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bvk Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.

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Urteil Check24: Online-Portal muss nachbessern

Umfassender beraten und informieren sowie genau befragen – das sind die Kernpunkte die Check24 künftig gegenüber seinen Onlinekunden zu berücksichtigen hat. Die Urteilsbegründung zum Rechtsstreit zwischen BVK und dem Vergleichsportal liegt jetzt vor.

<p>Transparenter und umfassender beraten und informieren sowie genau befragen – das sind die Kernpunkte, die Check24 künftig gegenüber seinen Onlinekunden zu berücksichtigen hat. Dies ist der nun vorliegenden Urteilsbegründung zum Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute BVK und dem Vergleichsportal zu entnehmen. Check24 sieht das Urteil jedoch für alle Vertriebswege als relevant an.</p><h5>Hintergrund des Prozesses</h5><p>Der BVK hatte im Herbst 2015 Klage gegen Check24 erhoben. Darin wirft er dem Vergleichsportal vor, Verbraucher auf seine Plattform zu locken, um Versicherungsverträge abzuschließen. Bei diesen Online-Geschäften finde laut BVK jedoch weder die gesetzlich vorgeschriebene Information noch die gesetzlich vorgeschriebene Beratung des Verbrauchers (nach VVG und VersVermV) statt. In Folge der Berufung durch beide Parteien wurde der Prozess vor dem Oberlandesgericht München fortgesetzt. Dieser hat im April sein Urteil zu Gunsten des BVK gesprochen und jetzt in der Urteilsbegründung dargelegt, welche Nachbesserungen Check24 vornehmen muss. </p><h5>Maklerstatus und Provisionsbezug muss deutlich sein</h5><p>Demnach müsse sich das Onlineportal bereits beim Erstkontakt mit dem Kunden seinen Maklerstatus deutlich machen und damit auch vermitteln, dass es Provisionen beziehe und nicht nur Preise vergleicht. Eine entsprechende Erstinformation muss Check24 in Textform (Brief, Email oder obligatorischer Download) aktiv übermitteln. Bisher ist diese auf dem Portal nur sehr versteckt zu finden. </p><p>Weiterhin sieht das Gericht es als eine Pflichtverletzung an, wenn Check24 in Verbindung mit einem Abschluss den Besuchern seiner Webseite nicht alle wichtigen Fragen stellt, die für den Versicherungsschutz von Relevanz sind. Bei standardisierten Buchungsvorgängen muss gewährleistet sein, dass der Kunde hinsichtlich aller relevanten Aspekte des Versicherungsschutzes beraten und befragt wird. </p><h5>BVK und Check24 interpretieren das Urteil unterschiedlich</h5><p>Der BVK will im Sinne des Verbraucherschutzes erreichen, dass alle Marktteilnehmer gleichen Anforderungen gerecht werden müssen. „Wir sind sehr zufrieden, dass Online-Anbieter nunmehr an die gleichen hohen Standards herangeführt werden, denen stationäre Vermittler seit langem genügen müssen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der Verband erhofft sich, dass in Folge des Urteils auch andere Online-Anbieter weitreichende Korrekturen an ihren Geschäftspraktiken vornehmen. </p><p>Check24 betrachtet den Sachverhalt von der anderen Seite. Bezugnehmend auf die Vorschriften zur Erstinformation fokussiert der Online-Anbieter darauf, dass das Urteil für alle Vertriebskanäle maßgebend sei. Es gehe nicht darum, dass Check24 sich als Makler zu erkennen geben müsse, sondern dass der Kunde ein Dokument mit der Erstinformation auf einem dauerhaften Datenträger erhalte. Dies betreffe alle Vertriebswege – im Internet sowie bei telefonischer und persönlicher Beratung.</p><p>Eine Revision des Urteils ist nicht zugelassen. Dennoch bleibt Check24 die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb eines Monats. (tos) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/552B8FFC-DE9D-4D1C-BCAD-E70EFC7424EF"></div>

 

Einnahmen von Vermittlern sind leicht gestiegen

Die Einnahmesituation von Vermittlern hat sich leicht verbessert, wie die Strukturanalyse des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zeigt. Im Innendienst eines Versicherers käme jeder zweite Vermittler allerdings finanziell besser weg, und das ganz ohne unternehmerisches Risiko. Laut Studie sind viele Vermittler Kleinunternehmer ohne oder nur mit wenigen Mitarbeitern und im Durchschnitt 49 Jahre alt.

