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AfW - BundesverbandFinanzdienstleistung e.V.

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Geschlossene Investmentfonds vermitteln? „Never ever ever“

Knapp 9.400 Finanzanlagenvermittler haben die Erlaubnis, geschlossenes Investmentvermögen zu vermitteln. Das sind relativ viele Registrierungen auf dem Papier, tatsächlicher Vertrieb dürfte dort nicht überall stattfinden. Neue Vermittler für den Vertrieb in diese Kapitalanlageform zu gewinnen, scheint noch schwieriger zu sein, hat das AfW-Vermittlerbarometer herausgefunden.

<p>Für das aktuelle AfW-Vermittlerbarometer wurden 1.600 Teilnehmer online befragt, unter anderem auch zum Thema geschlossene Sachinvestments. Von den befragten Vermittlern antworteten knapp 60%, dass sie diese vermitteln und damit Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Nr.2 GewO sein müssen. Als Grund, warum sie das tun, gaben zwei Drittel davon an, dass Sachwerte in jedes Portfolio gehörten. </p><h5>Zu wenige vertriebsfähige Angebote</h5><p>Mehr als die Hälfte (55%) von ihnen bemängelte aber, dass es derzeit nicht genügend vertriebsfähige geschlossene Sachinvestments für Privatanleger gebe. Im vergangenen Jahr lag der Prozentwert noch bei 41%. Die dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass es Angebote nur in wenigen Assetklassen gibt. Aufgelegt werden meist Immobilienfonds. Als weitere Hemmnisse nennen die Befragten aber auch, dass ihre Kunden bereits schlechte Erfahrungen mit dem Produkt gemacht hätten oder auch, dass das Produkt rechtlich zu komplex und damit zu beratungsintensiv sei.</p><h5>„Nie vermitteln“</h5><p>Gefragt wurden die Teilnehmer des Weiteren, was getan werden müsste, damit sie mehr geschlossene Investmentvermögen vermitteln. Hierauf antworteten Erlaubnisinhaber beispielsweise, bessere Argumentationshilfen zu gesetzlichen Änderungen oder mehr Informationen zur Kostensituation würden helfen. </p><p>An der Umfrage teilnehmende Vermittler, die keinen 34f haben, äußerten sich dagegen ziemlich eindeutig Von ihnen antworteten fast drei Viertel: „Egal was passiert, ich werde geschlossenes Investmentvermögen nie vermitteln.“ (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/78712522-9A83-4A3B-B070-23592BF477DF"></div>

 

Die Einwände des AfW zum VersVermV-Entwurf

Beim Entwurf zur Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) hat sich das Bundeswirtschaftsministerium eng an die IDD angelehnt. Das begrüßt auch der AfW. Einige Kritikpunkte hat der Bundesverband Finanzdienstleistung aber dennoch anzubringen: Etwa bei der Lernerfolgskontrolle bei Präsenzveranstaltungen und einer verpflichtenden Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren.

