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AfW - BundesverbandFinanzdienstleistung e.V.

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AfW stellt Vermittlern Standard-Datenschutzerklärung bereit

Gemeinsam mit Maklerpools hat der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW eine Datenschutzinformation und -einwilligung erarbeitet, die Makler für ihre Kunden verwenden können. Mit dem Dokument will der AfW einen brancheneinheitlichen Standard setzen.

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist nun verbindlich anzuwenden. Bei der korrekten Umsetzung der neuen Anforderungen stellt eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung – so der hergebrachte Begriff – ein wesentliches Element dar. Gemeinsam mit Maklerpools hat der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW eine Datenschutzinformation und -einwilligung erstellt, die Makler für ihre Kunden nutzen können. Mit dieser Vorlage will der AfW einen Marktstandard setzen.

Datenschutzinformation und Einwilligung

Künftig ist zwischen der Datenschutzinformation und der Einwilligung zu unterscheiden. Mit der Datenschutzinformation erfüllen Makler die Informationspflichten gegenüber den Kunden, und zwar im Hinblick darauf, wie mit deren Daten umgegangen wird. Mit der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung müssen Vermittler für bestimmte Verarbeitungsvorgänge bzw. Kategorien von Daten wie beispielsweise Gesundheitsdaten die ausdrückliche Einwilligung des Kunden zur Verarbeitung der Daten einholen. Beides ist in der Vorlage des AfW verbunden.

Ein einheitliches Dokument für die Branche

Der AfW hofft nun, dass sich weitere Branchenteilnehmer dieser Vorlage anschließen. Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, betont: „Es ist schon problematisch genug, dass die DSGVO in vielen Punkten mehr Fragen als Antworten aufwirft. Da sollte die Branche zumindest bei einem solchen Dokument einheitlich agieren. Gern machen wir hier den ersten Aufschlag.“ Konstruktive Kritik im Sinne aller Anwender und deren Kunden sei dabei willkommen, so Wirth.

Im Vorfeld hatten sich auf Initiative des AfW im April und im Mai Datenschutzfachleute und Vertreter einiger Maklerpools zum fachlichen Austausch getroffen. Im Zuge dieser Treffen hatte man sich darauf verständigt, zur Unterstützung für Makler eine brancheneinheitliche Datenschutzerklärung zu formulieren. (AssCompact berichtete). (tk)

 

Datenschutz: AfW und Pools wollen einheitliche Branchenstandards

Der AfW hat sich erneut mit Maklerpools zum Thema Datenschutz getroffen. Künftig werden Makler grundsätzlich eine Einwilligung des Kunden einholen müssen, in der auch die Zusammenarbeit mit einem Pool thematisiert ist. Eine einheitliche Einwilligungserklärung soll erarbeitet und als Branchenstandard etabliert werden.

Der Countdown bis zum Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 läuft. Auf Initiative des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW haben sich erneut Datenschutzfachleute von Maklerpools zusammengesetzt mit dem Ziel, brancheneinheitliche datenschutzkonforme Standards zu schaffen. Nach einem ersten Treffen im April hatte der AfW am 02.05.2018 in München ein Fortsetzungstreffen organisiert. Die Teilnehmer bekräftigten die Position des AfW, dass Versicherungsmakler mit weniger als zehn Beschäftigten, die mit der automatisierten Datenverarbeitung betraut sind, keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, solange sie nicht in einem überdurchschnittlichen Maße personenbezogene Daten umfangreich verarbeiten. Diese Position basiert auf einer Umfrage bei den Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer.

Zur Kooperation zwischen Maklern und Pools

Was die Zusammenarbeit zwischen Maklern und Pools angeht, lasse sich diese über mehrere Varianten rechtlich korrekt darstellen, so die Ansicht der anwesenden Datenschutzfachleute. Welches der möglichen Modelle das jeweils richtige sei, hänge von der spezifischen Kooperation zwischen Maklern und Pool ab. Dies wollen die Pools für die jeweils betroffenen Kunden und kooperierenden Makler klären. Wegen der unterschiedlichen Aufstellung und Geschäftsmodelle verbiete sich hierzu eine standardisierte Aussage, wie es in der Mitteilung zum Treffen heißt.