<p>Obwohl die Provisionssätze in den vergangenen Jahren unter Druck geraten sind, ist bei der Einnahmesituation der Vermittler eine leicht positive Entwicklung zu verzeichnen. Laut Studie zählen Makler in der absoluten Breite aber keineswegs zu den Höchstverdienern. Im Innendienst eines Versicherers würde jeder zweite Vermittler mehr verdienen, und das ganz ohne die Bürde des unternehmerischen Risikos. Dies geht aus der Strukturanalyse des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hervor. Im Zweijahres-Rhythmus ermittelt die Studie anhand der Daten von 4.000 Vermittlern die betriebswirtschaftliche Lage von Ausschließlichkeits- und Mehrfachvertretern sowie Maklern. </p><h5>Vorwiegend Kleinunternehmer, Ausschließlichkeit dominiert</h5><p>Wie die Studie außerdem zeigt, agieren viele Vermittler als Kleinunternehmer und haben keine oder nur wenige Mitarbeiter – und gelangen nach Einschätzung des BVK schnell an Effizienzgrenzen. Dabei würde laut BVK jede zusätzliche im Betrieb mitarbeitende Person mehr Umsatz und Gewinn bringen. Der BVK mahnt Versicherungsunternehmen, diese Zusammenhänge zu berücksichtigen, weil sie jedenfalls im Ausschließlichkeitsvertrieb die wirtschaftliche und personelle Basis der Vermittlerbetriebe beeinflussen. Mit 93% machen die Einfirmenvertreter unter den Betrieben, die an der Studie teilgenommen haben, den größten Anteil aus, 1,5% sind als Mehrfachvertreter und 5,5% als Versicherungsmakler im Vermittlerregister verzeichnet. Bedingt durch den Zugangsweg für die Umfrage über die berufsständischen Organisationen BVK und AVV ist die Stichprobe allerdings wohl nicht repräsentativ für den gesamten Vermittlermarkt. Bei einer Erhebung im Auftrag des BVK aus dem Jahr 2013 belief sich der Anteil der hauptberuflichen Ausschließlichkeitsvertreter auf gut 61%, Mehrfachvertreter machten knapp 13% aus und Makler ca. 26%.</p><h5>Rund jeder dritte Vermittler hat weniger als 100.000 Euro Umsatz</h5><p>Laut Strukturanalyse verzeichnet jeweils rund jeder dritte Ausschließlichkeits- und Mehrfachvertreter einen Umsatz von weniger als 100.000 Euro. Bei den Versicherungsmaklern bleiben vier von zehn befragten Betrieben unter dieser Umsatzgrenze. Im Detail erzielt über alle Vermittlertypen hinweg jeder 35. Befragte sogar einen Umsatz von weniger als 25.000 Euro. Als auffällig betrachten die Studienautoren den Umstand, dass der Anteil der Betriebe mit einem Umsatz unter 25.000 Euro bei den Versicherungsmaklern fast drei Mal so groß ist wie bei den Vertretern.</p><h5>Versicherungsvermittler im Schnitt um die 50</h5><p>Die Versicherungsvermittler, die an der Befragung teilgenommen haben, sind im Durchschnitt 49 Jahre alt, diesen Wert belegen auch andere Studien. Mehr als jeder zweite Teilnehmer ist mindestens 50 Jahre alt, wird also spätestens in den nächsten 10 bis 15 Jahren an das Thema Nachfolge denken müssen (Vertreter) oder wollen (Makler). Nicht einmal 20% der Teilnehmer sind unter 40 Jahren. Laut Studienautoren unterstreiche dies aufs Neue die Nachwuchsprobleme für den selbstständigen Versicherungsvertrieb. (tk)</p><h5>Zur Studie</h5><p>Die Studie „Betriebswirtschaftliche Strukturen des Versicherungsvertriebs – BVK-Strukturanalyse 2016/2017“ hat 103 Seiten und wird vom VersicherungsJournal-Verlag als E-Book angeboten. Mehr Informationen gibt es <a target="_blank" href="http://www.versicherungsjournal.de/buch/studie-betriebswirtschaftliche-…; target="_blank" >hier</a>.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/9CD908D9-B232-4B2F-8761-F8A66487F81D"></div>

 

BVK: Entscheidungen zur bAV-Reform sind ermutigend

Noch liegt kein Gesetzesentwurf vor, aber die Eckdaten für eine bAV-Reform scheinen festzustehen. Zumindest kam es in dieser Woche zu einer Einigung zwischen dem Bundesarbeits- und dem Bundesfinanzministerium. Der BVK sieht dabei ermutigende Tendenzen für die Vermittler.

