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AfW - BundesverbandFinanzdienstleistung e.V.

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IDD: Änderungen zugunsten der Versicherungsmakler erwartet

Hoffnung für Versicherungsmakler: Der Gesetzentwurf zur IDD soll nach Informationen des AfW nun doch so geändert werden, dass deren Unabhängigkeit gewahrt bleibt.

<p>Nur wenige Tage vor der Verabschiedung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) im Bundestag gibt es gute Neuigkeiten für Versicherungsmakler. Wie der AfW mit Verweis auf Koalitionskreise berichtet, soll der Regierungsentwurf nun voraussichtlich an zwei für Makler entscheidenden Punkten entschärft werden: Die Vergütung durch Privatkunden in Form von Honoraren soll möglich bleiben. Bisher war vorgesehen, dass Makler private Mandanten künftig ausschließlich über Provisionen beraten dürfen. Dieses Provisionsgebot hatte der AfW als verfassungswidrig bezeichnet und diese Position mit einem öffentlich gemachten Gutachten von Prof. Schwintowski untermauert.</p><h5>Doppelberatungspflicht soll entfallen</h5><p>Außerdem soll, wie der AfW weiter berichtet, die Doppelberatungspflicht im Gesetzesentwurf voraussichtlich wegfallen. Die Idee dahinter war ursprünglich, dass Kunden sowohl durch den Makler als auch durch den Produktgeber, also den Versicherer beraten werden sollen. Laut dem AfW hätte dies dazu geführt, dass den Versicherern die Pflicht auferlegt würde, auch Kunden mit Maklervollmacht zu betreuen oder aber Makler zu beaufsichtigen. Beides war im Vorfeld von den Vermittlerverbänden teils heftig kritisiert worden (<a href="http://www.asscompact.de/suche/Vermittlerverb%C3%A4nde%20zur%20IDD-Umse…; target="_blank" >AssCompact berichtete</a>). </p><h5>AfW sieht seine Initiative „Einspruch IDD“ bestätigt</h5><p>Der AfW sieht in den Veränderungen im Gesetzentwurf unter anderem einen Erfolg seiner Initiativen, die er rund um die ersten Beratungen über die IDD im Bundestag initiiert hat (<a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/%E2%80%9Eeinspruch-idd%E2%80%9C-af…; target="_blank" >AssCompact berichtete</a>). Dazu zählt unter anderem die Initiative „Einspruch IDD“: „Es ist ein guter Tag für unsere Mitglieder und alle Versicherungsmakler. Unser deutliches Eintreten für die Interessen der Versicherungsmakler hat in der Politik Gehör gefunden. Unsere Argumente wurden verstanden“, sagt AfW Vorstand Frank Rottenbacher in einer Pressemitteilung. „Die AfW-Aktion #EinspruchIDD, durch die viele Makler bei ihren Bundestagsabgeordneten ihre eigenen Interessen vertreten haben sowie die Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages haben die Politiker informiert (...)“, so Rottenbacher weiter.</p><p>Für viele Versicherungsmakler bleibt zu hoffen, dass Rottenbacher Recht behält. Das Gesetz soll noch diese Woche im Bundestag verabschiedet werden. (tos)</p><p>Lesen Sie auch: <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/vermittlerverb%C3%A4nde-zur-idd-um…; target="_blank" >Vermittlerverbände zur IDD-Umsetzung: AfW will zurück zum 1:1-Umsetzungsgedanken</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D2D7B9D4-C89C-4B70-8251-5E67794EB6C5"></div>

 

Vermittlerverbände zur IDD-Umsetzung: AfW will zurück zum 1:1-Umsetzungsgedanken

Die erste Beratung zum IDD-Umsetzungsgesetz hat vor Kurzem im Bundestag stattgefunden. AssCompact hat Vermittlerverbände gefragt, wie sie diese Beratung bewerten, wie sie ihre weiteren Forderungen durchsetzen und welche Änderungen sie noch erreichen wollen. Heute nachgefragt bei AfW-Vorstand Norman Wirth, der sich für eine 1:1-Umsetzung der IDD ausspricht.