<p>Bis 24.11.2017 konnten die betroffenen Verbände ihre Stellungnahme zur VersVermV vorlegen. So kritisieren Vermittlerverbände weitgehend einhellig die Lernerfolgskontrolle bei Präsenzveranstaltungen und mahnen die Vermeidung von bürokratischem Aufwand an. </p><h5>Schlichtungsstelle: Freiwillig für Versicherer, Pflicht für Versicherungsmakler?</h5><p>Unterschiede gibt es aber auch. So etwa zwischen dem BVK, über dessen Einschätzung AssCompact bereits am Montag berichtete (mehr dazu <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/neufassung-der-versvermv-bvk-mahnt…; target="_blank" >hier</a>) und dem AfW. Der BVK begrüßt etwa, dass alle Vermittler am Beschwerde- und Schiedsverfahren des Versicherungsombudsmannes teilnehmen sollen. Der AfW lehnt eine derartige Verpflichtung ab. Sie sei systemwidrig und wettbewerbsverzerrend und widerspräche sogar europäischen Grundsätzen, so der AfW in seiner Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium. Bemerkenswert dabei sei, dass es für Versicherungsunternehmen nicht verpflichtend sei, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, für Versicherungsmakler wäre dies – bei Festhalten an dem Vorschlag – dann aber der Fall. </p><h5>Weiterbildung: Kontrolle und Anforderungen</h5><p>Wie der BVK glaubt der AfW nicht, dass eine Lernerfolgskontrolle wie in der Verordnung gefordert nach Präsenzveranstaltungen praktikabel sei. Bei E-Learning-Angeboten sieht er das anders. Dort sollte sie durchgeführt werden und die Teilnahme auch schon durch Zwischenfragen kontrolliert werden. Für Weiterbildungsanbieter schlägt der AfW höhere Qualitätsanforderungen vor. Diese sollten sich am Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) orientieren. </p><h5>Automatisiertes Verfahren für Vertriebsorganisationen</h5><p>Zudem regt der Verband praxisgerechte Änderungen beim automatisierten Abruf von Angaben aus dem Vermittlerregister an. Im Blick hat der AfW dabei Maklerpools und Verbünde, denen es ermöglicht werden solle, die Registernummer von Vermittlern im automatisierten Verfahren zu Kontrollzwecken abzurufen. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C0EB998E-83BC-4230-9EBE-753CFBA3BE75"></div>

 

Nicht wenige Versicherungsmakler sind auch 34f- und 34i-Inhaber

Laut AfW-Vermittlerbarometer hat fast die Hälfte der Versicherungsmakler eine Gewerbeerlaubnis nach § 34f. Niedriger, aber dennoch bedeutsam, ist der Anteil derer, die Immobiliardarlehen vermitteln dürfen.

<p>Ob ein Versicherungsmakler neben dem § 34d auch eine Gewerbeerlaubnis nach § 34f oder § 34i hat, sagt noch nicht viel darüber aus, wie viele Fonds oder Darlehen er tatsächlich vermittelt. Ein Abgleich ist dennoch interessant, und den hat der AfW-Verband in seinem aktuellen Vermittlerbarometer gemacht. Die Ergebnisse lassen sich dabei wiederum nicht genau an der Statistik der DIHK nachlesen, liefern aber eine Tendenz. Am 10. AfW-Vermittlerbarometer hatten sich 1.600 Vermittler beteiligt, 22% davon sind AfW-Mitglieder. </p><p>Laut Befragung haben 46% der Versicherungsmakler auch eine Gewerbeerlaubnis nach § 34f. Von den anderen 52% sind 18% bereits Tippgeber für Investmentlösungen, für die sie selbst keine Zulassung haben. Und immerhin 35% von ihnen können sich vorstellen, als Tippgeber zu fungieren.</p><p>Andersherum gefragt, gaben 93% der 34f-Inhaber an, auch die Erlaubnis nach § 34d zu haben. Der Großteil der Vermittler, so scheint es, nehmen also den Einstieg über das Versicherungsgeschäft.</p><h5>Über ein Drittel haben 34i-Erlaubnis</h5><p>Immerhin 35% gaben in der Befragung an, sich auch die Erlaubnis nach § 34i geholt zu haben. Dort sind die Immobiliardarlehensvermittler reguliert. Wer Immobiliendarlehen vermitteln will, muss seit März 2016 eine Genehmigung haben. AfW-Vorstand Frank Rottenbacher, der die Ergebnisse vor Kurzem auf dem AfW-Hauptstadtgipfel in Berlin vorstellte, merkte an, dass der hohe Makleranteil mit 34i-Erlaubnis selbst die Industrie- und Handelskammern überrascht habe. Insgesamt sind laut Vermittlerregister mit Stand 01.10.2017 etwas mehr als 49.119 Immobiliardarlehensvermittler gelistet. (bh) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/69AF95A7-B602-462C-807D-F705E2295461"></div>

 

„Viele wissen nicht, was ein Versicherungsmakler ist“

Klaus-Peter Flosbach, der 15 Jahre im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags saß, sprach in der vergangenen Woche auf dem 14. AfW-Hauptstadtgipfel über die Regulierung der Versicherungsvermittlung, Lobby-Arbeit und Provisionen. Seine Einschätzung in der Reihenfolge: zu viel, mehr davon, sind weiterhin ein Thema.