<p>Befürchtungen, dass Versicherungsvermittler ihre Bedeutung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verlieren werden, haben sich zumindest vorerst nicht bestätigt. Die in dieser Woche in Berlin getroffenen Entscheidungen seien sogar ermutigend, meint der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK). Wäre ein Sozialpartnermodell in seiner ursprünglichen Idee durchgesetzt worden, hätte dies insbesondere für Versicherungsmakler schwerwiegende Folgen gehabt.</p><h5>Anreize für Geringverdiener</h5><p>Konkret begrüßt der BVK die Pläne, Anreize für Geringverdiener zu erhöhen, indem die späteren bAV-Renten als Freibeträge im Fall einer Grundsicherung im Alter anerkannt werden. Auch eine Aufstockung der steuerlichen Förderung bis zu 7% der Beitragsbemessungsgrenze befürwortet der BVK.</p><h5>Anreize für Arbeitgeber</h5><p>„Damit kann die bAV attraktiver gestaltet werden“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz die Pläne der Bundesregierung. „Allerdings empfehlen wir die steuerliche Förderung etwas mehr, nämlich auf 10%, anzuheben. Dass kleine und mittelständische Arbeitgeber (KMU) nicht mehr für die Höhe der zukünftigen Betriebsrenten garantieren müssen, unterstützen wir ebenfalls. Schließlich führten gerade diese Rentengarantien in Zeiten des Niedrigzinses dazu, dass die Ausweitung der betrieblichen Altersvorsorge bei den KMU in letzter Zeit zu wünschen übrig ließ, weil die Unternehmen zu Recht die Haftung für zugesagte Renten scheuten.“</p><p>Zuversichtlich stimmen den BVK auch Vorhaben der Bundesregierung, künftig Arbeitgebern eine steuerliche Verrechnung von 30% zu gewähren, wenn diese für ihre Geringverdiener 240 bis 480 Euro jährlich in die bAV überweisen. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A96A1D4B-9691-4CE0-8411-958066A83370"></div>

 

Zwangsrente für Selbstständige: Studie zeigt positive Effekte auf

Angesichts des demografischen Wandels ist die Ausweitung des Versichertenkreises ein Vorschlag für eine Rentenreform. Die Unionsparteien haben jetzt erneut eine Pflichtrente für Selbstständige gefordert. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung hat gezeigt, welche positiven Effekte die Einbeziehung Selbstständiger hätte.

<p>Laut der Studie ist ein großer Teil der Selbständigen bisher nicht verpflichtend rentenversichert und sorgt auch nicht privat für das Alter vor. Würde man diese rund 2,5 Millionen in das gesetzliche Rentensystem einbeziehen, hätte dies laut der Studie einen entlastenden Effekt. Dabei kommt es laut DIW-Ökonom Peter Haan auch auf die zeitliche Umsetzung der Reform an: „Würde man morgen alle Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen, könnten die Beitragssätze sofort um über einen Prozentpunkt sinken“. </p><h5>Zwei Varianten zur Einbeziehung Selbstständiger ins Rentensystem</h5><p>Die Studie geht davon aus, dass ohne eine Reform der Beitragssatz bis zum Jahr 2040 auf gut 23% steigen und das Sicherungsniveau vor Steuern von rund 48% im Jahr 2016 auf rund 42% im Jahr 2040 sinken wird. Im Falle einer Einbeziehung aller Selbstständigen käme der entlastende Effekt dadurch zu Stande, dass zunächst mehr Beiträge gezahlt, aber noch keine Renten ausgezahlt würden. Mit der Zeit würde der entlastende Effekt kleiner, da ein immer größerer Teil der einbezogenen Selbständigen selbst Rentenleistungen beansprucht. Bezieht man alternativ nur neue Selbständige oder nur jene Selbständigen ein, die ein bestimmtes Alter nicht überschreiten, dann wäre die Entlastung zwar zunächst weniger stark, würde aber über einen wesentlich längeren Zeitraum anhalten und erst nach 2040 ihr Maximum erreichen. Nach Ansicht der DIW-Ökonomen wäre eine Variante zwischen den beiden untersuchten Extremfällen sinnvoll, auch um die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) für den Renteneintritt der Babyboomer zu stärken. Sie halten eine Einbeziehung der Selbstständigen, unabhängig von den Effekten auf die Finanzstabilität der GRV, auch für deren eigenen Schutz für wünschenswert. Anpassungsreaktionen der Betroffenen wurden in der Studie allerdings nicht berücksichtigt und müssten laut DIW bei Überlegungen zu einer Reform einbezogen werden. </p><h5>BVK warnt vor existenzgefährdenden Effekten</h5><p>Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hält eine Zwangsrente für Selbstständige nicht für sinnvoll. Auch er hat in einer Pressemitteilung zu den Vorschlägen der Unionsparteien aktuell Stellung bezogen. Er spricht sich dafür aus, dass Selbstständige die Form ihrer Altersvorsorge selbst wählen. Zudem müsse geprüft werden, ob ihre Mitgliedschaft in bestehenden berufsständischen Versorgungswerken den Anforderungen an ausreichende Altersrenten genügen kann. BVK-Präsident Michael H. Heinz warnt auch vor existenzgefährdenden Effekten einer Zwangsrente auf Grund der nicht konstanten Einkommenssituation Selbstständiger. Der Vermittlerverband hält deshalb eine selbstbestimmte Altersvorsorge von Selbstständigen über private Lebens-, Renten- und Rürup-Rentenversicherungen für den richtigen Weg. (tos)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/18CFACA8-6890-4E66-9603-FD5C9C2FAE53"></div>

 

Entscheidung in Sachen BVK vs. Check24 gefallen

Das Vergleichsportal Check24 muss transparenter werden. Dies hat das Landgericht München I entschieden und damit teilweise einer Klage des BVK stattgegeben.