<h5>Im Zusammenhang mit der 1. Beratung zur IDD im Bundestag ist der AfW kritisch aktiv geworden. Welchen Erfolg haben die Aktion „Einspruch IDD“ und die Stellungnahme von Prof. Schwintowski (Mehr dazu <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/neueste-entwicklungen-rund-um-das-…; target="_blank" >hier</a>) bisher gezeigt?</h5><p>Die Resonanz war überwältigend. Wie man an dem Engagement einiger Maklerversicherer oder auch an der Unterstützung der Standard Life Deutschland bei der Beauftragung von Prof. Dr. Schwintowski sieht, sind auch Versicherer an einer deutlichen Korrektur des Entwurfes interessiert. Besonders wichtig ist sicherlich das Engagement der einzelnen Makler, die Kontakt zu ihren Bundestagsabgeordneten aufgenommen haben. Wir haben extrem viel Feedback und viele Erfahrungsberichte erhalten, einige davon sind auf unserer Facebook-Seite zu finden. Es gab auch Fälle, in denen wir als Verband gebeten wurden, beim Gespräch anwesend zu sein. Unser Mitglied Thomas Mattusch hatte mit Innenminister Thomas de Maizière einen Termin in dessen Wahlkreisbüro, zu dem mein Vorstandskollege Frank Rottenbacher anwesend war. </p><p>Der große Eindruck, den die verfassungsrechtliche Stellungnahme von Prof. Schwintowski und unsere Aktion hinterlassen haben, hat auch dazu geführt, dass wir derzeit zu diversen Fachgesprächen innerhalb der Fraktionen zum Thema IDD eingeladen werden. Dort können wir deutlich unsere Positionen darlegen und Aufklärungsarbeit leisten. </p><h5>Was denken Sie, welche Nachbesserungen am Gesetzesentwurf sind realistisch? </h5><p>Realistisch – weil richtig – ist ein Aufgreifen unserer konkreten Kritikpunkte an dem Gesetzesentwurf und eine Abänderung im Sinne der einzig marktdurchdringenden verbraucherschützenden Berufsgruppe im Versicherungsbereich, die der Versicherungsmakler. Würden wir das nicht für realistisch halten, würden wir mit den konkret geäußerten Kritikpunkten und Forderungen nicht antreten. </p><p>Die von uns gewünschten Veränderungen des Gesetzes sollen allgemein folgende Ansätze haben: </p><ul><li>weniger Regulierung (so viel wie nötig, so wenig wie möglich)</li><li>freier Wettbewerb (der Vertriebswege, aber auch der Vergütungsmodelle)</li><li>mündiger Bürger (wir wollen keinen vormundschaftlichen Staat)</li><li>mündiger Makler (der selbst entscheiden kann, was in seiner Eigenschaft als treuhänderischer Sachwalter seiner Kunden das beste Geschäftsmodell ist), also die unangetastete Gewerbe- und Berufsfreiheit für Versicherungsmakler</li></ul><h5>Welche konkreten Veränderungen schlagen Sie zugunsten der Makler vor?</h5><p>Die konkreten Veränderungen im Gesetzesentwurf könnten darin liegen, dass man zurückkehrt zum ursprünglichen 1:1-IDD-Umsetzungsgedanken. Und in der IDD steht nichts zur Doppelberatungspflicht, nichts zu einer wettbewerbsverzerrenden Übervorteilung der wenigen real existierenden Versicherungsberater, nichts zu einem Provisionsgebot und nichts zu einem Provisionsabgabeverbot mit wettbewerbsverzerrenden Ausnahmeregelungen zulasten der Makler. Wenn diese Themen einfach wieder aus dem Gesetzesentwurf gestrichen würden, wären das alles sehr gute Veränderungen zugunsten der Makler. Wir kämpfen darum. (tos)</p><p>Lesen Sie auch: </p><ul><li>Vermittlerverbände zur IDD-Umsetzung: <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/vermittlerverb%C3%A4nde-zur-idd-um…; target="_blank" >IGVM kritisiert politische Weltfremdheit und rechtliche Verstöße</a> </li><li><a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/vermittlerverb%C3%A4nde-zur-idd-um…; target="_blank" >Vermittlerverbände zur IDD-Umsetzung: BVK sieht wesentliche Forderungen bestätigt</a> </li></ul><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/874EC65F-8F97-45AC-A32E-E828F2707F35"></div>

 

Vermittler kritisieren Angebot an hochwertigen Sachwertanlagen

Finanzanlagevermittler beklagen laut dem aktuellen AfW-Vermittlerbarometer das mangelnde Angebot an vertriebsfähigen geschlossenen Finanzanlagen. Dass sie sich von der Vermittlung dieser lange Zeit unregulierten Produktsparte abwenden, hat aber auch noch andere Gründe.