In Einwilligung des Kunden auf Zusammenarbeit mit Pool eingehen

Einig waren sich die Anwesenden darüber, dass vorbehaltlich der Möglichkeit der Datenverarbeitung wegen vorliegendem berechtigtem Interesse nach Art. 6 DSGVO grundsätzlich die Einholung einer Einwilligung des Kunden durch die Makler erforderlich sein wird, in der auch auf die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Pools Bezug genommen wird. Lediglich vorsorglich wollen die Pools mit entsprechenden Vorkehrungen dafür sorgen, dass eine Einwilligung des Kunden vorliegt und dies anhand geeigneter Maßnahmen überprüfen. Eine einheitliche Einwilligungserklärung soll über den Verband erarbeitet und als Branchenstandard etabliert werden. Angestrebt ist dabei auch die Kooperation mit weiteren Brancheninitiativen.

Rückwirkendes Anschreiben von Kunden nicht erforderlich

Ein rückwirkendes Anschreiben der betroffenen privaten Endkunden in Bezug auf die konkrete Zusammenarbeit zwischen Maklern und Pools nicht für notwendig, zumal dies explizit nicht gesetzlich gefordert sei. Auch für eine analoge Anwendung sahen die Anwesenden keinen Raum und verwiesen darauf, dass sich hierzu kein klarer Wortlaut aus der DSGVO ergebe.

Norman Wirth zieht positives Fazit des Treffens

Die Anwesenden wollen weiterhin intensiv zusammenarbeiten und die praktische Umsetzung der DSGVO begleiten. Der Geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth, hob die hohe Bereitschaft der teilnehmenden Pools hervor, beim Datenschutz zu praxisnahen aber auch dem Anliegen der DSGVO gerecht werdenden Lösungen zu kommen. „Zu 100% perfekte Lösungen wird es bei der Umsetzung dieses komplexen Gesetzes sicherlich in keinem Unternehmen – auch in anderen Branchen – geben können. Viele Punkte sind auch noch unklar und es wird in Einzelfragen in Zukunft vielleicht auch zu Änderungen in der rechtlichen Bewertung kommen. Aber eines ist allen Beteiligten klar: Nichts tun ist keine Option,“ so Norman Wirth in seinem Fazit.

Diese Maklerpools waren vertreten

Bei dem Treffen waren die folgenden Maklerpools anwesend: ARUNA GmbH, blau direkt GmbH und Co. KG, degenia Versicherungsdienst AG, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, FondsKonzept AG, Fondsnet Holding GmbH, Jung DMS & Cie.Pool GmbH, Netfonds AG, VFV GmbH – Der Sachpool, WIFO GmbH.

Foto: Datenschutzfachleute von AfW und Maklerpools beim Treffen am 02.05.2018 in München (tk)

 

Versicherer sind keine Aufsichtsbehörden der Makler

Versicherungsmakler reagieren zu Recht empfindlich, wenn Versicherer in ihre Unternehmen hineinregieren wollen. Bestrebungen einer stärkeren Kontrolle vonseiten der Versicherer lehnt die Maklerschaft regelmäßig ab – aktuell wieder im Zusammenhang mit dem Konsultationsverfahren zum BaFin-Rundschreiben „Hinweise zum Versicherungsvertrieb“.

