

 

Ombudsmann: In diesen Sparten gab es die meisten Beschwerden

Über 13% mehr Beschwerden als im Vorjahr erreichten die Schlichtungsstelle. In fast allen Sparten ist die Anzahl der Beschwerden gestiegen, besonders hohe Zuwächse gab es in der Kfz- sowie Unfallversicherung. Die Beschwerden gegen Vermittler dagegen sind im Jahr 2023 zurückgegangen.

Während einer digitalen Pressekonferenz stellte die neue Ombudsfrau für Versicherungen, Dr. Sybille Kessal-Wulf, gemeinsam mit ihrem Vorgänger, Dr. Wilhelm Schluckebier, diese Woche den Jahresbericht der Schlichtungsstelle für das Jahr 2023 vor. Demnach gingen im vergangenen Jahr insgesamt 18.037 Beschwerden ein, eine Zunahme von 13,4% gegenüber dem Vorjahr, als es 15.907 Beschwerden waren. Zulässig waren davon 13.205 Beschwerden, 11% mehr als im Vorjahr.

Mit dem Anstieg liegt die Anzahl der eingegangenen Beschwerden wieder auf dem Niveau der Vorjahre – im Jahr 2022 hatte es pandemiebedingt einen Rückgang gegeben. Laut Angaben des ehemaligen Ombudsmannes Schluckebier, der Ende März 2024 sein Amt niederlegte, waren in keiner Sparte zahlenstarke Sondereffekte zu verzeichnen. Bis auf eine Sparte sind alle Sparten von der Steigerung der Beschwerdezahlen betroffen. Insgesamt bewegt sich das Niveau laut des Berichts leicht über dem Fünfjahresdurchschnitt. Die Anzahl der Beschwerden gegen Vermittler hingegen ist von 444 im Jahr 2022 auf 318 im Berichtsjahr gesunken. Dass die Beschwerden über Vermittler zurückgegangen sind, sei umso erstaunlicher, da sich ja das gesamte Beschwerdeaufkommen erhöhte, kommentierte Michael H. Heinz, Präsident beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK). Die Zahlen zeigten eindrucksvoll, dass wiederkehrende Forderungen für eine noch strengere Regulierung und Aufsicht für Vermittler keine Datengrundlage hätten, betonte der BVK-Präsident.

Unfallversicherung, Kfz-Versicherung mit höherem Beschwerdeaufkommen

Den höchsten Zuwachs bei den Beschwerden verzeichnet die Unfallversicherung. Hier hat die Anzahl der zulässigen Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 39% zugenommen. Auch in der Kfz-Versicherung beschwerten sich Verbraucher häufiger: In der Kfz-Haftpflicht gingen die zulässigen Beschwerden um 27% nach oben, in der Kfz-Kasko-Versicherung sogar um 30%.

Auch mehr Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr gab es in der Hausratversicherung (+20%), der Privathaftpflichtversicherung (+22%) sowie in den „sonstigen Versicherungen“, zu denen unter anderem Elektronik-, Tierkranken und Reiseversicherungen zählen (+20%). Lediglich in der Wohngebäudeversicherung gab es einen Rückgang der Beschwerden um 14%. Hier waren in den Jahren 2021 und 2022 zahlenstarke Sondereffekte am Werk, die im vergangenen Jahr keine Auswirkung mehr auf das Beschwerdeniveau hatten, so Schluckebier.

Riester, Datenlecks verantwortlich für Beschwerden in Lebens- und Rechtsschutzversicherung

Zahlenmäßig bleibt weiterhin die Lebensversicherung der Spitzenreiter unter den Beschwerden. Wie auch im vergangenen Jahr standen in dieser Sparte die Fälle des Widerspruchs oder des Widerrufs von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen im Fokus der Beschwerdebearbeitung. Zudem traten 2023 auch erstmals Beanstandungen an den Abschlusskosten für die im Anschluss an Riesterbanksparplänen von Banken oder Sparkassen abgeschlossenen Rentenversicherungsverträgen auf. Hier beanstandeten Verbraucher vor allem die zu Eintritt der Auszahlungsphase als sehr hoch empfundenen Abschlusskosten, die vom Kapital abgezogen werden.