<p>Für 41% der vom AfW befragten Vermittler mit einer Erlaubnis von Sachwertinvestments gibt es nicht ausreichend viele vermittelbare Angebote. Eine fast genauso große Gruppe hält das Angebot zumindest für ausreichend. 13% können die Lage nicht beurteilen und 6% haben nicht geantwortet. Insgesamt wurden beim 9. AfW-Vermittlerbarometer rund 1.000 Vermittler online befragt.</p><h5>Minderheit besitzt Lizenz</h5><p>Die Angaben zum Produktmangel beziehen sich dabei nur auf diejenigen Vermittler, die auch eine Lizenz nach Paragraf 34f GewO Nr.2 besitzen und daher den Markt auch beurteilen können. Das ist eine Minderheit – von den rund 1.000 befragten Vermittlern besitzen rund 57% die Erlaubnis zum 34f. Davon halten 96% die Kategorie 1 (offene Investmentvermögen), 52% die Kategorie 2 (geschlossene Investmentvermögen) und 34% die Kategorie 3 (Vermögensanlagen). </p><p>Geschlossene Sachinvestments vermitteln laut Umfrage nur noch 22% der befragten Vermittler. Von den entsprechenden 34f-Lizenzinhabern sind es 62%. Etwa vier von zehn Befragten könnten sie somit zwar vermitteln, tun dies aber derzeit nicht. Als Grund führen 42% an, dass ihre Kunden vor der Regulierung schlechte Erfahrungen mit Produkten dieser Art gemacht haben. 37% führen eine ganze Reihe sonstiger Gründe auf, wie etwa „zu wenig gute Produkte am Markt“, „intransparent“, „Teufelszeug“. Gut jeder Fünfte hält Sachwertanlagen für rechtlich zu komplex und damit zu beratungsintensiv.</p><h5>KAGB-Änderungen noch nicht angekommen</h5><p>„Bei vielen Vermittlern ist noch nicht angekommen, dass sich mit den Änderungen durch das KAGB extrem viel zum positiven, im Sinne von Transparenz und Sicherheit bei den Produkten getan hat. Hier gilt es vor allem durch die Produktgeber weiter Aufklärungsarbeit zu betreiben“, kommentiert AfW-Vorstand und Rechtsanwalt Norman Wirth die Zahlen.</p><h5>Provisionen zweitrangig</h5><p>Interessanterweise scheinen die Provisionen keine Rolle zu spielen, zumindest ist kein Vermittler bereit, das zuzugeben. Kein Befragter mit passender Lizenz bejahte die Aussage, aufgrund „zu niedriger Provisionen“ zu vermitteln. Was aber müsste passieren, damit 34f-Vermittler wieder mehr solcher Anlagen vertreiben? Bei dieser Frage gab es viele Einzelmeinungen. Zusammengefasst wünschen sich Vermittler (in dieser Reihenfolge) mehr Argumentationshilfen über die Änderungen des KAGB, mehr Know-how über die Kosten sowie mehr Wissen über die Haftungssituation und über die Beratungsdokumentation. (mh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D882170E-3991-4828-9778-9FBB28AB4318"></div>

 

„Einspruch IDD“: AfW ruft Makler zu Mithilfe auf

Im Rahmen der Aktion „Einspruch IDD – Informiere Deinen Bundestagsabgeordneten“ ruft der AfW alle Makler dazu auf, zu ihrem jeweiligen Bundestagsabgeordneten zu gehen und ihn über den Maklerstatus sowie die Gefahren der IDD-Umsetzung zu informieren.

<p>Um eine vermittlerfreundliche Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht zu erreichen, hat der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. die Aktion „Einspruch IDD – Informiere Deinen Bundestagsabgeordneten“ gestartet. In deren Rahmen bittet der Verband nicht nur seine Mitglieder, sondern alle Versicherungsmakler, mit einem persönlichen Einspruch ihren jeweiligen Bundestagsabgeordneten darüber zu informieren, was einen Versicherungsmakler ausmacht und den persönlichen Unmut darüber zum Ausdruck zu bringen, welcher Einschnitt in die Berufsausübung in den kommenden Wochen in Berlin verabschiedet werden soll.</p><p>Bleibt es bei dem aktuellen Kabinettsentwurf, dann dürfen Makler zukünftig ihre Vergütung ausschließlich von Versicherungsunternehmen und zum Beispiel nicht von Kunden erhalten. Die Versicherungsunternehmen dürfen bzw. sollen direkt am Makler vorbei auf die Kunden zugehen, um eigene Beratungsleistungen anzubieten; oder sie sind zumindest verpflichtet, intensiv kontrollieren, ob der Makler die Kunden „richtig“ beraten hat. Beide Punkte bezeichnet der AfW als inakzeptabel und als massiven Eingriff in die gewerbliche Unabhängigkeit der Versicherungsmakler als Sachwalter ihrer Kunden.</p><h5>Zehn-Punkte-Plan </h5><p>In einem mehrstufigen Plan schlägt der AfW seinen Mitgliedern vor, wie ein Gespräch mit dem jeweiligen Bundestagsabgeordneten (MdB) aussehen könnte und gibt Tipps, in welchen Wochen die MdB am besten in ihren Wahlkreisen erreichbar sein müssten, da zu dieser Zeit keine Sitzungswochen in Berlin stattfinden (KW 09, 11 und 14-16). (ad)</p><p>Weitere Informationen zur Aktion #EinspruchIDD und der oben genannte Zehn-Punkte-Plan finden sich hier: <a href="http://www.afw-verband.de/presse-center/aktion-einspruch-idd/&quot; target="_blank" >www.afw-verband.de/presse-center/aktion-einspruch-idd</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A596A589-B3CD-4854-AFAF-FD75A56633B0"></div>

 

Vorstandswechsel beim AfW

Matthias Wiegel ist ab sofort im AfW-Vorstand für den Bereich „Mitgliedsbetreuung/strategische Partnerschaften“ verantwortlich. Der langjährige Vorstand Carsten Brückner ist aus gesundheitlichen Gründen von seinem Amt zurückgetreten.