<p>Versicherer dürfen mit Vermittlern im Sinne von § 34d Abs. 1 GewO nur zusammenarbeiten, wenn diese im Besitz einer Erlaubnis der nach Landesrecht zuständigen Behörde sind. So steht es im aktuellen Entwurf zum BaFin-Rundschreiben „Hinweise zum Versicherungsvertrieb“, zu dem Branchenteilnehmer bis Ende vergangener Woche Stellung beziehen konnten. </p><p>Versicherer müssen also vor Beginn einer Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler im Vermittlerregister prüfen, ob dessen entsprechende Erlaubnis gegeben ist. Weiterführend heißt es in dem Entwurf, dass Versicherer regelmäßig überprüfen müssten, ob die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit weiterhin gegeben seien, insbesondere ob die Vermittler weiterhin im Vermittlerregister eingetragen seien. </p><h5>Sachwalter des Kunden</h5><p>Hier sei Vorsicht geboten, meint der AfW-Verband in seiner Stellungnahme zu dem Rundschreiben-Entwurf. Das Wort „insbesondere“ impliziere, dass auch anderweitig regelmäßig Überprüfungen stattzufinden haben. Welcher Art das sein soll, bleibe offen. Der AfW weiter: „Wir weisen darauf hin, dass die Versicherungsunternehmen keine zusätzlichen Aufsichtsbehörden zu sein haben. Das wäre dann Sache des Gesetzgebers und es darf nicht Inhalt eines Rundschreibens der BaFin sein, aufsichtsrechtliche Maßnahmen über selbstständige Versicherungsmakler vorzusehen.“ </p><p>Verwiesen wird dabei auf den Status des Maklers als Sachwalter des Kunden. Das schließe eine regelmäßige Überprüfung des Maklers aus – außer durch die Beachtung der Löschliste. Die Löschliste wird bei der Registerbehörde geführt, Versicherungsunternehmen können Zugang zu dieser Liste beantragen. Sollte die Prüfpflicht auf Dritte, etwa Maklerpools, übertragen werden, sollten auch diese künftig Zugang zu der Löschliste erhalten dürfen, merkt der AfW zudem an.</p><h5>Verlängerter Arm der BaFin</h5><p>Erst vor Kurzem hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM) gegenüber AssCompact angemahnt, dass die BaFin verstärkt versuche, über eine Kontrolle der Versicherer die Versicherungsmakler zu kontrollieren. „Es ist naturgemäß keine Wunschvorstellung des Sachwalters des Kunden, durch den Versicherer kontrolliert zu werden, quasi als verlängerter Arm der BaFin“, bezog der BDVM-Vorstand Dr. Hans-Georg Jenssen Stellung. Die Äußerung stand im Zusammenhang mit den Plänen der Großen Koalition, 34f-Vermittler von der BaFin beaufsichtigen zu lassen. Dies sieht der Verband nicht per se als negativ an und meint, dass dann auch die Versicherungsvermittler von der BaFin beaufsichtigt werden sollten. Nach dem Motto: Mehr-Bürokratie vermeiden und lieber die direkte Aufsicht der BaFin als eine indirekte durch den Versicherer. (bh)</p><h5>Lesen Sie auch: </h5><ul><li><a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/34f-vermittler-unter-bafin-aufsich…; target="_blank" >34f-Vermittler unter BaFin-Aufsicht: Man kann es so oder so sehen</a></li><li><a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/bafin-%C3%A4u%C3%9Fert-sich-zum-ve…; target="_blank" >BaFin äußert sich zum Versicherungsvertrieb und zu Provisionen in der Lebensversicherung</a></li></ul><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/9BBF00EB-6F71-432C-80A2-87305DAD55DD"></div>

 

Abzocke mit Finanzdienstleistungen: Bundesrat will Kaffeefahrten regulieren

Der Bundesrat will der Abzocke bei so genannten Kaffeefahrten einen Riegel vorschieben. Eine besondere Gefahr für die Teilnehmer sieht er unter anderem im Vertrieb von Finanzdienstleistungen bei den Ausflügen. Das Gremium hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, um künfig gegen unseriöse Anbieter vorgehen zu können.