<p>Bereits in den dem Urteil vorangegangenen Verhandlungsrunden hatte sich angedeutet, dass das Landgericht München I Nachbesserungsbedarf beim Vergleichsportal Check24 sieht. Hauptkritikpunkt: Für Verbraucher müsse klar erkenntlich sein, dass Check24 als Versicherungsmakler agiere. Dies wurde nun durch das heutige Urteil des Landgerichts München I bestätigt. Auch hinsichtlich der Beratungs- und Dokumentationspflichten muss Check24 nach dem Urteil ein paar Hausaufgaben erledigen. Nicht durchsetzen konnte sich der BVK hingegen bei den weiteren strittigen Punkten fehlende objektive Marktbetrachtung und gesetzeskonforme Befragung und Beratung. (kb) </p><p>Einen ausführlicheren Bericht lesen Sie in unserem morgigen Newsletter. </p><p>Lesen Sie auch</p><ul><li><a target="_blank" href="http://www.asscompact.de/nachrichten/noch-keine-entscheidung-sachen-bvk…; target="_blank" >Noch keine Entscheidung in Sachen BVK vs. Check24</a></li><li><a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/erste-richterliche-einsch%C3%A4tzu…; target="_blank" >Erste richterliche Einschätzung zur BVK-Klage gegen Vergleichsportal</a></li></ul><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/49ECCB39-EB52-436B-8473-0A5B09FAE577"></div>

 

„Zum Aufbau einer Marke benötigen Makler einen langen Atem“

Verbände, Dienstleister und Pools unterstützen Vermittler immer öfter auch im Bereich Marketing. Die Form der Unterstützung ist dabei ganz unterschiedlich. AssCompact hat in Ergänzung zum Juli-Sonderthema „Marketing für das Vermittlerbüro“ nachgefragt, unter anderem beim BVK. Rede und Antwort steht BVK-Präsident Michael H. Heinz.

<h5>Welche Unterstützung bietet Ihr Verband den Vermittlern im Bereich Marketing? </h5><p>Unsere Mitglieder erwarten vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) weniger eine Vertriebsunterstützung als vielmehr eine effektive politische Interessenvertretung gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit sowie kompetente rechtliche und fachliche Unterstützung bei Berufsfragen und bei der Berufsausübung.</p><p>Insofern sehen sich unsere Mitglieder – im Unterschied zu den Produktgebern – nicht als Vertriebspartner gegenüber dem BVK, die umsatzfördernde Marketingmaßnahmen erwarten. Dennoch bietet der BVK seinen Mitgliedern eine Auswahl von Instrumenten, die vertriebsunterstützend wirken können. Diese sind:</p><ul><li>Unternehmensberatende Dienstleistungen</li><li>Weiterbildungsseminare zum besseren Marketing und zur Erschließung neuer Kundensegmente</li><li>Qualifizierte Fachinformationen </li><li>Beratung durch Rechtsanwälte</li><li>Beratung durch Volkswirte, wie sinnvoll betriebswirtschaftliches Benchmarking durchzuführen ist</li><li>Unterstützende Öffentlichkeitsarbeit durch die BVK-Pressestelle</li><li>Studien für Mitglieder (Strukturanalyse, Betriebsvergleich), um eine angemessene Selbstpositionierung im Markt zu erreichen</li><li>Mitgliederzeitschrift „VersicherungsVermittlung“, die über aktuelle Branchenthemen und -entwicklungen berichtet und in der Kolumne „Impulse Ritter“ Marketingempfehlungen gibt</li></ul><h5>Welche Marketingmaßnahmen können Makler damit vor Ort umsetzen?</h5><p>Außer den Weiterbildungsseminaren, die an unterschiedlichen Orten stattfinden, lassen sich alle vorgenannten Angebote am jeweiligen Ort des Maklers umsetzen. Darüber hinaus bieten wir seit rund drei Jahren Webinare an, also internetgestützte Weiterbildungsseminare, die örtlich unabhängig sind und daher auch direkt im Maklerbüro stattfinden.</p><h5>Finden die Angebote Anklang?</h5><p>Die BVK-Mitglieder schätzen die Angebote des Verbandes sehr, insbesondere die Webinare erfreuen sich einer großen Beliebtheit in der Mitgliedschaft, weil sie mit keinerlei Reisekosten und -zeit verbunden sind. Auch die Ergebnisse des BVK-Betriebsvergleichs und der zweijährig stattfindenden Strukturanalyse werden von der Mitgliedschaft mit großem Interesse aufgenommen.</p><h5>Wie würden Sie Qualität und Quantität des Marketings und/oder die Markenbildung der unabhängigen Maklerbüros einschätzen?</h5><p>Marketing ist in Zeiten der Marktkonsolidierung in Deutschland ein „Must-have“. Einem guten Marketing sollten aber Marktanalysen und eine Soziografie der eigenen Kundengruppen vorausgehen, um angemessene Marketingmaßnahmen durchzuführen. </p><p>Um Maklerbüros zu einer lokalen Marke aufzubauen, bedarf es eines langen Atems und des Einsatzes unterschiedlicher Marketingmaßnahmen – etwa Anzeigenschaltungen, Newsletter, Fachveranstaltungen, Events, Messebeteiligungen, Pressearbeit. Das stößt bei einigen Maklerbüros an betriebswirtschaftliche und personelle Grenzen.</p><h5>Ihr Marketing-Tipp? </h5><p>Werden Sie Mitglied im BVK. Damit öffnen sich Ihnen viele Horizonte und Sie unterstützen Ihren eigenen Berufsstand.</p><p>Lesen Sie mehr zum Thema „Marketing im Vermittlerbüro“ in AssCompact 07/2016.</p><p>Lesen Sie auch: <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/%E2%80%9Ekleinere-maklerb%C3%BCro…; target="_blank" >„Kleinere Maklerbüros betreiben nicht automatisch schlechteres Marketing“</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F7223E02-3BD0-45E3-83BC-2C3F36BCD6DA"></div>

