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Assekuranz Sach allgemein

Covomo nimmt Online-Check für Hundeversicherungen in Angebotspalette auf

Covomo baut sein Angebot als Vergleichsportal für Versicherungen weiter aus. Langfristig ist eine große Bandbreite an Online-Vergleichen für Zusatzversicherungen geplant. Den Anfang macht ein Vergleichsrechner für Hundeversicherungen.

<p>Rund fünf Millionen Hunde gibt es in deutschen Haushalten. Das Zusammenleben mit dem besten Freund des Menschen ist mit Kosten verbunden – nicht nur für Futter und Spielzeug, sondern vor allem auch für Hundesteuer und Hunde-Haftpflichtversicherungen. Dabei wird das Nicht-Versichern in einigen Bundesländern mit hohen Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet. Die Höhe der Abgaben hängt vom Wohnort und der Hunderasse ab. Während beispielsweise in Berlin und Hamburg eine Versicherungspflicht für alle Hunderassen gilt, gibt es in Rheinland-Pfalz und Sachsen spezielle Rassenlisten und in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt keine Pflicht zu Versicherung. Doch auch ohne Pflicht sind solche Versicherungen durchaus sinnvoll. Die meisten Tarife am Markt decken Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.</p><h5>Hunehaftpflicht sinnvoll</h5><p>„Unabhängig von den Vorschriften ist eine Hunde-Haftpflichtversicherung eine sinnvolle Investition, um sich im Fall der Fälle vor horrenden Kosten zu schützen“, sagt Karl Dieterich, Geschäftsführer des Vergleichrechners Covomo. Ein Vermögen müsse der Schutz für den Vierbeiner aber in keinem Fall kosten. Im Online-Tarifvergleich von Covomo könnten sich Hundebesitzer die Versicherung, die für ihre individuellen Bedürfnisse an Mindestlaufzeit und Selbstbehalt am besten passt, zusammenstellen und auch direkt abschließen. Dabei gibt es beispielsweise die Haftpflichtversicherung 24 des Versicherers AGILA schon für 49 Euro im Jahr (mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 80 Euro). Den kompletten Rundum-Schutz ohne Selbstbehalt und die Absicherung von Sach- und Personenschäden von bis zu 15. Mio. Euro bietet zum Beispiel der Uelzener-Tarif Hundehalter-Haftpflicht Premium Plus (ohne Selbstbeteiligung) für 160 Euro im Jahr. (sg)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/EF4BFF58-1EDE-436B-B66E-793F901E2E76"></div>

 

Vorsicht Falle: Fallstricke in Versicherungsbedingungen

Bei der Analyse von Versicherungsbedingungen stößt der Arbeitskreis Beratungsprozesse immer wieder auf Fallstricke. Denn oft ist das Leben vielfältiger, als dies in den Bedingungen abgebildet ist. Die Folge ist, dass für den Kunden Schutzlücken entstehen. Es liegt deshalb in der Hand der Versicherungsmakler, näher hinzusehen.