<p>Der Bundesrat hat erneut einen Gesetzentwurf vorgelegt, um gegen unseriöse Anbieter von Kaffeefahrten, deren Teilnehmer in der Mehrzahl Senioren sind, vorzugehen. Der Vertrieb bestimmter Produkte soll nach dem Willen des Bundesrats komplett verboten werden. Dazu zählen neben Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln vor allem auch Finanzdienstleistungen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass von ihnen besondere Lockreize und erhebliche finanzielle Gefahren ausgehen. Recherchen zu Folge nehmen pro Jahr bis zu 5 Millionen Deutsche an Kaffeefahrten teil, der Umsatz liegt laut Bundesrat bei 500 Millionen Euro jährlich. Der Gesetzesentwurf spricht von einem verbraucherpolitischen Missstand. </p><h5>Anzeigepflicht ausdehnen, Bußgelder erhöhen</h5><p>Weiterhin soll die Anzeigepflicht soll ausgedehnt, neue Vertriebsverbote sollen aufgestellt und Obergrenzen für Bußgelder empfindlich erhöht werden. </p><p>Ziel des Entwurfs ist es auch, die Anzeigepflicht auf grenzüberschreitende Veranstaltungen auszudehnen. Damit gilt sie sowohl, wenn ein Unternehmen mit Sitz im Ausland eine Fahrt in oder nach Deutschland anbietet, als auch umgekehrt. Außerdem will der Bundesrat, dass die Bußgeld-Höchstbeträge um den Faktor zehn angehoben werden. Die derzeitige Obergrenze von 1000 Euro bei einer unterlassenen Anzeige sei zu niedrig. Häufig werde dieser Betrag sogar in die Preise einkalkuliert. </p><h5>AfW begrüßt das Gesetzesvorhaben</h5><p>Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. begrüßt den Gesetzesentwurf. Vorstand Norman Wirth kommentiert: „Verbraucher sind bei Finanzdienstleistungen in besonderem Maße auf eine qualifizierte Beratung und eine von unangemessenen Beeinflussungen freie Entscheidungssituation angewiesen, die bei derartigen Verkaufsveranstaltungen regelmäßig nicht gegeben ist. Auch das bereits vorhandene Widerrufsrechts erscheint bei diesen Konstellationen als stumpfes Schwert. Wir hoffen, dass sich die kommende Bundesregierung und der Bundestag dem Vorschlag des Bundesrates anschließen werden.“</p><p>Dies ist bereits der zweite Vorstoß, den der Bundesrat in diese Richtung macht. 2015 hatte sich der Bundestag nicht mit dem Gesetzesentwurf befasst, so dass er mit Ende der Wahlperiode hinfällig wurde. (tos)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/E1C8889B-0ABB-4EAF-A119-3EF865CAAA4C"></div>

 

Geschlossene Investmentfonds vermitteln? „Never ever ever“

Knapp 9.400 Finanzanlagenvermittler haben die Erlaubnis, geschlossenes Investmentvermögen zu vermitteln. Das sind relativ viele Registrierungen auf dem Papier, tatsächlicher Vertrieb dürfte dort nicht überall stattfinden. Neue Vermittler für den Vertrieb in diese Kapitalanlageform zu gewinnen, scheint noch schwieriger zu sein, hat das AfW-Vermittlerbarometer herausgefunden.

<p>Für das aktuelle AfW-Vermittlerbarometer wurden 1.600 Teilnehmer online befragt, unter anderem auch zum Thema geschlossene Sachinvestments. Von den befragten Vermittlern antworteten knapp 60%, dass sie diese vermitteln und damit Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Nr.2 GewO sein müssen. Als Grund, warum sie das tun, gaben zwei Drittel davon an, dass Sachwerte in jedes Portfolio gehörten. </p><h5>Zu wenige vertriebsfähige Angebote</h5><p>Mehr als die Hälfte (55%) von ihnen bemängelte aber, dass es derzeit nicht genügend vertriebsfähige geschlossene Sachinvestments für Privatanleger gebe. Im vergangenen Jahr lag der Prozentwert noch bei 41%. Die dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass es Angebote nur in wenigen Assetklassen gibt. Aufgelegt werden meist Immobilienfonds. Als weitere Hemmnisse nennen die Befragten aber auch, dass ihre Kunden bereits schlechte Erfahrungen mit dem Produkt gemacht hätten oder auch, dass das Produkt rechtlich zu komplex und damit zu beratungsintensiv sei.</p><h5>„Nie vermitteln“</h5><p>Gefragt wurden die Teilnehmer des Weiteren, was getan werden müsste, damit sie mehr geschlossene Investmentvermögen vermitteln. Hierauf antworteten Erlaubnisinhaber beispielsweise, bessere Argumentationshilfen zu gesetzlichen Änderungen oder mehr Informationen zur Kostensituation würden helfen. </p><p>An der Umfrage teilnehmende Vermittler, die keinen 34f haben, äußerten sich dagegen ziemlich eindeutig Von ihnen antworteten fast drei Viertel: „Egal was passiert, ich werde geschlossenes Investmentvermögen nie vermitteln.“ (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/78712522-9A83-4A3B-B070-23592BF477DF"></div>

