AssCompact suche
Home

AfW - BundesverbandFinanzdienstleistung e.V.

4915

AfW-Vermittlerbarometer: Vermittler erwarten Umsatzplus

Die jährliche Branchenumfrage des AfW ergab stabile Umsätze und eine Gewinnsteigerung bei Vermittlern im Jahr 2021. Für die Zukunft wird ein Umsatzplus von 6% erwartet. Allerdings zeigen sich hier Unterschiede in den Altersgruppen.

Auch zum Jahr 2021 befragte der Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) für das AfW-Vermittlerbarometer wieder Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler in einer Online-Umfrage zu ihren Umsätzen und Gewinnen.

Gewinn gesteigert, Umsatz gleichbleibend

Heraus kam unter anderem, dass der Gewinn der freien Vermittlerinnen und Vermittler um rund 7% (4.250 Euro) gestiegen ist, während der Umsatz im Durchschnitt relativ stabil blieb – er stieg nur leicht um 1.000 Euro im Vergleich zum Jahr davor (0,8%). Durchschnittlich machten die Befragten im Jahr 2021 einen Umsatz von 121.000 Euro. Der Gewinn daraus betrug gemäß der jährlichen Online-Branchenumfrage 64.100 Euro. Laut AfW gab es folglich auch im zweiten Pandemiejahr keine extremen Entwicklungen bei den Gewinnen der befragten Vermittlerinnen und Vermittler. Zudem zeigten die Ergebnisse, dass jeder fünfte Befragte (18%) im Gewinn-Segment über 100.000 Euro lag. Mehr als die Hälfte der Vermittlerinnen und Vermittler verzeichneten bis zu 50.000 Euro Gewinn im letzten Jahr.

Keine Neiddiskussion

Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW, sagt: „Die freien Vermittlerinnen und Vermittler konnten durch den raschen und flächendeckenden Einsatz von Online- und Videoberatung ihr Geschäft in der Pandemie überwiegend behaupten und sogar ausbauen. Es bleibt aber dabei, dass ein Gewinn von durchschnittlich 64.000 Euro, von dem auch die eigene Altersvorsorge bestritten werden muss, nicht für eine Neiddiskussion taugt, wie sie die Politik immer gern anstimmt.“

Vermittler rechnen mit mehr Umsatz

In der Zukunft rechnen die Teilnehmenden insgesamt mit einem Umsatzplus von 6%. In den verschiedenen Altersgruppen ist die Generation 50plus eher verhalten: Sie erwartet 3% Umsatzsteigerung. Im Gegensatz dazu rechnen die Befragten unter 40 Jahren mit einem zukünftigen Plus von 24%. Reine Finanzanlagevermittler prognostizieren zudem 14% Steigerung, Versicherungsvermittler lediglich 5%.

Schwerpunkt 2022: ESG-Richtlinie

„Die beiden Hauptsorgen der Vermittlerinnen und Vermittler, nämlich ein Provisionsverbot bzw. Provisionsdeckel und eine BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler stehen ja zum Glück nicht im Koalitionsvertrag. Ein Schwerpunkt der politischen Arbeit des AfW wird daher darauf liegen, die Umsetzung und Einführung der ESG-Richtlinie zu begleiten und unsere Mitglieder mit zahlreichen Umsetzungshilfen zu unterstützen“, so Rottenbacher.

Zur Befragung

Bei der Umfrage gaben rund 80% der Befragten an, als unabhängige Versicherungsmaklerinnen und -makler zu arbeiten. Laut AfW seien außerdem rund 40% der Teilnehmenden AfW-Mitglieder, sodass die Umfrageergebnisse den gesamten Vermittlermarkt widerspiegelten. Insgesamt wurden 2.028 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im November 2021 befragt. (lg)

Bild: © Coloures-Pic – stock.adobe.com

 

AfW sieht keinen Änderungsbedarf bei der Vermittleraufsicht

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW sieht den aktuellen IDD-Jahresbericht für 2020 als Beleg dafür, dass die Versicherungsvermittler-Aufsicht durch die IHKs in Deutschland funktioniert. Aus dem EIOPA-Bericht geht hervor, dass 2020 europaweit mehr als 80% der Sanktionen in Deutschland verhängt wurden.