<p>Versicherungsbedingungen k&ouml;nnen Fallstricke enthalten. Das liegt meist nicht an der Hinterlist der Produktentwickler, sondern daran, dass Bedingungen die Grenzen des Versicherungsschutzes definieren, nicht aber Schutzl&uuml;cken vermeiden wollen. In der Praxis treten diese L&uuml;cken h&auml;ufig an der Nahtstelle zwischen verschiedenen Versicherungsvertr&auml;gen auf. Gute Beispiele hierf&uuml;r sind etwa Unklarheiten zwischen dem Privathaftpflicht- und dem Berufshaftpflichtvertrag oder zwischen einem Vorvertrag und einen Anschlussvertrag. Probleme k&ouml;nnen sich zudem auch auftun, wenn Begrifflichkeiten und Definitionen verwendet werden, die au&szlig;erhalb von Bedingungswerken anders verstanden werden (k&ouml;nnen), beispielsweise bei dem Begriff &bdquo;Wohnfl&auml;che&ldquo;.</p>
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Beispiel: Mitversicherung von Umbauma&szlig;nahmen ...</h3>
<p>Ein klassisches Beispiel daf&uuml;r, wo es Fallstricke gibt, ist die Mitversicherung von (Um-)Bauma&szlig;nahmen in der Privathaftpflichtversicherung. Derartige Ma&szlig;nahmen sind in der Regel mitversichert, teilweise auch deutlich &uuml;ber den &uuml;blichen Umfang bis 50.000 Euro hinaus. Jeder Vermittler hat vermutlich schon einmal den entsprechenden &bdquo;fetten gr&uuml;nen Haken&ldquo; in den sogenannten Highlight-Bl&auml;ttern der Versicherer gesehen. Der Teufel steckt hier aber im Detail: Bauma&szlig;nahmen sind nur versichert, wenn sie an Immobilien erfolgen, die &uuml;ber den Vertrag des Kunden mitversichert sind. Daf&uuml;r verlangen die meisten Versicherer, dass die Immobilie &bdquo;vom Versicherungsnehmer ausschlie&szlig;lich zu Wohnzwecken verwendet&ldquo; wird. Das aber ist h&auml;ufig nicht der Fall. Kauft der Kunde zum Beispiel ein Haus und baut es zur sp&auml;teren Nutzung um, w&auml;hrend er noch in seiner bisherigen Wohnung lebt, ist dieses Haus nicht mitversichert, denn der Kunde wohnt noch nicht dort. Und weil das Haus nicht zu den mitversicherten Immobilien z&auml;hlt, ist auch die Umbauma&szlig;nahme nicht versichert. Die gleiche Argumentationskette greift auch bei einem Home&shy;office: Wird in der Immobilie eine gewerbliche T&auml;tigkeit ausge&uuml;bt, dient sie nicht ausschlie&szlig;lich zu Wohnzwecken und ist daher nicht mitversichert, ebenso wenig die Bauma&szlig;nahme.</p>
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&hellip; und Abschluss einer Bau&shy;herren-Haftpflicht</h3>
<p>Der Privathaftpflichtversicherer hat ein legitimes Interesse, seinen Schutz auf den privaten Bereich und die hier &uuml;blicherweise vorkommenden Umbauma&szlig;nahmen zu beschr&auml;nken. Kunden und Vermittlern werden dadurch aber tief gehende Detailkenntnisse &uuml;ber die verwendeten Bedingungen abverlangt. Das Beispiel An-/Umbau l&auml;sst sich noch fortf&uuml;hren: Weil kein Versicherungsschutz &uuml;ber die Privathaftpflicht besteht, wird eine gesonderte Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Da unabh&auml;ngig von der Bauma&szlig;nahme bereits aus dem Besitz des Grundst&uuml;cks Haftungsrisiken erwachsen, bietet die Bauherrenhaftpflichtversicherung bedingungsgem&auml;&szlig; Versicherungsschutz f&uuml;r &bdquo;die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer f&uuml;r das zu bebau&shy;ende Grundst&uuml;ck und das zu errichtende Bauwerk&ldquo;. Einige Versicherer legen diese Formulierung wortgetreu dahingehend aus&sbquo; dass Versicherungsschutz nur f&uuml;r zun&auml;chst unbebaute Grundst&uuml;cke besteht, da ein Grundst&uuml;ck, auf dem bereits ein (umzubauendes) Geb&auml;ude steht, nicht &bdquo;zu bebauen&ldquo; ist. Bei Um- und Anbauten genie&szlig;t der Versicherungsnehmer demnach zwar Schutz f&uuml;r die Bauma&szlig;nahme, aber nicht als Haus- und Grundst&uuml;ckseigent&uuml;mer f&uuml;r die Gefahren, die von seinem Grundst&uuml;ck ausgehen.</p>
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Beispiel: Rechtsschutzver&shy;sicherung und vollj&auml;hrige Kinder</h3>
<p>Besonders problematisch sind Fallstricke, die erst auftreten, wenn sich Lebens&shy;umst&auml;nde &auml;ndern. Schlie&szlig;lich ist den wenigsten Kunden bewusst, dass durch diese &Auml;nderung Handlungsbedarf beim Versicherungsschutz entstanden ist. Ein Beispiel hierzu: Die meisten Bedingungen von Rechtsschutzvertr&auml;gen sehen vor, dass im Privatbereich unverheiratete vollj&auml;hrige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs mitversichert sind. Dies gilt, bis sie (erstmalig) eine auf Dauer angelegte berufliche T&auml;tigkeit aus&uuml;ben und hierf&uuml;r ein leistungsbezogenes Einkommen erhalten. So weit, so gut. Auch der studierende Filius, der gerade seine erste eigene Wohnung bezogen hat, genie&szlig;t noch Schutz &uuml;ber den Vertrag seiner Eltern. Das kann sich aber schlagartig in dem Moment &auml;ndern, in dem seine Freundin bei ihm einzieht. Ohne dass die Freundin selbst mitversichert w&auml;re und damit das Risiko des Versicherers erh&ouml;hen w&uuml;rde, beendet allein ihr Einzug den Versicherungsschutz des Sohnes im Vertrag seiner Eltern. Daf&uuml;r sorgt der Bedingungspassus: &bdquo;Die Kinder d&uuml;rfen allerdings nicht in einer eigenen eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben&ldquo;. In dieser Situation sind unliebsame &Uuml;berraschungen vorprogrammiert. Vermutlich werden weder die Eltern noch bisher mitversicherte Kinder daran denken, dass jetzt eigener Versicherungsschutz erforderlich ist. Auch der Vermittler wird mangels Kenntnis der ver&auml;nderten Umst&auml;nde kaum eine Chance zum Reagieren haben.</p>
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Mindeststandards und Risikoanalyseb&ouml;gen des AK Beratungsprozesse</h3>
<p>Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Fallstricke. Dies hat den Arbeitskreis Beratungsprozesse (AK) dazu veranlasst, auf seiner Internetseite www.beratungsprozesse.de einen Blog einzurichten, der sich regelm&auml;&szlig;ig mit diesen Themen befasst. Au&szlig;erdem fordert der AK mit seinen Mindeststandards kundenfreundliche Regelungen f&uuml;r einige potenziell folgenschwere Fallen. Diese Mindeststandards wurden f&uuml;r die einzelnen Sparten im privaten Breitengesch&auml;ft und f&uuml;r Berufsunf&auml;higkeitsversicherungen formuliert. Sie finden sich in den Risikoanalyseb&ouml;gen des AK.</p>
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<div class="zoomImage">
<a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/pu…; rel="prettyPhoto" title=""><img alt=" Fallstricke in Versicherungsbedingungen" height="124" src="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/z…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54" /></a></div>
<p>Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 10/2016, Seite 128 f.</p>
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Ein Artikel von
Von Michael Salzburg