 

Die Einwände des AfW zum VersVermV-Entwurf

Beim Entwurf zur Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) hat sich das Bundeswirtschaftsministerium eng an die IDD angelehnt. Das begrüßt auch der AfW. Einige Kritikpunkte hat der Bundesverband Finanzdienstleistung aber dennoch anzubringen: Etwa bei der Lernerfolgskontrolle bei Präsenzveranstaltungen und einer verpflichtenden Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren.

<p>Bis 24.11.2017 konnten die betroffenen Verbände ihre Stellungnahme zur VersVermV vorlegen. So kritisieren Vermittlerverbände weitgehend einhellig die Lernerfolgskontrolle bei Präsenzveranstaltungen und mahnen die Vermeidung von bürokratischem Aufwand an. </p><h5>Schlichtungsstelle: Freiwillig für Versicherer, Pflicht für Versicherungsmakler?</h5><p>Unterschiede gibt es aber auch. So etwa zwischen dem BVK, über dessen Einschätzung AssCompact bereits am Montag berichtete (mehr dazu <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/neufassung-der-versvermv-bvk-mahnt…; target="_blank" >hier</a>) und dem AfW. Der BVK begrüßt etwa, dass alle Vermittler am Beschwerde- und Schiedsverfahren des Versicherungsombudsmannes teilnehmen sollen. Der AfW lehnt eine derartige Verpflichtung ab. Sie sei systemwidrig und wettbewerbsverzerrend und widerspräche sogar europäischen Grundsätzen, so der AfW in seiner Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium. Bemerkenswert dabei sei, dass es für Versicherungsunternehmen nicht verpflichtend sei, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, für Versicherungsmakler wäre dies – bei Festhalten an dem Vorschlag – dann aber der Fall. </p><h5>Weiterbildung: Kontrolle und Anforderungen</h5><p>Wie der BVK glaubt der AfW nicht, dass eine Lernerfolgskontrolle wie in der Verordnung gefordert nach Präsenzveranstaltungen praktikabel sei. Bei E-Learning-Angeboten sieht er das anders. Dort sollte sie durchgeführt werden und die Teilnahme auch schon durch Zwischenfragen kontrolliert werden. Für Weiterbildungsanbieter schlägt der AfW höhere Qualitätsanforderungen vor. Diese sollten sich am Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) orientieren. </p><h5>Automatisiertes Verfahren für Vertriebsorganisationen</h5><p>Zudem regt der Verband praxisgerechte Änderungen beim automatisierten Abruf von Angaben aus dem Vermittlerregister an. Im Blick hat der AfW dabei Maklerpools und Verbünde, denen es ermöglicht werden solle, die Registernummer von Vermittlern im automatisierten Verfahren zu Kontrollzwecken abzurufen. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C0EB998E-83BC-4230-9EBE-753CFBA3BE75"></div>

 

Nicht wenige Versicherungsmakler sind auch 34f- und 34i-Inhaber

Laut AfW-Vermittlerbarometer hat fast die Hälfte der Versicherungsmakler eine Gewerbeerlaubnis nach § 34f. Niedriger, aber dennoch bedeutsam, ist der Anteil derer, die Immobiliardarlehen vermitteln dürfen.