<p>Seit 01.02.2017 ist Matthias Wiegel neu im Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und dort für den Bereich „Mitgliedsbetreuung/strategische Partnerschaften“ zuständig. Der langjährige AfW-Vorstand Carsten Brückner ist aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten. Er will sich zukünftig mehr seiner eigenen selbstständigen Tätigkeit zuwenden, aber nach seiner Genesung auch dem AfW wieder aktiv zur Seite stehen.</p><p>Matthias Wiegel war als Vertriebsvorstand für den Aufbau der Skandia Lebensversicherungs AG in Deutschland verantwortlich. Im Anschluss leitete er bei der UBS AG als Managing Director den Vertrieb der Fondsprodukte in Frankfurt/Main und Zürich und war dann Vertriebsvorstand Deutschland für die Standard Life Versicherung. </p><h5>Über den AfW</h5><p>Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie eine wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/FF933DB8-CDD5-44C3-A2F6-06A8B6988689"></div>

 

Der weitere Zeitplan für die IDD-Umsetzung

Aufmerksam verfolgt die Branche, wie es nach Vorlage des Referentenentwurfs zur IDD-Umsetzung und den kritischen Reaktionen insbesondere von Vermittlerverbänden weitergeht. Dem AfW-Verband liegt nun aus den beteiligten Bundesministerien der weitere Fahrplan vor.

<p>Das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) soll noch vor der Bundestagswahl 2017 beschlossen werden. Ein erster Referentenentwurf wurde vor kurzem veröffentlicht. Danach hatten Verbände und Institutionen bis 12.12.2016 Zeit, ihre Stellungnahmen zu dem Entwurf abzugeben. Vermutet wurde, dass noch vor Weihnachten eine Überarbeitung vorliegen würde. Nach Informationen des AfW-Verbands liegt nun aber ein anderer Zeitplan vor.</p><p>Wie der AfW berichtet, hat das Bundeswirtschaftsministerium, das den Entwurf auf den Weg gebracht hat, gegenüber dem Verband einen neuen Terminplan bestätigt. Der entsprechende Zeitplan selbst leitet sich nach AfW-Angaben aus einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Maria Flachsbarth, ab. </p><p>Demnach ist für den 18.01.2017 ein Beschluss durch das Kabinett geplant. Anschließend werde mit dem Bundesrat beraten. Die weitere Terminierung sieht dann wie folgt aus: </p><ul><li>30.03.2017: Erste Lesung im Bundestag</li><li>31.05.2017: Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages</li><li>01./02.06.2017: Zweite und dritte Lesung im Bundestag</li><li>07.07.2017: Beschluss im Bundesrat (tos)</li></ul><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/30F234BB-580A-433F-A25C-2E5B003BD50F"></div>

 

Bei 34d- und 34f-Vermittler wächst Zustimmung zur Regulierung

So ungeliebt Regulierung erst einmal ist, scheint im Lauf der Zeit die Zufriedenheit mit den regulatorischen Maßnahmen zuzunehmen. Zumindest lässt das 9. AfW-Vermittler-Barometer diesen Schluss zu: 65% der befragten § 34d-Vermittler stehen heute den gewerberechtlichen Regulierungen positiv bis sehr positiv gegenüber.

<p>Am Mittwoch hatte der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung zum 13. AfW-Hauptstadtgipfel nach Berlin geladen. Im Vordergrund des Treffens stand der Austausch der Verbandsmitglieder mit Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen zur Regulierung der Finanz- und Versicherungsvermittlung. AfW-Vorstand Frank Rottenbacher präsentierte zudem erste Ergebnisse des aktuellen AfW-Vermittlerbarometers. </p><h5>Zustimmung zur Regulierung verbessert sich im Zeitverlauf</h5><p>Passend zum Thema der Veranstaltung wurde aus der Studie, an der rund 1.000 Vermittler – knapp die Hälfte davon AfW-Mitglieder – teilgenommen haben, auch das Stimmungsbild zur Regulierung vorgestellt. Und das fällt beifälliger als vermutet aus. Denn knapp über 65% der Versicherungsmakler sehen ihre gewerberechtliche Regulierung positiv oder sogar sehr positiv. Mit wachsendem zeitlichem Abstand zur Einführung steigt die Zufriedenheitskurve stetig an. Bei den 34f-Vermittlern erreicht die zustimmende Grundhaltung 53%, im vergangenen AfW-Barometer lag der Wert bei 44%. Bei den erst jüngst regulierten 34h- und 34i-Vermittlern sieht das anders aus: Von ihnen können nur 22 bzw. 36% positive Signale in der Regulierung erkennen.</p><h5>Geschäftliche Zukunftsaussichten auf die nächsten ein bis drei Jahre</h5><p>Immer mehr Finanzanlagenvermittler und Versicherungsmakler scheinen demnach die Hürden der Regulierung erfolgreich zu meistern. So erklärt sich vielleicht auch das insgesamt solide Stimmungsbild der Befragten. 63% von ihnen schätzen die geschäftliche Zukunft positiv bis sehr positiv ein. Ein Viertel zeigt sich in der Frage unentschieden. Rund 10% geben einen negativen Ausblick an. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/E077230E-80E9-4AE4-95F9-A67259BE4BE5"></div>