In der Rechtsschutzversicherung waren, anders als in den Vorjahren, kaum noch Beschwerden in Bezug auf die Diesel-Abgasaffäre zu verzeichnen. Dafür standen hier vor allem Datenlecks im Zusammenhang mit Social-Media-Plattformen im Fokus, für die Verbraucher Rechtsschutzdeckung für die Geltendmachung von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen verlangten.

Themen in der Kfz-Versicherung ähnlich wie in den Vorjahren

In der Kfz-Versicherung nahm sich die Verbraucherschlichtungsstelle vor allem gleichbleibender Themen wie in den Vorjahren an, so Schluckebier. Unklarheiten im Zusammenhang mit der Einstufung in Schadenfreiheitsklassen und der Übertragung dieser Einstufung bei Versicherungswechsel sei ein dauerhafter Beschwerdegrund von Verbrauchern, so der ehemalige Ombudsmann.

In der Sparte Hausrat lag der Schwerpunkt mit etwa einem Viertel der Beschwerden in dieser Sparte auf Einbruchdiebstählen. Auch ausgetretenes Leitungswasser sei wieder ein Thema gewesen. Zwei Themen, mit dem sich die Ombudsstelle in Zusammenhang mit der Hausratversicherung im letzten Jahr wesentlich häufiger beschäftigen musste, waren Fahrraddiebstähle und sogenannte Phishing-Fälle. Gerade in Zusammenhang mit Letzteren zeige sich, dass es sich für Kunden lohnen würde, zu prüfen, ob die bei Vertragsabschluss vereinbarten Bedingungen noch zeitgemäß seien, so Schluckebier.

Höheres Beschwerdeniveau in der Tierkranken- und Reiseversicherung

Ein bemerkenswerter Anstieg bei der Anzahl der Beschwerden gab es in der Tierkrankenversicherung. Hier habe sich die Anzahl der Beschwerden seit dem Jahr 2020 nahezu vervierfacht. In der Reiseversicherung mache sich die Reisewelle im Nachklang der Corona-Pandemie bemerkbar.

Die Erfolgsquote der Schlichtungsanträge bei Unternehmensbeschwerden lag in der Lebensversicherung bei 35%, in anderen Sparten insgesamt bei 50,8%. Damit ist die Erfolgsquote in Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Insgesamt dauerten die Verfahren der zulässigen Beschwerden von der Zeit des Beschwerdeeingangs bis zur Resolution im Schnitt 2,4 Monate. (js)

Lesen Sie auch: Im Gespräch mit der Ombudsfrau für Versicherungen

Bild: © Andrii Yalanskyi – stock.adobe.com

 

Kooperation von MLP und Thinksurance bei Gewerbe

MLP wird die Thinksurance-Plattform für die Beratung ihrer Firmen- und Gewerbekunden in der gewerblichen Sachversicherung nutzen. Damit schreitet die Digitalisierung der Beratungs- und Produktabschlussprozesse im Bereich der gewerblichen Sachversicherungen bei MLP fort.

MLP Finanzberatung SE und Thinksurance arbeiten künftig im Firmen- und Gewerbebereich zusammen. Dazu wird MLP die Thinksurance-Plattform für die Beratung ihrer Firmen- und Gewerbekunden in der gewerblichen Sachversicherung nutzen. Beispielsweise in den Bereichen Heilwesen und beratende Berufe verbessert sich dadurch laut Unternehmensangaben die Betreuung der Kunden. Thinksurance erweitert in diesem Zuge sein Angebot u. a. im Bereich Heilwesen.

