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AfW - BundesverbandFinanzdienstleistung e.V.

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VOTUM und AfW mit Arbeitshilfen zum Geldwäschegesetz

Der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e.V. und der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. haben gemeinsam Informationen und Arbeitshilfen zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz erarbeitet und stellen diese nun allen Vermittlern zur Verfügung.

<p>Zum 01.08.2021 gibt es im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz Neuerungen. Verschärfungen gab es zuletzt auch schon zu Jahresanfang 2020. Die Novellierungen und Anpassungen werfen in der Anwendung eine Vielzahl von Fragen auf, betroffen davon sind auch Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler. </p><p>Um den unabhängigen Finanzberatern bei der Umsetzung der Pflichten aus dem GwG eine praxisorientierte Hilfestellung zu geben, haben die Verbände VOTUM und AfW gemeinsam entsprechende Praxislösungen erarbeitet. </p><p>In Zusammenarbeit mit dem GwG-Spezialisten Andreas Sutter von der disphere interactive gmbH haben die Rechtsanwälte Martin Klein (VOTUM) und Norman Wirth (AfW) einen Leitfaden entwickelt, der insbesondere Formulare und Arbeitshilfen für die praktische Umsetzung umfasst. Dieser richtet sich an alle unabhängigen Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler in Deutschland, die unter das Geldwäschegesetz fallen. Die Unterlagen sind frei zugänglich und können kostenfrei über die <a href="https://www.votum-verband.de/aktuelles/geldwaeschegesetz-votum-und-afw-…; target="_blank" >Webseiten</a> von AfW und VOTUM heruntergeladen werden. </p><p>Ergänzt wird die Informationsoffensive des AfW und VOTUM durch eine Gemeinschaftsveranstaltung, unterstützt von disphere interactive gmbH, mit einem für alle Interessierte offenen, kostenfreien <a href="https://www.edudip.com/de/webinar/gwg-arbeitshilfen/1548782&quot; target="_blank" >Webinar</a> am 24.08.2021, 10.00 Uhr. (bh)</p><p><a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/finanzanlagenvermittlung-im-licht…; target="_blank" >Lesen Sie auch: Finanzanlagenvermittlung im Licht des geänderten Geldwäschegesetzes</a> </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Phoenixpix – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/61F8A56F-52E9-4BFF-8FD1-66B3E911D11E"></div>

 

Ausblick 2021: AfW will Gemeinsamkeiten der Branche definieren

Mit 2020 neigt sich ein in jeglicher Hinsicht herausforderndes Jahr dem Ende entgegen. Welche Schwerpunkte wollen die Akteure der Finanz- und Versicherungswirtschaft 2021 setzen? AssCompact hat nachgefragt. Heute bei Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V.