 

Unabhängigkeit auch im Marketing betonen

Verbände, Dienstleister und Pools unterstützen Vermittler immer öfter auch im Bereich Marketing. Die Form der Unterstützung ist dabei ganz unterschiedlich. AssCompact hat in Ergänzung zum Juli-Sonderthema „Marketing für das Vermittlerbüro“ nachgefragt, unter anderem beim AfW. Rede und Antwort steht AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

<h5>Welche Unterstützung bietet der AfW Vermittlern und Mitgliedern im Bereich Marketing? </h5><p>Zum einen können unsere Mitglieder das AfW-Logo auf ihren Kommunikationsmedien nutzen und somit dokumentieren, dass sie Mitglied in einem Berufsverband sind und sich für die Ziele der objektiven Beratung einsetzen. Zum anderen können sie natürlich seit über einem Jahr die Komponenten unserer Kampagne „Besser.Objektiv.Beraten.“ in Anspruch nehmen und auf ihren Betrieb individualisieren. </p><h5>Welche Marketingmaßnahmen können Makler damit vor Ort umsetzen?</h5><p>Sie können durch zahlreiche Poster, die mit ihrem Logo versehen sind, den Status bzw. die Idee der objektiven Beratung nach außen kommunizieren. Des Weiteren gibt es Online-Anzeigen fix und fertig vorformatiert in den gängigsten Formaten sowie Aktionskarten, die der Vermittler zum Beispiel beim Arzt oder im Golfclub auslegen kann. Weitere Informationen zu den Motiven finden Makler und Vermittler <a href="http://www.afw-verband.de/afw-kampagne/&quot; target="_blank" >hier</a>.</p><h5>Finden die Angebote Anklang?</h5><p>Das Feedback zu den Motiven, Aussagen sowie zur Einsetzbarkeit der Aktionskarten ist durchweg positiv. Auch die Individualisierung der Medien mit dem Logo und der Adresse des Vermittlers zu äußerst vernünftigen Preisen kommt sehr gut an.</p><h5>Wie würden Sie Qualität und Quantität des Marketings und/oder die Markenbildung der unabhängigen Maklerbüros einschätzen?</h5><p>Wenn der Makler seine Unabhängigkeit auch im Außenauftritt und im Marketing betonen will, muss er selbst aktiv werden und kann nicht auf fertige Kampagnen zurückgreifen. Das ist anstrengend, weil er viel selbst bedenken und organisieren muss, darin liegt aber auch die Chance, sich über Qualität und Objektivität von den großen Vertriebsorganisationen abzugrenzen und die eigenen Stärken zu betonen.</p><h5>Ihr Marketing-Tipp?</h5><p>Die AfW-Kampagne nutzen und die Online-Welt nicht vergessen. </p><p>Lesen Sie mehr zum Thema „Marketing im Vermittlerbüro“ in der AssCompact-Ausgabe 07/2016, die in den kommenden Tagen erscheint.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/971D7DBA-A9A8-4CBE-841B-A9D211CB55F3"></div>

 
Ein Artikel von
Frank Rottenbacher

BCA: „Der aktuelle Hype um FinTechs ist teilweise unreflektiert und übertrieben“

Die POOLS & FINANCE findet in diesem Jahr an zwei verschiedenen Standorten statt: Am vergangenen Dienstag war sie zu Gast in Nürnberg, am 14.06.2016 macht sie Station in Hamburg. AssCompact spricht mit den Mitveranstaltern über die Branche, die Rahmenbedingungen und natürlich über die POOLS & FINANCE. Heute steht Dr. Frank Ulbricht, Vorstand der BCA AG, Rede und Antwort.