Digitalisierung bei MLP schreitet voran

Die Thinksurance-Beratungsplattform wird bei MLP unternehmensweit genutzt, womit der Finanzvertrieb den nächsten Schritt in der Digitalisierung der eigenen Beratungs- und Produktabschlussprozesse im Bereich der gewerblichen Sachversicherungen geht. MLP-Beratern wird dadurch ein integrierter, digitaler Ablauf ermöglicht, darunter eine ganzheitliche Bedarfsanalyse, dynamische Risikoerfassung, Tarifvergleich sowie die Beantragung und Beratungsdokumentation.

„Von der unternehmensweiten Nutzung der Plattform erwarten wir uns eine deutliche Verschlankung und Vereinheitlichung des gesamten Prozesses – von der Risikoerfassung bis zur Beantragung des Versicherungsschutzes in der bunten Welt der Firmen und Gewerbebetriebe“, so Michael Schwarz, Leiter Sachversicherung bei MLP.

Thinksurance entwickelt Beratungsplattform kontinuierlich weiter

Thinksurance plant in diesem Jahr, weitere 300 neue Tarife zu integrieren. Im letzten Jahr wurde das Angebot neuer Tarife bereits verdoppelt. (lg)

Bild: © studio v-zwoelf – stock.adobe.com

 

Klimapolitik und Prävention schützen unseren Wohlstand

Die Welt verändert sich. Für viele sind die Auswirkungen des Klimawandels weit in der Zukunft, doch man sollte sich spätestens jetzt fragen: Wie geht man damit um und was kann man dagegen tun? Jörg Asmussen vom Versichererverband GDV analysiert den politischen Handlungsspielraum und den Status quo in der Branche.

Ein Artikel von Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

Das Jahr 2023 war laut EU-Klimaobservatorium das wärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Wahrscheinlich liegen die Temperaturen jetzt erstmals über zwölf Monate hinweg 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau. Die Meerestemperaturen sind weltweit ungewöhnlich hoch. Die CO2-Konzentration in der Atmosphäre steigt weiter linear an.

Methodisch immer ausgefeiltere Studien zeigen, dass daraus hohe Risiken für die Wirtschaft und den Finanzsektor entstehen können. Daher stehen Umweltrisiken im Global Risks Report des World Economic Forum erneut auf den Top-Plätzen der kurz-, mittel und langfristigen Risiken. Die Europäische Zentralbank und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) gehen davon aus, dass Europa weniger als andere Weltregionen direkte Verluste aus Wetterextremen erleiden wird. Die indirekten BIP-Verluste könnten aber zehn Mal so hoch sein, weil Europa wirtschaftlich eng verflochten ist. EZB und ESRB haben deswegen Ende 2023 einen neuen makroprudenziellen Überwachungsrahmen vorgestellt, mit dem sie systemische Klimarisiken im Finanzsystem frühzeitig erkennen und gegensteuern können.

Die Fakten sprechen eine deutliche Sprache: Klimapolitik ist keine politische Strömung, Meinung oder Ideologie. Maßnahmen zur Begrenzung der Klimaerhitzung sind das Gebot der Stunde. Zentral dabei ist der zügige und dauerhafte Abschied von fossilen Energiequellen. Parallel muss schon heute Vorsorge gegen die Folgen der steigenden Temperaturen getroffen werden.

Die Versicherer setzen sich intensiv mit den möglichen Folgen dieser Entwicklungen für ihr Geschäftsmodell auseinander. Die alarmierenden Nachrichten bekräftigen den vom Sektor eingeschlagenen Weg, anhand einer Nachhaltigkeits-Roadmap den erforderlichen Beitrag zur Milderung der Klimakrise und zur Abfederung von deren Folgen zu leisten.

Wo stehen wir mit unseren Anstrengungen?