<h5>Herr Wirth, wo sehen Sie für Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler die größten Herausforderungen im Jahr 2021?</h5><p>Es wäre großartig, wenn wir 2021 die Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit der unabhängigen Vermittler aus dem Jahr 2020 erleben könnten. Trotz oder gerade wegen der Corona-Krise haben wir bei im Durchschnitt nahezu gleichbleibendem Umsatz einen Digitalisierungs- und Professionalisierungsschub – auch dank hervorragender Partner wie der Verbünde und Pools und vieler Produktgeber und Servicedienstleister – erlebt. Das muss sich fortsetzen. Wer hier den Anschluss verpasst, wird bei der Krise ein ernsthaftes Problem bekommen. </p><h5>Wo liegen die Chancen im Jahr 2021?</h5><p>Die Bundestagswahl könnte eine Chance sein. Das nicht von nachvollziehbaren Argumenten und fehlenden Fakten getragene Agieren der SPD bei für uns wichtigen Themen ist schwer erträglich.</p><p>Und ansonsten gilt: In den Herausforderungen liegen auch die Chancen. Die Digitalisierung führte zu mehr Effizienz, besserer Kundenkommunikation und in der Breite vor allem weiter guten Umsätzen. Wenn die unabhängigen Vermittler – nach den aktuellen Zahlen des 17. AfW-Vermittlerbarometers – auch aus dem Jahr 2020 im Durchschnitt mit nahezu gleichbleibendem Umsatz rausgehen, ist das bemerkenswert und zeigt, dass man richtig aufgestellt auch in Krisenzeiten in unserer Branche bestehen kann. </p><h5>Und welchen Fokus setzt Ihr Verband im Jahr 2021?</h5><p>Wir werden zur Bundestagswahl die Parteien bei unseren Themen „stellen“, sie müssen Farbe bekennen. Wir werden hochwachsam bleiben bei Themen wie Provisionsverbot oder -deckel. Wir werden alles dafür tun, dass ein Aufsichtswechsel zu der Wirecard-Aufsicht BaFin nicht erfolgt. Und wir werden weiter Gemeinsamkeiten in der Branche definieren und voranbringen. Immer mit dem für unsere Mitglieder und die Kunden gemeinsamen Ziel, dass qualifiziert beraten und nach Wünschen und Bedürfnissen dann die passenden Produkte vermittelt werden. Das wird sich weiter auf verschiedenen Ebenen abspielen. Ob beim Thema Qualifizierung, bei „Schmerzthemen“ wie Geldwäscheprävention und Datenschutz oder bei Standards in Digitalkommunikation sowie in Dokumentations- und Beratungsprozessen.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © AfW</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/DD971BA1-60D2-44A8-B4F5-7804FDFC7D2D"></div>

 

Provisionsdeckel und Aufsichtswechsel vorerst aufgeschoben

Mit einer Entscheidung zum Provisionsdeckel sei in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr zu rechnen. Entsprechend äußerten sich Politiker auf dem AfW-Hauptstadtgipfel. Auch die Übertragung der Aufsicht für Finanzanlagenvermittler auf die BaFin scheint vorerst aufgeschoben.

Lange herrschte Stillstand im Gesetzgebungsverfahren um eine Deckelung der Provisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen. Einige Male ist der Gesetzesentwurf bereits von der Tagesordnung des Bundeskabinetts gestrichen worden. Aufgrund der Corona-Krise standen zuletzt andere Gesetzesvorhaben auf der Agenda. Nun scheint das Regulierungsvorhaben gestoppt – zumindest vorerst. Entsprechend äußerten sich Politiker auf dem AfW-Hauptstadtgipfel, wie der AfW-Verband in einem Pressestatement mitteilt. Doch aufgeschoben scheint nicht aufgehoben. Der AfW berichtet, dass nach Ansicht von FDP-Politiker Frank Schäffler, Mitglied im Finanzausschuss des Bundestags, eine mögliche schwarz-grüne Regierung das Thema nach der Wahl Ende 2021 wieder auf die Agenda setzen dürfte.

Lothar Binding (SPD), ebenfalls Mitglied im Finanzausschuss und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, hält einen Kompromiss in der Regierungskoalition für denkbar, nur die Regelung für die Restschuldversicherung umzusetzen. Doch auch hier gebe es derzeit keinen konkreten Zeitplan, wie er auf dem AfW-Gipfel resümierte.

Kommt die BaFin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler?

Auch das andere große Regulierungsvorhaben, der geplante Übertragung der Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO) unter die Aufsicht der BaFin, scheint weiter auf Eis gelegt. Ein Referentenentwurf hatte bereits die ersten Hürden passiert, wurde dann aber wegen großer Einwände vorerst gestoppt. Ein Kompromissvorschlag einer schrittweisen an Bedingungen gekoppelten Übertragung der Vermittler in Gruppen bis zum Jahr 2024 sei gescheitert, wie Dr. Carsten Brodesser, CDU-Mitglied im Finanzausschuss, auf der Veranstaltung erklärte.