Allianz baut Film- und Eventversicherung im deutschsprachigen Raum auf

Die Allianz Global Corporate & Specialty weitet ihr Geschäftsfeld im deutschsprachigen Raum und in osteuropäischen Märkten auf Film- und Eventversicherungen aus.

<p>Die Allianz ist über Fireman’s Fund seit über 100 Jahren in der Film- und Veranstaltungsversicherung tätig. Dieses Fachwissen bringt sie jetzt mit einer eigenen Entertainment-Sparte über Allianz Global Corporate &amp; Specialty (AGCS) nach Zentral- und Osteuropa, darunter Deutschland, Österreich, Schweiz sowie in osteuropäische Märkte. AGCS ist seit 2015 für Fireman’s Fund verantwortlich. „Nun treten wir aktiv im deutschsprachigen Markt an, der sich mit steigenden Filmproduktionsbudgets, internationalen Produktionen und zahlreichen Events mit Topstars dynamisch entwickelt (…)“, begründet Michael Furtschegger, Head of Entertainment International bei AGCS, den Aufbau des Geschäftsfeldes in Europa. </p><p>Zwei Underwriter wurden für sein Team gewonnen: Als „Lead Underwriter Entertainment“ verstärkt Christina Mertens vom Standort Köln aus das Team. Unterstützt wird sie von Florian Sellckau als „Underwriter Entertainment“, der in Hamburg tätig ist. Neben Deutschland hat AGCS in diesem Jahr auch in Großbritannien, Australien und Frankreich spezialisierte Entertainment-Underwriter rekrutiert. Geplant ist demnächst auch der Start in China.</p><h5>Versicherung von Produzenten und Produktionen sowie Großveranstaltungen</h5><p>Die Entertainment-Sparte der AGCS bietet Versicherungslösungen unter anderen für Filmproduzenten, TV-Sender, Studios und kommerzielle Veranstalter. Filmproduktionen wie Werbespots, TV-Serien, aber auch internationale Produktionen und Kino-Blockbuster versichert AGCS z.B. gegen Personenausfall, Sachschäden von Requisiten, Mehrkosten oder Haftpflichtschäden. Im Bereich Veranstaltungen versichert die AGCS vor allem Konzerte, Festivals, Tourneen und Sportevents und übernimmt dabei etwa die finanziellen Folgen eines Veranstaltungsausfalls oder Haftpflichtschäden. Auch der Veranstaltungsausfall infolge eines Terrorattentats lässt sich bei AGCS versichern. Neben der Übernahme von Schäden unterstützt die AGCS außerdem Veranstalter und Filmproduzenten beratend beim der Risikominderung vor Ort.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/23BECBCE-1A25-4EF6-9D62-C382D88C3740"></div>

 

Neue Leistungen in der Basler Business-Police

Zum 20-jährigen Jubiläum der Basler Business-Police hat das Unternehmen neue Leistungen in ihre Multi-Risk-Versicherung integriert.