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat am 21.12.2021 ihren „zweiten jährlichen Bericht über verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere Maßnahmen im Rahmen der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ für das Jahr 2020 vorgelegt. Nicht zu verwechseln mit dem jüngst erschienenen IDD-Bericht, der das Zwischenfazit zur Implementierung der IDD ziehen soll (AssCompact berichtete).

Zahlen belegen Funktionieren des IHK-Kammersystems

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist der Ansicht, dass der Jahresbericht einen Beleg für das Funktionieren des deutschen IHK-Kammersystems darstellt. Deutschland ist gemäß der EIOPA-Auswertung nämlich eindeutiger Spitzenreiter bei der Verhängung von Sanktionen.

Überwältigende Mehrheit der Sanktionen in Deutschland

So wurden von europaweit 1.942 Sanktionen stattliche 1.562 allein in Deutschland verhängt. Dementsprechend wurden 80,4% aller europaweit ausgesprochenen Sanktionen gegen Versicherungsvermittler in Deutschland verhängt. Diese Quote entspricht ungefähr dem Wert aus dem Jahr 2019. Damals betrug der Anteil Deutschlands an den europaweit verhängten Sanktionen sogar 82,6%.

BaFin oder IHK-Aufsicht?

„In anderen europäischen Ländern mit einer Kontrolle durch die Finanzaufsicht wird drastisch weniger sanktioniert. Das System der Vermittleraufsicht durch die IHKs in Deutschland funktioniert, das belegen diese Zahlen eindeutig“, analysiert AfW Vorstand Frank Rottenbacher die EIOPA-Auswertung. Mit dieser Einschätzung wendet sich Rottenbacher gegen die Ansicht von Verbraucherschützern, SPD und Grünen, dass nur eine Vermittlerkontrolle durch die Finanzaufsicht – in Deutschland also durch die BaFin – wirksam wäre.

Kammersystem hat sich bewiesen

„Die Unterstellung, dass das Kammersystem aus einem Interessenkonflikt heraus seine eigenen Mitglieder nicht sanktionieren würde, wird klar widerlegt. Das Kammersystem eignet sich daher auch für eine Aufsicht aller §-34f- und §-34i-Vermittler“, interpretiert Rottenbacher die Zahlen weiter.

Sanktionen häufig wegen Weiterbildungspflichtverletzung

Mit 1.050 von insgesamt 2.172 Sanktionen wurden Fehler bei der regelmäßigen Weiterbildungsverpflichtung mit Abstand am häufigsten sanktioniert (48,3%). Der AfW hofft diesbezüglich, dass die von DIHK und BaFin erarbeiteten und immer wieder aktualisierten FAQ zur Erfüllung der 15-stündigen Weiterbildungsverpflichtung, über die AssCompact bereits berichtete, zu einem Rückgang dieser Sanktionen führen werden. (tku)

Bild: © ibreakstock – stock.adobe.com

 

Vermittlerverbände erstellen FAQ-Liste rund um Geldwäschegesetz

Die Branchenverbände AfW und VOTUM haben eine FAQ-Liste erarbeitet, wie Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz umgesetzt werden können. Diese steht nun Versicherungsvermittlern online zur Verfügung.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. und der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. haben eine umfangreiche FAQ-Liste zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz erarbeitet. Diese stellen sie nun allen Versicherungsvermittlern und unabhängigen Finanzdienstleistern zur Verfügung.

Ständige Verschärfungen

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, kurz „Geldwäschegesetz“ (GwG) wird ständig verschärft – sehr umfangreich 2017, 2020 und zuletzt zum 01.08.2021. Weitere Schritte könnten folgen, denn für die aktuelle Legislaturperiode liegt ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag ebenfalls auf der Bekämpfung von Geldwäsche.