Ursprünglich hätte das Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG), das dem Aufsichtswechsel zugrunde liegt, noch vor der Sommerpause den Finanzausschuss des Bundestags passieren sollen, um Anfang 2021 in Kraft zu treten. Dieser Zeitplan scheint nun hinfällig. Wie der AfW weiter berichtet, schließt SPD-Politiker Binding eine Verschiebung um ein bis zwei Jahre nicht aus. Aber auch hier gebe es noch keinen neuen Zeitplan. (tk)

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Branchenstandard für DSGVO-konforme Einwilligungserklärung

Maklerbetriebe müssen ihren Kunden eine Einwilligungserklärung hinsichtlich der Datenverarbeitung vorlegen. Dabei müssen einige Dinge beachtet werden. Deshalb hat der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW die Initiative ergriffen und zusammen mit Partnern einen Branchenstandard erarbeitet.

Auf Betreiben des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW haben sich Pool- und Vermittlerinitiativen sowie Versicherer zusammengefunden, um eine DSGVO-konforme Einwilligungserklärung zu erarbeiten. Ziel des Vorhabens ist es, Maklern und Maklerinnen eine breit am Markt akzeptierte und abgestimmte Vorlage zu bieten und einen Marktstandard zu setzen. Zusätzlich zur Einwilligungserklärung wird auch ein Muster für die Datenschutzinformation nach Paragraf 13 DSGVO zur Verfügung gestellt.

Vonseiten der Initiatoren heißt es, dass es nicht möglich sei, ein verbindliches Muster zu schaffen, da die Maklerbetriebe zu unterschiedlich wären. Daher läge es vor allem an den Anwendern, die Orientierungshilfe mit den Gegebenheiten in ihrem Maklerbetrieb abzugleichen. Die erarbeiteten Dokumente sollen von allen Beteiligten gemeinsam fortlaufend weiterentwickelt.

Die kostenfreien Muster können über diesen Link auf der Website des AfW heruntergeladen werden. (bh)

Bild: © Biewer_Jürgen – stock.adobe.com

 

Stimmung der Vermittler hellt sich etwas auf

Einer zweiten „Corona-Umfrage“ des AfW zufolge geben sich die Vermittler wieder etwas zuversichtlicher, was die Geschäftsentwicklung angeht. So blickten Ende April bei der ersten Erhebung noch mehr Befragte pessimistisch in die Zukunft. Doch knapp 31% bewerten die Perspektiven nach wie vor als „Katastrophe“.

Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagenvermittler zeigen sich wieder etwas optimistischer, was ihre geschäftliche Zukunft betrifft. Dies teilt der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW anhand den Ergebnissen seiner erneuten „Corona-Umfrage“ mit. An der Erhebung Ende Juni haben sich 461 Mitglieder beteiligt. Befragt nach ihrer Einschätzung der Geschäftsentwicklung bis zum Jahresende 2020 antworteten knapp 31% mit „Katastrophe“ oder „Schlecht“. 36,5% der Vermittler zeigten sich noch „unentschieden“ und 31,3% beurteilten die Perspektiven in den kommenden sechs Monaten sogar als „gut“ oder „sehr gut“. Somit hat sich die Stimmung unter den Vermittlern in den vergangenen acht Wochen etwas aufgehellt. Bei der ersten „Corona-Umfrage“ Ende April hatten noch 47% die geschäftliche Zukunft als „Katastrophe“ oder „Schlecht“ bezeichnet. 35% der Befragten waren unentschieden und lediglich 18% gaben sich optimistisch.

Provisionsumsatz: Rückgang um 14% erwartet

Konkret rechnen die befragten Vermittler im Schnitt mit einem Rückgang ihres Provisionsumsatzes um 14% im Vergleich zum Vorjahr. „Viele Vermittler haben in einem bewundernswerten Tempo ihre Prozesse an die Corona-Wirklichkeit angepasst und fühlen sich so gerüsteter für die Zukunft“, sagt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Wenn natürlich ganze Kundenbranchen wegbrechen, dann kann auch der am besten organisierteste Vermittler nicht dagegen ankommen.“ Hier brauche es auch Unterstützung seitens der Produktpartner, wie Rottenbacher unterstreicht.