<p>Das Multi-Risk-Produkt „Basler Business-Police“ (BBP) richtet sich seit 20 Jahren an Unternehmen aus Handel, Handwerk und Dienstleistung. Es deckt finanzielle Folgen durch Sach-, Elektronik- und Maschinenschäden sowie Betriebsunterbrechungen ab. Außerdem sind Haftpflichtansprüche und Schäden an eigenen Gütern beim Transport mit Firmenfahrzeugen abgesichert. Für ein Angebot werden nur die Informationen über Umsatz, Standort und Betriebsart benötigt. </p><h5>Neuerungen seit Anfang Oktober</h5><p>Seit diesem Monat beinhaltet die Police einen Inhaltsbaustein mit Neuwertersatz, auch bekannt als „goldene Regel”. Bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit schützt die Inhaltversicherung der BBP jetzt mit bis zu 10% der Versicherungssumme beziehungsweise bis maximal 25.000 Euro. Zudem wurde der Leistungskatalog in der Betriebs-, Umwelt-, Privat- und Produkthaftpflicht sowie der Umweltschadenversicherung durch Leistungseinschlüsse bis zur Versicherungssumme erweitert. Besondere Konditionen bietet die BBP für Existenzgründer.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C4971337-C9C0-41F6-995F-DA5524C297D6"></div>

 

Von Drohnen und Öko-Tarifen – Trends in der Sachversicherung

In den privaten Sachversicherungen dreht sich das Produktkarussell. Einerseits weil sich der Wettbewerb verschärft, andererseits weil die Gesellschaft neue Verhaltensweisen an den Tag legt. Die MORGEN & MORGEN GmbH betrachtet die Bereiche Privathaftpflicht, Hausrat und Wohngebäude näher.