Download verfügbar

Im Juli 2021 haben die Branchenverbände AfW und VOTUM mit Unterstützung von Experten und Anwälten bereits Arbeitshilfen und Vorlagen zur Geldwäscheprävention entwickelt. Die entsprechenden Dokumente samt FAQ-Liste finden sich hier. (lg)

Lesen Sie auch: VOTUM und AfW mit Arbeitshilfen zum Geldwäschegesetz

Bild: © B. Plank/ imBILDE.at – stock.adobe.com

 

AfW startet Befragung zum 14. Vermittlerbarometer

Alle Vermittlerinnen und Vermittler sind aufgerufen, sich an der Online-Befragung zum 14. AfW Vermittlerbarometer zu beteiligen. Die Teilnahme dauert ca. 15 Minuten, die Umfrage ist bis zum 30.11.2021 erreichbar unter www.vermittlerbarometer.de

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ruft alle Vermittlerinnen und Vermittler auf, sich am 14. AfW Vermittlerbarometer zu beteiligen. Von der Online-Umfrage, die ab sofort unter www.vermittlerbarometer.de zu erreichen ist, verspricht sich der AfW wichtige Informationen für seine Interessenvertretung direkt aus der Branche. Die Umfrage ist anonym und richtet sich an alle Vermittlerinnen und Vermittler im Versicherungs- und Finanzanlagenbereich, aber auch mit Zulassung zur Darlehensvermittlung.

„Gerade für die Begleitung der laufenden Koalitionsverhandlungen sowie unsere weitere politische Arbeit auch nach der Regierungsbildung benötigen wir eine rege Teilnahme, um die Branche gut vertreten zu können“, fordert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Vermittlerinnen und Vermittler zur Teilnahme auf.

Ergebnisse aus vergangenen Vermittlerbarometern

Ergebnisse aus vergangenen Vermittlerbarometern sind unter anderem in die Stellungnahme des Nationalen Kontrollrates eingeflossen und haben im politischen Diskurs mitgeholfen, das Gesetz zur BaFin-Aufsicht für 34f-Vermittler zu verhindern.

Die Teilnahme dauert ca. 15 Minuten, die Umfrage ist bis zum 30.11.2021 erreichbar unter www.vermittlerbarometer.de (ad)

Bild: © momius – stock.adobe.com

 

Podcast #138: Konrad, DKM, Großveranstaltungen

In dieser Folge kommen gleich zwei Messeveranstalter zu Wort. Bei dem einen handelt es sich um den bbg-Geschäftsführer, Konrad Schmidt, der über das bald startende DKM Forum hybrid 2021 spricht. Der andere ist der Fonds-Finanz-Geschäftsführer und Veranstalter der MMM-Messe, Norbert Porazik.

In Folge 138 des wir-zusammen-Podcasts sprechen Patrick Hamacher und Dr. Rainer Demski auf der MMM-Messe mit einem begeisterten Norbert Porazik, dem Geschäftsführer der Fonds Finanz.

DKM Forum hybrid 2021

Außerdem trafen Rainer und Patrick auf der MMM-Messe auch Konrad Schmidt, den Geschäftsführer der bbg Betriebsberatungs GmbH, und sprachen mit ihm über das bevorstehende DKM Forum hybrid 2021. Welches Fazit zieht er aus seinen Erfahrungen auf der MMM-Messe und welche Weiterentwicklungen und Highlights gibt es beim DKM Forum hybrid 2021?

Hybride Veranstaltungen

Das führt Patrick und Rainer zu der Frage, wie die Messe der Zukunft aussehen könnte. Sind Großveranstaltungen in der Branche noch zeitgemäß? Welches Potenzial haben vor allem hybride Veranstaltungen? (tku)

Die ganze Folge kann hier angehört werden.

Bild: © DKM365

 

Podcast #135: AfW, Image, Schadenbelastung

In dieser Ausgabe setzten sich Patrick Hamacher und Dr. Rainer Demski kritisch mit der Berichterstattung zur Hochwasserkatastrophe auseinander. Außerdem kann Patrick das Vorstandsmitglied des AfW, Frank Rottenbacher, im Interview begrüßen.