Vermittler rechnen mit höherer Nachfrage nach Biometrie- und Altersvorsorgeprodukten

Im Rahmen der Umfrage wollte der AfW zudem wissen, bei welchen Produkten die Vermittler infolge der Corona-Krise mit einer steigenden Nachfrage rechnen. Fast jeder zweite Teilnehmer (44%) erwartet, dass „offene Investmentvermögen“ stärker gefragt sein werden. Auf den Plätzen 2 und 3 folgen Biometrie (31%) sowie Altersvorsorge (27%). Gegenüber der Erhebung im April hat die Gewerbeversicherung an Bedeutung verloren und ist von Platz 2 auf Rang 7 abgerutscht. Der AfW führt dies auf die Diskussionen rund um das Thema Betriebsschließungsversicherung zurück.

75% der Kundentermine ohne direkten Kontakt

Die Hälfte der Kundentermine erfolgen momentan telefonisch, 25% als Video-/Onlineberatung und ein weiteres Viertel in Form persönlicher Treffen. „75% aller Kundentermine finden somit zurzeit ohne direkten Kundenkontakt statt. Vor einem halben Jahr wäre diese hohe Zahl noch unvorstellbar gewesen“, sagt Rottenbacher. (tk)

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BaFin-Aufsicht über 34f-Vermittler: Anhörung im Finanzausschuss

Der Finanzausschuss des Bundestages ließ im Rahmen seiner Beratung zur geplanten Aufsichtsübertragung über die 34f-Vermittler zahlreiche Branchenvertreter und Experten zu Wort kommen. Unter den Sachverständigen fanden sich sowohl Kritiker als auch überzeugte Befürworter des umstrittenen Gesetzentwurfs.

Die geplante Aufsichtsübertragung über Finanzberater und Finanzanlagenvermittler schlägt weiter hohe Wellen. In einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages hatten Vertreter von Branchenverbänden und Experten nun Gelegenheit, ihre Meinung zum vorliegenden Gesetzesentwurf kundzutun.

Aufsichtübertragung auf BaFin geplant

Der umstrittene Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, sowohl Finanzanlagenvermittler (Erlaubnis nach § 34f GewO) als auch Honorar-Finanzberater (Erlaubnis nach §34h GewO) unter die Aufsicht der BaFin zu stellen. Momentan ist die Aufsichtsstruktur zwischen den Bundesländern uneinheitlich geregelt. Einige Bundesländer haben die Aufsicht bei den Gewerbeämtern angesiedelt, andere lassen sie von den örtlichen IHK ausführen. Die FDP-Fraktion hat einen Gegenentwurf formuliert, der die zentralisierte Aufsicht bei der BaFin ablehnt.

Sachverständige positionieren sich

Bei der Anhörung im Finanzausschuss kamen verschiedene Positionen zu Wort. Zu den Gegnern des Gesetzentwurfs zählten dabei der Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV), der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) sowie der VOTUM Verband, aber auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund. Grundsätzlich für den geplanten Aufsichtsratswechsel sprachen sich die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie der Rechtsanwalt Peter Mattil und Prof. Dr. Lars Klöhn von der Humboldt Universität Berlin aus.

Dezentrale Lösung ist zu bevorzugen

Der BDV bemängelte, dass die Rolle der Wirtschaftsprüfer im Gesetzesentwurf keine Beachtung erfuhr. Diese prüfen aktuell die vom Gesetzesvorhaben betroffenen Vermittler vor Ort und legen den Gewerbeämtern bzw. IHK anschließend den Prüfbericht zur Beurteilung vor. Nach Ansicht des BDV stelle sich die Frage, inwiefern eine zentrale Bundesbehörde die laufende Aufsicht besser wahrnehmen könne als Wirtschaftsprüfer, die unmittelbar vor Ort seien.