<p>Die Bundestagssitzung, in der das IDD-Umsetzungsgesetz verabschiedet wurde, war auch seine letzte: Zuvor hatte sich Klaus-Peter Flosbach seit langem f&uuml;r eine maklerfreundliche Umsetzung der IDD eingesetzt. Der CDU-Politiker erkl&auml;rte damals, dass Versicherungsmakler ein gesamtes Beratungspaket anbieten w&uuml;rden. Dazu geh&ouml;re analysieren, beraten, Deckungskonzepte entwickeln, Kunden betreuen und im Schadenfall begleiten. H&auml;tte man den Maklern die Existenzberechtigung entzogen, w&auml;re in Deutschland keine entsprechende Beratung mehr gew&auml;hrleistet gewesen.</p>
<h5>
Keine Einheit im Versicherungsvertrieb</h5>
<p>In der vergangenen Woche war Flosbach Gast beim AfW-Hauptstadtgipfel in Berlin und lie&szlig; noch einmal das IDD-Regulierungsverfahren Revue passieren. Er kam zu dem Schluss, dass man nun ausreichend reguliert habe und jetzt erst einmal wachsen und gedeihen lassen solle, was bisher reguliert wurde.</p>
<p>Er verwies aber auch noch einmal auf die vielen unterschiedlichen Interessen im Versicherungsvertrieb. So gingen freie Vermittler, Banken, Vertriebe und Versicherer nicht in eine Richtung. Die Versicherer h&auml;tten beispielsweise Ausnahmen bei den Beratungspflichten f&uuml;r den Direktvertrieb gefordert und die Banken h&auml;tten daf&uuml;r pl&auml;diert, dass freie Vermittler unter BaFin-Aufsicht geh&ouml;rten.</p>
<h5>
Mehr Lobbyarbeit von Maklerverb&auml;nden</h5>
<p>Auch deshalb sei es wichtig, dass Versicherungsmakler ihre Lobbyarbeit fortsetzten, so Flosbach weiter. Es g&auml;be viele Politiker und Abgeordnete, die gar nicht w&uuml;ssten, was ein Versicherungsmakler ist. Maklerverb&auml;nde sollten die Interessen an die Parlamentarier herantragen, da diese oft erst sp&auml;t, nach Durchlaufen durch die Ministerien, ins Spiel k&auml;men und Informationen sogar manchmal erst nach den Verb&auml;nden erhalten w&uuml;rden.</p>
<h5>
Provisionen bleiben ein Thema</h5>
<p>Flosbach geht davon aus, dass sich ein gutes System von Honorarberatung und Provisionsberatung entwickeln wird. Makler wie Berater m&uuml;ssten sich nun am Markt bew&auml;hren, ihre Qualit&auml;t auch dokumentieren und das Geleistete an die Politik herantragen.</p>
<p>Dass mit dem LVRG II ein Provisionsdeckel kommen k&ouml;nnte, verwies Flosbach ins Reich der Spekulation. Seinem Wissen nach stehe noch gar nicht fest, wie die Evaluierung des LVRG ausfallen werde. Auch an ein m&ouml;gliches Provisionsverbot &uuml;ber MiFID II glaubt Flosbach nicht, das Thema werde derzeit &uuml;berhaupt nicht diskutiert. &bdquo;Wir haben mit der Bundesregierung auf europ&auml;ischer Ebene durchgesetzt, dass das Angebot der Provisionsberatung gilt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein neuer Vorsto&szlig; von europ&auml;ischer Seite dazu kommt&quot;, wird Flosbach vom AfW im Nachgang der Veranstaltung zitiert.</p>
<h5>
Provisionsdeckel wegen Interessenskonflikten?</h5>
<p>Auf der AfW-Veranstaltung berichtete Verbandsvorstand Norman Wirth aber auch von einem Treffen der Vermittlerverb&auml;nde bei der BaFin. Bei der Aufsicht sei demnach ein Deckel nicht vom Tisch. Man denke dort, um Interessenskonflikte in der Beratung zu vermeiden, &uuml;ber einen solchen Deckel nach. Sollte es so kommen, dann k&auml;me der Deckel nicht mit dem LVRG, sondern schon zuvor im Zuge der IDD-Umsetzung. (bh)</p>
<p>Foto: Die Teilnehmer des 14. AfW-Hauptstadtgipfels in Berlin. Vorne in der Mitte der AfW-Vorstand mit Norman Wirth, Matthias Wiegel, Frank Rottenbacher und der Bundestagsabgeordnete a.D. Klaus-Peter Flosbach. (Fotoquelle: AfW-Verband)</p>
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Überschüsse bei Maklern stecken fest

Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler verdienen deutlich weniger als viele Politiker und Verbraucherschützer glauben. Es gibt zwar die Büros, die Gewinne über 200.000 Euro einfahren, die sind aber die Ausnahme. Der durchschnittliche Überschuss liegt viel niedriger, wie das AfW-Vermittlerbarometer gerade wieder bestätigt.

<p>Der durchschnittliche Gewinn bzw. Überschuss bei unabhängigen Vermittlern liegt bei 47.400 Euro. Das hat das 10. AfW-Vermittlerbarometer ergeben. 1.600 Teilnehmer nahmen an der Online-Befragung teil, 22% der Teilnehmer sind AfW-Mitglieder.</p><h5>Gleiches Niveau seit sieben Jahren</h5><p>AfW-Vorstand Frank Rottenbacher, der die Ergebnisse in der vergangenen Woche in Berlin auf dem AfW-Hauptstadtgipfel vorgestellt hat, macht hier eine gewisse Konstanz aus. Seit Jahren rüttelt wenig an den Gewinnen bzw. Überschüssen bei Versicherungsmaklern und Finanzanlagenvermittlern, der Durchschnittswert sei seit sieben Jahren auf gleichem Niveau. </p><p> <div class="zoomImage"><a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/pu…; rel="prettyPhoto" title=""><img typeof="foaf:Image" src="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/z…; width="200" height="150" alt="Überschüsse bei Maklern stecken fest" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><p>Die Überschüsse der Büros sind weit gestreut, wie die Grafik zeigt. Großverdiener gibt es allerdings nur wenige. Mehr als die Hälfte erzielt einen Überschuss von unter 50.000 Euro. Nicht genau aufgeschlüsselt ist, welche rechtliche Unternehmensform die Befragten und je nach Rechtsform auch gewisse Verrechnungsmöglichkeiten haben. Die Ergebnisse decken sich dennoch mit anderen Untersuchungen oder auch der DATEV.</p><h5>Überschüsse unter 25.000 Euro</h5><p>Auffallend ist der hohe Prozentanteil derjenigen, die sich in Größen bis 25.000 Euro befinden. Laut Grafik sind dies über 35%. Rottenbacher mutmaßt, dass diese Unternehmen in Zukunft nicht mehr funktionieren werden. Mit der IDD kommt die Weiterbildungspflicht und die Anforderungen an die stetige Kundenbetreuung steigen. Was aus diesen Unternehmen, Beständen und Kunden wird, ist dann die Frage. </p><h5>Aufhören muss man sich leisten können</h5><p>Naheliegend ist, dass diese Vermittlerunternehmen daran denken, ihre Bestände oder ihre Unternehmen zu verkaufen. Dies spiegelt sich auch in den Erfahrungen wider, die Experten in Sachen Bestandsverkauf und Nachfolge gerade machen: Ein Großteil der Vermittler, die ans Aufhören denken, verzeichnen Umsätze unter 30.000 Euro im Jahr. Nach Aufschlüsselung des Bestands und Berechnung des Bestandswertes müssen viele aber feststellen, dass sie es sich gar nicht leisten können, aufzuhören: Vom Bestand lässt es sich besser leben als von dessen Verkauf. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/FFCF9FDA-A2DF-4325-8DBD-DDCA1F96277B"></div>

 

Wahl 2017: Vermittler setzen auf schwarz/gelb

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat im Rahmen seines Vermittlerbarometers nachgefragt, wen Makler bei der Bundestagswahl wählen würden. Unter den Vermittlern, die bislang an der Umfrage teilgenommen haben, kommen CDU/CSU ebenso wie die FDP auf 33%.