Im November 2023 hat der GDV den dritten sektorweiten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Dafür wurden erneut zahlreiche Daten bei den Versicherern abgefragt, mit denen die Umsetzung der GDV-­Roadmap dokumentiert wird. Die Indikatoren aus den Bereichen Governance, eigene operative Geschäftsprozesse, Kapitalanlagen, Risikoübernahme und Produkte zeigen ein hohes Engagement der Versicherer, die Ziele der Roadmap zu erreichen.

Was das konkret bedeutet, zeigt das Beispiel der Kapitalanlage,eines der zentralen Beiträge der Versicherer zur nachhaltigen Restrukturierung der Wirtschaft: 90% der Versicherer-Assets werden mittlerweile mit dem langfristigen Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität gemanagt. Versicherer mit 70% der Assets haben sich dafür klare Zielpfade gesetzt. Zur Umsetzung nutzen sie vielfältige Ansätze für die an ESG-Kriterien orientierte Kapitalanlage. Für 78 % der Kapitalanlagen verwenden Versicherer inzwischen Ausschlusskriterien, z. B. für Kohle-Unternehmen. Für mehr als die Hälfte der Versicherer-Investments werden anspruchsvolle Konzepte verwendet wie die ESG-Integration, normbasierte Screenings oder Engagement bei Firmen, in die investiert wird.

Damit machen Versicherer auch ihre Hausaufgaben für das Management klimabezogener Risiken. Seit 2022 müssen Versicherer materielle Klimawandelrisiken mithilfe von Szenarioanalysen bewerten. Auf Basis dieser Analysen, auch das zeigt der Nachhaltigkeitsbericht 2023, sieht ein Drittel des Marktes mittelfristig, also zwischen 2028 und 2050, materielle Auswirkungen durch Transitionsrisiken auf das eigene Investmentportfolio zukommen, 13% erwarten zudem materielle physische Risiken für die Kapitalanlagen. Ihre bereits eingeleiteten Strategien und Maßnahmen bewerten viele Versicherer jedoch als angemessen, um diesen Risiken adäquat begegnen zu können.

Die Fortschritte auf dem Weg zu Net-Zero dokumentiert der GDV jährlich als europaweit erster Finanzverband mit dem CO2-Fußabdruck des Sektors: Für das Jahr 2022 betrug er 79 Tonnen CO2 je Million investiertem Euro in gelistete Aktien und Anleihen. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Anstieg um acht Tonnen, der aus Nachhol­effekten nach der Corona-Pandemie und verbesserter Datenverfügbarkeit resultiert. Voraussichtlich wird der Fußabdruck auch in Zukunft deutlichen Schwankungen unterworfen sein. Das liegt an Veränderungen in der Datenbasis und weil weitere Kapitalanlagen wie z. B. Immobilien in die Berechnungen einbezogen werden. Die Weichen haben Versicherer gestellt und nun heißt es: dranbleiben! Der GDV arbeitet mit Hilfestellungen und Austauschformaten daran, die Versicherer bei der Umsetzung der Roadmap auf höchstem fachlichen Niveau zu unterstützen.

Politik in der Pflicht

Wir sehen aber auch etliche politische Stellschrauben, mit denen wir unseren Beitrag zur Restrukturierung vergrößern könnten. So ist das Potenzial für Investitionen in erneuerbare Energien und nachhaltige Infrastruktur bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Mit digitalen Prozessen könnten Behörden und Dienstleister trotz Personalengpässen mehr Prüfanträge für erneuerbare Energien stemmen. Standardisierte und gebündelte Prüfverfahren brächten zusätzliches Tempo und mehr Rechtssicherheit.

Für die Entwicklung und Finanzierung nachhaltiger Infrastruktur wie beispielsweise Strom- oder Wärmenetze müssen öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) dringend aufgewertet werden. Dazu schlagen wir einen institutionalisierten Austausch zwischen Ministerien, Bund, Ländern und Kommunen vor. Auch bei Infrastrukturprojekten würden einheitliche Regelungen zur Genehmigung und Umsetzung helfen. Würde ein Teil der Risiken vom Staat getragen werden, könnte das zusätzliche private Investitionen fördern. Dabei würden Anpassungen bei den Regeln der Förderbanken helfen.