<p>Sachversicherungen werden immer interessanter f&uuml;r Vermittler, denn hier verbirgt sich ein gro&szlig;es Potenzial. Doch was tut sich in den Kompositsparten? Die Tarife werden modularer, das bedeutet deutlich mehr Individualit&auml;t und die Chance, den perfekt passenden Tarif f&uuml;r den Kunden zu finden bzw. zusammenzustellen. Das wachsende Baukastenprinzip erschwert allerdings eine klare &Uuml;bersicht und schr&auml;nkt die Transparenz ein.</p>
<p>Gleichzeitig versuchen die Produktgeber, die Kunden fortlaufend mit zus&auml;tzlichen Argumenten und Leistungseinschl&uuml;ssen von ihrem Tarif zu &uuml;berzeugen. Immer h&auml;ufiger bieten Versicherer eine Garantie an, die in den Bedingungen meist unter &bdquo;Best-Leistungs-Garantie&ldquo; oder aber auch &bdquo;Marktgarantie&ldquo; zu finden ist. Sofern ein anderer in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Versicherung mit weitergehendem Leistungsspektrum anbietet, leistet der eigene Versicherer bis zur H&ouml;he der vereinbarten Versicherungssumme auch f&uuml;r Sch&auml;den, die im vorliegenden Vertrag nicht eingeschlossen sind und deren Einschluss tariflich auch nicht angeboten wurde. Voraussetzung ist hierbei, dass dieser andere Versicherer diesen Schadenfall inkludiert hat. So hoffen Versicherer, einen Wechsel der Versicherung attraktiv gestalten zu k&ouml;nnen.</p>
<h3>
Privathaftpflicht &ndash; Drohnen erobern den Markt</h3>
<p>Neben den allgemeinen Entwicklungen gibt es in den einzelnen Bereichen nat&uuml;rlich Besonderheiten, und die sollen nachfolgend betrachtet werden &ndash; beginnend mit der Privathaftpflicht. Hier machen immer mehr Gesellschaften deutlich, dass Ehren&auml;mter mitversichert sind. Versicherer setzen klare Statements und unterst&uuml;tzen Kunden, die auf ehrenamtlicher Basis arbeiten. In den Bedingungen wird festgehalten, dass eine ehrenamtliche T&auml;tigkeit oder freiwilliges soziales Engagement versichert sind. Gerne nennen Versicherer hier konkrete Beispiele wie Mitarbeit in der Kirchenarbeit, aber neuerdings auch als Helfer von Fl&uuml;chtlingen und Asylsuchenden. Dieser Passus ist dem aktuellen Fl&uuml;chtlingsaufkommen in Deutschland zuzuschreiben.</p>
<p><b>Haftpflicht f&uuml;r Drohnen</b></p>
<p>2016 ist das Jahr der Drohne. Immer h&auml;ufiger findet die Drohne in Fernsehberichten oder in den sozialen Medien Erw&auml;hnung. Drohne steht f&uuml;r unbemanntes Luftfahrzeug. Aktuell testen verschiedene Versandh&auml;user, ob Drohnen zuk&uuml;nftig Pakete ausliefern k&ouml;nnen. Die Faszination ist auch in Deutschland gro&szlig;. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt knapp 300.000 Flugger&auml;te verkauft. So extrem vielseitig Drohnen einsetzbar sind, umso riskanter sind sie. Doch die Gefahren werden insbesondere von privaten Nutzern deutlich untersch&auml;tzt. Zum einen dringen die kleinen Flugger&auml;te in den Luftraum, zum anderen besteht die Gefahr, Personen oder Gegenst&auml;nde zu sch&auml;digen. F&uuml;r m&ouml;gliche Sch&auml;den ist der Pilot der Drohne verantwortlich, das hei&szlig;t, er kann hierf&uuml;r haftbar gemacht werden. F&uuml;r unbemannte Flugobjekte muss zwingend eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Da das vielen Laien nicht bewusst ist, versuchen Versicherer aktuell, das Bewusstsein der Halter zu sch&auml;rfen. Neben Flugmodellen und unbemannten Flugobjekten (wie Drachen und Ballonen) werden jetzt auch Drohnen explizit in den Versicherungsbedingungen aufgef&uuml;hrt. Private Luftfahrzeuge bis maximal 5 kg Fluggewicht, ob mit oder ohne Motor, werden beispielsweise bei verschiedenen Produktgebern mitversichert.</p>
<p>In der Privathaftpflicht wird also das aktuelle Konsumentenverhalten analysiert und in den Bedingungen integriert bzw. hervorgehoben. Oftmals waren die Punkte schon Teil der Bedingungen, wurden aber nicht explizit erw&auml;hnt. Der steigende Bedarf bietet aber nat&uuml;rlich an, diese Deckungserweiterungen besonders zu unterstreichen, da der Versicherungsnehmer gezielt auf diese Vorteile des Tarifs hingewiesen wird.</p>
<h3>
Hausratversicherung &ndash; Nachhaltigkeit als Trendthema</h3>
<p>F&uuml;r immer mehr Menschen spielt der Umweltgedanke eine gro&szlig;e Rolle. Der Klimawandel findet mehr und mehr Zutritt zu den K&ouml;pfen der Verbraucher. Nachhaltig konsumieren und leben ist aktuell einer der gr&ouml;&szlig;ten Trends. Auch die Versicherer haben diese Entwicklungen beobachtet und ihre Tarife im Bereich der Hausratversicherung angepasst. So findet man in immer mehr Bedingungen die &Uuml;bernahme von Mehrkosten f&uuml;r energieeffizientere Ger&auml;te. Versicherer &uuml;bernehmen teilweise bis zu 30% Mehrkosten f&uuml;r die Wiederbeschaffung von K&uuml;hlschr&auml;nken, Geschirrsp&uuml;ler, Waschmaschinen und &Auml;hnlichem, wenn diese Ger&auml;te der zu diesem Zeitpunkt verf&uuml;gbaren h&ouml;chsten Effizienzklasse entsprechen. Bis zu 60% Mehrkosten werden dann &uuml;bernommen, wenn neben der h&ouml;chsten Effizienzklasse auch die Nachhaltigkeit des Herstellers mittels Zertifikat belegt werden kann. Hier werden klare Anreize zum &ouml;kologischen Denken gesetzt.</p>
<p>Das Thema Nachhaltigkeit hat sich in den letzten Jahren klar durchgesetzt. Sowohl seitens der Produktgeber als auch bei den Verbrauchern ist hier ein positiver Wandel zu verzeichnen.</p>
<p><b>Zielgruppe 60plus</b></p>
<p>Deutschland wird zunehmend &auml;lter. Auch die Produktgeber erkennen die neue Zielgruppe 60 plus. &Uuml;bersteigt ein entsch&auml;digungspflichtiger Schaden zum Beispiel 10.000 Euro und fallen f&uuml;r vom Schaden betroffene Sachen Mehrkosten f&uuml;r eine alters- oder behindertengerechte Umgestaltung an, werden diese von einigen Versicherern ersetzt.</p>
<h3>
Wohngeb&auml;udeversicherung &ndash; Wenn Sturmtief Elvira f&uuml;r Sch&auml;den in Millionenh&ouml;he sorgt</h3>
<p>Analysen des Vergleichsprogramms M&amp;M Office haben ergeben, dass im Bereich Sachversicherungen die meisten Berechnungen auf die Wohngeb&auml;udeversicherung fallen. Das ist aktuell nicht verwunderlich, denn die Nachrichten haben in den letzten Monaten nahezu t&auml;glich von extremen Unwettern berichtet. Ein Eigenheim ist eine der teuersten Anschaffungen, die man zwingend absichern sollte. Sch&auml;den, die direkt am Geb&auml;ude entstanden sind, &uuml;bernimmt die Wohngeb&auml;udeversicherung. Bei einer &Uuml;berschwemmung des Kellers leistet der Versicherer aber nur, wenn eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Gem&auml;&szlig; GDV wurden vom 27.05. bis 09.06.2016 Sturmsch&auml;den in H&ouml;he von 1,2 Mrd. Euro aufgezeichnet. F&uuml;r das gesamte Jahr 2015 wurden um die 2 Mrd. Euro f&uuml;r Sch&auml;den aus Naturkatastrophen ausgezahlt. Innerhalb von 14 Tagen wurden 2016 also mehr als 50% der Schadensumme des Vorjahres erreicht. Diese Entwicklung f&uuml;hrt zwangsl&auml;ufig zu h&ouml;heren Pr&auml;mien f&uuml;r Hausbesitzer. Die Unwetter lassen das Interesse im Allgemeinen steigen &ndash; insbesondere die Elementarschadenversicherung liegt hoch im Kurs. Allgemein denken Versicherer vermehrt &uuml;ber versch&auml;rfte Annahmerichtlinien nach bzw. &uuml;berarbeiten die komplette Tarifgestaltung. Die Naturgewalten machen den Versicherern ordentlich zu schaffen. Auch zuk&uuml;nftig wird das Thema nicht an Pr&auml;gnanz verlieren.</p>
<p>Aber auch in der Wohngeb&auml;udeversicherung greift der &ouml;kologische Gedanke. Mehrkosten f&uuml;r energetische Sanierungen, beispielsweise D&auml;mmung, werden immer h&auml;ufiger &uuml;bernommen. Versicherer ersetzen bei der Wiederherstellung des versicherten und vom Schaden betroffenen Geb&auml;udes Mehrkosten f&uuml;r beh&ouml;rdlich nicht vorgeschriebene energetische und tats&auml;chlich durchgef&uuml;hrte Modernisierungsma&szlig;nahmen, soweit diese f&uuml;r Neubauten dem Stand der Technik entsprechen.</p>
<p>Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2016, Seite 42 f.</p>
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Ein Artikel von
Von Peter Schneider