Kostensteigerung zu erwarten

Der Votum Verband gab zu bedenken, dass sich die dezentrale Aufsicht bewährt habe und seiner Meinung nach keine Gründe existierten, diese bewährte Aufsichtsstruktur grundlegend zu verändern. Ein solcher Schritt habe lediglich massive Kostensteigerungen zur Folge und sei laut Stellungnahme des nationalen Normenkontrollrates vonseiten der Bundesregierung auch nicht ausreichend begründet. Ganz ähnlich äußerten sich DIHK und AfW.

Schlechtere Aufsichtsqualität zu befürchten

Prof. Beenken ging in seiner Stellungnahme sogar davon aus, dass sich die Aufsichtsqualität in der Breite verschlechtern würde, da nur noch anlassbezogene sowie stichprobenartige Prüfungen im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen seien.

Banken befürworten Aufsichtswechsel

Die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft, die 2020 federführend vom Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) vertreten werden, äußerten sich wohlwollend über den Gesetzesentwurf. Ihrer Ansicht nach sind weder die Komplexität, noch der Umfang eines vornehmlich europäisch geprägten Kapitalmarktrechts mit einer dezentralen Aufsichtsstruktur bewältigbar. Der vzbv begrüßte, dass es zukünftig einen einheitlichen Ansprechpartner für Verbraucher gebe.

Komplexität der Finanzmärkte macht Übertragung nötig

Der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwalt, Peter Mattil, griff ein Argument der Gegner des Gesetzentwurfs auf und machte deutlich, dass der Aufsichtswechsel nicht als Strafmaßnahme für Skandale missinterpretiert werden dürfe. Vielmehr handele es sich um eine Anpassung an die Gegebenheiten und Erfordernisse der Finanzmärkte, die eben nicht örtlich, sondern national bzw. international angegangen werden müssten. Prof. Klöhn von der Humboldt-Universität Berlin rechnet damit, dass sich die aktuell intransparente Aufsicht durch die IHK und Gewerbeämter im Zuge der Aufsichtsübertragung verbessern werde.

Gesetzgebung im Eilverfahren

Die abschließende Beratung des als besonders eilbedürftig gekennzeichneten Gesetzesvorhabens im Finanzausschuss des Bundestages, ist für den 17.06.2020 vorgesehen. Zwei Tage später soll dann bereits die Schlussabstimmung des Gesetzes erfolgen. Der Bundesrat könnte anschließend noch Einspruch erheben, kann aber vom Bundestag überstimmt werden, da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. Die BaFin soll die Aufsicht über 34f-Vermittler und 34h-Berater am 01.01.2021 aufnehmen. (tku)

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AfW fordert 34f-Vermittler zum Protest gegen BaFin-Aufsicht auf

Der AfW-Verband startet die Aktion „Gemeinsam gegen die BaFin-Aufsicht von § 34f Vermittler/-innen und für einen Fortbestand der unabhängigen Finanzanlagenberatung!“ Vermittler sollen sich an ihren Bundestagsabgeordneten wenden.

Am 27.05.2020 findet im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ (BT-Drucksache 19/18794) statt. Geladen sind dazu verschiedene Interessensvertreter. So auch der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, der dort auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladen ist.

Der AfW ruft zudem Vermittler auf, sich an ihren Bundestagsabgeordneten zu wenden, um ihre Argumente gegen einen Aufsichtswechsel der 34f-Vermittler von den IHKen und Gewerbeämtern auf die BaFin vorzubringen. Dafür hat der AfW eine eigene Landingpage eingerichtet, auf der alle Details zusammengefasst sind, und auf der auch der jeweilige Bundestagsabgeordnete zu finden ist.