 
Ein Artikel von
Michael H. Heinz

Riester: Mehr Förderung und Provisionslimit bei Vertragswechsel

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) glaubt an die Riester-Rente und will diese weiter entwickeln. Ziel ist eine neue Form der Zulagenrente und ein monatlicher Freibetrag die Grundsicherung im Alter betreffend. Zudem will sie auch eine Höchstprovision bei Vertragswechsel.

<p>Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) fordert eine grundlegende Reform der Riester-Rente. Nach Willen der MIT soll sie zu einer attraktiven neuen Zulagenrente weiterentwickelt werden. Dazu schlägt der MIT-Bundesvorstand einen Freibetrag von 100 Euro pro Monat bei der Grundsicherung im Alter vor. Das Ersparte dürfe nicht vollständig mit der Grundsicherung verrechnet werden, heißt es in einer Mitteilung von Mitte der Woche. </p><p/><p>Dazu fordert die MIT, die steuerliche Förderhöchstgrenze an die Beitragsbemessungsgrenze zu koppeln und auf 4% festzusetzen. Seit der Einführung 2002 seien Gehälter, Inflationsrate und Beitragsbemessungsgrenze gestiegen, nicht aber die Förderhöchstgrenze für die Zulagen zur Altersvorsorge. Förderung und Leistung sollen demnach dynamisiert werden.</p><h5>Vereinfachung von Prozessen und Provisionsgrenze</h5><p>Weiterhin sollen Verwaltungsprozesse rund um die Bearbeitung der Zulagen vereinfacht werden. Die Zuständigkeit für die Berechnung und Zuweisung der Zulagen für die Sparer muss aus MIT-Sicht auf die Finanzverwaltung übertragen werden. Die MIT fordert zudem kundenorientiertere Abläufe und eine Nachzahlungsmöglichkeit. Für schwierige Lebenssituationen solle eine chancen- und risikoorientierte Lösungsvariante mit reduzierter Beitragsgarantie angeboten werden. Außerdem fordert die MIT, die Riester-Rente für alle Erwerbstätigen, also auch Selbstständige, zu öffnen, und die Provisionen für Vertragswechsel auf 150 Euro zu begrenzen. </p><h5>BVK begrüßt die Vorschläge</h5><p>Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) nannte die Reform-Vorschläge einen Schritt in die richtige Richtung. Der BVK begrüßt den Vorschlag zum Freibetrag und zur Dynamisierung der Förderhöchstgrenze. Der BVK stimmt ebenfalls dem MIT-Vorschlag einer Entbürokratisierung der Verwaltungsprozesse zu. Denn durch viele regulatorische Vorschriften, wie den jährlich zu stellenden Zulagenantrag bei der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), sei die Riester-Rente undurchsichtig und kostenintensiv geworden. Eine Vereinfachung würde Kosten reduzieren, womit das Vorsorgesparen über die Zulagenrente attraktiver gemacht werden könnte. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/7456386D-39BD-4E84-AD5E-3263A69786DC"></div>

 

Dr. Wolfgang Eichele rückt ins BVK-Präsidium

Dr. Wolfgang Eichele ist seit 2012 Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Nun wurde er zum geschäftsführenden Mitglied des BVK-Präsidiums berufen.