Zudem muss die Politik Sorge dafür tragen, das Zeitfenster für die Anpassung an den Klimawandel nicht zu verpassen. Anpassungsmaßnahmen bei Gebäuden und Infrastruktur könnten laut Studien ca. 220 Mrd. Euro Folgeschäden bis 2050 vermeiden. Eine Versicherungspflicht für Elementarschäden ist hingegen kein gutes Gegenmittel, weil sie keine Risiken reduziert. Eine aktuelle Auswertung des GDV zeigt, dass derzeit rund 323.000 Adressen in einem vorläufig gesicherten oder amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet bzw. in sogenannten Hochwassergefahrenflächen liegen. Diese Gebäude sind Wohnhäuser, gewerbliche Bauten, landwirtschaftliche oder öffentliche Gebäude.

Das geplante bundesweite Naturgefahrenportal beim deutschen Wetterdienst kann bei der nötigen Aufklärung über Klimarisiken helfen. Für durchschlagender halten wir aber ein bundesweites Bauverbot in Überschwemmungsgebieten, um weitere ruinöse Fehlinvestitionen zu verhindern. Für Bauträger sollte eine Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen sowie der Einsatz überschwemmungsresilienter Baustoffe verpflichtend werden. Am Ende schützen nur eine substanzielle Abmilderung der Klimaerhitzung und Prävention unseren Wohlstand.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2024 und in unserem ePaper.

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Ein Artikel von
Jörg Asmussen

„Es gibt wenige Makler, die wirklich auf Vereine spezialisiert sind“

Das Vereinsleben in Deutschland ist bunt. Vom Sportverein bis zur Kita engagieren sich dort sowohl Ehrenamtliche als auch Festangestellte. Doch nur wenige Versicherungsmakler haben sich auf die Absicherung von Vereinen spezialisiert. Einer von ihnen ist Thorsten M. Kuhr von BERNHARD Assekuranzmakler, der AssCompact einen Einblick in die Vereinswelt gibt.

Interview mit Thorsten M. Kuhr, Geschäftsführer und Partner der BERNHARD Assekuranzmakler GmbH
Herr Kuhr, Sie als Spezialist für die Absicherung von Vereinen: Wie würden Sie die deutsche Vereinslandschaft beschreiben?

Die deutsche Vereinslandschaft ist äußerst vielfältig und umfasst neben Sportvereinen, kulturellen Organisationen, sozialen Hilfsverbänden und klassischen Freizeitvereinen auch politische Gruppen, Schützenvereine und Bildungs- sowie Forschungsvereine. Vereine spielen eine bedeutende Rolle im sozialen und kulturellen Leben Deutschlands, indem sie die Integration fördern, Traditionen erhalten und ehrenamtliches Engagement ermöglichen. Ferner noch sind sie ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft und bieten die Möglichkeit zur zwischenmenschlichen Interaktion und zur Förderung von Talenten.

Die finanziellen Ressourcen vor allem der lokalen Vereine dürften nicht allzu groß sein. Warum sind Vereine für Sie als Zielgruppe dennoch interessant?