<p>Im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl wollte der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW im Rahmen seines noch laufenden 10. Vermittlerbarometers auch wissen, auf welche Parteien die Makler setzen. Wie eine Zwischenauswertung (Stand 13.09.2017) zeigt, würden 33% der an der Umfrage teilnehmenden Vermittler die CDU/CSU wählen, ebenso viele würden für die FDP stimmen. Es folgen die AfD mit 13%, die SPD 7% und die Linke mit 6%. Nicht in den Bundestag würden es laut AfW-Sonntagsfrage mit 4% Bündnis90/Grüne schaffen.</p><p>„Mit dieser Vorabveröffentlichung wollen wir natürlich keine Wahlempfehlung, sondern nur ein Spiegelbild der politischen Stimmung innerhalb der Vermittlerschaft geben. Es entspricht unserer Wahrnehmung, welche Parteien sich in den letzten Jahren besonders für die Belange der Vermittler eingesetzt haben“, erklärt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW.</p><p>Eine Teilnahme am 10. Vermittlerbarometer zur Erhebung von Brancheninformationen des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist weiterhin unter www.vermittlerbarometer.de möglich. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/3A38A927-3CB4-4B74-80CB-183FCBD47BC4"></div>

 

IDD: Änderungen zugunsten der Versicherungsmakler erwartet

Hoffnung für Versicherungsmakler: Der Gesetzentwurf zur IDD soll nach Informationen des AfW nun doch so geändert werden, dass deren Unabhängigkeit gewahrt bleibt.

<p>Nur wenige Tage vor der Verabschiedung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) im Bundestag gibt es gute Neuigkeiten für Versicherungsmakler. Wie der AfW mit Verweis auf Koalitionskreise berichtet, soll der Regierungsentwurf nun voraussichtlich an zwei für Makler entscheidenden Punkten entschärft werden: Die Vergütung durch Privatkunden in Form von Honoraren soll möglich bleiben. Bisher war vorgesehen, dass Makler private Mandanten künftig ausschließlich über Provisionen beraten dürfen. Dieses Provisionsgebot hatte der AfW als verfassungswidrig bezeichnet und diese Position mit einem öffentlich gemachten Gutachten von Prof. Schwintowski untermauert.</p><h5>Doppelberatungspflicht soll entfallen</h5><p>Außerdem soll, wie der AfW weiter berichtet, die Doppelberatungspflicht im Gesetzesentwurf voraussichtlich wegfallen. Die Idee dahinter war ursprünglich, dass Kunden sowohl durch den Makler als auch durch den Produktgeber, also den Versicherer beraten werden sollen. Laut dem AfW hätte dies dazu geführt, dass den Versicherern die Pflicht auferlegt würde, auch Kunden mit Maklervollmacht zu betreuen oder aber Makler zu beaufsichtigen. Beides war im Vorfeld von den Vermittlerverbänden teils heftig kritisiert worden (<a href="http://www.asscompact.de/suche/Vermittlerverb%C3%A4nde%20zur%20IDD-Umse…; target="_blank" >AssCompact berichtete</a>). </p><h5>AfW sieht seine Initiative „Einspruch IDD“ bestätigt</h5><p>Der AfW sieht in den Veränderungen im Gesetzentwurf unter anderem einen Erfolg seiner Initiativen, die er rund um die ersten Beratungen über die IDD im Bundestag initiiert hat (<a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/%E2%80%9Eeinspruch-idd%E2%80%9C-af…; target="_blank" >AssCompact berichtete</a>). Dazu zählt unter anderem die Initiative „Einspruch IDD“: „Es ist ein guter Tag für unsere Mitglieder und alle Versicherungsmakler. Unser deutliches Eintreten für die Interessen der Versicherungsmakler hat in der Politik Gehör gefunden. Unsere Argumente wurden verstanden“, sagt AfW Vorstand Frank Rottenbacher in einer Pressemitteilung. „Die AfW-Aktion #EinspruchIDD, durch die viele Makler bei ihren Bundestagsabgeordneten ihre eigenen Interessen vertreten haben sowie die Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages haben die Politiker informiert (...)“, so Rottenbacher weiter.</p><p>Für viele Versicherungsmakler bleibt zu hoffen, dass Rottenbacher Recht behält. Das Gesetz soll noch diese Woche im Bundestag verabschiedet werden. (tos)</p><p>Lesen Sie auch: <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/vermittlerverb%C3%A4nde-zur-idd-um…; target="_blank" >Vermittlerverbände zur IDD-Umsetzung: AfW will zurück zum 1:1-Umsetzungsgedanken</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D2D7B9D4-C89C-4B70-8251-5E67794EB6C5"></div>