ERGO baut Kunstversicherung aus

Mit der „ERGO Kunstversicherung Privat“ können nun auch private Sammler ihre Kunstgegenstände versichern. Der neue Tarif ist eine Allgefahrendeckung, die auch bei einfacher Beschädigung oder einfachem Diebstahl leistet, wenn kein Einbruch vorliegt.

<p>Die ERGO Versicherung weitet ihr Angebot für Kunstversicherungen aus. Ab sofort können auch private Sammler mit der neuen „ERGO Kunstversicherung Privat“ ihre Kunst- und Sammlungsgegenstände bei ERGO versichern. Bislang hatte ERGO ausschließlich Versicherungen für Kunstausstellungen, Museen und Galerien im Programm. </p><h5>Cash Option für Kapitalanleger</h5><p>In der Hausratversicherung können Wertgegenstände in der Regel nur pauschal bis zu 25% der Versicherungssumme mitversichert werden. Die Deckung ist jedoch eingeschränkt und besteht nur gegen explizit benannte Gefahren wie Feuer, Raub oder Einbruchdiebstahl. Die neue ERGO Kunstversicherung für Privatsammler ist jedoch eine Allgefahrendeckung. Sie leistet auch bei einfacher Beschädigung oder einfachem Diebstahl, wenn kein Einbruch vorliegt. Für Kapitalanleger, die in Kunst investieren, ist die Cash Option der Kunstversicherung ein wichtiger Bestandteil: Ist ein Kunstwerk so beschädigt, dass eine Wertminderung von mehr als 40% vorliegt, gilt es als Totalschaden. In diesem Fall erhält der Sammler auf Wunsch den vollen Versicherungswert im Tausch gegen das beschädigte Kunstwerk. Bei der Absicherung von Kunstrisiken spielt die Finanzstärke des Versicherungsunternehmens eine besondere Rolle. Diese drückt sich in der Versicherungskapazität aus. Sie hat bei ERGO eine Höhe von 100 Mio. Euro pro versichertem Risiko. ERGO ist außerdem Mitglied im Art Loss Register, der weltweit größten Datenbank für gestohlene oder vermisste Kunstgegenstände. Versicherte können ihre Kunst im Fall eines Diebstahls dort registrieren lassen. (tos)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/1D721371-0952-451F-BADA-C511E870B7A7"></div>

 

Eine gewisse Gelassenheit beim VDVM

Der VDVM berichtet von einer guten Entwicklung in seinen Mitgliedsunternehmen. Der Verband geht zudem davon aus, dass die Betriebe die Vorgaben der IDD ohne große Probleme umsetzen werden können. Und auch beim Thema InsurTechs und Internetportale verfällt der Verband nicht in Panik. Mit der Lebensversicherung und den neuen Altersvorsorgeprodukten hadert der VDVM dagegen.