Neben dem persönlichen Interesse gibt es eine Vielzahl an Gründen, die Vereine als Zielgruppe so besonders machen. Es gibt in Deutschland aktuell über 600.000 Vereine – Tendenz steigend. Gleichzeitig gibt es wenige Vermittler, die wirklich auf Vereine spezialisiert sind und damit das erforderliche Fachwissen vorhalten, um passende Konzepte anbieten zu können. Unsere Rahmenverträge sind zum Beispiel nach Vereinsgrößen gestaffelt, damit auch kleinere Vereinsbudgets bedient werden können. Die finanziellen Ressourcen werden im Vereinsbereich jedoch teilweise unterschätzt. Viele Vereine erhalten Förderungen und Spenden oder haben Einnahmen aus Veranstaltungen. Weiterhin haben wir die Erfahrung machen dürfen, dass Vereinskunden sehr treue Kunden sind, mit denen sich langfristige Kundenbeziehungen auf- und ausbauen lassen. Oft erleben wir es, dass ein kleiner, frisch gegründeter Verein über die Jahre wächst und wir ihn langfristig in seinem Wachstum begleiten und unterstützen dürfen. Darüber hinaus organisieren viele Vereine übers Jahr verteilt eine Vielzahl von Veranstaltungen, bei denen Versicherungen wichtig sind. Bei vom Verein organisierten Reisen ist eine Versicherung mitunter sogar verpflichtend. Zu guter Letzt sind Vereine in der Regel zuverlässige Multiplikatoren. Hier findet ein Austausch auf einer sehr vertrauensvollen Basis statt, sodass wir oft von Verein zu Verein weiterempfohlen werden.

Welche Vereine zählen zu Ihrer liebsten Zielgruppe?

Jeder Verein trägt auf unverzichtbar wertvolle Weise zu unserer Gesellschaft bei. Als Sportfan begeistere ich mich persönlich besonders für Organisationen im Bereich des Sports. Hier werden sportliche Leistungen und soziale Verbindungen gleichermaßen gefördert. Menschen unterschiedlichen Alters und aus verschiedenen sozialen Schichten können durch sie ein starkes Gemeinschaftsgefühl, Teamgeist und Zusammenhalt erleben. Sie unterstützen Talente und fördern den Wettbewerb, setzen Vorbilder und leben einen gesunden und aktiven Lebensstil vor.

Gibt es pauschal ein paar grundlegende Versicherungen, die jeder Verein braucht?

Generell sollten die wichtigsten Haftungslücken geschlossen werden. Jeder Verein sollte also mindestens eine Vereinshaftpflichtversicherung haben. Die Vermögensschaden- und D&O-Versicherung, eine Rechtsschutz- mit Spezial-Straf-Rechtsschutz und eine Cyberversicherung runden das Paket ab.

Worin liegen dann die Unterschiede zu den Versicherungen, die ein Wirtschaftsunternehmen benötigt?

Letztendlich sind die benötigten Sparten vergleichbar und unterscheiden sich lediglich in der Gestaltung der Inhalte und Deckungssummen. Es wird oft unterschätzt, wie vielfältig die Aktivitäten von Vereinen sind. Standardprodukte sind da in der Regel zu flach aufgestellt.

Wenn die Vereinswelt in Deutschland so vielfältig ist, muss also jeder Verein vollkommen indivi­duell abgesichert werden?

Ja und nein. Wichtig ist immer, genau zu prüfen, was der satzungsmäßige Zweck des Vereins ist. Wir arbeiten seit über 70 Jahren tagtäglich mit Vereinen und verfügen daher über das notwendige Know-how. In unseren Rahmenkonzepten haben wir daher die gängigsten Risiken des Vereinsalltages bereits abgedeckt. Rund 60% der Vereine können wir hierüber versorgen. In der Praxis erleben wir es aber oft, dass sich bei genauerer Betrachtung der Satzung und der Aktivitäten erhöhte oder besondere Risiken ergeben, deren Einschluss wir dann individuell in unsere Konzepte einbauen dürfen.

Und wie läuft so eine Beratung bei Ihnen ab?

Zunächst fragen wir die Grundparameter des Vereins wie die Mitgliederzahl, die Haushaltssumme und die Anzahl der angestellten Mitarbeiter ab und fordern die Satzung an. Wir versuchen im direkten Austausch mit den Kunden ein Verständnis dafür zu bekommen, was der Verein genau macht und welche Risikopotenziale sich darin verbergen. Um ein Gesamtkonzept erstellen zu können, fragen wir eventuell auch bestehende Absicherungen ab. Im Rahmen der Beratung klären wir den Verein zusätzlich über Haftungsrisiken auf und sensibilisieren. Liegt uns die Satzung dann vor, prüfen wir anhand dieser erneut auf eventuelle Sonderrisiken und unterbreiten dem Kunden dann ein maßgeschneidertes Angebot. Hierbei stehen wir während des gesamten Prozesses unterstützend zur Seite.