 

Vermittlerverbände zur IDD-Umsetzung: AfW will zurück zum 1:1-Umsetzungsgedanken

Die erste Beratung zum IDD-Umsetzungsgesetz hat vor Kurzem im Bundestag stattgefunden. AssCompact hat Vermittlerverbände gefragt, wie sie diese Beratung bewerten, wie sie ihre weiteren Forderungen durchsetzen und welche Änderungen sie noch erreichen wollen. Heute nachgefragt bei AfW-Vorstand Norman Wirth, der sich für eine 1:1-Umsetzung der IDD ausspricht.

<h5>Im Zusammenhang mit der 1. Beratung zur IDD im Bundestag ist der AfW kritisch aktiv geworden. Welchen Erfolg haben die Aktion „Einspruch IDD“ und die Stellungnahme von Prof. Schwintowski (Mehr dazu <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/neueste-entwicklungen-rund-um-das-…; target="_blank" >hier</a>) bisher gezeigt?</h5><p>Die Resonanz war überwältigend. Wie man an dem Engagement einiger Maklerversicherer oder auch an der Unterstützung der Standard Life Deutschland bei der Beauftragung von Prof. Dr. Schwintowski sieht, sind auch Versicherer an einer deutlichen Korrektur des Entwurfes interessiert. Besonders wichtig ist sicherlich das Engagement der einzelnen Makler, die Kontakt zu ihren Bundestagsabgeordneten aufgenommen haben. Wir haben extrem viel Feedback und viele Erfahrungsberichte erhalten, einige davon sind auf unserer Facebook-Seite zu finden. Es gab auch Fälle, in denen wir als Verband gebeten wurden, beim Gespräch anwesend zu sein. Unser Mitglied Thomas Mattusch hatte mit Innenminister Thomas de Maizière einen Termin in dessen Wahlkreisbüro, zu dem mein Vorstandskollege Frank Rottenbacher anwesend war. </p><p>Der große Eindruck, den die verfassungsrechtliche Stellungnahme von Prof. Schwintowski und unsere Aktion hinterlassen haben, hat auch dazu geführt, dass wir derzeit zu diversen Fachgesprächen innerhalb der Fraktionen zum Thema IDD eingeladen werden. Dort können wir deutlich unsere Positionen darlegen und Aufklärungsarbeit leisten. </p><h5>Was denken Sie, welche Nachbesserungen am Gesetzesentwurf sind realistisch? </h5><p>Realistisch – weil richtig – ist ein Aufgreifen unserer konkreten Kritikpunkte an dem Gesetzesentwurf und eine Abänderung im Sinne der einzig marktdurchdringenden verbraucherschützenden Berufsgruppe im Versicherungsbereich, die der Versicherungsmakler. Würden wir das nicht für realistisch halten, würden wir mit den konkret geäußerten Kritikpunkten und Forderungen nicht antreten. </p><p>Die von uns gewünschten Veränderungen des Gesetzes sollen allgemein folgende Ansätze haben: </p><ul><li>weniger Regulierung (so viel wie nötig, so wenig wie möglich)</li><li>freier Wettbewerb (der Vertriebswege, aber auch der Vergütungsmodelle)</li><li>mündiger Bürger (wir wollen keinen vormundschaftlichen Staat)</li><li>mündiger Makler (der selbst entscheiden kann, was in seiner Eigenschaft als treuhänderischer Sachwalter seiner Kunden das beste Geschäftsmodell ist), also die unangetastete Gewerbe- und Berufsfreiheit für Versicherungsmakler</li></ul><h5>Welche konkreten Veränderungen schlagen Sie zugunsten der Makler vor?</h5><p>Die konkreten Veränderungen im Gesetzesentwurf könnten darin liegen, dass man zurückkehrt zum ursprünglichen 1:1-IDD-Umsetzungsgedanken. Und in der IDD steht nichts zur Doppelberatungspflicht, nichts zu einer wettbewerbsverzerrenden Übervorteilung der wenigen real existierenden Versicherungsberater, nichts zu einem Provisionsgebot und nichts zu einem Provisionsabgabeverbot mit wettbewerbsverzerrenden Ausnahmeregelungen zulasten der Makler. Wenn diese Themen einfach wieder aus dem Gesetzesentwurf gestrichen würden, wären das alles sehr gute Veränderungen zugunsten der Makler. Wir kämpfen darum. (tos)</p><p>Lesen Sie auch: </p><ul><li>Vermittlerverbände zur IDD-Umsetzung: <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/vermittlerverb%C3%A4nde-zur-idd-um…; target="_blank" >IGVM kritisiert politische Weltfremdheit und rechtliche Verstöße</a> </li><li><a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/vermittlerverb%C3%A4nde-zur-idd-um…; target="_blank" >Vermittlerverbände zur IDD-Umsetzung: BVK sieht wesentliche Forderungen bestätigt</a> </li></ul><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/874EC65F-8F97-45AC-A32E-E828F2707F35"></div>