<p>BVK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele ist in dieser Woche auf einer Klausurtagung des Präsidiums zum geschäftsführenden Mitglied des Präsidiums des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) berufen worden. </p><h5>Seit 2012 Hauptgeschäftsführer</h5><p>Dr. Wolfgang Eichele ist Rechtsanwalt und seit 2012 Hauptgeschäftsführer des BVK. In seinem Verantwortungsbereich liegen, neben der Leitung der BVK-Geschäftsführung, die allgemeine Verbandspolitik, politische und verbandspolitische Kontakte, die Europapolitik des BVK sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie dem europäischen Dachverband der Versicherungsvermittler, dem „Bureau International des Producteurs d‘Assurances et de Réassurances“ (BIPAR).</p><h5>Experte und Berater für den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen</h5><p>Vor dem BVK war der 44-Jährige in der Geschäftsführung der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin tätig, wo er die Leitung der internationalen Aktivitäten verantwortete. Dort war er Experte und Berater für den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in den Ländern des ehemaligen Ostblocks sowie für multilaterale ausländische Kontakte zuständig. Daneben verfasste er zahlreiche berufspolitische Veröffentlichungen, u.a. zur Kommentierung der europäischen und internationalen Vorschriften für die anwaltliche Berufsausübung. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/ADF00284-46B3-4A7E-A6F3-B3A4F89390F1"></div>

 

Digitalisierungsoffensive in der Schadenbearbeitung gefordert

Die Schadenbearbeitung nimmt im Vermittlerbüro viel Zeit in Anspruch. Optimierungspotenzial gibt es vor allem in der Kommunikation zwischen Makler und Versicherer. AssCompact hat darüber mit Andreas Vollmer, BVK-Vizepräsident und Gesellschafter-Geschäftsführer der Hasenclever + Partner GmbH + Co. KG, gesprochen