<p>Ob ein Versicherungsmakler neben dem § 34d auch eine Gewerbeerlaubnis nach § 34f oder § 34i hat, sagt noch nicht viel darüber aus, wie viele Fonds oder Darlehen er tatsächlich vermittelt. Ein Abgleich ist dennoch interessant, und den hat der AfW-Verband in seinem aktuellen Vermittlerbarometer gemacht. Die Ergebnisse lassen sich dabei wiederum nicht genau an der Statistik der DIHK nachlesen, liefern aber eine Tendenz. Am 10. AfW-Vermittlerbarometer hatten sich 1.600 Vermittler beteiligt, 22% davon sind AfW-Mitglieder. </p><p>Laut Befragung haben 46% der Versicherungsmakler auch eine Gewerbeerlaubnis nach § 34f. Von den anderen 52% sind 18% bereits Tippgeber für Investmentlösungen, für die sie selbst keine Zulassung haben. Und immerhin 35% von ihnen können sich vorstellen, als Tippgeber zu fungieren.</p><p>Andersherum gefragt, gaben 93% der 34f-Inhaber an, auch die Erlaubnis nach § 34d zu haben. Der Großteil der Vermittler, so scheint es, nehmen also den Einstieg über das Versicherungsgeschäft.</p><h5>Über ein Drittel haben 34i-Erlaubnis</h5><p>Immerhin 35% gaben in der Befragung an, sich auch die Erlaubnis nach § 34i geholt zu haben. Dort sind die Immobiliardarlehensvermittler reguliert. Wer Immobiliendarlehen vermitteln will, muss seit März 2016 eine Genehmigung haben. AfW-Vorstand Frank Rottenbacher, der die Ergebnisse vor Kurzem auf dem AfW-Hauptstadtgipfel in Berlin vorstellte, merkte an, dass der hohe Makleranteil mit 34i-Erlaubnis selbst die Industrie- und Handelskammern überrascht habe. Insgesamt sind laut Vermittlerregister mit Stand 01.10.2017 etwas mehr als 49.119 Immobiliardarlehensvermittler gelistet. (bh) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/69AF95A7-B602-462C-807D-F705E2295461"></div>

 

„Viele wissen nicht, was ein Versicherungsmakler ist“

Klaus-Peter Flosbach, der 15 Jahre im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags saß, sprach in der vergangenen Woche auf dem 14. AfW-Hauptstadtgipfel über die Regulierung der Versicherungsvermittlung, Lobby-Arbeit und Provisionen. Seine Einschätzung in der Reihenfolge: zu viel, mehr davon, sind weiterhin ein Thema.