„Es ist wichtig, dass jetzt alle Bundestagsabgeordneten durch Vermittlerinnen und Vermittler informiert werden, dass die geplante BaFin-Aufsicht durch ihre enormen Kosten zu einem Kahlschlag der unabhängigen Finanzanlagevermittlung führen wird“, erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Aktion. „Sowohl der Wirtschafts- als auch der Finanzausschuss des Bundesrates, als auch der Nationale Normenkontrollrat lehnen das Gesetz ab. Das müssen wir allen Abgeordneten verdeutlichen“.

Zuvor hatte auch schon das Branchenmagazin kapital-markt intern zum Protest aufgerufen und die Vermittler ebenfalls aufgerufen auf, ihren Bundes- und Landtagsabgeordneten anzuschreiben. Mehr Infos dazu gibt es auf www.k-mi.de. Über den Verlag erhält man auch eine bearbeitbare Textvorlage. (bh)

Lesen Sie auch: Welche Kosten für BaFin und 34f-Vermittler bei einem Aufsichtswechsel anfallen

Bild: © Thomas Reimer – stock.adobe.com

 

Welche Kosten für BaFin und 34f-Vermittler bei einem Aufsichtswechsel anfallen

Die Bundesregierung liefert nach einer Kleinen Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konkrete Zahlen, welche Kosten mit der Übertragung der Aufsicht der 34f-Vermittler auf die BaFin für die Aufsichtsbehörde und die Vermittler einhergehen. Der AfW-Verband erwartet für die Vermittlerbetriebe nun eine Kostenexplosion. Das Branchenmagazin kapital-markt intern ruft zum Protest auf.

Die Übertragung der Aufsicht über §-34f-Vermittler bleibt ein Thema in Berlin. Im Fokus steht aktuell eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Abgeordneten wollen sich dort vergewissern, dass mit dem Wechsel die Qualität der Kontrolle auch tatsächlich gestärkt werde. Insbesondere haben sie aber auch nach den Kosten für die Aufsicht und die Umlage auf die einzelnen Vermittler gefragt.

Kosten für Aufsicht

In der Antwort der Regierung heißt es dazu, dass die Finanzierung der BaFin-Aufsicht durch Umlage, Gebühren und gesonderte Erstattung von Prüfungskosten erfolgen soll. Man gehe dabei von Aufsichtskosten in Höhe von 36,4 Mio. Euro aus. Bei den vorgesehenen Einnahmen aus Gebühren und gesonderten Erstattungen ergebe sich eine Umlage von rund 18,9 Mio. Euro. Da die Regierung auf einer Basis von 37.000 Erlaubnisträgern rechnet, ergebe dies einen durchschnittlichen Betrag von rund 510 Euro jährlich. Dabei hänge die Umlage auch davon ab, ob es sich um eine Vertriebsgesellschaft oder einen Einzelvermittler handele.

Kosten für Erlaubniserteilung

Für die Erlaubniserteilung ist eine Gebühr von 1.590 Euro geplant. Für die Änderung oder Erweiterung einer entsprechenden Erlaubnis ist eine Gebühr von 740 Euro vorgesehen. Für die Erteilung einer Erlaubnis als Vertriebsgesellschaft ist eine Gebühr von 2.485 Euro geplant.

Kosten für Prüfung

Mit Blick auf Prüfungen selbst ergeben sich nach Berechnungen der Regierung gesonderte Erstattungen von jährlich rund 13,1 Mio. Euro. Die durchschnittlichen bei der BaFin entstehenden und zu erstattenden Kosten pro Finanzanlagenvermittler als Folge von deren Beaufsichtigung durch die BaFin werden voraussichtlich einmalig rund 140 Euro und jährlich rund 985 Euro betragen. Im Gegenzug würden Aufsichtskosten der IHK und Gewerbeämter entfallen.