<p>Die VDVM-Makler k&ouml;nnten mit den ver&auml;nderten Rahmenbedingungen und Kundenbed&uuml;rfnissen gut umgehen, erkl&auml;rte Dr. Georg Br&auml;uchle, Pr&auml;sident des Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) e.V., am Dienstag dieser Woche vor Journalisten. Die allermeisten Betriebe seien anpassungsf&auml;hig und durch kurze Entscheidungswege sehr schnell. Best&auml;tigt werde dies durch eine Mitgliederbefragung zur wirtschaftlichen Entwicklung. Demnach vermelden fast die H&auml;lfte der Mitglieder steigende und &uuml;ber ein Drittel konstante Ums&auml;tze. 15% verzeichnen dagegen sinkende Einnahmen. Betroffen davon sind meist kleinere Maklerbetriebe, die stark im Bereich der Lebensversicherung engagiert sind.</p>
<h5>
Regulierung ist zu stemmen</h5>
<p>Zu der anstehenden Umsetzung der IDD erkl&auml;rte Br&auml;uchle, dass diese f&uuml;r die VDMV-Makler nicht zu wesentlichen Problemen f&uuml;hren d&uuml;rfte. Er begr&uuml;&szlig;te insbesondere die in der Richtlinie verankerte Weiterbildungspflicht. Gew&uuml;nscht h&auml;tte sich der Verband jedoch eine weitere Lockerung des Berufsbildes im Hinblick auf die Versicherungsberatung. &bdquo;Die Abgrenzung zum Versicherungsberater erscheint uns nicht sachgerecht, da ja auch wir einen dezidierten Beratungsauftrag haben&ldquo;, so Br&auml;uchle. Festklammern wolle man sich daran nicht, sondern eher die positiven Seiten der IDD nutzen.</p>
<h5>
Kritik an neuen Garantiemodellen sowie hohen Abschlusskosten</h5>
<p>Auch wenn nach Sch&auml;tzungen des Verbands die eigenen Mitgliedsunternehmen rund 80% ihres Gesch&auml;fts im Kompositbereich machten, besch&auml;ftigt aktuell die Lebensversicherung die Verantwortlichen besonders. Erstens leiten sich aus diesem Bereich mehr oder weniger die Regulierungen f&uuml;r die Branche und auch den Berufsstand des Versicherungsmaklers ab und zweitens bringt die Situation die Makler in Not, wenn es um die private Altersvorsorgeberatung geht.</p>
<p>Die klassische Lebensversicherung wird f&uuml;r Kunden wie auch f&uuml;r Versicherer unattraktiv und die neuen alternativen Garantiemodelle h&auml;lt der VDVM f&uuml;r intransparent. &bdquo;Viele Kunden und sogar manche Vermittler k&ouml;nnen nicht erkennen, welche Garantie ein Produkt noch bietet&ldquo;, erkl&auml;rt Oliver Fellman, VDVM-Vorstandsmitglied und Leiter des Arbeitskreises Lebensversicherung im Verband. F&uuml;r Makler k&ouml;nne diese Intransparenz erhebliche Beratungsrisiken bergen. Er kritisiert zudem, dass die meisten Versicherer ihre Abschlusskosten im Zuge des LVRG nur z&ouml;gerlich gesenkt h&auml;tten. Die bisherigen Resultate seien noch nicht &uuml;berzeugend. &bdquo;Wenn die Lebensversicherung ihre Attraktivit&auml;t nicht aufs Spiel setzen will, sind deutliche Abstriche bei den Kosten erforderlich. Vermittler m&uuml;ssen einen Beitrag leisten, aber nicht allein&ldquo;, so Fellmann.</p>
<h5>
Gelassener Umgang mit InsurTechs</h5>
<p>&Uuml;berraschend gelassen gibt sich der VDVM beim Thema Internetportale und InsurTechs. Der Beratungsbedarf bei den Kunden werde bleiben, zudem folge der Boomphase bereits eine deutliche Konsolidierung, stellte VDVM-Pr&auml;sident Br&auml;uchle fest. Er geht davon aus, dass Makler k&uuml;nftig diese Tools selbst nutzen und dort einsetzen werden, wo es f&uuml;r ihre Kunden attraktiv ist. Gleichzeitig w&uuml;rden InsurTechs und Portale ihre Beratungskompetenzen ausbauen m&uuml;ssen. Br&auml;uchle erwartet hier eine Ann&auml;herung der beiden Gesch&auml;ftsmodelle. (bh)</p>
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ARAG führt alternative Bezahlverfahren ein

Wiederkehrende Versicherungsbeiträge können beim ARAG Konzern jetzt auch über Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden. Außerdem ist es möglich, gezahlte Versicherungsbeiträge in Bonus- oder Meilenprogramme der Kreditkartenanbieter einfließen zu lassen.