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Herr Dr. Ulbricht, die BCA z&auml;hlt zu den gro&szlig;en Playern im Poolmarkt. Oben an der Spitze der allgemein bekannten Rankings stehen heute aber andere Pools und Dienstleister. Hat sich der Wettbewerb versch&auml;rft und wo wurde die BCA von anderen &uuml;berholt?</h5>
<p>Wie Sie zu Recht feststellen, z&auml;hlen wir auch noch nach 30 Jahren Marktpr&auml;senz zu den f&uuml;hrenden Playern im Poolmarkt. Darauf sind wir sehr stolz, zumal wir uns ungeachtet unseres bereits vor Jahren eingeleiteten Konsolidierungsprozesses weiterhin durch eine &uuml;berdurchschnittlich hohe Eigenkapitaldecke und Schuldenfreiheit auszeichnen. Auf Basis unserer gro&szlig;en Markterfahrung und verl&auml;sslichen Innovationskraft entwickeln wir uns bei der BCA dabei ganz bewusst Richtung &bdquo;Know-how-Leadership&ldquo;, die sich mit erstklassiger Servicepartnerschaft verbindet &ndash; und dies analog wie digital. Wenn wir aufgrund dessen zwischenzeitlich den Platz ganz &bdquo;oben an der Spitze&ldquo; frei machen, so r&uuml;ttelt dies nicht an unserer wohlbedachten Unternehmensstrategie, die unseren Maklerpartnern im Wettbewerbsvergleich erwiesenerma&szlig;en beste Rahmenbedingungen bereitzustellen vermag. Als Best&auml;tigung unserer Vorgehensweise denke ich hier zum Beispiel an das aktuell starke Commitment unserer Bestandskunden bzw. die aktuelle Focus-Money Maklerpool Studie, bei der uns die Makler zum diesj&auml;hrigen Gesamtsieger k&uuml;rten. Derart aussagekr&auml;ftige Ratingergebnisse beweisen uns, dass wir im rechten Moment den richtigen Kurs eingeschlagen haben.</p>
<p>Ungeachtet dessen ist der Wettbewerb innerhalb der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsbranche aufgrund von Rahmenbedingungen wie MiFID II, IDD und einem anhaltend lockeren geldpolitischen EZB-Kurs insgesamt intensiver geworden. Dabei vertritt jeder Marktteilnehmer grunds&auml;tzlich ein eigenst&auml;ndiges Gesch&auml;ftsmodell mit unterschiedlichen Visionen sowie kurz-, mittel- und langfristigen Zielvorstellungen. Als Vollsortimenter sehen wir uns an dieser Stelle im Wettbewerb weiterhin sehr gut ger&uuml;stet und f&uuml;r die Zukunft hervorragend aufgestellt.</p>
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Die Umsatzgenerierung und das Neugesch&auml;ft sind das eine, immer mehr f&auml;llt der Blick aber auf die Kostenseite. Das ist auch bei Pools und der BCA nicht anders. Wie gestaltet sich die Situation bei Ihnen und treiben die Investitionen f&uuml;r Software und Digitalisierung die Kosten weiter in die H&ouml;he?</h5>
<p>Prinzipiell geht die beschriebene BCA-Fokussierung auf Service und Technologie mit umfangreichen Investitionen einher. Gro&szlig;e Chancen f&uuml;r die Zukunft resultieren nun einmal aus einer Professionalisierung in allen Belangen, um den sich rasch wandelnden gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund sind auch k&uuml;nftig Investitionen in Software und digitale Prozesse ebenso wichtig wie richtig, wobei die BCA in diesem Fall mit Blick auf Leistung zu Ertrag seit Jahren sehr kostenbewusst und effizient wirtschaftet. Zugute kommt uns zudem, dass wir dank gezielter IT-Investments schon heute eine Vielzahl von Prozessen vollautomatisch abbilden k&ouml;nnen, die bei nicht wenigen FinTech-Unternehmen noch manuell gesteuert werden m&uuml;ssen. Im Ergebnis wird das Mega-Thema Digitalisierung also unsere Investitionskosten nicht ungewollt in die H&ouml;he treiben.</p>
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Ein wichtiger &bdquo;Baustein&ldquo; der BCA-Gruppe ist die BfV Bank f&uuml;r Verm&ouml;gen AG. Welche Rolle spielen Haftungsd&auml;cher heute und in Zukunft?</h5>
<p>Ein Haftungsdach bietet heute und mehr noch in der Zukunft eine grundsolide Alternative zu einer Zulassung nach &sect; 34f GewO. Zudem wird es dem Tied Agent erm&ouml;glicht, dass er seinen Kunden neben Fonds auch k&uuml;nftig Aktien, Anleihen und Zertifikate rechtssicher anbieten kann. Sollte sich im &Uuml;brigen die &bdquo;Regulationswut&ldquo; in den kommenden Jahren weiter ungebremst fortsetzen, werden Haftungsd&auml;cher beinahe zwangsl&auml;ufig verst&auml;rkten Zuspruch erfahren.</p>
<p>Und da sich bekannterma&szlig;en eine Bank hinsichtlich Regulierungsvorgaben in der Regel fr&uuml;her als etwa ein Pool den regulatorischen Anforderungen stellen muss, sind wir auch an dieser Stelle top vorbereitet. Mit der BfV Bank f&uuml;r Verm&ouml;gen AG sind wir als einziger Pool mit hauseigener Bank aufgestellt und k&ouml;nnen so die Expertise unserer Bank direkt ins ganze Unternehmen einflie&szlig;en lassen. Nicht umsonst sehen wir uns speziell beim Thema Regulierung aktuell als Innovationstreiber der Branche. So k&ouml;nnen etwa unsere Maklerpartner &uuml;ber unser erfolgreiches Private Investing Konzept auf eine &ndash; den Vorgaben von MiFID II entsprechende &ndash; standardisierte, Fonds-Verm&ouml;gensverwaltung zur&uuml;ckgreifen.</p>
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Die BfV kooperiert beispielsweise mit dem Maklerpool FondsNet. Wird die Bedeutung von Kooperationen bei Pools und Haftungsd&auml;chern zunehmen?</h5>