<p class="frage">Herr Vollmer, eine rasche und transparente Schadenbearbeitung durch den Versicherer sorgt f&uuml;r zufriedene Kunden. Und davon profitiert nat&uuml;rlich auch der Vermittler. L&auml;uft es mal nicht so glatt, bindet dies beim Vermittler vor allem Zeit. Was sind Ihre Erfahrungswerte? Wie viel Zeit verbringen Vermittler mit der Schadenbearbeitung?</p>
<p>Der Aufwand, den sich Vermittler mit der Schadenbearbeitung machen, ist sehr unterschiedlich. Das Dienstleistungsangebot von Vermittlern im Schadenfall differiert sehr. Es gibt Makler und Agenturen, die mit ihren Kunden vereinbaren, im Schadenfall zun&auml;chst den Direktkontakt zum Versicherer zu suchen und im Zweifelsfall als Vermittler nur bei Problemen in der Regulierung eingeschaltet zu werden, bis hin zu &bdquo;Full Service&ldquo;-Angeboten, die sich auch auf die Vermittlung von Dienstleistern im Schadenfall erstrecken k&ouml;nnen. Der Vermittler hat die M&ouml;glichkeit, gerade im Schadenfall intensive Dienstleistungsf&auml;higkeiten und -qualit&auml;ten unter Beweis zu stellen. Insofern h&auml;ngt die Frage nach dem Zeitaufwand f&uuml;r die Schadenbearbeitung prim&auml;r von der Strategie des Vermittlers ab. Aber auch Aspekte der Bestandszusammensetzung spielen hier eine Rolle. Kompositlastige Best&auml;nde verursachen deutlich h&ouml;here Zeitaufw&auml;nde f&uuml;r das Schadenmanagement als KV- und LV-Best&auml;nde. Zusammengefasst l&auml;sst sich sicherlich konstatieren, dass im Durchschnitt mindestens 30% der Zeit f&uuml;r die Schadenbearbeitung anf&auml;llt.</p>
<p class="frage">Welche Prozesse binden denn die meiste Arbeitszeit?</p>
<p>Das Schadenmanagement zeichnet sich durch einen sehr kommunikationsorientierten Prozess aus. Insofern haben professionell agierende Vermittlerbetriebe hier ein hohes Interesse, die Kommunikationswege schlank und effektiv zu gestalten. Kommunikationswege zwischen dem Makler und seinem Kunden werden individuell &ndash; an den Bed&uuml;rfnissen des Kunden orientiert &ndash; vielfach vereinfacht und schlank gehalten. Die Kommunikationsebene des Maklers mit dem Versicherer birgt hingegen noch viel Optimierungsbedarf. Es sind keine Einzelf&auml;lle, dass Makler von Schadenabteilungen aufgefordert werden, man m&ouml;ge die Schadenunterlagen doch einfach noch einmal schicken. Ausk&uuml;nfte zum Regulierungsprozess k&ouml;nnen nur zeitverz&ouml;gert und rudiment&auml;r erteilt werden. Makler erkennen oftmals nicht, woran es liegt, dass eine anstehende Regulierungsentscheidung noch nicht getroffen ist. Fehlen dem Versicherer noch Unterlagen? Steht eine R&uuml;ck&auml;u&szlig;erung eines externen Sachverst&auml;ndigen noch aus? Muss ein Vorgesetzter des Schadensachbearbeiters die Regulierung final entscheiden? Diese Themen zu eruieren, erfordert oft viel Zeit aus Maklersicht.</p>
<p class="frage">Was ist technisch bei der Prozess&shy;optimierung &uuml;berhaupt m&ouml;glich? Und welche Rolle spielt BiPRO?</p>
<p>Zun&auml;chst w&auml;re es schon sehr hilfreich, wenn die Zuordnung von Informationen und Dokumenten, die ausgetauscht werden, mittels einer BiPRO-Norm auf beiden Seiten (Makler und Versicherer) eindeutig erfolgen w&uuml;rde. Das System der Schadennummern (Makler und Versicherer) existiert bereits. Trotzdem erreicht die Kommunikation nicht immer schnell, sicher und eindeutig ihr Ziel, wie die Erfahrung in unserem Unternehmen zeigt. Die daf&uuml;r entwickelte BiPRO-Norm 530 w&uuml;rde hier professionell Abhilfe leisten, wenn sie vom Versicherer und dem Makler angewandt w&uuml;rde. Aus mir nicht erkl&auml;rlichen Gr&uuml;nden kommt die Norm bisher kaum zum Tragen. Da hier enorme Effizienzgewinne auf beiden Seiten erzielt werden k&ouml;nnten, m&uuml;sste meines Erachtens z&uuml;gig eine strategische Digitalisierungsoffensive des Marktes gestartet werden.</p>
<p class="frage">Wie kann die Kommunikation mit den Kunden in der Schadenbearbeitung verbessert werden?</p>
<p>Langfristig ist es vorstellbar, dass die BiPRO-Normen auch in die Kommunikationsplattform des Maklers mit seinem Kunden implementiert werden. Web-Oberfl&auml;chen, die Makler in Zukunft ihren Kunden zur Verf&uuml;gung stellen, werden &uuml;ber diese Technologien verf&uuml;gen. Damit w&uuml;rden mehrfache Dateneingaben entfallen, und es w&uuml;rde f&uuml;r eine eindeutige Zuordnung der Informationen auf allen Seiten im Rahmen der Kommunikation untereinander gesorgt.</p>
<p>Schon heute bieten erste Maklerverwaltungsprogramme sogenannte Kundenportale an. Hier kann der Kunde auf einer Web-Oberfl&auml;che seine Vertr&auml;ge und Daten beim Makler einsehen. Sofern der Makler entsprechende Freischaltungen vornimmt, kann er seinem Kunden auch Schriftwechsel im Kundenportal zeigen. Schadenmeldung und einfache Datensatz&auml;nderungen k&ouml;nnen vom Kunden selbstst&auml;ndig im Portal vorgenommen werden. Wir haben in dem Unternehmen, das ich f&uuml;hren darf &ndash; Hasenclever + Partner GmbH + Co. KG aus Bielefeld &ndash; erste, gute Erfahrungen sammeln d&uuml;rfen.</p>
<p class="frage">Wie sind die Versicherer &uuml;berhaupt aufgestellt? Wird hier &bdquo;mehrheitlich einheitlich&ldquo; agiert?</p>
<p>Im Hinblick auf die Normierung des Schadenprozesses agieren die Versicherer leider &bdquo;mehrheitlich einheitlich&ldquo;: Die BiPRO-Norm 530 wird (zurzeit) noch nicht eingesetzt. Meines Erachtens wird hier betriebswirtschaftlich wertvolles Rationalisierungspotenzial eindeutig liegen gelassen. Die Effizienz einer Schadenabteilung w&uuml;rde signifikant steigen, wenn die Kommunikation des Versicherers mit allen Vermittlern auf Basis von BiPRO-Normen erfolgen w&uuml;rde. &Auml;hnliche Effekte haben wir ja auch auf Vertragsebene oder im TAA-Prozess, also bei der Tarifierung, der Angebotserstellung und dem Antrag. Versicherer m&uuml;ssen erkennen, dass sie hier sinnvoll investieren k&ouml;nnen, um das Gesch&auml;ft rationaler und damit kosteng&uuml;nstiger betreiben zu k&ouml;nnen.</p>
<p>Zeit, die der Vermittler durch eine effektivere Schadenbearbeitung gewinnt, setzt er von sich aus sofort an der Kundenfront ein, um Gesch&auml;ft zu machen. Das muss man uns nicht zweimal sagen. Davon profitieren alle Beteiligten: Kunden werden zeitintensiver beraten, Versicherer bekommen mehr Gesch&auml;ft und der Vermittler kann last, but not least Geld verdienen.</p>
<p class="frage">Welche Ma&szlig;nahmen muss die Branche und welche m&uuml;ssen die Vermittler umsetzen, um bei der Schadenbearbeitung optimal aufgestellt zu sein?</p>
<p>Als stellvertretender Beiratsvorsitzender der BiPRO muss ich die Versicherer hier klar zur Implementierung aller in den letzten Jahren entwickelten BiPRO-Normen aufrufen. Nahezu alle Gesch&auml;ftsbereiche mit Vermittlern wurden durch hochprofessionelle Normenarbeit erschlossen. Die Standards liegen vor. Sie m&uuml;ssen in die Gesch&auml;ftsprozesse mit den Vermittlern integriert werden. Die Zeit des Abwartens bei den Versicherern ist meines Erachtens vorbei. BiPRO-Normen sind alternativlos im Markt. Andere Normen wird es nicht geben.</p>
<p>Aufseiten der Makler bedarf es jedoch eines professionellen Maklerverwaltungsprogramms (MVP), das in Zukunft die zentrale Software seines Unternehmens darstellt. Die meisten Makler haben das erkannt und arbeiten mit einem guten MVP. Das BiPRO-f&auml;hige MVP erm&ouml;glicht ihm dann die Hebung der dringend notwendigen Ressourcen. So kann die Performance im Maklerbetrieb wieder verbessert werden.</p>
<p class="frage">Wie sehr besch&auml;ftigt Sie das Thema Prozessoptimierung als Funktion&auml;r?</p>
<p>Als Vizepr&auml;sident im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute verantworte ich seit dem Jahr 2012 unter anderem die Gesch&auml;ftsbereiche Makler, Betriebswirtschaft, Schadenversicherung, Datenschutz, Normierung und Digitalisierung. Zudem fungiere ich seit seiner Gr&uuml;ndung im Jahr 2013 im Beirat der BiPRO als stellvertretender Vorsitzender und geh&ouml;re ebenfalls seit 2013 dem Resonanzkreis &bdquo;Maklerverb&auml;nde&ldquo; zum Lenkungsausschuss des Projektes Maklerkommunikation beim GDV an. Das Thema steht also sehr prominent im Fokus meiner Funktion&auml;rst&auml;tigkeit.</p>
<p>Aber nat&uuml;rlich wird die Prozessoptimierung auch in meinem Vermittlerb&uuml;ro &bdquo;gelebt&ldquo;. Seit dem Jahr 1996 bin ich beherrschender Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer in der Mehrfachagentur Hasenclever + Partner GmbH + Co. KG, einem renommierten Bielefelder Versicherungsvermittlungsunternehmen mit dem Schwerpunkt im Firmenkundengesch&auml;ft.</p>
<p>Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 06/2016, Seite 96 f.</p>
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Ein Artikel von
Interview mit Andreas Vollmer

