Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 anzuwenden. Ein wesentlicher Aspekt der korrekten Umsetzung ist eine DSGVO-konforme Datenschutzeinwilligung der Kunden in die Datenverarbeitung. Ein breites Bündnis aus Verbänden, Versicherern, Pools und Verbünden engagiert sich nun im Rahmen einer gemeinsamen Initiative für einen freiwilligen Branchenstandard beim Datenschutz. Ein solcher Standard zielt darauf ab, möglichst breit am Markt akzeptierte und laufend aktualisierte Vorlagen für die Themen Einwilligungserklärung, Risikovoranfrage und Information zur Datenverarbeitung zu implementieren.
Von einem Team aus Datenschutz- und Vertriebsspezialisten wurden nun in Trägerschaft des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW eine praxisorientierte, verständliche und übersichtliche DSGVO-konforme Einwilligungserklärung sowie weitere Dokumente erarbeitet.
Diese Dokumente sollen DSGVO-konform und unter Einhaltung eines höchstmöglichen Verbraucherstandards den Bedürfnissen der Makler im Verhältnis zu ihren Kunden ebenso wie im Verhältnis zu Verbünden, Maklerpools und Versicherern Rechnung tragen, wie es in der Pressemitteilung heißt. Zugleich würden Anforderungen an Versicherer einbezogen, indem die Regelungen des GDV Code of Conduct Datenschutz und die unverbindlichen GDV-Musterformulierungen berücksichtigt sind. Vereinfacht werden dadurch Prozesse wie Bestandsübertragung, Bestandsverkauf und Risikovoranfragen.
Mehr Rechtssicherheit für Vermittler
Die Verwendung eines Branchenstandards sorgt bei Maklern zunächst für eine deutlich höhere Rechtssicherheit als die Nutzung von individuell erstellten Formulierungen. Außerdem erfahre der Branchenstandard eine zunehmend flächendeckende Akzeptanz bei den Versicherern. Denn durch standardisierte Einwilligungsformulare lassen sich Prüfprozesse vereinfachen und die Vorgangsbearbeitung in der Folge beschleunigen.
Aktuell zwei Varianten der Einwilligungserklärung
Derzeit liegt die Einwilligungserklärung in zwei Varianten vor: Eine Variante für das „normale“ Antragsgeschäft bildet die regelmäßig erforderlichen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen ab. Die zweite Variante wurde speziell für den Bereich der nicht anonymisierten Risikovoranfragen im Bereich der Lebens-, Unfall- und Krankenversicherer erarbeitet, bei denen regelmäßig sensible Gesundheitsdaten an die Versicherer übermittelt werden. Diese Variante enthält zugleich auch die für die Versicherer zur Bearbeitung der Risikovoranfragen erforderlichen Einwilligungserklärungen.
Auf der Website der Initiative finden sich weitere Informationen ebenso wie eine Übersicht, welche Marktteilnehmer den freiwilligen Branchenstandard bereits unterstützen. (tk)
Bild: © WrightStudio – stock.adobe.com
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