<p>In Folge 135 des wir-zusammen-Podcasts spricht Patrick Hamacher von was-ist-versicherung? mit dem Vorstandsmitglied des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, Frank Rottenbacher. Unter anderem geht es um die Frage, woher sich der Name des Verbands herleitet, wie der AfW die Interessen der unabhängigen Finanzdienstleister und Versicherungsmakler im politischen Berlin vertritt und wie es mit dem Verhältnis zu anderen Branchenverbänden aussieht. </p><h5>Berichterstattung zur Flutkatastrophe</h5><p>Im Schwerpunktthema geht es in dieser Folge um die Berichterstattung zum Thema Flutkatastrophe. Das Versicherungsmagazin hat sich nach Ansicht von Dr. Rainer Demski und Patrick Hamacher nicht mit Ruhm bekleckert, als es einen Artikel zu den Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe mit „Alles nur halb so schlimm?“ überschrieben hat. (tku)</p><p>Die ganze Folge kann <a href="https://dkm365.de/podcast-135-afw-image-schadenbelastung/&quot; target="_blank" >hier</a> angehört werden.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © DKM365</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/DC20F67F-29D3-40F0-BACD-9CFEC2EDA565"></div>

 

Provision und Co.: Das können Makler von den Parteien erwarten

Linkspartei, Grüne und SPD möchten die Provisionsvergütung abschaffen oder zumindest deckeln. Im bürgerlichen Lager ist man zurückhaltender. Das zeigen die Wahlprüfsteine des AfW. In ihren Antworten legen die Parteien auch ihre Positionen zu den Themen Aufsichtswechsel, Regulierung und Altersvorsorge dar.

Der AfW hat wenige Tage vor der Bundestagswahl die Antworten der Parteien auf relevante Fragen der Branche vorgelegt. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hatte sich dazu entschlossen, den Parteien die sogenannten Wahlprüfsteine am Ende der Einreichungsfrist vorzulegen, um möglichst aktuelle Antworten zu erhalten.

Sechs Fragen zu bedeutenden Themen

Die sechs Fragen an die im Bundestag vertretenen Parteien, mit denen eine Regierungskoalition möglich erscheint, drehen sich um die Themen Vergütungssysteme, Aufsichtswechsel auf die BaFin, Regulierungsmaßnahmen, private Altersvorsorge und politische Äußerungen durch BaFin-Vertreter.

Bürgerliches Lager will an Vergütungssystemen festhalten

Unter den für die Branche besonders wichtigen Themen spaltet gerade das Thema Provisionsvergütung das politische Spektrum, wie die Antworten der Parteien beweisen. Sowohl CDU/CSU als auch die FDP sehen keine Notwendigkeit, an dem bisherigen Nebeneinander von Provisionen und Honorar etwas zu ändern.

Von Deckelung bis Provisionsverbot

Die SPD hingegen möchte „überhöhte Provisionen“ deckeln – ein generelles Provisionsverbot lehnen aber auch die Sozialdemokraten ab. Die Grünen möchten einen schrittweisen Übergang von der Provisions- zur Honorarberatung und für diese Transition einen „planbaren und angemessenen Übergangszeitraum“ festlegen. Entschieden für ein Ende der Provisionsvergütung spricht sich nur die Linkspartei aus. Und selbst die Linken können sich eine zeitlich eng begrenzte Übergangsfrist vorstellen, während der weiterhin Provisionsvergütungsmodelle angeboten werden dürften.

Vereinheitlichung der Aufsicht

In Bezug auf die BaFin-Aufsicht für Vermittler äußert sich die FDP am deutlichsten ablehnend. CDU/CSU möchten zumindest die 34f-Aufsicht in den Ländern vereinheitlichen (IHK oder Gewerbeämter), dafür aber auch Gespräche mit IHK und BaFin führen. Die Grünen, die Linke sowie die SPD möchten die Vermittler unter die Aufsicht der BaFin stellen.