Weiterbildungsinitiative gut beraten: Neuer Vorsitzender im Trägerausschuss

BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli übernimmt den Vorsitz im Trägerausschuss der Brancheninitiative „gut beraten“ von Dr. Josef Beutelmann. „gut beraten“ wird von über 113.000 Vermittlern zur Weiterbildung genutzt.

<p>Der Vizepr&auml;sident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Gerald Archangeli, hat zum 16.03.2016 den Vorsitz im Tr&auml;gerausschuss der freiwilligen Weiterbildungsinitiative &bdquo;gut beraten&ldquo; von Dr. Josef Beutelmann &uuml;bernommen. Die Weiterbildungsinstitution der Versicherungsbranche in Deutschland wird knapp zwei Jahre nach ihrer Gr&uuml;ndung von &uuml;ber 113.000 Versicherungsvermittlern genutzt.</p>
<h5>
&bdquo;Weiterqualifizierung zum Wohle der Kunden&ldquo;</h5>
<p>Zu seiner Ernennung sagte Gerald Archangeli: &bdquo;Ich freue mich sehr auf diese neue Aufgabe in der Weiterqualifizierung unseres Berufsstands. Daf&uuml;r kann ich meine jahrelangen Erfahrungen und Expertise in der Qualifizierung von Versicherungsvermittlern aus unserer BVK-Bildungsakademie sehr gut einbringen. Mit &sbquo;gut beraten&lsquo; dokumentiert die Vermittlerbranche ihren Anspruch auf Weiterqualifizierung zum Wohle ihrer Kunden.&ldquo;</p>
<p>Der 46-j&auml;hrige BVK-Vizepr&auml;sident ist im BVK zust&auml;ndig f&uuml;r die BVK-Bildungsakademie, zusammen mit BVK-Pr&auml;sident Michael H. Heinz f&uuml;r die Presse- und &Ouml;ffentlichkeitsarbeit sowie f&uuml;r das Marketing und die Arbeitssicherheit. Gerald Archangeli schloss Ende der 80er-Jahre seine Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann ab. 1989 &uuml;bernahm er eine Victoria Hauptagentur, die er 1993 zu einer Generalagentur ausbaute. Nach der Weiterbildung zum Versicherungsfachwirt (IHK) absolvierte er bei der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) berufsbegleitend ein Studium zum Versicherungsbetriebswirt (DVA). (sg)</p>
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