Sind die Vereine in der Beratung manchmal überrascht, wogegen sie sich alles absichern sollten? Und sind Sie manchmal überrascht, gegen welche Risiken die Vereine vor Ihrer Beratung nicht versichert waren?

Erfreulicherweise haben wir in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass eine spürbare Sensibilisierung zum Thema Versicherungen stattgefunden hat. Viele Gesprächsteilnehmer haben sich auf den Termin bereits im Vorfeld vorbereitet. Die Wichtigkeit einer Grundabsicherung ist den meisten bewusst und es wird sich aktiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Des Öfteren gehen Vereine sogar aktiv auf uns zu, weil ihnen bewusst ist, dass ihre derzeitige Absicherung nicht ausreichend ist.

Überrascht sind wir hingegen, welche Risiken die Vereine vor unserer Beratung teilweise nicht versichert hatten. Hier ist es wichtig, ein Risikobewusstsein zu schaffen. Vor allem die Inventar- und Elektronikversicherung sowie die Veranstaltungsrisiken haben viele Organisationen nicht auf dem Schirm.

Was müssen Vereine beachten, wenn sie auch Events und Veranstaltungen abhalten?

Wichtig ist generell zu prüfen, ob diese mitversichert sind und wenn ja, bis zu welcher Besucherzahl oder in welchem Umfang. Es muss genau darauf geachtet werden, welche Sonderrisiken die geplanten Veranstaltungen bergen. Hier weicht die eigene Risikoeinschätzung des Öfteren vom tatsächlichen Risiko ab. Vielen Vereinen ist gar nicht bewusst, dass sich hinter einigen Veranstaltungen besondere Gefahrenquellen verbergen, z. B. beim traditionellen Maibaumaufstellen. Aber auch der Auf- und Abbau von Bühnen sowie die vom Verein dargestellte Bewirtung bei Veranstaltungen müssen gesondert abgesichert werden.

Die Cyberversicherung haben Sie bereits angesprochen. Wie wichtig ist sie denn für Vereine (geworden)?

Die Cyberversicherung zählt in unserem Absicherungskonzept mittlerweile zur Grundabsicherung. Denn leider werden immer öfter auch Vereine Opfer von Cyberangriffen. Oft geschieht dies im Rahmen einer breit gestreuten Kampagne. Werden dadurch personenbezogene Daten veröffentlicht, entsteht meist auch ein reputativer Schaden.

Wer haftet denn im Schadenfall eigentlich, wenn ein Verein keinen ausreichenden Versicherungsschutz hat?

In diesem Fall haften die Vereinsorgane gesamtschuldnerisch mit dem Privatvermögen. Die Verantwortung einer ausreichenden Absicherung obliegt dem Vereinsvorstand. Stellt sich im Schadenfall heraus, dass hier keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen wurden, kann der Verein den Vorstand in Anspruch nehmen. Daher empfehlen wir den Organen immer, sich über eine Directors-and-Officers-Versicherung zu schützen.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Thorsten M. Kuhr, BERNHARD Assekuranzmakler bzw. LBJeff – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Thorsten M. Kuhr

„Der größte Teil meiner Kunden sind Hobby-Gamer“

Versicherungsmakler Alexander Teßmann hat eine besondere Zielgruppe gefunden: E-Sportler. Der in der Gesellschaft immer relevanter werdende E-Sport erfordert auch entsprechende Absicherung für die Hobby-Gamer. Darüber hinaus betreut der „Versicherungsgeek“ auch E-Sport-Vereine und -Verbände.