Die vollständigen Antworten der Parteien auf die Fragen des AfW sind hier auf der Website des Verbands zu finden. (tku)

Bild: © Andreas Prott – stock.adobe.com

 

Vermögensschadenhaftpflicht: Checkliste vom AfW

Der AfW hat für Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagenvermittler eine Checkliste zur Bedarfsüberprüfung in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erstellt. Anhand der Checkliste können Vermittler den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen.

Um die Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten, brauchen Versicherungsmakler nach § 34d GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Vermittler gilt es, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen: Sind alle Beschäftigten erfasst? Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert? Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen? Sind alle Produkte, zu denen beraten wird und die vermittelt werden, vom Versicherungsschutz umfasst?

Im Rahmen eines Projekts und auch mit externer Unterstützung hat der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes erarbeitet. Unterstützt wurde der Verband dabei von der Hans John Versicherungsmakler GmbH und dem Versicherungsmakler Thomas Schmidt von der Potsdamer Conto Business Service GmbH. Thomas Schmidt gab laut AfW den Anstoß für die umfangreiche Projektarbeit.

Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, erklärt: „Die Checkliste ist ein wichtiger Baustein zur Prävention im Rahmen der eigenen, professionellen gewerblichen Tätigkeit. Aber: Versicherungsschutz kann nur in dem Umfang geboten werden, in dem eine Tätigkeit erlaubt ist. Wir empfehlen daher eine regelmäßige Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes – gern mithilfe fachkundiger Spezialisten und gern auch mithilfe der erarbeiteten Checkliste.“ Die erarbeiteten Dokumente würden fortlaufend weiterentwickelt.

Die Checkliste lässt sich kostenfrei auf der Webseite des AfW abrufen.

Bild: © Kenishirotie – stock.adobe.com

 

Die Forderungen des AfW zur Bundestagswahl 2021

Der AfW hat seine Positionen und Forderungen für die Bundestagswahl 2021 vorgestellt. Darin fordert der Bundesverband Finanzdienstleistung unter anderem eine einheitliche Aufsicht unter dem Dach der IHK, den Beibehalt der Provisionsberatung und ein nachhaltiges Rentensystem – mit bis zu vier Säulen.

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hat seine Forderungen an die Parteien für die Bundestagswahl 2021 vorgestellt. Die Kernaussage des AfW lautet darin, dass es keine beratungsfreien Produkte in der Altersvorsorge geben darf. Starre Standardlösungen, wie sie von verschiedenen Parteien im Wahlkampf gefordert werden, seien nicht mit den individuellen Bedürfnissen der Bürger kompatibel.

Riester soll bleiben

Der AfW fordert vielmehr ein gefördertes Produkt, das die sinkenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zumindest abmildern kann. Die Riester-Rente zu beerdigen, hielte der Verband für einen eklatanten Fehler. Sollte es dennoch dazu kommen, bestünde dringender Bedarf für eine zu schaffende Alternative. Diese Alternative sollte nach dem Willen des AfW weniger bürokratisch gestaltet werden und weiter auf Beratung setzen. Ein rein digitales Standardprodukt mit Opt-Out-Möglichkeit lehnt der AfW dementsprechend ab.

Bürgerversicherung in der Krankenversicherung

Des Weiteren steht der Bundesverband Finanzdienstleistung einer Bürgerversicherung in der Krankenversicherung kritisch gegenüber und lehnt einen Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze ab.

Kein Provisionsdeckel und kein Provisionsverbot

Im Zusammenhang mit der Debatte um Vergütungsmodelle geht der AfW weiterhin davon aus, dass ein Provisionsdeckel schlichtweg verfassungswidrig wäre. Ein Verbot von Provisionsberatung lehnt der Verband ebenfalls ab. Damit ginge lediglich ein Rückgang des Angebots an Finanzberatung einher. Einen Wettbewerb zwischen den beiden Systemen Honorar- und Provisionsberatung unterstützt der AfW jedoch ausdrücklich. (tku)