AfW erwartet Kostenexplosion für Vermittler

Bei diesen Beträgen wird es nicht bleiben, zeigt sich der AfW-Verband in einer Reaktion auf die genannten Zahlen überzeugt. Dafür würden sie aber entlarven, welche Belastungen wirklich auf die Vermittler zukommen werden. „Die Prämissen der Bundesregierung für die Berechnung der Zahlen sind falsch. Wir rechnen jetzt erst recht mit durchschnittlichen Kosten von jährlich über 4.000 Euro“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

Er geht davon aus, dass nach Abzug von Vermittlern großer Vertriebsgesellschaften und von Vermittlern, die ihre Zulassung aufgrund des Aufsichtswechsels zurückgeben werden, die Zahl der zu beaufsichtigenden Erlaubnisinhaber unter 10.000 rutschen werde. Die Umlage würde dann viel höher ausfallen und so geht der AfW davon aus, dass mindestens 4.000 Euro durchschnittlich pro Jahr umgelegt werden würden. Von geringer Belastung oder sogar Kostenneutralität durch den Aufsichtswechsel könne hier keine Rede mehr sein. „Ein solch mittelstandsfeindliches Gesetz in Zeiten von coronabedingten Umsatzeinbrüchen allerorten kann nicht ernsthaft auf der Tagesordnung bleiben. Wir werden mit aller Beharrlichkeit das Einstampfen dieser Pläne fordern“, so Wirth.

Da helfe nur noch Protest, meint dazu auch das Branchenmagazin kapital-markt intern und fordert die Vermittler auf, ihren Bundes- und Landtagsabgeordneten anzuschreiben. Mehr Infos dazu gibt es auf www.k-mi.de. Über den Verlag erhält man auch eine bearbeitbare Textvorlage. (bh)

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Lesen Sie auch: Beschluss: Bundesregierung will Finanzanlagenvermittler unter BaFin-Aufsicht stellen

 

AfW veröffentlicht Corona-Notfallplan und FAQ für Arbeitgeber

Anlässlich vieler Fragen rund ums Arbeiten in Zeiten von Corona hat der AfW nun auf Grundlage einer Vorlage von MAXPOOL einen Notfallplan erstellt, der mit einer Fragen-Antworten-Liste für Arbeitgeber versehen ist.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat in den letzten Tagen eine Vielzahl von Fragen zum Umgang mit der Corona-Krise von seinen Mitgliedern erhalten.

Infolge dessen hat der Verband einen Notfallplan kombiniert mit einer Fragen-Antworten-Liste für Arbeitgeber erstellt. Eine große Hilfe, für die man dankbar sei, so der Verband, sei dabei eine vom langjährigen AfW-Fördermitglied MAXPOOL Maklerkooperation GmbH erstellte Vorlage gewesen. Die Informationen dienen als Leitfaden, damit Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister sich und ihr Unternehmen bestmöglich auf diese Situation einstellen können. Der Leitfaden ist aber auch gut für andere Gewerbetreibende einsetzbar.

Der AfW weist darauf hin, dass die Informationen selbstverständlich nicht abschließend sein können, da die jeweils individuellen Gegebenheiten ausschlaggebend sind und sich die konkrete Gefährdungslage nahezu täglich ändert. Sie sollen insbesondere dazu dienen, sich mit den jeweiligen Punkten auseinanderzusetzen, sich Anregungen zu holen, verschiedene Szenarien durchzuspielen und eventuell auch die Arbeitnehmer des eigenen Maklerbetriebs umfassend zu informieren.

Liste kann erweitert werden

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, dazu: „Wer weitere Informationen hat, die für andere Branchenteilnehmer relevant sein könnten und mit denen wir diese Liste vielleicht ergänzen sollten, kann uns diese gern mitteilen. Wir bleiben natürlich am Ball.“ (ad)

Bild: © AfW

 

Wie steht es in Sachen Vermittlervergütung?

Zwar sind laut AfW-Vermittlerbarometer im Jahr 2019 Umsatz und Gewinn der Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler im Vergleich zum Vorjahr angestiegen, allerdings konstatiert der Verband erhebliche Einkommensunterschiede. Ebenso unterschiedlich wird auch mit der Transparenz bezüglich der Vergütung umgegangen, wenngleich eine deutliche Mehrheit eine klare Kommunikation gegenüber den Kunden befürwortet.