<p>Eine Kooperation macht immer dann Sinn, wenn diese beiden Unternehmen einen greifbaren Mehrwert bietet. Denken Sie etwa an gemeinsame IT-L&ouml;sungen, die angesichts versch&auml;rfter Regulierung und ausgedehnter Digitalisierung immer wichtiger f&uuml;r alle Marktteilnehmer werden. Hier lassen sich innerhalb der Entwicklung und Nutzung durchaus sp&uuml;rbare Kosten- und Effizienzvorteile durch eine Zusammenarbeit erzielen. Zudem erm&ouml;glichen wir es Pools, &uuml;ber eine Interessengemeinschaft auf unser Haftungsdachangebot zur&uuml;ckzugreifen, was letztlich mit einer Erweiterung ihres eigenen Leistungsspektrums bzw. Know-hows einhergeht. Von derartig ausgerichteten Kooperationen auf Augenh&ouml;he profitieren in aller Regel die Partner beider H&auml;user. Ob jedoch die Bedeutung von Joint-Ventures zwischen Pools und Haftungsd&auml;chern k&uuml;nftig messbar zunehmen wird, ist nicht vorherherzusehen.</p>
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Der Vertriebswegewettbewerb hat mit den FinTechs Fahrt aufgenommen. Werden Vermittler Marktanteile einb&uuml;&szlig;en und welche Rolle werden Pools dabei spielen?</h5>
<p>Zun&auml;chst sehen wir den aktuellen Hype um FinTechs als teilweise unreflektiert und &uuml;bertrieben an. Nicht ohne Grund zeigen wir auf der POOLS &amp; FINANCE 2016 im Rahmen unseres BCA-Kongresses &bdquo;Digital total?&ldquo; Auswirkungen, Chancen und Risiken von FinTechs und Co. f&uuml;r Makler auf. Unter anderem sorgen wir zu diesem Punkt mit einer Podiumsdiskussion f&uuml;r Transparenz. Unserer Ansicht nach wird die pers&ouml;nliche Beratung eines Maklers nicht zugunsten von RoboAdvisor-Anbietern komplett abgel&ouml;st werden. Den Self-Directed-Customer wird es auch k&uuml;nftig nicht vorherrschend geben. Auch fl&auml;chendeckende elektronische Umdeckungen im Versicherungsbereich halten wir f&uuml;r &auml;u&szlig;erst unwahrscheinlich.</p>
<p>Nichtsdestotrotz belegen eine Vielzahl von Finanz- und Versicherungsvertriebsstudien den Trend hin zum hybriden Kunden, der sich online informiert und offline abschlie&szlig;t. Alleine aus diesem Grund muss sich ein Makler selbstverst&auml;ndlich den neuen digitalen Anforderungen stellen und Prozesse, Dienstleistungen bzw. gegebenenfalls gar sein Gesch&auml;ftsmodell technisch effizient anpassen. Die Bedeutung eines Pools als hochwertiger und innovativer Dienstleister wie L&ouml;sungsanbieter wird somit k&uuml;nftig wesentlich f&uuml;r den Maklererfolg sein. Im Ergebnis glauben wir weniger an eine Marktanteilverschiebung von Makler zu FinTech. Wir sehen eher einen Trend darin, dass sich der Marktanteil der unabh&auml;ngigen Vermittler als Konkurrenz zu den Hausbanken, die in der Fl&auml;che mehr und mehr Filialen schlie&szlig;en, steigern kann.</p>
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Die POOLS &amp; FINANCE 2016 findet mit ihren Terminen am vergangenen und am kommenden Dienstag zur &bdquo;Halbzeit&ldquo; des Jahres 2016 statt. Der richtige Zeitpunkt also f&uuml;r einen R&uuml;ckblick und einen Ausblick. Welche Sparten/Produkte haben sowohl im Versicherungs- als auch im Investmentbereich in der ersten Jahresh&auml;lfte &uuml;berzeugt und wie sieht es f&uuml;r den Rest des Jahres 2016 aus?</h5>
<p>Rundum &uuml;berzeugt vor allem die positive Entwicklung unseres fondsgebundenes Verm&ouml;gensverwaltungskonzeptes &bdquo;Private Investing&ldquo; mit seinen sechs Portfolios, das seit Anfang des Jahres zus&auml;tzlich im Versicherungsmantel angeboten wird. &Auml;hnlich vielversprechende Nachfrage stellen wir innerhalb der Versicherungssparte im Gewerbe- und Kompositbereich fest. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Niedrigzinses gehen wir f&uuml;r das Jahr 2016 davon aus, dass Anleger sowohl im Anlage- als auch im Versicherungsbereich k&uuml;nftig st&auml;rker auf die Vorteile von Fondsl&ouml;sungen &ndash; als eine Br&uuml;cke hin zu Aktieninvestments &ndash; setzen werden. Einfach gesprochen: Auf dem Sparbuch gibt es keine Zinsen mehr, da entdecken offenkundig einige Anleger allm&auml;hlich die Chancenpotenziale der B&ouml;rse wieder.&nbsp;</p>
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Was k&ouml;nnen die Besucher der POOLS &amp; FINANCE 2016 in Hamburg von der BCA erwarten? Welche Neuigkeiten gibt es aus Ihrem Hause?</h5>
<p>An allererster Stelle freuen wir uns schon heute auf rege Teilnahme bei unserem BCA-Kongress &bdquo;Digital total?&ldquo; Weiterhin ist es nat&uuml;rlich der gro&szlig;e Wunsch, dass teilnehmende Makler am Ende des Tages mit vielen wertvollen Informationen und Impulsen zufrieden von der POOLS &amp; FINANCE nach Hause gehen. Am BCA Stand pr&auml;sentieren wir hierzu unsere aktuellen technischen Neuerungen und Unterst&uuml;tzungsangebote, wie etwa unser nachgefragtes Investmentangebot DIVA inklusive Portfolio-Master oder das clevere Versicherungstool BCA Tipp, konzipiert f&uuml;r den effizienten Produkt&uuml;berblick samt Empfehlungen.</p>
<p>Daneben k&ouml;nnen sich unsere Besucher &uuml;ber die Vorteile unserer aktuellen Dienstleistungsangebote wie dem BCA Websitemanager inklusive Online-Depoteinsicht oder unserer Facebook-Unterst&uuml;tzung f&uuml;r Vermittler pers&ouml;nlich &uuml;berzeugen. Last but not least stellen wir unsere umfassende Marketing-Kampagne&nbsp;unter dem Motto &bdquo;Bankzinsen&nbsp;machen &auml;rmer&ldquo; vor, mit der sich unabh&auml;ngige Finanzdienstleister erfolgreich gegen lokale Banken positionieren k&ouml;nnen. Ein Besuch an unserem Stand lohnt sich demnach auf alle F&auml;lle. (kb)</p>
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Ein Artikel von
Dr. Frank Ulbricht