<p>Die Bundestagssitzung, in der das IDD-Umsetzungsgesetz verabschiedet wurde, war auch seine letzte: Zuvor hatte sich Klaus-Peter Flosbach seit langem f&uuml;r eine maklerfreundliche Umsetzung der IDD eingesetzt. Der CDU-Politiker erkl&auml;rte damals, dass Versicherungsmakler ein gesamtes Beratungspaket anbieten w&uuml;rden. Dazu geh&ouml;re analysieren, beraten, Deckungskonzepte entwickeln, Kunden betreuen und im Schadenfall begleiten. H&auml;tte man den Maklern die Existenzberechtigung entzogen, w&auml;re in Deutschland keine entsprechende Beratung mehr gew&auml;hrleistet gewesen.</p>
<h5>
Keine Einheit im Versicherungsvertrieb</h5>
<p>In der vergangenen Woche war Flosbach Gast beim AfW-Hauptstadtgipfel in Berlin und lie&szlig; noch einmal das IDD-Regulierungsverfahren Revue passieren. Er kam zu dem Schluss, dass man nun ausreichend reguliert habe und jetzt erst einmal wachsen und gedeihen lassen solle, was bisher reguliert wurde.</p>
<p>Er verwies aber auch noch einmal auf die vielen unterschiedlichen Interessen im Versicherungsvertrieb. So gingen freie Vermittler, Banken, Vertriebe und Versicherer nicht in eine Richtung. Die Versicherer h&auml;tten beispielsweise Ausnahmen bei den Beratungspflichten f&uuml;r den Direktvertrieb gefordert und die Banken h&auml;tten daf&uuml;r pl&auml;diert, dass freie Vermittler unter BaFin-Aufsicht geh&ouml;rten.</p>
<h5>
Mehr Lobbyarbeit von Maklerverb&auml;nden</h5>
<p>Auch deshalb sei es wichtig, dass Versicherungsmakler ihre Lobbyarbeit fortsetzten, so Flosbach weiter. Es g&auml;be viele Politiker und Abgeordnete, die gar nicht w&uuml;ssten, was ein Versicherungsmakler ist. Maklerverb&auml;nde sollten die Interessen an die Parlamentarier herantragen, da diese oft erst sp&auml;t, nach Durchlaufen durch die Ministerien, ins Spiel k&auml;men und Informationen sogar manchmal erst nach den Verb&auml;nden erhalten w&uuml;rden.</p>
<h5>
Provisionen bleiben ein Thema</h5>
<p>Flosbach geht davon aus, dass sich ein gutes System von Honorarberatung und Provisionsberatung entwickeln wird. Makler wie Berater m&uuml;ssten sich nun am Markt bew&auml;hren, ihre Qualit&auml;t auch dokumentieren und das Geleistete an die Politik herantragen.</p>
<p>Dass mit dem LVRG II ein Provisionsdeckel kommen k&ouml;nnte, verwies Flosbach ins Reich der Spekulation. Seinem Wissen nach stehe noch gar nicht fest, wie die Evaluierung des LVRG ausfallen werde. Auch an ein m&ouml;gliches Provisionsverbot &uuml;ber MiFID II glaubt Flosbach nicht, das Thema werde derzeit &uuml;berhaupt nicht diskutiert. &bdquo;Wir haben mit der Bundesregierung auf europ&auml;ischer Ebene durchgesetzt, dass das Angebot der Provisionsberatung gilt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein neuer Vorsto&szlig; von europ&auml;ischer Seite dazu kommt&quot;, wird Flosbach vom AfW im Nachgang der Veranstaltung zitiert.</p>
<h5>
Provisionsdeckel wegen Interessenskonflikten?</h5>
<p>Auf der AfW-Veranstaltung berichtete Verbandsvorstand Norman Wirth aber auch von einem Treffen der Vermittlerverb&auml;nde bei der BaFin. Bei der Aufsicht sei demnach ein Deckel nicht vom Tisch. Man denke dort, um Interessenskonflikte in der Beratung zu vermeiden, &uuml;ber einen solchen Deckel nach. Sollte es so kommen, dann k&auml;me der Deckel nicht mit dem LVRG, sondern schon zuvor im Zuge der IDD-Umsetzung. (bh)</p>
<p>Foto: Die Teilnehmer des 14. AfW-Hauptstadtgipfels in Berlin. Vorne in der Mitte der AfW-Vorstand mit Norman Wirth, Matthias Wiegel, Frank Rottenbacher und der Bundestagsabgeordnete a.D. Klaus-Peter Flosbach. (Fotoquelle: AfW-Verband)</p>
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Überschüsse bei Maklern stecken fest

Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler verdienen deutlich weniger als viele Politiker und Verbraucherschützer glauben. Es gibt zwar die Büros, die Gewinne über 200.000 Euro einfahren, die sind aber die Ausnahme. Der durchschnittliche Überschuss liegt viel niedriger, wie das AfW-Vermittlerbarometer gerade wieder bestätigt.