<p>Der ARAG Versicherungskonzern hat bei Online-Abschluss alternative Bezahlverfahren eingeführt. Alle Kunden, die online eine ARAG Rechtsschutzversicherung abschließen, steht es derzeit offen, die Bezahlung von monatlich oder jährlich wiederkehrenden Versicherungsbeiträgen über PayPal sowie MasterCard oder Visa zu tätigen. Außerdem ist es möglich, gezahlte Versicherungsbeiträge in Bonus- oder Meilenprogramme der Kreditkartenanbieter einfließen zu lassen. Jetzt wird geprüft, ob der Service auch den Bestandskunden angeboten und auf andere passende Versicherungssparten ausgeweitet werden kann.</p><h5>Sicherheit bei Zahlungen gewährleistet</h5><p>Die Einbindung der neuen Zahlungsmöglichkeiten ist laut ARAG sicher. Alle zahlungsrelevanten Daten liegen ausschließlich beim Payment-Provider. Nach eigenen Angaben ist die Einbettung der alternativen Bezahlverfahren für Online-Kunden die neueste Maßnahme, mit welcher der ARAG Konzern seine Digitalisierungs-Roadmap umsetzt. Dazu zählten auch der Kunden-Chat und das ARAG Online-Schadentracking für Kunden und Rechtsanwälte im Rechtsschutz und im Kompositsegment. (tos)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/8BF57E18-3ACA-4BF8-853A-8F63ECEEDD1A"></div>

 

VVDG bringt Produkt für Krisenschutz in der Touristikbranche auf den Markt

Die VVDG Verlags- und Industrieversicherungsdienste GmbH hat ein Kombinationsprodukt aus Versicherungsschutz und Krisenmanagement entwickelt. Damit will das Unternehmen auf die Katastrophen in Nizza, München, Paris und Brüssel reagieren.

<p>Das Produkt &bdquo;Krisen Assistance Plus&ldquo; richtet sich nach Angaben der VVDG an die Reise- und Touristikbranche sowie auch an mittelst&auml;ndische Unternehmen anderer Branchen. Es bietet einen Schutz f&uuml;r den Fall, dass ein pl&ouml;tzlich und unerwartet eintretendes Ungl&uuml;ck oder Gro&szlig;schadenereignis eintritt. Dabei kann es sich um ein Verkehrsmittelungl&uuml;ck, einen Terrorakt, einen Hotelbrand, einen Amoklauf oder eine Naturkatastrophe handeln.</p>
<h5>
Schutz beinhaltet Kosten f&uuml;r Evakuierung und Krisenkommunikation</h5>
<p>Das Deckungskonzept beinhaltet unter anderem die Bezuschussung f&uuml;r einen pr&auml;ventiven Krisenplan sowie Kosten, die infolge einer Evakuierung entstehen, f&uuml;r die psychologische Betreuung von Opfern und Angeh&ouml;rigen, die Kommunikation mit Beh&ouml;rden und Familienangeh&ouml;rigen sowie interne und externe Krisenkommunikation. Auch Reisekosten von Angeh&ouml;rigen in das Krisengebiet, die Evakuierung ins Heimatland sowie Absicherung f&uuml;r IT-Risiken sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. Er gilt weltweit und gew&auml;hrt Zugang zu einer Risikodatenbank f&uuml;r 120 L&auml;nder. (tos)</p>
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Hannoversche entwickelt neue Risikotarif-Welt

Die Hannoversche hat ihr Angebot an Risikolebensversicherungen überarbeitet. Dabei wurde das Produktangebot ausgebaut, die Leistungen erweitert und die Tarife neu kalkuliert. Die Tarife sind nun unter anderem flexibler und enthalten ein neues Nachversicherungskonzept.

<p>Die Hannoversche Lebensversicherung hat ihre Risikolebensversicherung überarbeitet. Diese gliedert sich nun in die Produktlinien Klassik, Plus und Exklusiv. Zudem hat der Versicherer die Tarife neu kalkuliert, um seine Wettbewerbsposition als preiswertester Anbieter zu halten.</p><h5>Neues Nachversicherungskonzept</h5><p>Zusätzlich hat die Hannoversche ihr Nachversicherungskonzept überarbeitet. Neu ist dabei vor allem, dass Kunden nun auch ohne Anlass in den ersten drei Versicherungsjahren im Rahmen der neuen Erhöhungsgarantie die Versicherungssumme um bis zu 20% erhöhen können. Diese Erhöhungsgarantie ist ohne Mehrbeitrag bereits in allen Tarifvarianten enthalten. Daneben wurden die bestehenden anlassbezogenen Nachversicherungsgarantien, die während der gesamten Laufzeit bei den Plus- und Exklusivangeboten gelten, erweitert. Die Anzahl der Anlässe wurde so weiter erhöht.</p><p>Mit diesen neuen Optionen hat der Kunde nun deutlich mehr Möglichkeiten als früher, die Höhe seiner Absicherung flexibel an seine veränderte Lebenssituation anzupassen.</p><p>Ärztliche Untersuchung erst ab 400.000 Euro</p><p>Darüber hinaus ist jetzt erst ab einer Versicherungssumme von 400.000 Euro eine ärztliche Untersuchung erforderlich. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/DA2321FA-4DA2-4EA4-B3BB-A68E1A169F99"></div>