Die konkreten Forderungen des AfW
  • Schaffung eines Level Playing Fields für Gewerbetreibende mit Zulassung nach §§ 34d, 34f, 34i Gewerbeordnung. Das beinhaltet insbesondere die (weitere) Vereinheitlichung der beruflichen Anforderungen insbesondere im Rahmen der Evaluierung der europäischen Regulierungspakete IDD und MiFid II. Das sollte dringend auch mit der Beseitigung unnötiger bürokratischer Hemmnisse einhergehen.
  • Einheitliche IHK-Aufsicht. Es sollte für die unabhängigen Finanzberater mit Zulassung nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h, 34i Gewerbeordnung eine bundesweit einheitliche Aufsicht unter dem Dach der Industrie- und Handelskammern eingeführt werden.
  • Verlässliches Vergütungssystem auf dualer Basis. Der AfW erwartet bessere Rahmenbedingungen unter Beibehaltung der Koexistenz zwischen provisionsbasierter und honorarbasierter Vergütung, im Interesse einer umfassenden, flächendeckenden und unabhängigen Verbraucherberatung in Finanz- und Versicherungsangelegenheiten.
  • Nachhaltiges Rentensystem. Der AfW erwartet, dass ein nachhaltigeres System auf den bewährten drei Säulen aufgebaut wird. Die Riester-Rente muss erhalten bleiben – bei gleichzeitiger Abschaffung der Beitragsgarantie, einer erheblichen Entbürokratisierung und der Öffnung für weitere Berufsgruppen. Einer vierten Säule, wie sie derzeit schon intensiv diskutiert wird, steht der AfW unter bestimmten Prämissen offen gegenüber.
  • Verständliche Sustainable Finance ohne bürokratische Auswüchse. Der AfW unterstützt den EU-Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“, der eine Reihe von Handlungsempfehlungen für die Finanzierung der klimapolitischen Ziele von Paris und der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals) durch Umlenkung der Kapitalströme beinhaltet. Die Umsetzung muss, um hinreichend Akzeptanz bei Kunden und Branche zu erreichen, unbürokratisch, ohne Informations- und Bürokratie-Overkill und unter hoher Akzeptanz durch die Bürger erfolgen.

Bild: © pusteflower9024 – stock.adobe.com

 

FDP erringt beinahe absolute Mehrheit in der AfW-Sonntagsfrage

Wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre, hätte die FDP unter den Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern beinahe eine absolute Mehrheit. Das geht aus einer Umfrage des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hervor, die gemeinsam mit dem Fachmagazin procontra durchgeführt wurde.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat vergangene Woche in Kooperation mit dem Fachmagazin procontra Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler gefragt, wie sie abstimmen würden, wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahl wäre („Sonntagsfrage“).

SPD landet noch hinter der Linkspartei

Von den teilnehmenden Vermittlern und Vermittlerinnen würden demnach 45,6% der FDP ihre Stimme geben, gefolgt von CDU/CSU mit 22,6% auf Platz 2. Die AfD landet mit 10,4% auf Platz 3 und somit knapp vor den Grünen, die 10,1% erzielen. Die Linke liegt mit 3,4% sogar noch vor der SPD, die nur 2,2% der Vermittlerstimmen erhält. Beide würden jedoch an der 5%-Hürde scheitern.

 

FDP erringt beinahe absolute Mehrheit in der AfW-Sonntagsfrage

 

FDP gewinnt 16% hinzu

Damit gewinnen die Liberalen im Vergleich zur letzten AfW-Sonntagsfrage aus dem November 2020 knappe 16% hinzu, während die CDU/CSU 14,5% verliert. Die Stimmanteile der anderen Parteien bleiben quasi unverändert.

Schwaches Abschneiden der Regierungsparteien

„Möglicherweise schlägt hier das Riester-Desaster der Bundesregierung unmittelbar auf das Wahlergebnis durch.“, analysiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher das Ergebnis.

An der Online-Umfrage nahmen 557 Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler im Zeitraum vom 29.06.2021 bis zum 05.07.2021 teil. (tku)

Bild: © N. Theiss – stock.adobe.com