 

Vermittler kritisieren Angebot an hochwertigen Sachwertanlagen

Finanzanlagevermittler beklagen laut dem aktuellen AfW-Vermittlerbarometer das mangelnde Angebot an vertriebsfähigen geschlossenen Finanzanlagen. Dass sie sich von der Vermittlung dieser lange Zeit unregulierten Produktsparte abwenden, hat aber auch noch andere Gründe.

<p>Für 41% der vom AfW befragten Vermittler mit einer Erlaubnis von Sachwertinvestments gibt es nicht ausreichend viele vermittelbare Angebote. Eine fast genauso große Gruppe hält das Angebot zumindest für ausreichend. 13% können die Lage nicht beurteilen und 6% haben nicht geantwortet. Insgesamt wurden beim 9. AfW-Vermittlerbarometer rund 1.000 Vermittler online befragt.</p><h5>Minderheit besitzt Lizenz</h5><p>Die Angaben zum Produktmangel beziehen sich dabei nur auf diejenigen Vermittler, die auch eine Lizenz nach Paragraf 34f GewO Nr.2 besitzen und daher den Markt auch beurteilen können. Das ist eine Minderheit – von den rund 1.000 befragten Vermittlern besitzen rund 57% die Erlaubnis zum 34f. Davon halten 96% die Kategorie 1 (offene Investmentvermögen), 52% die Kategorie 2 (geschlossene Investmentvermögen) und 34% die Kategorie 3 (Vermögensanlagen). </p><p>Geschlossene Sachinvestments vermitteln laut Umfrage nur noch 22% der befragten Vermittler. Von den entsprechenden 34f-Lizenzinhabern sind es 62%. Etwa vier von zehn Befragten könnten sie somit zwar vermitteln, tun dies aber derzeit nicht. Als Grund führen 42% an, dass ihre Kunden vor der Regulierung schlechte Erfahrungen mit Produkten dieser Art gemacht haben. 37% führen eine ganze Reihe sonstiger Gründe auf, wie etwa „zu wenig gute Produkte am Markt“, „intransparent“, „Teufelszeug“. Gut jeder Fünfte hält Sachwertanlagen für rechtlich zu komplex und damit zu beratungsintensiv.</p><h5>KAGB-Änderungen noch nicht angekommen</h5><p>„Bei vielen Vermittlern ist noch nicht angekommen, dass sich mit den Änderungen durch das KAGB extrem viel zum positiven, im Sinne von Transparenz und Sicherheit bei den Produkten getan hat. Hier gilt es vor allem durch die Produktgeber weiter Aufklärungsarbeit zu betreiben“, kommentiert AfW-Vorstand und Rechtsanwalt Norman Wirth die Zahlen.</p><h5>Provisionen zweitrangig</h5><p>Interessanterweise scheinen die Provisionen keine Rolle zu spielen, zumindest ist kein Vermittler bereit, das zuzugeben. Kein Befragter mit passender Lizenz bejahte die Aussage, aufgrund „zu niedriger Provisionen“ zu vermitteln. Was aber müsste passieren, damit 34f-Vermittler wieder mehr solcher Anlagen vertreiben? Bei dieser Frage gab es viele Einzelmeinungen. Zusammengefasst wünschen sich Vermittler (in dieser Reihenfolge) mehr Argumentationshilfen über die Änderungen des KAGB, mehr Know-how über die Kosten sowie mehr Wissen über die Haftungssituation und über die Beratungsdokumentation. (mh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D882170E-3991-4828-9778-9FBB28AB4318"></div>