<p>Der durchschnittliche Gewinn bzw. Überschuss bei unabhängigen Vermittlern liegt bei 47.400 Euro. Das hat das 10. AfW-Vermittlerbarometer ergeben. 1.600 Teilnehmer nahmen an der Online-Befragung teil, 22% der Teilnehmer sind AfW-Mitglieder.</p><h5>Gleiches Niveau seit sieben Jahren</h5><p>AfW-Vorstand Frank Rottenbacher, der die Ergebnisse in der vergangenen Woche in Berlin auf dem AfW-Hauptstadtgipfel vorgestellt hat, macht hier eine gewisse Konstanz aus. Seit Jahren rüttelt wenig an den Gewinnen bzw. Überschüssen bei Versicherungsmaklern und Finanzanlagenvermittlern, der Durchschnittswert sei seit sieben Jahren auf gleichem Niveau. </p><p> <div class="zoomImage"><a href="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/pu…; rel="prettyPhoto" title=""><img typeof="foaf:Image" src="http://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/z…; width="200" height="150" alt="Überschüsse bei Maklern stecken fest" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><p>Die Überschüsse der Büros sind weit gestreut, wie die Grafik zeigt. Großverdiener gibt es allerdings nur wenige. Mehr als die Hälfte erzielt einen Überschuss von unter 50.000 Euro. Nicht genau aufgeschlüsselt ist, welche rechtliche Unternehmensform die Befragten und je nach Rechtsform auch gewisse Verrechnungsmöglichkeiten haben. Die Ergebnisse decken sich dennoch mit anderen Untersuchungen oder auch der DATEV.</p><h5>Überschüsse unter 25.000 Euro</h5><p>Auffallend ist der hohe Prozentanteil derjenigen, die sich in Größen bis 25.000 Euro befinden. Laut Grafik sind dies über 35%. Rottenbacher mutmaßt, dass diese Unternehmen in Zukunft nicht mehr funktionieren werden. Mit der IDD kommt die Weiterbildungspflicht und die Anforderungen an die stetige Kundenbetreuung steigen. Was aus diesen Unternehmen, Beständen und Kunden wird, ist dann die Frage. </p><h5>Aufhören muss man sich leisten können</h5><p>Naheliegend ist, dass diese Vermittlerunternehmen daran denken, ihre Bestände oder ihre Unternehmen zu verkaufen. Dies spiegelt sich auch in den Erfahrungen wider, die Experten in Sachen Bestandsverkauf und Nachfolge gerade machen: Ein Großteil der Vermittler, die ans Aufhören denken, verzeichnen Umsätze unter 30.000 Euro im Jahr. Nach Aufschlüsselung des Bestands und Berechnung des Bestandswertes müssen viele aber feststellen, dass sie es sich gar nicht leisten können, aufzuhören: Vom Bestand lässt es sich besser leben als von dessen Verkauf. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/FFCF9FDA-A2DF-4325-8DBD-DDCA1F96277B"></div>

 

Wahl 2017: Vermittler setzen auf schwarz/gelb

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat im Rahmen seines Vermittlerbarometers nachgefragt, wen Makler bei der Bundestagswahl wählen würden. Unter den Vermittlern, die bislang an der Umfrage teilgenommen haben, kommen CDU/CSU ebenso wie die FDP auf 33%.

<p>Im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl wollte der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW im Rahmen seines noch laufenden 10. Vermittlerbarometers auch wissen, auf welche Parteien die Makler setzen. Wie eine Zwischenauswertung (Stand 13.09.2017) zeigt, würden 33% der an der Umfrage teilnehmenden Vermittler die CDU/CSU wählen, ebenso viele würden für die FDP stimmen. Es folgen die AfD mit 13%, die SPD 7% und die Linke mit 6%. Nicht in den Bundestag würden es laut AfW-Sonntagsfrage mit 4% Bündnis90/Grüne schaffen.</p><p>„Mit dieser Vorabveröffentlichung wollen wir natürlich keine Wahlempfehlung, sondern nur ein Spiegelbild der politischen Stimmung innerhalb der Vermittlerschaft geben. Es entspricht unserer Wahrnehmung, welche Parteien sich in den letzten Jahren besonders für die Belange der Vermittler eingesetzt haben“, erklärt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW.</p><p>Eine Teilnahme am 10. Vermittlerbarometer zur Erhebung von Brancheninformationen des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist weiterhin unter www.vermittlerbarometer.de möglich. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/3A38A927-3CB4-4B74-80CB-183FCBD47BC4"></div>