§ 34i ist in Kraft: erste Prüfungsmöglichkeit im Juni

Die „Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)“ ist am 06.05.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und seit dem 07.05.2016 in Kraft. Damit sind Erlaubnisbeantragungen gemäß § 34i GewO möglich, die ersten IHK-Sachkundeprüfungen werden ab Ende Juni angeboten. Darauf weist der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. in einer Presseerklärung hin.

<p>Die ersten IHK-Sachkundeprüfungen werden in einigen Kammern nach AfW-Informationen am 23.06.2016 abgenommen. Viele Kammern werden aber erst ab September Prüfungstermine für die Prüfungen „Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ anbieten können. Die Gründe für die späten Prüfungsmöglichkeiten erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher: „Für die Prüfungsabnahme und Gebührenfestlegung benötigt es unter anderem einen Beschluss der Vollversammlung einer jeden prüfungsabnehmenden IHK, dann eine Genehmigung der Rechtsaufsicht sowie eine anschließende Veröffentlichung im Amtsblatt. Je nach Termin der nächsten Vollversammlung kann dieser Prozess etwas dauern.“ </p><h5>Rasches Handeln</h5><p>Der AfW fordert alle Berater/Vermittler von Immobiliardarlehen auf, ihre § 34i-Erlaubnis möglichst zeitnah zu beantragen, um nicht am 21.03.2017 ohne entsprechende Erlaubnis dazustehen. (kb) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F8CED3CF-BFC5-4389-8050-FC3C34D46191"></div>