 

„Einspruch IDD“: AfW ruft Makler zu Mithilfe auf

Im Rahmen der Aktion „Einspruch IDD – Informiere Deinen Bundestagsabgeordneten“ ruft der AfW alle Makler dazu auf, zu ihrem jeweiligen Bundestagsabgeordneten zu gehen und ihn über den Maklerstatus sowie die Gefahren der IDD-Umsetzung zu informieren.

<p>Um eine vermittlerfreundliche Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht zu erreichen, hat der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. die Aktion „Einspruch IDD – Informiere Deinen Bundestagsabgeordneten“ gestartet. In deren Rahmen bittet der Verband nicht nur seine Mitglieder, sondern alle Versicherungsmakler, mit einem persönlichen Einspruch ihren jeweiligen Bundestagsabgeordneten darüber zu informieren, was einen Versicherungsmakler ausmacht und den persönlichen Unmut darüber zum Ausdruck zu bringen, welcher Einschnitt in die Berufsausübung in den kommenden Wochen in Berlin verabschiedet werden soll.</p><p>Bleibt es bei dem aktuellen Kabinettsentwurf, dann dürfen Makler zukünftig ihre Vergütung ausschließlich von Versicherungsunternehmen und zum Beispiel nicht von Kunden erhalten. Die Versicherungsunternehmen dürfen bzw. sollen direkt am Makler vorbei auf die Kunden zugehen, um eigene Beratungsleistungen anzubieten; oder sie sind zumindest verpflichtet, intensiv kontrollieren, ob der Makler die Kunden „richtig“ beraten hat. Beide Punkte bezeichnet der AfW als inakzeptabel und als massiven Eingriff in die gewerbliche Unabhängigkeit der Versicherungsmakler als Sachwalter ihrer Kunden.</p><h5>Zehn-Punkte-Plan </h5><p>In einem mehrstufigen Plan schlägt der AfW seinen Mitgliedern vor, wie ein Gespräch mit dem jeweiligen Bundestagsabgeordneten (MdB) aussehen könnte und gibt Tipps, in welchen Wochen die MdB am besten in ihren Wahlkreisen erreichbar sein müssten, da zu dieser Zeit keine Sitzungswochen in Berlin stattfinden (KW 09, 11 und 14-16). (ad)</p><p>Weitere Informationen zur Aktion #EinspruchIDD und der oben genannte Zehn-Punkte-Plan finden sich hier: <a href="http://www.afw-verband.de/presse-center/aktion-einspruch-idd/&quot; target="_blank" >www.afw-verband.de/presse-center/aktion-einspruch-idd</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A596A589-B3CD-4854-AFAF-FD75A56633B0"></div>