Interview mit Alexander Teßmann, Versicherungsgeek
Herr Teßmann, wenn man Ihre Website besucht, muss man sich im Gamer-Jargon auskennen. Wie wichtig ist es, die Sprache der Zielgruppe zu sprechen – und wie digital müssen Sie selbst sein?

Ich bin der Meinung es ist sehr wichtig, die gleiche Sprache wie seine Zielgruppe zu sprechen. Dabei spielt es halt keine Rolle, ob jemand Tischler, Veranstalter, Medieninformatiker oder Arzt ist, denn mit Sprache erreiche ich den Menschen. Sie entscheidet darüber, ob ich Gehör finde oder auf Durchzug geschaltet wird.

Darüber hinaus sind für meine Zielgruppe eine gewisse Technikaffinität und damit auch digitale Prozesse notwendig. Als ich damals den Avatar für meine Zielgruppe erstellt habe, habe ich mich einfach selbst als Avatar genommen, das hat im kompletten Prozess viele Dinge einfacher gemacht. 

Genügt diese Zielgruppe, um dauerhaft ein profitables Maklerunternehmen führen zu können? 

Ja, laut den aktuellen Zahlen des Verbands der deutschen Games-Branche (Game) spielen 54% der Deutschen gelegentlich Spiele. Bei den Jüngeren, also konkret bei den 16- bis 29-Jährigen, sind es sogar 85% der Deutschen. Bei so einem großen Potenzial entscheidet am Ende der Zugangsweg. 

So einheitlich ist Ihre Zielgruppe dann aber auch wieder nicht: Es sind Hobbyspieler, E-Sportler, Streamer und Sammler. Die Absicherung reicht also von der BU-Versicherung bis hin zur Elektronikversicherung oder Veranstaltungshaftpflicht. Was macht den größten Anteil aus?

Der größte Teil meiner Kunden sind Hobby-Gamer. Diese haben alle bei mir ein Vollmandat. In meinem Geek-Konzept geht es dann um die Ziele und Wünsche und worauf wir auf dem Weg dahin achten müssen: Es braucht ein gutes Finanz- und Versicherungskonzept. Dabei übernehme ich den Part der Versicherungen und die Kollegen aus dem Beraternetzwerk der VB-Select Themen, die ich nicht bediene, wie Geldanlage, Immobilen, Kredite etc. 

Nach den Hobby- Gamern kommen die E-Sport-Vereine und -Verbände und deren Sportler. 

Lassen Sie uns über den Gamer-Daumen sprechen. Ein besonderes Risiko – wie zum Beispiel auch Augen- und Rückenprobleme?

Klar hat jeder Leistungssport auch seine Berufskrankheiten und -verletzungen. Oftmals hilft hier Prävention, richtige Ernährung, ein Trainingsplan und Trainingspausen. Denn die genannten Krankheiten kommen meist aus der Überlastung, und da können wir auch auf die klassischen Sportarten schauen.

Benötigt die Gamer-Szene eigene Versicherungsprodukte bzw. -­pakete? 

Da ich bis jetzt jedes Problem abgesichert bekommen habe, sage ich nein.

Gibt es Ihrerseits Wünsche an Versicherer? 

Ja, einen Wunsch habe ich: mehr Mut! Als Beispiel: E-Sport-Vereine können aktuell leider keine gemeinnützigen Vereine sein, weil die Politik seit Jahren ihren Versprechen nicht nachkommt, diese Ungleichbehandlung zu anderen Ver­einen aus der Welt zu schaffen. Das wiederum sorgt dafür, dass gewisse Produktlösungen aufgrund von Tarifbestimmungen nicht abgeschlossen werden können. Zeigen Sie also mehr Mut als die Politik und akzeptieren Sie das, was Gaming und E-Sport sind: ein Teil mitten in unserer Gesellschaft!

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Alexander Teßmann, Versicherungsgeek

 
Ein Interview mit
Alexander Teßmann