Durchschnittlich haben Vermittler 2019 eigenen Angaben zufolge einen Umsatz in Höhe von 108.120 Euro und einen Gewinn von rund 55.000 Euro erzielt. Das ist eines der Ergebnisse des AfW-Vermittlerbarometers, der jährlichen Online-Branchenumfrage des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. 81% der befragten 1.586 Vermittler wiesen sich darin als Versicherungsmakler aus.

Zwei Drittel der Vermittler im Gewinn-Segment bis 50.000 Euro

Demzufolge haben Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler im vergangenen Jahr zwar ihren Umsatz um 4% und ihren Gewinn um 8% gesteigert, aber es gibt erhebliche Einkommensunterschiede in der Branche: Zwei Drittel der Befragten befinden sich nämlich im Gewinn-Segment bis 50.000 Euro. Nur jeder siebte Vermittler erreicht einen Gewinn von über 100.000 Euro. Die Erhöhung des durchschnittlichen Gewinns resultiere also eher daraus, dass kleine und unrentablere Vermittlerbüros aufgäben oder von größeren Unternehmen übernommen würden, die dann effizienter mit den Beständen arbeiten könnten, analysiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher das Umfrageergebnis. Die Umfrage unterstreiche somit eindrücklich, dass die auch in der Politik teilweise immer noch existierenden Klischees von einer im Geld schwimmenden Vermittlerschaft nicht der Realität entsprächen, so Rottenbacher weiter.

Versicherungsvermittler: Nachholbedarf in Sachen Transparenz der Vergütung

Auch wie es um die Transparenz bei der Vermittlervergütung bestellt ist, hat das AfW-Vermittlerbarometer erfragt und herausgefunden, dass unter den Immobiliardarlehensvermittlern über zwei Drittel die Aussage bejahen, dass ihre Kunden wissen, wie und in welcher Höhe sie für ihre Beratungsleistung vergütet werden. Bei den Versicherungsvermittlern gibt es diesbezüglich aber noch Nachholbedarf: Nur jeder zweite sagt, dass seine Kunden über die Vergütung Bescheid wüssten. Knapp über zwei Fünftel lehnten die Aussage zur Transparenz in der Vergütung ab, über ein Viertel steht der Aussage „neutral“ gegenüber.

Mehrwert als Berater ist den meisten bewusst

Dennoch befürwortet laut Vermittlerbarometer eine deutliche Mehrheit, auch der Versicherungsvermittler, eine klare Kommunikation gegenüber den Kunden. Der Aussage „Ich habe eine klare Beschreibung meines Mehrwerts als Berater und meine Kunden wissen, welche Leistung ich erbringe und welchen Wert die Zusammenarbeit mit mir hat“, stimmten über drei Viertel der Versicherungsvermittler zu. Die Zustimmung zu dieser Aussage unter den Kapitalanlagenvermittlern liegt bei 82%, unter den Immobilienfinanzierungsvermittlern bei 81%, wobei der AfW in diesem Zusammenhang auf Überschneidungen hinweist, da nicht wenige befragte Vermittler über zwei oder sogar alle drei Erlaubnisse nach § 34 d, f und i der Gewerbeordnung verfügten. Das Ergebnis zeige, dass sich Vermittler des Wertes ihrer Dienstleistung mehr und mehr bewusst und auch bereit seien, diesen offen beim Kunden anzusprechen, lautet diesbezüglich das Fazit des AfW-Vorstands Frank Rottenbacher.

Über das AfW-Vermittlerbarometer

Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum zwölften Mal durchgeführt. 1.586 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, von denen 35% AfW-Mitglieder sind, beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Rund 81% der befragten Vermittler weisen einen Maklerstatus auf, 61% haben eine §-34f-Erlaubnis. (ad)

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